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DE102009001513A1 - Fahrzeug zur Unterstützung einer auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs gerichteten Krafteinwirkung eines Nutzers - Google Patents

Fahrzeug zur Unterstützung einer auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs gerichteten Krafteinwirkung eines Nutzers Download PDF

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DE102009001513A1
DE102009001513A1 DE102009001513A DE102009001513A DE102009001513A1 DE 102009001513 A1 DE102009001513 A1 DE 102009001513A1 DE 102009001513 A DE102009001513 A DE 102009001513A DE 102009001513 A DE102009001513 A DE 102009001513A DE 102009001513 A1 DE102009001513 A1 DE 102009001513A1
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DE
Germany
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vehicle
user
drive system
vehicle according
wheel
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009001513A
Other languages
English (en)
Inventor
Steffen Petereit
Amos Albert
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE102009001513A priority Critical patent/DE102009001513A1/de
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Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60L15/20Methods, circuits, or devices for controlling the traction-motor speed of electrically-propelled vehicles for control of the vehicle or its driving motor to achieve a desired performance, e.g. speed, torque, programmed variation of speed
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug (1) zur Unterstützung einer auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs (1) gerichteten Krafteinwirkung eines Nutzers (3) mit mindestens einem von einem elektrischen Antriebssystem (7) antreibbaren Rad (16) und einer Bedieneinheit (4) zur Erfassung einer Nutzervorgabe für Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs (1), wobei eine Regeleinrichtung (5) zur Regelung des Antriebssystems (7) aufgrund mindestens eines Sollwerts vorgesehen ist. Dabei ist eine Berechnungseinrichtung (6) zur Bestimmung des Sollwerts aufgrund der Nutzervorgabe unter Berücksichtigung eines Referenzmodells vorgesehen.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Fahrzeug zur Unterstützung einer auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs gerichteten Krafteinwirkung eines Nutzers, mit mindestens einem von einem elektrischen Antriebssystem antreibbaren Rad und einer Bedieneinheit zur Erfassung einer Nutzervorgabe für Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs, wobei eine Regeleinrichtung zur Regelung des Antriebssystems aufgrund eines Sollwerts vorgesehen ist.
  • Stand der Technik
  • Fahrzeuge der eingangs genannten Art sind aus dem Stand der Technik bekannt. Beispielsweise beschreibt die DE 20 2004 010 854 U1 einen Transportwagen mit zwei jeweils von einem unter Last anlaufenden, drehrichtungsumkehrbaren Elektromotor angetriebenen Rollen. Die Energieversorgung des Elektromotors ist durch eine Steuer- und Regeleinheit beherrscht, die in Abhängigkeit von einer Krafteinwirkung eines Nutzers auf einen Schiebebügel des Wagens die Elektromotoren ansteuert.
  • Ebenfalls bekannt sind Rasenmäher, die eine Brennkraftmaschine zum Antrieb von Schneideblättern aufweisen. Das Schieben des Rasenmähers durch beispielsweise hohes Gras oder an Steigungen erfordert jedoch einiges an Kraftaufwand. Daher werden teilweise Räder des Rasenmähers über ein Untersetzungsgetriebe von der Brennkraftmaschine angetrieben. Dabei kann auch ein schaltbares Getriebe Anwendung finden, sodass das Antreiben der Räder über zwei oder mehr schaltbare Gänge vorgesehen ist. Auch Rasenmäher mit stufenloser Getriebe sind bekannt. Bei dieser Variante wird über die Bedieneinheit eine bestimmte Antriebsgeschwindigkeit der Räder fest vorgegeben. Solche Radantriebe finden aber bisher ausschließlich Anwendung bei Rasenmähern, die ü ber eine Brennkraftmaschine verfügen. Rasenmäher haben im Allgemeinen sowohl vorne als auch hinten an starren Achsen drehfest angeordnete Räder. Für eine Richtungsänderung des Rasenmähers, also um beispielsweise um Ecken zu manövrieren, muss der Nutzer den Rasenmäher zum Beispiel um eine hintere Achse drehen, also die Bedieneinheit herunterdrücken, sodass die Vorderräder angehoben werden und der Rasenmäher um die Hinterräder gedreht werden kann. Insbesondere in verwinkelten Gärten und unter Büschen kann eine solche Vorgehensweise mühevoll sein.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Demgegenüber weist das Fahrzeug mit den in Anspruch 1 genannten Merkmalen den Vorteil auf, dass es eine einfachere Handhabung ermöglicht. Dies wird erreicht, indem eine Berechnungseinrichtung zur Bestimmung des Sollwerts aufgrund der Nutzervorgabe unter Berücksichtigung eines Referenzmodells vorgesehen ist. Das Fahrzeug ist dabei zur Unterstützung der auf die Fortbewegung des Fahrzeugs gerichteten Krafteinwirkung des Nutzers ausgelegt. Das bedeutet, dass die Krafteinwirkung des Nutzers durch das Fahrzeug mittels des antreibbaren Rads unterstützt wird. Es findet also prinzipiell eine Verstärkung der von dem Nutzer aufgebrachten Kraft statt. Das Antriebssystem weist beispielsweise einen Elektromotor auf, wobei das mindestens eine Rad von diesem angetrieben wird. Es können mehrere Räder von einem Elektromotor angetrieben, aber auch jedem Rad ein eigener Elektromotor zugeordnet sein. Die Krafteinwirkung des Nutzers, also die Nutzervorgabe für Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs, wird mit Hilfe der Bedieneinheit erfasst. Diese dient also beispielsweise zur manuellen Führung des Fahrzeugs. Die Nutzervorgabe wird von der Berechnungseinrichtung in einen Sollwert umgesetzt, wobei das Referenzmodell berücksichtigt wird. Es soll also aus der vorgegebenen Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung der Sollwert für das Antriebssystem bestimmt werden. Mittels des Referenzmodells, das in der Berechnungseinrichtung abgelegt ist, wird der Sollwert derart bestimmt, dass sich das Fahrzeug wie ein gewünschtes Referenzfahrzeug verhält. Das Referenzmodell kann dabei beispielsweise ein Dynamikmodell sein, also die Dynamik des Fahrzeugs beeinflussen. Durch die Berücksichtigung des Referenzmodells lässt sich beispielsweise das haptische Gefühl des Fahrzeugs, die Kraftverstärkung oder das Nachlaufverhalten einstellen. Dabei kann das Referenzmodell optional an Kundenwünsche angepasst werden.
  • Die Berechnungseinrichtung kann des Weiteren derart ausgebildet sein, dass der Nutzer das Referenzmodell aus einer Mehrzahl von Referenzmodellen auswählen kann. Auf diese Weise kann der Nutzer Einfluss auf das Fahr- beziehungsweise Dynamikverhalten des Fahrzeugs nehmen. Aufgrund des Sollwerts soll anschließend das Antriebssystem mittels der Regeleinrichtung geregelt werden. Dabei wird der aufgrund des Referenzmodells bestimmte Sollwert an dem Antriebssystem eingestellt. Der Sollwert kann beispielsweise eine Sollgeschwindigkeit oder ein Sollmoment sein, welche aufgrund der Nutzervorgabe bestimmt sind. Es kann vorgesehen sein, dass eine geringe Krafteinwirkung des Nutzers in eine geringe Sollgeschwindigkeit und eine höhere Krafteinwirkung in eine höhere Sollgeschwindigkeit umgesetzt wird. Es sind verschiedene Ausführungsformen des Fahrzeugs vorgesehen, die den Nutzer in der Antriebsfunktion und/oder bei einem Rangieren, Lenken oder Manövrieren unterstützen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens zwei Räder des Fahrzeugs mittels des Antriebssystems, insbesondere getrennt voneinander, antreibbar sind. Um den Nutzer bei der Fortbewegung des Fahrzeugs effektiv zu unterstützen, sind mindestens zwei der Räder des Fahrzeugs angetrieben. Dabei kann es vorgesehen sein, dass die Räder gemeinsam antreibbar sind, also beispielsweise auf einer gemeinsamen, angetriebenen Achse sitzen, oder getrennt voneinander antreibbar sind. In diesem Fall kann jedem der Räder ein eigener Elektromotor zugeordnet sein. In diesem Fall ist ein Differenzialantrieb realisiert, wobei sowohl Drehrichtung als auch Drehzahl der Räder getrennt voneinander geregelt werden können. Dadurch kann das Fahrzeug auf einfache Weise Lenkbewegungen ausführen.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass mindestens ein weiteres Rad drehbeweglich und/oder schwenkbar an dem Fahrzeug vorgesehen ist. Das weitere Rad ist dabei nicht antreibbar. Das Rad soll als Schwenkrad oder als Schwenkrolle ausgeführt sein, um die Manövrierfähigkeit des Fahrzeugs zu erhöhen. Insbesondere in Verbindung mit dem Differenzialantrieb kann das Fahrzeug auf diese Weise Lenkbewegungen ausführen. Es kann selbstverständlich ebenso vorgesehen sein, dass das antreibbare Rad des Fahrzeugs schwenkbar an diesem angebracht ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass dem schwenkbaren, weiteren Rad eine Arretierung und/oder Schwenkvorrichtung zugeordnet ist. Mittels der Arretierung soll das weitere Rad in Schwenkrichtung festgesetzt werden. Das bedeutet, dass es keine weitere Schwenkbewegung durchführen kann, sobald die Arretierung aktiviert ist. Die Arretierung kann manuell oder elektrisch aktivierbar vorgesehen sein. In ersterem Fall muss der Nutzer die Arretierung von Hand aktivieren, in letzterem Fall kann die Arretierung von einem System des Fahrzeugs, insbesondere auf Wunsch des Nutzers, aktiviert werden. Auf diese Weise ist es möglich, einen Geradeauslauf des Fahrzeugs zu unterstützen, sodass die gewünschte Fahrtrichtung nicht verlassen werden kann. Dem weiteren Rad kann zusätzlich oder alternativ auch die Schwenkvorrichtung zugeordnet sein. Diese ermöglicht ein gesteuertes Verschwenken des weiteren Rads. Auf diese Weise kann eine Lenkung des Fahrzeugs realisiert sein. Die Schwenkvorrichtung kann selbstverständlich ebenso an dem antreibbaren Rad vorgesehen sein, sodass auch ein gesteuertes Verschwenken dieses Rads möglich ist.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Rad von dem Antriebssystem entkoppelbar ist. Dies ist insbesondere vorgesehen, um das Fahrzeug in einem Notbetrieb weiterverwenden zu können, wenn das elektrische Antriebssystem, die Regeleinrichtung und/oder die Berechnungseinrichtung defekt ist. In diesem Fall verhält sich das Fahrzeug wie ein nicht unterstütztes Fahrzeug, es wird also keinerlei Unterstützung des Nutzers zur Fortbewegung des Fahrzeugs durchgeführt.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Regelgröße eine Sollgeschwindigkeit und/oder ein Solldrehmoment ist. Im Falle der Sollgeschwindigkeit wird die Krafteinwirkung des Nutzers in die entsprechende Sollgeschwindigkeit umgerechnet. Es liegt also eine Kraft-Geschwindigkeits-Kopplung vor. Das Fahrzeug verhält sich in diesem Fall so, dass beispielsweise zum Beibehalten einer bestimmten Geschwindigkeit bei einem Bergauffahren dieselbe Kraft aufgebracht werden muss, wie auf einer Ebene beziehungsweise beim Bergabfahren. Alternativ kann jedoch auch ein Sollmoment bestimmt werden. In diesem Fall wird die Krafteinwirkung des Nutzers in eine Kraft, also das Sollmoment, übersetzt. Es liegt somit eine Kraft-Kraft-Kopplung vor. Auf diese Weise wird eine Kraftverstärkung durchgeführt, das heißt, einer bestimmten Kraft an der Bedieneinheit ist eine entsprechende Antriebskraft beziehungsweise das entsprechende Sollmo ment zugeordnet. In diesem Fall verhält sich das Fahrzeug derart, dass beispielsweise zum Beibehalten einer bestimmten Geschwindigkeit des Fahrzeugs beim Bergauffahren eine größere Krafteinwirkung des Nutzers notwendig ist, als auf einer Ebene beziehungsweise beim Bergabfahren.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Berechnungseinrichtung zur Anpassung des Referenzmodells und/oder eines Regelparameters der Regeleinrichtung an ein Nutzerverhalten ausgebildet ist. Die Charakteristik des Referenzmodells oder der Regelparameter soll demnach an den Nutzer des Fahrzeugs oder an ein Einsatzgebiet automatisch angepasst werden. Auf diese Weise wird ein selbstständiges Einlernen beziehungsweise Anpassen des Referenzmodells erzielt. Das Einlernen ist dabei im Sinne eines MRAC(Model Reference Adaptive Control)-Reglers vorgesehen. Wenn der Nutzer beispielsweise ein dynamisches Bedienverhalten aufweist, können Verstärkungsparameter des Referenzmodells oder der Regelparameter derart erhöht werden, dass das gewünschte dynamischere Bediengefühl des Fahrzeugs erzeugt ist. Bei einem vorsichtigen Benutzer, der beispielsweise nur eine geringe Krafteinwirkung auf das Fahrzeug beziehungsweise die Bedieneinheit aufbringt, werden die Verstärkungsparameter beziehungsweise der Regelparameter so angepasst, dass die Verstärkung verringert wird. Diese Vorgehensweise kann auch zur Anpassung an verschiedene Arbeitsaufgaben sinnvoll sein, beispielsweise um das Fahrzeug in einer engen Umgebung zu rangieren. In diesem Fall ist es sinnvoll, ein „vorsichtig” reagierendes Fahrzeug zu haben. Die Anpassung des Referenzmodells sieht auch vor, dass dieses an geänderte Umgebungsbedingungen, wie beispielsweise hoher/niedriger Rollwiderstand, weicher/harter Untergrund, beladen/unbeladen angepasst wird. Die Berechnungseinrichtung ist demnach derart ausgebildet, dass das Referenzmodell nach einem Optimierungsverfahren verändert wird, sodass sich das Fahrzeug auch bei veränderten äußeren Bedingungen, also beispielsweise einer Beladung des Fahrzeugs, wie das Referenzfahrzeug verhält. Die gleiche Krafteinwirkung des Nutzers auf ein beladenes und ein nicht beladenes Fahrzeug soll also in beiden Fällen in demselben Fahrzeugverhalten resultieren. Auf diese Weise kann der Bedienaufwand des Fahrzeugs deutlich verringert werden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht eine Vorrichtung zur Neigungsmessung und/oder zur Erfassung von mindestens einem Betriebsparameter des Antriebs systems und/oder des Rads vor. Die Vorrichtung zur Neigungsmessung ist zur Bestimmung der Neigung des Fahrzeugs vorgesehen. Diese kann beispielsweise in die Bestimmung des Sollwerts einfließen. Alternativ oder zusätzlich kann der Betriebsparameter des Antriebssystems, beispielsweise ein Motorstrom, eine Drehzahl oder dergleichen und/oder der Betriebsparameter des Rads, insbesondere dessen Drehzahl, erfasst werden. Auch diese Größen können in die Bestimmung des Sollwerts einfließen. Die Drehzahl des Antriebssystems oder des Rads kann beispielsweise mit einem Drehratensensor überwacht werden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Regeleinrichtung zur Schlupfverhinderung des Rads ausgebildet ist. Mittels der Regeleinrichtung soll verhindert werden, dass das Rad auf dem Untergrund des Fahrzeugs rutscht. Dies kann insbesondere in Verbindung mit geeigneten Sensoren, also beispielsweise einem Drehratensensor des Rads, einem Encoder des Antriebssystems und/oder einem Sensor zur Bestimmung des Motorstroms vorgesehen sein.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass eine Energieversorgung für das Antriebssystem mindestens eine Batterie, einen Akkumulator, eine Brennstoffzelle, einen von einer Brennkraftmaschine angetriebenen Generator und/oder eine Kabelverbindung zu einer externen Stromquelle aufweist. Die Energieversorgung des Antriebssystems ist also auf mehrere Arten realisierbar.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Antriebssystem in einem Generatorbetrieb zur Rückgewinnung von Bewegungsenergie vorgesehen ist. Es kann ein Rekuperationsbetrieb durchgeführt werden, wobei sich das Antriebssystem in dem Generatorbetrieb befindet. Der Generatorbetrieb kann durchgeführt werden, um das Fahrzeug insbesondere zur Umsetzung der Nutzervorgabe, abzubremsen. Die in dem Generatorbetrieb gewonnene Energie kann beispielsweise in dem Akkumulator zwischengespeichert werden und nachfolgend zum Betrieb des Antriebssystems verwendet werden.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht ein Aktivierungsmittel zur Aktivierung des Fahrzeugs vor. Das Aktivierungsmittel verhindert ein unbeabsichtiges Bewegen des Fahrzeugs. Das Aktivierungsmittel muss von dem Nutzer betätigt werden, sodass das Aktivieren des Fahrzeugs ausschließlich durch diesen vorgenommen werden kann. Beispielsweise kann das Fahrzeug gebremst werden, wenn keine Nutzervorgabe an der dem Aktivierungsmittel beziehungsweise der Bedieneinheit des Fahrzeugs erfasst wird. Bei einem Rasenmäher kann in diesem Fall zusätzlich das Mähwerk gestoppt werden (hands-on-detection). Auf diese Weise ist ein unbeabsichtigter Betrieb des Fahrzeugs wirkungsvoll verhindert. Das Aktivierungsmittel ist vorteilhafterweise Bestandteil der Bedieneinheit.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Bedieneinheit mindestens einen Bediengriff aufweist. Der Bediengriff ist zum Ergreifen des Bedienteils durch den Nutzer vorgesehen. Es sind verschiedene Ausführungsformen denkbar. Beispielsweise kann der Bediengriff ein Joystick, ein Bügelgriff oder ein Hörner-Griff sein. Vorzugsweise weist der Bediengriff dabei das Aktivierungsmittel zur Nutzerdetektierung auf, das heißt, bei Abwesenheit des Nutzers können geeignete Maßnahmen eingeleitet werden, das Fahrzeug beispielsweise gestoppt werden. Insbesondere der Joystick und der Hörner-Griff sind zunächst für eine Bedienung des Fahrzeugs mit einer Hand des Nutzers ausgelegt. Die Bedieneinheit kann jedoch mehrere Bediengriffe aufweisen, sodass auch eine Bedienung des Fahrzeugs mit beiden Händen möglich ist. An der Bedieneinheit können auch weitere Bedienelemente, wie beispielsweise Schalter, Taster, optische Anzeigen und Ähnliches angebracht sein.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass die Bedieneinheit zur Erfassung der Nutzervorgabe mindestens einen Dehnmessstreifen, einen leitenden und/oder kapazitativen Schaum und/oder einen Schiebegriff aufweist. Auch eine Kombination aus diesen Elementen ist dabei möglich. Der Dehnmessstreifen ist bevorzugt an einer Stelle des Fahrzeugs vorgesehen, an welcher die Krafteinwirkung des Nutzers anliegt. Der Dehnmessstreifen kann auf einem Trägerelement aufgeklebt oder aufgeschweißt sein (beispielsweise durch Laserschweißen). Das Trägerelement ist dabei bevorzugt als tauschbares Element ausgeführt. Ebenso kann ein Schaum mit leitenden und/oder kapazitativen Eigenschaften zur Erfassung der Nutzervorgabe vorgesehen sein. Der Schaum ist dabei gegebenenfalls zur Erkennung der gewünschten Fahrtrichtung in Sensorabschnitte segmentiert. Der Schaum kann zum Schutz vor äußeren Einflüssen auch mit einer Umhüllung ausgestattet sein. Weiterhin ist ein Schiebegriff möglich, der beispielsweise über eine Federrückstellung oder eine Rückstellung durch elastische Elemente wie Gummielemente verfügt. Der Schiebegriff basiert dabei auf einer kapazitativen, induktiven oder resistiven Erkennung der Nutzervorgabe. In einer Kombination der vorstehend genannten Elemente ist es beispielsweise möglich, den Messstreifen zur Erfassung der gewünschten Geschwindigkeit und einen Schiebegriff zur Erfassung der gewünschten Fahrtrichtung zu verwenden. Der Schiebegriff kann dabei eine in Gummipuffern gelagerte Griffhülse sein, wobei eine Querverschiebung der Griffhülse kapazitativ oder induktiv erkannt wird.
  • Eine Weiterbildung der Erfindung sieht vor, dass das Fahrzeug ein Arbeitsgerät, insbesondere Gartenarbeitsgerät, ein Transportfahrzeug, eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder ein Anhänger ist. Das Arbeitsgerät ist beispielsweise eine Kehrmaschine, eine Schneefräse oder ein Schneeräumgerät. Das Gartenarbeitsgerät ist zum Beispiel ein Rasenmäher oder ein Vertikutierer/Aerifizierer. Ebenso ist es möglich, das Fahrzeug als Rollstuhl, Gehhilfe oder Transportwagen auszubilden. Ebenso möglich ist die Ausbildung als Anhänger, beispielsweise Fahrradanhänger. Hier erfolgt die Krafteinwirkung des Nutzers beispielsweise an der Deichsel des Anhängers.
  • Die Erfindung wird im Folgenden anhand der in der Zeichnung dargestellten Ausführungsbeispiele näher erläutert, ohne dass eine Beschränkung der Erfindung erfolgt. Es zeigen:
  • 1 einen schematischen Signallaufplan des Fahrzeugs,
  • 2 ein Schaltbild eines Regelkreises, bestehend aus Fahrzeug und Nutzer,
  • 3 eine Ausführungsvariante des Fahrzeugs in einer perspektivischen Darstellung,
  • 4 das Fahrzeug mit einer Transporttasche,
  • 5 eine Ausführungsform eines Bediengriffs einer Bedienereinheit des Fahrzeugs in Form einer Griffhülse mit einer Spannungsteilereinheit,
  • 6 eine weitere Ausführungsform des Bediengriffs in Form einer Griffhülse mit zumindest zwei Sensoren, und
  • 7 eine Ausführungsform der Bedieneinheit mit zwei beweglichen Griffhülsen, die jeweils einen Sensor aufweisen.
  • Die 1 zeigt die Funktionsweise eines in 3 dargestellten Fahrzeugs 1 anhand eines Signallaufplans 2. Dabei ist ein als Kreis symbolisch dargestellter Nutzer 3 des Fahrzeugs 1 vorgesehen, der einerseits dem Fahrzeug 1 Nutzervorgaben zukommen lässt und andererseits anhand des aktuellen oder des veränderten Verhaltens des Fahrzeugs 1 eine Rückkopplung erfährt. Aufgrund der Rückkopplung kann der Nutzer 3 wiederum seine Vorgaben beibehalten oder aber so anpassen, dass sich das gewünschte Fahrverhalten des Fahrzeugs 1 einstellt. Der Nutzer 3 ist demzufolge Teil eines Regelkreises, der eine Bedieneinheit 4, eine Regeleinrichtung 5, eine Berechnungseinrichtung 6, ein Antriebssystem 7 und eine Fahrzeugmechanik 8 umfasst. Zusätzlich ist ein Aktivierungsmittel 9 vorgesehen, durch welches das Fahrzeug 1 aktivierbar ist, also von einem Ruhezustand in eine Betriebszustand und umgekehrt versetzt werden kann.
  • Zwischen dem Nutzer 3 und der Bedieneinheit 4 besteht eine mechanische Wirkverbindung 10. Über diese gibt der Nutzer 3 eine Kraft, die auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs 1 gerichtet ist, an die Bedieneinheit 4 und damit an das Fahrzeug 1 ab. Eine weitere mechanische Wirkverbindung 11 liegt zwischen dem Nutzer 3 und dem Aktivierungsmittel 9 vor. Es kann jedoch auch vorgesehen sein, dass das Aktivierungsmittel 9 in der Bedieneinheit 4 integriert ist, sodass die Wirkverbindungen 10 und 11 zusammenfallen. Die Bedieneinheit 4 dient zur Erfassung einer Vorgabe des Nutzers 3 für eine Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1. Diese Nutzervorgabe wird anhand einer elektrischen Wirkverbindung 12 an die Berechnungseinrichtung 6 geleitet. Diese bestimmt aus der Nutzervorgabe unter Berücksichtigung eines Referenzmodells einen Sollwert zur Regelung des Antriebssystems 7. Der Sollwert kann beispielsweise eine Sollgeschwindigkeit oder ein Solldrehmoment sein. Das Antriebssystem 7 wird von der Regeleinrichtung 5 aufgrund des von der Berechnungseinrichtung 6 bestimmten Sollwerts geregelt. Dies ist über eine elektronische Wirkverbindung 13 vorgesehen, über welche beispielsweise Steuersignale von der Regeleinrichtung 5 an das Antriebssystem 7 übertragen werden. Zur Realisierung der Regelung ist die Rückverbindung 14 vorgesehen, über welche Zustandsinformationen des Antriebssystems 7 an die Regeleinrichtung 5 geleitet werden. Die Regelein richtung 5 und/oder die Berechnungseinrichtung 6 ist zusätzlich über eine Wirkverbindung 15 mit dem Aktivierungsmittel 9 verbunden.
  • Das Antriebssystem 7 wirkt auf in 3 dargestellte Räder 16 des Fahrzeugs 1, die an das Antriebssystem 7 gekoppelt sind. Die Räder 16 sind Bestandteil der Fahrzeugmechanik 8, zwischen dem Antriebssystem 7 und der Fahrzeugmechanik 8 liegt also eine mechanische Wirkverbindung 17 vor. Der Nutzer 3 bekommt über eine Wirkverbindung 18 eine haptische Rückmeldung über den Zustand des Fahrzeugs 1 beziehungsweise der Fahrzeugmechanik 8. Der Nutzer 3 bildet also mit dem Fahrzeug 1 in Form der Bedieneinheit 4, der Regeleinrichtung 5, dem Antriebssystem 7 und der Fahrzeugmechanik 8 einen Regelkreis 19. Der Nutzer 3 ist dabei Bestandteil der Regelstrecke. Die Nutzervorgaben, die der Nutzer 3 über die Bedieneinheit 4 an das Fahrzeug 1 gibt, umfasst eine gewünschte Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1. Zusätzlich wird über das Aktivierungsmittel 9 eine Fahrzeugaktivierung signalisiert.
  • Aus der 1 wird deutlich, dass es vorgesehen ist, zunächst mittels der Berechnungseinrichtung 6 den Sollwert zu bestimmen und anschließend das Antriebssystem 7 mittels der Regeleinrichtung 5 auf diesen Sollwert einzustellen beziehungsweise zu regeln. Die Berechnungseinrichtung 6 bestimmt den Sollwert aufgrund der Nutzervorgabe unter Berücksichtigung des Referenzmodells. Das Referenzmodell beschreibt dabei das Verhalten eines Referenzfahrzeugs. Das Fahrzeug 1 soll sich also so verhalten, wie es das Referenzfahrzeug unter Einwirkung der von dem Nutzer aufgebrachten Kraft tun würde. Das Fahrzeug 1 soll sich also unabhängig von Fahrwiderständen, die beispielsweise durch Beladung, Untergrundbeschaffenheit und/oder Steigungen bewirkt werden, zu jeder Zeit genauso dynamisch verhalten wie das zuvor definierte Referenzfahrzeug. Auf diese Weise kann der Bedienaufwand des Fahrzeugs 1 deutlich reduziert werden. Der Regelkreis 19 arbeitet folglich nach dem Prinzip der Modell-Referenz-Regelung.
  • Durch Vorgabe des Referenzfahrzeugs lassen sich Kundenwünsche realisieren, wie etwa das haptische Gefühl des Fahrzeugs, die Verstärkung des Regelkreises 19 oder ein Nachlaufverhalten. Es kann also ein beliebiges Verhalten des Fahrzeugs 1 simuliert werden. Beispielsweise kann ein leichtgängiges oder schwergängiges Verhalten erzeugt werden oder eine bestimmte Trägheitsmasse und/oder ein bestimmtes Trägheitsmoment des Fahrzeugs 1 wiedergegeben werden. Das Referenzmodell ist dabei insbesondere ein Dynamikmodell, die Berechnungseinrichtung bestimmt also den Sollwert im Wesentlichen zeitabhängig von der Nutzervorgabe. Es kann daher vorgesehen sein, dass das Fahrzeug 1 auch noch – aufgrund einer simulierten Massenträgheit beziehungsweise Nachlaufzeit – in Bewegung ist, obwohl der Nutzer 3 keine oder eine anderweitige Nutzervorgabe an die Bedieneinheit abgibt.
  • Die 2 zeigt ein Schaltbild 20 des Regelkreises 19. Es ist erkennbar, dass der Nutzer 3 einen Einfluss auf das in der Berechnungseinrichtung 6 abgelegte Referenzmodell sowie auf die Regeleinrichtung 5 hat. Sowohl die Berechnungseinrichtung 6 als auch die Regeleinrichtung 5 muss sich auf die von dem Nutzer 3 an das Fahrzeug 1 abgegebene Kraft einstellen. Für die Regeleinrichtung 5 bedeutet dies, dass sie das Antriebssystem 7 derart einstellen muss, dass trotz der Krafteinwirkung des Nutzers 3 die gewünschte Geschwindigkeit beziehungsweise das gewünschte Drehmoment vorliegt. Der Einfluss des Nutzers 3 auf die Regeleinrichtung 5 ist durch einen Pfeil 21, der Einfluss auf die Berechnungseinrichtung 6 durch einen Pfeil 22 symbolisiert. Die Berechnungseinrichtung 6 beeinflusst die Regeleinrichtung 5, wie durch einen Pfeil 23 dargestellt. Die Berechnungseinrichtung 6 berechnet aus der Nutzervorgabe (Pfeil 22) den Sollwert und leitet diese an die Regeleinrichtung 5 weiter. Die Regeleinrichtung 5 hat ihrerseits, wie durch einen Pfeil 24 gekennzeichnet, Einfluss auf die Fahrzeugmechanik 8, die das Antriebssystem 1 des Fahrzeugs 1 einschließt. Die Fahrzeugmechanik 8 beeinflusst ihrerseits die Regeleinrichtung 5 (Pfeil 25). Über einen Pfeil 26 ist der Einfluss der Fahrzeugmechanik 8 auf eine Umgebung des Fahrzeugs 1 beziehungsweise den Nutzer 3 dargestellt.
  • Zusätzlich kann in dem Regelkreis 19 eine Anpassungseinheit 27 vorgesehen sein, welche sowohl von der Berechnungseinrichtung 6, das heißt dem Sollwert, als auch der Fahrzeugmechanik beeinflusst ist (Pfeile 28, 29). Die Anpassungseinheit 27 dient dazu, die Charakteristik der Regeleinrichtung 5 anzupassen. Zu diesem Zweck bestimmt die Anpassungseinheit 27 Regelparameter und leitet diese an die Regeleinrichtung 5 weiter (Pfeil 30). Die Regelparameter werden beispielsweise aufgrund eines Nutzerverhaltens festgelegt. Dabei ist insbesondere ein selbstständiges Einlernen vorgesehen. Es kann ebenfalls eine Adaption des Referenzmodells vorgesehen sein, wie durch den Pfeil 31 angedeutet. Bei spielsweise kann das Referenzmodell von dem Nutzer 3 aus unterschiedlichen Referenzmodellen ausgewählt werden. Eine Auswahl des von der Berechnungseinrichtung 6 verwendeten Referenzmodells kann beispielsweise über Wahlschalter erfolgen.
  • Die 3 zeigt beispielhaft den wesentlichen Aufbau des Fahrzeugs 1, das hier als Transportfahrzeug ausgebildet ist. Dargestellt ist das Antriebssystem 7, welches zum Antrieb der Räder 16 dient. Das Fahrzeug weist weitere Räder 32 auf, welche drehbeweglich an dem Fahrzeug 1 befestigt sind. Die weiteren Räder 32 sind dabei einzeln gelagert, sind also nicht drehfest auf einer gemeinsamen Achse vorgesehen. Das Antriebssystem 7 und die Räder 16 sind derart ausgebildet, dass ein Differenzialantrieb vorliegt, die Räder 16 als unabhängig voneinander von dem Antriebssystem 7 antreibbar sind. Zu diesem Zweck kann beispielsweise jedem der Räder 16 ein eigener Elektromotor (nicht dargestellt) zugeordnet sein. Eine Energieversorgung 33, unter anderem zur Versorgung des Antriebssystems 7, der Berechnungseinrichtung 6 und der Regeleinrichtung 5 mit elektrischer Energie ist in dem in der 3 dargestellten Beispiel derart angeordnet, dass ein möglichst tiefliegender Schwerpunkt des Fahrzeugs 1 gewährleistet ist. Die Energieversorgung 33 kann beispielsweise eine Batterie, einen Akkumulator, eine Brennstoffzelle oder einen von einer Brennkraftmaschine angetriebenen Generator aufweisen. Auch eine Kabelverbindung zu einer externen Stromquelle kann vorgesehen sein. Ebenfalls Bestandteil des Fahrzeugs 1 sind die Regeleinrichtung 5 und die Berechnungseinrichtung 6. Diese sind oberhalb des Fahrwerks des Fahrzeugs 1 angeordnet und befinden sich in einem Zwischenraum eines Griffgestänges 34. An dem Griffgestänge 34 ist außerdem ein Bediengriff 35, der hier als Bügelgriff ausgebildet ist, vorgesehen, der die Bedieneinheit 4 aufweist.
  • In der 4 ist das Fahrzeug 1 mit einer Transporttasche 36 bestückt und weist zudem Räder 16 auf, die jeweils drei zueinander um 120° versetzte Einzelräder 37 aufweisen. Dieses aus mehreren Einzelrädern 37 zusammengesetzte Rad 16 erleichtert das Überwinden von Treppenstufen, indem alle drei Einzelräder 37 gleichzeitig durch ein mittig angetriebenes Sonnenrad, über einen Zahnradeingriff oder mittels einer Kette oder über einen Riemen angetrieben werden.
  • In der 5 ist ein Bediengriff 35 gezeigt, der mit einer Griffhülse 38 versehen ist und zur Vorgabe der Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1 dient. Bei dieser Ausführungsvariante ist die Griffhülse 38 in Längsrichtung des Bediengriffs 35 an demselben gleitend angeordnet. Über zwei Rückstellfedern 39 wird die Griffhülse 38 in einer neutralen, mittigen Position gehalten. An der Griffhülse 38 ist ein Abgreifer 40 angeordnet; der einen Kontakt zu einem Widerstandsdraht 41 herstellt. Der Widerstandsdraht 41 ist fest mit dem Bediengriff 35 verbunden. Die Anordnung stellt somit einen Spannungsteiler 42 dar. In Abhängigkeit der Position des Abgreifers 40 beziehungsweise der Griffhülse 38 liegt eine entsprechende Messspannung an dem Abgreifer 40 an. Durch eine elektronische Schaltung, insbesondere Brückenschaltung, lässt sich auf die Position der Griffhülse 38 beziehungsweise die von dem Nutzer 3 gewünschte Fahrtrichtung schließen.
  • Neben der Fahrtrichtung des Fahrzeugs 1 kann der Nutzer 3 über die Griffhülse 38 auch die gewünschte Geschwindigkeit vorgeben. Hierzu wendet der Nutzer 3 an der Griffhülse 38 eine Kraft auf, die über entsprechende Sensoren erfasst wird. Die Krafterfassung kann beispielsweise anhand einer Kraft-, Weg- oder Drehmomentenmessung erfolgen. Die erfasste Kraft, also die von dem Nutzer 3 gewünschte Geschwindigkeit, wird zusammen mit der gewünschten Richtung in den Sollwert umgerechnet. Die von dem Nutzer 3 auf das Fahrzeug 1 ausgeübte Kraft ist also auf den Vortrieb 1 des Kraftfahrzeugs gerichtet und wird durch das Fahrzeug 1, nach Erfassen der aufgebrachten Kraft, verstärkt.
  • Die 6 zeigt eine Ausführungsform für einen Bediengriff 35, mit welchem eine kombinierte Erfassung der gewünschten Geschwindigkeit und Fahrtrichtung möglich ist. Hierbei wird über mindestens zwei Sensoren 43, insbesondere Piezoelemente oder Dehnmessstreifen, die durch den Nutzer 3 eingeleitete Kraft beziehungsweise das Drehmoment erfasst, um daraus die Nutzervorgabe zur ermitteln. Die Sensoren 43 werden dabei über Signalleitungen 44 angesteuert.
  • 7 zeigt eine weitere Bauform des Bediengriffs 35, bei der das Fahrzeug 1 von dem Nutzer 3 beidhändig geführt wird, wie es beispielsweise bei Sackkarren, Transportrollern oder Rasenmähern der Fall ist. Dabei sind die Sensoren 43 in zwei Griffabschnitten 45 vorgesehen, sodass ein getrenntes Erfassen der von der jeweiligen Hand des Nutzers 3 aufgebrachten Kraft möglich ist. Auch in dem in 7 dargestellten Beispiel sind die Sensoren 43 über die Signalleitungen 44 ansteuerbar. Die Sensoren 43 sind jeweils in einer Griffhülse 38 vorgesehen.
  • In einer besonders bevorzugten Ausführungsform ist das Fahrzeug 1 ein Gartenarbeitsgerät, insbesondere ein Rasenmäher. Zu diesem Zweck ist das Fahrzeug 1 mit einem Mähwerk und optional mit einem Mähgutaufnahmebehälter ausgestattet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 202004010854 U1 [0002]

Claims (15)

  1. Fahrzeug (1) zur Unterstützung einer auf eine Fortbewegung des Fahrzeugs (1) gerichteten Krafteinwirkung eines Nutzers (3), mit mindestens einem von einem elektrischen Antriebssystem (7) antreibbaren Rad (16) und einer Bedieneinheit (4) zur Erfassung einer Nutzervorgabe für Geschwindigkeit und/oder Fahrtrichtung des Fahrzeugs (1), wobei eine Regeleinrichtung (5) zur Regelung des Antriebssystems (7) aufgrund mindestens eines Sollwerts vorgesehen ist, gekennzeichnet durch eine Berechnungseinrichtung (6) zur Bestimmung des Sollwerts aufgrund der Nutzervorgabe unter Berücksichtigung eines Referenzmodells.
  2. Fahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens zwei Räder (16) des Fahrzeugs (1) mittels des Antriebssystems (7) insbesondere getrennt voneinander, antreibbar sind.
  3. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass mindestens ein weiteres Rad (32) drehbeweglich und/oder schwenkbar an dem Fahrzeug (1) vorgesehen ist.
  4. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass dem schwenkbaren, weiteren Rad (32) eine Arretierung und/oder Schwenkvorrichtung zugeordnet ist.
  5. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Rad (16) von dem Antriebssystem (7) entkoppelbar ist.
  6. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Regelgröße eine Sollgeschwindigkeit und/oder ein Solldrehmoment ist.
  7. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Berechnungseinrichtung (6) zur Anpassung des Referenzmodells und/oder eines Regelparameters der Regeleinrichtung (5) an ein Nutzerverhalten ausgebildet ist.
  8. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Vorrichtung zur Neigungsmessung und/oder zur Erfassung von mindestens einem Betriebsparameter des Antriebssystems (7) und/oder des Rads (6).
  9. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Regeleinrichtung (5) zur Schlupfverhinderung des Rads (16) ausgebildet ist.
  10. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Energieversorgung (33) für das Antriebssystem mindestens eine Batterie, einen Akkumulator, eine Brennstoffzelle, einen von einer Brennkraftmaschine angetriebenen Generator und/oder eine Kabelverbindung zu einer externen Stromquelle aufweist.
  11. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Antriebssystem (7) in einem Generatorbetrieb zur Rückgewinnung von Bewegungsenergie vorgesehen ist.
  12. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Aktivierungsmittel (9) zur Aktivierung des Fahrzeugs (1).
  13. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (4) mindestens einen Bediengriff (35) aufweist.
  14. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedieneinheit (4) zur Erfassung der Nutzervorgabe mindestens einen Dehnmessstreifen, einen leitenden und/oder kapazitativen Schaum und/oder einen Schiebegriff aufweist.
  15. Fahrzeug gemäß einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass das Fahrzeug (1) ein Arbeitsgerät, insbesondere Gartenarbeitsgerät, ein Transportfahrzeug, eine Gehhilfe, ein Rollstuhl oder ein Anhänger ist.
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