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DE102009016711A1 - Montagebauteil zur Befestigung einer Überwachungseinrichtung - Google Patents

Montagebauteil zur Befestigung einer Überwachungseinrichtung Download PDF

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DE102009016711A1
DE102009016711A1 DE200910016711 DE102009016711A DE102009016711A1 DE 102009016711 A1 DE102009016711 A1 DE 102009016711A1 DE 200910016711 DE200910016711 DE 200910016711 DE 102009016711 A DE102009016711 A DE 102009016711A DE 102009016711 A1 DE102009016711 A1 DE 102009016711A1
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DE
Germany
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mounting component
freight container
component
monitoring device
holding part
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE200910016711
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English (en)
Inventor
Barbara Klotz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Airbus DS GmbH
Original Assignee
Astrium GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Astrium GmbH filed Critical Astrium GmbH
Priority to DE200910016711 priority Critical patent/DE102009016711A1/de
Publication of DE102009016711A1 publication Critical patent/DE102009016711A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B65DCONTAINERS FOR STORAGE OR TRANSPORT OF ARTICLES OR MATERIALS, e.g. BAGS, BARRELS, BOTTLES, BOXES, CANS, CARTONS, CRATES, DRUMS, JARS, TANKS, HOPPERS, FORWARDING CONTAINERS; ACCESSORIES, CLOSURES, OR FITTINGS THEREFOR; PACKAGING ELEMENTS; PACKAGES
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Montagebauteil (10) zur vorzugsweise lösbaren Befestigung von mindestens zwei Komponenten (12, 14) einer die Integrität eines verschließbaren Frachtbehältnisses (18) überwachenden Überwachungseinrichtung (16) an dem Frachtbehältnis (18), mit mindestens zwei, vorzugsweise plattenartigen Halteteilen (22, 24), an denen jeweils mindestens eine Komponente (12, 14) der Überwachungseinrichtung (16) durch geeignete Befestigungsmittel (46) befestigbar ist, sowie mit einem die Halteteile (22, 24) unmittelbar oder mittelbar verbindenden, winklig, vorzugsweise senkrecht, zu den Halteteilen (22, 24) verlaufenden Verbindungsteil (26), wobei das Montagebauteil (10) derart an dem Frachtbehältnis (18) befestigbar ist, dass im verschlossenen Zustand desselben eines der Halteteile (24) - äußeres Halteteil - mindestens überwiegend außerhalb des Frachtbehältnisses (18) angeordnet ist und das andere Halteteil (22) - inneres Halteteil - mindestens überwiegend innerhalb des Frachtbehältnisses (18).

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Montagebauteil zur vorzugsweise lösbaren Befestigung von mindestens zwei Komponenten einer die Integrität eines verschließbaren Frachtbehältnisses überwachenden Überwachungseinrichtung an dem Frachtbehältnis. Die Erfindung betrifft des Weiteren eine Überwachungseinrichtung, die mit einem derartigen Montagebauteil ausgestattet ist sowie ein Frachtbehältnis, an dem eine solche Überwachungseinrichtung mit Hilfe des Montagebauteils befestigt ist.
  • National und international steigen im Frachtgeschäft die Anforderungen an die Sicherheit von Frachtbehältnissen, insbesondere von Transportcontainern, wie etwa sogenannten See- oder Landcontainern, immer weiter an. Als besonders groß wird die Gefahr eingestuft, dass einzelne Frachtbehältnisse nach einem Beladevorgang durch autorisiertes Personal auf dem Transportweg von Terroristen geöffnet und mit Sprengsätzen oder dergleichen versehen werden, die am Zielort des Frachtbehältnisses detonieren sollen.
  • Um das Risiko derartiger Szenarien zu verringern, gibt es Bestrebungen, sämtliche Frachtbehältnisse auf illegale Waffen oder anderes illegales Frachtgut zu durchleuchten, etwa mit Röntgenverfahren. Derartige Verfahren sind insbesondere in Anbetracht der Vielzahl von weltweit versendeten Frachtbehältnissen äußerst aufwendig.
  • Es wurden daher Verfahren entwickelt, mit denen die Integrität von Frachtbehältnissen ausgehend von der Beladung des Behältnisses über dessen Transportweg bis zum Zielort möglichst lückenlos nachverfolgt werden kann. Zu diesem Zweck sind Überwachungssysteme bekannt, bei denen den Frachtbehältnissen Sensoren aufweisende Überwachungseinrichtungen zugeordnet werden. In der DE 10 2009 013 104.3 sind ein Überwachungssystem sowie eine entsprechende Überwachungseinrichtung dargestellt. Der Inhalt der DE 10 2009 013 104.3 wird vollumfänglich in die vorliegende Anmeldung integriert.
  • Überwachungseinrichtungen, die über geeignete Steuerungs- und Sensortechnik zum Überwachen der Integrität der Frachtbehältnisse verfügen, werden üblicherweise im Inneren des Frachtbehältnisses angeordnet. In der Regel verfügen die benötigten Überwachungseinrichtungen über funk- und/oder bluetoothbasierte Sende- und/oder Empfangsmodule, mit denen per drahtloser Datenfernübertragung Integritätsverletzungen repräsentierende Daten zur Aus- und Bewertung derselben an einen entfernten Empfänger übersandt werden können. Eine Anordnung des entsprechenden Funk- und/oder Bluetoothmoduls im Inneren des Frachtbehältnisses ist allerdings nachteilig. Denn die in der Regel aus Stahl bestehenden Frachtbehältnisses schirmen elektromagnetische Wellen ab bzw. schwächen diese.
  • Eine Anordnung der maßgeblichen Komponenten der Überwachungseinrichtung außen am Frachtbehältnis ist allerdings ebenfalls nachteilig, da in diesem Fall eine erhöhte Gefahr unzulässiger Manipulationen besteht. Zumindest die Sensorik und die Steuerungseinheit der Überwachungseinrichtung sollten zweckmäßigerweise im für nicht autorisierte Personen unzugänglichen Innenraum des Frachtbehältnisses verbleiben.
  • Hiervon ausgehend ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Montagebauteil der eingangs genannten Art anzugeben, mit der eine Überwachungseinrichtung mit mindestens zwei Komponenten möglichst problemlos an dem zu überwachenden Frachtbehältnis befestigt werden kann, wobei insbesondere gewährleistet sein soll, dass eine zur drahtlosen Datenfernübertragung dienende Komponenten im Wesentlichen außerhalb des Frachtbehältnisses angeordnet werden kann. Weiter ist es Aufgabe der Erfindung, eine Überwachungseinrichtung anzugeben, die mit einem derartigen Montagebauteil an einem geeigneten Frachtbehältnis installiert werden kann. Schließlich soll ein Frachtbehältnis angegeben werden, an dem eine Überwachungseinrichtung mit Hilfe des Montagebauteils befestigt ist.
  • Diese Aufgaben werden gelöst durch ein Montagebauteil gemäß Anspruch 1, durch eine Überwachungseinrichtung gemäß Anspruch 12 sowie durch ein Frachtbehältnis gemäß Anspruch 13.
  • Ein erfindungsgemäßes Montagebauteil verfügt dementsprechend über mindestens zwei, vorzugsweise plattenartige Halteteile, an denen jeweils mindestens eine Komponente der Überwachungseinrichtung durch geeignete Befestigungsmittel befestigbar ist. Die Halteteile sind mittelbar oder unmittelbar durch ein zu diesen winklig, vorzugsweise senkrecht verlaufendes Verbindungsteil verbunden. Das Montagebauteil ist dabei derart insbesondere lösbar an dem Frachtbehältnis befestigbar, dass im verschlossenen Zustand desselben eines der Halteteile – im Folgenden äußeres Halteteil genannt – mindestens überwiegend außerhalb des Frachtbehältnisses angeordnet ist. Das andere Halteteil – im Folgenden inneres Halteteil genannt – ist mindestens überwiegend innerhalb des Frachtbehältnisses angeordnet.
  • Mit einem derartigen Montagebauteil ist es möglich, eine Komponente der Überwachungseinrichtung, in der Regel mindestens die gegen Manipulationen besonders anfällige Steuereinheit derselben, geschützt innerhalb des Frachtbehältnisses zu positionieren, während beispielsweise das Sende- und/oder Empfangsmodul zur drahtlosen Datenfernübertragung außen an dem Frachtbehältnis angeordnet wird. Durch die Anordnung des üblicherweise als Funk- und/oder Bluetoothmodul ausgebildeten Sende- und/oder Empfangsmoduls außen am Frachtbehältnis können sich die ausgesandten und/oder zu empfangenden Funkwellen weitgehend ungedämpft ausbreiten. Sie werden nicht oder nur wenig durch das Modul umgebende Frachtbehältniswandungen geschwächt, wie dies bei einer Anordnung im Inneren des Frachtbehältnisses der Fall wäre.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung wird das Montagebauteil an einem freien Ende eines beweglichen Verschließelements einer eine Zugangsöffnung des Frachtbehältnisses wahlweise freigebenden oder verschließenden Verschließeinrichtung befestigt. In der Regel wird ein derartiges Verschließelement ein bewegbarer Türflügel einer als Türeinrichtung ausgebildeten Verschließeinrichtung sein. Grundsätzlich ist aber auch denkbar, das Montagebauteil an anderen Verschließelementen anderer Verschließeinrichtungen anzuordnen, wie etwa Klappen oder dergleichen,.
  • Der Hauptanwendungsfall der vorliegenden Erfindung ist die Montage der Überwachungseinrichtung an Transportcontainern, insbesondere sogenannten See- oder Landcontainern. Diese Container verfügen in der Regel über eine Doppelflügeltüreinrichtung. Das Montagebauteil wird dabei bevorzugt an einer der Flügeltüren der Doppelflügeltüreinrichtung befestigt. Vorzugsweise erfolgt die Befestigung dabei an demjenigen freien Ende der Flügeltür, das parallel zur Drehachse der Flügeltür verläuft. Dabei ist das die Halteteile des Montagebauteils miteinander verbindende Verbindungsteil derartig ausgebildet, dass dieses im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung entlang der Schmalseite des freien Endes des Türflügels bezogen auf das Frachtbehältnis von außen nach innen verläuft und diese Schmalseite bereichsweise überdeckt. Die Abmessungen des Verbindungsteils, insbesondere dessen Dicke, sind derartig gewählt, dass das Verbindungsteil im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung von außen nach innen durch den Spaltbereich zwischen den im geschlossenen Zustand sich gegenüberliegenden, aneinander angrenzenden freien Enden der beiden Türflügeln hindurchtritt.
  • Sollte die Türeinrichtung nicht als Doppelflügeltür ausgebildet sein, sondern beispielsweise nur einen Türflügel aufweisen, so durchtritt das Verbindungsteil entsprechend den Spalt zwischen dem freien Ende des Türflügels und dem angrenzenden, feststehenden Türeinrichtungsrahmen oder dergleichen.
  • Das Montagebauteil und somit die an diesem befestigten Überwachungseinrichtungskomponenten werden an dem entsprechenden Türflügel mittels eines geeigneten Befestigungsmittels befestigt. Dieses Befestigungsmittel kann beispielsweise ein federkraftbeaufschlagter Befestigungsbolzen sein, der im befestigten Zustand des Montagebauteils von oben auf einer Querstrebe des Türflügels aufliegt sowie zusätzlich an einen vertikalen Türflügelabschnitt angepresst ist. Hierdurch wird das Montagebauteil insbesondere, aber nicht nur gegen nach unten gerichtete Vertikalbewegungen gesichert. Natürlich sind auch verschiedenste andere, bevorzugt lösbare Verbindungsarten möglich.
  • Im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils verläuft das innere Halteteil des Montagebauteils vorzugsweise zumindest bereichsweise entlang der Türflügelinnenseite. Das äußere Halteteil verläuft vorzugsweise in entsprechender Weise zumindest bereichsweise entlang der Türflügelaußenseite.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform der Erfindung umfasst ein Teilbereich des Montagebauteils das freie Ende des Türflügels U-förmig. Dieser U-förmige Teilbereich wird gebildet durch das Verbindungsteil, ggf. gemeinsam mit weiteren Bauteilen bzw. Bereichen des Montagebauteils. Die U-Basis des U-förmigen Teilbereichs bildet dabei das Verbindungsteil. Die U-Schenkel des U-förmigen Teilbereichs werden vorzugsweise durch die Halteteile oder durch Teilbereiche der Halteteile gebildet. Der in der beschriebenen Weise ausgebildete, U-förmige Teilbereich des Montagebauteils wird bei der Befestigung desselben an dem Frachtbehältnis über das freie Ende des bewegbaren Türflügels bewegt bzw. geschoben. Dies geschieht vorzugsweise derart, dass das Verbindungsteil, also die U-Basis, in der Endposition des Montagebauteils an der Schmalseite des freien Türflügelendes anliegt. Anschließend wird das Montagebauteil verliersicher an dem Frachtbehältnis befestigt.
  • Vorzugsweise sind die Abmessungen und/oder die räumliche Kontur der Halteteile bzw. des Verbindungsteils des Montagebauteils derart gewählt, dass die Halteteile mindestens bereichsweise an der ihnen jeweils zugeordneten Türflügelseite anliegen.
  • Was die einzelnen Halteteile betrifft, so verfügen diese über Halteflächen, an denen die Komponenten der Überwachungseinrichtung befestigbar sind bzw. an denen diese im befestigten Zustand mindestens bereichsweise anliegen. In einer bevorzugten Ausführungsform verlaufen diese Halteflächen der Halteteile parallel zueinander.
  • Was die Komponenten der Überwachungseinrichtung betrifft, die an den Halteflächen des Monatagebauteils befestigt werden, so sind diese bevorzugt miteinander wirkverbunden.
  • Wenn beispielsweise an dem äußeren Halteteil das Sende- und/oder Empfangsmodul zum Empfangen und/oder Senden von elektromagnetischen Wellen befestigt ist, an dem inneren Halteteil dagegen unter anderem die Steuerungseinheit der Überwachungseinrichtung, so können bzw. müssen zwischen diesen beiden Module uni- oder bidirektional mindestens Steuerungssignale übertragen werden.
  • Zudem wird in der Regel die Energieversorgung der Überwachungseinrichtung im Inneren des Frachtbehältnisses angeordnet werden. Zweckmäßigerweise ist diese Teil der an dem inneren Halteteil angeordneten Komponente der Überwachungseinrichtung. In diesem Fall wird vorteilhafterweise auch die an dem äußeren Halteteil angeordnete Komponente an diese Stromversorgung angeschlossen.
  • Zu den genannten Zwecken verlaufen vorzugsweise zwischen den beiden Komponenten ein oder mehrere Kabelleitungen zur Übertragung von Steuerungssignalen bzw. von Informationssignalen. Zusätzlich können zwischen diesen gegebenenfalls noch ein oder mehrere Stromversorgungskabel verlaufen.
  • Die entsprechenden Kabelleitungen sind bevorzugt entlang des Verbindungsteils von dem äußeren Halteteil zu dem inneren Halteteil geführt.
  • Grundsätzlich ist alternativ natürlich auch denkbar, dass die Übertragung von Steuerungssignalen zwischen der inneren und der äußeren Komponente drahtlos erfolgt. Auch die drahtlose Übertragung von Energie von einer Komponente zu der anderen ist mindestens theoretisch denkbar. Schließlich liegt eine zusätzliche, autarke, von der Energieversorgung der inneren Komponente getrennte Energieversorgung der äußeren Komponente ebenfalls im Rahmen der Erfindung.
  • Zweckmäßigerweise werden die Komponenten der Überwachungseinrichtung vor Befestigung derselben an dem jeweiligen Frachtbehältnis an dem Montagebauteil installiert. Anschließend wird das Montagebauteil zusammen mit den an ihr montierten Komponenten an dem Frachtbehältnis befestigt. Zumindest theoretisch ist aber natürlich auch denkbar, zunächst das Montagebauteil in Alleinstellung an dem Frachtbehältnis zu befestigen und erst anschließend an diesem die Komponenten der Überwachungseinrichtung zu montieren.
  • Weitere Merkmale der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus den beigefügten Patentansprüchen, der nachfolgenden Beschreibung eines bevorzugten Ausführungsbeispiels sowie aus den beigefügten Zeichnungen.
  • Darin zeigen:
  • 1 ein erfindungsgemäßes Montagebauteil in Schrägansicht,
  • 2 das Montagebauteil aus 1 in um 180° gedrehter Schrägansicht,
  • 3 das Montagebauteil aus 1 mit daran installierten Komponenten einer Überwachungseinrichtung zur Überwachung der Integrität eines Frachtbehältnisses,
  • 4 das Montagebauteil aus 1 mit den daran installierten Komponenten im bestimmungsgemäß eingebauten Zustand, nämlich befestigt an einem Türflügel einer Türeinrichtung eines Frachtbehältnisses, ebenfalls in Schrägansicht.
  • In den Zeichnungen ist ein erfindungsgemäßes Montagebauteil 10 dargestellt. Das Montagebauteil 10 dient der Befestigung von räumlich getrennten Komponenten 12, 14 einer Überwachungseinrichtung 16. Mit der Überwachungseinrichtung 16 wird ein nur ansatzweise gezeigtes Frachtbehältnis 18 überwacht.
  • Die Überwachungseinrichtung 16 erfasst die Frachtbehältnisintegrität verletzende Ereignisse. Im Rahmen der Anmeldung wird unter einer Integritätsverletzung allgemein jede berechtigte oder unberechtigte Manipulation innen oder außen am Frachtbehältnis verstanden und/oder jeder physikalischen Zugang zu dem Frachtbehältnis, insbesondere in das Innere desselben. Vorzugsweise umfasst eine Integritätsverletzung das Öffnen und/oder das Schließen einer oder mehrerer Verschließeinrichtungen, insbesondere Türen, die jeweils mindestens eine Zugangsöffnung zu dem Behältnis verschließen bzw. freigeben können.
  • Bei dem Frachtbehältnis 18 handelt es sich um einen an sich bekannten Transportcontainer, nämlich einen sogenannten Seecontainer. Die Erfindung ist aber natürlich nicht auf derartige Seecontainer beschränkt. Umfasst sind vielmehr jegliche Arten von Frachtbehältnissen. Ein solches Frachtbehältnis verfügt über ein oder mehrere Wandungen, die einen Frachtraum umgeben sowie über ein oder mehrere der genannten Zugangsöffnungen, die mittels geeigneter Verschließeinrichtungen verschließbar sind.
  • Über die ein oder mehreren Zugangsöffnungen kann das Frachtbehältnis bevorzugt mit zu transportierendem oder zu lagerndem Fracht- bzw. Lagergut beladen werden.
  • Die Komponente 12 der Überwachungseinrichtung 16 verfügt über ein Gehäuse 12a, in dem eine geeignete Steuerungseinheit angeordnet ist, in der Signale von mit dieser wirkverbundenen Überwachungssensoren verarbeitet werden. In der Regel ist mindestens ein Türsensor unmittelbar kabelgebunden an die Steuerungseinheit angeschlossen und ebenfalls in dem Gehäuse 12a integriert. Der Türsensor überwacht, ob eine Türeinrichtung 20, die eine Zugangsöffnung zu dem Frachtbehältnis 18 verschließen oder freigeben kann, verschlossen oder geöffnet wird. Weiter verfügt die Komponente 12 über eine Energieversorgung zur Versorgung der elektronischen bzw. elektrischen Bauteile derselben mit elektrischer Energie.
  • Nach Erfassung eines entsprechenden Öffnungs- oder Schließsignals sendet die Komponente 12 Steuerungssignale an die Komponente 14. In einem Gehäuse 14a der Komponente 14 ist ein Sende- und/oder Empfangmodul angeordnet zum drahtlosen Senden elektromagnetischer Wellen an einen entfernten Empfänger und/oder zum Empfangen derartiger Wellen von einem entfernten Sender.
  • Die beschriebene Öffnung der Türeinrichtung 20 und/oder das Verschließen derselben repräsentierende Signale werden mittels der Komponente 14 an einen entfernten Emp fänger gesandt, etwa an ein Analysezentrum, und dort geeignet weiterverarbeitet. Ein Gesamtsystem zur Überwachung von Frachtbehältnissen ist in der DE 10 2009 013 104.3 dargestellt und wird hier daher nicht näher beschrieben.
  • Mit dem Montagebauteil 10 wird die im vorliegenden Fall aus den beiden Komponenten 12 und 14 bestehende Überwachungseinrichtung 16 an der Türeinrichtung 20 des Frachtbehältnisses 18 befestigt.
  • Das Montagebauteil 10 verfügt über zwei Halteteile 22, 24. Diese Halteteile 22, 24 sind als Halteplatten ausgebildet. Die Halteteile 22, 24 bzw. Halteplatten 22, 24 verlaufen parallel zueinander und sind durch ein Verbindungsteil 26, nämlich einen Verbindungssteg, miteinander verbunden. Die Halteteile 22, 24 sowie der Verbindungssteg 26 sind aus einem geeignetem Material ausgebildet, in diesem Fall nicht-rostendem Stahl.
  • Der Verbindungssteg 26 verläuft winklig, nämlich im vorliegenden Fall senkrecht zu den Halteteilen 22, 24. Die Breite des Verbindungsstegs 26 bestimmt den Abstand der parallel verlaufenden Halteteile 22, 24 zueinander. Der Verbindungssteg 26 trifft etwa mittig auf das Halteteil 22 und unterteilt dieses virtuell in zwei Teilbereiche 22a, 22b.
  • Der Teilbereich 22a, der Verbindungssteg 26 sowie das Halteteil 24 bilden eine U-Form, die angepasst ist an das freie Ende eines beweglichen Türflügels 30 der Türeinrichtung 20, nämlich an einen endständigen Pfosten 28 am freien Ende des Türflügels 30.
  • In der 4 ist nur ein Türflügel 30 der Türeinrichtung 20 gezeigt. Zu der Türeinrichtung 20 gehört allerdings ein weiterer, zu dem Türflügel 30 nahezu identischer Türflügel. Die Türeinrichtung 20 ist demzufolge als Doppelflügeltür ausgebildet.
  • Im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 fluchten die beiden Fügeltüren. Zudem schließen dann in an sich bekannter Weise die Schmalseite 32 des Türflügels 30 sowie die entsprechende Schmalseite des anderen Türflügels zwischen sich einen längs verlaufenden Spalt ein bzw. sie begrenzen diesen Spalt seitlich.
  • 4 zeigt die Positionierung des Montagebauteils 10 im am Frachtbehältnis 18 bestimmungsgemäß befestigten Zustand. Um das Montagebauteil 10 in diesen Zustand zu überführen, wird das Montagebauteil 10 von einem Monteur mit der offenen U-Seite des durch das Halteteil 24, den Verbindungssteg 26 sowie den Halteteilabschnitt 22a gebildeten U-Teilbereichs auf das freie Ende des Türflügels 30, nämlich auf den Pfosten 28 geschoben.
  • Wie zu erkennen ist, liegt der Verbindungssteg 26 in dem bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils 10 an der Schmalseite 32 des Türflügels 30 an, nämlich an der Schmalseite 32 des Pfostens 28.
  • Das Halteteil 22 liegt an der Türflügelinnenseite 30a an, nämlich an der entsprechenden Innenseite des Pfostens 28.
  • Das Halteteil 24 liegt an der Türflügelaußenseite 30b an, nämlich an der entsprechenden Außenseite des Pfostens 28.
  • Die Dicke des Verbindungsstegs 26 ist dabei so gering bemessen, dass der Verbindungssteg 26 im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 in dem Spalt zwischen einerseits der Schmalseite 32 des Pfostens 28 des gezeigten Türflügels 30 sowie andererseits der entsprechenden Schmalseite des weiteren Pfostens des anderen Türflügels zu liegen kommt, ohne dabei die Schließfähigkeit der Türeinrichtung 20 zu gefährden.
  • Das Halteteil 24 ist im geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 bezogen auf den von dem Frachtbehältnis 18 umgrenzten Frachtraum desselben außerhalb des Frachtbehältnisses 18 angeordnet, das Halteteil 22 dagegen im Inneren des Frachtbehältnisses 18.
  • Das Halteteil 24 verfügt auf dessen nach außen zeigender Seite über eine Haltefläche 34, das Halteteil 22 über eine in das Innere des Frachtbehältnisses 18 gerichtete Haltefläche 36. Die Halteflächen 34, 36 verlaufen aufgrund der plattenartigen Ausbildung der Halteteile 22, 24 ebenfalls parallel zueinander.
  • An der Haltefläche 34 des Halteteils 24 wird vor der Montage des Montagebauteils 10 an dem Frachtbehältnis 18 zunächst die Komponente 14 befestigt. Zu diesem Zweck sind in dem Halteteil 24 geeignete Durchgangsöffnungen 38 vorhanden, durch die geeignete Schrauben zur Verschraubung der Komponente 14 mit dem Halteteil 24 hindurchgeführt werden. Zur Führung von später noch näher beschriebenen Kabelleitungen 40 ist in dem Halteteil 24 eine weitere Durchgangsöffnung 42 vorgesehen. In ganz ähnlicher Weise wird die Komponente 12 der Überwachungseinrichtung 16 mit dem Halteteil 22 verschraubt, das zu diesem Zweck entsprechende Durchgangsöffnungen 44 aufweist. Zur Führung der Kabelleitungen 40 ist in dem Halteteil 22 eine Durchgangsöffnung 45 vorhanden.
  • Durch die Positionierung des Halteteils 24 außerhalb des Frachtbehältnisses 18 im befestigten Zustand des Montagebauteils 10 wird vorteilhafterweise erreicht, dass die an diesem befestigte Komponente 14 ebenfalls außerhalb des Frachtbehältnisses 18 angeordnet ist. Wie oben ausgeführt, verfügt die Komponente 14 über ein Sende- und/oder Empfangmodul zum drahtlosen Senden und/oder Empfangen elektromagnetischer Wellen. Diese Wellen können sich durch die beschriebene Anordnung der Komponente 14 daher außerhalb des Frachtbehältnisses 18 nahezu ungeschwächt von Wandungen des Frachtbehältnisses 18 ausbreiten.
  • Durch die gleichzeitige Positionierung des Halteteils 22 innerhalb des Frachtbehältnisses 18 wird zudem erreicht, dass die für Manipulationen besonders anfällige Komponente 12, insbesondere deren Steuerungseinheit, geschützt im Inneren des Frachtbehältnisses 18 angeordnet ist.
  • Wie weiter zu erkennen ist, dient der Halteteilabschnitt 22b im am Türflügel 30 befestigten Zustand des Montagebauteils 10 zugleich als Anschlagfläche in dem geschlossenen Zustand der Türeinrichtung 20 für den nicht gezeigten Türflügel bzw. für dessen endständigen Pfosten.
  • Zwischen den Komponenten 12 und 14 verlaufen, wie oben bereits angedeutet, des Weiteren Kabelleitungen 40. Diese sind ausgehend von der Komponente 12 durch die Durchgangsöffnung 45 in dem Halteteil 22 hindurch, im weiteren Verlauf entlang des Verbindungsstegs 26, dann durch die Durchgangsöffnung 42 in dem Halteteil 24 hindurch bis zur Komponente 14 geführt. Die Kabelleitungen 40 dienen zum einen zur Zuführung von Energie zu der Komponente 14 aus der Energieversorgung der Komponente 12. Zum anderen werden bidirektional Steuerungs- und Datensignale zwischen der Komponente 12 und der Komponente 14 übertragen.
  • Das Montagebauteil 10 verfügt schließlich über ein Befestigungsmittel 46. Dieses sorgt dafür, dass das Montagebauteil 10 in der in 4 gezeigten Montageposition festgelegt ist und vertikal und/oder horizontal keine oder nur geringfügige Bewegungen ausführen kann. Zu diesem Zweck verfügt das Befestigungsmittel 46 über einen mittels einer Rückstellfeder 48 sowie einem geeigneten Führungsteil 50 in horizontaler Richtung beweglichen Feststellstößel 52. Dieser Feststellstößel 52 greift insbesondere zwischen zwei horizontal verlaufende, nicht dargestellte Horizontalverstrebungen des Türflügels 30 und liegt unter geeignetem, durch die Feder aufgebrachten Anpressdruck an der Türflügelinnenseite des Türflügels 30 an.
  • Wie der Fachmann erkennt, kann das Montagebauteil 10 abweichend von der dargestellten konkreten Form in anderer Weise ausgebildet sein. Entscheidend ist, dass das Montagebauteil 10 derartig ausgebildet ist, dass ein Halteteil desselben außerhalb des Frachtbehältnisses zu liegen kommt, das andere Halteteil dagegen innerhalb des Frachtbehältnisses.
  • 10
    Montagebauteil
    12
    Komponente
    12a
    Gehäuse
    14
    Komponente
    14a
    Gehäuse
    16
    Überwachungseinrichtung
    18
    Frachtbehältnis
    20
    Türeinrichtung
    22
    Halteteil
    22a
    Halteteilabschnitt
    22b
    Halteteilabschnitt
    24
    Halteteil
    26
    Verbindungsteil
    28
    Pfosten
    30
    Türflügel
    30a
    Türflügelinnenseite
    30b
    Türflügelaußenseite
    32
    Schmalseite
    34
    Haltefläche
    36
    Haltefläche
    38
    Durchgangsöffnung
    40
    Kabelleitung
    42
    Durchgangsöffnung
    44
    Durchgangsöffnung
    45
    Durchgangsöffnung
    46
    Befestigungsmittel
    48
    Rückstellfeder
    50
    Führungsteil
    52
    Feststellstößel
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102009013104 [0004, 0004, 0038]

Claims (13)

  1. Montagebauteil zur vorzugsweise lösbaren Befestigung von mindestens zwei Komponenten (12, 14) einer die Integrität eines verschließbaren Frachtbehältnisses (18) überwachenden Überwachungseinrichtung (16) an dem Frachtbehältnis (18), mit mindestens zwei vorzugsweise plattenartigen Halteteilen (22, 24), an denen jeweils mindestens eine Komponente (12, 14) der Überwachungseinrichtung (16) durch geeignete Befestigungsmittel (46) befestigbar ist, sowie mit einem die Halteteile (22, 24) unmittelbar oder mittelbar verbindenden, winklig, vorzugsweise senkrecht, zu den Halteteilen (22, 24) verlaufenden Verbindungsteil (26), wobei das Montagebauteil (10) derart an dem Frachtbehältnis (18) befestigbar ist, dass im verschlossenen Zustand desselben eines der Halteteile (24) – äußeres Halteteil – mindestens überwiegend außerhalb des Frachtbehältnisses (18) angeordnet ist und das andere Halteteil (22) – inneres Halteteil – mindestens überwiegend innerhalb des Frachtbehältnisses (18).
  2. Montagebauteil gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Montagebauteil (10) im Bereich eines freien Endes eines beweglichen Verschließelements (30) einer eine Zugangsöffnung des Frachtbehältnisses (18) wahlweise freigebenden oder verschließenden Verschließeinrichtung (20) befestigbar ist, insbesondere an dem freien Ende eines Türflügels (30) einer bewegbaren Türeinrichtung (20), wobei das Verbindungsteil (26) des Montagebauteils (10) im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils (10) bei geschlossener Verschließeinrichtung (20) entlang einer Schmal seite (32) des freien Endes des Verschließelements (30) von außen nach innen verläuft, vorzugsweise parallel zu dieser Schmalseite (32), und diese bereichsweise überdeckt.
  3. Montagebauteil gemäß Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (26) im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils (10) an der Schmalseite (32) des Verschließelements (30) anliegt.
  4. Montagebauteil gemäß Anspruch 2 oder 3, dadurch gekennzeichnet, dass im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils (10) das innere Halteteil (22) des Montagebauteils (10) zumindest bereichsweise entlang der Verschließelementinnenseite (30b) verläuft und das äußere Halteteil (24) in entsprechender Weise zumindest bereichsweise entlang der Verschließelementaußenseite (30a).
  5. Montagebauteil gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils (10) mindestens ein, vorzugsweise sämtliche Halteteile (22, 24), mindestens bereichsweise an der jeweiligen Verschließelementseite (30a, 30b) anliegen, entlang der sie verlaufen.
  6. Montagebauteil gemäß Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Halteteile (22, 24) Halteflächen (34, 36) aufweisen, an denen die Komponenten (12, 14) der Überwachungseinrichtung (16) jeweils befestigbar sind, und dass diese Halteflächen (34, 36) im bestimmungsgemäß befestigten Zustand des Montagebauteils (10) im Wesentlichen parallel zueinander verlaufen.
  7. Montagebauteil gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Verbindungsteil (26) und/oder das Verbindungsteil (26) gemeinsam mit weiteren Bauteilen oder Bereichen des Montagebauteils (10) einen im Schnitt im Wesentlichen u-förmigen Teilbereich des Montagebauteils (10) bilden, der bei der Befestigung des Montagebauteils (10) an dem Frachtbehältnis (18) über das freie Ende des beweglichen Verschließelements (30) bewegbar bzw. schiebbar ist, wobei die U-Basis des u-förmigen Bereichs durch das Verbindungsteil (26) gebildet ist.
  8. Montagebauteil gemäß Anspruch 7, dadurch gekennzeichnet, dass die U-Schenkel des u-förmigen Bereichs durch die Halteteile (24) oder durch Teilbereiche (22a) der Halteteile (22) gebildet sind.
  9. Montagebauteil gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Montagebauteil (10) mindestens ein Befestigungsmittel (46) aufweist zur vorzugsweise lösbaren Befestigung desselben an dem Frachtbehältnis (18).
  10. Montagebauteil gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem äußeren Halteteil (24) ein Sende- und/oder Empfangsmodul der Überwachungseinrichtung (16) zum Senden und/oder Empfangen elektromagnetischer Wellen befestigbar ist, mit dem eine Verletzung der Integrität des Frachtbehältnisses (18) repräsentierende Daten an einen entfernten Empfänger übertragbar sind.
  11. Montagebauteil gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an dem innerhalb des Frachtbehältnisses (18) angeordneten Halteteil (22) eine Steuerungseinheit der Überwachungseinrichtung (16) befestigbar ist.
  12. Überwachungseinrichtung mit mindestens zwei Komponenten zur Überwachung der Integrität eines verschließbaren Frachtbehältnisses, dadurch gekennzeichnet, dass die eine der Komponenten (14) an dem äußeren Halteteil (24) eines Montagebauteils (10) gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche befestigt ist und die andere Komponente (12) an dem inneren Halteteil (22) des Montagebauteils (10).
  13. Frachtbehältnis mit einer Überwachungseinrichtung mit mindestens zwei Komponenten, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Komponenten (12, 14) mittels eines Montagebauteils (10) gemäß einem oder mehreren der vorhergehenden Ansprüche an dem Frachtbehältnis (18) insbesondere lösbar befestigt sind, wobei eine Komponente (14) an dem äußeren Halteteil (24) des Montagebauteils (10) befestigt ist und die andere Komponente (12) an dem inneren Halteteil (22) des Montagebauteils (10).
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