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DE102009018305B4 - Antriebsvorrichtung und Anlage - Google Patents

Antriebsvorrichtung und Anlage Download PDF

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DE102009018305B4
DE102009018305B4 DE102009018305A DE102009018305A DE102009018305B4 DE 102009018305 B4 DE102009018305 B4 DE 102009018305B4 DE 102009018305 A DE102009018305 A DE 102009018305A DE 102009018305 A DE102009018305 A DE 102009018305A DE 102009018305 B4 DE102009018305 B4 DE 102009018305B4
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Gerhard Dittes
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SEW Eurodrive GmbH and Co KG
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    • F03DWIND MOTORS
    • F03D7/00Controlling wind motors 
    • F03D7/02Controlling wind motors  the wind motors having rotation axis substantially parallel to the air flow entering the rotor
    • F03D7/022Adjusting aerodynamic properties of the blades
    • F03D7/0224Adjusting blade pitch
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
    • F05INDEXING SCHEMES RELATING TO ENGINES OR PUMPS IN VARIOUS SUBCLASSES OF CLASSES F01-F04
    • F05BINDEXING SCHEME RELATING TO WIND, SPRING, WEIGHT, INERTIA OR LIKE MOTORS, TO MACHINES OR ENGINES FOR LIQUIDS COVERED BY SUBCLASSES F03B, F03D AND F03G
    • F05B2260/00Function
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    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Antriebsvorrichtung, wobei ein mit einer Last verbundenes Abstützgelenk (4) mittels eines Hauptantriebs als Linearaktor linear bewegbar ist, wobei mittels des Hauptantriebs der Abstand zwischen dem Abstützgelenk (4) und einem Gehäuseteil (10) des Hauptantriebs veränderbar ist, wobei das Abstützgelenk (4) ein Drehgelenk ist, wobei das Gehäuseteil (10) mit einem Gehäuseteil (11) fest verbunden ist, das als Linearlager (2) für eine Stange (12) ausgebildet ist, die an dem Abstützgelenk (4) abgestützt ist, wobei die Stange (12) im Gehäuseteil (11) als einem Führungsteil lineargelagert und geführt ist, wobei das Gehäuseteil (10) mittels eines Linearlagers an einem Abstützteil (5, 7) gelagert ist und mittels eines Hilfsantriebs (6) relativ zum Abstützteil (5, 7) linear bewegbar angeordnet ist, wobei mittels des Hilfsantriebs (6) das Gehäuseteil (10) und somit auch das Abstützgelenk (4) über eine Hebelanordnung (3, 8, 9, 13, 14) relativ zum Abstützteil (5, 7) bewegbar...

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Antriebsvorrichtung und eine Anlage.
  • Es ist bekannt, dass Windkraftanlagen einen Flügel aufweisenden Propeller besitzen.
  • Aus der DE 198 42 104 A1 ist eine Vorrichtung zur Durchführung eines Stanznietverfahrens bekannt.
  • Aus der DE 197 05 049 C1 ist eine Schließeinheit für eine Zwei-Platten-Spritzgießmaschine bekannt.
  • Aus der WO 01/274 71 A1 ist eine Einzelblattverstellanlage für eine Windenergieanlage bekannt.
  • Aus der DE 10 2006 023 411 A1 ist eine Rotorblattverstelleinrichtung bekannt.
  • Aus der DE 743 890 A ist eine Flügelverstelleinrichtung bekannt.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, die Sicherheit bei einer Anlage weiterzubilden.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe bei der Antriebsvorrichtung nach den in Anspruch 1 und bei der Anlage nach den in Anspruch 5 angegebenen Merkmalen gelöst.
  • Wichtige Merkmale der Erfindung bei der Antriebsvorrichtung sind, dass eine Last mittels eines Abtriebsteils eines Hauptantriebs linear bewegbar ist, wobei mittels des Hauptantriebs der Abstand zwischen dem Abtriebsteil und einem Gehäuseteil des Hauptantriebs veränderbar ist und wobei das Gehäuseteil mittels eines Linearlagers zu einem Abstützpunkt oder Abstützgelenk hin gelagert ist und mittels eines Hilfsantriebs linear bewegbar angeordnet ist.
  • Von Vorteil ist dabei, dass bei Ausfall des Hauptantriebs die Last antreibbar, insbesondere verschiebbar ist mittels eines Hilfsantriebs. Dabei ist sogar dann ein Verschieben ermöglicht, wenn der Hauptantrieb einen selbsthemmenden Spindeltrieb aufweist. Mittels eines Kniehebels ist eine sehr hohe Verschiebekraft erreichbar. Somit ist die Last in eine sichere Position bringbar, wenn der Hauptantrieb versagt hat. beispielsweise ist der Pitch-Winkel auf einen sicheren Wert bringbar, so dass auch hohe Windstärken bei der Windkraftanlage keinen Schaden ausrichten können.
  • Erfindungsgemäß ist das Abstützgelenk ein Drehgelenk. Von Vorteil ist dabei, dass eine Abstützung an einem zentralen Propellerteil als Abstützteil ermöglicht ist.
  • Erfindungsgemäß weist das Linearlager eine am Abstützpunkt beziehungsweise Abstütz-Gelenk befestigte Stange auf, die in einem Führungsteil, insbesondere Gehäuseteil, lineargelagert und geführt ist. Von Vorteil ist dabei, dass ein Linearlager in einfacher Weise ausführbar ist, insbesondere auch als Gleitlager.
  • Erfindungsgemäß treibt der Hilfsantrieb über eine Hebelanordnung das Gehäuseteil des Hauptantriebs. Von Vorteil ist dabei, dass sehr hohe Kräfte erzeugbar sind bei klein ausgeführtem Hilfsantrieb.
  • Erfindungsgemäß ist die Hebelanordnung ein Kniehebel, welcher ein erstes und ein zweites Hebelteil umfasst, die am Kniegelenk miteinander verbunden sind, wo auch die vom Hilfsantrieb linear verschiebbare Stange verbunden ist, wobei das erste Hebelteil mit dem Gehäuseteil des Hauptantriebs verbunden ist und das zweite Hebelteil mit einem Abstützteil verbunden ist, insbesondere an dem auch das Linearlager vorgesehen ist. Von Vorteil ist dabei, dass Hilfsantrieb und Linearlager des Hauptantriebs sowie Abstützung des Gehäuseteils des Hauptantriebs am gleichen Abstützteil abstützbar sind.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Hauptantrieb ein Linearaktor, insbesondere weist er einen von einem Elektromotor angetriebenen Spindeltrieb auf, wobei der Elektromotor mit Spindeltrieb in einem Gehäuseteil angeordnet sind, der Elektromotor die Spindel antreibt und die Spindelmutter des Spindeltriebs mit dem Abtriebsteil verbunden ist. Von Vorteil ist dabei, dass eine Kugelrollspindel einsetzbar ist. Auf diese Weise ist eine hohe Standzeit erreichbar.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die Antriebsrichtung des Hilfsantriebs nicht parallel zur Antriebsrichtung des Hauptantriebs, insbesondere weist sie einen Winkel zwischen 60 und 120° auf, insbesondere weist sie einen Winkel zwischen 85° und 95° auf, insbesondere weist sie einen Winkel von 90° auf. Von Vorteil ist dabei, dass eine hohe Kraftverstärkung mittels der Hebelanordnung erreichbar ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist der Hilfsantrieb ein Linearaktor, insbesondere weist der Hilfsantrieb einen von einem Elektromotor angetriebenen Spindeltrieb auf, wobei der Elektromotor mit Spindeltrieb in einem Gehäuseteil angeordnet sind, der Elektromotor die Spindel antreibt und die Spindelmutter des Spindeltriebs mit der mit dem Kniegelenk, also Drehgelenk des Kniehebels, verbundenen Stange verbunden ist. Von Vorteil ist dabei, dass ein einfacher kostengünstiger und leistungsstarker Hilfsantriebs, beispielsweise umfassend einen Trapezspindeltrieb, verwendbar ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind der Hilfsantrieb, der Kniehebel, das Linearlager und der Abstützpunkt und/oder das Abstützgelenk am Abstützteil abgestützt. Von Vorteil ist dabei, dass das Abstützteil in einfacher Weise gestaltbar ist und somit auch als zentrales Propellerteil ausgestaltbar ist.
  • Wichtige Merkmale bei der Anlage, insbesondere Windkraftanlage, sind, dass sie mit einem mehrere Flügel aufweisenden Propeller vorgesehen ist, wobei eine Antriebsvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche zum Steuern des Pitch-Winkels eines oder mehrerer Flügel vorgesehen ist, wobei der Abstützpunkt oder das Abstützgelenk, an welchem das Linearlager für das Gehäuseteil des Hauptantriebs vorgesehen ist, ein zentrales drehbar gelagertes Propellerteil ist.
  • Von Vorteil ist dabei, dass auch bei Ausfall des Hauptantriebs und hoher Windstärke eine sichere Pich-Winkellage für den Hügel einstellbar ist. Somit ist die Sicherheit erhöht. Insbesondere ist auch eine Akkuversorgung für den Hilfsantrieb vorsehbar und somit die Sicherheit weiter erhöhbar.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung sind am zentralen Propellerteil die Flügel drehbar gelagert vorgesehen. Von Vorteil ist dabei, dass eine Pitch-Winkel-Verstellung ermöglicht ist.
  • Bei einer vorteilhaften Ausgestaltung ist das Abstützteil für den Hilfsantrieb, das Linearlager und den Kniehebel das zentrale Propellerteil. Von Vorteil ist dabei, dass kein zusätzliches Abstützteil für den Hilfsantrieb notwendig ist.
  • Die Erfindung wird nun anhand von Abbildungen näher erläutert:
  • In der 1 ist eine erfindungsgemäße Vorrichtung schematisch dargestellt, wobei ein erster Zustand vorgesehen ist, Insbesondere ein Normalbetriebszustand.
  • In der 2 ist ein anderer Zustand der erfindungsgemäßen Vorrichtung schematisch dargestellt, insbesondere ein Notbetriebszustand.
  • Dabei ist ein Hauptantrieb vorgesehen, der als Linearaktor ausgeführt ist, also als Linearantrieb, der ein Abtriebsteil 1 linear verschiebbar macht gegenüber einem Gehäuseteil 10 des Linearaktors. Dabei ist das Abtriebsteil 1 mit einer Spindelmutter eines Spindeltriebs verbunden, der vom Gehäuseteil 10 gehäusebildend umgeben ist. Der Spindeltrieb weist eine Spindel auf, die von einem Elektromotor angetrieben wird, der ebenfalls vom Gehäuseteil 10 gehäusebildend umgeben ist Das Gehäuseteil 10 ist mit einem Gehäuseteil 11 fest verbunden, das als Linearlager für eine Stange 12 ausgebildet ist, die an einem Abstützgelenk 4, insbesondere Drehgelenk, abgestützt ist gegenüber einem nicht gezeigten Abstützteil. An diesem nicht gezeigten Abstützteil ist auch ein Linearlager 2 vorgesehen, womit das Gehäuseteil 11 gelagert ist. Somit ist sozusagen ein Linearlager 2 in einem umgebenden Linearlager gelagert.
  • Mit dem Abtriebsteil 1 des Hauptantriebs ist also eine in 1 nicht gezeigte Last linear hin und her bewegbar. Vorzugsweise wird dieser Antrieb zur Verstellung des Pitch-Winkels eines Propellerflügels eines Windkraftwerks verwendet. Somit ist eine hydraulische Verstellung verzichtbar.
  • Um eine lange Lebensdauer erreichbar zu machen, ist als Spindeltrieb ein Kugelrollspindeltrieb vorteilhaft einsetzbar.
  • Erfindungsgemäß ist bei Ausfall des Hauptantriebs ein Hilfsantrieb einsetzbar, der ebenfalls als Linearaktor ausgeführt ist. Da keine lange Betriebsdauer notwendig ist, ist der Hilfsantrieb als Trapezspindeltrieb ausführbar.
  • Bei Normalbetrieb ist die Stange 12 unverschieblich in dem vom Gehäuseteil 11 aufgenommenen Linearlager vorgesehen.
  • Mit dem Hilfsantrieb ist zwar nicht der Abstand zwischen Abtriebsteil 1 und Gehäuseteil 10 veränderbar, aber es ist das Gehäuseteil 11 auf der Stange 12 verschiebbar.
  • Hierzu ist ein Kniehebel vorgesehen, der zwei Hebelteile (13, 14) umfasst, die über ein Gelenk 8 verbunden sind, wobei das erste Hebelteil 13 mittels eines Gelenkes 9 am Gehäuseteil 10 und wobei das zweite Hebelteil 14 mittels eines Gelenkes, insbesondere Drehgelenks, am Abstützpunkt 5, also am Abstützteil abgestützt ist.
  • Am Kniegelenk, also am Gelenk 8, greift auch eine Stange 15 ein, die von einem Hilfsantrieb 6 antreibbar ist, insbesondere in ungefähr senkrechter Richtung zur Stange 12. Der Hilfsantrieb ist an seiner vom Kniegelenk abgewandten Seite wiederum abgestützt am nicht gezeigten Abstützteil 7.
  • Wenn nun der Hilfsantrieb betrieben wird, so dass die Stange 15 das Kniegelenk zum Hauptantrieb hin verschiebt, wird, wie in 2 gezeigt, der gesamte Hauptantrieb vom Gelenk 4 weiter entfernt. Ein Verschieben der nicht gezeigten, mit dem Abtriebsteil 1 des Hauptantriebs verbundenen Last ist also auch bei unbestromtem und unbeweglichem Hauptantrieb ausführbar.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Abtriebsteil
    2
    Linearlager
    3
    Gelenk, insbesondere Drehgelenk
    4
    Abstützgelenk, insbesondere Drehgelenk
    5
    Abstützpunkt
    6
    Hilfsantrieb
    7
    Abstützpunkt
    8
    Gelenk, insbesondere Drehgelenk
    9
    Gelenk, insbesondere Drehgelenk
    10
    Gehäuseteil des Linearaktors
    11
    Gehäuseteil des Linearaktors
    12
    Stange
    13
    Hebelteil
    14
    Hebelteil
    15
    Stange
    16
    Gelenk, insbesondere Drehgelenk

Claims (5)

  1. Antriebsvorrichtung, wobei ein mit einer Last verbundenes Abstützgelenk (4) mittels eines Hauptantriebs als Linearaktor linear bewegbar ist, wobei mittels des Hauptantriebs der Abstand zwischen dem Abstützgelenk (4) und einem Gehäuseteil (10) des Hauptantriebs veränderbar ist, wobei das Abstützgelenk (4) ein Drehgelenk ist, wobei das Gehäuseteil (10) mit einem Gehäuseteil (11) fest verbunden ist, das als Linearlager (2) für eine Stange (12) ausgebildet ist, die an dem Abstützgelenk (4) abgestützt ist, wobei die Stange (12) im Gehäuseteil (11) als einem Führungsteil lineargelagert und geführt ist, wobei das Gehäuseteil (10) mittels eines Linearlagers an einem Abstützteil (5, 7) gelagert ist und mittels eines Hilfsantriebs (6) relativ zum Abstützteil (5, 7) linear bewegbar angeordnet ist, wobei mittels des Hilfsantriebs (6) das Gehäuseteil (10) und somit auch das Abstützgelenk (4) über eine Hebelanordnung (3, 8, 9, 13, 14) relativ zum Abstützteil (5, 7) bewegbar ist, wobei die Hebelanordnung ein Kniehebel ist, welcher ein erstes und ein zweites Hebelteil (13, 14) umfasst, die mittels eines Kniegelenks (8) miteinander verbunden sind, an dem auch eine vom Hilfsantrieb (6) linear verschiebbare Stange (15) verbunden ist, wobei das erste Hebelteil (13) mit dem Gehäuseteil (10) des Hauptantriebs verbunden ist und das zweite Hebelteil (14) mit dem Abstützteil (2, 5, 7) verbunden ist, an welchem auch das Linearlager vorgesehen ist.
  2. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Antriebsrichtung des Hilfsantriebs (6) nicht parallel zur Antriebsrichtung des Hauptantriebs ist, insbesondere einen Winkel zwischen 60 und 120° aufweist, insbesondere einen Winkel zwischen 85° und 95° aufweist, insbesondere einen Winkel von 90° aufweist.
  3. Antriebsvorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsantrieb (6) ein Linearaktor ist, insbesondere der Hilfsantrieb (6) einen von einem Elektromotor angetriebenen Spindeltrieb aufweist, wobei der Elektromotor mit Spindeltrieb in einem Gehäuseteil angeordnet sind, der Elektromotor die Spindel antreibt und die Spindelmutter des Spindeltriebs mit der mit dem Kniegelenk, also Drehgelenk des Kniehebels, verbundenen Stange verbunden ist.
  4. Antriebsvorrichtung nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Hilfsantrieb (6), der Kniehebel, das Linearlager (2) und der Abstützpunkt (5) und/oder das Abstützgelenk (4) am Abstützteil (5) abgestützt sind.
  5. Anlage, insbesondere Windkraftanlage, mit einem mehrere Flügel aufweisenden Propeller mit einer Antriebsvorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 4, die den Pitch-Winkel eines oder mehrerer Flügel steuert.
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