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Die
Erfindung betrifft eine Magnetkupplung zur Übertragung und Unterbrechung
einer Drehbewegung. Ferner betrifft die Erfindung ein Presswerkzeug
sowie ein Verfahren zur Herstellung eines zu sinternden Presslings
aus einem pulverförmigen Stoff,
wobei der gesinterte Pressling als ein Rotor für eine derartige Magnetkupplung
Verwendung findet.
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Magnetkupplungen
gehören
der Gruppe schaltbarer Kupplungen an, die kraftschlüssig bzw. reibschlüssig und
fremdgeschaltet funktionieren. Sie finden in verschiedensten Bereichen
der Technik Anwendung, um eine Drehbewegung und ein mit der Drehbewegung
einhergehendes Drehmoment von einem angetriebenen Bauteil auf ein
anzutreibendes Bauteil zu übertragen.
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Eine
Magnetkupplung dieser gattungsgemäßen Art umfasst vorzugsweise
einen hohlzylinderförmig
ausgebildeten Rotor, der durch ein Gehäuse aufgenommen ist und mit
zumindest einer Kupplungsscheibe zusammenwirkt. Das Gehäuse nimmt
ferner einen Elektromagneten in der Gestalt eines Spulenkörpers zur
Erzeugung eines Magnetfeldes auf, welches den Rotor, die Kupplungsscheibe
und das Gehäuse
bei einer Bestromung des Elektromagneten durchsetzt. Dabei wird
die Kupplungsscheibe gegen einen Flanschabschnitt des Rotors gedrückt, um
mit dem Flanschabschnitt zur Übertragung
einer Drehbewegung zusammen zu wirken. Der Elektromagnet ist dabei
vorzugsweise zwischen dem Gehäuse
und dem Rotor angeordnet.
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Es
ist bekannt, dass ein Rotor einer solchen Magnetkupplung magnetische
Verluste erzeugt. Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde,
die magnetischen Verluste in einer derartigen Magnetkupplung zu
reduzieren.
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Diese
Aufgabe wird mit einer Magnetkupplung mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Die in den Unteransprüchen
angegebenen Merkmale sind Gegenstand von bevorzugten Ausgestaltungen und
Weiterbildungen der Lösung.
In der nachfolgenden Beschreibung werden ferner weitere vorteilhafte Merkmale
angegeben, die Gegenstand weiterer Ausgestaltungen und Weiterbildungen
der Lösung
sein können.
Diese weiteren Merkmale können
dabei untereinander und mit den Merkmalen der Anspruchsfassung kombiniert
werden.
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Es
wird eine Magnetkupplung vorgeschlagen umfassend: ein Gehäuse zur
Aufnahme eines Rotors und eines Spulenkörpers, einen Rotor, einen Spulenkörper und
zumindest eine Kupplungsscheibe. Der Spulenkörper kann dabei vorzugsweise
zwischen dem Gehäuse
und dem Rotor angeordnet sein. Alternativ dazu kann der Spulenkörper auch
außerhalb des
Gehäuses
angeordnet sein. Die Funktionsweise der Magnetkupplung bleibt davon
unberührt.
Der Rotor weist einen Flanschabschnitt auf, der einen ersten als
Außenring
ausgebildeten Abschnitt umfasst, der über zumindest einen Stegabschnitt,
der einen zweiten Abschnitt des Flanschabschnitts bildet, an einen dritten
Abschnitt des Flanschabschnitts angebunden ist. Die Kupplungsscheibe
wirkt zur Übertragung
einer Drehbewegung und eines mit der Drehbewegung einhergehenden
Drehmoments mit dem Flanschabschnitt des Rotors zusammen. Der als
ein Elektromagnet fungierende Spulenkörper erzeugt bei seiner Bestromung
ein Magnetfeld, welches einen Kraftschluss bzw. Reibschluss zwischen
dem Flanschabschnitt und der Kupplungsscheibe zur Übertragung der
Drehbewegung bewirkt. Das Magnetfeld erfasst dabei die Kupplungsscheibe,
die infolge dessen gegen den Flanschabschnitt gedrückt wird.
Zur Reduktion der sich in dem Stegabschnitt infolge einer Bestromung
des Spulenkörpers
einstellenden magnetischen Verluste erstreckt sich der Stegabschnitt
zumindest in einer Richtung und verjüngt sich dabei bis zu einer
Anbindungsfläche.
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Vorteilhaft
an dieser vorgeschlagenen Ausgestaltung des Rotors ist, dass ein
Teil eines Magnetflusses minimiert wird, der über den mindestens einen Stegabschnitt
fließt
und nicht zur Übertragung
einer Drehbewegung zwischen dem Flanschabschnitt des Rotors und
der Kupplungsscheibe genutzt werden kann, sondern vielmehr einen
magnetischen Verlust darstellt, der nicht zur Kraftschlussbildung zwischen
dem Flanschabschnitt und der Kupplungsscheibe beiträgt.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung erstreckt sich der mindestens eine
Stegabschnitt zumindest in radialer Richtung des Flanschabschnitts und
verjüngt
sich dabei bis zu der Anbindungsfläche. Zusätzlich oder alternativ dazu
kann sich der Stegabschnitt auch in Längsrichtung des Flanschabschnitts erstrecken
und/oder in Längsrichtung
des Flanschabschnitts bis zu der Anbindungsfläche verjüngen, so dass der Stegabschnitt
sowohl eine radiale Komponente als auch eine Längskomponente in Bezug auf
seine Erstreckung und/oder Verjüngung
aufweisen kann.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung verjüngt sich der Stegabschnitt
von dem Außenring
zu dem dritten Abschnitt des Flanschabschnitts bzw. in Richtung
des dritten Abschnitts des Flanschabschnitts bis zu der Anbindungsfläche. Zusätzlich oder
alternativ dazu kann sich der Stegabschnitt auch von dem dritten
Abschnitt des Flanschabschnitts zu dem Außenring bzw. in Richtung des
Außenrings
bis zu der Anbindungsfläche
verjüngen.
Dabei kann die Verjüngung
des Stegabschnitts in der Gestalt einer konischen, konvexen und/oder
konkaven Verjüngung
ausgebildet sein.
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Die
Anbindungsfläche
erstreckt sich dabei zumindest über
einen Bereich der Flanschdicke. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung
erstreckt sich die Anbindungsfläche über die
gesamte Flanschdicke. Diese Variationsmöglichkeit ermöglicht eine
weitere Reduktion von magnetischen Verlusten.
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Vorzugsweise
sind zwischen dem Außenring und
dem dritten Abschnitt des Stegabschnitts zumindest ein erster Stegabschnitt
und ein zweiter Stegabschnitt vorgesehen, die den zweiten Abschnitt
des Flanschabschnitts bilden. Nach einer bevorzugten Ausgestaltung
sind zwischen dem Außenring
und dem dritten Abschnitt des Stegabschnitts eine Vielzahl von Stegabschnitten,
vorzugsweise insgesamt acht Stegabschnitte vorgesehen, die in Umfangsrichtung
des Flanschabschnitts vorzugsweise gleichmäßig voneinander beabstandet
sind. Auch diese Variationsmöglichkeit
ermöglicht
eine weitere Reduktion von magnetischen Verlusten.
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Alternativ
dazu kann nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung auch nur
ein einziger Stegabschnitt vorgesehen sein, der sich vorzugsweise über den
gesamten Umfang des Flanschabschnitts erstreckt. Auch dabei kann
sich der eine Stegabschnitt von dem Außenring zu dem dritten Abschnitt des
Flanschabschnitts bzw. in Richtung des dritten Abschnitts des Flanschabschnitts
bis zu der Anbindungsfläche
und/oder von dem dritten Abschnitt des Flanschabschnitts zu dem
Außenring
bzw. in Richtung des Außenrings
erstrecken und dabei bis zu der Anbindungsfläche verjüngen.
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Zur
weiteren Reduktion der magnetischen Verluste wird vorgeschlagen,
dass sich die Anbindungsfläche
nicht über
die gesamte Flanschdicke des Flanschabschnitts, sondern vielmehr
nur über
einen Bereich der Flanschdicke erstreckt.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung ist die Anbindungsfläche angrenzend
zu einer ersten Stirnseite des Flanschabschnitts ausgebildet, die
mit der Kupplungsscheibe zusammenwirkt. Zusätzlich oder alternativ dazu
kann die Anbindungsfläche
angrenzend zu einer zweiten Stirnseite des Flanschabschnitts ausgebildet
sein, die dabei vorzugsweise planparallel zu der ersten Stirnseite
ausgebildet sein kann.
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Zusätzlich oder
alternativ dazu kann die Anbindungsfläche nach einer alternativen
Ausgestaltung auch in einem Bereich des Flanschabschnitts zwischen
der ersten und der zweiten Stirnseite ausgebildet sein.
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Vorzugsweise
ist der Rotor als ein einteiliges Bauteil ausgebildet. Alternativ
dazu kann der Rotor auch aus zumindest zwei Teilen zusammengefügt sein.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausgestaltung ist der Rotor im Wesentlichen
als ein Hohlzylinder ausgebildet, der einen Flanschabschnitt nach der
zuvor beschriebenen Art aufweist. Der Rotor weist dabei ein Durchgangsloch
auf, welches sich durch den Flanschabschnitt und einen sich daran
anschließenden
Abschnitt erstreckt. Die hohlförmige Ausbildung
des Rotors trägt
dabei vorteilhafterweise zu einer Material- und Gewichtseinsparung
bei.
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Nach
einer weiteren besonders bevorzugten Ausgestaltung ist der Rotor
als ein Sinterbauteil bzw. sintertechnisch hergestelltes Bauteil
und dabei vorzugsweise als ein einteiliges Sinterbauteil ausgebildet.
Dabei wird ein pulverförmiger
Stoff zu einem zu sinternden Pressling, auch Grünling genannt, verpresst. Beim
Sintern erlangt der Pressling seine endgültige Festigkeit, indem der
verpresste pulverförmige
Stoff beim Durchlaufen eines Sinterofens durch Diffusions- und Rekristallisationsvorgänge ein
zusammenhängendes
Kristallgefüge
bildet.
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Es
wird ferner eine Verwendung einer Magnetkupplung nach der zuvor
beschriebenen Art in einem Geldautomaten vorgeschlagen.
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Ferner
wird eine Verwendung einer Magnetkupplung nach der zuvor beschriebenen
Art in einem Fahrzeug beispielsweise in Verbindung mit einem Kompressor,
einer Pumpe und/oder einem Anlasser vorgeschlagen. Bei dem Fahrzeug
kann es sich dabei um ein Landfahrzeug, Wasserfahrzeug, Luftfahrzeug
oder eine Kombination davon handeln.
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Der
Flanschabschnitt des Rotors wird dabei ferner vorzugsweise als eine Überlastsicherung
für eine
Drehmomentbegrenzung verwendet, wobei die Anbindungsfläche des
jeweiligen Stegabschnitts als eine Sollbruchstelle fungiert, an
welcher der Stegabschnitt bei einer definierten Überlast bricht.
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Es
wird ferner ein Presswerkzeug zur Herstellung eines zu sinternden
Presslings aus einem pulverförmigen
Stoff vorgeschlagen, wobei der gesinterte Pressling als ein Rotor
für eine
Magnetkupplung der zuvor beschriebenen Art Verwendung findet. Das Presswerkzeug
weist dabei auf: eine Form zur Aufnahme des pulverförmigen Stoffes,
wobei die Form zumindest einen Unterstempel und zumindest eine Matrize
umfasst, und zumindest einen Oberstempel zum Verpressen des pulverförmigen Stoffes
zu dem Pressling, wobei der Oberstempel mit der Form zusammenwirkt.
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Der
Oberstempel und die Form weisen dabei eine formgebende Geometrie
auf, welche zu der Geometrie eines Rotors nach der zuvor beschriebenen Art
korrespondiert, so dass beim Zusammenwirken des Oberstempels mit
der Form ein Pressling in der Gestalt eines derartigen Rotors ausbildbar
ist.
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Zusätzlich dazu
kann die Form ferner zumindest einen Dorn zur Erzeugung eines Freiraumes
in einem Flanschabschnitt des Presslings aufweisen, so dass beim
Zusammenwirken des Oberstempels mit der Form ein Pressling in der
Gestalt eines Rotors nach der zuvor beschriebenen Art ausbildbar
ist.
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Ferner
kann die Form zusätzlich
dazu zumindest einen zentralen Dorn aufweisen, um einen im Wesentlichen
hohlzylinderförmigen
Pressling auszubilden, so dass beim Zusammenwirken des Oberstempels
mit der Form ein Pressling in der Gestalt eines Rotors nach der
zuvor beschriebenen Art ausbildbar ist.
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Ferner
wird ein Verfahren zur Herstellung eines zu sinternden Presslings
aus einem pulverförmigen
Stoff vorgeschlagen, bei dem der pulverförmige Stoff in eine Form eines
Presswerkzeugs eingefüllt und
mittels zumindest eines Oberstempels des Presswerkzeugs, der mit
der Form zusammenwirkt, unter Aufbringung einer Kraft zu dem Pressling
verpresst wird, wobei beim Verpressen ein Pressling in der Gestalt
eines Rotors nach der zuvor beschriebenen Art ausgebildet wird.
Zur Durchführung
des Verfahrens wird dabei ein Presswerkzeug nach der zuvor beschriebenen
Art verwendet.
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Im
Folgenden werden Ausführungsbeispiele der
Erfindung unter Bezugnahme auf die Zeichnungen eingehend erläutert. Die
aus den Zeichnungen und aus den zugehörigen Beschreibungen hervorgehenden
Merkmale beschränken
sich dabei nicht auf die jeweiligen Ausführungsbeispiele. Auch sind
diese Merkmale nicht beschränkend
auszulegen. Vielmehr dienen diese Merkmale zur Veranschaulichung
einer beispielhaften Umsetzung der vorgeschlagenen Magnetkupplung
und des vorgeschlagenen Presswerkzeugs. Darüber hinaus sind diese einzelnen
Merkmale im Hinblick auf mögliche
weitere Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Lösung untereinander
wie auch mit den Merkmalen aus der obigen Beschreibung zu weiteren
Ausgestaltungen kombinierbar, die im einzelnen nicht dargestellt
sind. Es zeigen:
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1 eine
schematische Darstellung einer vorgeschlagenen Magnetkupplung,
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2 zwei
nach dem Stand der Technik bekannte Ausführungsbeispiele eines Rotors
für eine derartige
Magnetkupplung,
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3 eine
erste, zweite und dritte Ausführungsform
eines vorgeschlagenen Rotors für
eine derartige Magnetkupplung,
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4 eine
vierte, fünfte
und sechste Ausführungsform
eines vorgeschlagenen Rotors für
eine derartige Magnetkupplung und
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5 eine
schematische Darstellung eines vorgeschlagenen Presswerkzeugs zur
Herstellung der in der 3 dargestellten dritten Ausführungsform
des Rotors.
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Gleiche
Bezugszeichen beziehen sich nachfolgend auf gleiche oder gleichartige
Bauteile.
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Die
in der 1 dargestellte Magnetkupplung 2 umfasst
ein Gehäuse 4,
welches einen Rotor 8 und einen als Elektromagnet fungierenden
Spulenkörper 6 aufnimmt.
Der Spulenkörper 6 ist
dabei vorzugsweise zwischen dem Gehäuse 4 und dem Rotor 8 angeordnet.
Ferner ist der Spulenkörper 6 vorzugsweise
gegenüber
dem Rotor 8 feststehend und gegenüber dem Gehäuse 4 drehbar angeordnet,
so dass eine entsprechende Passung zwischen dem Rotor 8 und
dem Spulenkörper 6 vorgesehen
ist. Alternativ dazu kann der Spulenkörper 6 auch feststehend
gegenüber
dem Gehäuse 4 und
drehbar gegenüber
dem Rotor 8 angeordnet sein. Die Magnetkupplung 2 umfasst
ferner vorzugsweise eine Kupplungsscheibe 14, die zur Übertragung
einer Drehbewegung und eines mit der Drehbewegung einhergehenden
Drehmoments mit einer ersten Stirnseite 28 eines Flanschabschnitts 12 des
Rotors 8 zusammenwirkt. Der Rotor 8 ist dabei
vorzugsweise im Wesentlichen als ein Hohlzylinder 10 mit
einem Durchgangsloch 16 ausgebildet. Der Flanschabschnitt 12 umfasst
einen Außenring 24,
der einen ersten Abschnitt des Flanschabschnitts 12 bildet,
und einen vorzugsweise innen liegend zu dem Außenring 24 angeordneten
Innenring 22, der einen dritten Abschnitt des Flanschabschnitts 12 bildet.
Der Außenring 24 ist
dabei über
zumindest einen Stegabschnitt 26, der einen zweiten Abschnitt
des Flanschabschnitts 12 bildet, an den Innenring 22 angebunden.
Der Spulenkörper 6 ist
vorzugsweise an einer zugeordneten zweiten Stirnseite 30 des
Flanschabschnitts 12 anliegend angeordnet. Alternativ dazu
kann der Spulenkörper 6 auch
beabstandet zu der zweiten Stirnseite 30 angeordnet sein.
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Bei
einer Bestromung des Spulenkörpers 6 erzeugt
dieser ein Magnetfeld, welches den Rotor 8, die Kupplungsscheibe 14 und
das Gehäuse 4 durchsetzt.
Der magnetische Fluss 20 ist in diesem Zusammenhang aus
der 1 schematisch ersichtlich. Der magnetische Fluss 20 überbrückt dabei
einen Luftspalt 17 zwischen dem Gehäuse 4 und dem Flanschabschnitt 12 und
einen Luftspalt 19c zwischen dem Gehäuse 4 und einem hohlzylinderförmigen Abschnitt 10 des
Rotors 8. Ein Luftspalt 19a und ein Luftspalt 19b hingegen
bleiben dabei unüberbrückt. Daher
sind diese beiden Luftspalte 19a und 19b gegenüber den
beiden Luftspalten 17 und 19c entsprechend größer dimensioniert.
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Durch
die Wirkung des Magnetfeldes wird die Kupplungsscheibe 14 gegen
die zugeordnete erste Stirnseite 28 des Flanschabschnitts 12 gedrückt, wodurch
ein Kraftschluss bzw. Reibschluss zwischen dem Rotor 8 und
der Kupplungsscheibe 14 zustande kommt, um die Drehbewegung
von dem Rotor 8 auf die Kupplungsscheibe 14 zu übertragen.
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Die
linke und die rechte Darstellung in der 2 veranschaulichen
zwei nach dem Stand der Technik bekannte Ausführungsformen eines Rotors 8 für eine derartige
Magnetkupplung, und zwar jeweils in einer geschnittenen Vorderansicht
und in einer Draufsicht. Die geschnittenen Darstellungen bzw. Vorderansichten
beziehen sich auf die jeweiligen in der Draufsicht abgebildeten
Schnittlinien. Die beiden Rotoren 8 sind dabei jeweils
im Wesentlichen hohlzylinderförmig
mit einem Durchgangsloch 16 ausgebildet und umfassen je
einen Abschnitt 10 und einen Flanschabschnitt 12.
Der Flanschabschnitt 12 wiederum umfasst einen Außenring 24 und
einen innen liegend zu dem Außenring 24 angeordneten Innenring 22,
wobei der Außenring 24 über insgesamt
4 Stegabschnitte 26 an den Innenring 22 angebunden ist,
wobei die Stegabschnitte über
den Umfang des Flanschabschnitts 12 gleichmäßig zueinander
beabstandet sind. Der Außenring 24,
der Innenring 22 und die vier Stegabschnitte 26 bilden
dabei insgesamt vier Freiräume 18.
Diese beiden Ausführungsbeispiele
unterscheiden sich lediglich dadurch voneinander, dass deren Stegquerschnitte
unterschiedlich dimensioniert sind. Die rechte Darstellung in der 1 weist
gegenüber
der linken Darstellung einen geringeren Stegquerschnitt auf.
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Die
rechte Darstellung stellt dabei gegenüber der linken Darstellung
eine Verbesserung hinsichtlich der sich in den einzelnen Stegabschnitten 26 einstellenden
magnetischen Verluste dar, die bei einer Bestromung des Spulenkörpers 6 (1)
entstehen, zumal sich die einzelnen Stegabschnitte 26 des Flanschabschnitts 12 nicht über die
gesamte Flanschdicke H erstrecken, sondern nur über einen Bereich davon. Damit
einhergehend wird eine Reduktion eines Teils eines Magnetflusses
erreicht, der über die
einzelnen Stegabschnitte 26 fließt und infolge dessen nicht
zur Übertragung
einer Drehbewegung zwischen dem Flanschabschnitt 12 des
Rotors 8 und der Kupplungsscheibe 14 genutzt werden
kann, sondern vielmehr einen magnetischen Verlust darstellt. Dieser
Verlust trägt
nicht zur Kraftschlussbildung zwischen dem Flanschabschnitt 12 und
der Kupplungsscheibe 14 bei (1).
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Nachfolgend
werden mittels der 3 und der 4 verschiedene
Ausgestaltungen eines vorgeschlagenen Rotors 8 in der Gestalt
eines im Wesentlichen Hohlzylinders eingehend beschrieben, der einen
Abschnitt 10 und einen sich daran anschließenden Flanschabschnitt 12 aufweist.
Durch diese beiden Abschnitte 10 und 12 des Rotors 8 erstreckt sich
ein Durchgangsloch 16. Aufgrund der im Wesentlichen hohlzylinderförmigen Ausgestaltung
des Rotors 8 umfasst der Flanschabschnitt 12 einen
als Innenring 22 ausgebildeten Abschnitt, der über zumindest
einen Stegabschnitt 26 des Flanschabschnitts 12 an
einen Außenring 24 des
Flanschabschnitts 12 angebunden ist. Der Außenring 24 bildet einen
ersten Abschnitt, der Stegabschnitt 26 einen zweiten Abschnitt
und der Innenring 22 einen dritten Abschnitt des Flanschabschnitts 12.
Der Innenring 22 ist dabei vorzugsweise innen liegend zu
dem Außenring 24 angeordnet.
Die verschiedenen veranschaulichten Ausgestaltungen der vorgeschlagenen Anbindungsstege 26,
auf die nachfolgend eingegangen wird, begründen dabei eine Verbesserung
gegenüber
dem zuvor beschriebenen Stand der Technik (2), wobei
die Verbesserung in einer Reduktion von magnetischen Ver lusten begründet liegt,
die sich bei einer Bestromung des Spulenkörpers 6 in den einzelnen
Stegabschnitten 26 einstellen.
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Die 3 veranschaulicht
drei Ausgestaltungen eines Rotors 8, bei dem der Außenring 24 über vorzugsweise
acht Stegabschnitte 26 an den Innenring 22 angebunden
ist. Die einzelnen Stegabschnitte 26 sind dabei in Umfangsrichtung
des Flanschabschnittes 12 vorzugsweise gleichmäßig voneinander
beabstandet. Allen diesen Ausgestaltungen ist gemein, dass sich
der jeweilige Stegabschnitt 26 vorzugsweise in radialer
Richtung des Flanschabschnitts 12 erstreckt und dabei bis
zu einer Anbindungsfläche
A verjüngt.
Ergänzend
sei an dieser Stelle bemerkt, dass sich der Stegabschnitt 26 nach einer
alternativen Ausgestaltung zusätzlich
oder alternativ dazu auch in Längsrichtung
des Flanschabschnitts 12 erstrecken und dabei verjüngen kann.
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Die
linke Darstellung der 3 veranschaulicht dabei eine
Ausgestaltung, bei der sich der Stegabschnitt 26 von dem
Innenring 22 zu dem Außenring 24 bis
zu der Anbindungsfläche
A verjüngt (3a). Unterhalb der 3a ist
eine Vergrößerung X
eines der Stegabschnitte 26 der 3a dargestellt.
X| symbolisiert dabei eine Erstreckung der Anbindungsfläche A in
Umfangsrichtung des Flanschabschnitts 12. Bei der mittleren
Darstellung in der 3 hingegen verjüngt sich
der Stegabschnitt 26 von dem Außenring 24 zu dem
Innenring 22 bis zu der Anbindungsfläche A (3b).
Die mittlere Darstellung stellt sozusagen eine Umkehrung zu der
Stegabschnittsausbildung dar, welche der linken Darstellung zugrunde
liegt. In der rechten Darstellung verjüngt sich der Stegabschnitt 26 sowohl
von dem Innenring 22 zu dem Außenring 24 bis zu
der Anbindungsfläche
A als auch von dem Außenring 24 zu dem
Innenring 22 bis zu der Anbindungsfläche A (3c).
Die rechte Darstellung stellt sozusagen eine Kombination aus der
linken Darstellung und der mittleren Darstellung dar. Die beiden
aufeinander zulaufenden und sich verjüngenden Abschnitte des Stegabschnitts 26 sind
dabei vorzugsweise im Wesentlichen gleich dimensioniert, so dass
die Anbindungsfläche
A vorzugsweise im Wesentlichen mittig zwischen dem Innenring 22 und
dem Außenring 24 angeordnet
ist. Nach den Darstellungen der 3 verjüngen sich
die jeweiligen Stegabschnitte 26 vorzugsweise konisch.
Zusätzlich
oder alternativ dazu kann auch eine konvexe und/oder konkave Verjüngung der
jeweiligen Stegabschnitte 26 vorgesehen sein.
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Ferner
erstreckt sich die Anbindungsfläche
A nach allen Darstellungen der 3 vorzugsweise über die
gesamte Flanschdicke H. Dies geht anschaulich aus den einzelnen geschnittenen
Vorderansichten hervor, die Querschnittsdarstellungen entlang der
jeweiligen in der Draufsicht dargestellten Schnittlinien beschreiben.
Nach einer alternativen Ausgestaltung kann sich die Anbindungsfläche A auch
nur über
einen Bereich der Flanschdicke H erstrecken. Dadurch lässt sich
vorteilhafterweise eine weitere Reduktion der eingangs genannten
magnetischen Verluste erreichen.
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Die 4 hingegen
veranschaulicht drei weitere, vorzugsweise rotationssymmetrische
Ausgestaltungen eines Rotors 8, bei dem der Außenring 24 über lediglich
einen Stegabschnitt 26 an den Innenring 22 angebunden
ist, wobei sich der Stegabschnitt 26 vorzugsweise analog
zu den Darstellungen in der 3 in radialer
Richtung des Flanschabschnitts 12 erstreckt und verjüngt. Auch
sei an dieser Stelle ergänzend
bemerkt, dass sich der Stegabschnitt 26 nach einer alternativen
Ausgestaltung zusätzlich
oder alternativ dazu auch in Längsrichtung des
Flanschabschnitts 12 erstrecken und verjüngen kann.
Der Stegabschnitt 26 erstreckt sich dabei vorzugsweise über den
gesamten Umfang des Flanschabschnitts 12. Alternativ dazu
kann sich der Stegabschnitt 26 auch nur über einen
Bereich des Umfangs erstrecken. Allen in der 4 dargestellten Ausgestaltungen
ist gemein, dass sich der Stegabschnitt 26 dabei vorzugsweise
lediglich über
einen Bereich der. Flanschdicke H erstreckt. Dabei verjüngt sich
der Stegabschnitt 26 von dem Innenring 22 zu dem
Außenring 24 bis
zu der Anbindungsfläche
A und/oder von dem Außenring 24 zu
dem Innenring 22 bis zu der Anbindungsfläche A (4a, 4b, 4c). Auch nach den Darstellungen der 4 verjüngen sich
die jeweiligen Stegabschnitte 26 vorzugsweise konisch.
Zusätzlich
oder alternativ dazu kann auch eine konvexe und/oder konkave Verjüngung der
jeweiligen Stegabschnitte 26 vorgesehen sein.
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Alternativ
dazu kann nach einer weiteren Ausgestaltung vorgesehen sein, dass
sich der Stegabschnitt 26 in Umfangsrichtung des Flanschabschnitts 12 auch
zumindest abschnittsweise über
die gesamte Flanschdicke H erstreckt.
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In
der linken Darstellung der 4 ist die
Anbindungsfläche
A angrenzend zu einer ersten Stirnseite 28 des Flanschabschnitts 12 ausgebildet,
die mit der Kupplungsscheibe 14 zusammenwirkt (4a). Der Innenring 22 und der
Außenring 24 bilden
dabei eine vorzugsweise umlaufende Nut 32, die sich von
einer zweiten Stirnseite 30 bis zu der Anbindungsfläche A erstreckt.
Die Nut 32 ist somit der zweiten Stirnseite 30 zugewandt,
die vorzugsweise planparallel zu der ersten Stirnseiten 28 ausgebildet ist.
Oberhalb der 4a ist eine Vergrößerung X
des Stegabschnitts 26 der 4a dargestellt.
X| symbolisiert dabei neben einer axialen
Erstreckung der Anbindungsfläche
A auch den Abstand der Nut 32 zu der ersten Stirnseite 28.
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In
der rechten Darstellung hingegen ist die Anbindungsfläche A angrenzend
zu der zweiten Stirnseite 30 des Flanschabschnitts 12 ausgebildet, die
der ersten Stirnseite 28 abgewandt und vorzugsweise planparallel
zu der ersten Stirnseite 28 ausgebildet ist (4c). Dabei bilden der Innenring 22 und der
Außenring 24 eine
vorzugsweise umlaufende Nut 32, die sich von einer ersten
Stirnseite 28 bis zu der Anbindungsfläche A erstreckt. X| symbolisiert
dabei neben einer axialen Erstreckung der Anbindungsfläche A auch
den Abstand der Nut 32 zu der zweiten Stirnseite 30.
Die Nut 32 ist somit der ersten Stirnseite 28 zugewandt.
Die 4c veranschaulicht sozusagen eine
Umkehrung der Ausgestaltung des Flanschabschnitts 12, die
der 4a zugrunde liegt.
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Im
Unterschied zu der linken und der rechten Darstellung ist in der
mittleren Darstellung die Anbindungsfläche A in einem Bereich des
Flanschabschnitts 12 zwischen der ersten und der zweiten Stirnseite 28, 30 ausgebildet,
wobei die Anbindungsfläche
A vorzugsweise im Wesentlichen mittig zu der ersten Stirnseite 28 und
der zweiten Stirnseite 30 angeordnet ist (4b).
Dabei bilden der Innenring 22 und der Außenring 24 zwei
vorzugsweise umlaufende Nuten 34 und 36, wobei
sich die Nut 34 von der zweiten Stirnseite 30 bis
zu der Anbindungsfläche
A erstreckt, wohingegen sich die Nut 36 von der ersten Stirnseite 28 bis
zu der Anbindungsfläche
A erstreckt. Die Nut 34 ist somit der zweiten Stirnseite 30 zugewandt,
wohingegen die Nut 36 der ersten Stirnseite 28 zugewandt
ist. X| symbolisiert dabei lediglich eine axiale
Erstreckung der Anbindungsfläche
A. Nach den Darstellungen der 4 sind die
beiden Stirnseiten 28 und 30 des Flanschabschnitts 12 vorzugsweise
planparallel zueinander ausgebildet.
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Allen
vorgeschlagenen Ausgestaltungen (3, 4)
ist gemein, dass es sich beim dem Rotor 8 vorzugsweise
um ein einteilig ausgestaltetes Bauteil handelt, welches vorzugsweise
als ein Sinterbauteil ausgebildet ist. Alternativ dazu kann es sich beim
Rotor 8 auch um ein zumindest aus zwei Teilen zusammengefügtes Bauteil
handeln, wobei die beiden Teile vorzugsweise als Sinterbauteile
ausgebildet sein können.
Die Ausbildung als Sinterbauteil begründet eine weitere wesentliche
Verbesserung gegenüber
dem beschriebenen Stand der Technik (vgl. 2), die
darin begründet
liegt, dass eine zerteilende, spanende bzw. spanabhebende und/oder
umformende Bearbeitung des jeweiligen Rotors 2 zur Erzeugung
einer der zuvor beschriebenen Geometrien des Flanschabschnitts 12 entfällt.
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Es
wird eine Verwendung einer Magnetkupplung mit einem der zuvor beschriebenen
Rotoren (3, 4) in einem
Geldautomaten vorgeschlagen. Ferner wird eine Verwendung einer derartigen Magnetkupplung
in einem Fahrzeug in Verbindung mit einem Kompressor, einer Pumpe
und/oder einem Anlasser vorgeschlagen. Dabei fungiert der Flanschabschnitt 12 mit
der vorgeschlagenen Ausgestaltung der einzelnen Stegabschnitte 26 (3)
bzw. des Stegabschnitts 26 (4) vorzugsweise
auch als eine Überlastsicherung
für eine
Drehmomentbegrenzung, wobei die Anbindungsfläche A des jeweiligen Stegabschnitts 26 eine
Sollbruchstelle beschreibt, die infolge einer definierten Überlast
bricht.
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Das
in der 5 schematisch dargestellte Presswerkzeug 40 dient
der Herstellung eines zu sinternden Presslings 8 aus einem
pulverförmigen
Stoff, wobei der Pressling 8 als ein Rotor für die zuvor
vorgeschlagene Magnetkupplung Verwendung findet. Das Presswerkzeug 40 umfasst
eine Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 zur
Aufnahme des pulverförmigen
Stoffes und einen vorzugsweise einteilig ausgebildeten Oberstempel 42,
der mit der Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 zusammenwirkt.
Die Form umfasst dabei vorzugsweise: eine Matrize 44, einen
ersten Unterstempel 46, insgesamt acht vorzugsweise in
einem Kreis angeordnete Dorne 48, einen zweiten Unterstempel 50, einen
dritten Unterstempel 52 und einen zentralen Dorn 54.
Die Dome 48 und 54 greifen dabei während eines
Pressvorgangs in den Oberstempel 42 ein, um die in der
rechten Darstellung der 3 dargestellten Freiräume 18 und
das Durchgangsloch 16 zu erzeugen bzw. auszubilden (vgl. 3c). Der Oberstempel 42 und die
Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 weisen
demnach beim Zusammenwirken eine formgebende Geometrie auf, welche
zu der Geometrie des Rotors 8 nach der beschriebenen 3c korrespondiert, so dass beim Zusammenwirken
des Oberstempels 42 mit der Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 ein
Pressling 8 in der Gestalt eines derartigen Rotors 8 ausbildbar
ist. Die einzelnen Bestandteile 44, 46, 48, 50, 52, 54 der Form
können
dabei auch mehrteilig ausgestaltet sein. Die in dem Kreis angeordneten
Dome 48 können
aber auch eine Krone eines einteiligen Dorns bilden. Mittels des
Presswerkzeugs 40 ist demnach aus dem pulverförmigen Stoff
ein Pressling 8 ausbildbar, dessen Geometrie in einer beispielhaften
Veranschaulichung zu der rechten Darstellung der 3 korrespondiert.
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Aus
der rechten Schnittdarstellung der 5, die einen
Schnitt entlang der Schnittlinie A-A beschreibt, ist ersichtlich, dass
die Anordnung des ersten Unterstempels 46, der acht Dome 48 und
des zweiten Unterstempels 50 die Geometrie des Flanschabschnitts 12 der
rechten Darstellung der 3 widerspiegelt.
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Bei
einem vorgeschlagenen Verfahren zur Herstellung eines derartigen
Presslings 8, wobei zur Durchführung des Verfahrens das Presswerkzeug 40 verwendet
wird, wird ein pulverförmiger
Stoff in die Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 eingefüllt und
mittels des Oberstempels 42, der mit der Form 44, 46, 48, 50, 52, 54 zusammenwirkt,
unter Aufbringung einer Kraft zu dem Pressling 8 verpresst.
Beim Verpressen entsteht dabei ein Pressling 8 in der Gestalt
eines im Wesentlichen Hohlzylinders nach der rechten Darstellung der 3 (3c).
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Der
Pressling 8 erlangt daraufhin während eines Sintervorgangs
seine endgültige
Festigkeit, indem der verpresste pulverförmige Stoff beim Durchlaufen
eines Sinterofens durch Diffusions- und Rekristallisationsvorgänge ein
zusammenhängendes Kristallgefüge bildet.
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Nach
einem weiteren, alternativen Verfahren kann eine entsprechend ausgestaltete
Geometrie eines derartigen Rotors auch mittels einer zerteilenden,
spanenden bzw. spanabhebenden und/oder umformenden Bearbeitung eines
Rohlings hergestellt werden. Ferner kann auch nach einem weiteren,
alternativen Verfahren die zuvor beschriebene sintertechnische Herstellung
in einem Nachgang durch eine zerteilende, spanende bzw. spanabhebende
und/oder umformende Bearbeitung des gesinterten Presslings ergänzt werden.
Beispielsweise sei an dieser Stelle eine nachträgliche Bearbeitung des gesinterten
Presslings durch einen Prägevorgang,
einen Stanzvorgang und/oder einen Bohrvorgang genannt.