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Die
Erfindung betrifft einen Linearwagen und eine Linearführung.
Weiterhin betrifft die Erfindung ein Verfahren zur Montage eines
Linearwagens.
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Mit
Hilfe von Linearführungen lassen sich präzise
Linearbewegungen in vielfältigen Anwendungssituationen
realisieren. Eine Linearführung kann eine Führungsschiene
und einen Linearwagen aufweisen, der linear beweglich auf der Führungsschiene
angeordnet ist. Insbesondere in Anwendungssituationen, bei denen
die Amplitude der Linearbewegung in der Größenordnung
der Außenabmessungen des Linearwagens parallel zur Bewegungsrichtung
liegt oder diese sogar übersteigt werden häufig
Kugelumlaufführungen eingesetzt. Eine Kugelumlaufführung
zeichnet sich dadurch aus, dass der Linearwagen mittels Kugeln relativ
zur Führungsschiene beweglich gelagert ist und dass die
Kugeln auf einer in sich geschlossenen Bahn umlaufen. Eine Kugelumlaufführung
ermöglicht somit eine beliebige linear Beweglichkeit des
Linearwagens, die nur durch die Abmessungen der Führungsschiene
und ggf. durch die Einbauumgebung begrenzt wird.
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Eine
derartige Kugelumlaufführung ist beispielsweise aus der
DE 692 22 443 T2 bekannt.
Die bekannte Kugelumlaufführung weist einen Linearwagen
mit einem Wagenkörper und einem Gehäuse auf. Das
Gehäuse ist zweiteilig ausgebildet. Der Linearwagen ist
auf einer Führungsschiene angeordnet und mittels Kugeln
linear beweglich gelagert. Solange der Linearwagen auf der Führungsschiene
angeordnet ist, sind die Kugeln verliersicher eingeschlossen. Wird
der Linearwagen jedoch von der Führungsschiene abgenommen
oder vor dem Anordnen des Linearwagens auf der Führungsschiene
sind Maßnahmen erforderlich, die einen Verlust der Kugeln verhindern.
Durch diese Maßnahmen erhöhen sich der Aufwand
bei der Handhabung des Linearwagens und insbesondere der Aufwand
für die Montage des Linearwagens.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, die Handhabung eines Linearwagens
zu vereinfachen, insbesondere während der Montage auf einer Führungsschiene.
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Diese
Aufgabe wird durch einen Linearwagen gemäß Anspruch
1, eine Linearführung gemäß Anspruch
18 sowie ein Verfahren zum Zusammenbau eines Linearwagens gemäß Anspruch
19 gelöst.
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Der
erfindungsgemäßen Linearwagen weist einen Wagenkörper
mit Wälzkörperlaufbahnen und mit einer Ausnehmung
zur Aufnahme einer Führungsschiene auf. Weiterhin weist
der erfindungsgemäße Linearwagen Wälzkörper
auf, die auf den Wälzkörperlaufbahnen abrollen
und ein Gehäuse, das am Wagenkörper befestigt
ist. Eine Besonderheit des erfindungsgemäßen Linearwagens
besteht darin, dass das Gehäuse eine erste Halterung aufweist, die
wenigstens partiell in der Ausnehmung des Wagenkörpers
angeordnet ist und die Wälzkörper verliersicher
am Linearwagen fixiert.
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Die
verliersichere Fixierung der Wälzkörper durch
die erste Halterung erleichtert die Handhabung des Linearwagens,
wenn dieser nicht auf der Führungsschiene angeordnet ist.
Dies kann beispielsweise bei der Auslieferung des Linearwagens und
der Führungsschiene oder beim Entfernen des Linearwagens
von der Führungsschiene, beispielsweise im Rahmen von Reparatur-
oder Wartungsarbeiten, der Fall sein.
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Das
Gehäuse kann formschlüssig am Wagenkörper
befestigt sein. Dadurch ist ein zuverlässiger Halt des
Gehäuses am Wagenkörper gewährleistet.
Außerdem ermöglicht eine formschlüssige
Befestigung einen Zusammenbau des Linearwagens mit relativ geringem
Aufwand. Die erste Halterung ist insbesondere einteilig mit dem
Gehäuse ausgebildet. Dadurch entfällt der Aufwand
für die Befestigung der ersten Halterung am Gehäuse.
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Die
erste Halterung kann die Wälzkörper in Zusammenwirkung
mit einer zweiten Halterung verliersicher fixieren. Dabei ist es
besonders vorteilhaft, wenn die zweite Halterung als ein Bestandteil
des Gehäuses ausgebildet ist. Auf diese Weise ist es mit geringem
Aufwand möglich, einen Verlust der Wälzkörper
zuverlässige zu verhindern.
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Besonders
vorteilhaft ist es, wenn das Gehäuse ein erstes Gehäuseteil
und ein zweites Gehäuseteil aufweist. Das eröffnet
viele Gestaltungsmöglichkeiten. Dabei kann die erste Halterung
als ein Bestandteil des ersten Gehäuseteils und/oder die
zweite Halterung als ein Bestandteil des zweiten Gehäuseteils
ausgebildet sein. Derartige Ausführungsvarianten erleichtern
das Einfüllen der Wälzkörper und ermöglichen
dennoch einen zuverlässigen Einschluss der Wälzkörper.
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Das
erste Gehäuseteil und das zweite Gehäuseteil können
insbesondere über eine Formschluss-Verbindung miteinander
verbunden sein. Dies hat den Vorteil, dass die Verbindung mit wenig Aufwand
schnell ausgebildet werden kann und sehr stabil ist. Dabei ist es
besonders vorteilhaft, wenn die Formschlussverbindung eine erste
Raststellung und eine zweite Raststellung aufweist, wobei das erste Gehäuseteil
und das zweite Gehäuseteil in der zweiten Raststellung
einander stärker angenähert sind als in der ersten
Raststellung. Insbesondere können die Wälzkörper
in der ersten Raststellung vom Linearwagen entfernbar und in der
zweiten Raststellung verliersicher am Linearwagen fixiert sein.
Demgemäß kann die erste Raststellung beispielsweise
zum Einfüllen der Wälzkörper genutzt
werden. In der zweiten Raststellung können die Wälzkörper
dann nach Beendigung des Einfüllvorgangs verlier sicher
eingeschlossen werden. Durch die Raststellungen können auf
einfache Weise definierte Einfüll- und Einschlussbedingungen
eingestellt werden. Insbesondere sind hierfür keine aufwendigen
Werkzeuge erforderlich.
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Der
Wagenkörper und das Gehäuse können Wälzkörperführungsbahnen
zur Führung der Wälzkörper aufweisen.
Weiterhin können der Wagenkörper und das Gehäuse
Wälzkörperumlenkbahnen zur Umlenkung der Wälzkörper
aufweisen. Die Wälzkörper können in einem
in sich geschlossenen Wälzkörperumlauf angeordnet
sein. Dies ermöglicht Linearbewegungen des Linearwagens
mit großer Amplitude.
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Sämtliche
Wälzkörper können in einer gemeinsamen
Ebene angeordnet sein. Die Wälzkörper können
insbesondere als Kugeln ausgebildet sein. Der Wagenkörper
ist vorzugsweise aus Metall gefertigt. Dies ermöglicht
eine hohe präzise Fertigung und eine hohe Belastbarkeit
des Linearwagens. Insbesondere kann der Wagenkörper wenigstens
im Bereich der Wälzkörperlaufbahnen aus Stahl
gefertigt sein. Auf diese Weise lässt sich der Verschleiß gering halten
und so eine lange Lebensdauer des Linearwagens erreichen. Das Gehäuse
kann aus Kunststoff gefertigt sein. Das bringt Kostenvorteile und
eine Gewichtsersparnis mit sich. Insbesondere kann das Gehäuse
aus Polyoxymetylen (POM) gefertigt sein.
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Das
Gehäuse kann eine Dichtung aufweisen. Dadurch kann ein
Austreten von Schmiermittel aus dem Linearwagen und ein Eindringen
von Schmutzstoffen in den Linearwagen verhindert werden. Die Dichtung
kann als ein separates Bauteil gefertigt und am Gehäuse
befestigt sein. Insbesondere kann die Dichtung am ersten Gehäuseteil
befestigt sein. Als Material für die Dichtung eignet sich
beispielsweise Polyurethan (PUR). Weiterhin kann das Gehäuse
ein Schmiermittelreservoir aufweisen. Dies hat den Vorteil einer
zuverlässigen Schmierung über einen langen Zeitraum.
Besonders vorteilhaft ist es, wenn das Schmiermittelreservoir ein
offenporiges Material aufweist, das mit einem Schmiermittel getränkt
ist. Dadurch kann ein potentieller Schmiermittelverlust gering gehalten
werden. Ein besonders geeignetes Material für das Schmiermittelreservoir
ist ein komprimierter Polyurethan schaum mit einer offenzelligen,
homogenen Porenstruktur. Das Schmiermittelreservoir kann insbesondere
am ersten Gehäuseteil befestigt sein.
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Die
Erfindung bezieht sich weiterhin auf eine Linearführung,
die eine Führungsschiene und einen erfindungsgemäßen
Linearwagen aufweist.
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Außerdem
bezieht sich die Erfindung auf ein Verfahren zum Zusammenbau eines
Linearwagens aus einem Wagenkörper, Wälzkörpern,
einem ersten Gehäuseteil und einem zweiten Gehäuseteil.
Beim erfindungsgemäßen Verfahren wird das erste
Gehäuseteil am Wagenkörper befestigt. Das zweite
Gehäuseteil wird in einer Montageposition am ersten Gehäuseteil
oder am Wagenkörper befestigt. Die Wälzkörper
werden in den Linearwagen eingefüllt. Das zweite Gehäuseteil
wird in eine Endposition überführt und dann fixiert
und dadurch werden die Wälzkörper verliersicher
eingeschlossen.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren hat den Vorteil, dass
es mit vergleichsweise geringer Aufwand einen prozesssicheren Zusammenbau
des Linearwagens ermöglicht. Ein weiterer Vorteil besteht darin,
dass der erfindungsgemäß zusammengebaute Wagen
gehandhabt werden kann ohne dass es weiterer Maßnahmen
zur Sicherung der Wälzkörper bedarf.
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Insbesondere
kann das zweite Gehäuseteil in der Montageposition und
in der Endposition jeweils formschlüssig am ersten Gehäuseteil
oder am Wagenkörper fixiert werden. Dies hat den Vorteil,
dass die Montageposition und die Endposition leicht auffindbar sind
und die jeweilige Verbindung einfach und schnell hergestellt und
auch wieder aufgehoben werden kann und in der Endposition dennoch
eine sehr stabile Verbindung ausgebildet wird.
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Die
Erfindung wird nachstehend anhand der in der Zeichnung dargestellten
Ausführungsbeispiele erläutert.
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Es
zeigen
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1 ein
Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Linearführung in perspektivischer Darstellung,
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2 zeigt
das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der
Linearführung in Schnittdarstellung,
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3 ein
Ausführungsbeispiel des Wagenkörpers in Seitenansicht,
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4 das
in 3 dargestellte Ausführungsbeispiel des
Wagenkörpers in einer weiteren Seitenansicht,
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5 ein
Ausführungsbeispiel des oberen Gehäuseteils in
perspektivischer Darstellung,
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6 das
in 5 dargestellte Ausführungsbeispiel des
oberen Gehäuseteils in einer weiteren perspektivischen
Darstellung,
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7 ein
Ausführungsbeispiel des Schmiermittelreservoirs in Seitenansicht,
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8 das
in 7 dargestellte Ausführungsbeispiel des
Schmiermittelreservoirs in Aufsicht,
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9 ein
Ausführungsbeispiel der Dichtung in Seitenansicht,
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10 das
in 9 dargestellte Ausführungsbeispiel der
Dichtung in Schnittdarstellung,
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11 das
in 9 dargestellte Ausführungsbeispiel der
Dichtung in einer weiteren Schnittdarstellung,
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12 ein
Ausführungsbeispiel des unteren Gehäuseteils in
perspektivischer Darstellung und
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13 das
in 12 dargestellte Ausführungsbeispiel des
unteren Gehäuseteils in einer weiteren perspektivischen
Darstellung.
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1 zeigt
ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäß ausgebildeten
Linearführung in perspektivischer Darstellung. Die Linearführung
weist eine Führungsschiene 1 und einen Linearwagen 2 auf.
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Die
Führungsschiene 1 ist als ein langgestrecktes
Metallteil mit einem im Wesentlichen rechteckigen Profil ausgebildet.
An zwei gegenüberliegenden Längsseiten weist die
Führungsschiene 1 je eine Wälzkörperlaufbahn 3 auf.
Die Wälzkörperlaufbahnen 3 können
insbesondere einen kreisbogenförmigen Querschnitt besitzen.
In gleichmäßigen Abständen entlang der
Längserstreckung der Führungsschiene 1 sind
Bohrungen 4 ausgebildet, die nicht figürlich dargestellte
Schrauben zur Befestigung der Führungsschiene 1 an
einer Unterlage aufnehmen können.
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Die
Führungsschiene 1 kann aus einem gehärteten
Stahl, beispielsweise aus der Stahlsorte X46Cr13, gefertigt sein.
Dabei besteht auch die Möglichkeit, dass die Führungsschiene 1 lediglich
im Bereich der Wälzkörperlaufbahnen 3 gehärtet
ist bzw. in diesem Bereich eine erhöhte Härte
aufweist. Ebenso ist es auch möglich, die Führungsschiene 1 aus
einem relativ weichen Material wie beispielsweise Aluminium zu fertigen
und lediglich die Wälzkörperlaufbahnen 3 als
Stahlteile auszubilden, die am weichen Material befestigt sind.
In diesem Zusammenhang ist es auch möglich, im Bereich
der Wälzkörperlaufbahnen 3 lediglich
einen punktförmigen Wälzkörperkontakt
vorzusehen und demgemäß die Wälzkörperlaufbahnen 3 jeweils durch
mehrere Stahlteile zu realisieren, die sich parallel zueinander
entlang der Kontaktpunkte erstrecken.
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Der
Linearwagen 2 ist quaderförmig ausgebildet und
weist eine quaderförmige Ausnehmung 5 auf, so
dass sich insgesamt ein U-förmiges Profil ergibt. Der Linearwagen 2 ist
so auf der Führungsschiene 1 angeordnet, dass
die Ausnehmung 5 des Linearwagens 2 die Führungsschiene 1 zum
Teil aufnimmt und der Linearwagen 2 somit die Führungsschiene 1 bereichsweise
umgreift. Demgemäß sind die Abmessungen der Ausnehmung 5 und
die Abmessungen der Führungsschiene 1 aufeinander
abgestimmt. Der Linearwagen 2 ist parallel zur Längserstreckung
der Führungsschiene 1 verschiebbar und abgesehen
von diesem Freiheitsgrad fest mit der Führungsschiene 1 verbunden.
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Beim
dargestellten Ausführungsbeispiel weist der Linearwagen 2 einen
Wagenkörper 6 und ein Gehäuse 7 auf.
Der Wagenkörper 6 kann aus einem gehärteten
Stahl, insbesondere aus der gleichen Stahlsorte wie die Führungsschiene 1,
gefertigt sein. Das Gehäuse 7 umgibt den Wagenkörper 6 bereichsweise
und ist fest mit dem Wagenkörper 6 verbunden.
Das Gehäuse 7 kann mehrteilig ausgebildet und
insbesondere aus Kunststoff, beispielsweise aus Polyoxymetylen (POM),
das auch als Polyacetal bezeichnet wird, gefertigt sein. Weitere
geeignete Kunststoffe sind Polyamid (PA), Polyetheretherketon (PEEK),
Polytetrafluorethylen (PTFE), Polyethersulfon (PES), Polysulfon
(PSU), Polybutylenterephthalat (PBT), Polycarbonat (PC), Acrylnitrilbutadienstyrol (ABS),
Polypropylen (PP) usw.
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2 zeigt
das in 1 dargestellte Ausführungsbeispiel der
Linearführung in Schnittdarstellung. Die gewählte
Schnittebene verläuft quer zur Längserstreckung
der Führungsschiene 1 mittig durch den Linearwagen 2.
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In 2 ist
die Führungsschiene 1 als ein massiver Block dargestellt.
Abhängig von Größe und Einsatzgebiet
der Linearführung ist es aber auch möglich, die
Führungsschiene 1 als ein Hohlprofil auszubilden.
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Der
Wagenkörper 6 weist einen U-förmigen Querschnitt
auf und kann als ein Massivteil gefertigt sein. Innerhalb der Ausnehmung 5 des
Linearwagens 2 sind an einander gegenüberliegenden
Seitenwänden des Wagenkörpers 6 zwei
Wälzkörperlaufbahnen 8 derart ausgebildet,
dass je eine Wälzkörperlaufbahn 8 des
Wagenkörpers 6 je einer Wälzkörperlaufbahn 3 der
Führungsschiene 1 benachbart ist. Die Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 können einen kreisbogenförmigen
Querschnitt besitzen. Dabei ist es möglich, dass der Wagenkörper 6 im
Bereich der Wälzkörperlaufbahnen 8 eine
erhöhte Härte aufweist.
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Zwischen
den Wälzkörperlaufbahnen 3 der Führungsschiene 1 und
den jeweils benachbarten Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 rollen Wälzkörper 9 ab,
die insbesondere als Kugeln ausgebildet sein können. Zusätzlich
zu den Wälzkörperlaufbahnen 8 weist der
Wagenkörper 6 zwei Wälzkörperführungsbahnen 10 auf,
die auf gleicher Höhe wie die Wälzkörperlaufbahnen 8 an
den Außenseiten der Schenkel des U-förmigen Wagenkörpers 6 ausgebildet
sind. Der Begriff „Wälzkörperführungsbahn” wird deshalb
statt des Begriffs „Wälzkörperlaufbahn” verwendet,
um deutlich zu machen, dass die Wälzkörperführungsbahnen 10 lediglich
der Rückführung der Wälzkörper 9 dienen,
aber keine Trag- oder Stützfunktion haben und damit erheblich
geringeren Belastungen als die Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 ausgesetzt
sind. Beim Abrollen zwischen den Wälzkörperlaufbahnen 3 der
Führungsschiene 1 und den Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 sowie beim Abrollen auf den Wälzkörperführungsbahnen 10 des Wagenkörpers 6 bewegen
sich die Wälzkörper 9 entlang geradliniger
Bahnkurven.
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Das
Gehäuse 7 weist ein oberes Gehäuseteil 11 und
ein unteres Gehäuseteil 12 auf, die jeweils direkt
oder indirekt am Wagenkörper 6 befestigt sind. Die
Begriffe „oben” und „unten” werden
aus Gründen der Anschaulichkeit verwendet und beziehen
sich auf eine Orientierung des Linearwagens 2, bei der
die Ausnehmung 5 des Wagenkörpers 6 bezogen
auf die Schwerkraftrichtung nach unten weist und bei der der Linearwagen 2 bezogen
auf die Schwerkraftrichtung oben auf der Führungsschiene 1 angeordnet
ist.
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Das
obere Gehäuseteil 11 umschließt die beiden
Schenkel des U-förmigen Querschnitts des Wagenkörpers 6 an
ihren Außenseiten und weist zwei Wälzkörperführungsbahnen 13 auf,
die jeweils den Wälzkörperführungsbahnen 10 des
Wagenkörpers 6 gegenüberliegen. Die Wälzkörperführungsbahnen 13 des
oberen Gehäuseteils 11 können im Querschnitt
kreisbogenförmig ausgebildet sein. Weiterhin weist das
obere Gehäuseteil 11 zwei Halterungen 14 auf,
die jeweils in der Ausnehmung 5 des Linearwagens 2 im
Bereich zwischen der Führungsschiene 1 und dem
Wagenkörper 6 oberhalb der Wälzkörper 9 angeordnet
sind.
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Das
untere Gehäuseteil 12 umschließt die beiden
Schenkel des U-förmigen Querschnitts des Wagenkörpers 6 an
ihren Stirnseiten und weist zwei Wälzkörperführungsbahnen 15 auf,
die jeweils den Wälzkörperführungsbahnen 10 des
Wagenkörpers 6 gegenüberliegen und den
Wälzkörperführungsbahnen 13 des
oberen Gehäuseteils 11 benachbart sind. Ebenso
wie die Wälzkörperführungsbahnen 13 des oberen
Gehäuseteils 11 können auch die Wälzkörperführungsbahnen 15 des
unteren Gehäuseteils 12 im Querschnitt kreisbogenförmig
ausgebildet sein. Das untere Gehäuseteil 12 weist
weiterhin zwei Halterungen 16 auf, die jeweils in der Ausnehmung 5 des Linearwagens 2 im
Bereich zwischen der Führungsschiene 1 und dem
Wagenkörper 6 unterhalb der Wälzkörper 9 und
demgemäß auf der zur die Halterung 14 des
oberen Gehäuseteils 11 entgegengesetzten Seite
der Wälzkörper 9 angeordnet sind.
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Somit
fixieren die Halterungen 14 des oberen Gehäuseteils 11 und
die Halterungen 16 des unteren Gehäuseteils 12 die
im Bereich der Ausnehmung 5 des Wagenkörpers 6 angeordneten
Wälzkörper 9 verliersicher am Linearwagen 2.
Wie im Folgenden noch näher beschrieben wird, wird diese
verliersichere Fixierung der Wälzkörper 9 am
Linearwagen 2 nur dann benötigt, wenn der Linearwagen 2 nicht
auf der Führungsschiene 1 montiert ist.
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Die
Wälzkörperführungsbahnen 10 des
Wagenkörpers 6, die Wälzkörperführungsbahnen 13 des oberen
Gehäuseteils 11 und die Wälzkörperführungsbahnen 15 des
unteren Gehäuseteils 12 bilden zusammen zwei außerhalb
der Ausnehmung 5 des Wagenkörpers 6 angeordnete
Rückführkanäle für die Wälzkörper 9 aus,
in denen die Wälzkörper 9 belastungsfrei
zu den Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 der
Führungsschiene 1 und des Wagenkörpers 6 zurückgeführt
werden. Somit kommt es bei einer Bewegung des Linearwagens 2 relativ
der Führungsschiene 1 zu einer umlaufenden Bewegung
der Wälzkörper 9, die teils in einer
Belastungszone zwischen den Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 der
Führungsschiene 1 und des Wagenkörpers 6 und
teils lastfrei in den Rückführkanälen
erfolgt. Während des gesamten Umlaufs bewegen sich die
Wälzkörper 9 in einer Ebene. Dies gilt sowohl
für sich genommen für jeden der beiden Wälzkörperumläufe
um die Schenkel des Wagenkörpers 6 als auch insgesamt
unter Einbeziehung sämtlicher Wälzkörper 9 der
beiden Wälzkörperumläufe.
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Insgesamt
besteht die Funktionsweise der in den 1 und 2 dargestellten
Linearführung darin, dass die zwischen den Wälzkörperlaufbahnen 3 der
Führungsschiene 1 und den Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 und angeordneten Wälzkörper 9 den
Linearwagen 2 auf der Führungsschiene 1 abstützen
und gleichzeitig führen. Bei einer Bewegung des Linearwagens 2 entlang
der Führungsschiene 1 rollen die Wälzkörper 9 zwischen
den Wälzkörperlaufbahnen 3 der Führungsschiene 1 und den
Wälzkörperlaufbahnen 8 des Wagenkörpers 6 ab.
Da die Wälzkörper 9 dabei den Linearwagen 2 stützen
und führen, sind die Wälzkörper 9 bei
dieser Abrollbewegung belastet. Wenn die Wälzkörper 9 im Rahmen
dieser Abrollbewegung am Ende der Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 angekommen sind, werden sie in
einer im Folgenden noch näher beschriebenen Weise umgelenkt
und gelangen dabei in die Rückführkanäle.
Während des Durchgangs durch die Rückführkanäle
sind die Wälzkörper 9 nicht belastet.
Am Ende der Rückführkanäle erfolgen wieder
eine Umlenkung und ein Übergang in den Bereich zwischen
den Wälzkörperlaufbahnen 3 der Führungsschiene 1 und
den Wälzkörperlaufbahnen 8 des Wagenkörpers 6.
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3 und 4 zeigen
ein Ausführungsbeispiel des Wagenkörpers 6 in
unterschiedlichen Seitenansichten. In 3 ist eine
Querseite des Wagenkörpers 6 dargestellt, die
quer zur Bewegungsrichtung des Linearwagens 2 verläuft.
In 4 ist eine Längsseite des Wagenkörpers 6 dargestellt,
die parallel zur Bewegungsrichtung des Linearwagens 2 verläuft.
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Aus
den 3 und 4 ist entnehmbar, dass auf der
Querseite des Wagenkörpers 6 innere Wälzkörperumlenkbahnen 17 in
das Material des Wagenkörpers 6 eingearbeitet
sind, die auf der Längsseite jeweils in die Wälzkörperlaufbahnen 8 und
in die Wälzkörperrückführbahnen 10 des
Linearwagens 2 übergehen. Mit anderen Worten,
die inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 sind
ebenso wie die Wälzkörperlaufbahnen 8 und
die Wälzkörperrückführbahnen 10 einteilig
mit dem Wagenkörper 6 ausgebildet und somit in
den Wagenkörper 6 integriert, so dass ein kontinuierlicher Übergang
zwischen den Wälzkörperlaufbahnen 8 und
den inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 und
auch zwischen den Wälzkörperrückführbahnen 10 und
den inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 ausgebildet
ist. Auf den inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 rollen
die Wälzkörper 9 während des Übergangs
von den Wälzkörperlaufbahnen 8 des Wagenkörpers 6 zu
den Wälzkörperrückführbahnen 10 des
Wagenkörpers 6 und umgekehrt während
des Übergangs von den Wälzkörperrückführbahnen 10 des
Wagenkörpers 6 zu den Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 ab. Demgemäß sind
die inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 des
Wagenkörpers 6 bezüglich ihrer Formgebung
auf die Form der Wälzkörper 9 abgestimmt
und können insbesondere einen kreisbogenförmigen Querschnitt
aufweisen. Beim Abrollen auf den inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 des
Wagenkörpers 6 bewegen sich die Wälzkörper 9 entlang
einer gekrümmten Bahnkurve.
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Aus 3 geht
weiter hervor, dass sich über fast die gesamte Querseite
des Wagenkörpers 6 eine Nut 18 erstreckt.
Wie im Folgenden noch näher erläutert wird, dient
die Nut 18 der formschlüssigen Fixierung des oberen
Gehäuseteils 11 am Wagenkörper 6.
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5 und 6 zeigen
ein Ausführungsbeispiel des oberen Gehäuseteils 11 in
unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen. In der Darstellung
der 6 ist das oberen Gehäuseteil 11 gegenüber
der 5 um 180° gedreht.
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In 5 ist
ein langgezogener Vorsprung 19 erkennbar, der sich über
fast die gesamte Querseite des oberen Gehäuseteils 11 erstreckt.
Der Vorsprung 19 ist bezüglich seiner Anordnung
und seiner Abmessungen so auf die Nut 18 des Wagenkörpers 6 abgestimmt,
dass er in die Nut 18 eingreifen kann und dadurch das obere
Gehäuseteil 11 formschlüssig am Wagenkörper 6 fixiert
werden kann. Die Befestigung des oberen Gehäuseteils 11 am
Wagenkörper 6 kann somit durch Einclipsen erfolgen,
wobei das obere Gehäuseteil 11 im Bereich des
Vorsprungs 19 zunächst geringfügig nachgibt
und dann elastisch zurückfedert, so dass der Vorsprung 19 des
oberen Gehäuseteils 11 in die Nut 18 des
Wagenkörpers 6 gepresst wird.
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Wie
aus 6 hervorgeht weist das obere Gehäuseteil 11 weiterhin
zwei Nuten 20, 21 auf, die nebeneinander angeordnet
sind und sich parallel zueinander über einen Teilbereich
der Querseite des oberen Gehäuseteils 11 erstrecken.
Zudem weist das obere Gehäuseteil 11 im Bereich
seiner vier Ecken je einen Zapfen 22. Die Zapfen 22 erstrecken
sich senkrecht zur Hauptebene des oberen Gehäuseteils 11 und
sind ebenso wie die Nuten 20, 21 für
die Fixierung des unteren Gehäuseteils 12 am oberen
Gehäuseteil 11 von Bedeutung. Dies wird im Folgenden noch
näher erläutert.
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In
der Nähe jedes Zapfens 22 ist je eine äußere
Wälzkörperumlenkbahn 23 ausgebildet.
Die äußeren Wälzkörperumlenkbahnen 23 des
oberen Gehäuseteils 11 sind bezüglich
Formgebung und Anordnung so auf die Wälzkörper 9 und
die inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 des
Wagenkörpers 6 abgestimmt, dass die Wälzkör per 9 zwischen
den inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 und
den äußeren Wälzkörperumlenkbahnen 23 abrollen
können.
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Im
Bereich beider Querseiten des oberen Gehäuseteils 11 sind
jeweils von innen nach außen aufeinanderfolgend ein Schmiermittelreservoir 24 und
eine Dichtung 25 angeordnet. Das Schmiermittelreservoir 24 und
die Dichtung 25 können jeweils in eine dafür
vorgesehene Aussparung im oberen Gehäuseteil 11 mit Übermaß eingesetzt
und durch ihre Elastizität geklemmt sein. Mögliche
Ausgestaltungen des Schmiermittelreservoirs 24 und der
Dichtung 25 werden anhand der 7 bis 11 näher
erläutert.
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7 zeigt
ein Ausführungsbeispiel des Schmiermittelreservoirs 24 in
Seitenansicht. Eine zugehörige Aufsicht ist in 8 dargestellt.
Das Schmiermittelreservoir 24 kann als ein flachstückartiger
Schaumkörper ausgebildet sein, der eine U-förmige
Gestalt aufweist und mit Öl oder einem sonstigen Schmiermittel
getränkt ist. Auf den Innenseiten der Schenkel des U ist
je eine bogenförmige Ausbuchtung 26 ausgebildet.
Das Schmiermittelreservoir 24 kann beispielsweise aus einem
komprimierten Polyurethanschaum mit einer offenzelligen, homogenen Porenstruktur
gefertigt sein.
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Das
Schmiermittelreservoir 24 dient dazu, die Wälzkörper 9 und
insbesondere die Kontaktflächen zwischen den Wälzkörpern 9 und
den Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 der
Führungsschiene 1 und des Wagenkörpers 6 mit
Schmiermittel zu versorgen. Demgemäß können
die Ausbuchtungen 26 des Schmiermittelreservoirs 24 in
der Ebene der Wälzkörper 9 angeordnet
sein und im montierten Zustand des Linearwagens 2 an den
Wälzkörperlaufbahnen 3 der Führungsschiene 1 anliegen.
Durch den berührenden Kontakt zwischen den Ausbuchtungen 26 des Schmiermittelreservoirs 24 und
den Wälzkörperlaufbahnen 3 der Führungsschiene 1 kommt
es zu einer Benetzung der Wälzkörperlaufbahnen 3 mit
Schmiermittel.
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9 zeigt
ein Ausführungsbeispiel der Dichtung 25 in Seitenansicht.
Zugehörige Schnittdarstellungen sind in den 10 und 11 gezeigt.
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Ähnlich
wie das Schmiermittelreservoir 24 weist auch die Dichtung 25 eine
U-förmige Gestalt auf. Allerdings ist die Dichtung 25 nicht
flach ausgebildet, sondern in Form eines Winkelprofils. Auf ihrer Innenseite,
d. h. im Innenraum des U, weist die Dichtung 25 ein stumpfwinkelig
ausgebildetes Lippenpaar 27 auf, das sich nach innen erstreckt.
Auf den Innenseiten der Schenkel des U bildet das Lippenpaar 27 je
eine bogenförmige Ausbuchtung 28 aus. Die Ausbuchtungen 28 des
Lippenpaares 27 entsprechen in Ausprägung und
Anordnung ungefähr den Ausbuchtungen 26 des Schmiermittelreservoirs 24.
Die Dichtung 25 kann beispielsweise aus Polyurethan gefertigt
sein.
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Die
Dichtung 25 dient dazu, den Linearwagen 2 gegen
die Führungsschiene 1 abzudichten, um ein Austreten
von Schmiermittel aus dem Innenraum des Linearwagens 2 und
ein Eindringen von Verunreinigungen von der Umgebung in den Innenraum des
Linearwagens 2 zu verhindern. Demgemäß liegt das
Lippenpaar 27 der Dichtung 25 im montierten Zustand
des Linearwagens 2 berührend an der Führungsschiene 1 an.
Durch das Lippenpaar 2 ist eine gleichermaßen
gute Dichtwirkung für beide Bewegungsrichtungen des Linearwagens 2 relativ
zur Führungsschiene 1 gewährleistet.
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12 und 13 zeigen
ein Ausführungsbeispiel des unteren Gehäuseteils 12 in
unterschiedlichen perspektivischen Darstellungen. In der Darstellung
der 13 ist das untere Gehäuseteil 12 gegenüber
der 12 um 180° gedreht.
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Das
untere Gehäuseteil 12 weist zwei zueinander beabstandete
längliche Komponenten 29 auf, die im Bereich ihrer
Enden durch je einen U-förmig ausgebildeten Steg 30 verbunden
sind. Jede Komponente 29 weist neben der bereits in 2 dargestellten
Wälzkörperführungsbahn 15 und
der Halterung 16 äußere Wälzkörperumlenkbahnen 31 auf,
die kontinuierlich in die Wälzkörperführungsbahn 15 des unteren
Gehäuseteils 12 übergehen und ähnlich
wie die äußeren Wälzkörperumlenkbahnen 23 des
oberen Gehäuseteils 11 ausgebildet sind. In der
Nähe jeder äußeren Wälzkörperumlenkbahn 31 des
unteren Gehäuseteils 12 ist je eine Bohrung 32 zur
Aufnahme je eines Zapfens 22 des oberen Gehäuseteils 11 ausgebildet.
Dadurch kann eine gute Ausrichtung der äußeren
Wälzkörperumlenkbahnen 23 des oberen
Gehäuseteils 11 und der äußeren
Wälzkörperumlenkbahnen 31 des unteren
Gehäuseteils 12 zueinander erreicht und dadurch
eine präzise Führung der Wälzkörper 9 auch
in den Umlenkbereichen gewährleistet werden. Auf den Innenseiten
der Stege 30 ist jeweils ein quer zum unteren Gehäuseteil 12 verlaufender Vorsprung 33 ausgebildet.
Anordnung und Abmessungen der Vorsprünge 33 sind
auf die Nuten 20, 21 des oberen Gehäuseteils 11 abgestimmt,
so dass die Vorsprünge 33 des unteren Gehäuseteils 12 jeweils in
eine der Nuten 20, 21 des oberen Gehäuseteils 11 eingeclipst
werden können. Jede Komponente 29 des unteren
Gehäuseteils 12 weist auf ihrer Unterseite mehrere
Querrippen 34 auf, die insbesondere Versteifungszwecken
dienen können
-
Der
Zusammenbau des Linearwagens 2 kann auf folgende Weise
erfolgenden:
Zunächst wird das obere Gehäuseteil 11 dem
Wagenkörper 6 von der Seite her genähert,
auf der die Ausnehmung 5 im Wagenkörper 6 ausgebildet
ist. Gegen Ende der Annäherungsbewegung werden die Vorsprünge 19 des
oberen Gehäuseteils 11 in die Nuten 18 des
Wagenkörpers 6 eingeschnappt (siehe 3 und 5)
und dadurch das obere Gehäuseteil 11 formschlüssig
am Wagenkörper 6 befestigt.
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Danach
wird das untere Gehäuseteil 12 mit den Stegen 30 voran
dem oberen Gehäuseteil 11 und damit auch dem Wagenkörper 6 angenähert,
bis die Vorsprünge 33 auf den Stegen 30 des
unteren Gehäuseteils 12 in die Nuten 20 des
oberen Gehäuseteils 11 einrasten, nicht jedoch
bereits in die Nuten 21 und dadurch eine erste Raststellung
ausgebildet wird. In der ersten Raststellung sind die Halterungen 14 des
oberen Gehäuseteils 11 und die Halterungen 16 des
unteren Gehäuseteils 12 noch so weit voneinander
entfernt, dass es möglich ist, Wälzkörper 9 zwischen
den Halte rungen 14, 16 hindurch zuführen
und dadurch den Linearwagen 2 mit Wälzkörpern 9 zu
befüllen. Für diese Befüllung wird der
Linearwagen 2 auf einer Montageschiene angeordnet, die
eine Befüllung des Linearwagens 2 mit Wälzkörpern 9 ermöglicht
und gleichzeitig verhindert, dass bereits eingefüllte Wälzkörper 9 wieder
herausfallen.
-
Wenn
die Befüllung des Linearwagens 2 mit Wälzkörpern 9 abgeschlossen
ist, wird der Linearwagen 2 von der Montageschiene abgezogen
und dabei das untere Gehäuseteil 12 dem oberen
Gehäuseteil 11 so weit angenähert, dass
die Vorsprünge 33 des unteren Gehäuseteils 12 zunächst
aus den Nuten 20 des oberen Gehäuseteils 11 herausgedrückt
werden und dann in die Nuten 21 des oberen Gehäuseteils 11 einrasten
und dadurch eine zweite Raststellung ausgebildet wird. In der zweiten
Raststellung ist der Abstand zwischen den Halterungen 14, 16 des
oberen Gehäuseteils 11 und des unteren Gehäuseteils 12 so
weit reduziert, dass die Wälzkörper 9 nicht mehr
durchpassen. Die Wälzkörper 9 sind somit
verliersicher im Linearwagen 2 eingeschlossen und zwar
auch dann, wenn der Linearwagen 2 nicht auf der Führungsschiene 1 angeordnet
ist. Mit der Ausbildung der zweiten Raststellung haben der Wagenkörper 6,
das obere Gehäuseteil 11 und das untere Gehäuseteil 12 ihre
Endpositionen zueinander erreicht, so dass der Zusammenbau des Linearwagens 2 abgeschlossen
ist.
-
Der
Linearwagen 2 kann dann ohne zusätzliche Sicherungsmaßnahmen
im Hinblick auf die Wälzkörper 9 separat
von der Führungsschiene 1 gehandhabt werden, beispielsweise
separat von der Führungsschiene 1 ausgeliefert
werden. Außerdem besteht jederzeit nach dem Anbringen des
Linearwagens 2 an der Führungsschiene 1 die
Möglichkeit, den Linearwagen 2 ohne zusätzliche
Sicherungsmaßnahmen von der Führungsschiene 1 abzuziehen ohne
dass das Risiko besteht, dass die Wälzkörper 9 aus
dem Linearwagen 2 herausfallen.
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Im
Betriebszustand der fertig montierten Linearführung ist
der Linearwagen 2 auf der Führungsschiene 1 beliebig
linear verschiebbar. Dabei bestehen seitens des Linearwagens 2 keine
Einschränkungen bzgl. der möglichen Verschiebewege,
da die Wälzkörper 9 jeweils auf in sich
geschlossenen Bahnen umlaufen und somit kein Anschlag vorhanden
ist, der die Verschiebestrecke des Linearwagens 2 begrenzt.
Seitens der Führungsschiene 1 oder durch die Einbauumgebung
wird es aber in der Regel Einschränkungen bzgl. der Verschiebbarkeit
des Linearwagens 2 geben.
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Bei
der Verschiebung des Linearwagens 2 rollen jeweils einige
der Wälzkörper 9 zwischen den Wälzkörperlaufbahnen 3 der
Führungsschiene 1 und den Wälzkörperlaufbahnen 8 des
Wagenkörpers 6 ab und können dabei sehr
hohen Belastungen ausgesetzt sein. Da die Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 der Führungsschiene 1 und
des Wagenkörpers 6 sowie die Wälzkörper 9 für
diese Belastungen ausgelegt sind, resultieren allein aus den hohen
Belastungen in der Regel keine Probleme.
-
Wenn
die Wälzkörper 9 im Rahmen ihrer Abrollbewegung
am Ende der Wälzkörperlaufbahnen 3, 8 angelangt
sind, erfolgt ein Übergang in die Umlenkbereiche, die jeweils
durch die inneren Wälzkörperumlenkbahnen 17 des
Wagenkörpers 6 und die äußeren
Wälzkörperumlenkbahnen 23, 31 des
oberen Gehäuseteils 11 und des unteren Gehäuseteils 12 gebildet
werden. Zu Beginn dieses Übergangs können die
Wälzkörper 9 immer noch hohen Belastungen
ausgesetzt sein, so dass Unstetigkeiten im Übergangsbereich
zu einer Geräuschentwicklung und zu erhöhtem Verschleiß führen
können. Durch die einteilige Ausbildung insbesondere der
Wälzkörperlaufbahnen 8 und der inneren
Wälzkörperumlenkbahnen 17 des Wagenkörpers 6 können
Unstetigkeiten im Übergangsbereich weitgehend vermieden
werden. Demgemäß vollzieht sich der Übergang
der Wälzkörper 9 aus den Lastbereichen
in die Umlenkbereiche bei der erfindungsgemäßen
Linearführung nahezu geräuschlos und ohne nennenswerten
Verschleiß. Gleiches gilt für den Übergang
der Wälzkörper 9 aus den Umlenkbereichen
in die Lastbereiche.
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- 1
- Führungsschiene
- 2
- Linearwagen
- 3
- Wälzkörperlaufbahn
- 4
- Bohrung
- 5
- Ausnehmung
- 6
- Wagenkörper
- 7
- Gehäuse
- 8
- Wälzkörperlaufbahn
- 9
- Wälzkörper
- 10
- Wälzkörperführungsbahn
- 11
- Oberes
Gehäuseteil
- 12
- Unteres
Gehäuseteil
- 13
- Wälzkörperführungsbahn
- 14
- Halterung
- 15
- Wälzkörperführungsbahn
- 16
- Halterung
- 17
- Innere
Wälzkörperumlenkbahn
- 18
- Nut
- 19
- Vorsprung
- 20
- Nut
- 21
- Nut
- 22
- Zapfen
- 23
- Äußere
Wälzkörperumlenkbahn
- 24
- Schmiermittelreservoir
- 25
- Dichtung
- 26
- Ausbuchtung
- 27
- Lippenpaar
- 28
- Ausbuchtung
- 29
- Komponente
- 30
- Steg
- 31
- Äußere
Wälzkörperumlenkbahn
- 32
- Bohrung
- 33
- Vorsprung
- 34
- Querrippe
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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