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DE102009018501A1 - Brandlöschsystem mit Wasser oder Wassernebel für Lagerbehältersysteme - Google Patents

Brandlöschsystem mit Wasser oder Wassernebel für Lagerbehältersysteme Download PDF

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DE102009018501A1
DE102009018501A1 DE200910018501 DE102009018501A DE102009018501A1 DE 102009018501 A1 DE102009018501 A1 DE 102009018501A1 DE 200910018501 DE200910018501 DE 200910018501 DE 102009018501 A DE102009018501 A DE 102009018501A DE 102009018501 A1 DE102009018501 A1 DE 102009018501A1
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Abstract

Bei der Erfindung handelt es sich um ein Brandlöschsystem mit Wasser oder Wassernebel nach dem bekannten Brandlöschprinzip "Sprinkleranlage", mit dem Merkmal: Reduzierung - Verhinderung von sekundären Löschwasserschäden ohne Minderung der Brandlöschqualitäten, konzipiert und besonders geeignet für technische Lagerbehältersysteme, d. h. geschlossene Lagerbehälter mit Umlaufregalen oder Liftsystemen.

Description

  • Technisches Gebiet:
  • Bei der Erfindung handelt es sich um ein Brandlöschsystem mit Wasser- oder Wassernebel nach dem bekannten Brandlöschprinzip Sprinkleranlage. Maßgebliches Ziel der Erfindung ist eine Reduzierung der Löschwassermengen gegenüber einschlägiger, konventioneller Technik. Insbesondere jedoch eine hiermit korrespondierende deutliche Minderung von Sekundärschäden durch große Löschwasser-mengen.
  • Die erfindungsgemäße Konzeption ist in vorgenannter Aufgabenstellung neu und im praktischen Einsatz insbesondere für technische Lagersysteme, d. h. geschlossene Lagerbehälter mit Umlaufregalen oder Liftsystemen konzipiert. In diesem – gegen Wasserschäden hochsensiblen – Bereich scheitert der Einsatz von konventionellen Wasser-Brandlöschsystemen an dem extrem hohen Folgeschadensrisiko, denn neben dem Lagergut wird auch das Lagersystem zerstört.
  • Die technische Konzeption des erfindungsgemäßen Wasserbrandlöschsystems reduziert die Risiken auf das technisch herstellbare Minimum ohne Reduzierung der für den primären Löschvorgang erforderlichen Wassermengen.
  • Darstellung der Erfindung
  • Aufgabe der Erfindung ist ein gesicherter Brandlöschvorgang eines Entstehungsbrandes im Innenbereich eines Lagerbehältersystems nach dem praxisbewährten Prinzip: Brandlöschung mit Wasser oder Wassernebel.
  • Wesentliches Unterscheidungsmerkmal gegenüber konventioneller, einschlägiger Brandlöschtechnik mit Wasser (Sprinklersystem) ist die Definition und Zuordnung der mit Löschwasser zu beaufschlagenden Bereiche des Lagerbehältersystems. Konventionelle Technik sieht vor, dass im Einsatzfall, unabhängig von der spezifischen Position des Entstehungsbrandes, Löschwasserflutung des gesamten Innenbereiches erfolgt, wobei sich die reale Anforderung grundsätzlich nur auf einen z. T. extrem kleinen Einsatzbereich des Lagerbehältersystems reduziert. Folge = extrem hohe Folgeschäden durch ungenutzte, überschüssige Löschwasserflutung.
  • In der erfindungsgemäßen Konzeption sind die Nachteile dadurch beseitigt, dass im Wesentlichen nur die erforderlichen Wassermengen eingesetzt werden, die real zur Brandbekämpfung erforderlich sind.
  • Dieses Ziel wird problemfrei erreicht, wenn das Lagerbehältersystem in mehrere Brandabschnitte gegliedert wird und derartig hergestellte Einzelbereiche im Einsatzfall mit dem spezifisch erforderlichen Löschwasserbedarf beaufschlagt werden.
  • Derart zur bestimmungsgemäßen Funktion erforderliche Brandabschnitte/Einzelbereiche müssen nicht hergestellt werden, denn sie ergeben sich aus der Konzeption und Nutzung von Lagerbehältersystemen in der Art von weitgehendst geschlossenen Regalkammern.
  • Letztere können – entsprechend dem individuellen, praktischen Einsatz- im temporären Wechsel in unterschiedlichen Größen (Raumvolumen) – entsprechend der Anzahl von eingesetzten Regalböden- hergestellt werden.
  • Hierauf begründet ist die vorgesehene Brandlöschtechnik auf den lagersystemspezifisch kleinstmöglichen Einzelbereich konzipiert.
  • Weiteres Merkmal des erfindungsgemäßen Brandlöschsystems ist die gezielte Ableitung von Löschwasser (genutzt oder ungenutzt) aus dem Einzelbereich (Brandabschnitt) des Lagerbehältersystems über entsprechende einschlägige Komponenten in den Bereich außerhalb des Lagerbehältersystems oder unmittelbar in Entwässerungssysteme.
  • Im Ergebnis – dominant reduzierter Löschwassereinsatz im Verbund mit gezielter Löschwasserableitung reduzieren potenzielle Sekundärschäden auf das herstellbare Mindestmaß.
  • Die Nachteile einschlägiger, konventioneller Brandlöschsysteme sind transparent beseitigt – der materielle Mehraufwand steht in keinem realistischen Verhältnis zum alternativen Risikopotenzial.
  • I Lagerbehältersystem-Querschnitt
  • II Lageberhältersystem-Draufsicht
  • III Einzelbereich (Löschwasserflutung)
  • IV Einzelbereich (Luftzirkulation)
  • V Löschwasserableitung
  • A
    Lagerbehältersystem
    B
    Lagerbereich oder Teilbereich
    C
    Freiraum (Warentransport)
    D
    Einzelbereich (Regalkammer)
    E
    Regalboden (Lagerfach)
    F
    Luftschacht/Rohrkanal
    G
    Elektromotor (Fördermechanik)
    1
    Wassersprühdüse (Wasser/Wassernebel) mit thermischer Auslösung
    2
    Wasserrohrsystem
    3
    Gehäusehülse
    4
    Wandausnehmung
    5
    Luftnachströmöffnung
    6
    Löschwasser-Abflusskanal/Rohr
    7
    Löschwasser-Ablauf (Regal)
    8
    Löschwasser-Abfluss in Kanalsystem
    9
    Z-Profil (definierter Löschwasserabfluss)
    10
    Absperrung (mit Elektromotor)
    11
    Brandsensor (Rauch/Wärme)
    12
    Wasserauffangwanne
  • Ausführungsbeispiel:
  • Technischer Aufbau/Funktion
  • Technischer Aufbau:
  • Das Lagerbehältersystem (A) (I und II) gliedert sich in die Teilbereiche Freiraum (C) sowie Lagerbereich (B). Letzterer ist in mehrere Brandabschnitte – insoweit Einzelbereiche (D) – unterteilt.
  • In den Teilbereichen, die aus Regalböden (E) hergestellt werden, sind bevorzugt in wenigstens einer Seitenwand Wandausnehmungen (4), in der eine Gehäusehülse (3) positioniert ist, vorgesehen. Insoweit ist eine Verbindung zwischen dem Luftraum des Einzelbereiches (D) und dem angrenzenden, an der Oberseite des Lagersystems (A) offenen, Luftschachtes (F) hergestellt. Im Luftschacht (F) ist das vertikale Wasserrohrsystem (2) zur Versorgung der Wassersprühdüsen mit thermischer Auslösung (1) vorgesehen.
  • Letztere sind im Zentrum des freien Querschnitts der Gehäusehülse (3) positioniert (III/IV). An der Frontseite des Lagerbehältersystems (A) befindet sich eine Luftnachströmöffnung (5). Im Wasserrohrsystem (2) außerhalb des Lagerbehältersystems (A) befindet sich eine Absperrung (10) zur Aktivierung oder Absperrung des Löschwasserzuflusses aus einer Sprinkleranlage oder aus dem öffentlichen Netz.
  • Wasserleistung und Sprühverhalten der Wassersprühdüsen (1) sind auf den spezifischen Bedarf des lagersystemspezifisch, kleinstmöglichen/herstellbaren Raumvolumen eines Einzelbereiches (D) bemessen.
  • Bevorzugt an der Rückseite des Lagerbehältersystems (A) ist ein vertikaler Löschwasser-Abflusskanal oder Rohr (6) mit Öffnungen an der Frontseite zur Aufnahme der Löschwasser- Abläufe (7) aus den Regalböden (E). Z-Profile (9) im Löschwasser-Abflusskanal (6) über/hinter dem Löschwasser-Ablauf (7) sichern bestimmungsgemäßen Löschwasserabfluss.
  • Die Löschwasserentsorgung ins „Freie” oder ins öffentliche Abwassernetz erfolgt über die Abflussleitung (8).
  • Der Elektromotor (G) der Fördermechanik ist in einer Wasserauffangwanne (12) mit Abflussrohr (8) positioniert.
  • In dem/den Luftschächten (F) sind an deren Oberseite Brandsensoren (11) vorgesehen – ein weiterer oder alternativer Brandsensor (11) kann an der Oberseite innerhalb des Lagerbehältersystems (A) positioniert werden.
  • Funktion:
  • Bei einer im technischen Aufbau definierten Ausstattung eines Lagerbehältersystems (A) ergibt sich nachstehender Funktionsablauf:
    • • Durch Luftzirkulation über den/die Luftschächte (F)(I/II/IV) im Wirkverbund mit der Luftnachströmöffnung (5) durch Konvektion und/oder Strahlungswärme innerhalb eines Einzelbereiches (D)(IV) erfasst die thermische Auslösung der Wassersprühdüsen (1) die Temperatur der umgebenden Luft und/oder Wärmestrahlung. Bei Überschreitung einer vorbestimmten Temperatur im Einzelbereich (D)(IV) (z. B. 57°C) ursächlich eines Entstehungsbrandes- erfolgt Auslösung der Wasser- oder Sprühnebelflutung über die über das Wasserrohrsystem (2) unter Vordruck stehenden Wassersprühdüsen (1) – Situation Löschvorgang- Das dem Einzelbereich (D) zugeführte Löschwasser fließt über den Löschwasserablauf (7) im Regalboden (E) in den Löschwasserabflusskanal (6) und wird entsorgt über den Löschwasser abfluss (6) ins Kanalsystem (8), jedenfalls in weniger sensible Bereiche außerhalb des Lagerbehältersystems (A). Prinzipiell gleichartig erfolgt der Löschvorgang des Sonderbereiches Elektromotor (G). Zur Vermeidung von Fehlleitungen im Löschwasserabfluss sind im Löschwasser- Abflusskanal (6) im Bereich der Löschwasserabläufe der Regale (7) Z-Profile (9) angeordnet.
    • • Parallel zum autarken thermisch-mechanischen Löschvorgang kann elektronische Alarmgabe über Brandsensoren (11) hergestellt werden. Letztere sind vorzugsweise in den Luftschächten (F) an der Oberseite innerhalb des Lagerbehältersystems (A) oder im Bereich des Elektromotors (G) positioniert.
    • • Über ein Absperrventil (10) im Wasserrohrsystem (2) kann zu gegebener Zeit (Feuerwehr vor Ort) die Löschwasserzufuhr abgestellt werden.

Claims (22)

  1. Brandlöschsystem mit Wasser oder Wassernebel für Lagerbehälter/Lagerregale insbesondere geschlossene Lagerbehältersysteme (A) mit automatischer Bestückung, geeignet für die bedarfsgerechte, autarke, löschmittelreduzierende Brandbekämpfung von einzelnen Brandabschnitten – insoweit von spezifischen Einzelbereichen (D) (Regalkammern/Ebenen etc.) des Lagerbehältersystems (A), gekennzeichnet dadurch, dass in jedem Einzelbereich (D) des Lagerbehältersystems (A) wenigstens eine Wassersprühdüse mit thermischer Auslösung (1) (Glasfass) an geeigneter Position angeordnet ist – die Wassersprühdüsen (1) an ein unter Vordruck stehendes Rohrsystem (2) zum öffentlichen Wasserrohrnetz oder einer Sprinkleranlage oder einer Sprühnebelerzeugungsanlage angeschlossen sind – demgemäß bei Aktivierung durch thermische Auslösung einer oder mehrerer Wassersprühdüsen (1) der Löschvorgang – in Folge Flutung des spezifischen Einzelbereiches (D) des Lagersystems (A) dadurch eingeleitet wird, dass dem spezifischen Raumvolumen eine vorbestimmbare Mindestwassermenge zugeführt wird – letztere auf den lagersystemspezifisch kleinstmöglich herstellbaren Einzelbereich (D) reduziert werden kann.
  2. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass für die Branderkennung eine permanente Luftzirkulation im Lagerbehältersystem (A) derart vorgesehen ist, dass in den Seiten und/oder Rückwänden der Einzelbereiche (D) wenigstens eine Wandausnehmung (4) zu einem vertikalen, bevorzugt außerhalb des Lagerbehältersystems (A) angeordneten, Luftschachtes (F) vorgesehen ist und durch diese Anordnung über eine Luftnachströmöffnung (5) an der unteren Frontseite des Lagerbehältersystems (A) stetiger Luftstrom von Außenluft durch natürlichen und/oder thermischen Auftrieb gewährleistet, dass die im Zentrum der Wandausnehmung (4) positionierte Wassersprühdüse mit thermischer Auslösung (1) kritische Temperaturerhöhungen kurzfristigst registriert – in Folge über die dadurch aktivierte thermische Auslösung (1) Wasser- oder Wassernebelflutung erfolgt.
  3. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und 2, dadurch gekennzeichnet, dass die vorteilhafte natürliche Luftzirkulation im Luftschacht (F) alternativ mechanisch über einen Ventilator optimiert werden kann.
  4. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass im Luftschacht (F) oder im Luftstrom eines Ventilators ein Brandsensor (11) zur Auslösung optischer/akustischer Alarmgabe eingesetzt werden kann.
  5. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das vertikale Wasserrohrsystem (2) innerhalb des vertikalen Luftschachtes (F) angeordnet ist.
  6. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass Bereiche mit erhöhtem Brandrisiko, beispielsweise der Bereich Position Elektromotor (G) der Fördermechanik, mit erhöhter Wasserzufuhr beaufschlagt wird.
  7. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 und 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersprühdüsen (1) im Zentrum der Wandausnehmung (4) in der Lagerbehälteraußenwand mit einer beiderseits offenen Gehäusehülse (3) zur Wärmeabschirmung ausgestattet sind – hierdurch positionsbestimmt sichere, prinzipkonforme thermische Auslösung der Inertgassprühdüsen (1) bestimmungsgemäß hergestellt wird und systemwidrige thermische Beeinflussung weiterer Inertgassprühdüsen (1) hingegen weitgehendst ausgeschlossen wird.
  8. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Wassersprühdüsen (1) vom Gehäusering (3) in der Wandausnehmung (4), außerhalb des Verkehrsbereiches des Lagersystembetriebes positioniert sind – insoweit Fehlauslösungen durch mechanische Beschädigung ausgeschlossen sind.
  9. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Wassersrohrsystem (2) eine Absperrvorrichtung (10), gegebenenfalls mit elektrischem Antrieb, vorgesehen ist.
  10. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass als Wassersprühdüsen (1) die aus dem Bereich Sprinkleranlagen bekannten „Sprinkler” in spezifischer Modifizierung des Sprühtellers sowie der Düsen eingesetzt werden können.
  11. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass Komponenten (Luftschacht) des Brandlöschsystems derart dimensioniert werden können, dass in zweiter Funktion im Verbund mit zusätzlichen, spezifischen Komponenten eine Raumluftkonditionierung des Lagerbehältersystems äußerst rational herstellbar ist.
  12. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Wasserflutung durch Schließen der Absperrvorrichtung mit E-Motor (10) über Zeitschalteinheiten oder manuell abgestellt oder unterbrochen werden kann.
  13. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass zur Vermeidung von Löschwasserschäden die Lagerflächen (E) mit allseitig umlaufender Aufkantung versehen sind – insoweit als „Wannen” (12) ausgebildet sind, die an beliebiger Position, bevorzugt an der Rückseite, einen Wasserablaufstutzen (7) besitzen – letzterer (in Lagerposition) eine unmittelbare Verbindung zu einem zentralen Löschwasserabflusskanal (6) herstellt.
  14. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass bevorzugt an der Rückseite (innen) des Lagerbehältersystems (A) ein vertikal auf die spezifische Höhe des Lagerbehältersystems (A) bemessener Wasserkanal/-rohr (6) zur gesichert beschädigungsfreien Ableitung von Löschwasser in den Außenbereich des Lagerbehältersystems (A) oder in ein Abwasserrohrnetz (8) vorgesehen ist.
  15. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass im Löschwasserabflusskanal (6) über den Einführungen für die Löschwasserablaufstutzen (7) bevorzugt Z-Profile (9) angeordnet sind, um Fehlleitung des Löschwasserabflusses zu verhindern.
  16. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Elektromotor der Fördermechanik (G) in einer Wasserauffangwanne (12) oder dergleichen mit freiem Ablauf in den Außenbereich aufgestellt wird und der Sprühkegel der diesem Risiko zugeordneten Wassersprühdüse (1) auf die Abmessungen der Wasserauffangwanne (12) dimensioniert ist.
  17. Vorrichtung gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die über sämtliche Wassersprühdüsen (1) in den Einzelbereichen (D) eines spezifisch großen Lagerbehältersystems (A) theoretisch verfügbare Wasserleistung vorzugsweise der Wassermenge entspricht, die den in konventioneller Auslegung mit Wassersprühdüsen (1) für das gesamte Lagersystemvolumen (A) zugeordnet werden.
  18. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass das thermischmechanische (Sprühdüsen mit thermischer Auslegung (1)) autark auslösende Brandlöschsystem kombiniert ist mit einem gleichfalls autark auslösenden, elektronischen (Sensor für Rauch- und/oder Wärmeemissionen) Brandmeldesystem.
  19. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Kombination von Wasserbrandlöschsystem mit Sprühnebelbrandlöschsystem über die Bestimmung der eingesetzten Wassersprühdüsen (1) sowie deren Versorgungseinrichtungen hergestellt werden kann.
  20. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 19, dadurch gekennzeichnet, dass beim Einsatz von sogenannten Sprinklersicherheitsarmaturen mit thermischer Auslösung – positioniert im Luftschacht- wenigstens zwei Einzelbereiche gemeinsam geflutet werden können – hierbei die Wassersprühdüsen (1) in den jeweils zugeordneten Einzelbereichen keine thermische Auslösung besitzen.
  21. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 20, dadurch gekennzeichnet, dass der Luftschacht (F) mit vertikalem Wasserrohrsystem (2) sowie der Löschwasserabflusskanal (6) bevorzugt in Hohlraumkonturen des Lagerbehältersystems (A) positioniert sind oder dass derartige Konturen auf den Einsatz des Brandlöschsystems modifiziert werden.
  22. Vorrichtung gemäß Anspruch 1 bis 21, dadurch gekennzeichnet, dass Wassersprühdüsen (1) eingesetzt werden, deren Wassermenge und Sprühverhalten auf den Bedarf des Einzelbereiches (D) mit spezifisch kleinstem Raumvolumen bemessen sind.
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