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DE102009014536A1 - Träger mit mindestens einer Halbleiterleuchtvorrichtung und Trägersystem - Google Patents

Träger mit mindestens einer Halbleiterleuchtvorrichtung und Trägersystem Download PDF

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DE102009014536A1
DE102009014536A1 DE102009014536A DE102009014536A DE102009014536A1 DE 102009014536 A1 DE102009014536 A1 DE 102009014536A1 DE 102009014536 A DE102009014536 A DE 102009014536A DE 102009014536 A DE102009014536 A DE 102009014536A DE 102009014536 A1 DE102009014536 A1 DE 102009014536A1
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Application number
DE102009014536A
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English (en)
Inventor
Thomas Donauer
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Osram GmbH
Original Assignee
Osram GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Osram GmbH filed Critical Osram GmbH
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Priority to CN201080012579.3A priority patent/CN102356268B/zh
Priority to US13/256,230 priority patent/US20120002409A1/en
Priority to EP10711870.5A priority patent/EP2411728B1/de
Priority to PCT/EP2010/053261 priority patent/WO2010108800A1/de
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Abstract

Der Träger (1) weist eine langgestreckte Grundform auf und ist dazu ausgestaltet, mindestens zwei Funktionalitäten aufzuweisen, von denen mindestens eine Funktionalität eine Leuchtfunktionalität ist, wobei der Träger (1) für eine Erfüllung der mindestens einen Leuchtfunktionalität mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung (52), insbesondere LED-Leuchtvorrichtung, aufweist. Das Trägersystem weist mehrere solche Träger (1) auf.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Träger mit mindestens einer Halbleiterleuchtvorrichtung, insbesondere einem LED-Band, und ein Trägersystem mit einem solchen Träger.
  • Es sind quasi-endlose, flexible LED-Bänder bekannt, welche an ihrer Vorderseite mit Leuchtdioden bestückt sind und an ihrer Rückseite befestigt werden können, z. B. mittels eines doppelseitigen Klebebands. Auf der Vorderseite können sich auch weitere elektronische Bauelemente sowie Kontakte zur elektrischen Kontaktierung mit externen Vorrichtungen wie einer Stromspeisung usw. befinden. Die Leuchtdioden, die ggf. vorhandenen elektronischen Bauelemente und die Kontakte sind über eine vorderseitige Verdrahtungslage aus Leiterbahnen und Kontaktpads miteinander verbunden. Als flexibles Substrat kann z. B. bandförmiges Polyimid verwendet werden. Solche LED-Bänder sind beispielsweise aus der LINEARLight-Serie der Fa. Osram GmbH bekannt. Ein LED-Band der LINEARLight-Serie kann ferner zusammenhängend aus einheitlichen Grundeinheiten aufgebaut sein, zwischen denen das LED-Band auftrennbar ist, um so entsprechend kürzere LED-Module zu bilden. Die LED-Bänder sind über proprietäre Konnektoren, z. B. aus der CONNECT-System-Serie der Fa. Osram GmbH, mechanisch und elektrisch miteinander als auch mit einer Stromversorgung verbindbar.
  • Es sind Träger in Form von Profilschienen zur Befestigung von Gardinen bekannt. Diese können über einen winkelförmigen Wandbeschlag montiert werden.
  • Es sind ferner LED-Wandfluter (”Wallwasher”) bekannt, bei denen Leuchtdioden in einem Träger in Form einer Leiste angeordnet sind und die Leiste mittels einer Wandhalterung befestigbar ist.
  • Es ist die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Träger mit einer verbesserten Funktionalität bereitzustellen.
  • Diese Aufgabe wird gemäß den Merkmalen der unabhängigen Ansprüche gelöst. Bevorzugte Ausführungsformen sind insbesondere den abhängigen Ansprüchen entnehmbar.
  • Die Aufgabe wird mittels eines Trägers mit einer langgestreckten Grundform gelöst, welcher dazu ausgestaltet ist, mindestens zwei Funktionalitäten aufzuweisen. Von den mindestens zwei Funktionalitäten ist mindestens eine Funktionalität eine Leuchtfunktionalität. Der Träger weist für eine Erfüllung der mindestens einen Leuchtfunktionalität mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung, insbesondere eine LED-Leuchtvorrichtung, auf.
  • Unter einer langgestreckten Grundform wird eine Form verstanden, deren Abmessung entlang einer Längserstreckung wesentlich größer ist als senkrecht dazu, insbesondere mindestens zweimal größer, bevorzugt mehr als zehnmal größer. Dabei braucht die Abmessung senkrecht zu der Längserstreckung über die Längserstreckung hinweg nicht gleich zu sein.
  • Der Träger kann aufgrund seiner Leuchtfunktionalität insbesondere als eine Leuchte (”Luminaire”) angesehen werden, welche eine Halbleiterleuchtvorrichtung und mindestens eine weitere Funktionalität aufweist.
  • Dieser mehrfunktionale Träger weist den Vorteil auf, dass er vielseitiger einsetzbar ist als bisher bekannte unifunktionale Träger.
  • Die mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung kann mindestens eine Halbleiterlichtquelle aufweisen. Die Halbleiterlichtquelle kann beispielsweise mindestens einen Diodenlaser oder mindestens eine Leuchtdiode aufweisen. Die Leuchtdiode kann einfarbig oder mehrfarbig, z. B. weiß, abstrahlen. Bei Vorliegen mehrerer Leuchtdioden können diese z. B. gleichfarbig (einfarbig oder mehrfarbig) und/oder verschiedenfarbig leuchten. So mag ein LED-Modul mehrere LED-Chips aufweisen ('LED-Cluster'), welche zusammen ein weißes Mischlicht ergeben können, z. B. in 'kaltweiß' oder 'warmweiß'. Zur Erzeugung eines weißen Mischlichts umfasst das LED-Cluster bevorzugt LED-Chips, die in den Grundfarben rot (R), grün (G) und blau (B) leuchten (”RGB-LED-Cluster”). Dabei können einzelne oder mehrere Farben auch von mehreren LEDs gleichzeitig erzeugt werden; so sind Kombinationen RGB, RRGB, RGGB, RGBB, RGGBB usw. möglich. Jedoch ist die Farbkombination nicht auf R, G und B beschränkt. Zur Erzeugung eines warmweißen Farbtons können beispielsweise auch eine oder mehrere bernsteinfarbige LEDs 'amber' (A) und/oder weiße LEDs (W) vorhanden sein. Bei LEDs mit unterschiedlichen Farben können diese auch so angesteuert werden, dass das LED-Modul in einem durchstimmbaren RGB-Farbbereich abstrahlt. Zur Erzeugung eines weißen Lichts aus einer Mischung von blauem Licht mit gelbem Licht können auch mit Leuchtstoff versehene LED-Chips verwendet werden, z. B. in Oberflächenmontagetechnik, z. B. in sog. Chip-Level-Konversionstechnik. Es können auch andere Methoden verwendet werden, wie eine rot/grün-Kombination mittels der Konversionstechnik. Selbstverständlich ist auch eine ”klassische” Volumenkonversion möglich. Ein LED-Modul kann auch mehrere weiße Einzel-Chips aufweisen, wodurch sich eine einfache Skalierbarkeit des Lichtstroms erreichen lässt. Die Einzel-LEDs und/oder die Module können mit geeigneten Optiken zur Strahlführung ausgerüstet sein, z. B. Fresnel-Linsen, Kollimatoren, und so weiter. Statt oder zusätzlich zu anorganischen Leuchtdioden, z. B. auf Basis von InGaN oder AlInGaP, sind allgemein auch organische LEDs (OLEDs) einsetzbar.
  • Es kann eine vorteilhafte Ausgestaltung sein, dass eine der mindestens zwei Funktionalitäten eine Befestigungsfunktion für mindestens ein Blickschutzelement, z. B. Gardine, Vorhang, Markise oder Rollo, ist. Dann kann der Träger sowohl als eine Leuchte als auch als eine Befestigung für einen Blickschutz, insbesondere als eine Gardinenstange bzw. -schiene, ausgestaltet sein. Hierbei eignet sich die zur Implementierung der Befestigungsfunktion große Länge des Trägers insbesondere zur Verwendung mit einer Flächenbeleuchtung, z. B. mit einem LED-Wandfluter.
  • Es kann vorteilhaft sein, wenn der Träger mindestens eine Befestigungsfläche für die mindestens eine Leuchtvorrichtung aufweist, wobei zumindest an einer Seite der Befestigungsfläche eine hochstehende Wand vorhanden ist. Dadurch kann ein Blenden eines Betrachter verhindert werden, und es kann eine Berührung der Leuchtvorrichtung erschwert werden.
  • Es kann ferner vorteilhaft sein, wenn der Träger eine Profilschiene aufweist. Eine solche ist besonders einfach herstellbar, und zwar auch mit komplex geformten Profilquerschnitten.
  • Zur räumlichen Trennung von mindestens zwei Funktionalitäten kann es vorteilhaft sein, wenn zumindest diese zwei Funktionalitäten an entgegengesetzten Oberflächen realisiert sind, z. B. an einer Oberseite und an einer Unterseite des Trägers oder eines Teils des Trägers, wie einer eine Befestigungsfläche aufweisenden Platte.
  • Für die räumliche Trennung und für eine Abschirmung der Funktionalitäten vor einer Einsicht von außen (z. B. zur Verhinderung einer Blendung) und/oder zur Verhinderung eines direkten Zugriffs (z. B. einer Berührung der Leuchtvorrichtung) kann die Profilschiene vorteilhafterweise eine im Wesentlichen H-förmige oder eine gekippt T-förmige Querschnittsform aufweist.
  • Insbesondere können die senkrechten Abschnitte (Schenkel) des ”H” bzw. des gekippten ”T” zur Abschirmung verwendet werden, während der waagerechte Abschnitt (Querverbindung) des ”H” bzw. des gekippten ”T” mindestens zur Befestigung der Halb leiterleuchtvorrichtung dient. Eine Befestigung eines Blickschutzelementes kann dann insbesondere an der der Halbleiterleuchtvorrichtung abgewandten Seite realisiert sein.
  • Es kann zur Bereitstellung von vielfältigen Beleuchtungseffekten vorteilhaft sein, wenn der Träger mindestens zwei Leuchtfunktionalitäten aufweist, wobei für jede der Leuchtfunktionalitäten mindestens eine jeweilige Halbleiterleuchtvorrichtung vorhanden ist. So kann eine Halbleiterleuchtvorrichtung einer ersten Leuchtfunktionalität weiß strahlende Halbleiterlichtquellen aufweisen, um eine Raumbeleuchtung bereitzustellen, während eine Halbleiterleuchtvorrichtung einer zweiten Leuchtfunktionalität farbig strahlende Halbleiterlichtquellen aufweisen kann, um einen Farbeffekt hervorzurufen. Diese Leuchtfunktionalitäten können an der gleichen Seite des Trägers, z. B. nebeneinander, angeordnet sein, oder an unterschiedlichen Seiten.
  • Die Querschnittsform der Profilschiene kann gerade und/oder gekrümmte Bereiche aufweisen, und zwar auch in der ”H”-Form oder in der gekippten ”T”-Form. So können beispielsweise die Schenkel des ”H” gerade, abschnittsweise oval und/oder abschnittsweise rund ausgeprägt sein.
  • Zur einfachen Montage der Leuchtvorrichtung kann es vorteilhaft sein, wenn mindestens eine der Halbleiterleuchtvorrichtungen ein Leuchtband, insbesondere LED-Band, aufweist. Das Leuchtband kann starr oder flexibel sein.
  • Ein Träger mit mindestens zwei Leuchtfunktionalitäten kann zur Bereitstellung von vielfältigen Beleuchtungseffekten vorteilhafterweise mindestens ein Leuchtband je Leuchtfunktionalität aufweisen, wobei das mindestens eine Leuchtband einer der Leuchtfunktionalitäten eine andere Abstrahlcharakteristik aufweist als das mindestens eine Leuchtband der anderen Leuchtfunktionalität. Die unterschiedliche Abstrahlcharakteristik kann beispielsweise eine unterschiedliche Farbe, eine unterschiedliche Homogenität, einen unterschiedlichen Abstrahlwinkel und/oder eine unterschiedliche Lichtstärke umfassen.
  • Zur Einstellung einer Abstrahlcharakteristik kann zumindest ein Leuchtband vorteilhafterweise zumindest teilweise mittels eines optischen Elements abgedeckt sein. Diese Abdeckung kann z. B. mindestens: eine Linse, einen Diffusor, einen Reflektor (mit oder ohne Verschwenkmöglichkeit), eine Farbscheibe und/oder eine Blende aufweisen. Die Abstrahlcharakteristik kann auch eine Streuung und/oder Bündelung des abgestrahlten Lichts umfassen.
  • Zur einfachen und effektiven Kühlung insbesondere der mindestens einen Leuchtvorrichtung kann der Träger vorteilhafterweise als eine Wärmesenke für zumindest die mindestens eine Leuchtfunktionalität ausgestaltet sein. Dazu kann der Träger beispielsweise aus einem gut wärmeleitenden Material (λ > 15 W/(m·K)), z. B. Aluminium oder Stahl, bestehen, mindestens ein Wärmeabfuhrmittel zur Unterstützung einer Wärmeableitung insbesondere mittels Konvektion (z. B. Kühlrippen, Kühlstifte, Kühlschlitze usw.) aufweisen und/oder mit einem Gebläse ausgestattet sein.
  • Speziell für eine Verwendung als ein Wandfluter (”Wallwasher”) kann es vorteilhaft sein, wenn der Träger ein Befestigungselement, insbesondere einen Abstandshalter, für eine Befestigung des Trägers, insbesondere dessen Profilschiene, aufweist. Ein Abstandshalter kann beispielsweise ein winkelförmiger oder gerader Wandbeschlag oder Befestigungshaken sein.
  • Eine einfache Einstellung einer Größe einer Beleuchtungsfläche kann dadurch unterstützt werden, dass der Abstandshalter vorteilhafterweise für eine variable Einstellung des Abstands ausgestaltet ist. Dazu kann der Abstandshalter beispielsweise ein Langloch aufweisen.
  • Eine elektrische Anbindung der sich auf dem Träger, insbesondere der Profilschiene, befindenden mindestens einen Leuchtvorrichtung kann beispielsweise mittels einer Anbindung über Kabel realisiert werden, die aus den Profilschienen geführt werden. Dabei kann ein Kabel optional an einem oder mehreren Befestigungselementen befestigt werden.
  • Alternativ kann mindestens ein Befestigungselement, insbesondere Abstandshalter, selbst als ein Kontakt dienen, falls er elektrisch leitfähig ist. Sofern die Leuchtvorrichtung im Niederspannungsbereich (z. B: ≤ 24 VDC) betrieben wird, ist keine gesundheitliche Gefährdung einer Person durch Berührung zu befürchten. Eine besonders platzsparende und gestalterisch hochwertige Ausgestaltung kann somit vorteilhafterweise dadurch erreicht werden, dass das Befestigungselement zur elektrischen Anbindung zumindest der mindestens einen Halbleiterleuchtvorrichtung ausgelegt ist.
  • Sofern eine elektrische Leitung von der Wand zum Modul besteht, kann eine funktionale Einheit optional zur elektrischen Leitung, beispielsweise durch verbaute Kabel, genutzt werden. So kann, um für eine Kombination (z. B. ein Aneinanderreihen) von mehreren Leuchtvorrichtungen nur ein einziges Mal einen Satz elektrisch leitender Verbindungselemente (z. B. Kabel) von z. B. der Wand oder der Decke zu den Trägern ziehen zu müssen, eine funktionale Einheit mit elektrisch leitenden Elementen (Kabel, Leiterplatten usw.) belegt werden, um fortlaufend die verketteten Module zu speisen. Alternativ kann eine Speisung der Leuchtvorrichtungen auch über diese selbst hergestellt werden, z. B. durch eine Verbindung von einer Leuchtvorrichtung zu der nächsten Leuchtvorrichtung mit einem Stecker.
  • Die Aufgabe wird auch durch ein Trägersystem gelöst, das mehrere solche Träger aufweist.
  • In den folgenden Figuren wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen schematisch genauer beschrieben. Dabei können zur besseren Übersichtlichkeit gleiche oder gleichwirkende Elemente mit gleichen Bezugszeichen versehen sein.
  • 1 zeigt als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger gemäß einer ersten Ausführungsform;
  • 2 zeigt als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger gemäß einer zweiten Ausführungsform;
  • 3 zeigt als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht eine bestückte Profilschiene eines Trägers gemäß einer dritten Ausführungsform;
  • 4 zeigt als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht eine bestückte Profilschiene eines Trägers gemäß einer vierten Ausführungsform;
  • 6 zeigt in Schrägansicht einen Abstandshalter eines Trägers gemäß einer sechsten Ausführungsform;
  • 7 skizziert den an einer Wand befestigten Träger gemäß der sechsten Ausführungsform.
  • 1 zeigt als Querschnittsdarstellung in Vorderansicht einen Träger 1 gemäß einer ersten Ausführungsform mit einer langgestreckten Profilschiene 2, die sich in dieser Ansicht entlang einer senkrecht zur Bildebene stehenden Längsachse erstreckt. Die Profilschiene 2 weist eine im Wesentlichen H-förmige Querschnittsform auf, wobei die hier aufrecht stehenden Schenkel 3 oval zueinander gekrümmt sind. Ein die Schenkel 3 verbindender gerader waagerechter Querabschnitt 4 greift mittig an den Schenkeln 3 an und bildet mit diesen zusammen ein teilweise gekrümmtes ”H”.
  • Von einer ersten, unteren Seite 5 des Querabschnitts 4 und den daran angrenzenden Abschnitten der Schenkel 3 des ”H” wird ein nach unten offener, erster Aufnahmeraum 6 zur Aufnahme eines Blickschutzelements (o. Abb.) gebildet, insbesondere einer Gardine. Beispielsweise können in dem ersten Aufnahmeraum 6 Laufelemente einer Gardine in Längsrichtung eingeführt werden. Jedoch ist der erste Aufnahmeraum 6 grundsätzlich nicht auf eine bestimmte Anwendung beschränkt, sondern kann beispielsweise auch mindestens eine Leuchtvorrichtung aufnehmen.
  • Auf ähnliche Weise wird durch eine zweite, obere Seite 7 des Querabschnitts 4 und die daran anschließenden Abschnitte der Schenkel 3 ein zweiter, oberer Aufnahmeraum 8 gebildet, der hier nach oben offen ausgerichtet ist. Die Schenkel 3 der Profilschiene 2 weisen in dem Bereich des zweiten Aufnahmeraums 8 jeweils einen in den zweiten Aufnahmeraum 8 gerichteten Vorsprung 9 auf, welcher parallel und beabstandet zum Querabschnitt 4 angeordnet ist. Dadurch kann in eine Lücke zwischen dem Querabschnitt 4 und den Vorsprüngen 9 eine Halterungsscheibe 10 eingesetzt werden, welche eine mittige Gewindebohrung 11 zur Aufnahme einer Schraube 12 aufweist. Die Halterungsscheibe 10 ist als ein Teil eines als Abstandshalter 13 ausgebildeten Befestigungselements so dimensioniert, dass sie im Vergleich zu der Länge der Profilschiene 2 eine nur geringe Länge aufweist. Die Halterungsscheibe 10 dient zur Befestigung der Profilschiene 2 an einer Wand W, wozu über die gesamte Länge der Profilschiene 2 mehrere Halterungsscheiben 10 beabstandet zueinander in der Profilschiene 2 eingesetzt sind. Zwischen den Halterungsscheiben 10 kann auf der zweiten, oberen Seite 7 jeweils eine Leuchtvorrichtung (o. Abb.) befestigt sein, beispielsweise ein starres oder ein flexibles LED-Band. Dadurch kann die Profilschiene 2 multifunktional mit hier zwei Funktionalitäten ausgestattet sein, nämlich einer Funktionalität als eine Leiste für ein Blickschutzelement, z. B. als eine Gardinenleiste, und gleichzeitig als ein Wandfluter, in der hier dargestellten Ausrichtung z. B. als ein Deckenfluter.
  • Durch diese Multifunktionalität kann auf eine Anschaffung und Anbringung zweier getrennter Vorrichtungen (Wandfluter und Gardinenstange) verzichtet werden, was erstens preisgünstiger ist und zweitens gestalterisch vorteilhaft wirkt. Die an den zweiten, oberen Aufnahmeraum 8 angrenzenden Seitenabschnitte 3 können bei der hier gezeigten Montageausrichtung dazu dienen, eine direkte Einsicht auf das Leuchtband und damit eine Blendung zu vermeiden, eine Sicht auf das Leuchtband und die Halterungsscheibe 10 aus ästhetischen Gründen zu verhindern, eine Berührung des Leuchtbands zu vermeiden und eine optische Blende zur Herstellung einer definierten Hell/Dunkel-Grenze bereitzustellen.
  • Die Profilschiene 2 wird über Befestigungselemente in Form mehrerer Abstandshalter 13 an der Wand W befestigt, wobei der Abstandshalter winkelförmig ist und an einem ersten Abschnitt 14 eine enge Durchgangsbohrung 18 zur Durchführung der Schraube 12 aufweist, wobei die Schraube 12 dazu vorgesehen ist, weiter in die Gewindebohrung 11 der Trägerplatte 10 eingeschraubt zu werden. Dadurch wird der erste Abschnitt 14 im Bereich der Trägerplatte 10 auf die Profilschiene 2 gedrückt und mit dieser pressend verbunden. An einem zweiten Abschnitt 15 des Abstandshalters 13, welcher gegenüber dem ersten Abschnitt 14 rechtwinklig abgebogen ist, befinden sich Durchgangsbohrungen 16 zur Befestigung an der Wand W, beispielsweise mittels jeweiliger Schrauben 17.
  • Alternativ zu der engen Durchgangsbohrung 18 kann der erste Abschnitt 14 des Abstandshalters 13 beispielsweise auch ein Langloch 19 aufweisen, welches sich zumindest über einen Teil der Länge (entlang einer x-Achse) des ersten Abschnitts 14 erstreckt, so dass über eine entsprechende Positionierung der Profilschiene 2 entlang des Langlochs 19 ein Abstand d zwischen der Profilschiene 2 und dem zweiten Abschnitt 15 bzw. der Wand W auf einfache Weise einstellbar ist. Dies ermöglicht eine anwenderfreundliche, kundenindividuelle Montage.
  • Die Profilschiene 2 besteht zur einfachen und effektiven Kühlung der Leuchtvorrichtung aus Aluminium. Die Profilschiene 2 kann dazu ferner Kühlvorsprünge (Kühlrippen, Kühlstifte usw.) und/oder insbesondere vertikale, als Kühlschlitze dienende Öffnungen aufweisen (o. Abb.). Dies dient zur Verbesserung eines Wärmemanagements.
  • 2 zeigt in einer zu 1 analogen Ansicht einen Träger 20 gemäß einer zweiten Ausführungsform, welcher im Gegensatz zu dem Träger 1 der ersten Ausführungsform einen einstückigen Abstandshalter 21 aufweist, welcher beispielsweise durch ein offenes Ende der Profilschiene 2 eingeschoben werden kann. Der Abstandshalter 21 ist gegenüber dem mehrteiligen Abstandshalter 10, 12, 13 aus 1 einfacher herzustellen und wartungsfrei, aber kann die Profilschiene 2 lediglich in einem festen Abstand d zu der Wand W befestigen.
  • 3 zeigt die Profilschiene 2 eines Trägers 30 gemäß einer dritten Ausführungsform in einem Querschnitt abseits der Trägerplatte. Im Gegensatz zu den in 1 und 2 gezeigten Funktionalitäten weist der Träger nun zwei Leuchtfunktionalitäten auf. Dazu ist sowohl auf der ersten, oberen Seite 7 des Querabschnitts 4 der Profilschiene 2 ein Leuchtband 31 angeordnet als auch auf der zweiten, unteren Seite 5 ein weiteres Leuchtband 32 angeordnet. Beispielsweise kann das nach unten gerichtete Leuchtband 32 für eine Raumbeleuchtung verwendet werden, während das nach oben gerichtete Leuchtband 31 für eine Deckenbeleuchtung bzw. Deckenflutung als ein sog. ”Wallwasher” verwenden werden kann. Selbstverständlich ist die Ausrichtung der Profilschiene nicht auf ”oben/unten” beschränkt, sondern kann beispielsweise auch zu zwei Seiten hin geschehen, wobei dann eine der Aufnahmeöffnungen 6 oder 8 beispielsweise zu einer Seitenwand hin geöffnet sein kann, während die jeweils andere Aussparung 8 bzw. 6 in einen Raum hinein geöffnet ist. Beispielsweise kann das zweite Leuchtband 32 mit einer anderen Farbe leuchten als das erste Leuchtband 31. So kann das zweite Leuchtband 32 weiß strahlende Lichtquellen aufweisen, während das erste Leuchtband 31 monochrom leuchtende Lichtquellen aufweisen kann, z. B. zur Dekorationsbeleuchtung.
  • 4 zeigt die Profilschiene 2 eines Trägers 40 gemäß einer vierten Ausführungsform in einer Ansicht analog zu 3, wobei jedoch nun auf der zweiten, oberen Seite 7 und der ersten, unteren Seite 5 des Querabschnitts 4 jeweils zwei Leuchtbänder angeordnet sind. So kann ein erstes auf der zweiten Seite 7 befestigtes Leuchtband 41 weiß strahlen und ein zweites auf der zweiten Seite 7 befestigtes Leuchtband 42 farbig strahlen. Analog kann ein erstes auf der unteren Seite 4 befestigtes Leuchtband 43 weiß strahlen und kann ein zweites auf der unteren Seite 4 befestigtes Leuchtband 44 farbig strahlen. Dadurch wird eine besonders vielseitige Abstrahlcharakteristik erreicht, z. B. indem die Leuchtbänder 41 bis 44 individuell anschaltbar und/oder dimmbar sind, so dass für beide Seiten zwischen einer farbigen Dekorationsbeleuchtung und einer weißen Nutzbeleuchtung gewählt werden kann.
  • 5 zeigt in Schrägansicht einen Träger 50 gemäß einer fünften Ausführungsform mit der Profilschiene 2 und einem Abstandshalter 51, wobei der Abstandshalter 51 funktional identisch zu dem Abstandshalter 21 aus 2 ist. Im Gegensatz zu der in 2 gezeigten Ausführungsform ist jedoch nun die Profilschiene 2 um 180° um ihre Längsachse gedreht, so dass der erste Aufnahmeraum 6 nach oben ausgerichtet geöffnet ist, während der zweite Aufnahmeraum 8 nach unten ausgerichtet ist. In diesem Fall kann beispielsweise ein Blickschutzelement, welches hier in Form einer Gardine 51 angedeutet ist, in den zweiten Aufnahmeraum 8 eingeführt werden und dann an beiden Enden durch den Abstandshalter 21 zur Verhinderung eines Herausrutschens fixiert oder begrenzt werden. In diesem Fall kann die erste Oberfläche 5 über die gesamte Länge mit einem Leuchtband 52 bestückt werden, wobei hier das Leuchtband 52 an seiner Oberfläche regelmäßig beabstandet senkrecht abstrahlende Leuchtdioden 53 aufweist.
  • Der Aufnahmeraum 6 und/oder der Aufnahmeraum 8 können zumindest teilweise mittels mindestens eines optischen Elements (o. Abb.) abgedeckt sein. Diese Abdeckung kann z. B. mindestens: eine Linse, einen Diffusor, einen Reflektor (mit oder ohne Verschwenkmöglichkeit), eine Farbscheibe und/oder eine Blende aufweisen.
  • 6 zeigt einen Abstandshalter 61 eines Trägers gemäß einer sechsten Ausführungsform, welcher nicht abgewinkelt, sondern bezüglich seiner beiden Befestigungsflächen 62 und 63 geradlinig ausgeführt ist. Dadurch kann eine Profilschiene, wie sie beispielsweise als Profilschiene 2 in 1 bis 5 gezeigt ist, mit einem zu einer Wand W hin geöffneten Aufnahmeraum 6 oder 8 und einem in einen Raum hinein geöffneten Aufnahmeraum 8 oder 6 montiert werden. Die Trägerplatte 10 des Abstandshalters 61 weist dabei die gleiche Funktion auf wie in 1 bis 5.
  • Die Trägerplatte 10 kann aufgrund der hier mit zwei Durchgangsbohrungen 64 gezeigten Ausführungsform auch als ein mechanisches Verbindungsglied zwischen zwei Profilschienen 2 eingesetzt werden. Die Profilschienen können so einfach lückenlose miteinander verbunden werden. Durch jede der Durchgangsbohrungen 64 können Schrauben 65 hindurchgeführt und weiter mit einer Profilschiene verschraubt werden. Dazu kann die Profilschiene entsprechende Schraublöcher aufweisen.
  • 7 skizziert eine mögliche Befestigungsanordnung einer Profilschiene 2 mittels der Abstandshalter 61 aus 6. So kann die Profilschiene 2 bezüglich ihrer Längsachse L senkrecht an der Wand W dergestalt angeordnet werden, dass sich ein mit einer Leuchtvorrichtung bestückter Aufnahmeraum in den zu beleuchtenden Raum öffnet und Licht dahin ausstrahlt, wie durch die Lichtkegel K angedeutet. Ein sich in die entgegengesetzte Richtung öffnender zweiter Aufnahmeraum kann beispielsweise wiederum eine hier nicht angedeutete Leuchtfunktion als Wandfluter aufweisen.
  • Alternativ können beispielsweise eine Deckenmontage mit Wallwashing-Effekt nach unten oder eine Montage mit horizontaler Abstrahlung des Lichts durchgeführt werden.
  • Selbstverständlich ist die vorliegende Erfindung nicht auf die gezeigten Ausführungsbeispiele beschränkt. So können auch Merkmale der verschiedenen Ausführungsbeispiele alternativ oder gemeinsam eingesetzt werden.
  • Beispielsweise kann statt einer Profilschiene mit einer H-förmigen Querschnittsform eine Profilschiene mit einer gekippt T-förmigen Querschnittsform verwendet werden. Eine solche gekippt T-förmige Querschnittsform kann beispielsweise dadurch erreicht werden, dass in 1 einer der Schenkel des H weggelassen wird, und zwar ganz oder für nur einen Aufnahmeraum. So mag dann die Beleuchtungsfunktion neben einer Gardinenhalterung auch als ein Seitenwandfluter verwendet werden.
  • Auch braucht das Befestigungselement kein Abstandshalter zu sein. Vielmehr kann eine Profilschiene auch direkt an einer Wand, einem Möbel usw. befestigt werden.
  • Mit dem Träger können noch weitere Funktionen assoziiert sein, wie beispielsweise eine Musikabspielfunktion, eine Sensorfunktion und/oder eine Datenkommunikationsfunktion, z. B. in Form eines WLAN-Routers.
  • 1
    Träger
    2
    Profilschiene
    3
    Seitenabschnitt
    4
    Querabschnitt
    5
    erste Seite des Querabschnitts
    6
    erster Aufnahmeraum
    7
    zweite Seite des Querabschnitts
    8
    zweiter Aufnahmeraum
    9
    Vorsprung
    10
    Halterungsscheibe
    11
    Gewindebohrung
    12
    Schraube
    13
    Abstandshalter
    14
    erster Abschnitt des Abstandshalters
    15
    zweiter Abschnitt des Abstandshalters
    16
    Durchgangsbohrung
    17
    Schraube
    18
    Durchgangsbohrung
    19
    Langloch
    20
    Träger
    21
    Abstandshalter
    30
    Träger
    31
    erstes Leuchtband
    32
    zweites Leuchtband
    40
    Träger
    41
    Leuchtband
    42
    Leuchtband
    43
    Leuchtband
    44
    Leuchtband
    50
    Träger
    51
    Gardine
    52
    Leuchtband
    61
    Abstandshalter
    62
    Befestigungsfläche
    63
    Befestigungsfläche
    64
    Durchgangsbohrung
    65
    Schraube
    W
    Wand
    K
    Lichtkegel

Claims (14)

  1. Träger (1; 20; 30; 40; 50) mit einer langgestreckten Grundform, welcher dazu ausgestaltet ist, mindestens zwei Funktionalitäten aufzuweisen, von denen mindestens eine Funktionalität eine Leuchtfunktionalität ist, wobei der Träger (1; 20; 30; 40; 50) für eine Erfüllung der mindestens einen Leuchtfunktionalität mindestens eine Halbleiterleuchtvorrichtung (31, 32; 4144; 52), insbesondere LED-Leuchtvorrichtung, aufweist.
  2. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach Anspruch 1, bei dem eine der mindestens zwei Funktionalitäten eine Befestigungsfunktion für Blickschutzelemente, insbesondere Gardinen (51), ist.
  3. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der Ansprüche 1 oder 2, aufweisend mindestens eine Befestigungsfläche (5, 7) für die mindestens eine Leuchtvorrichtung (31, 32; 4144; 51), wobei die Befestigungsfläche (5, 7) zumindest an einer Seite eine hochstehende Wand (3) aufweist.
  4. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher eine Profilschiene (2) aufweist.
  5. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach Anspruch 4, bei dem die Profilschiene (2) eine im Wesentlichen H-förmige oder eine gekippt T-förmige Querschnittsform aufweist.
  6. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, welcher mindestens zwei Leuchtfunktionalitäten aufweist, wobei für jede der Leuchtfunktionalitäten mindestens eine jeweilige Halbleiterleuchtvorrichtung (31, 32; 4144; 51) vorhanden ist.
  7. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem mindestens eine der Halbleiterleuchtvorrichtungen ein Leuchtband (31, 32; 4144; 51) aufweist.
  8. Träger (30; 40) nach den Ansprüche 6 und 7 mit zwei Leuchtfunktionalitäten, aufweisend mindestens ein Leuchtband (31, 32; 4144) je Leuchtfunktionalität, wobei das mindestens eine Leuchtband (31; 41, 42) einer der Leuchtfunktionalitäten eine andere Abstrahlcharakteristik aufweist als das mindestens eine Leuchtband (32; 43, 44) der anderen Leuchtfunktionalität.
  9. Träger nach einem der Ansprüche 7 oder 8, bei dem zumindest ein Leuchtband zumindest teilweise mittels eines optischen Elements abgedeckt ist.
  10. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der als eine Wärmesenke für zumindest die mindestens eine Leuchtfunktionalität ausgestaltet ist.
  11. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, aufweisend mindestens ein Befestigungselement (13; 21; 61), insbesondere Abstandshalter, für eine Befestigung des Trägers (1; 20; 30; 40; 50).
  12. Träger (20) nach Anspruch 11, bei dem der Abstandshalter (21) für eine variable Einstellung des Abstands ausgestaltet ist.
  13. Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach Anspruch 11, bei dem das Befestigungselement (13; 21; 61) zur elektrischen Anbindung zumindest der mindestens einen Halbleiterleuchtvorrichtung (31, 32; 4144; 51) ausgelegt ist.
  14. Trägersystem, aufweisend mehrere Träger (1; 20; 30; 40; 50) nach einem der vorhergehenden Ansprüche.
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