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Die
Erfindung betrifft eine Verschließvorrichtung für
Schraubelemente, die einen Antrieb und eine mit diesem in Verbindung
stehende Welle aufweist, welche über eine Hubkurve alternierend
entlang ihrer Mittelachse hin und her bewegbar ist, wobei die Welle
an einem zum Antrieb gegenüberliegenden Ende eine Aufnahme
für zumindest eines der Schraubelemente aufweist.
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Zum
Verschließen von Flaschen oder dergleichen Behältern
mit Schraubkappen oder Schraubverschlüssen sind Verschließmaschinen (auch
Verschließer) bekannt, insbesondere auch solche umlaufender
Bauart, bei denen am Umfang eines um eine vertikale Maschinenachse
umlaufend angetriebenen Rotors mehrere Verschließpositionen
gebildet sind, denen die zu verschließenden Behälter an
einem Behältereinlauf zugeführt und die verschlossenen
Behälter an einem Behälterauslauf entnommen werden.
Eine solche Verschließmaschine ist beispielsweise in der
DE 42 17 461 A1 beschrieben.
An jeder Verschließposition ist unter anderem ein Verschließwerkzeug
vorgesehen, welches durch einen Antrieb um seine Werkzeugachse rotierend
antreibbar ist. An einer Aufnahmeposition wird von jedem Verschließwerkzeug
jeweils ein Verschluss aufgenommen, der dann in einer Verschlussaufnahme des
Verschließwerkzeuges durch Klemmsitz gehalten ist. Zum
Verschließen wird das um seine Werkzeugachse rotierend
angetriebene Verschließwerkzeug auf den zu verschließenden
Behälter abgesenkt und hierbei der Verschluss durch Festschrauben
auf das mündungsseitige Behältergewinde aufgebracht. Nach
dem Verschließvorgang wird das Verschließwerkzeug
von dem am Behälter vorgesehenen Verschluss abgezogen.
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Die
DE 42 17 461 A1 offenbart
aber auch einen an einem Rahmen eines Schraubkopfes gehaltenen,
bürstenlosen Gleichstrommotor, der seitlich zur Spindel
angeordnet und über ein Kegelradgetriebe direkt mit der
Spindel und damit mit dem Spannkopf drehfest verbunden ist. Der
Gleichstrommotor treibt den Spannkopf in Aufschraubrichtung des
Schraubverschlusses an. Auch die
DE 10 2004 050 397 A1 offenbart Verschließmaschinen,
wobei diese Schrift darauf hinweist, dass sich in der Vergangenheit
besonders eine Bauweise durchgesetzt hat, bei der in einem rotierend
umlaufenden Rotor mehrere Schraubeinheiten vorgesehen sind, deren
Welle in der üblichen Ausführung von einem auf
der Welle sitzenden Ritzel gedreht wird, welches auf einem am Starter feststehenden
Zahnkranz abläuft. Die Welle dreht ihrerseits den Schraubkopf,
dem die Kappe zuvor in den üblichen Klemmeingriff zugeführt
wurde. Die Schraubeinheiten werden beim Umlauf des Rotors nacheinander
durch ihre Höhensteuerung, welche zum Beispiel aus einer
nicht umlaufenden Hubkurve besteht, abwärts auf die darunter
stehende Flasche bewegt und schrauben dabei die Kappe auf die Flasche
auf. Der Zu- und Abtransport der Behälter erfolgt durch
bekannte Transportbänder oder aber auch durch so genannte
Transfersterne. Üblicherweise sind Verschließmaschinen
in unmittelbarer räumlicher Nähe zu den ablaufbedingt
vorhergehenden Füllmaschinen angeordnet. Dabei werden in
der Praxis zwei Varianten bevorzugt. Zunächst werden Verschließmaschinen
häufig auf dem, einer Füllmaschine in der Regel
zugeordneten Vortisch angeordnet. Ebenfalls ist es bekannt, Verschließmaschinen
auch als eigenständige Maschinen auszubilden, und diese zum
Beispiel mit Transportbändern an die vorhergehende Füllmaschine
und die nachfolgenden Anlagebestandteile anzubinden.
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Wie
bereits oben gesagt, ist die Hauptfunktion eines Verschließers
darin zu sehen, Behälter beispielsweise Flaschen an ihrem
mündungsseitigen Schraubende mit einem entsprechenden Schraubverschluss
zu versehen. Hierzu ist die Welle bzw. die Drehspindel über Übertragungsvorrichtungen
wie zum Beispiel Zahnrädern mit dem Antrieb verbunden,
wobei ein entsprechendes Drehmoment von dem Antrieb erzeugt wird.
Der Antrieb kann auch als Spindelmotor bezeichnet werden. Bei der
Aufschraubbewegung senkt sich die Welle entlang ihrer Mittelachse
gleichzeitig bewirkt durch die Hubkurve ab und wird, nachdem der
Schraubverschluss aufgeschraubt ist, wieder angehoben. Der Antrieb
bzw. der Spindelmotor ist dabei in bekannter Art als Elektromotor
ausgeführt. Bei derartigen Antrieben wird beobachtet, dass
Betriebsflüssigkeiten durch Leckagen des Antriebes selbst
in die Umgebung gelangen können. Üblicherweise
werden als Betriebsflüssigkeiten zum Beispiel technische Öle
verwendet, welche eine hoch toxische Wirkung aufweisen können.
Aber auch die mechanischen Übertragungsvorrichtungen unterliegen
einem bestimmten Verschleiß, wobei zum Reduzieren des Verschleißes
Betriebsmedien z. B. in der Art von Schmiermitteln eingesetzt werden.
Würden diese Betriebsmedien in Kontakt mit den zu verschließenden
Behältern kommen, könnte daraus ein erhebliches
Gesundheitsrisiko resultieren. Dies ist insbesondere dann gefährlich,
wenn die Betriebsmedien vor dem Verschließen in das Innere
des Behälters gelangen und so die darin eingefüllten
Medien kontaminieren.
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Ausgehend
von dieser Tatsache, dass die Antriebe eventuelle Leckagen aufweisen
können, und dass die Übertragungsvorrichtungen
insbesondere Zahnräder oder andere Getriebe mit Betriebsmedien
versehen werden, liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, einen
Verschließer anzugeben, welcher auch bei einem möglicherweise
leckagebehafteten Antrieb noch sicher und den einschlägigen
Vorschriften gemäß die Flasche ohne die Gefahr
von Verunreinigungen in ihrem Äußeren oder in
ihrem Inneren zu verschließen, wobei gleichzeitig die Gefahr der
Kontamination durch jegliche Betriebsmedien oder andere schädliche
Substanzen vermieden ist.
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Erfindungsgemäß wird
die Aufgabe durch eine Verschließvorrichtung mit den Merkmalen
des Anspruchs 1 gelöst, wobei der Antrieb mit seiner Antriebswelle über
ein magnetisch wirkendes Koppelelement mit der Welle so in Verbindung
steht, dass ein Drehmoment des Antriebs auf die Welle übertragen wird,
wobei das magnetisch wirkende Koppelelement zumindest ein erstes
und zweites Magnetelement und ein Abdichtungselement aufweist.
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Zweckmäßigerweise
ist vorgesehen, dass das magnetisch wirkende Koppelelement ein erstes Magnetelement
aufweist, das direkt mit der Antriebswelle in Verbindung steht,
wobei das magnetisch wirkende Koppelelement ein Abdichtungselement
aufweist, in welches das erste Magnetelement zumindest bereichsweise,
vorzugsweise vollständig eingreift, wobei das magnetisch
wirkende Koppelelement ein zweites Magnetelement aufweist, welches mit
der Welle in Verbindung steht, und welches relativ zu dem Abdichtungselement
entsprechend der Hubkurve entlang der Mittelachse hin- und her bewegbar ist,
wobei das zweite Magnetelement an einem Außenumfang des
Abdichtungselementes angeordnet ist.
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Wesentlich
hierbei ist, dass das erste Magnetelement mit seinem Außenumfang
beabstandet zu einem Innenumfang des Abdichtungselementes ist, wobei
das zweite Magnetelement mit seinem magnetisch wirkenden Innenumfang
beabstandet zu dem entsprechenden Außenumfang des Abdichtungselementes
angeordnet ist. Die jeweiligen Elemente sind also so zueinander
beabstandet, dass jeweils ein Spalt gebildet ist, der vorzugsweise
so bemessen ist, dass eine magnetische Übertragung des Drehmomentes
erreichbar ist. Hierbei kann die Ausgestaltung des Spaltbetrages
an die Magnetstärke des ersten bzw. zweiten Magnetelementes – und
umgekehrt – angepasst sein.
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In
bevorzugter Ausgestaltung ist vorgesehen, dass die Antriebswelle
mit ihrer Mittelachse deckungsgleich zur Mittelachse der Welle ist.
Insofern kann der Antrieb axial direkt gegenüberliegend
zur Welle angeordnet sein, ohne dass die Ge fahr besteht bei eventuellen
Leckagen eine Kontamination der Umgebung mit möglicherweise
austretenden Betriebsmedien zu befürchten. Welle und Antrieb
können vorteilhaft direkt übereinander angeordnet
sein. Ein weiterer Vorteil ist darin zu sehen, dass wegen des magnetisch
wirkenden Koppelelementes auf mechanische Übertragungsvorrichtungen
verzichtet werden kann, weswegen ein Einsatz von Schmiermitteln
vermeidbar ist, wobei auch Reibungsverluste bzw. Verschleiß vermieden
ist.
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Günstig
im Sinne der Erfindung ist, wenn das erste Magnetelement rotationssymmetrisch
ausgeführt ist, weswegen in bevorzugter Weise vorgesehen
ist, dass das Magnetelement im Längsschnitt gesehen zylinderförmig
ausgeführt ist. Das erste Magnetelement kann dabei als
Vollkörper oder auch als Hohlkörper ausgeführt
sein. In weiter bevorzugter Ausführung kann vorgesehen
sein, dass das erste Magnetelement Dauermagnete aufweist, welche
in Umfangsrichtung gesehen zueinander beabstandet sind, und welche
wechselnde Polaritäten aufweisen. Zweckmäßig
ist, wenn in Umfangsrichtung gesehen gleich verteilt vier Dauermagneten
vorgesehen werden, ohne die Anzahl auf die beispielhaft genannte
zu beschränken. Die Dauermagneten können vorzugsweise
als Stabmagneten ausgeführt sein und in entsprechenden
Nuten des ersten Magnetelementes aufgenommen sein. Hierbei können
die Permanent- bzw. Dauermagneten etwas über den eigentlichen Außenumfang
des zylindrisch ausgeführten Körpers überstehen,
wobei bevorzugt vorgesehen ist, dass die Dauermagneten den Außenumfang
nicht überragen sondern bevorzugt bündig damit
abschließen.
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Um
zu erreichen, dass das erste Magnetelement bevorzugt vollständig
in dem Abdichtungselement aufgenommen werden kann, ist vorteilhaft
vorgesehen, dass das Abdichtungselement im Längsschnitt
gesehen U-förmig mit U-Schenkeln und einem Basissteg ausgeführt
ist, wobei an den U-Schenkeln sich senkrecht von diesen weg erstreckende
Fortsätze angeordnet sind, über welche das Abdichtungselement
mit Halteelementen verbindbar ist. Die Abmessung der U-Schenkel
in Axialrichtung ist bevorzugt an die Axialerstreckung des ersten
Magneteelements angepasst. Das Halteelement kann zum Beispiel als
Kopfplatte ausgeführt sein, welche eine entsprechende Durchgriffsöffnung
bzw. Durchbrechung für die Antriebswelle des Antriebs aufweist. Das
Abdichtungselement wird nun so unter die Öffnung gesetzt,
dass seine Mittelachse kongruent zur Mittelachse der Durchbrechung
in der Kopfplatte ist, wobei das Abdichtungselement über
seine Fortsätze hinreichend mit dem Halteelement bzw. mit
der Kopfplatte verbindbar ist, wozu geeignete Verbin dungsarten eingesetzt
werden können. Beispielsweise könnte das Abdichtungselement über
seine Fortsätze mit der Kopfplatte verschraubt werden,
wobei aber auch eine stoffschlüssige Verbindung in der
Art einer Klebverbindung möglich ist. Ist das Abdichtungselement über
seine Fortsätze mit dem Halteelement bzw. der Kopfplatte
beispielhaft verschraubt, kann günstiger Weise vorgesehen
sein eine Dichtung zum Beispiel in der Ausgestaltung als O-Ringdichtung
zwischen beiden Elementen vorzusehen. Ist das Abdichtungselement über
seine Fortsätze stoffschlüssig mit dem Halteelement
bzw. der Kopfplatte verbunden, also beispielsweise verklebt, kann
hier ein derartiger Klebstoff gewählt werden, welcher gleichzeitig
Dichtungseigenschaften aufweisen kann.
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Das
Abdichtungselement ist wie zuvor gesagt so der Durchgriffsöffnung
bzw. der Durchbrechung in der Kopfplatte zugeordnet, das die Öffnung zu
einer Seite hin, nämlich zu der Seite an welcher das Abdichtungselement
angeordnet ist, geschlossen ist. Dadurch ist aber auch der Antrieb,
welcher bevorzugt oberhalb des Abdichtungselementes und der Kopfplatte
angeordnet ist, hermetisch von den darunter liegenden Anlageteilen,
und insbesondere von dem zu verschließenden Behälter
getrennt.
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Damit
das zweite Magnetelement die Rotation des Antriebes auf die Welle übertragen
kann, ist vorteilhaft vorgesehen, das zweite Magnetelement im Längsschnitt
gesehen U-förmig mit U-Stegen und einem Basissteg auszuführen,
wobei an den U-Stegen kopfseitig ein Magnetring angeordnet ist,
und wobei die Welle mit dem Basissteg verbunden ist. Zweckmäßigerweise
weist der Magnetring in Umfangsrichtung gesehen beabstandete Dauermagneten
mit wechselnden Polaritäten auf, so dass das zweite Magnetelement
quasi als Gegenstück zum ersten Magnetelement gesehen werden
kann, welches durch die magnetischen Kräfte bei einer Rotation
des ersten Magnetelementen im gleichen Drehsinn mitgenommen wird.
Insofern rotiert das zweite Magnetelement mit demselben Drehsinn
wie die Antriebswelle, wodurch auch die Welle, welche mit dem Basissteg
des zweiten Magnetelementen verbunden ist, in dem gleichen Drehsinn
rotiert. Die Welle ist in bekannter Art und Weise so gelagert, dass
diese beispielsweise über eine Hubkurve entlang ihrer Mittelachse
hin- und her bewegbar ist, wobei hier auf weitere Einzelheiten auf
den Stand der Technik verwiesen wird. Zweckmäßig
ist, wenn das zweite Magnetelement die gleiche Anzahl von Dauermagneten
aufweist wie das erste Magnetelement.
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In
der U-förmigen Ausgestaltung des zweiten Magnetelementes
ist dahingehend ein Vorteil zu sehen, weil das zweite Magnetelement
entsprechend der Hubkurve der Welle entlang ihrer Mittelachse hin und
her bewegbar ist, da das zweite Magnetelement einen im Längsschnitt
gesehen derart breit ausgeführten Basissteg aufweist, dass
die U-Stege auf einem größeren Durchmesserbetrag
angeordnet sind als die U-Stege des Abdichtungselementes, so dass der
zuvor beschriebene Spalt zwischen dem Außenumfang des Abdichtungselementes
und dem Innenumfang des zweiten Magnetelementen bzw. dem Innenumfang
des Magnetringes gebildet ist.
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Der
Antrieb kann als Elektromotor zum Beispiel in der Art eines Servo-/Frequenzmotors
ausgeführt sein.
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Insgesamt
wird mit der Erfindung vorteilhaft erreicht, dass durch die Magnetkupplung
das Drehmoment des Antriebs bzw. des Spindelmotors auf die Welle
bzw. auf die Drehspindel übertragen werden kann. Hierbei überträgt
die Magnetkupplung die anstehenden Drehmomente vorteilhaft verschleißfrei, kontakt-
und reibungslos, also ohne Reibungsverluste von dem Antrieb auf
die Welle. Zugleich kann der geforderte Hubweg der Welle bzw. der
Drehspindel ausgeführt werden, so dass hier auch von einer
Art magnetischer Keilwellenverbindung gesprochen werden kann. Wesentlich
ist bei der Erfindung, dass eine statische und insbesondere hermetische
Trennung zwischen dem Antrieb bzw. dem Spindelmotor und der Welle
bzw. der Drehspindel und somit zum Behälter erreicht wird.
Dies ist besonders aus hygienischer Hinsicht vorteilhaft, da die
Welle zum Motor hin vollständig getrennt ist, wobei auch
gesagt werden kann, dass der Motor vollständig zur Welle
hin geschlossen ist. Zudem benötigt die magnetisch wirkende
Kopplung mit ihren Komponenten erstes Magnetelement, Abdichtungselement,
zweites Magnetelement keinerlei Schmierung, da die anstehenden Drehmomente kontakt-
und ohne Reibung übertragen werden, weswegen auch keine
Verschleißteile vorliegen.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen
und der folgenden Figurenbeschreibung offenbart. Es zeigt die einzige:
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1 einen
Teillängsschnitt durch einen Verschließer.
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1 zeigt
einen Verschließer 1 in einer Teildarstellung.
Mit dem Verschließer 1 kann beispielsweise ein
Verschluss 2 auf eine mündungsseitige Verschrau bung 3 eines
Behälters 4 aufgeschraubt werden. Der Behälter 4 kann
als Flasche, z. B. als PET- oder Glasflasche ausgeführt
sein. Hierzu wird ein Drehmoment von einem Antrieb 5 auf
eine Welle 6 übertragen, wobei die Welle 6 mittels
einer Hubkurve 7 entlang einer Mittelachse X der Welle 6 hin-
und her bewegbar ist, wobei die Welle 6 in bekannter Art und
Weise beispielsweise über eine Federkraft beaufschlagte
Hülse 8 mit der Hubkurve 7 verbunden ist.
Diesbezüglich wird für die Einzelheiten auf den Stand
der Technik verwiesen.
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1 zeigt
also eine Verschließvorrichtung 1 für
Schraubelemente 2, die einen Antrieb 5 und eine
mit diesem in Verbindung stehende Welle 6 aufweist, die über
eine Hubkurve 7 alternierend entlang ihrer Mittelachse
X hin- und her bewegbar ist, wobei die Welle 6 an einem
zum Antrieb 5 gegenüberliegenden Ende 9 eine
Aufnahme 10 für zumindest eines der Schraubelemente 2 aufweist.
Das Schraubelement 2 kann beispielsweise als Schraubkappe
oder auch als Schraubverschluss ausgeführt sein. Vorteilhaft
ist vorgesehen, dass der Antrieb 5 mit seiner Antriebswelle 11 über
ein magnetisch wirkendes Koppelelement 12 mit der Welle 6 in
Verbindung steht, so dass ein Drehmoment des Antriebs 5 auf
die Welle 6 übertragen wird, wobei das magnetisch
wirkende Koppelelement 12 zumindest ein erstes und zweites Magnetelement 13 und 14 und
ein Abdichtungselement 15 aufweist. Das Abdichtungselement 15 ist zwischen
dem ersten und zweiten Magnetelement 13 und 14 angeordnet.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist
der Antrieb 5 beispielsweise als Standard Servo-/Frequenzmotor
ausgeführt und in der Zeichnungsebene gesehen oberhalb
eines Halteelementes 16, welches auch als Kopfplatte 16 bezeichnet werden
kann, angeordnet. In dem Halteelement 16 ist eine Durchbrechung
bzw. Öffnung 17 eingebracht durch welche das Antriebselement 5 mit
seiner Antriebswelle 11 hindurch greift. Die Antriebswelle 11 ist direkt
mit dem ersten Magnetelement 13 verbunden.
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Das
erste Magnetelement 13 weist in dem dargestellten Längsschnitt
eine rotationssymetrische bzw. zylindrische Ausgestaltung auf, wobei
an dem Außenumfang des ersten Magnetelementen 13 in Umfangsrichtung
gesehen beabstandete Permanent- bzw. Dauermagneten 18 mit
wechselnder Polarität angeordnet sind. Der rotationssymetrische
Körper kann als Hohlkörper oder als Vollkörper
ausgeführt sein. Da die Antriebswelle 11 des Antriebs 5 direkt
mit dem ersten Magnetelementen 13 verbunden ist, ist vorteilhaft
vorgesehen, dass die Öffnung 17 bzw. Durch brechung
in dem Halteelement 16 bzw. in der Kopfplatte 16 zumindest
an die geometrische Ausgestaltung des ersten Magnetelementen 13 ausgeführt
ist, so dass das erste Magnetelement 13 in der Zeichnungsebene
oben nach unten durch die Öffnung 17 geführt
werden kann.
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Das
erste Magnetelement 13 ist in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
vollständig von dem Abdichtungselement 15 umgeben,
wobei das Abdichtungselement 15 im dargestellten Längsschnitt gesehen
U-förmig mit einem Basissteg 19 und zwei sich
davon weg erstreckenden U-Stegen 20 ausgeführt
ist, wobei an den U-Stegen 20 kopfseitig im Längsschnitt
gesehen jeweils Fortsätze 21 angeordnet sind,
die sich senkrecht von den U-Stegen 20 weg erstrecken.
Wie dargestellt verlaufen die im Längsschnitt dargestellten
Fortsätze 21 parallel zum Basissteg 19,
wobei die Fortsätze 21 nicht unbedingt senkrecht
an den U-Stegen 20 angeordnet sein müssen.
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Über
die Fortsätze 21 ist das Abdichtungselement 15 mit
dem Halteelement 16 bzw. mit der Kopfplatte 16 verbunden.
Hierzu kann beispielsweise eine Schraubverbindung vorgesehen sein,
wobei zur zusätzlich statischen Abdichtung noch eine Dichtung 22 zwischen
dem Halteelement 16 bzw. des Kopfplatte 16 und
den Fortsätzen 21 angeordnet sein kann. Als Dichtung 22 könnte
beispielsweise eine O-Ring-Dichtung Verwendung finden.
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Das
erste Magnetelement 13 ist so in dem Abdichtungselement 15,
welches in dem dargestellten Längsschnitt gesehen quasi
topfartig ausgeführt ist, aufgenommen, dass der Außenumfang
des ersten Magnetelementen 13 zum Innenumfang des Abdichtungselementes 15 beabstandet
ist, so dass ein Spalt 23 gebildet ist.
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Dem
Abdichtungselement 15 ist an seinem Außenumfang
das zweite Magnetelement 14 zugeordnet. Das zweite Magnetelement 14 ist
in dem dargestellten beispielhaften Längsschnitt gesehen U-förmig
mit einem Basissteg 24 und U-Schenkeln 25 ausgeführt,
die kopfseitig einen Magnetring 26 tragen. Der Basissteg 24 des
zweiten Magnetelementen 14 ist bezogen auf den Basissteg 19 des
Abdichtungselementes 15 im Längsschnitt gesehen
breiter ausgeführt, so dass die U-Schenkel 25 des
zweiten Magnetelementen 14 das Abdichtungselement 15 umfassen
können. Der Magnetring 26 überragt mit seinem
Innenumfang die U-Schenkel 25 in Richtung zur Mittelachse
X.
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Der
Magnetring 26 weist Dauermagneten 27 auf, die
in Umfangsrichtung des Magnetringes 26 gesehen beabstandet
sind und wechselnde Polaritäten aufweisen. Wie dargestellt
sind beispielhaft jeweils vier Dauermagneten 18 und 27 an
dem ersten Magnetelementen 13 und dem zweiten Magnetelement 14 angeordnet.
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Der
Basissteg 24 des zweiten Magnetelementen 14 ist
mit der Welle 6 verbunden. Insgesamt sind alle bisher genannten
Komponenten mit ihrer jeweiligen Mittelachse X deckungsgleich, so
dass auch von einer Gesamtmittelachse X gesprochen werden kann.
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Wie
der 1 beispielhaft entnommen werden kann, ist das
Abdichtungselement 15 so angeordnet, dass die Öffnung 17 bzw.
Durchbrechung in dem Halteelement 16 bzw. in der Kopfplatte 16 zum Behälter 4 hin
abgedichtet ist. Insofern ist auch der Antrieb 5 hermetisch
nicht nur von der Welle 6 sondern auch von dem Behälter 4 getrennt.
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Sollte
der Antrieb eine Leckage aufweisen, so dass Betriebsmedien austreten
könnten, würden diese nicht zum Behälter 4 gelangen
können, da die Abdichtungsvorrichtung die Betriebsmedien
auffangen würde.
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Vorteilhaft
ist das zweite Magnetelement 14 so ausgeführt,
dass dieses mit seinem Magnetring 26 bzw. mit seinem Innenumfang
zum Außenumfang des Abdichtungselementes 15 beabstandet
ist, so dass sein Spalt 28 gebildet ist, und wobei das
zweite Magnetelement 14 zusammen mit der Welle 6 entlang
der Mittelachse X die Hubbewegung der Hubkurve 7 ausführen
kann. Die Rotationspfeile und linearen Bewegungspfeile sind entsprechend
in 1 dargestellt.
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Des
Weiteren sind in 1 Schnittdarstellungen zur Darstellung
der jeweiligen Anordnung der Dauermagneten 18 bzw. 27 mit
ihren wechselnden Polaritäten dargestellt.
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Insofern
wird in 1 eine Magnetkopplung dargestellt,
bei welcher das Drehmoment des Antriebs 5 verschleißfrei,
kontakt- und ohne Reibungsverluste auf die Welle 6 übertragen
wird, ohne dass die Gefahr besteht, dass die Umgebung bzw. der Behälter 4 und/oder
dessen Inneres aufgrund eines Leckage behafteten Antriebes und wegen
der z. B. schmiermittelfreien Drehmomentübertragung kontaminiert
wird.
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- 1
- Verschließer
- 2
- Verschluss
- 3
- mündungsseitige
Verschraubung
- 4
- Behälter
- 5
- Antrieb
- 6
- Welle
- 7
- Hubkurve
- 8
- Hülse
- 9
- gegenüberliegendes
Ende von 6
- 10
- Aufnahme
- 11
- Antriebswelle
- 12
- magnetisches
Koppelelement
- 13
- erstes
Magnetelement
- 14
- zweites
Magnetelement
- 15
- Abdichtungselement
- 16
- Halteelement/Kopfplatte
- 17
- Öffnung
- 18
- Dauermagnet
in 13
- 19
- Basissteg
von 15
- 20
- U-Steg
von 15
- 21
- Fortsatz
- 22
- Dichtung
- 23
- Spalt
zwischen 15 und 13
- 24
- Basissteg
von 14
- 25
- U-Schenkel
von 14
- 26
- Magnetring
- 27
- Dauermagnet
- 28
- Spalt
zwischen 14 und 15
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 4217461
A1 [0002, 0003]
- - DE 102004050397 A1 [0003]