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DE102009002005A1 - Positionssensor zur Erfassung einer Position eines Elements - Google Patents

Positionssensor zur Erfassung einer Position eines Elements Download PDF

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DE102009002005A1
DE102009002005A1 DE200910002005 DE102009002005A DE102009002005A1 DE 102009002005 A1 DE102009002005 A1 DE 102009002005A1 DE 200910002005 DE200910002005 DE 200910002005 DE 102009002005 A DE102009002005 A DE 102009002005A DE 102009002005 A1 DE102009002005 A1 DE 102009002005A1
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DE
Germany
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carriage
position sensor
displacement path
guide
stator
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE200910002005
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English (en)
Inventor
Matthias Scholz
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
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Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B21/00Measuring arrangements or details thereof, where the measuring technique is not covered by the other groups of this subclass, unspecified or not relevant
    • GPHYSICS
    • G01MEASURING; TESTING
    • G01BMEASURING LENGTH, THICKNESS OR SIMILAR LINEAR DIMENSIONS; MEASURING ANGLES; MEASURING AREAS; MEASURING IRREGULARITIES OF SURFACES OR CONTOURS
    • G01B7/00Measuring arrangements characterised by the use of electric or magnetic techniques
    • G01B7/003Measuring arrangements characterised by the use of electric or magnetic techniques for measuring position, not involving coordinate determination

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  • General Physics & Mathematics (AREA)

Abstract

Es wird ein Positionssensor (110) zur Erfassung einer Position eines Elements vorgeschlagen, insbesondere eines Getriebeelements (122). Der Positionssensor (110) umfasst mindestens einen Stator (112) und mindestens einen entlang eines Verschiebungsweges (118) relativ zu dem Stator (112) beweglich gelagerten Schlitten (114). Der Schlitten (114) ist über mindestens eine Schlittenanbindung (120) mit dem Element verbindbar. Der Positionssensor (110) ist eingerichtet, um eine relative Position des Schlittens (114) zum Stator (112) zu erfassen. Der Positionssensor (110) weist weiterhin mindestens ein Toleranzausgleichselement (132) auf, welches eingerichtet ist, um ein Spiel in einer Übertragungskette zwischen einer Bewegung des Elements und einer Bewegung des Schlittens (114) zumindest teilweise zu verringern.

Description

  • Stand der Technik
  • Die Erfindung geht aus von bekannten Positionssensoren zur Erfassung einer Position eines Elements. Derartige Positionssensoren können insbesondere zur Erfassung von Getriebeelementen eingesetzt werden. In elektronischen Getriebesteuerungssystemen wird in vielen Fällen eine Information über eine Position eines Kolbens oder eines anderen Getriebeelements, welches den Getriebemodus einstellt, benötigt. Das Getriebeelement kann beispielsweise vom Fahrer über einen Wählhebel und ein mechanisches Übertragungssystem betätigt werden. Die sensorische Ermittlung der Position des Getriebeelements wird auch als Fahrerwunscherfassung bezeichnet. Auch in anderen Einsatzgebieten im Automobilbereich und/oder in den Naturwissenschaften und der Technik ist es oft erforderlich, eine Positionsinformation mindestens eines Elementes zu erhalten.
  • Zur Ermittlung der benötigten Positionsinformation können beispielsweise Positionssensoren eingesetzt werden, welche beispielsweise als Wegsensoren ausgestaltet sein können, um eine Position entlang eines linearen und/oder gekrümmten Weges zu erfassen. Derartige Positionssensoren können beispielsweise innerhalb eines Getriebes eines Kraftfahrzeugs unter direkter Einwirkung von Getriebeöl (Automatic Transmission Fluid, ATF) eingesetzt werden. Positionssensoren können beispielsweise auch in eine Mechatronik-Baugruppe, beispielsweise ein Elektronikmodul mit einem Getriebesteuergerät, Sensoren und gegebenenfalls auch Aktuatoren, integriert sein. Beispiele von Positionssensoren, welche auch im Rahmen der vorliegenden Erfindung eingesetzt und erfindungsgemäß modifiziert werden können, sind in Robert Bosch GmbH: Sensoren im Kraftfahrzeug, Ausgabe 2007, Seiten 136–138 beschrieben.
  • Positionssensoren weisen in der Regel einen feststehenden Teil auf, welcher auch als Stator bezeichnet wird, und einen Schlitten, welcher mit dem Element verbunden ist, dessen Position zu sensieren ist. Im Stator kann sich beispielsweise in einer ATF-dichten Verpackung eine Sensor-Auswerteelektronik befinden. Die Sensierung der Schlittenposition relativ zum Stator kann beispielsweise magnetisch erfolgen. Auch andere Sensorprinzipien sind jedoch grundsätzlich bekannt. Der Schlitten wird in der Regel in einer Führung am Stator geführt und vom zu sensierenden Getriebeelement bewegt. Der Schlitten trägt, je nach ausgewähltem Sensorprinzip, das die Sensor-Auswerteelektronik anregende Element. Der Schlitten wird in der Regel an seinen Außenkanten in der Schlittenführung linear und parallel zur Bewegungsrichtung des zu sensierenden Getriebeelements, geführt, beispielsweise an Außenkanten parallel zu einer Schlittenebene. Die Anbindung des Schlittens an das zu sensierende Getriebeelement ist in der Regel über eine Spielanpassung realisiert.
  • Problematisch an derartigen Schlittenführungen ist jedoch in vielen Fällen, dass die Betätigungskraft des Schlittens in der Führung in de Regel vom Verhältnis der zur Verfügung stehenden Führungslänge zur Kraftangriffs-Hebellänge abhängt. Die Sensiergenauigkeit wird, unabhängig vom gewählten Sensorprinzip, wesentlich mitbestimmt von den Verkippeinflüssen des Schlittens gegenüber dem Stator und der Entfernung des zu sensierenden Getriebeelements von der Auswerteelektronik im Stator. Die Verkippung hängt vom notwendigen Spiel in der Führung und der zur Verfügung stehenden Führungslänge ab. Speziell bei kürzeren Magnetschlitten und bei außermittigem Kraftangriff auf dem Schlitten werden die Führungseigenschaften des Schlittens in seiner Führung am Stator negativ beeinflusst. Die erforderliche Betätigungskraft steigt. Bei ungünstigen Verhältnissen kann es sogar zu einem Klemmen des Schlittens kommen. Verkippungseffekte beeinflussen die Sensiergenauigkeit bei gleichem Führungsspiel stärker, je kürzer der Schlitten ist. Wünschenswert wäre daher ein Positionssensor mit einer verbesserten Führung, insbesondere einer Linearführung, und einem reduzierten Anbindungsspiel. Insbesondere wäre ein Positionssensor wünschenswert, bei welchem die Schlittenführung hinsichtlich des Führungsverhaltens, insbesondere einer Linearführung, verbessert ist und bei welcher die erforderliche Betätigungskraft des Schlittens verringert ist, bei gleichzeitiger Verringerung von Verkippungseinflüssen auf die Gesamt-Sensierungstoleranz. Weiterhin wäre eine Verringerung der Gesamt-Sensierungstoleranz durch eine Minimierung bzw. Eliminierung eines Umkehrspiels einer Schlitten-Mitnahme wünschenswert.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Es wird daher ein Positionssensor zur Erfassung einer Position eines Elements vorgeschlagen, welcher die Nachteile bekannter Positionssensoren zumindest weitgehend vermeidet. Unter einem Positionssensor ist dabei allgemein eine Vorrichtung zu verstehen, welche eingerichtet ist, um eine Position des Elements entlang eines linearen oder auch gekrümmten Verschiebungsweges und/oder eine Orientierung des Elements zu erfassen. Im Folgenden wird im Wesentlichen von einem linearen Verschiebungsweg ausgegangen. Sind gekrümmte Verschiebungswege und/oder andere Arten von Orientierungen zu sensieren, so ist der Verschiebungsweg entsprechend durch den lokalen Verschiebungsweg, beispielsweise eine Tangente des Verschiebungswegs, zu ersetzen. Bei dem Element kann es sich grundsätzlich um einen beliebigen Gegenstand handeln, welcher in der Lage ist, seine Position zu verändern. Insbesondere kann es sich dabei um Maschinenelemente handeln, vorzugsweise Getriebeelemente. Dementsprechend ist der Positionssensor vorzugsweise einsetzbar gemäß der obigen Beschreibung in der Kraftfahrzeugtechnik, insbesondere in Getriebesteuerungssystemen. Auch andere Anwendungen sind jedoch grundsätzlich möglich.
  • Der Positionssensor umfasst mindestens einen Stator, also eine Vorrichtung, welche im Wesentlichen ortsfest angeordnet ist und vorzugsweise ihre Position bei einer Änderung der Position des Elements nicht verändert. Weiterhin umfasst der Positionssensor mindestens einen entlang eines Verschiebungsweges relativ zu dem Stator beweglich gelagerten Schlitten. Unter einem Schlitten ist dabei allgemein ein bewegliches Element zu verstehen. Vorzugsweise kann der Schlitten, wie unten noch näher ausgeführt wird, eine, beispielsweise im Wesentlichen ebene, Schlittenplatte umfassen, welche in der beschriebenen Weise geführt wird. Durch die Führung wird der Verschiebungsweg des Schlittens vorgegeben, beispielsweise, wie oben beschrieben, ein linearer Verschiebungsweg und/oder ein gekrümmter Verschiebungsweg. Durch die Führung wird das Spiel des Schlittens senkrecht zum Verschiebungsweg sowie vorzugsweise auf die Ausdehnung des Verschiebungsweges begrenzt.
  • Der Schlitten ist über mindestens eine Schlittenanbindung mit dem Element verbunden, dessen Position sensiert werden soll. Unter einer Schlittenanbindung kann dabei grundsätzlich eine beliebige Verbindung zwischen dem Element und dem Schlitten verstanden werden, welche geeignet ist, eine Position des Elements in eine Schlittenposition entlang des Verschiebungsweges umzusetzen. Der Positionssensor ist eingerichtet, um eine relative Position des Schlittens zum Stator zu erfassen. Beispielsweise können zu diesem Zweck ein oder mehrere Sensorelemente vorgesehen sein, welche diese relative Position erfassen können. Beispielsweise kann dies bezüglich auf den oben genannten Stand der Technik verwiesen werden. So kann das mindestens eine Sensorelement beispielsweise mindestens einen mit dem Schlitten und/oder dem Stator verbundenen Felderzeuger, insbesondere mindestens einen Magnetfelderzeuger, und mir Bestens ein mit dem jeweils anderen dieser Elemente verbundenen Sensor, insbesondere einen Feldsensor, beispielsweise einen Magnetfeldsensor, umfassen. Auch andere Messprinzipien sind jedoch grundsätzlich möglich, beispielsweise optische Messprinzipien und/oder elektrische Messprinzipien.
  • Zur Vermeidung der Nachteile der oben beschriebenen, bekannten Positionssensoren wird weiterhin vorgeschlagen, dass der erfindungsgemäße Positionssensor weiterhin mindestens ein Toleranzausgleichselement aufweist. Dieses zusätzliche Toleranzausgleichselement ist eingerichtet, um ein Spiel in einer Übertragungskette zwischen einer Bewegung des Elements und einer Bewegung des Schlittens zumindest teilweise zu verringern. Unter einem Spiel ist dabei im Rahmen der vorliegenden Erfindung allgemein ein fertigungs- und/oder anwendungsbedingter Bewegungsfreiraum zu verstehen, in dem sich ein mechanisches Bauteil nach einer Montage innerhalb einer Baugruppe und/oder Funktionseinheit ohne Kraftübertragung frei bewegen lässt. Ein definiert großes Spiel zwischen zwei Einzelteilen ist durch eine geeignete Tolerierung der Einzelteile erreichbar. Als Passung oder Spielpassung kann eine Verbindung zweier ineinandergreifender Teile bezeichnet werden, wobei beide Teile insbesondere das gleiche Nennmaß aufweisen können, jedoch Lage und Größe der Toleranzfelder unterschiedlich sein können. Eine Passung gibt in der Regel eine Toleranz an, in der sich die Istmaße bewegen dürfen. Im vorliegenden Fall kann ein Resultat des Spiels insbesondere eine Abweichung von einer linearen Übertragung einer Position des Elements in eine Schlittenposition entlang des Verschiebungsweges sein. Dieses Spiel kann auf verschiedene Weise zustande kommen und kann grundsätzlich beliebige Glieder in der Übertragungskette umfassen. Die Übertragungskette umfasst dabei grundsätzlich alle Elemente, welche an der Übertragung von Kräften und/oder Drehmomenten und/oder Positionen zwischen dem Schlitten bzw. der Schlittenposition und dem Element beteiligt sind. Das Spiel kann beispielsweise ein Spiel senkrecht zum Verschiebungsweg und/oder ein Spiel parallel zum Verschiebungsweg und/oder auch eine Verkippung umfassen, beispielsweise eine Verkippung um eine Verkippungsachse senkrecht zu einer Schlittenebene. Unter einem Toleranzausgleichselement ist allgemein ein Element zu verstehen, welches dieses Spiel vermindert oder vorzugsweise vollständig eliminiert. Beispielsweise kann es sich dabei, wie oben dargestellt, um eine Verminderung und/oder Eliminierung eines Umkehrspiels einer Schlittenmitnahme und/oder um eine Verminderung und/oder Eliminierung eines Verkippungsspiels handeln. Die genannten Arten der Verminderung von Spiel können dabei auch kombiniert eingesetzt werden. Verschiedene Beispiele der Realisierung derartiger Toleranzausgleichselemente werden unten näher erläutert.
  • Das Toleranzausgleichselement kann beispielsweise mindestens ein Linearführungselement umfassen, welches eingerichtet ist, um ein Verkippen des Schlittens senkrecht zum Verschiebungsweg zumindest weitgehend zu verhindern. Unter einer zumindest weitgehenden Verhinderung kann dabei auch eine Verminderung verstanden werden gegenüber einer Ausführungsform ohne das Linearführungselement. Das Linearführungselement ist vorzugsweise vollständig von der Führung des Schlittens ausgebildet. Ist der Verschiebungsweg gekrümmt ausgebildet, so ist der Begriff des Linearführungselements weit zu fassen und umfasst auch ein Linearführungselement entlang dieses gekrümmten Verschiebungsweges. Unter einer Verkippung des Schlittens kann dabei insbesondere eine Verkippung um eine Verkippungsachse senkrecht zu einer Schlittenebene verstanden werden. Auch andere Verkippungswinkel sind jedoch grundsätzlich möglich und durch das Linearführungselement vermeidbar.
  • Beispielsweise kann der Schlitten an seinen Außenkanten in einer Schlittenführung parallel zum Verschiebungsweg geführt sein, beispielsweise an Außenkanten parallel zu einer Schlittenebene. Vorzugsweise handelt es sich dabei um eine lineare Führung. Ist der Verschiebungsweg gekrümmt ausgestaltet, so ist auch die Schlittenführung gekrümmt ausgestaltet, so dass die Parallelität sich auf einen lokalen Verlauf des Verschiebungsweges bezieht. Das Linearführungsele ment weist in diesem Ausführungsbeispiel vorzugsweise mindestens ein parallel zum Verschiebungsweg angeordnetes Schienenelement auf, wobei der Begriff der Parallelität auch hier wieder bei einem verkrümmten Verschiebungsweg lediglich lokal zu verstehen ist. Insbesondere handelt es sich bei diesem Schienenelement um ein von der Schlittenführung getrennt ausgebildetes Schienenelement. Unter einem Schienenelement ist dabei allgemein ein Element zu verstehen, welches mindestens einen Vorsprung und mindestens eine Vertiefung aufweist, wobei der Vorsprung in die Vertiefung eingreift und in dieser gleiten kann.
  • Der Schlitten kann insbesondere eine in einer zum Verschiebungsweg im Wesentlichen parallelen Schlittenebene angeordnete Schlittenplatte umfassen. Unter einer Schlittenplatte kann dabei beispielsweise ein ebenes Element verstanden werden, wobei jedoch auch Abweichungen von einer ebenen Geometrie möglich sind, beispielsweise durch Vorsprünge, auf die Schlittenplatte aufgebrachte Elemente oder Ähnliches. Die Schlittenplatte kann dabei beispielsweise rechteckig ausgestaltet sein, wobei vorzugsweise längere Kanten des Rechtecks parallel zum Verschiebungsweg ausgestaltet sind. Ist eine derartige Schlittenebene vorgesehen, so ist das optionale Schienenelement vorzugsweise derart ausgestaltet, dass dieses sich in die Schlittenebene hinein erstreckt. Dies bedeutet, dass ein Eingriff der Teilelemente des Schienenelements, beispielsweise des Vorsprungs und der Vertiefung, ineinander in einer Richtung erfolgt, welche im Wesentlichen senkrecht zu der Schlittenebene angeordnet ist.
  • So kann das Linearführungselement, insbesondere das Schienenelement, beispielsweise mindestens eine Führungsnut und mindestens eine in die Führungsnut eingreifende Führungsrippe aufweisen. Dieser Eingriff kann vorzugsweise, wie oben dargelegt, senkrecht zu der Schlittenebene erfolgen. Dies bedeutet, dass sich die Erhebung der Führungsrippe vorzugsweise im Wesentlichen senkrecht zu der Schlittenebene erstreckt, und ebenso die Dimension der Tiefe der Führungsnut. Diese Ausgestaltung bewirkt eine zumindest weitgehende Verminderung der Verkippungsneigung des Schlittens. Die Außenkanten des Schlittens sollten dabei nicht in Berührung mit der Schlittenführung stehen. Das sollte vielmehr möglichst steht ein Luftspalt sichergestellt sein.
  • Das Schienenelement kann beispielsweise mittig zwischen den Führungen an der Außenkante angeordnet sein und/oder innerhalb eines mittleren Drittels zwischen diesen Führungen. Grundsätzlich können auch mehrere Führungsnuten und mehrere Führungsrippen vorgesehen sein. Bevorzugt ist es jedoch, wenn genau eine Führungsnut und genau eine Führungsrippe vorgesehen ist, da sich dann das Spiel und die Verkettung besonders effizient reduzieren oder sogar minimieren lassen. Besonders bevorzugt ist es, wenn der Stator die Führungsrippe aufweist und der Schlitten die Führungsnut. Auch umgekehrte Ausgestaltungen sind jedoch möglich. Sind mehrere Führungsnuten und mehrere Führungsrippen vorgesehen, was, wie oben dargestellt, weniger bevorzugt ist, so können diese auch unterschiedlich auf den Stator und den Schlitten verteilt werden, so dass beispielsweise der Stator mindestens eine Führungsrippe und mindestens eine Führungsnut aufweist und der Schlitten die jeweils korrespondierenden Gegenelemente. Besonders bevorzugt ist, jedoch genau eine Führungsrippe und genau eine Führungsnut, wobei die Führungsrippe auf dem Stator vorgesehen sein kann und die Führungsnut auf dem Schlitten, oder umgekehrt.
  • Die Führung der Außenkanten des Schlittens kann beispielsweise in Außenschienen des Stators erfolgen, also Schienen, welche beispielsweise den Schlitten, beispielsweise eine Schlittenplatte, geringfügig umfassen. Vorzugsweise ist das Schienenelement dann derart eingerichtet, dass dieses den Schlitten derart relativ zu den Außenschienen positioniert, dass bei einer Verschiebung des Schlittens entlang des Verschiebungswegs die Außenkanten der Schlittenplatte in einer Dimension der Schlittenebene senkrecht zum Verschiebungsweg die Außenschienen nicht berühren. In anderen Worten sollen die Außenkanten der Schlittenplatte, also die Kanten der Schlittenplatte parallel zum Verschiebungsweg und senkrecht zur Schlittenebene, nicht in den Außenschienen schleifen.
  • Die voran gehend beschriebenen Ausführungsbeispiele des Toleranzausgleichselements betreffen insbesondere eine Verbesserung der Schlittenführung hinsichtlich des Führungsverhaltens einer Linearführung. Durch die genannten Ausführungen lässt sich, wie oben dargelegt, die erforderliche Betätigungskraft des Schlittens verringern, bei gleichzeitiger Verringerung der Verkippeinflüsse auf die Gesamt-Sensierungstoleranz. Durch Einführung des Linearführungselements, insbesondere in Form des Schienenelements, beispielsweise in Form einer schmalen Rippe in einer Nut, können die oben beschriebenen Verkippungseffek te wirkungsvoll kompensiert werden. Da derartige Konstruktionselemente mit geringen Toleranzen hergestellt werden können, insbesondere mit geringeren Toleranzen als eine Führung der Außenkanten des Schlittens in Außenschienen, und da derartige Konstruktionselemente weniger verzugsanfällig gestaltet werden können, kann ein geringeres Spiel in der Führung des Schlittens realisiert werden. Dies verbessert die Sensiergenauigkeit durch Verringerung der Verkippungseffekte. Es ist nunmehr sogar möglich, mit vertretbarem Sensiergenauigkeitsverlust den Magnetschlitten auch außermittig an das zu sensierende Getriebeelement anzubinden. Dementsprechend kann die Schlittenanbindung beispielsweise an dem Schlitten außermittig angreifen, ohne dass beispielsweise ein Verhaken des Schlittens in größerem Maße zu befürchten ist. Das ungünstige Führungslänge-Kraftangriffshebellänge-Verhältnis wird bei Nutzung der genannten Erfindung ebenfalls verbessert. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum bei der Gesamtkonstruktion des Positionssensors und/oder der Vorrichtung, in welcher der Positionssensor eingesetzt werden soll, beispielsweise bei der Konstruktion des Getriebes. Die Verbesserung der Führungseigenschaften und der Sensiergenauigkeit durch das optionale Nut/Rippe-Design ist auch unabhängig vom gewählten Sensorprinzip anwendbar. Wie oben dargelegt, kann sowohl die Nut am Schlitten und die Rippe an der Schlittenführung bzw. dem Stator ausgestaltet sein als auch umgekehrt die Rippe am Schlitten und die Nut an der Schlittenführung bzw. dem Stator.
  • Des Weiteren hängt die Sensiergenauigkeit in der Regel von der Größe des Umkehrspiels in der Schlittenanbindung ab. Unter einem Umkehrspiel ist dabei allgemein das Spiel zu verstehen, mit welchem bei einer Umkehr der Bewegungsrichtung des zu sensierenden Elements die Position des Elements auf eine Schlittenposition entlang des Verschiebungswegs übertragen wird. Dieses Umkehrspiel ergibt sich in der Regel aus der mechanischen Spielanpassung beider Teile, also des Positionssensors und des zu sensierenden Elements. Um dieses Spiel klein zu halten, sind in der Regel sehr enge Fertigungstoleranzen für die Maße an beiden Teilen, insbesondere an die Elemente der Übertragungskette, insbesondere Elemente, die eine Mitnehmer-Passung bilden, erforderlich.
  • Wie oben beschrieben, kann das mindestens eine Toleranzausgleichselement auch eingerichtet sein, um das genannte Umkehrspiel zu reduzieren, bzw. vollständig zu eliminieren. Zu diesem Zweck kann das Toleranzausgleichselement als Ganzes oder in Teilen derart auf die Übertragungskette einwirken, um das Umkehrspiel zu verringern. Insbesondere kann das Toleranzausgleichselement ganz oder teilweise die Schlittenanbindung umfassen und/oder mindestens einen mit der Schlittenanbindung verbundenes Element. Die Schlittenanbindung kann sich beispielsweise senkrecht zum Verschiebungsweg erstrecken, wobei jedoch auch Winkelabweichungen von einer senkrechten Ausrichtung zum Verschiebungsweg möglich sind. Weiterhin kann die Schlittenanbindung sich im Wesentlichen zu der im Verschiebungsweg im Wesentlichen parallelen Schlittenebene erstrecken, also beispielsweise in der Schlittenebene angeordnet sein oder parallel zu dieser Schlittenebene außerhalb der Schlittenebene. Verschiedene Beispiele werden unten näher erläutert.
  • Um insbesondere das Umkehrspiel zu reduzieren, jedoch auch um andere Arten von Spiel in der Übertragungskette zu reduzieren, kann das Toleranzausgleichselement dementsprechend alternativ oder zusätzlich zu dem oben beschriebenem Linearführungselement in einer oder mehreren der beschriebenen Ausgestaltungen, mindest ein Federelement aufweisen. Dieses mindestens eine Federelement ist eingerichtet, um eine Federkraft parallel zum Verschiebungsweg aufzunehmen. In anderen Worten kann das Federelement ausgestaltet sein, um seine Ausdehnung parallel zum Verschiebungsweg oder mit zumindest einer Richtungskomponente parallel zum Verschiebungsweg entsprechend einer Kraft entlang des Verschiebungswegs und/oder mit einer Komponente parallel zum Verschiebungsweg zumindest teilweise elastisch zu ändern. Das mindestens eine Federelement kann beispielsweise ein elastisches Material umfassen, beispielsweise ein elastisches Kunststoffmaterial. Alternativ oder zusätzlich kann das mindestens eine Federelement jedoch auch mindestens eine mechanische Feder umfassen, beispielsweise mindestens eine Spiralfeder und/oder mindestens eine Blattfeder. Beispielsweise kann das Federelement mindestens ein starres Teil umfassen sowie ein relativ zu dem starren Teil gelagertes Federteil, beispielsweise eine Blattfeder. Verschiedene Ausgestaltungen werden unten näher dargestellt. Das Federelement kann grundsätzlich an mindestens einem Ort in der Übertragungskette angeordnet sein. Besonders bevorzugt ist es, wenn das Federelement zumindest teilweise mit der Schlittenanbindung verbunden ist. Dies kann auch implizieren, dass das Federelement als Teil der Schlittenanbindung ausgestaltet ist.
  • Insbesondere kann die Schlittenanbindung zumindest einen sich von dem Schlitten aus erstreckenden und vorzugsweise mit dem Schlitten fest verbundenen Anbindungshebel umfassen. Beispielsweise kann dieser Anbindungshebel, wie oben dargestellt, in einer Schlittenebene angeordnet sein und/oder senkrecht zu dem Verschiebungsweg. Ist ein derartiger Anbindungshebel vorgesehen, so kann das Federelement beispielsweise an einem dem zu sensierenden Element zuweisenden Kopf des Anbindungshebels ausgebildet sein. Beispielsweise kann das Federelement an diesem Kopf zumindest teilweise als Bestandteil des Anbindungshebels ausgebildet sein, insbesondere einstückig mit dem Anbindungshebel. Auch eine mehrstückige Ausgestaltung ist jedoch grundsätzlich möglich. Alternativ oder zusätzlich kann das Federelement auch zumindest teilweise als von dem Anbindungshebel getrenntes Federelement zwischen dem Anbindungshebel und dem zu sensierenden Element ausgebildet sein. Verschiedene Ausgestaltungen sind möglich.
  • Durch die federnde Gestaltung der Anbindung des Schlittens, beispielsweise des Magnetschlittens, an das zu sensierende Element, beispielsweise das Getriebeelement, kann das Umkehrspiel dieser Anbindung zumindest verringert und vorzugsweise eliminiert werden. Dies hat den Vorteil, dass dieses Umkehrspiel aus der Gesamttoleranzkette der Sensiergenauigkeit herausfällt und somit die Genauigkeit der Positionssensierung erhöht werden kann. Dies erhöht den Gestaltungsspielraum beim Design der gesamten Vorrichtung, welche den Postitionssensor einsetzt, beispielsweise beim Getriebedesign. Für definierte Verhältnisse kann dabei auch beispielsweise lediglich eine Seite der Schlittenanbindung, beispielsweise lediglich eine Seite des Anbindungshebels, mit dem Federelement ausgestattet werden. Die andere Seite der Schlittenanbindung, beispielsweise des Anbindungshebels, kann jedoch steif ausgestaltet werden. Die steife Seite stellt dann die definierte Referenzkante beispielsweise für die Lage der Umschaltpunkte des Positionssensors und/oder beispielsweise für die Lage eines Sensormessbereichs dar. Die Verbesserung der Sensiergenauigkeit durch die Eliminierung des Umkehrspiels in der Anbindung ist unabhängig vom gewählten Sensorprinzip anwendbar. Das Federelement kann beispielsweise bei der Herstellung des Schlittens mit ausgeformt werden, beispielsweise gemeinsam mit dem Anbindungshebel. Auf diese Weise lässt sich die Herstellung eines separaten Teils vermeiden. Alternativ kann das Federelement jedoch auch ganz oder teilweise als Zusatzteil ausgebildet sein, beispielsweise einem beliebigen geeig neten Material, beispielsweise einem Kunststoff und/oder einem Metall und/oder einem Elastomer. Verschiedene Ausgestaltungen sind denkbar.
  • Kurze Beschreibung der Zeichnungen
  • Ausführungsbeispiele der Erfindung sind in den Zeichnungen dargestellt und in den nachfolgenden Beschreibungen näher erläutert.
  • Es zeigen:
  • 1A und 1B ein Beispiel eines Positionssensors gemäß dem Stand der Technik;
  • 2A und 2B ein Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Positionssensors mit einem Linearführungselement;
  • 3 ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Positionssensors mit einem Federelement; und
  • 4 ein zweites Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Positionssensors mit einem Federelement.
  • Ausführungsbeispiele
  • In den 1A und 1B ist in einer Vorderansicht (1A) bzw. einer Ansicht von der Seite (1B) ein dem Stand der Technik entsprechendes Beispiel eines Positionssensors 110 dargestellt. Beispielsweise kann es sich bei diesem Positionssensor 110 um einen 4bit-Positionssensor handeln, welcher beispielsweise in einem Getriebesteuerungsmodul eines Automatikbetriebes einsetzbar ist. Der Positionssensor 110 umfasst einen Stator 112, in welchem ein im Wesentlichen als rechteckige Platte ausgeformter Schlitten 114 randseitig in einer Schlittenführung 116 beweglich gelagert ist. Ein möglicher Verschiebungsweg ist in 1A durch den Pfeil 118 symbolisiert. Der Verschiebungsweg 118 verläuft in 1A in der Zeichenebene und in 1B in die Zeichenebene hinein.
  • Der Schlitten 114 ist über eine Schlittenanbindung 120 mit einem Getriebeelement 122 gekoppelt. Das Getriebeelement 122, welches hier als zu sensierendes Element fungiert, kann sich in einer Bewegungsrichtung 124 bewegen. Die Schlittenanbindung 120 umfasst einen Anbindungshebel 126, welcher sich im Wesentlichen parallel zu einer durch die Platte des Schlittens 114 definierten Schlittenebene 128 (siehe 1B, in 1A parallel zur Zeichenebene) erstreckt. Über den Anbindungshebel 126, welcher in einen Kopplungskopf 130 des Getriebeelements 122 über eine Spielanpassung eingreift, kann eine Bewegung des Getriebeelements 122 auf den Schlitten 114 übertragen werden. Eine Position des Schlittens 114 entlang des Verschiebungswegs 118 kann mittels geeigneter, in den 1A und 1B nicht dargestellter Sensoren ermittelt werden, beispielsweise mittels Magnetfelderzeugern und Magnetsensoren, welche mit dem Schlitten 114 bzw. dem Statur 112 gekoppelt sind.
  • Der in den 1A und 1B dargestellte Positionssensor 110 weist die oben beschriebenen Nachteile auf, dass der Schlitten 114 zu einer Verkippung um eine Achse senkrecht zur Zeichenebene in 1A neigt, was zu einer Verkantung und damit zu einer erheblichen Erhöhung der Betätigungskraft sowie Ungenauigkeiten hinsichtlich der Sensierung führen kann. Zudem wird durch die Kopplung des Anbindungshebels 126 an den Kopplungskopf 130 die Gesamt-Sensierungstoleranz insgesamt erhöht, insbesondere da diese Kopplung ein vergleichsweise hohes Umkehrspiel bezüglich einer Schlittenmitnahme aufweist.
  • In den 2A und 2B ist ein erstes Ausführungsbeispiel eines erfindungsgemäßen Positionssensors in einer perspektivischen Darstellung schräg von vorne (2A) bzw. einer Ansicht von der Seite (2B) dargestellt. Das Ausführungsbeispiel ist zunächst im Wesentlichen analog zu dem Positionssensor 110 gemäß den 1A und 1B ausgestaltet, so dass für die Details dieses Ausführungsbeispiels weitgehend auf diese Figuren verwiesen werden kann. Im Unterschied zum Stand der Technik weist der Positionssensor 110 gemäß dem in den 2A und 2B dargestellten Ausführungsbeispiel zusätzlich ein Toleranzausgleichselement 132 in Form eines Linearführungselements 134 mit einem Schienenelement 136 auf. Das Toleranzausgleichselement 132 verfügt im dargestellten Ausführungsbeispiel über eine Führungsrippe 138. Die Führungsrippe 138 erstreckt sich von einer Rückwand 142 des Stators 112 aus senkrecht zur Schlittenebene 128 in eine Führungsnut 144 der Schlittenplatte 140 hinein.
  • Die Führungsnut 144 und die Führungsrippe 138 bilden in diesem Ausführungsbeispiel das Schienenelement 136, welches als Linearführungselement 134 wirkt. Wie insbesondere aus 2A hervorgeht, erstreckt sich das Linearführungselement 134 im Wesentlichen parallel zum Verschiebungsweg 118. Das Linearführungselement 134, welches mit geringer Toleranz hergestellt werden kann, verhindert wirksam ein Verkippen des Schlittens 114 um eine Verkippungsachse senkrecht zur Schlittenebene 128, auch bei einem außermittigen Hebelangriff durch den Anbindungshebel 126. Weiterhin ist das Linearführungselement 134 eingerichtet, um Reibungsverluste in der Schlittenführung 116 zu verringern. Zu diesem Zweck ist das Linearführungselement 134 beispielsweise derart ausgestaltet, dass Außenkanten 146 der Schlittenplatte 140 Außenschienen 148 der Schlittenführung 116 nicht berühren, so dass zwischen diesen Außenkanten 146 und den Außenschienen 148 ein Luftspalt 150 verbleibt.
  • In den 3 und 4 sind weitere Ausführungsbeispiele erfindungsgemäßer Positionssensoren 110 dargestellt, welche ebenfalls über Toleranzausgleichselemente 132 verfügen. Für weite Teile der Ausgestaltung dieser Positionssensoren 110 kann auf die Beschreibung der obigen Ausführungsbeispiele verwiesen werden. Im Unterschied zu dem Ausführungsbeispiel gemäß den 2A und 2B umfasst das Toleranzausgleichselement 132 in den in den 3 und 4 dargestellten Ausführungsbeispielen, alternativ oder zusätzlich, mindestens ein Federelement 152, welches in eine Übertragungskette zwischen einer Bewegung des Getriebeelements 122 und einer Bewegung des Schlittens 114 eingekoppelt ist. Die Ausführungsbeispiele in den 3 und 4 unterscheiden sich in der Anordnung und Ausgestaltung dieses Federelements 152. Das Federelement 152 kann eine Federkraft parallel zum Verschiebungsweg 118 aufzunehmen.
  • In dem in 3 dargestellten Ausführungsbeispiel ist das Federelement 152 als Teil des Anbindungshebels 126 ausgestaltet, an einem dem Kopplungskopf 130 des Getriebeelements 122 zuweisenden Kopf 154 des Anbindungshebels 126. Die Schlittenanbindung 120 ist also auf Seiten des Schlittens 114 in dem dargestellten Beispiel fest mit dem Schlitten 114 verbunden, wohingegen diese auf Seiten des Getriebeelements 122 federnd ausgestaltet ist. Das Federelement 152 umfasst in dem dargestellten Ausführungsbeispiel ein steifes Element 156 und ein federndes Element 158, welches zumindest teilweise flexibel ausgestaltet ist und mit dem steifen Element 156 verbunden ist. Im Gegensatz zu der einstückigen Ausgestaltung des Federelements 152 mit dem Anbindungshebel 126 gemäß 3 ist in 4 ein Ausführungsbeispiel mit einer mehrteiligen Ausgestaltung des Federelements 152 gezeigt. Wiederum umfasst in diesem Ausführungsbeispiel die Schlittenanbindung 120 einen Anbindungshebel 126, welcher fest mit dem Schlitten 114 verbunden ist. Dieser Anbindungshebel 126 ist als steifes Element 156 ausgestaltet. Als separates Bauteil umfasst die Schlittenanbindung 120 jedoch weiterhin ein federndes Element 158, welches flexibel ausgestaltet ist und beispielsweise in eine entsprechende Aussparung 160 des steifen Elements 156 eingesteckt werden kann, so dass das federnde Element 158 einen von dem steifen Element 156 abstehenden Federarm bildet. Das steife Element 156 und das federnde Element 158 können jeweils Vorsprünge 162 aufweisen, welche an dem Getriebeelement 122, beispielsweise dem Kopplungskopf 130 des Getriebeelements 132, anliegen können.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - Robert Bosch GmbH: Sensoren im Kraftfahrzeug, Ausgabe 2007, Seiten 136–138 [0002]

Claims (12)

  1. Positionssensor (110) zur Erfassung einer Position eines Elements, insbesondere eines Getriebeelements (122), umfassend mindestens einen Stator (112) und mindestens einen entlang eines Verschiebungsweges (118) relativ zu dem Stator (112) beweglich gelagerten Schlitten (114), wobei der Schlitten (114) über mindestens eine Schlittenanbindung (120) mit dem Element verbindbar ist, wobei der Positionssensor (110) eingerichtet ist, um eine relative Position des Schlittens (114) zum Stator (112) zu erfassen, wobei der Positionssensor (110) weiterhin mindestens ein Toleranzausgleichselement (132) aufweist, wobei das Toleranzausgleichselement (132) eingerichtet ist, um ein Spiel in einer Übertragungskette zwischen einer Bewegung des Elements und einer Bewegung des Schlittens (114) zumindest teilweise zu verringern.
  2. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Toleranzausgleichselement (132) mindestens ein Linearführungselement (134) umfasst, welches eingerichtet ist, um ein Verkippen des Schlittens (114) senkrecht zum Verschiebungsweg (118) zumindest weitgehend zu verhindern.
  3. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Schlitten (114) an seinen Außenkanten (146) in einer Schlittenführung (116) parallel zum Verschiebungsweg (118) geführt ist, wobei das Linearführungselement (134) mindestens ein parallel zum Verschiebungsweg (118) angeordnetes Schienenelement (136) aufweist, insbesondere ein von der Schlittenführung (116) getrennt ausgebildetes Schienenelement (136).
  4. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Schlitten (114) eine in einer zum Verschiebungsweg (118) im Wesentlichen parallelen Schlittenebene (128) angeordnete Schlittenplatte (140) umfasst, wobei das Schienenelement (136) sich in die Schlittenplatte (140) hinein erstreckt.
  5. Positionssensor (110) nach einem der drei vorhergehenden Ansprüche, wobei das Linearführungselement (134), insbesondere das Schienenelement (136), mindestens eine Führungsnut (144) und mindestens eine in die Führungsnut (144) eingreifende Führungsrippe (138) aufweist.
  6. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei der Stator (112) die Führungsrippe (138) aufweist und wobei der Schlitten (114) die Führungsnut (144) aufweist.
  7. Positionssensor (110) nach einem der vier vorhergehenden Ansprüche, wobei die Führung der Außenkanten (146) des Schlittens (114) in Außenschienen (148) des Stators (112) erfolgt, wobei das Schienenelement (136) derart eingerichtet ist, dass bei einer Verschiebung des Schlittens (114) entlang des Verschiebungswegs (118) die Außenkanten (146) einer Schlittenplatte (140) des Schlittens (114) in einer Dimension der Schlittenebene (128) senkrecht zum Verschiebungsweg (118) die Außenschienen (148) nicht berühren.
  8. Positionssensor (110) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, wobei das Toleranzausgleichselement (132) mindestens ein Federelement (152) aufweist, welches eingerichtet ist, um eine Federkraft parallel zum Verschiebungsweg (118) aufzunehmen.
  9. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Federelement (152) mit der Schlittenanbindung (120) verbunden ist.
  10. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei die Schlittenanbindung (120) zumindest einen sich von dem Schlitten (114) aus erstreckenden und vorzugsweise mit dem Schlitten (114) fest verbundenen Anbindungshebel (126) umfasst.
  11. Positionssensor (110) nach dem vorhergehenden Anspruch, wobei das Federelement (152) an einem dem Element zuweisenden Kopf (154) des An bindungshebels (126) zumindest teilweise als Bestandteil des Anbindungshebels (126) ausgebildet ist, insbesondere einstückig mit dem Anbindungshebel (126).
  12. Positionssensor (110) nach einem der beiden vorhergehenden Ansprüche, wobei das Federelement (152) zumindest teilweise als von dem Anbindungshebel (126) getrenntes Federelement (152) zwischen dem Anbindungshebel (126) und dem Element ausgebildet ist.
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