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DE102009019372B3 - Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung - Google Patents

Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung Download PDF

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DE102009019372B3
DE102009019372B3 DE200910019372 DE102009019372A DE102009019372B3 DE 102009019372 B3 DE102009019372 B3 DE 102009019372B3 DE 200910019372 DE200910019372 DE 200910019372 DE 102009019372 A DE102009019372 A DE 102009019372A DE 102009019372 B3 DE102009019372 B3 DE 102009019372B3
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Germany
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milling
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carriage
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DE200910019372
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Heinz Barth
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INSU-FAST GmbH
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INSU FAST GmbH
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    • B28WORKING CEMENT, CLAY, OR STONE
    • B28DWORKING STONE OR STONE-LIKE MATERIALS
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    • B28D1/183Hand tools, e.g. portable, motor driven

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung (2) oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten (4) zweier durch eine Fuge (6) voneinander beabstandeter Fassadenplatten (8), umfassend wenigstens einen Fräsekopf (10), der in einer Frässtellung in einer Fräsrichtung (R) über einen Führungsschlitten (12) in der Fuge (6) durch wenigstens ein Führungselement (14) des Führungsschlittens (12) geführt, auf den Oberseiten (4) der Fassadenplatten (8) entlang führbar und derart ausgebildet ist, dass er dort die Abdeckbandausnehmung (2) ausfräst, wobei das Führungselement (14) wenigstens zwei Führungsflächen (16) aufweist, die in der Frässtellung in die Fuge (6) einragen, und wenigstens ein Justierelement (18) aufweist, das die Führungsflächen (16) jeweils in Richtung der sich gegenüberliegenden Seitenwände (7) der Fuge (6) drängt. Darüber hinaus betrifft vorliegende Erfindung einen Führungsschlitten zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung (40), zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung (2) oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten (4) zweier durch eine Fuge (6) voneinander beabstandeter Fassadenplatten (8), mit wenigstens einem Führungselement (14), das in einer Frässtellung in die Fuge (6) einragt und den Führungsschlitten (12) in einer Fräsrichtung (R) führt, wobei das Führungselement (14) wenigstens zwei Führungsflächen (16) und wenigstens ein Justierelement (18) derart aufweist, dass es die Führungsflächen (16) jeweils in Richtung der sich ...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten zweier durch eine Fuge voneinander beabstandeter Fassadenplatten, umfassend wenigstens einen Fräskopf, der in einer Frässtellung in einer Fräsrichtung über einen Führungsschlitten, in der Fuge durch wenigstens ein Führungselement des Führungsschlittens geführt, auf den Oberseiten der Fassadenplatte entlangführbar und derart ausgebildet ist, dass er dort eine Abdeckbandausnehmung ausfräst sowie einen Führungsschlitten.
  • Eine solche Vorrichtung wird in Form eines Handgerätes, meist mechanisch betrieben, dazu verwendet, an Fassadenplatten so genannte Abdeckbandausnehmungen auszufräsen. Diese Abdeckbandausnehmungen sind Vertiefungen, die üblicherweise in einem Randbereich einer Fassadenplatte verlaufen und in die ein so genanntes Abdeckband einlegbar und insbesondere einklebbar ist. Gerade bei Fassaden, bei denen eine gleichmäßige Oberflächenstruktur gewünscht ist, werden solche Abdeckbänder zu Überbrücken der Stoßstellen zweier benachbarter Fassadenplatten verwendet. Dazu werden die über eine Fuge voneinander beabstandeten Fassadenplatten auf den Oberseiten ihrer beiden aufeinander zuweisenden Randbereiche entsprechend ausgefräst und in die entstandene Ausnehmung dann das Abdeckband eingeklebt. Um eine vollflächige Stützung und insbesondere eine statisch feste Verbindung der Fassadenplatten zu erreichen, ist es möglich, die durch die beiden Seitenränder der Fassadenplatten gebildete Fuge mit einem Klebemittel und insbesondere einem Extruderschaum auszufüllen.
  • Beim Ausfräsen dieser Abdeckbandausnehmung kommt es, um nach dem Einkleben des Abdeckbandes eine möglichst homogene Fassadenstruktur zu erreichen, auf die genaue und insbesondere möglichst geradlinige Fräsführung in Fräsrichtung an.
  • Aus der DE 10 2007 033 329 B4 ist bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Erzeugung von Ausnehmungen, insbesondere zum Verlegen von Linienleitern für die kontaktlose Energieübertragung, ein Verfahren zum Anfasen von Ausnehmungen, eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Herstellung von mehrstufigen Sackloch-Bohrungen bekannt.
  • In dem darin beschriebenen Verfahren zur Erzeugung von Ausnehmungen, insbesondere zum Verlegen von Linienleitern für die kontaktlose Energieübertragung werden in einem ersten Schritt gerade und in einem zweiten Schritt kreisförmige Nutabschnitte zur Verbindung der geraden Nutabschnitte gefräst. Dies kann mit einer hohen Präzision auf einfache und kostengünstige Weise erfolgen.
  • Die Nutenwände sind außerdem senkrecht ausfräsbar.
  • Die darin beschriebene Vorrichtung zum Fräsen beinhaltet eine motorisch betriebene Antriebseinheit, mehrere der Bewegungsrichtung anpassbare, mittels Verstelleinrichtungen an die Nutwandungen anlegbare Führungsrollen, eine Schiene zur linearen Führung der motorisch angetriebenen Fräsvorrichtung und einen mittels Führungsrollen in der Nut horizontal führbaren Fahrwagen.
  • Die in der DE 10 2007 033 329 B4 beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen dienen jedoch nur für Anfasungen in Nuten. Weiterhin ist ein Arbeiten an verlegten Fassadenplatten nicht möglich.
  • Aus dem Stand der Technik ist weiterhin bekannt, vorgenannte Vorrichtungen zum Fräsen mit entsprechenden Führungselementen oder dergleichen Anschlägen zu versehen. Die hierzu bekannten Lösungen weisen jedoch sämtlich das Problem auf, dass hinsichtlich der auf Baustellen vorhandenen Toleranzen eine kontinuierliche Führung nicht gewährleistbar ist. Insofern erfüllt die Qualität der Fräsung bei den bisher verwendeten Vorrichtungen nicht die Genauigkeitsanforderungen, die an eine Abdeckbandausnehmung gestellt werden, um ein passgenaues Einlegen des Abdeckbandes zu gewährleisten. Gerade zum Ausfräsen von Abdeckbandausnehmungen an bereits montierten Fassadenplatten, insbesondere in einer Vertikalen montierten Fassaden platten, werden an eine solche Vorrichtung Anforderungen gestellt, die mit Werkzeugen, wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, nicht erfüllt werden.
  • Vorliegender Erfindung liegt folglich die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung bzw. einen Führungsschlitten für eine Fräsvorrichtung der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die eine verbesserte Fräsgenauigkeit ermöglichen.
  • Diese Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 und einen Führungsschlitten gemäß Patentanspruch 14 gelöst.
  • Insbesondere wird diese Aufgabe also durch eine Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten zweier durch eine Fuge von einander beabstandeter Fassadenplatten gelöst, umfassend wenigstens einen Fräsekopf, der in einer Frässtellung in einer Fräsrichtung über einen Führungsschlitten in der Fuge durch wenigstens ein Führungselement des Führungsschlitten geführt, auf den Oberseiten der Fassadenplatten entlang führbar und derart ausgebildet ist, dass er dort die Abdeckbandausnehmung ausfräst, wobei das Führungselement wenigstens zwei Führungsflächen aufweist, die in der Frässtellung in die Fuge einragen, und wenigstens ein Justierelement aufweist, das die Führungsflächen jeweils in Richtung der sich gegenüberliegenden Seitenwände der Fuge drängt.
  • Darüber hinaus wird diese Aufgabe durch einen Führungsschlitten zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung, zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten zweier durch eine Fuge von einander beabstandeter Fassadenplatten gelöst, mit wenigstens einem Führungselement, das in einer Frässtellung in die Fuge einragt und den Führungsschlitten in einer Fräsrichtung führt, wobei das Führungselement wenigstens zwei Führungsflächen und wenigstens ein Justierelement derart aufweist, dass es die Führungsflächen jeweils in Richtung der sich gegenüberliegenden Seitenwände der Fuge drängt.
  • Unter Fassadenplatten werden im Zuge der vorliegenden Abhandlung sämtliche Platten verstanden, die im Baubereich ihre Anwendung finden. Insofern sind hiervon also Wandfassadenplatten, Deckenfassadenplatten aber auch Platten für den Bodenbereich, sowohl für den Innenraum als auch für den Außenbereich, mit umfasst. Unter dem Begriff Fräskopf werden hier sämtliche Vorrichtungen verstanden, die dem Ausnehmen einer Abdeckbandausnehmung dienen können. Vorzugsweise handelt es sich hier um diamantbesetzte, rotierende Fräsköpfe. Es ist aber natürlich auch möglich, andersartige, zum Ausnehmen einer Abdeckbandausnehmung geeignete Werkzeuge und insbesondere Schneid-, Säg- oder Schleifköpfe zu verwenden. Unter Führungsschlitten wird hier eine solche Vorrichtung verstanden, die das Entlangführen der Fräsvorrichtung an oder auf den Fassadenplatten im Bereich der von zwei Fassadenplatten gebildeten Fuge erlaubt. Hier können folglich entsprechende fahrbare, verschiebbar, gleitbare oder dergleichen Führungsschlitten ihre Anwendung finden.
  • Ein wesentlicher Punkt der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass durch die entsprechende Ausbildung des Führungselementes unabhängig von variierenden Fugenbreiten in Fräsrichtung kontinuierlich eine sichere Führung der Fräsvorrichtung sichergestellt wird. Dadurch, dass die Führungsflächen des Führungselementes über das Justierelement in Richtung der jeweils gegenüber liegenden Seitenwände der Fuge gedrängt werden, stehen diese zu Führungszwecken auch bei einem variierenden Abstand der Fugenseitenwände an diesen an, so dass die Fräsvorrichtung in der Fräsrichtung stets sicher justiert ist. Selbst bei sich plötzlich ändernden Fugenbreiten ermöglicht das Justierelement eine sichere Anpassung der Führungsflächen an den sich verändernden Abstand, wodurch eine sichere Fugenführung gewährleistet bleibt. Das Resultat ist eine sehr genaue und stetig verlaufende bzw. gradlinige Abdeckbandausnehmung.
  • Vorzugsweise weist das Justierelement eine rotierbar am Führungsschlitten gelagerte Fugenbreiteneinstellscheibe auf, auf der die Führungsflächen in der Frässtellung in Richtung der Fuge hervorstehend bzw. in diese einragend angeordnet sind. In der Frässtellung der Vorrichtung befindet sich folglich die Fugenbreiteneinstellscheibe so oberhalb der Oberseite der Fassadenplatten, in der die Abdeckbandausnehmung ausgefräst werden soll, dass die daran angeordneten Führungsflächen in die Fuge einragen und gegen die Seitenwände der die Fuge bildenden Fassadenplatten anstehen. Durch eine Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe ist folglich die Führungsbreite der Vorrichtung einstellbar.
  • Vorzugsweise ist der Maximalabstand der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen zueinander größer als die insbesondere zu erwartende Fugenbreite der Fuge. Sollen also Fassadenplatten mit einer Abdeckbandausnehmung versehen werden, die in einer Fuge zueinander von zwei Zentimeter verlegt werden, entspricht der Maximalabstand der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen vorzugsweise mehr als diese zwei Zentimeter. Technik vorteilhaft hat sich ein Maximalabstand zwischen 40 mm und 20 mm herausgestellt.
  • Vorzugsweise sind die Führungsflächen radial gegenüber liegend auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet. Insbesondere wenn die Fugenbreiteneinstellscheibe in einer Mittenachse der Vorrichtung parallel zur Fräsrichtung angeordnet ist, kann auf diese Weise durch eine Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe und einer daraus resultierenden Veränderung der Führungsbreite des Führungselementes eine mittige Zentrierung der Fräsvorrichtung beibehalten werden. Grundsätzlich ist es möglich, die Fugenbreiteneinstellscheibe über entsprechende Montagemittel variabel und insbesondere seitlich versetzbar am Führungsschlitten anzuordnen, beispielsweise zur Mittenachse der Vorrichtung seitlich versetzt, um so eine Abdeckbandausnehmung auszufräsen, deren Mittenachse versetzt zur Mittenachse der Fuge verläuft.
  • Die Führungsflächen sind grundsätzlich derart auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet, dass durch eine Rotation derselben die Führungsbreite des Führungselementes veränderbar ist. Dabei reduziert sich die Führungsbreite bei der Ausrichtung einer Achse, die durch die beiden Führungsflächen verläuft, parallel zur Fräsrichtung auf eine minimale Führungsbreite. Bei einer Ausrichtung dieser Achse im Wesentlichen senkrecht zur Fräsrichtung, also um 90° rotiert, wird dagegen eine maximale Führungsbreite definiert. Die maximal „führbare” Fugenbreite hängt dabei u. a. vom Durchmesser der Fugenbreiteneinstellscheibe und vom Abstand der beiden Führungsflächen zueinander ab. Vorzugsweise wird hier ein Maximalabstand der Führungsflächen zwischen 20 mm und 40 mm gewählt. Dies erlaubt die Verwendung der Vorrichtung bei herkömmlich mit Fuge verlegten Fassadenplatten und die Fräsung einer Abdeckbandausnehmung mit einer Breite, wie sie bei obigen Fassadenplatten üblich ist.
  • Vorzugsweise weisen die Führungsflächen jeweils einen Führungsstift auf, der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet ist. Dieser, insbesondere rotationssymmetrische Führungsstift erlaubt, unabhängig vom Rotationswinkel der Fugenbreiteneinstellscheibe relativ zur Fräsrichtung, immer das sichere Anlegen an der jeweiligen Seitenwand der Fuge. Unter Anderem kann durch den Durchmesser dieser Führungsstifte auch die minimal führbare Fugenbreite definiert werden. Weist beispielsweise jeder Führungsstift einen Durchmesser von 3 mm auf, ist theoretisch bei einer Ausrichtung dieser beiden Führungsstifte in einer Achse parallel zur Fräsrichtung auch eine Führung in einer Fuge mit einer Minimalbreite von 3 mm möglich. Vorzugsweise werden jedoch die Fassadenplatten in diesem Fall mit einer Fuge größer als 3 mm verlegt, um bei der Verwendung einer derart ausgebildeten Vorrichtung auch Bauteiltoleranzen ausgleichen zu können.
  • Vorzugsweise weist das Justierelement ein Kraftelement auf, das derart mit der Fugenbreiteneinstellscheibe in Wirkverbindung steht, dass es diese in eine Vorspannrotation zwingt, in eine Richtung, so dass sich ein von einer Achse durch die beiden Führungsflächen und einer Achse quer zur Fräsrichtung eingeschlossener Winkel vergrößert, also die Fugenführungsbreite vergrößert. Das Kraftelement zwingt die Fugenbreiteneinstellscheibe in eine Rotation, in der sich die auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen von der minimal einstellbaren Fugenbreite (in der beispielsweise die Achse durch die beiden Führungsflächen parallel zur Fräsrichtung verläuft) in Richtung der maximal einstellbaren Fugenbreite (in der beispielsweise die Achse durch die Führungsflächen im Wesentlichen senkrecht zur Fräsrichtung verläuft) bewegen.
  • Durch das so wirkende Kraftelement adaptiert sich das Führungselement automatisch an sich verändernde Fugenbreiten bzw. ist die Vorrichtung ohne entsprechende aufwändige Adaption in unterschiedlich breiten Fugen führbar. Auch wenn sich während des Fräsvorganges die Fugenbreite ändert, sei es verkleinert oder vergrößert, führt die auf die Fugenbreiteneinstellscheibe einwirkende Vorspannrotation durch das Kraftelement stets zu einem Anliegen der Führungsflächen an den Seitenwänden der Fuge und somit zu einer ausreichenden Führung der Fräsvorrichtung. Dabei drängen die Seitenwände der Fuge, sollte sich diese beispielsweise verkleinern, die Führungsflächen und somit die Fugenbreiteneinstellscheibe in eine Rotation entgegen der Vorspannung der Fugenbreiteneinstellscheibe.
  • Vorzugsweise weist das Kraftelement eine Zugfeder auf, die mit der Fugenbreiteneinstellscheibe bzw. dem Justierelement gekoppelt ist. Über die eingetragene Zugkraft wird so auf einfache Weise die Vorspannrotation bewirkt. Dazu ist vorzugsweise die Zugfeder mit einem Ende am Justierelement und mit einem anderen Ende am Führungsschlitten, einem dergleichen ortsfesten Punkt oder, wie im Folgenden noch detailliert beschrieben werden wird, an einem weiteren Führungselement bzw. Justierelement angeordnet, so dass diese beiden miteinander gekoppelt sind.
  • Vorzugsweise weist die Fugenbreiteneinstellscheibe ein Hebelelement auf, das vom Lagerpunkt der Fugenbreiteneinstellscheibe am Führungsschlitten einen größeren Abstand aufweist als die Führungsflächen und das mit dem Kraftelement in Wirkverbin dung steht. Dieses Hebelelement ermöglicht eine einfache Anordnung des Kraftelementes am Justierelement und erlaubt darüber hinaus das Einbringen einer größeren Vorspannrotationskraft.
  • Vorzugsweise weist die Fugenbreiteneinstellscheibe ein manuelles Stellelement auf, das von der Außenseite der Vorrichtung aus zugänglich und derart ausgebildet ist, dass es eine insbesondere manuelle Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe erlaubt. Auf diese Weise ist es möglich, die Fugenbreiteneinstellscheibe so zu rotieren, dass eine geringere Fugenbreitenführung durch die auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen definiert wird, als es die Breite der tatsächlich vorhandenen Fuge zwischen zwei Fassadenplatten erfordert. Insofern kann die Fräsvorrichtung einfach auf die Fassadenplatten bzw. die Führungselemente in die Fuge eingesetzt werden. Nach dem Lösen des Stellelementes drängen die Führungsflächen dann wieder in Richtung der Seitenwände der Fuge, so dass die Führung gewährleistet ist.
  • In diesem Zusammenhang ist es möglich, Stellelemente mit entsprechenden lösbaren Arretierungselementen zu versehen, die eine Festlegung des Führungselementes bzw. des Justierelementes in festgelegten Positionen, beispielsweise einer Einsetzposition mit minimal definierter Fugenführungsbreite erlauben.
  • Vorzugsweise ist am rotierbaren Justierelement ein Anschlagelement vorgesehen, das derart relativ zu einem ortsfesten Anschlagelement, insbesondere am Führungsschlitten angeordnet und ausgebildet ist, dass es gegen die Vorspannrotation eine Maximalrotationsposition und/oder eine Minimalrotationsposition der Fugenbreiteneinstellscheibe und somit eine Maximalführungsbreite bzw. Minimalführungsbreite definiert. Als Anschlagelement kann beispielsweise das zuvor beschriebene Hebelelement verwendet werden. Das Anschlaggegenelement ist vorzugsweise als ein Anschlagstift ausgebildet, der orthogonal aus dem Führungsschlitten hervorsteht und die Maximalrotationsposition und/oder die Minimalrotationsposition der Fugenbreiteneinstellscheibe begrenzt.
  • Das Anschlagelement und das Anschlaggegenelement sind vorzugsweise so angeordnet, dass das Justierelement in einer Maximalführungsbreite gegen die Vorspannrotation fixiert ist. Soll die Vorrichtung in eine Fuge eingesetzt werden, die schmäler ist als diese durch die Maximalrotationsposition definierte Maximalführungsbreite, kann die Fräsvorrichtung schräg zur Fräsrichtung in die Fuge eingesetzt und entgegen der Vorspannrotation axial zur Fräsrichtung ausgerichtet werden. Während dieses axialen Ausrichtens bewegt sich das Justierelement gegen die Vorspannrotation und adaptiert die Führungselemente an die vorhandene Fugenbreite.
  • Vorzugsweise sind das Anschlagelement und das Anschlaggegenelement derart relativ zueinander angeordnet, dass in der durch sie definierten Maximalrotationsposition der Fugenbreiteneinstellschreibe zwischen der Achse durch die beiden Führungsflächen und der Querachse zur Fräsrichtung (die Achse, die 90° zur Fräsachse verläuft) ein Winkel von größer 0°, vorzugsweise größer 20° eingeschlossen wird, da dann zuverlässig gewährleistet wird, das sich die Führungsbreite des Führungselementes automatisch bei einer sich verkleinernden Fuge anpasst und es nicht zu einem Verklemmen des Führungselementes in der Fuge kommt. Je größer dieser Winkel gewählt ist, desto geringer ist die Kraft, die nötig ist, bei einer sich verkleinernden Fuge eine Adaption der Führungsbreite auszulösen. Da diese Adaption während der Fräsbewegung in Fräsrichtung erfolgt hat diese Kraft einen entscheidenden Einfluss auf die Kraft, die nötig ist, die Vorrichtung zum Fräsen der Abdeckbandausnehmung in Fräsrichtung zu bewegen.
  • Vorzugsweise sind am Führungsschlitten wenigstens zwei Führungselemente ausgebildet, wobei die Fugenbreiteneinstellscheiben der beiden Führungselemente über wenigstens ein Kraftelement miteinander gekoppelt sind. Dies bewirkt, dass zum einen durch die zwei Führungselemente eine bessere Führung der Vorrichtung in Fräsrichtung gewährleistet ist, zum anderen eine vorteilhafte Kopplung der Vorspannrotation der beiden durch das Kraftelement miteinander in Wirkverbindung gebrachten Fugenbreiteneinstellscheiben.
  • Vorzugsweise sind beide Justierelemente um eine Achse quer zur Fräsrichtung spiegelverkehrt identisch ausgebildet und insbesondere in einer Achse parallel zur Fräsrichtung am Führungsschlitten angeordnet. Auf diese Weise bewirkt die Koppelung der beiden Führungsbreiteneinstellscheiben durch das gemeinsame Kraftelement eine optimale Adaption an sich ändernde Fugenbreiten. Insbesondere kann das Kraftelement direkt zwischen den beiden Fugenbreiteneinstellscheiben angeordnet und mit diesen gekoppelt werden, ohne, dass es aufwendiger Umlenkeinrichtungen bedarf. Im Ergebnis rotiert bei einer solchen Vorrichtung beispielsweise das in Fräsrichtung vordere Justierelement gegen den Uhrzeigersinn, wodurch das hintere Justierelement entgegen dem Uhrzeigersinn rotiert wird, um jeweils eine Adaption an die vorhandene Fugenbreite zu ermöglichen.
  • Vorzugsweise weist der Führungsschlitten eine Mehrzahl an Lagerelementen auf, die dessen bewegbare Lagerung auf den Fassadenplatten erlauben, wobei der Abstand dieser Lagerelemente untereinander längs und/oder quer zur Fräsrichtung größer ist als der maximale Fräskopfdurchmesser des Fräskopfes bzw. der Breite der zu fräsenden Abdeckbandausnehmung. Eine solche Ausbildung der Lagerelemente des Führungsschlittens hat beim Fräsen von größeren Fassadenflächen mit einer Mehrzahl, insbesondere im Raster verlegter Fassadenplatten entscheidende Vorteile, da das Überfahren bereits gefräster Abdeckbandausnehmungen möglich ist, ohne dass es zur einer Störung in der Vertikalausrichtung der Vorrichtung kommt. Werden beispielsweise in Längsrichtung bzw. in Fräsrichtung jeweils drei Lagerelemente mit einem solchen Abstand und quer zur Fräsrichtung zwei Lagerelemente mit einem solchen Abstand angeordnet, kann die Vorrichtung auch über Abdeckbandausnehmungen geführt werden, die quer zur Fräsrichtung verlaufen, ohne dass es zu einem Absenken der Fräsvorrichtung kommt, sobald ein Lagerelement die quer verlaufenden Abdeckbandausnehmung überquert. Gerade bei Fassadenplattenanordnungen mit einer Vielzahl an im Raster ausgelegten Fassadenplatten erleichtert dies das Ausfräsen der Abdeckbandausnehmungen erheblich. In diesem Zusammenhang ermöglicht das erfindungsgemäße Führungselement unproblematisch die Führung. Je nach Ausführung ist eine Lagerung auf den Oberseiten der Fassadenplatten, also den Seiten, auf denen die Abdeckbandausnehmung gefräst wird, und/oder auf den Unterseiten der Fassadenplatten möglich.
  • Vorliegende Erfindung betrifft neben obiger Vorrichtung zum Fräsen auch einen Führungsschlitten zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung, beispielsweise eines Winkelschleifers mit Fräskopf, zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten wenigstens zweier durch eine Fuge voneinander beabstandeter Fassadenplatten, mit wenigstens einem Führungselement, das in einer Frässtellung in die Fuge einragt und den Führungsschlitten in einer Fräsvorrichtung führt, wobei das Führungselement wenigstens zwei Führungsflächen und wenigstens ein Justierelement aufweist, das die Führungsflächen jeweils in Richtung der sich gegenüber liegenden Seitenwände der Fuge drängt. Insofern entspricht der Führungsschlitten dem Führungsschlitten der oben beschriebenen Fräsvorrichtung, so dass auch sämtliche oben beschriebenen Ausführungsformen auf diesen übertragbar sind. Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Führungsschlittens ist die Verwendung bereits bekannter Fräsvorrichtungen, um die geforderten Abdeckbandausnehmungen auszufräsen. Hierzu weist der Führungsschlitten vorzugsweise entsprechende Halte- und Aufnahmeeinrichtungen auf, um die zum Ausfräsen benötigten Werkzeuge zu befestigen.
  • Weitere Ausführungsformen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
  • Im Folgenden wird vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels beschrieben, dass durch die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert ist. Hierbei zeigen:
  • 1 eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung in einer Seitenansicht in Frässtellung;
  • 2 die Ausführungsform aus 1 in einer Draufsicht in Frässtellung;
  • 3 die Ausführungsform aus 1 in einer Seitenansicht in einer freigestellten Stellung; und
  • 4 die Ausführungsform aus 1 in einer Unteransicht.
  • Im Folgenden werden für gleiche und gleich wirkende Bauteile dieselben Bezugsziffern verwendet, wobei zur Unterscheidung gleicher Bauteil bisweilen Hochindizes ihre Anwendung finden.
  • Die 1 und 2 zeigen eine Ausführungsform der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung in einer Seitenansicht (1) und einer Draufsicht (2) in einer Fräsposition. Die Vorrichtung 1 umfasst einen Führungsschlitten 12, an dem eine Fräsvorrichtung 40 über Montageelemente 42 und insbesondere Befestigungsschrauben 44 lösbar befestigt ist. Die Fräsvorrichtung 40 umfasst einen Fräskopf 10 zum Ausfräsen einer Abdeckbandausnehmung 2 auf den Oberseiten 4 von Fassadenplatten 8, die unter Bildung einer Fuge 6 als Fassadensystem in einer Ebene angeordnet sind.
  • Über den Führungsschlitten 12 kann die Vorrichtung 1 so auf den Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 angeordnet werden, dass der Fräskopf 10 bei einer Bewegung der Vorrichtung 1 in einer Fräsrichtung RF entlang der Fräsachse ARF die Abdeckbandausnehmung 2 ausfräst. In diese Abdeckbandausnehmung kann nach dem Fräsen ein Abdeckband (nicht dargestellt) eingesetzt und so eine im Wesentlichen homogene Fassadenoberfläche hergestellt werden.
  • Dargestellt sind hier (siehe insbesondere 2) vier Fassadenplatten 8, die unter Bildung der Fuge 6 im Abstand bF voneinander beabstandet sind. Die resultierenden Fugen 6 verlaufen dabei sowohl in Fräsrichtung RF entlang der Fräsachse ARF als auch quer dazu entlang einer Achse AQRF. Die Fugenbreite bF beträgt bei dieser Ausführungsform im Wesentlichen 15 mm.
  • Wie im Folgenden noch detailliert beschrieben, verfügt der Führungsschlitten 12 über Führungselemente 14 (siehe 3 und 4), die eine genaue Führung der Vorrichtung 1 entlang dieser Fugen 6 bzw. der Fräsachse ARF in Fräsrichtung RF erlauben.
  • Um eine genaue Vertikalführung zu garantieren, verfügt der Führungsschlitten 12 über insgesamt sechs Lagerelemente 32 in Form von Rädern, die ein Verfahren des Führungsschlittens 12 auf der Oberseite 4 der Fassadenplatten 8 ermöglichen. Wie in 2 dargestellt, sind dabei die beiden in Fräsrichtung RF vorderen Lagerelemente 32 in einem Abstand d voneinander angeordnet, der größer ist als der Maximaldurchmesser des Fräskopfes 10 und insofern auch größer als die Breite c der gefrästen Abdeckbandausnehmung 2. Dadurch ist es möglich, die Vorrichtung 1 auch über Abdeckbandausnehmungen 2 zu fahren, die (wie hier dargestellt) in der Achse AQRF quer zur Fräsachse ARF verlaufen, ohne dass es beim Überfahren zu einem ungewollten Absenken des Fräskopfes 10 kommt.
  • Die in den 1 und 2 in einer Fräsposition dargestellte Vorrichtung 1 ist in den 3 und 4 freigestellt sowohl in einer Seitenansicht (3) als auch in einer Unteransicht (4) dargestellt.
  • Erkennbar sind hier die beiden Führungselemente 14, die derart am Führungsschlitten 12 angeordnet sind, dass sie mit Führungsflächen 16, hier in Form von Führungsstiften, in die Fuge 6 einragen und zu Führungszwecken an Seitenwänden 7 (siehe 1 und 2) der Fuge 6 führend anstehen.
  • Die Führungsstifte 16 sind dabei auf einem Justierelement 18 angeordnet. Dieses Justierelement 18 verfügt über eine Fugenbreiteneinstellscheibe 20, die rotierbar am Führungsschlitten 12 angeschlagen ist.
  • Die beiden Führungsstifte 16 sind dabei radial auf der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 in einem Maximalabstand aMax angeordnet. Gestrichelt dargestellt und parallel zur Fräsachse verlaufend sind die Seitenwände 7 der Fuge 6 (siehe auch insbesondere
  • 1 und 2) dargestellt. Erkennbar ist, dass durch die Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 die beiden Führungsstifte 16 auf diese Seitenwände 7 zu bzw. bei umgekehrter Rotation von diesen Seitenwänden 7 weg bewegbar sind. Bei der hier dargestellten Ausführungsform kann durch eine Rotation der Fugenbreiteneinstellscheiben 20 in der jeweils dargestellten Pfeilrichtung die Führungsbreite bFR reduziert werden.
  • Die beiden dargestellten Führungselemente 14 sind dabei über ein Kraftelement 22 (hier eine Zugfeder) miteinander gekoppelt, wobei die Zugfeder 22 jeweils in ein Hebelelement 24 eingreift. Erkennbar ist, dass beide Justierelemente 18 im Wesentlichen spiegelverkehrt identisch um die Querachse AQRF ausgebildet sind, so dass die Kopplung durch das Kraftelement 22 bei beiden Führungselementen 14 zu einer Vorspannrotation für eine Vergrößerung der Führungsbreite bFR führt.
  • Sobald die Vorrichtung 1 auf den Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 (siehe 1 und 2) aufgesetzt und die Führungsstifte 16 in die Fuge 6 eingesetzt sind, drängt das Kraftelement 22 über die Hebelelemente 24 die jeweiligen Führungsstifte 16 gegen die Seitenwände 7 der Fuge 6. Verringert sich während des Fräsens die Fugenbreit bF, werden die Fugenbreiteneinstellscheiben 20 entgegen der Kraftwirkung der Zugfeder 22 in der jeweiligen Pfeilrichtung verdreht, wodurch sich die Führungsbreite bFR ebenfalls verringert. Sobald sich die Fugenbreite bF wieder erweitert, drängt das Kraftelement 22 in einer Rotation entgegen der hier dargestellten Pfeilrichtung die Führungsflächen erneut in Richtung der Seitenwände 7 der verbreiterten Fuge 6.
  • Wie in 4 dargestellt, verfügen die beiden Führungselemente 14 jeweils über ein Anschlagelement 28. Diese Anschlagelemente 28 stehen an Anschlaggegenelementen 30 an, die derart am Führungsschlitten 12 ausgebildet sind, dass sie eine Maximalrotationsposition PMax der jeweiligen Fugenbreiteneinstellscheibe 20 und somit einer Maximalführungsbreite bFRMax definieren. Bei der in 4 dargestellten Ausführungsform entspricht die abgebildete Führungsbreite bFR der Maximalführungsbreite bFRMax und somit der maximalen Fugenbreite bF einer Fuge 6 in der die Vorrichtung 1 geführt werden kann.
  • Die minimale Fugenbreite bF, in der die Vorrichtung 1 sicher geführt werden kann, entspricht bei dieser Ausführungsform dem Durchmesser der jeweiligen Führungsstifte 16, wobei diese dann im eingesetzten Zustand beide auf der die Fräsrichtung RF definierenden Fräsachse ARF angeordnet sind. Der von dieser Fräsachse ARF und der Achse durch die beiden Führungsstifte 16 eingeschlossene Winkel α betrüge in diesem Fall im Wesentlichen 0 Grad.
  • Wie in 4 dargestellt, verfügt das in Darstellungsebene linke Führungselement 14 über ein manuelles Stellelement 26, das von der Außenseite 3 der Vorrichtung 1 aus zugänglich und derart ausgebildet ist, dass es eine manuelle Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 erlaubt. Dieses manuelle Stellelement 26 ist zum Einsetzen der Vorrichtung 1 auf die Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 bzw. das Einführen der Führungsstifte 16 in die Fuge 6 von Bedeutung, da es eine manuelle Reduktion der Führungsbreite bFR bzw. der hier dargestellten Maximalführungsbreite bFRMax erlaubt.
  • Die hier dargestellte Ausführungsform der Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung wird auf folgende Art und Weise in die Fräsposition (siehe insbesondere 1 und 2) gebracht. In einem ersten Schritt wird die Vorrichtung 1 „schräg” zur geplanten Fräsachse ARF auf die Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 aufgesetzt und zwar so, dass die durch die beiden Führungsstifte 16 gebildete Achse des in Darstellungsebene rechts dargestellten Führungselementes 14 im wesentlichen parallel zur geplanten Fräsachse ARF verläuft. Nach dem Eingreifen der Führungsstifte 16 in die Fuge 6 wird die gesamte Vorrichtung 1 so verdreht, dass ihre Längsachse der geplanten Fräsachse ARF entspricht. Zum vollständigen Einsetzen wird anschließend über das manuelle Stellelement 26 die Führungsbreite bFR des in Darstellungsebene links dargestellten Führungselementes 14 so reduziert, dass dessen Führungsflächen 16 ebenfalls in die Fuge 6 eingreifen. Diese Bewegung ist hier durch einen Pfeil symbolisiert. Nach dem Freigeben des manuellen Stellelementes 26 werden aufgrund der Zugfeder 22 beide Fugenbreiteneinstellscheiben 20 der Führungselemente 14 so entgegen gesetzt zueinander verdreht, dass sich deren Führungsstifte 16 auf die Seitenwände 7 der Fuge 6 zu bewegen und die Vorrichtung 1 sicher in dieser geführt ist.
  • 1
    Vorrichtung
    2
    Abdeckbandausnehmung
    3
    Außenseite
    4
    Oberseite
    6
    Fuge
    7
    Seitenwand
    8
    Fassadenplatte
    10
    Fräskopf
    12
    Führungsschlitten
    14
    Führungselement
    16
    Führungsfläche bzw. Führungsstift
    18
    Justierelement
    20
    Fugenbreiteneinstellscheibe
    22
    Kraftelement bzw. Zugfeder
    24
    Hebelelement
    26
    manuelles Stellelement
    28
    Anschlagelement
    30
    Anschlaggegenelement
    32
    Lagerelement
    40
    Fräsvorrichtung
    42
    Montageelement
    44
    Befestigungsschraube
    RF
    Fräsrichtung
    bF
    Fugenbreite
    bFRMax
    Maximalführungsbreite
    bFR
    Führungsbreite
    aMax
    Maximalabstand
    d
    Abstand zweier Lagerelemente
    c
    Breite der Abdeckbandausnehmung
    ARF
    Achse in Fräsrichtung bzw. Fräsachse
    AQRF
    Achse quer zur Fräsrichtung
    PMax
    Maximalrotationsposition

Claims (14)

  1. Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung (2) oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten (4) zweier durch eine Fuge (6) von einander beabstandeter Fassadenplatten (8), umfassend wenigstens einen Fräsekopf (10), der in einer Frässtellung in einer Fräsrichtung (RF) über einen Führungsschlitten (12) in der Fuge (6) durch wenigstens ein Führungselement (14) des Führungsschlitten (12) geführt, auf den Oberseiten (4) der Fassadenplatten (8) entlang führbar und derart ausgebildet ist, dass er dort die Abdeckbandausnehmung (2) ausfräst, wobei das Führungselement (14) wenigstens zwei Führungsflächen (16) aufweist, die in der Frässtellung in die Fuge (6) einragen, und wenigstens ein Justierelement (18) aufweist, das die Führungsflächen (16) jeweils in Richtung der sich gegenüberliegenden Seitenwände (7) der Fuge (6) drängt.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierelement (18) eine rotierbar am Führungsschlitten (12) gelagerte Fugenbreiteneinstellscheibe (20) aufweist, auf der die Führungsflächen (16) in der Frässtellung in Richtung der Fuge (6) hervorstehend angeordnet sind.
  3. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass ein Maximalabstand aMax der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) angeordneten Führungsflächen (16) zueinander größer ist als die Fugenbreite (bF).
  4. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsflächen (16) radial gegenüberliegend auf der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Führungsflächen (16) wenigstens einen Führungsstift aufweisen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass das Justierelement (18) ein Kraftelement (22) aufweist, das derart mit der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) in Wirkverbindung steht, dass es diese in eine Vorspannrotation zwingt, in einer Richtung, die einen von einer Achse (AF) durch die beiden Führungsflächen (16) und einer Achse (AQRF) quer zur Fräsrichtung (RF) eingeschlossenen Winkel α vergrößert.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Kraftelement (22) eine Zugfeder aufweist.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenbreiteneinstellscheibe (20) ein Hebelelement (24) aufweist, das vom Lagerpunkt der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) am Führungsschlitten (12) einen größeren Abstand aufweist als die Führungsflächen (16) und das mit dem Kraftelement (22) in Wirkverbindung steht.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Fugenbreiteneinstellscheibe (20) ein manuelles Stellelement (26) aufweist, das von einer Außenseite (3) der Vorrichtung (1) aus zugänglich und derart ausgebildet ist, dass es eine manuelle Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) erlaubt.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach einem der Ansprüche 2 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass am rotierbaren Justierelement (18) wenigstens ein Anschlagelement (28) vorgesehen ist, dass derart relativ zu einem Anschlaggegenelement (30) am Führungsschlitten (12) angeordnet und ausgebildet ist, dass es eine Maximalrotationsposition (PMax) und/oder eine Minimalrotationsposition der Fugenbreiteneinstellscheibe (20) und somit eine Maximalführungsbreite bFMax bzw. eine Minimalführungsbreite definiert.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass wenigstens zwei Führungselemente (14) am Führungsschlitten (12) ausgebildet sind, wobei die Fugenbreiteneinstellscheiben (20) der beiden Führungselemente (14) über wenigstens ein Kraftelement (22) miteinander gekoppelt sind.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, insbesondere nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Justierelemente (14) um eine Achse (AQRF) quer zur Fräsrichtung (RF) spiegelverkehrt identisch ausgebildet und insbesondere in der Achse (ARF) in Fräsrichtung RF am Führungsschlitten (12) angeordnet sind.
  13. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Führungsschlitten (12) eine Mehrzahl an Lagerelementen (32) aufweist, die dessen bewegbare Lagerung auf den Fassadenplatten (8) erlauben, wobei der Abstand (d) wenigstens zweier dieser Lagerelemente (32) untereinander längs und/oder quer zur Fräsrichtung (RF) größer ist als der maximale Fräskopfdurchmesser des Fräskopfes (10).
  14. Führungsschlitten zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung (40), zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung (2) oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten (4) zweier durch eine Fuge (6) von einander beabstandeter Fassadenplatten (8), mit wenigstens einem Führungselement (14), das in einer Frässtellung in die Fuge (6) einragt und den Führungsschlitten (12) in einer Fräsrichtung (RF) führt, wobei das Führungselement (14) wenigstens zwei Führungsflächen (16) und wenigstens ein Justierelement (18) derart aufweist, dass es die Führungsflächen jeweils in Richtung der sich gegenüberliegenden Seitenwände (7) der Fuge (6) drängt.
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