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DE102009002456A1 - Rahmenprofil für einen Laborabzug sowie ein ein derartiges Rahmenprofil umfassender Laborabzug mit Stützstrahltechnik - Google Patents

Rahmenprofil für einen Laborabzug sowie ein ein derartiges Rahmenprofil umfassender Laborabzug mit Stützstrahltechnik Download PDF

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DE102009002456A1
DE102009002456A1 DE200910002456 DE102009002456A DE102009002456A1 DE 102009002456 A1 DE102009002456 A1 DE 102009002456A1 DE 200910002456 DE200910002456 DE 200910002456 DE 102009002456 A DE102009002456 A DE 102009002456A DE 102009002456 A1 DE102009002456 A1 DE 102009002456A1
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DE
Germany
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air outlet
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Withdrawn
Application number
DE200910002456
Other languages
English (en)
Inventor
Jürgen Liebsch
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co
Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co KG
Original Assignee
Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co
Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co KG
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Publication date
Application filed by Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co, Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co KG filed Critical Waldner Laboreinrichtungen GmbH and Co
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
    • B08CLEANING
    • B08BCLEANING IN GENERAL; PREVENTION OF FOULING IN GENERAL
    • B08B15/00Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area
    • B08B15/02Preventing escape of dirt or fumes from the area where they are produced; Collecting or removing dirt or fumes from that area using chambers or hoods covering the area
    • B08B15/023Fume cabinets or cupboards, e.g. for laboratories

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  • Ventilation (AREA)

Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rahmenprofil (10, 20) für einen Laborabzug (100) mit mindestens einer Lufteintrittsöffnung (19, 26) und mindestens einer Luftaustrittsöffnung (14, 24), bei dem in dem zwischen der Lufteintritts- (19, 26) und der Luftaustrittsöffnung (14, 24) festgelegten Hohlraum des länglich ausgebildeten Rahmenprofils (10, 20) ein den Luftdurchfluss drosselndes Element (11, 21) angeordnet ist.

Description

  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Rahmenprofil für einen Laborabzug sowie einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik, bei dem ein Seitenpfosten oder eine Vorderkante im Bereich eines Frontschiebers als derartiges Rahmenprofil ausgebildet ist.
  • Abzüge sind ein wesentlicher Bestandteil von Laboratorien. Sämtliche Laborarbeiten, bei denen Gase, Dämpfe, Schwebstoffe oder Flüssigkeiten in gefährlicher Menge und Konzentration gehandhabt werden, müssen zum Schutz des Laborpersonals in Laborabzügen ausgeführt werden.
  • In der Vergangenheit galt als Kenngröße, welche die Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Laborabzügen angibt, der sog. Abluftvolumenstrom. In Abkehr von dieser Definition wurde mit der Einführung der DIN 12924 Teil 1 im Jahr 1991 die Wirksamkeit von Laborabzügen durch einen Grenzwert für den Ausbruch von Prüfgas festgelegt. Dieser Grenzwert gibt die sog. Ausbruchsicherheit eines Laborabzuges an. Wenngleich die DIN 12924 Teil 1 zwischenzeitlich durch die europäische Norm DIN EN 14175 abgelöst wurde, so betreffen zahlreiche Innovationen auf dem Gebiet der Laborabzüge die Optimierung der Energieeffizienz, mit der ein Laborabzug bei gleichzeitiger Einhaltung der normierten Ausbruchsicherheit betrieben werden kann. Die Energieeffizienz wird maßgeblich durch den Mindestabluftvolumenstrom bestimmt. Signifikante Energieeinsparungen ergeben sich also durch Verringerung des Mindestabluftvolumenstroms.
  • Zur Verringerung des Mindestabluftvolumenstroms ist die sog. Stützstrahltechnik entwickelt worden. Bei der Stützstrahltechnik kommen tragflächenförmig ausgebildete Profile zum Einsatz, die an den Seitenpfosten, der Vorderkante der Abzugtischplatte sowie der Unterkante des Frontschiebers vorgesehen sind. Zusätzlich wird Zuluft unter Druck durch die als Hohlprofile ausgebildeten Seitenpfosten und die Vorderkante geleitet, die dann bei teilweise oder vollständig geöffnetem Frontschieber aus schlitzförmigen Öffnungen in den Abzuginnenraum ausgeblasen wird.
  • Nach dem Austritt aus den schlitzförmigen Öffnungen streicht die Zuluft entlang der Bodenfläche und den seitlichen Wandflächen des Abzuginnenraumes entlang, um eine Ansammlung toxischer Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe im Bereich der Wandflächen und Bodenfläche zu vermeiden. Diese Wand- bzw. Bodenstrahlen stellen eine Strömungsgeschwindigkeit im Bereich der Wandflächen und Bodenfläche sicher, die ungleich null ist.
  • Durch diese Stützstrahlen konnte die Mindestabluftmenge, bei der die Ausbruchssicherheit des Laborabzugs noch die normierten Vorschriften erfüllt, deutlich herabgesenkt werden. Ebenso verhindern sie gefährliche Rückstromgebiete, da es keinen Strömungsabriss im Bereich der Wandflächen und Bodenfläche, insbesondere im Bereich von Konturänderungen, gibt.
  • Erfolgt beispielsweise die Zulufteinspeisung in den Seitenpfosten von unterhalb des Abzuginnenraumes, nimmt aufgrund der vorgegebenen beengten geometrischen Verhältnisse im Innern des Seitenpfostens die Ausblasgeschwindigkeit der Zuluft durch die schlitzförmigen Öffnungen im Seitenprofil des Abzugpfostens mit der Entfernung vom Einspeisepunkt nach oben hin ab. Eine Aufhebung der beengten geometrischen Verhältnisse durch Vergrößerung des Seitenpfostens des Abzuges kommt in vielen Fällen nicht in Betracht, da hierdurch der für den Versuchsaufbau notwendige Abzuginnenraum platzsparender ausgestaltet werden müsste, was nicht erwünscht ist. Eine Verbreiterung des gesamten Abzuges würde mehr kostenintensiven Laborraum in Anspruch nehmen.
  • Die Abnahme der Ausblasgeschwindigkeit mit zunehmender Entfernung vom Einspeisepunkt wirkt sich wiederum nachteilig auf die Gleichmäßigkeit der Volumenstromverteilung, insbesondere im Bereich der Wandflächen des Abzuginnenraums aus.
  • Es ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rahmenprofil für einen Laborabzug zu schaffen, mit dem die voranstehend beschriebenen Nachteile beseitigt, zumindest aber abgeschwächt werden, und mit dem bei teilweise oder vollständig geöffnetem Frontschieber eine möglichst gleichmäßige homogene Ausströmung durch die Ausblasschlitze in den Abzuginnenraum erzielt werden kann.
  • Diese Aufgabe wird durch ein Rahmenprofil für einen Laborabzug gelöst, das die Merkmalskombination des Patentanspruches 1 aufweist. Darüber hinaus wird die Aufgabe auch durch einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik gelöst, der die Merkmale des Patentanspruches 14 umfasst.
  • Bevorzugte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen Patentansprüche 2 bis 13 sowie 15 und 16.
  • Erfindungsgemäß weist das Rahmenprofil für einen Laborabzug mindestens eine Lufteintrittsöffnung und mindestens eine Luftaustrittsöffnung auf, wobei in dem zwischen der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung festgelegten Hohlraum des länglich ausgebildeten Rahmenprofils ein den Luftdurchfluss drosselndes Element angeordnet ist. Durch das in dem Hohlraum vorgesehene, den Luftdurchfluss drosselnde Element wird stromaufwärts des Drosselelements ein Druck in dem Rahmenprofil aufgebaut, wodurch die Druckverteilung an der Luftaustrittsöffnung entlang des Rahmenprofils vergleichmäßigt wird. Dadurch wird eine gleichmäßige Ausblasung der Zuluft durch die Luftaustrittsöffnungen gewährleistet, was wiederum für eine gleichmäßige Volumenstromverteilung im gesamten Abzug, insbesondere aber im Bereich der Wandflächen im Abzuginnenraum sorgt. Zusätzlich erhöht sich durch das Drosselelement die Verweilzeit der Zuluft im Hohlraum des Rahmenprofils.
  • Vorzugsweise weist das Drosselelement Öffnungen auf, deren Abstand und/oder Größe in Längsrichtung des Rahmenprofils variieren. Je nach Lage des Einspeisepunktes der Zuluft kann somit der Abstand und/oder die Größe der Öffnungen in dem Drosselelement derart gewählt werden, dass eine vergleichmäßigte Ausströmung der Zuluft durch die Luftaustrittsöffnung, falls diese als durchgehender Schlitz über die gesamte Länge des Rahmenprofils ausgebildet ist, oder durch eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen sichergestellt wird.
  • Besonders bevorzugt nimmt der Abstand benachbarter Öffnungen und/oder die Größe der Öffnungen in dem Drosselelement zur Lufteintrittsöffnung hin ab bzw. zu. Dadurch wird erreicht, dass ein Druckgradient im Innern des Rahmenprofils entsteht, der sich günstig auf die Druckverteilung stromabwärts des Drosselelements auswirkt, und somit für eine bestimmte Geschwindigkeitsverteilung der Ausblasung durch die Luftaustrittsöffnungen längs des Rahmenprofils sorgt.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung teilt das Drosselelement den Hohlraum des Rahmenprofils in zwei Kammern auf. Die der Lufteintrittsöffnung zugewandte Kammer bildet eine Art Vorkammer, in der ein Druckpolster entsteht, das für eine gleichmäßige Druckverteilung in der der Luftaustrittsöffnung zugewandten Ausblaskammer und damit für eine gleichmäßige Ausblasung sorgt.
  • Vorzugsweise weist die der Luftaustrittsöffnung zugewandte Kammer ein kleineres Volumen auf als die der Lufteintrittsöffnung zugewandten Kammer. Dadurch wird ein hinreichend großes Druckpolster in der Vorkammer erzielt, das für eine erwünschte Druckverteilung in der Ausblaskammer auch über längere Zeiträume hinweg und insbesondere bei Druckschwankungen im gebäudeseitig installierten Zuluftver sorgungsnetz selbst bei sehr hohen Abzügen bzw. großer Öffnungsstellung des Frontschiebers sorgt.
  • Eine weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht ein Drosselelement vor, das sich über die gesamte Länge des Rahmenprofils erstreckt.
  • Vorzugsweise ist das Drosselelement starr ausgebildet.
  • Das Drosselelement kann aber auch eine Membran mit in Längsrichtung des Rahmenprofils variierendem Durchlassvermögen sein.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Lufteintrittsöffnung an einem längsseitigen Ende des Rahmenprofils vorgesehen.
  • Bevorzugt sind zwei Luftaustrittsöffnungen in Längsrichtung symmetrisch um die Mitte des Rahmenprofils angeordnet.
  • Ferner kann eine Anströmfläche des Rahmenprofils für Raumluft tragflächenförmig ausgebildet sein.
  • Nach einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen in Längsrichtung des Rahmenprofils angeordnet.
  • Vorzugsweise ist die Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen jeweils schlitzförmig ausgebildet.
  • Des Weiteren sieht die Erfindung einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik vor, bei dem ein im Bereich eines Frontschiebers angeordnetes, einen Seitenpfosten oder eine Vorderkante des Abzuges bildendes Rahmenprofil wie voranstehend beschrieben ausgebildet ist.
  • Nach einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung steht die der Luftaustrittsöffnung zugewandte Kammer des als Seitenpfosten ausgebildeten Rahmenprofils fluidmäßig mit der der Luftaustrittsöffnung zugewandten Kammer des als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofils in Verbindung.
  • Weiterhin bevorzugt erfolgt die Zulufteinspeisung durch eine Lufteintrittsöffnung, die an dem als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofil vorgesehen ist.
  • Im Anschluss werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben. In den Figuren zeigen:
  • 1 eine perspektivische Vorderansicht eines mit Stützstrahltechnik ausgestatteten Laborabzugs;
  • 2 einen Querschnitt durch den in 1 gezeigten Laborabzug, in der Strömungspfeile zu sehen sind, die die im Abzuginnenraum vorhandene Volumenströmung bei teilweise geöffnetem Frontschieber darstellen;
  • 3 Ansichten eines erfindungsgemäßen Rahmenprofils, das zur Verwendung als Seitenpfosten eines Laborabzuges mit Stützstrahltechnik bestimmt ist;
  • 4 eine Querschnittsansicht entlang der Linie D-D der 3;
  • 5 eine perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen Rahmenprofils, das zur Verwendung als Vorderkante im Bereich der Arbeitsplatte eines Laborabzuges mit Stützstrahltechnik bestimmt ist; und
  • 6 eine Querschnittsansicht durch das in 5 dargestellte Rahmenprofil.
  • Der in perspektivischer Ansicht in 1 dargestellte Laborabzug 100 weist einen Abzuginnenraum auf, der rückseitig durch eine Prallwand 40, seitlich durch Seitenwände 36, vorderseitig durch einen verschließbaren Frontschieber 30 und deckenseitig durch eine Decke 48 begrenzt ist. Der Frontschieber 30 ist mehrteilig ausgebildet derart, dass mehrere vertikal verschiebbare Fensterelemente beim Öffnen und Schließen des Frontschiebers 30 gleichsinnig teleskopartig hintereinander verlaufen. Das in der geschlossenen Stellung des Frontschiebers 30 am weitesten unten angeordnete Fensterelement weist an seiner Vor derkante ein Tragflächenprofil 32 auf. Darüber hinaus weist der Frontschieber 30 horizontal verschiebbare Fensterelemente auf, die auch in der geschlossenen Stellung des Frontschiebers 30 dem Laborpersonal Zugriff auf den Abzuginnenraum gestatten.
  • An dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass der Frontschieber 30 ebenso als zweiteiliges Schiebefenster ausgebildet sein kann, dessen beide Teile in vertikaler Richtung gegenläufig bewegt werden können. In diesem Fall sind die gegenläufigen Teile über Seile oder Riemen und Umlenkrollen mit die Masse des Frontschiebers ausgleichenden Gewichten gekoppelt.
  • Zwischen der Prallwand 40 und der Rückwand 62 (2) des Abzuggehäuses 60 befindet sich ein Kanal, der zu einem Abluftsammelkanal 50 auf der Oberseite des Laborabzuges führt. Der Abluftsammelkanal 50 ist mit einer gebäudeseitig installierten Ablufteinrichtung verbunden.
  • Unterhalb der Arbeitsplatte 34 des Abzuginnenraumes ist ein Möbel 38 angeordnet, das als Stauraum für unterschiedliche Laborutensilien dient.
  • Die Seitenpfosten des Laborabzuges sind an der Anströmseite mit Tragflächenprofilen 10 versehen. Ebenso ist die Vorderkante, die im Bereich der Arbeitsplatte 34 liegt oder ein Teil derselben ist, an seiner Anströmseite mit einem Tragflächenprofil 20 versehen. Die tragflächenartige Profilgeometrie stellt eine turbulenzarme Einströmung von Raumluft in den Abzuginnenraum bei teilweise oder vollständig geöffnetem Frontschieber sicher.
  • Der in 1 dargestellte Laborabzug 100 ist rein exemplarisch zu sehen, denn die Erfindung lässt sich auf unterschiedliche Arten von Laborabzügen anwenden, beispielsweise Tischabzüge, Niedrigraum-Tischabzüge, Tiefabzüge oder begehbare Abzüge. Ebenso erfüllen diese Abzüge die am Anmeldetag gültige europäische Norm DIN EN 14175.
  • Des Weiteren können die Abzüge auch andere Normen erfüllen, beispielsweise die ASHRAE 110/1995, die für die USA gültig ist.
  • 2 stellt stark vereinfacht den Strömungsverlauf der einströmenden Raumluft 300, der Stützluft 200, 400 sowie der Abluft innerhalb des Abzuginnenraums und in dem Kanal zwischen der Prallwand 40 und der Rückwand 62 zum Abluftsammelkanal 50 dar.
  • Die Prallwand 40 ist bodenseitig von der Arbeitsplatte 34 des Abzuginnenraums und von der Rückwand 62 des Gehäuses beabstandet, wodurch ein Abluftkanal gebildet wird. Darüber hinaus weist die Prallwand 40 eine Vielzahl von länglich ausgebildeten Öffnungen 42, 44 auf, durch die Abluft aus dem Abzuginnenraum abgesaugt werden kann. An der Decke 48 im Abzuginnenraum sind weitere Öffnungen 47, 49 vorgesehen, durch die insbesondere leichte Gase und Dämpfe zum Abluftsammelkanal 50 geführt werden können. Wenngleich in 1 und 2 nicht dargestellt, kann die Prallwand 40 von den Seitenwänden 36 des Abzuggehäuses beabstandet sein. Durch einen so ausgebildeten Abluftspalt kann zusätzlich Abluft durch die Prallwand in den Abluftkanal eingeleitet werden.
  • Wie in 2 dargestellt, kann bei teilweise geöffnetem Frontschieber 30 Raumluft 300 lediglich unterhalb der als Tragflächenprofil 32 ausgebildeten Unterkante des Frontschiebers 30 in den Abzuginnenraum einströmen. Oberhalb der Frontschieberunterkante 32 wird das Einströmen von Raumluft 300 durch den Frontschieber 30 blockiert.
  • An der Prallwand 40 sind eine Vielzahl von Stativhaltern 46 zu sehen, in die Stäbe lösbar eingespannt werden können, welche als Halterungen für Versuchsaufbauten im Abzuginnenraum dienen.
  • In 3 sind Ansichten eines erfindungsgemäßen Seitenpfostenrahmenprofils 10 dargestellt, und zwar in der linken Abbildung in Seitenansicht und in der mittleren Abbildung in perspektivischer Ansicht.
  • Der eingekreiste Bereich in der mittleren Abbildung ist in der rechten Abbildung in vergrößerter Darstellung gezeigt.
  • Neben der Führung des in vertikaler Richtung verschiebbaren Frontschiebers und einem Anschlag 16, der die vollständig geöffnete Stellung des Frontschiebers festlegt, weist das Rahmenprofil 10 im bodenseitigen Endabschnitt eine Öffnung 19 auf, durch die Zuluft in das Rahmenprofil 10 eingeblasen wird. Diese Öffnung 19 führt zu einer über die gesamte Länge des Rahmenprofils verlaufenden ersten Kammer 12 (4), die fluidmäßig mit einer zweiten Kammer 13 verbunden ist. Die zweite Kammer 13 verläuft ebenso über die gesamte Länge des Rahmenprofils 10 und weist eine Vielzahl schlitzförmiger Austrittsöffnungen 14 auf, durch die die eingeblasene Zuluft in Form von Stützstrahlen 400 ausgeblasen wird.
  • An dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass beide Kammern 12, 13 nicht über die gesamte Länge des Rahmenprofils 10, sondern auch lediglich bis zu einer vertikalen Höhe verlaufen können, auf der sich bei vollständig geöffnetem Frontschieber 30 die tragflächenförmige Unterkante 32 des Frontschiebers 30 befindet. Darüber hinaus muss die Form der Austrittsöffnungen nicht schlitzförmig sein, sondern kann rund, oval oder polygonförmig sein. Ebenso ist es denkbar, dass lediglich eine Austrittsöffnung vorgesehen ist, die die Form eines durchgehenden Schlitzes aufweist.
  • Wie in der Querschnittsansicht der 4 zu sehen ist, wird der Stützstrahl längs einer Richtung aus dem Rahmenprofil 10 ausgeblasen, die einen spitzen Winkel zur Innenfläche des Rahmenprofils 10, und somit zur Wandfläche 36 des Abzuginnenraumes einnimmt. Diese Ausblasrichtung entspricht in etwa der Tangente auf der tragflächenprofilförmigen Anströmfläche 15 (für die Raumluft) an der vorderen Innenseite des Rahmenprofils 10.
  • Zwischen der ersten Kammer 12 und der zweiten Kammer 13 befindet sich ein den Luftdurchfluss drosselndes Element 11, beispielsweise ein Drosselblech oder eine durchlässige Membran. Durch das Drosselelement 11 wird in der ersten Kammer 12 ein Druck erzeugt, der ausreicht, um einen gleichmäßigen Luftaustritt aus sämtlichen Luftaustrittsöffnungen 14 zu ermöglichen, die in vertikaler Richtung entlang des Rahmenprofils 10 angeordnet sind. Der gleichmäßige Luftaustritt sorgt für eine gleichmäßige Volumenstromverteilung entlang der Wandflächen 36 des Abzuginnenraumes, was sich wiederum auf die Energieeffizienz, d. h. den Mindestabluftvolumenstrom vorteilhaft auswirkt. Das Drosselelement 11 kann sich dabei über die gesamte Länge des Rahmenprofils 10 erstrecken, zumindest aber über diejenige Länge, über die die Luftaustrittsöffnungen 14 verteilt angeordnet sind.
  • Das Rahmenprofil ist in der Querschnittsansicht der 4 als einteiliges Profilteil 10 ausgebildet. Die an der Innenseite angeordneten, halbkreisförmigen Ausbuchtungen 17 dienen als Führung für den Frontschieber 30. Der von der ersten Kammer 12 seitlich innen gelegene Abschnitt 18 dient zur Befestigung an dem Gehäuse des Laborabzuges. Zur Befestigung des Drosselelements 11 zwischen der ersten und der zweiten Kammer 12, 13 dienen zwei jeweils zur Innenseite des Rahmenprofils gerichtete, erhaben ausgebildete Stege, in denen jeweils eine Nut mit einer Breite vorgesehen ist, die der Dicke des Drosselelements 11 entspricht. Das Drosselelement 11 kann bei der Montage somit endseitig in das Rahmenprofil 10 hindurchgeschoben werden.
  • In 5 ist in perspektivischer Ansicht ein Rahmenprofil 20 gezeigt, das als Einströmprofil an der Vorderkante im Bereich der Laborarbeitsplatte 34 dient. 6 zeigt das in 5 dargestellte Rahmenprofil 20 im Querschnitt, und zwar entlang einer Linie durch eine der Öffnungen 26.
  • Dieses Rahmenprofil 20 wird mit dem in 3 dargestellten Rahmenprofil 10, insbesondere mit dem in der vergrößerten Darstellung gezeigten Bereich rechtwinklig verbunden. Auch dieses Rahmenprofil 20 weist Luftaustrittsöffnungen 24 an der innenseitigen Kante der tragflächenförmigen Anströmfläche 25 auf, die über die gesamte Länge des Rahmenprofils 20 verteilt sind. Ebenso sind in 5 zwei Lufteintrittsöffnungen 26 zu sehen, durch die Zuluft unter Druck eingeblasen wird, um einen Druck in der ersten Kammer 22 des Rahmenprofils 20 aufzubauen. Die erste Kammer 22 ist wiederum von einer zweiten Kammer 23 durch ein Drosselelement 21, beispielsweise ein Drosselblech oder ein durchlässige Membran getrennt.
  • Wie in 6 gezeigt, ist das Drosselelement 21 in nutförmigen Ausnehmungen aufgenommen, wodurch dessen Montage in dem Rahmenprofil 20 erleichtert wird. Das Rahmenprofil 20 ist als einstückiges Profilteil ausgebildet.
  • Bei beiden Rahmenprofilen 10, 20 kann das Drosselelement 11, 21 Öffnungen aufweisen, deren Abstand und/oder Größe entlang des Rahmenprofils 10, 20 variieren. Insbesondere bei dem Rahmenprofil 10, das den Seitenpfosten bildet, kann der Abstand und/oder die Größe der Öffnungen in dem Drosselelement 11 mit zunehmender Entfernung von der Arbeitsplatte 34 zunehmen bzw. abnehmen, um eine vergleichmäßigte Ausblasung der Stützstrahlen 400 über sämtliche Austrittsöffnungen 14 zu gewährleisten. Mit anderen Worten, da der Einspeisepunkt der Zuluft bei dem hier dargestellten Ausführungsbeispiel des Rahmenprofils 10 am unteren Ende, d. h. im Bereich der Arbeitsplatte 34 liegt, wird durch gezielt gewählte Anordnung und Größe der Öffnungen im Drosselelement bzw. durch gezielte Veränderung des Drosselquerschnitts die Druckverteilung zwischen den beiden Kammern 12, 13 und die Geschwindigkeitsverteilung der ausgeblasenen Stützluft 400 entlang des Rahmenprofils 10 geändert.
  • Liegt der Einspeisepunkt der Zuluft im oberen Bereich des Rahmenprofils 10, kann der Drosselquerschnitt des Drosselelements 11 entlang des Rahmenprofils 10 in entsprechender Weise umgekehrt werden. Ebenso kann der Drosselquerschnitt des Drosselelements 21 im Rahmenprofil 20 in gewünschter Weise angepasst werden.
  • Durch gezielte Wahl des Drosselquerschnitts des innerhalb des Rahmenprofils 10, 20 angeordneten Drosselelements 11, 21 wird vorteilhaft Einfluss auf die Volumenstromverteilung im Abzuginnenraum, insbesondere an den Wandflächen 36 und der Bodenfläche 34 genommen. Zur Optimierung dieser Volumenstromverteilung können die an der Prallwand 40 und an der Decke 48 im Abzuginnenraum vorgesehenen Absaugöffnungen bzw. Absaugschlitze 42; 44, 47, 49 entsprechend angepasst sein. Aus diesem Grund sind die in der Prallwand 40 im Bereich der Arbeitsplatte vorgesehenen wandseitigen Schlitze 42 länger ausgebildet als die in der Mitte der Prallwand 40 vorgesehenen Schlitze 44 (siehe 1). Durch den erhöhten Zustrom an Stützluft 200, 400 im Bereich der Arbeitsplatte 34 und im Bereich der Wandflächen 36 des Abzuginnenraum wird durch die vergrößerten Schlitze 42 mehr Abluft und somit Schadstoffe abtransportiert. Dies wirkt sich insbesondere auf den Abtransport schwerer Gase innerhalb des Abzuginnenraums vorteilhaft aus.
  • Entsprechend können die im hinteren Bereich der Decke 48 vorgesehenen Absaugöffnungen 47 größer ausgebildet sein als die dem Frontschieber 30 zugewandten Öffnungen 49.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - DIN 12924 Teil 1 im Jahr 1991 [0003]
    • - DIN 12924 Teil 1 [0003]
    • - Norm DIN EN 14175 [0003]
    • - Norm DIN EN 14175 [0040]

Claims (16)

  1. Rahmenprofil (10, 20) für einen Laborabzug (100) mit mindestens einer Lufteintrittsöffnung (19, 26) und mindestens einer Luftaustrittsöffnung (14, 24), bei dem in dem zwischen der Lufteintritts- (19, 26) und der Luftaustrittsöffnung (14, 24) festgelegten Hohlraum (12, 13; 22, 23) des länglich ausgebildeten Rahmenprofils (10, 20) ein den Luftdurchfluss drosselndes Element (11, 21) angeordnet ist.
  2. Rahmenprofil (10, 20) nach Anspruch 1, bei dem das Drosselelement (11, 21) Öffnungen aufweist, deren Abstand und/oder Größe in Längsrichtung des Rahmenprofils (10, 20) variieren.
  3. Rahmenprofil (10, 20) nach Anspruch 2, bei dem der Abstand benachbarter Öffnungen und/oder die Größe der Öffnungen in dem Drosselelement (11, 21) zur Lufteintrittsöffnung (19, 26) hin abnimmt bzw. zunimmt.
  4. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Drosselelement (11, 21) den Hohlraum in zwei Kammern (12, 13; 22, 23) unterteilt.
  5. Rahmenprofil (10, 20) nach Anspruch 4, bei dem die der Luftaustrittsöffnung (14, 24) zugewandte Kammer (13, 23) ein kleineres Volumen aufweist als die der Lufteintrittsöffnung (19, 26) zugewandte Kammer (12, 22).
  6. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem sich das Drosselelement (11, 21) über die gesamte Länge des Rahmenprofils (10, 20) erstreckt.
  7. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem das Drosselelement (11, 21) starr ausgebildet ist.
  8. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der Ansprüche 1 bis 6, bei dem das Drosselelement (11, 21) eine Membran mit in Längsrichtung des Rahmenprofils (10, 20) variierendem Durchlassvermögen ist.
  9. Rahmenprofil (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Lufteintrittsöffnung (19) an einem längsseitigen Ende des Rahmenprofils (10) vorgesehen ist.
  10. Rahmenprofil (20) nach einem der Ansprüche 1 bis 8, bei dem zwei Lufteintrittsöffnungen (26) in Längsrichtung symmetrisch um die Mitte des Rahmenprofils (20) angeordnet sind.
  11. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Anströmfläche (15, 25) des Rahmenprofils (10, 20) für Raumluft tragflächenförmig ausgebildet ist.
  12. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem eine Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen (14, 24) in Längsrichtung des Rahmenprofils (10, 20) angeordnet sind.
  13. Rahmenprofil (10, 20) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, bei dem die Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen (14, 24) jeweils schlitzförmig ausgebildet ist.
  14. Laborabzug (100) mit Stützstrahltechnik, bei dem ein im Bereich eines Frontschiebers (30) angeordnetes, einen Seitenpfosten oder eine Vorderkante im Bereich einer Arbeitsplatte (34) des Abzuges bildendes Rahmenprofil (10, 20) gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche ausgebildet ist.
  15. Laborabzug (100) nach Anspruch 14, bei dem die der Luftaustrittsöffnung (14) zugewandte Kammer (13) des als Seitenpfosten ausgebildeten Rahmenprofils (10) fluidmäßig mit der der Luftaustrittsöffnung (24) zugewandten Kammer (23) des als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofils (20) in Verbindung steht.
  16. Laborabzug (100) nach Anspruch 14 oder 15, bei dem die Zulufteinspeisung durch eine Lufteintrittsöffnung (26) erfolgt, die an dem als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofil (20) vorgesehen ist.
DE200910002456 2009-04-17 2009-04-17 Rahmenprofil für einen Laborabzug sowie ein ein derartiges Rahmenprofil umfassender Laborabzug mit Stützstrahltechnik Withdrawn DE102009002456A1 (de)

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