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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Herstellen einer gesättigten
Lösung aus einer Polyurethan-Reaktionskomponente, bevorzugt
Polyol oder Isocyanat, mit einem darin gelösten Treibmittel
in einem Arbeitsbehälter, aus dem diese gesättigte
Lösung über mindestens eine erste Pumpe in einen Mischkopf
dosiert, in diesem mit einer weiteren Reaktionskomponente vermischt
und anschließend ausgetragen wird. Des Weiteren betrifft
die Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen einer gesättigten
Lösung.
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In
der
US 3 184 419 wird
ein Verfahren beschrieben, in dem Kohlendioxid gekühlt
und anschließend in flüssiger Form einer Reaktionskomponente zudosiert
und in dieser gelöst wird. Anschließend wird diese
mit Kohlendioxid beladene Reaktionskomponente in einem Mischer mit
der anderen Reaktionskomponente unter Druck gemischt und dann über ein
spezielles Ventil ausgetragen, wobei das Kohlendioxid durch die
Druckabsenkung im Ventil aus der Lösung austritt und in
den gasförmigen Zustand übergeht.
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Bei
dem beschriebenen Prozess handelt es sich somit um eine Inline-Dosierung
des Kohlendioxids in den dosierten Reaktionskomponentenstrom, welcher
anschließend direkt in den Mischer strömt, dort
vermischt und ausgetragen wird.
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Dieses
Verfahren ist für die Herstellung von Formteilen in hochautomatisierten
Prozessen mit häufig sehr kurzen Schusszeiten, für
welche Hochdruckmischköpfe eingesetzt werden, nur sehr
eingeschränkt produktionstauglich. Problematisch ist in diesem
Fall die exakte CO2-Dosierung in den Reaktionskomponentenstrom
bei Drücken von 150 bis 200 bar während der häufig
sehr kurzen Dosierzeiten, besonders wenn die zu dosierenden CO2-Mengen weniger als 2 g/s betragen. Das
Problem besteht vor allem darin, das Kohlendioxid vom ersten Tropfen
an, der in die Mischkammer strömt, exakt zu dosieren.
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Eine
andere Lösung dieser Art ist aus der
EP 0 145 250 A1 bekannt,
die sich mit dem Verarbeiten von Kohlendioxid in Polyurethananwendungen
befasst. Hier wird beschrieben, wie gasförmiges Kohlendioxid
in einem Behälter unter Druck in Lösung gebracht
und dann zu einem Mischer gefördert wird, dort mit der
anderen Reaktionskomponente vermischt und anschließend
ausgetragen wird. Allerdings ist die dort beschriebene Verfahrensweise,
bei der das CO
2 direkt in den Behälter
zugegeben wird und dort langwierig eingemischt wird, für
hochautomatisierte Prozesse ungeeignet, da der Behälter während
des Einmischens nicht benutzt werden kann. Es muss solange mit dem
Schäumen gewartet werden, bis das Kohlendioxid vollständig
eingemischt und gelöst worden ist, um den für
den Schäumprozess gewünschten definierten Zustand der
Mischung erzielt zu haben. Dabei ist es ungenügend, wenn
zunächst 30 Minuten oder länger benötigt
werden, bevor der gewünschte Zustand erreicht wird.
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Eine
weitere Lösung, die sich mit dem Einsatz von Kohlendioxid
in Polyurethananwendungen beschäftigt, ist aus der
DE 39 16 873 A1 bekannt. Auch
in dieser Schrift wird beschrieben, dass das Kohlendioxid in eine
der Reaktionskomponenten unter Druck eingemischt und gelöst
wird. Das CO
2-Gas wird ähnlich
wie bei der
EP 0 145
250 A1 direkt in die Behälter gegeben, so dass
der Lösungsprozess im Behälter stattfindet. Dies
ist jedoch wiederum für hochautomatisierte Prozesse mit
ständigem Verbrauch von Material aus dem Behälter
und ständigem Nachfüllen von Material in den Behälter
nicht produktionstauglich. Diese Prozesse sind auf möglichst
konstante Bedingungen des Materials im Behälter angewiesen,
um reproduzierbar Teile mit identischen Eigenschaften zu produzieren.
Wenn jedoch unbeladenes Polyol in den Behälter nachgefüllt
wird und erst im Behälter das CO
2 zugegeben
und in Lösung gebracht wird, ist das Material im Behälter
zumindest während des Nachfüllens nicht homogen
und der gelöste CO
2-Anteil nicht
definiert.
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Der
Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein wirtschaftlich optimiertes
Verfahren sowie eine zugehörige Vorrichtung vorzuschlagen,
um niedrigsiedende Treibmittel, wie beispielsweise Kohlendioxid,
in hochautomatisierten Polyurethan-Fertigungsprozessen zuverlässig
und reproduzierbar zu verarbeiten.
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Dies
gelingt, insbesondere in Verbindung mit der Hochdrucktechnik und
bei kurzen Schusszeiten und kleinen Dosiermengen, am zuverlässigsten
und wirtschaftlichsten durch Bereitstellen eines Batches mit einer
definierten Menge an gelöstem Treibmittel. Gleichzeitig
ist es wirtschaftlicher, das Treibmittel in gasförmigem
Zustand zu dosieren als es in flüssigem Zustand zu dosieren.
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Bei
einer Flüssigdosierung wird das Treibmittel als siedende
Flüssigkeit aus einem Tank oder einer Flasche entnommen.
Da es jedoch nicht als siedende Flüssigkeit dosiert werden
kann, muss es zunächst entweder abgekühlt (dies
erfordert einen Hochdruck-Wärmetauscher und ein Rückkühlaggregat)
oder mittels einer Vorpumpe auf ein höheres Druckniveau
gebracht werden.
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Außerdem
stellt das exakte Dosieren sehr niedrigviskoser Flüssigkeiten
mit stark druckabhängiger Dichte ohnehin eine sehr schwierige
Dosieraufgabe dar. Sowohl die Vorpumpe als auch die Dosierpumpe
sind Spezialpumpen, welche relativ teuer in der Anschaffung sind.
Hinzu kommt, dass das niedrigsiedende Treibmittel mittels eines
Massestromzählers, welcher z. B. nach dem Coriolis-Messprinzip
arbeitet, messtechnisch erfasst werden muss. Auch diese Geräte
sind relativ teuer.
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Bei
einer Gasdosierung genügt ein sogenanntes Gasregelgerät,
welches gleichzeitig als Dosier- und Messvorrichtung dient. Diese
Geräte sind in der Anschaffung wesentlich günstiger
als die oben genannte Ausrüstung für eine Flüssigdosierung.
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Durch
diese Gegenüberstellung wird deutlich, dass die Dosierung
in gasförmigem Zustand der wirtschaftlichere Weg ist, da
der notwendige Druck durch die Lagerung des niedrigsiedenden Treibmittels
im Siedezustand ohnehin zur Verfügung steht.
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Ein
weiterer wichtiger Punkt ist die Beaufschlagung des Arbeitsbehälters
mit einer Gasatmosphäre, bestehend aus der Gasphase des
eingesetzten niedrigsiedenden Treibmittels im richtigen Druckniveau.
Wenn der Behälter statt mit dem Treibmittel z. B. mit Stickstoff
oder Luft beaufschlagt wird, wird es zwangsläufig über
die Grenzfläche zu einem Stoffaustausch kommen, d. h. das
Fremdgas wird zum Teil ebenfalls in Lösung gehen. Gleichzeitig
wird Treibmittel aus der Lösung austreten, solange der Partialdruck
des Treibmittels in der Gasphase kleiner ist als der Gleichgewichtsdruck
der Lösung (welcher wiederum von der Lösefähigkeit
der Reaktionskomponente und vom Treibmittelanteil in der Lösung
abhängig ist). Kritisch ist des Weiteren, dass das ebenfalls
in Lösung gehende Fremdgas die Lösefähigkeit der
Reaktionskomponente für das Treibmittel beeinflusst. Aus
diesen Zusammenhängen lässt sich leicht erkennen,
dass ein zuverlässiges Verfahren die Beaufschlagung des
Behälters mit dem eingesetzten Treibmittel, bevorzugt Kohlendioxid,
erfordert, um undefinierte Stoffaustauschvorgänge über
die Flüssigkeitsoberfläche im Behälter
auszuschließen.
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Im
Idealfall herrscht im Behälter stets der zu der gelösten
Treibmittelmenge, bevorzugt CO2-Menge, zugehörige
Gleichgewichtsdruck. Dies würde jedoch bedingen, dass bei
jedem Nachfüllvorgang Gas aus dem Behälter abgeblasen
wird und bei jeder Materialentnahme aus dem Behälter Gas
wieder in den Behälter nachströmen müsste.
Es würde also permanent zusätzliches Treibmittel
verbraucht, was aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten natürlich
sehr unerwünscht ist.
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Deshalb
wird zur Lösung der genannten Aufgabe bei einem Verfahren
der eingangs genannten Art gemäß der Erfindung
vorgeschlagen, dass der Arbeitsbehälter mit dem gasförmigen
Treibmittel beaufschlagt wird und in dem Arbeitsbehälter
mittels dieser gasförmigen Treibmittel-Atmosphäre
ein Druckniveau gehalten wird, welches in einem Bereich zwischen
80% und 120% des zur gewünschten Treibmittel-Beladung zugehörigen
Lösungsdruckes liegt, wobei dem Arbeitsbehälter
zum Nachfüllen die mit dem Treibmittel beladene Reaktionskomponente
in einer dosierten Menge zugeführt wird und wobei zu diesem Zweck
einem dosierten Reaktionskomponentenstrom vor dem Eintritt in den
Behälter gasförmiges Treibmittel zudosiert und
in diesem Reaktionskomponentenstrom auf dem Weg zum Behälter
in Lösung gebracht wird.
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Dadurch,
dass das Druckniveau der im Wesentlichen aus dem gasförmigen
Treibmittel bestehenden Atmosphäre im Arbeitsbehälter
innerhalb der tolerierten Grenzen von +/–20%, bevorzugt
+/–10%, um den Gleichgewichtsdruck atmen kann, lässt
sich bei geeignetem Verhältnis der Nachfüllmenge
und des atmenden Gasvolumens der Prozess dauerhaft ohne Treibmittel-Verluste
betreiben.
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Der
Begriff gesättigte Lösung bezieht sich auf den
mittleren Druck im Arbeitsbehälter, um den der Druck bedingt
durch die Entnahme von Material aus dem Behälter (d. h.
dem Produktionsverbrauch) sowie bedingt durch die Zufuhr von Material
in den Behälter (d. h. die Nachfüllmenge, die
den Produktionsverbrauch wieder ausgleicht) in den beschriebenen
Grenzen schwanken darf. Dabei ist die Lösefähigkeit
der eingesetzten Reaktionskomponenten in aller Regel linear zum
Druck, d. h. die Lösung gehorcht in den technisch relevanten
Bereichen (unterhalb von 4 Gewichtsteilen) dem sogenannten Henryschen
Gesetz.
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Unter
einer gesättigten Lösung wird im Idealfall eine
Lösung verstanden, aus der auch in unendlich langer Zeit
kein Netto-Stoffaustausch mit der umgebenden gasförmigen
Treibmittel-Atmosphäre stattfinden würde.
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Die
beschriebenen Grenzen, in denen der Druck gemäß dem
erfindungsgemäßen Verfahren atmen darf, führen
zwar dazu, dass ein Stoffaustausch zwischen der Lösung
und der Atmosphäre stattfindet, dieser ist jedoch unter
den beschriebenen Bedingungen so langsam, dass er nur zu minimalen
Treibmittel-Konzentrationsschwankungen im Behälter führt. Diese
Grenzen ließen sich natürlich theoretisch weiter
herabsetzen, indem das Verhältnis aus während eines
Nachfüllvorgangs nachgefüllten (Nachfüllvolumen)
bzw. zwischen zwei Nachfüllvorgängen verbrauchten
Volumens (Produktionsverbrauch) zu dem Gesamtvolumen der gasförmigen
Behälteratmosphäre und der mit der Behälteratmosphäre
verbundenen Gasleitungen (d. h. Summe des Gasvolumens der Behälteratmosphäre
plus Gasvolumen der verbindenden Gasleitung) möglichst
klein gehalten wird. Dies lässt sich dadurch erreichen,
dass der Behälter innerhalb sehr enger Grenzen füllstandsgeregelt
wird oder dass das Gasvolumen der Behälteratmosphäre sehr
groß gewählt wird. Die Nachfüllmenge
entspricht dabei immer dem Produktionsverbrauch zwischen, einem
unteren und oberen Behälterfüllstand.
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Allerdings
würde dies entweder dazu führen, dass die Nachfüllsteuerung
immer nur für sehr kurze Zeitspannen aktiviert würde
oder dass sehr große Behälter eingesetzt werden
müssten. Eine kurze Einschaltdauer der Nachfüllsteuerung
ist ungünstig, da die Gasdosierung umso genauer dosiert,
je länger sie läuft. Insbesondere der Start ist
nämlich gewissen Dosierschwankungen unterworfen, welche
sich umso deutlicher auf die Dosiergenauigkeit auswirken, je kürzer
der einzelne Nachfüllvorgang ist. Die Installation sehr
großer Behälter wiederum ist aus wirtschaftlichen
Gesichtspunkten nicht sinnvoll.
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Als
besonders praktikabel hat sich herausgestellt, wenn der Quotient
aus Nachfüllvolumen zu Gasvolumen maximal 0,15, bevorzugt
maximal 0,10 und besonders bevorzugt maximal 0,05 beträgt.
Hierbei zählen auch das Volumen des mit dem Behälter verbundenen
Leitungssystems sowie das Volumen des Gasraums weiterer mit dem
Arbeitsbehälter verbundener Behälter zum Gasvolumen.
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Gleichzeitig
sollte das Nachfüllvolumen so auf den Nachfüllmengenstrom
abgestimmt sein, dass die Nachfüllzeiten mindestens 15
Sekunden, bevorzugt mindestens 30 Sekunden und besonders bevorzugt
mindestens 60 Sekunden betragen.
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Dieses
Verfahren lässt sich in geeigneter Weise dadurch umsetzen,
dass der Druck im Gasraum bzw. in der mit dem Gasraum verbundenen Gasleitung überwacht
wird, und bei Überschreiten eines von der Steuerung berechneten
Maximaldruckes bzw. bei Unterschreiten eines von der Steuerung berechneten
Mindestdruckes jeweils ein Ventil öffnet, welches Gas aus
der Behälteratmosphäre abblasen lässt
bzw. welches Gas aus Druckgasversorgungsleitung in die Behälteratmosphäre
nachströmen lässt. Solange der Druck jedoch in
den tolerierten Grenzen bleibt, bleiben die Ventile geschlossen
und der Behälterdruck atmet innerhalb dieser tolerierten
Grenzen.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform des Verfahrens merkt
sich die Steuerung das Ereignis, dass eines der Ventile zwischen
zwei Nachfüllvorgängen geöffnet wurde,
und passt daraufhin entweder die beim nächsten Nachfüllen
zu dosierende Treibmittelmenge an oder es passt den Sollwert für den
Gleichgewichtsdruck und gleichzeitig die Grenzen für den
Mindestdruck und den Maximaldruck im Behälter an.
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Bei
einem Überschreiten des Maximaldruckes zwischen zwei Nachfüllvorgängen
kann man davon ausgehen, dass die eindosierte Treibmittelmenge bei
dem eingestellten Druckniveau nicht vollständig gelöst
werden kann, während man bei einem Unterschreiten des Mindestdruckes davon
ausgehen kann, dass die Lösung bei dem eingestellten Druckniveau
nicht gesättigt ist und deshalb zusätzlich Treibmittel
aus der Behälteratmosphäre in Lösung geht.
Somit deutet ein Überschreiten des Maximaldruckes auf ein
zu niedriges Druckniveau bzw. auf einen zu hohen Treibmittelanteil
bei diesem Druckniveau hin, während ein Unterschreiten
des Mindestdruckes auf ein zu hohes Druckniveau bzw. auf einen zu
niedrigen Treibmittelanteil bei diesem Druckniveau hindeutet.
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Dieses
Verfahren wurde insbesondere für den Einsatz von CO2 als Treibmittel optimiert. Es ist jedoch
prinzipiell mit jedem Treibmittel, welches bei den Umgebungstemperaturen
gasförmig vorliegt und welches in geeigneten Mengen in
einer der Reaktionskomponenten löslich ist, anwendbar.
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Wenn
CO2 als Treibmittel eingesetzt wird, kann
bei Drücken oberhalb von 30 bar auch bei Umgebungstemperaturen
oberhalb von 20°C nicht mehr ausgeschlossen werden, dass
auch flüssige Bestandteile im CO2 enthalten
sind. Diese flüssigen Bestandteile würden jedoch
das Messergebnis bei den bevorzugt eingesetzten Gasregelgeräten
mit thermischer Widerstandsmessung so verfälschen, dass
die Regelung nicht mehr einwandfrei funktioniert. Deshalb sollte
der Druck an der Impfstelle (also der Einmischstelle), an der das
CO2 in die Reaktionskomponente gegeben wird,
maximal 30 bar betragen. Des Weiteren ist an dieser Impfstelle ein
Mindestdruck erforderlich, um das CO2 in
Lösung zu bringen. Falls Statikmischer zum Einmischen und
Dispergieren eingesetzt werden, benötigen auch diese einen
bestimmten Mindestdruck, um ihre Aufgabe zu erfüllen. Dabei
gehören neben dem Querverteilen und Homogenisieren besonders
auch das Erzeugen von Dehnströmungen und das dadurch bewirkte
Zerteilen von Gasblasen zur Aufgabe der statischen Mischelemente.
Hierfür wiederum müssen die Statikmischelemente
mit einer bestimmten Mindestgeschwindigkeit durchströmt
werden, was wiederum einen bestimmten Druckverlust mit sich bringt.
Aus diesen Gründen sollte der Druck an der Impfstelle mindestens
3 bar und bevorzugt mindestens 10 bar betragen.
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In
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung des Verfahrens wird ein
Teilstrom der bereits mit dem Treibmittel beladenen Reaktionskomponente wieder
an einen Punkt vor der Impfstelle zurückgeführt
und in die noch unbeladene Reaktionskomponente eingemischt. Dadurch
wird der Gasanteil an der Einimpfstelle reduziert. Um eine feindisperse Strömung
aus Gasblasen in einem Flüssigkeitsstrom zu erzeugen, sollte
der Gasanteil in der Strömung nicht mehr als 30 Volumenprozent
betragen. Eine feindisperse Strömung ist aber notwendig,
um den Lösungsvorgang ausreichend schnell ablaufen zu lassen.
Deshalb wird das Verfahren bevorzugt so ausgeführt, dass
der Gasanteil unmittelbar hinter der Impfstelle bei maximal 30 Volumen-%,
bevorzugt bei maximal 25 Volumen-% und besonders bevorzugt bei maximal
20 Volumen-% liegt.
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Die
besonderen Vorzüge des erfindungsgemäßen
Verfahrens kommen insbesondere bei der Polyurethan-Hochdruckvermischung
und ganz besonders bei Prozessen mit kurzen Schusszeiten zu Geltung.
Unter Hochdruckvermischung wird dabei das Vermischen der Reaktionskomponenten
in einem sogenannten Hochdruckmischkopf verstanden. Dabei werden
die Reaktionskomponenten diesem Mischkopf mit hohen Drücken
von mindestens 50 bar, bevorzugt mindestens 80 bar und besonders
bevorzugt von mindestens 100 bar zugeführt. In dem Mischkopf
wird der Druck mittels Düsen in Geschwindigkeit umgewandelt,
so dass die Reaktionskomponenten mit hoher Geschwindigkeit im sogenannten Gegenstrominjektionsverfahren
in eine kleine Mischkammer injiziert werden, in der sie sich aufgrund
ihrer Strömungsenergie miteinander vermischen und anschließend
in der Regel in ein Werkzeug ausgetragen werden. Besonders in Verbindung
mit kleinen CO2-Mengenströmen und
mit kurzen Schusszeiten gestaltet sich nämlich eine Direktdosierung
des CO2 in eine der Reaktionskomponenten
unmittelbar vor dem Eintritt in die Düsen als eine technisch
so anspruchsvolle Aufgabe, dass diese in der Praxis bisher nicht
zu beherrschen ist.
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Gegenstand
der Erfindung ist außerdem eine Vorrichtung zum Herstellen
einer gesättigten Lösung aus einer Polyurethan-Reaktionskomponente, bevorzugt
Polyol oder Isocyanat, mit einem darin gelösten Treibmittel
in einem Arbeitsbehälter, aus dem diese gesättigte
Lösung eine Pumpe in einen Mischkopf dosiert, in diesem
mit einer weiteren Reaktionskomponente vermischt und anschließend
ausgetragen wird, enthaltend einen Arbeitsbehälter mit
Mitteln zur Erfassung des Behälterfüllstands,
ein Treibmittelreservoir, aus dem gasförmiges Treibmittel
mit einem Druck von mindestens 10 bar entnommen werden kann, ein
Behältnis, welches als Reservoir für die zu beladende
Reaktionskomponente dient, ein Leitungssystem, welches das Behältnis
für die zu beladene Reaktionskomponente mit dem Arbeitsbehälter verbindet,
wobei dieses Leitungssystem eine weitere Pumpe zur dosierten Förderung
der Reaktionskomponente aus dem Reservoir in den Arbeitsbehälter,
einen Impfblock zur Injektion des Treibmittels und ein Mischaggregat
zum Einmischen und Dispergieren des Treibmittels enthält,
sowie ein Gasleitungssystem mit einem ersten Leitungsabschnitt,
welcher das Treibmittelreservoir mit dem Impfblock verbindet, und einem
zweiten Leitungsabschnitt, welcher die Behälteratmosphäre
einerseits mit dem Treibmittelreservoir und andererseits mit der
Umgebungsatmosphäre verbindet.
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Diese
Vorrichtung zeichnet sich erfindungsgemäß dadurch
aus, dass in dem Gasleitungssystem zwischen dem Treibmittelreservoir
und der Behälteratmosphäre ein ansteuerbares Ventil
und ein Drucksensor vorhanden sind, dass weiterhin in dem Gasleitungssystem
zwischen der Behälteratmosphäre und der Umgebungsatmosphäre
ein ansteuerbares Ventil vorhanden ist, und dass Signalleitungen
von dem Drucksensor zu einer Steuereinheit sowie von der Steuereinheit
zu den Ventilen vorhanden sind.
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In
den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung
dargestellt. Es zeigen:
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1 schematisch
den Aufbau einer Vorrichtung zum Herstellen einer gesättigten
Lösung aus einer Polyurethan-Reaktionskomponente mit darin gelöstem
Kohlendioxid,
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2 den
Aufbau der Vorrichtung gemäß 1 in
einer ersten alternativen Ausgestaltung,
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3 den
Aufbau der Vorrichtung gemäß 1 in
einer zweiten alternativen Ausgestaltung und
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4 den
Aufbau der Vorrichtung gemäß 1 in
einer dritten alternativen Ausgestaltung.
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In
der in 1 dargestellten Vorrichtung wird eine Polyurethan-Reaktionskomponente,
zumeist Polyol oder Isocyanat, mit einem Treibmittel, im vorliegenden
Falle CO2, versetzt. Hierbei befindet sich die
mit dem Treibmittel gesättigte Lösung der einen Reaktionskomponente
in einem Arbeitsbehälter 10, wobei der untere
Bereich 11 des Arbeitsbehälters 10 die gesättigte
Lösung darstellt, während der obere Bereich 12 die
im Wesentlichen aus dem gasförmigen Treibmittel CO2 bestehende Behälteratmosphäre darstellt.
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In
dem Behälter 15 befindet sich eine zweite Reaktionskomponente.
Beide Reaktionskomponenten werden über mindestens ein Dosieraggregat,
in der Regel Pumpen 16 und 17, in einen Mischkopf 18 gefördert,
dort vermischt und ausgetragen.
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Am
Arbeitsbehälter 10 befinden sich zwei Füllstandssensoren 13 und 14, über
die der Füllstand im Arbeitsbehälter 10 erfasst
werden kann.
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Die
erste Reaktionskomponente wird während des Nachfüllens
aus einem Behältnis 21 in den Arbeitsbehälter 10 über
einen Impfblock 23, bei dem es sich in der einfachsten
Ausführung um ein T-Stück handeln kann, mit dem
Treibmittel CO2 beladen. In einem Mischaggregat 24,
vorzugsweise ausgebildet als statisches Mischelement, wird das Treibmittel
eingemischt und von hier auf den weiteren Weg in den Arbeitsbehälter 10 in
Lösung gebracht.
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Das
Treibmittel wird in gasförmigem Zustand über ein
Gasregelgerät 32 dosiert und dem Impfblock 23 zugeleitet.
Gespeist wird das Gasregelgerät 32 aus einem Treibmittelreservoir 31 (z.
B. Gasflasche), in dem das Treibmittel mit dem zur Umgebungstemperatur
zugehörigen Dampfdruck bevorratet wird. Ebenso wird die
Behälteratmosphäre 12 aus diesem Treibmittelreservoir 31 über
eine Leitung 30 gespeist. In dieser Leitung 30 befindet
sich auch ein Drucksensor 35 sowie ein ansteuerbares Ventil 33 (zweites Ventil).
Außerdem zweigt von dieser Leitung 30 eine Leitung
zur Umgebungsatmosphäre ab, über die das Gas in
der Behälteratmosphäre 12 abgelassen werden
kann. Auch in diesem Leitungszweig befindet sich ein ansteuerbares
Ventil 34 (erstes Ventil).
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Weiterhin
ist eine zentrale Steuereinheit 50 vorgesehen, die mit
Eingangssignalleitungen für den Minimal-Füllstand 53,
den Maximal-Füllstand 54, den Druck in der Behälteratmosphäre 55,
sowie mit drei Ausgangssignalleitungen für den Start einer
dritten Pumpe 22 (Nachfüllpumpe, Leitung 59),
für den Start der Treibmitteldosierung im Gasregelgerät 32 (Leitung 58)
sowie jeweils mit Signalleitungen 56 und 57 zum
Betätigen der Ventile 33 und 34 verbunden
ist. Außerdem ist die Steuereinheit 50 noch mit
einem Bedienpanel 51 verbunden, über welches entweder der
Gleichgewichtsdruck oder die gewünschte Treibmittelmenge
als Sollwert eingegeben werden können, wobei die Daten über
die Signalleitung 52 der zentralen Steuereinheit 50 übermittelt
werden.
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Anhand
einer in der Steuereinheit 50 hinterlegten Beziehung zwischen
Gleichgewichtsdruck und Treibmittelanteil, welche die Lösefähigkeit
der eingesetzten Reaktionskomponente wiedergibt, ermittelt die Steuereinheit 50 bei
Eingabe eines Sollwertes für den Gleichgewichtsdruck den
zugehörigen Treibmittelanteil bzw. bei Eingabe eines Sollwertes
für den gewünschten Treibmittelanteil den zugehörigen Gleichgewichtsdruck.
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Wenn
der Sensor 13 für den Minimal-Füllstand
an die zentrale Steuereinheit 50 das Signal „minimaler
Füllstand” meldet, wird über die Signalleitung 59 das
Starten der Nachfüllpumpe (dritte Pumpe) 22 und über
die Signalleitung 58 das Dosieren des Treibmittels über
das Gasregelgerät 32 in den Impfblock 23 veranlasst.
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Über
den Drucksensor 35 wird der Druck in der Behälteratmosphäre 12 überwacht.
Im Idealfall ist der Prozess so ausgesteuert, dass die Ventile 33 und 34 im
Regelbetrieb stets geschlossen bleiben.
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Die
Steuerung ist dabei so eingestellt, dass sowohl der Druckabfall,
der zwischen zwei Nachfüllvorgängen durch den
Verbrauch von Material verursacht wird, als auch der Druckanstieg,
der durch während des Nachfüllens durch das zusätzlich
in den Behälter strömende Material verursacht
wird, toleriert werden. Wenn jedoch zusätzlich nennenswerte
Mengen der gasförmigen Behälteratmosphäre
in Lösung gehen, sinkt der Druck unter den von der Steuereinheit 50 tolerierten
Wert. In diesem Fall öffnet das Ventil 33 und
zusätzliches Gas strömt aus dem Treibmittelreservoir 31 in
die Behälteratmosphäre 12. Dieses Ereignis
merkt sich die Steuereinheit 50 bis zum nächsten
Nachfüllvorgang und senkt dann selbsttätig entweder
den Sollwert für den Gleichgewichtsdruck oder sie erhöht
den Sollwert für die Treibmitteldosierung im Gasregelgerät 32.
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Ebenso
merkt sich die Steuereinheit 50, wenn der Druck über
den von der Steuereinheit 50 tolerierten Wert ansteigt.
In diesem Fall kann man davon ausgehen, dass nicht die gesamte über
das Gasregelgerät 32 und den Impfblock 23 eindosierte Treibmittelmenge
gelöst werden konnte, so dass zusätzlich Treibmittel
in die Behälteratmosphäre aufgestiegen ist und
dort den Druck zusätzlich erhöht hat. In diesem
Fall öffnet das Ventil 34 und lässt Treibmittel
aus der Behälteratmosphäre 12 ausströmen.
Außerdem senkt die Steuereinheit 50 dann beim
nächsten Nachfüllen selbsttätig den Sollwert
für die Treibmittelmenge oder sie erhöht selbsttätig
den Sollwert für den Gleichgewichtsdruck. Im Prinzip passt
die Steuereinheit 50 dadurch die hinterlegte Beziehung für
die Lösefähigkeit der Reaktionskomponente an.
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Eine
wesentliche Voraussetzung dafür, dass das beschriebene
Verfahren funktioniert, ist darin zu sehen, dass das zudosierte
Treibmittel nahezu vollständig in Lösung gebracht
werden kann. Zu diesem Zweck ist es einerseits wichtig, dass das
gasförmig zudosierte Treibmittel mit Hilfe des Mischaggregats 24 fein
genug eindispergiert werden kann, damit genügend Stoffaustauschfläche
zwischen dem Treibmittel und der Reaktionskomponente für
den Lösungsvorgang vorhanden ist. Außerdem muss
genügend Druck vorhanden sein, um den Lösungsvorgang
ausreichend schnell ablaufen zu lassen.
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Der
Arbeitsbehälter 10 wird dabei füllstandsgeregelt
betrieben, wobei das Verhältnis aus Nachfüllvolumen
(das ist die Volumendifferenz zwischen dem maximalen Füllstand
(Füllstandssensor 14) und dem minimalen Füllstand
(Füllstandssensor 13)) zum Gasvolumen (das ist
die Summe des Volumens der Behälteratmosphäre 12 plus
das Volumen der Leitung 30) maximal 0,15 beträgt.
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Verbessern
lässt sich der Lösungsvorgang durch die in 2 dargestellte
Vorrichtung. Hierbei wird eine Teilmenge des mit dem Treibmittel
beladenen Materials über eine zweite Pumpe 25 und
ein zusätzliches zweites Mischaggregat 26 (bei
dem es sich bevorzugt um ein statisches Mischelement handelt) sowie über
eine zusätzliche Leitung 20a zurück vor
den Impfblock 23 gefördert. Dadurch kann einerseits
der Druck noch einmal erhöht werden, um die Kinetik des
Lösungsvorgangs zu beschleunigen. Außerdem wird
das Verhältnis des gasförmigen Treibmittels zur
flüssigen Reaktionskomponente im Bereich des Impfblockes 23 reduziert.
Dies erleichtert das Eindispergieren des Treibmittels erheblich.
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Eine
weitere Variante des vorgeschlagenen Verfahrens ist in 3 dargestellt.
Hier sind die zweite Pumpe 25 und das zusätzliche
zweite Mischaggregat 26 in die Kreislaufleitung 20a integriert.
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4 stellt
schließlich eine weitere Variante der vorgeschlagenen Vorrichtung
dar. Hier wird der Druck vor dem Impfblock 23 durch ein Überströmventil 27,
welches hinter der zweiten Pumpe 25 und dem zweiten Mischaggregat 26 angebracht
ist, konstant gehalten. Dies ist besonders für den Einsatz
von CO2 als Treibmittel vorteilhaft, da
einerseits der Druck vor dem Impfblock 23 groß genug
sein muss, um das CO2 in Lösung
zu bekommen, und da der Druck vor dem Gasregelgerät 32 andererseits
nicht größer als 30 bar sein darf, damit sicher
ausgeschlossen werden kann, dass keine flüssigen Bestandteile
im CO2 vorhanden sind, was wiederum die
Messgenauigkeit und damit auch die Dosiergenauigkeit des Gasregelgeräts 32 beeinflussen
würde.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
-
- - US 3184419 [0002]
- - EP 0145250 A1 [0005, 0006]
- - DE 3916873 A1 [0006]