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Die
vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme
von Wertdokumenten und ein Verfahren und ein Vorrichtung zur Annahme
und Speicherung von Wertdokumenten.
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Unter
Wertdokumenten werden dabei blattförmige Gegenstände
verstanden, die beispielsweise einen monetären Wert oder
eine Berechtigung repräsentieren und daher nicht beliebig
durch Unbefugte herstellbar sein sollen. Sie weisen daher nicht
einfach herzustellende, insbesondere zu kopierende Merkmale auf,
deren Vorhandsein ein Indiz für die Echtheit, d. h. die
Herstellung durch eine dazu befugten Stelle, ist. Wichtige Beispiele
für solche Wertdokumente sind Coupons, Gutscheine, Schecks
und insbesondere Banknoten.
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Zur
Annahme und Speicherung solcher Wertdokumente werden vielfach Vorrichtungen
verwendet, die angenommenen Wertdokumente zwar wenigstens auf deren
Wert und deren Echtheit gemäß vorgegebenen Kriterien
prüfen, jedoch als echt erkannte Wertdokumente unterschiedslos
in einen Behälter speichern, der zur Aufnahme der angenommenen
Wertdokumente dient.
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Ein
solcher Behälter kann dann mit den darin gespeicherten
Wertdokumenten der Vorrichtung entnommen und beispielsweise zu einer
Bank oder einem Geldabrechungsunternehmen transportiert werden.
Die Wertdokumente werden von der Bank bzw. dem Unternehmen geprüft
und sortiert, der Wert der Dokumente wird dem Besitzer der Vorrichtung
auf einem Konto gutgeschrieben. Wertdokumente, die als echt erkannt
wurden und deren Zustand gemäß vorgegebener Zustandskriterien
hinreichend gut ist, können wieder in Umlauf gebracht werden.
Insbesondere können sie zur Beschickung von Geldausgabeautomaten
verwendet werden.
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In
Zukunft werden Vorrichtungen zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten
verwendet werden, die zusätzlich den Zustand angenommener
Wertdokumente prüfen. Eine unterschiedslose Stapelung in
einem Behälter führt dazu, daß die Prüfungsergebnisse
der Vorrichtung nicht weiter verwendet werden können.
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Der
vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
und Mittel bereitzustellen, die die Annahme, Speicherung und Weiterbearbeitung
von Wertdokumenten gegenüber dem beschriebenen Ablauf vereinfachen
können.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch einen Behälter zur Aufnahme
von Wertdokumenten mit einem Gehäuse, einem in dem Gehäuse
ausgebildeten Aufnahmeraum zur Aufnahme von Wertdokumenten und zwei
in dem Aufnahmeraum relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelementen,
von denen jedes in dem Aufnahmeraum mit dem Gehäuse einen
jeweiligen Stapelraum variabler Stapelhöhe bildet, und
für jeden der Stapelräume jeweils eine in dem
Gehäuse ausgebildete Zuführöffnung, durch
die dem jeweiligen Stapelraum Wertdokumente zuführbar sind.
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Ein
solcher Behälter ermöglicht eine Speicherung angenommenen
Wertdokumenten getrennt nach Eigenschaften oder Eigenschaftsprofilen,
die bei der Annahme ermittelt wurden.
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Die
Aufgabe wird daher weiter auch gelöst durch ein Verfahren
zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten, bei dem für
ein angenom menes Wertdokument dessen Typ und/oder wenigstens eine
vorgegebene Eigenschaft ermittelt wird, und das Wertdokument in
Abhängigkeit von dem für es ermittelten Typ und/oder
der für es ermittelten Eigenschaft zu einer der beiden
Zuführöffnungen eines erfindungsgemäßen
Behälters transportiert und durch diese dem Behälter
zugeführt wird.
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Darüber
hinaus wird die Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zur
Annahme und Speicherung von Wertdokumenten mit einer Eingabeeinrichtung,
mittels derer der Vorrichtung Wertdokumente zuführbar sind,
einer Aufnahme für einen erfindungsgemäßen
Behälter, einer Transporteinrichtung, die dazu ausgebildet
ist, Wertdokumente vereinzelt von der Eingabe in Abhängigkeit
von Steuersignalen zu einer der Zuführöffnungen
eines in der Aufnahme befindlichen erfindungsgemäßen
Behälters zu transportieren, einer Prüfeinrichtung,
die dazu ausgebildet ist, einen Typ und/oder wenigstens eine vorgegebene
Eigenschaft eines ihr vereinzelt von der Transporteinrichtung zugeführten
Wertdokument zu ermitteln, und einer Steuereinrichtung, die dazu
ausgebildet ist, in Abhängigkeit von dem für das
Wertdokument ermittelten Typ bzw. der für das Wertdokument
ermittelten Eigenschaft ein Steuersignal an die Transporteinrichtung
abzugeben, das bestimmt, zu welcher der Zuführöffnungen
die Transporteinrichtung das jeweilige Wertdokument transportiert.
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Die
Verwendung des Behälters erlaubt es, in dem Behälter
zwei getrennte Stapel von angenommenen Wertdokumenten zu bilden.
Die Verwendung der relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelemente
erlaubt es weiterhin, daß in den Behälter ungefähr
eine gleiche Anzahl von Wertdokumenten gestapelt werden kann, unabhängig
davon, in welchen der beiden Stapelräume mehr Wertdokumente
gespeichert werden. Denn die Stapelräume ergeben sich durch
Unterteilung des Aufnahmeraumes mittels der Anlage elemente. Dies
erlaubt es, von der Vorrichtung angenommene Wertdokumente durch
ein Transportunternehmen in vorgegebenen zeitlichen Abständen,
die aus Erfahrungswerten über die Nutzung der Vorrichtung
abgeleitet sein können, abholen zu lassen, ohne daß der
Füllstand des Behälters zuvor geprüft
zu werden braucht. Bei der alternativ denkbaren Verwendung von zwei
bekannten Behältern, in die die Wertdokumente gestapelt
werden, könnte dagegen der Fall auftreten, daß nur
einer der Behälter weitgehend gefüllt ist, der
andere jedoch fast leer. Die Abholung durch ein Transportunternehmen
ist dann nicht sehr effektiv, da zwei Behälter zu transportieren
sind, obwohl nur Wertdokumente entsprechend dem Fassungsvermögen
nur eines Behälters transportiert werden.
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Vorzugsweise
sind die Anlageelemente indem Behälter linear bewegbar
geführt. Die Zuführöffnungen können
dann insbesondere in sich gegenüberliegenden Seiten des
Behälters ausgebildet sein.
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Prinzipiell
kann der Behälter für beliebige Arten der Zuführung
von Wertdokumenten ausgebildet sein. Vorzugsweise sind jedoch die
Zuführöffnungen zum Einstempeln von Wertdokumenten
durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume
ausgebildet. Bei dem Verfahren können dann die Wertdokumente
durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume
eingestempelt werden. Hier verfügt die Vorrichtung vorzugsweise
für jede der Zuführöffnungen über
eine Einrichtung zum Einstempeln von Wertdokumenten in die jeweilige
Zuführöffnung. Diese Einrichtungen können
insbesondere auch Teil der Transporteinrichtung sein. Diese Ausführungsformen erlauben
einen sehr einfachen Aufbau des Behälters und eine sehr
kompakte Stapelung von angenommenen Wertdokumenten. Unter einem
Einstempeln wird dabei verstanden, daß ein, vorzugsweise
stempelartiges, Einstempelelement vorgesehen ist, das ein herantransportiertes
Wertdoku ment durch Druck auf die Fläche des Wertdokuments
in eine Richtung quer zur Transportrichtung in bzw. durch die Zuführöffnung bewegt,
wobei das Wertdokument nach dem Einstempeln innerhalb des Behälters
zurückgehalten wird. Bei dem Behälter kann dazu
die Zuführöffnung in wenigstens einer Richtung
kleiner als die Ausdehnung des einzustempelnden Wertdokuments sein,
so daß dieses nach dem Einstempeln darin gehalten wird.
Der Behälter kann zum Einstempeln aber auch über
wenigstens ein Rückhalteelement verfügen, das ein
eingestempeltes Wertdokument in dem jeweiligen Stapelraum hält,
d. h. eine selbständige Bewegung des Wertdokuments aus
dem Stapelraum durch die Zuführöffnung weitgehend
verhindert, das Einstempeln jedoch erlaubt. Das Element kann hierzu
zwischen einer Einstempelstellung, in der ein Einstempeln möglich
ist, und einer Rückhaltestellung, in der ein Austreten
von Wertdokumenten durch die jeweilige Zuführöffnung
verhindert wird, beweglich sein. Es ist aber auch möglich,
mit dem Gehäuse verbundene Rückhalteelemente,
beispielweise in Einstempelrichtung nach der Zuführöffnung
angeordnete Zungen, Vorsprünge oder Stege zu verwenden.
In diesem Fall wie auch bei Verwendung einer Zuführöffnung,
die wie oben ausgeführt in einer Richtung kleiner ist als das
Wertdokument, wird das Wertdokument beim Einstempeln wenigstens
teilweise verformt, wenn es das Rückhalteelement bzw. die
Zuführöffnung passiert; ein Austreten wird jedoch
verhindert, da eine selbständige Verformung des Wertdokuments
für eine Bewegung aus der Zuführöffnung
heraus nicht auftritt.
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Die
Bewegung der Anlageelemente kann grundsätzlich beliebig
erfolgen. Vorzugsweise sind die Anlageelemente relativ zueinander
bewegbar. Dies erlaubt es insbesondere, in den beiden Stapelräumen
Wertdokumentstapel zu bilden, in denen die Wertdokument nicht nur
lose aufeinanderliegen, und die daher eine bessere Stapelqualität
aufweisen.
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Dann
kann der Behälter weiter eine Vorspanneinrichtung aufweisen,
die dazu ausgebildet ist, die Anlageelemente voneinander wegzudrängen.
Die Vorspanneinrichtung kann insbesondere ein elastisch verformbares
Element, beispielsweise eine Feder zwischen den Anlageelementen,
aufweisen, das bei einer Bewegung der Anlageelemente aufeinander
zu gespannt wird und daher die Anlageelemente voneinander wegdrängt,
wenn die die Bewegung verursachenden Kräfte nicht mehr
wirken. Diese Ausführungsform erlaubt zum einen bei einer
Ausbildung des Behälters zum Einstempeln der Wertdokumente ein
einfaches und sicheres Einstempeln und zum anderen einen sehr einfachen
Aufbau.
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Der
Behälter kann alternativ oder zusätzlich eine
Vorspanneinrichtung aufweisen, die dazu ausgebildet ist, auf die
Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung,
die in den von dem jeweiligen Anlageelement begrenzten Stapelraum führt,
parallel zur Stapelrichtung auszuüben. Diese Vorspanneinrichtung
kann beispielsweise für jedes der Anlageelemente ein mit
dem Gehäuse verbundenes oder sich an diesem abstützendes
elastisch verformbares Element, beispielsweise eine Feder, aufweisen,
das auf das Anlageelement die Kraft in Richtung der jeweiligen Zuführöffnung
ausübt.
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Auch
ist es möglich, daß der Behälter weiter wenigstens
eine Stelleinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, wenigstens
eines der Anlageelemente in dem Aufnahmeraum zu bewegen. Die Stelleinrichtung
kann hierzu über einen durch elektrische Signale steuerbaren
Antrieb oder über ein Koppelelement, das mittels eines
Antriebs der Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten antreibbar
ist, verfügen. Diese Ausführungsform eignet sich
insbesondere für Behälter, denen die Wertdokumente
nicht durch Einstempeln zugeführt werden.
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Der
Behälter ist vorzugsweise als Sicherheitsbehälter
ausgebildet und besitzt dann ein Gehäuse, das aus einem
Material gefertigt ist, das nur unter Verwendung von Werkzeugen
zerstört werden kann, beispielsweise Metallen oder entsprechend
widerstandsfähigen Kunststoffen.
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Der
Behälter kann in vielfacher Weise verwendet werden. So
kann bei dem Verfahren vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben sein,
daß das Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf
dessen Zustand erfüllt oder nicht. Bei der Vorrichtung
kann dann die vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben sein, daß das
Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf dessen Zustand erfüllt
oder nicht. Unter dem Zustand des Wertdokuments kann dabei insbesondere
ein Verschmutzungsgrad, insbesondere ein Verschmutzungsgrad im sichtbaren
Wellenlängenbereich, und/oder die Lappigkeit des Wertdokuments
verstanden werden. Zur Prüfung des Verschmutzungsgrades
kann die Prüfungseinrichtung beispielsweise im sichtbaren Wellenlängenbereich
arbeitende ortsauflösende optische Sensoren aufweisen,
zur Bestimmung der Lappigkeit Sensoren, die Geräusche bei
der Verformung der Wertdokumente erfassen, oder geeignete Ultraschallsensoren.
Damit ermöglicht die Erfindung eine Auftrennung der Wertdokumente
bereits bei der Abstapelung in dem Behälter nach deren
Zustand.
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Insbesondere
kann das Kriterium ein Kriterium für die Wiederverwendbarkeit
des Wertdokuments und/oder die Umlauffähigkeit des Wertdokuments
umfassen. Insbesondere kann das Kriterium so gewählt sein,
daß eine Unterscheidung nach Umlauffähigkeit oder
nach der Eignung für die Wiederausgabe mittels Geldausgabeautomaten
durchgeführt werden kann. Bei Leeren des Behälters
kann dann auf eine nochmalige Prüfung der als umlauffähig
bzw. wiederausgebbar erkannten Wertdokumente verzichtet werden.
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Weiter
können bei dem Verfahren einer der beiden Zuführöffnungen
nur Wertdokumente zugeführt werden, die vorgegebene Typen
aufweisen und gemäß dem Kriterium wiederverwendbar
bzw. umlauffähig sind. Bei der Vorrichtung kann dann die Steuereinrichtung
so ausgebildet sein, daß sie Steuersignale, auf die hin
Wertdokumente einer der beiden Zuführöffnungen
zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die
Wertdokumente vorgegebene Typen ermittelt wurden und ermittelt wurde,
daß diese gemäß dem Kriterium wiederverwendbar
bzw. umlauffähig sind.
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Alternativ
ist denkbar, daß dem Behälter durch eine der beiden
Zuführöffnungen nur Wertdokumenten wenigstens
eines vorgegebenen ersten Typs und der anderen Zuführöffnung
nur Wertdokumente wenigstens eine anderen vorgegebenen Typs zugeführt
werden.
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Bei
der Vorrichtung kann dann die Steuereinrichtung so ausgebildet sein,
daß sie Steuersignale, auf die hin Wertdokumente einer
der beiden Zuführöffnungen zugeführt
werden, nur dann abgibt, wenn für die Wertdokumente wenigstens
ein vorgegebener Typ ermittelt wurde, und daß sie Steuersignale,
auf die hin Wertdokumente der anderen der beiden Zuführöffnungen
zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die
Wertdokumente wenigstens ein anderer vorgegebener Typ ermittelt
wurde. Insbesondere kann der zweite Typ Schecks umfassen, während
der erste Typ Banknoten sind.
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Die
Erfindung wird im Folgenden noch weiter beispielhaft an Hand der
Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
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1 eine
schematische Ansicht einer Wertdokumentannahmevorrichtung mit einem
Behälter zur Aufnahme von angenommenen Wertdokumenten;
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2 eine
schematische Draufsicht auf den Behälter in 1,
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3 eine
schematische teilweise geschnittene Ansicht des Behälters
in 1 von der schmaleren Seite, und
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4 eine
teilweise geschnittene Ansicht eines weiteren Behälters
zur Verwendung in der Vorrichtung der 1.
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Eine
in 1 schematisch veranschaulichte Vorrichtung 10 zur
Annahme von Wertdokumenten 12 verfügt in einem
Vorrichtungsgehäuse 14 über ein Eingabefach 16,
in das anzunehmende Wertdokumente einlegbar sind, einen Vereinzler 18 zum
Vereinzeln als Stapel in das Eingabefach 16 eingelegter Wertdokumente,
eine Prüfeinrichtung 20 zur Prüfung der
Wertdokumente und Bildung und Abgabe von Prüfsignalen,
eine Aufnahme 22 für einen Sicherheitsbehälter 24 und
eine Transporteinrichtung 26 zum Transport angenommener
Wertdokumente von dem Vereinzler 18 zu der Prüfeinrichtung 20 und
von dieser zu dem Sicherheitsbehälter 24. Weiter
sind zwei Einstempelvorrichtungen 28 und 28' vorgesehen,
die so ausgebildet und angeordnet sind, daß diese an gegenüberliegenden
Seiten des Sicherheitsbehälters 24 in der Aufnahme 22 mittels
der Transporteinrichtung 26 herantransportierte Wertdokumente
in den Sicherheitsbehälter 24 einstempeln können.
Die Vorrichtung 10 verfügt weiter über
eine Steuereinrichtung 30, die über Signalverbindungen wenigstens
mit der Prüfeinrichtung 20, der Transporteinrichtung 26 und
den Einstempelvorrichtungen 28 und 28 verbunden
ist und in Abhängigkeit von Signalen der Prüfeinrichtung 20 die
Transporteinrichtung 26 und die Einstempelvorrichtungen 28 und 28' ansteuert.
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Der
Sicherheitsbehälter 24, der im Beispiel zum Einstempeln
von Wertdokumenten vorgesehen ist, ist in 2 und 3 genauer
gezeigt. Er ist zur Aufnahme von Wertdokumenten vorgegebener verschiedener
Typen ausgebildet. Unter Wertdokumenten verschiedener Typen werden
in diesem Ausführungsbeispiel Banknoten unterschiedlicher
Denomination in wenigstens einer Währung, vorzugsweise zwei
Währungen verstanden.
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Der
Sicherheitsbehälter 24 verfügt über
ein Gehäuse 32, das einen Aufnahmeraum 34 zur
Aufnahme von Wertdokumenten bildet. Der Aufnahmeraum 34 besitzt
quer zur Stapelrichtung einen rechteckigen Querschnitt, der so groß ist,
daß Wertdokumente für alle Typen von Wertdokumenten,
für deren Aufnahme der Behälter bzw. deren Annahme
die Vorrichtung vorgesehen ist, darin Platz finden. In dem Aufnahmeraum 34 sind
zwei im Ausführungsbeispiel gleich ausgebildete Anlageelemente 36 und 36 in Form
von Platten entlang der Stapelrichtung bzw. einer geometrischen
Stapelachse S orthogonal zu dem Querschnitt bewegbar gelagert. Diese
sind genauer so ausgebildet und gelagert, daß sie in dem
Gehäuse mit nur einem sehr geringen Spiel quer zur Stapelachse
S geführt bewegbar sind. Entsprechende mechanische Einrichtungen
zur Lagerung sind dem Fachmann bekannt.
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Das
Gehäuse 32 besitzt an den entlang der Stapelachse
gegenüberliegenden Enden im Ausführungsbeispiel
gleich ausgebildete Zuführöffnungen 38 und 38',
deren Länge größer ist als die Länge
des längsten Wertdokumentes L der für die Vorrichtung und
den Sicherheitsbehälter vorgesehenen Typen, deren Breite
aber kleiner als die Breite des schmalsten Wertdokumente S dieser
Wertdokumente ist (vgl. 2).
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Die
Anlageelemente 36 und 36 bilden jeweils mit dem
Gehäuse 32 Stapelräume 40 und 40,
die entlang der Stapelachse durch die jeweiligen Anlageelemente 36 bzw. 36' und
die Stirnflächen 42 bzw. 42' des Gehäuses 32 mit
den Zuführöffnungen 38 bzw. 38' in
einer Stapelrichtung parallel zu der Stapelachse S begrenzt sind.
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Da
die Anlageelemente 36 und 36' relativ zueinander
und zu dem Gehäuse 32 bewegbar gelagert sind,
sind die entsprechenden Stapelräume 40 und 40' in
ihrer Höhe parallel zur Stapelachse S variabel.
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Eine
Vorspanneinrichtung 44 in Form eines elastischen Elements,
im Beispiel einer Schraubenfeder, ist zwischen den Anlageelementen 36 und 36' angeordnet,
so daß diese die Anlageelemente 36 und 36' voneinander
entlang der Stapelachse S wegdrängt. Damit wird auf jedes
der Anlageelemente 36 und 36' eine Kraft in Richtung
auf die diesem unmittelbar gegenüberliegende Zuführöffnung 38 bzw. 38' ausgeübt.
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Wird
nun ein Wertdokument mit seiner Fläche näherungsweise
parallel zu einem der Anlageelemente 36 bzw. 36' durch
die entsprechende Zuführöffnung 38 bzw. 38' in
den jeweiligen Stapelraum 40 bzw. 40' eingestempelt,
bewegt das Wertdokument das Anlageelement 36 bzw. 36',
und, wenn bereits Wertdokumente auf dem Anlageelement 36 bzw. 36' gestapelt
sind, den jeweiligen an dem Anlageelement anliegenden Stapel zusammen
mit dem Anlageelement 36 unter weiterer Spannung des elastischen Elements
in den Stapelraum 40 bzw. 40. Wirkt die einstempelnde,
auf das Wertdokument in Richtung des Anlageelements wirkende Kraft
nicht mehr, übt die Vorspanneinrichtung 44 eine
in Richtung der Zuführöffnung wirkende Kraft auf
das Anlageelement und damit den Stapel aus, der dadurch zwischen dem
Anla geelement und der Stirnseite des Gehäuses bzw. den
Rändern der Zuführöffnung geklemmt gehalten
wird.
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Da
ein Einstempeln durch beide Zuführöffnungen und
damit von beiden Seiten möglich ist, kann der durch den
Aufnahmeraum begrenzte Bereich zum Stapeln von Wertdokumenten einfach
in die zwei Stapelbereiche aufgeteilt werden, wobei sich die Aufteilung
allein nach der Anzahl der durch die jeweiligen Zuführöffnungen
zugeführten Wertdokumente richtet. Das bedeutet, daß der
Behälter 24 nach Aufnahme einer vorgegebenen Anzahl
von Wertdokumenten gefüllt ist, wobei es keine Rolle spielt,
ob sie dem einen oder dem anderen Stapelraum zugeführt
wurden.
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Die
Vorrichtung 10 ist zur Verwendung dieser Sicherheitsbehälter
ausgebildet. Dazu umfaßt zum einen die Transporteinrichtung 26 eine
Weiche 46, einen von dem Vereinzler 18 zu der
Weiche 46 führenden Prüfabschnitt 48 und
zwei mit der Weiche 46 verbundene Abschnitte 50 und 50',
die jeweils zu den Einstempelvorrichtungen 28 und 28' führen.
Der Prüfabschnitt 48 der Transporteinrichtung 26 von dem
Vereinzler 18 bis zu der Weiche 46 und die Abschnitte 50 und 50' können
grundsätzlich beliebig ausgebildet sein und insbesondere
zum Transport mit Riemen und/oder Rollen ausgestattet sein.
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Die
Abschnitte 50 und 50' verlaufen im Bereich des
Sicherheitsbehälters 24 in der Aufnahme 22 parallel
zueinander und wenigstens näherungsweise parallel zu den
Anlageelementen 36 und 36'. Letzteres kann durch
entsprechende Anordnung und Ausbildung der Aufnahme 22 erreicht
werden.
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Die
Einstempelvorrichtungen 28 und 28' sind im Beispiel
gleich ausgebildet, jedoch so angeordnet, daß die Richtungen,
in denen sie Wertdokumente durch Zuführöffnungen 38 und 38' in
den Sicherheitsbehälter 24 einstem peln, entgegengesetzt
sind. Sie umfassen insbesondere entlang der Stapelachse mittels
eines jeweiligen von der Steuereinrichtung 30 angesteuerten
Antriebs 52 bewegbare Stempel 54, die eine quer
zu der Bewegungsrichtung ausgerichtete ebene Stempelfläche
aufweisen, die beim Einstempeln auf das einzustempelnde Wertdokument drückt.
Die Stempel 54 sind so klein, daß sie wenigstens
soweit in bzw. durch die Zuführöffnungen 38 bzw. 38' bewegbar
sind, daß mittels der Stempel 54 Wertdokumente
aus den Abschnitten 50 bzw. 50' in den Sicherheitsbehälter 24 einstempelbar
sind.
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Die
Steuerung der Transporteinrichtung 26 und insbesondere
der Weiche 46 und der Einstempelvorrichtungen 28 und 28' erfolgt
im vorliegenden Beispiel durch die Steuereinrichtung 30 in
Abhängigkeit von Prüfsignalen der Prüfeinrichtung 20.
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Bei
der Annahme von Wertdokumenten werden die aus dem Eingabefach 16 durch
den Vereinzler 18 vereinzelt und einzeln der Transporteinrichtung 26 zugeführt,
die diese der Prüfeinrichtung 20 zuführt.
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Die
Prüfeinrichtung 20 ist dazu ausgebildet, Wertdokumente
der vorgegebenen Typen zu erkennen und damit ihren Wert zu bestimmen,
die Wertdokumente entsprechend vorgegebener Kriterien auf Echtheit
und/oder Falschheit zu prüfen und den Zustand der Wertdokumente
zu bestimmen. Hierzu können aus dem Stand der Technik bekannte
Sensoren, beispielsweise optische Sensoren, verwendet werden. Insbesondere
zur Prüfung des Zustands können ein optischer
Sensor, der zur Erkennung von Verschmutzungen der Wertdokumente
ausgebildet ist, und/oder ein. Sensor zur Erkennung der Lappigkeit der
Wertdokumente enthalten sein.
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Nach
Erfassung und Prüfung eines an ihr vorbei transportierten
Wertdokuments gibt die Prüfeinrichtung 20 Prüfsignale
an die Steuereinrichtung 30 ab, die darstellen, ob das
Wertdokument einen der vorgegebenen Typen hat und, wenn dies so
ist, welchen, ob das Wertdokument gemäß den vorgegebenen
Kriterien als echt oder gefälscht erkannt wurde, und ob
das Wertdokument gemäß vorgegebenen Kriterien
für dessen Zustand als wiederausgabefähig bzw.
umlauffähig oder nicht erkannt wurde.
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Empfängt
die Steuereinrichtung 30 für ein Wertdokument
Prüfsignale, die darstellen, daß dessen Typ nicht
erkannt werden konnte bzw. dessen Typ als nicht den vorgegebenen
Typen zugehörig erkannt wurde und/oder daß es
als nicht echt erkannt wurde, steuert die Steuereinrichtung 30 eine
nicht gezeigte Weiche der Transporteinrichtung 26 so an, daß das
Wertdokument über einen nicht gezeigten Transportpfadzweig
wieder ausgegeben wird.
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Andernfalls,
also bei einer Erkennung eines vorgegebenen Typs und einer Erkennung
als echt bzw. nicht falsch, wird es der Weiche 46 zugeführt. Die
Steuereinrichtung 30 steuert die Weiche 46 und die
Einstempelvorrichtungen 28 und 28' in Abhängigkeit
von dem durch die Prüfsignale dargestellten Zustand der
Wertdokumente an. Wurde das Wertdokument als umlauffähig
erkannt, steuert sie die Weiche 46 so an, daß das
Wertdokument in den Abschnitt 50 transportiert und der
Einstempelvorrichtung 28 zugeführt wird. Die Steuereinrichtung 30 steuert
dann die Einstempelvorrichtung 28 so an, daß diese
das Wertdokument in den oberen Stapelraum 40 einstempelt.
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Andernfalls
steuert sie die Weiche 46 so an, daß das Wertdokument
in den Abschnitt 50 gelangt und dort zu der Einstempelvorrichtung 28' transportiert
wird, die sie auf entsprechende Ansteuerung durch die Steuereinrich tung 30 in
den anderen Stapelraum 40' des Sicherheitsbehälters 24 einstempelt.
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Die
Steuereinrichtung 30 registriert weiter den Wert der angenommenen
Wertdokumente in bekannter Weise, wobei nach Annahme aller Wertdokumente
eines Stapels dem Einzahler ein entsprechender Betrag auf einem
Datenspeicher in der Vorrichtung oder über eine Netzwerkverbindung
einem abgesetzten Datenspeicher gutgeschrieben wird.
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Diese
Art der Annahme von Wertdokumenten erlaubt es, umlauffähige
Wertdokumente direkt dem Sicherheitsbehälter entnehmen
und wieder verwenden zu können, ohne daß eine
weitere Prüfung notwendig ist. gleichzeitig kann der Behälter
eine feste Gesamtzahl von Wertdokumenten aufnehmen, unabhängig
davon, wieviele dieser Wertdokumente als umlauffähig erkannt
wurden. Die Intervalle, in denen der Sicherheitsbehälter
ausgetauscht werden muß, sind daher relativ einfach abzuschätzen.
Insbesondere braucht nur ein weitgehend oder ganz gefüllter Behälter
ausgetauscht zu werden, während bei einer Speicherung in
zwei konventionellen Behältern einer der Behälter,
in der Regel der für als nicht mehr umlauffähig
erkannte Wertdokumente, bei Austausch des Behälters für
die als umlauffähig erkannten Wertdokumente nicht gefüllt
zu sein braucht und daher unnötiger Aufwand entsteht.
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Eine
zweite Ausführungsform eines Behälters in 4 unterscheidet
sich von dem Behälter in den 1 bis 3 dadurch,
daß nun keine Vorspanneinrichtung mit einem elastischen
Element zwischen den Anlageelementen vorgesehen ist, sondern die
Vorspanneinrichtung separate elastische Elemente für die
Anlageelemente aufweist, die auf die Anlageelemente jeweils eine
Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung, die in
den von dem jeweiligen An lageelement begrenzten Stapelraum führt,
parallel zur Stapelrichtung ausüben. Hierzu sind auch das Gehäuse
und die Anlageelemente verändert. Alle anderen Teile des
Behälters sind gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel
unverändert, so daß für diese die gleichen
Bezugszeichen verwendet werden.
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Das
Gehäuse 32' ist bei gleichen Zuführöffnungen 38 und 38' breiter
als das Gehäuse 32 und verfügt auf gegenüberliegenden
Seiten über flächige Leitelemente 56,
die sich über die gesamte Höhe des Aufnahmeraums 34 parallel
zu der Stapelachse S erstrecken. Sie bilden mit den entsprechenden
parallel zu ihnen verlaufenden Gehäusewänden Zwischenräume,
in denen als Vorspanneinrichtung elastische Elemente 44' in
Form von Federn angeordnet sind, die mit einem Ende an einer jeweiligen
Stirnseiten des Gehäuses 32' und mit dem anderen
Ende an den jeweiligen Anlageelementen 36'' und 36''' befestigt sind.
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Die
Anlageelemente 36'' und 36'' unterscheiden sich
von den Anlageelementen 36 und 36' durch jeweils
an den Längsseiten an den Enden auf beiden Seiten ausgebildete
Vorsprünge 58, die durch parallel zu den Stapelrichtungen
bzw. den Bewegungsrichtungen der Anlageelemente, d. h. der Stapelachse
S, ausgebildete Schlitze der Leitelemente 56 greifen und
an denen die elastischen Elemente 44' angreifen.
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Die
elastischen Elemente 44' sind so ausgebildet, daß durch
sie auf die Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die
Zuführöffnung, die in den von dem jeweiligen Anlageelement
begrenzten Stapelraum führt, parallel zur Stapelrichtung
bzw. Stapelachse S ausgeübt wird.
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Die
Leitelemente 56 verhindern, daß gestapelte Wertdokumente
mit den elastischen Elementen 44' in Berührung
kommen und das Abstapeln dadurch behindert wird.
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In
weiteren Ausführungsbeispielen der Vorrichtung können
die Einstempelvorrichtungen ausgebildet sein wie in
WO 92/ 20892 A1 ,
EP 0 684 929 B1 oder
EP 0 967 165 A1 ausgebildet
sein.
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Noch
weitere Ausführungsbeispiele unterscheiden sich von den
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch, daß statt
der Vorspanneinrichtungen Stelleinrichtungen vorgesehen sind, mittels
derer die Anlageelemente relativ zueinander bewegbar sind. Die Stelleinrichtungen
können insbesondere Stellmotoren und von diesen angetriebene Getriebe
zur Umsetzung einer Drehung einer Antriebswelle der Stellmotoren
in eine Linearbewegung des jeweiligen Anlageelements, beispielsweise Schneckengetriebe,
die ähnlich wie im zweiten Ausführungsbeispiel
angeordnet sind, aufweisen.
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Die
Steuereinrichtung ist dann zur Ansteuerung der Stellmotoren ausgebildet,
wozu die Vorrichtung und der Behälter entsprechende elektrische
Anschlüsse zur Herstellung einer elektrischen Verbindung
zwischen den Stellmotoren und der Steuereinrichtung aufweisen.
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In
noch anderen Ausführungsbeispielen kann die Vorrichtung
auch zur Annahme einzelner Wertdokumente ausgebildet sein.
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Weiter
können der Behälter und die Vorrichtung auch zu
anderweitiger Zuführung von Wertdokumenten als dem Einstempeln
ausgebildet sein, beispielsweise zum Stapeln von Wertdokument in
aufrechter bzw. schwach geneigter Stellung, wie beispielsweise in
der
EP 1 603 085 A1 beschrieben.
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In
weiteren Ausführungsbeispielen ist die Vorrichtung zur
Annahme von Wertdokumenten in Form von Banknoten und Schecks ausgebildet.
In diesem Fall können die Banknoten einem ersten der Stapelräume
und Schecks dem zweiten Stapelraum zugeführt werden, wozu
die Prüfeinrichtung und die Steuereinrichtung entsprechend
ausgebildet sind.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - WO 92/20892
A1 [0055]
- - EP 0684929 B1 [0055]
- - EP 0967165 A1 [0055]
- - EP 1603085 A1 [0059]