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DE102009018319A1 - Selbstbedienungsterminal mit mindestens einer Kamera zum Erkennen von Manipulationsversuchen - Google Patents

Selbstbedienungsterminal mit mindestens einer Kamera zum Erkennen von Manipulationsversuchen Download PDF

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DE102009018319A1
DE102009018319A1 DE102009018319A DE102009018319A DE102009018319A1 DE 102009018319 A1 DE102009018319 A1 DE 102009018319A1 DE 102009018319 A DE102009018319 A DE 102009018319A DE 102009018319 A DE102009018319 A DE 102009018319A DE 102009018319 A1 DE102009018319 A1 DE 102009018319A1
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DE
Germany
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self
atm
service terminal
camera
data processing
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009018319A
Other languages
English (en)
Inventor
Steffen Dipl.-Inform. Dr.rer.nat. Priesterjahn
Dinh-Khoi Dipl.-Inform. Dr.rer.nat. Le
Michael Nolte
Alexander Dipl.-Inform. Drichel
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Wincor Nixdorf International GmbH
Original Assignee
Wincor Nixdorf International GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Wincor Nixdorf International GmbH filed Critical Wincor Nixdorf International GmbH
Priority to DE102009018319A priority Critical patent/DE102009018319A1/de
Priority to CN201080017740.6A priority patent/CN102414724B/zh
Priority to US13/264,125 priority patent/US8953045B2/en
Priority to PCT/EP2010/055010 priority patent/WO2010121953A1/de
Priority to EP10718915.1A priority patent/EP2422328B1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07FCOIN-FREED OR LIKE APPARATUS
    • G07F19/00Complete banking systems; Coded card-freed arrangements adapted for dispensing or receiving monies or the like and posting such transactions to existing accounts, e.g. automatic teller machines
    • G07F19/20Automatic teller machines [ATMs]
    • G07F19/205Housing aspects of ATMs
    • G07F19/2055Anti-skimming aspects at ATMs
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    • G07F19/207Surveillance aspects at ATMs

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Abstract

Vorgeschlagen wird ein Selbstbedienungsterminal, das verschiedene Bedienelemente, wie z.B. einen Karteneinschubtrichter (4) aufweist, wobei zum Erkennen von Manipulationsversuchen an dem Selbstbedienungsterminal zumindest eine Kamera (CAMK) in diesem Bedienelement, also z.B. in dem Karteneinschubtrichter (4), integriert ist und mehrere diesem Bedienelement (4) zugeordnete Teilbereiche, wie Innen-, Außen- und Übergangsbereich, erfasst. Auch kann eine Beleuchtung (L) vorgesehen sein, die einen oder einige der Teilbereiche, z.B. den Innenbereich bzw. Schlitzbereich des Karteneinschubtrichters (4) ausleuchtet, wodurch auch die Bildaufnahme verbessert wird. Zudem kann die Konstruktion mit einem lichtleitfähigen Kunststoff (K) versehen sein, über den ein von der Beleuchtung (L) erzeugtes Licht geleitet und verteilt wird.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Selbstbedienungsterminal mit mindestens einer Kamera nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1. Insbesondere betrifft die Erfindung ein Selbstbedienungsterminal, das als Geldautomat ausgestaltet ist.
  • Im Bereich von Selbstbedienungsautomaten, insbesondere Geldautomaten, werden häufig kriminelle Handlungen in Form von Manipulationen vorgenommen, die das Ziel verfolgen, sensitive Daten, insbesondere PINs (Personal Identification Numbers) und/oder Kartennummern, von Nutzern des Selbstbedienungsterminals auszuspähen. Insbesondere sind Manipulationsversuche bekannt, bei denen sogenannte Skimming-Vorrichtungen, wie beispielsweise Tastaturüberbauten und dergleichen, im Bedienbereich bzw. Bedienfeld widerrechtlich installiert werden. Solche Tastaturüberbauten verfügen häufig über eine eigene Stromversorgung, sowie einen Prozessor, einen Speicher und ein Betriebsprogramm, sodass ein ahnungsloser Nutzer bei Eingabe seiner PIN oder beim Einführen seiner Bankkarte ausgespäht wird. Die ausgespähten Daten werden dann über einen in dem Tastaturüberbau integrierten Sender an einen entfernten Empfänger übertragen oder werden in einem im Tastaturüberbau befindlichen Datenspeicher gespeichert. Viele der heutzutage anzutreffenden Skimming-Vorrichtungen können nur sehr schwer mit dem menschlichen Auge von originalen Bedienelementen (Tastatur, Kartenleser usw.) unterschieden werden.
  • Um derartige Manipulationsversuche zu vereiteln, werden häufig Überwachungssysteme eingesetzt, die eine oder mehrere Kameras aufweisen, welche im Bereich des Standortes des Selbstbedienungsterminals montiert sind und das gesamte Bedienfeld und häufig auch den Aufenthaltsbereich des Nutzers erfassen. Eine solche Lösung ist beispielsweise in der DE 201 02 477 U1 beschrieben. Mittels der dortigen Kamera-Überwachung kann sowohl das Bedienfeld selbst wie auch der davor liegende Aufenthaltsbereich des Nutzers erfasst werden. Um zu unterscheiden, ob eine Person sich im Aufenthaltsbereich befindet, ist noch ein Sensor vorgesehen.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, eine Lösung für eine Kamera-Überwachung vorzuschlagen, die auch ohne Einsatz einer zusätzlichen Sensorik ein sicheres Erkennen von Manipulationsversuchen erlaubt.
  • Gelöst wird die Aufgabe durch eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruchs 1.
  • Demnach wird ein Selbstbedienungsterminal vorgeschlagen, bei dem zum Erkennen von Manipulationsversuchen zumindest eine Kamera in einem der im Bedienfeld vorgesehenen Elemente integriert ist und mehrere diesem Element zugeordnete Teilbereiche erfasst. Beispielsweise handelt es sich bei dem von der Kamera teilbereichsweise erfassten Element um einen Karteneingabetrichter, von dem die Kamera einen Teil des Innenbereichs, des Außenbereichs und einen dazwischen liegenden Übergangsbereich erfasst. Somit lassen sich verschiedene Manipulationsversuche bereits mit einer Kamera erkennen und differenziert erfassen bzw. auswerten. Der Karteneingabetrichter kann vorzugsweise eine Beleuchtung aufweisen, von der auch die Kamera profitiert.
  • Somit werden mittels einer direkt in einem Element, wie z. B. dem Karteneingabetrichter, installierten Kamera verschiedene Teilbereiche an dem Element selbst und ggf. auch in seiner Umgebung erfasst, wodurch die gewonnenen Bilddaten separiert nach Teilbereichen ausgewertet werden können. Dabei handelt es sich z. B. um einen Innenbereich und einen Außenbereich des Elementes sowie um einen dazwischen liegenden Übergangsbereich. Die teilbereichweise Erfassung hat wiederum hat den Vorteil, dass Manipulationen sehr genau und zuverlässig erkannt werden können. Bei Anwendung auf einen Karteneingabetrichter bedeutet dies, dass z. B. genau unterschieden werden kann, ob der Karteneingabetrichter widerrechtlich komplett überbaut wurde oder ob z. B. ein Fremdkörper in den Einfuhrschlitz eingeführt wurde. Wenn der Karteneingabetrichter mit einer Beleuchtung ausgestattet ist, kann dies zudem auch für die Bildaufnahmen der Kamera genutzt werden. Auch kann die Beleuchtung, welche einen oder einige der Teilbereiche des Karteneingabetrichters beleuchtet, auf eine optimale Ausleuchtung der von der Kamera erfassten Bereiche ausgelegt werden. Dabei
  • Vorzugsweise ist der Karteneingabetrichter, insbesondere sein Schlitzbereich mit einem lichtleitfähigen Kunststoff versehen, über den ein von der Beleuchtung erzeugtes Licht geleitet wird. Der Kunststoff kann eingefärbt sein, um eine bestimmte Beleuchtungsfarbe zu erzielen, die z. B. besonders für die Bildaufnahme geeignet ist.
  • Die mindestens eine Kamera ist mit einer Datenverarbeitungseinheit verbunden ist, die die erzeugten Bilddaten verarbeitet, indem sie diese z. B. entsprechend der Teilbereiche segmentiert und verarbeitet. Dazu kann die Datenverarbeitungseinheit eine die Bilddaten empfangende erste Stufe zur Bildverarbeitung, insbesondere zur Schattenentfernung, Kantendetektion, Vektorisierung und/oder Segmentierung, aufweisen. Zudem kann eine nachgeschaltete zweite Stufe zur Merkmalsextraktion, insbesondere mittels Blobanalyse, Kantenposition und/oder Farbverteilung, vorgesehen sein. Außerdem kann noch eine nachgeschaltete dritte Stufe zur Klassifikation vorgesehen sein. Vorzugsweise enthält die Datenverarbeitungseinheit auch Schnittstellen für Videoüberwachungssysteme (20) und/oder Sicherheitssysteme. Die Datenverarbeitungseinheit kann in das Selbstbedienungsterminal integriert sein.
  • Diese und weitere besonders vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich auch aus den Unteransprüchen.
  • Demnach ist es auch von Vorteil, wenn das Selbstbedienungsterminal zumindest eine weitere Kamera aufweist, die an oder in dem Selbstbedienungsterminal im Nahbereich des Bedienfeldes montiert ist und mindestens eines der Elemente erfasst. Die in dem Bedienfeld vorgesehenen und von den Kameras erfassten Elemente können z. B. ein Geldausgabefach, eine Tastatur, eine Ablagefläche, einen Karteneingabetrichter und/oder einen Bildschirm umfassen.
  • Auch kann vorgesehen sein, dass an dem Selbstbedienungsterminal eine zusätzliche Kamera für einen Bereich vorgesehen ist, an dem ein Benutzer, insbesondere sein Kopf, sich während der Bedienung des Selbstbedienungsterminals befindet. Somit kann im Bedarfsfall auch ein Portrait des Nutzers aufgenommen werden.
  • Bevorzugt ist vorgesehen, dass die Datenverarbeitungseinheit, wenn sie mittels der Verarbeitung der Bilddaten einen Manipulationsversuch an einem der Elemente erkennt und/oder eine Manipulation an einer der mehreren Kameras erkennt, einen Alarm auslöst, das Selbstbedienungsterminal sperrt und/oder die zusätzliche Kamera auslöst. Auch kann vorgesehen sein, dass die Kameras und/oder die Datenverarbeitungseinheit während der Bedienung und/oder Wartung des Selbstbedienungsterminals deaktiviert sind bzw. ist.
  • Im Zusammenhang mit dem Einsatz mehrerer Kameras ist vorzugsweise vorgesehen, dass die Datenverarbeitungseinheit die von den mehreren Kameras erzeugten Bilddaten kombiniert und auswertet, um Manipulationen an einer oder mehreren der Kameras zu erkennen. Auch können durch Kombination und Auswertung der Bilddaten Manipulationen im Erfassungsbereich einer oder mehrerer der Kameras erkannt werden. Insbesondere kann die Datenverarbeitungseinheit die Bilddaten kombinieren und auswerten, um Abweichungen zu erkennen, die den Bildinhalt, den Bildaufbau und/oder die Bildqualität, insbesondere die Bildausleuchtung und/oder Helligkeit, betreffen.
  • Auch können zumindest einzelne der Kameras in einem das Bedienfeld umgebenden Gehäuseabschnitt des Selbstbedienungsterminals montiert sein, insbesondere in demjenigen Gehäuseabschnitt des Selbstbedienungsterminals installiert sein, der das Bedienfeld seitlich oder nach Oben begrenzt. Dabei kann auch eine einzelne der Kameras zumindest zwei der im Bedienfeld vorgesehenen Elemente erfassen, insbesondere zwei Bedienelemente, wie z. B. ein Geldausgabefach und eine Tastatur, erfassen. Eine andere Kamera wiederum kann in einem der im Bedienfeld vorgesehenen Elemente integriert sein, insbesondere in einem Karteneingabetrichter integriert sein.
  • Die Erfindung und die sich daraus ergebenen Vorteile werden nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen und unter Bezugnahme auf die beiliegenden schematischen Zeichnungen beschrieben, die folgendes darstellen:
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht auf das Bedienfeld eines Selbstbedienungsterminals mit mehreren Kameras;
  • 2 gibt den Erfassungsbereich derjenigen Kamera aus 1 wieder, die das Bedienfeld von der Seite erfasst;
  • 3 gibt den Erfassungsbereich derjenigen Kamera aus 1 wieder, die das Bedienfeld von Oben erfasst; und
  • 4a zeigt die Einbaussituation derjenigen Kamera, die in den Karteneingabetrichter integriert ist;
  • 4a gibt den Erfassungsbereich dieser Kamera aus 4a wieder; und
  • 5 zeigt ein Blockschaltbild für eine mit mehreren der Kameras verbundener Datenverarbeitungseinheit und damit verbundener Videoüberwachungs-Einheit.
  • Die 1 zeigt in eine perspektivische Ansicht den prinzipiellen Aufbau eines Selbstbedienungsterminals in Gestalt eines Geldautomaten ATM. Zu dem Bedienfeld Geldautomaten ATM gehören insbesondere ein Geldausgabefach 1, auch Shutter genannt, sowie eine Tastatur 2, d. h. Bedienelemente, an denen bevorzugt Manipulationsversuche, z. B. in Form von Überbauten, zwecks Skimming auftreten können. Der Geldautomaten ATM ist mit mehreren Kameras zum Erkennen solcher und ähnlicher Manipulationsversuchen ausgestattet, wobei zumindest eine Kamara (s. CAMK in 3 und 4a) direkt in eines der Bedienelemente integriert ist, nämlich hier in den Karteneingabetrichter (s. 4 in 3 und 4a) des Geldautomaten.
  • Die 1 zeigt zunächst die anderen Kameras, welche an verschiedenen Stellen, vorzugsweise im Nahbereich des Bedienfeldes, montiert sind. Dabei handelt es sich um eine seitliche Kamera CAMS, eine Draufsicht-Kamera CAMD und eine zusätzliche Portrait-Kamera CAMO.
  • Die Kameras CAMS und CAMD befinden sich innerhalb einer Abgrenzung, Umrahmung oder dergleichen und sind dort montiert. Jede dieser Kameras CAMS oder CAMD erfasst jeweils von Außen zumindest eines der im Bedienfeld des Geldautomaten angeordneten Elemente, also z. B. das Geldausgabefach 1 (Shutter) und/oder die Tastatur 2. Die seitliche Kamera CAMS erfasst vorzugsweise genau diese beiden Elemente 1 und 2; die Draufsicht-Kamera CAMD erfasst darüber hinaus noch weitere Elemente (siehe auch 3). Hingegen erfasst die in dem Karteneingabetrichter 4 integrierte Kamera CAMK auch den Innenbereich dieses Elements. Diese Kamera CAMK und ihre Funktion werden später noch im Detail anhand der 3 und 4a/b sowie 5 beschrieben.
  • Neben den unmittelbar am oder im Bedienfeld angeordneten Kamera befindet sich die zusätzliche Kamera CAMO im oberen Gehäuseteil des Geldautomaten ATM und ist auf den Bereich gerichtet, in dem sich der Nutzer beim Bedienen des Geldautomaten befindet. Insbesondere erfasst diese Kamera CAMO den Kopf bzw. das Gesicht des Nutzers und wird deshalb hier auch als Portraitkamera bezeichnet.
  • Die 2 zeigt den Erfassungsbereich der Kamera CAMS, welche sich in einem seitlichen Gehäuseteil befindet, der das Bedienfeld des Geldautomaten ATM umrahmt bzw. einfasst. Im Blickwinkel dieser seitlichen Kamera CAMS befinden sich insbesondere das Geldausgabefach 1 und die Tastatur 2. Insbesondere die Kamera CAMS ist mit einem Weitwinkelobjektiv ausgestattet, um zumindest diese beiden Elemente bzw. Teilbereiche des Bedienfeldes zu erfassen. Der Geldautomat ATM ist dabei so beschaffen, dass die genannten Elemente 1 und 2 vorzugsweise möglichst homogene Flächen mit diese abgrenzenden Kanten aufweisen. Dadurch wird eine Objekterkennung vereinfacht. Durch Anbringung der Kamera CAMS an dieser besonders geeigneten Position können die genannten Teilbereiche bzw. Elemente 1 und 2 sehr zuverlässig optische vermessen werden. Es kann vorgesehen werden, dass die Kamera insbesondere auf bestimmte Bereiche scharf eingestellt ist.
  • Ein anderer Blickwinkel, nämlich der der Draufsicht-Kamera CAMD, wird anhand der 3 verdeutlicht. Hier wird das Erfassungsfeld dieser Kamera CAMD veranschaulicht, die im oberen Bereich des Geldautomaten ATM installiert ist (s. auch 1) und die das Bedienfeld von oben erfasst. Neben dem Geldausgabefach 1 und der Tastatur 2 können in dem Erfassungsbereich der Kamera auch noch weitere Elemente vorgesehen sein, wie z. B. eine Ablagefläche in Nähe der Tastatur, ein Karteneingabetrichter 4, d. h. das Zuführungsteil für den Kartenleser, sowie z. B. ein Bildschirm 5 bzw. Display. Auch diese weiteren genannten Elemente 3, 4 und 5 stellen potentielle Ziele für Manipulationsversuche dar.
  • Wie die 4a anhand einer Einbausituation veranschaulicht ist die Kamera CAMK direkt in den Karteneingabetrichter 4 integriert. Um für diese Kamera CAMK eine gute Bildausleuchtung zu erreichen, kann die ohnehin eingesetzte Beleuchtung L des Kartenschlitzes genutzt werden. Die Kamera CAMK ist dazu seitlich von Kartenschlitz bzw. Einführungsschlitz montiert, der aus einem speziellen, lichtleitenden Kunststoff K gefertigt ist. Die Beleuchtung L wird durch ein oder mehrere Leuchtmittel, wie z. B. Leuchtdioden, realisiert, wobei das erzeugte Licht über den lichtleitenden Kunststoff K zu dem eigentlichen Einführungsschlitz geführt, um diesen auszuleuchten. Das Licht kann dabei von Oben und Unten kommend geführt werden, so dass der Kartenschlitz möglichst gleichmäßig ausgeleuchtet ist. Das erzeugte Licht in der Intensität den Erfordernissen optimal angepasst werden. Auch kann das Licht durch Einsatz von farbigen LEDs und/oder Farbfiltern eingefärbt werden, um insbesondere an die Erfordernisse der Kamera CAMK angepasst zu werden.
  • Zur Erkennung von Manipulationen durch fremdartige Eingriffe, Veränderungen und dergleichen, werden vorgebbare Teilbereiche erfasst und optisch vermessen. Damit können Abweichungen von Referenzwerten (Normalzustand bzgl. Bildaufbau, Bildinhalt, Gewichtung von Pixelbereichen usw.) schnell und sicher erkannt werden. Hierzu werden unterschiedliche Bildverarbeitungsverfahren (Algorithmen) bzw. Bild verarbeitungsschritte (Routinen) innerhalb einer noch später genauer beschriebenen Datenverarbeitungseinheit (s. 5) durchgeführt. Die Bilddatenverarbeitung kann teilbereichsweise erfolgen.
  • Die 4b veranschaulicht den in verschiedene Teilbereiche segmentierte Erfassungsbereich der Kamera CAMK, und zeigt deutlich, dass dieser hier im wesentlichen in drei Teilbereiche I, II und III unterteilt ist.
  • Der erste Teilbereich I erfasst vornehmlich den Innenbereich des Karteneingabetrichters, also den eigentlichen Kartenschlitz, der Teilbereich III erfasst den Außenbereich des Karteneingabetrichters und der Teilbereich II erfasst den dazwischen liegenden Übergangsbereich. Im Zusammenhang mit der 4a werden folgende Vorteile der hier beschriebenen Konstruktion und Einbauweise deutlich:
    Durch die interne Kameraposition, bei der die Kamera CAMK seitlich im Karteneinschubtrichter 4 angeordnet ist und die Teilbereiche I bis III erfasst, können verschiedene Arten von Skimming-Modulen, Überbauten bzw. Manipulationen sehr genau erkannt werden. Denn diese Einbauweise ermöglicht es, eine Bildsegmentierung entsprechend den Teilbereichen I bis III vorzunehmen und diese einzeln zu vermessen. Die Kontrastdifferenz zwischen den Teilbereichen kann gut zur Segmentierung der Bildaufnahme genutzt werden.
  • Die Kamera CAMK ist hier so ausgerichtet, dass mit dem Teilbereich III auch eine vor dem Geldautomaten sich befindende Person (Nutzer oder Angreifer) erfasst werden kann. Diese Bilddaten können insbesondere mit denen der Portrait-Kamera CAMO (s. 1) verglichen werden.
  • Vorzugsweise ist die Kamera CAMK an derselben Seite des Terminals installiert, wie die Kamera CAMS, so dass auch die Bilddaten dieser beiden Kameras verglichen werden können.
  • Insbesondere für den Innenbereich I, aber auch für Teile des Übergangsbereiches II wird die Beleuchtung L (s. 4a) genutzt, um für die Bildaufnahmen eine möglichst optimale Ausleuchtung zu erzielen. Eine farbige Beleuchtung im Grünbereich ist besonders vorteilhaft, weil die Bildsensoren bzw. CCD-Sensoren von Kamera gegenüber grünen Farbtönen besonders sensitiv sind und das größte Auflösungsvermögen aufweisen. Die Beleuchtung L verbessert die Objekterkennung insbesondere bei schlechten Lichtverhältnissen (Standort, Nachtzeit usw.). Außerdem überwindet die Beleuchtung evtl. durch äußeres Licht (z. B. Sonneneinstrahlung) auftretende Reflexionen an einem zu erkennenden Überbau. Die ohnehin vorzusehenden Beleuchtung L des Karteneinschubtrichters stelle eine zuverlässige Lichtquelle auch für die Kamera CAMK dar. Der eigentliche Kartenschlitz weist hier eine andere Farbe als der Karteneingabetrichter auf, so dass ein größerer Kontrastunterschied gegeben ist, der die Bildauswertung verbessert.
  • Bei der Bilddatenverarbeitung kommen verschiedene Methoden zum Einsatz, insbesondere eine Kombination der Segmentierungen und eine Kantendetektion. Die Datenverarbeitungseinheit (s. 5) besteht im wesentlichen aus folgenden drei Stufen:
    • – einer Bildverarbeitungs-Stufe zur Vorverarbeitung der ankommenden Bilder bzw. Daten (z. B. zwecks Schattenentfernung, kantendetektion, Segmentierung)
    • – einer Merkmalsextraktions-Stufe (mittels Blobanalyse, Analyse von Kantenposition, Farbverteilung usw.)
    • – einer Klassifikations-Stufe (zur Bestimmung von Erkennungsmerkmalen für Manipulationen)
  • Die Datenverarbeitung wird später noch anhand der 5 eingehender beschrieben und kann z. B. auf einem PC realisiert werden.
  • Die Kamera CAMK ist hier als Farbkamera mit einer Mindestauflösung von 400×300 Pixel ausgebildet. Bei einer gesättigten Beleuchtung kann somit insbesondere ein farbwertverteilungsbasiertes Verfahren zum Erkennen von Überbauten und dergleichen verwendet werden. Die Kamera CAMK weist ein Weitwinkelobjektiv auf, so dass auch der Außenbereich (Teilbereich III in 4a) gut erfasst wird.
  • In dem hier beschriebenen Beispiel sind zumindest die im Nahbereich des Bedienfeldes montierten Kameras CAMS; CAMD und CAMK mit der Datenverarbeitungseinheit 10 verbunden (siehe 5), um durch Kombination von Bilddaten das Erkennen von Manipulationen deutlich zu verbessern. Diese noch später beschriebene Datenverarbeitungseinheit ermöglicht es, die von der Kamera erzeugten Bilddaten optimal auszuwerten, um somit mit hoher Sicherheit einen Manipulationsversuch, wie z. B. einen Überbau der Tastatur 2 oder eine Manipulation an einer der Kameras, sofort zu erkennen und gegebenenfalls Alarme und Deaktivierungen auszulösen. Mittels der noch später eingehender beschriebenen Datenverarbeitungseinheit sind unter anderem folgende Manipulationen sicher zu erkennen:
    • – Anbringen eines Tastaturüberbaus
    • – Anbringen eines Komplettüberbaus an der unteren Auflagefläche
    • – Anbringen eines Überbaus an dem Geldausgabefach (Shutter) und/oder das Anbringen von Gegenständen zur Aufnahme von Sicherheitsinformationen, insbesondere PIN-Nr., wie z. B. Minikameras, Kamerahandys und ähnliche Spähkameras.
  • Für das Erkennen von Überbauten wird innerhalb der Datenverarbeitungseinheit 10 mit Hilfe der Kameras CAMS und CAMD eine optische Vermessung der erfassten Elemente, wie z. B. der Tastatur 2, durchgeführt, um somit Abweichungen im Manipulationsfall klar erkennen zu können. Versuche der Anmelderin haben gezeigt, dass bereits Referenzabweichungen im Millimeterbereich klar erkannt werden können. Für eine Erkennung von Fremdobjekten (Spähkamera) kann beispielsweise eine Kombination aus Kantendetektion und Segmentierung verwendet werden, um somit die Konturen von fremden Gegenständen im Bedienfeld (z. B. Minikameras) klar erkennen zu können. Die dazu erforderliche Bilddatenverarbeitung erfolgt überwiegend in der nachfolgend beschriebenen Datenverarbeitungseinheit.
  • Die 5 zeigt das Blockschaltbild einer erfindungsgemäßen Datenverarbeitungseinheit 10, an welche die Kameras CAMS, CAMD und CAMK angeschlossen sind, sowie einer Videoüberwachungs- bzw. CCTV-Einheit 20, die mit der Datenverarbeitungseinheit 10 verbunden ist. Die Datenverarbeitungseinheit 10 weist insbesondere folgende Stufen bzw. Module auf:
    Eine erste Stufe 11 zur Bildverarbeitung, eine zweite Stufe 12 zur Merkmalsextraktion und eine dritte Stufe 13 zur Klassifikation der verarbeiteten Daten. Die Stufe 13 wiederum ist mit einer Schnittstelle 14 verbunden, über die verschiedene Alarm- oder Überwachungsvorrichtungen aktiviert bzw. angesprochen werden können. Diese, im weiteren auch RISS genannten, Vorrichtungen umfassen unter anderem eine Bildfälschungs- bzw. Manipulationserkennung (IFD). Die erste Stufe 11 wiederum, welche zur Bildverarbeitung dient, ist auch mit einer zweiten Schnittstelle 15 verbunden, über die eine Verbindung zu der CCTV-Einheit 20 hergestellt wird. Mit Hilfe dieser CCTV-Einheit kann beispielsweise eine Fernüberwachung bzw. Ferndiagnose ausgeführt werden.
  • Für die Verarbeitung der von den Kameras CAMS, CAMD und CAMK erzeugten Bilddaten D ist zunächst die Datenverarbeitungseinheit 10 zuständig. Die Bilddaten D gelangen zunächst an die erste Stufe 11, die eine Vorverarbeitung der ankommenden Bilddaten durchführt, wobei hier insbesondere Maßnahmen wie Schattenentfernung, Kantendetektion, Vektorisierung und/oder Segmentierung durchgeführt werden. Die nachgeschaltete zweite Stufe 12 dient der Merkmalsextraktion, die beispielsweise mittels einer sogenannten Blobanalyse, einer Kantenpositionierung und/oder einer Farbverteilung durchgeführt werden kann. Beispielsweise dient die Blob-Analyse zur Erkennung von zusammenhängenden Regionen in einem Bild und zur Ausführung von Messungen an den Blobs. Ein Blob (Binary Large Object) ist ein Bereich angrenzender Bildpunkte mit demselben logischen Zustand. Alle Bildpunkte in einem Bild, die zu einem Blob gehören, sind im Vordergrund. Alle übrigen Bildpunkte sind im Hintergrund. In einem binären Bild haben Bildpunkte im Hintergrund Werte, die Null entsprechen, während jeder Bildpunkt ungleich Null Teil eines binären Objekts ist.
  • Anschließend erfolgt in der Stufe 13 eine Klassifikation, welche auf der Grundlage der extrahierten Merkmale bestimmt, ob eine feindliche Manipulation an dem Selbstbedienungsterminal bzw. Geldautomaten ATM aufgetreten ist oder nicht.
  • Die Datenverarbeitungseinheit 10 kann beispielsweise mittels eines Personalcomputers realisiert werden, der mit dem Geldautomaten ATM verbunden ist oder der darin integriert ist. Neben den Kameras CAMS, CAMD und CAMK, welche die genannten Teilbereiche des Bedienfeldes CP erfassen, kann auch die zusätzliche Kamera CAMO am Geldautomaten ATM montiert sein (s. 1), welche auf den Benutzer bzw. Kunden gerichtet ist und insbesondere sein Gesicht erfasst. Diese zusätzliche, auch als Portraitkamera bezeichnete, Kamera CAMO kann beim Erkennen eines Manipulationsangriffes ausgelöst werden, um ein Bild von der sich am Geldautomaten befindenden Person zu machen. Sobald ein Skimming-Angriff erkannt wird, kann das beschriebene System beispielsweise folgende Aktionen durchführen:
    • – Abspeichern eines Fotos des Angreifers, wobei sowohl einzelne der Kameras CAMS, CAMD und/oder CAMK wie auch die zusätzliche Portraitkamera CAMO aktiviert werden können
    • – Alarmieren der laufenden Geldautomatenapplikation und/oder eines zentralen Managementservers und/oder einer Person, z. B. über E-Mail
    • – Einleitung von Gegenmaßnahmen, die z. B. das Sperren bzw. Herunterfahren des Geldautomatens
    • – Übermittlung von Daten, insbesondere von Bildern, der erkannten Manipulation, beispielsweise über das Internet über eine Zentrale
  • Den Umfang und die Art der getroffenen Aktionen bzw. Gegenmaßnahmen kann der Betreiber des Geldautomaten über das hier beschriebene System konfigurieren.
  • Wie oben beschrieben, können direkt am Bedienfeld mehrere installierte Kameras vorgesehen sein, wobei die Kameras CAMS und CAMD das Bedienfeld von Außen erfassen und die Kamera CAMK z. B. den Karteneingabetrichter von Innen erfasst. Außerdem kann eine zusätzliche Portrait-Kamera installiert sein (s. CAMO in 1). Für die eigentliche Manipulationserkennung werden die Kameras CAMS und CAMD am Bedienfeld und die Kamera CAMK in der Karteneingabe benutzt. Zum Zwecke der Dokumentation eines Manipulationsversuches wird auch die Portraitkamera CAMO benutzt.
  • Vorzugsweise haben alle Kameras eine Auflösung von mindestens 2 Megapixeln. Die benutzten Objektive weisen einen Blickwinkel von etwa 140 Grad und mehr auf. Außerdem ist die Belichtungszeit der eingesetzten Kameras in einem weiten Bereich von beispielsweise 0,25 msec. bis zu 8.000 msec. frei einstellbar. Dadurch wird die Anpassung an die unterschiedlichsten Beleuchtungsbedingungen ermöglicht. Versuche der Anmelderin haben ergeben, dass eine Kameraauflösung von etwa 10 Pixeln pro Grad erreichbar ist. Bezogen auf einen Abstand von einem Meter kann somit eine Genauigkeit von 1,5 mm pro Pixel erreicht werden. Das wiederum bedeutet, dass eine Manipulation ab einer Referenzabweichung von bereits 2 bis 3 mm sicher erkannt werden kann. Je näher das Objektiv der Kamera an dem erfassten Element bzw. betrachteten Objekt ist, desto genauer kann die Messung erfolgen. Demnach kann in näheren Bereichen sogar eine Genauigkeit von weniger als 1 mm erreicht werden.
  • Je nach Einsatzbereich des Geldautomatens, z. B. im Außenbereich oder im Innenbereich, sowie der gegebenen Lichtverhältnisse, kann es vorteilhaft sein, die Kamera CAMS eher im seitlichen Gehäuseteil des Geldautomatens ATM oder im oberen Gehäusebereich zu montieren. Auch ergeben sich je nach Kameraposition verschiedene Überwachungsmöglichkeiten. Bei der Überwachung der verschiedenen Elemente bzw. Teilbereiche wird insbesondere folgendes erreicht:
    Das Erfassen des Geldausgabefachs (Shutter) 1 ermöglicht das Überprüfen von Manipulationen in Form sogenannter Cash-Trapper, d. h. spezieller Überbauten. Das Erfassen des Tastaturfeldes ermöglicht es, dort Manipulationsversuche durch Überbauten oder Veränderungen an Lichtschutzmaßnahmen und dergleichen festzustellen. Das Erfassen der Auflagefläche ermöglicht es insbesondere, Komplettüberbauen zu erkennen. Das Erfassen des Karteneingabetrichters 4, insbesondere durch eine darin integrierte Kamera, ermöglicht es, dortige Manipulationen zu erkennen.
  • Es hat sich gezeigt, dass insbesondere an dem Tastaturfeld und an dem Karteneingabetrichter bereits Abweichungen von 2 mm klar erkannt werden können. Abweichungen an der hinteren Außenkante der Auflagefläche können bereits ab 4 mm erkannt werden. Abweichungen an der unteren Kante des Shutters können bereits ab 8 mm erkannt werden.
  • Zum Erkennen von Manipulationen führt die Datenverarbeitungseinheit 10 (siehe 4) insbesondere einen Vergleich der aufgenommenen Bilddaten D mit Referenzdaten durch. Dabei kann insbesondere ein Bild des Außenbereiches auf seine Homogenität hin untersucht und mit dem Bild des Außenbereiches der Bedienfeldkamera abgeglichen werden.
  • Es werden auch die Bilddaten der verschiedenen Kameras CAMS, CAMD und/oder CAMK miteinander verglichen, um z. B. festzustellen, ob an einzelnen der Kameras manipuliert wurde. Wenn beispielsweise die Kamera CAMD abgedeckt wurde, ergibt sich eine Diskrepanz zu den Bildaufnahmen der anderen Kameras. Insbesondere kann anhand der Bildhelligkeiten sehr schnell festgestellt, ob eine Verdunklung nur an einer einzelnen Kamera auftritt, so dass eine Manipulation bzw. Abdeckung dieser Kamera anzunehmen ist. Die Kombination und Auswertung von mehreren Kamerasignalen bzw. Bilddaten erhöht die Robustheit der Manipulationsüberwachung und die Vermeidung von Fehlalarmen. Unter anderem können die Bilddaten bzw. -informationen auch wie folgt genutzt werden:
    • – Unterscheidung von künstlicher und natürlicher Verdunklung: Wird eine Kamera abgedeckt, so steht ihr aufgenommenes Bild im Widerspruch zu den Bildern der anderen Kameras. Fällt das natürliche Licht (Tageslicht) oder das künstliche Licht (Raumbeleuchtung) aus, so ist der Effekt an allen Kameras gleich oder zumindest ähnlich. Andernfalls erkennt das System einen Manipulationsversuch.
    • – Erkennung von Täuschungsangriffen auf die Kamera-Anordnung, z. B. durch vorgeklebte Fotos: Zeigt eine einzelne Kamera ein anderes Bild (Helligkeit, Bewegung, Farben, insbesondere bezüglich des Außenbereichs), so deutet dies auf einen Täuschungsversuch hin.
    • – Erhöhung der Robustheit, insbesondere bei Abdeckung des Karteneinschubtrichters: Wird dieser verdeckt, so zeigt die darin integrierte Kamera (s. CAMK in 4a) ein anderes Bild an (insbesondere bezüglich des Außenbereiches) als die übrigen Kameras (s. CAMS, CAMD in 1).
  • Weiterhin kann z. B. auch die Umgebung auf eine Abstrahlung der Beleuchtung für den Karteneingabetricher 4 untersucht werden. Die Anbindung des Systems an das Internet über die Schnittstelle 23 ermöglicht es, auch per Fernzugriff die Kamera bzw. die verschiedenen Kameras anzusteuern. Die gewonnenen Bilddaten können auch über den Internetanschluß an einen Video-Server übermittelt werden. Somit agiert die jeweilige Kamera quasi als virtuelle IP-Kamera. Die oben beschriebene CCTV-Einheit 20 dient insbesondere einer solchen Video-Überwachungsmöglichkeit, wobei die Schnittstelle 15 zur CCTV-Einheit für folegende Funktionen ausgelegt ist:
    Abfrage eines Bildes, Einstellen der Bildrate, des Farbmodells, der Bildauflösung, Auslösen eines Ereignisses im CCTV-Dienst bei Bereitstellung eines neuen Bildes und/oder eventuell eine visuelle Hervorhebung von erkannten Manipulationen auf einem bereitgestellten Bild.
  • Das System ist so ausgelegt, dass im normalen Betrieb (z. B. Geldabheben, Kontostandsabfrage usw.) keine Fehlalarme durch Hände und/oder Gegenstände im Bild erzeugt werden. Deshalb wird die Manipulationserkennung im Zeitraum einer normalen Automatenbenutzung deaktiviert. Auch soll in Zeitbereichen, in denen beispielsweise eine Reinigung oder eine kurzfristige anderweitige Benutzung (Ablage von Kontoauszügen, Interaktionen vor und nach dem Start einer Transaktion) nicht zur Manipulationserkennung herangezogen werden. Im wesentlichen werden somit vorzugsweise nur starre und unbewegliche Manipulationsversuche analysiert und erkannt. Das System ist so ausgelegt, dass eine Überwachung auch bei unterschiedlichsten Lichtverhältnissen (Tag, Nacht, Regen, Bewölkung, usw.) funktioniert. Ebenfalls werden sich kurzzeitig verändernde Lichtverhältnisse, wie z. B. Lichtspiegelungen, Schattenverläufe und dergleichen, bei der Bildverarbeitung kompensiert bzw. ignoriert, um einen Fehlalarm zu vermeiden. Zudem können technisch auftretende Ereignisse, wie etwa das Ausfallen einer Beleuchtung und dergleichen, berücksichtigt werden. Diese und weitere Sonderfälle werden insbesondere durch die dritte Stufe zur Klassifikation erkannt und gelöst.
  • Das von dem beschriebenen System durchgeführte Verfahren zur Manipulationserkennung weist insbesondere folgenden Ablauf auf (s. auch 4):
    Zunächst erfolgt in einem ersten Schritt eine Bildaufnahme (Stufe 11), wobei die Kameraparameter eingestellt werden, um geeignete Aufnahmen zu erzeugen. Dabei wird insbesondere eine Reihe von Bildern bzw. entsprechende Bilddaten D aufgenommen, welche dann als Grundlage bzw. Referenz für die Vorverarbeitung dienen.
  • Anschließend erfolgt eine Vorverarbeitung der Bilddaten D (Stufe 11), wobei diese so verarbeitet werden, dass sie sich möglichst gut für die Weiterverarbeitung eignen. Dazu werden beispielsweise mehrere Bilder zu einem Zielbild zusammengesetzt und mittels Bildverbesserungsalgorithmen optimiert. Insbesondere werden dabei folgende Schritte ausgeführt:
    Schattenentfernung, Entfernung sich bewegender Objekte, Entfernung von Rauschen und/oder Zusammenfassung verschiedener belichteter Aufnahmen.
  • Die Kameras werden u. a. auf unterschiedliche Belichtungszeiten eingestellt, um Reflektionen zu entfernen und um gut ausgeleuchtete Bereiche zu sammeln. Vorzugsweise werden die Bilder über einen vorbestimmten Zeitraum gesammelt, um möglichst gute Ausgangsbilder zur Manipulationserkennung zu gewinnen. In einem dritten Schritt wird eine Merkmalsextraktion durchgeführt (Stufe 12), bei der Bildanalyseverfahren auf die vorverarbeiteten Bilder bzw. Bilddaten ausgeführt werden, um diese auf bestimmte Merkmale hin zu überprüfen, wie z. B. auf Kantenpositionen oder Farbverteilungen. Für jedes Merkmal kann eine Zahl bzw. ein Wert vorgegeben werden, der angibt, wie gut das entsprechende Merkmal in dem betrachteten Bild wieder gefunden wurde. Die Werte werden in einem sogenannten Merkmalsvektor zusammengefasst.
  • In einem weiteren Schritt wird eine Klassifikation durchgeführt (Stufe 13), d. h. der Merkmalsvektor wird an einen Klassifikationsablauf übergeben, um eine Entscheidung zu treffen, ob eine Manipulation vorliegt oder nicht. Dabei werden auch solche Arten von Klassifikatoren benutzt, die Konfidenz, d. h. eine Wahrscheinlichkeit oder Sicherheit, angeben können, mit der die Entscheidung zutrifft. Verwendete Klassifikationsmechanismen können z. B. sein:
    Learning Classify Systems, Bayes Klassfikatoren, Support Vector Machines (SVM) oder Entscheidungsbäume (CART bzw. C 4.5).
  • Das hier beschriebene System wird vorzugsweise modular aufgebaut, um verschiedene Konfirgurationen zu ermöglichen. Die eigentliche Bildverarbeitung sowie die CCTV-Anbindung werden in verschiedenen Modulen realisiert (siehe 4).
  • Das hier vorgestellte System ist auch dazu geeignet, die erkannten Manipulationen zu dokumentieren bzw. digital zu archivieren. Im Falle einer erkannten Manipulation werden die aufgenommenen Bilder mit entsprechenden Meta-Informationen, wie z. B. Zeitstempel, Art der Manipulation usw., auf einer Festplatte im System bzw. in einem angeschlossenen PC abgespeichert. Auch können zwecks eines Reportings Meldungen an eine Plattform weitergeleitet werden, wie z. B. Fehlermeldungen, Statusmeldungen (Deaktivierung, Moduswechsel), Statistiken, Manipulationsverdacht und/oder Alarmmeldungen. Im Falle eines Alarms kann eine entsprechende Meldung mit der jeweiligen Alarmstufe an das Administrationsinterface bzw. die Schnittstelle weitergegeben werden. An dieser Schnittstelle werden außerdem noch folgende Möglichkeiten realisiert:
    Abfrage von Kameradaten, wie z. B. Anzahl der Kameras, Bauzustand, Seriennummer, usw., Kamerastammdaten bzw. Einstellen von Kameraparametern und/oder Registrierung für Alarme (Notifikationen).
  • Die hier vorgestellte Erfindung ist insbesondere dazu geeignet, feindliche Manipulationen an einem Selbstbedienungsterminal, wie z. B. an einem Geldautomaten, zuverlässig zu erkennen. Hierzu wird das Bedienfeld durch mindestens eine Kamera kontinuierlich und automatisch überwacht. Mittels einer Bilddatenverarbeitung werden die von der Kamera erfassten Elemente optisch vermessen, um Abweichungen von Referenzdaten zu erkennen. Es hat sich gezeigt, dass bereits Abweichungen im Millimeterbereich sicher erkannt werden können. Für die Erkennung von Fremdobjekten wird vorzugsweise eine Kombination aus Kantendetektion und Segmentierung benutzt, so dass Konturen von zurückgelassenen Gegenständen klar erkannt und markiert werden können. Im Falle eines Manipulationsversuches können Gegenmaßnahmen bzw. Aktionen ausgelöst werden.
  • Durch die hier vorgeschlagene Kombination mehrerer Kameras und der intelligenten Bilddatenverarbeitung erhöht die Erfindung deutlich die Zuverlässigkeit, mit der Manipulationen erkannt werden können.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform weist die Erfindung folgende Kamera-Anordnung auf:
    Eine Kamera am Karteneingabetrichter, eine Kamera am Bedienfeld und eine Kamera im oberen Bereich des Geldautomaten zum Aufnehmen von Portraitfotos bzw. -videos. Außerdem sind die Kameras mit der beschriebenen Datenverarbeitungseinheit verbunden. Innerhalb der Datenverarbeitungseinheit werden die von den Kameras gewonnenen Bilddaten bzw. Informationen unter anderem wie folgt genutzt:
    Erkennung bzw. Unterscheidung von künstlicher und natürlicher Verdunklung: Wird eine Kamera abgedeckt, so widerspricht sich ihr aufgenommenes Bild mit den Bildern aus den Kameras. Fällt natürliches oder künstliches Licht aus, so tritt dieser Effekt bei allen Kameras gleichermaßen auf. Erkennung von Täuschungsangriffen auf das Kamerasystem, z. B. durch vorgeklickte Fotos: Zeigt eine Kamera ein anderes Bild (unterschiedliche Helligkeit, Bewegung, Farben, usw.), so deutet dies auf einen Täuschungsversuch hin. Erhöhung der Robustheit der Abdeckungserkennung am Karteneingabetrichter: Wird der Karteneingabetrichter verdeckt, so zeigt die dort integrierte Kamera CAMK ein anderes Bild des Außenbereichs an, als dies die übrigen Kameras tun.
  • Die Erhöhung der Zuverlässigkeit der Erkennung von Manipulationsversuchen dient auch dazu, Fehlalarme zu vermeiden.
  • Zusammenfassend wird ein Selbstbedienungsterminal vorgeschlagen, das verschiedene Bedienelemente, wie z. B. einen Karteneinschubtrichter (siehe „4” in 4a) aufweist, wobei zum Erkennen von Manipulationsversuchen an dem Selbstbedienungsterminal zumindest eine Kamera (siehe CAMK in 4a) in diesem Bedienelement, also z. B. in dem Karteneinschubtrichter, integriert ist und mehrere diesem Bedienelement zugeordnete Teilbereiche, wie Innen-, Außen- und Übergangsbereich, erfasst (siehe 4b). Auch kann eine Beleuchtung vorgesehen sein, die einen oder einige der Teilbereiche, z. B. den Innenbereich bzw. Schlitzbereich des Karteneinschubtrichters ausleuchtet, wodurch auch die Bildaufnahme verbessert wird. Zudem kann die Konstruktion mit einem lichtleitfähigen Kunststoff versehen sein, über den ein von der Beleuchtung erzeugtes Licht geleitet und verteilt wird.
  • Die vorliegende Erfindung wurde am Beispiel eines Geldautomaten beschrieben, ist aber nicht hierauf beschränkt, sondern kann auf jede Art von Selbstbedienungsterminals angewendet werden.
  • ATM
    Selbstbedienungsterminal, als Geldautomat ausgebildet, mit einem Bedienfeld CP, das u. a. aufweist:
    1
    Geldausgabefach
    2
    Tastatur
    3
    Ablagefläche
    4
    Karteneingabetrichter
    5
    Bildschirm
    CAMK
    Kamera, im Karteneingabetrichter montiert
    CAMS
    Kamera, seitlich des Bedienfeldes montiert
    CAMD
    Kamera, oberhalb des Bedienfeldes montiert
    CAMO
    zusätzliche Portrait-Kamera
    Erfassungsbereich der Kamera CAMK unterteilt in:
    I
    ersten Teilbereich (Innenbereich des Kartenschlitzes)
    II
    zweiten Teilbereich (Übergangsbereich)
    III
    dritten Teilbereich (Außenbereich)
    10
    Datenverarbeitungseinheit mit:
    11
    erster Stufe zur Bildverarbeitung
    12
    zweiter Stufe zur Merkmalsextraktion
    13
    dritte Stufe zur Klassifikation
    14, 15
    Schnittstellen zu Videoüberwachung (CCTV) bzw. Bildfälschungserkennung
    20
    Videoüberwachungs- bzw. CCTV-Einheit mit:
    21
    Stufe für Bildaufnahme
    22
    Stufe für Komprimierung
    23
    Schnittstelle zu einen IP-Netz
    24
    Stufe für Parametrisierung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 20102477 U1 [0003]

Claims (19)

  1. Selbstbedienungsterminal (ATM), das in einem Bedienfeld des Selbstbedienungsterminals (ATM) vorgesehene Elemente (1, 2, 3, 4, 5) aufweist, die für Nutzer des Selbstbedienungsterminals (ATM) bereit gestellt sind, wobei mindestens eine Kamera zur Überwachung des Selbstbedienungsterminals (ATM) vorgesehen ist, dadurch gekennzeichnet, dass zum Erkennen von Manipulationsversuchen an dem Selbstbedienungsterminal (ATM) zumindest eine (CAMK) der Kameras in einem der im Bedienfeld (CP) vorgesehenen Elemente (4) integriert ist und mehrere dem Element (4) zugeordnete Teilbereiche (I, II, III) erfasst.
  2. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das von der Kamera (CAMK) teilbereichsweise erfasste Element (4) ein manipulationsgeeignetes Bedienelement, insbesondere ein Karteneingabetrichter (4), ist.
  3. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das von der Kamera (CAMK) teilbereichsweise erfasste Element (4) eine Beleuchtung (L) aufweist.
  4. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Beleuchtung (L) einen oder einige (I, II) der Teilbereiche des Elementes (4) beleuchtet.
  5. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Teilbereiche zumindest einen Innenbereich (I) und einen Außenbereich (III) des Elementes (4) umfassen.
  6. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass einer der Teilbereiche eine Übergangsbereich (II) zwischen dem Innenbereich (II) und dem Außenbereich (III) des Elementes (4) umfasst.
  7. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der Ansprüche 4 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass der Karteneingabetrichter (4) als Teilbereich einen Schlitzbereich (I) aufweist, welche die Beleuchtung (L) beleuchtet.
  8. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Schlitzbereich (I) mit einem lichtleitfähigen Kunststoff (K) versehen ist, über den ein von der Beleuchtung (L) erzeugtes Licht geleitet wird.
  9. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die mindestens eine Kamera (CAMK) mit einer Datenverarbeitungseinheit (10) verbunden ist, die von der mindestens einen Kamera (CAMK) erzeugten Bilddaten (D) verarbeitet, insbesondere die Bilddaten (D) entsprechend der Teilbereiche (I, II, III) segmentiert und verarbeitet.
  10. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10) eine die Bilddaten (D) empfangende erste Stufe (11) zur Bildverarbeitung, insbesondere zur Schattenentfernung, Kantendetektion, Vektorisierung und/oder Segmentierung, aufweist.
  11. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 10, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10) eine der ersten Stufe (11) nachgeschaltete zweite Stufe (12) zur Merkmalsextraktion, insbesondere mittels Blobanalyse, Kantenposition und/oder Farbverteilung, aufweist.
  12. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10) eine der zweiten Stufe (12) nachgeschaltete dritte Stufe (13) zur Klassifikation aufweist.
  13. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der Ansprüche 9 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10) Schnittstellen (14, 15) für Videoüberwachungssysteme (20) und/oder Sicherheitssysteme aufweist.
  14. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der Ansprüche 9 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10) in das Selbstbedienungsterminal (ATM) integriert ist.
  15. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Selbstbedienungsterminal (ATM) zumindest eine weitere Kamera (CAMS, CAMD) aufweist, die an oder in dem Selbstbedienungsterminal (ATM) im Nahbereich des Bedienfeldes (CP) montiert ist und mindestens eines der Elemente (1, 2, 3, 4, 5) erfasst.
  16. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass die in dem Bedienfeld vorgesehenen und von den Kameras (CAMK, CAMS, CAMD) erfassten Elemente ein Geldausgabefach (1), eine Tastatur (2), eine Ablagefläche (3), einen Karteneingabetrichter (4) und/oder einen Bildschirm (5) umfassen.
  17. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem Selbstbedienungsterminal (ATM) eine zusätzliche Kamera (CAMO) für einen Bereich vorgesehen ist, an dem ein Benutzer, insbesondere sein Kopf, sich während der Bedienung des Selbstbedienungsterminals (ATM) befindet.
  18. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der Ansprüche 9 bis 17, dadurch gekennzeichnet, dass die Datenverarbeitungseinheit (10), wenn sie mittels der Verarbeitung der Bilddaten (D) einen Manipulationsversuch an den erfassten Elementen (1, 2) erkennt, einen Alarm auslöst, das Selbstbedienungsterminal (ATM) sperrt und/oder die zusätzliche Kamera (CAMO) auslöst.
  19. Selbstbedienungsterminal (ATM) nach einem der Ansprüche 9 bis 18, dadurch gekennzeichnet, dass die jeweilige Kamera (CAMS) und/oder die Datenverarbeitungseinheit (10) während der Bedienung und/oder Wartung des Selbstbedienungsterminal (ATM) deaktiviert ist.
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