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Es
wird eine Anordnung optoelektronischer Bauelemente angegeben.
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Eine
zu lösende
Aufgabe besteht darin, eine Anordnung optoelektronischer Bauelemente
anzugeben, die eine effiziente elektrische Kontaktierung der Bauelemente
erlaubt.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese mindestens zwei optoelektronische Einzelelemente.
Bevorzugt umfasst die Anordnung eine Vielzahl von Einzelelementen,
beispielsweise mehr als acht Einzelelemente, insbesondere mehr als
30 Einzelelemente. Bei den Einzelelementen der Anordnung kann es
sich jeweils um gleichartige Einzelelemente handeln. Ebenso ist
es möglich,
dass die Anordnung mindestens zwei verschiedene Arten von Einzelelementen
aufweist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfassen die Einzelelemente jeweils einen Träger mit
einer Trägeroberseite.
Bevorzugt weist der Träger
eine hohe thermische Leitfähigkeit auf.
Der Träger
kann mit einem dielektrischen oder hochohmigen Material gestaltet
sein. Zum Beispiel beinhaltet oder besteht der Träger aus
Silizium, einer Keramik wie Aluminiumnitrid oder Aluminiumoxid,
einem Glas oder einem Kunststoff. Ebenso ist es möglich, dass
der Träger
eine Metallkernplatine. Eine Dicke des Trägers liegt bevorzugt zwischen
einschließlich
25 μm und
1 mm, insbesondere zwischen einschließlich 50 μm und 500 μm, zum Beispiel zwischen einschließlich 70 μm und 250 μm.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ist in einem Teilbereich an der Trägeroberseite des Trägers der
Einzelelemente zumindest eine strahlungsemittierende, aktive Halbleiterschichtenfolge
aufgebracht. Verschiedene Einzelelemente können unterschiedliche aktive
Halbleiterschichtenfolgen beinhalten. Beispielsweise weist ein Teil
der Einzelelemente eine im blauen Spektralbereich emittierende aktive
Halbleiterschichtenfolge auf, und weitere Einzelelemente umfassen
im roten und im grünen
Spektralbereich emittierende aktive Halbleiterschichtenfolgen. Insbesondere
können
alle Einzelelemente der Anordnung bis auf die Halbleiterschichtenfolge
gleichartig gestaltet sein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung bedeckt die aktive Halbleiterschichtenfolge nur einen
Teil der Trägeroberseite.
In einer Richtung senkrecht zur Trägeroberseite ist durch die aktive
Halbleiterschichtenfolge ein Teilbereich definiert. Mit anderen
Worten ist der Teilbereich, in Draufsicht auf die Trägeroberseite
des Trägers
gesehen, der Bereich, der von der aktiven Halbleiterschichtenfolge überdeckt
ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind an der Trägeroberseite
des Trägers
der Einzelelemente jeweils mindestens eine, insbesondere mindestens
zwei elektrische Leiterbahnen aufgebracht. Über die Leiterbahnen an der
Trägeroberseite
ist die aktive Halbleiterschichtenfolge elektrisch kontaktiert.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ist an einer Trägerunterseite
des Trägers
mindestens eine elektrische Leiterbahn aufgebracht. Bevorzugt erstreckt
sich weder die Leiterbahn an der Trägerunterseite noch die Leiterbahnen
an der der Trägerunterseite
gegenüberliegenden
Trägeroberseite
auf Stirnseiten des Trägers.
Mit anderen Worten sind die Stirnseiten des Trägers frei von den Leiterbahnen.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ist mindestens eine der Leiterbahnen an der Trägeroberseite über wenigstens
eine Durchkontaktierung mit der oder einer der Leiterbahnen an der
Trägerunterseite
elektrisch verbunden. Sind sowohl an der Trägeroberseite als auch an der
Trägerunterseite
jeweils zwei oder mehr elektrische Leiterbahnen aufgebracht, so
ist bevorzugt je eine der Leiterbahnen an der Trägeroberseite mit je einer der
Leiterbahnen an der Trägerunterseite über je eine
oder mehrere Durchkontaktierungen elektrisch verbunden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung erstreckt sich zumindest eine der Leiterbahnen an der
Trägeroberseite
in mindestens einen Anschlussbereich. Der mindestens eine Anschlussbereich
ist hierbei, in Draufsicht auf die Trägeroberseite gesehen, ein solcher
Bereich des Einzelelements, der nicht von der aktiven Halbleiterschichtenfolge überdeckt
ist. Mit anderen Worten überlappen
der Anschlussbereich und der Teilbereich, in dem die aktive Halbleiterschichtenfolge
aufgebracht ist, in einer lateralen Richtung nicht. Sowohl der Teilbereich
als auch der mindestens eine Anschlussbereich erstrecken sich, in
einer Richtung senkrecht zur Trägeroberseite, über das
gesamte Einzelelement. In Draufsicht auf die Trägeroberseite gesehen ist der
Anschlussbereich beziehungsweise jeder der Anschlussbereiche ein
zusammenhängendes
Gebiet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung erstreckt sich die mindestens eine Leiterbahn an der Trägerunterseite
in den Teilbereich. Mit anderen Worten überlappen in Draufsicht die
Leiterbahn an der Trägerunterseite
und die aktive Halbleiterschichtenfolge wenigstens stellenweise.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung überlappen
mindestens zwei der Einzelelemente der Anordnung in einer lateralen
Richtung. In Draufsicht auf die Trägeroberseiten der Einzelelemente
und/oder in Draufsicht auf die Anordnung überdecken sich die Einzelelemente
also teilweise.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind zumindest zwei der Einzelelemente der Anordnung über wenigstens
eine der Leiterbahnen an der Trägeroberseite
des einen Einzelelements und über
die mindestens eine Leiterbahn an der Trägerunterseite des anderen Einzelelements elektrisch
miteinander verbunden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind die mindestens zwei lateral überlappenden Einzelelemente
mittelbar oder unmittelbar miteinander elektrisch kontaktiert. Das
kann bedeuten, dass sich zwischen den zu verbindenden Leiterbahnen
der Einzelelemente lediglich ein Lot oder ein elektrisch leitfähiger Kleber
befindet, über
den die elektrische Verbindung zwischen den Leiterbahnen realisiert
ist. Ebenso ist es möglich,
dass die zu verbindenden Leiterbahnen in direktem physischen Kontakt
zueinander stehen und die Verbindung über ein Aufschmelzen oder Anschmelzen
mindestens einer der zu verbindenden Leiterbahnen und/oder unter
Druckeinwirkung erfolgt.
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Insbesondere
ist die Verbindung zwischen den zumindest zwei lateral überlappenden
Einzelelementen frei von elektrischen Brücken oder Bonddrähten.
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In
mindestens einer Ausführungsform
der Anordnung optoelektronischer Bauelemente umfasst diese mindestens
zwei optoelektronische Einzelelemente. In einem Teilbereich einer
Trägeroberseite
eines Trägers
der Einzelelemente ist jeweils zumindest eine aktive Halbleiterschichtenfolge
aufgebracht. Ferner sind an der Trägeroberseite mindestens eine, insbesondere
mindestens zwei elektrische Leiterbahnen und an einer der Trägeroberseite
gegenüberliegenden
Trägerunterseite
des Trägers
mindestens eine elektrische Leiterbahn aufgebracht. Zumindest eine
der Leiterbahnen an der Trägeroberseite
erstreckt sich in einen Anschlussbereich des Einzelelements, der
nicht von der aktiven Halbleiterschichtenfolge überdeckt ist. Weiterhin erstreckt
sich die mindestens eine Leiterbahn an der Trägerunterseite in den Teilbereich,
der von der aktiven Halbleiterschichtenfolge überdeckt ist. Eine elektrische
Verbindung zwischen mindestens einer der Leiterbahnen an der Trägeroberseite
und der wenigstens einen Leiterbahn an der Trägerunterseite erfolgt über wenigstens eine
elektrische Durchkontaktierung durch den Träger hindurch. Mindestens zwei
der Einzelelemente überlappen
in einer lateralen Richtung teilweise. Eine mittelbare oder unmittelbare
elektrische Kontaktierung zwischen den wenigstens zwei lateral überlappenden
Einzelelementen ist über
zumindest eine der Leiterbahnen an der Trägeroberseite des einen Einzelelements
und über
die mindestens eine Leiterbahn an der Trägerunterseite des anderen Einzelelements
realisiert.
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Durch
die überlappende
Anordnung der Einzelelemente ist eine Anordnung beispielsweise mit einer
hohen Leuchtdichte realisierbar, da die Einzelelemente und die aktiven
Halbleiterschichtenfolgen in einer lateralen Richtung dicht packbar
sind.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung weisen zumindest zwei der Einzelelemente mindestens zwei
Leiterbahnen an der Trägerunterseite
auf. Bevorzugt umfassen diese Einzelelemente dann genau zwei Leiterbahnen
an der Trägeroberseite
und genau zwei Leiterbahnen an der Trägerunterseite.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind zumindest zwei der Einzelelemente der Anordnung,
die in direktem elektrischen Kontakt miteinander stehen, elektrisch
parallel geschaltet. Bevorzugt weisen zumindest zwei der Einzelelemente
genau eine Leiterbahn an der Trägerunterseite
und genau zwei Leiterbahnen an der Trägeroberseite auf.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind mindestens zwei der Einzelelemente, die elektrisch
in direktem Kontakt zueinander stehen, elektrisch in Serie geschaltet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind die Einzelelemente auf einem gemeinsamen Montageträger angebracht.
Bei dem Montageträger
kann es sich um eine Leiterplatte und/oder um eine Wärmesenke
handeln. Bevorzugt steht nur ein Teil der Einzelelemente in unmittelbarem
elektrischen Kontakt mit dem Montageträger.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung weist der Montageträger
eine stufenartige Strukturierung auf. An der stufenartigen Strukturierung
sind mindestens zwei der Einzelelemente der Anordnung angebracht.
Bevorzugt liegt zumindest ein Teil der Einzelelemente an der stufenartigen Strukturierung
des Montageträgers
an oder auf. Mit anderen Worten sind die Einzelelemente stufenartig angeordnet
und die stufenartige Strukturierung des Montageträgers ist
der stufenartigen Anordnung der Einzelelemente angepasst.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind mindestens zwei der Einzelelemente schräg zu der
Montagefläche
des Montageträgers
angeordnet. Beispielsweise ist die Montagefläche, im Rahmen der Herstellungstoleranzen,
eben gestaltet. Ein Winkel zwischen der Montagefläche und
der Trägerunterseite
ist dann also ungleich 0° und
ungleich 90°.
Bevorzugt beträgt
der Winkel zwischen der Trägerunterseite
und der Montagefläche zwischen
einschließlich
0,75° und
30°, insbesondere zwischen
einschließlich
1° und 10°.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung stehen die Trägerunterseiten
von zumindest zwei, bevorzugt von allen Einzelelementen nur stellenweise
in Kontakt mit der Montagefläche des
Montageträgers.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese eine Vielzahl von Einzelelementen. Weiterhin
ist mindestens ein Teil der Einzelelemente in zumindest zwei Reihen
nebeneinander angeordnet. Jede der Reihen umfasst hierbei bevorzugt
mindestens zwei, insbesondere mindestens vier der Einzelelemente.
In Reihen angeordnet kann bedeuten, dass Einzelelemente der jeweiligen Reihen
in einer lateralen Richtung nicht miteinander überlappen. Jede der Reihen
ist beispielsweise separat elektrisch ansteuerbar oder separat elektrisch mit
dem Montageträger
verbunden.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese eine Vielzahl von Einzelelementen. Mindestens
ein Teil der Einzelelemente oder alle Einzelelemente sind schindelartig
angeordnet. Schindelartig kann hierbei bedeuten, dass ein Einzelelement
mit mindestens zwei weiteren Einzelelementen in einer lateralen
Richtung überlappt.
In dem Bereich der schindelartigen Anordnung ist bevorzugt die gesamte
Montagefläche
des Montageträgers
von den Einzelelementen überdeckt.
In Draufsicht auf die Anordnung ist dann die Montagefläche innerhalb
der Anordnung bevorzugt nicht frei zugänglich. Mit anderen Worten
können
die Einzelelemente ähnlich
wie Dachziegel auf einem Hausdach angeordnet sein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung liegt eine Überdeckungsgrad
der Einzelelemente zwischen einschließlich 5% und 60%, bevorzugt
zwischen einschließlich
10% und 45%. Mit anderen Worten nimmt ein Überlappbereich, in dem die
benachbarten Einzelelemente miteinander überlappen, einen Anteil an
der Trägeroberseite
in dem genannten Wertebereich ein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese mindestens drei Einzelelemente. Zwei der
drei Einzelelemente sind in einer lateralen Richtung benachbart
angeordnet. Weiterhin ist das dritte Einzelelement über die
zwei ersten Einzelelemente elektrisch kontaktiert. Das dritte Einzelelement überlappt
mit den Anschlussbereichen der beiden ersten Einzelelemente.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese mindestens drei Einzelelemente mit parallel
zueinander ausgerichteten Längsachsen.
Zwei der Einzelelemente schließen,
in einer Richtung senkrecht zu den Längsachsen, bündig aneinander
an. Durch eine Verbindungslinie zwischen diesen Einzelelementen
ist eine Mittellinie definiert. In Draufsicht auf die Anordnung
gesehen liegt die Mittellinie im Rahmen der Herstellungstoleranzen deckungsgleich über der
Längsachse
des dritten Einzelelements. Mit anderen Worten überlappt das dritte Einzelelement
mittig mit den beiden ersten Einzelelementen.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung nimmt die aktive Halbleiterschichtenfolge von zumindest
zwei der Einzelelemente einen Flächenanteil
der Trägeroberseite
des Trägers
zwischen einschließlich
40% und 95%, bevorzugt zwischen einschließlich 45% und 80%, insbesondere zwischen
einschließlich
60% und 90%, ein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese mindestens zwei Einzelelemente, bei denen
wenigstens zwei Stirnseiten der aktiven Halbleiterschichtenfolge
an den zumindest einen Anschlussbereich grenzen. Die Einzelelemente
können
hierbei genau einen Anschlussbereich oder mehrere Anschlussbereiche
umfassen.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfassen zumindest zwei Einzelelemente mindestens zwei,
insbesondere genau zwei Anschlussbereiche.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung weist diese mindestens zwei Einzelelemente auf, bei denen
der Träger
von einem Aufwachssubstrat der aktiven Halbleiterschichtenfolge verschieden
ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung weist die aktive Halbleiterschichtenfolge, in einer Richtung
senkrecht zur Trägeroberseite,
eine Dicke von höchstens
40 μm auf,
insbesondere von höchstens
20 μm, bevorzugt
von höchstens
12 μm. Mit
anderen Worten kann die aktive Halbleiterschichtenfolge ein Dünnfilmchip
sein.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ist die aktive Halbleiterschichtenfolge als eine Leuchtdiode,
kurz LED, ausgestaltet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfassen zumindest zwei der Einzelelemente ein Konversionsmittel,
das in Abstrahlrichtung jeweils den aktiven Halbleiterschichtenfolgen nachgeordnet
ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung weist der Träger
von zumindest zwei der Einzelelemente einen dreieckigen, rechteckigen oder
hexagonalen Grundriss auf. Beispielsweise ist der Träger als
gleichseitiges Dreieck oder gleichseitiges Sechseck gestaltet.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung sind die Einzelelemente bezüglich mindestens einer Symmetrieebene
symmetrisch angeordnet. Eine Symmetrieebene ist beispielsweise eine
Ebene senkrecht zur Montagefläche
des Montageträgers.
Mit anderen Worten können
die Einzelelemente regelmäßig, insbesondere
matrixartig, angeordnet sein. Matrixartig kann bedeuten, dass die
Einzelelemente in Spalten und Reihen und/oder an den Gitterplätzen eines
regelmäßigen Gitters
angeordnet sind.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfasst diese eine optische Komponente, die in Abstrahlrichtung
den aktiven Halbleiterschichtenfolgen nachgeordnet ist. Die optische
Komponente kann Subkomponenten aufweisen, so dass beispielsweise
jedem der Einzelelemente eine der Subkomponenten der optischen Komponente
zugeordnet ist.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfassen mindestens zwei der Einzelelemente eine elektronische
Komponente. Bei der elektronischen Komponente kann es sich um einen integrierten
Schaltkreis, auch Integrated Circuit oder IC, handeln. Ebenso ist
es möglich,
dass die elektronische Komponente einen Sensor, beispielsweise für Temperatur,
Feuchtigkeit, Helligkeit und/oder Betriebsstunden, umfasst. Auch
kann es möglich
sein, über
den integrierten Schaltkreis die Einzelelemente zu adressieren.
Weiterhin kann die elektronische Komponente als Schutz vor elektrostatischer
Entladung, englisch electrostatic discharge oder ESD, gestaltet
sein. Dann umfasst die elektronische Komponente zum Beispiel eine
Schottkydiode oder eine Zenerdiode.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung erstreckt sich die zumindest eine elektronische Komponente
mindestens teilweise in den Anschlussbereich. In Draufsicht auf
den Träger der
Einzelelemente gesehen ist die elektronische Komponente nicht oder
teilweise nicht von der aktiven Halbleiterschichtenfolge überdeckt.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ist die elektronische Komponente zumindest teilweise in
dem Träger integriert.
Bevorzugt basiert der Träger
dann auf Silizium und der integrierte Schaltkreis ist beispielsweise
in herkömmlicher
Siliziumtechnologie gefertigt.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung umfassen zumindest zwei der Einzelelemente einen Trimmwiderstand.
Der Trimmwiderstand ist dazu eingerichtet, eine Bestromung der aktiven
Halbleiterschichtenfolge individuell für die Einzelelemente einzustellen. Über den
Trimmwiderstand ist erreichbar, dass eine Leuchtstärke verschiedener Einzelelemente
und somit insbesondere ein Farbort der Strahlung der gesamten Anordnung
insbesondere auch nach dem Erstellen der Anordnung einstellbar ist.
Bevorzugt ist der Trimmwiderstand zumindest stellenweise, auf die
Trägeroberseite
gesehen, frei zugänglich.
Der Trimmwiderstand kann der elektronischen Komponente der Einzelelemente
integriert sein.
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Beispielsweise
ist der Trimmwiderstand durch eine Schar parallel geschalteter,
frei liegender Leiterbahnstrecken gebildet. Schar kann hierbei bedeuten,
dass sich die Leiterbahn in mindestens drei Leiterbahnstrecken auffächert. Die
Leiterbahnstrecken können
parallel zueinander verlaufen. Bevorzugt weist jede der Leiterbahnstrecken
einen Querschnitt auf, der geringer ist als ein Querschnitt der Leiterbahn
selbst. Insbesondere können
die Leiterbahnstrecken jeweils voneinander verschiedene Querschnitte
aufweisen. Durch ein Durchtrennen insbesondere mindestens einer
der Leiterbahnstrecken lässt
sich dann der Trimmwiderstand bis zu einem gewünschten Wert vergrößern. Das
Durchtrennen erfolgt zum Beispiel mechanisch, chemisch oder photochemisch.
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Gemäß zumindest
einer Ausführungsform der
Anordnung ergänzen
sich die die elektrischen Komponenten aufweisenden Einzelelemente
zu einem Gesamtsystem einer elektrischen Schaltung, insbesondere
einer ansteuerbaren Anzeigeeinrichtung. Mit anderen Worten benötigt das
Gesamtsystem beispielsweise keine separate Steuereinheit. Die Ansteuerung
der aktiven Halbleiterschichtenfolgen wird dann insbesondere von
den elektrischen Komponenten der Einzelelemente selbst übernommen.
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Nachfolgend
wird eine hier beschriebene Anordnung unter Bezugnahme auf die Zeichnung
anhand von Ausführungsbeispielen
näher erläutert. Gleiche
Bezugszeichen geben dabei gleiche Elemente in den einzelnen Figuren
an. Es sind dabei jedoch keine maßstäblichen Bezüge dargestellt, vielmehr können einzelne
Elemente zum besseren Verständnis übertrieben
groß dargestellt
sein.
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Es
zeigen:
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1 eine
schematische Seitenansicht eines Ausführungsbeispiels einer hier
beschriebenen Anordnung,
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2 eine
schematische Vorderansicht (A), eine schematische Draufsicht (B)
sowie eine schematische Seitenansicht (C) eines Ausführungsbeispiels
eines hier beschriebenen Einzelelements,
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3 bis 9 schematische
Darstellungen von weiteren Ausführungsbeispielen
von hier beschriebenen Anordnungen,
-
10 bis 14 schematische
Darstellungen von weiteren Ausführungsbeispielen
von hier beschriebenen Einzelelementen, und
-
15 eine
schematische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels einer hier
beschriebenen Anordnungen.
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In 1 ist
ein Ausführungsbeispiel
einer Anordnung 1 in einer Seitenansicht dargestellt. Die Anordnung 1 umfasst
beispielsweise drei Einzelelemente 2a–c, die treppenartig angeordnet
sind. Treppenartig bedeutet hierbei, dass die Einzelelemente lateralen
Richtung teilweise überlappen
und in einer hierzu orthogonalen Richtung gegeneinander versetzt
angeordnet sind. Jedes der Einzelelemente 2a–c weist
einen Träger 3 mit
einer Trägeroberseite 31 und
einer dieser gegenüberliegenden
Trägerunterseite 32 auf,
vergleiche auch 2. Ein Grundriss des Trägers 3 ist
rechteckig. An der Trägeroberseite 31 sind
zwei Leiterbahnen 51 aufgebracht. Über die Leiterbahnen 51 ist
eine aktive Halbleiterschichtenfolge 4 mit einer Dicke
von beispielsweise zirka 12 μm,
in einer Richtung senkrecht zur Trägeroberseite 31, elektrisch
kontaktiert. Die Halbleiterschichtenfolge 4 ist in einem
Teilbereich 30 auf der Trägeroberseite 31 aufgebracht.
In einer lateralen Richtung ist die Halbleiterschichtenfolge 4 durch
Stirnseiten 45 begrenzt.
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Die
Halbleiterschichtenfolge 4 kann als so genannter Flip-Chip ausgestaltet
sein, so dass sich elektrische Anschlussbereiche der Halbleiterschichtenfolge 4 insbesondere
auf einer dem Träger 3 zugewandten
Hauptseite der Halbleiterschichtenfolge 4 befinden. Ebenso
ist es möglich,
dass die elektrischen Anschlussbereiche der Halbleiterschichtenfolge 4 sich
an den beiden, einander gegenüberliegenden
Hauptseiten der Halbleiterschichtenfolge 4 befinden. In
diesem Falle kontaktiert bevorzugt eine der Leiterbahnen 51 den
dem Träger 3 zugewandten
Anschlussbereich und die weitere Leiterbahn 51 den dem
Träger 3 abgewandten
Anschlussbereich an einer Strahlungsdurchtrittsfläche 40.
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An
der Trägerunterseite 32 befinden
sich ebenfalls zwei Leiterbahnen 52. Die Leiterbahnen 52 erstrecken
sich, in einer Längsrichtung, über die
gesamte Trägerunterseite 32,
vergleiche die Seitenansicht gemäß 2C. Jede der Leiterbahnen 51 an der
Trägeroberseite 31 ist
mit je einer der Leiterbahnen 52 an der Trägerunterseite 32 über eine
elektrische Durchkontaktierung 6 verbunden. Zur Steigerung
einer mechanischen Stabilität
des Trägers 3 sind
die Durchkontaktierungen 6 entlang der Längsrichtung
versetzt angeordnet, vergleiche die Draufsicht des Einzelelements 2 gemäß 2B.
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Die
Einzelelemente 2a–c
sind elektrisch parallel geschaltet. Die Leiterbahnen 52 an
der Trägerunterseite 32 sind
mit den Leiterbahnen 51 an der Trägeroberseite 31 des
nachfolgenden Einzelelements beispielsweise verlötet, verschweißt oder elektrisch
leitfähig
verklebt. Die Einzelelemente 2a–c sind also elektrisch unmittelbar
oder direkt miteinander verbunden.
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Jeweils
ein Teilbereich der Einzelelemente 2a–c, der in Draufsicht gesehen
nicht durch die Halbleiterschichtenfolge 4 überdeckt
ist, stellt einen elektrischen Anschlussbereich 5 dar.
Die Einzelelemente 2a–c
sind derart angeordnet, dass der Teilbereich 30 des einen
Einzelelements mit dem Anschlussbereich 5 des nachfolgenden
Einzelelements überlappt.
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Optional
kann an der Strahlungsdurchtrittsfläche 40 von einem oder
von zwei der Einzelelemente 2b, c ein Konversionsmittel 10 aufgebracht
sein. Eine Dicke des Konversionsmittels 10, in einer Richtung
senkrecht zur Strahlungsdurchtrittsfläche 40, beträgt beispielsweise
zirka 10 μm
bis 20 μm.
Eine Dicke der Halbleiterschichtenfolge 4 liegt beispielsweise
bei zirka 6 μm.
Eine Dicke des Trägers,
der insbesondere auf Silizium basiert oder aus Silizium gefertigt
ist, liegt, inklusive der Leiterbahnen 51, 52, zum
Beispiel bei zirka 250 μm.
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Laterale
Abmessungen der Träger
der Einzelelemente liegen zum Beispiel zwischen einschließlich 0,3
mm × 1
mm und 3 mm × 6
mm. Ein Anteil an der Trägeroberseite 31,
der von der Halbleiterschichtenfolge 4 bedeckt ist, liegt
zum Beispiel bei zirka 50%.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel der
Anordnung 1 schematisch in Seitenansicht dargestellt. Die
Einzelelemente 2 sind an einer Montagefläche 70 eines
Montageträgers 7 aufgebracht.
Die Montagefläche 70 ist
stufenartig strukturiert. Das heißt, die Montagefläche 70 weist
mehrere, in Richtung senkrecht zur Montagefläche 70 gegeneinander versetzte
Plateaus auf. Die Einzelelemente 2a–e sind formschlüssig zu
dieser stufenartigen Strukturierung des Montageträgers 7 angeordnet.
Bei dem Montageträger 7 handelt
es sich beispielsweise um eine Metallkernplatine.
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Zur
elektrischen Kontaktierung der Einzelelemente 2a–e umfasst
der Montageträger 7 in 3 nicht
gezeichnete elektrische Leitungen. Beispielsweise ist eine Gruppe
der Einzelelemente 2a, b elektrisch in Serie geschaltet,
ebenso wie eine Gruppe der Einzelelemente 2c–e. Die
beiden Gruppen der Einzelelemente 2a, b und der Einzelelemente 2c–e können wiederum
elektrisch parallel geschaltet sein. Das Einzelelement 2d ist
hierbei nicht über
den Montageträger 7,
sondern ausschließlich über die
Einzelelemente 2c, 2e elektrisch kontaktiert.
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Durch
die stufenartige Anordnung der Einzelelemente 2a–c kann
keine oder nur ein vernachlässigbar
geringer Anteil der von einer der Halbleiterschichtenfolgen 4 erzeugten
Strahlung in eine andere Halbleiterschichtenfolge 4 oder
in ein anderes Konversionsmittel 10 gelangen.
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Optional
ist den Einzelelementen 2a–e in Abstrahlrichtung eine
optische Komponente 12 nachgeordnet. Weiterhin kann die
die Einzelelemente 2a–e überspannende
optische Komponente 12 Subkomponenten aufweisen, so dass
jedem der Einzelelemente 2a–e beispielsweise genau eine
der Subkomponenten der optischen Komponente 12 zugeordnet ist.
Die Einzelelemente 2a–e
weisen unterschiedliche Abstände,
in einer Richtung senkrecht zur Montagefläche 70, zu der optischen
Komponente 12 auf. Hierdurch ist es möglich, dass, falls die Einzelelemente 2a–e Strahlung
in unterschiedlichen Wellenlängenbereichen
erzeugen, verschiedene Wellenlängenbereiche
unterschiedlich stark durch die optische Komponente 12 oder
deren Subkomponenten fokussiert oder aufgeweitet werden.
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Beim
Ausführungsbeispiel
der Anordnung 1 gemäß 4 sind
die Einzelelemente 2a–e
schindelartig angeordnet. Die Anordnung weist eine Symmetrieebene
S auf, die eine Spiegelebene bezüglich
der Positionen und Ausrichtungen der Einzelelemente 2a–c darstellt.
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Die
Einzelelemente 2a–e
sind elektrisch in Reihe geschaltet. Ein Stromfluss erfolgt vom
Einzelelement 2a hin zum Einzelelement 2b, weiter
zum Einzelelement 2c, von diesem über das Einzelelement 2d hin
zum Einzelelement 2e. Die Einzelelemente 2a–c sind
beispielsweise wie in 2 illustriert ausgestaltet.
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In
den 5 und 6 sind schematisch dreidimensionale
Darstellungen der Anordnungen 1 gezeigt. Ein Montageträger, auf
dem die Einzelelemente 2 optional montiert sind, ist in
den 5 und 6 nicht gezeichnet. Die Einzelelemente 2 sind
in durchgehenden oder unterbrochenen Doppelreihen 13 angeordnet.
Innerhalb einer Doppelreihe 13 überlappen jeweils mindestens
zwei der benachbarten Einzelelemente 2 stufenartig.
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Bei
der Anordnung 1 gemäß 7 sind
die Einzelelemente 2 schräg zu der Montagefläche 70 des
Montageträgers 7 angeordnet.
Mit anderen Worten schließen
die Trägerunterseiten 32 mit
der im Rahmen der Herstellungstoleranzen eben gestalteten Montagefläche 70 einen
Winkel von bevorzugt wenigen Grad ein. Die Einzelelemente 2 sind
zum Beispiel alle elektrisch parallel oder in Serie geschaltet.
Eine elektrische Kontaktierung der Einzelelemente 2 erfolgt über Lötpunkte 11a, 11b.
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Optional
ist es zur Verbesserung einer thermischen Leitfähigkeit von den Einzelelementen 2 hin zum
Montageträger 7 möglich, dass
sich zwischen den Einzelelementen 2 und der Montagefläche 70 eine
in 7 nicht gezeichnete, elektrisch isolierende Wärmeleitpaste
befindet oder eine Kühlflüssigkeit zirkuliert.
Ebenso kann optional über
den Einzelelementen 2 die optische Komponente 12 angebracht sein,
die alle Einzelelemente 2 überspannt. Näherungsweise
weisen alle Einzelelemente 2 einen gleichen Abstand zur
optischen Komponente 12 auf.
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Die
Anordnung 1 gemäß 8A weist zwei Lagen an Einzelelementen 2a, 2b auf.
Die Einzelelemente 2a sind direkt an der Montagefläche 70 aufgebracht.
Die Einzelelemente 2b sind weiter von der Montagefläche 70 beabstandet
und liegen jeweils auf zumindest zwei der sich näher an der Montagefläche 70 befindlichen
Einzelelemente 2a auf. Optional können auch auf einer der Montagefläche 70 abgewandten
Hauptseite des Montageträgers 7 eines
oder mehrere der Einzelelemente angebracht sein.
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In 8B ist eine Draufsicht, in 8C eine schematische Seitenansicht der
Einzelelemente 2 aus 8A gezeigt.
Die Einzelelemente 2 weisen einen näherungsweise quadratischen
Grundriss auf. Die Halbleiterschichtenfolge 4, durch die
der Teilbereich 30 definiert ist, ist ebenfalls näherungsweise quadratisch
ausgeformt und bedeckt einen zentralen Teil des Trägers 3.
Somit ist von der Halbleiterschichtenfolge 4 ein Randbereich
des Trägers 3,
der den Anschlussbereich 5 darstellt, nicht bedeckt. Die
elektrischen Leiterbahnen 51 an der Trägeroberseite 31 sind
an einander gegenüberliegenden
Randbereichen der Trägeroberseite 31 des
Trägers 3 aufgebracht.
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Anders
als in 8B dargestellt, können sich
die Leiterbahnen 51, 52 an der Trägeroberseite 31 und/oder
an der Trägerunterseite 32 auch
an mehr als zwei Randbereiche der Trägeroberseite 31 beziehungsweise
der Trägerunterseite 32 erstrecken.
Beispielsweise können
die Leiterbahnen 51, 52 L-artig oder T-artig oder kreuzartig ausgeformt
sein. Es kann die Anordnung 1 auch Einzelelemente 2 mit
unterschiedlich gestalteten elektrischen Leiterbahnen 51, 52 beinhalten.
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Es
ist weiterhin möglich,
dass besonders die Leiterbahnen 51 an der Trägeroberseite 31 nach
dem Anbringen der Einzelelemente 2 auf dem Montageträger 7 nachträglich bearbeitbar
sind. Beispielsweise durch Lichteinstrahlung oder durch mechanische Einwirkung
können
Teile der Leiterbahnen 51 nachträglich entfernbar oder durchtrennbar
sein.
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In 9A ist eine Draufsicht auf ein weiteres Ausführungsbeispiel
der Anordnung 1 illustriert. Die Einzelelemente 2a–e sind
jeweils nur schematisch dargestellt. Insbesondere sind die Einzelelemente 2a–2e durch
eine Linie mit einem Kopf symbolisiert, vergleiche 9B.
Der Kopf der Linie symbolisiert hierbei den Teilbereich 30 mit
der Halbleiterschichtenfolge 4, der dem Kopf abgewandte
Teil der Linie den Anschlussbereich 5.
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Die
Einzelelemente 2a–e
sind überlappend und
um 90° gegeneinander
verdreht angeordnet. Beispielsweise befindet sich das Einzelelement 2a direkt
an der Montagefläche 70.
In Richtung vom Montageträger 7 weg
ist der Anschlussbereich 5 des Einzelbereichs 2a von
dem Teilbereich 30 des Einzelelements 2b überdeckt.
Entsprechendes gilt bezüglich
der Einzelelemente 2b, 2c. In Richtung zum Montageträger 7 hin
befindet sich unter dem Anschlussbereich 5 des Einzelelements 2c der
Anschlussbereich 5 des Einzelelements 2d. Unter
dem Teilbereich 30 des Einzelelements 2d befinden
sich weiterhin die Anschlussbereiche 5 der zwei Einzelelemente 2e.
In dem Teilbereich 30 des Einzelelements 2d befinden sich
also, in einer Richtung senkrecht zur Montagefläche 70, drei der Einzelelemente 2d, 2e übereinander.
Durch eine derartige Anordnung der Einzelelemente 2a–e lässt sich
ein Großteil
oder die gesamte Montagefläche 70 von
den Teilbereichen 30 überdecken.
Hierbei überdecken
sich keine der Teilbereiche 30 gegenseitig.
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Optional
ist es möglich,
dass in dem von keinem der Einzelelemente 2a, 2b, 2d, 2e überdeckten Anschlussbereich 5 des
Einzelelements 2c ein Sensor, beispielsweise für Helligkeit
und/oder Temperatur, angebracht ist.
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Zur
Vereinfachung der grafischen Darstellung sind die Anordnungen 1 in
den 1, 3 bis 7, 8A und 9A mit
jeweils nur mit einer vergleichsweise geringen Anzahl von Einzelelementen 2 gezeichnet.
Anders als dargestellt können
die Anordnungen 1 jeweils mehr Einzelelemente 2 umfassen.
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In
den 10 bis 13 sind
Ausführungsbeispiele
der Einzelelemente 2 illustriert, wie sie beispielsweise
in Anordnungen 1 analog zu den 1, 3 bis 7, 8A und 9A eingesetzt
werden können.
Das Einzelelement 2 gemäß 10 weist
nur eine Leiterbahn 52 an der Trägerunterseite 32 auf, siehe
die Draufsicht in 10A und die Seitenansicht
in 10B. Die Leiterbahn 51b an
der Trägeroberseite 31,
die über
die Durchkontaktierung 6 mit der Leiterbahn 52 an
der Trägerunterseite 32 verbunden
ist, nimmt nur einen geringen Teil der Trägeroberseite 31 ein.
Hingegen die Leiterbahn 51a an der Trägeroberseite 31 ist
L-förmig
geformt und bedeckt einen Großteil
des Anschlussbereiches 5.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 11 befinden
sich, in Draufsicht, die Leiterbahnen 51a an der Trägeroberseite 31 sowie
die Leiterbahn 52 an der Trägerunterseite 32 übereinander,
vergleiche die Draufsicht in 11A,
die Unteransicht in 11B und die Seitenansicht
in 11C. Die Leiterbahn 51b ist
wiederum über
die Durchkontaktierung 6 mit der Leiterbahn 52 an
der Trägerunterseite 32 verbunden.
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Anders
als in 10 und 11 dargestellt ist
es möglich,
dass sich die Durchkontaktierung von der Leiterbahn 51b zur
Leiterbahn 52 an der Trägerunterseite 32 in
Draufsicht gesehen unter der Halbleiterschichtenfolge 4 befindet.
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Im
Ausführungsbeispiel
gemäß 12 ist dem
Träger 3 eine
elektronische Komponente 8, zum Beispiel mit einer Schottkydiode
oder einer Zenerdiode, und/oder ein Trimmwiderstand 9 integriert,
siehe die Draufsicht gemäß 12B. Der Trimmwiderstand 9 und/oder
die elektronische Komponente 8 sind von der Trägeroberseite 31 her
gesehen zumindest stellenweise frei zugänglich, so dass der Trimmwiderstand 9 auch
nach Montage des Einzelelements 2 in der Anordnung 1 veränderbar
sein kann. Die Leiterbahn 51b ist durchgängig gestaltet.
Die Leiterbahn 51a weist eine Unterbrechung auf, so dass die
beiden Teile der Leiterbahn 51a in Serie mit der elektronischen
Komponente 8 und/oder dem Trimmwiderstand 9 geschaltet
sind. In der Seitenansicht gemäß 12A ist die Leiterbahn 51b nicht
dargestellt.
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Auch
die Einzelelemente 2 gemäß der 1 bis 11 können jeweils
eine elektronische Komponente 8 und/oder einen Trimmwiderstand 9 aufweisen.
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In 13 sind
weitere Ausführungsbeispiele von
Einzelelementen 2 in Draufsicht illustriert. In den 13 sind
die Leiterbahnen 51, 52 jeweils nicht dargestellt.
Gemäß 13A weist das Einzelelement 2 zwei
Anschlussbereiche 5 auf, die in Draufsicht gesehen an gegenüberliegenden
Seiten des Trägers 3 die Halbleiterschichtenfolge 4 begrenzen.
Somit sind zwei der Stirnseiten 45 der Halbleiterschichtenfolge 4 den
Anschlussbereichen 5 zugewandt.
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Gemäß 13B weist der Träger 3 in Draufsicht
einen hexagonalen Grundriss auf. Ebenso ist die Halbleiterschichtenfolge 4 und
somit auch der Teilbereich 30 hexagonal geformt. Der Anschlussbereich 5 umgibt
die Halbleiterschichtenfolge 4 ringartig. Gemäß 13C weist die Halbleiterschichtenfolge 4 sowie
der Träger 3 einen
rautenartigen oder parallelogrammartigen Grundriss auf. Zwei der
Stirnseiten 45 der Halbleiterschichtenfolge 4 grenzen
an den Anschlussbereich 5. Gemäß 13D ist
der Träger 3 L-artig ausgeformt.
Hierdurch sind die zwei Anschlussbereiche 5a, 5b gebildet,
die durch die Halbleiterschichtenfolge 4 und den Teilbereich 30 voneinander
separiert sind.
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Beim
Ausführungsbeispiel
gemäß 14, dargestellt
als schematische Draufsicht, ist der Trimmwiderstand 9 an
der Trägeroberseite 31 durch eine
Schar parallel geschalteter Leiterbahnstrecken 14 gebildet.
Ein Teil der Leiterbahnstrecken 14 ist durchtrennt, wodurch
eine Größe des Trimmwiderstandes 9 einstellbar
ist.
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Die
Anordnung 1 gemäß der Seitenansicht
in 15 umfasst zumindest zwei Einzelelemente 2, die
jeweils nur eine Leiterbahn 51, 52 an der Trägeroberseite 31 und
an der Trägerunterseite 32 aufweisen.
Die Leiterbahnen 51, 52 sind durch die Durchkontaktierung 6 elektrisch
miteinander verbunden, wobei sich die Durchkontaktierung 6 in
dem Teilbereich 30 befindet.
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Die
hier beschriebene Erfindung ist durch die Beschreibung anhand der
Ausführungsbeispiele nicht
beschränkt.
Vielmehr umfasst die Erfindung jedes neue Merkmal sowie jede Merkmalskombination, was
insbesondere jede Kombination von Merkmalen in den Patentansprüchen beinhaltet,
auch wenn dieses Merkmal oder diese Kombination nicht explizit in den
Patentansprüchen
oder Ausführungsbeispielen angegeben
ist.