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Die Erfindung betrifft eine Staubabscheidevorrichtung mit festwandigem Gehäuse gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
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Festwandige Staubabscheidevorrichtungen sind bekannt. Aus der
WO 2007/022959 A2 ist eine Staubabscheidevorrichtung in einem Staubsauger bekannt, an deren Boden sich ein Pad befindet, welches aus zwei Speichermedien besteht. Ein erstes Speichermedium ist beispielsweise aus Schaumstoff und enthält ein flüssiges Additiv, z. B. Glykol. Dieses Additiv wird über ein zweites Speichermedium aus Cellulose mit dem sich auf dem Pad absetzenden Staub in Verbindung gebracht und benetzt diesen. Im Verlauf der Zeit bildet sich auf dem zweiten Speichermedium eine mit dem Additiv durchsetzte Staubschicht, die nicht mehr zum Aufstauben neigt. Die Staubbindung wird dabei im Wesentlichen durch das flüssige Additiv bewirkt. Die Anordnung des Pads in diesem Bereich der Staubabscheidevorrichtung ist vor allem aufgrund der nicht mehr sehr stark ausgeprägten Luftströmung am Boden der Staubabscheidevorrichtung möglich.
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Nachteilig bei dieser bekannten Staubabscheidevorrichtung ist, dass das Speichermedium wegen des flüssigen Additivs in einer waagerechten Lage in die Staubabscheidevorrichtung eingebaut werden muss, womit sich im Allgemeinen nur der Boden der Staubabscheidevorrichtung anbietet. Die Staubabscheidevorrichtung muss dann in einem Staubsauger ebenfalls so angeordnet sein, dass sich das Speichermedium zumindest bei einer Benutzung des Staubsaugers in einer waagerechten Position befindet, um eine entsprechende Wirkungsweise zu bieten. Das Additiv in dem Speichermedium benötigt außerdem relativ viel Zeit, um den Staub zu durchsetzen, es muss gegen die Schwerkraft über Kapillarkräfte in der Cellulose im zweiten Speichermedium mit dem Staub in Kontakt gebracht werden. Zudem ist der Aufbau einer solchen Staubabscheidevorrichtung aufwendig und demzufolge relativ teuer in Herstellung und im Vertrieb. Der Staub durchdringt das Speichermedium auch nicht, es findet nur eine Sedimentation oder Adsorption statt, wodurch die Kapazität des Speichermediums begrenzt wird.
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Eine Verwendung von mobilen, verwirbelbaren Formkörpern als Staubbindemittel, wie sie z. B. aus der
DE 10 2006 034 312 A1 bekannt sind, erzielt aufgrund eines geringen Unterschieds der Relativgeschwindigkeiten von Strömungsluft in der Staubabscheidevorrichtung und Formkörpern nur eine begrenzte Staubaufnahme und ist daher zur Verwendung in einer Staubabscheidevorrichtung der o. g. Art weniger geeignet.
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Gattungsgemäße Staaubabscheidevorrictugen sind beispielsweise aus der
DE 103 60 002 A1 bekannt, dort ist in einen Zyklon ein Filter integriert, welcher vollständig von der Prozessluft durchströmt wird. Solche als tiefenfilter aufgebaute Staubspeichermedien neigen zur Verstopfung. Als weiterer Stand der Technik wird auf die
DE 10 2007 015 176 A1 verwiesen.
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Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine Staubabscheidevorrichtung anzugeben, mit der die oben genannten Nachteile vermieden werden können und eine hygienische Staubentnahme unterstützt werden kann.
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Diese Aufgabe wird erfindungsgemäß mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst. Dazu ist bei einer Staubabscheidevorrichtung mit festwandigem Gehäuse, vorzugsweise in einer Ausführung als Radial- und/oder Axialzyklon, mit einem Einlassbereich für staubbeladene Strömungsluft und mindestens einem Staubspeichermedium vorgesehen, dass die Staubabscheidevorrichtung zumindest teilweise aus dem Staubspeichermedium besteht und/oder von dem Staubspeichermedium ausgekleidet oder auskleidbar ist.
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Die Aufgabe wird außerdem mit einem Staubsauger, insbesondere beutellosem Staubsauger, vorzugsweise Radial- und/oder Axialzyklon, mit einer Staubabscheidevorrichtung wie hier und im Folgenden beschrieben gelöst.
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Der Vorteil der Erfindung besteht darin, dass das Staubspeichermedium so angeordnet ist, dass es den Staub direkt aus der Strömungsluft aufnehmen kann, die entlang einer Innenwand der Staubabscheidevorrichtung strömt und dort ihre höchste Geschwindigkeit aufweist, während sich das Staubspeichermedium nicht bewegt. Dadurch ist der Unterschied der Relativgeschwindigkeiten von Strömungsluft und Staubspeichermedium immer maximal, woraus eine optimale Staubaufnahme resultiert. Es ist somit auch kein flüssiges Additiv am Boden der Staubabscheidevorrichtung mehr notwendig. Die Einbaulage der Staubabscheidevorrichtung in einem Staubsauger ist also nicht beschränkt. Der Aufbau einer solchen Staubabscheidevorrichtung ist einfacher und die Staubabscheidevorrichtung insgesamt preiswerter. Wenn die Staubabscheidevorrichtung zumindest teilweise aus dem Staubspeichermedium besteht, kann dieser Teil mit dem Staubspeichermedium zur Entsorgung komplett mit einem Teil des Gehäuses entfernt werden und stellt somit eine besonders hygienische Lösung dar, da ein direkter Kontakt mit dem Staubspeichermedium und dem darin gesammelten Staub vermieden wird.
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Das Staubspeichermedium ist ringförmig ausgebildet und liegt zumindest teilweise an einer Innenwand des oberen Teils und/oder des unteren Teils an. Durch die Ringform ist eine größtmögliche Flächenausnutzung zur Staubaufnahme durch das Staubspeichermedium an der Innenwand der Staubabscheidevorrichtung gegeben. Die Position an der Innenwand ist ideal für die Staubaufnahme durch das oder jedes Staubspeichermedium, da der Staub mit der Strömungsluft entlang der Innenwand getragen wird und die Strömungsluft dort am stärksten ist, um den Staub in das Staubspeichermedium zu drücken.
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Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche. Dabei verwendete Rückbeziehungen weisen auf die weitere Ausbildung des Gegenstandes des Hauptanspruches durch die Merkmale des jeweiligen Unteranspruches hin; sie sind nicht als ein Verzicht auf die Erzielung eines selbständigen, gegenständlichen Schutzes für die Merkmalskombinationen der rückbezogenen Unteransprüche zu verstehen. Des Weiteren ist im Hinblick auf eine Auslegung der Ansprüche bei einer näheren Konkretisierung eines Merkmals in einem nachgeordneten Anspruch davon auszugehen, dass eine derartige Beschränkung in den jeweils vorangehenden Ansprüchen nicht vorhanden ist.
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Weiter bevorzugt ist das oder jedes Staubspeichermedium in einer Ebene einer kreisförmigen Bahn der Strömungsluft in der Staubabscheidevorrichtung oder in einer parallelen Ebene zur durch die Bahn der Strömungsluft definierten Ebene angebracht. Die Strömungsluft zirkuliert nach Eintritt in die Staubabscheidevorrichtung zuerst auf einer kreisförmigen Bahn und bewegt sich dann entlang der Innenwände der Staubabscheidevorrichtung spiralförmig vom oberen Teil in Richtung des unteren Teils. Das oder jedes auf diese Art und Weise angeordnete Staubspeichermedium kann dadurch optimal mit dem Staub in der Strömungsluft beaufschlagt werden.
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Bei mehreren ringförmigen Staubspeichermedien sind die dadurch jeweils definierten Ebenen bevorzugt parallel zueinander, wodurch sich die o. g. Vorteile für jedes der Staubspeichermedien ergeben.
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Bevorzugt ist das Staubspeichermedium mit der Strömungsluft beaufschlagbar. Dadurch kann der Staub direkt in das Staubspeichermedium gelangen und dort gespeichert werden.
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Bevorzugt umfasst die Staubabscheidevorrichtung einen oberen Teil und einen unteren Teil, wobei das Staubspeichermedium im oberen oder im unteren Teil angeordnet oder anordenbar ist. Im oberen Teil, insbesondere in einem inneren Randbereich des oberen Teils, in dem sich vorzugsweise der Einlassbereich der Strömungsluft befindet, treten die höchsten Zentrifugalkräfte der Strömungsluft auf, so dass an dieser Stelle die Partikel des Staubs am stärksten gegen die Innenwände der Staubabscheidevorrichtung gedrückt werden, wodurch optimale Bedingungen für eine Staubspeicherung oder Staubaufnahme gegeben sind. Die hohe Zentrifugalkraft sorgt dort für eine Staubabsorption oder Staubdurchdringung, der Staub wird nicht nur an der Oberfläche des Staubspeichermediums abgelagert, sondern zusätzlich noch in das Staubspeichermedium hineingedrückt. Auch im unteren Teil ist die Zentrifugalkraft der Strömungsluft noch so stark ausgeprägt, dass eine Staubabsorption möglich ist.
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Besonders bevorzugt ist ein erstes Staubspeichermedium im oberen Teil und ein zweites Staubspeichermedium im unteren Teil anordenbar. Dadurch kann ein Hauptteil des Staubs im ersten Staubspeichermedium und gegebenenfalls noch vorhandener Reststaub, der mit der Strömungsluft in den unteren Teil gelangt, im zweiten Staubspeichermedium gespeichert werden, so dass eine optimale Staubaufnahme möglich ist.
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Wenn das zweite Staubspeichermedium in einem Abstand von 10 bis 20 mm relativ zu einem Übergang des oberen zu dem unteren Teil anordenbar ist, befindet es sich in einer Position, in der die aus dem oberen Teil austretende Strömungsluft für eine optimale Staubaufnahme noch stark genug ist.
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Bevorzugt ist das oder jedes Staubspeichermedium entnehmbar. Dadurch kann es bei Bedarf ausgewechselt oder gereinigt werden.
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Wenn das Staubspeichermedium regenerierbar, vorzugsweise waschbar, ist, ist es mehrfach wiederverwendbar und ressourcenschonend.
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Bevorzugt ist die Staubabscheidevorrichtung so ausgeführt, dass deren Öffnung an einer Einbaustelle des Staubspeichermediums im unteren Teil möglich ist. Das Staubspeichermedium ist somit an dieser Stelle leicht zu installieren und auch zu entnehmen, um es auszuwechseln und/oder zu reinigen.
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Das im unteren Teil angeordnete zweite Staubspeichermedium ist im Querschnitt bevorzugt ein Dreieck, insbesondere ein rechtwinkliges Dreieck. Dabei ist eine Seite, bei einem rechtwinkligen Dreieck insbesondere die Hypotenuse, in Richtung des oberen Teils ausgerichtet. Die aus dem oberen Teil, welcher insbesondere an einem Übergang zum unteren Teil kegelförmig ausgestaltet sein kann, in den unteren Teil spiralförmig zirkulierende Strömungsluft kann bei dieser Form des Staubspeichermediums besser daran entlang geführt werden und den Staub in dieses einbringen, so dass die Staubaufnahme verbessert wird.
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Bevorzugt sind die Staubspeichermedien aufgrund ihrer Farbe visuell voneinander unterscheidbar, wenn mehrere verwendet werden. Dadurch lässt sich z. B. erkennen, welches Staubspeichermedium aufgrund seiner Eigenschaften an welchem Einbauort eingebaut werden kann.
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Das Staubspeichermedium umfasst bevorzugt ein luftdurchlässiges Material, vorzugsweise Schaumstoff, besonders bevorzugt offenporigen Melaminharzschaumstoff mit einer definierten mittleren Porengröße, vorzugsweise 100 μm. Die Strömungsluft kann durch das luftdurchlässige Material hindurchströmen und den Staub hineintragen. In dem Staubspeichermedium werden die Staubteilchen gefangen und gespeichert. Durch die Porengröße lässt sich die speicherbare Korngröße des zu bindenden Staubs definieren. In einer Staubabscheidevorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 stauben vor allem Staubpartikel mit einer mittleren Korngröße kleiner als 30 μm auf, was bei einer Porengröße des Staubspeichermediums von 100 μm weitgehend vermieden werden kann. Melaminharzschaumstoff lässt sich weiterhin für eine optimierte Staubaufnahme besonders gut, z. B. chemisch und/oder physikalisch, modifizieren.
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Besonders bevorzugt weist das luftdurchlässige Material aufgrund chemischer und/oder physikalischer Modifizierung eine elektrostatische Oberflächenladung auf, wodurch Staubpartikel und/oder Fasern, z. B. von Teppichböden, angezogen werden.
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Bevorzugt umfasst das Staubspeichermedium verschieden modifizierte luftdurchlässige Materialien, die anhand ihrer Farbe unterscheidbar sind. Die Farbe gibt dabei einen Hinweis auf die Eigenschaften des im Staubspeichermedium verwendeten Materials, z. B. auf eine kationische oder anionische Modifizierung.
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Wenn das oder jedes Staubspeichermedium an einer der Innenwand des oberen Teils und/oder der Innenwand des unteren Teils zugewandten Außenseite luftundurchlässig ist, wird z. B. vermieden, dass der Staub durch das Staubspeichermedium hindurchgedrückt wird und sich an der Innenwand der Staubabscheidevorrichtung absetzt oder, vor allem im unteren Teil, entlang der Innenwand auf den Boden der Staubabscheidevorrichtung gelangt, wo er wieder aufgewirbelt werden kann.
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Bevorzugt weist das oder jedes Staubspeichermedium an einer der Innenwand des oberen Teils und/oder an der Innenwand des unteren Teils zugewandten Außenseite Auflageflächen und/oder Auflagepunkte auf. Auf diese Weise ergibt sich eine Befestigungsmöglichkeit des Staubspeichermediums in der Staubabscheidevorrichtung und beispielsweise auch eine geringfügige Beabstandung des Staubspeichermediums von der Innenwand der Staubabscheidevorrichtung.
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Besonders bevorzugt weist die Innenwand des oberen Teils und/oder die Innenwand des unteren Teils mit den Auflageflächen und/oder Auflagepunkten korrespondierende Halteflächen und/oder Haltepunkte auf, die beispielsweise die Positionen vorgeben, an denen das Staubspeichermedium befestigt werden kann.
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Zwischen der Außenseite des Staubspeichermediums und der Innenwand des unteren Teils verbleiben bevorzugt Kanäle, die für eine bessere Luftumströmung und/oder Hinterströmung des Staubspeichermediums sorgen und so die Strömungsgeschwindigkeit aufrecht erhalten.
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Bevorzugt ist das oder jedes Staubspeichermedium mit Fasern besetzt. An diesen Fasern können Staubpartikel hängen bleiben, so dass eine Staubaufnahme noch weiter verbessert wird.
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Besonders bevorzugt sind die Fasern elektrostatisch geladene Polypropylen-Fasern, wodurch eine Anziehung von Staubpartikeln erreicht wird.
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Nachfolgend wird ein Ausführungsbeispiel der Erfindung anhand der Zeichnung näher erläutert. Einander entsprechende Gegenstände oder Elemente sind in allen Figuren mit den gleichen Bezugszeichen versehen.
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Das oder jedes Ausführungsbeispiel ist nicht als Einschränkung der Erfindung zu verstehen. Vielmehr sind im Rahmen der vorliegenden Offenbarung zahlreiche Abänderungen und Modifikationen möglich, insbesondere solche Varianten und Kombinationen, die zum Beispiel durch Kombination oder Abwandlung von einzelnen in Verbindung mit den im allgemeinen oder speziellen Beschreibungsteil beschriebenen sowie in den Ansprüchen und/oder der Zeichnung enthaltenen Merkmalen bzw. Elementen oder Verfahrensschritten für den Fachmann im Hinblick auf die Lösung der Aufgabe entnehmbar sind und durch kombinierbare Merkmale zu einem neuen Gegenstand oder zu neuen Verfahrensschritten bzw. Verfahrensschrittfolgen führen.
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Es zeigen
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1 eine perspektivische Darstellung einer Staubabscheidevorrichtung nach dem Stand der Technik,
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2 eine perspektivische Darstellung einer Staubabscheidevorrichtung gemäß der Erfindung und
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3 eine Schnittdarstellung einer weiteren Ausführungsform der Staubabscheidevorrichtung.
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1 zeigt eine Staubabscheidevorrichtung 10 mit festwandigem Gehäuse 12 nach dem Stand der Technik. Durch einen Einlassbereich 14 gelangt staubbeladene Strömungsluft 16, die beispielsweise über ein Saugrohr (nicht dargestellt) eines Staubsaugers (nicht dargestellt) in bekannter Weise aufgesaugt wird. Staubpartikel 18 in der Strömungsluft 16 werden dabei auf kreisförmigen Bahnen spiralförmig in Richtung eines Bodens 20 der Staubabscheidevorrichtung 10 befördert. Dort ist eine Zentrifugalkraft, die auf die Staubpartikel 18 wirkt, nicht mehr so stark ausgeprägt, so dass die Staubpartikel 18 aus der Strömungsluft 16 abgeschieden werden und auf den Boden 20 fallen. Am Boden befindet sich ein Staubspeichermedium 22, welches z. B. aus zwei Speicherschichten bestehen kann, wobei eine erste Speicherschicht beispielsweise ein Schaumstoff ist und ein flüssiges Additiv, z. B. Glykol oder Glycerin enthält, während eine zweite Speicherschicht z. B. aus Cellulose besteht. Die sich auf der zweiten Speicherschicht absetzenden Staubpartikel 18 werden mit dem Additiv benetzt und bilden im Verlauf der Zeit eine mit dem Additiv durchsetzte oder durchtränkte Staubschicht, die nicht mehr zum Aufstauben neigt. Durch eine am Boden 20 befindliche Entleerungsklappe 24 kann das Staubspeichermedium 22 entfernt und ausgetauscht werden. Die auf diese Weise gereinigte Strömungsluft 16 verlässt die Staubabscheidevorrichtung 10 über ein sogenanntes Tauchrohr 26 in der Mitte eines Deckels 28 an einer Oberseite 30 der Staubabscheidevorrichtung 10.
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2 stellt eine erfindungsgemäße Staubabscheidevorrichtung 10 am Beispiel einer Ausführung als Radialzyklon perspektivisch dar. Der Einlassbereich 14 für mit Staubpartikeln 18 beladene Strömungsluft 16, das Tauchrohr 26 sowie die Entleerungsklappe 24, wie unter 1 beschrieben, sind bei dieser Staubabscheidevorrichtung 10 ebenfalls vorhanden. Am Boden ist jedoch kein Staubspeichermedium 22 (1) angeordnet. Die Staubabscheidevorrichtung 10 umfasst einen oberen Teil 32 und einen unteren Teil 34, wobei in dem oberen Teil 32 ein erstes Staubspeichermedium 36 und im unteren Teil 34 ein zweites Staubspeichermedium 38 angeordnet ist. Der obere Teil 32 umfasst einen zylindrischen Teil 40, welcher vollständig mit dem ersten Staubspeichermedium 36 ausgekleidet ist, und einen kegelförmigen Teil 42, der einen Übergang 44 zu dem unteren Teil 34 der Staubabscheidevorrichtung 10 darstellt. Das erste Staubspeichermedium 36 wird direkt mit der durch den Einlassbereich 14 einströmenden Strömungsluft 16 beaufschlagt. Die Strömungsluft 16 ist in diesem Bereich des oberen Teils 32 am stärksten, dass heißt, eine Zentrifugalkraft, die auf die Staubpartikel 18 wirkt, ist am höchsten. Diese Strömungsluft 16 wird auch als Primärströmung bezeichnet. Aufgrund der hohen Zentrifugalkraft werden die Staubpartikel 18 in das erste Staubspeichermedium 36 gedrückt und können von diesem absorbiert werden. Das zweite Staubspeichermedium 38 ist auf einer Höhe eines Übergangs 44 des oberen Teils 32 zu dem unteren Teil 34, vorzugsweise mit etwa 10 mm bis 20 mm Abstand relativ zu dem Übergang 44 angeordnet. Der Übergang 44 ist hier als Auslass des kegelförmigen Teils 42 des oberen Teils 32 der Staubabscheidevorrichtung 10 dargestellt.
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Die beiden Staubspeichermedien 36, 38 sind ringförmig und liegen jeweils an einer Innenwand 46 des oberen Teils 32 und einer Innenwand 48 des unteren Teils 34 an. Dabei befinden sie sich in zueinander parallelen Ebenen, die durch die kreisförmigen Bahnen, die die Strömungsluft 16 in der Staubabscheidevorrichtung 10 ausführt, definiert werden. Die Staubspeichermedien 36, 38 sind aus der Staubabscheidevorrichtung 10 entnehmbar.
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In einer bevorzugten, hier nicht dargestellten Ausführungsform ist vorgesehen, dass die Staubabscheidevorrichtung 10 an einer Einbaustelle des zweiten Staubspeichermediums 38 geöffnet werden kann, was eine sehr einfache Einbau- und Entnahmemöglichkeit für das zweite Staubspeichermedium 38 bietet. Ebenfalls ist es möglich, dass der gesamte zylindrische Teil 40 mit dem ersten Staubspeichermedium 36 als Verbrauchsteil ausgestaltet ist, so dass der zylindrische Teil 40 zusammen mit dem entsprechenden Teil des Gehäuses 12 bei einer Entsorgung des Staubspeichermediums 36 komplett entfernt wird. Eine solche Ausführungsform ist besonders hygienisch, da der direkte Kontakt mit Staub aus dem Staubspeichermedium 36 vermieden werden kann.
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Das zweite Staubspeichermedium 38 weist einen dreieckförmigen Querschnitt 50 auf. Der dreieckförmige Querschnitt 50 in 2 ist rechtwinklig, welches eine bevorzugte Ausführungsform darstellt. Es sind aber auch Staubspeichermedien 38 mit nicht-rechtwinkligen dreieckförmigen Querschnitten 50 möglich. Eine Hypotenuse 52 des dreieckförmigen Staubspeichermediums 38 ist dem oberen Teil 32, hierbei dem dem zweiten Staubspeichermedium 38 am nächsten liegenden kegelförmigen Teil 42 des oberen Teils 32, zugewandt. Die aus dem kegelförmigen Teil 42 in Richtung des unteren Teils 34 austretende Strömungsluft 16, die hier als Sekundärströmung bezeichnet wird, welche nicht so stark wie die Primärströmung im oberen Teil 32 ist, wird durch diese ebenfalls kegelförmig zulaufenden Form des zweiten Staubspeichermediums 38 optimal an diesem entlang geführt. Die dreieckige Form des Querschnitts 50 des zweiten Staubspeichermediums 38 begünstigt somit dessen Staubaufnahme. Durch das zweite Staubspeichermedium 38 wird außerdem dafür gesorgt, dass der Staub darin gebunden wird und nicht durch die Sekundärströmung wieder hochgerissen wird.
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Die entnehmbaren Staubspeichermedien 36, 38 können darüber hinaus regenerierbar und vorzugsweise auch waschbar ausgeführt sein. Da die Verwendung von mehreren Staubspeichermedien 36, 38 möglich ist, können diese unterschiedliche Farben aufweisen, wodurch beispielsweise festgelegt werden kann, an welcher Stelle oder in welchem Teil 32, 34 der Staubabscheidevorrichtung 10 sie eingebaut werden müssen oder können. Auch die unterschiedlichen Eigenschaften der Staubspeichermedien 36, 38 lassen sich beispielsweise anhand ihrer Farbe erkennen. Sie bestehen aus einem luftdurchlässigen Material, welches z. B. offenporiger Melaminharzschaumstoff sein kann. Es sind jedoch auch andere Schaumstoffe oder luftdurchlässige Materialien, mit denen Staubpartikel 18 gefangen oder gebunden werden können, möglich. Über eine Porengröße des Schaumstoffs lässt sich die speicherbare Korngröße des zu bindenden Staubs definieren. Für Staubpartikel 18, die kleiner als 30 μm sind und zum Aufstauben neigen, werden zu deren Aufnahme bevorzugt Melaminharzschaumstoffe mit einer mittleren Porengröße von etwa 100 μm eingesetzt. Das Material der Staubspeichermedien lässt sich durch chemische und/oder physikalische Modifizierung noch weiter für eine Staubaufnahme optimieren, so z. B. durch das Aufbringen einer elektrostatischen, positiven oder negativen Oberflächenladung. Dies kann wiederum durch verschiedene Farben des luftdurchlässigen Materials erkennbar gemacht werden, z. B. durch ein anionisches Staubspeichermedium 36, 38 (mit negativ geladener Oberfläche) in roter Farbe und ein kationisches Staubspeichermedium 36, 38 (mit positiver Oberflächenladung) in blauer Farbe. Die Anzahl der Modifizierungen und der damit verbundenen Einfärbungen des Staubspeichermediums 36, 38 ist selbstverständlich nicht auf diese zwei Beispiele beschränkt.
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3 zeigt eine weitere Ausführungsform der Staubabscheidevorrichtung 10 in einer Schnittdarstellung, bei der die beiden Staubspeichermedien 36, 38 jeweils an einer der Innenwand 46, 48 des oberen und unteren Teils 32, 34 zugewandeten Außenseite 54 mit Auflageflächen 56 ausgestattet sind. Korrespondierend dazu kann die Innenwand 46, 48 jeweils Halteflächen und/oder Haltepunkte, z. B. einen umlaufenden oder stückweise umlaufenden Absatz in der Innenwand 46, 48, aufweisen, welche hier nicht dargestellt sind. An der Außenseite 54 können die Staubspeichermedien 36, 38 luftundurchlässig ausgeführt sein. Die in 3 dargestellte Ausführungsform mit Auflageflächen 56 ermöglicht eine bessere Hinterströmung oder Umströmung der Staubspeichermedien 36, 38 mit der Strömungsluft 16, da an deren Außenseiten 54 zwischen den Auflageflächen 56 Kanäle 58 für die Luftumströmung verbleiben.
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Das oder jedes Staubspeichermedium 36, 38 kann aus einem velourartigen, mit Fasern besetzten Material bestehen, wie es z. B. bei Staubwedeln verwendet wird. Die Fasern sind dabei vorzugsweise elektrostatisch geladen und bestehen aus Polypropylen.
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In einem hier nicht dargestellten Staubsauger kann die Staubabscheidevorrichtung 10 bezüglicher ihrer axialen Lage beliebiger ausgerichtet und angeordnet werden, z. B. auch in einer waagerechten Position, da das oder die Staubspeichermedien 36, 38 keine flüssigen Additive enthalten, welche sich z. B. sonst aufgrund der Schwerkraft an einer tiefsten Position der Staubabscheidevorrichtung 10 sammeln würden, wodurch die Wirkungsweise negativ beeinflusst würde.
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Damit lässt sich die Erfindung kurz wie folgt darstellen:
Es wird eine Staubabscheidevorrichtung 10 mit festwandigem Gehäuse 12, vorzugsweise in einer Ausführung als Radial- und/oder Axialzyklon, mit einem Einlassbereich 14 für staubbeladene Strömungsluft 16 und mindestens einem Staubspeichermedium 36, 38 angegeben, die zumindest teilweise aus dem Staubspeichermedium 36, 38 besteht und/oder mit dem Staubspeichermedium 36, 38 ausgekleidet oder auskleidbar ist.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Staubabscheidevorrichtung
- 12
- Gehäuse
- 14
- Einlassbereich
- 16
- Strömungsluft
- 18
- Staubpartikel
- 20
- Boden
- 22
- Staubspeichermedium
- 24
- Entleerungsklappe
- 26
- Tauchrohr
- 28
- Deckel
- 30
- Oberseite
- 32
- oberer Teil
- 34
- unterer Teil
- 36
- erstes Staubspeichermedium
- 38
- zweites Staubspeichermedium
- 40
- zylindrischer Teil
- 42
- kegelförmiger Teil
- 44
- Übergang
- 46
- Innenwand des oberen Teils
- 48
- Innenwand der unteren Teils
- 50
- Querschnitt
- 52
- Hypotenuse
- 54
- Außenseite
- 56
- Auflageflächen
- 58
- Kanäle