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Die vorliegende Erfindung bezieht sich auf den Bereich der Getränkeherstellenden Industrie. Im Bereich der Getränkeherstellenden Industrie ist es seit langem bekannt, Behältnisse, beispielsweise Kunststoffbehältnisse mit einem Getränk zu befüllen und anschließend automatisiert einen Verschluss an dem Behältnis anzubringen. Zu diesem Zweck sind besondere Verschließaggregate vorgesehen, welche die Behältnisverschlüsse auf den Behältnissen anbringen, beispielsweise auf diesen anschrauben. Dabei werden üblicher Weise die Behältnisverschlüsse mit speziellen Transporteinrichtungen, wie beispielsweise Transportrinnen diesen Verschließaggregaten bzw. den Behältnissen zugeführt. Derartige Transporteinrichtungen beziehungsweise Verschlussrinnen sind dabei je nach Anwendung bzw. Anordnung der entsprechenden Vorrichtungen unterschiedlich gestaltet und weisen auch unterschiedliche geometrische Ausgestaltungen auf. Daneben können durch Fertigungstoleranzen auch Verkantungen der Behältnisverschlüsse innerhalb dieser Verschlussrinnen auftreten.
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Aus der WO 2008/ 022 735 A1 ist eine Vorrichtung zum Zuführen von Verschlüssen an eine Verschließmaschine bekannt. Dabei weist diese Vorrichtung einen Förderkanal auf, innerhalb dessen diese Verschlüsse transportiert werden. Der Förderkanal wiederum ist aus einer Vielzahl von Stangen zusammengesetzt, die jeweils durch einzelne Halterungen in bestimmten geometrischen Positionen zueinander gehalten werden. Diese Vorrichtung erlaubt dabei jedoch keine Anpassung beziehungsweise Verstellung dieser Fördereinrichtung für die Behältnisverschlüsse.
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Die
US 5 097 943 A beschreibt eine Transfervorrichtung für Spulenträger. Diese Transfervorrichtung weist dabei ebenfalls drei stangenartige Körper auf, welche die Spulenträger führen.
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Die
GB 576 841 A beschreibt einen flexiblen Transportkanal, der eine Vielzahl von flachen Streifen aufweist, die in Form einer Rinne zusammengefügt sind. Dieser Mechanismus ist jedoch nicht für den Transport der relativ leichten Behältnisverschlüsse geeignet, da diese sich innerhalb dieser Rinne verkanten könnten.
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In der
FR 2 849 647 A1 wird eine Transportvorrichtung beschrieben, in der zwei flexible Führungsschienen auf einem abwärts gerichteten Transportband vorgesehen sind, deren Anfang und Ende mittels Positionierungsmitteln quer zur Transportrichtung auf dem Transportband verschoben werden kann. Damit kann die seitliche Zufuhrstelle zu der Transportvorrichtung bzw. die seitliche Abführstelle der das Transportband zwischen den Führungsschienen hinabgleitenden Artikel verändert und beispielsweise hierdurch eine Sortierung durchgeführt werden.
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In der
DE 73 28 988 U wird eine Verkettungseinrichtung zum Transportieren von Werkstücken zwischen Bearbeitungsmaschinen beschrieben. Bei dieser Vorrichtung sind mehrere Stützen vorgesehen, wobei in Aussparungen dieser Stützen Drähte eingespannt sind. Dabei ist vorgesehen, dass eine Kanalbreite veränderbar ist und der Kanal damit an unterschiedliche Größen der zu transportierenden Werkstücke anpassbar ist.
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Aus der
DE 10 2006 025 517 A1 ist ein Streckenförderer und ein Rinnenschuss hierfür bekannt. Dabei ist eine Vielzahl von Rinnenschüssen vorgesehen, die mittels Schwenklager miteinander verbunden sind.
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In der
US 3797 624 A ist eine Führungsschiene für beispielsweise Dosen beschrieben. Dabei ist auch hier eine Vielzahl von Stangen vorgesehen, die jeweils flexibel sind und die jeweils in Abständen durch mehrere Halteelemente gehalten werden.
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Weiterhin werden üblicherweise bei Abfüllanlagen die Verschlüsse als Schüttgut einer Sortiereinrichtung zugeführt, wobei die dann lagerichtig orientierten Verschlüsse meist mittels Schwerkraft in der Verschlussrinne bzw. dem den Verschlussabmessungen angepassten Schacht zur Verschließmaschine geführt werden. In manchen Fällen ist der Weg, den die Verschlüsse von der Sortierung zum Verschließer zurück legen, nicht geradlinig, sondern beinhaltet Kurven-, Wendel- und Bogenstücke. Die Verschlussrinne verläuft oftmals dreidimensional im Raum. Der Aufwand, diese aus vielen Einzelstücken bestehenden Teile zu entwerfen und zu fertigen, ist erheblich. Die meist als Schweißteil ausgeführten Rinnen herzustellen ist weiterhin sehr zeitaufwendig und nur sehr gute Schweißer können solche oft sehr filigranen Teile fertigen.
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Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zu Grunde, eine Transportvorrichtung für Behältnisverschlüsse und insbesondere kappenartige Behältnisverschlüsse zur Verfügung zu stellen, welche an unterschiedliche räumliche Gegebenheiten anpassbar ist und welche auch bei unterschiedlichen Anpassungen einen sicheren Transport der Behältnisverschlüsse erlaubt.
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Dies wird erfindungsgemäß durch eine Transportvorrichtung nach Anspruch 1 erreicht. Vorteilhafte Ausführungsformen und Weiterbildungen sind Gegenstand der Unteransprüche.
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Eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung für kappenartige Behältnisverschlüsse weist wenigstens einen stangenförmigen und sich in einer ersten vorgegebenen Längsrichtung erstreckenden Führungskörper - im Folgenden auch einfacher als stangenförmige Körper bezeichnet - zum Führen der Behältnisverschlüsse auf sowie wenigstens einen zweiten sich in einer zweiten vorgegebenen Längsrichtung erstreckenden stangenförmigen Körper zum Führen der Behältnisverschlüsse, wobei der erste stangenförmige Körper und der zweite stangenförmige Körper voneinander beabstandet sind. Weiterhin weist die Vorrichtung ein erstes Halteelement zum Halten des ersten stangenförmigen Körpers und des zweiten stangenförmigen Körpers auf, wobei der erste stangenförmige Körper und der zweite stangenförmige Körper jeweils wenigstens abschnittsweise flexibel ausgebildet sind. Die stangenförmigen Körper können dabei beliebige Querschnitte aufweisen, bevorzugt weisen sie jedoch kreisförmige oder ovale Querschnitte auf.
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Erfindungsgemäß weist die Vorrichtung wenigstens ein zweites Halteelement zum Halten des ersten stangenförmigen Körpers und des zweiten stangenförmigen Körpers auf und das erste Halteelement ist gegenüber dem zweiten Halteelement - insbesondere definiert - bewegbar. Unter einer definierten Bewegung wird verstanden, dass die Halteelemente in vorbestimmten Richtungen gegenüber einander beweglich sind, oder beispielsweise bei einer Bewegung in einer ersten Richtung nur ein bestimmtes Spiel und bei einer Bewegung in einer hierzu senkrechten Richtung ebenfalls nur ein bestimmtes Spiel zugelassen wird. Durch dieses jeweils definierte Spiel wird insgesamt das Maß der Flexibilität der Transportvorrichtung festgelegt. Die definierte Bewegung beinhaltet damit bevorzugt definierte Bewegungsspiele in unterschiedlichen Bewegungsrichtungen.
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Die stangenförmigen Körper sind bevorzugt Führungsstangen oder Führungsschläuche, entlang derer die Behältnisverschlüsse gleiten können. Die Halteelemente können dabei regelmäßig angeordnet sein, um die Führungskörper in einem vorbestimmten Abstand zueinander zu halten. Die einzelnen stangenförmigen Körper sind flexibel ausgebildet und damit kann die Vorrichtung in ihrer Gesamtheit unterschiedlichen räumlichen Gegebenheiten angepasst werden, wobei gleichzeitig die Halteelemente dafür sorgen, dass ein bestimmter Abstand zwischen den stangenförmigen Körpern jeweils eingehalten wird, damit Verengungen des Transportweges verhindert werden.
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Vorzugsweise ist zwischen dem ersten Halteelement und dem zweiten Halteelement eine diese Haltelemente verbindende Verbindungseinrichtung vorgesehen, welche eine Relativbewegung zwischen dem zweiten Halteelement und dem erstem Halteelement ermöglicht. Durch diese Verbindungseinrichtung kann damit eine definierte Bewegung zwischen den einzelnen Halteelementen bewegt werden. Es könnte jedoch auch ein Träger vorgesehen sein und dieser Träger könnte über zwei Verbindungseinrichtungen mit den beiden Haltelementen in Verbindung stehen.
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Vorzugsweise ist die Transportvorrichtung derart ausgestaltet, dass ein minimaler Krümmungsradius der Transportvorrichtung begrenzt wird. Auf diese Weise kann verhindert werden, dass von einem Benutzer die Transportvorrichtung so stark gekrümmt wird, dass ein Transport der Behältnisverschlüsse zu stark erschwert oder gar verhindert wird.
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Erfindungsgemäß ist an einem Halteelement ein Vorsprung angeordnet, der in einem in einem weiteren Halteelement angeordneten Loch geführt ist. Durch diese Anordnung kann ein vorgegebenes Spiel zwischen den beiden Halteelementen festgelegt werden, welches gleichzeitig auch den minimalen Krümmungsradius für die Vorrichtung in Ihrer Gesamtheit begrenzt. Auf diese Weise wird auch die Bewegung der Halteelemente gegenseitig definiert, so wie eine begrenzte Führung des Vorsprungs in dem Loch zugelassen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist das Loch in einer Lasche ausgebildet, welche fest an dem weiteren Halteelement angeordnet ist. So kann beispielsweise eine Lasche sich von dem Halteelement zumindest auch in Richtung des weiteren Halteelements erstrecken und der Vorsprung ist innerhalb dieser Lasche, d.h. dem Loch dieser Lasche, mit einem vorgegebenen Spiel bewegbar.
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Damit ist die erfindungsgemäße Vorrichtung in der Art eines flexiblen Schlauchs für Verschlüsse ausgebildet. Dieser Schlauch kann von einer Sortierung zum Verschliesser laufen. Er ist, wie erwähnt, in gewissen Grenzen biegbar oder auch nur in gewissen Bereichen biegsam. Durch die speziell gestalteten Teile, insbesondere die Halteelemente wird dieser Schlauch so ausgeführt, dass sortierte Verschlüsse durch ihn hindurch passen. Dies kann beispielsweise derart ausgeführt sein, dass spezielle Blechteile z. B. quer zur Transportrichtung lange z. B. runde bzw. Kunststoffteile (d.h. stangenförmige Körper) in einem gewissen Abstand zueinander fixieren. Durch diese genannten Kunststoffteile bzw. stangenförmigen Körper werden die Verschlüsse geführt.
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Bei einer vorteilhaften Ausführungsform ist ein erster Endabschnitt der Transportvorrichtung gegenüber einem zweiten Endabschnitt der Transportvorrichtung räumlich bewegbar. Dabei ist es möglich, dass der erste Abschnitt nur entlang beispielsweise einer gekrümmten Linie bewegbar ist, es wäre jedoch auch möglich, dass der erste Endabschnitt räumlich, d. h. in mehreren Raumrichtungen bewegbar ist, um auf diese Weise die Transportvorrichtung noch variabler zu gestalten. So wäre es beispielsweise auch möglich, dass eine so ausgeführte flexible Transportrinne an mindestens einem Punkt befestigt wird, um Kollision oder auch Verklemmung der Verschlüsse oder dergleichen zu verhindern oder zu vermeiden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist die Transportvorrichtung derart gestaltet, dass die Längsteile der stangenförmigen Körper der Transportvorrichtung nach einer gewissen Justierung starr werden, beispielsweise, in dem in das innere der stangenförmigen Körper oder dergleichen ein hartes oder hart werdendes Medium eingebracht wird. Dabei kann es sich beispielsweise um ein schmelzendes Medium handeln, welches unter einer bestimmten Temperatur oder auch bei Zuführung von Luft erhärtet und auf diese Weise eine starre Transportvorrichtung bewirkt. Es wird jedoch darauf hingewiesen, dass auch eine derartige Transportvorrichtung unter bestimmten physikalischen Bedingungen oder zumindest zu gewissen Zeitpunkten während ihrer Entstehung flexibel bzw. biegbar ausgeführt ist.
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Ein Vorteil einer derartigen flexiblen Verschlussrinne besteht darin, Kosten bei der Auslegung, Konstruktion, Zeichnung, Arbeitsplanung, Fertigung und bei der Montage zu sparen. Der Benutzer bzw. Facharbeiter muss lediglich den passenden Rinnenquerschnitt auswählen und eine Länge der Rinne abschätzen. Die Länge sollte dabei bevorzugt immer eine gewisse Reserve beinhalten, damit die Rinne im Bedarfsfall gekürzt werden kann. Bei einer Endmontage kann die Transportvorrichtung bzw. die Rinne platziert und gegebenenfalls an geeigneter Stelle fixiert werden. Auf diese Weise ist ein hoher Kostenvorteil gegenüber den im Stand der Technik bekannten Rinnenkonzepten möglich.
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Es wäre jedoch auch möglich, dass die Transportvorrichtung abschnittsweise starr ausgebildet ist, also, dass die Transportvorrichtung starre Streckenteile beinhaltet. Auch wäre es möglich, dass Anschläge für die Transportvorrichtung vorgesehen sind, um zu enge Kurven und Bögen zu vermeiden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist zwischen wenigstens zwei Halteelementen ein Verbindungsglied angeordnet, welches gegenüber einem Halteelement beweglich ist. Bei diesem Verbindungsglied kann es sich beispielsweise um einen Bolzen handeln, der endseitig in Löcher der jeweiligen Halteelemente eingreift, sodass sie ein genau definiertes Spiel zwischen den jeweiligen Halteelementen zulassen.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das erste Haltelement ein erstes Haltemittel auf, welches im Eingriff mit dem ersten stangenförmigen Körper steht sowie ein zweites Haltemittel, welches im Eingriff mit dem zweiten stangenförmigen Körper steht.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform ist der Behältnisverschluss wenigstens abschnittsweise zwischen dem ersten stangenförmigen Körper und dem zweiten stangenförmigen Körper aufnehmbar. Damit wird bevorzugt der Behältnisverschluss durch beide stangenförmigen Körper geführt.
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Wie oben erwähnt, verlaufen vorzugsweise die beiden Längsrichtungen der beiden stangenförmigen Körper parallel zueinander. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist wenigstens ein stangenförmiger Führungskörper wenigstens einen gekrümmten Abschnitt auf.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Transportvorrichtung wenigstens drei, bevorzugt wenigstens vier stangenförmige Körper auf. Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform liegen die Behältnisverschlüsse, beziehungsweise Verschlusskappen zwischen diesen stangenförmigen Körpern. So ist es besonders bevorzugt möglich, dass sechs stangenförmige Körper vorgesehen sind, zwischen denen die Behältnisverschlüsse geführt werden. Dabei wird durch die stangenförmigen Körper, beziehungsweise deren jeweils dem Behältnisverschluss zugewandten Außenumfang, ein Querschnitt aufgespannt, innerhalb dessen der jeweilige Behältnisverschluss liegt. Bevorzugt verlaufen die Längsrichtungen aller stangenförmigen Körper parallel zueinander.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist wenigstens ein Halteelement eine Vielzahl von Haltemitteln auf, die jeweils im Eingriff mit den stangenförmigen Körpern stehen. Dabei können diese Haltemittel Aufnahmenuten aufweisen, welche die stangenförmigen Körper derart greifen, dass während des Transports der Behältnisverschlüsse jedenfalls die Behältnisverschlüsse selbst nicht mit den Haltemitteln in Kontakt kommen. Bevorzugt entspricht die Anzahl der Haltemittel der Anzahl der stangenförmigen Körper.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist die Transportvorrichtung eine Vielzahl von Halteelementen auf. Durch diese Vielzahl von Halteelementen können die stangenförmigen Körper in genau definierter Weise auch über längere Transportstrecken hinweg zueinander ausgerichtet werden.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform handelt es sich bei den stangenförmigen Körpern um Kunststoffelemente beispielsweise Kunststoffschläuche. Damit ist es auch möglich, dass die stangenförmigen Körper in ihrem Inneren wenigstens teilweise und/oder abschnittsweise hohl sind. Die Halteelemente können beispielsweise Blechteile sein.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform sind die Halteelemente jeweils gleichartig ausgebildet. Auf diese Weise ist es möglich, dass mit vergleichsweise wenigen unterschiedlichen Bauteilen eine entsprechende Transportvorrichtung hergestellt wird. Auch ist es möglich, dass die einzelnen Halteelemente jeweils mehrere Haltemittel aufweisen, wobei diese Haltemittel wiederum im Wesentlichen gleichartig ausgebildet sein können so dass auch auf diese Weise die Transportvorrichtung in einfacher Weise hergestellt werden kann.
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Bei einer weiteren vorteilhaften Ausführungsform weist das Halteelement wenigstens zwei gleichartige Haltemittel zum Halten der stangenförmigen Körper auf. Auch auf diese Weise wird eine Herstellung mit einer geringeren Anzahl von Gleichteilen möglich.
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Die vorliegende Erfindung ist weiterhin auf eine Vorrichtung zum Verschließen von Behältnissen gerichtet, welche eine Verschließeinrichtung aufweist, welche Verschlüsse an Behältnissen anbringt sowie eine Transportvorrichtung der oben beschriebenen Art, welche der Verschließeinrichtung die Verschlüsse zuführt.
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Weitere Vorteile und Ausführungsformen ergeben sich aus den beigefügten Zeichnungen:
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Darin zeigen:
- 1 eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in einer ersten Ausführungsform;
- 2 eine Schnittdarstellung der Transportvorrichtung aus 1;
- 3 eine Draufsicht auf die Transportvorrichtung aus 1;
- 4 eine weitere perspektivische Ansicht der Transportvorrichtung aus 1;
- 5 eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung in einer weiteren AusführungsForm.
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1 zeigt eine erfindungsgemäße Transportvorrichtung 1 in einer ersten Ausführungsform. Diese Transportvorrichtung weist eine Vielzahl von stangenförmigen Körpern 2, 4, 5, 6, 7, 8 auf, die sich hier im Wesentlichen parallel zueinander erstrecken. Exemplarisch sind dabei die Erstreckungslinien L4 und L5 angedeutet. Zwischen diesen einzelnen stangenförmigen Körpern 2, 4, 5, 6, 7, 8 können Behältnisverschlüsse (nicht gezeigt) geführt werden und damit beispielsweise mittels Schwerkraft von einem Aggregat zu einem weiteren transportiert werden.
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Die einzelnen stangenförmigen Körper 2, 4, 5, 6, 7, 8 werden durch Halteelemente 12, 14 in vorbestimmten Abständen zueinander gehalten und auch auf diese Weise stabilisiert. Genauer ist hier eine Vielzahl von Halteelementen 12, 14 vorgesehen, die ebenfalls entlang der Längsrichtung eines stangenförmigen Körpers vorgesehen sind. Dabei stehen auch die einzelnen Elemente 12, 14 miteinander über in ihrer Gesamtheit mit 30 bezeichnete Verbindungseinrichtungen in Verbindung, wobei hier an jedem der Halteelemente ein sich in 1 nach oben erstreckender Vorsprung 32 vorgesehen ist sowie eine Verbindungslasche 36, welche eine Öffnung 34 aufweist, in welche der besagte Vorsprung eingreifen kann. Durch diese Weise werden einerseits die Halteelemente 12, 14 aneinander gehalten und andererseits auch verhindert, dass ein zu geringer Krümmungsradius erzeugt wird, der einen Transport der Behältnisverschlüsse verhindern könnte.
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2 zeigt eine weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung. Man erkennt hier insbesondere die einzelnen Halteelemente 12, 14, 15, 16, 17, 18. An jedem dieser Halteelemente sind zwei der besagten Verbindungslaschen 36 einander gegenüberliegend angeordnet. Man erkennt, dass dabei die einzelnen Verbindungslaschen 36 jeweils schräg gegenüber der Richtung der Halteelemente angeordnet sind, so dass sie sich nach außen hin erweitern. Dabei ist eine Erstreckungsrichtung E1 gegenüber einer Erstreckungsrichtung E2 des Halteelements 12 um einen Winkel A geneigt, der zwischen 92° und 110°, bevorzugt zwischen 92° und 100° liegt.
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Durch diese Erweiterung kann ein Zusammenstecken der erfindungsgemäßen Halteelemente erleichtert werden. Weiterhin wird auf diese Weise erreicht, dass sich die Verbindungslaschen 36 der einzelnen Halteelemente 12, 14, 15, 16, 17, 18 nicht gegenseitig behindern, unabhängig von einer Stellung der Transportvorrichtung 1 in ihrer Gesamtheit.
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3 zeigt eine Draufsicht auf die in den 1 und 2 gezeigte Transportvorrichtung. Man erkennt hier, dass der Vorsprung 32 innerhalb der Öffnung 34 der Verbindungslasche 36 in der Richtung Y ein gewisses Spiel aufweist. Auf diese Weise wird erreicht, dass die Transportvorrichtung räumlich biegbar ist, d. h. nicht nur in der in 2 gezeigten Richtung, sondern auch senkrecht hierzu d. h. der linke Endabschnitt 1a der Transportvorrichtung ist gegenüber dem rechten Endabschnitt 1b der Transportvorrichtung 1 auch entlang der Richtung Y bewegbar, nicht nur in einer senkrecht zur Figurenebene stehenden Richtung. Es wäre jedoch auch möglich, hier das Spiel zwischen dem Vorsprung 32 und der Öffnung 34 derart zu verringern, dass eine Bewegung in der Richtung Y nur geringfügig oder gar nicht möglich ist.
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Es wäre jedoch auch möglich, die hier gezeigten Laschen nicht nur wie in 3 vorgesehen anzuordnen, sondern auch senkrecht hierzu, d. h. beispielsweise hier an der oberen und unteren Seite der einzelnen Halteelemente oder auch diagonal gegenüber in den jeweiligen Außenecken der Halteelemente.
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Auch könnten entsprechende Halteelemente derart ausgestaltet sein, dass die Öffnung 34 keinerlei Spiel des Vorsprungs 32 erlaubt, um auf diese Weise eine feste Verbindung zweier getrennter Transportvorrichtungen ermöglicht. Man erkennt, dass bei der in 3 gezeigten Ausführungsform die Öffnung in der Richtung X dem Vorsprung 32 ein erhebliches Spiel erlaubt, und andererseits auch eine maximale Krümmung der gesamten Transportvorrichtung durch die Öffnungen 34 und den darin beweglichen Vorsprüngen 32 definiert ist. Genauer gesagt ist ein maximaler Winkel, den die Ebenen zweier Halteelemente 12 miteinander einschließen durch die Größe dieser Öffnungen genau definiert.
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4 zeigt eine weitere Darstellung einer erfindungsgemäßen Transportvorrichtung 1. Man erkennt hier insbesondere die Ausgestaltung des Halteelements 12, welches eine Vielzahl von Haltemitteln 22, 24 aufweist, in denen die stangenförmigen Körper 2, 4, 5, 6, 7, 8 jeweils angeordnet sind. Dabei sind in diesen Haltemitteln 22, 24 die stangenförmigen Körper so aufgenommen, dass sie nach innen hervorstehen, d. h. die Behältnisverschlüsse kontaktieren in keinem Bereich die einzelnen Halteelemente und werden damit durch die Halteelemente 12,14 ... nicht in ihrer Bewegung gehindert.
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Die einzelnen Halteelemente 12, 14,... weisen hier eine Innenwandung 52 auf, welche in Richtung der jeweiligen stangenförmigen Körper nach innen gewölbt ist. Weiterhin ist erkennbar, dass die einzelnen Halteelemente 12, 14 ... jeweils als Gleichteile ausgebildet sein können, um auf diese Weise die Fertigung zu vereinfachen. Genauer gesagt ist es möglich, die gesamte Transportvorrichtung aus nur zwei unterschiedlichen Bauteilen aufzubauen, nämlich einerseits den Halteelementen 12, 14 usw. und andererseits den stangenförmigen Körpern 2, 4, 5, 6, 7, 8.
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Es wäre weiterhin auch möglich, besondere Verbindungshalteelemente zu schaffen, welche eine höhere Breite aufweisen und die Aufnahme zweiter stangenförmiger Körper hintereinander zu ermöglichen. Auf diese Weise könnten auch zwei Transportvorrichtungen miteinander verbunden werden.
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5 zeigt eine weitere Ausführungsform einer erfindungsgemäßen Vorrichtung 1. Auch bei dieser Ausführungsform sind hier sechs stangenförmige Körper 2, 4, 5, 6, 7, 8 vorgesehen, sowie auch einzelne Halteelemente 12, 14, welche diese stangenförmigen Körper in einem bestimmten Abstand zueinander halten. Weiterhin sind Verbindungselemente 40 zwischen den einzelnen Halteelementen vorgesehen, wobei zwischen dem ersten Halteelement 12 und dem zweiten Halteelement 14 zwei Verbindungselemente 40 an einander diagonal gegenüberliegenden Bereichen bzw. Ecken der Halteelemente 12, 14 angeordnet sind und zwischen dem zweiten Halteelement 14 und dem dritten Halteelement 16 ebenfalls zwei Verbindungselemente 42, diese jedoch bevorzugt an zwei weiteren gegenüberliegenden Ecken, die jedoch gegenüber den erst genannten diagonalen Ecken versetzt sind.
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Die Verbindungselemente 40, 42 weisen jeweils Grundkörper 48 auf, sowie zwei endseitig angeordnete Köpfe 46. Zwischen diesen Köpfen 46 und den Grundkörpern 42 sind jeweils Nuten bzw. Ausnehmungen 45 vorgesehen, welche wiederum (nicht gezeigt) in Löcher der einzelnen Halteelemente 12, 14 eingreifen. Durch den Abstand zwischen den Grundkörpern 40 und den Köpfen 46 wird damit ein Spiel des Haltelements in einer Längsrichtung der Verbindungselemente 40, 42 ermöglicht um durch dieses wiederum ein minimaler und ein maximaler Abstand zwischen zwei Halteelementen und damit auch wieder ein Minimalradius der gesamten Vorrichtung.
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Dadurch, dass die einzelnen Verbindungselemente 40, 42 jeweils gegeneinander abwechselnd um 90° versetzt sind, wird auf diese Weise eine dreidimensionale Bewegbarkeit der Endabschnitte gegenüber einander erreicht. Es wären jedoch auch weitere Anordnungen möglich, beispielsweise könnten die einzelnen Verbindungselemente zentrisch bezüglich der jeweiligen Längskanten der Halteelemente angeordnet sein oder aber es wäre möglich, drei derartiger Verbindungselemente jeweils versetzt gegeneinander anzuordnen. Auch wäre es möglich, Verbindungselemente derart zu gestalten, dass sie nicht zwei, sondern drei Haltelemente mit Spiel gegeneinander verbinden.
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Sämtliche in den Anmeldungsunterlagen offenbarten Merkmale werden als erfindungswesentlich beansprucht, sofern sie einzeln oder in Kombination gegenüber dem Stand der Technik neu sind.
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Bezugszeichenliste
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- 1
- Transportvorrichtung
- 1a, 1b
- Endabschnitt
- 2, 4, 5, 6, 7, 8
- stangenförmige Führungskörper
- 12, 14, 15, 16, 18
- Halteelement
- 22, 24
- Haltemittel
- 30
- Verbindungseinrichtung
- 32
- Vorsprung
- 34
- Loch
- 36
- Lasche
- 40, 42
- Verbindungselement
- 45
- Ausnehmung
- 46
- Kopf
- 48
- Grundkörper
- L1, L4, L5
- Längsrichtung
- E1
- Erstreckungsrichtung
- E2
- Erstreckungsrichtung des Haltelements
- A
- Winkel
- X, Y
- Richtung