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DE102009015202B3 - Blockierbare Gurtzunge für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt - Google Patents

Blockierbare Gurtzunge für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt Download PDF

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DE102009015202B3
DE102009015202B3 DE200910015202 DE102009015202A DE102009015202B3 DE 102009015202 B3 DE102009015202 B3 DE 102009015202B3 DE 200910015202 DE200910015202 DE 200910015202 DE 102009015202 A DE102009015202 A DE 102009015202A DE 102009015202 B3 DE102009015202 B3 DE 102009015202B3
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spring
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DE200910015202
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English (en)
Inventor
Fredrik Dan Fyhr
Erik Arthur Rydsmo
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Autoliv Development AB
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Autoliv Development AB
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    • A44HABERDASHERY; JEWELLERY
    • A44BBUTTONS, PINS, BUCKLES, SLIDE FASTENERS, OR THE LIKE
    • A44B11/00Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts
    • A44B11/25Buckles; Similar fasteners for interconnecting straps or the like, e.g. for safety belts with two or more separable parts
    • A44B11/2503Safety buckles
    • A44B11/2546Details
    • A44B11/2553Attachment of buckle to strap

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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Gurtzunge (1) für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3), - mit einem Zungengrundkörper (2), - einem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement (4) mit einer Anlagefläche (14) für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3), - welches auf einer C-förmigen Grundfläche (5) des Zungengrundkörpers (8) drehbeweglich gelagert ist, - und durch die von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3) ausgeübten Kräfte aus einer Grundstellung, in der der Gurtdurchlauf freigegeben ist, in eine Gurtblockadestellung, in der der Gurtdurchlauf blockiert ist, bewegbar ist, wobei - wenigstens ein sich am Zungengrundkörper (2) und dem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement (4) abstützendes Federelement (6) vorgesehen ist, - welches das C-förmige Umlenk- und Klemmelement (4) in Richtung einer den Gurtdurchlauf freigebenden Grundstellung belastet, - und wobei das Federelement (6) an der von dem Zungengrundkörper (2) abgewandten Seite des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes (4) oder seitlich der Anlagefläche (14) für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3) an das Umlenk- und Klemmelement (4) angekoppelt ist.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine blockierbare Gurtzunge für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt mit den Merkmalen des Oberbegriffs von Anspruch 1.
  • In einem Dreipunkt-Sicherheitsgurtsystem wird das Gurtband durch eine daran angebrachte Gurtzunge, welche mit einem Gurtschloss verbindbar ist, in einen Becken- und einen die Brust des Insassen kreuzenden Diagonalgurt unterteilt. Die Gurtzunge selbst kann in einen Zungengrundkörper und einen Blockierabschnitt unterteilt werden. In dem Zungengrundkörper ist ein Schlitz vorgesehen, durch den der Gurt verschieblich geführt ist, während der Blockierabschnitt mit einer Öffnung versehen ist, mit der die Gurtzunge in einem Gurtschloss verriegelbar ist.
  • Es hat sich herausgestellt, dass es sinnvoll ist, den freien Gurtdurchlauf, der bei normaler Verwendung des Dreipunktgurtes aus Komfortgründen gegeben ist, im Unfall zu blockieren. Durch die Blockierung des Gurtdurchlaufes in der Gurtzunge wird der Beckengurt von dem Diagonalgurt entkoppelt, so dass beide Gurtabschnitte getrennt voneinander zur Wirkung kommen. Dies hat den Vorteil, dass der Beckengurt während der Vorverlagerung des Insassen im Unfall nicht am Diagonalgurt zieht und dadurch die auf den Brustbereich des Insassen wirkenden Kräfte zusätzlich erhöht. Da das Becken des Insassen grundsätzlich wesentlich mehr Kräfte aufnehmen kann als der Brustbereich, werden die auf den Insassen während des Unfalls einwirkenden Belastungen dadurch hinsichtlich der Verletzungsgefahr für den Insassen optimaler auf die beiden Gurtabschnitte verteilt, so dass die Verletzungsgefahr insgesamt sinkt. Außerdem ergeben sich zusätzliche Sicherheitsvorteile, da ein Durchtauchen des Insassen durch den Beckengurt und/oder ein Herausrutschen des Insassen aus dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt bei einem Unfall mit Überschlag dadurch verhindert werden können.
  • Aus der DE 27 41 297 A1 ist bereits ein Sicherheitsgurt bekannt, der in einer ösenartigen Halterung, die der vorliegenden Gurtzunge entspricht, geführt ist. Die Halterung weist eine Bremse oder Sperre auf, die bei einer erhöhten Gurtspannung eine Längsverschiebung des Gurtes in der Halterung unterbindet oder bremst. Dazu liegt der Gurt an einer unter Federspannung stehenden Rolle an, die den Gurt bei einer erhöhten Gurtspannung mit einer Bremsfläche in Berührung kommen lässt.
  • Die gattungsbildende DE 10 2006 005 886 B4 schlägt hierzu eine Gurtzunge vor, die ein C-förmiges Umlenk- und Klemmelement aufweist, welches mit seiner entsprechenden konvexen Außenfläche in einer konkaven Gleitfläche an dem Zungengrundkörper gelagert ist. Das C-förmige Umlenk- und Klemmelement ist über Abbrechnasen gegenüber dem Zungengrundkörper fixiert, welche derart ausgelegt sind, dass sie bei einem Überschreiten einer vorbestimmten Gurtzugskraft abbrechen, und dadurch ein Verschwenken des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes in eine den Gurtdurchlauf blockierende Stellung ermöglichen.
  • Nachteilig bei dieser Lösung ist, dass im Anschluss an die Blockierung des Gurtdurchlaufs in der Gurtzunge das Umlenk- und Klemmelement nicht mehr gegenüber dem Zungengrundkörper fixiert ist. Dies hat zur Folge, dass bei leichten Unfällen, wie z. B. unter den in dem Allianz-AZT-Crash-Test festgelegten Bedingungen, der Gurtdurchlauf entweder bewusst nicht blockiert wird, oder der Dreipunkt-Sicherheitsgurt nach einem Blockieren der Gurtzunge ausgetauscht werden muss, obwohl der Dreipunkt-Sicherheitsgurt wegen der nur geringen Unfallschwere eigentlich voll funktionsfähig ist.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine gattungsgemäße Gurtzunge mit einem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement zu schaffen, bei der der Gurtdurchlauf auch bei leichten Unfällen blockiert wird, ohne dass die Gurtzunge oder der gesamte Dreipunkt-Sicherheitsgurt anschließend ausgetauscht werden müssen.
  • Die Aufgabe wird durch eine Gurtzunge mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Erfindungsgemäß wird vorgeschlagen, dass wenigstens ein sich am Zungengrundkörper und dem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement abstützendes Federelement vorgesehen ist, welches das Umlenk- und Klemmelement in Richtung einer den Gurtdurchlauf freigebenden Grundstellung belastet, und dass das Federelement an der von dem Zungengrundkörper abgewandten Seite des Umlenk- und Klemmelementes oder seitlich der Anlagefläche für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt an das C-förmige Umlenk- und Klemmelement angekoppelt ist.
  • Durch die vorgeschlagene Lösung wird es ermöglicht, dass das Umlenk- und Klemmelement nach der Blockierung aufgrund der Federbelastung wieder in eine den Gurtdurchlauf freigebende Stellung zurückbewegt wird, und anschließend ohne Beeinträchtigung voll funktionsfähig ist. Wichtig ist dabei, dass das Federelement an der von dem Zungengrundkörper abgewandten Seite oder seitlich der Anlagefläche für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt an das Umlenk- und Klemmelement angekoppelt ist, damit dieses durch den Dreipunkt-Sicherheitsgurt nicht beschädigt werden kann oder selbst den Gurtdurchlauf stören kann. Die vorgegebene Gurtkraft, ab wann der Gurtbanddurchlauf blockiert wird, wird dabei durch die Federkraft des Federelementes bestimmt.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass das Federelement in einen von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt und dem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement umschlossenen Hohlraum hineinragt. Durch die vorgeschlagene Anordnung des Federelementes wird der zur Verfü gung stehende Bauraum ideal ausgenutzt, und es wird überdies sichergestellt, dass durch das Federelement weder die Lagerung des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes an dem Zungengrundkörper, noch der Gurtdurchlauf des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes gestört wird.
  • Der Grundaufbau der Gurtzunge kann weiter vereinfacht werden, indem sich das Federelement seitlich des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes an dem Zungengrundkörper abstützt. Dadurch weisen der Gurtdurchlauf des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes und die Verbindung des Federelementes zu dem Zungengrundkörper grundsätzlich eine andere Ausrichtung auf, so dass das C-förmige Umlenk- und Klemmelement gegenüber der von dem anliegenden Dreipunkt-Sicherheitsgurt ausgeübten Gurtkraft in konstruktiv einfach zu realisierender Art und Weise schwingend an dem Zungengrundkörper gelagert ist.
  • Es wird weiter vorgeschlagen, dass sich das Federelement wenigstens an zwei Abstützpunkten an dem Zungengrundkörper abstützt, und der Abstand zwischen den Abstützpunkten am Zungengrundkörper wenigstens der Breite des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes entspricht. Durch die vorgeschlagene Anordnung der Abstützpunkte kann der Dreipunkt-Sicherheitsgurt zwischen den seitlich angeordneten Abstützpunkten hindurch laufen, ohne dabei die federnde Aufhängung des Umlenk- und Klemmelementes zu beeinträchtigen.
  • Eine besonders günstige Ausbildung des Federelementes kann dadurch geschaffen werden, indem dieses aus einem Federdraht gebildet ist. Der Federdraht kann je nach den Anforderungen geformt werden, und kann im Verhältnis zu seinen eigenen Abmessungen verhältnismäßig große Federkräfte aufbringen, so dass dieser bei einer vorgegebenen Federkraft sehr klein ausgeführt werden kann, und damit auch nur einen kleinen Bauraum zu seiner Anordnung benötigt.
  • In diesem Fall wird weiter vorgeschlagen, dass der Federdraht wellenförmig gebogen ist, und mit den durch die Wellenform gebildeten Spitzen an dem Umlenk- und Klemmelement anliegt. Die Wellenform bietet eine einfache Art der Formgebung zur Aufbringung der zu erzielenden Federkraft.
  • Das Umlenk- und Klemmelement kann dann gegenüberliegende Abstützflächen aufweisen, zwischen denen der Federdraht eingespannt ist. Aufgrund der Wellenform des Federdrahtes und der gegenüberliegenden Abstützflächen wird die Federkraft in beide Richtungen ausgeübt und der Federdraht liegt gleichzeitig spiel- und klapperfrei an dem Umlenk- und Klemmelement an.
  • Alternativ kann der Federdraht zwischen dem an dem Umlenk- und Klemmelement anliegenden Abschnitt und dem an dem Zungengrundkörper anliegenden Abschnitt wenigstens einen Spiralabschnitt aufweisen. Mit dem Spiralabschnitt ist ein Abschnitt des Federelementes geschaffen, welcher alleinig der Aufbringung der Federkraft dient, so dass der Federdraht in seinem weiteren sich an den Spiralabschnitt anschließenden Verlauf so geformt werden kann, dass er mit beiden Abschnitten möglichst gut an den Zungengrundkörper und das Umlenk- und Klemmelement angekoppelt ist, ohne dass diese Abschnitte dabei zur Aufbringung der Federkraft genutzt werden müssen.
  • Alternativ wird vorgeschlagen, dass ein sich drehfest an dem Zungengrundkörper abstützendes Kunststoffteil vorgesehen ist, und das Federelement einstückig mit dem Kunststoffteil ausgebildet ist. Das Federelement kann dadurch kostengünstig als Spritzgussteil hergestellt werden, wobei durch die vorgeschla gene Lösung sowohl die Abstützung an dem Zungengrundkörper als auch die Ausübung der Federkraft auf das Umlenk- und Klemmelement durch das Kunststoffteil verwirklicht sind.
  • Weiter wird vorgeschlagen, dass das Umlenk- und Klemmelement an wenigstens einer der Anlageflächen, an der der Dreipunkt-Sicherheitsgurt anliegt, zu einem Wulst geformt ist. Der Wulst dient einerseits einer Verteilung der in den Dreipunkt-Sicherheitsgurt eingeleiteten Last, und kann andererseits als Abstützfläche für das Federelement genutzt werden.
  • Nachfolgend wird die Erfindung anhand mehrerer bevorzugter Ausführungsbeispiele näher erläutert. In den Figuren sind im Einzelnen zu erkennen:
  • 1: Gurtzunge mit einem Federelement aus Federdraht in Wellenform
  • 2a: Gurtzunge mit Kunststoffteil und daran einstückig angeformten Federelementen
  • 2b: Gurtzunge aus 2a mit Umlenk- und Klemmelement in den Gurtdurchlauf blockierender Stellung
  • 2c: Gurtzunge aus 2a mit Umlenk- und Klemmelement in den Gurtdurchlauf freigebender Stellung
  • 3: Gurtzunge mit einem Federelement aus Federdraht mit Spiralabschnitten
  • In 1 ist eine Gurtzunge 1 zu erkennen, welche einen Zungengrundkörper 2 und einen Blockierabschnitt 12 aufweist. Der Blockierabschnitt 12 ist mit einer Öffnung 13 versehen, mit der der Blockierabschnitt 12 und damit auch die Gurtzunge 1 in einem Gurtschloss verriegelbar sind. In dem Zungengrundkörper 2 ist ein Schlitz 19 vorgesehen, der beidseitig durch C-förmige Arme 5 begrenzt ist. Die C-förmigen Arme 5 bilden eine konvexe Lagerfläche, in der ein C-förmiges Umlenk- und Klemmelement 4 schwenkbar mit seiner konkaven Außenfläche gelagert ist. Durch den Schlitz 19 ist ein Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 hindurchgeführt, welcher das Umlenk- und Klemmelement 4 umschlingt und anschließend durch den Schlitz 19 wieder austritt. Der Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 liegt dabei an zu einem Wulst geformten Seiten 4a und 4b des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes 4 an und umschließt dadurch einen Hohlraum 15 an der offenen Seite des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes 4. In dem Hohlraum 15 ist ein Federelement 6 angeordnet, welches aus einem Federdraht gebildet ist und seitlich des Umlenk- und Klemmelementes 4 in Öffnungen 10a und 10b in den Armen 5 eingreift. Das Federelement 6 ist wellenförmig und stützt sich mit den Spitzen 16, 17 und 18 innenseitig an den wulstartig geformten Seiten 4a und 4b des Umlenk- und Klemmelementes 4 ab. Durch das Federelement 6 ist das C-förmige Umlenk- und Klemmelement 4 verschwenkbar an dem Zungengrundkörper 2 gelagert. Der Abstand D der Abstützpunkte des Federelementes 6 zwischen den Öffnungen 10a und 10b ist bewusst größer als die Breite B des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes 3 gewählt, damit der Gurtdurchlauf durch das Federelement 6 nicht gestört wird, und das Umlenk- und Klemmelement 4 über seine gesamte Breite durch das Federelement 6 federnd unterstützt ist.
  • In den 2a bis 2c ist eine alternative Ausführungsform der Erfindung zu erkennen, bei der das Federelement 6 einstückig an ein Kunststoffteil 11 angeformt ist. Das Kunststoffteil 11 ist in Schwenkrichtung des Umlenk- und Klemmelementes 4 drehfest an dem Zungengrundkörper 2 gehalten und greift mit den Federelementen 6 in die offene Seite des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes 4 ein. Der Abstand D der Federelemente 6 ist größer als die Breite B des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes 3 gewählt, so dass dieser zwischen den Federelementen 6 hindurch laufen kann. Die Federelemente 6 liegen innenseitig an der wulstartig geformten Seite 4b an und drängen das Umlenk- und Klemmelement 4 bei keiner oder nur sehr geringer Gurtkraft in die in 2c dargestellte Stellung. Übersteigt nun die Gurtkraft einen durch die Federsteifigkeit der Federelemente 6 bestimmten Wert, so wird das Umlenk- und Klemmelement 4 unter Ausübung einer Druckkraft von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 auf die Seite 4b in die in 2b gezeigte Stellung verschwenkt, so dass der Dreipunkt-Sicherheitsgurt 3 zwischen der Seite 4a und der Kante des Schlitzes 19 festgeklemmt ist, und der Gurtdurchlauf blockiert ist. Derselbe Bewegungsablauf ergibt sich bei den in den 1 und 3 dargestellten Ausführungsbeispielen, wenn die durch die dort vorgesehenen Federelemente 6 vorgegebene Gurtkraft überschritten wird.
  • In 3 ist ein weiteres Ausführungsbeispiel zu erkennen, bei dem das Federelement 6 aus einem Federdraht gebildet ist. Das Federelement 6 greift mit den Enden 6a in die Taschen 7 an dem Zungengrundkörper 2 und mit dem geraden Abschnitt 6b innenseitig in die wulstartig geformte Seite 4a ein. Zwischen den Abschnitten 6a und 6b sind zwei Spiralabschnitte 9 vorgesehen, welche die zwischen den Abschnitten 6a und 6b und damit zwischen dem Umlenk- und Klemmelement 4 und dem Zungengrundkörper 2 wirkenden Federkräfte erzeugen.

Claims (10)

  1. Gurtzunge (1) für einen Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3), – mit einem Zungengrundkörper (2), – einem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement (4) mit einer Anlagefläche (14) für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3), – welches auf einer C-förmigen Grundfläche (5) des Zungengrundkörpers (2) drehbeweglich gelagert ist, – und durch die von dem Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3) ausgeübten Kräfte aus einer Grundstellung, in der der Gurtdurchlauf freigegeben ist, in eine Gurtblockadestellung, in der der Gurtdurchlauf blockiert ist, bewegbar ist, dadurch gekennzeichnet, dass – wenigstens ein sich am Zungengrundkörper (2) und dem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement (4) abstützendes Federelement (6) vorgesehen ist, – welches das C-förmige Umlenk- und Klemmelement (4) in Richtung einer den Gurtdurchlauf freigebenden Grundstellung belastet, – und dass das Federelement (6) an der von dem Zungengrundkörper (2) abgewandten Seite des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes (4) oder seitlich der Anlagefläche (14) für den Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3) an das Umlenk- und Klemmelement (4) angekoppelt ist.
  2. Gurtzunge (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (6) in einen von der Führungsbahn des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes (3) und dem C-förmigen Umlenk- und Klemmelement (4) umschlossenen Hohlraum (15) hineinragt.
  3. Gurtzunge (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Federelement (6) seitlich des C-förmigen Umlenk- und Klemmelementes (4) an dem Zungengrundkörper (2) abstützt.
  4. Gurtzunge (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass sich das Federelement (6) wenigstens an zwei Abstützpunkten (10a, 10b) an dem Zungengrundkörper (2) abstützt, und der Abstand (D) zwischen den Abstützpunkten (10a, 10b) am Zungengrundkörper (2) wenigstes der Breite (B) des Dreipunkt-Sicherheitsgurtes (3) entspricht.
  5. Gurtzunge (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Federelement (6) aus einem Federdraht gebildet ist.
  6. Gurtzunge (1) nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdraht wellenförmig gebogen ist, und mit den durch die Wellenform gebildeten Spitzen (16, 17, 18) an dem Umlenk- und Klemmelement (4) anliegt.
  7. Gurtzunge (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Umlenk- und Klemmelement (4) gegenüberliegende Abstützflächen (4a, 4b) aufweist, zwischen denen der Federdraht eingespannt ist.
  8. Gurtzunge (1) nach einem der Ansprüche 5 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass der Federdraht mit einem Abschnitt (6b) an dem Umlenk- und Klemmelement (4) und mit einem Abschnitt (6a) an dem Zungengrundkörper (2) anliegt, und zwischen den Abschnitten (6a, 6b) wenigstens einen Spiral abschnitt (9) aufweist.
  9. Gurtzunge (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein sich drehfest an dem Zungengrundkörper (2) abstützendes Kunststoffteil (11) vorgesehen ist, und das Federelement (6) einstückig mit dem Kunststoffteil (11) ausgebildet ist.
  10. Gurtzunge (1) nach einem der vorangegangenen Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Umlenk- und Klemmelement (4) an wenigstens einer der Anlageflächen (14), an der der Dreipunkt-Sicherheitsgurt (3) anliegt, zu einem Wulst geformt ist.
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