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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Fräsen einer Abdeckbandausnehmung
oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten zweier durch eine
Fuge voneinander beabstandeter Fassadenplatten, umfassend wenigstens
einen Fräskopf,
der in einer Frässtellung
in einer Fräsrichtung über einen Führungsschlitten,
in der Fuge durch wenigstens ein Führungselement des Führungsschlittens
geführt, auf
den Oberseiten der Fassadenplatte entlangführbar und derart ausgebildet
ist, dass er dort eine Abdeckbandausnehmung ausfräst sowie
einen Führungsschlitten.
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Eine
solche Vorrichtung wird in Form eines Handgerätes, meist mechanisch betrieben,
dazu verwendet, an Fassadenplatten so genannte Abdeckbandausnehmungen
auszufräsen.
Diese Abdeckbandausnehmungen sind Vertiefungen, die üblicherweise
in einem Randbereich einer Fassadenplatte verlaufen und in die ein
so genanntes Abdeckband einlegbar und insbesondere einklebbar ist.
Gerade bei Fassaden, bei denen eine gleichmäßige Oberflächenstruktur gewünscht ist,
werden solche Abdeckbänder
zu Überbrücken der
Stoßstellen
zweier benachbarter Fassadenplatten verwendet. Dazu werden die über eine
Fuge voneinander beabstandeten Fassadenplatten auf den Oberseiten
ihrer beiden aufeinander zuweisenden Randbereiche entsprechend ausgefräst und in
die entstandene Ausnehmung dann das Abdeckband eingeklebt. Um eine vollflächige Stützung und
insbesondere eine statisch feste Verbindung der Fassadenplatten
zu erreichen, ist es möglich,
die durch die beiden Seitenränder
der Fassadenplatten gebildete Fuge mit einem Klebemittel und insbesondere
einem Extruderschaum auszufüllen.
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Beim
Ausfräsen
dieser Abdeckbandausnehmung kommt es, um nach dem Einkleben des
Abdeckbandes eine möglichst
homogene Fassadenstruktur zu erreichen, auf die genaue und insbesondere
möglichst
geradlinige Fräsführung in
Fräsrichtung
an.
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Aus
der
DE 10 2007
033 329 B4 ist bereits ein Verfahren und eine Vorrichtung
zur Erzeugung von Ausnehmungen, insbesondere zum Verlegen von Linienleitern
für die
kontaktlose Energieübertragung,
ein Verfahren zum Anfasen von Ausnehmungen, eine Vorrichtung und
ein Verfahren zur Herstellung von mehrstufigen Sackloch-Bohrungen
bekannt.
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In
dem darin beschriebenen Verfahren zur Erzeugung von Ausnehmungen,
insbesondere zum Verlegen von Linienleitern für die kontaktlose Energieübertragung
werden in einem ersten Schritt gerade und in einem zweiten Schritt
kreisförmige
Nutabschnitte zur Verbindung der geraden Nutabschnitte gefräst. Dies
kann mit einer hohen Präzision
auf einfache und kostengünstige
Weise erfolgen.
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Die
Nutenwände
sind außerdem
senkrecht ausfräsbar.
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Die
darin beschriebene Vorrichtung zum Fräsen beinhaltet eine motorisch
betriebene Antriebseinheit, mehrere der Bewegungsrichtung anpassbare,
mittels Verstelleinrichtungen an die Nutwandungen anlegbare Führungsrollen,
eine Schiene zur linearen Führung
der motorisch angetriebenen Fräsvorrichtung
und einen mittels Führungsrollen
in der Nut horizontal führbaren
Fahrwagen.
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Die
in der
DE 10 2007
033 329 B4 beschriebenen Verfahren und Vorrichtungen dienen
jedoch nur für
Anfasungen in Nuten. Weiterhin ist ein Arbeiten an verlegten Fassadenplatten
nicht möglich.
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Aus
dem Stand der Technik ist weiterhin bekannt, vorgenannte Vorrichtungen
zum Fräsen
mit entsprechenden Führungselementen
oder dergleichen Anschlägen
zu versehen. Die hierzu bekannten Lösungen weisen jedoch sämtlich das
Problem auf, dass hinsichtlich der auf Baustellen vorhandenen Toleranzen
eine kontinuierliche Führung
nicht gewährleistbar
ist. Insofern erfüllt
die Qualität
der Fräsung bei
den bisher verwendeten Vorrichtungen nicht die Genauigkeitsanforderungen,
die an eine Abdeckbandausnehmung gestellt werden, um ein passgenaues
Einlegen des Abdeckbandes zu gewährleisten.
Gerade zum Ausfräsen
von Abdeckbandausnehmungen an bereits montierten Fassadenplatten,
insbesondere in einer Vertikalen montierten Fassaden platten, werden
an eine solche Vorrichtung Anforderungen gestellt, die mit Werkzeugen,
wie sie aus dem Stand der Technik bekannt sind, nicht erfüllt werden.
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Vorliegender
Erfindung liegt folglich die Aufgabe zu Grunde, eine Vorrichtung
zum Fräsen
einer Abdeckbandausnehmung bzw. einen Führungsschlitten für eine Fräsvorrichtung
der eingangs genannten Art zur Verfügung zu stellen, die eine verbesserte Fräsgenauigkeit
ermöglichen.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Vorrichtung gemäß Patentanspruch 1 und einen
Führungsschlitten
gemäß Patentanspruch
14 gelöst.
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Insbesondere
wird diese Aufgabe also durch eine Vorrichtung zum Fräsen einer
Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten
zweier durch eine Fuge von einander beabstandeter Fassadenplatten
gelöst,
umfassend wenigstens einen Fräsekopf,
der in einer Frässtellung
in einer Fräsrichtung über einen
Führungsschlitten
in der Fuge durch wenigstens ein Führungselement des Führungsschlitten
geführt,
auf den Oberseiten der Fassadenplatten entlang führbar und derart ausgebildet
ist, dass er dort die Abdeckbandausnehmung ausfräst, wobei das Führungselement
wenigstens zwei Führungsflächen aufweist,
die in der Frässtellung
in die Fuge einragen, und wenigstens ein Justierelement aufweist,
das die Führungsflächen jeweils
in Richtung der sich gegenüberliegenden
Seitenwände
der Fuge drängt.
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Darüber hinaus
wird diese Aufgabe durch einen Führungsschlitten
zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung,
zum Fräsen
einer Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten zweier
durch eine Fuge von einander beabstandeter Fassadenplatten gelöst, mit
wenigstens einem Führungselement,
das in einer Frässtellung
in die Fuge einragt und den Führungsschlitten
in einer Fräsrichtung
führt,
wobei das Führungselement
wenigstens zwei Führungsflächen und
wenigstens ein Justierelement derart aufweist, dass es die Führungsflächen jeweils
in Richtung der sich gegenüberliegenden
Seitenwände
der Fuge drängt.
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Unter
Fassadenplatten werden im Zuge der vorliegenden Abhandlung sämtliche
Platten verstanden, die im Baubereich ihre Anwendung finden. Insofern
sind hiervon also Wandfassadenplatten, Deckenfassadenplatten aber
auch Platten für
den Bodenbereich, sowohl für
den Innenraum als auch für den
Außenbereich,
mit umfasst. Unter dem Begriff Fräskopf werden hier sämtliche
Vorrichtungen verstanden, die dem Ausnehmen einer Abdeckbandausnehmung
dienen können.
Vorzugsweise handelt es sich hier um diamantbesetzte, rotierende
Fräsköpfe. Es
ist aber natürlich
auch möglich,
andersartige, zum Ausnehmen einer Abdeckbandausnehmung geeignete
Werkzeuge und insbesondere Schneid-, Säg- oder Schleifköpfe zu verwenden.
Unter Führungsschlitten
wird hier eine solche Vorrichtung verstanden, die das Entlangführen der
Fräsvorrichtung
an oder auf den Fassadenplatten im Bereich der von zwei Fassadenplatten
gebildeten Fuge erlaubt. Hier können
folglich entsprechende fahrbare, verschiebbar, gleitbare oder dergleichen
Führungsschlitten ihre
Anwendung finden.
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Ein
wesentlicher Punkt der erfindungsgemäßen Vorrichtung ist, dass durch
die entsprechende Ausbildung des Führungselementes unabhängig von variierenden
Fugenbreiten in Fräsrichtung
kontinuierlich eine sichere Führung
der Fräsvorrichtung
sichergestellt wird. Dadurch, dass die Führungsflächen des Führungselementes über das
Justierelement in Richtung der jeweils gegenüber liegenden Seitenwände der
Fuge gedrängt
werden, stehen diese zu Führungszwecken
auch bei einem variierenden Abstand der Fugenseitenwände an diesen
an, so dass die Fräsvorrichtung
in der Fräsrichtung
stets sicher justiert ist. Selbst bei sich plötzlich ändernden Fugenbreiten ermöglicht das
Justierelement eine sichere Anpassung der Führungsflächen an den sich verändernden
Abstand, wodurch eine sichere Fugenführung gewährleistet bleibt. Das Resultat
ist eine sehr genaue und stetig verlaufende bzw. gradlinige Abdeckbandausnehmung.
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Vorzugsweise
weist das Justierelement eine rotierbar am Führungsschlitten gelagerte Fugenbreiteneinstellscheibe
auf, auf der die Führungsflächen in
der Frässtellung
in Richtung der Fuge hervorstehend bzw. in diese einragend angeordnet
sind. In der Frässtellung
der Vorrichtung befindet sich folglich die Fugenbreiteneinstellscheibe
so oberhalb der Oberseite der Fassadenplatten, in der die Abdeckbandausnehmung
ausgefräst
werden soll, dass die daran angeordneten Führungsflächen in die Fuge einragen und
gegen die Seitenwände
der die Fuge bildenden Fassadenplatten anstehen. Durch eine Rotation
der Fugenbreiteneinstellscheibe ist folglich die Führungsbreite
der Vorrichtung einstellbar.
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Vorzugsweise
ist der Maximalabstand der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen zueinander
größer als
die insbesondere zu erwartende Fugenbreite der Fuge. Sollen also
Fassadenplatten mit einer Abdeckbandausnehmung versehen werden,
die in einer Fuge zueinander von zwei Zentimeter verlegt werden,
entspricht der Maximalabstand der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe
angeordneten Führungsflächen vorzugsweise
mehr als diese zwei Zentimeter. Technik vorteilhaft hat sich ein
Maximalabstand zwischen 40 mm und 20 mm herausgestellt.
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Vorzugsweise
sind die Führungsflächen radial
gegenüber
liegend auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet. Insbesondere
wenn die Fugenbreiteneinstellscheibe in einer Mittenachse der Vorrichtung
parallel zur Fräsrichtung
angeordnet ist, kann auf diese Weise durch eine Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe
und einer daraus resultierenden Veränderung der Führungsbreite
des Führungselementes
eine mittige Zentrierung der Fräsvorrichtung
beibehalten werden. Grundsätzlich
ist es möglich,
die Fugenbreiteneinstellscheibe über
entsprechende Montagemittel variabel und insbesondere seitlich versetzbar
am Führungsschlitten
anzuordnen, beispielsweise zur Mittenachse der Vorrichtung seitlich
versetzt, um so eine Abdeckbandausnehmung auszufräsen, deren
Mittenachse versetzt zur Mittenachse der Fuge verläuft.
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Die
Führungsflächen sind
grundsätzlich
derart auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet, dass durch
eine Rotation derselben die Führungsbreite
des Führungselementes
veränderbar
ist. Dabei reduziert sich die Führungsbreite
bei der Ausrichtung einer Achse, die durch die beiden Führungsflächen verläuft, parallel
zur Fräsrichtung
auf eine minimale Führungsbreite.
Bei einer Ausrichtung dieser Achse im Wesentlichen senkrecht zur
Fräsrichtung, also
um 90° rotiert,
wird dagegen eine maximale Führungsbreite
definiert. Die maximal „führbare” Fugenbreite
hängt dabei
u. a. vom Durchmesser der Fugenbreiteneinstellscheibe und vom Abstand
der beiden Führungsflächen zueinander
ab. Vorzugsweise wird hier ein Maximalabstand der Führungsflächen zwischen
20 mm und 40 mm gewählt.
Dies erlaubt die Verwendung der Vorrichtung bei herkömmlich mit Fuge
verlegten Fassadenplatten und die Fräsung einer Abdeckbandausnehmung
mit einer Breite, wie sie bei obigen Fassadenplatten üblich ist.
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Vorzugsweise
weisen die Führungsflächen jeweils
einen Führungsstift
auf, der auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordnet ist. Dieser,
insbesondere rotationssymmetrische Führungsstift erlaubt, unabhängig vom
Rotationswinkel der Fugenbreiteneinstellscheibe relativ zur Fräsrichtung,
immer das sichere Anlegen an der jeweiligen Seitenwand der Fuge.
Unter Anderem kann durch den Durchmesser dieser Führungsstifte
auch die minimal führbare Fugenbreite
definiert werden. Weist beispielsweise jeder Führungsstift einen Durchmesser
von 3 mm auf, ist theoretisch bei einer Ausrichtung dieser beiden
Führungsstifte
in einer Achse parallel zur Fräsrichtung
auch eine Führung
in einer Fuge mit einer Minimalbreite von 3 mm möglich. Vorzugsweise werden
jedoch die Fassadenplatten in diesem Fall mit einer Fuge größer als
3 mm verlegt, um bei der Verwendung einer derart ausgebildeten Vorrichtung auch
Bauteiltoleranzen ausgleichen zu können.
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Vorzugsweise
weist das Justierelement ein Kraftelement auf, das derart mit der
Fugenbreiteneinstellscheibe in Wirkverbindung steht, dass es diese
in eine Vorspannrotation zwingt, in eine Richtung, so dass sich
ein von einer Achse durch die beiden Führungsflächen und einer Achse quer zur
Fräsrichtung eingeschlossener
Winkel vergrößert, also
die Fugenführungsbreite
vergrößert. Das
Kraftelement zwingt die Fugenbreiteneinstellscheibe in eine Rotation,
in der sich die auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten
Führungsflächen von
der minimal einstellbaren Fugenbreite (in der beispielsweise die Achse
durch die beiden Führungsflächen parallel
zur Fräsrichtung
verläuft)
in Richtung der maximal einstellbaren Fugenbreite (in der beispielsweise
die Achse durch die Führungsflächen im
Wesentlichen senkrecht zur Fräsrichtung
verläuft)
bewegen.
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Durch
das so wirkende Kraftelement adaptiert sich das Führungselement
automatisch an sich verändernde
Fugenbreiten bzw. ist die Vorrichtung ohne entsprechende aufwändige Adaption
in unterschiedlich breiten Fugen führbar. Auch wenn sich während des
Fräsvorganges
die Fugenbreite ändert, sei
es verkleinert oder vergrößert, führt die
auf die Fugenbreiteneinstellscheibe einwirkende Vorspannrotation
durch das Kraftelement stets zu einem Anliegen der Führungsflächen an
den Seitenwänden
der Fuge und somit zu einer ausreichenden Führung der Fräsvorrichtung.
Dabei drängen
die Seitenwände
der Fuge, sollte sich diese beispielsweise verkleinern, die Führungsflächen und
somit die Fugenbreiteneinstellscheibe in eine Rotation entgegen
der Vorspannung der Fugenbreiteneinstellscheibe.
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Vorzugsweise
weist das Kraftelement eine Zugfeder auf, die mit der Fugenbreiteneinstellscheibe
bzw. dem Justierelement gekoppelt ist. Über die eingetragene Zugkraft
wird so auf einfache Weise die Vorspannrotation bewirkt. Dazu ist
vorzugsweise die Zugfeder mit einem Ende am Justierelement und mit einem
anderen Ende am Führungsschlitten,
einem dergleichen ortsfesten Punkt oder, wie im Folgenden noch detailliert
beschrieben werden wird, an einem weiteren Führungselement bzw. Justierelement
angeordnet, so dass diese beiden miteinander gekoppelt sind.
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Vorzugsweise
weist die Fugenbreiteneinstellscheibe ein Hebelelement auf, das
vom Lagerpunkt der Fugenbreiteneinstellscheibe am Führungsschlitten
einen größeren Abstand
aufweist als die Führungsflächen und
das mit dem Kraftelement in Wirkverbin dung steht. Dieses Hebelelement
ermöglicht
eine einfache Anordnung des Kraftelementes am Justierelement und
erlaubt darüber
hinaus das Einbringen einer größeren Vorspannrotationskraft.
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Vorzugsweise
weist die Fugenbreiteneinstellscheibe ein manuelles Stellelement
auf, das von der Außenseite
der Vorrichtung aus zugänglich
und derart ausgebildet ist, dass es eine insbesondere manuelle Rotation
der Fugenbreiteneinstellscheibe erlaubt. Auf diese Weise ist es
möglich,
die Fugenbreiteneinstellscheibe so zu rotieren, dass eine geringere Fugenbreitenführung durch
die auf der Fugenbreiteneinstellscheibe angeordneten Führungsflächen definiert
wird, als es die Breite der tatsächlich
vorhandenen Fuge zwischen zwei Fassadenplatten erfordert. Insofern
kann die Fräsvorrichtung
einfach auf die Fassadenplatten bzw. die Führungselemente in die Fuge
eingesetzt werden. Nach dem Lösen
des Stellelementes drängen
die Führungsflächen dann
wieder in Richtung der Seitenwände
der Fuge, so dass die Führung
gewährleistet
ist.
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In
diesem Zusammenhang ist es möglich, Stellelemente
mit entsprechenden lösbaren
Arretierungselementen zu versehen, die eine Festlegung des Führungselementes
bzw. des Justierelementes in festgelegten Positionen, beispielsweise
einer Einsetzposition mit minimal definierter Fugenführungsbreite
erlauben.
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Vorzugsweise
ist am rotierbaren Justierelement ein Anschlagelement vorgesehen,
das derart relativ zu einem ortsfesten Anschlagelement, insbesondere
am Führungsschlitten
angeordnet und ausgebildet ist, dass es gegen die Vorspannrotation
eine Maximalrotationsposition und/oder eine Minimalrotationsposition
der Fugenbreiteneinstellscheibe und somit eine Maximalführungsbreite
bzw. Minimalführungsbreite
definiert. Als Anschlagelement kann beispielsweise das zuvor beschriebene
Hebelelement verwendet werden. Das Anschlaggegenelement ist vorzugsweise
als ein Anschlagstift ausgebildet, der orthogonal aus dem Führungsschlitten
hervorsteht und die Maximalrotationsposition und/oder die Minimalrotationsposition
der Fugenbreiteneinstellscheibe begrenzt.
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Das
Anschlagelement und das Anschlaggegenelement sind vorzugsweise so
angeordnet, dass das Justierelement in einer Maximalführungsbreite gegen
die Vorspannrotation fixiert ist. Soll die Vorrichtung in eine Fuge
eingesetzt werden, die schmäler
ist als diese durch die Maximalrotationsposition definierte Maximalführungsbreite,
kann die Fräsvorrichtung schräg zur Fräsrichtung
in die Fuge eingesetzt und entgegen der Vorspannrotation axial zur
Fräsrichtung ausgerichtet
werden. Während
dieses axialen Ausrichtens bewegt sich das Justierelement gegen
die Vorspannrotation und adaptiert die Führungselemente an die vorhandene
Fugenbreite.
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Vorzugsweise
sind das Anschlagelement und das Anschlaggegenelement derart relativ
zueinander angeordnet, dass in der durch sie definierten Maximalrotationsposition
der Fugenbreiteneinstellschreibe zwischen der Achse durch die beiden
Führungsflächen und
der Querachse zur Fräsrichtung (die
Achse, die 90° zur
Fräsachse
verläuft)
ein Winkel von größer 0°, vorzugsweise
größer 20° eingeschlossen
wird, da dann zuverlässig
gewährleistet
wird, das sich die Führungsbreite
des Führungselementes
automatisch bei einer sich verkleinernden Fuge anpasst und es nicht
zu einem Verklemmen des Führungselementes
in der Fuge kommt. Je größer dieser
Winkel gewählt
ist, desto geringer ist die Kraft, die nötig ist, bei einer sich verkleinernden
Fuge eine Adaption der Führungsbreite
auszulösen.
Da diese Adaption während
der Fräsbewegung
in Fräsrichtung
erfolgt hat diese Kraft einen entscheidenden Einfluss auf die Kraft,
die nötig
ist, die Vorrichtung zum Fräsen
der Abdeckbandausnehmung in Fräsrichtung
zu bewegen.
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Vorzugsweise
sind am Führungsschlitten wenigstens
zwei Führungselemente
ausgebildet, wobei die Fugenbreiteneinstellscheiben der beiden Führungselemente über wenigstens
ein Kraftelement miteinander gekoppelt sind. Dies bewirkt, dass
zum einen durch die zwei Führungselemente
eine bessere Führung
der Vorrichtung in Fräsrichtung
gewährleistet
ist, zum anderen eine vorteilhafte Kopplung der Vorspannrotation
der beiden durch das Kraftelement miteinander in Wirkverbindung
gebrachten Fugenbreiteneinstellscheiben.
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Vorzugsweise
sind beide Justierelemente um eine Achse quer zur Fräsrichtung
spiegelverkehrt identisch ausgebildet und insbesondere in einer
Achse parallel zur Fräsrichtung
am Führungsschlitten
angeordnet. Auf diese Weise bewirkt die Koppelung der beiden Führungsbreiteneinstellscheiben
durch das gemeinsame Kraftelement eine optimale Adaption an sich ändernde
Fugenbreiten. Insbesondere kann das Kraftelement direkt zwischen
den beiden Fugenbreiteneinstellscheiben angeordnet und mit diesen
gekoppelt werden, ohne, dass es aufwendiger Umlenkeinrichtungen
bedarf. Im Ergebnis rotiert bei einer solchen Vorrichtung beispielsweise
das in Fräsrichtung
vordere Justierelement gegen den Uhrzeigersinn, wodurch das hintere
Justierelement entgegen dem Uhrzeigersinn rotiert wird, um jeweils
eine Adaption an die vorhandene Fugenbreite zu ermöglichen.
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Vorzugsweise
weist der Führungsschlitten eine
Mehrzahl an Lagerelementen auf, die dessen bewegbare Lagerung auf
den Fassadenplatten erlauben, wobei der Abstand dieser Lagerelemente
untereinander längs
und/oder quer zur Fräsrichtung
größer ist
als der maximale Fräskopfdurchmesser
des Fräskopfes
bzw. der Breite der zu fräsenden
Abdeckbandausnehmung. Eine solche Ausbildung der Lagerelemente des
Führungsschlittens
hat beim Fräsen von
größeren Fassadenflächen mit
einer Mehrzahl, insbesondere im Raster verlegter Fassadenplatten entscheidende
Vorteile, da das Überfahren
bereits gefräster
Abdeckbandausnehmungen möglich
ist, ohne dass es zur einer Störung
in der Vertikalausrichtung der Vorrichtung kommt. Werden beispielsweise in
Längsrichtung
bzw. in Fräsrichtung
jeweils drei Lagerelemente mit einem solchen Abstand und quer zur Fräsrichtung
zwei Lagerelemente mit einem solchen Abstand angeordnet, kann die
Vorrichtung auch über Abdeckbandausnehmungen
geführt
werden, die quer zur Fräsrichtung
verlaufen, ohne dass es zu einem Absenken der Fräsvorrichtung kommt, sobald ein
Lagerelement die quer verlaufenden Abdeckbandausnehmung überquert.
Gerade bei Fassadenplattenanordnungen mit einer Vielzahl an im Raster ausgelegten
Fassadenplatten erleichtert dies das Ausfräsen der Abdeckbandausnehmungen
erheblich. In diesem Zusammenhang ermöglicht das erfindungsgemäße Führungselement
unproblematisch die Führung.
Je nach Ausführung
ist eine Lagerung auf den Oberseiten der Fassadenplatten, also den Seiten,
auf denen die Abdeckbandausnehmung gefräst wird, und/oder auf den Unterseiten
der Fassadenplatten möglich.
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Vorliegende
Erfindung betrifft neben obiger Vorrichtung zum Fräsen auch
einen Führungsschlitten
zur Aufnahme einer Fräsvorrichtung,
beispielsweise eines Winkelschleifers mit Fräskopf, zum Fräsen einer
Abdeckbandausnehmung oder dergleichen Ausnehmung auf den Oberseiten
wenigstens zweier durch eine Fuge voneinander beabstandeter Fassadenplatten,
mit wenigstens einem Führungselement, das
in einer Frässtellung
in die Fuge einragt und den Führungsschlitten
in einer Fräsvorrichtung
führt,
wobei das Führungselement
wenigstens zwei Führungsflächen und
wenigstens ein Justierelement aufweist, das die Führungsflächen jeweils
in Richtung der sich gegenüber
liegenden Seitenwände
der Fuge drängt.
Insofern entspricht der Führungsschlitten dem
Führungsschlitten
der oben beschriebenen Fräsvorrichtung,
so dass auch sämtliche
oben beschriebenen Ausführungsformen
auf diesen übertragbar
sind. Ein wesentlicher Vorteil des erfindungsgemäßen Führungsschlittens ist die Verwendung
bereits bekannter Fräsvorrichtungen,
um die geforderten Abdeckbandausnehmungen auszufräsen. Hierzu weist
der Führungsschlitten
vorzugsweise entsprechende Halte- und Aufnahmeeinrichtungen auf,
um die zum Ausfräsen
benötigten
Werkzeuge zu befestigen.
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Weitere
Ausführungsformen
der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen.
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Im
Folgenden wird vorliegende Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels
beschrieben, dass durch die beiliegenden Zeichnungen näher erläutert ist.
Hierbei zeigen:
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1 eine
Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung
zum Fräsen
einer Abdeckbandausnehmung in einer Seitenansicht in Frässtellung;
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2 die
Ausführungsform
aus 1 in einer Draufsicht in Frässtellung;
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3 die
Ausführungsform
aus 1 in einer Seitenansicht in einer freigestellten
Stellung; und
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4 die
Ausführungsform
aus 1 in einer Unteransicht.
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Im
Folgenden werden für
gleiche und gleich wirkende Bauteile dieselben Bezugsziffern verwendet,
wobei zur Unterscheidung gleicher Bauteil bisweilen Hochindizes
ihre Anwendung finden.
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Die 1 und 2 zeigen
eine Ausführungsform
der erfindungsgemäßen Vorrichtung 1 zum
Fräsen
einer Abdeckbandausnehmung in einer Seitenansicht (1)
und einer Draufsicht (2) in einer Fräsposition.
Die Vorrichtung 1 umfasst einen Führungsschlitten 12,
an dem eine Fräsvorrichtung 40 über Montageelemente 42 und
insbesondere Befestigungsschrauben 44 lösbar befestigt ist. Die Fräsvorrichtung 40 umfasst
einen Fräskopf 10 zum
Ausfräsen
einer Abdeckbandausnehmung 2 auf den Oberseiten 4 von
Fassadenplatten 8, die unter Bildung einer Fuge 6 als
Fassadensystem in einer Ebene angeordnet sind.
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Über den
Führungsschlitten 12 kann
die Vorrichtung 1 so auf den Oberseiten 4 der
Fassadenplatten 8 angeordnet werden, dass der Fräskopf 10 bei einer
Bewegung der Vorrichtung 1 in einer Fräsrichtung RF entlang
der Fräsachse
ARF die Abdeckbandausnehmung 2 ausfräst. In diese
Abdeckbandausnehmung kann nach dem Fräsen ein Abdeckband (nicht dargestellt)
eingesetzt und so eine im Wesentlichen homogene Fassadenoberfläche hergestellt
werden.
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Dargestellt
sind hier (siehe insbesondere 2) vier
Fassadenplatten 8, die unter Bildung der Fuge 6 im
Abstand bF voneinander beabstandet sind. Die
resultierenden Fugen 6 verlaufen dabei sowohl in Fräsrichtung
RF entlang der Fräsachse ARF als
auch quer dazu entlang einer Achse AQRF.
Die Fugenbreite bF beträgt bei dieser Ausführungsform
im Wesentlichen 15 mm.
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Wie
im Folgenden noch detailliert beschrieben, verfügt der Führungsschlitten 12 über Führungselemente 14 (siehe 3 und 4),
die eine genaue Führung
der Vorrichtung 1 entlang dieser Fugen 6 bzw.
der Fräsachse
ARF in Fräsrichtung RF erlauben.
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Um
eine genaue Vertikalführung
zu garantieren, verfügt
der Führungsschlitten 12 über insgesamt sechs
Lagerelemente 32 in Form von Rädern, die ein Verfahren des
Führungsschlittens 12 auf
der Oberseite 4 der Fassadenplatten 8 ermöglichen.
Wie in 2 dargestellt, sind dabei die beiden in Fräsrichtung
RF vorderen Lagerelemente 32 in
einem Abstand d voneinander angeordnet, der größer ist als der Maximaldurchmesser
des Fräskopfes 10 und
insofern auch größer als
die Breite c der gefrästen
Abdeckbandausnehmung 2. Dadurch ist es möglich, die Vorrichtung 1 auch über Abdeckbandausnehmungen 2 zu
fahren, die (wie hier dargestellt) in der Achse AQRF quer
zur Fräsachse
ARF verlaufen, ohne dass es beim Überfahren
zu einem ungewollten Absenken des Fräskopfes 10 kommt.
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Die
in den 1 und 2 in einer Fräsposition
dargestellte Vorrichtung 1 ist in den 3 und 4 freigestellt
sowohl in einer Seitenansicht (3) als auch
in einer Unteransicht (4) dargestellt.
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Erkennbar
sind hier die beiden Führungselemente 14,
die derart am Führungsschlitten 12 angeordnet
sind, dass sie mit Führungsflächen 16,
hier in Form von Führungsstiften,
in die Fuge 6 einragen und zu Führungszwecken an Seitenwänden 7 (siehe 1 und 2)
der Fuge 6 führend
anstehen.
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Die
Führungsstifte 16 sind
dabei auf einem Justierelement 18 angeordnet. Dieses Justierelement 18 verfügt über eine
Fugenbreiteneinstellscheibe 20, die rotierbar am Führungsschlitten 12 angeschlagen
ist.
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Die
beiden Führungsstifte 16 sind
dabei radial auf der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 in
einem Maximalabstand aMax angeordnet. Gestrichelt
dargestellt und parallel zur Fräsachse
verlaufend sind die Seitenwände 7 der
Fuge 6 (siehe auch insbesondere
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1 und 2)
dargestellt. Erkennbar ist, dass durch die Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 die
beiden Führungsstifte 16 auf
diese Seitenwände 7 zu
bzw. bei umgekehrter Rotation von diesen Seitenwänden 7 weg bewegbar
sind. Bei der hier dargestellten Ausführungsform kann durch eine Rotation
der Fugenbreiteneinstellscheiben 20 in der jeweils dargestellten
Pfeilrichtung die Führungsbreite bFR reduziert werden.
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Die
beiden dargestellten Führungselemente 14 sind
dabei über
ein Kraftelement 22 (hier eine Zugfeder) miteinander gekoppelt,
wobei die Zugfeder 22 jeweils in ein Hebelelement 24 eingreift.
Erkennbar ist, dass beide Justierelemente 18 im Wesentlichen
spiegelverkehrt identisch um die Querachse AQRF ausgebildet
sind, so dass die Kopplung durch das Kraftelement 22 bei
beiden Führungselementen 14 zu
einer Vorspannrotation für
eine Vergrößerung der
Führungsbreite
bFR führt.
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Sobald
die Vorrichtung 1 auf den Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 (siehe 1 und 2) aufgesetzt
und die Führungsstifte 16 in
die Fuge 6 eingesetzt sind, drängt das Kraftelement 22 über die Hebelelemente 24 die
jeweiligen Führungsstifte 16 gegen
die Seitenwände 7 der
Fuge 6. Verringert sich während des Fräsens die
Fugenbreit bF, werden die Fugenbreiteneinstellscheiben 20 entgegen
der Kraftwirkung der Zugfeder 22 in der jeweiligen Pfeilrichtung
verdreht, wodurch sich die Führungsbreite
bFR ebenfalls verringert. Sobald sich die
Fugenbreite bF wieder erweitert, drängt das
Kraftelement 22 in einer Rotation entgegen der hier dargestellten
Pfeilrichtung die Führungsflächen erneut
in Richtung der Seitenwände 7 der
verbreiterten Fuge 6.
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Wie
in 4 dargestellt, verfügen die beiden Führungselemente 14 jeweils über ein
Anschlagelement 28. Diese Anschlagelemente 28 stehen
an Anschlaggegenelementen 30 an, die derart am Führungsschlitten 12 ausgebildet
sind, dass sie eine Maximalrotationsposition PMax der
jeweiligen Fugenbreiteneinstellscheibe 20 und somit einer
Maximalführungsbreite
bFRMax definieren. Bei der in 4 dargestellten
Ausführungsform
entspricht die abgebildete Führungsbreite
bFR der Maximalführungsbreite bFRMax und
somit der maximalen Fugenbreite bF einer
Fuge 6 in der die Vorrichtung 1 geführt werden
kann.
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Die
minimale Fugenbreite bF, in der die Vorrichtung 1 sicher
geführt
werden kann, entspricht bei dieser Ausführungsform dem Durchmesser
der jeweiligen Führungsstifte 16,
wobei diese dann im eingesetzten Zustand beide auf der die Fräsrichtung
RF definierenden Fräsachse ARF angeordnet
sind. Der von dieser Fräsachse
ARF und der Achse durch die beiden Führungsstifte 16 eingeschlossene
Winkel α betrüge in diesem
Fall im Wesentlichen 0 Grad.
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Wie
in 4 dargestellt, verfügt das in Darstellungsebene
linke Führungselement 14 über ein manuelles
Stellelement 26, das von der Außenseite 3 der Vorrichtung 1 aus
zugänglich
und derart ausgebildet ist, dass es eine manuelle Rotation der Fugenbreiteneinstellscheibe 20 erlaubt.
Dieses manuelle Stellelement 26 ist zum Einsetzen der Vorrichtung 1 auf
die Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 bzw. das Einführen der
Führungsstifte 16 in
die Fuge 6 von Bedeutung, da es eine manuelle Reduktion
der Führungsbreite
bFR bzw. der hier dargestellten Maximalführungsbreite
bFRMax erlaubt.
-
Die
hier dargestellte Ausführungsform
der Vorrichtung zum Fräsen
einer Abdeckbandausnehmung wird auf folgende Art und Weise in die
Fräsposition
(siehe insbesondere 1 und 2) gebracht.
In einem ersten Schritt wird die Vorrichtung 1 „schräg” zur geplanten
Fräsachse
ARF auf die Oberseiten 4 der Fassadenplatten 8 aufgesetzt
und zwar so, dass die durch die beiden Führungsstifte 16 gebildete
Achse des in Darstellungsebene rechts dargestellten Führungselementes 14 im
wesentlichen parallel zur geplanten Fräsachse ARF verläuft. Nach
dem Eingreifen der Führungsstifte 16 in
die Fuge 6 wird die gesamte Vorrichtung 1 so verdreht,
dass ihre Längsachse
der geplanten Fräsachse
ARF entspricht. Zum vollständigen Einsetzen
wird anschließend über das
manuelle Stellelement 26 die Führungsbreite bFR des
in Darstellungsebene links dargestellten Führungselementes 14 so
reduziert, dass dessen Führungsflächen 16 ebenfalls
in die Fuge 6 eingreifen. Diese Bewegung ist hier durch
einen Pfeil symbolisiert. Nach dem Freigeben des manuellen Stellelementes 26 werden
aufgrund der Zugfeder 22 beide Fugenbreiteneinstellscheiben 20 der
Führungselemente 14 so
entgegen gesetzt zueinander verdreht, dass sich deren Führungsstifte 16 auf
die Seitenwände 7 der
Fuge 6 zu bewegen und die Vorrichtung 1 sicher
in dieser geführt
ist.
-
- 1
- Vorrichtung
- 2
- Abdeckbandausnehmung
- 3
- Außenseite
- 4
- Oberseite
- 6
- Fuge
- 7
- Seitenwand
- 8
- Fassadenplatte
- 10
- Fräskopf
- 12
- Führungsschlitten
- 14
- Führungselement
- 16
- Führungsfläche bzw.
Führungsstift
- 18
- Justierelement
- 20
- Fugenbreiteneinstellscheibe
- 22
- Kraftelement
bzw. Zugfeder
- 24
- Hebelelement
- 26
- manuelles
Stellelement
- 28
- Anschlagelement
- 30
- Anschlaggegenelement
- 32
- Lagerelement
- 40
- Fräsvorrichtung
- 42
- Montageelement
- 44
- Befestigungsschraube
- RF
- Fräsrichtung
- bF
- Fugenbreite
- bFRMax
- Maximalführungsbreite
- bFR
- Führungsbreite
- aMax
- Maximalabstand
- d
- Abstand
zweier Lagerelemente
- c
- Breite
der Abdeckbandausnehmung
- ARF
- Achse
in Fräsrichtung
bzw. Fräsachse
- AQRF
- Achse
quer zur Fräsrichtung
- PMax
- Maximalrotationsposition