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Die
Erfindung betrifft eine Bedieneinrichtung für ein Hausgerät mit einem
Bedienelement, welches durch Betätigung
zum Einstellen von Betriebsbedingungen des Hausgeräts ausgebildet
ist. Darüber
hinaus betrifft die Erfindung ein Hausgerät mit einer derartigen Bedieneinrichtung
sowie ein Verfahren zum Betreiben eines Hausgeräts mit einer Bedieneinrichtung.
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Bedieneinrichtungen
für Hausgeräte sind
in vielfältiger
Ausgestaltung bekannt. In diesem Zusammenhang sind an dem Hausgerät ortsfest
angeordnete Bedienknebel bekannt, welche kontinuierlich oder stufenweise
gedreht werden können,
um Betriebsbedingungen des Hausgeräts einstellen zu können. Darüber hinaus
sind Bedienelemente bekannt, welche von einem Kochfeld auch abgenommen
werden können.
Die bekannten Bedieneinrichtungen weisen eine Mehrzahl von Bedienelementen
auf, um unterschiedliche Teileinheiten eines Hausgeräts auswählen zu
können
oder unterschiedliche Betriebseinstellungen vornehmen zu können. Dadurch
sind die Bedieneinrichtungen relativ komplex mit einer Vielzahl
von Komponenten ausgestattet. Die Einstellung von Betriebsbedingungen
erfordert oftmals die Betätigung
mehrerer Bedienelemente, so dass dies auch gegebenenfalls benutzerunfreundlich
sein kann. Darüber
hinaus sind die Bedienelemente dieser Bedieneinrichtungen nur relativ
eingeschränkt
betätigbar, um
eine derartige Betriebsbedingungseinstellung vornehmen zu können.
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Darüber hinaus
sind Kochfelder bekannt, bei denen mehrere Kochzonen ausgebildet
sind, auf denen Zubereitungsbehälter
zum Zubereiten von Lebensmitteln aufgestellt werden können. Die
mehreren Kochzonen sind durch jeweils einzelne separate Bedienelemente
betreibbar bzw. Betriebsparameter einstellbar. Darüber hinaus
sind auch berührungslose
Bedieneinrichtungen bekannt, auf denen Betriebsparameter einer Kochzone
durch Drücken
oder Darüberstreifen
eingestellt werden können.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Bedieneinrichtung,
ein Hausgerät
mit einer derartigen Bedieneinrichtung und ein Verfahren zum Betreiben
eines Hausgeräts
mit einer derartigen Bedieneinrichtung zu schaffen, mit welcher
bzw. mit welchem die Bedienung nutzerfreundlicher und funktioneller
ausgestaltet werden kann.
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Diese
Aufgabe wird durch eine Bedieneinrichtung, welche die Merkmale nach
Anspruch 1 aufweist, ein Hausgerät,
welches die Merkmale nach Anspruch 20 aufweist, und ein Verfahren,
welches die Merkmale nach Anspruch 22 aufweist, gelöst.
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Eine
erfindungsgemäße Bedieneinrichtung für ein Hausgerät umfasst
ein Bedienelement, welches durch Betätigung zum Einstellen von Betriebsbedingungen
des Hausgeräts
ausgebildet ist. Das Bedienelement ist entlang einer Führungsbahn
der Bedieneinrichtung bewegbar. Entlang dieser Führungsbahn sind zumindest zwei
unterschiedliche Positionen vorgegeben, an denen jeweils zumindest eine
spezifische Betriebsteileinheit des Hausgeräts zum Auswählen definiert ist, wobei die
Positionen zur Auswahl der jeweils zugeordneten Betriebsteileinheit mit
dem Bedienelement anfahrbar sind. Es wird somit eine Bedieneinrichtung
geschaffen, welche unterschiedliche Betriebsteileinheiten eines
Hausgeräts nutzerfreundlicher
auswählen
lässt und
das dafür vorgesehene
Bedienelement eine ganz spezifische Betätigung durchführen kann,
um eine derartige Auswahl zu ermöglichen.
Die Ausgestaltung und Anordnung sowie die Betätigungsmöglichkeit des Bedienelements
ist nutzerfreundlicher und wesentlich flexibler, so dass die Auswahl
einer Betriebsteileinheit des Hausgeräts auch intuitiv nachvollziehbarer
für einen Nutzer
erfolgen kann. Indem das Bedienelement nämlich entlang einer Führungsbahn
tatsächlich
verschoben werden kann, um an eine Position zu gelangen, der eine
Auswahl einer Betriebsteileinheit zugeordnet ist, ermöglicht dies
dem Nutzer auch die leichtere Erkennbarkeit einer derartigen Auswahlmöglichkeit.
Die Positionen entlang der Führungsbahn
sind als separate und diskrete an verschiedenen Wegabschnitten der
Führungsbahn
angeordnete bzw. definierte Stellen ausgebildet.
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Insbesondere
ist die Führungsbahn
so konzipiert, dass sie zusammenhängend ausgebildet ist und sich
das Bedienelement entlang der Führungsbahn
bewegen kann. Insbesondere ist vorgesehen, dass bei einer Bewegung
in einer Richtung des Bedienelements zumindest zwei nacheinander
entlang der Führungsbahn
angeordnete Positionen anfahrbar sind. Auch dadurch können Auswahl-
und Einstellungsmöglichkeiten
zum einen nutzerfreundlicher und zum anderen flexibler ausgebildet
werden.
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Vorzugsweise
sind die Betriebsteileinheiten unabhängig voneinander betreibbar,
wodurch die Auswahlmöglichkeit über die
Bedieneinrichtung gemäß der Erfindung
besonders vorteilhaft zur Geltung kommt.
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Insbesondere
sind die Betriebsteileinheiten Kochzonen eines Kochfelds, welches
somit ein Hausgerät
zur Zubereitung von Lebensmitteln ist. Gerade dann, wenn eine Mehrzahl
derartiger Kochzonen zur Verfügung
steht, sind dadurch die Auswahl und die weitere Einstellung einer
derartigen Betriebsteileinheit für
einen Nutzer vereinfacht.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass die Bedieneinrichtung lediglich ein
einziges Bedienelement aufweist, mit dem alle Betriebsteileinheiten ausgewählt werden
können
und insbesondere auch alle Betriebsbedingungseinstellungen der Bedieneinrichtung
und des Hausgeräts
erfolgen können.
Durch eine derartige lediglich einelementige Ausgestaltung kann
die Bauteilanzahl reduziert werden und die Übersichtlichkeit für einen
Nutzer vergrößert werden. Diesbezüglich weiß der Nutzer,
dass er nur dieses eine Element zur Einstellung zur Verfügung hat
und kann damit auch wesentlich intuitiver und leichter nachvollziehbar
die jeweiligen Einstellungen durchführen. Er muss nicht mehr mehrere
Bedienelemente gleichzeitig überwachen,
um die jeweiligen Einstellungen der Betriebsteileinheiten prüfen oder
verändern
zu können.
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Vorzugsweise
kann das Bedienelement neben seiner Bewegbarkeit entlang der Führungsbahn auch
um eine Drehachse drehbar sein. Vorzugsweise ist diese Drehachse
die Längsachse
des Bedienelements. In besonders vorteilhafter Weise erstreckt sich
diese Längsachse
und somit auch Drehachse des Bedienelements parallel zur Führungsbahn.
Bei einer derartigen Ausgestaltung kann somit das Bedienelement
besonders einfach entlang der Führungsbahn
verschoben werden und darüber
hinaus um die Drehachse gedreht werden. Die Durchführbarkeit
dieser Betätigungsmöglichkeiten
ist daher besonders geeignet auf einen Nutzer abgestimmt, da er keine
unerwünschten
oder schwer gängigen
und unnatürlichen
Handbewegungen durchführen
muss. Das Entlangschieben der Führungsbahn
bei gleichzeitigem oder zeitversetztem Drehen des Bedienelements
um diese parallel zur Längserstreckung
der Führungsbahn
sich orientierende Drehachse kann gegebenenfalls sogar lediglich
mit einem einzigen Finger erfolgen.
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Vorzugsweise
sind die Drehachse des Bedienelements und die Längserstreckung der Führungsbahn
deckungsgleich bzw. koaxial. Damit kann eine besonders leichtgängige Bewegung
des Bedienelements erfolgen und darüber hinaus auch quasi eine
rotationssymmetrische Drehung gewährleistet werden.
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Vorzugsweise
ist das Bedienelement bei einer derartigen Ausgestaltung somit als
walzenförmiges
Element zu bezeichnen.
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Vorzugweise
ist die Führungsbahn
zusammenhängend
und eckenfrei, insbesondere vollständig geradlinig ausgebildet.
Insbesondere erstreckt sie sich im Wesentlichen über einen Großteil der Breite
der Bedieneinrichtung.
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In
diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass die Führungsbahn
zumindest dreimal, insbesondere zumindest fünfmal so lang ist, wie sich das
Bedienelement mit seinen Ausmaßen
entlang der Führungsbahn
erstreckt. Durch diese Ausgestaltung wird zum einen ein gut betätigbares
Bedienelement geschaffen, welches durch die deutlich größere Länge der
Führungsbahn
auch in vielerlei Positionen verschoben werden kann, wobei durchaus
vielerlei Betriebsteileinheiten ausgewählt werden können und diesbezügliche Betriebsbedingungen
in hoher Zahl einfach eingestellt werden können.
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Vorzugsweise
stellen die anfahrbaren Positionen jeweils einen Wegabschnitt der
Führungsbahn dar,
welche Wegabschnitte jeweils zumindest so lang, insbesondere in
etwa so lang sind, wie das Bedienelement sich in Richtung der Führungsbahn
erstreckt. Die Länge
eines Wegabschnitts ist somit vorzugsweise zumindest so groß, wie die
Länge des
Bedienelements ist. Es kann somit erreicht werden, dass das Bedienelement
somit quasi in eine Wegzone eingeschoben wird und bereits die gewünschte Auswahl
der zugeordneten Betriebsteileinheit erkannt wird, obwohl sich das
Bedienelement noch nicht vollständig
innerhalb dieses Wegabschnitts erstreckt. Auch Toleranzen im Hinblick
auf die genaue Anwahl der Position können somit zu einem Erkennen
der gewünschten
Auswahl der Betriebsteileinheit führen, was ebenfalls die Nutzerfreundlichkeit
erhöht. Ein
mehrmaliges justierendes Hin- und Herschieben im Hinblick auf die
exakte Erkennung und Anfahrung der entsprechenden Position entlang
der Führungsbahn
kann dadurch verhindert werden.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass durch die Bewegung des Bedienelements entlang
der Führungsbahn
die Auswahl einer Betriebsteileinheit ermöglicht ist und durch Drehen
des Bedienelements um seine Drehachse und/oder durch Drücken entlang
einer Achse, welche sich senkrecht zur Drehachse und somit vorzugsweise
auch zur Längserstreckungsachse
der Führungsbahn
erstreckt, eine Auswahl einer Betriebsfunktion dieser Betriebsteileinheit und/oder
eine Auswahl eines Betriebsparameters dieser Betriebsteileinheit
oder dieser Betriebsfunktion und/oder eine Einstellung eines Werts
eines derartigen Betriebsparameters gegeben ist. Durch diese Vielzahl
an Kombinationsmöglichkeiten
ist die hoch variable und hoch flexible Betätigungsmöglichkeit dieses Bedienelements
charakterisiert.
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Bevorzugt
ist vorgesehen, dass sich entlang der Führungsbahn benachbart dazu
ein Anzeigefeld erstreckt, auf dem die jeweiligen Betriebsteileinheiten symbolisiert
an ihren Positionen und/oder Betriebsparameter der Betriebsteileinheiten
und/oder Betriebsparameterwerte der Betriebsteileinheiten anzeigbar
sind. Durch diese Ausgestaltung wird die intuitive Nachvollziehbarkeit
für einen
Nutzer und dadurch auch die Benutzerfreundlichkeit deutlich erhöht. Der
Nutzer sieht somit unmittelbar, wie er durch Betätigung, insbesondere durch
Verschieben entlang der Führungsbahn
und gegebenenfalls durch Drehen des Bedienelements um seine Drehachse
und/oder gegebenenfalls Drücken
des Bedienelements entlang einer Achse senkrecht zur Drehachse,
Einstellungen oder Änderungen
von Einstellungen erreichen kann. Dies wird unmittelbar dann auch
auf diesem Anzeigefeld angezeigt und dem Nutzer quasi leicht nachvollziehbar
dargeboten.
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Durch
die Bewegbarkeit des Bedienelements entlang einer Achse senkrecht
zu seiner Drehachse wird die Betätigungsvielfalt
erhöht
und zusätzliche
Betätigungsfreiheitsgrade
werden angeboten.
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Besonders
bevorzugt erweist es sich, wenn das Bedienelement von der Führungsbahn
lösbar
ist. Insbesondere ist somit eine zerstörungsfrei lösbare und wieder aufsetzbare
Ausgestaltung geschaffen, so dass im Hinblick auf diese Alternative
gegebenenfalls auch eine Kindersicherung möglich ist. Indem das Bedienelement
abgenommen und an einem sicheren Ort verwahrt wird, kann keine Betätigung der Bedieneinrichtung
erfolgen.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass das Bedienelement bei einer derartigen lösbaren Ausgestaltung
durch magnetische Haltekräfte
an der Führungsbahn
gehalten ist. Selbstverständlich
können jedoch
auch anderweitige Mechanismen vorgesehen sein, welche eine lösbare Verbindung
ermöglichen. In
diesem Zusammenhang seien beispielhaft rein mechanische Anbringungen
erwähnt,
die beispielsweise durch eine Rastmechanik, eine Steckmechanik oder
dergleichen spezifiziert sind.
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Darüber hinaus
kann jedoch auch durch eine derartige lösbare Anbringung die Zugänglichkeit
zu Komponenten der Bedieneinrichtung erhöht werden und die Reinigung
von Komponenten vereinfacht werden.
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Es
kann jedoch auch eine unlösbare
Anbringung des Bedienelements an der Führungsbahn vorgesehen sein.
Mit einer derartigen Ausgestaltung kann ein Verlieren oder Verlegen
des Bedienelements vermieden werden.
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Vorzugsweise
weist das Bedienelement eine integrierte Bedientaste auf, durch
welche die Basisfunktionen Einschalten und Ausschalten des Hausgeräts, insbesondere
nur diese Basisfunktionen als Betriebseinstellung einstellbar sind.
Durch diese integrierte Bedientaste wird somit ein zusätzlicher
Sicherheitsmechanismus geschaffen, welcher erfordert, dass der Nutzer
bewusst diese betätigt,
um die Basisfunktionen des Hausgeräts oder der Bedieneinrichtung
aktivieren zu können.
Wird somit das Bedienelement entlang der Führungsbahn verschoben und beispielsweise
in eine Position gebracht, in der ein Ein- und Ausschalten des Hausgeräts vorgesehen ist,
so wird dies vorzugsweise nicht automatisch durchgeführt, sondern
erst nach Betätigung
der integrierten Bedientaste. Ein unerwünschtes Abschalten bei einem
laufenden Programm des Hausgeräts kann
dadurch verhindert werden.
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Vorzugsweise
weist das Bedienelement eine integrierte Bedientaste auf, durch
deren Betätigung die
durch Anfahren einer Position entlang der Führungsbahn mit dem Bedienelement
ausgewählte
Betriebsteileinheit aktivierbar ist und/oder es ist die Betriebsteileinheit
durch Betätigen
des Bedienelements um seine Drehachse und/oder entlang der Achse senkrecht
zu seiner Drehachse aktivierbar. Entsprechendes kann bei einer Betriebseinstellung
zu deren Aktivierung erfolgen.
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Vorzugsweise
kann auch vorgesehen sein, dass eine von dem Ende einer Betätigung des
Bedienelementes ablaufende Zeitdauer vorgegeben ist, nach deren
Ablauf eine durch Anfahren einer Position entlang der Führungsbahn
mit dem Bedienelement und/oder durch Betätigen des Bedienelements um seine
Drehachse und/oder entlang der Achse senkrecht zu seiner Drehachse
ausgewählte
Betriebsteileinheit aktivierbar ist. Auch dadurch wird ein Sicherheitsmechanismus
im Hinblick auf eine unerwünschte
Aktivierung geschaffen.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass zumindest eine durch eine spezifische
Position entlang der Führungsbahn
zur Auswahl gekennzeichnete Betriebsteileinheit des Hausgeräts automatisch
ausgewählt
ist, wenn das Bedienelement in einen definierten, dieser Betriebsteileinheit
zugeordneten Wegabschnitt um die Position entlang der Führungsbahn verschoben
ist. Auch hier wird somit um diese diskrete Positionsangabe eine
Wegetoleranz geschaffen, die es ermöglicht, dass auch bei nicht
exakter Positionierung des Bedienelements an der Position ein entsprechendes
Erkennen der gewünschten
Auswahl der Betriebsteileinheit gewährleistet ist.
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Vorzugsweise
beträgt
die Wegtoleranz in beiden Richtungen zur exakten Position auf der
Führungsbahn
jeweils weniger als 2 cm, insbesondere weniger als 1 cm.
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Vorzugsweise
ist eine Position entlang der Führungsbahn
durch Anfahren mit dem Bedienelement auch haptisch durch einen Nutzer
wahrnehmbar. So kann vorgesehen sein, dass der Nutzer ein Einfahren
in die Position wahrnimmt, indem er einen Widerstand beim Verschieben
verspürt.
Dies kann ähnlich
einem sanften Einrasten vorgesehen sein. Beispielsweise kann vorgesehen
sein, dass dann, wenn das Bedienelement durch magnetische Haltekräfte an der
Führungsbahn
gehalten ist, dieses Einrastgefühl
durch die Magnete erzeugbar ist. Das Bedienelement kann dann durch
die magnetischen Kräfte
in der Position quasi gefangen sein und der Nutzer nimmt dieses
Fangen haptisch wahr. Durch Aufbringen einer gegenüber einer
für eine
normalen Verschiebung auf der Führungsbahn
erforderlichen Verschiebkraft vergleichsweise größeren Kraft kann dann dieser
Haltewiderstand überwunden
werden und eine weitere Verschiebung in eine andere Position entlang
der Führungsbahn
durchgeführt
werden.
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Vorzugsweise
ist durch zumindest eine durch eine spezifische Position entlang
der Führungsbahn
zur Auswahl gekennzeichnete Betriebsteileinheit des Hausgeräts dadurch
ausgewählt,
dass das Bedienelement in einen definierten, dieser Betriebseinstellung
zugeordneten Wegabschnitt der Führungsbahn
verschoben ist, und das Bedienelement durch einen Nutzer um seine
Drehachse und/oder entlang der Achse senkrecht zu seiner Drehachse
betätigt
ist. Dies ergibt eine weitere Alternative im Hinblick auf zusätzlichen
Sicherheitsmechanismus zur unerwünschten
Betätigung.
Es kann auch vorgesehen sein, dass das Bedienelement in einer von
der Nullstellung abweichenden ersten Drehstellung um seine Drehachse
oder in einer von der Normalstellung abweichenden ersten Drückstellung entlang
einer Achse senkrecht zur Drehachse zur Aktivierung der optischen
Anzeigeeinrichtung und somit zur optischen Darstellung der Positionen
entlang der Führungsbahn
durch Aufleuchten von Elementen auf dem Anzeigefeld ausgebildet
ist. Das Bedienelement kann zur kontinuierlichen oder diskreten
Drehstellungseinstellung um seine Drehachse vorgesehen und ausgebildet
sein.
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Vorzugweise
umfasst die Bedieneinrichtung eine Steuereinheit, die mit der optischen
Anzeigeeinrichtung und einer entsprechenden Sensorik zur Erkennung
der Positionsanwahl mit dem Bedienelement auf der Führungsbahn
ausgebildet ist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Führungsbahn
zumindest eine durch das Bedienelement anfahrbare Referenz-Position
aufweist. Insbesondere ist vorgesehen, dass eine erste Referenz-Position vorgesehen
ist, durch welche ein Einschalten und ein Ausschalten des Hausgeräts mit den
entsprechenden Ein-/Aus-Zuständen
gekennzeichnet ist. Es kann eine zweite Referenz-Position vorgesehen
sein, durch welche eine Stand-By-Modus-Funktion des Hausgeräts gekennzeichnet
ist, wobei durch diese Stand-By-Funktion ein energieverbrauchsreduziertes
Einstellen des Hausgeräts
einhergeht. Es kann auch vorgesehen sein, dass eine Referenz-Position sowohl
die Basisfunktionen des Ein- und Ausschaltens des Hausgeräts als auch
das Einstellen des Stand-By-Modus aufweist. Vorzugsweise ist vorgesehen,
dass in diesen Referenz-Positionen
keine Auswahl einer Betriebsteileinheit und/oder eine Auswahl einer
Betriebsfunktion einer Betriebsteileinheit und/oder keine Auswahl
eines Betriebsparameters möglich
ist. Als Betriebsfunktion wird beispielhaft eine Schnellaufheizfunktion
einer Kochzone oder ein Aktivieren zusätzlicher Heizelemente einer
Kochzone erwähnt.
Als Betriebsparameter wird beispielsweise die Temperatur einer derartigen
Kochzone oder die Leistungsaufnahme einer Heizeinrichtung zum Erwärmen einer
derartigen Kochzone genannt. Diese Betriebsfunktionen und diese
Betriebsparameter sind lediglich als erläuternde Beispiele zu verstehen
und nicht als abschließend
aufzufassen.
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Es
kann auch vorgesehen, dass in einer derartigen Referenz-Position
zusätzlich
zu diesen genannten Basisfunktionen eine Aktivierung der optischen
Anzeigeeinrichtung vorgesehen ist. Insbesondere ist allenfalls diese
Aktivierung noch zusätzlich zu
den genannten Basisfunktionen in einer Referenz-Position möglich. Einem
unerwünschten
Auswählen
von Betriebsteileinheiten oder einem unerwünschten Einstellen von Betriebsfunktionen
oder Betriebsparametern in diesen Referenz-Positionen kann somit
entgegengewirkt werden. Auch dadurch wird einem hohen Sicherheitsaspekt
Rechnung getragen und unerwünschte
oder fehlerhafte Einstellungen oder unerwünschte, nicht bemerkte Einstellungen
können
dadurch vermieden werden.
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Es
kann vorgesehen sein, dass mit dem Anfahren spezifischer Positionen
entlang der Führungsbahn
und einem erkannten Auswählen
einer damit verknüpften
Betriebsteileinheit die Aktivierung dieser Betriebsteileinheit automatisch
erfolgt. Es kann vorgesehen sein, dass diese automatische Aktivierung nach
Ablauf einer vorgebbaren Zeitdauer bei einem Verweilen des Bedienelements
an dieser Position erfolgt.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Bedieneinrichtung eine Not-Aus-Funktion
aufweist, welche durch ein Lösen
des Bedienelements von der Bedieneinrichtung, insbesondere von der
Führungsbahn,
aktivierbar ist. Durch diese relativ einfache und schnell durchzuführende Maßnahme kann
hohen Sicherheitsanforderungen Genüge getan werden.
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Vorzugsweise
weist die Bedieneinrichtung eine Erinnerungs-Funktion auf, mit welcher
bei einer Unterbrechung an einer Unterbrechungsstelle einer ablaufenden
Betriebseinstellung durch Abnahme des Bedienelements von der Führungsbahn
die Betriebseinstellung an der Unterbrechungsstelle fortführbar ist,
wenn das Bedienelement wieder auf die Führungsbahn angeordnet ist.
Vorzugsweise ist dazu eine Pufferzeit vorgesehen, innerhalb der
das Bedienelement nach dem Abnehmen von der Führungsbahn wieder dort kontaktiert
ist. Wird diese Pufferzeit überschritten,
so ist die Information über
die Unterbrechungsstelle in der Steuereinheit vorzugsweise gelöscht. Auch
dadurch kann unerwünschten
Fehlbedienungen entgegengewirkt werden. Darüber hinaus kann diese Zeitdauer,
welche vorzugsweise kleiner zehn Minuten, insbesondere vorzugsweise
kleiner fünf
Minuten ist, erreicht werden, dass die Unterbrechungsphase nicht
so lange ist, dass bereits erzielte Ergebnisse mit dem abgelaufenen
Programm, beispielsweise einem bereits erreichten Garzustand eines
Gargut, negativ beeinflusst werden würden.
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Ein
erfindungsgemäßes Hausgerät, ist insbesondere
zum Zubereiten von Lebensmitteln ausgebildet, wobei das Hausgerät eine erfindungsgemäße Bedieneinrichtung
oder eine vorteilhafte Ausgestaltung davon aufweist.
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Besonders
bevorzugt ist vorgesehen, dass das Hausgerät als Kochfeld ausgebildet
ist. Die Bedieneinrichtung ist insbesondere auf oder an dem Kochfeld
angeordnet. Es kann auch vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung
separiert von dem Kochfeld angeordnet ist und zur Bedienung dieses Kochfelds
ausgebildet ist. So kann beispielsweise vorgesehen sein, dass das
Kochfeld in einer ersten Aussparung in einer Arbeitsplatte angeordnet
ist und die Bedieneinrichtung benachbart dazu und beabstandet in
einer zweiten Aussparung der Arbeitsplatte angeordnet ist. Es kann
vorgesehen sein, dass die Bedieneinrichtung in der zweiten Aussparung
der Arbeitsplatte lösbar
angeordnet ist. Insbesondere ist sie darin integriert und kann gegebenenfalls
auch darin positionsveränderlich
nach oben und nach unten angeordnet werden. So kann damit erreicht
werden, dass bei einem Nichtbenötigen
der Bedieneinrichtung diese abgesenkt wird und gegebenenfalls die zweite
Aussparung dann oberhalb der Bedieneinrichtung abdeckbar ist. Dies
kann automatisch oder manuell durch einen Benutzer erfolgen. Dadurch
kann die Bedieneinrichtung vor hohem Verschleiß, beispielsweise durch Verschmutzung
oder durch Beschädigung
durch Anstoßen,
geschützt
werden. Auch ein unerwünschter
Zugriff, beispielsweise durch Kinder, kann dadurch verhindert werden.
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Das
Hausgerät
kann jedoch auch als Backofen mit Kochzonen, welcher eine frontseitige
Bedienblende aufweist, die oberhalb einer Tür des Hausgeräts angeordnet
ist, ausgebildet sein. Die Bedieneinrichtung kann auch an einer
Tür zum
Verschließen
eines Garraums angeordnet sein, wobei darüber hinaus auch eine Anordnung
an einem Türgriff
dieser Tür
vorgesehen sein kann.
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Bei
einem erfindungsgemäßen Verfahren zum
Betreiben eines Hausgeräts
mit einer Bedieneinrichtung mit einem Bedienelement, können Betriebsbedingungen
des Hausgeräts
durch Betätigen des
Bedienelements eingestellt werden. Das Bedienelement wird zur Auswahl
einer Betriebsteileinheit des Hausgeräts entlang einer Führungsbahn
der Bedieneinrichtung bewegt, wobei entlang der Führungsbahn
zumindest zwei unterschiedliche Positionen vorgegeben werden, an
denen jeweils zumindest eine spezifische Betriebsteileinheit des
Hausgeräts zum
Auswählen
definiert wird und die Positionen zur weiteren Auswahl der jeweiligen
zugeordneten Betriebsteileinheit mit dem Bedienelement angefahren werden
können.
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Vorzugweise
werden alle Auswahlmöglichkeiten
von Betriebsteileinheiten und insbesondere auch alle Betriebseinstellungen
des Hausgeräts
mit einem einzigen Bedienelement durchgeführt. Dadurch kann eine nutzerfreundlichere
und komponentenreduzierte Betätigung
ermöglicht
werden.
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Vorzugsweise
ist das Bedienelement neben seiner Betätigbarkeit entlang einer Führungsbahn
zur weiteren Betriebseinstellung auch um seine Drehachse, welche
parallel zur Führungsbahn
angeordnet wird, drehbar.
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Vorzugsweise
wird durch eine erste Position entlang der Führungsbahn zumindest eine zur
Auswahl gekennzeichnete erste Betriebsteileinheit, insbesondere
eine erste Kochzone, eines Hausgeräts definiert und durch eine
zweite, zur ersten verschiedene Position entlang der Führungsbahn
zumindest eine zur Auswahl gekennzeichnete zweite Betriebsteileinheit,
insbesondere eine zweite Kochzone, definiert, wobei die Teileinheiten
unabhängig
voneinander betrieben werden können.
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Vorzugsweise
erstreckt sich entlang der Führungsbahn
und benachbart dazu ein optisches Anzeigefeld, auf dem die jeweiligen
Betriebsteileinheiten symbolisiert an ihren Positionen und/oder
Betriebsparameter der Betriebsteileinheiten und/oder Betriebsparameterwerte
der Betriebsteileinheiten angezeigt werden.
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Vorzugsweise
wird zur Auswahl einer Betriebsteileinheit das Bedienelement in
die zugeordnete Position der Führungsbahn
verschoben, und nach der Auswahl in dieser Position wird ein Wert
eines der Betriebsteileinheiten zugehörigen Betriebsparameters eingestellt,
indem das Bedienelement um seine Drehachse gedreht und/oder entlang
einer zu dieser Drehachse senkrecht angeordneten Achse gedrückt wird.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung sind
als vorteilhafte Ausgestaltungen des erfindungsgemäßen Verfahrens
anzusehen.
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Das
Bedienelement kann auch zusätzlich
als kapazitiver Näherungsschalter
ausgebildet sein. Dadurch kann durch Annäherung an das Bedienelement
eine gewünschte
Betätigung
erkannt werden und somit kann quasi auch gegebenenfalls berührungslos
oder auch durch Berührung
eine entsprechende Einstellung hervorgerufen werden.
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Weitere
Merkmale der Erfindung ergeben sich aus den Ansprüchen, den
Figuren und der Figurenbeschreibung. Die vorstehend in der Beschreibung
genannten Merkmale und Merkmalskombinationen sowie die nachfolgend
in der Figurenbeschreibung genannten und/oder in den Figuren alleine
gezeigten Merkmale und Merkmalskombinationen sind nicht nur in der
jeweils angegebenen Kombination, sondern auch in anderen Kombinationen
oder in Alleinstellung verwendbar, ohne den Rahmen der Erfindung
zu verlassen.
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Ausführungsbeispiele
der Erfindung werden nachfolgend anhand schematischer Zeichnungen näher erläutert. Es
zeigen:
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1 eine
perspektivische Darstellung eines erfindungsgemäßen Hausgeräts mit einem Ausführungsbeispiel
einer erfindungsgemäßen Bedieneinrichtung;
und
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2 eine
vergrößerte Draufsichtsdarstellung
auf die Bedieneinrichtung gemäß 1.
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In
den Figuren werden gleiche oder funktionsgleiche Elemente mit den
gleichen Bezugszeichen versehen.
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In 1 ist
in einer schematischen beispielhaften Darstellung ein Kochfeld 1 als
Hausgerät
zur Zubereitung von Lebensmitteln gezeigt. Das Kochfeld 1 umfasst
eine Kochplatte 2, welche beispielsweise aus Glaskeramik
ausgebildet sein kann. Die Glaskeramik in Form der Kochplatte 2 ist
von einem nicht dargestellten umfangsseitig umlaufenden Rahmen umgeben.
Dazu kann einerseits ein Zierrahmen und zusätzlich ein Montagerahmen vorgesehen
sein. Mittels diesem nicht gezeigten Rahmen ist das Kochfeld 1 in
einer ersten Aussparung in einer Arbeitsplatte angeordnet und dort
befestigt. Es kann auch eine rahmenlose Ausführung vorgesehen sein.
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Das
Kochfeld 1 umfasst im Ausführungsbeispiel vier Kochzonen 3, 4, 5 und 6,
welche unterschiedlich dimensioniert und mit unterschiedlicher Formgebung
ausgebildet sind. So kann beispielsweise die Kochzone 3 und
die Kochzone 5 in unterschiedlichen Leistungsstufen im
Hinblick auf die aufheizbare Fläche
auf der Kochplatte 2 betrieben werden, was durch die unterschiedlich
dimensionierten Kreise bei der Kochzone 5 und durch die
unterschiedlich ausgebildeten Kreise und länglich gezogenen Umgebungen
der Kochzone 3 angedeutet ist. Diesbezüglich können unterschiedliche Heizeinheiten
unterhalb der Kochzone 3 und der Kochzone 5 aktiviert
werden, um die durch die Linien gekennzeichneten erwärmbaren
Bereiche erhitzen zu können.
Die Kochzonen können
auch Aufstellzonen für Zubereitungsgefäße bei einem
Induktionskochfeld symbolisieren.
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Als
Betriebseinstellungen der Kochzonen 3 bis 6 sind
eine Schnellaufheizfunktion oder eine Stufenheizung gemäß den unterschiedlich
groß dimensionierten
Flächen
der Kochzonen 3 und 5 im Hinblick auf deren Erwärmung genannt.
Als weitere Betriebseinstellungen sind Betriebsparameter dieser
Kochzonen genannt, wobei in diesem Zusammenhang beispielsweise die
Temperatur oder die Leistungsaufnahme der darunter angeordneten
Heizeinrichtungen unter diesen Kochzonen 3 bis 6 genannt
sind. Dies sind lediglich beispielhafte Betriebsfunktionen und Betriebsparameter
und die Aufzählung
ist nicht als abschließend
zu verstehen.
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In
der gezeigten Ausführung
umfasst das Kochfeld 1 eine Bedieneinrichtung 7,
welche in das Kochfeld 1 integriert ist und diesbezüglich insbesondere
an bzw. auf der Kochfeldplatte 2 ausgebildet ist. Die Bedieneinrichtung 7 ist
frontseitig positioniert und von oben einsehbar und betätigbar.
Die Bedieneinrichtung 7 umfasst ein Anzeigefeld 8,
welches sich länglich
erstreckt und von einer optischen Anzeigeeinrichtung 9 hinterleuchtet
ist. Die optische Anzeigeeinrichtung 9 umfasst eine Mehrzahl
von Lichtquellen, so dass Symbole und/oder Buchstaben und/oder Zahlen
auf dem Anzeigefeld 8 anzeigbar sind.
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Darüber hinaus
umfasst die Bedieneinrichtung 7 eine Führungsbahn 10, welche
unmittelbar unterhalb dem Anzeigefeld 8 angeordnet ist
und im Wesentlichen die gleichen horizontalen (Erstreckung in x-Richtung)
Ausmaße
aufweist. Die Bedieneinrichtung 7 umfasst darüber hinaus
ein Bedienelement 11, welches das einzige Bedienelement
zum Einstellen von Betriebsbedingungen des Kochfelds 1 darstellt. Das
Bedienelement 11 ist somit zur Auswahl der als Betriebsteileinheiten
ausgebildeten Kochzonen 3 bis 6 vorgesehen sowie
darüber
hinaus zur weiteren Einstellung von Betriebsfunktionen und Betriebsparametern
dieser Betriebsteileinheiten konzipiert. Alle Betriebsbedingungen
des Kochfelds 1 werden somit lediglich mit diesem einen
einzigen Bedienelement 11 ausgewählt und eingestellt und gegebenenfalls
aktiviert.
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Das
Bedienelement 11 ist entlang der Führungsbahn 10 bewegbar,
wobei entlang der Führungsbahn 10 zumindest
zwei unterschiedliche separate und an verschiedenen Wegabschnitten
der Führungsbahn 10 definierte
Positionen vorgegeben sind. An den Positionen ist jeweils zumindest
eine spezifische Betriebsteileinheit, insbesondere eine der Kochzonen 3 bis 6 zum
Auswählen
definiert, wobei diese Positionen zur Auswahl der jeweils zugeordneten
Betriebsteileinheit mit dem Bedienelement 11 angefahren
werden können.
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Zur
weiteren Erläuterung
der Ausgestaltung und Funktionsbeschreibung der Bedieneinrichtung 7 wird
auf die 2 verwiesen, welche eine vergrößerte Draufsichtdarstellung
ist. Wie in der Darstellung gemäß 2 gezeigt
ist, erstreckt sich die Führungsbahn 10 zusammenhängend und
geradlinig in horizontaler Richtung. Die Länge L der Führungsbahn 10 erstreckt
sich zwischen deren Enden 12 und 13 und bemisst
sich deutlich größer als
die Länge
L2 in Richtung der Längserstreckung
A der Führungsbahn 10.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass die Länge
L in der gezeigten Ausführung
zumindest fünfmal so
groß wie
die Länge
L2 ist.
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Das
Bedienelement 11 ist entlang der Achse A der Führungsbahn 10 in
beiden Richtungen verschiebbar angeordnet.
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Insbesondere
ist vorgesehen, dass das Bedienelement 11 lösbar an
der Führungsbahn 10 angeordnet
ist, wobei diesbezüglich
vorzugsweise magnetische Haltekräfte
vorgesehen sind.
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Das
Bedienelement 11 ist dazu vorzugsweise zumindest teilweise
aus einem magnetischen Material ausgebildet, welches in magnetischer
Wechselwirkung zu an oder hinter der Führungsbahn 10 ausgebildeten
weiteren magnetischen Materialien ausgebildet ist.
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Das
Bedienelement 11 ist vorzugsweise zylinderförmig ausgebildet
und weist darüber
hinaus einen weiteren Freiheitsgrad der Betätigung auf, der sich durch
eine Drehmöglichkeit
um die Längsachse, welche
auch die Drehachse B darstellt, ergibt. Die Drehachse B fällt im Ausführungsbeispiel
mit der Längsachse
A der Führungsbahn 10 zusammen.
Die Achsen A und B sind somit parallel zueinander orientiert und
das Bedienelement 11 kann durch seine Drehmöglichkeit
um die Achse B eine weitere Möglichkeit
der Betriebseinstellung des Kochfelds 1 gewährleisten.
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Das
zylinderförmige
Bedienelement 11 ist in radialer Richtung zur Achse B mit
wesentlich kleineren Ausmaßen
im Verhältnis
zu seiner Länge
L2 ausgebildet.
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Das
Bedienelement 11 ist durch diese Funktionalität der unterschiedlichen
Bewegbarkeiten als drehbare bzw. scrollbare Walze konzipiert.
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Darüber hinaus
ist vorgesehen, dass das Bedienelement 11 auch einen weiteren
Freiheitsgrad zur Betätigung
dahingehend aufweist, dass es entlang einer Achse C, welche sich
senkrecht zur Figurenebene und senkrecht zu den Achsen B und A erstreckt,
gedrückt
werden kann. Die Achse C erstreckt sich somit gemäß dem Koordinatensystem
zur 1 in y-Richtung.
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Wie
in 2 angedeutet ist, kann das Bedienelement 11 ausgehend
von seiner gezeigten Ausgangsstellung in die Positionen 14, 15, 16 und 17 entlang
der Führungsbahn 10 verschoben
werden. An jeder dieser Positionen 14 bis 17 ist
die Auswahlmöglichkeit
einer Betriebsteileinheit zugeordnet. So kann beispielsweise vorgesehen
sein, dass durch Bewegen des Bedienelements 11 auf die
Position 14 die Kochzone 3 als Betriebsteileinheit
auswählbar
ist, durch die Bewegung des Bedienelements 11 auf die Position 15 die
Kochzone 4 als Betriebsteileinheit auswählbar ist, durch die Bewegung
des Bedienelements 11 an die Position 16 die Kochzone 5 als
Betriebsteileinheit auswählbar
ist und durch die Bewegung des Bedienelements 11 an die
Position 17 die Kochzone 6 als Betriebsteileinheit
auswählbar
ist.
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In
diesem Zusammenhang kann vorgesehen sein, dass durch Bewegen des
Bedienelements 11 in die Position 14 die Kochzone 3 automatisch
ausgewählt
und aktiviert wird. Vorzugsweise ist vorgesehen, dass die Auswahl
und Aktivierung der Kochzone 3 erst nach einer vorgebbaren
Verweildauer des Bedienelements 11 nach dem Erreichen der
Position 14 in dieser Position 14 erfolgt. Entsprechendes
gilt für das
Anfahren der Positionen 15 bis 17 und das damit verbundene
Auswählen
und Aktivieren der Kochzonen 4 bis 6.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass das Auswählen und insbesondere das Aktivieren
einer Kochzone 3 bis 6 dadurch erfolgt, dass das
Bedienelement 11 in die entsprechende Position 14 bis 17 verschoben
wird. Im Nachgang dazu kann dann beispielsweise durch Drücken auf
das Bedienelement 11 entlang der Achse C die tatsächliche
Auswahl oder zugleich das Aktivieren der Betriebsteileinheit erfolgen.
Unter einem Aktivieren wird dabei beispielsweise das Einschalten
der jeweiligen Kochzonen 3 bis 6 verstanden und
in diesem Zusammenhang das Ansteuern eines zugeordneten Heizkörpers durch eine
nicht dargestellte Steuereinheit.
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Es
kann auch vorgesehen sein, dass diese Auswahl und das Aktivieren
durch ein Drehen des Bedienelements 11 um die Achse B erfolgt,
wenn das Bedienelement 11 in die entsprechende Position 14 bis 17 zur
Auswahl der gewünschten
Kochzone 3 bis 6 bereits verschoben ist.
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Darüber hinaus
kann vorgesehen sein, dass das Bedienelement 11 eine integrierte
Bedientaste 18 aufweist, welche zu einer derartigen expliziten Auswahl
und/oder einer Aktivierung einer der Kochzonen 3 bis 6 nach
dem Anfahren der entsprechenden Position 14 bis 16 erfolgt.
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Wie
in der Darstellung gemäß 2 des Weiteren
zu erkennen ist, sind die Wegabschnitte entlang der Führungsbahn 10 zur
Eingrenzung der Positionen 14 bis 17 zumindest
so lang wie die Länge L2
des Bedienelements 11 ist. Vorzugsweise kann eine Auswahl
einer spezifischen Kochzone 3 bis 6 durch die
Elektronik auch dann erkannt werden, wenn das Bedienelement 11 nicht
vollständig
innerhalb dieses Wegabschnitts einer Position 14 bis 17 verschoben
ist.
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Vorzugsweise
ist vorgesehen, dass eine derartige Erkennung mit einem Toleranzweg
behaftet ist, und insbesondere dies dann gewährleistet ist, wenn das Bedienelement 11 zumindest
mit einer Länge größer 50 Prozent
der Länge
L2, insbesondere größer 80 Prozent
der Länge
L2, vorzugsweise größer 90 Prozent
der Länge
L2 innerhalb eines derartigen Wegabschnitts entlang der Führungsbahn 10 um
die Positionen 14 bis 17 eingeschoben ist.
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Das
Bedienelement 11 ist als gegenständliches Element ausgebildet
und kann somit gegriffen und, wie bereits erwähnt, von der Führungsbahn 10 abgenommen
werden.
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In
dem Anzeigefeld 8 sind beispielhaft Elemente 14a, 15a, 16a und 17a dargestellt
und angezeigt, welche die den Positionen 14 bis 17 zugeordneten
Betriebsteileinheiten als Symbole und/oder Buchstaben und/oder Zahlen
entsprechen. Ein Nutzer kann somit leicht nachvollziehbar erkennen,
welche Betriebsteileinheit er durch Anfahren der Positionen 14 bis 17 auswählen kann.
Insbesondere ist durch die optische Anzeigeeinrichtung 9 ermöglicht, dass
die Auswahl einer der Kochzonen 3 bis 6 durch Anfahren
der Positionen 14 bis 17 durch das Bedienelement 11 erkannt
wurde, indem das entsprechend zugeordnete Element 14a bis 17a aufleuchtet
oder gegenüber
dem ohnehin bereits aufleuchtenden Zustand intensiver oder heller
aufleuchtet.
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Die
Führungsbahn 10 ist
so ausgebildet, dass bei einer Bewegung des Bedienelements 11 in eine
Richtung entlang der Führungsbahn 10 zumindest
zwei derartige Positionen 14 bis 17 anfahrbar sind.
Vorzugsweise sind gemäß dem Ausführungsbeispiel
mehrere Positionen anfahrbar, wobei in der gezeigten Ausführung beispielhaft
vier Positionen 14 bis 17 entlang der Führungsbahn 10 nacheinander anfahrbar
sind.
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Die
Bedieneinrichtung 7 weist eine Not-Aus-Funktion auf. Diese
ist dadurch aktivierbar, dass das Bedienelement 11 von
der Bedieneinrichtung 7, insbesondere der Führungsbahn 10 separiert wird
und somit kontaktfrei dazu angeordnet wird. Die Bedieneinrichtung 7 kann
darüber
hinaus eine Erinnerungs-Funktion aufweisen, wobei bei dem Abnehmen
des Bedienelements 11 von der Führungsbahn 10 die
Unterbrechungsstelle eines bereits ablaufenden Programms, insbesondere
eines Zubereitungsvorgangs, gespeichert wird. Nachdem das Bedienelement 11 im
Nachfolgenden wieder auf die Führungsbahn 10 aufgebracht
wird, kann der Programmablauf an der Unterbrechungsstelle fortgesetzt
werden. Dies erfolgt vorzugsweise nur dann, wenn das Bedienelement
innerhalb einer vorgebbaren Zeitdauer nach dem Abnehmen wieder an
die Führungsbahn 10 angebracht
wird.
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Wie
zu erkennen ist, sind die Elemente 14a bis 17a in
etwa mittig oberhalb der Wegabschnitte 14b, 15b, 16b und 17b angeordnet.
Dadurch kann die eindeutige Zuordnung eines Nutzers im Hinblick auf
die Positionen 14 bis 17 erkannt werden. Vorzugsweise
sind die Grenzen dieser Wegabschnitte 14b bis 17b durch
Markierungen, wie dies auch in 2 angedeutet
ist, begrenzt. Dadurch kann für
einen Nutzer noch eingängiger
und leichter einsehbar der Bereich charakterisiert werden, in welchen
er das Bedienelement 11 auf die Positionen 14 bis 17 bringen
muss, um die gewünschte
Auswahl der zugeordneten Betriebsteileinheiten erreichen zu können.
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In
der gezeigten Ausführung
ist vorgesehen, dass das Bedienelement 11 seine Ausgangsposition benachbart
zu einem Ende 12 der Führungsbahn 10 aufweist.
In dieser Ausgangsposition, welche auch eine Referenz-Position darstellt,
ist keine Einstellung einer Betriebsfunktion oder die Auswahl eines
Betriebsparameters, die bzw. der mit einer der Kochzonen 3 bis 6 zusammenhängt, möglich. In
dieser Referenz-Position kann das Kochfeld 1 lediglich
eingeschaltet oder ausgeschaltet werden, wodurch somit lediglich
diese spezifischen Basisfunktionen eingestellt werden können. Gegebenenfalls
kann vorgesehen sein, dass in dieser Referenz-Position auch ein Stand-By-Modus
eingestellt wird. So kann dies beispielsweise dadurch erreicht werden,
dass das Bedienelement 11 aus der gezeigten Referenz-Position herausgeschoben
wird und dadurch automatisch das Kochfeld 1 eingeschaltet
wird. Wird dann an einer der Positionen 14 bis 17 eine
entsprechende Auswahl einer Betriebsteileinheit durchgeführt und
diese Betriebsteileinheit aktiviert, so kann im Nachgang das Bedienelement 11 wieder
in die gezeigte Referenz-Position zurückgeschoben werden, wodurch
ein spezifischer Stand-By-Modus
eingestellt werden kann. Dieser kennzeichnet sich dadurch, dass
lediglich Teilkomponenten, wie beispielsweise die optische Anzeigeeinrichtung 9 an
den Stellen, die nicht optisch angezeigt und beleuchtet werden sollen, deaktiviert
wird. In diesem spezifischen Stand-By-Modus wird jedoch nicht die
ausgewählte und
aktivierte Kochzone 3 bis 6 in einen energieverbrauchsreduzierten
Zustand übergeführt. Der
ausgewählte
Betriebszustand der aktivierten Kochzone 3 bis 6 wird
diesbezüglich
unverändert
fortgeführt.
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Um
ein unerwünschtes
Ausschalten des Kochfelds 1 beim Zurückschieben des Bedienelements 11 in
diese gezeigte Referenz-Position bei bereits ablaufendem aktiviertem
Betreiben einer der Kochzonen 3 bis 6 zu vermeiden,
ist vorzugsweise vorgesehen, dass das tatsächliche Ausschalten beim Zurückschieben
des Bedienelements 11 in die gezeigte Referenz-Position
durch zusätzliches
Betätigen
erfolgt. Dazu kann beispielsweise vorgesehen sein, dass die Bedientaste 18 in
dieser Referenz-Position
noch betätigt
wird oder dass das Bedienelement 11 entlang der Achse C
gedrückt
wird oder dergleichen.
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Ebenso
kann vorgesehen sein, dass im ausgeschalteten Zustand des Kochfelds 1 und
somit auch in der Situation, in der das Bedienelement 11 in der
gezeigten Referenz-Position
ganz links positioniert ist, mit dem Herausschieben des Bedienelements 11 aus
dieser Referenz-Position automatisch die optische Anzeigeeinrichtung 9 aktiviert
wird. Somit kann in aufwandsarmer Weise immer dann die optische
Anzeige für
einen Nutzer gewährleistet
werden, wenn er das Bedienelement 11 in Richtung der Positionen 14 bis 17 bewegt.
Es kann auch vorgesehen sein, dass diese Aktivierung der optischen
Anzeigeeinrichtung 9 durch Drücken der Bedientaste 18 oder
durch Drücken
des Bedienelements 11 entlang der Achse C erfolgt.
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Vorzugsweise
weist die optische Anzeigeeinrichtung 9 Leuchtdioden als
Lichtquellen auf. Es kann beispielsweise auch ein TFT-Anzeigefeld
vorgesehen sein.
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In
einer weiteren Ausführung
kann vorgesehen sein, dass beispielsweise zum Aktivieren der Kochzone 3 das
Bedienelement 11 zunächst
auf die Position 14 entlang der Führungsbahn 10 verschoben
wird. Nach erfolgter Auswahl dieser Kochzone 3 kann dann
ein Betriebsparameter, insbesondere die Temperatur, an dieser Kochzone 3 eingestellt
werden, indem das Bedienelement 11 an der Position 14 um
seine Achse B so lange gedreht wird, bis der gewünschte Parameterwert angezeigt
und eingestellt wird. Es kann vorgesehen sein, dass dieser Wert dann
automatisch über
die Steuereinheit erzeugt wird, oder dass der eingestellte Wert
durch den Nutzer bestätigt
wird, indem er beispielsweise das Bedienelement 11 drückt oder
die Bedientaste 18 drückt.
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In
einer weiteren Ausführung
kann vorgesehen sein, dass an zumindest einer der Positionen 14 bis 17 zwei
verschiedene Betriebsteileinheiten ausgewählt werden können. Zur
Auswahl einer derartigen Betriebsteileinheit kann dann vorgesehen
sein, dass das Bedienelement 11 zunächst in die entsprechende Position 14 bis 17 geschoben
wird. Dort kann dann beispielsweise durch Drehen des Bedienelements 11 um
die Achse B eine dieser dort auswählbaren Betriebsteileinheiten
ausgewählt
werden, wobei dies dann am Anzeigefeld 8 angezeigt wird.
Ist die gewünschte
Betriebsteileinheit an dieser Position gefunden, so kann die Auswahl
und die weitere Einstellung sowie Aktivierung gemäß den bereits
zahlreich oben geschilderten unterschiedlichen Szenarien erfolgen.
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Gemäß der Darstellung
in 2 ist auf dem Anzeigefeld 8 ein weiteres
Element 19 oberhalb der Referenz-Position des Bedienelements 11 gezeigt. Dieses
Element 19 kann beispielsweise eine Uhr sein. Zusätzlich oder
anstatt dazu kann ein weiteres Element vorgesehen sein, welches
die Einstellung und Anzeige einer spezifischen Zeitdauer, beispielsweise
für einen
Zubereitungsvorgang, ermöglicht.
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Die
optische Anzeige am Anzeigefeld 8 kann dahingehend erfolgen,
dass Symbole, Buchstaben und/oder Zahlen auf das Anzeigefeld 8 projiziert
werden. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass an dem Anzeigefeld 8 spezifische
dauerhafte Aufdrucke aufgebracht sind, welche durch Lichtquellen
hinterleuchtet werden und dadurch dann die entsprechenden Anzeigen
erfolgen.
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Es
sei an dieser Stelle explizit erwähnt, dass eine Vielzahl weiterer
Ausführungsmöglichkeiten möglich ist,
welche sich durch die Kombination eines oder mehrerer Merkmale eines
Ausführungsbeispiels mit
einem oder mehreren Merkmalen eines anderen Ausführungsbeispiels ergibt. Diesbezüglich sei
explizit erwähnt,
dass die erläuterten
jeweiligen Ausführungsbeispiele
oder einzelne Merkmale davon in vielfältiger Weise kombiniert werden
können.
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- 1
- Kochfeld
- 2
- Kochplatte
- 3,
4, 5, 6
- Kochzonen
- 7
- Bedieneinrichtung
- 8
- Anzeigefeld
- 9
- Anzeigeeinrichtung
- 10
- Führungsbahn
- 11
- Bedienelement
- 12,
13
- Enden
- 14,
15, 16, 17
- Positionen
- 14a,
15a, 16a, 17a, 19
- Elemente
- 14b,
15b, 16b, 17b
- Wegabschnitte
- 18
- Bedientaste
- A
- Längsachse
- B
- Drehachse
- C
- Achse
- L,
L2
- Längen