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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Rahmenprofil für einen
Laborabzug sowie einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik,
bei dem ein Seitenpfosten oder eine Vorderkante im Bereich eines
Frontschiebers als derartiges Rahmenprofil ausgebildet ist.
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Abzüge
sind ein wesentlicher Bestandteil von Laboratorien. Sämtliche
Laborarbeiten, bei denen Gase, Dämpfe, Schwebstoffe oder
Flüssigkeiten in gefährlicher Menge und Konzentration
gehandhabt werden, müssen zum Schutz des Laborpersonals
in Laborabzügen ausgeführt werden.
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In
der Vergangenheit galt als Kenngröße, welche die
Sicherheit bzw. Wirksamkeit von Laborabzügen angibt, der
sog. Abluftvolumenstrom. In Abkehr von dieser Definition wurde mit
der Einführung der DIN 12924 Teil 1 im Jahr 1991 die
Wirksamkeit von Laborabzügen durch einen Grenzwert für
den Ausbruch von Prüfgas festgelegt. Dieser Grenzwert gibt
die sog. Ausbruchsicherheit eines Laborabzuges an. Wenngleich die DIN
12924 Teil 1 zwischenzeitlich durch die europäische Norm
DIN EN 14175 abgelöst wurde, so betreffen zahlreiche
Innovationen auf dem Gebiet der Laborabzüge die Optimierung
der Energieeffizienz, mit der ein Laborabzug bei gleichzeitiger Einhaltung
der normierten Ausbruchsicherheit betrieben werden kann. Die Energieeffizienz
wird maßgeblich durch den Mindestabluftvolumenstrom bestimmt. Signifikante
Energieeinsparungen ergeben sich also durch Verringerung des Mindestabluftvolumenstroms.
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Zur
Verringerung des Mindestabluftvolumenstroms ist die sog. Stützstrahltechnik
entwickelt worden. Bei der Stützstrahltechnik kommen tragflächenförmig
ausgebildete Profile zum Einsatz, die an den Seitenpfosten, der
Vorderkante der Abzugtischplatte sowie der Unterkante des Frontschiebers
vorgesehen sind. Zusätzlich wird Zuluft unter Druck durch
die als Hohlprofile ausgebildeten Seitenpfosten und die Vorderkante
geleitet, die dann bei teilweise oder vollständig geöffnetem
Frontschieber aus schlitzförmigen Öffnungen in
den Abzuginnenraum ausgeblasen wird.
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Nach
dem Austritt aus den schlitzförmigen Öffnungen
streicht die Zuluft entlang der Bodenfläche und den seitlichen
Wandflächen des Abzuginnenraumes entlang, um eine Ansammlung
toxischer Gase, Dämpfe oder Schwebstoffe im Bereich der
Wandflächen und Bodenfläche zu vermeiden. Diese
Wand- bzw. Bodenstrahlen stellen eine Strömungsgeschwindigkeit
im Bereich der Wandflächen und Bodenfläche sicher,
die ungleich null ist.
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Durch
diese Stützstrahlen konnte die Mindestabluftmenge, bei
der die Ausbruchssicherheit des Laborabzugs noch die normierten
Vorschriften erfüllt, deutlich herabgesenkt werden. Ebenso
verhindern sie gefährliche Rückstromgebiete, da
es keinen Strömungsabriss im Bereich der Wandflächen und
Bodenfläche, insbesondere im Bereich von Konturänderungen,
gibt.
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Erfolgt
beispielsweise die Zulufteinspeisung in den Seitenpfosten von unterhalb
des Abzuginnenraumes, nimmt aufgrund der vorgegebenen beengten geometrischen
Verhältnisse im Innern des Seitenpfostens die Ausblasgeschwindigkeit
der Zuluft durch die schlitzförmigen Öffnungen
im Seitenprofil des Abzugpfostens mit der Entfernung vom Einspeisepunkt
nach oben hin ab. Eine Aufhebung der beengten geometrischen Verhältnisse
durch Vergrößerung des Seitenpfostens des Abzuges
kommt in vielen Fällen nicht in Betracht, da hierdurch
der für den Versuchsaufbau notwendige Abzuginnenraum platzsparender
ausgestaltet werden müsste, was nicht erwünscht
ist. Eine Verbreiterung des gesamten Abzuges würde mehr
kostenintensiven Laborraum in Anspruch nehmen.
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Die
Abnahme der Ausblasgeschwindigkeit mit zunehmender Entfernung vom
Einspeisepunkt wirkt sich wiederum nachteilig auf die Gleichmäßigkeit
der Volumenstromverteilung, insbesondere im Bereich der Wandflächen
des Abzuginnenraums aus.
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Es
ist daher eine Aufgabe der vorliegenden Erfindung, ein Rahmenprofil
für einen Laborabzug zu schaffen, mit dem die voranstehend
beschriebenen Nachteile beseitigt, zumindest aber abgeschwächt werden,
und mit dem bei teilweise oder vollständig geöffnetem
Frontschieber eine möglichst gleichmäßige
homogene Ausströmung durch die Ausblasschlitze in den Abzuginnenraum
erzielt werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch ein Rahmenprofil für einen Laborabzug
gelöst, das die Merkmalskombination des Patentanspruches
1 aufweist. Darüber hinaus wird die Aufgabe auch durch
einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik gelöst,
der die Merkmale des Patentanspruches 14 umfasst.
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Bevorzugte
Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der abhängigen
Patentansprüche 2 bis 13 sowie 15 und 16.
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Erfindungsgemäß weist
das Rahmenprofil für einen Laborabzug mindestens eine Lufteintrittsöffnung
und mindestens eine Luftaustrittsöffnung auf, wobei in
dem zwischen der Lufteintritts- und Luftaustrittsöffnung
festgelegten Hohlraum des länglich ausgebildeten Rahmenprofils
ein den Luftdurchfluss drosselndes Element angeordnet ist. Durch
das in dem Hohlraum vorgesehene, den Luftdurchfluss drosselnde Element
wird stromaufwärts des Drosselelements ein Druck in dem
Rahmenprofil aufgebaut, wodurch die Druckverteilung an der Luftaustrittsöffnung
entlang des Rahmenprofils vergleichmäßigt wird.
Dadurch wird eine gleichmäßige Ausblasung der
Zuluft durch die Luftaustrittsöffnungen gewährleistet,
was wiederum für eine gleichmäßige Volumenstromverteilung
im gesamten Abzug, insbesondere aber im Bereich der Wandflächen
im Abzuginnenraum sorgt. Zusätzlich erhöht sich
durch das Drosselelement die Verweilzeit der Zuluft im Hohlraum
des Rahmenprofils.
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Vorzugsweise
weist das Drosselelement Öffnungen auf, deren Abstand und/oder
Größe in Längsrichtung des Rahmenprofils
variieren. Je nach Lage des Einspeisepunktes der Zuluft kann somit
der Abstand und/oder die Größe der Öffnungen
in dem Drosselelement derart gewählt werden, dass eine vergleichmäßigte
Ausströmung der Zuluft durch die Luftaustrittsöffnung,
falls diese als durchgehender Schlitz über die gesamte
Länge des Rahmenprofils ausgebildet ist, oder durch eine
Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen sichergestellt wird.
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Besonders
bevorzugt nimmt der Abstand benachbarter Öffnungen und/oder
die Größe der Öffnungen in dem Drosselelement
zur Lufteintrittsöffnung hin ab bzw. zu. Dadurch wird erreicht,
dass ein Druckgradient im Innern des Rahmenprofils entsteht, der
sich günstig auf die Druckverteilung stromabwärts
des Drosselelements auswirkt, und somit für eine bestimmte
Geschwindigkeitsverteilung der Ausblasung durch die Luftaustrittsöffnungen
längs des Rahmenprofils sorgt.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung teilt das Drosselelement
den Hohlraum des Rahmenprofils in zwei Kammern auf. Die der Lufteintrittsöffnung
zugewandte Kammer bildet eine Art Vorkammer, in der ein Druckpolster
entsteht, das für eine gleichmäßige Druckverteilung
in der der Luftaustrittsöffnung zugewandten Ausblaskammer und
damit für eine gleichmäßige Ausblasung
sorgt.
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Vorzugsweise
weist die der Luftaustrittsöffnung zugewandte Kammer ein
kleineres Volumen auf als die der Lufteintrittsöffnung
zugewandten Kammer. Dadurch wird ein hinreichend großes
Druckpolster in der Vorkammer erzielt, das für eine erwünschte Druckverteilung
in der Ausblaskammer auch über längere Zeiträume
hinweg und insbesondere bei Druckschwankungen im gebäudeseitig
installierten Zuluftver sorgungsnetz selbst bei sehr hohen Abzügen
bzw. großer Öffnungsstellung des Frontschiebers
sorgt.
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Eine
weitere bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht
ein Drosselelement vor, das sich über die gesamte Länge
des Rahmenprofils erstreckt.
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Vorzugsweise
ist das Drosselelement starr ausgebildet.
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Das
Drosselelement kann aber auch eine Membran mit in Längsrichtung
des Rahmenprofils variierendem Durchlassvermögen sein.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist die Lufteintrittsöffnung
an einem längsseitigen Ende des Rahmenprofils vorgesehen.
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Bevorzugt
sind zwei Luftaustrittsöffnungen in Längsrichtung
symmetrisch um die Mitte des Rahmenprofils angeordnet.
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Ferner
kann eine Anströmfläche des Rahmenprofils für
Raumluft tragflächenförmig ausgebildet sein.
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Nach
einer weiteren bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung ist eine
Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen in Längsrichtung
des Rahmenprofils angeordnet.
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Vorzugsweise
ist die Vielzahl von Luftaustrittsöffnungen jeweils schlitzförmig
ausgebildet.
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Des
Weiteren sieht die Erfindung einen Laborabzug mit Stützstrahltechnik
vor, bei dem ein im Bereich eines Frontschiebers angeordnetes, einen Seitenpfosten
oder eine Vorderkante des Abzuges bildendes Rahmenprofil wie voranstehend
beschrieben ausgebildet ist.
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Nach
einer bevorzugten Ausgestaltung der Erfindung steht die der Luftaustrittsöffnung
zugewandte Kammer des als Seitenpfosten ausgebildeten Rahmenprofils
fluidmäßig mit der der Luftaustrittsöffnung
zugewandten Kammer des als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofils
in Verbindung.
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Weiterhin
bevorzugt erfolgt die Zulufteinspeisung durch eine Lufteintrittsöffnung,
die an dem als Vorderkante ausgebildeten Rahmenprofil vorgesehen
ist.
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Im
Anschluss werden bevorzugte Ausführungsformen der Erfindung
unter Bezugnahme auf die beigefügten Zeichnungen beschrieben.
In den Figuren zeigen:
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1 eine
perspektivische Vorderansicht eines mit Stützstrahltechnik
ausgestatteten Laborabzugs;
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2 einen
Querschnitt durch den in 1 gezeigten Laborabzug, in der
Strömungspfeile zu sehen sind, die die im Abzuginnenraum
vorhandene Volumenströmung bei teilweise geöffnetem
Frontschieber darstellen;
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3 Ansichten
eines erfindungsgemäßen Rahmenprofils, das zur
Verwendung als Seitenpfosten eines Laborabzuges mit Stützstrahltechnik
bestimmt ist;
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4 eine
Querschnittsansicht entlang der Linie D-D der 3;
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5 eine
perspektivische Ansicht eines erfindungsgemäßen
Rahmenprofils, das zur Verwendung als Vorderkante im Bereich der
Arbeitsplatte eines Laborabzuges mit Stützstrahltechnik
bestimmt ist; und
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6 eine
Querschnittsansicht durch das in 5 dargestellte
Rahmenprofil.
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Der
in perspektivischer Ansicht in 1 dargestellte
Laborabzug 100 weist einen Abzuginnenraum auf, der rückseitig
durch eine Prallwand 40, seitlich durch Seitenwände 36,
vorderseitig durch einen verschließbaren Frontschieber 30 und
deckenseitig durch eine Decke 48 begrenzt ist. Der Frontschieber 30 ist
mehrteilig ausgebildet derart, dass mehrere vertikal verschiebbare
Fensterelemente beim Öffnen und Schließen des
Frontschiebers 30 gleichsinnig teleskopartig hintereinander
verlaufen. Das in der geschlossenen Stellung des Frontschiebers 30 am
weitesten unten angeordnete Fensterelement weist an seiner Vor derkante
ein Tragflächenprofil 32 auf. Darüber
hinaus weist der Frontschieber 30 horizontal verschiebbare
Fensterelemente auf, die auch in der geschlossenen Stellung des
Frontschiebers 30 dem Laborpersonal Zugriff auf den Abzuginnenraum
gestatten.
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An
dieser Stelle wird auch darauf hingewiesen, dass der Frontschieber 30 ebenso
als zweiteiliges Schiebefenster ausgebildet sein kann, dessen beide
Teile in vertikaler Richtung gegenläufig bewegt werden
können. In diesem Fall sind die gegenläufigen
Teile über Seile oder Riemen und Umlenkrollen mit die Masse
des Frontschiebers ausgleichenden Gewichten gekoppelt.
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Zwischen
der Prallwand 40 und der Rückwand 62 (2)
des Abzuggehäuses 60 befindet sich ein Kanal,
der zu einem Abluftsammelkanal 50 auf der Oberseite des
Laborabzuges führt. Der Abluftsammelkanal 50 ist
mit einer gebäudeseitig installierten Ablufteinrichtung
verbunden.
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Unterhalb
der Arbeitsplatte 34 des Abzuginnenraumes ist ein Möbel 38 angeordnet,
das als Stauraum für unterschiedliche Laborutensilien dient.
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Die
Seitenpfosten des Laborabzuges sind an der Anströmseite
mit Tragflächenprofilen 10 versehen. Ebenso ist
die Vorderkante, die im Bereich der Arbeitsplatte 34 liegt
oder ein Teil derselben ist, an seiner Anströmseite mit
einem Tragflächenprofil 20 versehen. Die tragflächenartige
Profilgeometrie stellt eine turbulenzarme Einströmung von
Raumluft in den Abzuginnenraum bei teilweise oder vollständig
geöffnetem Frontschieber sicher.
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Der
in 1 dargestellte Laborabzug 100 ist rein
exemplarisch zu sehen, denn die Erfindung lässt sich auf
unterschiedliche Arten von Laborabzügen anwenden, beispielsweise
Tischabzüge, Niedrigraum-Tischabzüge, Tiefabzüge
oder begehbare Abzüge. Ebenso erfüllen diese Abzüge
die am Anmeldetag gültige europäische Norm
DIN EN 14175.
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Des
Weiteren können die Abzüge auch andere Normen
erfüllen, beispielsweise die ASHRAE 110/1995, die für
die USA gültig ist.
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2 stellt
stark vereinfacht den Strömungsverlauf der einströmenden
Raumluft 300, der Stützluft 200, 400 sowie
der Abluft innerhalb des Abzuginnenraums und in dem Kanal zwischen
der Prallwand 40 und der Rückwand 62 zum
Abluftsammelkanal 50 dar.
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Die
Prallwand 40 ist bodenseitig von der Arbeitsplatte 34 des
Abzuginnenraums und von der Rückwand 62 des Gehäuses
beabstandet, wodurch ein Abluftkanal gebildet wird. Darüber
hinaus weist die Prallwand 40 eine Vielzahl von länglich
ausgebildeten Öffnungen 42, 44 auf, durch
die Abluft aus dem Abzuginnenraum abgesaugt werden kann. An der Decke 48 im
Abzuginnenraum sind weitere Öffnungen 47, 49 vorgesehen,
durch die insbesondere leichte Gase und Dämpfe zum Abluftsammelkanal 50 geführt
werden können. Wenngleich in 1 und 2 nicht
dargestellt, kann die Prallwand 40 von den Seitenwänden 36 des
Abzuggehäuses beabstandet sein. Durch einen so ausgebildeten
Abluftspalt kann zusätzlich Abluft durch die Prallwand
in den Abluftkanal eingeleitet werden.
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Wie
in 2 dargestellt, kann bei teilweise geöffnetem
Frontschieber 30 Raumluft 300 lediglich unterhalb
der als Tragflächenprofil 32 ausgebildeten Unterkante
des Frontschiebers 30 in den Abzuginnenraum einströmen.
Oberhalb der Frontschieberunterkante 32 wird das Einströmen
von Raumluft 300 durch den Frontschieber 30 blockiert.
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An
der Prallwand 40 sind eine Vielzahl von Stativhaltern 46 zu
sehen, in die Stäbe lösbar eingespannt werden
können, welche als Halterungen für Versuchsaufbauten
im Abzuginnenraum dienen.
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In 3 sind
Ansichten eines erfindungsgemäßen Seitenpfostenrahmenprofils 10 dargestellt, und
zwar in der linken Abbildung in Seitenansicht und in der mittleren
Abbildung in perspektivischer Ansicht.
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Der
eingekreiste Bereich in der mittleren Abbildung ist in der rechten
Abbildung in vergrößerter Darstellung gezeigt.
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Neben
der Führung des in vertikaler Richtung verschiebbaren Frontschiebers
und einem Anschlag 16, der die vollständig geöffnete
Stellung des Frontschiebers festlegt, weist das Rahmenprofil 10 im
bodenseitigen Endabschnitt eine Öffnung 19 auf, durch
die Zuluft in das Rahmenprofil 10 eingeblasen wird. Diese Öffnung 19 führt
zu einer über die gesamte Länge des Rahmenprofils
verlaufenden ersten Kammer 12 (4), die
fluidmäßig mit einer zweiten Kammer 13 verbunden
ist. Die zweite Kammer 13 verläuft ebenso über
die gesamte Länge des Rahmenprofils 10 und weist
eine Vielzahl schlitzförmiger Austrittsöffnungen 14 auf,
durch die die eingeblasene Zuluft in Form von Stützstrahlen 400 ausgeblasen wird.
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An
dieser Stelle wird darauf hingewiesen, dass beide Kammern 12, 13 nicht über
die gesamte Länge des Rahmenprofils 10, sondern
auch lediglich bis zu einer vertikalen Höhe verlaufen können,
auf der sich bei vollständig geöffnetem Frontschieber 30 die
tragflächenförmige Unterkante 32 des
Frontschiebers 30 befindet. Darüber hinaus muss
die Form der Austrittsöffnungen nicht schlitzförmig
sein, sondern kann rund, oval oder polygonförmig sein. Ebenso
ist es denkbar, dass lediglich eine Austrittsöffnung vorgesehen
ist, die die Form eines durchgehenden Schlitzes aufweist.
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Wie
in der Querschnittsansicht der 4 zu sehen
ist, wird der Stützstrahl längs einer Richtung aus
dem Rahmenprofil 10 ausgeblasen, die einen spitzen Winkel
zur Innenfläche des Rahmenprofils 10, und somit
zur Wandfläche 36 des Abzuginnenraumes einnimmt.
Diese Ausblasrichtung entspricht in etwa der Tangente auf der tragflächenprofilförmigen
Anströmfläche 15 (für die Raumluft)
an der vorderen Innenseite des Rahmenprofils 10.
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Zwischen
der ersten Kammer 12 und der zweiten Kammer 13 befindet
sich ein den Luftdurchfluss drosselndes Element 11, beispielsweise
ein Drosselblech oder eine durchlässige Membran. Durch
das Drosselelement 11 wird in der ersten Kammer 12 ein
Druck erzeugt, der ausreicht, um einen gleichmäßigen
Luftaustritt aus sämtlichen Luftaustrittsöffnungen 14 zu
ermöglichen, die in vertikaler Richtung entlang des Rahmenprofils 10 angeordnet sind.
Der gleichmäßige Luftaustritt sorgt für
eine gleichmäßige Volumenstromverteilung entlang
der Wandflächen 36 des Abzuginnenraumes, was sich wiederum
auf die Energieeffizienz, d. h. den Mindestabluftvolumenstrom vorteilhaft
auswirkt. Das Drosselelement 11 kann sich dabei über
die gesamte Länge des Rahmenprofils 10 erstrecken,
zumindest aber über diejenige Länge, über
die die Luftaustrittsöffnungen 14 verteilt angeordnet
sind.
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Das
Rahmenprofil ist in der Querschnittsansicht der 4 als
einteiliges Profilteil 10 ausgebildet. Die an der Innenseite
angeordneten, halbkreisförmigen Ausbuchtungen 17 dienen
als Führung für den Frontschieber 30.
Der von der ersten Kammer 12 seitlich innen gelegene Abschnitt 18 dient
zur Befestigung an dem Gehäuse des Laborabzuges. Zur Befestigung
des Drosselelements 11 zwischen der ersten und der zweiten
Kammer 12, 13 dienen zwei jeweils zur Innenseite
des Rahmenprofils gerichtete, erhaben ausgebildete Stege, in denen
jeweils eine Nut mit einer Breite vorgesehen ist, die der Dicke
des Drosselelements 11 entspricht. Das Drosselelement 11 kann
bei der Montage somit endseitig in das Rahmenprofil 10 hindurchgeschoben
werden.
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In 5 ist
in perspektivischer Ansicht ein Rahmenprofil 20 gezeigt,
das als Einströmprofil an der Vorderkante im Bereich der
Laborarbeitsplatte 34 dient. 6 zeigt
das in 5 dargestellte Rahmenprofil 20 im Querschnitt,
und zwar entlang einer Linie durch eine der Öffnungen 26.
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Dieses
Rahmenprofil 20 wird mit dem in 3 dargestellten
Rahmenprofil 10, insbesondere mit dem in der vergrößerten
Darstellung gezeigten Bereich rechtwinklig verbunden. Auch dieses
Rahmenprofil 20 weist Luftaustrittsöffnungen 24 an
der innenseitigen Kante der tragflächenförmigen
Anströmfläche 25 auf, die über
die gesamte Länge des Rahmenprofils 20 verteilt
sind. Ebenso sind in 5 zwei Lufteintrittsöffnungen 26 zu
sehen, durch die Zuluft unter Druck eingeblasen wird, um einen Druck in
der ersten Kammer 22 des Rahmenprofils 20 aufzubauen.
Die erste Kammer 22 ist wiederum von einer zweiten Kammer 23 durch
ein Drosselelement 21, beispielsweise ein Drosselblech
oder ein durchlässige Membran getrennt.
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Wie
in 6 gezeigt, ist das Drosselelement 21 in
nutförmigen Ausnehmungen aufgenommen, wodurch dessen Montage
in dem Rahmenprofil 20 erleichtert wird. Das Rahmenprofil 20 ist
als einstückiges Profilteil ausgebildet.
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Bei
beiden Rahmenprofilen 10, 20 kann das Drosselelement 11, 21 Öffnungen
aufweisen, deren Abstand und/oder Größe entlang
des Rahmenprofils 10, 20 variieren. Insbesondere
bei dem Rahmenprofil 10, das den Seitenpfosten bildet,
kann der Abstand und/oder die Größe der Öffnungen
in dem Drosselelement 11 mit zunehmender Entfernung von
der Arbeitsplatte 34 zunehmen bzw. abnehmen, um eine vergleichmäßigte
Ausblasung der Stützstrahlen 400 über
sämtliche Austrittsöffnungen 14 zu gewährleisten.
Mit anderen Worten, da der Einspeisepunkt der Zuluft bei dem hier
dargestellten Ausführungsbeispiel des Rahmenprofils 10 am
unteren Ende, d. h. im Bereich der Arbeitsplatte 34 liegt,
wird durch gezielt gewählte Anordnung und Größe
der Öffnungen im Drosselelement bzw. durch gezielte Veränderung des
Drosselquerschnitts die Druckverteilung zwischen den beiden Kammern 12, 13 und
die Geschwindigkeitsverteilung der ausgeblasenen Stützluft 400 entlang
des Rahmenprofils 10 geändert.
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Liegt
der Einspeisepunkt der Zuluft im oberen Bereich des Rahmenprofils 10,
kann der Drosselquerschnitt des Drosselelements 11 entlang
des Rahmenprofils 10 in entsprechender Weise umgekehrt
werden. Ebenso kann der Drosselquerschnitt des Drosselelements 21 im
Rahmenprofil 20 in gewünschter Weise angepasst
werden.
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Durch
gezielte Wahl des Drosselquerschnitts des innerhalb des Rahmenprofils 10, 20 angeordneten
Drosselelements 11, 21 wird vorteilhaft Einfluss auf
die Volumenstromverteilung im Abzuginnenraum, insbesondere an den
Wandflächen 36 und der Bodenfläche 34 genommen.
Zur Optimierung dieser Volumenstromverteilung können die
an der Prallwand 40 und an der Decke 48 im Abzuginnenraum
vorgesehenen Absaugöffnungen bzw. Absaugschlitze 42; 44, 47, 49 entsprechend
angepasst sein. Aus diesem Grund sind die in der Prallwand 40 im
Bereich der Arbeitsplatte vorgesehenen wandseitigen Schlitze 42 länger
ausgebildet als die in der Mitte der Prallwand 40 vorgesehenen
Schlitze 44 (siehe 1). Durch den
erhöhten Zustrom an Stützluft 200, 400 im
Bereich der Arbeitsplatte 34 und im Bereich der Wandflächen 36 des
Abzuginnenraum wird durch die vergrößerten Schlitze 42 mehr
Abluft und somit Schadstoffe abtransportiert. Dies wirkt sich insbesondere auf
den Abtransport schwerer Gase innerhalb des Abzuginnenraums vorteilhaft
aus.
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Entsprechend
können die im hinteren Bereich der Decke 48 vorgesehenen
Absaugöffnungen 47 größer ausgebildet
sein als die dem Frontschieber 30 zugewandten Öffnungen 49.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Nicht-Patentliteratur
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- - DIN 12924
Teil 1 im Jahr 1991 [0003]
- - DIN 12924 Teil 1 [0003]
- - Norm DIN EN 14175 [0003]
- - Norm DIN EN 14175 [0040]