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DE102009000305B4 - Pyrolysefeste Gargerätevorrichtung - Google Patents

Pyrolysefeste Gargerätevorrichtung Download PDF

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Abstract

Gargerätevorrichtung (10) mit einer Muffeleinheit (12), einem zumindest teilweise von der Muffeleinheit (12) begrenzten Garraum (14) und wenigstens einer Verschiebeeinheit (16), die, zur Führung eines Halterungsteils (18), innerhalb des Garraums (14) beweglich angeordnet ist, und mit einer Schutzeinheit (20), die einen Schutzraum (21) für die Verschiebeeinheit (16) bildet, gekennzeichnet durch eine Verschlusseinheit (22), die dazu vorgesehen ist, den Schutzraum (21) in Einführrichtung (24) der Verschiebeeinheit (16) zumindest teilweise zu verschließen.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Gargerätevorrichtung mit einer Muffeleinheit nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Aus der Druckschrift DE 198 25 323 B4 ist ein Backofen mit einem in einer Muffel geführten Halterungsteil zur Aufnahme mehrerer Gargutträger bekannt, wobei das Halterungsteil und die Gargutträger mittels starr mit dem Halterungsteil verbundener Schlitten entlang von Führungselementen in eine Entnahmeposition gefahren werden können, in der sie sich im Wesentlichen außerhalb eines Innenraums der Muffel befinden, wodurch eine gute Zugänglichkeit der Gargutträger erreicht werden kann.
  • Die seit vielen Jahren bekannte Technik einer Selbstreinigung eines Gargeräts durch Pyrolyse ( US 3 121 158 A ) erfordert Temperaturen im Innenraum einer Muffel von ca. 500°C.
  • Aus der Druckschrift DE 102 40 146 A1 ist ein Backofen mit einem in einer Ofenmuffel horizontal geführten Halterungsteil zur Aufnahme und Halterung einer Gargutauflage, das zwischen einer Garposition in der Ofenmuffel und einer zumindest teilweise vor dieser liegenden Entnahmeposition verschiebbar ist, bekannt, wobei das Halterungsteil zwei Halteelemente aufweist, die an gegenüberliegenden Seitenwänden und beabstandet zu einer Oberseite bzw. einer Unterseite der Ofenmuffel angeordnet sind.
  • Aus der Druckschrift DE 39 22 843 A1 ist eine Anordnung eines mit Teleskopauszügen ausgestatteten Backofens bekannt, wobei die Teleskopauszüge zur Auflage der Back- und Gargutauflage dienen sowie jeweils aus einer Führungsstange und einem Rollen- oder Kugel-Führungskäfig bestehen, wobei letztere die Führungsstangen kreuzförmig umgreifen und die Seitenwände des Backofenraumes mit Schutzwänden bekleidet sind, wobei die Kugelführungs-Käfige raumfest im Backofenraum angeordnet und die Führungsstangen ausziehbar sind.
  • Aus der Druckschrift DE 10 2004 030 899 A1 ist ein Linearführungssystem für einen Auszug in einem Schubkastensystem, einem Backofen oder ähnlichem bekannt, mit einem Auszug, der ein Trägerelement und zwei sich seitlich des Trägerelementes nach hinten erstreckende, längliche Führungen umfaßt, wenigstens einem Paar stationärer Außenschienen die in horizontaler Erstreckung auf der Innenseite einer Korpuswand montiert sind, und an jeder Außenschiene einem Schlitten, der entlang der Länge der Außenschiene verfahrbar an dieser gelagert ist, Eingriffsmitteln zum Ineingriffbringen der Führung des Auszuges mit dem Schlitten, Verriegelungsmitteln zum Verriegeln des Schlittens gegen ein Verfahren entlang der Außenschiene, welche für ein Verriegeln des Schlittens in einer bezüglich des Verfahrweges des Auszuges ausgezogenen Stellung ausgelegt sind, wobei die Verriegelungsmittel zum Verriegeln des Schlittens gegen ein Verfahren entlang der Außenschiene so ausgelegt sind, dass sie den Schlitten gegen ein Verfahren verriegeln, wenn die Führung des Auszuges mit dem Schlitten außer Eingriff gebracht wird, und den Schlitten für ein Verfahren entlang der Außenschiene entriegeln, wenn die Führung des Auszuges mit dem Schlitten in Eingriff gebracht wird.
  • Die Aufgabe der Erfindung besteht insbesondere darin, eine gattungsgemäße Vorrichtung mit verbesserten Eigenschaften hinsichtlich Einfachheit und Raumbedarf unter Gewährleistung einer Pyrolysefestigkeit und unter Beibehaltung eines Bedienungskomforts hinsichtlich einer guten Zugänglichkeit der Gargutträger bereitzustellen.
  • Die Aufgabe wird gemäß der Erfindung durch die Merkmale des Anspruchs 1 gelöst, während vorteilhafte Ausgestaltungen und Weiterbildungen der Erfindung den Unteransprüchen entnommen werden können.
  • Die Erfindung geht aus von einer Gargerätevorrichtung mit einer Muffeleinheit, einem zumindest teilweise von der Muffeleinheit begrenzten Garraum und wenigstens einer Verschiebeeinheit, die, zur Führung eines Halterungsteils, innerhalb des Garraums beweglich angeordnet ist. Unter einer „Muffeleinheit“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein hitzebeständiger Einsatz einer Gargerätevorrichtung in Kombination mit einer den Einsatz umgebenden Isolierung verstanden werden. Unter einem „Garraum“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein maximales Volumen verstanden werden, das seitlich von seitlichen Innenwänden der Muffeleinheit, in der Tiefe von äußeren Abmessungen von potentiell in einem Gargerät in einer Garposition konfigurierbaren Gargutträgern sowie einer senkrecht zu einer Gargutträgerebene gemessenen Höhe eines Innenraums der Muffeleinheit aufgespannt wird.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Gargerätevorrichtung eine Schutzeinheit umfasst, die einen Schutzraum für die Verschiebeeinheit bildet. Vorteilhaft kann die Verschiebeeinheit während einer Selbstreinigung eines Gargeräts durch einen Pyrolysevorgang in den Schutzraum geführt werden. Unter einem „Schutzraum“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere ein Raum verstanden werden, der gegenüber den Auswirkungen äußerer Einflüsse, insbesondere gegen eine Einwirkung von Hitze, einen Schutz bietet. Innerhalb des Schutzraums ist die Verschiebeeinheit gegenüber einer äußeren Einwirkung zumindest besser geschützt, als wenn sie der äußeren Einwirkung direkt im Garraum ausgesetzt wäre. Zudem wird vorgeschlagen, dass die Gargerätevorrichtung eine Verschlusseinheit aufweist, die dazu vorgesehen ist, den Schutzraum in Einführrichtung der Verschiebeeinheit zumindest teilweise zu verschließen. Vorteilhaft kann ein zumindest teilweise in Einführrichtung der Verschiebeeinheit verschlossener Schutzraum durch eine Vermeidung eines Wärmeeintrags einen besonders guten Schutz für die Verschiebeeinheit bieten.
  • Durch die Möglichkeit einer Verbringung in den Schutzraum kann die Verschiebeeinheit vor den Auswirkungen äußerer Einflüsse, insbesondere vor einer Wirkung einer Strahlungs- und/oder Konvektionshitze, geschützt werden, so dass vorteilhaft die Anforderungen an eine Temperaturbeständigkeit von in der Verschiebeeinheit verwendeten Materialien gesenkt werden können. Vorteilhaft kann die Verschiebeeinheit besonders Platz sparend unter Gewährleistung der Pyrolysefestigkeit integriert werden. Darüber hinaus bietet die Schutzeinheit die Möglichkeit, einen Schutz vor einer Verschmutzung der Verschiebeeinheit während eines Garvorgangs zu erreichen, was sich vorteilhaft auf eine Lebensdauer der Verschiebeeinheit und durch einen verminderten Reinigungsaufwand auch vorteilhaft auf einen Benutzerkomfort auswirken kann.
  • In einer weiteren Ausgestaltung ist der Schutzraum zumindest teilweise außerhalb des Garraums angeordnet. Vorteilhaft kann dann die Anforderung an die Temperaturbeständigkeit der in der Verschiebeeinheit verwendeten Materialien verringert werden.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Schutzeinheit zumindest teilweise einstückig mit der Muffeleinheit ausgebildet ist. Vorzugsweise ist die Schutzeinheit insbesondere teilweise einstückig mit einer Innenwand der Muffeleinheit ausgebildet. Durch die einstückige Ausbildung der Schutzeinheit mit der Muffeleinheit kann eine besonders einfache Lösung für die Pyrolysefestigkeit und eine platzsparende Bauweise erreicht werden. Besonders vorteilhaft ist eine Ausgestaltung, in der die Schutzeinheit zumindest teilweise doppelwandig ausgebildet ist. Durch eine doppelwandige Ausgestaltung kann das Verschiebeelement besonders gut vor der Wirkung der Strahlungs- und/oder Konvektionshitze geschützt werden. Vorzugsweise ist eine äußere Wand der Schutzeinheit einstückig mit der Innenwand der Muffeleinheit ausgebildet, wodurch eine platzsparende Bauweise erreicht werden kann.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung ist das Halterungsteil zumindest teilweise einstückig mit der Verschlusseinheit ausgebildet. Vorteilhaft kann dadurch der zumindest teilweise Verschluss der Schutzeinheit in der Einführrichtung der Verschiebeeinheit besonders einfach durch ein Verschieben des Halterungsteils, vorzugsweise in eine Garposition, hergestellt werden.
  • Es wird vorgeschlagen, dass die Verschiebeeinheit zumindest teilweise einstückig mit dem Halterungsteil ausgebildet ist, wodurch sich eine besonders einfache Lösung zur Verschiebung des Halterungsteils ergeben kann.
  • Weiterhin wird vorgeschlagen, dass die Gargerätevorrichtung wenigstens ein im Wesentlichen innerhalb des Garraums angeordnetes Führungselement zur Führung der Verschiebeeinheit umfasst. Unter „im Wesentlichen“ soll in diesem Zusammenhang verstanden werden, dass sich mehr als 60% einer Länge des Führungselements, bevorzugt mehr als 70% einer Länge des Führungselements, innerhalb des Garraums befinden. Durch eine entsprechende Ausführung kann eine konstruktiv einfache Lösung und eine kompakte Bauweise erreicht werden.
  • Vorzugsweise ist das Führungselement an der Innenwand der Muffeleinheit positioniert, wodurch sich vorteilhaft eine platzsparende Bauweise ergeben kann. Vorzugsweise kann das Führungselement als Profilschiene ausgebildet sein, die an der Innenwand der Muffeleinheit angebracht ist. Eine Absenkung der Temperatur innerhalb der Schutzeinheit kann während des Pyrolysevorgangs vorteilhaft erreicht werden, wenn die Profilschiene in unmittelbarer Nähe zur Schutzeinheit an eine Stelle der Muffeleinheit mit einem niedrigen Temperaturniveau thermisch angekoppelt ist. Unter „thermisch angekoppelt“ soll in diesem Zusammenhang insbesondere verstanden werden, dass eine mechanische Verbindung zwischen der Profilschiene und einem anderen Element der Muffeleinheit oder des Gargeräts mit einer niedrigeren Temperatur existiert, über die in zumindest einem Betriebszustand ein Wärmefluss von der Profilschiene zu diesem Element der Muffeleinheit fließt.
  • Mit besonderem Vorteil sind innerhalb des Garraums mindestens zwei Führungselemente, je eines zu beiden Seiten des Halterungsteils, an der Innenwand der Muffeleinheit befestigt, wodurch eine gleichmäßige Aufnahme der Kräfte und eine einfache Verfahrbarkeit des Halterungsteils erreicht werden kann. Besonders vorteilhaft hinsichtlich eines zu einer Garung nutzbaren Raums bei gleicher Größe der Muffeleinheit ist das Führungselement einstückig mit der Innenwand der Muffeleinheit ausgebildet, wodurch zusätzliche Bauteile, Bauraum, Montageaufwand und Kosten eingespart werden können.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung umfasst die Verschiebeeinheit mindestens ein Rollelement, wodurch eine leichte Verschiebbarkeit des Halterungsteils erreichen werden kann. Vorzugsweise sind die Querschnittsformen des zumindest einen Rollelements und des zumindest einen fest angeordneten Führungselements aufeinander abgestimmt, wodurch eine kompakte Bauweise erzielt werden kann. Vorzugsweise ist ein Tragelement zu einer Lagerung des zumindest einen Rollelements einstückig mit dem Halterungsteil ausgebildet. Besonders vorteilhaft lässt sich durch die Verwendung eines ersten Rollelements und zumindest eines weiteren in der Verschiebeeinheit angeordneten Gleit- oder Rollelements eine besonders präzise und leichtgängige Führung bei einer Verschiebung des Halterungsteils erzielen.
  • Ferner wird vorgeschlagen, dass die Verschiebeeinheit eine Verkürzungseinheit aufweist, die zur Verkürzung einer Erstreckung der Verschiebeeinheit in wenigstens einem Zustand vorgesehen ist. Die Verkürzungseinheit kann durch verschiedene, dem Fachmann als sinnvoll erscheinende Einheiten gebildet sein, jedoch vorzugsweise durch ineinander verschiebbare Teilelemente der Verschiebeeinheit, so dass sich bei Einwirken einer Kraft in Richtung des Führungselements die Verschiebeeinheit verkürzen kann. Bei einem Verschieben des Halteträgers in die Garposition kann durch ein Ineinanderschieben der Teilelemente die Erstreckung der Verschiebeeinheit vorteilhaft reduziert werden, wodurch sich eine besonders kompakte Bauweise bei gewährleisteter Pyrolysefestigkeit erreichen lässt.
  • In einer weiteren vorteilhaften Ausgestaltung weist die Verschiebeeinheit ein Federelement auf. Vorzugsweise wird das Federelement durch ein Verschieben des Halteträgers in die Garposition zusammengedrückt, wobei vorteilhaft durch Ausnutzung einer im Federelement gespeicherten potentiellen Energie ein besonders guter Bedienkomfort bei einem Verschieben des Halteträgers nach einem Öffnen des Gargeräts erzielt werden kann.
  • Weitere Vorteile ergeben sich aus der folgenden Zeichnungsbeschreibung. In den Zeichnungen sind Ausführungsbeispiele der Erfindung dargestellt. Die Zeichnungen, die Beschreibung und die Ansprüche enthalten zahlreiche Merkmale in Kombination. Der Fachmann wird die Merkmale zweckmäßigerweise auch einzeln betrachten und zu sinnvollen weiteren Kombinationen zusammenfassen.
  • Es zeigen:
    • 1 ein Gargerät in Seitenansicht mit einem Halterungsteil in einer Garposition,
    • 2 ein Gargerät in Seitenansicht mit ausgezogenem Halterungsteil in einer Entnahmeposition,
    • 3 eine Detailansicht einer Schutzeinheit mit einer Verschiebeeinheit aus 1 in der Garposition und
    • 4 eine Vorderansicht eines Führungselements mit einer darin geführten Verschiebeeinheit.
  • 1 zeigt ein Gargerät mit einer Gargerätevorrichtung 10 in einer Garposition. Die Gargerätevorrichtung 10 umfasst eine Muffeleinheit 12 und einen teilweise von der Muffeleinheit 12 begrenzten Garraum 14. Die Innenwand 15 der Muffeleinheit 12 ist von einer Isolierung 13 zur Wärmedämmung umgeben. Ein Zugang zum Innenraum des Gargeräts wird über eine Gargerätetür 36 hergestellt, die mittels eines Scharniers zum Öffnen nach unten geschwenkt werden kann (2). Im Innenraum der Muffeleinheit 12 befindet sich ein Halterungsteil 18 zur Aufnahme mehrerer Gargutträger 38, von denen exemplarisch ein Gargutträger 38 (1 und 2) dargestellt ist.
  • Der Abstand zwischen einem in der 1 links dargestellten vorderen und einem rechts dargestellten hinteren Rand des Garguträgers 38 definiert in der gezeigten Garposition eine Tiefe des Garraums 14. Eine Höhe des Innenraums der Muffeleinheit 12 begrenzt den Garraum 14 in der Höhe; eine Breite des Garraums 14 ist durch eine Breite des Innenraums der Muffeleinheit 12, senkrecht zur Zeichenebene, gegeben. Die Gargerätevorrichtung 10 weist zwei Verschiebeeinheiten 16 auf, die, zur Führung des Halterungsteils 18, innerhalb des Garraums 14 beweglich angeordnet sind. Jeweils eine der Verschiebeeinheiten 16 ist an jeder von beiden Seiten im oberen Bereich des Halterungsteils 18 teilweise einstückig angeformt.
  • Zwei Schutzeinheiten 20, die außerhalb des Garraums 14 angeordnet sind und die Isolierung 13 der Muffeleinheit 12 durchdringen, bilden in der in 1 gezeigten Garposition der Gargerätevorrichtung 10 jeweils einen Schutzraum 21 für jeweils eine darin befindliche Verschiebeeinheit 16. Jede der beiden Schutzeinheiten 20 ist teilweise doppelwandig ausgeführt (siehe 3), wobei der Außenmantel 23 jeder der Schutzeinheiten 20 einstückig mit der Muffeleinheit 12, insbesondere mit einer Innenwand 15 der Muffeleinheit 12, ausgebildet ist.
  • Das Halterungsteil 18 umfasst an jeder seiner beiden Seiten im oberen Bereich jeweils eine mit dem Halterungsteil 18 einstückig und als Verschlussdeckel ausgebildete Verschlusseinheit 22, die dazu vorgesehen ist, den durch die Schutzeinheit 20 gebildeten Schutzraum 21 in Einführrichtung 24 der Verschiebeeinheit 16 zumindest teilweise zu verschließen.
  • Jede der beiden Verschiebeeinheiten 16 ist in je einem im Wesentlichen innerhalb des Garraums 14 angeordneten Führungselement 34 zur Führung des Halterungsteils 18 beweglich angeordnet.
  • 3 zeigt Details der Verschiebeeinheit 16 in der Position der 1 in einer Seitenansicht. Jede Verschiebeeinheit 16 umfasst zwei Rollelemente 28, die in einer aus der Innenwand 15 der Muffel nach außen geprägten Rille als Führungselement 34 geführt werden (4).
  • Jede der Verschiebeeinheiten 16 weist eine Verkürzungseinheit 30 auf, die zwei Teilelemente 40, 42 umfasst, die durch Einwirkung einer Kraft in Richtung des Führungselements 34 ineinander geschoben werden können und zur Verkürzung einer Länge der Verschiebeeinheit 16 in der Garposition vorgesehen ist (1 und 3), wodurch die Schutzeinheit 20 besonders kurz ausgeführt werden kann. In einem teilweise ausgezogenen Zustand des Halterungsteils 18 weist jede der Verkürzungseinheiten 30 ihre maximale Länge auf (2), wodurch die bei einem Verfahren des Halterungsteils 18 auftretenden Kräfte und Drehmomente besonders gut kompensiert werden können.
  • Jede der Verschiebeeinheiten 16 weist außerdem ein Federelement 32 auf, das sich in der Garposition in einem gespannten Zustand befindet (3). Bei Öffnen der Gargerätetür 36 erleichtert die durch die Federelemente 32 freigegebene Energie das Verfahren des Halterungsteils 18.
  • Zur Vorbereitung eines Garvorgangs wird das Halterungsteil 18 bei geöffneter Gargerätetür 36 nach vorne in eine Entnahmeposition verfahren (2) und mit dem beschickten Gargutträger 38 bestückt. Anschließend wird das Halterungsteil 18 nach hinten in den Innenraum der Muffeleinheit 12 verschoben, wobei das Halterungsteil 18 mittels der beiden Verschiebeeinheiten 16 an beiden Seiten der Innenwand 15 der Muffeleinheit 12 in den Führungselementen 34 geführt wird. Vor einem Erreichen der Garposition (1) werden die Verschiebeeinheiten 16 durch die Verfahrbewegung des Halterungsteils 18 in die Schutzräume 21 der Schutzeinheiten 20 eingeführt. Wenn das zuerst in die Schutzeinheit 20 eingeführte Teilelement 42 der Verschiebeeinheit 16 an der Rückwand der Schutzeinheit 20 anschlägt, werden bei weiterem Verfahren des Halterungsteils 18 die Teilelemente 40, 42 der Verkürzungseinheit 30 in der Verschiebeeinheit 16 ineinander geschoben und das Federelement 32 in der Verschiebeeinheit 16 zusammengedrückt, bis die Garposition erreicht ist. Auf diese Weise nehmen die Verschiebeeinheiten 16 in der Garposition einen kleineren Raum ein als im ausgezogenen Zustand des Halterungsteils 18. In der Garposition des Halterungsteils 18, die identisch ist mit einer Position der Gargerätevorrichtung 10 während eines Pyrolysevorgangs, decken die Verschlusseinheiten 22 die Schutzräume 21 der Schutzeinheiten 20 ab.
  • Nach Beendigung eines Garvorgangs wird zunächst die Gargerätetür 36 geöffnet. Das Verfahren des Halterungsteils 18 nach vorne wird durch eine nicht näher beschriebene Entriegelungseinheit initiiert, wobei die in dem zusammengedrückten Federelement 32 gespeicherte Energie frei und die Verfahrbewegung unterstützt wird. Die Verschlusseinheiten 22 werden im weiteren Verlauf der Verfahrbewegung des Halterungsteils 18 von den Schutzeinheiten 20 abgehoben, die Verschiebeeinheiten 16 werden aus den Schutzeinheiten 20 herausgefahren und die Verkürzungseinheiten 30 der Verschiebeeinheiten 16 werden durch Auseinandergleiten der Teilelemente 40, 42 auf ihre volle Länge gestreckt, wodurch sich beim Verfahren des Halterungsteils 18 auftretende Kräfte und Drehmomente besser kompensieren lassen und das Halterungsteil 18 sich leichtgängig und ohne ein Verkanten in die Entnahmeposition (2) verfahren lässt.
  • Bezugszeichenliste
  • 10
    Gargerätevorrichtung
    12
    Muffeleinheit
    13
    Isolierung
    14
    Garraum
    15
    Innenwand
    16
    Verschiebeeinheit
    18
    Halterungsteil
    20
    Schutzeinheit
    21
    Schutzraum
    22
    Verschlusseinheit
    23
    Außenmantel
    24
    Einführrichtung
    28
    Rollelement
    30
    Verkürzungseinheit
    32
    Federelement
    34
    Führungselement
    36
    Gargerätetür
    38
    Gargutträger
    40
    Teilelement
    42
    Teilelement

Claims (10)

  1. Gargerätevorrichtung (10) mit einer Muffeleinheit (12), einem zumindest teilweise von der Muffeleinheit (12) begrenzten Garraum (14) und wenigstens einer Verschiebeeinheit (16), die, zur Führung eines Halterungsteils (18), innerhalb des Garraums (14) beweglich angeordnet ist, und mit einer Schutzeinheit (20), die einen Schutzraum (21) für die Verschiebeeinheit (16) bildet, gekennzeichnet durch eine Verschlusseinheit (22), die dazu vorgesehen ist, den Schutzraum (21) in Einführrichtung (24) der Verschiebeeinheit (16) zumindest teilweise zu verschließen.
  2. Gargerätevorrichtung (10) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzeinheit (20) zumindest teilweise außerhalb des Garraums (14) angeordnet ist.
  3. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzeinheit (20) zumindest teilweise einstückig mit der Muffeleinheit (12) ausgebildet ist.
  4. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Schutzeinheit (20) zumindest teilweise doppelwandig ausgestaltet ist.
  5. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch ein Halterungsteil (18), das zumindest teilweise einstückig mit der Verschlusseinheit (22) ausgebildet ist.
  6. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinheit (16) zumindest teilweise einstückig mit dem Halterungsteil (18) ausgebildet ist.
  7. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch wenigstens ein im Wesentlichen innerhalb des Garraums (14) angeordnetes Führungselement (34) zur Führung der Verschiebeeinheit (16).
  8. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass > die Verschiebeeinheit (16) mindestens ein Rollelement (28) umfasst
  9. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinheit (16) eine Verkürzungseinheit (30) aufweist, die zur Verkürzung einer Erstreckung der Verschiebeeinheit (16) in wenigstens einem Zustand vorgesehen ist.
  10. Gargerätevorrichtung (10) nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Verschiebeeinheit (16) ein Federelement (32) aufweist.
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