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DE102009003994A1 - Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten und Verfahren und Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten - Google Patents

Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten und Verfahren und Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten Download PDF

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DE102009003994A1
DE102009003994A1 DE102009003994A DE102009003994A DE102009003994A1 DE 102009003994 A1 DE102009003994 A1 DE 102009003994A1 DE 102009003994 A DE102009003994 A DE 102009003994A DE 102009003994 A DE102009003994 A DE 102009003994A DE 102009003994 A1 DE102009003994 A1 DE 102009003994A1
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Germany
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Withdrawn
Application number
DE102009003994A
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English (en)
Inventor
Helmut Steidl
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Giesecke and Devrient GmbH
Original Assignee
Giesecke and Devrient GmbH
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Publication date
Application filed by Giesecke and Devrient GmbH filed Critical Giesecke and Devrient GmbH
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Priority to PCT/EP2010/050045 priority patent/WO2010079159A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • G07CHECKING-DEVICES
    • G07DHANDLING OF COINS OR VALUABLE PAPERS, e.g. TESTING, SORTING BY DENOMINATIONS, COUNTING, DISPENSING, CHANGING OR DEPOSITING
    • G07D11/00Devices accepting coins; Devices accepting, dispensing, sorting or counting valuable papers
    • G07D11/10Mechanical details
    • G07D11/12Containers for valuable papers
    • G07D11/13Containers for valuable papers with internal means for handling valuable papers

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Abstract

Beschrieben ist ein Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten mit einem Gehäuse, einem in dem Gehäuse ausgebildeten Aufnahmeraum zur Aufnahme von Wertdokumenten und zwei in dem Aufnahmeraum relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelementen, von denen jedes in dem Aufnahmeraum mit dem Gehäuse einen jeweiligen Stapelraum variabler Stapelhöhe bildet und für jeden der Stapelräume jeweils eine in dem Gehäuse ausgebildete Zuführöffnung, durch die dem jeweiligen Stapelraum Wertdokumente zuführbar sind. Weiter sind eine Vorrichtung und ein Verfahren zur Verwendung des Behälters beschrieben.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft einen Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten und ein Verfahren und ein Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten.
  • Unter Wertdokumenten werden dabei blattförmige Gegenstände verstanden, die beispielsweise einen monetären Wert oder eine Berechtigung repräsentieren und daher nicht beliebig durch Unbefugte herstellbar sein sollen. Sie weisen daher nicht einfach herzustellende, insbesondere zu kopierende Merkmale auf, deren Vorhandsein ein Indiz für die Echtheit, d. h. die Herstellung durch eine dazu befugten Stelle, ist. Wichtige Beispiele für solche Wertdokumente sind Coupons, Gutscheine, Schecks und insbesondere Banknoten.
  • Zur Annahme und Speicherung solcher Wertdokumente werden vielfach Vorrichtungen verwendet, die angenommenen Wertdokumente zwar wenigstens auf deren Wert und deren Echtheit gemäß vorgegebenen Kriterien prüfen, jedoch als echt erkannte Wertdokumente unterschiedslos in einen Behälter speichern, der zur Aufnahme der angenommenen Wertdokumente dient.
  • Ein solcher Behälter kann dann mit den darin gespeicherten Wertdokumenten der Vorrichtung entnommen und beispielsweise zu einer Bank oder einem Geldabrechungsunternehmen transportiert werden. Die Wertdokumente werden von der Bank bzw. dem Unternehmen geprüft und sortiert, der Wert der Dokumente wird dem Besitzer der Vorrichtung auf einem Konto gutgeschrieben. Wertdokumente, die als echt erkannt wurden und deren Zustand gemäß vorgegebener Zustandskriterien hinreichend gut ist, können wieder in Umlauf gebracht werden. Insbesondere können sie zur Beschickung von Geldausgabeautomaten verwendet werden.
  • In Zukunft werden Vorrichtungen zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten verwendet werden, die zusätzlich den Zustand angenommener Wertdokumente prüfen. Eine unterschiedslose Stapelung in einem Behälter führt dazu, daß die Prüfungsergebnisse der Vorrichtung nicht weiter verwendet werden können.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren und Mittel bereitzustellen, die die Annahme, Speicherung und Weiterbearbeitung von Wertdokumenten gegenüber dem beschriebenen Ablauf vereinfachen können.
  • Die Aufgabe wird gelöst durch einen Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten mit einem Gehäuse, einem in dem Gehäuse ausgebildeten Aufnahmeraum zur Aufnahme von Wertdokumenten und zwei in dem Aufnahmeraum relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelementen, von denen jedes in dem Aufnahmeraum mit dem Gehäuse einen jeweiligen Stapelraum variabler Stapelhöhe bildet, und für jeden der Stapelräume jeweils eine in dem Gehäuse ausgebildete Zuführöffnung, durch die dem jeweiligen Stapelraum Wertdokumente zuführbar sind.
  • Ein solcher Behälter ermöglicht eine Speicherung angenommenen Wertdokumenten getrennt nach Eigenschaften oder Eigenschaftsprofilen, die bei der Annahme ermittelt wurden.
  • Die Aufgabe wird daher weiter auch gelöst durch ein Verfahren zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten, bei dem für ein angenom menes Wertdokument dessen Typ und/oder wenigstens eine vorgegebene Eigenschaft ermittelt wird, und das Wertdokument in Abhängigkeit von dem für es ermittelten Typ und/oder der für es ermittelten Eigenschaft zu einer der beiden Zuführöffnungen eines erfindungsgemäßen Behälters transportiert und durch diese dem Behälter zugeführt wird.
  • Darüber hinaus wird die Aufgabe gelöst durch eine Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten mit einer Eingabeeinrichtung, mittels derer der Vorrichtung Wertdokumente zuführbar sind, einer Aufnahme für einen erfindungsgemäßen Behälter, einer Transporteinrichtung, die dazu ausgebildet ist, Wertdokumente vereinzelt von der Eingabe in Abhängigkeit von Steuersignalen zu einer der Zuführöffnungen eines in der Aufnahme befindlichen erfindungsgemäßen Behälters zu transportieren, einer Prüfeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, einen Typ und/oder wenigstens eine vorgegebene Eigenschaft eines ihr vereinzelt von der Transporteinrichtung zugeführten Wertdokument zu ermitteln, und einer Steuereinrichtung, die dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit von dem für das Wertdokument ermittelten Typ bzw. der für das Wertdokument ermittelten Eigenschaft ein Steuersignal an die Transporteinrichtung abzugeben, das bestimmt, zu welcher der Zuführöffnungen die Transporteinrichtung das jeweilige Wertdokument transportiert.
  • Die Verwendung des Behälters erlaubt es, in dem Behälter zwei getrennte Stapel von angenommenen Wertdokumenten zu bilden. Die Verwendung der relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelemente erlaubt es weiterhin, daß in den Behälter ungefähr eine gleiche Anzahl von Wertdokumenten gestapelt werden kann, unabhängig davon, in welchen der beiden Stapelräume mehr Wertdokumente gespeichert werden. Denn die Stapelräume ergeben sich durch Unterteilung des Aufnahmeraumes mittels der Anlage elemente. Dies erlaubt es, von der Vorrichtung angenommene Wertdokumente durch ein Transportunternehmen in vorgegebenen zeitlichen Abständen, die aus Erfahrungswerten über die Nutzung der Vorrichtung abgeleitet sein können, abholen zu lassen, ohne daß der Füllstand des Behälters zuvor geprüft zu werden braucht. Bei der alternativ denkbaren Verwendung von zwei bekannten Behältern, in die die Wertdokumente gestapelt werden, könnte dagegen der Fall auftreten, daß nur einer der Behälter weitgehend gefüllt ist, der andere jedoch fast leer. Die Abholung durch ein Transportunternehmen ist dann nicht sehr effektiv, da zwei Behälter zu transportieren sind, obwohl nur Wertdokumente entsprechend dem Fassungsvermögen nur eines Behälters transportiert werden.
  • Vorzugsweise sind die Anlageelemente indem Behälter linear bewegbar geführt. Die Zuführöffnungen können dann insbesondere in sich gegenüberliegenden Seiten des Behälters ausgebildet sein.
  • Prinzipiell kann der Behälter für beliebige Arten der Zuführung von Wertdokumenten ausgebildet sein. Vorzugsweise sind jedoch die Zuführöffnungen zum Einstempeln von Wertdokumenten durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume ausgebildet. Bei dem Verfahren können dann die Wertdokumente durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume eingestempelt werden. Hier verfügt die Vorrichtung vorzugsweise für jede der Zuführöffnungen über eine Einrichtung zum Einstempeln von Wertdokumenten in die jeweilige Zuführöffnung. Diese Einrichtungen können insbesondere auch Teil der Transporteinrichtung sein. Diese Ausführungsformen erlauben einen sehr einfachen Aufbau des Behälters und eine sehr kompakte Stapelung von angenommenen Wertdokumenten. Unter einem Einstempeln wird dabei verstanden, daß ein, vorzugsweise stempelartiges, Einstempelelement vorgesehen ist, das ein herantransportiertes Wertdoku ment durch Druck auf die Fläche des Wertdokuments in eine Richtung quer zur Transportrichtung in bzw. durch die Zuführöffnung bewegt, wobei das Wertdokument nach dem Einstempeln innerhalb des Behälters zurückgehalten wird. Bei dem Behälter kann dazu die Zuführöffnung in wenigstens einer Richtung kleiner als die Ausdehnung des einzustempelnden Wertdokuments sein, so daß dieses nach dem Einstempeln darin gehalten wird. Der Behälter kann zum Einstempeln aber auch über wenigstens ein Rückhalteelement verfügen, das ein eingestempeltes Wertdokument in dem jeweiligen Stapelraum hält, d. h. eine selbständige Bewegung des Wertdokuments aus dem Stapelraum durch die Zuführöffnung weitgehend verhindert, das Einstempeln jedoch erlaubt. Das Element kann hierzu zwischen einer Einstempelstellung, in der ein Einstempeln möglich ist, und einer Rückhaltestellung, in der ein Austreten von Wertdokumenten durch die jeweilige Zuführöffnung verhindert wird, beweglich sein. Es ist aber auch möglich, mit dem Gehäuse verbundene Rückhalteelemente, beispielweise in Einstempelrichtung nach der Zuführöffnung angeordnete Zungen, Vorsprünge oder Stege zu verwenden. In diesem Fall wie auch bei Verwendung einer Zuführöffnung, die wie oben ausgeführt in einer Richtung kleiner ist als das Wertdokument, wird das Wertdokument beim Einstempeln wenigstens teilweise verformt, wenn es das Rückhalteelement bzw. die Zuführöffnung passiert; ein Austreten wird jedoch verhindert, da eine selbständige Verformung des Wertdokuments für eine Bewegung aus der Zuführöffnung heraus nicht auftritt.
  • Die Bewegung der Anlageelemente kann grundsätzlich beliebig erfolgen. Vorzugsweise sind die Anlageelemente relativ zueinander bewegbar. Dies erlaubt es insbesondere, in den beiden Stapelräumen Wertdokumentstapel zu bilden, in denen die Wertdokument nicht nur lose aufeinanderliegen, und die daher eine bessere Stapelqualität aufweisen.
  • Dann kann der Behälter weiter eine Vorspanneinrichtung aufweisen, die dazu ausgebildet ist, die Anlageelemente voneinander wegzudrängen. Die Vorspanneinrichtung kann insbesondere ein elastisch verformbares Element, beispielsweise eine Feder zwischen den Anlageelementen, aufweisen, das bei einer Bewegung der Anlageelemente aufeinander zu gespannt wird und daher die Anlageelemente voneinander wegdrängt, wenn die die Bewegung verursachenden Kräfte nicht mehr wirken. Diese Ausführungsform erlaubt zum einen bei einer Ausbildung des Behälters zum Einstempeln der Wertdokumente ein einfaches und sicheres Einstempeln und zum anderen einen sehr einfachen Aufbau.
  • Der Behälter kann alternativ oder zusätzlich eine Vorspanneinrichtung aufweisen, die dazu ausgebildet ist, auf die Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung, die in den von dem jeweiligen Anlageelement begrenzten Stapelraum führt, parallel zur Stapelrichtung auszuüben. Diese Vorspanneinrichtung kann beispielsweise für jedes der Anlageelemente ein mit dem Gehäuse verbundenes oder sich an diesem abstützendes elastisch verformbares Element, beispielsweise eine Feder, aufweisen, das auf das Anlageelement die Kraft in Richtung der jeweiligen Zuführöffnung ausübt.
  • Auch ist es möglich, daß der Behälter weiter wenigstens eine Stelleinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, wenigstens eines der Anlageelemente in dem Aufnahmeraum zu bewegen. Die Stelleinrichtung kann hierzu über einen durch elektrische Signale steuerbaren Antrieb oder über ein Koppelelement, das mittels eines Antriebs der Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten antreibbar ist, verfügen. Diese Ausführungsform eignet sich insbesondere für Behälter, denen die Wertdokumente nicht durch Einstempeln zugeführt werden.
  • Der Behälter ist vorzugsweise als Sicherheitsbehälter ausgebildet und besitzt dann ein Gehäuse, das aus einem Material gefertigt ist, das nur unter Verwendung von Werkzeugen zerstört werden kann, beispielsweise Metallen oder entsprechend widerstandsfähigen Kunststoffen.
  • Der Behälter kann in vielfacher Weise verwendet werden. So kann bei dem Verfahren vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben sein, daß das Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf dessen Zustand erfüllt oder nicht. Bei der Vorrichtung kann dann die vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben sein, daß das Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf dessen Zustand erfüllt oder nicht. Unter dem Zustand des Wertdokuments kann dabei insbesondere ein Verschmutzungsgrad, insbesondere ein Verschmutzungsgrad im sichtbaren Wellenlängenbereich, und/oder die Lappigkeit des Wertdokuments verstanden werden. Zur Prüfung des Verschmutzungsgrades kann die Prüfungseinrichtung beispielsweise im sichtbaren Wellenlängenbereich arbeitende ortsauflösende optische Sensoren aufweisen, zur Bestimmung der Lappigkeit Sensoren, die Geräusche bei der Verformung der Wertdokumente erfassen, oder geeignete Ultraschallsensoren. Damit ermöglicht die Erfindung eine Auftrennung der Wertdokumente bereits bei der Abstapelung in dem Behälter nach deren Zustand.
  • Insbesondere kann das Kriterium ein Kriterium für die Wiederverwendbarkeit des Wertdokuments und/oder die Umlauffähigkeit des Wertdokuments umfassen. Insbesondere kann das Kriterium so gewählt sein, daß eine Unterscheidung nach Umlauffähigkeit oder nach der Eignung für die Wiederausgabe mittels Geldausgabeautomaten durchgeführt werden kann. Bei Leeren des Behälters kann dann auf eine nochmalige Prüfung der als umlauffähig bzw. wiederausgebbar erkannten Wertdokumente verzichtet werden.
  • Weiter können bei dem Verfahren einer der beiden Zuführöffnungen nur Wertdokumente zugeführt werden, die vorgegebene Typen aufweisen und gemäß dem Kriterium wiederverwendbar bzw. umlauffähig sind. Bei der Vorrichtung kann dann die Steuereinrichtung so ausgebildet sein, daß sie Steuersignale, auf die hin Wertdokumente einer der beiden Zuführöffnungen zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die Wertdokumente vorgegebene Typen ermittelt wurden und ermittelt wurde, daß diese gemäß dem Kriterium wiederverwendbar bzw. umlauffähig sind.
  • Alternativ ist denkbar, daß dem Behälter durch eine der beiden Zuführöffnungen nur Wertdokumenten wenigstens eines vorgegebenen ersten Typs und der anderen Zuführöffnung nur Wertdokumente wenigstens eine anderen vorgegebenen Typs zugeführt werden.
  • Bei der Vorrichtung kann dann die Steuereinrichtung so ausgebildet sein, daß sie Steuersignale, auf die hin Wertdokumente einer der beiden Zuführöffnungen zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die Wertdokumente wenigstens ein vorgegebener Typ ermittelt wurde, und daß sie Steuersignale, auf die hin Wertdokumente der anderen der beiden Zuführöffnungen zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die Wertdokumente wenigstens ein anderer vorgegebener Typ ermittelt wurde. Insbesondere kann der zweite Typ Schecks umfassen, während der erste Typ Banknoten sind.
  • Die Erfindung wird im Folgenden noch weiter beispielhaft an Hand der Zeichnungen erläutert. Es zeigen:
  • 1 eine schematische Ansicht einer Wertdokumentannahmevorrichtung mit einem Behälter zur Aufnahme von angenommenen Wertdokumenten;
  • 2 eine schematische Draufsicht auf den Behälter in 1,
  • 3 eine schematische teilweise geschnittene Ansicht des Behälters in 1 von der schmaleren Seite, und
  • 4 eine teilweise geschnittene Ansicht eines weiteren Behälters zur Verwendung in der Vorrichtung der 1.
  • Eine in 1 schematisch veranschaulichte Vorrichtung 10 zur Annahme von Wertdokumenten 12 verfügt in einem Vorrichtungsgehäuse 14 über ein Eingabefach 16, in das anzunehmende Wertdokumente einlegbar sind, einen Vereinzler 18 zum Vereinzeln als Stapel in das Eingabefach 16 eingelegter Wertdokumente, eine Prüfeinrichtung 20 zur Prüfung der Wertdokumente und Bildung und Abgabe von Prüfsignalen, eine Aufnahme 22 für einen Sicherheitsbehälter 24 und eine Transporteinrichtung 26 zum Transport angenommener Wertdokumente von dem Vereinzler 18 zu der Prüfeinrichtung 20 und von dieser zu dem Sicherheitsbehälter 24. Weiter sind zwei Einstempelvorrichtungen 28 und 28' vorgesehen, die so ausgebildet und angeordnet sind, daß diese an gegenüberliegenden Seiten des Sicherheitsbehälters 24 in der Aufnahme 22 mittels der Transporteinrichtung 26 herantransportierte Wertdokumente in den Sicherheitsbehälter 24 einstempeln können. Die Vorrichtung 10 verfügt weiter über eine Steuereinrichtung 30, die über Signalverbindungen wenigstens mit der Prüfeinrichtung 20, der Transporteinrichtung 26 und den Einstempelvorrichtungen 28 und 28 verbunden ist und in Abhängigkeit von Signalen der Prüfeinrichtung 20 die Transporteinrichtung 26 und die Einstempelvorrichtungen 28 und 28' ansteuert.
  • Der Sicherheitsbehälter 24, der im Beispiel zum Einstempeln von Wertdokumenten vorgesehen ist, ist in 2 und 3 genauer gezeigt. Er ist zur Aufnahme von Wertdokumenten vorgegebener verschiedener Typen ausgebildet. Unter Wertdokumenten verschiedener Typen werden in diesem Ausführungsbeispiel Banknoten unterschiedlicher Denomination in wenigstens einer Währung, vorzugsweise zwei Währungen verstanden.
  • Der Sicherheitsbehälter 24 verfügt über ein Gehäuse 32, das einen Aufnahmeraum 34 zur Aufnahme von Wertdokumenten bildet. Der Aufnahmeraum 34 besitzt quer zur Stapelrichtung einen rechteckigen Querschnitt, der so groß ist, daß Wertdokumente für alle Typen von Wertdokumenten, für deren Aufnahme der Behälter bzw. deren Annahme die Vorrichtung vorgesehen ist, darin Platz finden. In dem Aufnahmeraum 34 sind zwei im Ausführungsbeispiel gleich ausgebildete Anlageelemente 36 und 36 in Form von Platten entlang der Stapelrichtung bzw. einer geometrischen Stapelachse S orthogonal zu dem Querschnitt bewegbar gelagert. Diese sind genauer so ausgebildet und gelagert, daß sie in dem Gehäuse mit nur einem sehr geringen Spiel quer zur Stapelachse S geführt bewegbar sind. Entsprechende mechanische Einrichtungen zur Lagerung sind dem Fachmann bekannt.
  • Das Gehäuse 32 besitzt an den entlang der Stapelachse gegenüberliegenden Enden im Ausführungsbeispiel gleich ausgebildete Zuführöffnungen 38 und 38', deren Länge größer ist als die Länge des längsten Wertdokumentes L der für die Vorrichtung und den Sicherheitsbehälter vorgesehenen Typen, deren Breite aber kleiner als die Breite des schmalsten Wertdokumente S dieser Wertdokumente ist (vgl. 2).
  • Die Anlageelemente 36 und 36 bilden jeweils mit dem Gehäuse 32 Stapelräume 40 und 40, die entlang der Stapelachse durch die jeweiligen Anlageelemente 36 bzw. 36' und die Stirnflächen 42 bzw. 42' des Gehäuses 32 mit den Zuführöffnungen 38 bzw. 38' in einer Stapelrichtung parallel zu der Stapelachse S begrenzt sind.
  • Da die Anlageelemente 36 und 36' relativ zueinander und zu dem Gehäuse 32 bewegbar gelagert sind, sind die entsprechenden Stapelräume 40 und 40' in ihrer Höhe parallel zur Stapelachse S variabel.
  • Eine Vorspanneinrichtung 44 in Form eines elastischen Elements, im Beispiel einer Schraubenfeder, ist zwischen den Anlageelementen 36 und 36' angeordnet, so daß diese die Anlageelemente 36 und 36' voneinander entlang der Stapelachse S wegdrängt. Damit wird auf jedes der Anlageelemente 36 und 36' eine Kraft in Richtung auf die diesem unmittelbar gegenüberliegende Zuführöffnung 38 bzw. 38' ausgeübt.
  • Wird nun ein Wertdokument mit seiner Fläche näherungsweise parallel zu einem der Anlageelemente 36 bzw. 36' durch die entsprechende Zuführöffnung 38 bzw. 38' in den jeweiligen Stapelraum 40 bzw. 40' eingestempelt, bewegt das Wertdokument das Anlageelement 36 bzw. 36', und, wenn bereits Wertdokumente auf dem Anlageelement 36 bzw. 36' gestapelt sind, den jeweiligen an dem Anlageelement anliegenden Stapel zusammen mit dem Anlageelement 36 unter weiterer Spannung des elastischen Elements in den Stapelraum 40 bzw. 40. Wirkt die einstempelnde, auf das Wertdokument in Richtung des Anlageelements wirkende Kraft nicht mehr, übt die Vorspanneinrichtung 44 eine in Richtung der Zuführöffnung wirkende Kraft auf das Anlageelement und damit den Stapel aus, der dadurch zwischen dem Anla geelement und der Stirnseite des Gehäuses bzw. den Rändern der Zuführöffnung geklemmt gehalten wird.
  • Da ein Einstempeln durch beide Zuführöffnungen und damit von beiden Seiten möglich ist, kann der durch den Aufnahmeraum begrenzte Bereich zum Stapeln von Wertdokumenten einfach in die zwei Stapelbereiche aufgeteilt werden, wobei sich die Aufteilung allein nach der Anzahl der durch die jeweiligen Zuführöffnungen zugeführten Wertdokumente richtet. Das bedeutet, daß der Behälter 24 nach Aufnahme einer vorgegebenen Anzahl von Wertdokumenten gefüllt ist, wobei es keine Rolle spielt, ob sie dem einen oder dem anderen Stapelraum zugeführt wurden.
  • Die Vorrichtung 10 ist zur Verwendung dieser Sicherheitsbehälter ausgebildet. Dazu umfaßt zum einen die Transporteinrichtung 26 eine Weiche 46, einen von dem Vereinzler 18 zu der Weiche 46 führenden Prüfabschnitt 48 und zwei mit der Weiche 46 verbundene Abschnitte 50 und 50', die jeweils zu den Einstempelvorrichtungen 28 und 28' führen. Der Prüfabschnitt 48 der Transporteinrichtung 26 von dem Vereinzler 18 bis zu der Weiche 46 und die Abschnitte 50 und 50' können grundsätzlich beliebig ausgebildet sein und insbesondere zum Transport mit Riemen und/oder Rollen ausgestattet sein.
  • Die Abschnitte 50 und 50' verlaufen im Bereich des Sicherheitsbehälters 24 in der Aufnahme 22 parallel zueinander und wenigstens näherungsweise parallel zu den Anlageelementen 36 und 36'. Letzteres kann durch entsprechende Anordnung und Ausbildung der Aufnahme 22 erreicht werden.
  • Die Einstempelvorrichtungen 28 und 28' sind im Beispiel gleich ausgebildet, jedoch so angeordnet, daß die Richtungen, in denen sie Wertdokumente durch Zuführöffnungen 38 und 38' in den Sicherheitsbehälter 24 einstem peln, entgegengesetzt sind. Sie umfassen insbesondere entlang der Stapelachse mittels eines jeweiligen von der Steuereinrichtung 30 angesteuerten Antriebs 52 bewegbare Stempel 54, die eine quer zu der Bewegungsrichtung ausgerichtete ebene Stempelfläche aufweisen, die beim Einstempeln auf das einzustempelnde Wertdokument drückt. Die Stempel 54 sind so klein, daß sie wenigstens soweit in bzw. durch die Zuführöffnungen 38 bzw. 38' bewegbar sind, daß mittels der Stempel 54 Wertdokumente aus den Abschnitten 50 bzw. 50' in den Sicherheitsbehälter 24 einstempelbar sind.
  • Die Steuerung der Transporteinrichtung 26 und insbesondere der Weiche 46 und der Einstempelvorrichtungen 28 und 28' erfolgt im vorliegenden Beispiel durch die Steuereinrichtung 30 in Abhängigkeit von Prüfsignalen der Prüfeinrichtung 20.
  • Bei der Annahme von Wertdokumenten werden die aus dem Eingabefach 16 durch den Vereinzler 18 vereinzelt und einzeln der Transporteinrichtung 26 zugeführt, die diese der Prüfeinrichtung 20 zuführt.
  • Die Prüfeinrichtung 20 ist dazu ausgebildet, Wertdokumente der vorgegebenen Typen zu erkennen und damit ihren Wert zu bestimmen, die Wertdokumente entsprechend vorgegebener Kriterien auf Echtheit und/oder Falschheit zu prüfen und den Zustand der Wertdokumente zu bestimmen. Hierzu können aus dem Stand der Technik bekannte Sensoren, beispielsweise optische Sensoren, verwendet werden. Insbesondere zur Prüfung des Zustands können ein optischer Sensor, der zur Erkennung von Verschmutzungen der Wertdokumente ausgebildet ist, und/oder ein. Sensor zur Erkennung der Lappigkeit der Wertdokumente enthalten sein.
  • Nach Erfassung und Prüfung eines an ihr vorbei transportierten Wertdokuments gibt die Prüfeinrichtung 20 Prüfsignale an die Steuereinrichtung 30 ab, die darstellen, ob das Wertdokument einen der vorgegebenen Typen hat und, wenn dies so ist, welchen, ob das Wertdokument gemäß den vorgegebenen Kriterien als echt oder gefälscht erkannt wurde, und ob das Wertdokument gemäß vorgegebenen Kriterien für dessen Zustand als wiederausgabefähig bzw. umlauffähig oder nicht erkannt wurde.
  • Empfängt die Steuereinrichtung 30 für ein Wertdokument Prüfsignale, die darstellen, daß dessen Typ nicht erkannt werden konnte bzw. dessen Typ als nicht den vorgegebenen Typen zugehörig erkannt wurde und/oder daß es als nicht echt erkannt wurde, steuert die Steuereinrichtung 30 eine nicht gezeigte Weiche der Transporteinrichtung 26 so an, daß das Wertdokument über einen nicht gezeigten Transportpfadzweig wieder ausgegeben wird.
  • Andernfalls, also bei einer Erkennung eines vorgegebenen Typs und einer Erkennung als echt bzw. nicht falsch, wird es der Weiche 46 zugeführt. Die Steuereinrichtung 30 steuert die Weiche 46 und die Einstempelvorrichtungen 28 und 28' in Abhängigkeit von dem durch die Prüfsignale dargestellten Zustand der Wertdokumente an. Wurde das Wertdokument als umlauffähig erkannt, steuert sie die Weiche 46 so an, daß das Wertdokument in den Abschnitt 50 transportiert und der Einstempelvorrichtung 28 zugeführt wird. Die Steuereinrichtung 30 steuert dann die Einstempelvorrichtung 28 so an, daß diese das Wertdokument in den oberen Stapelraum 40 einstempelt.
  • Andernfalls steuert sie die Weiche 46 so an, daß das Wertdokument in den Abschnitt 50 gelangt und dort zu der Einstempelvorrichtung 28' transportiert wird, die sie auf entsprechende Ansteuerung durch die Steuereinrich tung 30 in den anderen Stapelraum 40' des Sicherheitsbehälters 24 einstempelt.
  • Die Steuereinrichtung 30 registriert weiter den Wert der angenommenen Wertdokumente in bekannter Weise, wobei nach Annahme aller Wertdokumente eines Stapels dem Einzahler ein entsprechender Betrag auf einem Datenspeicher in der Vorrichtung oder über eine Netzwerkverbindung einem abgesetzten Datenspeicher gutgeschrieben wird.
  • Diese Art der Annahme von Wertdokumenten erlaubt es, umlauffähige Wertdokumente direkt dem Sicherheitsbehälter entnehmen und wieder verwenden zu können, ohne daß eine weitere Prüfung notwendig ist. gleichzeitig kann der Behälter eine feste Gesamtzahl von Wertdokumenten aufnehmen, unabhängig davon, wieviele dieser Wertdokumente als umlauffähig erkannt wurden. Die Intervalle, in denen der Sicherheitsbehälter ausgetauscht werden muß, sind daher relativ einfach abzuschätzen. Insbesondere braucht nur ein weitgehend oder ganz gefüllter Behälter ausgetauscht zu werden, während bei einer Speicherung in zwei konventionellen Behältern einer der Behälter, in der Regel der für als nicht mehr umlauffähig erkannte Wertdokumente, bei Austausch des Behälters für die als umlauffähig erkannten Wertdokumente nicht gefüllt zu sein braucht und daher unnötiger Aufwand entsteht.
  • Eine zweite Ausführungsform eines Behälters in 4 unterscheidet sich von dem Behälter in den 1 bis 3 dadurch, daß nun keine Vorspanneinrichtung mit einem elastischen Element zwischen den Anlageelementen vorgesehen ist, sondern die Vorspanneinrichtung separate elastische Elemente für die Anlageelemente aufweist, die auf die Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung, die in den von dem jeweiligen An lageelement begrenzten Stapelraum führt, parallel zur Stapelrichtung ausüben. Hierzu sind auch das Gehäuse und die Anlageelemente verändert. Alle anderen Teile des Behälters sind gegenüber dem ersten Ausführungsbeispiel unverändert, so daß für diese die gleichen Bezugszeichen verwendet werden.
  • Das Gehäuse 32' ist bei gleichen Zuführöffnungen 38 und 38' breiter als das Gehäuse 32 und verfügt auf gegenüberliegenden Seiten über flächige Leitelemente 56, die sich über die gesamte Höhe des Aufnahmeraums 34 parallel zu der Stapelachse S erstrecken. Sie bilden mit den entsprechenden parallel zu ihnen verlaufenden Gehäusewänden Zwischenräume, in denen als Vorspanneinrichtung elastische Elemente 44' in Form von Federn angeordnet sind, die mit einem Ende an einer jeweiligen Stirnseiten des Gehäuses 32' und mit dem anderen Ende an den jeweiligen Anlageelementen 36'' und 36''' befestigt sind.
  • Die Anlageelemente 36'' und 36'' unterscheiden sich von den Anlageelementen 36 und 36' durch jeweils an den Längsseiten an den Enden auf beiden Seiten ausgebildete Vorsprünge 58, die durch parallel zu den Stapelrichtungen bzw. den Bewegungsrichtungen der Anlageelemente, d. h. der Stapelachse S, ausgebildete Schlitze der Leitelemente 56 greifen und an denen die elastischen Elemente 44' angreifen.
  • Die elastischen Elemente 44' sind so ausgebildet, daß durch sie auf die Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung, die in den von dem jeweiligen Anlageelement begrenzten Stapelraum führt, parallel zur Stapelrichtung bzw. Stapelachse S ausgeübt wird.
  • Die Leitelemente 56 verhindern, daß gestapelte Wertdokumente mit den elastischen Elementen 44' in Berührung kommen und das Abstapeln dadurch behindert wird.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen der Vorrichtung können die Einstempelvorrichtungen ausgebildet sein wie in WO 92/ 20892 A1 , EP 0 684 929 B1 oder EP 0 967 165 A1 ausgebildet sein.
  • Noch weitere Ausführungsbeispiele unterscheiden sich von den zuvor beschriebenen Ausführungsbeispielen dadurch, daß statt der Vorspanneinrichtungen Stelleinrichtungen vorgesehen sind, mittels derer die Anlageelemente relativ zueinander bewegbar sind. Die Stelleinrichtungen können insbesondere Stellmotoren und von diesen angetriebene Getriebe zur Umsetzung einer Drehung einer Antriebswelle der Stellmotoren in eine Linearbewegung des jeweiligen Anlageelements, beispielsweise Schneckengetriebe, die ähnlich wie im zweiten Ausführungsbeispiel angeordnet sind, aufweisen.
  • Die Steuereinrichtung ist dann zur Ansteuerung der Stellmotoren ausgebildet, wozu die Vorrichtung und der Behälter entsprechende elektrische Anschlüsse zur Herstellung einer elektrischen Verbindung zwischen den Stellmotoren und der Steuereinrichtung aufweisen.
  • In noch anderen Ausführungsbeispielen kann die Vorrichtung auch zur Annahme einzelner Wertdokumente ausgebildet sein.
  • Weiter können der Behälter und die Vorrichtung auch zu anderweitiger Zuführung von Wertdokumenten als dem Einstempeln ausgebildet sein, beispielsweise zum Stapeln von Wertdokument in aufrechter bzw. schwach geneigter Stellung, wie beispielsweise in der EP 1 603 085 A1 beschrieben.
  • In weiteren Ausführungsbeispielen ist die Vorrichtung zur Annahme von Wertdokumenten in Form von Banknoten und Schecks ausgebildet. In diesem Fall können die Banknoten einem ersten der Stapelräume und Schecks dem zweiten Stapelraum zugeführt werden, wozu die Prüfeinrichtung und die Steuereinrichtung entsprechend ausgebildet sind.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - WO 92/20892 A1 [0055]
    • - EP 0684929 B1 [0055]
    • - EP 0967165 A1 [0055]
    • - EP 1603085 A1 [0059]

Claims (16)

  1. Behälter zur Aufnahme von Wertdokumenten mit einem Gehäuse, einem in dem Gehäuse ausgebildeten Aufnahmeraum zur Aufnahme von Wertdokumenten und zwei in dem Aufnahmeraum relativ zu dem Gehäuse bewegbaren Anlageelementen, von denen jedes in dem Aufnahmeraum mit dem Gehäuse einen jeweiligen Stapelraum variabler Stapelhöhe bildet, und für jeden der Stapelräume jeweils eine in dem Gehäuse ausgebildete Zuführöffnung, durch die dem jeweiligen Stapelraum Wertdokumente zuführbar sind.
  2. Behälter nach Anspruch 1, bei dem die Zuführöffnungen zum Einstempeln von Wertdokumenten durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume ausgebildet sind.
  3. Behälter nach Anspruch 1 oder 2, bei dem die Anlageelemente relativ zueinander bewegbar sind.
  4. Behälter nach Anspruch 3, der weiter eine Vorspanneinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, die Anlageelemente voneinander wegzudrängen.
  5. Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis 4, der weiter eine Vorspanneinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, auf die Anlageelemente jeweils eine Kraft in Richtung auf die Zuführöffnung, die in den von dem jeweiligen Anlageelement begrenzten Stapelraum führt, parallel zur Stapelrichtung auszuüben.
  6. Behälter nach einem der vorhergehenden Ansprüche, der weiter wenigstens eine Stelleinrichtung aufweist, die dazu ausgebildet ist, wenigstens eines der Anlageelemente in dem Aufnahmeraum zu bewegen.
  7. Verfahren zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten, bei dem für ein angenommenes Wertdokument dessen Typ und/oder wenigstens eine vorgegebene Eigenschaft ermittelt wird, und das Wertdokument in Abhängigkeit von dem für es ermittelten Typ und/oder der für es ermittelten Eigenschaft zu einer der beiden Zuführöffnungen eines Behälters nach einem der Ansprüche 1 bis 6 transportiert und durch diese dem Behälter zugeführt wird.
  8. Verfahren nach Anspruch 7, bei dem die Wertdokumente durch die Zuführöffnungen in die jeweiligen Stapelräume eingestempelt werden.
  9. Verfahren nach Anspruch 7 oder 8, bei dem die vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben ist, daß das Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf dessen Zustand erfüllt oder nicht.
  10. Verfahren nach Anspruch 9, bei dem das Kriterium ein Kriterium für die Wiederverwendbarkeit des Wertdokuments und/oder die Umlauffähigkeit des Wertdokuments umfaßt.
  11. Verfahren nach einem der Ansprüche 7 bis 10, bei dem einer der beiden Zuführöffnungen nur Wertdokumente zugeführt werden, die vorgegebene Typen aufweisen und gemäß dem Kriterium wiederverwendbar bzw. umlauffähig sind.
  12. Vorrichtung zur Annahme und Speicherung von Wertdokumenten mit einer Eingabeeinrichtung, mittels derer der Vorrichtung Wertdokumente zuführbar sind, einer Aufnahme für einen Behälter nach einem der Ansprüche 1 bis #5#, einer Transporteinrichtung, die dazu ausgebildet ist, Wertdokumente vereinzelt von der Eingabe in Abhängigkeit von Steuersignalen zu einer der Zuführöffnungen eines in der Aufnahme befindlichen Behälters nach einem der Ansprüche 1 bis 6 zu transportieren, einer Prüfeinrichtung, die dazu ausgebildet ist, einen Typ und/oder wenigstens eine vorgegebene Eigenschaft eines ihr vereinzelt von der Transporteinrichtung zugeführten Wertdokument zu ermitteln, und einer Steuereinrichtung, die dazu ausgebildet ist, in Abhängigkeit von dem für das Wertdokument ermittelten Typ bzw. der für das Wertdokument ermittelten Eigenschaft ein Steuersignal an die Transporteinrichtung abzugeben, das bestimmt, zu welcher der Zuführöffnungen die Transporteinrichtung das jeweilige Wertdokument transportiert.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, die für jede der Zuführöffnungen eine Einrichtung zum Einstempeln von Wertdokumenten in die jeweilige Zuführöffnung aufweist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 oder 13, bei der die vorgegebene Eigenschaft dadurch gegeben ist, daß das Wertdokument ein vorgegebenes Kriterium in Bezug auf dessen Zustand erfüllt oder nicht.
  15. Vorrichtung nach Anspruch 14, bei der das Kriterium ein Kriterium für die Wiederverwendbarkeit des Wertdokuments und/oder die Umlauffähigkeit des Wertdokuments umfaßt.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12 bis 15, bei der die Steuereinrichtung so ausgebildet ist, daß sie Steuersignale, auf die hin Wertdokumente einer der beiden Zuführöffnungen zugeführt werden, nur dann abgibt, wenn für die Wertdokumente vorgegebene Typen ermittelt wurden und ermittelt wurde, daß diese gemäß dem Kriterium wiederverwendbar bzw. umlauffähig sind.
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