DE102009016101A1 - Gegenstand mit einem Etikett - Google Patents
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Abstract
Description
- Stand der Technik
- Es sind Produkte bzw. Vorrichtungen bekannt, welche nach der Fertigung erst nach einer abschließenden Programmierung ihre endgültige Eigenschaft bzw. Funktion erhalten, welche die konkrete Anwendungsmöglichkeit bestimmt.
- Unterschiedliche Konfigurationen bzw. Anpassungen der Eigenschaft erfolgen beispielsweise mit entsprechender Software. So ist es z. B. möglich, dass optisch identische Vorrichtungen bzw. Produkte aufgrund der jeweilig stattgefundenen Konfiguration unterschiedliche Funktionsweisen aufweisen bzw. differenziert arbeiten. Um an einem solchen Produkt festzustellen, in welcher endgültigen Konfiguration es vorliegt, werden entsprechende Produkt-Kennzeichnungen bzw. Etikette vorgesehen.
- Bei Produkten, welche eine Vielzahl von Konfigurationen aufweisen können, ist es unpraktikabel bzw. vergleichsweise sehr aufwändig, für alle möglichen endgültigen Konfigurationen eine unterscheidende Kennzeichnung bereitzustellen.
- Dies kann dazu führen, dass Produkte erst nach einem Verkauf mit einem Etikett oder einem Label versehen werden bzw. gegebenenfalls sogar auf eine eindeutige Kennzeichnung verzichtet wird.
- Gegebenenfalls führt eine Person manuell eine Kennzeichnung durch.
- Die bisherige Vorgehensweise ist daher wenig befriedigend bzw. birgt eine hohe Fehlerquote in sich.
- Aufgabe und Vorteile der Erfindung
- Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es, gattungsgemäße Vorrichtungen wirtschaftlich und technisch vorteilhaft zu kennzeichnen.
- Diese Aufgabe wird durch die unabhängigen Ansprüche gelöst. In den abhängigen Ansprüchen sind vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung aufgezeigt.
- Die Erfindung geht von einer Vorrichtung mit einem Etikett für die Vorrichtung auf, wobei aus dem Etikett Bildinformationen, insbesondere Informationen über die Vorrichtung bereitgestellt sind. Das Etikett umfasst eine Anzeigeeinrichtung mit einem Anzeigebereich, in welchem auf elektronischem Wege Bildinformationen in dem Anzeigebereich sichtbar für einen Benutzer eingeschrieben werden können, wobei die eingeschriebenen Bildinformationen auf dem Anzeigebereich auch in einem stromlosen Zustand der Anzeigeeinrichtung erhalten bleiben und wobei die Bildinformationen im Anzeigebereich durch andere Bildinformationen auf elektronischem Wege ersetzbar sind. Außerdem umfasst die Vorrichtung eine Kontrolleinheit zur Steuerung der Vorrichtung. Der Kern der Erfindung liegt darin, dass die Kontrolleinheit zur Steuerung der Vorrichtung auch zum elektronischen Einschreiben und/oder Ersetzen von Bildinformationen in dem Anzeigebereich vorgesehen ist und dass die Kontrolleinheit dazu ausgebildet ist, zumindest ein Statusmerkmal der eigenen Funktionsweise und/oder eine Information, die diese Funktionsweise wiederspiegelt, insbesondere wie ein Benutzer die Vorrichtung aufgrund dieser Funktionsweise benutzen kann, im Anzeigebereich darzustellen.
- Das Etikett ist vorzugsweise fest mit der Kontrolleinheit verbunden. Durch die erfindungsgemäße Vorgehensweise kann ein Benutzer in einfacher Weise leicht ersehen, wie die Kontrolleinheit einer elektrischen Vorrichtung auch in der Außenwirkung funktioniert bzw. konfiguriert ist. Damit wird die Verwendung der Vorrichtung und ggf. eine Wartung wesentlich erleichtert.
- Unter einem Etikett wird insbesondere ein dafür ausgebildeter Bereich an der Vorrichtung verstanden, welcher zur Charakterisierung der Funktionsweise ablesbare Angaben zur Vorrichtung enthält. Die Angaben können für eine Person und/oder eine Leseeinrichtung erfassbar sein. Die Vorrichtung kann jedes elektronische Gerät mit einer Kontrolleinheit sein, dessen Funktionsweise darstellbar ist, insbesondere als Bildinformation. Insbesondere kann die Vorrichtung einen Sensor umfassen, insbesondere einen optischen Sensor mit Sender und/oder Empfänger unterschiedlicher Art, z. B. ein Distanzsensor, TOF-Sensor (Time of flight-Sensor) zur Lichtlaufzeitmessung oder ein Impulslaufzeit-Sensor. Die Vorrichtung kann außerdem ein Laserscanner, ein Lichtvorhang, eine Kamera oder dergleichen sein.
- Das Etikett wird vorzugsweise nach der Herstellung der Vorrichtung in einem Werk beschrieben. Dieser Vorgang wird vorzugsweise nach der Programmierung der Kontrolleinheit durchgeführt. Zum Beschreiben des Etiketts kann die Vorrichtung selbst oder eine externe Zusatzvorrichtung eingesetzt werden.
- Im Zusammenhang mit dem Begriff der Funktionsweise einer Vorrichtung werden auch Formulierungen wie Konfiguration und/oder Verhalten einer Vorrichtung verwendet, um das Verständnis zur Art der Funktionsweise klarer herauszustellen. Unter einer Funktionsweise kann zum Beispiel konkret eine auf der Kontrolleinheit laufende Softwareversion verstanden werden, wobei in diesem Zusammenhang zum Beispiel auch der Begriff ”Konfiguration” verwendet wird.
- Mit Funktionsweise ist bevorzugt auf den eingeschalteten Zustand der Vorrichtung und der Kontrolleinheit abgezielt. Vorteilhafterweise handelt es sich um eine Funktionsweise des Controllers, durch welche vorgegeben wird, wie ein Benutzer die Vorrichtung als nach außen erkennbare Wirkung verwenden kann und/oder welche Funktionen einem Anwender angeboten werden. Es geht insbesondere um eine Funktionsweise der Kontrolleinheit als interne Eigenschaft, die jedoch die Verwendungs- und Einsatzmöglichkeiten der Vorrichtung durch einen Anwender von außen bestimmt. Bei einem optischen Sensor wird z. B. die Kontrolleinheit so betrieben, dass nur jeder zweite Sender und Empfänger einer Anordnung aus Sendern und Empfängern in einen Betriebsmodus zur Verfügung steht, sei es, weil nur jedes zweite Sender und Empfängerpaar abgesteuert wird oder sei es, weil in der vorliegenden Konfiguration der Vorrichtung nur jeder zweite Platz in einem Gehäuse mit Sender und Empfängerpaaren besetzt ist. Diese Konfiguration des Kontrollers wird vorzugsweise einem Anwender im Wege einer Bildinformation unmittelbar und/oder als mittelbare Information, dahingehend, dass das darauf basierende Verhalten der Vorrichtung angegeben wird, zur Verfügung gestellt.
- In einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Kontrolleinheit derart ausgebildet, bei Vornahme einer Änderung des zumindest einen Statusmerkmals der eigenen Funktionsweise eingeschriebene Bildinformationen in Bezug auf die stattgefundene Veränderung der Funktionsweise zu aktualisieren und als aktuell gültige Bildinformation darzustellen.
- Durch diese Maßnahme wird sichergestellt, dass jede für wichtig vorgegebene Funktionsweise der Kontrolleinheit auch nach außen hin sichtbar am Display wiedergegeben ist, vor allem dann, wenn nach Fertigstellung der Vorrichtung ein weitere Eingriff, z. B. eine Softwareänderung, an der Vorrichtung stattgefunden hat. Eine Aktualisierung des Displays erfolgt vorzugsweise vollkommen automatisiert, ohne dass ein Eingriff einer Bedienperson notwendig ist.
- Wenn eine Vorrichtung bzw. ein Gerät in mehreren unterschiedlichen Modi betrieben werden kann, ist vorzugsweise der aktuelle Modus über die Bildinformation anzeigbar.
- Vorteilhaft bleibt die volle Funktion der Anzeigeeinrichtung auch ohne deren Energie- bzw. Stromversorgung erhalten. Die Vorrichtung, an welchem das Etikett vorhanden ist, kann unabhängig von der Stromversorgung der Anzeigeeinrichtung sein, z. B. über eine eigene Stromversorgung versorgt werden. Die elektrische Versorgung der Anzeigeeinrichtung kann z. B. von der elektrischen Versorgung der Vorrichtung zu- und abschaltbar bzw. trennbar und verbindbar sein.
- Die Funktionsweise der Vorrichtung kann zum Beispiel auch von einer Rechnereinheit bzw. einem Prozessor, insbesondere einem Computer, z. B. einem tragbaren Klein-Computer kontrolliert werden. Die Rechnereinheit bzw. der Prozessor kann die Kontrolleinheit ansteuern oder die Rechnereinheit bzw. der Prozessor kann die Kontrolleinheit selbst bilden.
- Unter Bildinformationen können sämtliche im Anzeigebereich darstellbaren Inhalte verstanden werden. Zur Darstellung der Informationen können z. B. Buchstaben-, Zahlen-, Anzeigesymbole oder Bilder verwendet werden. Die Bildinformationen können aber auch Muster oder Strukturen umfassen, um z. B. einen Design-Effekt am Gegenstand bzw. ein gewünschtes Aussehen des Gegenstandes zu realisieren.
- Die Bildinformation muss nicht zwingend unmittelbar auf elektronischem Wege in dem Anzeigebereich eingeschrieben werden, sondern kann auch über mittelbare Verfahren bzw. auf physikalischem Wege erfolgen. Zum Beispiel können Bildinformationen über Lichtwirkung bzw. mit einem elektronisch gesteuerten Laser eingeschrieben werden oder über ein anderes beispielsweise chemisches oder biologisches Verfahren, mit welchem elektronisch vorliegende Daten im Anzeigebereich darstellbar sind.
- Als wesentliches Element des Etiketts kann z. B. ein elektronisches Papier zum Einsatz kommen, beispielsweise auf Grundlage einer Smartpaper-Technik, wie sie z. B. unter dem Namen ”Gyricon” oder ”eInk” bekannt ist.
- Erfindungsgemäß kann ein Etikett als Display bzw. nicht flüchtiges Displays bereitgestellt werden, welches lediglich zum Einschreiben von Bildinformationen elektrisch versorgt werden muss und danach eine Anzeige auch ohne Spannungsversorgung, dauerhaft lesbar ist. Neben dem erfindungsgemäßen Anzeigebereich ist es grundsätzlich nicht ausgeschlossen, dass auch noch weitere Bereiche am Etikett vorhanden sind, welche zur Anzeige von Bildinformationen insbesondere Informationen über die Vorrichtung dienen, z. B. Bereiche die auf bekannte Art und Weise ausgebildet sind.
- Ein weiterer wesentlicher Aspekt der Erfindung liegt darin, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, dass durch eine bestimmungsgemäße Änderung der Bildinformation in eine aktuell gültige Bildinformation, die Funktionsweise der Kontrolleinheit entsprechend der aktuell gültigen Bildinformation verändert wird. Damit wird eine hohe Zuverlässigkeit im Hinblick auf die Charakterisierung der Vorrichtung dahingehend erzielt, dass die angezeigte Bildinformation auf dem Etikett mit der tatsächlich herrschenden Funktionsweise der Vorrichtungen übereinstimmt. Eine Änderung der Bildinformation von außen führt z. B. dazu, dass sich die Vorrichtung, insbesondere nach dem nächsten Einschalten, anders verhält bzw. eine andere Funktionsweise besitzt.
- Außerdem kann ggf. ein Einwirken, durch welches die Vorrichtung in ihrer Funktion verändert werden soll, einfacher erfolgen, da von außen gut sichtbar die vorgenommene Änderung unmittelbar überprüfbar bzw. ersichtlich an der im Anzeigebereich angezeigten Bildinformation ist. Auch kann es ggf. einfacher sein, über das insbesondere außen an der Vorrichtung vorhandene Etikett, die Eigenschaft der Vorrichtung zu verändern. Andernfalls müsste über eine Einheit im Inneren der Vorrichtung, zum Beispiel eine intelligente Einheit bzw. eine Rechnereinheit, z. B. die Kontrolleinheit, eingewirkt werden, was ggf. zusätzliche Komponenten, Anschlüsse oder Leitungen notwendig machen würde.
- Vorteilhafterweise ist das Etikett an einer Außenseite der Vorrichtung vorhanden. Mittels des Etiketts können damit von außen sichtbar Merkmale, die die Funktionsweise der Vorrichtung widerspiegeln, ein Gerätetyp, ein Verkaufspreis oder sonstige Bildinformationen bzw. Angaben zur Vorrichtung schnell und einfach von einer Person abgelesen bzw. registriert werden, ggf. auch automatisiert bzw. mit einer Ableseeinrichtung. Das Etikett kann beispielsweise in eine Gehäuseaußenseite integriert, fest angebracht und/oder abnehmbar angebracht sein. Das Etikett kann flach, dünn bzw. flexibel gestaltet werden, z. B. bei Nutzung eines elektronischen Papiers, und kann daher im Hinblick auf seine Anbringung wie bekannte Etikette verwendet werden. Das Etikett kann zum Schutz insbesondere mit einer transparenten, dünnen Abdeckung z. B. in Art einer Folie versehen sein. Eine Außenseite des Etiketts kann flach bzw. eben und insbesondere nicht oder wenig überstehend oder bündig mit der Außenseite des Gegenstandes sein.
- Vorteilhafterweise ist die Anzeigeeinrichtung an Gehäusemitteln ausgebildet, welche den Innenbereich der Vorrichtung umgeben. Häufig weisen zu etikettierende Produkte ein Gehäuse auf, insbesondere wenn im Inneren des Gegenstandes zu schützende bzw. empfindliche elektronische und/oder optische Komponenten vorhanden sind. Dies kann z. B. bei elektronischen Geräten der Fall sein oder bei Anordnungen, deren Inneres gegen Verschmutzung, Feuchtigkeit, Temperatur, Erschütterungen oder Strahlung geschützt sein muss. Dabei ist es von Vorteil, dass das Etikett bzw. zumindest die Anzeigeeinrichtung bzw. der Anzeigebereich des Etiketts von außen sichtbar an einem Gehäuseabschnitt vorhanden ist.
- Da selbst bei Vorkehrungen zur Abschirmung des Anzeigebereichs gegen innere und äußere Störfelder bzw. externe elektrische Felder, welche die gezeigte Bildinformation im Anzeigebereich stören bzw. negativ beeinflussen, eine solche Störung nie ganz ausgeschlossen werden kann, ist es von Vorteil, dass die Kontrolleinheit nach einer Störung mit bleibenden Verfälschungen im Anzeigebereich die vorher dargestellte Bildinformation erneut darstellt bzw. neu einschreibt. Dies kann gegebenenfalls in vorgebbaren Zeitintervallen automatisiert erfolgen, was die Anzeigesicherheit erhöht. Dabei ist es unproblematisch, wenn eine Neudarstellung im Anzeigebereich auch dann erfolgt, wenn keine Störung zu beheben ist, da in diesem Fall lediglich die vorhandene Bildinformation identisch überschrieben wird.
- Die elektrische Versorgung der Kontrolleinheit z. B. für das Einschreiben von Bildinformationen kann über Batterie oder eine durch ein Versorgungsnetz bereitgestellte Spannungsversorgung erfolgen. Da zum Einschreiben von Bildinformationen nur von Zeit zu Zeit, in der Regel anteilig nur sehr kurze Phasen, elektrischer Strom benötigt wird, kann die Stromversorgung vorteilhaft ohne Weiteres mit einem Stromspeicher, z. B. einer Batterie bzw. einem Kondensator erfolgen.
- Vorteilhafterweise ist die Kontrolleinheit derart ausgebildet, die für die jeweilige Vorrichtung zutreffenden Bildinformationen zu erfassen und in den Anzeigebereich einzuschreiben. Mit der Kontrolleinheit kann je nach Konfiguration der Vorrichtung aus einer Mehrzahl der möglichen Konfigurationen diese von der Kontrolleinheit selbst erkannt und im Anzeigebereich eingeschrieben werden. So lässt sich selbsttätig, unmittelbar und immer aktuell eine vorhandene Konfiguration über den Anzeigebereich zur Darstellung bringen.
- Es ist überdies bevorzugt, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, Zusatzinformationen, welche neben Bildinformationen zur Kontrolleinheit der Vorrichtung vorhanden sind, im Anzeigebereich auf elektronischem Wege einzuschreiben. Damit lässt sich vorteilhaft eine Schnittstelle zu einem Benutzer realisieren, mit welcher Bildinformationen bzw. Rückmeldungen einem Benutzer gegeben werden, wenn dieser die Vorrichtung in Benutzung hat. Beispielsweise können Verwarnungen, Fehlermeldungen, eine Vorgeschichte bzw. ein Preis der Vorrichtung oder eine statistische Auswertung zur Vorrichtung dargestellt werden. Diese Bildinformationen können beispielsweise alternierend mit den normalen Angaben zur Konfiguration der Vorrichtung angezeigt werden.
- Insbesondere ist es vorteilhaft, wenn über die Bildinformation ein Fehler der Vorrichtung angezeigt wird. Als Fehler kann z. B. auch eine Änderung der Funktionsweise der Vorrichtung definiert sein.
- Wird die Vorrichtung von einem Benutzer konfiguriert, so können im Hinblick auf die Konfiguration Rückmeldungen über den Anzeigebereich des Etiketts erfolgen.
- Damit lässt sich vorteilhafterweise eine intelligentere Benutzerschnittstelle anbieten, ohne dass ein zusätzlicher Hardware-Aufwand nötig wird.
- In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung des Erfindungsgegenstandes sind Eingabemittel zum Einwirken auf die Kontrolleinheit durch eine Person ausgebildet. Beispielsweise kann ein Touchscreen bzw. Sensorbildschirm vorgesehen werden. Auf diese Weise wird eine vollwertige Benutzerschnittstelle am Gegenstand bereitgestellt. Der Touchscreen kann durch ein zusätzliches erfindungsgemäßes Etikett realisiert sein oder bevorzugt durch den Anzeigebereich des einen vorhandenen Etiketts, wodurch eine platz- und kostensparende Anordnung realisierbar ist. Beispielsweise können für eine manuelle Eingabe auch Tasten oder dergleichen vorgesehen sein, welche zusammen mit dem Etikett die Benutzerschnittstelle bilden.
- Es ist überdies von Vorteil, dass Mittel zur Mehrfarbenanzeige im Anzeigebereich vorhanden sind. Beispielsweise können kommerziell erhältliche, nicht flüchtige Anzeigen über elektrische Felder beschrieben werden, insbesondere über die Kontrolleinheit.
- Vorteilhaft sind Schutzmittel zum elektrischen Schutz des Anzeigebereichs vorgesehen. In industriellen Umgebungen können stärkere elektrische Felder bzw. im Nahbereich vorhandene elektrische Felder vorliegen, welche die angezeigte Bildinformation beeinflussen, insbesondere nachteilig stören. Mit den Schutzmitteln kann beispielsweise in der Art eines Faradayschen Käfigs die angezeigte Bildinformation geschützt werden. Als Schutzmittel kommt zum Beispiel eine Schutzschicht bzw. eine metallische Beschichtung in Frage.
- Es wird weiter vorgeschlagen, dass der Anzeigebereich aufrollbar und/oder aufklappbar ausgebildet ist. So kann ein Benutzer der Vorrichtung, welches das Etikett aufweist, das Etikett ausrollen bzw. aufklappen, um beispielsweise sämtliche notwendige Bildinformationen bzw. angezeigten Bildinformationen ablesen zu können.
- Außerdem ist es von Vorteil, wenn eine Schnittstelle zum Einwirken auf das Etikett und/oder die Kontrolleinheit vorhanden ist. Beispielsweise können unterschiedliche bzw. insbesondere handelsübliche z. B. drahtlose Schnittstellen vorgesehen sein. Das Einwirken kann zum Beispiel über eine Rechnereinheit bzw. einen Prozessor, insbesondere einen Computer, einen tragbaren Klein-Computer oder dergleichen erfolgen. Über eine bzw. mehrere Schnittstellen ist es möglich, das Etikett und/oder eine Software auf der Vorrichtung zu ändern bzw. anderweitig zu beeinflussen, beispielsweise zu aktualisieren, zu erweitern oder zu ersetzen.
- Es lassen sich so auch Updates der Software durchführen, womit das Etikett automatisch aktualisiert bzw. angepasst werden kann.
- Es ist weiter vorteilhaft, dass Bildinformationen in dem Anzeigebereich auf elektronischem Wege durch eine außerhalb der Vorrichtung angeordnete Schreibeinheit eingeschrieben werden können. So kann flexibel und ohne eine andere Schreibeinrichtung vorsehen zu müssen, das Etikett elektronisch beschrieben werden, z. B. durch externe elektrische Felder.
- Es ist außerdem von Vorteil, dass die Kontrolleinheit ausgebildet ist, nicht von der Kontrolleinheit bereitgestellte und im Anzeigebereich sichtbare Bildinformationen zu erfassen und zu bearbeiten. So ist es beispielsweise denkbar, dass Bildinformationen im Anzeigebereich, die z. B. über externe elektrische Felder eingeschrieben wurden, durch die in der Vorrichtung vorhandene Kontrolleinheit zu erfassen und zu verarbeiten, insbesondere auszulesen. Die so erhaltenen Bildinformationen können danach einer Aktualisierung bzw. einem Update unterzogen werden. Auf eine Aktualisierung kann gegebenenfalls verzichtet werden, wenn erkannt wird, dass die gezeigte und von den externen elektrischen Feldern bereitgestellte Bildinformation sich gegenüber den zuvor vorhandenen Bildinformationen nicht geändert haben.
- Weiter wird vorgeschlagen, dass vom Anzeigebereich galvanisch getrennte Ansteuermittel zur Einschreibung von Bildinformationen in den Anzeigebereich des Etiketts vorhanden sind. Häufig ist es vorteilhaft über Gehäusemittel den Innenbereich der Vorrichtung nach außen dicht zu schließen, so dass Staub, Wasser oder dergleichen nicht ins Innere eindringen kann bzw. um elektrische Störungen vom Innenbereich fernzuhalten. Der Anzeigebereich wird dann über Wandabschnitte der Gehäusemittel beschrieben. Vorteilhafterweise sind hierzu z. B. Übertragungsmittel vorhanden, um Bildinformationen auf den Anzeigebereich durch die Gehäusemittel hindurch einschreiben zu können.
- Es wird weiter vorgeschlagen, dass eine galvanische Verbindung vom Innenbereich zum Anzeigebereich wahlweise trennbar und verbindbar ist. So können beispielsweise elektrische Leitungen zwischen elektrischen Schaltungen, die im Innern der Vorrichtung liegen bzw. von den Gehäusemitteln umschlossen sind, mit dem Anzeigebereich galvanisch verbunden bzw. galvanisch getrennt werden.
- Grundsätzlich kann die im Anzeigebereich elektronisch eingelesene Bildinformation in beliebiger Form dargestellt sein, z. B. als Text und/oder Zahlencode, aber auch in der Art eines Barcodes. Barcodes ermöglichen es, dass das Gerät z. B. durch bekannte Barcodelese- und -verarbeitungsvorrichtungen automatisch identifiziert werden.
Claims (19)
- Vorrichtung mit einem Etikett für die Vorrichtung, wobei aus dem Etikett Bildinformationen insbesondere Informationen über die Vorrichtung bereitgestellt sind, wobei das Etikett eine Anzeigeeinrichtung mit einem Anzeigebereich umfasst, in welchem auf elektronischem Wege Bildinformationen in dem Anzeigebereich sichtbar für einen Benutzer eingeschrieben werden können, wobei die eingeschriebenen Bildinformationen auf dem Anzeigebereich auch in einem stromlosen Zustand der Anzeigeeinrichtung erhalten bleiben, und wobei die Bildinformationen im Anzeigebereich durch andere Bildinformationen auf elektronischem Wege ersetzbar sind und mit einer Kontrolleinheit zur Steuerung der Vorrichtung, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit zum elektronischen Einschreiben und/oder Ersetzen von Bildinformationen in dem Anzeigebereich vorgesehen ist, und dass die Kontrolleinheit dazu ausgebildet ist, zumindest ein Statusmerkmal der eigenen Funktionsweise und/oder eine Information, die diese Funktionsweise wiederspiegelt, insbesondere wie ein Benutzer die Vorrichtung aufgrund dieser Funktionsweise benutzen kann, im Anzeigebereich darzustellen.
- Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, bei Vornahme einer Änderung des zumindest einen Statusmerkmals der eigenen Funktionsweise eingeschriebene Bildinformationen in Bezug auf die stattgefundene Veränderung der Funktionsweise zu aktualisieren und als aktuell gültige Bildinformation – darzustellen.
- Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1, insbesondere nach einem der Ansprüche 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, dass durch eine bestimmungsgemäße Änderung der Bildinformation in eine aktuell gültige Bildinformation, die Funktionsweise des der Kontrolleinheit entsprechend der aktuell gültigen Bildinformation verändert wird.
- Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1, 2 oder Anspruch 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Etikett an einer Außenseite des Gegenstandes vorhanden ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigeeinrichtung an Gehäusemitteln, welche den Innenbereich des Gegenstandes umgeben, ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit innerhalb eines Gehäuses der Vorrichtung angeordnet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, die für die jeweilige Vorrichtung zutreffenden Bildinformationen zu erfassen und in den Anzeigebereich einzuschreiben.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, eingeschriebene Bildinformationen zu einer veränderlichen Eigenschaft der Kontrolleinheit nach einer stattgefundenen Veränderung der Eigenschaften zu aktualisieren.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit derart ausgebildet ist, Zusatzinformationen, welche neben Informationen zur Konfiguration der Kontrolleinheit vorhanden sind, im Anzeigebereich auf elektronischem Wege einzuschreiben.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Eingabemittel zum Einwirken auf die Kontrolleinheit durch eine Person ausgebildet sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Mittel zur Mehrfarbenanzeige im Anzeigebereich vorhanden sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Schutzmittel zum elektrischen Schutz des Anzeigebereichs vorgesehen sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Anzeigebereich aufrollbar und/oder aufklappbar ausgebildet ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Schnittstelle zum Einwirken auf das Etikett und/oder die Kontrolleinheit vorhanden ist.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Bildinformationen in dem Anzeigebereich auf elektronischem Wege durch eine außerhalb der Vorrichtung angeordnete Schreibeinheit eingeschrieben werden können.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Kontrolleinheit ausgebildet ist, nicht von der Kontrolleinheit bereitgestellte und im Anzeigebereich sichtbare Bildinformationen zu erfassen und zu verarbeiten.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass vom Anzeigebereich galvanisch getrennte Ansteuermittel zur Einschreibung von Bildinformationen in den Anzeigebereich des Etiketts vorhanden sind.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass Übertragungsmittel vorhanden sind, um Bildinformationen auf den Anzeigebereich durch die Gehäusemittel hindurch eingeschrieben werden können.
- Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine galvanische Verbindung vom Innenbereich zum Anzeigebereich wahlweise trennbar und verbindbar ist.
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Legal Events
| Date | Code | Title | Description |
|---|---|---|---|
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: GRUENECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHAEUS, DE |
|
| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: ROCKWELL AUTOMATION SAFETY AG, CH Free format text: FORMER OWNER: CEDES AG, LANDQUART, CH Effective date: 20120928 Owner name: CEDES SAFETY & AUTOMATION AG, CH Free format text: FORMER OWNER: CEDES AG, LANDQUART, CH Effective date: 20120928 |
|
| R082 | Change of representative |
Representative=s name: GRUENECKER PATENT- UND RECHTSANWAELTE PARTG MB, DE Effective date: 20120928 Representative=s name: GRUENECKER, KINKELDEY, STOCKMAIR & SCHWANHAEUS, DE Effective date: 20120928 |
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| R081 | Change of applicant/patentee |
Owner name: ROCKWELL AUTOMATION SAFETY AG, CH Free format text: FORMER OWNER: CEDES SAFETY & AUTOMATION AG, LANDQUART, CH |
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| R082 | Change of representative |
Representative=s name: GRUENECKER PATENT- UND RECHTSANWAELTE PARTG MB, DE |
|
| R012 | Request for examination validly filed | ||
| R119 | Application deemed withdrawn, or ip right lapsed, due to non-payment of renewal fee |