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GEBIET DER ERFINDUNG
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Die Erfindung betrifft einen Radiallüfter mit einem Spiralgehäuse, in dem ein Lüfterrad aufgenommen ist, mit einem Elektromotor zum Antreiben des Lüfterrades und einer Kühlstruktur, die im Bereich der Auslassmündung des Spiralgehäuses angeordnet ist. Der Elektromotor ist vorzugsweise im Zentrum des Radiallüfters angeordnet, um einen möglichst kompakten Aufbau zu erzielen.
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STAND DER TECHNIK
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Aus der
DE 603 09 973 T2 ist ein Radiallüfter der gattungsgemäßen Art bekannt, wobei ein Elektromotor zum Antreiben des Lüfterrades zentrisch zu dem Spiralgehäuse außerhalb des Gehäuses angebracht ist. Der Elektromotor weist eine Ansteuerelektronik in Form eines Transistors auf, der in der Nähe der Luftauslassmündung außen an einer Seitenwand des Spiralgehäuses angebracht ist. Der Transistor weist einen Kühlkörper mit Kühlrippen aus Aluminium auf, die durch die Seitenwand des Spiralgehäuses hindurch in die Luftauslassmündung des Radiallüfters ragen, so dass die von dem Radiallüfter erzeugte Luftströmung die Kühlrippen überstreicht. Der von dem Radiallüfter erzeugte Luftstrom dient so zur Kühlung des Ansteuertransistors des Elektromotors.
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Das Gehäuse des Radiallüfters an sich leistet keinen Beitrag zur Kühlung; solche Lüftergehäuse bestehen üblicherweise aus Kunststoff. Die Schrift befasst sich mit der Ausgestaltung der Kühlrippen zur Vermeidung von Geräuschbildung in dem Radiallüfter und schlagt vor, die Kühlrippen in Richtung senkrecht zur Luftstromrichtung anzuordnen und den Kühlrippen ”Strom begradigende” Rippen zuzuordnen.
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Der in der
DE 603 09 973 T2 beschriebene Aufbau ist relativ aufwändig. Der Ansteuertransistor wird getrennt von dem Elektromotor an dem Gehäuse des Radiallüfters angebracht, wobei die Kühlwirkung nicht optimal ist, weil die Kühlrippen des Transistors Wärme lediglich von dem Ansteuertransistor abführen und eine weitere Kühlung des Elektromotors an sich nicht vorgesehen ist.
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Die
DE 603 09 973 T2 sieht in den Strom begradigenden Rippen eine Möglichkeit, der Bildung von Turbulenzen vorzubeugen und somit hochfrequente Anteile in den Geräuschen des Lüfters abzuschwächen. Die Anordnung der Kühlrippen gemäß der
DE 603 09 973 T2 führt jedoch dazu, dass der Luftstrom beim Auftreffen auf die innen liegenden Kanten der Kühlrippen, also beim Vorbeistreifen der Schaufeln des Lüfterrades an den innen liegenden Kanten der Kühlrippen, Druckspitzen und Somit ein periodisches Geräusch erzeugt. Luftverwirbelungen und ein damit einhergehender Leistungsverlust lassen sich nicht vollständig vermeiden.
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Ein hinsichtlich der Ausrichtung der Kühlrippen ähnlicher Aufbau eines Radiallüfters ist in der nicht vorveröffentlichten
DE 10 2008 051 559 A1 beschrieben.
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Die
DE 203 01 910 U1 beschreibt eine Wärmesenke für einen Radiallüfter, der in einem kastenförmigen Gehäuse untergebracht ist. Die Wärmesenke umfasst Kühlrippen im Luftauslass des Lüfters, deren Vorderkanten sich senkrecht zur Drehachse des Lüfterrades erstrecken.
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Die
DE 850 503 B betrifft einen Radiallüfter mit einem Spiralgehäuse. In einer Ausführung umfasst der Lüfter eine Kühlstruktur mit in Luftströmungsrichtung hintereinander geschalteten Kühlern. Die Vorderkanten der Kühler verlaufen senkrecht zur Drehachse des Lüfterrades. Die Kühler sind innerhalb des Spiralgehäuses angeordnet und erstrecken sich in etwa vom Anfang der Spirale bis zu einem Winkel von etwa 45° vor dem Ende der Spirale.
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Ausgehend von diesem Stand der Technik ist es eine Aufgabe der Erfindung, einen Radiallüfter anzugeben, der einen kompakten und einfachen Aufbau hat und bei optimaler Kühlung eine geringere Geräuschentwicklung verursacht.
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ABRISS DER ERFINDUNG
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Diese Aufgabe wird durch einen Radiallüfter mit den Merkmalen von Patentanspruch 1 gelöst.
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Die Erfindung sieht einen Radiallüfter mit einem Spiralgehäuse, in dem ein Lüfterrad aufgenommen ist, einem Elektromotor zum Antreiben des Lüfterrades und einer Kühlstruktur, die im Bereich der Auslassmündung des Spiralgehäuses angeordnet ist, vor. Erfindungsgemäß weist die Kühlstruktur wenigstens eine Kühlrippe auf, die sich senkrecht zur Drehachse des Lüfterrades in der durch das Lüfterrad erzeugten Luftströmungsrichtung erstreckt. Vorzugsweise umfasst die Kühlstruktur mehrere zueinander parallele Kühlrippen. Indem die Kühlrippen zu der Luftströmungsrichtung ausgerichtet, zur Drehachse des Lüfterrades jedoch um 90 Grad versetzt angeordnet sind, kann die Erzeugung von Druckspitzen beim Auftreffen der Luftströmung auf die Kühlrippenkanten weitgehend vermieden werden, wodurch die Geräuschentwicklung des Radiallüfters reduziert wird. Zudem wird der durch die Kühlrippen verursachte Strömungswiderstand im Vergleich zum Stand der Technik reduziert, weil die Luftströmung, die in dem Spiralgehäuse des Radiallüfters entsprechend der Krümmung der Gehäusewand kreisförmig zirkuliert, nicht mehr quer zu den Kühlrippenflächen auf diese auftrifft, sondern parallel entlang der Kühlrippenflächen verläuft.
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Durch die erfindungsgemäße Anordnung der Kühlrippe bzw. Kühlrippen trifft somit die Luftströmung zwar nach wie vor auf eine Kante der Kühlrippen, dort bauen sich jedoch keine vergleichbaren Druckspitzen auf, weil die Luftströmung vollständig parallel zu der sich an die Kante anschließende Fläche der Kühlrippen ist und diese Fläche somit quasi ”nicht sieht”. Als Folge wird nicht nur die Geräuschbildung deutlich gesenkt, sondern Verwirbelungen können reduziert und der Wirkungsgrad des Lüfters kann erhöht werden.
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In der bevorzugten Ausführung der Erfindung ist die Kühlstruktur in einem Auslassstutzen des Spiralgehäuses angeordnet, ähnlich wie im Stand der Technik. Vorzugsweise sind die Kühlrippen an die äußere Umfangswand des Spiralgehäuses angeformt oder mit dieser Wärme leitend verbunden. Ein zu kühlendes Bauteil kann dann an der Außenseite dieser Umfangswand, den Kühlrippen gegenüberliegend angeordnet werden. Durch die Wärme leitende Verbindung der Kühlrippen mit dem Spiralgehäuse des Radiallüfters können auch weitere im Inneren des Radiallüfters angeordnete Komponenten, wie der Elektromotor oder die Leistungselektronik mitgekühlt werden.
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In einer ersten Ausführung der Erfindung sind die Kühlrippen nur in dem Auslassstutzen des Spiralgehäuses angeordnet. In einer weiteren Ausführung der Erfindung erstrecken sich die Kühlrippen zusätzlich in das Innere des Spiralgehäuses hinein entlang der gekrümmten äußeren Umfangswand des Spiralgehäuses. Dies vergrößert die effektive Kühlfläche maßgeblich und erzielt eine größere Kühlleistung.
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Ausgehend von einem Punkt, bei dem der geradlinige Auslassstutzen übergeht in die gekrümmte Umfangswand und der dem Ende der Spirale entspricht, können die Kühlrippen sich in das Spiralgehäuse hinein erstreckenund enden in einem Winkelbereich von 0 Grad bis 45 Grad vor dem Ende der Spirale. Dadurch ist eine gute Herstellbarkeit des Spiralgehäuses sicher gestellt. Die Höhe der Kühlrippen kann entlang des Umfangs des Strahllüfters von innen nach außen allmählich zunehmen, so dass die Luftströmung auf keine abrupten, Geräusch erzeugenden Kanten stößt.
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In der bevorzugten Ausführung nimmt die Höhe der Kühlrippen vom Inneren des Spiralgehäuses in Richtung der Auslassmündung kontinuierlich zu, wobei die so gebildete Längskante der Kühlrippen beispielsweise hyperbolisch gekrümmt ist und der Luftströmung möglichst gut folgt.
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Erfindungsgemäß können die Kühlrippen auch in ihrer Dicke variieren, um sie aerodynamisch zu gestalten und ein möglichst gutes Anliegen der Luftströmung an der Oberfläche der Kühlrippen zu gewährleisten. So kann die Dicke der Kühlrippen von der äußeren Umfangswand in Richtung der gegenüberliegenden Gehäusewand abnehmen. Zusätzlich oder alternativ kann die Dicke der Kühlrippen in Richtung der durch das Lüfterrad erzeugten Luftströmungsrichtung abnehmen. Ähnlich der Tragfläche eines Flugzeuges können die Kühlrippen zum Beispiel einen tropfenförmigen Querschnitt haben, wobei ein verdickter Bereich der Luftströmung zugewandt ist und die Kühlrippen an ihrer von der Luftströmung abgewandten Seite allmählich spitz zulaufen.
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Unabhängig von der sonstigen Formgebung der einzelnen Kühlrippen ist es besonders vorteilhaft, wenn sie an ihren der Luftströmung zugewandten Kanten abgerundet sind.
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In einer weiteren vorteilhaften Ausführung der Erfindung ist das Spiralgehäuse mit einem ersten und einem zweiten Gehäuseteil aufgebaut, wobei der erste Gehäuseteil eine Grundplatte des Elektromotors umfasst und die Ansteuerelektronik des Elektromotors mit dem ersten Gehäuseteil Wärme leitend gekoppelt ist. Wenigstens der erste Gehäuseteil weist ein gut Wärme leitendes Material auf. Da der erste Gehäuseteil die Grundplatte des Elektromotors umfasst und die Ansteuerelektronik mit diesem ersten Gehäuseteil verbunden ist, kann das Spiralgehäuse des Radiallüfters dazu verwendet werden, Wärme sowohl des Elektromotors an sich als auch seiner Ansteuerelektronik abzuleiten. Für den die Grundplatte bildenden Gehäuseteil des Radiallüfters wird daher vorzugsweise ein hoch wärmeleitfähiges Material, wie Aluminium, verwendet. Dadurch kann die Wärme schnell abgeführt werden; Wärmespitzen können vermieden werden.
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In dieser Ausführungsform ist der Elektromotor vorzugsweise im Zentrum des Spiralgehäuses angeordnet, und die Ansteuerelektronik weist eine Schaltungsplatte mit Leistungsbauteilen an einem Stirnende des Elektromotors auf, die so angeordnet sind, dass die Schaltungsplatte mit dem ersten Gehäuseteil Wärme leitend gekoppelt ist. Hierbei ist der erste Gehäuseteil vorzugsweise eine Seitenwand des Spiralgehäuses, die der Luftansaugöffnung des Radiallüfters gegenüberliegt. Wenn der Elektromotor im Zentrum des Radiallüfters angeordnet ist, kann ein besonders kompakter Aufbau erzielt werden, wobei die in dem Elektromotor und seiner Ansteuerelektronik erzeugte Wärme über die gut wärmeleitfähige Seitenwand des Spiralgehäuses abgeleitet wird.
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In einer bevorzugten Ausführung weist der erste Gehäuseteil eine Vertiefung zur Aufnahme von auf der Schaltungsplatte montierten Leistungsbauteilen auf, wobei die Schaltungsplatte zumindest teilweise an einem Rand der Vertiefung auf dem ersten Gehäuseteil aufliegt und mit diesem Wärme leitend verbunden ist.
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Das Spiralgehäuse besteht vorzugsweise insgesamt aus Metall, insbesondere aus Aluminium oder einem anderen gut wärmeleitfähigen Material.
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Die Erfindung sieht somit einen Radiallüfter mit einem Spiralgehäuse und einer integrierten Kühlstruktur vor, die es erlaubt, sowohl den innerhalb des Spiralgehäuses angeordneten Elektromotor als auch externe, an der Außenfläche des Spiralgehäuses angeordnete Bauteile zu kühlen. Externe Bauteile können beispielsweise Leistungs-LEDs oder beliebige andere Bauteile sein, die mit dem Elektromotor in Verbindung stehen oder nicht in Verbindung stehen. Die Ansteuerelektronik des Elektromotors und der Stator können gut Wäre leitend mit dem Spiralgehäuse gekoppelt werden, wobei weder eine besondere Anordnung der Bauteile des Elektromotors, d. h. eine von ihrer üblichen Lage abweichende Anordnung, noch zusätzlicher Raumbedarf für die Kühlstruktur notwendig sind. Die Kühlstruktur ist in der Ausströmöffnung des Radiallüfters so angeordnet, dass sie nahezu keinen Luftwiderstand und somit nahezu keine Verwirbelung und damit einhergehende Geräusche erzeugt. Gleichwohl können die von der Luftströmung überstrichenen Flächen der Kühlrippen groß sein, so dass diese eine große Wärmekapazität haben, und die Kühlrippen können sich bis tief in das Spiralgehäuse des Radiallüfters hinein erstrecken und sogar über den gesamten Strömungsweg in dem Spiralgehäuse vorgesehen sein. Durch eine aerodynamisch günstig gestaltete Formgebung der Kühlrippen kann erreicht werden, dass die Luftströmung eng an der Oberfläche der Kühlrippen anliegt und ein optimaler Wärmeaustausch stattfindet.
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KURZE BESCHREIBUNG DER ZEICHNUNGEN
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Die Erfindung ist im Folgenden anhand einer bevorzugten Ausführung mit Bezug auf die Zeichnungen näher erläutert. In den Figuren zeigen:
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1 eine Schnittdarstellung durch den Radiallüfter gemäß einer Ausführung der Erfindung, nach Linie A-A;
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2 eine Seitenansicht des Radiallüfters der 1;
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3 eine Vorderansicht des Radiallüfters der 1;
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4 eine perspektivische Darstellung des Radiallüfters der 1;
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5 eine Explosionsansicht des Radiallüfters der 1;
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6 eine Seitenansicht des Teils des Spiralgehäuses des Radiallüfters, das die Kühlrippen trägt;
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7 eine Stirnansicht des in 6 gezeigten Gehäuseteils;
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8 eine Unteransicht des in 6 gezeigten Gehäuseteils;
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9a und 9b perspektivische Darstellungen des in 6 gezeigten Gehäuseteils von den beiden gegenüberliegenden Seiten her gesehen.
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BESCHREIBUNG DER AUSFÜHRUNGSFORM
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Die 1 bis 5 zeigen eine Schnittdarstellung sowie Außenansichten und eine Explosionsdarstellung eines Radiallüfters gemäß der Erfindung. Der Radiallüfter umfasst ein Spiralgehäuse 10 mit einem ersten oder unteren Gehäuseteil 11 und einem zweiten oder oberen Gehäuseteil 12. Der zweite Gehäuseteil 12 liegt auf der Luftansaugseite (Pfeil A) des Radiallüfters, und der erste Gehäuseteil 11 umfasst die Grundplatte (Base Plate) des Elektromotors zum Antreiben des Lüfterrades, wie unten mit weiteren Einzelheiten beschrieben ist.
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Ein Elektromotor 14 zum Antreiben eines Lüfterrades 16 ist innerhalb des Radiallüfters angeordnet. Der Elektromotor 14 umfasst einen Stator 18, der in 1 mit einem Blechpaket, Statorspulen und Nutisolation dargestellt ist, und einen Rotor 25, der in 1 durch einen Rotormagnet und einen Rückschlussring dargestellt ist.
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Der Rotor 25 ist an der Innenseite des Lüfterrads 16 angeordnet. Der Stator 14 sitzt auf einem zylindrischen Absatz 30, der in der gezeigten Ausführung mit dem ersten Gehäuseteil 11 einteilig ausgebildet ist.
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Im Inneren des zylindrischen Absatzes 30 sind Lagersitze zur Aufnahme eines ersten und eines zweiten Lagers 36, 38 zur Lagerung der Motorwelle 40 ausgebildet. In der gezeigten Ausführung sind die Lager 36, 38 Kugellager, und eine Feder 42 dient zur Vorspannung des Innenrings des zweiten Lagers 38.
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Auf der dem ersten Gehäuseteil 11 zugewandten Stirnseite des Elektromotors 14 ist eine Ansteuerelektronik 46 angeordnet, die in 1 durch eine Schaltungsplatte 48 und Leistungstransistoren 50 dargestellt ist. Die Ansteuerelektronik 46 ist in einer Vertiefung 52 des ersten Gehäuseteils 11 zumindest teilweise aufgenommen und steht mit dem ersten Gehäuseteil 11 über eine Stufe 54 in Flächenkontakt. Die Schaltungsplatte 48 der Ansteuerelektronik 46 ist mit dem ersten Gehäuseteil z. B. über Schrauben 56 verbunden, die einen hohen Kontaktdruck an der Grenzfläche zwischen der Schaltungsplatte 48 und dem ersten Gehäuseteil 11 und somit einen minimalen Wärmeleitwiderstand erzeugen.
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Eine dünne Isolationsfolie in Form einer Ringscheibe kann zur elektrischen Isolation der Ansteuerelektronik 46 von dem ersten Gehäuseteil 11 vorgesehen sein.
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Das Lüfterrad 16 ist mit der Welle 40 des Elektromotors über eine Nabe und ein Druckgussteil 62 verbunden. Das Druckgussteil 62 kann beispielsweise auf die Welle 40 und die Nabe des Lüfterrads 16 aufgespritzt werden.
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Das erste Gehäuseteil 11 und das zweite Gehäuseteil 12 des Spiralgehäuses des erfindungsgemäßen Radiallüfters sind gut Wärme leitend verbunden. Die Gehäuseteile 11 und 12 bestehen aus einem gut wärmeleitfähigen Material, insbesondere aus Metall, wie Aluminium. Während das erste Gehäuseteil 11 im Wesentlichen eine Seitenfläche des Radiallüfters bildet, ist das zweite Gehäuseteil 12 im Wesentlichen topfförmig ausgeformt und bildet die gegenüberliegende Seitenfläche mit der Ansaugöffnung A sowie die Umfangsfläche des Spiralgehäuses. In dem gezeigten Beispiel ist die Kühlstruktur einteilig mit dem Gehäuseteil 12 ausgeformt. Aus Gründen der besseren Herstellbarkeit, speziell zur besseren Entformbarkeit des gegossenen Gehäuseteils 12 ist die topfförmige Wandung in einem Segment unterbrochen. Diese Unterbrechung wird durch das Gehäuseteil 11 ausgebildet. Der erste Gehäuseteil 11 bildet nicht nur eine Seitenfläche des Spiralgehäuses, sondern auch die Grundplatte (Base Plate) des Elektromotors 14. Die stationären Teile des Elektromotors 14, insbesondere der Stator 18 und die Ansteuerelektronik 46, sind mit dem ersten Gehäuseteil 11 flächig und gut Wärme leitend in Kontakt, so dass in dem Elektromotor und seiner Ansteuerelektronik erzeugte Wärme über die beiden Gehäuseteile 11, 12 abgeführt werden kann.
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Der Anfang der Spirale des Spiralgehäuses 10 ist in 5 mit AS gekennzeichnet. Dieser Punkt wird auch als „Nase” bezeichnet, weil er nasenähnlich in Richtung der Luftströmung ragt. Das Ende der Spirale des Spiralgehäuses 10 ist mit ES bezeichnet. Dieser Punkt liegt an der Schnittstelle zwischen der gekrümmten Umfangswand des Gehäuseteils 12 und einem daran anschließenden Auslassstutzen 64, der die Auslassmündung bildet.
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Erfindungsgemäß sind an dem zweiten Gehäuseteil 12 Kühlrippen 66 angeformt oder angebracht. Die Kühlrippen 66 sind so angeordnet, dass sie im Bereich des Auslassstutzens 64 bzw. der Auslassmündung 68 des Spiralgehäuses liegen und in dieses hineinragen. In dem Radiallüfter gemäß der Erfindung sind vorzugsweise mehrere, parallel zueinander angeordnete Kühlrippen 66 in der Auslassmündung so angeordnet, dass sich ihre Seitenflächen parallel zur Luftströmung und senkrecht zur Drehachse des Lüfterrades erstrecken. Die Luftströmung trifft somit nur auf die innen liegenden Kanten der Kühlrippen 66 und streicht an ihren Flächen entlang, ohne dass diese einen nennenswerten Strömungswiderstand bilden. Dies ist am Besten aus 6 erkennbar, die eine Innenansicht des zweiten Gehäuseteils 12 zeigt. In 6 ist die Luftströmung in dem Spirallüfter schematisch durch Pfeile dargestellt. Wie aus 6 zu erkennen, kann die Luftströmung weitgehend ungehindert zwischen den Kühlrippen 66 durchtreten. Einziges ”Hindernis” für die Luftströmung sind die nach innen weisenden Kanten 70 der Kühlrippen 66. Dadurch werden jedoch keine nennenswerten Druckspitzen aufgebaut, so dass Leistungsverlust und Geräuschentwicklung insgesamt gering sind. Die Unterdrückung von Geräuschen wird erfindungsgemäß durch die Formgebung der Kühlrippen 66 weiter optimiert.
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Wie am Besten in den 6 und 9b zu erkennen, ist die innen liegende Anströmkante 70 der Kühlrippen 66 nicht geradlinig sondern die Höhe h (siehe 6) der Kühlrippen 66 nimmt von Inneren des Spiralgehäuses in Richtung der Auslassmündung bis zu einer maximalen Höhe kontinuierlich zu. Diese Zunahme ist vorzugsweise nicht linear sondern verläuft entlang einer gekrümmten Linie, die möglichst gut an die Luftströmung oder die Außenkontur des Lüfterrades 16 angepasst ist. Auch ein anderer als der gezeigte Verlauf der innen liegenden Kante 70 liegt im Bereich der Erfindung. Die Kühlrippen 66 können auch über das Ende (ES) der Spirale hinaus weiter in das Spiralgehäuse hineinragen und sich sogar über den gesamten Umfang des Spiralgehäuses bis zum Anfang (AS) der Spirale erstrecken.
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Besonders vorteilhaft ist es, wenn der Verlauf der Anströmkante 70 an den Umfang des Spiralgehäuses 10 zumindest bis zu einem gewissen Grad angepasst ist und wenn auch die Abströmkante 70 abgerundet ist. Dadurch werden größere Verwirbelungen vermieden, die den Luftwiderstand erhöhen und dadurch die Effektivität des Lüfters reduzieren könnten. Eine größere Oberfläche der Kühlrippen 66 kann zu einer Erhöhung von Mikro-Verwirbelungen entlang der Oberfläche der Kühlrippen und somit zu einer besseren Wärmeübertragung zwischen der Luftströmung und den Kühlrippen führen.
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Wie in 8 dargestellt, können die Kühlrippen in einer besonders bevorzugten Ausführung der Erfindung einen tropfenähnlichen Querschnitt haben, mit einem abgerundeten dickeren Ende an ihrer der Luftströmung zugewandten Anströmkante 70 und mit einem schmal zulaufenden Ende in Richtung der Auslassmündung 68. Diese lang gestreckte Tropfenform ist ähnlich beispielsweise der Tragfläche eines Flugzeuges. Durch diese aerodynamisch besonders günstige Form wird erreicht, dass die an den Flächen der Kühlrippen 66 vorbei streichende Luftströmung glatt anliegt und dass somit ein optimaler Wärmeaustausch erreicht wird.
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Wie in den 1, 3 und 7 zu erkennen, sind die Kühlrippen 66 an ihrer mit dem Gehäuse 12 verbundenen Basis 72 im Querschnitt dicker als an den gegenüberliegenden, von dem Gehäuse 12 abgewandten Kanten 74. Durch die verbreiterte Basis 72 kann die Wärmeleitfähigkeit der Kühlrippen 66 erhöht werden.
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Die Erfindung ist nicht auf die dargestellten Formen der Kühlrippen 66 beschränkt. Es können auch einfache Kühlrippen mit abgerundeten Kanten zum Einsatz kommen, Kühlrippen mit linearen innen liegenden Kanten 70 sowie mehr und weniger weit in das Spiralgehäuse hineingezogene Kühlrippen. Die Kühlrippen 66 sind mit dem Gehäuseteil 12 Wärme leitend gut verbunden oder mit diesem aus einem Stück hergestellt, wobei sowohl die Kühlrippen als auch das Gehäuseteil 12 aus einem gut Wärme leitenden Material, wie Aluminium, bestehen.
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An der Außenseite des Spiralgehäuses 10, den Kühlrippen 66 gegenüberliegend, kann ein zu kühlendes Bauteil 76 gut Wärme leitend mit dem Gehäuse verbunden sein.
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Ferner ist das zweite Gehäuseteil 12 mit dem ersten Gehäuseteil 11 gut Wärme leitend verbunden, um die von dem Elektromotor 14 und seiner Ansteuerelektronik 46 erzeugte Wärme abzuführen. Diese Wärme wird durch den Flächenkontakt mit dem ersten Gehäuseteil 11 auf diesen übertragen und über den ersten Gehäuseteil 11 und den zweiten Gehäuseteil 12 auf die Kühlrippen 66 abgeleitet. Durch das Aufpressen des Stators 18 auf den zylindrischen Absatz 30 sowie durch die feste Verschraubung der Platine 48 mit dem ersten Gehäuseteil 11 wird ein hoher Kontaktdruck an den Grenzflächen und somit ein geringer Wärmeleitwiderstand gewährleistet. Optional kann eine Wärmeleitpaste an allen Grenzflächen zum Einsatz kommen. Die Kontaktflächen werden möglichst groß gehalten.
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Die in der vorstehenden Beschreibung, den Figuren und den Ansprüchen offenbarten Merkmale können sowohl einzeln als auch in beliebiger Kombination für die Verwirklichung der Erfindung von Bedeutung sein.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Spiralgehäuse
- 11
- erster Gehäuseteil
- 12
- zweiter Gehäuseteil
- 14
- Elektromotor
- 16
- Lüfterrad
- 18
- Stator
- 25
- Rotor
- 30
- Absatz
- 36, 38
- Lager
- 40
- Motorwelle
- 42
- Feder
- 46
- Ansteuerelektronik
- 48
- Schaltungsplatte
- 50
- Leistungsbauteil
- 52
- Vertiefung
- 54
- Stufe
- 56
- Schrauben
- 62
- Druckgussteil
- 64
- Auslassstutzen
- 66
- Kühlrippen
- 68
- Auslassmündung
- 70
- Kanten
- 72
- Basis
- 74
- Kanten
- 76
- Bauteil