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Die
Erfindung betrifft einen Träger
mit mindestens einer Halbleiterleuchtvorrichtung, insbesondere einem
LED-Band, und ein Trägersystem
mit einem solchen Träger.
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Es
sind quasi-endlose, flexible LED-Bänder bekannt, welche an ihrer
Vorderseite mit Leuchtdioden bestückt sind und an ihrer Rückseite
befestigt werden können,
z. B. mittels eines doppelseitigen Klebebands. Auf der Vorderseite
können
sich auch weitere elektronische Bauelemente sowie Kontakte zur elektrischen
Kontaktierung mit externen Vorrichtungen wie einer Stromspeisung
usw. befinden. Die Leuchtdioden, die ggf. vorhandenen elektronischen Bauelemente
und die Kontakte sind über
eine vorderseitige Verdrahtungslage aus Leiterbahnen und Kontaktpads
miteinander verbunden. Als flexibles Substrat kann z. B. bandförmiges Polyimid
verwendet werden. Solche LED-Bänder sind
beispielsweise aus der LINEARLight-Serie der Fa. Osram GmbH bekannt. Ein
LED-Band der LINEARLight-Serie kann ferner zusammenhängend aus
einheitlichen Grundeinheiten aufgebaut sein, zwischen denen das
LED-Band auftrennbar ist, um so entsprechend kürzere LED-Module zu bilden.
Die LED-Bänder
sind über proprietäre Konnektoren,
z. B. aus der CONNECT-System-Serie
der Fa. Osram GmbH, mechanisch und elektrisch miteinander als auch
mit einer Stromversorgung verbindbar.
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Es
sind Träger
in Form von Profilschienen zur Befestigung von Gardinen bekannt.
Diese können über einen
winkelförmigen
Wandbeschlag montiert werden.
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Es
sind ferner LED-Wandfluter (”Wallwasher”) bekannt,
bei denen Leuchtdioden in einem Träger in Form einer Leiste angeordnet
sind und die Leiste mittels einer Wandhalterung befestigbar ist.
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Es
ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Träger mit
einer verbesserten Funktionalität
bereitzustellen.
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Diese
Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der
unabhängigen
Ansprüche
gelöst.
Bevorzugte Ausführungsformen
sind insbesondere den abhängigen
Ansprüchen
entnehmbar.
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Die
Aufgabe wird mittels eines Trägers
mit einer langgestreckten Grundform gelöst, welcher dazu ausgestaltet
ist, mindestens zwei Funktionalitäten aufzuweisen. Von den mindestens
zwei Funktionalitäten
ist mindestens eine Funktionalität
eine Leuchtfunktionalität.
Der Träger
weist für
eine Erfüllung
der mindestens einen Leuchtfunktionalität mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung,
insbesondere eine LED-Leuchtvorrichtung,
auf.
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Unter
einer langgestreckten Grundform wird eine Form verstanden, deren
Abmessung entlang einer Längserstreckung
wesentlich größer ist
als senkrecht dazu, insbesondere mindestens zweimal größer, bevorzugt
mehr als zehnmal größer. Dabei braucht
die Abmessung senkrecht zu der Längserstreckung über die
Längserstreckung
hinweg nicht gleich zu sein.
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Der
Träger
kann aufgrund seiner Leuchtfunktionalität insbesondere als eine Leuchte
(”Luminaire”) angesehen
werden, welche eine Halbleiterleuchtvorrichtung und mindestens eine
weitere Funktionalität aufweist.
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Dieser
mehrfunktionale Träger
weist den Vorteil auf, dass er vielseitiger einsetzbar ist als bisher
bekannte unifunktionale Träger.
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Die
mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung kann mindestens eine
Halbleiterlichtquelle aufweisen. Die Halbleiterlichtquelle kann
beispielsweise mindestens einen Diodenlaser oder mindestens eine Leuchtdiode
aufweisen. Die Leuchtdiode kann einfarbig oder mehrfarbig, z. B.
weiß,
abstrahlen. Bei Vorliegen mehrerer Leuchtdioden können diese
z. B. gleichfarbig (einfarbig oder mehrfarbig) und/oder verschiedenfarbig
leuchten. So mag ein LED-Modul mehrere LED-Chips aufweisen ('LED-Cluster'), welche zusammen
ein weißes
Mischlicht ergeben können,
z. B. in 'kaltweiß' oder 'warmweiß'. Zur Erzeugung eines
weißen
Mischlichts umfasst das LED-Cluster bevorzugt LED-Chips, die in
den Grundfarben rot (R), grün
(G) und blau (B) leuchten (”RGB-LED-Cluster”). Dabei
können
einzelne oder mehrere Farben auch von mehreren LEDs gleichzeitig
erzeugt werden; so sind Kombinationen RGB, RRGB, RGGB, RGBB, RGGBB
usw. möglich.
Jedoch ist die Farbkombination nicht auf R, G und B beschränkt. Zur
Erzeugung eines warmweißen
Farbtons können
beispielsweise auch eine oder mehrere bernsteinfarbige LEDs 'amber' (A) und/oder weiße LEDs
(W) vorhanden sein. Bei LEDs mit unterschiedlichen Farben können diese
auch so angesteuert werden, dass das LED-Modul in einem durchstimmbaren
RGB-Farbbereich abstrahlt. Zur Erzeugung eines weißen Lichts
aus einer Mischung von blauem Licht mit gelbem Licht können auch
mit Leuchtstoff versehene LED-Chips verwendet werden, z. B. in Oberflächenmontagetechnik,
z. B. in sog. Chip-Level-Konversionstechnik. Es können auch
andere Methoden verwendet werden, wie eine rot/grün-Kombination
mittels der Konversionstechnik. Selbstverständlich ist auch eine ”klassische” Volumenkonversion
möglich.
Ein LED-Modul kann auch mehrere weiße Einzel-Chips aufweisen,
wodurch sich eine einfache Skalierbarkeit des Lichtstroms erreichen lässt. Die
Einzel-LEDs und/oder
die Module können mit
geeigneten Optiken zur Strahlführung
ausgerüstet
sein, z. B. Fresnel-Linsen, Kollimatoren, und so weiter. Statt oder
zusätzlich
zu anorganischen Leuchtdioden, z. B. auf Basis von InGaN oder AlInGaP,
sind allgemein auch organische LEDs (OLEDs) einsetzbar.
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Es
kann eine vorteilhafte Ausgestaltung sein, dass eine der mindestens
zwei Funktionalitäten
eine Befestigungsfunktion für
mindestens ein Blickschutzelement, z. B. Gardine, Vorhang, Markise
oder Rollo, ist. Dann kann der Träger sowohl als eine Leuchte
als auch als eine Befestigung für
einen Blickschutz, insbesondere als eine Gardinenstange bzw. -schiene, ausgestaltet
sein. Hierbei eignet sich die zur Implementierung der Befestigungsfunktion
große
Länge des
Trägers
insbesondere zur Verwendung mit einer Flächenbeleuchtung, z. B. mit
einem LED-Wandfluter.
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Es
kann vorteilhaft sein, wenn der Träger mindestens eine Befestigungsfläche für die mindestens
eine Leuchtvorrichtung aufweist, wobei zumindest an einer Seite
der Befestigungsfläche
eine hochstehende Wand vorhanden ist. Dadurch kann ein Blenden eines
Betrachter verhindert werden, und es kann eine Berührung der
Leuchtvorrichtung erschwert werden.
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Es
kann ferner vorteilhaft sein, wenn der Träger eine Profilschiene aufweist.
Eine solche ist besonders einfach herstellbar, und zwar auch mit
komplex geformten Profilquerschnitten.
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Zur
räumlichen
Trennung von mindestens zwei Funktionalitäten kann es vorteilhaft sein,
wenn zumindest diese zwei Funktionalitäten an entgegengesetzten Oberflächen realisiert
sind, z. B. an einer Oberseite und an einer Unterseite des Trägers oder eines
Teils des Trägers,
wie einer eine Befestigungsfläche
aufweisenden Platte.
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Für die räumliche
Trennung und für
eine Abschirmung der Funktionalitäten vor einer Einsicht von außen (z.
B. zur Verhinderung einer Blendung) und/oder zur Verhinderung eines
direkten Zugriffs (z. B. einer Berührung der Leuchtvorrichtung)
kann die Profilschiene vorteilhafterweise eine im Wesentlichen H-förmige oder
eine gekippt T-förmige
Querschnittsform aufweist.
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Insbesondere
können
die senkrechten Abschnitte (Schenkel) des ”H” bzw. des gekippten ”T” zur Abschirmung
verwendet werden, während
der waagerechte Abschnitt (Querverbindung) des ”H” bzw. des gekippten ”T” mindestens
zur Befestigung der Halb leiterleuchtvorrichtung dient. Eine Befestigung
eines Blickschutzelementes kann dann insbesondere an der der Halbleiterleuchtvorrichtung
abgewandten Seite realisiert sein.
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Es
kann zur Bereitstellung von vielfältigen Beleuchtungseffekten
vorteilhaft sein, wenn der Träger
mindestens zwei Leuchtfunktionalitäten aufweist, wobei für jede der
Leuchtfunktionalitäten
mindestens eine jeweilige Halbleiterleuchtvorrichtung vorhanden ist.
So kann eine Halbleiterleuchtvorrichtung einer ersten Leuchtfunktionalität weiß strahlende
Halbleiterlichtquellen aufweisen, um eine Raumbeleuchtung bereitzustellen,
während
eine Halbleiterleuchtvorrichtung einer zweiten Leuchtfunktionalität farbig strahlende
Halbleiterlichtquellen aufweisen kann, um einen Farbeffekt hervorzurufen.
Diese Leuchtfunktionalitäten
können
an der gleichen Seite des Trägers, z.
B. nebeneinander, angeordnet sein, oder an unterschiedlichen Seiten.
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Die
Querschnittsform der Profilschiene kann gerade und/oder gekrümmte Bereiche
aufweisen, und zwar auch in der ”H”-Form oder in der gekippten ”T”-Form.
So können
beispielsweise die Schenkel des ”H” gerade, abschnittsweise oval
und/oder abschnittsweise rund ausgeprägt sein.
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Zur
einfachen Montage der Leuchtvorrichtung kann es vorteilhaft sein,
wenn mindestens eine der Halbleiterleuchtvorrichtungen ein Leuchtband, insbesondere
LED-Band, aufweist. Das Leuchtband kann starr oder flexibel sein.
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Ein
Träger
mit mindestens zwei Leuchtfunktionalitäten kann zur Bereitstellung
von vielfältigen Beleuchtungseffekten
vorteilhafterweise mindestens ein Leuchtband je Leuchtfunktionalität aufweisen, wobei
das mindestens eine Leuchtband einer der Leuchtfunktionalitäten eine
andere Abstrahlcharakteristik aufweist als das mindestens eine Leuchtband der
anderen Leuchtfunktionalität.
Die unterschiedliche Abstrahlcharakteristik kann beispielsweise
eine unterschiedliche Farbe, eine unterschiedliche Homogenität, einen
unterschiedlichen Abstrahlwinkel und/oder eine unterschiedliche
Lichtstärke
umfassen.
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Zur
Einstellung einer Abstrahlcharakteristik kann zumindest ein Leuchtband
vorteilhafterweise zumindest teilweise mittels eines optischen Elements abgedeckt
sein. Diese Abdeckung kann z. B. mindestens: eine Linse, einen Diffusor,
einen Reflektor (mit oder ohne Verschwenkmöglichkeit), eine Farbscheibe
und/oder eine Blende aufweisen. Die Abstrahlcharakteristik kann
auch eine Streuung und/oder Bündelung
des abgestrahlten Lichts umfassen.
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Zur
einfachen und effektiven Kühlung
insbesondere der mindestens einen Leuchtvorrichtung kann der Träger vorteilhafterweise
als eine Wärmesenke
für zumindest
die mindestens eine Leuchtfunktionalität ausgestaltet sein. Dazu kann
der Träger
beispielsweise aus einem gut wärmeleitenden
Material (λ > 15 W/(m·K)), z.
B. Aluminium oder Stahl, bestehen, mindestens ein Wärmeabfuhrmittel
zur Unterstützung
einer Wärmeableitung
insbesondere mittels Konvektion (z. B. Kühlrippen, Kühlstifte, Kühlschlitze usw.) aufweisen
und/oder mit einem Gebläse
ausgestattet sein.
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Speziell
für eine
Verwendung als ein Wandfluter (”Wallwasher”) kann
es vorteilhaft sein, wenn der Träger
ein Befestigungselement, insbesondere einen Abstandshalter, für eine Befestigung
des Trägers,
insbesondere dessen Profilschiene, aufweist. Ein Abstandshalter
kann beispielsweise ein winkelförmiger
oder gerader Wandbeschlag oder Befestigungshaken sein.
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Eine
einfache Einstellung einer Größe einer Beleuchtungsfläche kann
dadurch unterstützt
werden, dass der Abstandshalter vorteilhafterweise für eine variable
Einstellung des Abstands ausgestaltet ist. Dazu kann der Abstandshalter
beispielsweise ein Langloch aufweisen.
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Eine
elektrische Anbindung der sich auf dem Träger, insbesondere der Profilschiene,
befindenden mindestens einen Leuchtvorrichtung kann beispielsweise
mittels einer Anbindung über
Kabel realisiert werden, die aus den Profilschienen geführt werden. Dabei
kann ein Kabel optional an einem oder mehreren Befestigungselementen
befestigt werden.
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Alternativ
kann mindestens ein Befestigungselement, insbesondere Abstandshalter,
selbst als ein Kontakt dienen, falls er elektrisch leitfähig ist. Sofern
die Leuchtvorrichtung im Niederspannungsbereich (z. B: ≤ 24 VDC) betrieben
wird, ist keine gesundheitliche Gefährdung einer Person durch Berührung zu
befürchten.
Eine besonders platzsparende und gestalterisch hochwertige Ausgestaltung
kann somit vorteilhafterweise dadurch erreicht werden, dass das
Befestigungselement zur elektrischen Anbindung zumindest der mindestens
einen Halbleiterleuchtvorrichtung ausgelegt ist.
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Sofern
eine elektrische Leitung von der Wand zum Modul besteht, kann eine
funktionale Einheit optional zur elektrischen Leitung, beispielsweise durch
verbaute Kabel, genutzt werden. So kann, um für eine Kombination (z. B. ein
Aneinanderreihen) von mehreren Leuchtvorrichtungen nur ein einziges Mal
einen Satz elektrisch leitender Verbindungselemente (z. B. Kabel)
von z. B. der Wand oder der Decke zu den Trägern ziehen zu müssen, eine
funktionale Einheit mit elektrisch leitenden Elementen (Kabel, Leiterplatten
usw.) belegt werden, um fortlaufend die verketteten Module zu speisen.
Alternativ kann eine Speisung der Leuchtvorrichtungen auch über diese
selbst hergestellt werden, z. B. durch eine Verbindung von einer
Leuchtvorrichtung zu der nächsten Leuchtvorrichtung
mit einem Stecker.
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Die
Aufgabe wird auch durch ein Trägersystem
gelöst,
das mehrere solche Träger
aufweist.
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In
den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen
schematisch genauer beschrieben. Dabei können zur besseren Übersichtlichkeit
gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen
versehen sein.
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1 zeigt
als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger gemäß einer
ersten Ausführungsform;
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2 zeigt
als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger gemäß einer
zweiten Ausführungsform;
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3 zeigt
als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht eine bestückte Profilschiene
eines Trägers
gemäß einer
dritten Ausführungsform;
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4 zeigt
als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht eine bestückte Profilschiene
eines Trägers
gemäß einer
vierten Ausführungsform;
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6 zeigt
in Schrägansicht
einen Abstandshalter eines Trägers
gemäß einer
sechsten Ausführungsform;
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7 skizziert
den an einer Wand befestigten Träger
gemäß der sechsten
Ausführungsform.
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1 zeigt
als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger 1 gemäß einer
ersten Ausführungsform
mit einer langgestreckten Profilschiene 2, die sich in
dieser Ansicht entlang einer senkrecht zur Bildebene stehenden Längsachse
erstreckt. Die Profilschiene 2 weist eine im Wesentlichen
H-förmige Querschnittsform
auf, wobei die hier aufrecht stehenden Schenkel 3 oval
zueinander gekrümmt
sind. Ein die Schenkel 3 verbindender gerader waagerechter
Querabschnitt 4 greift mittig an den Schenkeln 3 an
und bildet mit diesen zusammen ein teilweise gekrümmtes ”H”.
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Von
einer ersten, unteren Seite 5 des Querabschnitts 4 und
den daran angrenzenden Abschnitten der Schenkel 3 des ”H” wird ein
nach unten offener, erster Aufnahmeraum 6 zur Aufnahme
eines Blickschutzelements (o. Abb.) gebildet, insbesondere einer
Gardine. Beispielsweise können
in dem ersten Aufnahmeraum 6 Laufelemente einer Gardine
in Längsrichtung
eingeführt
werden. Jedoch ist der erste Aufnahmeraum 6 grundsätzlich nicht
auf eine bestimmte Anwendung beschränkt, sondern kann beispielsweise
auch mindestens eine Leuchtvorrichtung aufnehmen.
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Auf ähnliche
Weise wird durch eine zweite, obere Seite 7 des Querabschnitts 4 und
die daran anschließenden
Abschnitte der Schenkel 3 ein zweiter, oberer Aufnahmeraum 8 gebildet,
der hier nach oben offen ausgerichtet ist. Die Schenkel 3 der
Profilschiene 2 weisen in dem Bereich des zweiten Aufnahmeraums 8 jeweils
einen in den zweiten Aufnahmeraum 8 gerichteten Vorsprung 9 auf,
welcher parallel und beabstandet zum Querabschnitt 4 angeordnet
ist. Dadurch kann in eine Lücke
zwischen dem Querabschnitt 4 und den Vorsprüngen 9 eine
Halterungsscheibe 10 eingesetzt werden, welche eine mittige Gewindebohrung 11 zur
Aufnahme einer Schraube 12 aufweist. Die Halterungsscheibe 10 ist
als ein Teil eines als Abstandshalter 13 ausgebildeten
Befestigungselements so dimensioniert, dass sie im Vergleich zu
der Länge
der Profilschiene 2 eine nur geringe Länge aufweist. Die Halterungsscheibe 10 dient
zur Befestigung der Profilschiene 2 an einer Wand W, wozu über die
gesamte Länge
der Profilschiene 2 mehrere Halterungsscheiben 10 beabstandet
zueinander in der Profilschiene 2 eingesetzt sind. Zwischen
den Halterungsscheiben 10 kann auf der zweiten, oberen
Seite 7 jeweils eine Leuchtvorrichtung (o. Abb.) befestigt
sein, beispielsweise ein starres oder ein flexibles LED-Band. Dadurch
kann die Profilschiene 2 multifunktional mit hier zwei
Funktionalitäten
ausgestattet sein, nämlich
einer Funktionalität
als eine Leiste für
ein Blickschutzelement, z. B. als eine Gardinenleiste, und gleichzeitig
als ein Wandfluter, in der hier dargestellten Ausrichtung z. B. als
ein Deckenfluter.
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Durch
diese Multifunktionalität
kann auf eine Anschaffung und Anbringung zweier getrennter Vorrichtungen
(Wandfluter und Gardinenstange) verzichtet werden, was erstens preisgünstiger
ist und zweitens gestalterisch vorteilhaft wirkt. Die an den zweiten,
oberen Aufnahmeraum 8 angrenzenden Seitenabschnitte 3 können bei
der hier gezeigten Montageausrichtung dazu dienen, eine direkte
Einsicht auf das Leuchtband und damit eine Blendung zu vermeiden,
eine Sicht auf das Leuchtband und die Halterungsscheibe 10 aus ästhetischen
Gründen
zu verhindern, eine Berührung
des Leuchtbands zu vermeiden und eine optische Blende zur Herstellung
einer definierten Hell/Dunkel-Grenze bereitzustellen.
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Die
Profilschiene 2 wird über
Befestigungselemente in Form mehrerer Abstandshalter 13 an
der Wand W befestigt, wobei der Abstandshalter winkelförmig ist
und an einem ersten Abschnitt 14 eine enge Durchgangsbohrung 18 zur
Durchführung
der Schraube 12 aufweist, wobei die Schraube 12 dazu vorgesehen
ist, weiter in die Gewindebohrung 11 der Trägerplatte 10 eingeschraubt
zu werden. Dadurch wird der erste Abschnitt 14 im Bereich
der Trägerplatte 10 auf
die Profilschiene 2 gedrückt und mit dieser pressend
verbunden. An einem zweiten Abschnitt 15 des Abstandshalters 13,
welcher gegenüber
dem ersten Abschnitt 14 rechtwinklig abgebogen ist, befinden
sich Durchgangsbohrungen 16 zur Befestigung an der Wand
W, beispielsweise mittels jeweiliger Schrauben 17.
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Alternativ
zu der engen Durchgangsbohrung 18 kann der erste Abschnitt 14 des
Abstandshalters 13 beispielsweise auch ein Langloch 19 aufweisen, welches
sich zumindest über
einen Teil der Länge (entlang
einer x-Achse) des ersten Abschnitts 14 erstreckt, so dass über eine
entsprechende Positionierung der Profilschiene 2 entlang
des Langlochs 19 ein Abstand d zwischen der Profilschiene 2 und
dem zweiten Abschnitt 15 bzw. der Wand W auf einfache Weise
einstellbar ist. Dies ermöglicht
eine anwenderfreundliche, kundenindividuelle Montage.
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Die
Profilschiene 2 besteht zur einfachen und effektiven Kühlung der
Leuchtvorrichtung aus Aluminium. Die Profilschiene 2 kann
dazu ferner Kühlvorsprünge (Kühlrippen,
Kühlstifte
usw.) und/oder insbesondere vertikale, als Kühlschlitze dienende Öffnungen
aufweisen (o. Abb.). Dies dient zur Verbesserung eines Wärmemanagements.
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2 zeigt
in einer zu 1 analogen Ansicht einen Träger 20 gemäß einer
zweiten Ausführungsform,
welcher im Gegensatz zu dem Träger 1 der
ersten Ausführungsform
einen einstückigen
Abstandshalter 21 aufweist, welcher beispielsweise durch
ein offenes Ende der Profilschiene 2 eingeschoben werden
kann. Der Abstandshalter 21 ist gegenüber dem mehrteiligen Abstandshalter 10, 12, 13 aus 1 einfacher
herzustellen und wartungsfrei, aber kann die Profilschiene 2 lediglich
in einem festen Abstand d zu der Wand W befestigen.
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3 zeigt
die Profilschiene 2 eines Trägers 30 gemäß einer
dritten Ausführungsform
in einem Querschnitt abseits der Trägerplatte. Im Gegensatz zu
den in 1 und 2 gezeigten Funktionalitäten weist
der Träger
nun zwei Leuchtfunktionalitäten
auf. Dazu ist sowohl auf der ersten, oberen Seite 7 des Querabschnitts 4 der
Profilschiene 2 ein Leuchtband 31 angeordnet als
auch auf der zweiten, unteren Seite 5 ein weiteres Leuchtband 32 angeordnet.
Beispielsweise kann das nach unten gerichtete Leuchtband 32 für eine Raumbeleuchtung
verwendet werden, während
das nach oben gerichtete Leuchtband 31 für eine Deckenbeleuchtung
bzw. Deckenflutung als ein sog. ”Wallwasher” verwenden werden kann. Selbstverständlich ist
die Ausrichtung der Profilschiene nicht auf ”oben/unten” beschränkt, sondern kann beispielsweise
auch zu zwei Seiten hin geschehen, wobei dann eine der Aufnahmeöffnungen 6 oder 8 beispielsweise
zu einer Seitenwand hin geöffnet
sein kann, während
die jeweils andere Aussparung 8 bzw. 6 in einen
Raum hinein geöffnet
ist. Beispielsweise kann das zweite Leuchtband 32 mit einer
anderen Farbe leuchten als das erste Leuchtband 31. So
kann das zweite Leuchtband 32 weiß strahlende Lichtquellen aufweisen,
während
das erste Leuchtband 31 monochrom leuchtende Lichtquellen
aufweisen kann, z. B. zur Dekorationsbeleuchtung.
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4 zeigt
die Profilschiene 2 eines Trägers 40 gemäß einer
vierten Ausführungsform
in einer Ansicht analog zu 3, wobei
jedoch nun auf der zweiten, oberen Seite 7 und der ersten,
unteren Seite 5 des Querabschnitts 4 jeweils zwei
Leuchtbänder angeordnet
sind. So kann ein erstes auf der zweiten Seite 7 befestigtes
Leuchtband 41 weiß strahlen
und ein zweites auf der zweiten Seite 7 befestigtes Leuchtband 42 farbig
strahlen. Analog kann ein erstes auf der unteren Seite 4 befestigtes
Leuchtband 43 weiß strahlen
und kann ein zweites auf der unteren Seite 4 befestigtes
Leuchtband 44 farbig strahlen. Dadurch wird eine besonders
vielseitige Abstrahlcharakteristik erreicht, z. B. indem die Leuchtbänder 41 bis 44 individuell
anschaltbar und/oder dimmbar sind, so dass für beide Seiten zwischen einer
farbigen Dekorationsbeleuchtung und einer weißen Nutzbeleuchtung gewählt werden
kann.
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5 zeigt
in Schrägansicht
einen Träger 50 gemäß einer
fünften
Ausführungsform
mit der Profilschiene 2 und einem Abstandshalter 51,
wobei der Abstandshalter 51 funktional identisch zu dem
Abstandshalter 21 aus 2 ist. Im
Gegensatz zu der in 2 gezeigten Ausführungsform
ist jedoch nun die Profilschiene 2 um 180° um ihre
Längsachse
gedreht, so dass der erste Aufnahmeraum 6 nach oben ausgerichtet
geöffnet
ist, während
der zweite Aufnahmeraum 8 nach unten ausgerichtet ist.
In diesem Fall kann beispielsweise ein Blickschutzelement, welches hier
in Form einer Gardine 51 angedeutet ist, in den zweiten
Aufnahmeraum 8 eingeführt
werden und dann an beiden Enden durch den Abstandshalter 21 zur
Verhinderung eines Herausrutschens fixiert oder begrenzt werden.
In diesem Fall kann die erste Oberfläche 5 über die
gesamte Länge
mit einem Leuchtband 52 bestückt werden, wobei hier das
Leuchtband 52 an seiner Oberfläche regelmäßig beabstandet senkrecht abstrahlende
Leuchtdioden 53 aufweist.
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Der
Aufnahmeraum 6 und/oder der Aufnahmeraum 8 können zumindest
teilweise mittels mindestens eines optischen Elements (o. Abb.)
abgedeckt sein. Diese Abdeckung kann z. B. mindestens: eine Linse,
einen Diffusor, einen Reflektor (mit oder ohne Verschwenkmöglichkeit),
eine Farbscheibe und/oder eine Blende aufweisen.
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6 zeigt
einen Abstandshalter 61 eines Trägers gemäß einer sechsten Ausführungsform, welcher
nicht abgewinkelt, sondern bezüglich
seiner beiden Befestigungsflächen 62 und 63 geradlinig ausgeführt ist.
Dadurch kann eine Profilschiene, wie sie beispielsweise als Profilschiene 2 in 1 bis 5 gezeigt
ist, mit einem zu einer Wand W hin geöffneten Aufnahmeraum 6 oder 8 und
einem in einen Raum hinein geöffneten
Aufnahmeraum 8 oder 6 montiert werden. Die Trägerplatte 10 des
Abstandshalters 61 weist dabei die gleiche Funktion auf
wie in 1 bis 5.
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Die
Trägerplatte 10 kann
aufgrund der hier mit zwei Durchgangsbohrungen 64 gezeigten
Ausführungsform
auch als ein mechanisches Verbindungsglied zwischen zwei Profilschienen 2 eingesetzt
werden. Die Profilschienen können
so einfach lückenlose
miteinander verbunden werden. Durch jede der Durchgangsbohrungen 64 können Schrauben 65 hindurchgeführt und
weiter mit einer Profilschiene verschraubt werden. Dazu kann die
Profilschiene entsprechende Schraublöcher aufweisen.
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7 skizziert
eine mögliche
Befestigungsanordnung einer Profilschiene 2 mittels der
Abstandshalter 61 aus 6. So kann
die Profilschiene 2 bezüglich
ihrer Längsachse
L senkrecht an der Wand W dergestalt angeordnet werden, dass sich
ein mit einer Leuchtvorrichtung bestückter Aufnahmeraum in den zu
beleuchtenden Raum öffnet
und Licht dahin ausstrahlt, wie durch die Lichtkegel K angedeutet.
Ein sich in die entgegengesetzte Richtung öffnender zweiter Aufnahmeraum
kann beispielsweise wiederum eine hier nicht angedeutete Leuchtfunktion
als Wandfluter aufweisen.
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Alternativ
können
beispielsweise eine Deckenmontage mit Wallwashing-Effekt nach unten oder
eine Montage mit horizontaler Abstrahlung des Lichts durchgeführt werden.
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Selbstverständlich ist
die vorliegende Erfindung nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt. So
können
auch Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele alternativ
oder gemeinsam eingesetzt werden.
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Beispielsweise
kann statt einer Profilschiene mit einer H-förmigen
Querschnittsform eine Profilschiene mit einer gekippt T-förmigen Querschnittsform
verwendet werden. Eine solche gekippt T-förmige Querschnittsform kann
beispielsweise dadurch erreicht werden, dass in 1 einer
der Schenkel des H weggelassen wird, und zwar ganz oder für nur einen
Aufnahmeraum. So mag dann die Beleuchtungsfunktion neben einer Gardinenhalterung
auch als ein Seitenwandfluter verwendet werden.
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Auch
braucht das Befestigungselement kein Abstandshalter zu sein. Vielmehr
kann eine Profilschiene auch direkt an einer Wand, einem Möbel usw.
befestigt werden.
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Mit
dem Träger
können
noch weitere Funktionen assoziiert sein, wie beispielsweise eine
Musikabspielfunktion, eine Sensorfunktion und/oder eine Datenkommunikationsfunktion,
z. B. in Form eines WLAN-Routers.
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- 1
- Träger
- 2
- Profilschiene
- 3
- Seitenabschnitt
- 4
- Querabschnitt
- 5
- erste
Seite des Querabschnitts
- 6
- erster
Aufnahmeraum
- 7
- zweite
Seite des Querabschnitts
- 8
- zweiter
Aufnahmeraum
- 9
- Vorsprung
- 10
- Halterungsscheibe
- 11
- Gewindebohrung
- 12
- Schraube
- 13
- Abstandshalter
- 14
- erster
Abschnitt des Abstandshalters
- 15
- zweiter
Abschnitt des Abstandshalters
- 16
- Durchgangsbohrung
- 17
- Schraube
- 18
- Durchgangsbohrung
- 19
- Langloch
- 20
- Träger
- 21
- Abstandshalter
- 30
- Träger
- 31
- erstes
Leuchtband
- 32
- zweites
Leuchtband
- 40
- Träger
- 41
- Leuchtband
- 42
- Leuchtband
- 43
- Leuchtband
- 44
- Leuchtband
- 50
- Träger
- 51
- Gardine
- 52
- Leuchtband
- 61
- Abstandshalter
- 62
- Befestigungsfläche
- 63
- Befestigungsfläche
- 64
- Durchgangsbohrung
- 65
- Schraube
- W
- Wand
- K
- Lichtkegel