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Einteilige
Abschlussschiene für eine Bauwerks-Wärmedämmung
oder eine Bauwerks-Schalldämmung sowie Verwendung derselben
als unterer Abschluss einer Außenwärmedämmung
einer Hauswand.
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Die
Erfindung betrifft eine einteilige Abschlussschiene für
eine Bauwerks-Wärmedämmung oder eine Bauwerks-Schalldämmung
sowie die Verwendung einer solchen einteiligen Abschlussschiene als
unterer Abschluss einer Außenwärmedämmung einer
Hauswand.
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Bauwerke
werden heutzutage auf ihrer Außenseite häufig
mit einer Wärmedämmung versehen, die beispielsweise
aus Hartschaumstoff oder aus Faserplatten besteht. Bei solchen Wärmedämm-Verbundsystemen
werden am unteren Ende der Wärmedämmung häufig
immer noch einteilige metallische Winkelschienen eingesetzt, die
mit einem ersten Schenkel an dem Bauwerk befestigt sind und mit
einem zweiten Schenkel gegen die untere Abschluss-Stirnseite der
Wärmedämmung anliegen. Diese bekannte Lösung
hat jedoch die Nachteile, dass der untere Anschlussbereich der Wärmedämmung
bei Niederschlägen immer noch ziemlich feucht bleibt und
dass auf Dauer mit Korrosionserscheinungen an der metallischen Winkelschiene
gerechnet werden muss. Zudem wird durch die Wärmeleitfähigkeit
der metallischen Winkelschiene die Dammwirkung reduziert. Schließlich
sind solche metallischen Winkelschienen stets nur auf eine Dämmstoffdicke
ausgelegt und nicht in der Lage, Toleranzen auszugleichen.
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Zweiteilige
Abschlussschienen, wie sie beispielsweise aus der
DE 299 24 216 U1 bekannt
sind, bieten zwar mehr Flexibilität, sie sind jedoch deutlich aufwändiger
und daher auch teurer in der Herstellung und Anschaffung, so dass
heutzutage in der Praxis zumeist noch auf einteilige metallische
Abschlussschienen zurückgegriffen wird, trotz der damit
verbundenen praktischen Nachteile.
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Es
ist daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine einteilige Abschlussschiene
anzugeben, die kostengünstig herstellbar ist, einen sicheren
Abschluss des Endes der Wärmedämmung bietet und die
zudem in der Lage ist, auftretende Toleranzen auszugleichen oder
sich sogar für unterschiedliche Wärmedämmungsdicken
eignet.
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Diese
Aufgabe wird durch den Gegenstand der unabhängigen Patentansprüche
gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen ergeben sich aus den
abhängigen Ansprüchen.
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Eine
erfindungsgemäße einteilige Abschlussschiene für
eine Bauwerks-Wärmedämmung oder eine Bauwerks-Schalldämmung
umfasst einen ersten Schenkel zur Befestigung an dem Bauwerk, einen
zweiten Schenkel zur Anlage gegen eine Abschlussstirnseite der Dämmung
und einen Außenleistenbereich mit einem dritten Schenkel
zur Anlage gegen die Außenseite der Dämmung. Der
erste Schenkel, der zweite Schenkel und der Außenleistenbereich
weisen Kunststoff auf, und in einem Übergangsbereich zwischen
dem zweiten Schenkel und dem Außenleistenbereich ist ein
Dehnbereich aus einem gegenüber dem Kunststoff des zweiten
Schenkels und des Außenleistenbereichs weicheren Kunststoff
angeordnet, der eine Anordnung des dritten Schenkels in unterschiedlichen
Abständen zu dem ersten Schenkel ermöglicht.
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Eine
weitere erfindungsgemäße einteilige Abschlussschiene
für eine Bauwerks-Wärmedämmung oder eine
Bauwerks-Schalldämmung umfasst einen ersten Schenkel zur
Befestigung an dem Bauwerk, einen zweiten Schenkel zur Anlage gegen
eine Abschluss-Stirnseite der Dämmung und einen Außenleistenbereich
mit einem dritten Schenkel zur Anlage gegen die Außenseite
der Dämmung. Der erste Schenkel, der zweite Schenkel und
der Außenleistenbereich weisen Kunststoff auf, und der
zweite Schenkel schließt einen Dehnbereich aus einem gegenüber
dem restlichen Kunststoff des zweiten Schenkels weicheren Kunststoff
ein, um eine Anordnung des dritten Schenkels in unterschiedlichen
Abständen zu dem ersten Schenkel zu ermöglichen.
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Gemäß einer
der Erfindung zugrunde liegenden Erkenntnis entsteht im Putzabschlussbereich aufgrund
von Temperaturschwankungen und auch aufgrund der immer dickeren
eingesetzten Dammstoffe eine erhöhte Bewegung, die bei den
bislang zum Einsatz kommenden starren einteiligen Abschlussschienen
oft zu Putzrissen im Putzanschlussbereich führt.
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Gemäß einem
Grundgedanken der vorliegenden Erfindung, der in beiden oben beschriebenen einteiligen
Abschlussschienen, wie sie auch in den Ansprüchen 1 und
2 definiert sind, verwirklicht ist, umfassen beide einteiligen Abschlussschienen
einen erfindungsgemäß ausgebildeten Dehnbereich,
und daher sind diese erfindungsgemäßen einteiligen
Abschlussschienen in der Lage, Bewegungen im Putzanschlussbereich
zu kompensieren und das Entstehen von solchen Putzrissen im Putzanschlussbereich zuverlässig
zu vermeiden. Insbesondere kann durch den Dehnbereich ein Ausdehnen
der Dämmung bei hohen Temperaturen und ein Schrumpfen der
Dämmung bei niedrigen Temperaturen kompensiert werden.
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Die
erfindungsgemäßen einteiligen Abschlussleisten
bieten darüber hinaus eine Flexibilität und eine
Vielseitigkeit in der Anwendung, wie sie sonst nur von zweiteiligen
Abschlussschienen bekannt sind, gleichzeitig sind derartige einteilige
Abschlussschienen kostengünstig herstellbar und einfach
zu montieren. Durch die Materialwahl Kunststoff werden Korrosionsprobleme
und Wärmebrückenbildungen, wie sie bei metallischen
Abschlussleisten regelmäßig auftreten, zuverlässig
vermieden. Durch die erfindungsgemäßen einteiligen
Abschlussschienen wird eine sichere Platzierung im Putzanschlussbereich
und ein sicherer Abschluss der Wärmedämmung erreicht.
Ein Eindringen von Feuchtigkeit und von kleinen Tieren, beispielsweise
Mäusen, kann durch eine derartige einteilige Abschlussschiene
zuverlässig verhindert werden.
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Die
nachfolgend beschriebenen vorteilhaften Weiterbildungen der Erfindung
beziehen sich auf beide erfindungsgemäßen einteiligen
Abschlussleisten, nämlich sowohl auf die erfindungsgemäße
einteilige Abschlussleiste, bei welcher der Dehnbereich in einem Übergangsbereich
zwischen dem zweiten Schenkel und dem Außenleistenbereich
angeordnet ist, als auch auf die einteilige Abschlussleiste bei
welcher der Dehnbereich in dem zweiten Schenkel beinhaltet ist,
und sie können jeweils bei beiden erfindungsgemäßen
einteiligen Abschlussschienen verwirklicht werden.
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Gemäß einer
ersten Ausführungsform der Erfindung ist der Dehnbereich
derart ausgebildet und bemessen, dass Bautoleranzen während
der Verarbeitung ausgeglichen und Bewegungen im Putzanschlussbereich
aufgenommen werden können. Hierfür ist der Dehnbereich
relativ klein ausgebildet, vorzugsweise in der Größenordnung
von einigen Millimetern. Dadurch können Bautoleranzen,
beispielsweise Abweichungen in der Dämmstoffdicke ausgeglichen
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Dehnbereich
derart ausgebildet und bemessen, dass sich die Abschlussschiene
für Dämmungen mit unterschiedlicher Dicke eignet.
Derzeit kommen Dämmstoffe mit Dicken in 20 mm-Schritten zum
Einsatz, beim Neubau bewegen sich übliche Dämmstoffdicken
zumeist zwischen 120 und 160 mm, bei der Sanierung sind Dämmstoffdicken
zwischen 80 und 140 mm gängig. Bei den konventionellen
einteiligen Abschlussschienen ist für jede Dämmstoffdicke
eine separate Abschlussschiene vorzusehen. Durch eine geeignete
Dimensionierung und Ausbildung des Dehnbereichs, insbesondere durch Vorsehen
von Dehnbereichen von wenigstens 20 mm Breite kann die erfindungsgemäße
Abschlussschiene für mehrere Dämmstoffdicken zum
Einsatz kommen, so dass die Typenvielfalt der Abschlussschienen
reduziert werden kann, was erhebliche Kosten einspart. Auch solche
Abschlussschienen, deren Dehnbereich derart ausgebildet und bemessen
ist, dass sie sich für Dämmungen mit unterschiedlicher
Dicke eignen, sind in der Lage, Bautoleranzen während der
Verarbeitung auszugleichen und Bewegungen im Putzanschlussbereich
aufzunehmen, wie dies oben beschrieben worden ist.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist an dem Außenleistenbereich
ein netzartiges Armierungsmaterial für auf die Dämmung
aufzubringenden Putz befestigt. Für die Art der Befestigung
gibt es eine ganze Reihe von Möglichkeiten, insbesondere
das Verkleben oder das Vorsehen einer Befestigungseinrichtung zum
Anbringen des netzartigen Armierungsmaterials an der Außenseite, insbesondere
ein Einklemmen zwischen zwei Abschnitten des Außenleistenbereichs.
Besonders bevorzugt ist jedoch ein Verschweißen, insbesondere ein
Ultraschallverschweißen (Inline) des Armierungsmaterials
an der Außenseite des Außenleistenbereichs.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Dehnbereich
derart flexibel ausgebildet, dass er ein Verschwenken des Außenleistenbereichs
zwischen einer eingeschwenkten Position, in welcher der dritte Schenkel
im wesentlichen parallel zu dem zweiten Schenkel, also im wesentlichen horizontal
ausgerichtet ist, und einer ausgeschwenkten Position, in welcher
der dritte Schenkel im wesentlichen parallel zu dem ersten Schenkel,
also im wesentlichen vertikal ausgerichtet ist, erlaubt. Hierbei bietet
sich der Vorteil, dass sich der Transport der Abschlussschiene und
auch deren Verarbeitung und Befestigung vereinfachen, wenn sich
das Armierungsmaterial in der eingeschwenkten Position befindet.
Ein Ausschwenken des Außenleistenbereichs mit daran angebrachtem
Armierungsmaterial erfolgt insbesondere erst nach der Befestigung
des ersten Schenkels an dem Bauwerk.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Dehnbereich
in Form einer Schlaufe mit einer ersten Dehnwand, die an dem zweiten Schenkel
ansetzt, mit einer zweiten Dehnwand, die an dem Außenleistenbereich
ansetzt und mit einem zwischen den beiden Dehnwänden angeordneten Dehnboden
ausgebildet. Ein derartiger Dehnbereich ist einfach und kostengünstig
herstellbar, und er stellt eine zuverlässige und praktische
Lösung dar, mit der eine horizontale Positionsverlagerung
des dritten Schenkels ermöglicht wird.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Außenleistenbereich
an der dem ersten Schenkel zugewandten Seite einen oberen Auflagebereich
auf, quasi in Verlängerung des zweiten Schenkels, der zur
Anlage gegen eine Abschlussstirnseite der Dämmung vorgesehen
ist. Dadurch wird die entsprechende Ecke der Wärmedämmung besonders
sicher fixiert.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung weist der Außenleistenbereich
einen nach unten ragenden Abschnitt auf, der eine Tropfnase für Wasser
bildet. Damit wird gewährleistet, dass die Unterseite der
Abschlussschiene in jedem Fall trocken bleibt.
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Gemäß einer
vorteilhaften weiteren Ausführungsform der Erfindung weist
der zweite Schenkel eine Stufe auf.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung sind der erste Schenkel
und der zweite Schenkel und/oder der Außenleistenbereich
aus einem harten und widerstandsfähigen Kunststoff hergestellt.
Als besonders geeignet haben sich PVC, Polystyrol und Polyurethan
erwiesen. Andere Kunststoffe, auch geschäumte Kunststoffe
können jedoch ausdrücklich ebenfalls verwendet
werden.
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Gemäß einer
weiteren Ausführungsform der Erfindung ist der Dehnbereich
aus einem weichen und flexiblen Kunststoff hergestellt. Als besonders geeignet
haben sich hierfür Weich-PVC oder thermoplastische Elastomere
erwiesen. Andere weiche und flexible Kunststoffe können
jedoch ebenfalls zum Einsatz kommen.
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Eine
besonders effektive und kostengünstige Herstellung für
die erfindungsgemäße Abschlussschiene ergibt sich,
wenn der erste Schenkel, der zweite Schenkel und der Außenleistenbereich
mit ihrem harten Kunststoff sowie der Dehnbereich mit seinem weichen
und flexiblen Kunststoff gemeinsam koextrudiert werden.
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Die
Erfindung betrifft auch die Verwendung der einteiligen Abschlussschiene
der oben beschriebenen Art als unterer Abschluss einer Außenwärmedämmung
einer Hauswand. Dabei kann insbesondere der nach unten stehende
Abschnitt des Außenleistenbereichs eine Tropfnase für
Wasser bilden.
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In
einer Weiterbildung der Erfindung kann im Stoßbereich der
Abschlussschiene zudem ein Steckverbinder vorgesehen sein, der die
Sockelschienen im Stoß verbindet.
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Die
Erfindung ist nachfolgend anhand von Ausführungsbeispielen
mit Bezug auf die beiliegenden Figuren näher erläutert.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene in ihrer Herstellungs-
und Transportposition gemäß einem Ausführungsbeispiel der
Erfindung;
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2 zeigt
eine Seitenansicht der einteiligen Abschlussschiene aus 1 in
ihrer Montageposition;
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3 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene in ihrer Montageposition
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung;
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4 zeigt
eine Schnittansicht durch ein Wärmedämm-Verbundsystem
mit der einteiligen Abschlussschiene aus 2; und
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5 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene in ihrer Montageposition
gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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1 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene 2 in
ihrer Herstellungs- und Transportposition gemäß einem
Ausführungsbeispiel der Erfindung.
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Nachfolgend
werden die Begriffe ”innen” und ”außen” nach
links und nach rechts in Bezug auf die Zeichenebene verstanden.
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Die
einteilige Abschlussschiene 2 umfasst, von links nach rechts,
einen nach oben ragenden ersten Schenkel 4, einen waagerechten
zweiten Schenkel 6, einen Dehnungsbereich 8 und
einen Außenleistenbereich 16 mit einem Armierungsgewebe 26.
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Der
erste Schenkel 4 umfasst in der 1 nicht
zu erkennende Befestigungslöcher, damit die einteilige
Abschlussschiene 2 mit geeigneten Befestigungsmitteln,
beispielsweise mit Schlagdübeln, an einer Hauswand befestigt
werden kann. Die rechte Außenseite des ersten Schenkels 4 liegt
im eingebauten Zustand an der Innenseite der Wärmedämmung
an. An dem unteren Ende des ersten Schenkels 4 schließt
sich in etwa rechtwinklig der waagerechte zweite Schenkel 6 an,
auf dessen Oberseite die Abschluss-Stirnseite der Dämmung
im eingebauten Zustand aufliegt. Der sich an den zweiten Schenkel 6 anschließende
Dehnungsbereich 8 beinhaltet eine gebäudeseitige
Dehnwand 10, einen Dehnboden 12 und eine außenseitige
Dehnwand 14, an die sich der Außenleistenbereich 16 anschließt.
Die Dicke der gebäudeseitigen Dehnwand 10, des Dehnbodens 12 und
der außenseitigen Dehnwand 14 ist dabei gegenüber
der Dicke des zweiten Schenkels 6 deutlich reduziert, und
die Dehnwände 10 und 14 sind im wesentlichen
nach unten ausgerichtet, und der Dehnboden 12 verläuft
in etwa waagerecht. Der erste Schenkel 4, der zweite Schenkel 6,
der Dehnungsbereich 8 und der Außenleistenbereich 16 sind integral
bzw. einstückig miteinander verbunden und beispielsweise
durch Kunststoff-Koextrusion hergestellt worden. Dabei sind die
Schenkel 4, 6 und der Außenleistenbereich 16 aus
einem harten, stabilen Kunststoff, insbesondere aus PVC, Polystyrol
oder PU, und der Dehnungsbereich 8 ist aus einem demgegenüber
weicheren, flexibleren Kunststoff, insbesondere aus Weich-PVC oder
aus einem thermoplastischen Elastomer. Der Außenleistenbereich 16 mit dem
daran angebrachten Armierungsgewebe 26 befindet sich in 1 in
der eingeschwenkten Herstellungs- und Transportposition.
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2 zeigt
eine Seitenansicht der einteiligen Abschlussschiene 2 in
ihrer Montageposition.
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In 2 befindet
sich der Außenleistenbereich 16 mit dem darin
angebrachten Armierungsgewebe 26 in der ausgeschwenkten
Montageposition. Die Schwenkrichtung zwischen der eingeschwenkten Herstellungs-
und Transportposition gemäß 1 und
der ausgeschwenkten Montageposition gemäß 2 ist
in 2 durch einen mit dem Bezugszeichen 30 versehenen
Pfeil dargestellt.
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Der
in den 1 und 2 exemplarisch dargestellte
Außenleistenbereich 16 umfasst einen Hauptkörper
mit einer darin vorgesehenen Aussparung 24, an dessen Oberseite
sich die obere Abschlussfläche 18 befindet, die
in der ausgeschwenkten Montageposition mit der Oberseite des zweiten Schenkels 6 fluchtet.
An der Außenseite des Außenleistenbereichs 16 ragt
ein dritter Schenkel 20 nach oben, der in der Montageposition
gegen die Außenseite der Dämmung anliegen soll.
An der Außenseite des Außenleistenbereichs 16 ist
ferner eine nach unten ragende Tropfnase 22 vorgesehen,
an der in der Montageposition Wasser abtropft und durch die dementsprechend
verhindert werden soll, dass Wasser an die Unterseite der einteiligen
Abschlussschiene 2 gelangt.
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An
der Außenfläche des Außenleistenbereichs 16 ist
das Armierungsgewebe 26 befestigt, wobei diese Befestigung
in den 1 und 2 exemplarisch durch eine Ultraschallverschweißung 28 ausgeführt
ist. Das Armierungsgewebe 26 ist dabei an der Außenseite
des Außenleistenbereichs 16 mit einer parallel
zur Erstreckungsrichtung des dritten Schenkels 20 und der
Tropfnase 22 verlaufenden Erstreckung befestigt, und es
verläuft von der Außenseite des Außenleistenbereichs 16 nach
oben. Das Armierungsgewebe kann dabei insbesondere aus einer Glasseide
gefertigt sein. Das Armierungsgewebe 26 ist dafür
vorgesehen, mit Spachtelmasse auf der Außenseite der Wärmedämmung
befestigt zu werden.
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Die
einteilige Abschlussschiene 2 eignet sich für
unterschiedliche Putzdicken, und insbesondere auch für
Dünnputz und für Dickputz.
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Die
Breite der Oberseite des zweiten Schenkels 6, des Dehnungsbereichs 8 und
der oberen Abschlussfläche 18, also die Breite
zwischen der Außenseite des ersten Schenkels 4 und
der Innenseite des dritten Schenkels 20 entspricht im wesentlichen einer üblichen
Dämmstoffdicke, beispielsweise einer Dicke von 120 mm für
einen bei einem Neubau zum Einsatz kommenden Dammstoff oder beispielsweise von
100 mm für einen bei einer Sanierung zum Einsatz kommenden
Dammstoff.
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Durch
den Dehnungsbereich 8 kann eine Verschiebung des dritten
Schenkels 20 gegenüber dem ersten Schenkel 4 nach
außen und nach innen erfolgen, wie es durch die flexiblen
Dehnwände 10 und 14 und den flexiblen
Dehnboden 12 ermöglicht wird. Dadurch können
zum einen Bautoleranzen ausgeglichen werden, also beispielsweise
wenn die tatsächliche Dämmstoffdicke um einige
Millimeter von der vorgeschriebenen Dämmstoffdicke abweicht, zum
anderen können Bewegungen im Putzanschlussbereich, die
sich beispielsweise durch Temperatureinwirkungen ergeben, ausgeglichen
werden, und Putzrisse können so zuverlässig vermieden
werden.
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Wenn
der Dehnbereich 8 größer und möglicherweise
auch mit einer anderen Struktur als in den 1 und 2 gezeigt
ausgebildet ist, so kann eine derart große Ausdehnung zwischen
dem dritten Schenkel 20 und dem ersten Schen kel 4 erreicht
werden, dass sich die einteilige Abschlussschiene 2 nicht nur
für eine bestimmte Dämmstoffdicke, sondern für mehrere
Dämmstoffdicken und Putzdicken eignet. Dadurch können
in erheblichem Umfang Kosten eingespart werden.
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In
der in 1 dargestellten eingeschwenkten Herstellungs-
und Transportposition kann das Armierungsgewebe 26 besonders
günstig auf den Außenleistenbereich 16 aufgebracht
werden. Des weiteren nimmt die einteilige Anschlusschiene in der
in 1 gezeigten Herstellungs- und Transportposition nur
einen geringes Raum in Anspruch, so dass die einteilige Abschlussschiene
besonders raumsparend transportiert werden kann, was ebenfalls Kosten spart.
Der Außenleistenbereich 16 mit dem daran angebrachten
Armierungsgewebe 26 braucht erst auf der Baustelle in die
in 2 dargestellte ausgeschwenkte Montageposition
gebracht zu werden.
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3 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene 32 in
ihrer Montageposition gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Die
einteilige Abschlussschiene 32 gemäß 3 unterscheidet
sich dadurch von der in den 1 und 2 gezeigten
einteiligen Abschlussschiene 2, dass ihr waagerecht verlaufender
zweiter Schenkel 6 eine Stufe 34 aufweist. Ihre übrigen
Elemente entsprechen den Elementen der einteiligen Abschlussschiene 2,
und diese sind mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Auch
die einteilige Abschlussschiene 32 verfügt über
den Dehnungsbereich 8, der eine horizontale Verschieblichkeit
des dritten Schenkels 20 gegenüber dem ersten
Schenkel 4 erlaubt, und der ein Verschwenken zwischen der
Herstellungs- und Transportposition, in welcher der dritte Schenkel 20, die
Tropfnase 22 und das Armierungsgewebe 26 im wesentlichen
waagerecht ausgerichtet sind, und der ausgeschwenkten Montageposition,
in welcher diese Elemente im wesentlichen senkrecht ausgerichtet sind,
ermöglicht.
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4 zeigt
eine Schnittansicht durch ein Wärmedamm-Verbundsystem 36 mit
der einteiligen Abschlussschiene 2.
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Das
Wärmedämm-Verbundsystem 36 ist an einem
unteren Ende einer Hauswand 38 angebracht. Dabei wird die
einteilige Abschlussschiene 2 an dem unteren Ende der Hauswand 38 horizontal
ausgerichtet und mechanisch bspw. mittels in 4 nicht gezeigten
Schlagdübeln befestigt. Horizontal aneinander anschließende
Abschlussschienen werden mittels geeigneten Steckverbindern passgerecht
verbunden. Dann wird die Dammplatte 40, deren Dicke zu
der Breite der einteiligen Abschlussschiene 2 passt, aufgesetzt
und mittels eines in der 4 nicht gezeigten Klebers an
der Hauswand 38 angeklebt. Vorher wird der Außenleistenbereich 16 mit
dem daran angebrachten Armierungsgewebe 26 von der in 1 gezeigten
eingeschwenkten Herstellungs- und Transportposition in die in 2 gezeigte
ausgeschwenkte Montageposition geschwenkt. Falls erforderlich, kann
der Außenleistenbereich 16 mit dem daran angebrachten
Armierungsgewebe 26 temporär auch weiter nach
außen geschwenkt werden, als dies in den 2 und 4 gezeigt
ist, um ein einfacheres Aufsetzen der Wärmedämmung 40 auf
die einteilige Abschlussschiene 2 zu ermöglichen.
Danach wird das Armierungsgewebe 26 von außen
her mit Spachtelmasse auf der Außenseite der Wärmedämmung 40 befestigt.
Diese Spachtelmasse ist in 4 nicht
separat von der Putzschicht 42 dargestellt. Zudem kann
nach oben hin weiteres Armierungsgewebe, das nicht eingezeichnet
ist, überlappend an dem Armierungsgewebe 26 anschließen
und ebenfalls an der Wärmedämmung 40 befestigt
werden. Nachdem die Spachtelmasse angezogen hat oder erhärtet
ist, wird außenseitig eine Putzschicht 42 aufgetragen. Auf
die Putzschicht 42 kann schließlich bspw. ein
in 4 nicht gezeigter Anstrich aufgebracht werden.
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Durch
den Dehnungsbereich 8 kann das Wärmedamm-Verbundsystem 36 arbeiten.
Temperaturbedingte Ausdehnungen und Schrumpfungen können
ausgeglichen werden, ohne dass Putzrisse entstehen.
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Es
ist unmittelbar ersichtlich, dass ein derartiges erfindungsgemäßes
Wärmedämm-Verbundsystem 36 einfach und
angenehm verarbeitet werden kann, dass es einen sauberen Putzabschluss,
exakte Kanten und eine gezielte Wasserführung bereitstellt. Durch
die Ausbildung der einteiligen Abschlussschiene aus Kunststoff ergibt
sich darüber hinaus eine Wärmebrückenreduzierung
und eine verbesserte Dämmwirkung.
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5 zeigt
eine Seitenansicht einer einteiligen Abschlussschiene 44 in
ihrer Montageposition gemäß einem weiteren Ausführungsbeispiel
der Erfindung.
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Dabei
entspricht die einteilige Abschlussschiene 44 der einteiligen
Abschlussschiene 2, wie sie in 2 gezeigt
ist, mit dem Unterschied, dass ihr Dehnungsbereich 48 nicht
in einem Übergangsbereich zwischen dem zweiten Schenkel 6 und
dem Außenleistenbereich 16 angeordnet ist, sondern
vielmehr an einer etwa mittleren Position des zweiten Schenkels,
und dass sich der zweite Schenkel daher in einem gebäudeseitigen
Bereich 46 des zweiten Schenkels, in den Dehnungbereich 48 und
in einen außenseitigen Bereich 50 des zweiten
Schenkels gliedert.
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Die
Wirkung des Dehnungsbereichs 48, eine Verschiebung des
dritten Schenkels 30 bezogen auf den ersten Schenkel 4 zu
ermöglichen, um so Bautoleranzen während der Verarbeitung
auszugleichen und Bewegungen im Putzanschlussbereich aufzunehmen
sowie, bei entsprechender Auslegung des Dehnungsbereichs 48,
Dämmungen mit unterschiedlicher Dicke aufzunehmen, entspricht
in gleicher Weise der Wirkung, wie sie durch den Dehnungsbereich 8 bei
der einteiligen Abschlussschiene 2 bereitgestellt wird.
Die übrigen, oben mit Bezug auf die einteilige Abschlussschiene 2 dargelegten
Vorteile gelten in gleicher Weise auch für die einteilige
Abschlussschiene 44, und diese werden hier zur Vermeidung von
Wiederholungen nicht noch einmal aufgeführt.
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Es
ist an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass
die Anordnung des Dehnungsbereichs 48 grundsätzlich
an jeder Breitenposition des zweiten Schenkels möglich
ist, und die Position nicht mittig zu sein braucht. Ebenso kann
der Dehnungsbereich auch weiter links oder weiter rechts als dies in 5 gezeigt
ist und sogar an dem linken Ende des zweiten Schenkels unmittelbar
angrenzend an den ersten Schenkel 4 angeordnet sein.
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- 2
- einteilige
Abschlusschiene
- 4
- erster
Schenkel
- 6
- zweiter
Schenkel
- 8
- Dehnungsbereich
- 10
- gebäudeseitige
Dehnwand
- 12
- Dehnboden
- 14
- außenseitige
Dehnwand
- 16
- Außenleistenbereich
- 18
- obere
Abschlussfläche
- 20
- dritter
Schenkel
- 22
- Tropfnase
- 24
- Aussparung
- 26
- Armierungsgewebe
- 28
- Ultraschallverschweißung
- 30
- Schwenkrichtung
- 32
- einteilige
Abschlusschiene
- 34
- Stufe
- 36
- Wärmedamm-Verbundsystem
- 38
- Hauswand
- 40
- Wärmedämmung
- 42
- Putzschicht
- 44
- einteilige
Abschlusschiene
- 46
- gebäudeseitiger
Bereich des zweiten Schenkels
- 48
- Dehnungsbereich
- 50
- außenseitiger
Bereich des zweiten Schenkels
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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