-
Die
Erfindung betrifft eine Druckmaschine gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 1 und ein Verfahren zum Bedrucken eines
bahnförmigen Bedruckstoffs gemäß dem
Oberbegriff des Anspruches 26.
-
Durch „Der
Rollenoffsetdruck" von W. Walenski, Fachschriften-Verlag
GmbH & Co. KG,
Fellbach, 1995, insbesondere Seite 76/77 sind Eindruckwerke
bekannt. Beispielsweise lässt sich eine Eindruckeinheit,
die zwei Formzylinder aufweist und einer für beidseitigen
vierfarbigen Bedruck einer Bedruckstoffbahn geeigneten Druckmaschine
vorangestellt ist, dafür verwenden, eine Bedruckstoffbahn
zusätzlich zum beiseitigen vierfarbigen Bedruck noch mit
einem weiteren Druckbild zu versehen, das fliegend gewechselt werden
kann. Je nach Bahnführung kann damit wahlweise eine erste
oder eine zweite Seite der Bedruckstoffbahn mit wechselnden Druckbildern
bedruckt werden. Es ist auch möglich, einen zweifarbigen
zusätzlichen Bedruck ein- oder auszuschalten und es ist
ebenfalls möglich, einen jeweils einfarbigen Bedruck auf
beiden Seiten der Bedruckstoffbahn ein- oder auszuschalten, so dass
die Eindruckeinheit wie eine zusätzliche Standarddruckeinheit
eingesetzt wird.
-
Durch
die
DE 38 25 145 A1 ist
eine Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine mit mehreren hintereinander
angeordneten Druckwerken, in denen jeweils eine Bedruckstoffbahn
beidseitig mit Farbe belegt werden kann, bekannt, wobei ein Druckwerk für
fliegenden Plattenwechsel vorgesehen ist, indem ein Plattenzylinder-Gummituchzylinderpaar
für den Plattenwechsel stillgesetzt werden kann und das
andere mit einem gemeinsamen Gegendruckzylinder in Kontakt gebracht
werden kann und wobei der Gegendruckzylinder beim fliegenden Plattenwechsel
in eine die Bedruckstoffbahn berührende „Arbeitsstellung” und
beim Schön- und Widerdruckbetrieb in eine die Bedruckstoffbahn
berührungsfreie „Wartestellung” verschwenkbar
angeordnet ist.
-
Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Druckmaschine und ein
Verfahren zum Bedrucken eines bahnförmigen Bedruckstoffs
zu schaffen.
-
Die
Aufgabe wird erfindungsgemäß durch die Merkmale
des Anspruches 1 und die Merkmale des Anspruches 26 gelöst.
-
Die
mit der Erfindung erzielbaren Vorteile bestehen insbesondere darin,
dass mit zumindest zwei zusätzlichen Druckeinheiten der
Druckmaschine neben einem beidseitigen vierfarbigen Bedruck einer Bedruckstoffbahn
diese Bedruckstoffbahn zusätzlich noch auf einer Seite
mit zumindest zwei weiteren Farben und/oder Druckbildern bedruckt
werden kann und dass diese zumindest zwei Farben und/oder Druckbilder
jeweils unabhängig voneinander im fliegenden Wechsel, d.
h. ohne die Druckmaschine anzuhalten oder ihre Druckgeschwindigkeit
zu reduzieren, gegen andere Farben und/oder Druckbilder ersetzt
werden können.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass in jeder der zumindest zwei
zusätzlichen Druckeinheiten gleichzeitig das entsprechende
Druckbild und die entsprechende Druckfarbe unabhängig von
den anderen Druckfarben und Druckbildern ausgetauscht werden kann.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass in entsprechender Ausführungsform,
je nach Führung der Bedruckstoffbahn, auch ein Bedruck
mit einem oder mehreren wechselbaren Druckbildern und/oder Druckfarben
auf der einen Seite und einem oder mehreren wechselbaren Druckbildern
und/oder Druckfarben auf der anderen Seite möglich ist.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass auch jeweils nur ein Druckbild
zu einem Zeitpunkt von einer der zumindest zwei zusätzlichen
Druckeinheiten übertragen werden kann, so dass insgesamt
zwischen zumindest vier verschiedenen Druckfarben und/oder Druckformen
während eines Druckvorgangs, selbst ohne eine Änderung
einer Formzylinderbelegung, gewechselt werden kann.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass durch eine Anordnung entsprechend
ausgestalteter Leiteinrichtungen ein Verschmieren von bereits verdruckter Druckfarbe
auf dem Bedruckstoff verringert oder ganz vermieden wird.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass durch eine gleiche Drehrichtung
zweier Gegendruckzylinder in einem Druckturm, der zumindest zwei
Satellitendruckeinheiten aufweist, ein Einsatz eines Satellitendruckturms
für Eindruckeinheiten erst ermöglicht wird, da
nur so bis zu acht Druckwerke eines Druckturms, der zwei Druckeinheiten
aufweist, auf eine gleiche Seite einer Bedruckstoffbahn einwirken
können.
-
Ein
weiterer Vorteil einer anderen Ausführungsform besteht
darin, dass mit einer Anordnung in Satellitenbauweise Bahnbreiten
von mindestens 2400 mm verarbeitet werden können, da durch
einen durchgehenden Kontakt der Bedruckstoffbahn mit einem Gegendruckzylinder
eine bessere Registerhaltigkeit und ein geringerer fanout-Effekt
selbst mit Papiersorten niedrigerer Qualität erzielt wird.
-
Ein
weiterer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin,
dass durch einen Spalt zwischen zwei, mit Gummitüchern
bezogenen, Zylindern eine registerhaltige Förderung, insbesondere
auch von gestrichenem Papier als Bedrückstoff, erreicht
wird und ein Papierlauf besser ist, als wenn einer von zwei Zylinder,
zwischen denen die Bedruckstoffbahn hindurch transportiert wird,
eine Gummioberfläche aufwiese und der andere nicht.
-
Ein
weiterer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin,
dass die Druckmaschine für einen Bedruck mit bis zu vier
wechselbaren Druckfarben und/oder Druckbildern ausgebaut werden
kann, ohne dass mehr Platz erforderlich wäre und dass dadurch ein
Nachrüsten erleichtert oder gar erst ermöglicht wird.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass bei der Anordnung in Satellitenbauweise
ein Abstand zwischen Stellen der Bedruckstoffbahn, die von den Eindruckwerken
gleichzeitig bedruckt werden, möglichst gering ausfällt,
in dem nicht zwischen Druckwerken einer Druckeinheit gewechselt
wird, sondern zwischen kompletten Druckeinheiten, die im Wechsel jeweils
mit all ihren Druckwerken gleichzeitig drucken, wodurch eine Druckqualität
verbessert wird. Im Vergleich zu mehreren Eindruckeinheiten, in
denen jeweils abwechselnd ein Übertragungszylinder Druckfarbe
auf die Bedruckstoffbahn überträgt wird die Druckqualität
erheblich gesteigert, da die Registerhaltigkeit verbessert wird.
-
Ein
weiterer Vorteil dieser Ausführungsform besteht darin,
dass die Kosten für eine Ausführung als Druckturm
in Satellitenbauweise geringer sind, als die Kosten für
eine Mehrzahl einzelner Eindruckeinheiten.
-
Ein
weiterer Vorteil einer Ausführungsform besteht darin, dass
durch eine entsprechende Anordnung von Eindruckeinheiten und Offsetdruckeinheiten
die Bedruckstoffbahn geradlinig und/oder mit einer minimalen Anzahl
von Kontakten einer bedruckten Seite des Bedruckstoffs zu Leiteinrichtungen
zwischen einem letzten Eindruckwerk und einem ersten Offsetdruckwerk
realisierbar ist.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass durch die Anordnung mehrerer
unabhängig betreibbarer Antriebsmotoren die Druckmaschine
bezüglich Farbwerk- und Gummituchwaschvorgängen
sowie bezüglich Druckplattenwechseln sehr flexibel ist,
wodurch insbesondere Zeit durch paralleles Ausführen genannter
oder weiterer Vorgänge eingespart werden kann.
-
Ein
weiterer Vorteil besteht darin, dass durch die unabhängig
betreibbaren Antriebsmotoren Druckwerke von Eindruckeinheiten besonders
flexibel und einfach zu- oder abgeschaltet werden können,
ohne dass beispielsweise mechanische Kupplungen mit einem Hauptantrieb
hergestellt oder getrennt werden müssten.
-
Ausführungsbeispiele
der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und werden im
Folgenden näher beschrieben.
-
Es
zeigen:
-
1 eine
Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine mit vier Offsetdruckeinheiten,
die für einen beidseitigen Bedruck geeignet sind und drei
Eindruckeinheiten, die den vier Offsetdruckeinheiten in Bezug auf
eine Transportrichtung einer Bedruckstoffbahn vorangestellt sind
und jeweils als 5-Zylinder-Druckeinheiten ausgebildet sind;
-
2 eine
Rollen-Rotationsdruckmaschine wie in 1, wobei
die mittlere Eindruckeinheit spiegelverkehrt angeordnet ist und
dadurch eine Bahnführung anders verläuft und Umlenkwalzen
eingespart werden;
-
3 eine
Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine mit vier Offsetdruckeinheiten,
die für einen beidseitigen Bedruck geeignet sind und einem Druckturm,
der entweder zwei 7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten oder zwei
9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten aufweist;
-
4 Variante
von Bahnführung und Zylinderanordnung in einem Druckturm
mit Eindruckeinheiten gemäß 3;
-
Eine
Druckmaschine, die bevorzugt eine Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine
ist, und weiter bevorzugt als Akzidenzdruckmaschine ausgebildet
ist, weist zumindest eine Bedruckstoffquelle 01, mehrere
jeweils Offsetdruckwerke 22 enthaltende Offsetdruckeinheiten 02 und
mehrere Eindruckeinheiten 04 auf. Ist die Druckmaschine
für ein Heatset-Druckverfahren ausgebildet, so weist sie
bevorzugt einen Trockner 03 auf. Es ist aber auch denkbar, dass
die Druckmaschine als Coldset-Druckfarben verarbeitende Druckmaschine
ausgebildet ist und keinen Trockner 03 benötigt.
Auch wenn die Eindruckeinheiten 04 ebenfalls nach dem Offsetprinzip arbeitend
ausgebildet sein können, wird im Folgenden immer zwischen
den Eindruckeinheiten 04 und den Offsetdruckeinheiten 02 unterschieden,
wobei mit Offsetdruckeinheiten 02 gerade solche Druckeinheiten
bezeichnet sind, die keine Eindruckeinheiten 04 sind. Für
Offsetdruckwerke 22 gilt entsprechendes. Die Bedruckstoffquelle 01 ist
bevorzugt ein Rollenwechsler 01 für Bedruckstoffbahnen 06.
Die Offsetdruckwerke 22 sind als Doppeldruckwerke 22 ausgebildet
und weisen in bekannter Weise zumindest zwei Formzylinder 07 und
zwei, sich gegenseitig als Gegendruckzylinder 08 dienende, Übertragungszylinder 08 auf.
Eine Bahnführung der Bedruckstoffbahn 06 verläuft
zumindest in den Offsetdruckeinheiten 02 bevorzugt horizontal,
d. h. eine Transportrichtung der Bedruckstoffbahn 06 durch
die Offsetdruckeinheiten 02 hat eine Komponente in horizontaler Richtung,
die größer ist als eine möglicherweise
vorhandene Komponente in vertikaler Richtung. Jeder Formzylinder 07 der
Offsetdruckeinheiten 02 ist mit einer Druckform belegt,
die sich bevorzugt über nahezu den gesamten Umfang des
Formzylinders 07 erstreckt und bevorzugt in Richtung einer
Rotationsachse des Formzylinders 07 eine Ausdehnung aufweist,
die nahezu genauso groß ist, wie eine Länge eines
Ballens des Formzylinders 07 in dieser Richtung. Mit nahezu
dem gesamten Umfang des Formzylinders 07 ist der Umfang
des Formzylinders 07 abzüglich einer entsprechenden
Abmessung eines Zylinderkanals und insbesondere eine Länge
von 95% bis 100% des Umfangs des Formzylinders 07 gemeint.
Mit nahezu der Länge des Ballens des Formzylinder 07 in
der Richtung seiner Rotationsachse ist eine Länge von 95%
bis 100% der Abmessung des Ballens in dieser Richtung gemeint. Die
Ausdehnung der Druckform in Umfangsrichtung des Formzylinders 07 entspricht
bevorzugt 2 oder 4 stehenden Seiten im DIN A4-Format, die Ausdehnung
der Druckform in der Richtung parallel zu der Rotationsachse des
Formzylinders 07 entspricht bevorzugt 4 oder 8 stehenden
Seiten im DIN A4-Format.
-
In
jeder Offsetdruckeinheit 02 sind entweder ein oder zwei
Motoren 14 angeordnet, die die Formzylinder 07 und
die Übertragungszylinder 08 antreiben. Ist ein
Motor 14 angeordnet, so treibt dieser Motor 14 beide
Formzylinder 07 und beide Übertragungszylinder 08 an.
Sind zwei Motoren 14 angeordnet, so treibt jeder dieser
Motoren 14 jeweils einen Formzylinder 07 und den
mit diesem Formzylinder 07 zusammenwirkenden Übertragungszylinder 08 an.
-
In
einer Ausführungsform sind zumindest zwei und in einem
näher beschrieben Beispiel drei Eindruckeinheiten
04 angeordnet,
die jeweils als 5-Zylinder-Druckeinheiten
04 ausgebildet
sind (
1). Das Beispiel soll die Erfindung bezüglich
einer Anzahl von Eindruckeinheiten
04 nicht beschränken,
denn je nach Anforderung können noch weitere Eindruckeinheiten
04 angeordnet
werden, beispielsweise insgesamt vier, um einen vierfarbigen Druck mittels
Eindruckeinheiten
04 zu ermöglichen. Solche Eindruckeinheiten
04 weisen
eine Höhe auf, die in etwa der Höhe der Offsetdruckeinheiten
02 entspricht.
Jede solche Eindruckeinheit
04 weist zwei Formzylinder
07 und
zwei, jeweils mit einem Formzylinder
07 zusammenwirkende, Übertragungszylinder
08 auf.
Jeweils beide Übertragungszylinder
08 sind in einer
Weise angeordnet, die es ermöglicht, sie unabhängig
voneinander an einen gemeinsamen Gegendruckzylinder
09 anzustellen
oder davon abzustellen. Weiterhin sind in der Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine
Leitelemente
11;
12 angeordnet, die dazu dienen,
die Bedruckstoffbahn
06 umzulenken und den einzelnen Eindruckeinheiten
04 bzw.
Offsetdruckeinheiten
02 zuzuführen. Die Leitelemente
11;
12 können
beispielsweise Umlenkwalzen
11;
12, davon in diesem
Beispiel bevorzugt vier oder sechs Igelwalzen
11 oder auch
Leitelemente
11 gemäß der
EP 1 556 219 B1 sein. Leitelemente
11 gemäß der
EP 1 556 219 B1 weisen
in einer Oberfläche Mikroöffnungen mit weniger
als 500 μm Durchmesser auf, durch die Luft strömt,
die dadurch ein Luftkissen um das Leitelement
11 erzeugt
und somit einen berührungslosen Umlenkvorgang ermöglicht.
Vorzugsweise sind diejenigen Leiteelemente
11;
12 als
Igelwalzen
11 oder Leitelemente gemäß der
EP 1 556 219 B1 ausgebildet,
die eine bedruckte Seite der Bedruckstoffbahn
06 berühren.
Wenn im Folgenden die Rede davon ist, dass ein Leitelement
11 die
Bedruckstoffbahn
06 berührt oder von dieser berührt
wird, so ist im Fall luftumströmter Leitelemente
11 gemeint, dass
die Bedruckstoffbahn
06 Kräfte durch das Luftkissen
erfährt und dadurch um das eigentliche Leitelement
11 herum
geführt wird.
-
Die
Bedruckstoffbahn 06 wird im Druckbetrieb von der Bedruckstoffquelle 01 kommend
der ersten Eindruckeinheit 04 so zugeführt, dass
die Bedruckstoffbahn 06 vor einem Kontakt mit dem Gegendruckzylinder 09 eine
Transportrichtung in einer Richtung A aufweist, die von einer zweiten
Eindruckeinheit 04 auf die erste Eindruckeinheit 04 zu
weist. In der ersten Eindruckeinheit 04 umschlingt die
Bedruckstoffbahn 06 den Gegendruckzylinder 09 und wird
dabei von bevorzugt einem, in anderen Betriebszuständen
auch wahlweise von beiden oder keinem Übertragungszylinder 08 bedruckt.
Die Übertragungszylinder 08 übertragen
also gegebenenfalls Druckfarbe auf die Bedruckstoffbahn 06.
Bevorzugt stammt die Druckfarbe aus je einer Farbquelle und wird über
ein entsprechendes Farbwerk und einen Formzylinder 07 auf
den Übertragungszylinder 08 übertragen.
Jede Eindruckeinheit 04 weist zwei Farbquellen auf, die
bevorzugt jeweils mit gleichen Druckfarben gefüllt sind,
aber für entsprechende Anforderungen auch mit verschiedenen
Druckfarben gefüllt sein können, beispielsweise
mit Sonderfarben wie gold oder mit Lacken. Die Transportrichtung
der Bedruckstoffbahn 06 weist beim Verlassen der ersten Eindruckeinheit 04 auf
die zweite Eindruckeinheit 04 zu, also entgegen der Richtung
A.
-
Die
Bedruckstoffbahn 06 wird mittels einer Umlenkwalze 12,
die eine unbedruckte Seite der Bedruckstoffbahn 06 berührt,
und dreier Leitelemente 11, die eine bedruckte Seite der
Bedruckstoffbahn 06 berühren, so umgelenkt, dass
sie der zweiten Eindruckeinheit 04 aus der gleichen Richtung
A zugeführt wird, wie der ersten Eindruckeinheit 04.
Die Bahnführung in und nach der zweiten Eindruckeinheit 04 sowie
ein Aufbau der zweiten Eindruckeinheit 04 sind bevorzugt
genauso wie bei der ersten Eindruckeinheit 04. Für
die dritte Eindruckeinheit 04 gilt das gleiche. Nach der
dritten Eindruckeinheit 04 wird die Bedruckstoffbahn 06 bevorzugt
ohne weitere Umlenkungen den Offsetdruckeinheiten 02 der
Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine zugeführt, dort weiter
bedruckt und dann dem Trockner 03 und einer weiteren Verarbeitung
zugeführt. Das bedeutet, dass eine Einlaufrichtung der
Bedruckstoffbahn 06 bei jeder Eindruckeinheit 04 von
einem nächsten, die Bedruckstoffbahn 06 bedruckenden,
Bestandteil der Druckmaschine weg weist und dass eine Auslaufrichtung
jeweils entgegen der Einlaufrichtung verläuft und dass
insgesamt sechs Leitelemente 11 angeordnet sind, die die
Bedruckstoffbahn 06 auf der bedruckten Seite berühren,
bevor die Bedruckstoffbahn 06 den Offsetdruckeinheiten 02 zugeführt
wird
-
In
einer Variante dieses Beispiels dieser Ausführungsform
sind die erste und die dritte Eindruckeinheit 04 genauso
aufgebaut und angeordnet wie zuvor beschrieben. Die zweite Eindruckeinheit 04 ist so
angeordnet, dass die Bedruckstoffbahn 06 nach einem Verlassen
der ersten Eindruckeinheit 04 geradlinig und insbesondere
ohne Kontakt zu einem Leitelement 11 der zweiten Eindruckeinheit 04 zugeführt
wird. Die Bahnführung in der zweiten Eindruckeinheit 04 entspricht
einem Spiegelbild der Bahnführung in der ersten Eindruckeinheit 04.
Nach dem Verlassen der zweiten Eindruckeinheit 04 wird
die Bedruckstoffbahn 06 mittels vierer Leitelemente 11 so um
die zweite und die dritte Eindruckeinheit 04 umgelenkt,
dass sie der dritten Eindruckeinheit 04 aus der gleichen
Richtung A zugeführt wird, wie der ersten Eindruckeinheit 04.
Nach einer Umschlingung des Gegendruckzylinders 09 wird
die Bedruckstoffahn 06 dann wieder entgegen der Richtung
A aus der dritten Eindruckeinheit 04 abtransportiert und
den Offsetdruckeinheiten 02 der Rollen-Rotations-Offsetdruckmaschine
zugeführt, vorzugsweise ohne weitere Umlenkung. Letztlich
heißt das, dass die Einlaufrichtung der Bedruckstoffbahn 06 bei
zwei Eindruckeinheiten 04 von einem jeweils nächsten,
die Bedruckstoffbahn 06 bedruckenden, Bestandteil der Druckmaschine weg
weist und dass die Einlaufrichtung der Bedruckstoffbahn 06 bei
einer, zwischen diesen zwei Eindruckeinheiten 04 angeordneten,
Eindruckeinheit 04 auf einen nächsten, die Bedruckstoffbahn 06 bedruckenden,
Bestandteil der Druckmaschine zu weist wobei die Auslaufrichtung
jeweils entgegen der Einlaufrichtung verläuft. Die weitere
Verarbeitung ist analog dem zuvor Beschriebenen. Insgesamt sind hier
also vier Leitelemente 11 angeordnet, die die Bedruckstoffbahn 06 auf
der bedruckten Seite berühren, bevor die Bedruckstoffbahn 06 den
Offsetdruckeinheiten 02 zugeführt wird (2).
-
In
beiden Varianten der beschriebenen Ausführungsform ist
in einem Betriebszustand genau die Hälfte der Übertragungszylinder 08 der
Eindruckeinheiten 04 an die jeweiligen Gegendruckzylinder 09 angestellt,
vorzugsweise in jeder Eindruckeinheit 04 genau ein Übertragungszylinder 08.
In einem anderen Betriebszustand ist die andere Hälfte
der Übertragungszylinder 08 der Eindruckeinheiten 04 an
die jeweiligen Gegendruckzylinder 09 angestellt, vorzugsweise
wiederum in jeder Eindruckeinheit 04 genau ein Übertragungszylinder 08.
In 1 und 2 ist beispielsweise jeweils
der obere Übertragungszylinder 08 der Eindruckeinheiten 04 angestellt,
während jeweils der untere Übertragungszylinder 08 abgestellt ist.
Weiterhin ist in 1 und 2 deutlich
gemacht, dass die Bedruckstoffbahn 06 jeweils nur Farbe
von einem Übertragungszylinder 08 jedes Eindruckwerks
trägt.
-
Ein
Transportweg der Bedruckstoffbahn 06 von einer Seite einer
Eindruckeinheit 04 auf eine andere Seite der Eindruckeinheit 04 verläuft
in den oben beschriebenen und in 1 und 2 dargestellten
Bahnführungen bei jeder Eindruckeinheit 04 unter
dieser Eindruckeinheit 04 hindurch. Dadurch wird die Bedruckstoffbahn 06 von
jeder Eindruckeinheit auf der gleichen Seite bedruckt. Dies wäre
natürlich auch der Fall, wenn der Transportweg entsprechend
immer über alle Eindruckeinheiten 04 verlaufen
würde. Mittels anderer Bahnführungen, beispielsweise über
eine Eindruckeinheit 04 und unter den anderen Eindruckeinheiten 04 hindurch,
ist es auch möglich, dass zwei der drei Eindruckeinheiten 04 eine
andere Seite der Bedruckstoffbahn 06 bedruckend angeordnet
sind, als die übrige Eindruckeinheit 04. Es ist
auch möglich, weitere Eindruckeinheiten 04 anzuordnen,
die genauso aufgebaut sind wie die ersten drei Eindruckeinheiten 04 und
mit entsprechenden Bahnführungen für jede Seite
der Bedruckstoffbahn 06 eine Anzahl von auf diese Seite
einwirkenden Eindruckwerken zu variieren.
-
In
einer bevorzugten Ausführungsform sind statt der beispielsweise
drei 5-Zylinder-Druckeinheiten 04 zwei Satellitendruckeinheiten 04 als
Eindruckeinheiten 04 angeordnet, die beispielsweise als
7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 ausgebildet sind und
zusammen einen Druckturm 13 bilden (3). Jede
dieser 7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 weist zumindest
einen Gegendruckzylinder 09, drei Übertragungszylinder 08,
drei Formzylinder 07 und drei Farbwerke mit je einem Farbvorrat
auf, die in bekannter Weise zusammenwirken. Die Bedruckstoffbahn 06 wird
im Druckbetrieb von der Bedruckstoffquelle 01 kommend einer
ersten 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 zugeführt
und in dieser 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 von
bis zu drei Übertragungszylindern 08 bedruckt,
bevorzugt mit verschiedenen Farben. Im Anschluss wird die Bedruckstoffbahn 06 der
zweiten 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 zugeführt,
und zwar in der Weise, dass diejenige Seite der Bedruckstoffbahn 06,
die den Gegendruckzylinder 09 der ersten 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 berührt
hat, auch den Gegendruckzylinder 09 der zweiten 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 berührt.
Die Gegendruckzylinder 09 dieser beiden 7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 weisen also
gleiche Rotationsrichtungen auf. In 3 ist eine
mögliche Variante einer Bahnführung innerhalb des
Druckturms 13 dargestellt, die bevorzugte Bahnführung
verläuft jedoch so, wie unten beschrieben und in 4 dargestellt.
-
Auch
in dieser zweiten 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 wird
die Bedruckstoffbahn 06 von bis zu drei Übertragungszylindern 08 bedruckt.
Rotationsachsen 21 der Gegendruckzylinder 09 liegen
bevorzugt parallel zueinander. In einer bevorzugten Ausführungsform
weist zumindest einer der Gegendruckzylinder 09, bevorzugt
aber alle Gegendruckzylinder 09 der Eindruckeinheiten 04 auf
ihrer jeweiligen Mantelfläche ein Gummituch auf, das zumindest einen
Teil, bevorzugt jedoch die gesamte Mantelfläche bedeckt.
Zur Reinigung der Gegendruckzylinder 09 und insbesondere
dieser Gummitücher ist bevorzugt pro Gegendruckzylinder 09 zumindest
eine an den entsprechenden Gegendruckzylinder 09 anstellbare
Wascheinrichtung angeordnet. Vorzugsweise sind im Fall der Satellitendruckeinheiten 04 die Übertragungszylinder 08 so
angeordnet, dass genügend Platz für solche Wascheinrichtungen
vorhanden ist. Beispielsweise wird dies erreicht, indem die Übertragungszylinder 08 so
um den jeweiligen Gegendruckzylinder 09 angeordnet sind,
dass Öffnungswinkel α, β, die von einer
Rotationsachse 21 eines Übertragungszylinder 08,
einer Rotationsachse 21 des Gegendruckzylinders 09 und
einer Rotationsachse 21 eines benachbarten Übertragungszylinders 08 gebildet
werden, nicht alle gleich groß sind, sondern ein besonders
großer Winkel α und mehrere kleinere Winkel β auftreten
(4). Diese Anordnung sorgt zusätzlich
für mehr Platz und erleichtert die weiter unten beschriebene
Bahnführung mit wenigen Leitelementen 11.
-
Bevorzugt
wird die Bedruckstoffbahn 06 in einem Betriebszustand von
der Hälfte der Übertragungszylinder 08,
also von insgesamt drei Übertragungszylindern 08 des
Druckturms 13 bedruckt, die weiter bevorzugt einer gleichen
7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 angehören.
Dadurch ist ein Abstand zwischen Stellen der Bedruckstoffbahn 06,
die gleichzeitig bedruckt werden, möglichst gering und eine
Druckqualität wird verbessert. In einem anderen Betriebszustand
ist die andere Hälfte der Übertragungszylinder 08 des
Druckturms 13 an den entsprechenden Gegendruckzylinder 09 angestellt.
Durch Anstellen beziehungsweise Abstellen von Übertragungszylindern 08 an
den oder von dem jeweiligen Gegendruckzylinder 09 kann
eingestellt werden, welche Druckfarbe in Form eines entsprechenden Druckbilds
auf die Bedruckstoffbahn 06 übertragen wird und
kann gegebenenfalls eine Druckfarbe und/oder ein zu übertragendes
Druckbild gewechselt werden. Aus den beispielsweise sechs Druckbildern bzw.
Druckfarben kann zu jedem Zeitpunkt eine beliebige Anzahl ausgewählt
und verdruckt werden.
-
Innerhalb
des Druckturms 13 wird die Bedruckstoffbahn 06 bevorzugt
folgendermaßen transportiert: Die Bedruckstoffbahn 06 wird
dem Druckturm 13 auf einer Höhe zugeführt,
die zwischen einer Höhe zweier Gegendruckzylinder 09 liegt,
wird dann von einem Leitelement 12 umgelenkt, bevorzugt nach
unten, und im Anschluss von einem weiteren Leitelement 12 umgelenkt,
dann um einen ersten Gegendruckzylinder 09 geführt
und dabei gegebenenfalls bedruckt. Danach wird die Bedruckstoffbahn 06 mit
ihrer gegebenenfalls bedruckten Seite um ein Leitelement 11 geführt
und auf den zweiten Gegendruckzylinder 09 geleitet, an
diesem Gegendruckzylinder 09 entlang geführt und
gegebenenfalls bedruckt. Danach wird die Bedruckstoffbahn 06 wiederum
mit ihrer gegebenenfalls bedruckten Seite um ein Leitelement 11 geführt
und auf der gleichen Seite aus dem Druckturm 13 geführt,
auf der sie auch in den Druckturm 13 eingeleitet wurde.
Vorzugsweise sind die beiden Gegendruckzylinder 09 so in
dem Druckturm 13 ungeordnet, dass ihre Rotationsachsen
nicht direkt übereinander liegen, sondern dass ihr Abstand eine
horizontale Komponente aufweist, die mit Abstand x bezeichnet ist
(4). Die oben beschriebene Bahnführung
wird dadurch erleichtert. Leitelemente 11 dieser Ausführungsform
sind bevorzugt genauso ausgebildet, wie im Zusammenhang mit der
zuvor beschriebenen Ausführungsform beschrieben.
-
Auf
diese Weise ist bzw. sind, je nachdem, welche 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 verwendet
wird, nur ein oder zwei Leitelemente 11 nötig,
das bzw. die die Bedruckstoffbahn 06 entlang des Transportwegs
der Bedruckstoffbahn 06 zwischen einem letzten, Druckfarbe übertragenden Übertragungszylinder 08 des
Druckturms 13 und einem ersten, Druckfarbe übertragenden Übertragungszylinder 08 eines
Offsetdruckwerks 22, auf einer bereits bedruckten Seite
berührt bzw. berühren (4). Eine
Gefahr der Verschmierung von Druckfarbe auf der Bedruckstoffbahn 06 wird
dadurch verringert. Auch jeweils einer der Gegendruckzylinder 09 wirkt
als Umlenkwalze 12, berührt jedoch nicht eine
bereits bedruckte Seite der Bedruckstoffbahn 06. Eine auf diese
Weise von Übertragungszylindern 08 des Druckturms 13 bedruckte
Bedruckstoffbahn 06 wird dann den nachgeordneten Offsetdruckeinheiten 02 zugeführt,
dort weiter bedruckt und im Anschluss vorzugsweise einem Trockner 03 und
einer weiteren Verarbeitung zugeführt. Bevorzugt sind die
Höhen der Anordnung der Offsetdruckeinheiten 02 und
des Druckturms 13 so aufeinander abgestimmt, dass die Bedruckstoffbahn 06 geradlinig,
weiter bevorzugt horizontal, aus dem Druckturm 13 heraus
und in eine erste Offsetdruckeinheit 02 transportiert wird.
Das bedeutet, dass gegebenenfalls der Druckturm 13 auf
einer anderen Ebene angeordnet ist, als zumindest eine Offsetdruckeinheit 02.
-
Es
ist auch denkbar und einfach realisierbar einen solchen Druckturm 13 mit
zumindest einer, bevorzugt jedoch zwei 9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 mit
jeweils 4 Farbvorräten, 4 Formzylindern und 4 Übertragungszylindern 08 auszustatten
und somit einen gleichzeitigen Druck mit 4 Druckfarben bzw. Druckbildern
und einen Wechsel auf 4 andere Druckfarben bzw. Druckbilder zu ermöglichen
(3 und 4). Alles oben Beschriebene
lässt sich auf solche 9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 übertragen,
insbesondere lassen sich 4 Druckfarben bzw. Druckbilder gleichzeitig
verdrucken, die unabhängig voneinander gewechselt werden
können. Ein Druckturm 13 mit zwei 7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 lässt
sich durch einen Einbau zweier weiterer Formzylinder 07,
zweier weiterer Übertragungszylinder 08 sowie
weiterer Elemente wie Farbwerke etc. leicht auf einen Druckturm 03 mit
zwei 9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 aufrüsten.
-
Es
ist ebenso denkbar und realisierbar einen solchen Druckturm 13 mit
zumindest einer, bevorzugt jedoch zwei 5-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 mit
jeweils 2 Farbvorräten, 2 Formzylindern und 2 Übertragungszylindern 08 auszustatten
und somit einen gleichzeitigen Druck mit 2 Druckfarben bzw. Druckbildern
und einen Wechsel auf 2 andere Druckfarben bzw. Druckbilder zu ermöglichen.
Eine solche Anordnung entspricht im Wesentlichen einer Anordnung
zweier 5-Zylinder-Druckeinheiten 04 wie oben beschrieben,
weist jedoch Vorteile auf. Zum einen lassen sich, wie in Satellitendruckeinheiten üblich, kurze
Wege zwischen druckenden Kontakten zwischen Übertragungszylindern 08 und
der Bedruckstoffbahn 06 realisieren, zum anderen lässt
sich ein solcher Druckturm 13 wie oben beschrieben nachrüsten.
In den Figuren ist eine solche Anordnung nicht dargestellt.
-
Unabhängig
davon, ob die Eindruckeinheiten 04 als 5-Zylinder-Druckeinheiten 04,
als 5-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04, als 7-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 oder
als 9-Zylinder-Satellitendruckeinheiten 04 ausgebildet
sind, weist bevorzugt jede Eindruckeinheit 04 zumindest
einen Motor 14 für einen Antrieb des Gegendruckzylinders 09 und
einen Motor 14 für den Antrieb jeweils eines Formzylinders 07 und
des damit zusammenwirkenden Übertragungszylinders 08 auf,
so dass bevorzugt in einer 5-Zylinder-Druckeinheit 04 und
in einer 5-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 3 Motoren 14,
in einer 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 4 Motoren 14 und
in einer 9-Zylinder-Satellitendruckeinheit 04 5 Motoren 14 angeordnet
sind.
-
Nachdem
die Bedruckstoffbahn 06 in den Eindruckeinheiten 04 und
den Offsetdruckeinheiten 02 bedruckt und in dem Trockner 03 getrocknet
wurde wird sie in einer bevorzugten Ausführungsform einer
Kühleinrichtung 16 zugeführt und dort
gekühlt, danach mit Wendestangen 17 in geeigneter
Weise gewendet, danach über einen oder mehrere Falztrichter 18 geführt
und in einem oder mehreren Falzapparaten 19 weiter verarbeitet.
Einzelne dieser Behandlungsschritte können entfallen oder
wiederholt werden, andere Behandlungsschritte, wie ein Schneiden
der Bedruckstoffbahn 06, können eingefügt
werden und eine Reihenfolge der Behandlungsschritte ist nicht auf
diese Ausführung beschränkt. Bevorzugt weißt
die Druckmaschine außerdem zumindest eine Fangeinrichtung
auf, die in den Figuren jedoch nicht dargestellt ist. Je nach Breite
der zu verarbeitenden Bedruckstoffbahn 06 kann es nötig
sein, dass verstärkte Ausführungen von Feuchtwerken und/oder
von Farbwerken angeordnet sind, um Durchbiegungen, Schwingungen
oder andere unerwünschte Effekte zu vermeiden.
-
In
einer Ausführungsform weisen Druckbilder, die von den Eindruckeinheiten 04 übertragen werden,
eine Ausdehnung senkrecht zu einer Transportrichtung der Bedruckstoffbahn 06 auf,
die kleiner ist, beispielsweise halb oder viertel so groß,
als Druckbilder die von den Offsetdruckeinheiten 02 verdruckt
werden. Dazu kann eine Belegung der Formzylinder 07 der
entsprechenden Eindruckeinheiten 04 so gewählt
sein, dass diese Formzylinder 07 in Richtung ihrer Rotationsachsen
nicht vollständig mit Druckformen belegt sind oder die
Formzylinder 07 der Eindruckeinheiten 04 sind
entlang ihrer Ballen kürzer als die Formzylinder 07 der
Offsetdruckeinheiten 02 oder die Farb- und gegebenenfalls
Feuchtwerke der Eindruckeinheiten 04 sind in ihrer Abmessung parallel
zu den Rotationsachsen von zugeordneten Formzylindern 07 der
Eindruckeinheiten 04 so gewählt, dass eine Farbübertragung
nur auf einer entsprechend begrenzten Länge möglich
ist. Auch können die Druckformen selbst so gestaltet sein,
dass sie nur auf einem entsprechend begrenzten Teil ihrer Fläche
Farbe übertragen. Dadurch können Kosten entsprechend
den Anforderungen gespart werden. Feuchtwerke können Film-
oder Sprühfeuchtwerke sein, bevorzugt sind in den Eindruckeinheiten 04 Sprühfeuchtwerke
und in den Offsetdruckeinheiten 02 Filmfeuchtwerke angeordnet.
-
Die
Druckmaschine eignet sich also für eine Verfahren zum Bedrucken
eines bahnförmigen Bedruckstoffs, wobei die Bedruckstoffbahn 06,
die von der Bedruckstoffquelle 01 kommt, zunächst
durch zumindest zwei Eindruckeinheiten 04 geleitet wird,
wobei die Bedruckstoffbahn 06 zumindest zwei Gegendruckzylinder 09 der
zumindest zwei Eindruckeinheiten 04 umschlingt und von
zumindest zwei Übertragungszylindern 08, die die
Bedruckstoffbahn 06 gegen einen gemeinsamen der zumindest
zwei Gegendruckzylinder 09 drücken, mit Druckfarbe
bedruckt wird und wobei die Bedruckstoffbahn 06 zumindest einen
der zumindest zwei Gegendruckzylinder 09 umschlingt, mit
dem kein Übertragungszylinder 08 zusammenwirkt
und wobei die Bedruckstoffbahn 06 im Anschluss durch die
zumindest vier Offsetdruckeinheiten 02 geleitet wird und
in diesen zumindest vier Offsetdruckeinheiten 02 beidseitig
mit jeweils vier Druckfarben bedruckt wird. Um den andern Betriebszustand
zu erreichen, in dem die Bedruckstoffbahn 06 mit anderen
Druckfarben und/oder Druckformen bedruckt wird, werden alle Übertragungszylinder 08 von
dem einen der zumindest zwei Gegendruckzylinder 09 der
zumindest zwei Eindruckeinheiten 04 abgestellt und werden
zumindest zwei Übertragungszylinder 08 an den
zumindest einen Gegendruckzylinder 09 der zumindest zwei
Eindruckeinheiten 04 angestellt, der zuvor mit keinem Übertragungszylinder 08 zusammengewirkt
hat, wodurch eine gleiche Seite der Bedruckstoffbahn 06 bedruckt wird,
wie zuvor.
-
- 01
- Bedruckstoffquelle,
Rollenwechsler
- 02
- Offsetdruckeinheit
- 03
- Trockner
- 04
- Eindruckeinheit,
5-Zylinder-Druckeinheit, 5-Zylinder-Satellitendruckeinheit, 7-Zylinder-Satellitendruckeinheit,
9-Zylinder-Satellitendruckeinheit
- 05
-
- 06
- Bedruckstoffbahn
- 07
- Formzylinder
- 08
- Übertragungszylinder
(02; 04), Gegendruckzylinder (02)
- 09
- Gegendruckzylinder
(04)
- 10
-
- 11
- Leitelement,
Umlenkwalze, Igelwalze
- 12
- Leitelement,
Umlenkwalze
- 13
- Druckturm
- 14
- Motor
(07; 08; 09)
- 15
-
- 16
- Kühlvorrichtung
- 17
- Wendestange
- 18
- Falztrichter
- 19
- Falzapparat
- 20
-
- 21
- Rotationsachse
(08; 09)
- 22
- Offsetdruckwerk,
Doppeldruckwerk
- A
- Richtung
- x
- Abstand
- α
- Winkel
(21)
- β
- Winkel
(21)
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
Diese Liste
der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert
erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information
des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen
Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt
keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
-
Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 3825145
A1 [0003]
- - EP 1556219 B1 [0028, 0028, 0028]
-
Zitierte Nicht-Patentliteratur
-
- - „Der
Rollenoffsetdruck” von W. Walenski, Fachschriften-Verlag
GmbH & Co. KG,
Fellbach, 1995, insbesondere Seite 76/77 [0002]