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Die
Erfindung betrifft eine blockierbare Gurtzunge für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt
mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
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In
einem Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem wird das Gurtband durch eine
daran angebrachte Gurtzunge, welche mit einem Gurtschloss verbindbar ist,
in einen Becken- und einen die Brust des Insassen kreuzenden Diagonalgurt
unterteilt. Die Gurtzunge selbst kann in einen Zungengrundkörper und
einen Blockierabschnitt unterteilt werden. In dem Zungengrundkörper ist
ein Schlitz vorgesehen, durch den der Gurt verschieblich geführt ist,
während
der Blockierabschnitt mit einer Öffnung
versehen ist, mit der die Gurtzunge in einem Gurtschloss verriegelbar ist.
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Es
hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, den freien Gurtdurchlauf,
der bei normaler Verwendung des Dreipunktgurtes aus Komfortgründen gegeben
ist, im Unfall zu blockieren. Durch die Blockierung des Gurtdurchlaufes
in der Gurtzunge wird der Beckengurt von dem Diagonalgurt entkoppelt,
so dass beide Gurtabschnitte getrennt voneinander zur Wirkung kommen.
Dies hat den Vorteil, dass der Beckengurt während der Vorverlagerung des
Insassen im Unfall nicht am Diagonalgurt zieht und dadurch die auf
den Brustbereich des Insassen wirkenden Kräfte zusätzlich erhöht. Da das Becken des Insassen grundsätzlich wesentlich
mehr Kräfte
aufnehmen kann als der Brustbereich, werden die auf den Insassen
während
des Unfalls einwirkenden Belastungen dadurch hinsichtlich der Verletzungsgefahr
für den Insassen
optimaler auf die beiden Gurtabschnitte verteilt, so dass die Verletzungsgefahr
insgesamt sinkt. Außerdem
ergeben sich zusätzliche
Sicherheitsvorteile, da ein Durchtauchen des Insassen durch den
Beckengurt und/oder ein Herausrutschen des Insassen aus dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt
bei einem Unfall mit Überschlag
dadurch verhindert werden können.
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Aus
der
DE 27 41 297 A1 ist
bereits ein Sicherheitsgurt bekannt, der in einer ösenartigen
Halterung, die der vorliegenden Gurtzunge entspricht, geführt ist.
Die Halterung weist eine Bremse oder Sperre auf, die bei einer erhöhten Gurtspannung
eine Längsverschiebung
des Gurtes in der Halterung unterbindet oder bremst. Dazu liegt
der Gurt an einer unter Federspannung stehenden Rolle an, die den Gurt
bei einer erhöhten
Gurtspannung mit einer Bremsfläche
in Berührung
kommen lässt.
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Die
gattungsbildende
DE
10 2006 005 886 B4 schlägt
hierzu eine Gurtzunge vor, die ein C-förmiges Umlenk- und Klemmelement
aufweist, welches mit seiner entsprechenden konvexen Außenfläche in einer
konkaven Gleitfläche
an dem Zungengrundkörper
gelagert ist. Das C-förmige
Umlenk- und Klemmelement ist über
Abbrechnasen gegenüber dem
Zungengrundkörper
fixiert, welche derart ausgelegt sind, dass sie bei einem Überschreiten
einer vorbestimmten Gurtzugskraft abbrechen, und dadurch ein Verschwenken
des C-förmigen
Umlenk- und Klemmelementes in eine den Gurtdurchlauf blockierende
Stellung ermöglichen.
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Nachteilig
bei dieser Lösung
ist, dass im Anschluss an die Blockierung des Gurtdurchlaufs in
der Gurtzunge das Umlenk- und
Klemmelement nicht mehr gegenüber
dem Zungengrundkörper
fixiert ist. Dies hat zur Folge, dass bei leichten Unfällen, wie
z. B. unter den in dem Allianz-AZT-Crash-Test festgelegten Bedingungen,
der Gurtdurchlauf entweder bewusst nicht blockiert wird, oder der
Dreipunkt-Sicherheitsgurt nach einem Blockieren der Gurtzunge ausgetauscht
werden muss, obwohl der Dreipunkt-Sicherheitsgurt wegen der nur
geringen Unfallschwere eigentlich voll funktionsfähig ist.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Gurtzunge mit
einem C-förmigen
Umlenk- und Klemmelement zu schaffen, bei der der Gurtdurchlauf
auch bei leichten Unfällen
blockiert wird, ohne dass die Gurtzunge oder der gesamte Dreipunkt-Sicherheitsgurt
anschließend
ausgetauscht werden müssen.
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Die
Aufgabe wird durch eine Gurtzunge mit den Merkmalen des Anspruchs
1 gelöst.
Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen,
dass wenigstens ein sich am Zungengrundkörper und dem C-förmigen Umlenk-
und Klemmelement abstützendes
Federelement vorgesehen ist, welches das Umlenk- und Klemmelement
in Richtung einer den Gurtdurchlauf freigebenden Grundstellung belastet,
und dass das Federelement an der von dem Zungengrundkörper abgewandten
Seite des Umlenk- und Klemmelementes oder seitlich der Anlagefläche für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt
an das C-förmige Umlenk-
und Klemmelement angekoppelt ist.
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Durch
die vorgeschlagene Lösung
wird es ermöglicht,
dass das Umlenk- und Klemmelement nach der Blockierung aufgrund
der Federbelastung wieder in eine den Gurtdurchlauf freigebende
Stellung zurückbewegt
wird, und anschließend
ohne Beeinträchtigung
voll funktionsfähig
ist. Wichtig ist dabei, dass das Federelement an der von dem Zungengrundkörper abgewandten
Seite oder seitlich der Anlagefläche
für den
Dreipunkt-Sicherheitsgurt
an das Umlenk- und Klemmelement angekoppelt ist, damit dieses durch
den Dreipunkt-Sicherheitsgurt nicht beschädigt werden kann oder selbst
den Gurtdurchlauf stören
kann. Die vorgegebene Gurtkraft, ab wann der Gurtbanddurchlauf blockiert
wird, wird dabei durch die Federkraft des Federelementes bestimmt.
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Weiter
wird vorgeschlagen, dass das Federelement in einen von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt und
dem C-förmigen
Umlenk- und Klemmelement umschlossenen Hohlraum hineinragt. Durch
die vorgeschlagene Anordnung des Federelementes wird der zur Verfü gung stehende
Bauraum ideal ausgenutzt, und es wird überdies sichergestellt, dass
durch das Federelement weder die Lagerung des C-förmigen Umlenk-
und Klemmelementes an dem Zungengrundkörper, noch der Gurtdurchlauf
des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes gestört wird.
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Der
Grundaufbau der Gurtzunge kann weiter vereinfacht werden, indem
sich das Federelement seitlich des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes
an dem Zungengrundkörper
abstützt.
Dadurch weisen der Gurtdurchlauf des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes
und die Verbindung des Federelementes zu dem Zungengrundkörper grundsätzlich eine
andere Ausrichtung auf, so dass das C-förmige
Umlenk- und Klemmelement gegenüber
der von dem anliegenden Dreipunkt-Sicherheitsgurt ausgeübten Gurtkraft
in konstruktiv einfach zu realisierender Art und Weise schwingend
an dem Zungengrundkörper
gelagert ist.
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Es
wird weiter vorgeschlagen, dass sich das Federelement wenigstens
an zwei Abstützpunkten an
dem Zungengrundkörper
abstützt,
und der Abstand zwischen den Abstützpunkten am Zungengrundkörper wenigstens
der Breite des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes entspricht. Durch die
vorgeschlagene Anordnung der Abstützpunkte kann der Dreipunkt-Sicherheitsgurt
zwischen den seitlich angeordneten Abstützpunkten hindurch laufen,
ohne dabei die federnde Aufhängung
des Umlenk- und Klemmelementes zu beeinträchtigen.
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Eine
besonders günstige
Ausbildung des Federelementes kann dadurch geschaffen werden, indem
dieses aus einem Federdraht gebildet ist. Der Federdraht kann je
nach den Anforderungen geformt werden, und kann im Verhältnis zu
seinen eigenen Abmessungen verhältnismäßig große Federkräfte aufbringen,
so dass dieser bei einer vorgegebenen Federkraft sehr klein ausgeführt werden
kann, und damit auch nur einen kleinen Bauraum zu seiner Anordnung
benötigt.
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In
diesem Fall wird weiter vorgeschlagen, dass der Federdraht wellenförmig gebogen
ist, und mit den durch die Wellenform gebildeten Spitzen an dem
Umlenk- und Klemmelement anliegt. Die Wellenform bietet eine einfache
Art der Formgebung zur Aufbringung der zu erzielenden Federkraft.
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Das
Umlenk- und Klemmelement kann dann gegenüberliegende Abstützflächen aufweisen,
zwischen denen der Federdraht eingespannt ist. Aufgrund der Wellenform
des Federdrahtes und der gegenüberliegenden
Abstützflächen wird
die Federkraft in beide Richtungen ausgeübt und der Federdraht liegt
gleichzeitig spiel- und klapperfrei an dem Umlenk- und Klemmelement
an.
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Alternativ
kann der Federdraht zwischen dem an dem Umlenk- und Klemmelement
anliegenden Abschnitt und dem an dem Zungengrundkörper anliegenden
Abschnitt wenigstens einen Spiralabschnitt aufweisen. Mit dem Spiralabschnitt
ist ein Abschnitt des Federelementes geschaffen, welcher alleinig
der Aufbringung der Federkraft dient, so dass der Federdraht in
seinem weiteren sich an den Spiralabschnitt anschließenden Verlauf
so geformt werden kann, dass er mit beiden Abschnitten möglichst
gut an den Zungengrundkörper
und das Umlenk- und Klemmelement angekoppelt ist, ohne dass diese
Abschnitte dabei zur Aufbringung der Federkraft genutzt werden müssen.
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Alternativ
wird vorgeschlagen, dass ein sich drehfest an dem Zungengrundkörper abstützendes Kunststoffteil
vorgesehen ist, und das Federelement einstückig mit dem Kunststoffteil
ausgebildet ist. Das Federelement kann dadurch kostengünstig als Spritzgussteil
hergestellt werden, wobei durch die vorgeschla gene Lösung sowohl
die Abstützung
an dem Zungengrundkörper
als auch die Ausübung
der Federkraft auf das Umlenk- und Klemmelement durch das Kunststoffteil
verwirklicht sind.
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Weiter
wird vorgeschlagen, dass das Umlenk- und Klemmelement an wenigstens
einer der Anlageflächen,
an der der Dreipunkt-Sicherheitsgurt anliegt,
zu einem Wulst geformt ist. Der Wulst dient einerseits einer Verteilung
der in den Dreipunkt-Sicherheitsgurt
eingeleiteten Last, und kann andererseits als Abstützfläche für das Federelement
genutzt werden.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele
näher erläutert. In
den Figuren sind im Einzelnen zu erkennen:
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1:
Gurtzunge mit einem Federelement aus Federdraht in Wellenform
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2a:
Gurtzunge mit Kunststoffteil und daran einstückig angeformten Federelementen
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2b:
Gurtzunge aus 2a mit Umlenk- und Klemmelement
in den Gurtdurchlauf blockierender Stellung
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2c:
Gurtzunge aus 2a mit Umlenk- und Klemmelement
in den Gurtdurchlauf freigebender Stellung
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3:
Gurtzunge mit einem Federelement aus Federdraht mit Spiralabschnitten
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In 1 ist
eine Gurtzunge 1 zu erkennen, welche einen Zungengrundkörper 2 und
einen Blockierabschnitt 12 aufweist. Der Blockierabschnitt 12 ist
mit einer Öffnung 13 versehen,
mit der der Blockierabschnitt 12 und damit auch die Gurtzunge 1 in einem
Gurtschloss verriegelbar sind. In dem Zungengrundkörper 2 ist
ein Schlitz 19 vorgesehen, der beidseitig durch C-förmige Arme 5 begrenzt
ist. Die C-förmigen
Arme 5 bilden eine konvexe Lagerfläche, in der ein C-förmiges Umlenk-
und Klemmelement 4 schwenkbar mit seiner konkaven Außenfläche gelagert
ist. Durch den Schlitz 19 ist ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 hindurchgeführt, welcher
das Umlenk- und Klemmelement 4 umschlingt und anschließend durch
den Schlitz 19 wieder austritt. Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 liegt
dabei an zu einem Wulst geformten Seiten 4a und 4b des
C-förmigen
Umlenk- und Klemmelementes 4 an und umschließt dadurch einen
Hohlraum 15 an der offenen Seite des C-förmigen Umlenk-
und Klemmelementes 4. In dem Hohlraum 15 ist ein
Federelement 6 angeordnet, welches aus einem Federdraht
gebildet ist und seitlich des Umlenk- und Klemmelementes 4 in Öffnungen 10a und 10b in
den Armen 5 eingreift. Das Federelement 6 ist
wellenförmig
und stützt
sich mit den Spitzen 16, 17 und 18 innenseitig
an den wulstartig geformten Seiten 4a und 4b des
Umlenk- und Klemmelementes 4 ab. Durch das Federelement 6 ist
das C-förmige Umlenk-
und Klemmelement 4 verschwenkbar an dem Zungengrundkörper 2 gelagert.
Der Abstand D der Abstützpunkte
des Federelementes 6 zwischen den Öffnungen 10a und 10b ist
bewusst größer als die
Breite B des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes 3 gewählt, damit
der Gurtdurchlauf durch das Federelement 6 nicht gestört wird,
und das Umlenk- und Klemmelement 4 über seine gesamte Breite durch
das Federelement 6 federnd unterstützt ist.
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In
den 2a bis 2c ist
eine alternative Ausführungsform
der Erfindung zu erkennen, bei der das Federelement 6 einstückig an
ein Kunststoffteil 11 angeformt ist. Das Kunststoffteil 11 ist
in Schwenkrichtung des Umlenk- und Klemmelementes 4 drehfest
an dem Zungengrundkörper 2 gehalten
und greift mit den Federelementen 6 in die offene Seite
des C-förmigen
Umlenk- und Klemmelementes 4 ein.
Der Abstand D der Federelemente 6 ist größer als
die Breite B des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes 3 gewählt, so
dass dieser zwischen den Federelementen 6 hindurch laufen
kann. Die Federelemente 6 liegen innenseitig an der wulstartig
geformten Seite 4b an und drängen das Umlenk- und Klemmelement 4 bei
keiner oder nur sehr geringer Gurtkraft in die in 2c dargestellte
Stellung. Übersteigt
nun die Gurtkraft einen durch die Federsteifigkeit der Federelemente 6 bestimmten
Wert, so wird das Umlenk- und Klemmelement 4 unter Ausübung einer
Druckkraft von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 auf die
Seite 4b in die in 2b gezeigte
Stellung verschwenkt, so dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 zwischen
der Seite 4a und der Kante des Schlitzes 19 festgeklemmt
ist, und der Gurtdurchlauf blockiert ist. Derselbe Bewegungsablauf
ergibt sich bei den in den 1 und 3 dargestellten
Ausführungsbeispielen,
wenn die durch die dort vorgesehenen Federelemente 6 vorgegebene
Gurtkraft überschritten
wird.
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In 3 ist
ein weiteres Ausführungsbeispiel zu
erkennen, bei dem das Federelement 6 aus einem Federdraht
gebildet ist. Das Federelement 6 greift mit den Enden 6a in
die Taschen 7 an dem Zungengrundkörper 2 und mit dem
geraden Abschnitt 6b innenseitig in die wulstartig geformte
Seite 4a ein. Zwischen den Abschnitten 6a und 6b sind
zwei Spiralabschnitte 9 vorgesehen, welche die zwischen
den Abschnitten 6a und 6b und damit zwischen dem
Umlenk- und Klemmelement 4 und dem Zungengrundkörper 2 wirkenden
Federkräfte
erzeugen.