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Die
Erfindung betrifft ein modular verlängerbares Stromschienenstück
in Flachprofilausführung mit einer einheitlichen Profilbreite
und einer einheitlichen Profilstärke. Das Stromschienenstück
weist zumindest an einem seiner beiden Längsenden ein Verbindungsstück
auf, welches zum Fügen mit einem komplementären
Verbindungsstück eines weiteren Stromschienenstücks
mit gleicher Profilbreite und gleicher Profilstärke ausgebildet
ist. Die betrachteten Stromschienenstücke sind vorzugsweise
massiv ausgebildet. Sie sind typischerweise aus Aluminium oder aus
Kupfer hergestellt. Im Besonderen weist das Stromschienenstück
jeweils ein Verbindungsstück an jedem Längsende
zur elektrischen Kontaktierung und mechanischen Verbindung mit dem
weiteren, anzuschließenden Stromschienenstück
auf.
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Weiterhin
betrifft die Erfindung ein Schienenverteilersystem mit zumindest
zwei derartigen, modular verlängerbaren Stromschienenstücken.
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Schließlich
betrifft die Erfindung ein Herstellungsverfahren für ein
Schienenverteilersystem.
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Aus
der europäischen Patentschrift
EP 1 014 497 81 ist eine Sammelschiene
für die elektrische Stromverteilung bekannt, die einerseits
aus einem Aluminiumprofil mit einer ebenen Querschnittsfläche, die
sich entlang einer Hauptrichtung und einer Querrichtung erstreckt,
und andererseits aus zumindest einem metallischen Verbindungsstück
besteht, das fest mit dem Profil verbunden wird. Die Sammelschiene
ist durch ein Metall-Verbindungsstück gekennzeichnet, das
an das Profil durch mehrere Lappen mit komplementärer Form
montiert wird, die sich auf dem Verbindungsstück und dem
Profil in einer Reihe, entlang einer Richtung in der Ebene des Profils,
die durch die Haupt- und Querrichtung bestimmt wird, befinden. Die
Lappen werden durch Einfügung quer zur Profilebene miteinander
verzahnt. Die Lappen weisen einen Kopf mit einer Breite a und einen Hals
mit einer Breite b auf. Letztere ist geringer als die Breite a des
Kopfes und zwar in der Weise, dass die Zugwiderstandsfähigkeit
der Montage erhöht wird. Zudem werden die Lappen des Profils
und/oder des Verbindungsstücks nach der Installation zusammengepresst.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung,
ein mechanisch stabileres, modular verlängerbares Stromschienenstück anzugeben.
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Es
ist eine weitere Aufgabe der Erfindung, ein Schienenverteilersystem
anzugeben, welches zumindest zwei derartige Stromschienenstücke
aufweist.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird durch ein Stromschienenstück
mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausführungsformen sind in den abhängigen Ansprüchen
2 bis 10 angegeben. Im Anspruch 11 ist ein Schienenverteilersystem genannt.
Im abhängigen Anspruch 12 ist eine vorteilhafte Ausführungsform
des Schienenverteilersystems angegeben. Im Anspruch 13 ist ein Herstellungsverfahren
für ein derartiges Stromschienensystem genannt.
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Erfindungsgemäß ist
das zumindest eine Verbindungsstück derart ausgebildet,
dass dieses nach dem Fügen mit dem jeweils komplementären Verbindungsstück
des weiteren Stromschienenstücks in Profilstärkenrichtung überlappend
ineinandergreift.
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Durch
die in einem Überlappungsbereich in Richtung der Profilstärke
ineinandergreifende Verzahnung wird vorteilhaft die mechanische
Stabilität des erfindungsgemäßen Stromschienenstücks
mit einem weiteren Stromschienenstück erhöht.
Insbesondere ist diese ineinandergreifende Verzahnung stabiler gegenüber
Biegemomenten in Richtung der Profilstärke.
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Mit „Profilstärkenrichtung” sind
Richtungen bezeichnet, die sowohl senkrecht zur (konstruktiven) Profillängsrichtung
bzw. Hauptrichtung des Stromschienenstücks als auch senkrecht
zur (konstruktiven) Profilquerrichtung des Stromschienenstücks sind.
Zudem ist die Profillängsrichtung senkrecht zur Profilquerrichtung.
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Nach
einer Ausführungsform weist das jeweilige Verbindungsstück
im Vergleich zur Profilstärke des Stromschienenstücks
eine in etwa um die Hälfte reduzierte Profilstärke
auf. Vorzugsweise ist das Flachprofil des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks über dessen gesamte Profilbreite
hinweg in einem in Profillängsrichtung verlaufenden Bereich in
seiner Profilstärke reduziert. Mit anderen Worten weist
das Stromschienenstück an seinem jeweiligen Längsende
eine Stufe auf.
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Im
Besonderen weist das jeweilige Verbindungsstück eine einheitliche
reduzierte Profilstärke auf. Vorzugsweise ist die reduzierte
Profilstärke genau halb so groß wie die Profilstärke
des Stromschienenstücks. Alternativ kann das Verbindungsstück derart
ausgebildet sein, dass dieses in Bezug auf die Profillängsrichtung
und/oder in Profilquerrichtung geschrägt ausgebildet ist,
wobei dann die mittlere reduzierte Profilstärke in etwa
der Hälfte der Profilstärke des Verbindungsstücks
entspricht.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform weist das jeweilige Verbindungsstück
zumindest eine durchgehende, in Profilstärkenrichtung mit
einem einheitlichen Ausnehmungsprofil verlaufende Ausnehmung auf.
Die Ausnehmung kann eine Ausstanzung, Ausfräsung oder Bohrung
sein. Insbesondere geht diese Ausnehmung komplett durch das Verbindungsstück
bzw. durch die verbleibende Stufe am jeweiligen Längsende
des Stromschienenstücks hindurch. Die Ausnehmung korrespondiert
dabei geometrisch mit einem Verbindungsdom auf einem Verbindungsstück
eines weiteren Stromschienenstücks, welches zur Verlängerung
des erfindungsgemäßen Stromschienenstücks
vorgesehen ist.
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Alternativ
kann das jeweilige Verbindungsstück zumindest einen in
Profilstärkenrichtung verlaufenden Verbindungsdom mit einem
einheitlichen Domprofil aufweisen, wobei die Oberseite des jeweiligen
Verbindungsdoms das Außenprofil des Stromschienenstücks
nicht überschreitet. Mit anderen Worten ragt der jeweilige
Verbindungsdom nicht aus der gesamten Flachprofil-Außenkontur
der beiden aneinandergefügten Stromschienenstücke
heraus. Weiterhin korrespondiert dieser Verbindungsdom geometrisch
mit einer Ausnehmung auf einem Verbindungsstück eines weiteren
Stromschienenstücks, welches zur Verlängerung
des erfindungsgemäßen Stromschienenstücks
vorgesehen ist.
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Es
ist auch möglich, dass ein jeweiliges Verbindungsstück
sowohl zumindest eine Ausnehmung als auch zumindest einen Verbindungsdom
aufweist.
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Vorzugsweise
weisen die jeweiligen Verbindungsstücke eine Vielzahl von
Ausnehmungen und Verbindungsdomen auf. Durch die zunehmende Verzahnung
erhöht sich vorteilhaft die mechanische Festigkeit der
Verbindung. Zugleich erhöht sich die elektrische Kontaktfläche
zwischen den jeweiligen Verbindungsdomen und den zugehörigen
Ausnehmungen mit der Folge, dass der Übergangswiderstand
zwischen den zwei gefügten Stromschienenstücken
vorteilhaft abnimmt.
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Im
letzten Fall ist das jeweilige Verbindungsstück in Bezug
auf eine in Profilstärkenrichtung verlaufende Längsschnittebene
des zugehörigen Stromschienenstücks komplementär
zu sich selbst ausgebildet. Das jeweilige Verbindungsstück
weist dann jeweils zumindest eine Ausnehmung und jeweils zumindest
einen auf die jeweilige Ausnehmung geometrisch abgestimmten, spiegelbildlich
zur Längsschnittebene angeordneten Verbindungsdom auf (siehe 6).
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Im
Besonderen weist das Stromschienenstück an beiden Längsenden
jeweils ein derart zu sich selbst komplementär ausgebildetes
Verbindungsstück auf, dass das Stromschienenstück punktsymmetrisch
zu dessen geometrischen Schwerpunkt ist. Der geometrische Schwerpunkt
des Stromschienenstücks liegt dabei im Schnittpunkt der Profillängsmitte,
der Profilquermitte und der Profilstärkenmitte.
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Der
besondere Vorteil bei dieser Ausführungsform ist, dass
jedes Längsende des Stromschienenstücks zur weiteren
Verlängerung verwendet werden kann.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform weist das jeweilige Verbindungsstück
eine zentrale, in Profilstärkenrichtung verlaufende durchgehende
Ausnehmung mit einem einheitlichen Ausnehmungsprofil auf. Die Ausnehmung
ist zumindest stufenweise rotationssymmetrisch zu einer in Profilstärkenrichtung verlaufenden,
durch die Längsmittelachse des zugehörigen Strom schienenstücks
gehenden Drehachse im jeweiligen Verbindungsstück ausgestaltet.
Insbesondere weist das Verbindungsstück des weiteren Stromschienenstücks
einen auf die zentrale Ausnehmung geometrisch abgestimmten Verbindungsdom auf.
Die maximale relative Verdrehung der beiden gefügten Stromschienenstücke
beträgt maximal 180°, dass heißt maximal ±90° ausgehend
von einer typischerweise fluchtenden Ausrichtung der beiden Stromschienenstücke
in Profillängsrichtung.
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Dadurch
kann ein an dieses Stromschienenstück angefügtes
weiteres Stromschienenstück um die gemeinsame Drehachse
gedreht werden, um z. B. den Richtungsverlauf der verlängerten
Strom schienenstücke an bauliche Gegebenheiten vor Ort anpassen
zu können.
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Die
Drehung der beiden Stromschienenstücke relativ zueinander
kann stufenlos erfolgen. In diesem Fall weisen die zentrale Ausnehmung
und der korrespondierende Verbindungsdom einen kreisförmigen
Querschnitt auf. Alternativ kann die Drehung der beiden Stromschienenstücke
in Stufen erfolgen, wie z. B. in 30°- oder 45°-Schritten.
In diesem Fall kann die zentrale Ausnehmung und der korrespondierende
Verbindungsdom z. B. ein polygones Querschnittsprofil in Form eines
regelmäßigen 8- oder 12-Ecks aufweisen.
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In
entsprechender Weise kann das jeweilige Verbindungsstück
einen zentralen, in Profilstärkenrichtung verlaufenden
durchgehenden Verbindungsdom mit einem einheitlichen Domprofil aufweisen, der
mit einer entsprechend geometrisch darauf abgestimmten Ausnehmung
im Verbindungsstück des weiteren Stromschienenstücks
korrespondiert. Zusätzlich überschreitet die Oberseite
des Verbindungsdoms das Außenprofil des Stromschienenstücks
nicht.
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Alternativ
oder zusätzlich kann das jeweilige Verbindungsstück
eine Mehrzahl von durchgehenden Ausnehmungen aufweisen, welche gleichmäßig sowie
zumindest teilweise in Umfangsrichtung im Verbindungsstück
um eine durch die Längsmittelachse des zugehörigen
Stromschienenstücks gehende Drehachse angeordnet sind.
Die Ausnehmungen sind in Profilstärkenrichtung verlaufend
angeordnet. Zudem weisen die Ausnehmungen ein gleiches, zur Drehachse
rotationssymmetrisches Ausnehmungsprofil auf.
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Alternativ
dazu kann das jeweilige Verbindungsstück eine Mehrzahl
von Verbindungsdomen aufweisen, welche gleichmäßig
sowie zumindest teilweise in Umfangsrichtung um eine durch die Längsmittelachse
des zugehörigen Stromschienenstücks gehende Drehachse
angeordnet sind. Die Verbindungsdome sind in Profilstärkenrichtung
verlaufend angeordnet. Zudem überschreitet die Oberseite
der jeweiligen Verbindungsdome das Außenprofil des Stromschienenstücks
nicht. Schließlich weisen die Verbindungsdome auch ein
gleiches, zur Drehachse rotationssymmetrisches Domprofil auf.
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Vorstellbar
ist auch, dass ein jeweiliges Verbindungsstück eine zentrale
Ausnehmung und eine Mehrzahl von Ausnehmungen oder Verbindungsdomen
aufweist, welche um die Drehachse durch die zentrale Ausnehmung
in Umfangsrichtung angeordnet sind. In entsprechender Weise kann
ein jeweiliges Verbindungsstück einen zentralen Verbindungsdom
und eine Mehrzahl von Verbindungsdomen oder Ausnehmungen aufweisen,
welche gleichfalls um die Drehachse durch den zentralen Verbindungsdom
in Umfangsrichtung angeordnet sind.
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Nach
einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das
jeweilige Verbindungsstück eine in Profillängsrichtung
verlaufende Verbindungsstücklänge auf, die mindestens
so groß ist wie die Profilbreite des Stromschienenstücks.
Das jeweilige Verbindungsstück weist eine Vielzahl von
derart insbesondere rahmen- oder rasterförmig angeordneten Verbindungsdomen
oder Aussparungen auf, dass das Stromschienenstück in Profillängsrichtung
oder in Profilquerrichtung durch das weitere Stromschienenstück
verlängerbar ist. Dadurch kann auf besonders einfache Weise
eine 90°-Biegung in den verlängerten, gefügten
Stromschienenstücken erreicht werden.
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Einer
weiteren Ausführungsform zufolge weist das Stromschienenstück
jeweils ein Verbindungsstück an den beiden Längsenden
auf. Das Stromschienenstück weist zumindest ein weiteres, insbesondere
senkrecht dazu angeordnetes weiteres Verbindungsstück zur
Herstellung eines Stromabzweigs auf. Üblicherweise ist
nur ein einziger Stromabzweig vorhanden. Es können auch
zwei Stromabzweige je Stromschienenstück vorhanden sein,
welche vorzugsweise gegenüberliegend im Stromschienenstück
angeordnet sind.
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Nach
einer weiteren Ausführungsform ist das jeweilige Verbindungsstück
mittels Fräsens, Stanzens und/oder Bohrens aus dem Flachprofil
des Stromschienenstücks herstellbar. Das Stromschienenstück
ist vorzugsweise aus massivem Kupfer oder Aluminium hergestellt.
Im letzteren Fall ist das Aluminium-Flachprofil ein Strangpressprofil.
Die Ausnehmungen werden vorzugsweise ausgefräst, ausgestanzt
und/oder gebohrt. Vorzugsweise wird das jeweilige Längsende
eines Stromschienenstücks zur Herstellung eines Verbindungsstücks
mittels eines CNC-gesteuerten Fräskopfes derart bearbeitet,
dass die Ausnehmungen entstehen und die Verbindungsdome „stehenbleiben”.
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Die
Aufgabe der Erfindung wird weiterhin durch ein Schienenverteilersystem
gelöst, welches zumindest zwei aneinandergefügte,
modular verlängerbare erfindungsgemäße
Stromschie nenstücke aufweist. Es sind die jeweiligen Verbindungsdome
in den zugehörigen Ausnehmungen nach dem überlappenden
Fügen mittels eines in Profilstärkenrichtung wirkenden
Presswerkzeugs mit den jeweiligen Ausnehmungen verpressbar.
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Dadurch
wird die mechanische Festigkeit dieser Verbindung nochmals erheblich
erhöht. Zugleich wird der elektrische Übergangswiderstand
zwischen zwei Stromschienenstücken erheblich gesenkt.
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Nach
einer Ausführungsform des Schienenverteilersystems ist
dieses mehrphasig ausgebildet. Es weist zumindest zwei parallel
angeordnete, modular verlängerbare Stromschienenstücke
auf. Das Schienenverteilersystem kann z. B. fünf parallel
zueinander angeordnete, modular verlängerbare Stromschienenstücke
aufweisen, welche mit den drei Phasen, dem Neutralleiter und der
Schutzerde eines Drehstromnetzes elektrisch verbunden sind.
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Schließlich
wird die Aufgabe der Erfindung durch ein Verfahren zur Herstellung
eines Schienenverteilersystems gelöst. Dabei werden in
einem ersten Schritt zumindest zwei erfindungsgemäße
Stromschienenstücke zur Verlängerung und/oder
zur Herstellung eines jeweiligen Stromabzweigs aneinandergefügt.
Es werden je zwei Verbindungsstücke angrenzender Stromschienenstücke überlappend übereinander
gelegt und dann in Profilstärkenrichtung miteinander gefügt.
Nach dem Fügen weisen die beiden Verbindungsstücke
eine Profilstärke auf, die der nominalen Profilstärke
der Stromschienenstücke entspricht.
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Im
Anschluss werden in einem zweiten Schritt die jeweiligen in den
entsprechenden Ausnehmungen eingreifenden Verbindungsdome in Profilstärkenrichtung
mit den jeweiligen Ausnehmungen verpresst.
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Die
Erfindung sowie vorteilhafte Ausführungen der Erfindung
werden im Weiteren anhand der nachfolgenden Figuren näher
beschrieben. Es zeigen
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1–10 beispielhaft
verschiedene Ausführungsformen des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks und
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11 ein
Beispiel für ein als Stromabzweig ausgeführtes
Stromschienenstück gemäß der Erfindung.
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1 zeigt
ein erfindungsgemäßes, modular verlängerbares
Stromschienenstück 1 sowie ein weiteres, gleichfalls
erfindungsgemäßes Stromschienenstück 1' in
Flachprofilausführung. Beide Stromschienenstücke 1, 1' weisen
eine gleiche Profilbreite B und Profilstärke D auf. Mit
LR ist die Profillängsrichtung, mit QR die dazu senkrechte
Profilquerrichtung und mit DR die zu beiden vorherigen Profilrichtungen LR,
QR senkrechte Profilstärkenrichtung bezeichnet. Die gezeigten
Stromschienenstücke 1, 1' können eine
Profillänge von mehreren Metern aufweisen. Dabei kann eine
Vielzahl derartiger, vorzugsweise baugleicher Stromschienenstücke 1, 1' hintereinandergereiht
miteinander verbunden werden. Die Profilbreite B liegt typischerweise
in einem Bereich von 5 cm bis 20 cm und die Profilstärke
D in einem Bereich von 1 cm bis 3 cm. Weiterhin weisen die beiden
gezeigten Stromschienenstücke 1, 1' an
den gezeigten Längsenden jeweils ein Verbindungsstück 2, 2' zum mechanischen
wie auch elektrischen Verbinden der beiden Stromschienenstücke 1, 1 auf.
Die Verbindung erfolgt mittels Fügens.
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Erfindungsgemäß ist
das jeweilige Verbindungsstück 2, 2' derart
ausgebildet, dass dieses nach dem Fügen mit dem jeweils
komplementären Verbindungsstück 2', 2 des
weiteren Stromschienenstücks 1', 1 in
Profilstärkenrichtung DR ineinander greifend überlappt.
Der zwischen den beiden Stromschienenstücken 1, 1' eingetragene
Pfeil soll die Richtung der erfindungsgemäße Überlappung
in Profilstärkenrichtung DR andeuten.
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Mit „komplementär” ist
hier gemeint, dass sich die beiden Verbindungsstücke 2, 2' nach
dem Fügen ohne den Verbleib von größeren
Spalten oder Hohlräumen zu einem (massiven) Flachprofilstück vereinen,
welches dann im Wesentlichen die gleiche Außenkontur aufweist
wie die restlichen Teile der Stromschienenstücke 1, 1'.
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Weiterhin
weisen beide Verbindungsstücke 2, 2' eine
im Vergleich zur Profilstärke D um die Hälfte reduzierte
Profilstärke d1, d2 auf, wobei im vorliegenden Beispiel
beide Profilstärken d1, d2 den gleichen Wert aufweisen.
Mit dem Bezugszeichen L ist eine Verbindungstücklänge
in Profillängsrichtung LR bezeichnet. Sie ist im vorliegenden
Beispiel wertmäßig deutlich kleiner als die Profilbreite
B der beiden Stromschienenstücke 1, 1'.
Weiterhin ist mit LM die geometrische konstruktive Längsmittelachse
bzw. Längssymmetrieachse der beiden Stromschienenstücke 1, 1' bezeichnet.
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Weiterhin
weist das im rechten Teil der 1 gezeigte
Verbindungsstück 2 eine Vielzahl von durchgehenden,
in Profilstärkenrichtung DR mit einem einheitlichen Ausnehmungsprofil
verlaufende Ausnehmungen A auf. Im vorliegenden Beispiel sind die
Ausnehmungsprofile quadratisch. Sie können alternativ z.
B. kreisförmig, rechteckig oder auch dreieckig sein. Im
linken Teil der 1 weist das dazu komplementäre
Verbindungsstück 2' eine Vielzahl von geometrisch
entsprechenden Verbindungsdomen 3 auf, welche gleichfalls
in Profilstärkenrichtung DR verlaufend angeordnet bzw.
ausgebildet sind. Mit dem Bezugszeichen F sind die Außenflächen
der Verbindungsdome 3 bezeichnet. Sie bilden nach dem Fügen
mit der jeweiligen Ausnehmung A zugleich die elektrischen Kontaktflächen.
Ferner weisen die Verbindungsstücke 2, 2' derart
bemessene Verbindungsdome 3 auf, dass deren jeweilige Oberseite, das
heißt die jeweilige in Profildickenrichtung DR liegende
Außenseite, das Außenprofil des Stromschienenstücks 1', 1 nicht überschreitet.
Vielmehr weisen die gezeigten Verbindungsdome 3 eine Domhöhe auf,
die der Differenz aus Profilstärke D und reduzierter Profilstärke
d1 entspricht.
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2 zeigt
schließlich die zwei Stromschienenstücke 1, 1' gemäß 1,
die gemäß der Erfindung zu einem „kleinen” Schienenverteilersystem 10 zugesammengefügt
sind. Hierbei sind die Verbindungsdome 3 in den zugehörigen
Ausnehmungen A nach dem überlappenden Fügen mittels
eines in Profilstärkenrichtung DR wirkenden, nicht weiter
gezeigten Presswerkzeugs mit den jeweiligen Ausnehmungen A verpresst.
Die Verpressung kann im einfachsten Fall z. B. mittels eines Körners
als Presswerkzeug erfolgen. Die zugehörigen Körnungen
K sind an der jeweiligen Oberseite der Verbindungsdome 3 eingetragen.
Idealerweise wird ein auf die Anordnung der Verbindungsdome 3 geometrisch
zugeschnittener Pressstempel oder eine entsprechende Pressmatrix
zum Verpressen der beiden komplementären Verbindungsstücke 2, 2' eingesetzt.
Das Presswerkzeug kann z. B. ein hydraulisches Presswerkzeug sein.
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3 zeigt
eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks 1, 1'. In diesem
Fall weisen die Verbindungsstücke 2, 2' der
beiden Stromschienenstücke 1, 1' eine
in Profillängsrichtung LR verlaufende Verbindungsstücklänge
L auf, die der Profilbreite B des Stromschienenstücks 1, 1' entspricht.
Zudem weisen die beiden Verbindungsstücke 2, 2' eine
Vielzahl von derartig, hier rasterförmig angeordneten Verbindungsdomen 3 und Aussparungen
A auf, dass das Stromschienenstück 1 in Profillängsrichtung
LR verlängerbar ist oder – wie dies im vorliegenden
Beispiel der Fall ist – in Profilquerrichtung QR durch
das weitere Stromschienenstück 1' verlängerbar
ist. Das in 3 gezeigte Schienenverteilersystem 10 weist
folglich eine 90°-Umbiegung auf.
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4 zeigt
eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks 1, 1'. In diesem
Fall ist nur eine einzige Ausnehmung A im oberen Stromschienenstück 1 und
nur ein einziger korrespondierender Verbindungsdom 3 vorhanden. Mit
dem Bezugszeichen 1 ist eine Domlänge in Profillängsrichtung
LR, mit b eine Dombreite in Profilquerrichtung QR und mit h eine
Domhöhe in Profilstärkenrichtung DR bezeichnet.
Die Domlänge 1 ist deutlich kleiner als die gezeigte
Verbindungsstücklänge L. Die Ausnehmung A und
der Verbindungsdom 3 weisen hier ein rechteckig/ovales
Querschnittsprofil auf.
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5 zeigt
eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks 1, 1'. In diesem
Fall sind wiederum nur eine einzige Ausnehmung A und ein einziger
Verbindungsdom 3 vorhanden. Zur Vergrößerung
der elektrischen Kontaktflächen F sind die Ausnehmung A
und der Verbindungsdom 3 oberflächenvergrößernd
mäanderförmig ausgestaltet.
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In 6 ist
eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks 1, 1' dargestellt.
In diesem Fall ist das jeweilige Verbindungsstück 2, 2' in
Bezug auf eine in Profilstärkenrichtung DR verlaufende
Längsschnittebene des zugehörigen Stromschienenstücks 1, 1' komplementär zu
sich selbst ausgebildet. Die ebene Längsschnittebene ist
in der 6 selbst nicht dargestellt. Sie würde
durch die eingetragene Längsmittelachse LM parallel zur
Richtung DR der Profilstärke D verlaufen. Zugleich weist
das jeweilige Verbindungsstück 2, 2' eine
beispielhaft rechteckig/ovale Ausnehmung A und einen darauf geometrisch
abgestimmten, spiegelbildlich zu dieser Längsschnittebene
angeordneten Verbindungsdom 3 auf.
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Insbesondere
ist es vorteilhaft, wenn ein derartiges Stromschienenstück 1, 1' an
seinen beiden Längsenden jeweils ein derart zu sich selbst
komplementär ausgebildetes Verbindungsstück 2, 2' aufweist,
dass das gesamte Stromschienenstück 1, 1' punktsymmetrisch
zu seinem geometrischen Schwerpunkt ist. Im vorliegenden Beispiel
würden dann das linke Längsende des oberen Stromschienenstücks 1 und
das rechte Längsende des unteren, weiteren Stromschienenstücks 1, 1' einem
solchen Stromschienenstück 1, 1' entsprechen.
Der besondere Vorteil bei dieser Ausführungsform ist, dass
jedes Längsende direkt zur weiteren Verlängerung
verwendet werden kann.
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7 zeigt
eine weitere Ausführungsform des erfindungsgemäßen
Stromschienenstücks 1, 1'. In diesem
Fall weist das obere Stromschienenstück 1 eine
zentrale, in Profilstärkenrichtung DR verlaufende durchgehende
Ausnehmung A2 mit einem einheitlichen Ausnehmungsprofil sowie eine
Mehrzahl von durchgehenden Ausnehmungen A1 auf. Letztere sind gleichmäßig
in Umfangsrichtung um eine mit der zentralen Ausnehmung A2 gemeinsamen
Drehachse DA angeordnet. Die Drehachse DA verläuft durch
die Längsmittelachse LM im Verbindungsstück 2 und
in Richtung DR der Profilstärke D. Zudem sind die außenliegenden
Ausnehmungen A1 rotationssymmetrisch zu der Drehachse DA.
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Das
im unteren Teil der 7 gezeigte weitere Stromschienenstück 1' weist
ein dazu komplementär ausgestaltetes Verbindungsstück 2' mit
einem entsprechenden zentralen Verbindungsdom 32 und außenliegenden
Verbindungsdomen 31 auf.
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Die
folgenden Figuren 8 bis 10 zeigen
drei mögliche Drehstellungen für das verlängerte Stromschienenstück 1 gemäß 7.
Die gleichmäßig verteilte Anordnung der außen
liegenden Ausnehmungen A1 und Verbindungsdome 31 erlaubt
dabei gestufte Drehstellungen in 45°-Schritten.
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11 zeigt
schließlich ein erfindungsgemäßes Stromschienenstück 4,
welches zwei Verbindungsstücke 2, 2' an
seinen beiden Längsenden sowie ein senkrecht dazu angeordnetes
weiteres Verbindungsstück 2, 2' zur Herstellung
eines Stromabzweigs 20 aufweist. Das im vorliegenden Beispiel
gebildetete Schienenverteilersystem 10 weist somit drei Stromschienenstücke 1, 1', 1'' auf,
die an das T-förmige, zum Stromabzweig 20 ausgebildete
Stromschienenstück 4 angefügt sind. Sämtliche
gezeigte Verbindungsdome 3 sind nach dem jeweiligen überlappenden
Fügen mit den jeweiligen Ausnehmungen A verpresst.
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Obwohl
die Erfindung im Detail durch die Ausführungsbeispiele
näher illustriert und beschrieben wurde, so ist die Erfindung
nicht durch die offenbarten Beispiele eingeschränkt und
andere Variationen können vom Fachmann hieraus abgeleitet
werden, ohne den Schutzumfang der Erfindung zu verlassen.
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Zusammenfassend
betrifft die Erfindung ein modular verlängerbares Stromschienenstück 1, 1' in Flachprofilausführung
mit einer einheitlichen Profilbreite B und einer einheitlichen Profilstärke
D. Das Stromschienenstück 1, 1' weist
zumindest an einem seiner beiden Längsenden ein Verbindungsstück 2, 2' auf,
welches zum Fügen mit einem komplementären Verbindungsstück 2, 2' eines
weiteren Stromschienenstücks 1', 1 mit
gleicher Profilbreite B und gleicher Profilstärke D ausgebildet
ist. Erfindungsgemäß ist das zumindest eine Verbindungsstück 2, 2' derart
ausgebildet, dass dieses nach mit dem jeweils komplementären
Verbindungsstück 2', 2 des weiteren Stromschienenstücks 1', 1 dem
Fügen in Profilstärkenrichtung DR ineinandergreifend überlappt.
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- 1,
4
- Stromschienenstück,
Flachprofil
- 1',
1''
- weiteres
Stromschienenstück, Flachprofil
- 2,
2'
- Verbindungsstück
- 3,
31
- Verbindungsdom
- 32
- zentraler
Verbindungsdom
- 10
- Schienenverteilersystem
- 20
- Stromabzweig
- A,
A1
- Ausnehmung,
Ausstanzung, Ausfräsung, Bohrung
- A2
- zentrale
Ausnehmung
- b
- Dombreite
- B
- Profilbreite
- D
- Profilstärke
- d1,
d2
- reduzierte
Profilstärken
- DA
- Drehachse
- DR
- Profilstärkenrichtung
- F
- Kontaktflächen
- h
- Domhöhe
- K
- Körnung
- l
- Domlänge
- L
- Verbindungsstücklänge
- LM
- Längsmittelachse
- LR
- Profillängsrichtung
- QR
- Profilquerrichtung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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