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Die
Erfindung betrifft eine Strömungsanordnung
für einen
Personenkraftwagen der im Oberbegriff des Patentanspruchs 1 angegebenen
Art.
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Die
Erfindung betrifft eine Griffeinrichtung für eine Tür, einen Deckel, eine Klappe
oder dergleichen eines Kraftwagens der im Oberbegriff des Patentanspruchs
1 angegebenen Art.
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Derartige
Griffeinrichtungen werden eingesetzt, um beispielsweise Türen von
Kraftwagen mittels eines Griffelements zu öffnen. Hierzu wird das Griffelement üblicherweise
manuell aus einer Grundstellung in eine die Öffnung der zugeordneten Tür oder dergleichen
bewirkende Öffnungsstellung
bewegt. Während
bzw. gegen Ende der Bewegung des Griffelements aus der Grundstellung
in die Öffnungsstellung
wird dabei üblicherweise
ein entsprechendes Schlossbetätigungselement
so bewegt, dass sich ein zugeordnetes Türschloss in die Öffnungsstellung
bewegt, so dass die Tür
geöffnet
werden kann.
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Aufgabe
der vorliegenden Erfindung ist es, eine Griffeinrichtung der eingangs
genannten Art zu schaffen, mit welcher eine besonders günstige Anordnung
des Griffelements beispielsweise im Fahrbetrieb des Kraftwagens
erreicht werden kann.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch eine
Griffeinrichtung mit den Merkmalen des Patentanspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte
Ausgestaltungen mit zweckmäßigen und
nicht-trivialen
Weiterbildungen der Erfindung sind in den übrigen Patentansprüchen angegeben.
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Um
eine besonders günstige
Anordnung des Griffelements beispielsweise im Fahrbetrieb des Kraftwagens
zu erreichen, ist erfindungsgemäß eine Stelleinrichtung
vorgesehen, mittels welcher das Griffelement zwischen einer Verstaustellung
und der Grundstellung, von welcher ausgehend die Betätigung des
Griffelements erfolgen kann, bewegbar ist. Mit anderen Worten ist
es erfindungsgemäß vorgesehen,
das Griffelement mittels der Stelleinrichtung bei Gebrauch aus der
Verstaustellung in die Grundstellung und bei Nichtgebrauch aus der
Grundstellung in die Verstaustellung zu bewegen. Somit ist insgesamt eine
weitere Stellung des Griffelements – nämlich die Verstaustellung – möglich, in
welcher dieses beispielsweise beim Fahrbetrieb angeordnet sein kann.
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Diese
Verstaustellung ermöglicht
beispielsweise eine flächenbündige Anordnung
des Griffelements in die zugeordnete Tür oder dergleichen bzw. in
einen Grundkörper
der Griffeinrichtung, so dass beispielsweise im Fahrbetrieb des
Kraftwagens das Griffelement aerodynamisch besonders günstig angeordnet
ist bzw. von außen
her flächenbündig und optisch
dezent in die Tür
integriert ist.
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Wird
hingegen das Griffelement zum Öffnen der
Tür benötigt, so
ist hierzu die Stelleinrichtung vorgesehen, mittels welcher das
Griffelement aus der Verstaustellung in die Grundstellung bewegt
werden kann, so dass von dort aus die manuelle Betätigung des
Griffelements in die Öffnungsstellung – und damit einhergehend
die Öffnung
der Tür – erfolgen
kann.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich dabei als vorteilhaft
gezeigt, wenn der Grundkörper
einen Anschlag für
das Griffelement in der Verstaustellung bildet. Somit ist auf einfache
Weise eine flächenbündige Integration
des Griffelements in die zugeordnete Tür oder dergleichen bzw. in
den Grundkörper
möglich,
welche durch den Anschlag gebildet ist.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn die Stelleinrichtung
einen Anschlag für
das Griffelement in der Grundstellung bildet. Ist demzufolge das
Griffelement aus der Verstaustellung in die Grundstellung bewegt
worden, so wird durch die Stelleinrichtung stets gewährleistet,
dass das Griffelement beispielsweise nach dem Betätigen des
Griffelements und dem Öffnen
der Tür
in die Grundstellung zurückgelangt,
wobei der hierfür
vorgesehene Anschlag der Stelleinrichtung eine stets definierte Grundstellung
des Griffelements gewährleistet.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung kommt in der Grundstellung
ein Schlossbetätigungselement
mit dem Griffelement zumindest mittelbar in Wirkkontakt. Durch diesen
Wirkkontakt wird gewährleistet,
dass beim Öffnen
der Tür
bzw. beim Betätigen des
Griffelements aus der Grundstellung in die Öffnungsstellung das Schlossbetätigungselement
entsprechend betätigt
wird, so dass einhergehend damit das zugeordnete Türschloss
geöffnet
wird.
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Als
weiterhin vorteilhaft hat es sich gezeigt, wenn das Schlossbetätigungselement
beim Bewegen des Griffelements aus der Grundstellung in die Öffnungsstellung
eine Hubbewegung bewerkstelligt. Eine derartige Hubbewegung kann
in einfacher Weise in eine entsprechende Öffnungsbewegung des Türschlosses
transformiert werden.
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Zudem
hat es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Stelleinrichtung lastfrei
mit dem Griffelement verbunden ist. Wird demzufolge insbesondere das
Griffelement mittels der Stelleinrichtung aus seiner Grundstellung
in die zurückgezogene
Verstaustellung überführt, so
kann ein Benutzer seine Hand bzw. seine Finger nicht zwischen dem
Griffelement und der umgebenden Tür bzw. dem umgebenden Grundkörper einklemmen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung hat es sich dabei als vorteilhaft
gezeigt, wenn die Stelleinrichtung wenigstens eine Kurvenscheibe
umfasst, durch deren Drehung das Griffelement zwischen der Verstaustellung
und der Grundstellung bewegbar ist. Durch eine derartige Kurvenscheibe
kann in radialer Richtung auf besonders einfache Weise eine Längenänderung
bewirkt werden, um hierdurch das Griffelement entsprechend zu verstellen.
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Eine
weitere vorteilhafte Ausführungsform sieht
eine Notstelleinrichtung vor, mittels welcher die an sich die Verstellung
des Griffelements zwischen der Verstaustellung und Grundstellung
bewirkende Stelleinrichtung ersetzt werden kann, wenn diese beispielsweise
in Folge eines Stromausfalls oder dergleichen ausfällt.
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Die
Notstelleinrichtung umfasst dabei bevorzugter Weise einen Taster,
welcher an einer Schwenkachse des Griffelements gelagert ist. Hierdurch
kann auf besonders einfache Weise eine entsprechende Verschwenkung
beziehungsweise Verstellung des Griffelements erreicht werden.
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Weiterhin
vorteilhaft ist es, wenn der Taster in der Verstaustellung etwa
flächenbündig mit
einer Außenseite
des Griffelements und in der Grundstellung vertieft gegenüber der
Außenseite
des Griffelements positioniert ist. In der Verstaustellung kann
somit eine zumindest annähernd
verborgene beziehungsweise unsichtbare Positionierung des Tasters erreicht
werden, während
dieser in der Grundstellung entsprechend vertieft gegenüber der
Außenseite
positioniert ist, um hierdurch beispielsweise eine besonders einfache
Handhabung sicher zu stellen.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform sieht
vor, dass die Notstelleinrichtung eine mit dem Taster in Wirkkontakt
stehende Wippe umfasst, mittels welcher das Griffelement zwischen
der Verstaustellung und der Grundstellung bewegbar ist. Eine derartige
Wippe ist mechanisch beziehungsweise kinematisch besonders einfach
und funktionssicher, um hierüber
auf zuverlässige
Art und Weise eine Verstellung des Griffelements im Falle eines
Ausfalls der eigentlichen Stelleinrichtung zu bewirken.
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Weiterhin
vorteilhaft ist es, wenn die Wippe mittels eines Federelements in
einer Ausgangsstellung gehalten ist und bei Betätigung des Tasters gegen die
Federkraft des Federelements in eine Betätigungsstellung bringbar ist,
wodurch das Griffelement zwischen der Verstaustellung und der Grundstellung bewegbar
ist. Durch das Federelement kann somit auf einfache Weise sichergestellt
werden, dass die Wippe dann in ihre Ausgangsstellung gelangt, wenn der
Taster nicht betätigt
ist. Ist der Taster hingegen betätigt,
so sorgt das Federelement auf besonders günstige Weise dafür, dass
die Wippe an dem Taster anliegt und somit keine andere Stellung
einnehmen kann.
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Schließlich hat
es sich als vorteilhaft gezeigt, wenn die Wippe eine Anlagefläche umfasst,
welche mit einem Mitnehmer des Griffelements zusammen wirkt. So
kann auf einfache Weise eine entsprechende Wippenbewegung beziehungsweise
Schwenkbewegung von der Wippe auf das Griffelement übertragen
werden.
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Weitere
Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus
der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels
sowie anhand der Zeichnungen; diese zeigen in:
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1 eine
perspektivische Rückansicht
auf eine Griffeinrichtung für
eine Tür
eines Personenkraftwagens, welche als wesentliche Bauteile einen Grundkörper sowie
ein schwenkbar an diesem gelagertes Griffelement umfasst, welches
mittels einer elektromotorischen Stelleinrichtung aus einer flächenbündig in
die Tür
integrierten Verstaustellung in eine ein Umgreifen bzw. ein Betätigen des
Griffelements ermöglichende
Grundstellung bewegt wird, von welcher aus das Griffelement manuell
in eine Öffnungsstellung
bewegbar ist, in welcher ein Schlossbetätigungselement ein Öffnen eines
korrespondierenden Türschlosses
der Tür
bewirkt;
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2a, 2b eine
rückwärtige Perspektivansicht
bzw. eine ausschnittsweise perspektivische Seitenansicht auf die
Griffeinrichtung gemäß 1, wobei
sich das Griffelement in seiner flächenbündig in die zugeordnete Tür bzw. in
den Grundkörper
integrierte Verstaustellung befindet;
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3a, 3b eine
Perspektivansicht bzw. eine ausschnittsweise perspektivische Seitenansicht auf
die Griffeinrichtung gemäß den 1 bis 2b, wobei
das Griffelement der Griffeinrichtung mittels der Stelleinrichtung
aus der in den 2a und 2b gezeigten
Verstaustellung in die Grundstellung bewegt worden ist, von welcher
aus eine manuelle Betätigung
des Griffelements zum Öffnen
der Tür erfolgen
kann; und in den
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4a, 4b eine
rückwärtige Perspektivansicht
bzw. eine ausschnittsweise perspektivische Seitenansicht auf die
Griffeinrichtung gemäß den 1 bis 3b,
wobei das Griffelement aus der in den 3a und 3b gezeigten
Grundstellung manuell bewegt worden ist, wodurch mittels eines Schlossbetätigungselements
ein der Tür
zugeordnetes Türschloss
zum Öffnen
der Tür
geöffnet
wird;
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5 eine
Vorderansicht auf die Griffeinrichtung mit dem innerhalb des Grundkörpers angeordneten
Griffelement, wobei seitlich des Griffelements ein Taster einer
Notstelleinrichtung vorgesehen ist;
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6 eine
perspektivische Rückansicht
auf die Griffeinrichtung gemäß 5,
welche sich von der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 4b insbesondere
durch zwei Kurvenscheiben der Stelleinrichtung sowie durch die Notstelleinrichtung
unterscheidet, mittels welcher im Falle eines Ausfalls der Stelleinrichtung
die Griffeinrichtung manuell beziehungsweise mechanisch zwischen
der Verstaustellung und der Grundstellung bewegbar ist;
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7 eine
Draufsicht auf die Griffeinrichtung gemäß den 5 und 6;
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8a, 8b, 8c eine
perspektivische Vorderansicht sowie jeweilige ausschnittsweise perspektivische
Rückansichten
auf die Griffeinrichtung gemäß den 5 bis 7,
wobei der Taster der Notstelleinrichtung vorliegend unbetätigt ist
und somit das Griffelement mit dem Taster in seiner Verstaustellung
angeordnet ist;
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9a, 9b, 9c eine
perspektivische Vorderansicht sowie jeweilige ausschnittsweise perspektivische
Rückansichten
auf die Griffeinrichtung analog zu den 8a, 8b beziehungsweise 8c,
wobei vorliegend der Taster der Notstelleinrichtung gedrückt und
hierdurch das Griffelement aus seiner Verstaustellung in die Grundstellung
bewegt worden ist; und in den
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10a, 10b, 10c eine perspektivische Vorderansicht sowie jeweilige
ausschnittsweise perspektivische Rückansichten auf die Griffeinrichtung
analog zu den 8a, 8b, 8c beziehungsweise 9a, 9b, 9c,
wobei vorliegend das Griffelement ausgehend von seiner in den 9a, 9b und 9c gezeigten
Grundstellung in seine Betätigungsstellung
bewegt worden ist, in welcher wodurch ein Türschloss geöffnet worden ist.
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In 1 ist
in einer perspektivischen Rückansicht
eine Griffeinrichtung für
eine nicht weiter erkennbare Seitentür eines Personenkraftwagens,
welche im vorliegenden Fall als Flügeltür ausgebildet ist, dargestellt.
Als im Rahmen der Erfindung mit umfasst ist es jedoch zu betrachten,
dass die vorliegende Griffeinrichtung auch bei anderen Türen, Deckeln, Klappen
oder Flügeln
zum Einsatz kommen könnte. Zudem
ist es denkbar, dass die vorliegende Griffeinrichtung auch bei anderen
Kraftwagen wie Lastkraftwagen zum Einsatz kommt.
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In
Zusammenschau mit den 2a und 2b, welche
die Griffeinrichtung in einer perspektivischen Rückansicht bzw. einer ausschnittsweisen perspektivischen
Seitenansicht zeigen, wird erkennbar, dass die Griffeinrichtung
als wesentliche Bauteile einen Grundkörper 10 sowie ein
vorliegend schwenkbar an diesem gehaltenes Griffelement 12 umfasst. Von
dem Griffelement 12 sind dabei in den 1 bis 2b im
Wesentlichen zwei Schwenkbügel 14, 16 erkennbar,
welche zur Fahrzeuginnenseite hin gewandt sind und an ihrer dem
Griffelement 12 abgewandten Seite um eine Schwenkachse
S schwenkbar an der Oberseite des Grundkörpers 10 gelagert sind.
Das Griffelement 12 wird dabei durch eine Rückstellfeder 18,
welche um die Schwenkachse S gewunden ist, entgegen seiner Betätigungsrichtung bzw.
Auszugsrichtung mit einer entsprechenden Rückstellkraft beaufschlagt.
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Als
weitere grundlegende Baueinheit umfasst die Griffeinrichtung eine
Stelleinrichtung 20, deren Funktion insbesondere in Zusammenschau
mit den 3a und 3b erkennbar
wird. Diese Stelleinrichtung 20 umfasst einen elektromotorischen
Antrieb 22, mittels welchem ein jeweiliger Schwenkhebel 24,
welcher dem jeweiligen Schwenkbügel 14, 16 des
Griffelements 12 zugeordnet ist, aus einer insbesondere
in den 2a und 2b erkennbaren
Stellung in eine in den 3a und 3b gezeigte
weitere Stellung verschwenkt werden kann, und zwar um eine entsprechende
Schwenkachse D. Auf der der Schwenkachse D abgewandten Seite umfasst
jeder der beiden Hebel 24 einen Anschlag 26, der
durch eine durchlaufende Stange 28 gebildet ist. Die beiden Anschläge 26 wirken
dabei mit jeweiligen hinteren Wangen 30 des jeweils zugehörigen Schwenkhebels 14 bzw. 16 zusammen.
Wird demzufolge der jeweilige Hebel 24 der Stelleinrichtung 20 mittels
des zugeordneten Antriebs 22 um die Drehachse D aus der
in den 2a und 2b gezeigten,
im Wesentlichen aufrechten Stellung, in die in den 3a und 3b gezeigte
schräge
Stellung verschwenkt, so wirken dabei die beiden Anschläge 26 mit
den korrespondierenden Wangen 30 der Schwenkhebel 14 bzw. 16 zusammen.
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Hierdurch
wird erreicht, dass das Griffelement 12 aus der in den 1 bis 2b gezeigten Verstaustellung
in die in den 3a und 3b gezeigte
Grundstellung bewegt wird, wobei die beiden Hebel 24 in
der insbesondere in 3b erkennbaren Grundstellung
so ausgerichtet sind bzw. mit den Wangen 30 der zugeordneten
Schwenkbügel 14, 16 des
Griffelements 12 zusammenwirken, dass eine Mittelachse 32 mit
einer Tangente 34 der Wange 30 zumindest in etwa
einen rechten Winkel einschließt. Die
Auslegung ist dabei so gestaltet, dass die gesamte Kinematik in
ausgefahrener Lage quasi selbsthemmend ist und die Stelleinrichtung 20 im
Wesentlichen lastfrei ist.
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Demzufolge
ist das vorliegende Griffelement 12 in der in den 1 bis 2b gezeigten
Verstaustellung im Wesentlichen mit einer Vorderseite flächenbündig in
die korrespondierende Tür
bzw. den Grundkörper 10 integriert,
während
das Griffelement 12 in der in den 3a und 3b gezeigten Öffnungsstellung
mittels der Anschläge 26 der
Stelleinrichtung 20 so in der Grundstellung gehalten ist,
dass dieses durch eine Person ergriffen und manuell betätigt werden
kann. In der Grundstellung bilden die beiden Anschläge 26 somit
eine definierte Position, gegen welche das Griffelement 12 durch
die Kraft der Rückstellfeder 18 gedrückt wird.
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Wird
nun das Griffelement 12 zum Öffnen der Tür durch eine Person umgriffen
und entsprechend ausgezogen, so gelangt dieses in eine in den 4a und 4b in
einer perspektivischen Rückansicht bzw.
in einer ausschnittsweisen perspektivischen Seitenansicht dargestellte Öffnungsstellung.
Hierbei ist zunächst
erkennbar, dass das Griffelement 12 unter Vermittlung seiner
beiden Schwenkbügel 14, 16 um
die Schwenkachse S weiter relativ zu dem Grundkörper 10 verschwenkt
worden ist.
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Dieses
Weiterverschwenken des Griffelements 12 um die Schwenkachse
S bewirkt zudem, dass ein seitlich am Grundkörper 10 gelagertes Schlossbetätigungselement 36 um
seine Lagerachse L verschwenkt wird. Das Schlossbetätigungselement 36 ist
dabei im vorliegenden Fall als L-förmiger Hebel gestaltet, wobei
ein freies Hebelende eine Aufnahme 38 umfasst, welche mit
einem Zapfen 40 auf Seiten des Schwenkbügels 14 zusammenwirkt.
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Eine
Bewegung des Griffelements 12 und eine damit einhergehende
Bewegung des Schwenkbügels 14 um
die Schwenkachse S aus der in den 3a und 3b gezeigten
Grundstellung in die in den 4a und 4b gezeigte Öffnungsstellung bewirkt
somit eine Hubbewegung des Weiteren freien Hebelendes 42 des
Schlossbetätigungselements 36. Diese
Hubbewegung ist für
eine Öffnung
eines korrespondierenden Türschlosses
verantwortlich, so dass die Fahrzeugtür nach der manuellen Verlagerung bzw. Öffnung aus
der Grundstellung in die Öffnungsstellung
entsprechend geöffnet
werden kann.
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Insbesondere
aus den 1 bis 2b ist erkennbar,
dass der Zapfen 40 in der Verstaustellung nicht mit der
korrespondierenden Aufnahme 38 des Schlossbetätigungselements 36 in
Eingriff steht. Vielmehr kommt dieser gemäß den 3a und 3b erst
mit der Aufnahme 38 in Eingriff, wenn das Griffelement 12 mittels
der Stelleinrichtung 20 aus der in den 1 bis 2b gezeigten
Verstaustellung in die den 3a und 3b gezeigte
Grundstellung bewegt wird, von welcher aus die manuelle Öffnungsbewegung
zwischen der Grundstellung und der Öffnungsstellung erfolgen kann.
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Des
Weiteren ist in Zusammenschau der 3a bis 4b erkennbar,
dass das Griffelement 12 nach erfolgter Bewegung in die Öffnungsstellung und
einer damit einhergehenden Öffnung
der Tür nach
dem Loslassen wieder in die Grundstellung gemäß den 3a und 3b gelangt,
welche durch den jeweiligen, mit der Wange 30 des zugehörigen Schwenkbügels 14, 16 zusammenwirkenden
Anschlags 26 der Stelleinrichtung 20 bestimmt
ist. Demzufolge wird erkennbar, dass die Stelleinrichtung 20 über die
Anschläge 26 lastfrei
mit dem jeweils korrespondierenden Schwenkbügel 14, 16 des
Griffelements verbunden ist. Mit anderen Worten besteht zwischen
der jeweiligen Wange 30 des zugehörigen Schwenkbügels 14, 16 und
dem Anschlag 26 bei der Bewegung zwischen der in den 3a und 3b gezeigten
Grundstellung und der in den 4a und 4b gezeigten Öffnungsstellung
kein Kontaktpunkt. Vielmehr bildet der jeweilige Anschlag 26 nur eine
definierte Position des Griffelements 12 in der Grundstellung,
von welcher aus die Öffnungsbewegung
des Griffelements 12 erfolgen kann.
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Ist
die Betätigung
der Tür
beispielsweise beim Öffnen
oder Schließen
abgeschlossen, so können
die Hebel 24 der Stelleinrichtung 20 mittels deren Antrieb 22 entsprechend
aus der in den 3a bis 4b gezeigten
schrägen
Position entgegen dem Urzeigersinn in die im Wesentlichen aufrechte
Position gemäß den 1 bis 2b zurückverlagert
werden, in welcher die Anschläge 26 keinen
Kontakt mit den zugehörigen
Wangen 30 der jeweiligen Schwenkbügel 14, 16 mehr
haben. Es ist jedoch erkennbar, dass die eigentliche Rückstellung
des Griffelements 12 durch die Rückstellfeder 18 erfolgt.
Dies hat den speziellen Vorteil eines Einklemmschutzes, so dass
beim Bewegen des Griffelements 12 aus der Grundstellung
in die Verstaustellung kein Einklemmen der Hand des Bedieners erfolgen
kann. Würden demzufolge
die Hebel 24 bzw. die Anschläge 26 in die in den 1 bis 2b gezeigte
Position rückverstellt
werden, wobei eine Bedienperson das Griffelement 12 umgreifen
würde,
so würde
lediglich die Kraft der Rückstellfeder 18 wirken.
Sobald die Bedienperson das Griffelement 12 loslässt, wird
dieses dann in die Verstaustellung bewegt, da die jeweiligen Anschläge 26 sich
ja bereits in einer zurückverlagerten
Position befinden.
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Als
im Rahmen der Erfindung mitumfasst ist es dabei zu betrachten, dass
die Anschläge 26 auch in
der zurückverlagerten
Position gemäß den 1 bis 2b jeweilige
Anschläge
für die
zugehörigen Wangen 30 der
entsprechenden Schwenkbügel 14, 15 bilden
können,
um somit die Verstaustellung des Griffelements 12 zu definieren.
Dies kann jedoch – wie
oben erwähnt – auch durch
den Grundkörper 10 erfolgen.
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Die
Stelleinrichtung 20 kann beispielsweise aktiviert werden,
wenn sich eine entsprechende Person dem Fahrzeug nähert und
somit ein Signal zur Stelleinrichtung 20 gegeben wird,
das nunmehr das Griffelement 12 aus der eingefahrenen,
im Wesentlichen flächenbündig in
die Tür
integrierte Position ausgefahren werden soll, um eine Betätigung des Türschlosses
der Tür
zu ermöglichen.
Natürlich
sind auch andere Auslösesignale,
welche beispielsweise durch einen entsprechenden Tastendruck, ein
haptisches Signal, oder anderweitig erzeugt wird, denkbar. Das Bewegen
des Griffelements 12 aus der Öffnungs- bzw. Grundstellung
zurück
in die Verstaustellung kann auf ähnliche
Weise erfolgen, beispielsweise durch ein entsprechendes Signal,
sobald die Tür geöffnet oder
geschlossen worden ist. Hier ist dem Fachmann ohne Weiteres klar,
dass die Stelleinrichtung 20 auf unterschiedlichste Weise
angesteuert werden kann, und zu gewährleisten, dass der jeweiligen
Bedienperson möglichst
komfortabel das Griffelement 12 bei Gebrauch der Grundstellung
bereitgestellt wird.
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Insbesondere
im Fahrbetrieb ermöglicht
die in den 1 bis 2b gezeigte
Verstaustellung eine durch äußerst aerodynamische
Eigenschaften. Bei einer entsprechenden Gestaltung des Griffelements 12 und
einer entsprechenden Anordnung der Außenbeplankung der Tür oder dergleichen
ist es somit möglich,
die gesamte Griffeinrichtung im Wesentlichen flächenbündig und optisch kaum erkennbar
in die Tür
oder dergleichen zu integrieren. Hierdurch ergibt sich nicht nur
eine besonders günstiges
und hochwertiges Erscheinungsbild, sondern auch eine weitgehend
verbesserte Aerodynamik des Fahrzeugs.
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In
den 5 bis 10c ist
die Griffeinrichtung in einer modifizierten Ausführungsform dargestellt, wobei
technische und funktionale Merkmale, welche im Weiteren nicht detailliert
erläutert
sind, als gleichartig beziehungsweise gleich wirkend zu verstehen
sind wie bei der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 4b.
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In
den 5 bis 7 ist zunächst in einer Vorderansicht,
einer perspektivischen Rückansicht beziehungsweise
einer Draufsicht die Griffeinrichtung gemäß der modifizierten Ausführungsform
dargestellt. Dabei ist zunächst
aus 5 erkennbar, dass seitlich des Griffelements 12 ein
im Weiteren noch näher
erläuterter
Taster 44 einer Notstelleinrichtung 46 vorgesehen
ist, welcher im Wesentlichen eine rautenförmige Grundkontur aufweist.
Auf der an dem Griffelement 12 abgewandten Seite schließt sich an
den Taster 44 zudem ein Schloss 48 an, über welches
im Notfall die Griffeinrichtung beziehungsweise das Türschloss
mittels eines Schlüssels
betätigbar ist.
Eine Außenseite 50 des
Tasters 44 schließt
in der hier gezeigten Verstaustellung flächenbündig mit einer Außenseite 52 des
Griffelements 12 beziehungsweise flächenbündig mit einer nicht weiter
dargestellten Türbeplankung
ab. Auch das Schloss 48 liegt in derselben Ebene.
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Im
Unterschied zu der Ausführungsform
gemäß den 1 bis 4b ist
aus 6 zunächst
erkennbar, das an Stelle der jeweiligen Hebel 24 jeweilige
Kurvenscheiben 54 auf der Schwenkachse D der Stelleinrichtung 20 drehfest
gelagert sind.
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Wie
insbesondere aus 7 erkennbar ist, wirken diese
beiden Kurvenscheiben 54 mit einem jeweiligen Anschlag 56 zusammen,
welcher jeweils an einem der Schwenkbügel 14, 16 des
Griffelements 12 angeordnet ist. Es ist somit erkennbar,
dass eine Drehung der Kurvenscheiben 54 mittels der Schwenkachse
D der Stelleinrichtung 20 zu einem Ausschwenken des Griffelements 12 um
dessen Schwenkachse S führt.
Ebenfalls ist erkennbar, dass die Kurvenscheiben 54 bei
der modifizierten Ausführungsform
der Griffeinrichtung die Funktion der Hebel 24 übernehmen.
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Eine
Drehung der Kurvenscheiben 54 mittels der Stelleinrichtung 20 bewirkt
somit, dass das Griffelement 12 aus der in den 5 bis 7 gezeigten Verstaustellung
in die Grundstellung möglich
ist, in welcher das Griffelement 12 manuell greifbar wird.
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Die
modifizierte Ausführungsform
der vorliegenden Griffeinrichtung gemäß den 5 bis 10c unterscheidet sich des Weiteren dadurch, dass
die manuelle Notstelleinrichtung 46 vorgesehen ist. Diese
Notstelleinrichtung 46 umfasst den bereits zuvor beschriebenen
Taster 44, der – wie
aus den 6, 8b, 9b und 10b erkennbar ist – an der Schwenkachse S des
Griffelements 12 ebenfalls schwenkbar gelagert ist. Der
Taster 44 erstreckt sich somit über einen erheblichen Höhenbereich
des Grundkörpers 10,
und zwar zwischen dessen Oberseite und dem unteren Ende des Griffelements 12.
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Mit
dem Taster 44 wirkt eine Wippe 58 zusammen, welche
um eine Schwenkachse B schwenkbar ist. Die Schwenkachse B ist dabei
an einem Lagerkörper 60,
welcher etwa senkrecht von dem Grundkörper 10 absteht, gehalten.
Die Wippe 58 selbst wird mittels eines Federelements 62 in
einer beispielsweise in 6 erkennbaren Ausgangsstellung
gehalten.
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Diese
Ausgangsstellung korreliert mit der Verstaustellung des Griffelements 12,
welche in den 8a, 8b und 8c gezeigt
ist. Dies bedeutet, dass vorliegend der Taster 44 umgedrückt und somit
dessen Außenseite 50 in
einer Ebene mit der Außenseite 52 des
Griffelements 12 liegt.
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Ist
nun beispielsweise die Stelleinrichtung 20, welche vorliegend
einen elektrischen Antrieb aufweist, aufgrund eines Stromausfalls
oder dergleichen ausgefallen, so kann das Griffelement 12 manuell ausgefahren
werden, indem der Taster 44 gedrückt wird. Dies ist in den 9a, 9b und 9c dargestellt,
bei welchen der Taster 44 mit seiner Außenseite 50 vertieft
gegenüber
der Außenseite 52 des Griffelements 12 positioniert
ist. Einhergehend mit dem Drücken
des Tasters 44 erfolgt eine Kippbewegung der Wippe 58 aus
ihrer beispielsweise in den 6 und 8b gezeigten
Ausgangsstellung in die in 9b gezeigte
Betätigungsstellung.
Zum Kippen der Wippe 58 wirkt dabei eine Anlagefläche 64 des Tasters 44 mit
einem unteren Bereich 66 der Wippe 44 zusammen,
so dass die Wippe 44 mit ihrem oberen Bereich 68 in
Richtung zum Grundkörper 10 hin verschwenkt
wird. Der obere Bereich 68 der Wippe 58 umfasst
dabei ebenfalls eine Anlagefläche 70,
die mit einem Mitnehmer 72 an der korrespondierenden Wange 74 des
Schwenkbügels 16 des
Griffelements 12 zusammen wirkt. Wird demzufolge der Taster 44 gedrückt, so
führt dies
nicht nur zu einem Verschwenken der Wippe 58, sondern schlussendlich – in Folge des
Zusammenwirkens der Anlagefläche 70 der
Wippe 58 mit dem Mitnehmer 72 des Schwenkbügels 16 – zu einem
Ausschwenken des Griffelements 12 in die Grundstellung.
Diese Situation ist in den 9a, 9b, 9c dargestellt,
in der sich das Griffelement 12 in der Grundstellung befindet,
in welches dieses manuell umgriffen werden kann, während demgegenüber der
Taster 44 gedrückt
und somit dessen Außenseite 50 vertieft
zu der Außenseite 52 des
Griffelements 12 angeordnet ist. Ein manuelles Drücken des
Tasters 44 hat somit unter Vermittlung der Wippe 58 und
des Mitnehmers 72 an dem Schwenkbügel 14 des Griffelements 12 zu
einem Ausschwenken des Griffelements 12 in die Grundstellung
geführt.
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In
Zusammenschau der 8c und 9c wird
in analoger Weise wiederum erkennbar, dass durch das Ausschwenken
des Griffelements 12 der Zapfen 40 an dem Schwenkbügel 14 in
Eingriff kommt mit der Aufnahme auf Seiten des Schlossbetätigungselements 36.
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Die 10a bis 10c zeigen
schließlich die
Griffeinrichtung beziehungsweise das Griffelement 12 in
seiner Öffnungsstellung,
wenn also das Griffelement 12 aus der in 9a erkennbaren Grundstellung
manuell weiter ausgezogen beziehungsweise ausgeschwenkt worden ist.
Diese weitere Verschwenkung des Griffelements 12 zwischen der
in 9a gezeigten Grundstellung und der in 10a erkennbaren Öffnungsstellung führt bekannter
Maßen über die
Verbindung des griffelementseitigen Zapfens 40 mit der
schlussbetätigungselementseitigen
Aufnahme 38 zu einem Weiterverschwenken des Schlussbetätigungselements 36,
wodurch ein Bowdenzug 76 entsprechend betätigt und hier
durch ein Türschloss
geöffnet
wird.
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Aus
den 10b und 10c ist
dabei erkennbar, dass zwischen den Kurvenscheiben 54 und den
korrespondierenden Anschlägen 56 auf
Seiten des jeweiligen Schwenkbügels 14, 16 in
dem Fall, da sich das Griffelement 12 in der Öffnungsstellung
befindet, wiederum kein Kontakt besteht. Mit anderen Worten ist
vorliegend die Stelleinrichtung 20 wiederum von dem Griffelement 12 entsprechend
mechanisch entkoppelt, so dass die Bewegung des Griffelements 12 zwischen
der Grundstellung und der Öffnungsstellung
rein manuell erfolgt. Ebenfalls entkoppelt ist die Wippe 58,
genauer gesagt deren Anlagefläche 70 von
dem Mitnehmer 72 an dem Schwenkbügel 16 des Griffelements 12.
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Insbesondere
bei einem Ausfall der Verstelleinrichtung 20 wird dabei
klar, dass die Anlagefläche 70 der
Wippe 58 gegebenenfalls als Anschlag wirken kann, wenn
das Griffelement 12 nach dem Öffnen der Tür zurück in die Grundstellung bewegt
beziehungsweise verschwenkt wird. Ist dann der Taster 44 noch gedrückt, so
wirkt die Anlagefläche 70 als
Anschlag für
den Mitnehmer 72 auf Seiten des Griffelements 12.
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Ist
der Taster 44 hingegen nicht mehr gedrückt, so gelangt die Wippe 58 aus
ihrer Betätigungsstellung
durch die Federkraft des Federelements 62 zurück in die
in den 6 und 8b gezeigte Ausgangsstellung.
Das Griffelement 12 gelangt somit nach dem Loslassen aus
der Öffnungsstellung
unmittelbar zurück
in die Verstaustellung. Ein Einklemmen der Hand des Bedieners ist
dabei ausgeschlossen, da das Griffelement unter Vermittlung der
Rückstellfeder 18 eingezogen
wird, wobei die Federkraft dieser Rückstellfeder 18 entsprechend angepasst
ist.
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Insgesamt
ist somit bei der modifizierten Ausführungsform erkennbar, dass
mittels des Tasters 44 und der Wippe 58 auf einfache
Weise eine Notstelleinrichtung 46 geschaffen ist, welche
insbesondere dann betätigte
werden kann, wenn die eigentliche Stelleinrichtung 20 ausfällt. In
einer besonders einfachen Ausführungsform,
welche rein mechanisch erfolgen soll, wäre es jedoch auch denkbar,
dass die Notstelleinrichtung 46 an Stelle der eigentlichen
Stelleinrichtung 20 verwendet wird.