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DE102009000137A1 - Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen und Insassenschutzvorrichtung - Google Patents

Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen und Insassenschutzvorrichtung Download PDF

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DE102009000137A1
DE102009000137A1 DE102009000137A DE102009000137A DE102009000137A1 DE 102009000137 A1 DE102009000137 A1 DE 102009000137A1 DE 102009000137 A DE102009000137 A DE 102009000137A DE 102009000137 A DE102009000137 A DE 102009000137A DE 102009000137 A1 DE102009000137 A1 DE 102009000137A1
Authority
DE
Germany
Prior art keywords
air cushion
vehicle
buttocks
thigh
vehicle seat
Prior art date
Legal status (The legal status is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the status listed.)
Withdrawn
Application number
DE102009000137A
Other languages
English (en)
Inventor
Lucian Eppel
Jens Schrader
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Robert Bosch GmbH
Original Assignee
Robert Bosch GmbH
Priority date (The priority date is an assumption and is not a legal conclusion. Google has not performed a legal analysis and makes no representation as to the accuracy of the date listed.)
Filing date
Publication date
Application filed by Robert Bosch GmbH filed Critical Robert Bosch GmbH
Priority to DE102009000137A priority Critical patent/DE102009000137A1/de
Publication of DE102009000137A1 publication Critical patent/DE102009000137A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • B60RVEHICLES, VEHICLE FITTINGS, OR VEHICLE PARTS, NOT OTHERWISE PROVIDED FOR
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    • B60R21/0134Electrical circuits for triggering passive safety arrangements, e.g. airbags, safety belt tighteners, in case of vehicle accidents or impending vehicle accidents including means for detecting collisions, impending collisions or roll-over responsive to imminent contact with an obstacle, e.g. using radar systems
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Abstract

Die vorliegende Erfindung betrifft eine Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) mit zumindest einem verformbaren Gesäß-Luftpolster (170a, 170b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anordenbar ist. Ferner umfasst die Insassenschutzvorrichtung zumindest ein Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich einer Rückenlehne des Fahrzeugsitzes (160) anordenbar ist sowie eine Verbindungseinheit (180a, 180b), mittels der das Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) mit dem Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) verbindbar ist und die eine steuerbare Ventileinheit aufweist. Die Insassenschutzvorrichtung weist weiterhin eine Schnittstelle auf, die ausgebildet ist, um ein Signal von einer Unfallsensorik (110, 120, 130) zu empfangen. Schließlich weist die Insassenschutzvorrichtung eine Steuereinheit (200) auf, die ausgebildet ist, um ansprechend auf das von der Unfallsensorik empfangene Signal die Ventileinheit des Verbindungssystems derart anzusteuern, dass ein Gasfluss eines Gases von dem Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) das Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) ermöglicht wird.

Description

  • Stand der Technik
  • Die vorliegende Erfindung betrifft ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen gemäß Anspruch 1, ein Steuergerät gemäß Anspruch 2, ein Computerprogramm gemäß Anspruch 3 sowie eine Insassenschutzvorrichtung gemäß Anspruch 4.
  • Neuere Sicherheitsanforderungen für Kraftfahrzeuge erfordern ein verstärktes Augenmerk auf Aspekte des Insassenschutzes. Zur Vermeidung von Verletzungen von Fahrzeuginsassen konnte dabei die Airbag-Technologie hervorragende Resultate liefern. Jedoch ist festzustellen, dass auch bei der Verwendung von Airbags noch schwerwiegende Verletzungen der Fahrzeuginsassen auftreten können, wenn beispielsweise die betroffenen Personen durch die Einwirkungen der Kräfte nach einem Unfall nicht in einer vorbestimmten Position gehalten werden können. In diesem Fall kann der Airbag nicht seine vollständige Schutzwirkung entfalten. Beispielsweise könnte der Fahrzeuginsasse durch die auftretenden Kräfte nach einem Unfall unter seinem Sitzgurt durchrutschen und sich somit aus dem optimalen Wirkungsfeld eines Frontalairbags weg bewegen.
  • Um ein solches Durchrutschen eines Fahrzeuginsassen unter einem Sitzgurt zu verhindern oder zumindest zu erschweren wurde in der DE 10 2008 001 506 ein pneumatisches Sicherheitssystem mit einer Unterdruck- und Speicherfunktion vorgestellt bei der im Kniebereich eines Fahrzeugsitzes zwei Blasen angeordnet sind. Durch das Füllen dieser Blasen kann das Knie bei bzw. unmittelbar vor einem Unfall angehoben werden, so dass ein Durchrutschen des Fahrzeuginsassen unter dem Sitzgurt erschwert wird (dies wird auch als Anti-Submarining- Funktion bezeichnet). Die Blasen im Kniebereich des Fahrzeugsitzes können mittels des Überdruckspeichers gefüllt und mittels des Unterdruckspeichers entleert werden. Die Verwendung eines solchen Druckspeichers ermöglicht dabei eine geringe Ansprechzeit ohne das elektrische Bordnetz des Fahrzeugs zu belasten. Zugleich kann eine schnelle Entlüftung bei geringen Leitungsquerschnitten durch die Verwendung von Unterdruck erfolgen. Jedoch ist immer ein Über- bzw. Unterdruckspeicher zum Befüllen oder Entleeren der entsprechenden Blasen erforderlich, der ein zusätzliches Gewicht im Fahrzeug bildet und teils ein erhebliches Volumen im Fahrzeug belegt.
  • Offenbarung der Erfindung
  • Vor diesem Hintergrund wird mit der vorliegenden Erfindung ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, weiterhin ein Steuergerät, das dieses Verfahren verwendet, ein entsprechendes Computerprogrammprodukt sowie schließlich Insassenschutzvorrichtung gemäß den nebengeordneten Patentansprüchen vorgestellt. Vorteilhafte Ausgestaltungen ergeben sich aus den jeweiligen Unteransprüchen und der nachfolgenden Beschreibung.
  • Die vorliegende Erfindung schafft eine Insassenschutzvorrichtung mit folgenden Merkmalen:
    • – zumindest einem verformbaren Gesäß-Luftpolster, das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes anordenbar ist;
    • – zumindest einem Oberschenkel-Luftpolster, das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich einer Vorderkante des Fahrzeugsitzes anordenbar ist;
    • – einer Verbindungseinheit, mittels der das Gesäß-Luftpolster mit dem Oberschenkel-Luftpolster verbindbar ist und die eine steuerbare Ventileinheit umfasst;
    • – eine Schnittstelle, die ausgebildet ist, um ein Signal von einer Unfallsensorik zu empfangen, und
    • – eine Steuereinheit, die ausgebildet ist, um ansprechend auf das von der Unfallsensorik empfangene Signal die Ventileinheit des Verbindungssystems derart anzusteuern, dass ein Gasfluss eines Gases von dem Gesäß-Luftpolster in das Oberschenkel-Luftpolster ermöglicht wird.
  • Ferner schafft die vorliegende Erfindung ein Verfahren zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, wobei das Verfahren ein verformbares Gesäß-Luftpolster verwendet, das im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes unter einer Fahrzeugsitzfläche anordenbar ist (so dass ein auf dem Fahrzeugsitz sitzender Insasse durch sein Körpergewicht einen Druck auf das in dem Gesäß-Luftpolster befindliche Gas ausüben kann) und wobei das Verfahren die folgenden Schritte umfasst:
    • – Empfangen eines Signals von einer Unfallsensorik des Fahrzeugs; und
    • – Ansteuern einer Ventileinheit derart, dass, ansprechend auf das empfangene Signal der Unfallsensorik, ein Gasfluss eines Gases von dem verformbaren Gesäß-Luftpolsters in ein mit dem Gesäß-Luftpolster verbindbares Oberschenkel-Luftpolster ermöglicht wird, das im Bereich der Vorderkante des Fahrzeugsitzes unter einer Fahrzeugsitzfläche anordenbar ist.
  • Ferner schafft die vorliegende Erfindung ein Steuergerät, das zur Ausführung des vorstehenden Verfahrens ausgebildet ist. Auch durch diese Ausführungsvariante der Erfindung in Form eines Steuergeräts kann ein Durchrutschen des Fahrzeuginsassen unter einem Sitzgurt schnell und effizient gelöst werden.
  • Unter einem Steuergerät kann vorliegend ein elektrisches Gerät verstanden werden, das Sensorsignale verarbeitet und in Abhängigkeit davon Steuersignale ausgibt. Das Steuergerät kann eine Schnittstelle aufweisen, die hard- und/oder softwaremäßig ausgebildet sein kann. Bei einer hardwaremäßigen Ausbildung können die Schnittstellen beispielsweise Teil eines sogenannten System-ASICs sein, der verschiedenste Funktionen des Steuergeräts beinhaltet. Es ist jedoch auch möglich, dass die Schnittstellen eigene, integrierte Schaltkreise sind oder zumindest teilweise aus diskreten Bauelementen bestehen. Bei einer softwaremäßigen Ausbildung können die Schnittstellen Softwaremodule sein, die beispielsweise auf einem Mikrocontroller neben anderen Softwaremodulen vorhanden sind.
  • Von Vorteil ist auch ein Computerprogramm (bzw. Computerprogrammprodukt) mit Programmcode, der auf einem maschinenlesbaren Träger wie einem Halbleiterspeicher, einem Festplattenspeicher oder einem optischen Speicher gespeichert ist und zur Durchführung und/oder Ansteuerung von Schritten des Verfahrens nach einem der vorstehend beschriebenen Ausführungsformen verwendet wird, wenn das Programm auf einem Steuergerät oder einer Datenverarbeitungsanlage ausgeführt wird.
  • Die vorliegende Erfindung basiert auf der Erkenntnis, dass die Nutzung der Masse des Fahrzeuginsassen als treibende Kraft zur gleichzeitigen Entlüftung der (zumindest einen) Luftblase(n) unter dem Gesäß des Fahrzeuginsassen (d. h. unter der Sitzfläche) und zur Befüllung von (zumindest einer) Luftblase(n) im Bereich des/der Oberschenkel(s) (Oberschenkelauflage) eingesetzt werden kann. Dies kann (ansprechend auf ein Signal einer Unfallsensorik) mittels eines steuerbaren Ventils erreicht werden, das ein schnelles Überströmen der Luft ermöglicht. Die Luftpolster in der Sitzfläche im Bereich der Rückenlehne dienen dabei als Luftspeicher zur Befüllung des/der Luftpolster im Bereich der Vorderkante des Fahrzeugsitzes (d. h. in der Oberschenkelauflage).
  • Die vorliegende Erfindung bietet den Vorteil, dass für die schnelle Entlüftung weder ein Unterdruckspeicher noch eine Pumpe erforderlich ist. Dies ist für die vorgesehene Anwendung von großem Nutzen, da das elektrische Fahrzeug-Bordnetz im Anwendungsfall (d. h. im Precrash-Fall vor einem Unfall) ohnehin stark belastet ist und durch die hier vorgeschlagene Funktionalität nur eine sehr geringe Last hinzu käme. Durch das Absenken des Fahrzeuginsassen im Bereich des Gesäßes und das Aufpolstern im Bereich der Oberschenkelauflage wird zusätzlich die Sitzmulde, die bei jedem normalen Einsitzen in den Sitz entsteht, quasi vertieft. Die vertiefte Sitzmulde wirkt bei einem Unfall wie ein zusätzliches Rückhaltesystem. Es wird eine Rückhaltekraft ausgeübt, mittels derer die laterale Bewegung des Insassen gehemmt wird. Je nach Ausführung kann die Kraft in die Sitzstruktur abgeleitet werden. Die wesentlichen Vorteile daraus lassen sich somit wie folgt zusammenfassen:
    • – Es erfolgt eine erhöhte und frühe Ankopplung an die Fahrzeugverzögerung (auch als „ride-down benefit” bezeichnet, d. h. einem Nutzen durch das nach-Unten-Verbringen des Fahrzeuginsassen). Dadurch wird eine Beschleunigung bei Kontakt mit Airbag reduziert oder gar begrenzt.
    • – Es erfolgt eine Entlastung des Beckens durch einen zweiten Lastpfad neben dem Sicherheitsgurt.
    • – Eine „Anti-Submarining”-Funktion wird unterstützt, d. h. ein Durchrutschen unter den Gurt wird verhindert oder zumindest weitgehend gebremst.
  • Vorteilhaft ist der Einsatz der Erfindung bei allen Arten von Unfällen (die im Folgenden auch als Crash bezeichnet werden), d. h. beispielsweise bei Frontal-, Seiten- und Heckcrashs oder Rollover-Situationen. Für eine optimale Wirkung kann auch eine Abstimmung mit anderen Elementen des Rückhaltesystems erfolgen, beispielsweise mit dem Sicherheitsgurt (bzw. einer Steuereinheit des Sicherheitsgurts) oder dem Airbag etc. Beispielsweise kann im Falle des Rollovers durch das Zusammenwirken der hier vorgeschlagenen Sitzflächenentlüftung und dem Gurtstraffer der Abstand zwischen dem Kopf des Insassen und dem Dach des Fahrzeugs vergrößert werden. Der Überlebensraum wird damit vergrößert und die Schutzwirkung des Rückhaltesystems wird deutlich verbessert.
  • Günstig ist es, wenn in einer Ausführungsform der Erfindung das Ventil ausgebildet ist, um einen Gasfluss zu ermöglichen, der ein Entleeren der Luft des Gefäß-Luftpolsters in das Oberschenkel-Luftpolster innerhalb von höchstens einer Sekunde zulässt. Eine solche Ausführungsform der Erfindung bietet den Vorteil, dass bei einem aufgetretenen Unfall das Gesäß-Luftpolster schnell genug entleert und das Oberschenkel-Luftpolster schnell genug gefüllt werden kann, um eine optimale Anti-Submarining-Funktion zu erreichen.
  • Auch kann in einer anderen Ausführungsform der Erfindung die Steuereinheit ausgebildet sein, um das Ventil derart anzusteuern, dass es in einem Ruhezustand vor einer Ansteuerung durch die Steuereinheit ansprechend auf das Signal von einer Unfallsensorik geschlossen ist. Dies bietet den Vorteil, dass der Fahrzeuginsasse bei der normalen Fahrt im Fahrzeugsitz das Gesäß-Luftpolster als zusätzliche Polsterung nutzen kann, so dass sich sein Fahrkomfort erhöht.
  • In einer anderen Ausführungsform der Erfindung kann eine Befüllungseinheit vorgesehen sein, die ausgebildet ist, um das Gesäß-Luftpolster mit Luft oder einem Gas zu befüllen. Eine solche Ausführungsform der Erfindung bietet den Vorteil, dass eine Wiederbefüllung des Gefäß-Luftpolsters möglich ist, so dass die hier vorgeschlagene Insassenschutzvorrichtung reversibel einsetzbar ist.
  • Auch kann die Steuereinheit eine mit einem elektrischen Bordnetz des Fahrzeugs verbindbare Energiepuffereinheit aufweisen, wobei die Steuereinheit ausgebildet sein kann, um beim Ansteuern des Ventils ein Umschalten des Ventils unter Verwendung von Energie aus der Energiepuffereinheit zu bewirken. Eine solche Ausführungsform der Erfindung bietet den Vorteil, dass das Fahrzeug-Bordnetz bei einem aufgetretenen Unfall nicht zu stark belastet wird, da die zum Schalten der Ventileinheit erforderliche Energie aus der Energiepuffereinheit entnommen werden kann.
  • Gemäß einer weiteren Ausführungsform der Erfindung kann in dem Gesäß-Luftpolster und/oder dem Oberschenkel-Luftpolster ein Polstermaterial angeordnet sein. Dies ermöglicht eine „Notlauf-Eigenschaft, wenn beispielsweise das Gefäß-Luftpolster undicht sein sollte, so dass der Fahrzeuginsasse in einem solchen Fall nicht ohne Polsterung mit der harten Sitzstruktur in Kontakt kommt. Dies könnte sonst zu einer quasi „Nicht-Verwendbarkeit” des Fahrzeugs auf Grund eines extrem unkomfortablem Fahrersitzes führen.
  • Auch kann zur Verbesserung der Rückhaltekraft im Unfall das das Gesäß-Luftpolster ausgebildet sein, um im entleerten Zustand eine Abstützung des Insassen an einer Struktur des Fahrzeugsitzes zu ermöglichen. Hierdurch wird nicht nur die Sitzmulde quasi „vertieft”, sondern auch ein Verrutschen des Fahrzeuginsassen durch die Abstützung an der Sitzstruktur effektiv verhindert.
  • Um eine weitere Verbesserung der Anti-Submarining-Funktion zu erreichen, kann auch nicht nur eine Kombination aus einem Gesäß-Luftpolster und einem Oberschenkel-Luftpolster verwendet werden, sondern je ein Oberschenkel-Luftpolster für beide Oberschenkel eines Fahrzeuginsassen. Dies führt zu einer Ausführungsform der Erfindung, die ferner die folgenden Merkmale aufweist:
    • – ein zweites Gesäß-Luftpolster, das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes neben dem Gesäß-Luftpolster anordenbar ist; und
    • – ein zweites Oberschenkel-Luftpolster, das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Vorderkante des Fahrzeugsitzes neben dem Oberschenkel-Luftpolster anordenbar ist;
    wobei die Verbindungseinheit ausgebildet ist, um das zweite Gesäß-Luftpolster mit dem zweiten Oberschenkel-Luftpolster zu verbinden wobei die Steuereinheit ausgebildet ist, um ansprechend auf das Steuersignal einen Gasfluss eines Gases von dem zweiten Gesäß-Luftpolster in das zweite Oberschenkel-Luftpolster zu ermöglichen.
  • Jedoch kann auch lediglich ein einziges Gesäß-Luftpolster verwendet werden, um beide Oberschenkel-Luftpolster zu befüllen. Alternativ kann auch eine von der ersten Ventileinheit unabhängige zweite Ventileinheit verwendet werden, die nur zum Ermöglichen des Gasflusses vom zweiten Gesäß-Luftpolster in das zweite Oberschenkel-Luftpolster vorgesehen ist.
  • Um sicherzustellen, dass der Insasse im Fahrzeugsitz nicht unkontrolliert verrutscht, kann die Steuereinheit gemäß einer weiteren Ausführungsform auch ausgebildet sein, um ein gleichmäßiges Befüllen des Oberschenkel-Luftpolsters und des zweiten Oberschenkel-Luftpolsters zu ermöglichen. Dies stellt sicher, dass die beiden Oberschenkel des Fahrzeuginsassen bei einem Umfall gleichmäßig angehoben werden, so dass er in einer möglichst wenig seitlich geneigten Position verbleibt.
  • Die Erfindung wird nachstehend anhand der beigefügten Zeichnungen beispielhaft näher erläutert. Es zeigen:
  • 1 ein Blockschaltbild einer Anordnung von Komponenten einer Insassenschutzvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im Zusammenwirken mit Komponenten einer Unfallsensorik in einem Fahrzeug;
  • 2 ein Blockschaltbild zur Darstellung einer Verschaltung von Komponenten eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung;
  • 3 eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung an einem Fahrzeugsitz;
  • 4 eine vergrößerte Darstellung der für die Erfindung relevanten Komponenten aus 3;
  • 5a–b Darstellungen zur Verdeutlichung einer Verbesserung der Anti-Submarining-Funktion durch Einsatz der vorliegenden Erfindung;
  • 6 eine schematische Darstellung des Wirkungsprinzips der vorliegenden Erfindung; und
  • 7 ein Ablaufdiagramm eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung als Verfahren.
  • Gleiche oder ähnliche Elemente können in den nachfolgenden Figuren durch gleiche oder ähnliche Bezugszeichen versehen sein. Die nachfolgend angegebenen Maße und Abmessungen dienen lediglich der Veranschaulichung der Erfindung und sind nicht als Einschränkung der Erfindung auf diese Maße und Dimensionen zu verstehen. Ferner enthalten die Figuren der Zeichnungen, deren Beschreibung sowie die Ansprüche zahlreiche Merkmale in Kombination. Einem Fachmann ist dabei klar, dass diese Merkmale auch einzeln betrachtet werden oder sie zu weiteren, hier nicht explizit beschriebenen Kombinationen zusammengefasst werden können.
  • 1 zeigt ein Blockschaltbild einer Anordnung von Komponenten einer Insassenschutzvorrichtung gemäß einem ersten Ausführungsbeispiel der vorliegenden Erfindung im Zusammenwirken mit Komponenten einer Unfallsensorik in einem Fahrzeug 100. Das Fahrzeug 100 umfasst dabei eine Unfallsensorik mit zwei Sensoren 110 und 120 und einer Auswerteeinheit 130. Die Sensoren 110 und 120 können beispielsweise eine Beschleunigung, einen Körperschall oder andere physikalische Größen aufnehmen, die eine Annäherung eines Objektes an das Fahrzeug 100 oder einen Einschlag eines Objektes in das Fahrzeug 100 signalisieren. Die von den Sensoren 110 und 120 der Unfallsensorik ausgesandten Signale können in einer Auswerteeinheit 130 ausgewertet werden. Die Auswerteeinheit 130 kann aus den von den Sensoren 110 und 120 empfangenen Signalen auf eine Gefahrensituation wie einen Unfall oder einen Fahrzeugüberschlag schließen. Wird in der Auswerteeinheit 130 auf eine solche Gefahrensituation erkannt, können Personenschutzmittel aktiviert werden. Beispielsweise kann ein im Lenkrad 140 angeordneter Airbag 150 aktiviert werden, um einen auf einem Fahrzeugsitz 160 sitzenden Insassen zu schützen. Für eine optimale Wirkung des Airbags 150 ist jedoch sicherzustellen, dass er auf dem Fahrzeugsitz 160 in einer vorbestimmten Position bleibt und beispielsweise nicht unter einem Sicherheitsgurt in den entsprechenden Fußraum vor diesem Fahrzeugsitz gleitet. Um dies zu gewährleisten oder ein entsprechendes Verrutschen zumindest zu hem men, kann gemäß einem Ausführungsbeispiel nachfolgend näher beschriebene Erfindung eingesetzt werden.
  • Gemäß dem hier vorgeschlagenen Ansatz kann zur Verbesserung des Insassenschutzes ein Gesäß-Luftpolster 170a vorgesehen werden, dass über eine Verbindungseinheit 180a mit einem Oberschenkel-Luftpolster 190a (beispielsweise fluidisch) in Verbindung steht. Das Gesäß-Luftpolster 170a ist dabei im Bereich einer Sitzfläche des Fahrzeugsitzes 160 angeordnet, die sich unter einem Gesäß des Fahrzeuginsassen befindet, wenn dieser auf dem Fahrzeugsitz 160 sitzt. Dies bedeutet, dass das Gesäß-Luftpolster 170a im Bereiche einer Rückenlehne des Fahrzeugs angeordnet ist. Wurde das Gesäß-Luftpolster 170a vor dem Einsteigen des Insassen in das Fahrzeug 100 mit Luft oder einem anderen Gas (beispielsweise über eine Befüllungseinheit) gefüllt, wird durch das Körpergewicht des Fahrzeuginsassen ein Druck auf die Luft oder das Gas in dem Gesäß-Luftpolster 170a ausgeübt. Auch kann während der Fahrt das Gesäß-Luftpolster mit der Luft oder dem Gas befüllt werden, um beispielsweise eine Veränderung der Komfort-Position für den Insassen zu ermöglichten. Der Druck des Gsase in dem Gesäß-Luftpolster 170a kann insbesondere dann aufgebaut werden, wenn eine Ventileinheit in der Verbindungseinheit 180a in einer Stellung ist, in der ein Gasfluss vom Gesäß-Luftpolster 170a in das Oberschenkel-Luftpolster 190a unterbunden wird. Wird nun durch die Auswerteeinheit 130 eine vorstehend genannte Gefahrensituation erkannt, kann ein Signal an eine Steuereinheit 200 ausgegeben werden, die wiederum die Ventileinheit in der Verbindungseinheit 180a in eine Stellung geschaltet, in der die Luft oder das Gas aus dem Gesäß-Luftpolster 170a in das Oberschenkel-Luftpolster 190a entweichen kann. Das Gas in dem Gesäß-Luftpolster 170a entweicht bei einem geöffneten Ventil durch ein Zusammendrücken des Gesäß-Luftpolsters 170a unter dem Druck des Körpergewichtes des Insassen auf dem Fahrzeugsitz 160. Auf diese Weise kann durch das aus dem sich verformenden Gesäß-Luftpolster 170a entweichende Gas eine Absenkung des Insassen im Bereich seines Gesäßes und zugleich eine Anhebung des Oberschenkels des Insassen in seiner Kniekehle erreicht werden. Durch diese Veränderung der Sitzposition des Insassen im Fahrzeugsitz 160 kann ein Verrutschen des Insassen effektiv verhindert oder zumindest erschwert werden, wie nachfolgend noch näher dargelegt wird.
  • Um eine möglichst optimale Position des Fahrzeuginsassen auf dem Fahrzeugsitz 160 auch bei einem Unfall zu erreichen, sollte günstigerweise nicht nur einer der Oberschenkel angehoben werden, sondern es sollte eine gleichmäßige Anhebung beider Oberschenkel des Fahrzeuginsassen erfolgen. Hierzu kann eine zur oben beschriebenen Anordnung analog aufgebaute Kombination aus einem zweiten Gesäß-Luftpolster 170b, einem zweiten Oberschenkel-Luftpolster 190b und einer entsprechenden zweiten Verbindungseinheit 180b verwendet werden, die ebenfalls von einem Signal der Steuereinheit 200 angesteuert wird. Das zweite Gesäß-Luftpolster 170b kann dabei wieder im Bereich des Gesäßes des Insassen unter einer Sitzfläche des Fahrzeugsitzes 160 angeordnet sein, so dass auch durch das Körpergewicht ein Druck auf das Gas oder die Luft in den zweiten Gesäß-Luftpolster 170b ausgeübt wird. Durch das Öffnen eines Ventils in der zweiten Verbindungseinheit 180b ansprechend auf das Signal der Steuereinheit 200 kann auch das Gesäß des Fahrzeuginsassen im Bereich der anderen Körperhälfte abgesenkt werden und der entsprechende Oberschenkel des Insassen angehoben werden. Die Position des Insassen bezüglich seiner Vertikalachse bleibt somit unverändert, so dass der Airbag 150 seine optimale Wirkung bei einem Unfall entfalten kann.
  • 2 zeigt ein Blockschaltbild zur Darstellung einer Verschaltung von Komponenten eines weiteren Ausführungsbeispiels der Erfindung. Die entsprechenden Gesäß-Luftpolster 170a bzw. 170b werden (beispielsweise wie bisher als Komfortanwendung) von einem Steuergerät 200 und einer gemeinsamen Verbindungseinheit 180 (die beispielsweise eine Kombination der ersten und zweiten Verbindungseinheit 180a bzw. 180b darstellt) über ein Ventil befüllt und entlüftet. Alternativ können auch separate Befüllungs- und/oder Entlüftungsleitungen für die Gesäß-Luftpolster 210 bzw. die Oberschenkel-Luftpolster 220 vorgesehen sein. Wird durch die Auswerteeinheit 130 gemäß 1 eine unmittelbar bevorstehende Gefahrensituation (d. h. eine Precrash-Situation) erkannt, werden die Gesäß-Luftpolster 170 über ein zentrales Ventil in der Verbindungseinheit 180 (das vorzugsweise einen der großen Durchgangsquerschnitt aufweisen sollte) in der Weise entlüftet, dass die Oberschenkel-Luftpolster 190 möglichst gleichzeitig befüllt werden. Dieser Entlüftungs- bzw. Befüllungsvorgang wird durch einen Druck in den Gesäß-Luftpolstern 170 bzw. durch eine entsprechende Verformung dieser Gesäß-Luftpolster 170 beschleunigt, der/die durch die Gewichtskraft des Insassen auf das Gas in den Gefäß-Luftpolstern 170 ausgeübt wird. Die Ge säß-Luftpolster 170 wirken somit sekundär als Luft-/Gasspeicher. Neben der Komfortfunktion im normalen Fahrbetrieb zur Anpassung des Fahrzeugsitzes an eine angenehme Fahrposition können diese Luftpolster 170 somit zugleich den im Stand der Technik erforderlichen Überdruckspeicher ersetzen. Alternativ zur der Anordnung der Gesäß-Luftpolster aus 1 und 2 kann auch ein gemeinsames großes Gefäß-Luftpolster anstelle der beiden kleinen einzelnen Gesäß-Luftpolster 170a und 170b verwendet werden, ohne die vorstehend genannte Funktionalität gravierend einzuschränken.
  • 3 zeigt eine perspektivische Darstellung eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung an einem Fahrzeugsitz. Hierbei wird die Anordnung der Gesäß-Luftpolster 170a und 170b im Gesäßbereich des Fahrzeugsitzes 160 sowie die Anordnung der Oberschenkel-Luftpolster 190a bzw. 190b im Oberschenkel- bzw. Kniebereich des Fahrzeugsitzes 160 ersichtlich. Entgegen der Darstellung aus 3 sind die dargestellten Komponenten im tatsächlich verbauten Zustande des Fahrzeugsitzes 160 durch die Bespannung der Sitzfläche des Fahrzeugsitzes 160 überdeckt.
  • 4 zeigt eine vergrößerte Darstellung der für die Erfindung relevanten Komponenten gemäß der Darstellung aus 3.
  • Die Wirkungsweise der hier vorgestellten Erfindung als Anti-Submarining-Funktion und kann unter Zuhilfenahme der 5a und 5b näher erläutert werden. In 5a ist eine Situation dargestellt, in der unmittelbar vor einem Unfall der Airbag 150 aus dem Lenkrad 140 aktiviert wird, wobei keine Schutzmittel zum Halten des Fahrzeuginsassen in einer vorbestimmten Position vorgesehen sind. Der Fahrzeuginsasse rutscht daher durch die beim Unfall auftretenden Kräfte unter einem Sicherheitsgurt 500 in den Fußraum vor dem entsprechenden Fahrzeugsitz, so dass erstens Verletzungen im Beinbereich und zweitens Verletzungen im Kopfbereich durch die suboptimale Position in des Fahrzeuginsassen in Bezug zum Airbag 150 auftreten können. Wird dagegen der erfindungsgemäße Ansatz verwendet, kann eine Positionierung des Insassen erreicht werden, wie sie in 5b dargestellt ist. Durch die Verwendung des hier vorgeschlagenen Ansatzes kann somit im Falle einer Frontkollision des Fahrzeugs 100 über ein Anstellen der Vorderkante des Fahrzeugsitzes 160 (auf Grund der aufgeblasenen Oberschenkel-Luftpolster 190) bei gleichzeitiger Absenkung der Sitzfläche im Gesäßbereich (auf Grund eines Entlüftens der Gesäß-Luftpolster) ein „Abtauchen” des Insassen verhindert werden. Zugleich erfolgt eine deutlich bessere Krafteinleitung in den Beckenbereich, so dass die Insassenbelastung um ca. 10% reduziert wird.
  • 6 zeigt eine schematische Darstellung der Wirkungsweise der vorliegenden Erfindung durch die Anhebung der Vorderkante des Fahrzeugsitzes 160, wenn die Oberschenkel-Luftpolster 190 aufgeblasen sind. Wird beispielsweise von einer Körpermasse des Insassen von 30 Kilogramm, einem Reibungskoeffizienten von 0,1 und einer Beschleunigung von 20 g ausgegangen, kann bei einer Standard-Sitzneigung mit einem Einsitzwinkel von 12° eine relative Rückhaltekraft von nur 8% erreicht werden. Wird dagegen die hier vorgestellte erweiterte (pneumatische) Sitzflächenneigung verwendet, vergrößert sich der Einsitzwinkel auf 22°, wodurch eine relative Rückhaltekraft von 19,4% erreicht werden kann. Wird zusätzlich noch die traditionelle elektromechanische Sitzneigung eingesetzt, lässt sich ein Einsitzwinkel von 23,5° mit einer relativen Rückhaltekraft von 21,4% erreichen. Dieser vergleichsweise kleine Effekt durch die zusätzliche Verwendung der traditionellen elektromechanischen Sitzneigung kann jedoch unter Umständen mit geringem Aufwand realisiert werden. Der verbesserte Insassenschutz durch die hier vorgestellte erweiterte (pneumatische) Sitzflächenneigung bietet somit eine deutlich erhöhte und frühere Ankopplung der Insassenbewegung an die Fahrzeugverzögerung wodurch sich die vorstehend genannte „Ridedown-Benefit” realisieren lässt. Hierdurch erfolgt eine reduzierte Beschleunigung bei Kontakt mit dem Airbag oder eine Begrenzung dieser Beschleunigung. Ferner kann durch den hier vorgestellten Ansatz eine Entlastung des Beckens durch einen zweiten Lastpfad erreicht werden, so dass die vorstehend genannte Anti-Submarining-Funktion ermöglicht bzw. verbessert wird.
  • 7 zeigt ein Ablaufdiagramm eines Ausführungsbeispiels der vorliegenden Erfindung als Verfahren 700 zum Schützen eines Fahrzeuginsassen. Beim Verfahren 700 wird ein verformbares Gesäß-Luftpolster verwendet, das im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes unter einer Fahrzeugsitzfläche angeordnet ist, so dass der auf dem Fahrzeugsitz sitzende Insasse durch sein Körpergewicht einen Druck auf das in dem Gesäß-Luftpolster befindliche Gas ausübt. Das Verfahren umfasst einen ersten Schritt des Empfangens 710 eines Signals von einer Unfallsensorik des Fahrzeugs. In einem zweiten Schritt umfasst das Verfahren 700 ein Ansteuern 720 einer Ventileinheit derart, dass, ansprechend auf das empfangene Signal der Unfallsensorik, ein Gasfluss eines Gases von dem verformbaren Gesäß-Luftpolsters in ein mit dem Gesäß-Luftpolster verbundenes Oberschenkel-Luftpolster ermöglicht wird, das unter einem Oberschenkel des auf dem Fahrzeugsitz sitzenden Fahrzeuginsassen angeordnet ist.
  • Zusammenfassend ist anzumerken, dass die hier dargestellten Ausführungsbeispiele der Erfindung von einer pneumatischen Aktuatorik ausgehen, welche einen Fahrzeugsitz sowohl als Komfortsystem als auch als Sicherheitssystem betreiben kann. Zur Realisierung der Anti-Submarining-Funktion befinden sich in der Sitzfläche günstigerweise mehrere Luftpolster, die während des Komfortbetriebs (d. h. während der normalen Fahrt oder der Anpassung des Fahrzeugsitzes an den Insassen) insassen- oder systemgesteuert befüllt oder entlüftet werden. In der Precrash-Phase wird ein zentral angeordnetes Ventil (bzw. mehrere Ventile) geöffnet, das/die während des Komfortbetriebs typischerweise geschlossen ist/sind. Um das elektrische Fahrzeug-Bordnetz in der Precrash-Phase nicht übermäßig zu belasten, kann die Schaltung des Ventils mittels eines Kondensators erfolgen, der zuvor während des Komfortbetriebs elektrisch über das Fahrzeug-Bordnetz aufgeladen wurde.
  • Die Vorwarnzeit des Sicherheitssystems beträgt typischerweise weniger als eine Sekunde. Damit die Luft innerhalb der Vorwarnzeit aus den Luftpolstern der Sitzfläche in die Luftpolster der Oberschenkelauflage strömen kann, sollte das zentrale Ventil einen großen Luftstrom zulassen. Die Art, Form und Lage der Luftblasen hängt im Wesentlichen vom gewünschten Komfort und der notwendigen Schutzwirkung ab. Um eine Art Notlaufeigenschaft zu gewährleisten konnte innerhalb der Luftpolster ein Polstermaterial eingebracht sein.
  • Die Rückhaltekraft kann deutlich erhöht werden, wenn der Insasse nach Entlüften der Sitzflächenblasen direkt an der Sitzstruktur abgestützt wird, d. h. ein direkter Kontakt zwischen dem Insassen und der Sitzmulde des Fahrzeugsitzes eingestellt wird.
  • Durch die vorstehend beschriebenen Ausführungsbeispiele kann die Bereitstellung der Funktion „Sitzflächenkonturverstellung” für die Anti-Submarining-Funktionalität in der Precrash-Phase durch Erhöhung der Oberschenkelauflage und Absenkung der Sitzfläche ermöglicht werden. Gegenüber der herkömmlichen Sitzflächenkonturverstellung kann mittels des erfindungsgemäßen Ansatzes eine Verringerung des erforderlichen Druckspeichervolumens im Sitz erreicht werden. Eine schnelle Entlüftung des Luftpolsters der Sitzfläche kann dann auch ohne die Verwendung von Unterdruck erfolgen. Das elektrische Bordnetz wird durch die vorstehende Anordnung auch nur in sehr geringem Umfang in der Precrashphase belastet.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 102008001506 [0003]

Claims (12)

  1. Verfahren (700) zum Schützen eines Fahrzeuginsassen, wobei das Verfahren zumindest ein verformbares Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) einsetzt, das im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes (160) unter einer Fahrzeugsitzfläche anordenbar ist, wobei das Verfahren (700) die folgenden Schritte umfasst: – Empfangen (710) eines Signals von einer Unfallsensorik (110, 120, 130) eines Fahrzeugs (100); und – Ansteuern (720) einer Ventileinheit derart, dass, ansprechend auf das empfangene Signal der Unfallsensorik (110, 120, 130), ein Gasfluss eines Gases von dem verformbaren Gesäß-Luftpolsters (170a, 170b) in ein mit dem Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) verbindbares Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) ermöglicht wird, das im Bereich einer Vorderkante des Fahrzeugsitzes (160) anordenbar ist.
  2. Steuereinheit (200), die zur Durchführung und/oder Ansteuerung von Schritten des Verfahrens nach Anspruch 1 ausgebildet ist.
  3. Computerprogramm zur Ausführung und/oder Ansteuerung von Schritten des Verfahrens (700) gemäß Anspruch 1, wenn das Computerprogramm auf einer Datenverarbeitungsanlage oder einer Steuereinheit (200) ausgeführt wird.
  4. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) mit folgenden Merkmalen: – zumindest einem verformbaren Gesäß-Luftpolster (170a, 170b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Rückenlehne des Fahrzeugsitzes (160) anordenbar ist; – zumindest einem Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich einer Vorderkante des Fahrzeugsitzes (160) anordenbar ist; – einer Verbindungseinheit (180a, 180b), mittels der das Gesäß Luftpolster (170a, 170b) mit dem Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) verbindbar ist und die eine steuerbare Ventileinheit umfasst; – eine Schnittstelle, die ausgebildet ist, um ein Signal von einer Unfallsensorik (110, 120, 130) zu empfangen, und – eine Steuereinheit (200), die ausgebildet ist, um ansprechend auf das von der Unfallsensorik empfangene Signal die Ventileinheit des Verbindungssystems derart anzusteuern, dass ein Gasfluss eines Gases von dem Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) in das Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) ermöglicht wird.
  5. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass das Ventil ausgebildet ist, um einen Gasfluss zu ermöglichen, der ein Entleeren der Luft des Gefäß-Luftpolsters (170a, 170b) in das Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) innerhalb von höchstens einer Sekunde zulässt.
  6. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß einem der Ansprüche 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (200) ausgebildet ist, um das Ventil derart anzusteuern, dass es in einem Ruhezustand vor einer Ansteuerung durch die Steuereinheit (200) ansprechend auf das Signal von einer Unfallsensorik (110, 120, 130) geschlossen ist.
  7. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß einem der Ansprüche 5 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass ferner eine Befüllungseinheit vorgesehen ist, die ausgebildet ist, um das Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) mit Luft oder einem Gas zu befüllen.
  8. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß einem der Ansprüche 4 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (200) eine mit einem elektrischen Bordnetz des Fahrzeugs verbindbare Energiepuffereinheit umfasst, wobei die Steuereinheit (200) ausgebildet ist, um beim Ansteuern des Ventils ein Umschalten des Ventils unter Verwendung von Energie aus der Energiepuffereinheit zu bewirken.
  9. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß einem der Ansprüche 4 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass in dem Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) und/oder dem Oberschenkel-Luftpolster (190a, 190b) ein Polstermaterial angeordnet ist.
  10. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß einem der Ansprüche 4 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Gesäß-Luftpolster (170a, 170b) ausgebildet ist, um im entleerten Zustand eine Abstützung des Insassen an einer Struktur des Fahrzeugsitzes zu ermöglichen.
  11. Insassenschutzvorrichtung gemäß einem der Ansprüche 4 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass sie ferner die weiteren Merkmale umfasst: – ein zweites Gesäß-Luftpolster (170b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Rückenlehne neben dem Gesäß-Luftpolster (170a) anordenbar ist; und – ein zweites Oberschenkel-Luftpolster (190b), das unter einer Fahrzeugsitzfläche im Bereich der Vorderkante des Fahrzeugsitzes (160) neben dem Oberschenkel-Luftpolster (190a) anordenbar ist; wobei die Verbindungseinheit (180a, 180b) ausgebildet ist, um das zweite Gesäß-Luftpolster (170b) mit dem zweiten Oberschenkel-Luftpolster (190b) zu verbinden und wobei die Steuereinheit (200) ausgebildet ist, um ansprechend auf das Steuersignal einen Gasfluss eines Gases von dem zweiten Gesäß-Luftpolster (170b) in das zweite Oberschenkel-Luftpolster (190b) zu ermöglichen.
  12. Insassenschutzvorrichtung (170, 180, 190) gemäß Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die Steuereinheit (200) ausgebildet ist, um die Ventileinheit derart anzusteuern, dass ein gleichmäßiges Befüllen des Oberschenkel-Luftpolsters (190a) und des zweiten Oberschenkel-Luftpolsters (190b) durchgeführt wird.
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