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DE102009017437A1 - Verfahren zum Ermitteln einer Mehrzahl von Abbildungsvorschriften, insbesondere zu unterschiedlichen Stellungen eines Röntgenstrahlendetektors bezüglich einer Röntgenstrahlenquelle - Google Patents

Verfahren zum Ermitteln einer Mehrzahl von Abbildungsvorschriften, insbesondere zu unterschiedlichen Stellungen eines Röntgenstrahlendetektors bezüglich einer Röntgenstrahlenquelle Download PDF

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DE102009017437A1
DE102009017437A1 DE102009017437A DE102009017437A DE102009017437A1 DE 102009017437 A1 DE102009017437 A1 DE 102009017437A1 DE 102009017437 A DE102009017437 A DE 102009017437A DE 102009017437 A DE102009017437 A DE 102009017437A DE 102009017437 A1 DE102009017437 A1 DE 102009017437A1
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ray image
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Withdrawn
Application number
DE102009017437A
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English (en)
Inventor
Florian Dr. Vogt
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens Healthcare GmbH
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Publication of DE102009017437A1 publication Critical patent/DE102009017437A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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Abstract

Bei einem Verfahren, wie zum Beispiel in der DE 102007042333 A1 beschrieben, soll ein großes Objekt aufgenommen werden, in dem bei einer Stellung des Röntgen-C-Bogens ein Röntgenstrahlendetektor in zwei Stellungen zu dem Röntgen-C-Bogen gebracht wird, hierbei Bilder aufgenommen werden und beide Bilder einzeln bei einer 3-D-Rekonstruktion eingesetzt werden. Es muss dann eine Abbildungsvorschrift (Projektionsmatrix) zu jeder Stellung ermittelt werden. Bisher wird hierzu ein gesondertes Kalibrierbild aufgenommen (S10''). Erfindungsgemäß wird auf die Aufnahme eines gesonderten Kalibrierbildes verzichtet. Entweder wird Kalibrierbild für Kalibrierbild eine Sequenzerkennung durchgeführt (S14a, S14'a), und es werden anschließend so Sequenzen zugeordnet (S16, S16'), oder es wird aus zwei Kalibrierbildern, zu denen die Abbildungsvorschrift zu ermitteln ist, ein kombiniertes Bild erzeugt (S22), an diesem eine Sequenzerkennung durchgeführt (S14b), damit dann die Sequenzen den einzelnen Kalibrierbildern zugeordnet werden können (S16, S16').

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren zum Ermitteln einer Mehrzahl von Abbildungsvorschriften für die Abbildung von Punkten im dreidimensionalen Raum auf Punkte in einem zweidimensionalen Röntgenbild durch ein Röntgenbildaufnahmesystem. Die Punkte im dreidimensionalen Raum sind in Volumenelementen eines realen Objekts enthalten, das durch die Abbildungsvorschrift auf ein Flächenelement eines Röntgenstrahlendetektors abgebildet wird, wobei dem Flächenelement ein Punkt in einem zweidimensionalen Röntgenbild entspricht.
  • Solche Abbildungsvorschriften, häufig auch als so genannte Projektionsvorschriften bezeichnet, sind notwendig, wenn aus einer Mehrzahl von zweidimensionalen Röntgenbildern eine Volumeninformation zurückgewonnen werden soll, nämlich im Rahmen der sogenannten 3D-Rekonstruktion, die eine Rückprojektion, also eine Umkehr der Abbildungsvorschriften, beinhaltet. Um eine 3D-Rekonstruktion gewinnen zu können, müssen Röntgenbilder aus unterschiedlichen Perspektiven aufgenommen werden. Hierzu wird klassischerweise ein Röntgen-C-Bogen, der eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlendetektor trägt, um eine Drehachse in unterschiedliche Stellungen gedreht, und bei jeder Stellung wird ein Röntgenbild aufgenommen.
  • Es kann nun sein, dass ein Bildobjekt zu groß ist, als dass der Röntgenstrahlendetektor das ganze Objekt erfassen könnte. Zu diesem Zweck ist man dazu übergegangen, ein solches Objekt nur teilweise aufzunehmen. Hierzu wird eines der abbildenden Bauteile Röntgenstrahlenquelle und Röntgenstrahlendetektor, typischerweise der Röntgenstrahlendetektor, bezüglich des Röntgen-C-Bogens verfahren. In ein und derselben Stellung des Röntgen-C-Bogens gibt es dann zwei unterschiedliche Relativstellungen von Röntgenstrahlenquelle und Röntgenstrahlendetektor. In der Regel genügt es, zwei solche Relativstellungen zu wählen, um ein etwas größeres Objekt mit den dann aufgenommenen beiden zweidimensionalen Röntgenbildern vollständig zu erfassen. Bei einem robotergeführten C-Arm ist eine Verfahrbarkeit des Röntgenstrahlendetektors gegenüber dem C-Arm nicht erforderlich, hier können durch Verkippen des Röntgenstrahlendetektors unterschiedliche Relativstellungen erlangt werden.
  • Durch die Beweglichkeit des abbildenden Bauteils, nämlich insbesondere des Röntgenstrahlendetektors, gibt es einen zusätzlichen Freiheitsgrad, der bei der Definition der Abbildungsvorschrift, die bei der 3D-Rekonstruktion benötigt wird, zu berücksichtigen ist.
  • Eine Abbildungsvorschrift der genannten Art gewinnt man herkömmlicherweise dadurch, dass ein Kalibrierobjekt, ein sogenanntes Kalibrierphantom, bei genau den selben Einstellungen abgebildet wird, die später zur Gewinnung der zweidimensionalen Röntgenbilder für die 3D-Rekonstruktion eingenommen werden sollen. Man bildet das Kalibrierobjekt ab und kann vorbestimmte Strukturen des Kalibrierobjekts in den Bildern erkennen. Aufgrund eines Erkennungsalgorithmus lassen sich dann den Strukturen in den einzelnen 2D-Röntgenbildern Strukturen des Kalibrierobjekts zuordnen.
  • Als besonders effizient hat sich ein solches Kalibrierobjekt erwiesen in dem, z. B. in einen zylindrischen Plexiglaskörper, eine Mehrzahl von (kleinen) Körpern, die bevorzugt als Kugeln ausgebildet sind, angeordnet sind. Bei Verwendung von Kugeln ist es bekannt, Kugeln unterschiedlicher Größen zu verwenden. Es genügt hierbei, wenn in den 2D-Röntgenbildern erkannt werden kann, ob eine Kugel der ersten Größe oder eine Kugel der zweiten Größe abgebildet ist. Die Folge von Kugeln wird beim Kalibrierobjekt so gewählt, dass jede Teilsequenz von acht Kugeln eindeutig einer bestimmten Stelle zuzuordnen ist. Dadurch, dass die Kugeln zwei unterschiedliche Größen haben können, lässt sich dies wie ein binärer Code behandeln. Der Code repräsentiert dann die Stelle in dem Kalibrierobjekt. Die Folge von Kugeln ist typischerweise spiralförmig in dem Kalibrierobjekt angeordnet.
  • Soll nun für eine spätere 3D-Rekonstruktion eines solchen Objekts, das zu groß ist, um vollständig in einem einzelnen 2D-Röntgenbild abgebildet zu werden, eine Kalibrierung, also eine Ermittlung von Abbildungsvorschriften, mit Hilfe des Kalibrierobjekts erfolgen, so wird bei Wahl von unterschiedlichen Relativstellungen von Röntgenstrahlenquelle und Röntgenstrahlendetektor das Kalibrierobjekt ebenfalls in den einzelnen Röntgenbildern unvollständig abgebildet. Um das größere interessierende Objekt vollständig abbilden zu können, wählt man nämlich extreme Stellungen des Röntgenstrahlendetektors.
  • In der DE 10 2006 041 033 A1 ist ein Verfahren beschrieben, bei dem die einzelnen 2D-Röntgenbilder eines interessierenden Objekts zu einem virtuellen Bild zusammengesetzt werden, auf dessen Grundlage dann eine Rückprojektion im Rahmen der 3D-Rekonstruktion erfolgt. Die DE 10 2007 026 115 A1 befasst sich damit, dass ein solches virtuelles Röntgenbild lediglich für eine Filterung verwendet wird, anschließend aber eine Rückabbildung auf die einzelnen Röntgenbilder erfolgt und dann diese einzeln zum Erzeugen der 3D-Rekonstruktion verwendet werden. Das vorliegende Verfahren knüpft an die in der DE 10 2007 026 115 A1 geschilderte Grundsituation an, dass Abbildungsvorschriften zu zumindest zwei Relativstellungen von Röntgenstrahlenquelle und Röntgenstrahlendetektor bei ein und derselben Stellung des Röntgen-C-Bogens gewonnen werden müssen.
  • Mit einem Verfahren zum Ermitteln einer Abbildungsvorschrift befasst sich auch die DE 10 2007 042 333 A1 . Hierbei wird die Abbildungsvorschrift bei einer Stellung der abbildenden Bauteile ermittelt, und beim Verbringen in eine andere Stellung werden Parameter ermittelt, die die Art des Verfahrens bestimmen. Unter Zuhilfenahme dieser Verfahrparameter erfolgt dann eine Umrechnung, um eine Abbildungsvorschrift auch zu der weiteren Stellung zu erlangen.
  • In der Praxis hat man die Abbildungsvorschriften nicht ableiten können, ohne weitere zweidimensionale Röntgenbilder aufzunehmen. Bei Verwendung des Kalibrierobjekts mit spiralförmiger Folge von Kugeln in binärer Codierung ging man bisher davon aus, dass zumindest acht aufeinanderfolgende Kugeln gleichzeitig in demselben Röntgenbild abgebildet sein müssen, um Sequenzen eindeutig zuordnen zu können. Da bei extremen Stellungen des Röntgenstrahlendetektors nicht oder nur in geringem Anteil solche Folgen mit acht Kugeln abgebildet sind, nimmt man bisher zusätzlich zu den eigentlichen für die Kalibrierung notwendigen Röntgenbildern bei Extremstellungen des Röntgenstrahlendetektors auch Röntgenbilder bei mittigen Stellungen des Röntgenstrahlendetektors auf. Bei einer mittigen Stellung des Röntgenstrahlendetektors ist nämlich ein großer Teil des Kalibrierobjekts, wenn nicht das vollständige Kalibrierobjekt, zu sehen, so dass die einzelnen Kugelsequenzen eindeutig und mit herkömmlichen Algorithmen zugeordnet werden können.
  • Es ist sehr aufwändig, wenn eine zusätzliche Folge von 2D-Röntgenbildern, nämlich bei mittiger Stellung des Röntgenstrahlendetektors zu unterschiedlichen Stellungen des Röntgen-C-Bogens, aufgenommen werden muss. Insbesondere ist das Röntgenbildaufnahmesystem und das dieses bedienende Personal für eine bestimmte Zeit wegen der Notwendigkeit der Gewinnung dieser zusätzlichen Bilder nicht für andere Aufgaben frei.
  • Es ist Aufgabe der Erfindung, bei der oben geschilderten Ausgangssituation, dass eine Mehrzahl von Abbildungsvorschriften für unterschiedliche Relativstellungen von Röntgenstrahlenquelle und Röntgenstrahlendetektor bei gleicher Stellung des Röntgen-C-Bogens gewonnen werden sollen, im Vergleich zum Stand der Technik für eine Zeitersparnis zu sorgen.
  • Die Aufgabe wird durch ein Verfahren mit den Merkmalen gemäß Patentanspruch 1 gelöst.
  • Während bisher eine Zuordnung zu den einzelnen Röntgenbildern bezüglich der Frage, welche der vorbestimmten Strukturen wo in diesen Röntgenbildern abgebildet sind, auf Grundlage eines gesondert aufgenommenen Röntgenbildes erfolgt, erfolgt vorliegend erfindungsgemäß der Schritt des Zuordnens ausschließlich unter Verwendung der Mehrzahl von Röntgenbildern, in denen des Kalibrierobjekt jeweils unvollständig abgebildet ist. Diese Zuordnung genügt, um die jeweiligen Abbildungsvorschriften ableiten zu können.
  • Die Erfindung beruht auf der Erkenntnis, dass es bei Verwendung geeigneter Analysemethoden möglich ist, auch bei Abbildung von weniger als acht Kugeln in einer Sequenz in den einzelnen Röntgenbildern zuverlässige Zuordnungen zu machen bzw. dass auch bei anderen Kalibrierobjekten solche Zuordnungen ausschließlich auf Grundlage der für die Ableitung der Abbildungsvorschriften benötigten Röntgenbilder möglich ist.
  • Es ist insbesondere möglich, dass das Zuordnen zu jedem der Mehrzahl von Röntgenbildern gesondert erfolgt. In der Vergangenheit wurden insbesondere solche Verfahren beschrieben, durch die Fehler bei derartigen Zuordnungen verringert sind. Ein Beispiel ist in der nach dem Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung veröffentlichten DE 10 2008 035 656 beschriebene Verfahren. Bei diesem Verfahren werden Fehlergrößen ermittelt und aufgrund des Wertes dieser Fehlergrößen entschieden, ob eine bestimmte Zuordnung als gültig anzusehen ist oder nicht. Ein anderes Verfahren, das erfolgreich angewendet werden könnte, ist das in dem Artikel „Geometry Calibration for Arbitrary Trajectories" von Dr. Florian Vogt beschriebene Verfahren. Dieser Artikel wurde von der Siemens AG im Jahre 2008 veröffentlicht.
  • Eine besonders zuverlässige Zuordnung von Strukturen des Kalibrierobjekts zu Strukturen in den Röntgenbildern erhält man allerdings auf jeden Fall dann, wenn aus der Mehrzahl von Röntgenbildern ein kombiniertes Röntgenbild zusammengesetzt wird, wobei die Mehrzahl von Röntgenbildern typischerweise so definiert sind und/oder das Kalibrierobjekt so gewählt ist, dass das kombinierte Röntgenbild das Kalibrierobjekt dann vollständig zeigt. Im Rahmen des Zuordnens kann so das kombinierte Röntgenbild einer automatischen Strukturerkennung unterworfen werden. Beispielsweise kann bei Verwendung des oben beschriebenen Kalibrierobjekts in dem einen Röntgenbild eine Folge von vier Kugeln abgebildet sein, und im anderen Röntgenbild eine Folge von weiteren vier Kugeln, die bei Zusammensetzung des kombinierten Röntgenbilds zu einer geschlossenen Folge von acht Kugeln werden. Dann kann mit dem kombinierten Röntgenbild besser als mit den einzelnen Röntgenbildern erkannt werden, welche Kugelfolge des Kalibrierobjekts so abgebildet ist. Die so im kombinierten Röntgenbild abgebildeten und erkannten Strukturen des Kalibrierobjekts können dann nachfolgend wiederum den einzelnen Röntgenbildern zugeordnet werden, die zur Bildung des kombinierten Röntgenbildes dienten.
  • Grundsätzlich ist damit zu rechnen, dass es bei den einzelnen Röntgenbildern Überlapp gibt: Die selbe Struktur ist an dem einen Rand des Röntgenbildes und am entgegengesetzten Rand des anderen Röntgenbildes gezeigt. Das Zusammensetzen sollte dann idealerweise so erfolgen, dass nicht versehentlich diese selbe Struktur zweimal dargestellt ist, denn dann müsste im kombinierten Röntgenbild zweimal dieselbe Struktur des Kalibrierobjekts der abgebildeten Struktur zugeordnet werden. Das Zusammensetzen der Röntgenbilder zu einem kombinierten Röntgenbild ist dann erleichtert, wenn zuvor eine sogenannte 2D-2D-Registrierung durchgeführt wird. Bei einer Registrierung erfolgt eine Mustererkennung, und die Muster aus einem Bilddatensatz werden den Mustern aus einem anderen Bilddatensatz zugeordnet. Es wird dann eine Abbildungsvorschrift ermittelt, die eine gedachte Abbildung von dem einen Bilddatensatz auf den anderen Bilddatensatz beschreibt. Bei Durchführung einer 2D-2D-Registrierung für jeweils Paare von Röntgenbildern (insbesondere bei benachbarten Stellungen des Röntgenstrahlendetektors aufgenommenen Röntgenbildern) erhält man durch die 2D-2D-Registrierung eine gedachte Abbildungsvorschrift, die die Abbildung von einem der Röntgenbilder auf das andere der Röntgenbilder eines Paares beschreibt. Diese gedachte Abbildungsvorschrift kann dann bei dem Zusammensetzen verwendet werden. (Die bei der 2D-2D-Registrierung ermittelte Abbildungsvorschrift hat nichts mit der Abbildungsvorschrift vom dreidimensionalen Raum auf das zweidimensionale Röntgenbild zu tun, um die es vorliegend letztlich geht.)
  • Alternativ oder zusätzlich zu der 2D-2D-Registrierung können bei der Strukturerkennung vorläufig erkannte Strukturen nach einem vorbestimmten Kriterium daraufhin überprüft werden, ob sie Strukturen des Kalibrierobjekts entsprechen. Wird beispielsweise eine Folge großer Kreise und kleiner Kreise als vermutete Abbildung großer Kugeln und kleiner Kugeln erkannt, so kann durch einen Fehler beim Zusammensetzen eine Sequenz im kombinierten Bild entstanden sein, die gar nicht einer realen Struktur entspricht. Anstatt nun die am ehesten entsprechende Struktur zu verwenden, ist es vorteilhaft, wenn bei Nichtentsprechung der vorläufig erkannten Struktur keine Zuordnung erfolgt, eine „falsche” Struktur also nicht verwendet wird. Nur bei vollständiger Entsprechung wird eine vorläufige erkannte Struktur einem Röntgenbild zugeordnet.
  • Wie bereits ausgeführt, umfasst das Kalibrierobjekt als vorbestimmte Strukturen eine vorzugsweise spiralförmige Folge von kleinen Körpern, vorzugsweise Kugeln, unterschiedlicher Größe. Um Fehlerstrukturen des Kalibrierobjekts zu erkennen, die beim Zusammensetzen, sei es mit oder ohne 2D-2D-Registrierung, aufgetreten sind, kann dann in einer abgebildeten Sequenz der kleinen Körper der Abstand benachbarter abgebildeter Körper und/oder ein anhand mehrerer abgebildeter Körper definierter Winkel herangezogen werden. Überschreitet der Abstand von den Körpern an sich entsprechenden Mustern in dem kombinierten Röntgenbild zum Beispiel einen Höchstabstand zu einem anderen Muster, das Teil einer zuvor identifizierten Sequenz ist, so werden die beiden Muster als nicht zusammengehörig betrachtet. Liegen beispielsweise die Mittelpunkte mehrerer Muster auf einer Linie, und liegt ein weiteres Muster abseits der Linie mit einem bestimmten Mindestabstand beziehungsweise mit bestimmten Winkel ausgehend vom letzen Muster aus der bisher erkannten Folge, so wird dieses weitere, abseits liegende Muster nicht herangezogen, denn es könnte sich hierbei um einen Effekt des Zusammensetzens der Röntgenbilder handeln. Durch Verwendung eines Abstands oder Winkelkriteriums oder eines ähnlichen Kriteriums kann wirksam vermieden werden, dass fälschlicherweise Sequenzen erkannt werden, die tatsächlich gar nicht abgebildet sind.
  • Nachfolgend werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezug auf die Zeichnung beschrieben, in der
  • 1 schematisch die Schritte eines Verfahrens zum Ermitteln zweier Abbildungsvorschriften veranschaulicht, wie es im Stand der Technik durchlaufen wird,
  • 2 schematisch die Schritte eines Verfahrens zum Ermitteln zweier Abbildungsvorschriften veranschaulicht, wie es gemäß einer ersten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird, und
  • 3 schematisch die Schritte eines Verfahrens zum Ermitteln zweier Abbildungsvorschriften veranschaulicht, wie es gemäß einer zweiten Ausführungsform der Erfindung durchgeführt wird.
  • Ausgangspunkt ist, dass ein Röntgenbildaufnahmesystem zur Verfügung steht, bei dem die Röntgenstrahlenquelle und der Röntgenstrahlendetektor gemeinsam verfahrbar sind, zum Beispiel bei dem sie am Röntgen-C-Bogen befestigt sind, und wobei zusätzlich eines dieser abbildenden Bauteile, typischerweise der Röntgenstrahlendetektor, in jeder Stellung nochmals verfahrbar ist. Im Falle eines Röntgen-C-Bogens wäre also der Röntgenstrahlendetektor gegenüber dem Röntgen-C-Bogen verfahrbar. Bei einem robotergeführten C-Arm wäre ein Verfahren des Röntgenstrahlendetektors nicht erforderlich, solange durch Verkippen des Detektors die Relativstellungen änderbar sind.
  • Es soll nun durch das Röntgenbildaufnahmesystem eine 3D-Rekonstruktion eines Objekts gewonnen werden, das nicht durch einzelne Röntgenbilder vollständig erfassbar ist. Man behilft sich hierbei damit, in einer Stellung des Röntgen-C-Bogens mehrere Bilder aufzunehmen, wobei jeweils die Stellung des Röntgenstrahlendetektors unterschiedlich ist. In der Gesamtheit der Bilder ist dann jedes Teil des abzubildenden Objekts irgendwo abgebildet. Vorliegend wird davon ausgegangen, dass zwei Röntgenbilder genügen, die bei einer Detektorposition A und einer Detektorposition B aufgenommen sind.
  • Um eine 3D-Rekonstruktion zu erzeugen, ist es notwendig, die Abbildungsvorschriften aus dem Volumenraum des Objekts auf den Röntgenstrahlendetektor zu kennen. Eine solche Abbildungsvorschrift, häufig auch als Projektionsvorschrift bezeichnet und durch eine Projektionsmatrix angegeben, wird im Rahmen einer Kalibrierung gewonnen.
  • Man platziert hierzu ein Kalibrierphantom in das Röntgenbildaufnahmesystem so, wie später das abzubildende Objekt platziert wird. Das Kalibrierphantom soll vorliegend ein zylindrischer Plexiglaskörper sein, in den eine Folge von Kugeln mit zwei unterschiedlichen Größen eingebettet sind, wobei die durch eine binäre Zahl mit „I” für eine große Kugel und „0” für eine kleine Kugel angebbare Sequenz für jede Sequenz von mindestens acht Kugeln eindeutig einem Ort im Kalibrierphantom zuordenbar ist.
  • Ein solches Kalibrierphantom ist in dem Artikel von N. Strobel, B. Heigl, T. Brunner, O. Schütz, M. Mitschke, K. Wiesent, T. Mertelmeier: „Improving 3D Image Quality of X-Ray C-Arm Imaging Systems by Using Properly Designed Pose Determination Systems for Calibrating the Projection Geometry", Medical Imaging 2003; Physics of Medical Imaging, edited by Paffe, Martin J.; Antonuk, Larry E. Proceedings of the SPIE, Vol. 5030, S. 943–954, 2003 beschrieben.
  • Es werden nun genau diejenigen Stellungen eingenommen, die auch später bei der Gewinnung von 2D-Röntgenbildern des interessierenden Bildobjekts eingenommen werden sollen. Dann werden in diesen Stellungen Kalibrierbilder gewonnen, nämlich in Schritt S10 ein Kalibrierbild A bei der Detektorposition A und in Schritt S10' ein Kalibrierbild B bei der Detektorposition B. Im Stand der Technik ist es für erforderlich gehalten, ein zusätzliches Kalibrierbild C bei einer Zwischenposition C gemäß Schritt S10'' aufzunehmen.
  • Die Kalibrierbilder A, B und C werden anschließend in den Schritten S12, S12' und S12'' einer Mustererkennung unterzogen, wobei es darum geht, die Kugeln des Kalibrierphantoms zu erkennen, die sich typischerweise in Form von Kreisen in den Bildern zeigen.
  • Nun sollen diese Kugeln eindeutig Sequenzen zugeordnet werden, damit zur Ermittlung der Abbildungsvorschrift eindeutig festgestellt ist, welche Strukturen im Raum auf welchen Orten in den jeweiligen Bildern abgebildet sind.
  • Im Stand der Technik benutzt man das Bild C in einem Schritt S14, um solche Sequenzen zu erkennen. Nachfolgend wird auf Grundlage der Schritte des Erkennens der Kugeln in den Schritten S12 und S12' und des Erkennens der Sequenzen in Bild C in Schritt S14 – insbesondere unter Verwendung einer Information über die jeweilige Verschiebung bzw. Verkippung des Röntgenstrahlendetektors – eine Zuordnung zu Sequenzen in den einzelnen Bildern A und B gemäß den Schritten S16 und S16' gemacht. Nachdem solche Sequenzen zugeordnet sind, wird in den Schritten S18 und S18' die jeweilige Abbildungsvorschrift zu dem Bild abgeleitet.
  • Es ist aufwändig, wenn, wie es gemäß Schritt S10'' vorgesehen ist, stets ein weiteres Kalibrierbild aufgenommen werden muss. Will man die Detektorposition A und B jeweils bei einer Vielzahl von Stellungen des Röntgen-C-Bogens einnehmen, so muss ein vollständiger Durchlauf des Röntgen-C-Bogens durch alle seine Stellungen bei der Zwischenposition C erfolgen. Dieser Durchlauf benötigt Zeit, die man gerne einsparen würde.
  • Das erfindungsgemäße Verfahren in sämtlichen Ausführungsformen beruht darauf, dass kein zusätzliches Kalibrierbild C aufgenommen wird, also der Schritt S10' und demgemäß der Schritt S12' entfallen.
  • Bei einer ersten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens wird, wie in 2 veranschaulicht, eine Sequenzerkennung in Schritten S14a und S14'a jeweils auf Grundlage der einzelnen Kalibrierbilder A und B durchgeführt. Die Sequenzerkennung erfolgt jeweils unabhängig von dem jeweiligen anderen Kalibrierbild.
  • Neuartige Verfahren zur Sequenzerkennung ermöglichen es, die Schritte S14a und S14'a so durchzuführen, dass mit hoher Zuverlässigkeit Sequenzen erkannt werden. Die neuartigen Verfahren sind sogenannte „robuste” verfahren, d. h. bei ihnen ist berücksichtigt, dass auch Fehler auftreten können. Beispielsweise kann im Rahmen der Schritte S14a und S14'a das Verfahren aus der nach dem Anmeldetag der vorliegenden Anmeldung veröffentlichten DE 10 2008 035 656 durchgeführt werden. Das Verfahren basiert darauf, dass nicht jede zunächst zugeordnete Struktur endgültig übernommen wird. Vielmehr erfolgt eine Auswahl eines Teils zuvor vorgenommener Zuordnungen. Hierbei kann eine Fehlergröße berücksichtigt werden. Beispielsweise wird aufgrund eines ausgewählten Teils von Zuordnungen eine Projektionsmatrix berechnet, und anschließend diese Projektionsmatrix wieder auf das Kalibrierphantom angewendet. Man kann so einen Abweichungsfehler zwischen einem durch Anwendung der Projektionsmatrix erzeugten Röntgenbild und dem tatsächlichen Röntgenbild, anhand von dem eine Zuordnung erfolgen soll, erkennen. Bezüglich dieses Fehlers kann ein Kriterium angesetzt werden und gegebenenfalls die Zuordnung und/oder deren Auswahl jeweils wieder neu erfolgen, bis das vorbestimmte Kriterium erfüllt ist.
  • Genauso kann auch das Verfahren (zusätzlich oder alternativ) angewendet werden, das in der Veröffentlichung der Siemens AG mit dem Titel „Geometry Calibration for Arbitrary Trajectories” mit dem Autor Dr. Florian Vogt beschrieben ist. Bei diesem Verfahren erfolgt eine Erkennung von Sequenzen unter Verwendung von Mindestabständen und Mindestwinkeln, damit gewährleistet ist, dass Artefakte in den Kalibrierbildern nicht fälschlicherweise einer Kugel zugeordnet werden und dann eine Sequenz als erkannt betrachtet wird, die gar nicht abgebildet ist. Genauso können auch Fehler eliminiert werden, die dadurch entstehen, dass das Kalibrierphantom aus einer ungünstigen Perspektive durchleuchtet wurde, so dass mehrere Teilbereiche des Kalibrierphantoms einander überschneidend auf derselben Bildfläche oder Teilbildfläche abgebildet sind.
  • Bei der zweiten Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens, wie in 3 veranschaulicht, wird in einem Schritt S22 ein kombiniertes Bild aus den beiden Kalibrierbildern A und B erzeugt. Da die Kalibrierbilder A und B typischerweise einen kleinen Überlappbereich in der Darstellung haben, lassen sie sich zu einem Bild zusammensetzen. Man kann sich dies so vorstellen, wie Amateurphotografen ein Panorama fotografieren: Sie drehen sich nach und nach in unterschiedliche Stellungen und nehmen jeweils ein Bild auf. Die Bilder lassen sich dann einfach übereinander legen, und es entsteht näherungsweise das Panorama. Und um das Zusammensetzen des Kalibrierbilder A und B zu perfektionieren, kann ein Schritt S20 des 2D-2D-Registrierens der Bilder A und B vorangehen, sodass aufgrund des Registrierens eine Abbildungsvorschrift von Bild A auf B bekannt ist, die beim Schritt S22 berücksichtigt werden kann. In Schritt S14b werden dann die Sequenzen in dem kombinierten Bild erkannt. Dieser Schritt kann erfolgen wie im Stand der Technik Schritt S14: Das kombinierte Bild ersetzt dann das eigens aufgenommene Kalibrierbild C. Insbesondere kann Schritt S14b auch das Verfahren aus der DE 10 2008 035 656 und alternativ oder zusätzlich das Verfahren aus dem Artikel „Geometry Calibration for Arbitrary Trajectories" von Dr. Florian Vogt, veröffentlicht von der Siemens AG, eingesetzt werden.
  • Nachdem in Schritt S14b die Sequenzen erkannt worden sind, kann wie im Stand der Technik fortgefahren werden, nämlich die Schritte S16 und S16' durchgeführt werden und nachfolgend die Schritte S18 und S18'.
  • Bei den beiden anhand von 2 bzw. 3 beschriebenen Verfahren ist auf eine Aufnahme eines zusätzlichen Kalibrierbilds C verzichtet, das keinem Bild entspricht, welches später von einem abzubildenden Objekt gemacht werden soll. Durch diesen Verzicht wird Zeit bei der Kalibrierung eingespart.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102006041033 A1 [0008]
    • - DE 102007026115 A1 [0008, 0008]
    • - DE 102007042333 A1 [0009]
    • - DE 102008035656 [0016, 0037, 0039]
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - „Geometry Calibration for Arbitrary Trajectories” von Dr. Florian Vogt [0016]
    • - N. Strobel, B. Heigl, T. Brunner, O. Schütz, M. Mitschke, K. Wiesent, T. Mertelmeier: „Improving 3D Image Quality of X-Ray C-Arm Imaging Systems by Using Properly Designed Pose Determination Systems for Calibrating the Projection Geometry”, Medical Imaging 2003; Physics of Medical Imaging, edited by Paffe, Martin J.; Antonuk, Larry E. Proceedings of the SPIE, Vol. 5030, S. 943–954, 2003 [0029]
    • - „Geometry Calibration for Arbitrary Trajectories” von Dr. Florian Vogt, veröffentlicht von der Siemens AG [0039]

Claims (7)

  1. Verfahren zum Ermitteln einer Mehrzahl von Abbildungsvorschriften für die Abbildung von Punkten im dreidimensionalen Raum auf Punkte in einem zweidimensionalen Röntgenbild durch ein Röntgenbildaufnahmesystem, wobei die Mehrzahl von Abbildungsvorschriften derselben Stellung eines als abbildende Bauteile eine Röntgenstrahlenquelle und einen Röntgenstrahlendetektor tragenden Röntgen-C-Bogens zugeordnet sind und unterschiedlichen Relativstellungen der abbildenden Bauteile zueinander zugeordnet sind, wobei das Verfahren die folgenden Schritte aufweist: – Platzieren eines Kalibrierobjekts mit vorbestimmten Strukturen in dem Röntgenbildaufnahmesystem, – bei jeder der Mehrzahl von Relativstellungen der abbildenden Bauteile in derselben Stellung des Röntgen-C-Bogens Gewinnen (S10, S10') jeweils eines zweidimensionalen Röntgenbildes des Kalibrierobjekts, wobei das Kalibrierobjekt in der Mehrzahl von Röntgenbildern jeweils unvollständig abgebildet ist, – zu jedem Röntgenbild Zuordnen (S16, S16'), welche der vorbestimmten Strukturen in ihm abgebildet sind, – aufgrund der Zuordnung Ableiten (S18, S18') der jeweiligen Abbildungsvorschrift, dadurch gekennzeichnet dass, zum Zwecke des Zuordnens ausschließlich die Mehrzahl von Röntgenbildern verwendet wird, in denen das Kalibrierobjekt jeweils unvollständig abgebildet ist.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem aus der Mehrzahl von Röntgenbildern ein kombiniertes Röntgenbild zusammengesetzt wird (S22), und bei dem zum Zwecke des Zuordnens das kombinierte Röntgenbild einer automatischen Strukturerkennung (S14b) unterworfen wird, wobei so erkannte, im kombinierten Röntgenbild abgebildete Strukturen des Kalibrierobjekts den einzelnen Röntgenbildern zugeordnet werden (S16, S16'), die zur Bildung des kombinierten Röntgenbildes dienten.
  3. Verfahren nach Anspruch 2, bei dem vor dem Zusammensetzen (S22) des kombinierten Röntgenbildes zu den Röntgenbildern paarweise eine 2D-2D-Registrierung (S20) zur Ermittlung einer gedachten Abbildungsvorschrift, die die Abbildung von einem der Röntgenbilder auf das andere Röntgenbild eines Paares beschreibt, durchgeführt wird, wobei die gedachte Abbildungsvorschrift bei dem Zusammensetzen (S22) verwendet wird.
  4. Verfahren nach Anspruch 2 oder 3, bei dem bei der Strukturerkennung vorläufig erkannte Strukturen nach einem vorbestimmten Kriterium daraufhin überprüft werden, ob sie Strukturen des Kalibrierobjekts entsprechen und nur bei solcher Entsprechung einem Röntgenbild zugeordnet werden.
  5. Verfahren nach einem der vorgehenden Ansprüche, bei dem das Kalibrierobjekt als vorbestimmte Strukturen eine, vorzugsweise spiralförmige, Folge von Körpern, vorzugsweise Kugeln, unterschiedlicher Größe hat.
  6. Verfahren nach Anspruch 5 in dessen Rückbezug auf einen der Ansprüche 2 bis 4, bei dem zur Erkennung einer abgebildeten Sequenz der Körper der Abstand benachbarter abgebildeter Körper und/oder ein anhand mehrer abgebildeter Körper definierter Winkel herangezogen wird.
  7. Verfahren nach Anspruch 1, bei dem das Zuordnen zu jedem der Mehrzahl von Röntgenbildern gesondert erfolgt.
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