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Die Erfindung betrifft eine Geschirrspülmaschine, insbesondere eine Haushaltsgeschirrspülmaschine, ein zugehöriges Verfahren sowie eine Vorrichtung zum Herstellen der Geschirrspülmaschine, insbesondere einer Haushaltsgeschirrspülmaschine.
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Z.B. weist die Geschirrspülmaschine der
DE 196 11 049 B4 einen kastenförmigen Spülbehälter aus wenigstens zwei Blechteilen auf, von denen das eine die beiden Seitenwände, die Decke und den Boden des Spülbehälters und das andere die Rückwand des Spülbehälters bildet. Die Blechteile weisen entlang ihrer einander zugewandten Randzonen außen am Spülbehälter angeordnete Flansche auf, an denen sie durch Schweißen miteinander verbunden sind. Die Flansche der Rückwand ragen im demontierten Zustand über die Flansche der weiteren Teile des Spülbehälters hinaus. Im Zusammenbauzustand sind die überstehenden Teile der Flansche der Rückwand in Richtung auf die weiteren Teile des Spülbehälters und die Flansche der weiteren Teile des Spülbehälters übergreifend umgebogen.
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Die
DE 10 2007 033 214 A1 beschreibt ein Verfahren zum Verkleben von zwei Werkstücken, bei welchem ein Klebstoff auf wenigstens eines der Werkstücke aufgetragen wird, der aufgetragene Klebstoff aktiviert wird, und nachfolgend die Werkstücke zusammengefügt werden. Das Klebeverfahren ist sowohl zum Kleben von Komponenten von Steuergeräten als auch zum Verkleben von Magneten in Elektromotoren vorgesehen.
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Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren zum Herstellen einer Geschirrspülmaschine anzugeben, das eine schnellere Montage seines Spülbehälters erlaubt.
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Die Aufgabe der Erfindung wird gelöst durch ein Verfahren zum Herstellen einer Geschirrspülmaschine, insbesondere einer Haushaltsgeschirrspülmaschine, aufweisend folgenden Ablauf von Verfahrensschritten:
- - Auftragen eines Haftklebers auf eine Fläche in einem Randbereich eines ersten Zuschnitts, insbesondere eines ersten Blechzuschnitts, der die Rückwand eines Spülbehälters der Geschirrspülmaschine in deren zusammengebautem Zustand bildet, wobei die Fläche des ersten Zuschnitts eine dem Spülraum des Spülbehälters zugewandte Innenfläche der Rückwand bildet, und/oder
- - Auftragen des Haftklebers auf eine Fläche in einem Randbereich eines zweiten Zuschnitts, insbesondere eines zweiten Blechzuschnitts, der eine Seitenwand, einen Boden und/oder eine Decke des Spülbehälters bildet,
- - In- Kontakt-Bringen des Randbereichs des ersten Zuschnitts mit dem Randbereich des zweiten Zuschnitts im noch unausgehärteten Zustand des Haftklebers,
- - Aushärten des Haftklebers zum stoffschlüssigen Verbinden der beiden in Kontakt gebrachten Randbereiche der beiden Zuschnitte.
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Gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren wird der Spülbehälter der Geschirrspülmaschine aus den beiden Zuschnitten, die insbesondere Blechzuschnitte sind, hergestellt. Einer der Zuschnitte, der erste Zuschnitt, bildet die Rückwand des Spülbehälters und der zweite Zuschnitt bildet nach dem Montieren zumindest eine der beiden Seitenwände, und/oder die Decke, und/oder ggf. den Boden des Spülbehälters. Um die beiden Zuschnitte fest und insbesondere auch flüssigkeitsdicht, bevorzugt wasserdicht, miteinander zu verbinden, wird ein Haftkleber, insbesondere Klebstoff, verwendet. Der Haftkleber wird bevorzugt im Randbereich des ersten Zuschnitts auf derjenigen Fläche aufgetragen, die später die Innenfläche, also die dem Spülraum zugewandte Fläche der Rückwand bildet. Es ist aber auch möglich, zusätzlich oder unabhängig hiervon den Haftkleber auf den Randbereich des zweiten Zuschnitts aufzutragen. Insbesondere ist die Haftkraft des Haftklebers derart gewählt, dass diese allein schon ausreicht, die beiden einander kontaktierenden Randbereiche des ersten Zuschnitts und des zweiten Zuschnitts in zuverlässiger Weise aneinander zu fixieren, wenn der Haftkleber ausgehärtet ist.
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Gemäß einer zweckmäßigen Weiterbildung der Erfindung kann ggf. ein zusätzliches mechanisches Fixieren der beiden Zuschnitte, insbesondere in ihren Randbereichen, bei ungehärtetem und/oder nicht getrocknetem Haftkleber durchgeführt werden. Für eine Befestigung der beiden Zuschnitte werden diese im Bereich ihrer Randbereiche vorzugsweise aneinander gedrückt oder gepresst und anschließend oder gleichzeitig zusätzlich miteinander mechanisch fixiert. Das zusätzliche mechanische Fixieren der beiden Zuschnitte kann in deren Randbereichen insbesondere durch Vernieten, Verschweißen, Verlöten, Durchsetzfügen wie z.B. Crimpen oder Clinchen, und/oder Verschrauben oder dergleichen realisiert werden. Durch die zusätzliche mechanische Fixierung können die beiden mittels des Haftklebers aneinander haftenden Randbereiche des ersten und des zweiten Zuschnitts in vorteilhafter Weise zumindest solange bezüglich ihrer Relativposition zueinander lagegesichert werden, bis der Haftkleber getrocknet und ausgehärtet ist, so dass die beiden Zuschnitte im Bereich ihrer sich einander kontaktierenden Randbereiche mit einer gewünschten Relativlage zueinander durch den aufgetragenen und ausgehärteten Haftkleber dauerhaft fixiert sind. Die zusätzlichen Fixierungsmittel können nach dem Aushärten dann ggf. auch wieder entfallen bzw. weggenommen werden.
Zweckmäßigerweise werden die beiden Zuschnitte in ihren Randbereichen bereits dann mechanisch aneinander fixiert, wenn der Haftkleber noch unausgehärtet oder nicht getrocknet, d.h. also noch im feuchten, noch heißklebrigen Zustand ist. Dadurch, dass die beiden Zuschnitte in ihren Randbereichen zusätzlich mechanisch fixiert werden, kann für diese eine vorgegebene Lagepositionierung beibehalten werden, bis der Haftkleber zwischen ihnen ausgehärtet ist. Durch diese mechanische Hilfsfixierung kann der Spülbehälter schneller montiert werden, da nicht erst gewartet zu werden braucht, bis der Haftkleber vollständig ausgehärtet ist. Es ist somit insbesondere nicht erforderlich, eine Wartezeit zur Weiterverarbeitung des Spülbehälters einzuhalten, sondern dieser kann sofort nach dem Zusammenfügen der beiden Zuschnitte nachfolgenden Montagestufen für die Herstellung der Geschirrspülmaschine zugeführt werden und dort jeweils in ein oder mehreren Montageschritten weiter verarbeitet werden, obwohl der Haftkleber feucht, d.h. noch ungehärtet oder nicht getrocknet ist. Dadurch kann insbesondere eine Endlosmontage der Geschirrspülmaschine schneller durchgeführt werden, wodurch der Durchsatz erhöht und somit potenziell die Herstellungskosten reduziert werden können.
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Der erste Zuschnitt und/oder der zweite Zuschnitt können vorzugsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, gefertigt sein. Demnach ergibt sich gemäß dieser Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens ein Spülbehälter aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl.
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Der Haftkleber kann zweckmäßiger Weise Silikon aufweisen. Dieses weist in vorteilhafter Weise flüssigkeits-, insbesondere wasserundurchlässige, Materialeigenschaften auf. Der Haftkleber kann vorzugsweise auf dem jeweilig relevanten Randbereich des ersten und/oder zweiten Zuschnitts, insbesondere entlang der gesamten Kontaktflächenerstreckung des jeweilig relevanten Randbereichs,, insbesondere wulstartig, aufgetragen werden. Dadurch kann mittels des Haftklebers zugleich eine weitgehend flüssigkeitsdichte Abdichtung für den Randspalt zwischen den beiden einander kontaktierenden Randbereichen der beiden Zuschnitte des Spülbehälters bereitgestellt werden.
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Um die beiden Zuschnitte mit ihren Randbereichen adäquat zu verbinden, insbesondere um für den Spülbehälter einen rechten Winkel zwischen der Rückwand und den Seitenwänden bzw. der Decke zu erhalten, kann es nach einer vorteilhaften Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen sein, den Randbereich des zweiten Zuschnitts flanschförmig nach innen oder nach außen bezüglich dem Spülraum des Spülbehälters zu biegen, insbesondere umzukanten. Alternativ oder unabhängig hiervon kann es ggf. auch zweckmäßig sein, wenn der Randbereich des ersten Zuschnitts flanschförmig nach innen oder nach außen bezüglich dem Spülraum des Spülbehälters umgebogen, insbesondere umgekantet, wird.
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Nach einer zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist es vorgesehen, dass der Haftkleber in einem Bereich verläuft, der durch eine durch das flanschförmige Nachaußenbiegen entstehende Knicklinie geformt wird. Der Haftkleber verhindert das Entstehen oder vermindert zumindest die Gefahr des Entstehens eines Spaltes zwischen der Rückwand und den Seitenwänden bzw. der Rückwand und der Decke, und/oder der Rückwand und dem Boden. Dadurch kann eine Spaltkorrosion des Spülbehälters im Bereich des Übergangs zwischen der Rückwand und den Seitenwänden, der Decke, und/oder dem Boden des Spülbehälters weitgehend vermieden oder zumindest dieser entgegengewirkt werden.
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Der zweite Zuschnitt bildet insbesondere eine der Seitenwände, die Decke, und/oder den Boden des Spülbehälters. Nach einer vorteilhaften Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens ist der zweite Zuschnitt als eine U-förmige Haube ausgeführt, die die Seitenwände und die Decke des Spülbehälters bildet. Aufgrund dieser Variante kann ein Spülbehälter entstehen, der keinen Boden umfasst. Der Boden kann dann von einem Basisträger oder Einlegeteil gebildet werden, mit dem der Spülbehälter fest verbunden wird. Der Basisträger kann aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen gefertigt sein, was sich günstig auf die Materialkosten der Geschirrspülmaschine auswirkt. Der Basisträger kann einstückig z.B. im Spritzgussverfahren hergestellt werden und umfasst gegebenenfalls Anschlüsse für weitere Bauteile der Geschirrspülmaschine, wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Laugenpumpe oder Filter. Es kann vorteilhafter Weise vorgesehen sein, dass der somit entstehende Spülbehälter an diesem Basisträger befestigt wird, obwohl der Klebstoff noch nicht getrocknet oder ausgehärtet ist.
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Das zusätzliche mechanische Fixieren der beiden Zuschnitte in ihren Randbereichen kann zweckmäßigerweise durch Vernieten, Verschweißen, Verlöten, Durchsetzfügen wie z.B. Crimpen oder Clinchen, und/oder Verschrauben realisiert werden.
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Gemäß einer zweckmäßigen Ausführungsform des erfindungsgemäßen Verfahrens kann es vorgesehen sein, dass nach dem In Kontakt-Bringen des Randbereichs des ersten Zuschnitts mit dem Randbereich des zweiten Zuschnitts der Randbereich des ersten Zuschnitts zumindest teilweise über dem Randbereich des zweiten Zuschnitts übersteht. Dann ist es möglich, wie es nach einer bevorzugten Variante des erfindungsgemäßen Verfahrens vorgesehen ist, das zusätzliche mechanische Fixieren der beiden Zuschnitte in ihren Randbereichen durch Umbiegen, Umknicken oder Bördeln des über dem Randbereich des zweiten Zuschnitts überstehenden Teils des Randbereichs des ersten Zuschnitts um den dem Randbereich des zweiten Zuschnitts zugeordneten Rand zu realisieren. Diese Art der Fixierung kann relativ einfach ausgeführt werden und ermöglicht gegebenenfalls das Aushärten des Haftklebers auch in den Fällen, in denen der Spülbehälter weiter verarbeitet wird oder für eine weitere Montage verwendet wird, obwohl der Haftkleber noch nicht gehärtet oder getrocknet ist.
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Aufgrund des erfindungsgemäßen Verfahrens können sich je nach vorteilhafter Ausführungsform folgende Vorteile ergeben: Für die Herstellung der erfindungsgemäßen Geschirrspülmaschine reicht eine Haftverbindung mittels eines Haftklebers zwischen den sich einander überdeckenden, zugeordneten Randbereichen des ersten und des zweiten Zuschnitts aus. Wenn eine zusätzliche mechanische Fixierung beider Zuschnitte vorgesehen ist, ist es nicht erforderlich, zu warten, bis der Haftkleber getrocknet oder gehärtet ist, um den Spülbehälter für eine weitere Montage der Geschirrspülmaschine zu verwenden. Aufgrund der weiteren mechanischen Fixierung insbesondere durch Umbiegen, Umknicken, Bördeln, Nieten, Durchsetzfügen wie z.B. Clinchen der beiden, sich überdeckenden Randbereiche bzw. -abschnitte der beiden Zuschnitte lässt sich die Festigkeit der Verbindung zwischen den beiden Zuschnitten erhöhen. Es wird zudem keine zusätzliche Dichtung benötigt.
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Die Erfindung betrifft auch eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, aufweisend einen Spülbehälter, der nach dem erfindungsgemäßen Verfahren hergestellt wird.
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Die Erfindung betrifft auch eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem Spülbehälter, welche dadurch gekennzeichnet ist, dass an mindestens eine Wand, insbesondere an die jeweilige Seitenwand und/oder die Decke, des Spülbehälters bereits im Wesentlichen allein mittels eines Haftklebers eine Rückwand entlang einander kontaktierender Randbereiche weitgehend flüssigkeitsdicht angeklebt ist.
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Weiterhin betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Herstellen einer Geschirrspülmaschine, welche eine Montagevorrichtung aufweist, die den Spülbehälter der Geschirrspülmaschine gemäß dem erfindungsgemäßen Verfahren montiert.
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Sonstige Weiterbildungen der Erfindung sind in den Unteransprüchen wiedergegeben.
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Die Erfindung und ihre Weiterbildungen sowie deren Vorteile werden nachfolgend anhand von Zeichnungen näher erläutert.
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Es zeigen jeweils schematisch:
- 1 eine Geschirrspülmaschine, die nach einer vorteilhaften Ausführungsvariante des erfindungsgemäßen Verfahrens hergestellt wird,
- 2 bis 5 die Montage des Spülbehälters der Geschirrspülmaschine von 1 erläuternde Montageschritte, und
- 6 bis 8 Detailansichten des Spülbehälters jeweils von oben betrachtet in geschnittener Darstellung während seiner Montage.
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Elemente mit gleicher Funktion und Wirkungsweise sind in den 1 mit 8 jeweils mit denselben Bezugszeichen versehen.
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Die 1 zeigt eine Geschirrspülmaschine 1, die insbesondere als eine Haushaltsgeschirrspülmaschine ausgeführt ist. Die Geschirrspülmaschine 1 umfasst einen in der 5 dargestellten Spülbehälter 2, dessen Montage mittels der 2 bis 5 illustriert ist. Die 6 bis 8 zeigen Detailansichten des Spülbehälters 2 von oben betrachtet in geschnittener Darstellung während seiner Montage.
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Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels weist der Spülbehälter 2 zwei Seitenwände 3, eine Decke 4 und eine Rückwand 5 auf, die einen Spülraum 6 begrenzen. Der Spülbehälter 2 kann auch einen Boden aufweisen. Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird jedoch der Boden des Spülraums 6 von einem nicht näher dargestellten Basisträger bereitgestellt oder gebildet, auf dem der Spülbehälter 2 nach seiner Montage bzw. seinem Zusammenbau befestigt wird. Der Basisträger ist beispielsweise aus Kunststoff, insbesondere aus Polypropylen gefertigt, kann einstückig z.B. im Spritzgussverfahren hergestellt werden und umfasst gegebenenfalls Anschlüsse für weitere, nicht explizit gezeigte Bauteile der Geschirrspülmaschine 1, wie beispielsweise einen Pumpentopf, eine Laugenpumpe oder Filter.
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Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird der Spülbehälter 2 wie folgt zusammengebaut:
- In einem in der 2 gezeigten Montageschritt S1 wird ein im Wesentlichen rechteckförmiger, erster Blechzuschnitt 7, der später die Rückwand 5 des Spülbehälters 2 bildet, bereitgestellt. Der Blechzuschnitt 7 ist z.B. aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, vorzugsweise Chromnickelstahl, gefertigt und weist eine Innenfläche 8, die später die dem Spülraum 6 zugewandte Innenfläche 9 der Rückwand 5 bildet, und eine der Innenfläche 8 abgewandte Außenfläche 18 auf, die später die dem Spülraum 6 abgewandte Außenfläche der Rückwand 5 bildet.
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Der erste Blechzuschnitt 7 weist auf seiner Innenfläche 8 einen im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels U-förmigen Randabschnitt bzw. eine U-förmige Randzone 12 auf. Dieser ist vorgesehen, mit den Seitenwänden 3 und der Decke 4 des Spülbehälters 2 während nachfolgender Montageschritte S2 bis S4 fest und wasserdicht verbunden zu werden.
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In einem in der 3 gezeigten, dem Montageschritt S1 nachfolgenden Montageschritt S2 wird im Randbereich 12 auf der Innenfläche 8 des Blechzuschnitts 7 ein wulstartiger Haftkleber 11, beispielsweise Silikon oder ein silikonhaltiger Klebstoff, aufgetragen. Im . Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels wird der Haftkleber 11 mittels einer Klebespritzvorrichtung 10 einer Montagevorrichtung 19 automatisiert oder von Hand aufgetragen.
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In einem in der 4 in perspektivischer Darstellung gezeigten, dem Montageschritt S2 nachfolgenden Montageschritt S3 wird der Blechzuschnitt 7 mit aufgetragenem Haftkleber 11, der noch nicht getrocknet oder gehärtet ist, an eine im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels U-förmige Haube 13 insbesondere mittels der Montagevorrichtung 19 herangeführt oder die Haube 13 wird insbesondere mittels der Montagevorrichtung 19 an den ersten Blechzuschnitt 7 mit aufgetragenem und noch ungehärtetem Haftkleber 11 herangeführt. Die Haube 13 ist beispielsweise aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, vorzugsweise Chromnickelstahl, gefertigt und umfasst die Seitenwände 3 und die Decke 4 des Spülbehälters 2. Die Innenflächen 14 der Seitenwände 3 und der Decke 4 sind dem Spülraum 6 zugewandt und die Außenflächen 15, 16 der Seitenwände 3 bzw. der Decke 4 sind vom Spülraum 6 abgewandt. Die U-förmige Haube 13 lässt sich insbesondere durch eine mechanische Umformprozesse aus einem zweiten Zuschnitt 7', insbesondere Blechzuschnitt, formen.
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Im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels sind die der Rückwand 5 zugewandten Randbereiche 17 der Seitenwände 3 und der Decke 4 flanschförmig mit einem im Wesentlichen rechtwinkligen Winkel nach außen bezüglich dem Spülraum 6 umgebogen oder umgeknickt, wie dies in den 6 bis 8 besser zu sehen ist. Durch das Umknicken oder Umkanten entsteht eine Knicklinie 20. Die 6 zeigt dabei eine Detailansicht des in der 4 gezeigten Montageschritts S3 des Spülbehälters 2 in einer geschnittenen Darstellung von oben betrachtet Die umgebogenen Randbereiche 17 der Rückwand 5 und der Seitenwände 3 sind für die feste und wasserdichte Verbindung zwischen der Haube 13 und dem Blechzuschnitt 7 vorgesehen.
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Hierbei steht der Randbereich 12 des Blechzuschnitts 7 um eine Länge d (siehe 6) über die Stirnkanten 17a der nach außen umgebogenen Randbereiche 17 der Seitenwände 3 bzw. der Rückwand 5 über. Der um die Länge d überstehende Randbereich des Blechzuschnitts 7 der Rückwand 5 ist mit dem Bezugszeichen 12a versehen.
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Nach dem Heranführen der Haube 13 an den Blechzuschnitt 7 und/oder, dem Heranführen des Blechzuschnitts 7 an die Haube 13 werden der Blechzuschnitt 7 mit seiner Innenfläche 8 und die Haube 13 im Bereich des Randbereichs 12 des Blechzuschnitts 7 mit den ihm zugewandten; umgebogenen Randbereichen 17 der Haube 13, insbesondere mittels der Montagevorrichtung 19, gegeneinandergedrückt, wobei der Haftkleber 11 noch nicht getrocknet oder ausgehärtet ist. Dieser Schritt S4 ist in den 5 und 7 veranschaulicht. Die beiden Randbereiche 12, 17 des ersten und des zweiten Zuschnitts 7, 7'liegen dabei weitgehend flächig kontaktierend aneinander. Sie verlaufen also übereinandergeschichtet weitgehend parallel zueinander.
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Gleichzeitig oder danach wird der über den umgebogenen Randbereichen 17 der Haube 13 überstehende Randbereich 12a des Blechzuschnitts 7 um die Ränder 17a der umgebogenen Randbereiche 17 der Seitenwände 3 und der Decke 4 insbesondere mittels der Montagevorrichtung 19 gefaltet, gebogen, umgekantet oder gefalzt, wodurch die Haube 13 und der Blechzuschnitt 7 miteinander zusätzlich mechanisch fixiert werden, auch wenn der Haftkleber 11 noch im weich klebrigen Zustand, d.h. noch nicht ausgehärtet bzw. getrocknet ist. Dadurch ist es möglich, den Spülbehälter 2 weiter zu verarbeiten oder für weitere Montageschritte zum Montieren der Geschirrspülmaschine 1 zu verwenden, auch wenn der Haftkleber 11, insbesondere Klebstoff noch nicht gehärtet bzw. getrocknet ist. Eine Wartezeit, die ohne zusätzliche mechanische Fixierung bis zum Aushärten des Haftklebers einzuhalten wäre, kann somit entfallen. Ein weiterer Montageschritt ist z.B. das Befestigen des Spülbehälters auf dem Basisträger. Der um die Ränder 17a gefaltet, gebogene oder gefalzte überstehende Randbereich 12a ist in der 8 dargestellt.
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Um im Falle des vorliegenden Ausführungsbeispiels einer Spaltkorrosion im Bereich zwischen der Haube 13 und der Rückwand 5 entgegenzuwirken oder diese möglichst ganz zu vermeiden, insbesondere im Bereich der Knicklinie 20, wird der Klebstoff 11 von den äußeren Stimkanten bzw. Außenrändern 12b des Blechzuschnitts 7 in einer Entfernung D nach innen versetzt aufgetragen. Diese ist zweckmäßigerweise derart bemessen, dass der Klebstoff 11, wenn der Blechzuschnitt 7 und die Haube 13 gegeneinander gedrückt werden bzw. wenn der Blechzuschnitt 7 mit der Haube 13 fest verbunden ist, leicht über die Innenflächen 9, 14 der Decke 4 und der Seitenwände 3 ragt bzw. ein Teil des Klebstoffs 11 über die nach außen umgebogenen, flanschartigen Randabschnitte 17 ragt. Der aufgetragene Klebstoff 11 befindet sich somit im Bereich der Knicklinie 20, d.h. dort, wo die 90° Eckkante des jeweilig nach außen umgebogenen Randbereichs 17 der jeweiligen Seitenwand und /oder Decke die Rückwand 5 kontaktiert. Dabei steht der Haftkleber gegenüber der Eckkante der Seitenwand und/oder Decke etwas nach innen in den Spülraum hervor, so dass der dem Innenraum des Spülbehälters 2 zugewandter Spalt zwischen der jeweiligen Seitenwand und/oder Decke und der Rückwand weitgehend vermieden ist. Auf diese Weise ist entlang den Stoßkanten zwischen den Seitenwänden und/oder der Decke und der Rückwand eine fugenartige Abdichtung bereitgestellt. Durch diese lässt sich das Eindringen von Spülflotte, insbesondere Wasser in den Kontaktzwischenraum zwischen dem Randbereich der Rückwand und der sie teilweise oder ganz überlappenden und flächig anliegenden, umgekanteten Randzone der jeweiligen Seitenwand und/oder Decke der Haube und damit eine unerwünschte Spaltkorrosion weitgehend vermeiden.
Im beschriebenen Ausführungsbeispiel wird die zusätzliche mechanische Fixierung der Rückwand 5 an die Haube 13 mittels des gefalteten, gebogenen oder gefalzten überstehenden Randbereichs 12a realisiert. Eine zusätzliche mechanische Fixierung kann auch anderweitig realisiert werden, z.B. indem die Randabschnitte 17 der Seitenwände 3 und der Decke 4 mit dem Randbereich 12 des Blechzuschnitts 7 vernietet, verschweißt, verlötet, gecrimpt, geclinched oder verschraubt wird.
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Ggf. kann die zusätzliche mechanische Fixierung bei der Herstellung des Spülbehälters auch entfallen, wenn z.B. ein schnell aushärtender Haftkleber und/oder eine zusätzliche Trocknungseinrichtung wie z.B. UV-Lampen oder dergleichen verwendet wird/werden.
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Zusammenfassend betrachtet sind insbesondere folgende Montageschritte zweckmäßig:
- - Auftragen eines Haftklebers 1 auf eine Fläche 8 in einem Randbereich 12 eines ersten Zuschnitts 7, insbesondere eines ersten Blechzuschnitts, der die Rückwand 5 eines Spülbehälters 2 der Geschirrspülmaschine 1 in deren zusammengebautem Zustand bildet, wobei die Fläche 8 des ersten Zuschnitts 7 eine dem Spülraum 6 des Spülbehälters 2 zugewandte Innenfläche 9 der Rückwand 5 bildet, und/oder
- - Auftragen des Haftklebers 11 auf eine Fläche in einem Randbereich 17 eines zweiten Zuschnitts 7', insbesondere eines zweiten Blechzuschnitts, der eine Seitenwand 3, einen Boden und/oder eine Decke 4 des Spülbehälters 2 bildet,
- - In-Kontakt-Bringen des Randbereichs 12 des ersten Zuschnitts 7 mit dem Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' im noch unausgehärteten Zustand des Haftklebers 11,
- - Aushärten des Haftklebers 11 zum stoffschlüssigen Verbinden der beiden in Kontakt gebrachten Randbereiche 12, 17 der beiden Zuschnitte 7, 7'.
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Ferner kann es zweckmäßig sein, wenn ein zusätzliches mechanisches Fixieren der beiden Zuschnitte 7, 7', insbesondere in ihren Randbereichen 12, 17, bei ungehärtetem und/oder nicht getrocknetem Haftkleber 11 durchgeführt wird. Insbesondere kann es vorteilhaft sein, wenn das zusätzliche mechanische Fixieren der beiden Zuschnitte 7, 7' in ihren Randbereichen 12, 17 durch Vernieten, Verschweißen, Verlöten, Crimpen, Clinchen und/oder Verschrauben realisiert wird. Dadurch ist ein Weiterverarbeiten des Spülbehälters 2 und/oder weiteres Montieren der Geschirrspülmaschine 1 im noch unausgehärteten und/oder ungetrocknetem Zustand des Haftklebers 11 ermöglicht.
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Zweckmäßigerweise werden der erste Zuschnitt 7 und/oder der zweite Zuschnitt 7' aus Metall, insbesondere aus Edelstahl oder Chromstahl, gefertigt.
Vorzugsweise weist der Haftkleber 11 Silikon als flüssigkeitsabdichtendes Material auf.
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Insbesondere kann es zu Ausbildung einer ausreichenden Dichtfuge zweckmäßig sein, wenn der Haftkleber 11 auf den jeweilig relevanten Zuschnitt 7, 7' entlang dessen gesamten, kontaktseitigen Randbereich 12, 17, insbesondere wulstartig, aufgetragen wird.
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Zweckmäßigerweise wird der Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' flanschförmig nach innen oder nach außen bezüglich dem Spülraum 6 des Spülbehälters umgebogen, insbesondere umgekantet. Zusätzlich oder unabhängig hiervon kann auch der Randbereich 12 des ersten Zuschnitts 7 zweckmäßigerweise flanschförmig nach innen oder nach außen bezüglich dem Spülraum 6 des Spülbehälters umgebogen, insbesondere umgekantet, werden. Bevorzugt kann der Haftkleber 11 zwischen dem Randbereich 12 des ersten Zuschnitts 7 und dem Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' in einem Knickbereich einer Knicklinie 20 eingebracht sein, die durch das flanschförmige nach außen oder nach innen Biegen des Randbereichs 12 des ersten Zuschnitts 7 und/oder des Randbereichs 17 des zweiten Zuschnitts 7' geformt wird. Zur Montage des Spülbehälters werden der Randbereich 12 des ersten Zuschnitts 7 und der Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' mit dem am Randbereich 12 des ersten Zuschnitts 7 und/oder dem Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' kontaktseitig aufgetragenen Haftkleber 11 vorzugsweise weitgehend flächig überlappend aneinandergedrückt. Der zweite Zuschnitt ist dabei insbesondere als eine U-förmige Haube 13 ausgebildet, die die Seitenwände 3 und die Decke 4 des Spülbehälters 2 bildet. Nach dem In- Kontaktbringen des Randbereichs 12 des ersten Zuschnitts 7 mit dem Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' steht der Randbereich 12 des ersten Zuschnitts 7 in vorteilhafter Weise zumindest teilweise, insbesondere abschnittsweise, über den Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' über.
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Zweckmäßig kann es insbesondere sein, wenn das zusätzliche mechanische Fixieren der beiden Zuschnitte 7, 7' in ihren Randbereichen 12, 17 durch Umbiegen, Umkanten, Umknicken oder Bördeln des über den Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' überstehenden Teils des Randbereichs 12 des ersten Zuschnitts 7 um den dem Randbereich 17 des zweiten Zuschnitts 7' zugeordneten Rand 17a als Biegelinie vorgenommen wird.
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Auf diese Weise ist eine Geschirrspülmaschine, insbesondere Haushaltsgeschirrspülmaschine, mit einem Spülbehälter bereitgestellt, von dem mindestens eine erste Wand, insbesondere die jeweilige Seitenwand und/oder die Decke, bereits im Wesentlichen allein mittels eines Haftklebers mit mindestens einer zweiten Wand, insbesondere Rückwand, entlang einander kontaktierender Randbereiche weitgehend flüssigkeitsdicht fest verbunden ist, d.h. mindestens zwei Wandungsteile sind bei einem derartigen Spülbehälter miteinander verklebt und bereits durch diese Klebeverbindung miteinander fixiert, so dass aufwendige, zusätzliche mechanische Verbindungen zur Fixierung der Wandungsteile entfallen können. Insbesondere kann es genügen, lediglich mit Lückenabständen voneinander einzelne mechanische Fixierungen wie z.B. Klemm-, Steck-, Rastverbindungen oder dergleichen zwischen den jeweiligen, beiden miteinander zu verbindenden Wandungsteilen vorzusehen. Mit Hilfe derartiger Hilfsfixierungen lassen sich die beiden, jeweilig miteinander zu verbindenden Wandungsteile vorläufig lagesichem, bis sich der auf die Kontaktfläche des erstens und/oder zweiten Wandungsteils aufgebrachte Haftkleber ausgehärtet und sich eine hochfeste, stoffschlüssige Materialverbindung zwischen den beiden Wandungsteilen ausgebildet hat. Durch diese zwischenzeitliche Hilfsfixierung lassen sich die beiden Wandungsteile in gewünschte Fixierpositionen ausrichten. Zudem kann dadurch der Spülbehälter schon weiteren Montageschritten in einer Fertigungslinie zugeführt werden, noch bevor der Haftkleber getrocknet und ausgehärtet ist. Unerwünscht lange Wartezeiten, in denen der Spülbehälter nicht nachfolgenden Montageschritten zugeführt werden kann, sondern z.B. zur ausreichenden Aushärtung des Haftklebers in einer Warteposition sicher abgelegt wird oder verbleibt, können somit in vorteilhafter Weise entfallen. Insbesondere kann durch den Haftkleber entlang mindestens einer durchgehenden Dichtungslinie oder Dichtungsfläche zwischen den beiden Kontaktlinien oder Kontaktierungsflächen der beiden miteinander zu verbindenden Wandungsteile eine aufwendige Verschweißung entfallen. Auf diese Weise kann der Spülbehälter einfach und schnell hergestellt werden.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Geschirrspülmaschine
- 2
- Spülbehälter
- 3
- Seitenwände
- 4
- Decke
- 5
- Rückwand
- 6
- Spülraum
- 7
- Blechzuschnitt
- 8,9
- Innenfläche
- 10
- Klebespritzvorrichtung
- 11
- Haftkleber
- 12
- Randabschnitt
- 12a
- überstehender Randbereich
- 12b
- Ränder
- 13
- Haube
- 14
- Innenfläche
- 15,16
- Außenflächen
- 17
- Randbereiche
- 17a
- Ränder
- 18
- Außenfläche
- 19
- Montagevorrichtung
- 20
- Knicklinie
- d
- Länge
- D
- Entfernung
- S1-S4
- Montageschritt