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Die
Erfindung betrifft eine Vorrichtung zum Schneiden einer porösen,
im Wesentlichen biegesteifen Platte, insbesondere Laminat-Fußbodenplatte mit
einem Gestell, einer vom Gestell gebildeten Auflage für
die Platte, einen der Auflage zugeordneten Eintauchschlitz und einem
am Gestell um eine von einem Schwenklager gebildeten Schwenkachse schwenkbar
derart befestigten Schneidmesser, dass dessen Schneidkante beim
Schwenken des Schneidmessers von einer Offenstellung in eine Geschlossenstellung
in den Eintauchschlitz eintaucht, wobei ein in der Schwenkebene
liegender Schnittpunkt zwischen Auflage und Schneidkante während
des Schließens des Schneidmessers von der zum Schwenklager
proximalen Seite der Auflage hin zu der zum Schwenklager distalen
Seite der Auflage wandert.
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Ein
derartiges Schneidegerät ist bekannt aus der
FR 575749 . Auch die
FR 612747 A und
FR 847014 A beschreiben derartige
Schneidegeräte.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, das gattungsgemäße
Schneidegerät gebrauchsvorteilhaft weiterzubilden.
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Gelöst
wird die Aufgabe durch die in den Ansprüchen angegebene
Erfindung, wobei nicht nur die nebengeordneten Ansprüche,
sondern auch die Unteransprüche jeweils vorteilhafte Weiterbildungen des
Standes der Technik darstellen.
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Zunächst
und im Wesentlichen ist vorgesehen, dass das Schwenklager, mit welchem
das Schneidmesser am Gestell befestigt ist, sich in Erstreckungsrichtung
des Eintauchschlitzes, also in Schnittrichtung verlagern lässt.
Zufolge dieser Ausgestaltung kann unter Verwendung eines Anschlages auch
eine Laminatplatte geschnitten werden, die breiter ist als die wirksame
Schnittlänge des Schneidmessers. Der Schnitt kann in mehreren
aufeinanderfolgenden Schritten durchgeführt werden, wobei
die Laminatplatte in ihrer Anlagestellung am Anschlag verbleiben
kann. Es wird nicht die Laminatplatte gegenüber dem Gestell,
sondern das Schneidmesser gegenüber dem Gestell verlagert.
In einer Weiterbildung der Erfindung ist ein Sperrmechanismus vorgesehen,
der die Verschieblichkeit des Schwenklagers blockiert, wenn das
Schneidmesser um einen vorbestimmten Schwenkwinkel aus der Offenstellung
in Richtung der Geschlossenstellung verschwenkt worden ist. In der
Offenstellung ist das Schneidmesser bevorzugt um etwa 90° gegenüber
der Auflage aufgeschwenkt. In dieser Offenstellung lässt
sich das Schwenklager in Erstreckungsrichtung des Eintauchschlitzes,
also in Schnittrichtung verlagern. Sobald das Schneidmesser um einen
gewissen Winkelbetrag aus dieser vollständig geöffneten
Stellung in Richtung auf die Geschlossenstellung verlagert wird, also
mit Beginn des Schnitts, tritt der Sperrmechanismus in Wirkung.
Letzterer besitzt vorzugsweise einen Exzenternocken. Dieser Exzenternocken
ist drehfest mit dem Schneidmesser verbunden. Er dreht sich somit,
wenn das Schneidmesser geschwenkt ist. Der Exzenternocken bildet
einen radialen Vorstand aus, der mit einer Klemmleiste zusammenwirkt.
Er verlagert die Klemmleiste gegen eine Abstützflanke des Gestells,
so dass sich die Klemmleiste dort reibschlüssig anlegt.
Hierdurch entsteht eine Bremskraft, die die Verlagerbarkeit des
Schwenklagers gegenüber dem Gestell blockiert. Der Exzenternocken
ist Teil einer Schwenkachse, mit der das Schneidmesser in Lagerträgern
gelagert ist. Die Lagerträger bilden bevorzugt eine Lagerkulisse
aus. Letztere kann von zwei Kulissenelementen gebildet sein. Die
Lagerkulisse wird vorzugsweise an Führungsrippen linear
geführt. Die Führungsrippen können von
zwei sich beabstandet gegenüberliegenden Führungswänden abragen
und eine Schwalbenschwanzkontur besitzen. Diese Schwalbenschwanzstege
greifen in Schwalbenschwanznuten der Lagerkulisse ein. Die beiden
Kulissenschalen können von Kunststoffspritzgussteilen gebildet
sein. Diese können eine Tasche ausbilden, in welcher die
Klemmleiste liegt.
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Eine
Weiterbildung des gattungsgemäßen Standes der
Technik betrifft die Ausgestaltung der Schneidkante des Schneidmessers.
Letztere besitzt voneinander beabstandete Zähne, die sich
beim Schließen des Schneidmessers nacheinander derart in
die Oberfläche der zu schneidenden Platte eingraben, dass
die Platte beim Schneiden nur unwesentlich in Schnittrichtung verlagert
wird. Zufolge einer derartigen Ausgestaltung kann auf die Verwendung eines
Anschlags verzichtet werden, wenn ein Endlosschnitt durchgeführt
werden soll. Die Zähne besitzen bevorzugt zwei sich in
einem Scheitel treffende Flanken. Die Flanken benachbarter Zähne
sind durch geradlinige bzw. schwach gekrümmte Abschnitte
der Schneidkante voneinander beabstandet. Die mit ihrer Flankenfläche
zur Drehachse weisenden Flanken haben einen steileren Anstellwinkel
als die mit ihrer Flankenfläche von der Schwenkachse wegweisenden
Flanken.
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Gemäß einer
weiteren Weiterbildung des Standes der Technik sind im Bereich der
Auflage Zähne vorgesehen. Diese Zähne dienen der
Halterung des Werkstücks auf der Auflage und sind in der Lage,
sich in die Rückseite des Werkstückes einzugraben,
wenn auf das Werkstück ein Druck von oben aufgebracht wird.
Zur Vermeidung einer Verletzungsgefahr in der Offenstellung des
Schneidmessers wird vorgeschlagen, dass die Zähne beim
Verschwenken des Schneidmessers von der Offenstellung in Richtung
der Geschlossenstellung von einer Verstecktlage in eine Vortrittsstellung
wechseln. Dabei kann vorgesehen sein, dass sich die Zähne
beim Verschwenken des Schneidmessers in die Offenstellung in eine Versenktlage
verlagern. Sobald das Schneidmesser von der Offenstellung in Richtung
auf die Geschlossenstellung verlagert wird, wechseln die Zähne
von der Verstecktlage in die Vortrittsstellung. Die Zähne sind
bevorzugt einer Zahnleiste zugeordnet. Diese Zahnleiste steckt in
einer Aufnahmenut, die sich parallel zum Eintauchschlitz erstreckt.
Beidseitig des Eintauchschlitzes können derartige Aufnahmenuten vorgesehen
sein, die jeweils mit einer Zahnleiste bestückt sind. Die
Zahnleisten können angehoben und abge senkt werden. In einer
Weiterbildung ist vorgesehen, dass die Zähne, die ebenfalls
von einer Zahnleiste ausgebildet sein können, fest am Gestell
sitzen. Die Zähne verlaufen auch hier reihenförmig
parallel zum Eintauchschlitz. Neben den Zähnen liegt eine
Leiste. Die Oberfläche der einen im Wesentlichen rechteckigen
Querschnitt aufweisenden Leiste bildet die Auflage für
die zu schneidende Platte. In einem unbelasteten Zustand überragt
die gedachte Ebene, in welcher die Oberseite der Leiste liegt, die Spitzen
der Zähne. Die Oberseite der Leiste kann in Abwärtsrichtung
durch Ausübung eines Drucks verlagert werden. Hierzu kann
die Leiste aus einem komprimierbaren, insbesondere gummielastischen
Werkstoff, beispielsweise Schaumgummi, ausgebildet sein. Die Abwärtsverlagerung
der Oberseite der Leiste erfolgt beispielsweise durch Auflage der
zu schneidenden Platte bzw. durch Ausübung der Schneidkraft.
Die Oberseite wandert dabei abwärts unter die Spitzen der
Zähne, so dass sich die Zähne der Zahnreihe in
die Unterseite der Platte eingraben können. Bevorzugt verlaufen
beidseitig des Eintauchschlitzes jeweils eine Zahnreihe und eine
Leiste, wobei die beiden Zahnreihen zwischen den beiden parallel
zueinander verlaufenden Leisten verläuft.
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Eine
weitere Weiterbildung eines gattungsgemäßen Laminatschneiders
betrifft die Gestaltung des Gestells. Letzteres wird bevorzugt von
einem oder mehreren Hohlkörpern gebildet. Bevorzugt besitzt
das Gestell zwei im Wesentlichen gleich gestaltete, spiegelsymmetrisch
zueinander angeordnete Hohlkörper. Bei den Hohlkörpern
handelt es sich bevorzugt um Aluminiumextrusionsteile. Die beiden Stirnenden
der Hohlkörper sind bevorzugt mit Stirnseitenverkleidungen
verbunden. Diese Stirnseitenverkleidungen können auch die
Füße des Schneidegerätes ausbilden. Die
Stirnseitenverkleidungen halten die beiden Hohlkörper in
einem derartigen Abstand zueinander, dass sich zwischen ihnen der
Eintauchschlitz ausbildet. Die beiden Hohlkörper bilden darüber
hinaus auch die beiden oben genannten, voneinander beabstandeten
Führungswände, an denen die Lagerkulisse geführt
ist.
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In
einer weiteren Weiterbildung eines gattungsgemäßen
Laminatschneiders ist vorgesehen, dass das von der Lagerachse entfernt
liegende Ende der Schneidkante einen Letztzahn ausbildet. Dessen von
der Schwenkachse wegweisende Zahnflanke kreuzt die Auflage beim
Schließen des Schneidmessers im Wesentlichen rechtwinklig.
Hierdurch erzeugt dieser Letztzahn eine im Wesentlichen rechtwinklig zur
Schnittrichtung sich erstreckende Endflanke im Schnitt. Diesem Letztzahn
ist ein Anschlagpuffer benachbart.
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Eine
weitere Weiterbildung eines gattungsgemäßen Laminatschneiders
betrifft den Anschlag. Dieser wird mit einer Befestigungsschraube
oberhalb der Auflage befestigt, wobei die Befestigungsschraube durch
den Eintauchschlitz hindurchragt und in eine Spannkulisse eingeschraubt
ist. Die Spannkulisse stützt sich unterhalb der Auflage
in dem Bereich zwischen den beiden Hohlkörpern, die das
Gestell bilden, an Versteifungsstegen ab. Es sind reibschlussvergrößernde
Elemente vorgesehen, mit denen sich die Spannkulisse an den Versteifungsrippen abstützt.
Von der Spannkulisse ragen darüber hinaus Raststege ab.
Diese greifen durch den Eintauchschlitz und in eine Rastausnehmung
des Anschlags, um ihn in einer 90°-Stellung zu fixieren.
Es können mehrere Rastausnehmungen vorgesehen werden, um
den Anschlag auch in einer 45°-Stellung oder bspw. in einer
30°- oder 60°-Stellung zu fixieren.
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Eine
weitere Weiterbildung eines gattungsgemäßen Laminatschneiders
betrifft einen Niederhalter. Wird eine zu zerteilende Laminatplatte
schrittweise durch unvollständige Einzelschnitte zerteilt,
so muss das Schneidmesser nach jedem Einzelschnitt durch den erzeugten
Schnittspalt wieder zurückgeschwenkt werden. Die Flanken
des Schnittspaltes haften aber reibschlüssig an den Breitseitenflächen des
Schneidmessers, so dass die Tendenz besteht, beim Öffnen
des Schneidmessers aus der Geschlossenstellung die zu schneidende
Platte anzuheben. Dieses, als nachteilhaft erachtete Anheben wird durch
den erfindungsge mäßen Niederhalter unterbunden.
Letzterer beaufschlagt die Oberseite der Platte in Richtung auf
die Auflage, wenn das Schneidmesser aus seiner Geschlossenstellung
in die Offenstellung verschwenkt wird. Bevorzugt wird der Niederhalter
von einer Hebelanordnung ausgebildet. Die Hebelanordnung kann dem
Schneidmesser zugeordnet sein. Hierzu ist am Schneidmesser vorzugsweise
ein zweiarmiger Betätigungshebel angelenkt. Der Betätigungshebel
besitzt einen Niederhalterarm, dessen Ende im Zuge der Öffnungsbewegung
des Schneidmessers die zu schneidende Platte von oben beaufschlagt.
Dies erfolgt vorzugsweise mit dem freien Ende des Niederhalterarms.
Der zweite Arm des Betätigungshebels bildet einen Griffarm,
an dessen Ende ein Handgriff befestigt ist. Das Drehlager, mit dem
der Betätigungshebel am Schneidmesser befestigt ist, kann
von einer Schraube ausgebildet sein. In einer bevorzugten Ausgestaltung
wird der Betätigungshebel von zwei gleichgestalteten Metall-, insbesondere
Stahlplatten ausgebildet, die zwischen sich das Schneidmesser aufnehmen.
Es ist eine Anschlagsbegrenzung vorgesehen, mit der der Schwenkwinkel
des Betätigungshebels gegenüber dem Schneidmesser
begrenzt wird. Hierzu kann ein die beiden Stahlplatten miteinander
verbindender Anschlagstift einen Bogenschlitz des Schneidmessers
durchgreifen. Des Weiteren ist eine Feststellvorrichtung vorgesehen,
mit der die Schwenkbarkeit des Betätigungshebels gegenüber
dem Schneidmesser blockiert werden kann. Der Feststeller besteht
vorzugsweise aus einem Drehknopf, der auf einen Gewindezapfen aufgeschraubt
ist. In der Blockierstellung liegt der Gewindezapfen in einem randoffenen Schlitz
des Schneidmessers. Durch Festziehen des Drehknopfes werden die
beiden den Betätigungshebel ausbildenden Stahlplatten gegen
die Breitseiten des Schneidmessers gepresst.
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Eine
weitere Weiterbildung eines gattungsgemäßen Laminatschneiders
betrifft die Gestaltung des Schneidmessers. Es ist vorgesehen, dass
das Schneidmesser eine sich zwischen der Brust und dem Rücken
des Schneidmessers erstreckende querschnittsverminderte Zone aufweist,
die in der Offenstellung des Schneid messers parallel zur Auflage verläuft.
Diese querschnittsverminderte Zone erstreckt sich somit geradlinig
zwischen der die Brust bildenden Schneide und dem von der Schneide
wegweisenden Rücken. Diese querschnittsverminderte Zone
besitzt zwei parallel zueinander verlaufende Ränder. In
der Offenstellung des Schneidmessers verläuft der untere
Rand der querschnittsverminderten Zone unterhalb der Auflage. Der
obere Rand der querschnittsverminderte Zone verläuft oberhalb
der Auflage. Der obere Rand ist von der Auflage weit genug beabstandet,
so dass er oberhalb der Oberfläche der zu schneidenden
Platte verläuft. Bevorzugt wird die querschnittsverminderte
Zone von zwei nutartigen Vertiefungen gebildet, die in die beiden
sich gegenüberliegenden Breitseiten des Schneidmessers eingearbeitet
sind. Die Ränder der querschnittsverminderten Zone werden
dabei von Stufen ausgebildet. Diese querschnittsverminderten Zonen
erweisen sich als vorteilhaft, wenn mit dem Laminatschneider in
mehreren aufeinanderfolgenden Schnitten eine breite Laminatplatte
geschnitten werden soll. Nach dem ersten Schnitt wird das Schneidmesser
in die Offenstellung gebracht. Der bei diesem ersten Schnitt gefertigte
Teilschnitt besitzt eine Breite, die größer ist
als die Materialstärke des Schneidmessers im Bereich der
querschnittsverminderten Zone. In der Offenstellung verläuft
diese querschnittsverminderte Zone unmittelbar oberhalb der Auflage,
so dass die Laminatplatte nahezu reibungslos relativ gegenüber dem
Schneidmesser weitergeschoben werden kann. Alternativ dazu kann
auch das Schneidmesser in der oben bereits beschriebenen Weise relativ
gegenüber dem Gestell verschoben werden. Dabei bewegt sich die
querschnittsverminderte Zone durch den in die Laminatplatte eingeschnittenen
Teilschlitz.
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Eine
weitere Weiterbildung eines gattungsgemäßen Laminatschneiders
betrifft einen Auflagebock. Der Auflagebock ist temporär
mit dem Gestell befestigt. Die Befestigung kann über eine
Rast bzw. Clipsverbindung erfolgen. Bei dem Auflagebock handelt
es sich bevorzugt um ein bogenförmiges Teil, welches auf
das von zwei Hohlkörpern gebildete Gestell aufgesetzt wird.
Dabei liegt ein Kopf abschnitt des Auflagebocks oberhalb der Auflage
des Gestells. Zwei Fußabschnitte bilden jeweils eine untere
Randkante, mit der der Auflagebock auf einen Untergrund aufgestellt
werden kann. Zwischen dem Fußabschnitt und dem Kopfabschnitt
erstreckt sich ein Mittelabschnitt. Letzterer besitzt eine Querschnitts-Konturlinie,
die der Außenwand des Gestells folgt. Die Höhe
des Auflagebocks entspricht der Höhe des Gestells. Der
Auflagebock kann in einer Entfernung vom Gestell auf den Untergrund
aufgesetzt werden. Seine Kopffläche ist dann etwa um denselben
Betrag vom Untergrund beabstandet wie die Auflage des Gestells.
Der Auflagebock dient zur Auflage einer zu schneidenden Platte.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand beigefügter Zeichnungen
erläutert. Es zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines Laminatschneiders in einer vollständig
geöffneten Stellung,
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2 eine
Darstellung gemäß 1, jedoch mit
entlang der Schnittrichtung verlagertem Schneidmesser 6,
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3 eine
Draufsicht auf den Laminatschneider,
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4 eine
Seitenansicht,
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5 eine
Frontansicht,
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6 eine
Unteransicht,
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7 einen
Schnitt gemäß der Linie VII-VII in 3,
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8 einen
Schnitt gemäß der Linie VIII-VIII in 3,
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9 eine
Darstellung gemäß 7, jedoch mit
halbgeschlossener Klinge,
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10 eine
Darstellung gemäß 8, jedoch
mit halbgeschlossener Klinge,
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11 eine
Darstellung gemäß 7 mit geschlossener
Klinge,
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12 eine
Darstellung gemäß 10, jedoch
mit geschlossener Klinge,
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13 einen
Schnitt gemäß der Linie XIII-XIII in 3,
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14 einen
Schnitt gemäß der Linie XIV-XIV in 3,
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15 eine
Darstellung gemäß 1, jedoch
mit geöffneter Schublade,
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16 eine
Explosionsdarstellung des Sperrmechanismus,
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17 eine
Explosionsdarstellung der Anschlaganordnung und einer Versteifungsanordnung,
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18 eine
perspektivische Darstellung der Unterseite des Winkelanschlages 22,
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19 einen
vergrößerten Ausschnitt XIX aus 8,
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20 eine
Darstellung gemäß 19, jedoch
mit aufliegender Platte 1,
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21 eine
perspektivische Darstellung eines weiteren Ausführungsbeispiels
mit halbgeöffnetem Schneidmesser,
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22 eine
Darstellung gemäß 21, wobei
eine der zwei einen Betätigungshebel 58 ausbildenden
Stahlplatten weggelassen ist,
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23 eine
weitere perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels
gemäß 21 mit geöffnetem
Schubfach,
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24 eine
perspektivische Darstellung des Ausführungsbeispiels mit
geöffneter Schublade in Unteransicht,
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25 eine
Seitenansicht auf den Laminatschneider mit vollständig
in die Offenstellung verschwenktem Schneidmesser,
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26 einen
Schnitt gemäß der Linie XXVI-XXVI in 25,
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27 einen
Laminatschneider in der geschlossenen Stellung mit auf dem Gestell 2 aufgeclipstem
Auflagebock 71,
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28 eine
perspektivische Darstellung des Laminatschneiders gemäß 27 mit
entfernter Endkappe und
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29 den
Laminatschneider gemäß 27 mit
dem Auflagebock 71 in Funktionsstellung.
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Das
Gestell 2 des Laminatschneiders wird von zwei im Wesentlichen
spiegelsymmetrisch angeordneten Hohlkörpern ausgebildet,
die im Aluminiumextrusionsverfahren gefertigt sind. Die beiden Hohlkörper
weisen jeweils eine Bodenwand 46, eine Außenwand 43,
eine parallel zur Außenwand verlaufende Innenwand 44 und
eine sich zwischen Außenwand 43 und Innenwand 44 erstreckende
Führungswand 45 auf. Während die Führungswand 45 im
We sentlichen sich in Vertikalrichtung erstreckt, erstreckt sich
die Bodenwand 46 im Wesentlichen in Horizontalrichtung.
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Die
beiden Gehäusehälften sind voneinander beabstandet.
Der Abstand der beiden Gehäusehälften definiert
einen Schlitz 4. Der Schlitz erstreckt sich zwischen zwei
Stegfortsätzen 55, die jeweils Abstützflanken 18 ausbilden.
An den beiden aufeinander zugerichteten Enden der Abstützflanken 18 befinden
sich Versteifungsstege 19, die eine nach oben offene Tasche
ausbilden.
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Nach
oben hin bilden die Stegfortsätze 55 eine Auflage 3 für
eine Laminatplatte 1. In den beiden sich parallel zum Eintauchschlitz 4 erstreckenden
Taschen liegen jeweils Zahnleisten 20 ein. Es kann ein nicht
dargestellter Mechanismus vorgesehen sein, um diese Zahnleisten 20 in
Vertikalrichtung zu verlagern.
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Bei
den in den Zeichnungen dargestellten Ausführungsbeispielen
stecken die Zahnleisten 20 jedoch fest in den Nuten 50.
Neben den beiden sich auf jeder Seite des Schlitzes 4 erstreckenden
Zahnleisten 20 liegen in Vertiefungen 56 der Stegfortsätze 55 Schaumgummileisten 53 ein.
Die nach oben weisenden Oberflächen der Schaumgummileisten 53 liegen
in einer gemeinsamen Ebene E, die oberhalb der Spitzen 52 der
Zähne 51 der Zahnleiste 20 verläuft. Die
Leisten 53 können zusammengedrückt werden. Dies
erfolgt durch einen vertikalen Druck von oben. Im unbelasteten Zustand
verläuft die Ebene E der Oberseiten der Leisten 53 über
den Zahnspitzen 52, so dass eine Verletzungsgefahr minimiert
ist. Wird – wie in der 20 dargestellt
ist – auf die Oberseite der Leisten 53 eine Laminatplatte 1 gelegt
und auf letztere ein vertikaler Druck nach unten ausgeübt,
so verlagert sich die Oberseite der Leisten 53 zufolge
einer Kompression letzterer nach unten. Die Spitzen 52 der
Zähne 51 können sich dabei in die Unterseite
der zu schneidenden Platte 1 eingraben.
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Befindet
sich ein am Gestell 2 angelenktes Schneidmesser 6 in
der in 1 dargestellten vollständig geöffneten
Stellung, liegen die Zähne der Zahnleiste 20 in
einer Verstecktlage. Sie liegen in einer versenkten Stellung bezogen
auf die die Auflage 3 bildende Oberseite der Leisten 53.
Wird das Schneidmesser 6 von der in 1 dargestellten
geöffneten Stellung im Uhrzeigersinn in Richtung der Geschlossenstellung
verlagert, wobei der Schnittpunkt 8 zwischen Schneidkante 7 und
Auflage 3 sich in Richtung auf einen Anschlag 22 verlagert,
treten die Zahnleisten 20 aus der Versenktlage heraus.
Sie können sich somit in die Unterseite der Laminatplatte eingraben,
um diese zu fixieren.
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Die
beiden Gehäusehälften werden mittels Stirnseitenverkleidungen 40,
die aus Kunststoff bestehen können, aneinander fixiert.
Diese Stirnseitenverkleidungen bilden auch die Standfüße
aus, mit denen das Gestell 2 auf einem ebenen Untergrund
aufgestellt werden kann. Sie überragen dabei die Bodenwand 46.
Im Bereich der Ecke zwischen Bodenwand 46 und Innenwand 44 befindet
sich ein Führungsschlitz 47. Die beiden sich gegenüberliegenden Führungsschlitze 47 der
beiden Gehäusehälften bilden eine Führung
für ein als Platte ausgebildetes Schubfach 39 aus.
Mit diesem Schubfach 39 lässt sich der Zwischenraum
zwischen den beiden Gehäusehälften verschließen.
Dieser Zwischenraum bildet eine Spansammelkammer aus. Ein Bodenblech
des Schubfaches 39 sitzt an einer Endplatte 42,
die bei geschlossenem Schubfach in einer Aussparung 41 der
Stirnseitenverkleidung liegt. Es sind zwei Schubfächer 39 vorgesehen,
die von den sich gegenüberliegenden Enden eingesteckt werden
können.
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Das
Schneidmesser 6 besitzt an seinem Lagerende eine Lageröffnung
und an seinem anderen Ende einen Griff. Eine sich unmittelbar an
das Lagerende an schließende Randkante des Schneidmessers 6 bildet
eine Schneidkante 7 aus. Die gegenüberliegende
Randkante bildet den Rücken des Schneidmessers 6 und
verläuft im Wesentlichen geradlinig. Die Schneidkante 7 verläuft
derart bogenförmig, dass beim Schließen des Schneidmessers 6 der Schnittpunkt 8 zwischen
Auflage 3 und Schneidkante 7 sich vom Schwenklager
des Schneidmessers 6 wegbewegt. Die bogenförmig
verlaufende Schneidkante 7 besitzt eine Vielzahl von voneinander
beabstandeten Zähnen 17. Die zur Schwenklagerachse 5 hinweisenden
Flanken 17'' der Zähne 17 besitzen einen
steileren Winkel zur Konturlinie der Schneidkante 7, als
die vom Schwenklager wegweisenden Zahnflanken 17. Zufolge
dieser Ausgestaltung graben sich die Zähne 17 beim
Schließen des Schneidmessers 6 nacheinander in
die Oberfläche der Laminatplatte 1 ein, um so
ein Verrutschen der Laminatplatte 1 während des
Schnitts zu vermindern.
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Mit
dem Laminatschneider können Laminatplatten geschnitten
werden, die breiter sind als die Länge der Schneidkante 7.
Eine derartige Laminatplatte 1 wird mit einer Randkante
gegen eine Anlageflanke des Winkelanschlags 22 gelegt,
wobei der Winkelanschlag 22 eine größere
Beabstandung zur Schwenklagerachse 5 hat, als die Länge
der Schneidkante 7. In einem ersten Schnitt wird ausgehend
von der in 1 dargestellten Position des Schneidmessers 6 ein
erster Teilschnitt erzeugt. Das Schneidmesser 6 befindet
sich dort in der maximalen Entfernung vom Winkelanschlag 22.
Das Schneidmesser 6 kann in der in 1 dargestellten,
vollständig geöffneten Stellung in Richtung auf
den Winkelanschlag 22 verlagert werden. Hierzu kann der
Benutzer an einem am Rücken des Schneidmessers 6 angebrachten
Griff 21 angreifen.
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Der
Folgeschnitt kann dann aus der in 2 dargestellten
Betriebsstellung erfolgen, in welcher das Schneidmesser 6 näher
am Anschlag 22 gelagert ist.
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Um
die zuvor geschilderte Funktionsweise zu ermöglichen, wird
die Schwenklagerachse 5 von einer Lagerkulisse 9 gelagert,
die entlang der Führungswände 45 in Schnittrichtung
verschoben werden kann. Die Schwenklagerachse 5 besteht
aus zwei Lagerhälften, die mit einer das Lagerauge des Schneidmessers 6 durchgreifenden
Verbindungsschraube 13 miteinander verbunden sind. Die beiden axial
voneinander wegweisenden Endabschnitte der Schwenklagerachse 5 bilden
Exzenterabschnitte 12 aus. Ein erster Abschnitt 12' besteht
aus einer Tangentialfläche. An diese Sekantenfläche 12' schließt sich
eine Kreiszylindermantelfläche 12'' an. Die Kreiszylindermantelfläche 12'' ist
in einer Lageröffnung 14 einer Kulissenschale 9 der
Lagerkulisse gelagert. Der Exzenterabschnitt 12 besitzt
darüber hinaus einen Anschlag 12'''.
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Die
Kulissenschalen 9 lagern jeweils eine der beiden voneinander
wegweisenden Exzenterabschnitte 12 und bilden im Anschluss
an die Lageröffnung 14 jeweils Taschen 10 aus,
in denen jeweils eine Klemmleiste 11 einliegt. Die Kulissenschalen 9 bilden
darüber hinaus Schwalbenschwanznuten 16 aus, in
die Schwalbenschwanzstege 15 eingreifen. Die Schwalbenschwanzstege 15 verlaufen
auf den äußeren Seiten der Führungswände 45,
weisen somit aufeinander zu und erstrecken sich parallel zum Eintauchschlitz 4.
Die Klemmleisten 11 liegen auf einer Seite am Exzenterabschnitt 12 der
Schwenklagerachse 5 an. Auf der anderen Seite liegen die
Klemmleisten 11 an den Abstützflanken 18 an.
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In
der in 7 dargestellten geöffneten Stellung des
Schneidmessers 6 liegt die auf einer Sekanten verlaufenden
Flanke 12' des Exzenterabschnittes 12 in der Bodenebene
der Tasche 10, so dass die Klemmleiste 11 nicht
gegen die Abstützflanke 18 gepresst wird.
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In
diesem Betriebszustand liegt der Anschlag 12''' an einem
Gegenanschlag der Kulissenschale 9. Die Lagerkulisse 9 kann
somit in Erstreckungsrichtung des Eintauchschlitzes 4 verschoben werden.
Sie gleitet dabei entlang der Schwalbenschwanzstege 15.
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Wird
das Schneidmesser 6 in Richtung seiner Geschlossenstellung
verschwenkt, so wird die Klemmleiste 11 vom Umfangsabschnitt 12'' beaufschlagt.
Die Klemmleiste 11 drückt sich dann gegen die
Abstützflanke 18, so dass die Verlagerbarkeit
der Lagerkulisse 19 reibschlüssig blockiert ist.
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Der
Winkelanschlag 22 liegt auf der Auflage 3 auf
und besitzt eine Öffnung 30, durch die eine Schraube 23 gesteckt
ist. Die Öffnung 30 ist mit einem Stopfen 31 verschlossen,
der den Kopf der Schraube 23 überfängt.
Der Gewindeschaft der Schraube 23 ist in eine Gewindeöffnung 27 einer Spannkulisse 24 eingeschraubt.
Die Spannkulisse 24 befindet sich im Zwischenraum zwischen
den beiden Führungswänden 45. Sie besitzt
zwei in den Eintauchschlitz 4 hineinragende Raststege 28,
die bis über die Auflage 3 hinausragen können.
Die Spannkulisse 24 besitzt darüber hinaus zwei
parallel zueinander verlaufende Nuten 26, in denen Gewindestifte 25 als
reibschlussvergrößernde Elemente einliegen. Beim
Festziehen der Schraube 23 werden die Mantelwände,
also die Gewindegänge der Rippenkörper 25,
gegen die Versteifungsstege 19 gepresst. Es entsteht somit
eine reibschlüssige Sicherung des Winkelanschlages 22 gegen
Verschieben.
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Sollen
sehr breite Platten geschnitten werden, also solche, deren Breite
die Länge des Gestells 2 überschreiten,
kann der Winkelanschlag 22 durch Lösen der Schraube 23 entfernt
werden. Zur unverlierbaren Halterung der Spannkulisse 24 im
Abstandsraum zwischen den beiden Führungswänden 45,
ragen von der Unterseite der Spannkulisse 24 jeweils Klemmzungen 29 ab,
die sich an den Schwalbenschwanzstegen 15 abstützen
können.
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In
einer 90°- bzw. 45°-Winkelstellung des Winkelanschlags 22 greift
ein Raststeg 28 in eine Rastnische 34 des Winkelanschlages 22 ein.
Zum Verstellen des Winkelanschlags 22 in eine andere Winkelstellung
wird die Schraube 23 gelöst.
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Die
Vorrichtung besitzt optionale Versteifungsmittel. Diese bestehen
aus zwei sich parallel zueinander erstreckenden Stahlschienen 36,
die unterhalb der Ab stützflanke 18 angeordnet
sind und die den Verlagerungsweg der Lagerkulisse 9 beschränken.
Die Versteifungsschienen 36 sind mit mehreren Befestigungsbäckchen 37 im
Zwischenraum zwischen den Führungswänden 45 befestigt.
Zur Befestigung dienen die Schwalbenschwanzstege 15. Zur Stabilisierung
sind zwei auf verschiedenen Seiten des Eintauchschlitzes 4 angeordnete
Versteifungsschienen 36 mittels Verbindungsstegen 38 miteinander
verbunden. Die Verbindungsstege 38 verbinden jeweils zwei
Haltebäckchen 37 miteinander.
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Der
oben bereits erwähnte Letztzahn 48 bildet das
schnittendseitige Ende der Schneidkante 7. Diesem Letztzahn 48 ist
ein Anschlagpuffer 49 benachbart, der sich am Griffende
des Schneidmessers 6 befindet.
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Das
in den 21 und 22 dargestellte Ausführungsbeispiel
entspricht im Wesentlichen dem zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel,
wobei hier jedoch an der Endplatte 42 ein Fußtritt 57 vorgesehen
ist. Wesentlich bei diesem Ausführungsbeispiel ist die
Gestaltung des Schneidmessers 6. Während bei dem
zuvor beschriebenen Ausführungsbeispiel der Griff an einem
Arm des Schneidmessers sitzt, der materialeinheitlich der eigentlichen
Klinge angeformt ist, wird bei diesem Ausführungsbeispiel der
Griffarm 59 von einem Arm eines zweiarmigen Betätigungshebels 58 ausgebildet.
Am Ende des Griffarms 59 ist der Handgriff 62 aufgesetzt.
Er besteht aus zwei Griffschalen.
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Der
Betätigungshebel 58 besteht aus zwei im Wesentlichen
gleichgestalteten Stahlplatten, die zwischen sich das aus Stahl
bestehende Schneidmesser 6 aufnehmen. Die beiden den Betätigungshebel 58 ausbildenden
Stahlplatten sind mit einer Gelenkachse 61 miteinander
verbunden. Die Gelenkachse 61 durchragt eine Gelenkbohrung
des Schneidmessers 6. Um diese Gelenkachse 61 kann
der Betätigungshebel 58 relativ gegenüber
dem Schneidmesser 6 verschwenkt werden. Zur Begrenzung
des Schwenkwinkels des Betätigungshebels 58 gegenüber
dem Schneidmesser 6 sind Anschlagmittel vorgesehen. Diese
bestehen aus einem Anschlagstift 65, der einen Bogenschlitz 66 des
Schneidmessers 6 durchgreift. Die beiden Enden des Bogenschlitzes 66 begrenzen
den Schwenkwinkel des Betätigungshebels 58.
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Der
zweite Arm 60 des Betätigungshebels 58 erstreckt
sich etwa in einem 180°-Winkel zum ersten Arm 59.
Beide Arme 60, 59 sind etwa gleich lang. Das freie
Ende 60' des zweiten Armes 60 ist in der Lage,
eine Niederhalterfunktion für eine zu schneidende Platte 1 auszuübert.
Dementsprechend bildet der zweite Arm des Betätigungshebels 58 einen
Niederhalterarm 60 aus. Der Schwenkwinkel des Betätigungshebels 58 und
die Länge des Niederhalterarmes 60 sind so auf
die Lage der Drehachse 61 abgestellt, dass beim Öffnen
des Schneidmessers 6 aus einer geschlossenen Stellung in
Richtung einer offenen Stellung das Ende 60' die Auflage 3,
zumindest aber die Oberseite einer zu schneidenden Laminatplatte 1 nach
unten hin beaufschlagt. Das Öffnen des Schneidmessers 6 ist
somit nicht nur mit einem Verschwenken des Schneidmessers 6,
sondern auch mit einer relativen Schwenkbewegung des Betätigungshebels 58 gegenüber
dem Schneidmesser 6 verbunden, wobei sich das freie Ende 60' des
Niederhalterarmes 60 von der Drehachse A des Schneidmessers 6 entfernt
und auf der Oberseite der geschnittenen Laminatplatte 1 entlang
gleitet und dabei eine Kraft auf die Laminatplatte 1 ausübt,
die in Richtung auf die Auflage 3 gerichtet ist.
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Es
ist eine Feststelleinrichtung 63 vorgesehen, die aus einem
Gewindestift besteht und einem darauf aufgeschraubten Drehknopf 63.
Das Schneidmesser 6 besitzt einen randoffenen Schlitz 64,
in den der Gewindeschaft eintreten kann. Wird in dieser Stellung
der Drehknopf 63 festgedreht, so ist die Verschwenkbarkeit
des Betätigungshebels 58 blockiert, da das Schneidmesser 6 zwischen
den beiden Stahlplatten des Betätigungshebels 58 eingeklemmt
ist.
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Die
Funktionsweise des Niederhalters ist die folgende: Ist zum Schneiden
einer breiten Laminatplatte 1 ein Mehrfachschnitt erforderlich,
so muss das Schneidmesser 6 nach jedem Schnitt durch den Schnittspalt
in der Laminatplatte 1 nach oben zurückgeschwenkt
werden. Da die Wände des Schnittspaltes reibschlüssig
an der Breitseitenfläche des Schneidmessers 6 anhaften,
besteht die Tendenz, die Laminatplatte 1 beim Öffnen
des Schneidmessers 6 anzuheben. Bei gelöstem Feststeller 63 wird beim
Anheben des Griffarms 59 aber ein Drehmoment auf den Betätigungshebel 58 ausgeübt,
da dieser leichtgängig um die Drehachse 61 verschwenkbar
ist. Der Niederhalterarm 60 neigt sich nach unten, bis
sein Ende 60' in berührender Anlage an die Oberseite
der Laminatplatte 1 tritt. Das Ende 60 stützt
sich dann an der Oberseite der Laminatplatte 1 ab und bildet
einen Drehpunkt, um den der Betätigungshebel 58 dann
dreht, wenn der Griff 62 weiter nach oben gezogen wird.
Das Schneidmesser 6 wird dann aus dem geschnittenen Schlitz
herausgezogen, wobei gleichzeitig über die Enden 60' eine
Niederhalterkraft auf die Laminatplatte 1 ausgeübt
wird.
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Für
den darauffolgenden Schnitt wird entweder das Schneidmesser 6 in
Richtung auf den Winkelanschlag 22 verschoben oder die
zu schneidende Laminatplatte 1 in Richtung auf das Schneidmesser 6 verlagert.
Wird danach der Griff 62 wieder in Abwärtsrichtung
belastet, so verschwenkt zunächst der Betätigungshebel 58 in
seine Anschlagstellung, in welcher entweder der Anschlagstift 65 am
oberen Ende des Bogenschlitzes 66 oder der Gewindeschaft am
Boden des randoffenen Schlitzes 64 anschlägt. Ist
diese Schwenkendstellung erreicht, kann über den Griffarm 59 und
seine dann starre Kopplung mit dem Schneidmesser 6 ein
Drehmoment auf das Schneidmesser 6 aufgebracht werden,
so dass der nächste Schnitt erfolgen kann.
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Auch
bei diesem Ausführungsbeispiel befindet sich unterhalb
des Eintauchschlitzes 4 eine herausziehbare Platte, die
zur Aufnahme von Spänen ein Schubfach 39 bildet.
Bei diesem Ausführungsbeispiel ist die Platte aber nicht
zweige teilt. Es ist eine einzige, sich über die gesamte
Länge des Gestells 2 erstreckende Platte vorgesehen.
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Die
beiden jeweils die Enden der beiden parallel zueinander verlaufenden
Hohlprofile des Gestells 2 verschließenden Stirnseitenverkleidungen 40 bilden
Endkappen, die mit ihrer Unterseite eine Standfläche 78 ausbilden,
mit der der Laminatschneider auf einen Untergrund aufgeständert
werden kann. Von den Endkappen 40 ragen beidseitig Flügel ab,
die jeweils mit einer Befestigungsbohrung 67 versehen sind.
In diese Befestigungsbohrungen 67 können Befestigungsschrauben
eingeschraubt werden, um das Gestell auf einer Arbeitsplatte permanent
zu befestigen.
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Das
in den 21 bis 29 dargestellte Ausführungsbeispiel
besitzt nur eine Schublade 39, mit der der unterhalb des
Eintauchschlitzes 4 ausgebildete Hohlraum verschlossen
ist. Auch bei diesem Ausführungsbeispiel besteht die Schublade 39 im Wesentlichen
aus einem Blechstreifen, der an seinem Ende eine Endplatte 42 besitzt.
Die Endplatte 42 bildet einen Griff aus, mit dem die Schublade 39 in
einer Führung hin- und hergeschoben werden kann.
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Die
Schneidkante 7 des Schneidmessers 6 bildet auch
bei diesem Ausführungsbeispiel eine Feinverzahnung aus.
Es handelt sich dabei um Zähne mit einer Zahnhöhe
von etwa 1,5 mm und einer Teilung von 3 mm. Diese Verzahnung bildet
die Brust 6' des Schneidmessers. Die Brust 6' verläuft
auf einer Konturlinie, die bogenförmig gestaltet ist. Die
der Brust 6' gegenüberliegende Randkante des Schneidmessers
bildet ihren Rücken 6''. Letzterer verläuft
im Wesentlichen geradlinig und trägt einen Kunststoffgriff 21.
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Zwischen
Kunststoffgriff 21 und Schwenklagerachse 5 befindet
sich eine querschnittsverminderte Zone. Diese querschnittsverminderte
Zone wird von zwei Breitseitenausnehmungen 68 ausgebildet. Es
handelt sich dabei um nutartige Vertiefungen 68. Die beiden
nur wenige Zehntel Millimeter tiefen Nuten 68 verlaufen
parallel zueinander und sind den breiten voneinander wegweisenden
Breitseiten des Schneidmessers 6 zugeordnet. Die beiden
Nuten 68 besitzen eine untere Stufe 70 und eine
obere Stufe 69, die jeweils parallel zueinander verlaufen.
In der in den 25 und 26 dargestellten
vollständig geöffneten Stellung des Schneidmessers 6 verlaufen die
Stufen 69, 70 parallel zur Auflage 3.
Während in dieser geöffneten Stellung die Nut
in Horizontalrichtung verläuft, verläuft der Rücken 6'' des
Schneidmessers 6 in Vertikalrichtung. Die untere Stufe 70 der Vertiefung 68 liegt
unterhalb der Auflage 3. Die obere Stufe 69 der
Vertiefung 68 liegt oberhalb der Auflage 3. Der
Abstand der oberen Stufe 69 zur Auflage 3 ist größer
als die Materialstärke der zu schneidenden Platte.
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Die
Funktion der beidseitigen Vertiefung 68 bzw. der damit
erreichten querschnittsverminderten Zone wird nachfolgend erläutert:
Ist eine poröse Platte, beispielsweise Laminatplatte, zu
schneiden, deren Breite größer ist als die wirksame
Länge der Schneidkante 7 des Schneidmessers 6,
so muss die Platte in mehreren, aufeinander folgenden Schnitten geschnitten
werden. Es erfolgt zunächst ein erster Schnitt, der sich
nur über einen Teil der Breite der Laminatplatte erstreckt.
Dies erfolgt durch Schwenken des Schneidmessers 6 von einer
Offenstellung in eine Geschlossenstellung. Danach muss das Schneidmesser
wieder aus dem Teilschnitt herausgeschwenkt werden. Dies erfolgt
mit Hilfe des oben bereits beschriebenen Niederhalters 60 und
dessen Niederhalterfunktionsfläche 60. Das Schneidmesser 6 wird
in die in den 25 und 26 gezeigte
vollständige Offenstellung geschwenkt. Beim Öffnen
des Schneidmessers 6 schlägt dabei der Anschlagstift 65 an
ein Ende des Bogenschlitzes 66 an, wie dies in der 25 gezeigt
ist. In der vollständig geöffneten Stellung, in
welcher der Rücken 6'' des Schneidmessers 6 etwa
in Vertikalrichtung verläuft, verläuft die querschnittsverminderte
Zone 68 in Horizontalrichtung unmittelbar oberhalb der
Auflage 3. Das auf der Auflage 3 liegende Werkstück
kann jetzt weiter verschoben werden bzw. es kann das Schneidmesser 6 in
Richtung auf den Anschlag 22 verlagert werden. Dabei kommt
es zu einer Relativverlagerung von Schneidmesser 6 und
Laminatplatte 1. Diese Verschiebung ist deshalb leichtgängig,
da nur der querschnittsverminderte Bereich 68 durch den
Schlitz der Laminatplatte 1 bewegt wird. Der Boden der
Vertiefungen 68 besitzt einen geringen Abstand zu den Wänden
des geschnittenen Spalts in der Laminatplatte 1, so dass
eine Gleitreibungsverminderung stattfindet.
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Die 27 und 28 zeigen
einen auf das Gestell aufgeclipsten Auflagebock 71. Letzterer
besteht aus einem U- bzw. V-gebildeten Formteil, dessen Innenquerschnittskontur
in etwa der Außenquerschnittskontur des Gestells 2 entspricht.
Der Auflagebock 71 besitzt einen Kopfabschnitt 75,
der auf der Auflage 3 aufliegt. In der Mitte besitzt der
Kopfabschnitt 75 eine Einprägung 76,
die in den Eintauchschlitz 4 hineinragt. Beidseitig vom
Kopfabschnitt 75 ragen Mittelabschnitte 74 ab,
die der Außenwandung 72 der beiden Hohlkörper,
die das Gestell 2 ausbilden, folgen. An die beiden Mittelabschnitte 74 schließt
sich jeweils ein Fußabschnitt 73 an. Die Fußabschnitte 73 verlaufen
im Wesentlichen in Vertikalrichtung und parallel zueinander. Sie
bilden eine untere Randkante 73', die vom Kopfabschnitt 75 um
die Höhe der Auflage 3 beabstandet ist. Im Übergangsbereich
zwischen Mittelabschnitt 74 und Kopfabschnitt 75 besitzt
der Auflagebock 71 nach innen ragende Rastlippen 77,
die die das Gestell 2 bildenden Hohlkörper rastartig
unterfangen. Mit diesen Rastlippen 77 ist eine temporare
Fixierung des Auflagebocks 71 an das Gestell 2 möglich.
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Der
Laminatschneider kann mit auf dem Gestell 2 aufgeclipsten
Auflagebock 71 verwendet werden. Der Auflagebock 71 liegt
nämlich nicht im Schnittbereich des Schneidmessers 6.
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Der
Auflagebock 71 kann vom Gestell 2 entfernt werden,
um als Auflager für eine Laminatplatte 1 zu dienen,
wie es die 29 zeigt. Da der Abstand zwischen
Standfläche 78 und Auflager 3 und Randkante 73' und
Kopfabschnitt 75 derselbe ist, verläuft die Laminatplatte 1 parallel
zur Aufständerungsfläche von Gestell 2 und
Auflagebock 71.
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Alle
offenbarten Merkmale sind (für sich) erfindungswesentlich.
In die Offenbarung der Anmeldung wird hiermit auch der Offenbarungsinhalt
der zugehörigen/beigefügten Prioritätsunterlagen
(Abschrift der Voranmeldung) vollinhaltlich mit einbezogen, auch
zu dem Zweck, Merkmale dieser Unterlagen in Ansprüche vorliegender
Anmeldung mit aufzunehmen.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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- - FR 575749 [0002]
- - FR 612747 A [0002]
- - FR 847014 A [0002]