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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zur Gewinnung von Zellstoff durch
Abtrennen von Lignin aus einer Lignocellulose-haltigen Biomasse,
insbesondere aus Stroh und anderen Fasern liefernden Nicht-Holzpflanzen,
wobei die Lignocellulose-haltige Biomasse in einem alkalischen Medium,
das Alkanolamin enthält, in einem Kocher aufgeschlossen
und gelöstes Lignin und niedermolekulare Kohlenhydrate
von dem erhaltenen Rohzellstoff abgetrennt werden.
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Während
der letzten 30 Jahre ist die weltweite Herstellung von Zellstoff
aus anderer Biomasse als Holz ständig angestiegen. Der
Anteil an Fasernstoffen, die nicht auf Holz als Ausgangsmaterial
zurückgehen, beträgt weltweit nahezu 12%. Weizen
wird auf allen Kontinenten angebaut, so dass dessen Stroh zur Herstellung von
Zellstoff umfangreich genutzt werden könnte. Nach den Statistiken
der FAO der Vereinten Nationen (aus 2007) überschreitet
die weltweite Produktion von Weizen 600 Millionen Tonnen. 15 Millionen
Tonnen davon wurden allein im Iran produziert. Etwa die Hälfte
des anfallenden Weizenstrohs wird in Farmen genutzt. Die andere
Hälfte wird entweder verbrannt oder in den Boden gepflügt.
Aufgrund dieser Daten kann gefolgert werden, dass die Menge an Weizenstroh,
die zur Zellstoffherstellung zur Verfügung steht, zur Herstellung
von jährlich 100 Millionen Tonnen Zellstoff genutzt werden
könnte. Tatsächlich werden nur 4,5 Millionen Weizenstroh-Zellstoff
hergestellt. Der Aufschluss mit Natronlauge ist ein vorherrschendes
Verfahren zur Herstellung von Zellstoff aus Jahrespflanzen. Dieser
zeigt schwerwiegende Nachteile. Stark alkalische Aufschlusslaugen lösen
zu einem erheblichen Ausmaß Kohlenhydrate, was die Ausbeute
an Zellstoff beeinträchtigt. Die meisten Jahrespflanzen
haben einen hohen Gehalt an Silikaten, die in den stark alkalischen
Aufschlusslösungen zu einem erheblichen Ausmaß gelöst
werden, was zu ernsthaften Probleme in den Eindampfanlagen und den Rückgewinnungskesseln
führt. Dies sind die Hauptgründe, wieso die Handhabung
von Ablaugen des Sodaverfahrens und die Wiedergewinnung der Aufschlusschemikalien
weiterhin problematisch sind.
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Theoretisch
können organische Lösungsmittel allein oder in
Vermischung mit Wasser die Probleme der Chemikalienrückgewinnung überwinden,
die mit einer herkömmlichen Zellstoffgewinnung aus Jahrespflanzen
verbunden sind. Insbesondere können niedrigsiedende Alkohole
oder organische Säuren leicht durch Destillation wiedergewonnen
und in einen folgenden Kochprozess rückgeführt
werden. Gelöstes organisches Material kann entweder zur
Energiegewinnung verbrannt oder verschiedenen Anwendungen zugeführt
werden, wie zur Alkohol- oder zur Hefeproduktion oder als Chemierohstoff.
Allerdings benutzt bisher kein kommerzielles Zellstoffverfahren
organische Lösungsmittel.
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Seit
langem ist Monoethanolamin (MEA) als sehr selektives Delignifizierungsmittel
und zur Isolation von Holocellulose und zur Bestimmung ihres Gehalts
in Holz bekannt (vgl. Harlow, W. M., Wise, L. E., Am. J. Botany
25 (1938): S. 217–219). Danach erfolgten vielfältige
Studien über die Verwendung von MEA zur Herstellung von
Zellstoff. Hauptsächlich betreffen diese Forschungen die
Verwendung von Holz als Rohmaterial. MEA wurde bei der alkalischen
Zellstoffgewinnung herangezogen, um den Delignifizierungsprozess
zu unterstützen. Ausgedehnte Studien über die
Verwendung von MEA als einzigem Delignifizierungsmittel beim Kochen
von Laubholz (Eucalyptus grandis) und Nadelholz (Pinus elliotti)
wurden von Wallis durchgeführt (vgl. Wallis, Cellulose
Chemistry and Technology, 10(3) (1976), S. 345–355).
Die angenommenen Reaktionen, die während der MEA-Delignifizierung
von Holz ablaufen, sind in der Literatur beschrieben (a. a. O.).
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Das
herausragende Kennzeichen der Zellstoffgewinnung mit MEA ist der
ausnehmend gute Schutz von Hemicellulosen, was zu einer ungewöhnlich
hohen Ausbeute an Zellstoff führt. Andererseits ist der
maximale Delignifizierungsgrad, der mit MEA als einzigem Delignifizierungsmittel
erhalten wird, begrenzt, insbesondere im Falle von Nadelholz. Daher
müssen scharfe Kochbedingungen, insbesondere hohe Temperaturen, angewandt
werden, um eine ausreichende Delignifizierung bei der Herstellung
eines zum Bleichen geeigneten Zellstoffs zu erhalten. Diesbezüglich
muss bedacht werden, dass sich MEA bei einem Siedepunkt von etwa 171° zersetzt.
Deswegen sollte die Temperatur von etwa 171°C beim Biomasseaufschluss
unterschritten werden, um zu starke Verluste an MEA zu vermeiden.
Des Weiteren ist zu beachten, dass MEA bei Reaktionen mit Lignin
verbraucht werden kann und demzufolge die MEA-Verluste hoch sind,
wenn das zur Zellstoffgewinnung herangezogene Rohmaterial einen
hohen Gehalt an Lignin aufweist, das aufgrund seiner Struktur schwierig
abzubauen ist.
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Ausgehend
von diesen Fakten kann gefolgert werden, dass MEA zur Zellstoffgewinnung
aus Nadelholz nicht herangezogen werden sollte. Zur Zellstoffgewinnung
aus Laubholz kann MEA grundsätzlich verwendet werden. Es
erscheint zweifelhaft, dass es sich hier um eine praktisch wertvolle
Alternative handelt, da die anzuwendenden Temperaturen hoch sein
müssen. Selbst kleine Verluste an MEA machen dieses Verfahren gegenüber
herkömmlichen Kraft-Zellstoffverfahren mit ihrem sehr wirksamen
Wiedergewinnungssystem für anorganische Kochchemikalien
nicht wettbewerbsfähig.
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Die
Situation unterscheidet sich vollständig, wenn Jahrespflanzen,
wie Weizenstroh, als Rohmaterial zur Gewinnung von Zellstoff nach
dem Soda-Herstellungsverfahren verwendet werden. Aufgrund des Problems,
das mit dem hohen Silikatgehalt in alkalischen Aufschlusslaugen
verbunden ist, haben die meisten Anlagen zur Strohzellstoffherstellung
kein Chemikalienrückgewinnungssystem. Sämtliches
Natriumhydroxid, das beim Aufschluss herangezogen wird, muss ergänzt
werden. Darüber hinaus hat Weizenstroh einen niedrigen Lignin-Gehalt,
kann unter milden Bedingungen leicht aufgeschlossen werden und erfordert
zur Auflösung von Lignin eine relativ geringe Charge an
Chemikalien. Der besonders große Vorteil des Aufschlusses
von Jahrespflanzen mit MEA liegt in der direkten destillativen Wiedergewinnung
von MEA. Nach der Destillation von MEA kann das restliche organische
Material entweder als Chemierohstoff oder als stickstoffhaltiger
organischer Dünger herangezogen werden, der im Gegensatz
zu mineralischem Stickstoffdünger langzeitig wirkt, da
Stickstoff durch mikrobiellen Abbau des Trägermaterials
allmählich freigesetzt wird.
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Zur
Vervollständigung des vorstehend geschilderten relevanten
Standes der Technik soll noch auf folgende Patentliteratur eingegangen
werden: Die
US-A-4 597
830 befasst sich mit dem Aufschluss von Lignocellulose
in einer wässrigen Lösung, die einen Katalysator,
wie Anthrachinon, enthält, wobei zur Begünstigung des
Aufschlusses der Lignocellulose ein Alkohol/Amin-Gemisch herangezogen
wird. Die
US-A-4 178
861 beschreibt ebenfalls den Aufschluss Lignocellulose-haltiger
Materialien und schlägt hierzu den Einsatz von u. a. wasserfreiem
Monoethanolamin unter gleichzeitigem Zusatz von Katalysatoren, wie
Anthrachinon, vor. Die
EP-B-0
149 753 befasst sich mit dem Aufschluss von Holz unter
Wärme- und Druckeinwirkung durch Imprägnieren
und Kochen von Schnitzeln oder Spänen in einer wässrigen
Aufschlusslösung, die ein kurzkettiges Alkanolamin, wie
Monoethanolamin, neben Ammoniumhydroxid als Katalysator enthält.
Die
DE-A-26 40 027 betrifft
eine Weiterentwicklung des klassischen Soda-Aufschlussverfahrens,
wobei u. a. Anthrachinon eingesetzt wird.
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Die
obigen Ausführungen zum Stand der Technik zeigen, dass
sich hier vielfältige Aufgaben der Verbesserung stellen.
Dies gilt auch für Aufschlussverfahren, bei denen Alkanolamine,
insbesondere Monoethanolamin, herangezogen werden. So ist der Verlust
an verbrauchtem Alkanolamin bei den beschriebenen Aufschlussverfahren
sehr hoch und die erreichbare Delignifizierung-begrenzt. Es wäre
erstrebenswert, in großer Menge verfügbares Getreidestroh,
insbesondere Weizenstroh, wirtschaftlich mit Alkanolamin zu Zellstoff
zu verarbeiten und dabei einen Abbau des Zellstoffs und eine Zersetzung
von Alkanolamin während des Aufschlusses auszuschließen
bzw. mindestens zu reduzieren. Wünschenswert wäre
es auch, das Alkanolamin aus dem Prozess weitgehend rückzugewinnen
und dem Verfahren wieder zuzuführen. In Weiterbildung eines derartigen
erstrebenswerten technischen Vorschlags sollte zusätzlich
eine umweltfreundliche Bleiche des Zellstoffs anzuschließen
sein, so dass das Gesamtverfahren der Zellstoffherstellung den technologischen
und wirtschaftlichen Notwendigkeiten eines modernen Zellstoffherstellungsverfahrens
angepasst werden kann. Der vorliegenden Erfindung liegt daher die
Aufgabe zugrunde, die vorstehend aufgeführten Forderungen
zu erfüllen.
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Die
Lösung der hiermit angesprochenen Aufgabe, von der die
vorliegende Erfindung ausgeht, stellt sich in einer Weiterbildung
des eingangs geschilderten Standes der Technik dadurch dar, dass
die Lignocellulose-haltige Biomasse nicht auf Holz zurückgeht
und bei einer Temperatur von weniger als etwa 170°C in
einem auf Alkanolamin und Wasser beruhenden Aufschlussmittel aufgeschlossen
wird, in dem das Gewichtsverhältnis von Alkanolamin zu
Wasser auf 80:20 bis 20:80 eingestellt ist, und anfallender Rohzellstoff
nach üblichen Verfahren von der Ablauge getrennt wird.
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Der
Kern der Erfindung liegt demzufolge darin, dass nicht jede beliebige
Lignocellulose-haltige Biomasse für das bezeichnete Verfahren
herangezogen werden kann, sondern sie sich insbesondere auf Stroh und
andere Fasern liefernde Nicht-Holzpflanzen beschränkt.
Darüber hinaus hat es sich überraschenderweise gezeigt,
dass Alkanolamin im Gemisch mit Wasser unter Einhaltung eines bestimmten.
Gewichtsverhältnisses von Alkanolamin zu Wasser als Aufschlussmittel
besonders geeignet ist, wobei außerdem die Begrenzung der Höchsttemperatur
bei der Verfahrensführung bedacht werden muss. Durch den
Einsatz des Aufschlussmittels Alkanola min/Wasser stellen sich überraschende
Vorteile ein, auf die später noch detailliert eingegangen
werden soll. Zunächst sollen die erfindungsrelevanten Merkmale
und bevorzugten Ausgestaltungen der Erfindung näher dargestellt
werden:
Das erfindungsgemäße Verfahren ist
ausdrücklich darauf gerichtet, dass Lignin und andere Begleitstoffe,
wozu auch Hemicellulosen (Polyosen) zählen, möglichst
weitgehend vom Zellstoff abgetrennt werden. Dabei unterliegt der
Begriff Lignocellulose-haltige Biomasse, wie oben gezeigt, einer
relevanten Einschränkung dadurch, dass die Lignocellulose-haltige
Biomasse nicht auf Holz zurückgehen soll, da damit die
angestrebte Abtrennung von Lignin unter vorteilhaften Bedingungen
nicht in nennenswertem Umfang möglich ist. Daher kommen im
Rahmen der Erfindung insbesondere Pflanzen und Pflanzenteile von
Einjahrespflanzen, wie insbesondere Stroh von Getreide, wie Weizen,
Gerste, Hafer, Roggen, Mais und Reis, sowie getrocknete Gräser,
Schilf, Zuckerrohr-Bagasse und Bambus, in Frage. Unter den oben
genannten Einjahrespflanzen ist Weizenstroh besonders bevorzugt.
Diese Einjahrespflanzen haben meistens einen vergleichsweise hohen
Silikatgehalt, der möglicherweise für den mit
der Erfindung erzielbaren Erfolg bedeutsam ist, ohne darin eine
beschränkende Angabe zu sehen. Grundsätzlich ist
es möglich, solche Biomassen heranzuziehen, die bezüglich
ihrer chemischen und morphologischen Zusammensetzung mit den Materialien,
die auf Einjahrespflanzen zurückgehen, vergleichbar sind.
Es ist hier anzumerken, dass die Aufarbeitung von Holz zu Zellstoff
im Stand der Technik gelöst ist, wobei das Sulfat-Verfahren
besonders wirtschaftlich ist.
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In
der Regel wird die Biomasse, bevor sie dem erfindungsgemäßen
Verfahren zugeführt wird, hinlänglich zerkleinert,
so beispielsweise durch Häckseln und im Einzelfall auch
durch weitergehendes Zerkleinern. Auch kann es zweckmäßig
sein, die Biomasse vor Verfahrensbeginn zu trocknen, wobei ein zu
weitgehendes Trocknen nicht sinnvoll ist, da die Wassermenge, die
die Biomasse in das erfindungsgemäße Verfahren
einbringt, und diejenige, die in dem Aufschlusssystem enthalten
ist, die vorstehend angesprochenen Rahmenbedingungen des Verhältnisses
Alkanolamin zu Wasser einhalten muss.
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Grundsätzlich
ist es möglich, die Biomasse, bevor sie dem erfindungsgemäßen
Verfahren zugeführt wird, nach bekannten Verfahren des
Standes der Technik vorzubehandeln, um beispielsweise eine vorausgehende
Erweichung des Faserverbundes zu erreichen. So könnte dies
dadurch erfolgen, indem das Ausgangsmaterial einer bekannten Steam-
oder Ammoniakbehand lung unterzogen wird. Es hat sich jedoch gezeigt, dass
derartige Maßnahmen in der Regel keine Vorteile bieten.
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Bezüglich
des Begriffs Alkanolamin unterliegt die Erfindung keinen relevanten
Einschränkungen. Es ist bevorzugt, dass als Alkanolamin
ein kurzkettiges Alkanolamin, insbesondere ein Alkanolamin mit 1
bis 8 Kohlenstoffatomen, insbesondere 1 bis 4 Kohlenstoffatomen,
herangezogen wird. Unter diesen Alkanolaminen sind Monoethanolamin,
Monopropanolamin, Monobutanolamin und/oder Diglykolamin, insbesondere
Monoethanolamin, als bevorzugt anzusehen. Das Aufschlussmittel Monoethanolamin
(MEA)/Wasser weist verschiedene Vorzüge auf. Beim Aufschluss
schützt MEA die Cellulose vor dem Abbau und konserviert
auch die Hemicellulosen. Gleichzeitig wirkt es delignifizierend.
Bei dem Aufschluss der Lignocellulose-haltigen Biomasse bzw. bei
der Extraktion des Lignins kann es von Vorteil sein, zusätzlich
ein weiteres Lösungsmittel für Lignin heranzuziehen,
insbesondere mit Quellwirkung für die Cellulose und Hemicellulose.
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Die
Rahmenbedingungen, die beim Verhältnis Alkanolamin zu Wasser
einzuhalten sind, sind mit 80:20 bis 20:80 festgelegt. Bevorzugt
ist es, wenn das Verhältnis Alkanolamin zu Wasser auf 70:30
bis 30:70, insbesondere auf 60:40 bis 40:60 eingestellt wird. Ganz
besonders bevorzugt ist es, wenn das Verhältnis von Alkanolamin
zu Wasser 53 bis 57 bis 57 bis 53 beträgt. Die hierbei
einbezogene Wassermenge bezieht sich, wie bereits ausgeführt,
nicht nur auf den Wassergehalt der Mischung Alkanol/Wasser, die
das Aufschlussmittel im Kocher bzw. herangezogenen Autoklaven darstellt,
sondern auch auf den Anteil an Wasser, der durch die mehr oder weniger
feuchte Biomasse in das Aufschlusssystem eingetragen wird. So könnte
man als bevorzugte Regel angeben, dass eine Biomasse zu hohen Wassergehaltes
zweckmäßigerweise durch Trocknen auf einen Wassergehalt
von etwa 10 bis 30%, insbesondere etwa 15 bis 25% eingestellt wird.
Ein weitergehendes Entwässern wäre mit einem größeren
Energieaufwand verbunden und würde keinen Vorteil bieten.
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Für
die Erfindung ist es sehr wesentlich, dass bei der Verfahrensführung
zur Gewinnung von Zellstoff aus der Biomasse innerhalb des Kochers
bzw. Autoklaven, in dem sich das angesprochene Aufschlussmittel aus
Alkanolamin und Wasser befindet, die Temperatur von etwa 170°C
nicht überschritten wird. Von den Erfindern wurde gefunden,
dass ein Überschreiten dieser Temperatur zu einem Abbau
und Verlust an eingesetztem Alkanolamin, insbesondere Monoethanolamin,
führen würde. Andererseits könnten höhere
Temperaturen zu einem unerwünschten Zellstoffabbau führen.
Daher ist es besonders vorteilhaft, die Temperatur beim Auf schluss
auf weniger als etwa 165°C, insbesondere weniger als 150°C
einzustellen. Als bevorzugte tiefste Temperatur des Aufschlusses
sind etwa 120°C, insbesondere etwa 140°C anzugeben.
Der Temperaturbereich von 140 bis 160°C gilt als besonders
bevorzugt, da hiermit die vorstehend formulierte Aufgabe der Erfindung
besonders vorteilhaft gelöst wird.
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Bei
der Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens stellt sich in der Regel durch die eingebrachten Chemikalien
ein alkalisches Medium. Demzufolge liegt der pH-Wert über
7, insbesondere bei mehr als 10 und auch bei etwa 12. Dies geht
aus den nachfolgenden Beispielen hervor.
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Grundsätzlich
ist es möglich, das oben beschriebene Verfahren zu wiederholen,
um ein weitergehendes Delignifizieren und ein reineres Zellstoff-Erzeugnis
zu erhalten. Hier können zusätzlich bekannte Maßnahmen
des Standes der Technik herangezogen werden.
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Nach
der erfindungsgemäß durchgeführten Aufschluss-Stufe
wird der Celluloserohstoff (Cellulose/Hemicellulose) in üblicher
Weise gewonnen. So können die stark dunkelbraun bis schwarz
gefärbten Ablaugensubstanzen von den Rohzellstofffasern
in fachmännisch geläufiger Weise abgetrennt werden,
so beispielsweise nach den für Fest-/Flüssigtrennung üblichen
Verfahren, so insbesondere durch Filtration, Pressen oder durch
Zentrifugieren.
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Der
Aufschluss der Lignocellulose-haltigen Biomasse erfolgt vorzugsweise
innerhalb einer Zeitdauer von 15 min bis 4 h, insbesondere von 1
bis 3 h, gerechnet vom Ende des Aufheizens. Besonders bevorzugt
ist eine Zeitdauer von 2 bis 3 h. Zur Optimierung des erfindungsgemäßen
Verfahrens ist es zweckmäßig, das Flottenverhältnis
von aufzuschließender Lignocellulose-haltiger Biomasse
(Trockensubstanz) und Aufschlussmischung Alkanolamin/Wasser vorteilhaft
einzustellen, insbesondere auf etwa 8:1 bis 2:1, wobei der Bereich
von etwa 5:1 bis 3:1 besonders bevorzugt ist.
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Schließlich
wird der Aufschluss der Lignocellulose-haltigen Biomasse bzw. die
Extraktion des Lignins in Gegenwart geeigneter Katalysatoren beschleunigt.
Hierbei handelt es sich insbesondere um katalytisch wirksame Chinone,
insbesondere in Form von Naphthochinon, Anthrachinon, Anthron, Phenanthrenchinon. Anthrachinon
hat sich als besonders vorteilhaft erwiesen, aber auch Alkyl-substituierte
Derivate hiervon, wie 2-Methyl-anthrachinon, 2-Ethyl-anthrachinon,
2,6-Dimethyl-anthrachinon, 2,7-Dimethyl-anthrachinon und dergleichen.
Auf schlussreaktionen werden in Gegenwart des Katalysators gefördert
und Nebenreaktionen stark zurückgedrängt. Zudem
werden vorteilhaft niedrige Kappa-Zahlen erhalten.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren lässt sich
sowohl kontinuierlich wie auch chargenweise durchführen.
In einem Batch-Betrieb wird z. B. die zerkleinerte Lignocellulose-haltige
Biomasse mit dem darin noch enthaltenen Wasser, insbesondere in
einem Autoklaven, mit dem Aufschlussmittel Alkanol/Wasser und gegebenenfalls
und vorzugsweise mit einem der bezeichneten Katalysatoren versetzt.
Dabei sind die beschriebenen zwingenden Merkmale des erfindungsgemäßen
Verfahrens einzuhalten. Der kontinuierliche Aufschluss wird vorzugsweise
durchgeführt, indem man die in einem Reaktor eingefüllte
Lignocellulose-haltige Biomasse vom gegebenenfalls vorgeheizten
Aufschlussmittel durchströmen lässt oder die zu
extrahierende bzw. aufzuschließende Lignocellulose-haltige
Biomasse zum Aufschlussmittel im Gegenstrom führt. Hier
zeigt sich gegenüber dem Batch-Betrieb, also dem stationären
Betrieb, der Vorteil, dass infolge des Abführens der Abbauprodukte mit
dem Aufschlussmittel Nebenreaktionen weitgehend ausgeschlossen sind.
Zudem kann bei gleicher Aufschlusswirkung mit einem geringeren Flottenverhältnis
von Aufschlussmittel zu Lignocellulose-haltiger Biomasse und auch
bei tieferer Temperatur gearbeitet werden. Bei einer weiteren bevorzugten
Ausführungsform wird der Aufschluss mehrstufig, d. h. in
mindestens zwei aufeinanderfolgenden Aufschlüssen bzw.
Extraktionen mit dem jeweiligen Gemisch Alkanolamin/Wasser durchgeführt.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren lässt sich
dadurch vorteilhaft ausgestalten, dass die Liginin-haltige flüssige
Phase, die nach Abtrennen des Rohzellstoffs oder nach Abtrennen
des delignifizierten und/oder gebleichten Zellstoffs, insbesondere
durch Zentrifugieren, Pressen oder Filtrieren und Waschen, erhalten
worden ist und neben Lignin und Kohlenhydraten weiter Biomasse-Extraktstoffe,
und gegebenenfalls den angesprochenen Katalysator enthält,
wie folgt behandelt: Die Ablauge wird in einem Dünnschichtverdampfer,
Filmverdampfer oder Röhrenverdampfer eingedampft, wobei
Alkanolamin und Wasser abgetrennt werden. Der Destillationsrückstand
wird einer weiteren Verwertung zur Energieerzeugung, als Chemierohstoff
oder auch als N-Depotdünger zugeführt, wobei letztere
Verwertung auch mit Zusätzen erfolgen kann. Um einen Zellstoff
mit höherer Reinheit und auch mit geringem Ligningehalt
zu erhalten, ist es bevorzugt, dass der Rohzellstoff nach Abtrennen
der Ablauge und gegebenenfalls zusätzlichem Waschen gebleicht
wird. Es ist zweckmäßig, das Bleichen so zu gestalten,
dass dieses im Rahmen einer Alkanolamin/Sauerstoffstufe (mit Alkanolamin
als Alkaliquelle) zur weitergehenden Delignifizierung durchgeführt
wird und anschließend der gebleichte Zellstoff von anhaftenden
flüssigen Anteilen, in denen noch Alkanolamin enthalten
ist, abgetrennt, insbesondere abgepresst und abfiltriert wird, um
darauf eine an Alkanolamin angereicherte flüssige Phase
zu erhalten, die als Filtrat wieder dem Kocher, gegebenenfalls mit
zwischengeschalteten Maßnahmen, wie der Wäsche
des Rohzellstoffs, zugeführt wird. Um die flüssige
Phase an Alkanolamin weitergehend anzureichern, kann ein Eindampfen mit
geringer thermischer Belastung erfolgen, wie bereits vorstehend
angesprochen wurde, das insbesondere in einem Dünnschichtverdampfer,
Fallfilmverdampfer oder Röhrenverdampfer durchgeführt
wird. Besonders bevorzugt ist es, dass das nach der Maßnahme
des Bleichens durch beispielsweise Abpressen von gewonnenem Zellstoff
erhaltene Filtrat, das unter anderem noch Alkanolamin, insbesondere
MEA, enthält, als Waschlösung zum Waschen des
aus der Ablauge des Kochers abgetrennten Rohzellstoffs verwendet
wird. Grundsätzlich könnte es zweckmäßig
sein, den nach dem Bleichen mit der Alkanolamin/Sauerstoff-Stufe
erhaltenen Zellstoff einem weiteren Bleichen in üblichen
ECF- und TCF-Sequenzen zu unterziehen, dies insbesondere unter Einwirkung
von Sauerstoff/und Wasserstoffperoxid, Wasserstoffperoxid in Gegenwart
von NaOH, O3, ClO2 oder
Formamidinsulfinsäure (FAS).
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Das
vorstehend abstrakt beschriebene erfindungsgemäße
Vorgehen nach Anfall des Rohzellstoffs bzw. des Reinzellstoffs soll
nachfolgend detaillierter beschrieben werden:
So hat es sich
gezeigt, dass der erfindungsgemäß anfallende oder
nach Delignifizierung und/oder Bleichen anfallende Zellstoff (Cellulose/Hemicellulosegemisch)
insbesondere wegen des anhaftenden Alkanolamins nicht bei allen
wünschenswerten Folgereaktionen zu wertvollen Produkten,
wie beispielsweise insbesondere für die pyrolytische Erzeugung
von Holzgas für die Treibstoffgewinnung, geeignet ist.
Hierbei bietet es sich an, den Rohzellstoff bzw. Zellstoff zur Abtrennung
des noch anhaftenden Alkanolamins a) mit einem das Alkanolamin lösenden
nichtwässrigen Lösungsmittel zu behandeln und
das Alkanolamin enthaltende nicht-wässrige Lösungsmittel
abzutrennen und/oder b) den Rohzellstoff/Zellstoff mit einem das
Alkanolamin nicht lösenden Lösungsmittel zu behandeln,
wobei die Behandlung sowohl vor wie auch nach der Abtrennung der
Lösung des Lignins durchführbar ist und aus dem
erhaltenen Zweiphasengemisch die Alkanolamin-Phase abgetrennt wird. Bei
der Maßnahme a) wird das abgetrennte Alkanolamin-haltige
Lösungsmittelgemisch destillativ getrennt, um das Alkanolamin
in den Prozess rückzuführen. Bevorzugt ist es
hier, dass durch Zugabe des das Alkanolamin lösenden nicht-wässrigen
Lösungsmittels gegen Ende der Destillation restliches Alkanolamin
durch. Azeotropbildung abgetrennt wird. Als nicht-wässriges
Lösungsmittel wird vorzugsweise Ethanol, Methanol, DMF,
Toluol und/oder Aceton bzw. ein das Alkanolamin lösendes
Mittel eingesetzt. Vorzugsweise wird der nach der Maßnahme
a) erhaltene gegebenenfalls lösungsmittelfeuchte Zellstoff
direkt in einem Pyrolyseverfahren zu einem zur Treibstoffherstellung
geeigneten Gasgemisch umgesetzt.
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Bei
der geschilderten Maßnahme b) wird vorzugsweise so vorgegangen,
dass das das Alkanolamin nicht lösende Lösungsmittel
ein Alkan, insbesondere Petrolether, Pentan, Hexan, Alkan, Diesel
und/oder Biodiesel, oder ein das Alkanolamin nicht lösendes
Lösungsmittel ist. Vorzugsweise wird das nach der Maßnahme b)
erhaltene Zweiphasengemisch (nach Abtrennung des Rohzellstoffs)
getrennt und die resultierende Alkanolamin-Fraktion anschließend
destillativ getrennt.
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Durch
die oben beschriebenen Maßnahmen wird das Alkanolamin im
Sinne der Erfindung weitgehend isoliert, um es dann zweckmäßigerweise
wieder dem Verfahrensbeginn zuzuführen. Zudem werden verbleibende
Reste an Lignin entfernt bzw. Prozessen mit quantifiziertem Lignin
zusammen mit Hemicellulosen (Polyosen) zugeführt. Grundsätzlich
können zwischen der Gewinnung des Rohzellstoffs und des
Zellstoffs noch fachmännische Maßnahmen einbezogen
werden.
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Die
bevorzugten Maßnahmen, nach denen das Lignin aus den verschiedenen
Ablaugen abgetrennt wird, sollen nachfolgend konkreter dargestellt
werden: So werden Wasser und das herangezogene Alkanolamin durch
Destillation, vorzugsweise Vakuumdestillation, abgetrennt. Auch
andere Trennprozesse, die wunschgemäß zum Einengen
des Lignin-Extraktes (im Grenzfall bis zur Trockenmasse) führen,
sind geeignet. Eine Abtrennung des Lignins gelingt auch, indem ein
Nichtlösemittel zu der Lösung des Lignins in Alkanolamin gegeben
wird. Dabei fällt das Lignin in Form von Feststoffpartikeln
aus und kann durch einen geeigneten Fest/Flüssigtrennprozess,
wie Filtration, Zentrifugation, Dünnschichtverdampfung
oder Membran, vom Alkanolamin abgetrennt werden. Die Abtrennung
des Lignins kann z. B. durch Einleiten von Kohlendioxid in den mit
Wasser oder besser mit dem Waschen nach der Alkanolamin-Extraktion
verdünnten, gegebenenfalls aufkonzentrierten Lignin/Alkanolamin-Extrakt
erfolgen. Durch das Aufkonzentrieren mittels einer Dünnschichtverdampfung
oder einem geeigneten anderen Destillationsmittel wird ein Großteil
des Alkanolamins in reiner Form zurückgewonnen und kann
in das Verfahren rückgeführt werden. Der Rest
des Alkanolamins wird destilliert, nachdem das Wasser aus der Fällflüssigkeit
nach Abtrennen des Lignins – ebenfalls im Vakuum – abdestilliert
wurde. Die Ausfällung des Lignins gelingt somit durch Einleiten
von Kohlendioxid und Abzentrifugieren. Die sich mit dem Kohlendioxid
bildende Additionsverbindung Alkanola min·Kohlendioxid kann
thermisch bzw. durch Eindüsen von Dampf wieder vollständig
in Alkanolamin und Kohlendioxid zersetzt werden. Der Rückstand
besteht aus einem abgebauten, reaktiven Lignin. Dieses kann als
chemischer Rohstoff vielfältigen Anwendungsbereichen zugeführt
werden, z. B. der Herstellung von Duroplasten von Polyurethanen
oder Bindemitteln. Demzufolge fällt durch die oben beschriebenen
Maßnahmen a) und b), insbesondere bei ihren vorteilhaften
Ausgestaltungen, eine Lignin-haltige, Wasser- bzw. Lösungsmittel-reiche
Fraktion an, die mehrfach eingesetzt werden kann, wobei das Lignin
aufkonzentriert wird und eine stark Lignin-haltige und Alkanolamin-reiche
Fraktion anfällt. Aus der Alkanolamin-reichen und wasserarmen
Fraktion braucht nur wenig Wasser abdestilliert zu werden, um dann
beispielsweise durch eine Dünnschichtverdampfung den größten
an Alkanolamin zurückgewinnen zu können.
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Die
Vorteile, die mit der vorliegenden Erfindung erzielt werden, sind
offenkundig. Sämtliche in die Reaktionsmechanismen eingebrachten
Verbindungen werden entweder weitgehend zurückgewonnen,
wie das im Aufschlussmittel enthaltene Alkanolamin, oder werden
nach wirtschaftlicher Aufarbeitung nützlichen Verwendungen
zugeführt. Insbesondere gilt dies für das Lignin
und die im Aufschluss in Lösung gegangenen Kohlenhydrate.
Der erfindungsgemäß anfallende Zellstoff zeigt
eine überraschend hohe Reinheit und außergewöhnlich
günstige Reaktivität. Er weist eine vorteilhafte
Kappa-Zahl von weniger als 20, teilweise von weniger als 15, auf.
Der erhaltene Zellstoff kann mit Vorteil zur Herstellung von Papier-
und Chemiezellstoff sowie auch zur Energiegewinnung (Bioethanol)
herangezogen werden.
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Im
Hinblick darauf, dass als Aufschlussmittel ein Gemisch aus Alkanolamin
und Wasser mit hohem Wasseranteil eingesetzt wird, ist der Verbrauch
an Alkanolamin stark reduziert. Da ein Aufschluss mit einem Aufschlussmittel
Alkanolamin/Wasser in einem Mengenverhältnis von etwa 50:50
vorteilhaft abläuft, insbesondere bei Katalysatorzusatz,
kann in erheblichem Maße Alkanolamin, insbesondere Monoethanolamin,
eingespart werden, was zu einer bedeutenden Rentabilitätssteigerung
führt. Beim Alkanolamin besteht der Vorteil der Rückgewinnung
in einer einfachen Vakuumdestillation. Die Erfindung erlaubt den
Aufschluss bzw. die Extraktion bei einem günstigen Flottenverhältnis
(etwa 8:1 bis 2:1), insbesondere beim kontinuierlichen Betrieb. Dies
wirkt sich positiv auf den Dampfverbrauch beim Aufschluss im Vergleich
zu klassischen Aufschlussverfahren aus.
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Das
erfindungsgemäße Verfahren kann mit geringen Modifikationen
in bereits bestehende Anlagen integriert werden, wobei lediglich
Investitionskosten für eine zusätzliche Destillationseinheit
anfallen. Bei Neuanlagen wird die aufwändige Chemikalienrückgewinnung
durch eine einfachere und kostengünstige Destillation ersetzt.
Erfindungsgemäß kann die Lignocellulose- haltige
Biomasse zu einem Zellstoff mit besonders günstiger Reaktionsfähigkeit
weiterverarbeitet werden. Dieser kann in fachmännischer
Weise beispielsweise zu Zuckern umgewandelt und diese zu Bioethanol
fermentiert werden. Das nach der Abtrennung des Lignins anfallende
Alkanolamin hat weitergehenden Wert und kann dem erfindungsgemäßen
Verfahren wieder zugeführt werden. Schließlich
besteht die Möglichkeit, den Rohzellstoff (auch nach dem
Stand der Technik) in Cellulosen und Hemicellulosen zu trennen und
auf diese Weise einen Chemiezellstoff zu erhalten. Besonders bevorzugt gilt
die Verwendung des nach dem erfindungsgemäß erhaltenen
Erzeugnisses, gegebenenfalls nach der Alkanolamin-Rückgewinnung,
insbesondere der Monoethanolamin-Rückgewinnung, als Papier-,
Energie- und Chemierohstoff oder als N-Depotdünger.
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Wie
bereits ausgeführt, werden mit dem Monoethanolamin im Rahmen
der Erfindung besondere Vorteile erzielt. Ergänzend ist
noch Folgendes anzumerken: Es ergibt sich für das jeweils
eingesetzte Monoalkanolamin, insbesondere Monoethanolamin, eine
sehr hohe Rückgewinnungsrate, was von großer wirtschaftlicher
Bedeutung ist, dies insbesondere im Hinblick auf die hohen Kosten
von Monoethanolamin mit etwa EUR 1.400,-/t. Ein rentabler Prozess
wird unter Einsatz des Alkanolamins im Rahmen der Erfindung möglich
durch: milde Bedingungen, da bei dem Aufschluss eine vergleichsweise
niedrige Temperatur gewählt werden kann, so dass MEA nicht
zersetzt wird (Siedepunkt 170°C), und geringeren Einsatz
von Monoalkanolamin, insbesondere MEA, durch Verdünnung
mit Wasser, dies vorzugsweise im Verhältnis von etwa 1:1
(Anmerkung: Wegen der milden Bedingungen der Verdünnung
ist das Verfahren vorzugsweise auf Einjahrespflanzen beschränkt. Mit
Holz müssten schärfere Bedingungen gewählt
werden, die zur Zersetzung von MEA führen).
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Die
Erfindung soll nachfolgend anhand von Beispielen noch näher
erläutert werden, wobei auch gezeigt werden soll, welche
Einzelparameter für die Erfindung von besonderer Relevanz
sind:
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Beispiele
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Bei
den nachfolgend beschriebenen Versuchen wurde für alle
Aufschlüsse Weizenstroh aus der Ernte aus 2008 eines landwirtschaftlichen
Betriebs in Schleswig-Holstein eingesetzt. Das Stroh wurde in einem Häcksler
zerkleinert, das Feinmaterial abgetrennt und in dieser Form für
die Aufschlüsse in einem 15 l Dreh-Autoklaven mit äußerer
Mantelbeheizung und einem Prozesskontrollsystem eingesetzt. Das
Stroh hatte einen Feststoffgehalt von 90,3%. Für alle Kochungen
wurden einheitlich 400 g atro Stroh eingesetzt. Die Aufheizzeit
auf eine Maximaltemperatur betrug bei allen Aufschlüssen
60 Min.
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Beispiel 1
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Bei
dem Gesamtverfahren wird als Alkanolamin Monoethanolamin (MEA) eingesetzt.
Aus der folgenden Gesamtbetrachtung ergibt es sich, dass es hier
ein wesentlicher Gesichtspunkt ist, dass das Monoethanolamin im
Gemisch mit Wasser als Aufschlussmittel eingesetzt und nach Gewinnen
des Rohzellstoffs bzw. Zellstoffs wieder in das System zurückgeführt
wird. Im Einzelnen wird wie folgt vorgegangen, wobei auf das beigefügte
Fließbild Bezug genommen wird (1).
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Eine
Anlage zur Durchführung des erfindungsgemäßen
Verfahrens umfasst nach einem bevorzugten Ausführungsbeispiel
einen Kocher 2, eine Trenneinrichtung 8, eine
Delignifizierungseinheit 10 und eine Bleicheinheit 13.
Ferner umfasst die Anlage eine Destillationseinrichtung 11,
einen Wasserbehälter 5 sowie einen MEA-Behälter 4.
Die einzelnen Komponenten der Anlage sind durch Leitungen miteinander
gekoppelt. Die Anordnung und Verbindung der einzelnen Komponenten
untereinander wird in der nachfolgenden Verfahrensbeschreibung näher
erläutert:
Der Kocher 2 weist eine Biomassezuleitung 1 und
eine Katalysatorzuleitung 3 auf, wodurch dem Kocher 2 Biomasse
und Katalysator zugeleitet wird. Die Biomasse umfasst vorzugsweise
Weizenstroh als Einjahrespflanze. Dem Kocher 2 wird ferner
Monoethanolamin (MEA) durch eine erste MEA-Rückführung 42 und
Wasser über eine Kocherzuleitung 5.4 zugeführt.
Die Biomasse wird im Kocher 2 mit einer Aufschlusslösung
aus MEA und Wasser in Gegenwart des Katalysators aufgeschlossen.
Vorzugsweise erfolgt das Aufschließen bei einer Kochertemperatur
zwischen 130°C und 170°C, insbesondere zwischen
140°C und 160°C, insbesondere bei etwa 150°C.
Die Aufschlussdauer beträgt vorzugsweise 130 min bis 170
min, insbesondere 140 min bis 160 min, insbesondere etwa 150 min.
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Der
Biomasseaufschluss wird im Folgenden über eine Biomasseaufschlussleitung 6.1 der
Trenneinrichtung 8 zugeführt. Der Trenneinrichtung 8 wird
ferner über eine erste Wasserleitung 5.1 Wasser
aus dem Wasserbehälter 5 zugeführt. In
der Trenneinrichtung 8 erfolgt ein stufenweises Abtrennen
des Zellstoffs aus dem Biomasseaufschluss. Das über die
erste Wasserleitung 5.1 zugeleitete Wasser wird dabei als
Waschwasser verwendet. Bei der Abtrennung des Zellstoffs fällt
Ablauge an, die die in Lösung gegangene Biomasse und die
dem Kocher 2 zugeführten Aufschlusschemikalien,
insbesondere MEA, umfasst. Die Ablauge wird von der Trenneinrichtung 8 über
eine Ablaugeableitung 7.1 der Destillationseinrichtung 11 zugeführt,
auf deren Funktionsweise später näher eingegangen
wird.
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Der
in der Trenneinrichtung 8 abgetrennte Rohzellstoff wird über
eine Zellstoffweiterleitung 6.2 der Delignifizierungseinheit 10 zugeführt.
Die Delignifizierungseinheit 10 umfasst ferner eine Sauerstoffzuleitung 10.1 sowie
eine MEA-Zufuhr in Form einer zweiten MEA-Rückführung 4.3. Über
die zweite MEA-Rückführung 4.3 wird dem
Delignifizierungsprozess in der Delignifizierungseinheit 10 MEA
aus dem MEA-Behälter 4 zugeleitet. Ferner ist
die Delignifizierungseinheit 10 durch eine zweite Wasserleitung 5.2 mit
dem Wasserbehälter 5 verbunden, so dass dem Delignifizierungsprozess
Wasser zugeführt werden kann. In der Delignifizierungseinheit 10 wird
eine MEA-O2-Bleiche durchgeführt,
wobei insbesondere Lignin abgetrennt wird. Das abgetrennte Ligninfiltrat
wird über die Ligninableitung 9 an die Trenneinrichtung 8 zurückgeleitet
und für die in der Trenneinrichtung 8 durchgeführte
Rohzellstoffwäsche verwendet.
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Nach
der MEA/O2-Bleiche in der Delignifizierungseinheit 10 wird
der gebleichte Zellstoff über eine Zellstoffzuleitung 6.3 der
Bleicheinheit 13 zugeführt. Die Bleicheinheit 13 umfasst
ferner eine Bleichmittelzufuhr 13.1, wodurch Bleichmittel,
beispielsweise O/P, O3, P, ClO2 und/oder
FAS, zuführbar ist. Der Bleichprozess in der Bleicheinheit 13 kann
elementarchlorfreie (ECF) oder total chlorfreie (TCF) Sequenzen
umfassen. Der Zellstoff wird in der Bleicheinheit 13 auf
höhere Weißgräde aufgehellt. Ferner wird
der Bleicheinheit 13 über eine dritte Wasserleitung 5.5 Wasser
aus dem Wasserbehälter 5 zugeleitet, so dass der
Zellstoff in der Bleicheinheit 13 gewaschen wird. Dabei
wird das Bleichfiltrat vom Zellstoff abgetrennt und über
eine Filtratableitung 14 abgeführt. Der gewonnene
Zellstoff wird über eine Zellstoffableitung 6.4 aus
der Bleicheinheit 13 abgeleitet.
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Die
in der Trenneinrichtung 8 abgetrennte und über
die Ablaugeableitung 7.1 der Destillationseinrichtung 11 zugeführte
Ablauge wird in der Destillationseinrichtung 11 weiter
aufgetrennt. Durch die Auftrennung bzw. Destillation in der Destillationseinrichtung 11 wird
eine Rückgewinnung von Wasser und MEA erreicht. Das rückgewonnene
Wasser bzw. Abwasser wird über eine Abwasserleitung 5.3 dem
Wasserbehälter 5 zugeführt und steht
dem Verfahren zur Gewinnung von Zellstoff wieder zur Verfügung.
Analog erfolgt die Rückgewinnung des MEA, wobei das MEA über
eine MEA-Zuleitung 4.1 dem MEA-Behälter 4 zugeführt
wird. Der MEA-Behälter 4 umfasst ferner eine MEA-Einleitung 4.4, über
die MEA von extern zugeführt bzw. nachgefüllt werden
kann. Das kann dann zweckmäßig sein, wenn während
des Gewinnungsverfahrens MEA-Verluste entstehen. Die Destillationseinrichtung 11 umfasst
ferner eine Feststoffableitung 12, über die nach
der Wasser- und MEA-Abtrennung übrig bleibende Ablaugesubstanzen,
insbesondere trockene Ablaugesubstanzen, abgeführt werden.
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Beispiel 2 (Einfluss der Temperatur im
MEA-Aufschluss von Weizenstroh)
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Die
wesentliche Voraussetzung für eine Verminderung der MEA-Zersetzung
während des Aufschlusses ist die Absenkung der Kochtemperatur.
Daher wurde die Aufschlusstemperatur zwischen 165°C und
130°C variiert. Die ansonsten angewandten Bedingungen und
die Ergebnisse sind in Tabelle 1 aufgeführt. Zum Vergleich
wurden Soda und Soda/Anthrachinon (AQ)-Aufschlüsse durchgeführt,
die im industriellen Maßstab für den Aufschluss
von Stroh das Standardverfahren sind. Es zeigte sich, dass eine
Absenkung der Aufschlusstemperatur bis auf 150°C (WS 10;
WS 3–5) möglich ist, ohne dass die Delignifizierungsleistung
des Systems abnimmt (Kappazahl) und die Ausbeuten auf einem hohen
Niveau liegen. Im Vergleich zu den konventionellen Soda bzw. Soda/AQ
Aufschlüssen liegen sie um bis zu 12%/Rohstoff höher,
was etwa ein Viertel mehr Zellstoffproduktion aus der gleichen Rohmaterialmenge
bedeutet. Die MEA-Zellstoffe hatten im Vergleich zu den Soda-Stoffen
sehr niedrige Weißgrade (15%ISO zu 28%ISO). Eine Vorbehandlung
des Aufschlussguts mit Ammoniak erbrachte hier keine Vorteile (WS7–WS9). Tabelle 1 (Aufschluss von Weizenstroh im 15-Liter
MK-Kocher)
| Versuchsnummer | | WS1 | WS2 | WS10 | WS3 | WS4 |
| Aufschlussverfahren | | Soda | Soda/AQ | MEA | MEA | MEA |
| Code | | Soda
1 | Soda/AQ
1 | MEA5 | MEA1 | MEA2 |
| Einsatzmenge | g | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| Feststoff | % | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 |
| NaOH | % | 16 | 18 | 0 | 0 | 0 |
| AQ | % | / | 0,1 | / | / | / |
| MEA | % | / | / | 400 | 400 | 400 |
| Ammoniak | % | / | / | / | / | / |
| Flottenverhältnis* | / | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Aufheizdauer | min | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
| Temperatur | °C | 160 | 160 | 165 | 160 | 155 |
| Kochdauer
bei Tmax | min | 60 | 100 | 90 | 90 | 150 |
| End-pH-Wert | / | 12,2 | 12,1 | / | / | / |
| Gesamtausbeute | % | 46,5 | 48 | 56,6 | 57,1 | 56,4 |
| Gutstoffanteil | % | 42,6 | 46,3 | 54,1 | 53,6 | 53,3 |
| Splitter | % | 3,9 | 1,7 | 2,5 | 3,5 | 3,1 |
| Viskosität | g/ml | 877 | 906 | 1020 | 1002 | 991 |
| Weißgrad | %
ISO | 28 | 28,2 | 14,7 | 16 | 16,4 |
| Kappazahl | / | 14,6 | 12,1 | 16,7 | 17,4 | 17,3 |
(Fortsetzung von Tabelle 1)
| WS5 | WS6 | WS7 | WS8 | WS9 | WS11 |
| MEA | MEA | A-MEA | A-MEA | A-MEA | MEA |
| MEA3 | MEA4 | AMEA1 | AMEA2 | AMEA3 | MEA6 |
| 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 |
| 0 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0 |
| / | / | / | / | / | / |
| 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| / | / | 10 | 10 | 10 | / |
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
| 150 | 150 | 150 | 140 | 130 | 150 |
| 240 | 150 | 150 | 150 | 240 | 90 |
| / | / | / | / | / | / |
| 56,8 | 58,9 | 57,6 | 58,4 | 64 | 57,6 |
| 54 | 54,3 | 53 | 55,3 | 52,8 | 56,3 |
| 2,8 | 4,6 | 4,6 | 3,1*** | 11,2 | 1,3*** |
| 991 | 948 | 909 | 863 | 818 | / |
| 15,5 | 15,5 | 19 | 16,8 | 15 | / |
| 17,1 | 18,7 | 18,7 | 21,8 | 24,8 | / |
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Anmerkungen:
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- * MEA-Aufschlüsse = MEA/Stroh-Verhältnis,
Zugabe von 250 ml Wasser zum verlustfreien Überspülen
des MEA, tatsächliches Flottenverhältnis: 4,77
- ** A-MEA: mit Ammoniakvorbehandlung: 10%/atro Stroh, Flotte
3:1, 33 min Aufheizzeit auf 120°C, 10 min bei 120°C,
danach Abgasen
- *** Kochgut wurde zusätzlich vor dem Aufschlagen im
Pulper mit einem Ultra-Turrax aufgeschlagen (Vorversuch zur MEA-Bilanzierung),
dadurch weniger Splitter und höherer Gutstoffanteil
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Beispiel 3 (Ersatz eines Teils des MEA
im Aufschluss durch Wasser)
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Um
den spezifischen MEA-Verbrauch im Aufschluss weiter zu senken, wurde
schrittweise MEA durch Wasser ersetzt. Die Ergebnisse sind in der
nachfolgenden Tabelle 2 zusammengestellt. Eine Reduktion des MEA-Anteils
an der Aufschlusslösung bis auf 50% hatte kaum einen negativen
Einfluss auf den Aufschluss. Die Kappazahl erhöhte sich
bei sonst gleichbleibenden Bedingungen nur um 2,5 Einheiten (WS6;
WS16, 17). Bei Absenkung des MEA-Gehalts der Aufschlusslösung
auf 37,5% stieg die Kappa-Zahl um eine weitere Einheit (WS23), während
sie bei 25% MEA-Anteil um 16 Einheiten hochschnellte, verbunden
mit einem starken Anwachsen des nicht ausreichend für eine
Zerfaserung aufgeschlossenen Strohanteils in Form von Splittern (WS18).
Auf Basis dieser Ergebnisse wurde in den Standardkochungen mit MEA-H
2O Verhältnissen von 50:50 gearbeitet. Tabelle 2
| Versuchsnummer | WS6 | WS16 | WS17 | WS18 | WS19 | WS20 | WS21 | WS22 | WS23 | WS24 |
| Aufschlussverfahren | MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | MEA |
| Code | MEA4 | MEAS1 | MEAS2 | MEAS3 | MEAS4 | MEAS5 | MEAS6 | MEAS7 | MEAS8 | MEAS9 |
| Einsatzmenge
(gr) | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| Feststoff
(%) | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 |
| AQ
(%) | / | / | / | / | 0,1 | 0,1 | 0,1 | / | / | 0,1 |
| MEA
(%) | 100 | 75 | 50 | 25 | 50 | 25 | 37,5 | 50 | 37,5 | 100 |
| Wasser
(%) | / | 25 | 50 | 75 | 50 | 75 | 62,5 | 50 | 62,5 | / |
| DMAP
(%) | / | / | / | / | / | / | / | 0,1 | / | / |
| Flottenverhältnis* | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| Aufheizdauer
(min) | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
| Temperatur | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 |
| Kochdauer
bei Tmax (min) | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 |
| Gesamtausbeute
(%) | 58,9 | 57,6 | 59,7 | 62,6 | 57,7 | 61,5 | 56,8 | 56,9 | 58,6 | 53,5 |
| Gutstoffanteil
(%) | 54,3 | 54,8 | 56 | 52 | 56 | 56,2 | 54,9 | 54,1 | 54,7 | 52 |
| Splitter
(%) | 4,6 | 2,8 | 3,7 | 10,6 | 1,7 | 5,35 | 1,9 | 2,8 | 3,9 | 1,5 |
| Viskosität
(mg/l) | 948 | | | | | | | | | |
| Weißgrad
(ISO %) | 15,5 | 12,4 | 14,8 | 10,6 | 15,7 | 10,2 | 15,1 | 14,8 | 14,5 | 15,5 |
| Kappazahl | 18,7 | 19,5 | 22,2 | 39 | 15,7 | 29,4 | 19,5 | 18,3 | 23,6 | 14,6 |
(Fortsetzung von Tabelle 2:)
| WS25 | WS26 | WS27 | WS28 | WS29 | WS30 | WS31 | WS32 | WS33 | WS34 | | |
| W-MEA | WOMEA | WOMEA | W-MEA | MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA | W-MEA |
| MEAS10 | MEAS11 | MEAS12 | MEAS13 | MEAS14 | MEAS15 | MEAS16 | MEAS17* | MEAS18* | MEAS19* |
| 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 | 400 |
| 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 | 90,3 |
| 0,05 | 0,1 | 0,1 | / | / | / | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 |
| 50 | 37,5 | 37,5 | 37,5 | 100 | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 |
| 50 | 62,5 | 62,5 | 62,5 | / | 50 | 50 | 50 | 50 | 50 |
| / | / | / | 0,1 | 0,1 | 0,1 | 0,1 | / | / | / |
| 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 | 4 |
| 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 | 60 |
| 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 |
| 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 | 150 |
| 56,7 | 55,3 | 55,2 | 57 | 52,8 | 56,9 | 57 | 56,9 | 56,4 | 56,7 | 56,6 | Durchschnitt |
| 54,6 | 53,6 | 51,6 | 53 | 50,4 | 53,3 | 55 | 55 | 54,5 | 55 | 54,8 |
| 2,1 | 1,7 | 3,6 | 4 | 2,4 | 3,6 | 2 | 1,9 | 1,9 | 1,7 | 1,8 |
| | | | | | | | | | | 14,4 |
| 15,3 | 14,8 | 13,3 | 13,3 | 14,2 | 14,5 | 14,4 | | | |
| 16,6 | 17,8 | 18,5 | 23,8 | 18 | 20 | 17,3 | 17,1 | | 17,5 | |
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Anmerkungen:
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- W = Wasser
- O = Sauerstoff
- Bei MEAS 11 Einsatz von Sauerstoff nach der Kochung bzw. bei
der Abkühlungsphase
- Bei MEAS 12 Einsatz von Sauerstoff eine Stunde bevor Ende der
Kochung
- * Kochungen für die Bleiche
-
Beispiel 4 (Einsatz von Katalysatoren
im Aufschlusssystem MEA-H2O)
-
Da
der MEA-Aufschluss unter alkalischen Bedingungen stattfindet und
in bekannten alkalischen Aufschlussverfahren, wie dem Soda- und
den Kraftverfahren, AQ als Katalysator zur Beschleunigung des Aufschlusses
und zur Stabilisierung der Kohlenhydrate gegen einen Abbau vom.
Kettenende her eingesetzt wird, wurde auch beim MEA-Aufschluss dieser
Katalysator verwendet. Mengen von 0,05–0,1%/Rohmaterial
beschleunigen den Aufschluss erheblich. Die Kappazahl wird um 4–5
Einheiten zusätzlich abgesenkt (WS19–21; WS24,
25). Dadurch wird es möglich, mit einem MEA/H2O
Verhältnis von 37,5:62.5 die gleiche Delignifizierung wie
in einem reinen MEA-Aufschluss zu erreichen. Der Einsatz von DMAP
(4-Dimethylaminophenolhydrochlorid) als Katalysator hatte dagegen
keinen Einfluss auf den Aufschluss (WS22; WS28–31).
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Beispiel 5 (Einsatz vom MEA als Alkaliquelle
in der Sauerstoffdelignifizierung von MEA-Zellstoffen)
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Zur
Aktivierung von Sauerstoff in der weiteren Delignifizierung von
Zellstoffen wird üblicherweise NaOH als Alkaliquelle verwendet.
Es wurde untersucht, ob MEA als Alkaliquelle NaOH ersetzen kann,
da es für die Schließung des Zellstoffherstellungsprozesses
von Vorteil ist, wenn in der Kochung und der Sauerstoffdelignifizierung
die gleiche Base verwendet wird. in Tabelle 3 sind Ergebnisse der
Sauerstoffdelignifizierung zusammengestellt bei der sowohl NaOH
als auch MEA als Alkaliquelle eingesetzt wurden. Die NaOH-Menge betrug
2 und 3% während 10–160% MEA/Faserstoff verwendet
wurden. Die Reaktionstemperatur wurde zwischen 90 und 110°C
variiert, während die Reaktionsdauer mit 90 min konstant
gehalten wurde.
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Bei
einer Ausgangskappazahl im ungebleichten Zellstoff von 19,5 konnte
diese in Abhängigkeit von Temperatur und Alkalimenge bis
auf die Hälfte gesenkt werden. Hierbei erwies sich MEA
als sehr effektiv, wobei allerdings 20% MEA/Faserstoff benötigt
wurden, um bei 90°C eine Kappazahl von 10,9 zu erreichen,
die für die weitere Bleiche des Zellstoffs geeignet ist
(Große O-Stufe). Die entstehende Bleichablauge kann in
einer Wäsche abgetrennt und zur Wäsche des Kocherstoffes
verwendet werden. Sie kann dann zusammen mit der Aufschlusslösung
aufgearbeitet werden (Chemikalienrückgewinnung). Tabelle 3
| | NaOH
(%) | MEA-Einsatz
(%) | Temp. | Zeit
(min) | Kappazahl | Weissgrad (%ISO) | Delignifizierungsgrad
(%) |
| MEAS6 | / | / | / | / | 19,5 | 15,1 | / |
| MEAS6-O1 | / | 10 | 90 | 90 | 13 | 18,7 | 33,3 |
| MEAS6-O2 | / | 20 | 90 | 90 | 12,3 | 19,8 | 37 |
| MEAS6-O3 | / | 40 | 90 | 90 | 11,5 | 20,1 | 41 |
| MEAS6-O4 | / | 80 | 90 | 90 | 10,8 | 23 | 44,6 |
| MEAS6-O5 | / | 120 | 90 | 90 | 10,8 | 26,05 | 44,6 |
| MEAS6-O6 | / | 160 | 90 | 90 | 9,5 | 26,3 | 51,3 |
| MEAS6-O7 | 2 | / | 90 | 90 | 10,6 | 24,6 | 45,6 |
| MEAS6-O8 | 3 | / | 90 | 90 | 9,5 | 26,9 | 51,3 |
| MEAS6-O9 | / | 10 | 100 | 90 | 12,6 | 22 | 35,4 |
| MEAS6-O10 | / | 20 | 100 | 90 | 11,6 | 24,4 | 40,5 |
| MEAS6-O11 | / | 40 | 100 | 90 | 10,8 | 26,9 | 44,6 |
| MEAS6-O12 | / | 80 | 100 | 90 | 10,6 | 28,6 | 45,6 |
| MEAS6-O13 | / | 120 | 100 | 90 | 10,7 | 28,6 | 45,1 |
| MEAS6-O14 | / | 160 | 100 | 90 | 10,5 | 28,6 | 46,1 |
| MEAS6-O15 | 2 | / | 100 | 90 | 9,7 | 28,2 | 50,2 |
| MEAS6-O16 | 3 | / | 100 | 90 | 9,4 | 31,1 | 51,8 |
| MEAS6-O17 | / | 10 | 110 | 90 | 10,2 | 24,8 | 47,7 |
| MEAS6-O18 | / | 40 | 110 | 90 | 10,2 | 27,2 | 47,7 |
| MEAS6-O19 | / | 160 | 110 | 90 | 10,5 | 25,3 | 46,1 |
| MEAS6-O20 | 3 | / | 110 | 90 | 8,1 | 35,3 | 58,5 |
| MEAS4 | / | / | / | / | 16 | 15,7 | / |
| MEAS4-O21 | / | 20 | 90 | 90 | 9,5 | 24,3 | 40,6 |
| MEAS4-O22 | / | 80 | 90 | 90 | 9,4 | 27,2 | 41,2 |
| MEAS4-O23 | / | 160 | 90 | 90 | 9 | 27,7 | 43,7 |
| MEAS4-O24 | 2 | / | 90 | 90 | 8,7 | 27,3 | 45,6 |
| Kochung für
die Bleiche | / | / | / | / | 17,2 | 14,4 | / |
| Grosse O-Stufe | / | 20 | 90 | 90 | 10,9 | 21,3 | 36,6 |
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Anmerkungen:
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- Bei allen O-Versuchen Stoffdichte 20%, O-Druck 6 bar, Ausbeute
nach O-Stufe: 97,2%
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Beispiel 6 (Bleiche der MEA-Zellstoffe)
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Der
mit Sauerstoff delignifizierte Zellstoff mit einer Kappazahl von
10,9 wurde in einer völlig chlorfreien Bleichsequenz (TCF)
und einer Bleichsequenz unter Verwendung geringer Mengen an Chlordioxid
(D) gebleicht. Jede Bleichstufe wurde optimiert und die optimierten
Bedingungen in der Gesamtsequenz zur Bleiche einer größeren
Zellstoffmenge zu Ermittlung der papiermacherischen Eigenschaften
der Zellstoffe eingesetzt.
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Nach
der Sauerstoffstufe wurde der Stoff in einer Kompfexbildnerstufe
(Q) zur Entfernung von Schwermetallen behandelt. Es wurden verschiedene
Komplexbildner bzw. Komplexbildnerkombinationen verwendet (sh. Tabelle
4). Zur Verbesserung der Löslichkeit der Schwermetalle
wurde der Stoff mit Schwefelsäure auf pH-Werte zwischen
4 und 2,5 eingestellt, Nach 30 min Behandlungsdauer bei 60°C
erfolgte die Entfernung der komplexierten Metalle in einer Wäsche.
Anschließend wurden die Stoffe in einer mit Peroxid verstärkten
Sauerstoffstufe (OP) und alternativ nur mit Peroxid gebleicht. Die
Bedingungen dieser Stufen wurden variiert, um optimale Bedingungen
zu finden (sh. Tabelle 4). Die Ergebnisse zeigen, dass eine stärkere
Absenkung des pH-Wertes in der Q-Stufe die Wirksamkeit der nachfolgenden
Bleichstufe verbessert. Bezüglich der Bleichwirkung war
die OP-Stufe der P-Stufe unter Berücksichtigung des Peroxideinsatzes überlegen.
Aus diesem Grund wurde in den weiteren Bleichsequenzen die OP-Stufe
verwendet.
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Wie
bereits erwähnt, wurden in der Endbleiche der Zellstoffe
sowohl Chlordioxid (D) als auch Ozon (Z) eingesetzt (sh. Tabelle
5). In diesen Stufen wurden nochmals Komplexbildner zugesetzt, um
die Ozonstufe und die abschließende Peroxidstufe (P) selektiver
zu gestalten.
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Die
Chlordioxidstufe wurde hinsichtlich des Chemikalieneinsatzes nochmals
optimiert und für die Bleiche der Großcharge eine
Menge von 0,2% Chlordioxid/Zellstoff festgelegt. In der Ozonbehandlung
wurden konstant 0,35% Ozon eingesetzt. Für beide Bleichvarianten
wurde abschließend eine Peroxidstufe verwendet, die hinsichtlich
des Chemikalieneinsatzes nochmals optimiert wurde. In der abschließenden
Bleiche der Großchargen wurden jeweils 2% H2O2 sowie 2% NaOH verwendet.
-
Der
in der Sequenz O-OP-(DQ)-P erreichte Endweißgrad betrug
79,8% ISO während in der Sequenz O-OP-(ZQ)-P ein Weißgrad
von 80,1% ISO erreicht wurde (Tab. 5). Dies ist für die
meisten Einsatzgebiete von Strohzellstoffen ein ausreichender Weißgrad. Tabelle 4
| | NaOH
(%) | H2O2 (%) | DTPA
(%) | DTPMPA
(%) | MgSO4 (%) | Na2 SiO3 (%) | T (°C) | Zeit (min) | Kappazahl | Weißgrad | Rest-H2O2 | Grad der Delegnif. (%) |
| O | / | / | / | / | / | / | / | / | 10,9 | 21,3 | / | / |
| Q* | / | / | 0,2 | / | / | / | 60 | 30 | 10,9 | 28,1 | / | / |
| OP1 | 2,5 | 4 | / | 0,05 | 0,1 | / | 98 | 90 | 5,8 | 51,6 | 0 | 46,8 |
| OP2 | 2,5 | 4 | / | 0,05 | 0,1 | 2 | 98 | 90 | 4,8 | 62,5 | 0 | 56 |
| OP3 | 2,5 | 4 | / | 0,05 | 0,1 | 2 | 98 | 90 | 4,6 | 63,5 | 0 | 57,8 |
| OP4 | 2 | 3 | / | 0,05 | 0,1 | 2 | 98 | 90 | 5 | 61,2 | 0 | 54,1 |
| Q** | / | / | 0,2 | / | / | / | 60 | 30 | 10,9 | 29,8 | / | / |
| OP5 | 2 | 1 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 5,6 | 53,3 | 0 | 48,6 |
| OP6 | 2 | 1,5 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 5 | 59,3 | 0 | 54,1 |
| OP7 | 2 | 2 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 4,7 | 60,4 | 0 | 56,9 |
| OP8 | 2 | 2,5 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 4,7 | 63 | 0 | 59,9 |
| OP-Gross | 2 | 1,5 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 4,8 | 56 | 0 | 56 |
| Q*** | / | / | 0,2 | / | / | / | 60 | 30 | 4,8 | 57 | / | / |
| P1 | 1,5 | 1 | / | / | / | 2 | 80 | 240 | 3,4 | 50,5 | 0 | 29,2 |
| P2 | 1,75 | 2 | / | / | / | 2 | 80 | 240 | 3,3 | 50,2 | 0 | 31,2 |
| P3 | 2 | 3 | / | / | / | 2 | 80 | 240 | 3,2 | 49,3 | 0 | 33,3 |
| P4 | 2,25 | 4 | / | / | / | 2 | 80 | 240 | 3,2 | 55 | 0 | 33,3 |
| P5 | 1,5 | 1 | / | / | / | 3 | 80 | 120 | 3,3 | 54,1 | 0 | 31,2 |
| P6 | 1,75 | 2 | / | / | / | 3 | 80 | 120 | 3,2 | 55,6 | 0 | 33,3 |
| P7 | 2 | 3 | / | / | / | 3 | 80 | 120 | 3,2 | 57,6 | 0 | 33,3 |
| P8 | 2,25 | 4 | / | / | / | 3 | 80 | 120 | 3,2 | 58,8 | 0 | 33,3 |
| P9 | 1,5 | 1 | / | / | / | 3 | 70 | 120 | 3,3 | 55,6 | 0 | 31,2 |
| P10 | 1,75 | 2 | / | / | / | 3 | 70 | 120 | 3,3 | 56,2 | 0 | 31,2 |
| P11 | 2 | 3 | / | / | / | 3 | 70 | 120 | 3,2 | 55,4 | 0 | 33,3 |
| P12 | 2,25 | 4 | / | / | / | 3 | 70 | 120 | 3,2 | 57,7 | 0 | 33,3 |
-
Anmerkungen:
-
- Q*: pH Anfang 4 – pH Ende 4,5
- Q**: pH Anfang 2,8 – Ende 3,2
- Q***: pH Anfang 2,5 – pH Ende 3
-
Tabelle 5
| | ClO2 (%) | Ozon (%) | NaOH (%) | H2O2 (%) | DTP
A (%) | DTPM PA (%) | Mg SO4 (%) | Na2 SiO3 (%) | T (°C) | Zeit (min) | Kappazahl | Weißgrad | Rest-H2O2 (%) | Grad der
Delegnif. (%) |
| OP | / | / | 2 | 1,5 | / | / | / | 2 | 98 | 90 | 4,8 | 56 | / | 56 |
| D(Q)1 | 0,2 | / | / | / | 0,2 | / | / | / | 70 | 120 | 3,2 | 66,5 | / | 33,3 |
| D(Q)2 | 0,4 | / | / | / | 0,2 | / | / | / | 70 | 120 | 3 | 67,2 | / | 37,5 |
| D(Q)3 | 0,6 | / | / | / | 0,2 | / | / | / | 70 | 120 | 2,7 | 68,4 | / | 43,7 |
| D(Q)gross | 0,2 | / | / | / | 0,2 | | | | 70 | 120 | 3,3 | 69,8 | / | 31,2 |
| D(Q)P1 | / | / | 1,5 | 2 | / | / | / | 2 | 70 | 30 | 3 | 70,9 | 99,1 | 6,2 |
| D(Q)P2 | / | / | 1,5 | 2 | / | / | / | 2 | 70 | 30 | 2,7 | 71,5 | 99,6 | 10 |
| D(Q)P3 | / | / | 1,5 | 2 | / | / | / | 2 | 70 | 30 | 2,4 | 73,8 | 99,2 | 11,1 |
| Dg(Q)P1 | / | / | 2 | 2 | / | / | / | 3 | 70 | 120 | 2,7 | 78,7 | 98,9 | 18,2 |
| Dg(Q)P2 | / | / | 2,5 | 4 | / | / | / | 3 | 80 | 240 | 2,5 | 80,9 | 40,2 | 24,2 |
| Dg(Q)P3 | / | / | 2 | 2 | / | / | / | 3 | 80 | 240 | 2,7 | 79,7 | 66,6 | 18,2 |
| Dg(Q)P4 | / | / | 2,25 | 3 | / | / | / | 3 | 80 | 240 | 2,6 | 80,1 | 62,8 | 21,2 |
| Dg(Q)P5 | / | / | 2,5 | 4 | / | / | 0,2 | / | 80 | 240 | 2,7 | 80,2 | 41,3 | 18,2 |
| Dg(Q)Pgross | / | / | 2 | 2 | / | / | 0,2 | / | 80 | 240 | 2,7 | 79,8 | 42,2 | 18,2 |
| Z(Q)gross | / | 0,35 | / | / | 0,2 | / | / | / | 50 | 9,59 | 1,2 | 78,62 | / | 75 |
| Z(Q)P1 | / | / | 1 | 0,5 | / | / | 0,2 | / | 70 | 120 | 0,9 | 78,7 | 88 | 25 |
| Z(Q)P2 | / | / | 1,2 | 1 | / | / | 0,2 | / | 70 | 120 | 0,8 | 78,9 | 74 | 33,3 |
| Z(Q)P3 | / | / | 2 | 2 | / | / | 0,2 | / | 80 | 120 | 0,8 | 81,4 | 67 | 33,3 |
| Z(Q)Pgross | / | / | 2 | 2 | / | / | 0,2 | / | 80 | 120 | 0,8 | 80,5 | 89,8 | 33,3 |
-
Beispiel 7 (Technologische Eigenschaften
von MEA-Zellstoffen)
-
Die
Tabellen 6 bis 8 enthalten technologische und optische Werte eines
ungebleichten und des gleichen Zellstoffs, der in den beiden unterschiedlichen
Sequenzen gebleicht wurde. Die ermittelten Werte sind für Weizenstrohzellstoffe
sehr gut, insbesondere wenn man die hohen Ausbeuten der Zellstoffe
berücksichtigt. Die Festigkeitswerte steigen nach der Bleiche
sogar noch an, was für Zellstoffe, die in konventionellen
Verfahren hergestellt werden, nicht der Fall ist. Dies dürfte
auch auf die schonenden Aufschlussbedingungen des MEA-Verfahrens
zurückzuführen sein. Die Bleiche reduziert etwas
den hohen Hemicellulosengehalt der MEA-Zellstoffe, was sich positiv
auf die Festigkeiten auswirkt.
-
Durchgeführte
Vergleiche zwischen Weizenstrohzellstoffen, hergestellt im MEA-Verfahren
und im konventionellen Soda/AQ Verfahren, haben gezeigt, dass MEA-Zellstoffe
den entsprechenden Soda-Stoffen technologisch überlegen
sind. Tabelle 6
| Rohstoff | Weizenstroh | Chemikalieneinsatz 200% | Ausbeute:
56,6% | Gutstoff:54,80% |
| Aufschluss: | MEA | Kappazahl:
17,2/ | Weißgrad
des eingebleichten Stoffes init. 14,4% ISO | Viskosität: |
| |
| WS 32-34;
MEAS 17-19 | 1. Mahlgrad | 2. Mahlgrad | 3. Mahlgrad | 4. Mahlgrad | 5. Mahlgrad | 6. Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad |
| Mahlgrad | °SR | 33 | 42,5 | 47,5 | 55,5 | | | 40 | 45 | 50 |
| Mahlgrad
CSF | ml | 383 | 279 | 235 | 177 | | | 304 | 256 | 216 |
| Mahldauer | min | 0 | 1 | 2 | 5 | | | 1 | 2 | 3 |
| Spez.
Volumen | cm3/g | 2,2 | 2,22 | 1,89 | 1,8 | | | 2,22 | 2,06 | 1,86 |
| Reißlänge | km | 6,23 | 6,84 | 7,23 | 7,55 | | | 6,68 | 7,04 | 7,33 |
| Berstdruck | kPa | 226 | 272 | 288 | 310 | | | 260 | 280 | 295 |
| Berstdruck
80 g/m2 | kPa | 244 | 299 | 315 | 341 | | | 285 | 307 | 323 |
| Druckreißfestk. | cN | 24,9 | 24 | 22,7 | 22,7 | | | 24 | 23 | 23 |
| Druckreißfestk.
100 g/m2 | cN | 33,6 | 32,9 | 31,2 | 31,3 | | | 33 | 32 | 31 |
| Falzzahl | | | | | | | | | | |
| Festigkeitswert | | 4,6 | 4,7 | 4,7 | 4,9 | | | 4,7 | 4,7 | 4,8 |
| Tensile-Index | Nm/g | 61,2 | 67,1 | 70,9 | 74,1 | | | 65,5 | 69 | 71,9 |
| Tear-Index | mN·m2/g | 3,4 | 3,3 | 3,1 | 3,1 | | | 3,3 | 3,2 | 3,1 |
| Burst-Index | kPa·m2/g | 3,1 | 3,7 | 3,9 | 4,3 | | | 3,6 | 3,8 | 4,0 |
| Absorptionsk. | m2/kg | 12,06 | 11,01 | 10,23 | 10,39 | | | 11,29 | 10,62 | 10,28 |
| Opazität
80 g/m2 | % | 98,9 | 98,3 | 97,6 | 97,5 | | | 98,5 | 98 | 97,6 |
| LSK | m2/kg | 24,6 | 21,6 | 19,2 | 18,7 | | | 22,4 | 20,4 | 19,0 |
| Weißgrad
an RK-Blatt | % ISO | 24,6 | 23,4 | 22,9 | 22,2 | | | |
| Porosität | ml/min | 52 | 33 | 31 | 28 | | |
| Rauhigkeit | ml/min | 2336 | 3566 | 3000 | 2829 | | |
| Gurley | sek | 230 | 330 | 356 | 418 | | |
-
Anmerkungen:
-
- Papier Weizenstroh MEA32-34 ungebleicht (15.10.2008)
- 150°C, 150 min, Ausgangsstoff für Bleichuntersuchungen
- Stoffbezeichnung WS 32-34; MEAS 17-19
-
Tabelle 7
| Rohstoff | Weizenstroh | Chemikalienseinsatz. 200% | Ausbeute:
56,6% | Bleiche OQ(OP)ZP |
| Aufschluss: | MEA | Kappazahl:
0,8/ | Weißgrad
des eingebleichten Stoffes 14,4% ISO | WG, gebl.
80,5 |
| |
| WS 32-34;
MEAS 17-19 | 1. Mahlgrad | 2. Mahlgrad | 3. Mahlgrad | 4. Mahlgrad | 5. Mahlgrad | 6. Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad |
| Mahlgrad | °SR | 32 | 42,5 | 46,5 | 53,5 | | | 40 | 45 | 50 |
| Mahlgrad
CSF | ml | 396 | 279 | 244 | 190 | | | 304 | 256 | 216 |
| Mahldauer | min | 0 | 1 | 2 | 5 | | | 1 | 2 | 4 |
| Spez.
Volumen | cm3/g | 2,2 | 1,91 | 1,82 | 1,65 | | | 1,98 | 1,85 | 1,73 |
| Reißlänge | km | 6,26 | 7,31 | 7,4 | 7,93 | | | 7,06 | 7,37 | 7,66 |
| Berstdruck | kPa | 290 | 345 | 347 | 351 | | | 332 | 346 | 349 |
| Berstdruck
80 g/m2 | kPa | 292 | 341 | 350 | 358 | | | 329 | 347 | 354 |
| Druckreißfestk. | cN | 28,8 | 28,5 | 26,8 | 24,2 | | | 29 | 27 | 26 |
| Druckreißfestk.
100 g/m2 | cN | 36,3 | 35,2 | 33,8 | 30,9 | | | 35 | 34 | 32 |
| Falzzahl | | | | | | | | | | |
| Festigkeitswert | | 4,8 | 5,1 | 5,0 | 5,0 | | | 5,0 | 5,0 | 5,0 |
| Tensile-Index | Nm/g | 61,5 | 71,7 | 72,6 | 77,8 | | | 69,3 | 72,3 | 75,2 |
| Tear-Index | mN·m2/g | 3,6 | 3,5 | 3,4 | 3,1 | | | 3,5 | 3,4 | 3,2 |
| Burst-Index | kPa·m2/g | 3,7 | 4,3 | 4,4 | 4,5 | | | 4,1 | 4,3 | 4,4 |
| Absorptionsk. | m2/kg | 0,25 | 0,26 | 0,29 | 0,48 | | | 0,26 | 0,28 | 0,38 |
| Opazität
80 g/m2 | % | 74,8 | 71,6 | 69,6 | 69 | | | 72,3 | 70,3 | 69,3 |
| LSK | m2/kg | 24,4 | 20,1 | 18,5 | 15,5 | | | 21,1 | 19,1 | 17,0 |
| Weißgrad
an RK-Blatt | % ISO | 81,7 | 80 | 78,1 | 71,5 | | | |
| Porosität | ml/min | 64 | 45 | 37 | 20 | | |
| Rauhigkeit | ml/min | 1823 | 2416 | 2983 | 3019 | | |
| Gurley | sek | 179 | 307 | 382 | 612 | | |
-
Anmerkungen:
-
- Weizenstroh MEA32-34 OQ(OP)(ZQ)P-1 (15.10.2008)
- 150°C, 150 min, gebleicht
- Stoffbezeichnung WS 32-34; MEAS 17-19
-
Tabelle 8
| Rohstoff | Weizenstroh | Chemikalieneinsatz 200% | Ausbeute:
56,6% | Bleiche OQ(OP)DP |
| Aufschluss: | MEA | Kappazahl:
2,7/ | Weißgrad
des eingebleichten Stoffes 14,4% ISO | WG, gebl.
79,8 |
| |
| WS 32-34;
MEAS 17-19 | 1. Mahlgrad | 2. Mahlgrad | 3. Mahlgrad | 4. Mahlgrad | 5. Mahlgrad | 6. Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad | Mahlgrad |
| Mahlgrad | °SR | 34,5 | 45 | 48,5 | 55 | | | 40 | 45 | 50 |
| Mahlgrad
CSF | ml | 364 | 256 | 227 | 180 | | | 304 | 256 | 216 |
| Mahldauer | min | 0 | 1 | 2 | 5 | | | 1 | 1 | 3 |
| Spez.
Volumen | cm3/g | 1,98 | 1,79 | 1,78 | 1,69 | | | 1,88 | 1,79 | 1,76 |
| Reißlänge | km | 6,41 | 7,27 | 7,48 | 8,02 | | | 6,86 | 7,27 | 7,61 |
| Berstdruck | kPa | 290 | 339 | 346 | 357 | | | 315 | 339 | 349 |
| Berstdruck
80 g/m2 | kPa | 300 | 343 | 357 | 369 | | | 323 | 343 | 360 |
| Druckreißfestk. | cN | 28 | 28,1 | 26,4 | 24,2 | | | 28 | 28 | 26 |
| Druckreißfestk.
100 g/m2 | cN | 36,2 | 35,6 | 34 | 31,2 | | | 36 | 36 | 33 |
| Falzzahl | | | | | | | | | | |
| Festigkeitswert | | 4,8 | 5,1 | 5,0 | 5,0 | | | 5,0 | 5,1 | 5,0 |
| Tensile-Index | Nm/g | 62,9 | 71,3 | 73,4 | 78,6 | | | 67,3 | 71,3 | 74,6 |
| Tear-Index | mN·s m2/q | 3,6 | 3,6 | 3,4 | 3,1 | | | 3,6 | 3,6 | 3,3 |
| Kurst-Index | kPa·m2/g | 3,8 | 4,3 | 4,5 | 4,6 | | | 4 | 4,3 | 4,5 |
| Absorptionsk. | m2/kg | 0,3 | 0,32 | 0,32 | 0,48 | | | 0,31 | 0,32 | 0,36 |
| Opazität
80 g/m2 | % | 75 | 72,7 | 70,8 | 69 | | | 73,8 | 72,7 | 70,4 |
| LSK | m2/kg | 23,3 | 20,6 | 18,8 | 15,6 | | | 21,9 | 20,6 | 18,1 |
| Weißgrad
an RK-Blatt | % ISO | 78,6 | 76,8 | 76,7 | 71,5 | | | |
| Porosität | ml/min | 43 | 25 | 22 | 18 | | |
| Rauhigkeit | ml/min | 1095 | 1410 | 1320 | 2461 | | |
| Gurley | sek | 264 | 471 | 574 | 745 | | |
-
Anmerkungen:
-
- Weizenstroh MEA32-34 OQ(OP)(DQ)P (15.10.2008)
- 150°C, 150 min, gebleicht
- Stoffbezeichnung WS 32-34; MEAS 17-19
-
Beispiel 8 (Elementaranalyse der im Aufschluss
in Lösung gegangenen Ablaugensubstanzen nach Rückgewinnung
des MEA)
-
Die
Verwendung von niedrig siedenden organischen Lösungsmitteln
zur Zellstoffherstellung ermöglicht die Trennung des Lösungsmittels
und der in Lösung gegangenen Komponenten des Aufschlussguts
mittels Destillation. Während das Lösungsmittel
wiederverwendet wird, muss für die gelösten Substanzen
eine Verwendung gefunden werden. In konventionellen Verfahren ist
dies die energetische Nutzung, verbunden mit der Rückgewinnung
der anorganischen Aufschlusschemikalien.
-
Beim
MEA-Aufschluss ist neben der Verbrennung der aufkonzentrierten Ablaugensubstanz
nach Abdestillation des MEA auch die Verwendung der gelösten
Lignocellulosen als Chemierohstoff denkbar oder als organischer
Dünger mit Langzeitwirkung. Letztere Verwertung erfordert
einen möglichst hohen Stickstoffgehalt. Dieser Stickstoff
wird im Gegensatz zu anorganisch gebundenem Stickstoff langsam durch
mikrobielle Zersetzung des Substrats an den Boden abgegeben. Lignocellulosen
haben darüber hinaus ein großes Wasseraufnahme-
und Wasserbindungsvermögen und erhöhen das Porenvolumen
von Böden. Wie aus Tabelle 9 hervorgeht, wurden in MEA-freien
Ablaugen ca. 6% organisch gebundener Stickstoff nachgewiesen. Tabelle 9 (Elementaranalyse) ThermoQuest EA 1112
| Substanz | Analysendatum | Stickstoff
(%) | Kohlenstoff
(%) | Wasserstoff
(%) | Sauerstoff (%) |
| Messwert | Mittelwert | Messwert | Mittelwert | Messwert | Mittelwert | MW |
| Weizenstroh
016
Weizenstroh
017 | 08/11/2008
08/11/2008 | 0,46
0,44 | 0,45 | 41,83
41,93 | 41,88 | 5,66
5,57 | 5,61 | 52,05 |
| MB1
Rückstand 1 p2 034
MB1 Rückstand 1 p2 035 | 08/11/2008
08/11/2008 | 5,98 6,07 | 6,02 | 47,16
47,75 | 47,45 | 6,39
6,50 | 6,44 | 40,08 |
| MB1
Rückstand 2 p2 036
MB1 Rückstand 2 p2 037 | 08/11/2008
08/11/2008 | 6,91
6,93 | 6,92 | 45,34
45,86 | 45,6 | 6,79
6,77 | 6,78 | 40,7 |
-
- *) etwas inhomogen
- **) inhomogen
- ***) sehr inhomogen
-
- 1
- Biomassezuleitung
- 2
- Kocher
- 3
- Katalysatorzuleitung
- 4
- MEA-Behälter
- 4.1
- MEA-Zuleitung
- 4.2
- erste
MEA-Rückführung
- 4.3
- zweite
MEA-Rückführung
- 4.4
- MEA-Einleitung
- 5
- Wasserbehälter
- 5.1
- erste
Wasserleitung
- 5.2
- zweite
Wasserleitung
- 5.3
- Abwasserleitung
- 5.4
- Kocherzuleitung
- 5.5
- dritte
Wasserleitung
- 6.1
- Biomasseaufschlussleitung
- 6.2
- Zellstoffweiterleitung
- 6.3
- Zellstoffzuleitung
- 6.4
- Zellstoffableitung
- 7.1
- Ablaugeableitung
- 8
- Trenneinrichtung
- 9
- Ligninableitung
- 10
- Delignifizierungseinheit
- 10.1
- Sauerstoffzuleitung
- 11
- Destillationseinrichtung
- 12
- Feststoffableitung
- 13
- Bleicheinheit
- 13.1
- Bleichmittelzufuhr
- 14
- Filtratableitung
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - US 4597830
A [0008]
- - US 4178861 A [0008]
- - EP 0149753 B [0008]
- - DE 2640027 A [0008]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - Harlow, W.
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