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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Montagebauteil zur vorzugsweise
lösbaren Befestigung von mindestens zwei Komponenten einer
die Integrität eines verschließbaren Frachtbehältnisses überwachenden Überwachungseinrichtung
an dem Frachtbehältnis. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Überwachungseinrichtung,
die mit einem derartigen Montagebauteil ausgestattet ist sowie ein Frachtbehältnis,
an dem eine solche Überwachungseinrichtung mit Hilfe des
Montagebauteils befestigt ist.
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National
und international steigen im Frachtgeschäft die Anforderungen
an die Sicherheit von Frachtbehältnissen, insbesondere
von Transportcontainern, wie etwa sogenannten See- oder Landcontainern,
immer weiter an. Als besonders groß wird die Gefahr eingestuft,
dass einzelne Frachtbehältnisse nach einem Beladevorgang
durch autorisiertes Personal auf dem Transportweg von Terroristen
geöffnet und mit Sprengsätzen oder dergleichen
versehen werden, die am Zielort des Frachtbehältnisses
detonieren sollen.
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Um
das Risiko derartiger Szenarien zu verringern, gibt es Bestrebungen,
sämtliche Frachtbehältnisse auf illegale Waffen
oder anderes illegales Frachtgut zu durchleuchten, etwa mit Röntgenverfahren.
Derartige Verfahren sind insbesondere in Anbetracht der Vielzahl
von weltweit versendeten Frachtbehältnissen äußerst
aufwendig.
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Es
wurden daher Verfahren entwickelt, mit denen die Integrität
von Frachtbehältnissen ausgehend von der Beladung des Behältnisses über
dessen Transportweg bis zum Zielort möglichst lückenlos
nachverfolgt werden kann. Zu diesem Zweck sind Überwachungssysteme
bekannt, bei denen den Frachtbehältnissen Sensoren aufweisende Überwachungseinrichtungen
zugeordnet werden. In der
DE 10
2009 013 104.3 sind ein Überwachungssystem sowie
eine entsprechende Überwachungseinrichtung dargestellt.
Der Inhalt der
DE 10 2009
013 104.3 wird vollumfänglich in die vorliegende
Anmeldung integriert.
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Überwachungseinrichtungen,
die über geeignete Steuerungs- und Sensortechnik zum Überwachen
der Integrität der Frachtbehältnisse verfügen,
werden üblicherweise im Inneren des Frachtbehältnisses
angeordnet. In der Regel verfügen die benötigten Überwachungseinrichtungen über
funk- und/oder bluetoothbasierte Sende- und/oder Empfangsmodule,
mit denen per drahtloser Datenfernübertragung Integritätsverletzungen
repräsentierende Daten zur Aus- und Bewertung derselben
an einen entfernten Empfänger übersandt werden
können. Eine Anordnung des entsprechenden Funk- und/oder Bluetoothmoduls
im Inneren des Frachtbehältnisses ist allerdings nachteilig.
Denn die in der Regel aus Stahl bestehenden Frachtbehältnisses
schirmen elektromagnetische Wellen ab bzw. schwächen diese.
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Eine
Anordnung der maßgeblichen Komponenten der Überwachungseinrichtung
außen am Frachtbehältnis ist allerdings ebenfalls
nachteilig, da in diesem Fall eine erhöhte Gefahr unzulässiger
Manipulationen besteht. Zumindest die Sensorik und die Steuerungseinheit
der Überwachungseinrichtung sollten zweckmäßigerweise
im für nicht autorisierte Personen unzugänglichen
Innenraum des Frachtbehältnisses verbleiben.
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Hiervon
ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Montagebauteil
der eingangs genannten Art anzugeben, mit der eine Überwachungseinrichtung
mit mindestens zwei Komponenten möglichst problemlos an
dem zu überwachenden Frachtbehältnis befestigt
werden kann, wobei insbesondere gewährleistet sein soll,
dass eine zur drahtlosen Datenfernübertragung dienende
Komponenten im Wesentlichen außerhalb des Frachtbehältnisses angeordnet
werden kann. Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, eine Überwachungseinrichtung
anzugeben, die mit einem derartigen Montagebauteil an einem geeigneten
Frachtbehältnis installiert werden kann. Schließlich
soll ein Frachtbehältnis angegeben werden, an dem eine Überwachungseinrichtung
mit Hilfe des Montagebauteils befestigt ist.
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Diese
Aufgaben werden gelöst durch ein Montagebauteil gemäß Anspruch
1, durch eine Überwachungseinrichtung gemäß Anspruch
12 sowie durch ein Frachtbehältnis gemäß Anspruch
13.
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Ein
erfindungsgemäßes Montagebauteil verfügt
dementsprechend über mindestens zwei, vorzugsweise plattenartige
Halteteile, an denen jeweils mindestens eine Komponente der Überwachungseinrichtung
durch geeignete Befestigungsmittel befestigbar ist. Die Halteteile
sind mittelbar oder unmittelbar durch ein zu diesen winklig, vorzugsweise senkrecht
verlaufendes Verbindungsteil verbunden. Das Montagebauteil ist dabei
derart insbesondere lösbar an dem Frachtbehältnis
befestigbar, dass im verschlossenen Zustand desselben eines der
Halteteile – im Folgenden äußeres Halteteil
genannt – mindestens überwiegend außerhalb
des Frachtbehältnisses angeordnet ist. Das andere Halteteil – im
Folgenden inneres Halteteil genannt – ist mindestens überwiegend
innerhalb des Frachtbehältnisses angeordnet.
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Mit
einem derartigen Montagebauteil ist es möglich, eine Komponente
der Überwachungseinrichtung, in der Regel mindestens die
gegen Manipulationen besonders anfällige Steuereinheit
derselben, geschützt innerhalb des Frachtbehältnisses
zu positionieren, während beispielsweise das Sende- und/oder
Empfangsmodul zur drahtlosen Datenfernübertragung außen
an dem Frachtbehältnis angeordnet wird. Durch die Anordnung
des üblicherweise als Funk- und/oder Bluetoothmodul ausgebildeten
Sende- und/oder Empfangsmoduls außen am Frachtbehältnis
können sich die ausgesandten und/oder zu empfangenden Funkwellen
weitgehend ungedämpft ausbreiten. Sie werden nicht oder
nur wenig durch das Modul umgebende Frachtbehältniswandungen geschwächt,
wie dies bei einer Anordnung im Inneren des Frachtbehältnisses
der Fall wäre.
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In
einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung
wird das Montagebauteil an einem freien Ende eines beweglichen Verschließelements
einer eine Zugangsöffnung des Frachtbehältnisses
wahlweise freigebenden oder verschließenden Verschließeinrichtung
befestigt. In der Regel wird ein derartiges Verschließelement
ein bewegbarer Türflügel einer als Türeinrichtung
ausgebildeten Verschließeinrichtung sein. Grundsätzlich
ist aber auch denkbar, das Montagebauteil an anderen Verschließelementen
anderer Verschließeinrichtungen anzuordnen, wie etwa Klappen
oder dergleichen,.
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Der
Hauptanwendungsfall der vorliegenden Erfindung ist die Montage der Überwachungseinrichtung
an Transportcontainern, insbesondere sogenannten See- oder Landcontainern.
Diese Container verfügen in der Regel über eine
Doppelflügeltüreinrichtung. Das Montagebauteil
wird dabei bevorzugt an einer der Flügeltüren
der Doppelflügeltüreinrichtung befestigt. Vorzugsweise
erfolgt die Befestigung dabei an demjenigen freien Ende der Flügeltür,
das parallel zur Drehachse der Flügeltür verläuft.
Dabei ist das die Halteteile des Montagebauteils miteinander verbindende
Verbindungsteil derartig ausgebildet, dass dieses im geschlossenen
Zustand der Türeinrichtung entlang der Schmalseite des
freien Endes des Türflügels bezogen auf das Frachtbehältnis von
außen nach innen verläuft und diese Schmalseite
bereichsweise überdeckt. Die Abmessungen des Verbindungsteils,
insbesondere dessen Dicke, sind derartig gewählt, dass
das Verbindungsteil im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung
von außen nach innen durch den Spaltbereich zwischen den
im geschlossenen Zustand sich gegenüberliegenden, aneinander
angrenzenden freien Enden der beiden Türflügeln
hindurchtritt.
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Sollte
die Türeinrichtung nicht als Doppelflügeltür
ausgebildet sein, sondern beispielsweise nur einen Türflügel
aufweisen, so durchtritt das Verbindungsteil entsprechend den Spalt
zwischen dem freien Ende des Türflügels und dem
angrenzenden, feststehenden Türeinrichtungsrahmen oder
dergleichen.
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Das
Montagebauteil und somit die an diesem befestigten Überwachungseinrichtungskomponenten werden
an dem entsprechenden Türflügel mittels eines
geeigneten Befestigungsmittels befestigt. Dieses Befestigungsmittel
kann beispielsweise ein federkraftbeaufschlagter Befestigungsbolzen
sein, der im befestigten Zustand des Montagebauteils von oben auf
einer Querstrebe des Türflügels aufliegt sowie
zusätzlich an einen vertikalen Türflügelabschnitt
angepresst ist. Hierdurch wird das Montagebauteil insbesondere,
aber nicht nur gegen nach unten gerichtete Vertikalbewegungen gesichert.
Natürlich sind auch verschiedenste andere, bevorzugt lösbare
Verbindungsarten möglich.
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Im
bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils
verläuft das innere Halteteil des Montagebauteils vorzugsweise
zumindest bereichsweise entlang der Türflügelinnenseite.
Das äußere Halteteil verläuft vorzugsweise
in entsprechender Weise zumindest bereichsweise entlang der Türflügelaußenseite.
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In
einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst
ein Teilbereich des Montagebauteils das freie Ende des Türflügels
U-förmig. Dieser U-förmige Teilbereich wird gebildet
durch das Verbindungsteil, ggf. gemeinsam mit weiteren Bauteilen bzw.
Bereichen des Montagebauteils. Die U-Basis des U-förmigen
Teilbereichs bildet dabei das Verbindungsteil. Die U-Schenkel des
U-förmigen Teilbereichs werden vorzugsweise durch die Halteteile oder
durch Teilbereiche der Halteteile gebildet. Der in der beschriebenen
Weise ausgebildete, U-förmige Teilbereich des Montagebauteils
wird bei der Befestigung desselben an dem Frachtbehältnis über
das freie Ende des bewegbaren Türflügels bewegt
bzw. geschoben. Dies geschieht vorzugsweise derart, dass das Verbindungsteil,
also die U-Basis, in der Endposition des Montagebauteils an der
Schmalseite des freien Türflügelendes anliegt.
Anschließend wird das Montagebauteil verliersicher an dem
Frachtbehältnis befestigt.
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Vorzugsweise
sind die Abmessungen und/oder die räumliche Kontur der
Halteteile bzw. des Verbindungsteils des Montagebauteils derart
gewählt, dass die Halteteile mindestens bereichsweise an
der ihnen jeweils zugeordneten Türflügelseite
anliegen.
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Was
die einzelnen Halteteile betrifft, so verfügen diese über
Halteflächen, an denen die Komponenten der Überwachungseinrichtung
befestigbar sind bzw. an denen diese im befestigten Zustand mindestens
bereichsweise anliegen. In einer bevorzugten Ausführungsform
verlaufen diese Halteflächen der Halteteile parallel zueinander.
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Was
die Komponenten der Überwachungseinrichtung betrifft, die
an den Halteflächen des Monatagebauteils befestigt werden,
so sind diese bevorzugt miteinander wirkverbunden.
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Wenn
beispielsweise an dem äußeren Halteteil das Sende-
und/oder Empfangsmodul zum Empfangen und/oder Senden von elektromagnetischen Wellen
befestigt ist, an dem inneren Halteteil dagegen unter anderem die
Steuerungseinheit der Überwachungseinrichtung, so können
bzw. müssen zwischen diesen beiden Module uni- oder bidirektional mindestens
Steuerungssignale übertragen werden.
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Zudem
wird in der Regel die Energieversorgung der Überwachungseinrichtung
im Inneren des Frachtbehältnisses angeordnet werden. Zweckmäßigerweise
ist diese Teil der an dem inneren Halteteil angeordneten Komponente
der Überwachungseinrichtung. In diesem Fall wird vorteilhafterweise
auch die an dem äußeren Halteteil angeordnete
Komponente an diese Stromversorgung angeschlossen.
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Zu
den genannten Zwecken verlaufen vorzugsweise zwischen den beiden
Komponenten ein oder mehrere Kabelleitungen zur Übertragung
von Steuerungssignalen bzw. von Informationssignalen. Zusätzlich
können zwischen diesen gegebenenfalls noch ein oder mehrere
Stromversorgungskabel verlaufen.
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Die
entsprechenden Kabelleitungen sind bevorzugt entlang des Verbindungsteils
von dem äußeren Halteteil zu dem inneren Halteteil
geführt.
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Grundsätzlich
ist alternativ natürlich auch denkbar, dass die Übertragung
von Steuerungssignalen zwischen der inneren und der äußeren
Komponente drahtlos erfolgt. Auch die drahtlose Übertragung
von Energie von einer Komponente zu der anderen ist mindestens theoretisch
denkbar. Schließlich liegt eine zusätzliche, autarke,
von der Energieversorgung der inneren Komponente getrennte Energieversorgung
der äußeren Komponente ebenfalls im Rahmen der
Erfindung.
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Zweckmäßigerweise
werden die Komponenten der Überwachungseinrichtung vor
Befestigung derselben an dem jeweiligen Frachtbehältnis
an dem Montagebauteil installiert. Anschließend wird das Montagebauteil
zusammen mit den an ihr montierten Komponenten an dem Frachtbehältnis
befestigt. Zumindest theoretisch ist aber natürlich auch
denkbar, zunächst das Montagebauteil in Alleinstellung
an dem Frachtbehältnis zu befestigen und erst anschließend
an diesem die Komponenten der Überwachungseinrichtung zu
montieren.
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Weitere
Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den beigefügten
Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten
Ausführungsbeispiels sowie aus den beigefügten
Zeichnungen.
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Darin
zeigen:
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1 ein
erfindungsgemäßes Montagebauteil in Schrägansicht,
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2 das
Montagebauteil aus 1 in um 180° gedrehter
Schrägansicht,
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3 das
Montagebauteil aus 1 mit daran installierten Komponenten
einer Überwachungseinrichtung zur Überwachung
der Integrität eines Frachtbehältnisses,
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4 das
Montagebauteil aus 1 mit den daran installierten
Komponenten im bestimmungsgemäß eingebauten Zustand,
nämlich befestigt an einem Türflügel
einer Türeinrichtung eines Frachtbehältnisses,
ebenfalls in Schrägansicht.
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In
den Zeichnungen ist ein erfindungsgemäßes Montagebauteil 10 dargestellt.
Das Montagebauteil 10 dient der Befestigung von räumlich
getrennten Komponenten 12, 14 einer Überwachungseinrichtung 16.
Mit der Überwachungseinrichtung 16 wird ein nur
ansatzweise gezeigtes Frachtbehältnis 18 überwacht.
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Die Überwachungseinrichtung 16 erfasst
die Frachtbehältnisintegrität verletzende Ereignisse.
Im Rahmen der Anmeldung wird unter einer Integritätsverletzung
allgemein jede berechtigte oder unberechtigte Manipulation innen
oder außen am Frachtbehältnis verstanden und/oder
jeder physikalischen Zugang zu dem Frachtbehältnis, insbesondere
in das Innere desselben. Vorzugsweise umfasst eine Integritätsverletzung
das Öffnen und/oder das Schließen einer oder mehrerer
Verschließeinrichtungen, insbesondere Türen, die
jeweils mindestens eine Zugangsöffnung zu dem Behältnis
verschließen bzw. freigeben können.
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Bei
dem Frachtbehältnis 18 handelt es sich um einen
an sich bekannten Transportcontainer, nämlich einen sogenannten
Seecontainer. Die Erfindung ist aber natürlich nicht auf
derartige Seecontainer beschränkt. Umfasst sind vielmehr
jegliche Arten von Frachtbehältnissen. Ein solches Frachtbehältnis verfügt über
ein oder mehrere Wandungen, die einen Frachtraum umgeben sowie über
ein oder mehrere der genannten Zugangsöffnungen, die mittels
geeigneter Verschließeinrichtungen verschließbar
sind.
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Über
die ein oder mehreren Zugangsöffnungen kann das Frachtbehältnis
bevorzugt mit zu transportierendem oder zu lagerndem Fracht- bzw.
Lagergut beladen werden.
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Die
Komponente 12 der Überwachungseinrichtung 16 verfügt über
ein Gehäuse 12a, in dem eine geeignete Steuerungseinheit
angeordnet ist, in der Signale von mit dieser wirkverbundenen Überwachungssensoren
verarbeitet werden. In der Regel ist mindestens ein Türsensor
unmittelbar kabelgebunden an die Steuerungseinheit angeschlossen
und ebenfalls in dem Gehäuse 12a integriert. Der
Türsensor überwacht, ob eine Türeinrichtung 20,
die eine Zugangsöffnung zu dem Frachtbehältnis 18 verschließen
oder freigeben kann, verschlossen oder geöffnet wird. Weiter
verfügt die Komponente 12 über eine Energieversorgung
zur Versorgung der elektronischen bzw. elektrischen Bauteile derselben
mit elektrischer Energie.
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Nach
Erfassung eines entsprechenden Öffnungs- oder Schließsignals
sendet die Komponente 12 Steuerungssignale an die Komponente 14.
In einem Gehäuse 14a der Komponente 14 ist
ein Sende- und/oder Empfangmodul angeordnet zum drahtlosen Senden
elektromagnetischer Wellen an einen entfernten Empfänger
und/oder zum Empfangen derartiger Wellen von einem entfernten Sender.
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Die
beschriebene Öffnung der Türeinrichtung
20 und/oder
das Verschließen derselben repräsentierende Signale
werden mittels der Komponente
14 an einen entfernten Emp fänger
gesandt, etwa an ein Analysezentrum, und dort geeignet weiterverarbeitet.
Ein Gesamtsystem zur Überwachung von Frachtbehältnissen
ist in der
DE 10 2009 013
104.3 dargestellt und wird hier daher nicht näher
beschrieben.
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Mit
dem Montagebauteil 10 wird die im vorliegenden Fall aus
den beiden Komponenten 12 und 14 bestehende Überwachungseinrichtung 16 an
der Türeinrichtung 20 des Frachtbehältnisses 18 befestigt.
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Das
Montagebauteil 10 verfügt über zwei Halteteile 22, 24.
Diese Halteteile 22, 24 sind als Halteplatten
ausgebildet. Die Halteteile 22, 24 bzw. Halteplatten 22, 24 verlaufen
parallel zueinander und sind durch ein Verbindungsteil 26,
nämlich einen Verbindungssteg, miteinander verbunden. Die
Halteteile 22, 24 sowie der Verbindungssteg 26 sind
aus einem geeignetem Material ausgebildet, in diesem Fall nicht-rostendem
Stahl.
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Der
Verbindungssteg 26 verläuft winklig, nämlich
im vorliegenden Fall senkrecht zu den Halteteilen 22, 24.
Die Breite des Verbindungsstegs 26 bestimmt den Abstand
der parallel verlaufenden Halteteile 22, 24 zueinander.
Der Verbindungssteg 26 trifft etwa mittig auf das Halteteil 22 und
unterteilt dieses virtuell in zwei Teilbereiche 22a, 22b.
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Der
Teilbereich 22a, der Verbindungssteg 26 sowie
das Halteteil 24 bilden eine U-Form, die angepasst ist
an das freie Ende eines beweglichen Türflügels 30 der
Türeinrichtung 20, nämlich an einen endständigen
Pfosten 28 am freien Ende des Türflügels 30.
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In
der 4 ist nur ein Türflügel 30 der
Türeinrichtung 20 gezeigt. Zu der Türeinrichtung 20 gehört
allerdings ein weiterer, zu dem Türflügel 30 nahezu
identischer Türflügel. Die Türeinrichtung 20 ist demzufolge
als Doppelflügeltür ausgebildet.
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Im
geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 fluchten
die beiden Fügeltüren. Zudem schließen
dann in an sich bekannter Weise die Schmalseite 32 des
Türflügels 30 sowie die entsprechende
Schmalseite des anderen Türflügels zwischen sich
einen längs verlaufenden Spalt ein bzw. sie begrenzen diesen
Spalt seitlich.
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4 zeigt
die Positionierung des Montagebauteils 10 im am Frachtbehältnis 18 bestimmungsgemäß befestigten
Zustand. Um das Montagebauteil 10 in diesen Zustand zu überführen,
wird das Montagebauteil 10 von einem Monteur mit der offenen U-Seite
des durch das Halteteil 24, den Verbindungssteg 26 sowie
den Halteteilabschnitt 22a gebildeten U-Teilbereichs auf
das freie Ende des Türflügels 30, nämlich
auf den Pfosten 28 geschoben.
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Wie
zu erkennen ist, liegt der Verbindungssteg 26 in dem bestimmungsgemäß befestigten
Zustand des Montagebauteils 10 an der Schmalseite 32 des
Türflügels 30 an, nämlich an
der Schmalseite 32 des Pfostens 28.
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Das
Halteteil 22 liegt an der Türflügelinnenseite 30a an,
nämlich an der entsprechenden Innenseite des Pfostens 28.
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Das
Halteteil 24 liegt an der Türflügelaußenseite 30b an,
nämlich an der entsprechenden Außenseite des Pfostens 28.
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Die
Dicke des Verbindungsstegs 26 ist dabei so gering bemessen,
dass der Verbindungssteg 26 im geschlossenen Zustand der
Türeinrichtung 20 in dem Spalt zwischen einerseits
der Schmalseite 32 des Pfostens 28 des gezeigten
Türflügels 30 sowie andererseits der
entsprechenden Schmalseite des weiteren Pfostens des anderen Türflügels
zu liegen kommt, ohne dabei die Schließfähigkeit
der Türeinrichtung 20 zu gefährden.
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Das
Halteteil 24 ist im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 bezogen
auf den von dem Frachtbehältnis 18 umgrenzten
Frachtraum desselben außerhalb des Frachtbehältnisses 18 angeordnet,
das Halteteil 22 dagegen im Inneren des Frachtbehältnisses 18.
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Das
Halteteil 24 verfügt auf dessen nach außen
zeigender Seite über eine Haltefläche 34,
das Halteteil 22 über eine in das Innere des Frachtbehältnisses 18 gerichtete
Haltefläche 36. Die Halteflächen 34, 36 verlaufen
aufgrund der plattenartigen Ausbildung der Halteteile 22, 24 ebenfalls
parallel zueinander.
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An
der Haltefläche 34 des Halteteils 24 wird vor
der Montage des Montagebauteils 10 an dem Frachtbehältnis 18 zunächst
die Komponente 14 befestigt. Zu diesem Zweck sind in dem
Halteteil 24 geeignete Durchgangsöffnungen 38 vorhanden,
durch die geeignete Schrauben zur Verschraubung der Komponente 14 mit
dem Halteteil 24 hindurchgeführt werden. Zur Führung
von später noch näher beschriebenen Kabelleitungen 40 ist
in dem Halteteil 24 eine weitere Durchgangsöffnung 42 vorgesehen.
In ganz ähnlicher Weise wird die Komponente 12 der Überwachungseinrichtung 16 mit
dem Halteteil 22 verschraubt, das zu diesem Zweck entsprechende Durchgangsöffnungen 44 aufweist.
Zur Führung der Kabelleitungen 40 ist in dem Halteteil 22 eine
Durchgangsöffnung 45 vorhanden.
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Durch
die Positionierung des Halteteils 24 außerhalb
des Frachtbehältnisses 18 im befestigten Zustand
des Montagebauteils 10 wird vorteilhafterweise erreicht,
dass die an diesem befestigte Komponente 14 ebenfalls außerhalb
des Frachtbehältnisses 18 angeordnet ist. Wie
oben ausgeführt, verfügt die Komponente 14 über
ein Sende- und/oder Empfangmodul zum drahtlosen Senden und/oder
Empfangen elektromagnetischer Wellen. Diese Wellen können
sich durch die beschriebene Anordnung der Komponente 14 daher
außerhalb des Frachtbehältnisses 18 nahezu
ungeschwächt von Wandungen des Frachtbehältnisses 18 ausbreiten.
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Durch
die gleichzeitige Positionierung des Halteteils 22 innerhalb
des Frachtbehältnisses 18 wird zudem erreicht,
dass die für Manipulationen besonders anfällige
Komponente 12, insbesondere deren Steuerungseinheit, geschützt
im Inneren des Frachtbehältnisses 18 angeordnet
ist.
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Wie
weiter zu erkennen ist, dient der Halteteilabschnitt 22b im
am Türflügel 30 befestigten Zustand des
Montagebauteils 10 zugleich als Anschlagfläche
in dem geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 für
den nicht gezeigten Türflügel bzw. für
dessen endständigen Pfosten.
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Zwischen
den Komponenten 12 und 14 verlaufen, wie oben
bereits angedeutet, des Weiteren Kabelleitungen 40. Diese
sind ausgehend von der Komponente 12 durch die Durchgangsöffnung 45 in dem
Halteteil 22 hindurch, im weiteren Verlauf entlang des
Verbindungsstegs 26, dann durch die Durchgangsöffnung 42 in
dem Halteteil 24 hindurch bis zur Komponente 14 geführt.
Die Kabelleitungen 40 dienen zum einen zur Zuführung
von Energie zu der Komponente 14 aus der Energieversorgung
der Komponente 12. Zum anderen werden bidirektional Steuerungs-
und Datensignale zwischen der Komponente 12 und der Komponente 14 übertragen.
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Das
Montagebauteil 10 verfügt schließlich über
ein Befestigungsmittel 46. Dieses sorgt dafür, dass
das Montagebauteil 10 in der in 4 gezeigten
Montageposition festgelegt ist und vertikal und/oder horizontal
keine oder nur geringfügige Bewegungen ausführen
kann. Zu diesem Zweck verfügt das Befestigungsmittel 46 über
einen mittels einer Rückstellfeder 48 sowie einem
geeigneten Führungsteil 50 in horizontaler Richtung
beweglichen Feststellstößel 52. Dieser
Feststellstößel 52 greift insbesondere
zwischen zwei horizontal verlaufende, nicht dargestellte Horizontalverstrebungen
des Türflügels 30 und liegt unter geeignetem,
durch die Feder aufgebrachten Anpressdruck an der Türflügelinnenseite
des Türflügels 30 an.
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Wie
der Fachmann erkennt, kann das Montagebauteil 10 abweichend
von der dargestellten konkreten Form in anderer Weise ausgebildet
sein. Entscheidend ist, dass das Montagebauteil 10 derartig ausgebildet
ist, dass ein Halteteil desselben außerhalb des Frachtbehältnisses
zu liegen kommt, das andere Halteteil dagegen innerhalb des Frachtbehältnisses.
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- 10
- Montagebauteil
- 12
- Komponente
- 12a
- Gehäuse
- 14
- Komponente
- 14a
- Gehäuse
- 16
- Überwachungseinrichtung
- 18
- Frachtbehältnis
- 20
- Türeinrichtung
- 22
- Halteteil
- 22a
- Halteteilabschnitt
- 22b
- Halteteilabschnitt
- 24
- Halteteil
- 26
- Verbindungsteil
- 28
- Pfosten
- 30
- Türflügel
- 30a
- Türflügelinnenseite
- 30b
- Türflügelaußenseite
- 32
- Schmalseite
- 34
- Haltefläche
- 36
- Haltefläche
- 38
- Durchgangsöffnung
- 40
- Kabelleitung
- 42
- Durchgangsöffnung
- 44
- Durchgangsöffnung
- 45
- Durchgangsöffnung
- 46
- Befestigungsmittel
- 48
- Rückstellfeder
- 50
- Führungsteil
- 52
- Feststellstößel
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - DE 102009013104 [0004, 0004, 0038]