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DE102009014039A1 - Strahlkopf - Google Patents

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DE102009014039A1
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DE
Germany
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vacuum housing
finger
electron source
vacuum
exit window
Prior art date
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DE102009014039A
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English (en)
Inventor
Clemens Dr. Fiebiger
Wolfgang Hennig
Roland Dr. Schmidt
Björn ÖSTERREICHER
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Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J33/00Discharge tubes with provision for emergence of electrons or ions from the vessel; Lenard tubes
    • AHUMAN NECESSITIES
    • A61MEDICAL OR VETERINARY SCIENCE; HYGIENE
    • A61LMETHODS OR APPARATUS FOR STERILISING MATERIALS OR OBJECTS IN GENERAL; DISINFECTION, STERILISATION OR DEODORISATION OF AIR; CHEMICAL ASPECTS OF BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES; MATERIALS FOR BANDAGES, DRESSINGS, ABSORBENT PADS OR SURGICAL ARTICLES
    • A61L2/00Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor
    • A61L2/02Methods or apparatus for disinfecting or sterilising materials or objects other than foodstuffs or contact lenses; Accessories therefor using physical phenomena
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Abstract

Die Erfindung betrifft einen Strahlkopf mit einem Vakuumgehäuse (1), in dem eine Elektronenquelle (2) angeordnet ist, und mit einem Strahlfinger (3), der mit dem Vakuumgehäuse (1) verbunden ist und an einem distalen Ende (4) ein Austrittsfenster (5) aufweist, wobei die Elektronenquelle (2) als Flachemitter oder als Glühwendel ausgebildet ist. Ein derartiger Strahlkopf liefert trotz eines verringerten Wartungsaufwands eine gleichbleibend gute Qualität des Elektronenstrahls.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen Strahlkopf mit einem Vakuumgehäuse, in dem eine Elektronenquelle angeordnet ist, und mit einem Strahlfinger, der mit dem Vakuumgehäuse verbunden ist und an einem distalen Ende ein Austrittsfenster aufweist.
  • Die von einem Strahlkopf emittierten Elektronen dienen z. B. zur physikalischen Sterilisation von Verpackungsmaterialien und Behältnissen, beispielsweise von Flaschen. Die Elektronen werden in einer Elektronenquelle erzeugt und mittels einer angelegten Hochspannung auf eine definierte kinetische Energie beschleunigt. Die Elektronen driften nach ihrer Beschleunigung durch einen so genannten Strahlfinger und treffen nach dem Durchtritt durch das Austrittsfenster auf den zu sterilisierenden Bereich. Die Elektronenquelle ist bei dem bekannten Strahlkopf als Haarnadel-Emitter ausgeführt. Die Geometrie des von den Elektronen gebildeten Elektronenstrahls hängt ab von der Güte der Glühdrähte und von der Montagegenauigkeit der Glühdrähte innerhalb der Elektronenquelle. Aufgrund von Toleranzen und Abweichungen kann eine gleichbleibend gute Qualität des erzeugten Elektronenstrahls nicht zuverlässig gewährleistet werden, so dass gegebenenfalls ein Austausch der Elektronenquelle erforderlich wird. Dies stellt eine aufwändige Wartungsmaßnahme dar.
  • Aufgabe der vorliegenden Erfindung ist es deshalb, einen Strahlkopf zu schaffen, der trotz eines verringerten Wartungsaufwands eine gleichbleibend gute Qualität des Elektronenstrahls liefert.
  • Die Aufgabe wird erfindungsgemäß durch einen Strahlkopf mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Strahlkopfs sind jeweils Gegenstand von weiteren Ansprüchen.
  • Der Strahlkopf nach Anspruch 1 umfasst ein Vakuumgehäuse, in dem eine Elektronenquelle angeordnet ist, und einen Strahlfinger, der mit dem Vakuumgehäuse verbunden ist und an einem distalen Ende ein Austrittsfenster aufweist. Erfindungsgemäß ist die Elektronenquelle als Flachemitter oder als Glühwendel ausgebildet.
  • Dadurch, dass als Elektronenquelle ein Flachemitter oder eine Glühwendel vorgesehen ist, also als eng tolerierte Elektronenstrahlquelle ausgeführt ist, weist der erzeugte Elektronenstrahl eine sehr geringe Toleranz auf. Mit anderen Worten, der im erfindungsgemäßen Strahlkopf erzeugte Elektronenstrahl besitzt nur eine sehr geringe Aufweitung durch Abstoßung der emittierten Elektronen, ist also sehr gut fokussiert. Die Flugbahn der Elektronen streut somit nur sehr gering, so dass der erzeugte Elektronenstrahl eine hohe Intensität aufweist. Im Gegensatz zu dem bekannten Strahlkopf, bei dem die Elektronenquelle als Haarnadel-Emitter ausgeführt ist, bleibt die gewünschte enge Toleranz der Elektronenquelle bei dem erfindungsgemäßen Strahlkopf während seiner gesamten Lebensdauer erhalten. Damit ist bei der erfindungsgemäßen Lösung trotz eines verringerten Wartungsaufwands eine gleichbleibend hohe Qualität des Elektronenstrahls gewährleistet. Da die Elektronen emittierende Fläche bei einem Flachemitter oder bei einer Glühwendel deutlich größer ist als bei einem Haarnadel-Emitter, erhält man auch eine höhere Intensität bzw. die Temperatur der Elektronenquelle kann entsprechend verringert werden. Weiterhin kann aufgrund der engen Toleranzen des erzeugten Elektronenstrahls auf weitere Fokussierungsmaßnahmen verzichtet werden.
  • Das Know-how und die technischen Anforderungen für die Herstellung eines Flachemitters oder einer Glühwendel sind aus der Fertigung von Röntgenröhren bekannt.
  • Bei dem erfindungsgemäßen Strahlkopf liegt die Vakuumhülle, die von dem Vakuumgehäuse und dem Strahlfinger gebildet ist, beispielsweise auf Massepotential, wohingegen die im Vakuum gehäuse angeordnete Elektronenquelle (Flachemitter, Glühwendel) z. B. auf einem Potential zwischen –50 keV und –200 keV liegt. Beim Anlegen einer entsprechenden Hochspannung werden die von der Elektronenquelle emittierten Elektronen unter Bildung eines Elektronenstrahls somit in Richtung des ebenfalls auf Massepotential liegenden Austrittsfensters beschleunigt. Nach dem Austritt des Elektronenstrahls aus dem Strahlfinger (über das Austrittsfenster) treffen die Elektronen auf der Oberfläche des Verpackungsmaterials oder auf der Oberfläche des Behältnisses auf. Die Oberflächen, die mit den aus dem Strahlfinger austretenden und nunmehr unfokussierten Elektronen beschossen werden, werden dadurch sterilisiert.
  • Bei einer Ausgestaltung des Strahlkopfs nach Anspruch 2 weist der Strahlfinger einen Querschnitt auf, der geringer ist als der Querschnitt des Vakuumgehäuses. Vorzugsweise ist der Querschnitt auf eine Mündung der zu sterilisierenden Behältnisse abgestimmt. Ein derartiger Strahlkopf kann dann mit seinem Strahlfinger jeweils durch die Mündung des Behältnisses geführt werden und die austretenden, nunmehr unfokussierten Elektronen treffen zum weitaus größten Teil auf eine Innenwandung dieses Behältnisses auf.
  • Gemäß einem vorteilhaften Ausführungsbeispiel nach Anspruch 3 bestehen das Vakuumgehäuse und der Strahlfinger aus Edelstahl.
  • Bei einer Ausführungsform des Strahlkopfs gemäß Anspruch 4 weist das Austrittsfenster eine Schichtdicke zwischen 10 μm und 20 μm auf. Damit treten bei den aus dem Strahlfinger austretenden Elektronen nur geringe Verluste durch Abschwächung der Intensität und durch Streuung auf.
  • Das Austrittsfenster besteht nach einer in Anspruch 5 offenbarten Ausgestaltung aus Titan (Ti), das eine Ordnungszahl (Z) von 22 besitzt. Titan besitzt eine hohe Festigkeit bei einer relativ geringen Dichte und bildet an Luft eine äußerst beständige oxidische Schutzschicht aus, die es in vielen Medien korrosionsbeständig macht.
  • Gemäß Anspruch 6 sind jedoch auch Varianten realisierbar, bei denen das Austrittsfenster aus einem Material besteht, das eine Ordnungszahl (Z) kleiner als 22 besitzt. Derartige Materialien, die für die Herstellung des Austrittsfensters verwendet werden können, sind beispielsweise Beryllium (Be, Z = 4), Kohlenstoff (C, Z = 6), Aluminium (Al, Z = 13), Silizium (Si, Z = 14) oder resistente Materialverbindung aus Kohlenstoff (C) und/oder Sauerstoff (O) und/oder Stickstoff (N). Besteht das Austrittsfenster aus einem Material mit einer Ordnungszahl kleiner als 22, dann wird die Streuung (Aufweitung des Elektronenstrahls) und der Energieverlust (Abschwächung der kinetischen Energie) der den Strahlfinger verlassenden Elektronen entsprechend reduziert, so dass bei gleichbleibender Dicke des Austrittsfensters eine geringere Aufheizung des Austrittsfensters auftritt.
  • Bei einer Ausgestaltung des Strahlkopfs nach Anspruch 7 bildet das Vakuumgehäuse mit dem Strahlfinger eine permanent hochvakuumdichte Vakuumhülle. Die hierfür notwendige vakuumdichte Verbindung zwischen dem Vakuumgehäuse und dem Strahlfinger kann beispielsweise durch Schweißen oder Hartlöten hergestellt werden. Alternativ kann der Strahlfinger auch an dem Vakuumgehäuse angeformt sein. Das Know-how und die technischen Anforderungen für die Herstellung einer permanent hochvakuumdichten Vakuumhülle sind aus der Fertigung von Röntgenröhren bekannt.
  • Dadurch, dass der Strahlfinger mit dem Vakuumgehäuse vakuumdicht verbunden ist, bilden das Vakuumgehäuse und der Strahlfinger eine gemeinsame Vakuumhülle. Diese Vakuumhülle ist permanent hochvakuumdicht. Ein zusätzlicher Flansch, an dem zur Aufrechterhaltung bzw. zur Wiederherstellung des Vakuums eine Abpumpeinrichtung angeschlossen werden muss, wird somit nicht benötigt.
  • Aufgrund des fehlenden Flansches besitzt der Strahlkopf gemäß Anspruch 7 ein geringeres Bauvolumen als ein konventioneller Strahlkopf. Die daraus resultierende geringere Baugröße macht den Strahlkopf nach Anspruch 7 damit besonders geeignet für einen Einsatz in Getränkeabfüllautomaten, bei denen unmittelbar vor der Abfüllung des Getränks eine physikalische Sterilisation der Verpackungsmaterialien oder der Behältnisse mittels Elektronenstrahlen vorgenommen wird.
  • Nachfolgend wird anhand einer einzigen Figur in der Zeichnung ein Ausführungsbeispiel der Erfindung näher erläutert, ohne jedoch auf dieses Ausführungsbeispiel beschränkt zu sein.
  • Der in der Zeichnung dargestellte Strahlkopf umfasst ein Vakuumgehäuse 1, in dem eine Elektronenquelle 2 angeordnet ist, und einen Strahlfinger 3, der mit dem Vakuumgehäuse 1 verbunden ist und an einem distalen Ende 4 (Austrittsöffnung) ein Austrittsfenster 5 aufweist. Bei der gezeigten Ausführungsform des Strahlkopfs bildet das Vakuumgehäuse 1 mit dem Strahlfinger 3 eine permanent hochvakuumdichte Vakuumhülle 6, die vorzugsweise aus Edelstahl gefertigt ist.
  • Bei dem dargestellten Ausführungsbeispiel liegt die Vakuumhülle 6, die von dem Vakuumgehäuse 1 und dem Strahlfinger 2 gebildet ist, beispielsweise auf Massepotential, wohingegen die im Vakuumgehäuse 1 angeordnete Elektronenquelle 2 z. B. auf einem Potential zwischen –50 keV und –200 keV liegt. Beim Anlegen einer entsprechenden Hochspannung werden die von der Elektronenquelle 2 (Flachemitter, Glühwendel) emittierten Elektronen 7 unter Bildung eines Elektronenstrahls (in der Zeichnung als gestrichelte Linie 7 dargestellt) somit in Richtung des ebenfalls auf Massepotential liegenden Austrittsfensters 5 beschleunigt. Nach dem Austritt der Elektronen 7 aus dem Strahlfinger 3 (über das Austrittsfenster 5) treffen diese unfokussiert auf der Oberfläche des Verpackungsmaterials oder auf der Oberfläche des Behältnisses auf (in der Zeichnung nicht dargestellt). Die Oberflächen, die mit den aus dem Austrittsfenster 5 austretenden Elektronen 7 beschossen werden, werden dadurch sterilisiert.
  • Bei dem in der Zeichnung dargestellten Strahlkopf ist die Elektronenquelle 2 erfindungsgemäß als Flachemitter oder als Glühwendel ausgeführt. Die Elektronenquelle 2 ist über einen Hochspannungsanschluss 8 mit einem in der Zeichnung nicht dargestellten Hochspannungskabel mit einer Hochspannungsquelle (Hochspannungserzeuger, Generator) verbunden.
  • Die Kathode 2 ist weiterhin von einem Wehnelt-Zylinder 9 (negativ vorgespannte Steuerelektrode) zylinderförmig umgeben, die die aus der Kathode 2 austretenden Elektronen 7 zu einem Elektronenstrahl fokussiert.
  • Die Kathode 2, der Hochspannungsanschluss 8 und der Wehnelt-Zylinder 9 sind über einen Isolator 10 mechanisch im Vakuumgehäuse 1 befestigt.
  • Der Übergang vom Vakuumgehäuse 1 zum Strahlfinger 3, das ist der Bereich, an dem der Elektronenstrahl 7 aus dem Vakuumgehäuse 1 austritt und in den Strahlfinger 3 eintritt, ist durch einen Koronaring 11 vor Entladungseffekten und Überschlägen und somit vor einer Verschlechterung der Qualität des Elektronenstrahls 7 geschützt. Durch eine Einschnürung des elektrischen Feldes wird eine Feldüberhöhung vermieden, wodurch die Hochspannungsfestigkeit und damit die Hochspannungssicherheit gewährleistet sind. Durch die Anordnung des Koronarings 11 wird der Krümmungsradius im Bereich des Übergangs vom Vakuumgehäuse 1 in den Strahlfinger 3 deutlich vergrößert und damit ein scharfkantiger Übergang, der zu Feldüberhöhungen führt, zuverlässig vermieden.
  • Weiterhin wird durch den Koronaring 11 eine eventuelle Auffächerung des Elektronenstrahls 7 auf dem Weg zum Austrittsfenster 5 vor einem Eintritt der Elektronen 7 in den Strahlfinger 3 weitestgehend verhindert. Der Koronaring 11 wirkt also auch als Fokussierungsring. Eventuell nicht fokussierte Elektronen 7 werden auf einer Anodenplatte 12 gesammelt, die auf der dem Strahlfinger 3 benachbarten Innenseite des Vakuumgehäuses 1 angeordnet ist.
  • Bei dem in der einzigen Figur gezeigten Strahlkopf weist der Strahlfinger 3 einen Querschnitt auf, der geringer ist als der Querschnitt des Vakuumgehäuses 1. Vorzugsweise ist der Querschnitt auf eine Mündung der zu sterilisierenden Behältnisse abgestimmt. Ein derartiger Strahlkopf kann dann mit seinem Strahlfinger 3 jeweils durch die Mündung des Behältnisses geführt werden und die austretenden Elektronen 7 treffen bevorzugt auf eine Innenwandung dieses Behältnisses auf.
  • Bei der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsform des Strahlkopfs besteht das Austrittsfenster 5 aus Titan (Ti) und weist eine Schichtdicke zwischen 10 μm und 20 μm auf. Damit treten bei den aus dem Strahlfinger 3 austretenden Elektronen 7 nur geringe Verluste durch Abschwächung der Intensität und durch Streuung auf.

Claims (7)

  1. Strahlkopf mit einem Vakuumgehäuse (1), in dem eine Elektronenquelle (2) angeordnet ist, und mit einem Strahlfinger (3), der mit dem Vakuumgehäuse (1) verbunden ist und an einem distalen Ende (4) ein Austrittsfenster (5) aufweist, dadurch gekennzeichnet, dass die Elektronenquelle (2) als Flachemitter oder als Glühwendel ausgebildet ist.
  2. Strahlkopf nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Strahlfinger (3) einen Querschnitt aufweist, der geringer ist als der Querschnitt des Vakuumgehäuses (1).
  3. Strahlkopf nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse (1) und der Strahlfinger (3) aus Edelstahl bestehen.
  4. Strahlkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Austrittsfenster (5) eine Schichtdicke zwischen 10 μm und 20 μm aufweist.
  5. Strahlkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Austrittsfenster (5) aus Titan (Ti) besteht.
  6. Strahlkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Austrittsfenster (5) aus einem Material besteht, das eine Ordnungszahl (Z) kleiner als 22 besitzt.
  7. Strahlkopf nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Vakuumgehäuse (1) mit dem Strahlfinger (3) eine permanent hochvakuumdichte Vakuumhülle (6) bildet.
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