DE102009009098A1 - Fahrzeug-Informationssystem, sowie Verfahren hierfür - Google Patents
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Abstract
Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, dem Kraftfahrzeugführer möglichst viele Informationen bereitzustellen, damit dieser aus den Resultaten der Überwachungsaktivitäten, betreffend der Einhaltung einer gesetzlichen Reglamentierung, auch einen Vorteil aus den Überwachungsaktivitäten ableiten/gewinnen kann. Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit geringerem Aufwand, die aus den Resultaten der Überwachungsaktivitäten, betreffend der Einhaltung einer gesetzlichen Reglamentierung, auch einen Vorteil für den Kraftfahrzeugführer aus den Überwachungsaktivitäten abgeleitet/generiert werden kann, indem den Kraftfahrzeugführern die Resultate einer Überwachungs-Messvorrichtung mittels geeigneten telemetrischen Vorrichtungen ins Fahrzeug übertragen werden, um bedarfsgerecht mittels einer Anzeigeeinheit zur Anzeige gebracht werden zu können, damit insbesondere bei einer Annäherung eines Kraftfahrzeug-Zustandsparameter (z.B. bei abgefahrenem Reifenprofil) an einen gesetzlich reglamentierten Grenzwert, der Kraftfahrzeugführer frühzeitig darauf aufmerksam gemacht werden kann, und diesem nach dem Hinweis noch ausreichend Reaktionszeit verbleibt, um dem drohenden Mangel bzw. Reglamentierungsverstoß entgegenzuwirken, indem dieser beispielsweise einen oder mehrere (neue) Reifen mit ausreichendem Profil auf dessen Fahrzeug montieren lässt. Die Erfindung ist insbesondere geeignet für Kraftfahrzeuge bzw. darin befindlichen ...
Description
- Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung gemäß den Oberbegriffen der Ansprüche 1 und 9.
- Eine solche Vorrichtung und ein solches Verfahren sind aus der
DE 199 41 953 A1 bekannt. - Wie aus dieser Schrift zu entnehmen ist, werden dem Kraftfahrzeugführer mittels einer Anzeigeeinheit eine Vielzahl von Fahrzeugzuständen bzw. Kraftfahrzeug-Zustandsparameter zur Anzeige gebracht, welche der Beachtung bedürfen bzw. vom Kraftfahrzeugführer beachtet werden müssen, sodass der Kraftfahrzeugführer umfassend und übersichtlich informiert wird. Als Kraftfahrzeug-Zustandsparameter werden hierbei beispielsweise der Motorölstand, der Kraftstoffvorrat, der Reifendruck und die ordnungsgemäße Funktionalität der Fahrzeugleuchten, sowie weitere dem Verbrauch/Verschleiß unterliegende Parameter, welche mittels den im Fahrzeug angebrachten fahrzeugeigenen Sensoren (zur Überwachung dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter) überwacht werden, angeführt, damit bei Beachtung dieser Fahrzeugzustands-Informationen, für das Kraftfahrzeug jeweils ein bestmöglicher Zuverlässigkeits- und Sicherheitszustand gewährleistet werden kann.
- Darüber hinaus gibt es noch weitere Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, welche wesentlich zur Verkehrssicherheit beitragen und deshalb durch gesetzliche Reglamentierung in dessen Wert und/oder dessen Wertebereich vorgegeben werden und bei Kontrollen auf Einhaltung dahingehend überwacht werden, wie beispielsweise das Reifenprofil(e) (z. B. wegen Sicherheit, insbesondere Aquaplaning; PKWs haben andere Grenzwerte als LKWs), zukünftig den Reifendruck (z. B. wegen Sicherheit, Kraftstoffverbrauch und CO2 Emission), die TÜV- und Abgasuntersuchungen (z. B. wegen allgemeiner Sicherheit und Umwelt) sowie Geschwindigkeitsvorgaben in Ortschaften sowie Straßenabschnitten (z. B. wegen Sicherheit und Lärmemission).
- Der Nachteil an diesen obigen letztgenannten Kraftfahrzeug-Zustandsparametern, insbesondere dem des Reifenprofils, ist dieser, dass diese durch gesetzliche Reglamentierung vorgegebenen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, durch das fahrzeugseitige Diagnosesystem, beziehungsweise mittels den auf dem Markt in den Fahrzeugen befindlichen Diagnosesystemen, nicht erfasst werden kann/können.
- Um derartige Kraftfahrzeug-Zustandsparameter auf Einhaltung zu überwachen, werden die Überprüfungsmöglichkeiten immer ausgereifter, wie beispielsweise die neuesten Messvorrichtungen (beispielsweise „ProContour H3-D” – neues Reifenprofiltiefemessgerät), die den Behörden zur Verfügung stehen, welche eine Erfassung und Überwachung des Reifenprofils/der Profiltiefe von Autoreifen im fließendem Verkehr, bzw. während der Fahrt des Kraftfahrzeugs beim Überfahren einer solchen Messvorrichtung, ermöglicht.
- Auch hierzu ist bei diesen Entwicklungen für den Kraftfahrzeugbenutzer als Nachteil anzuführen, dass die verfügbaren Möglichkeiten der Überwachung auf Einhaltung der gesetzlichen Reglamentierung immer ausgefeilter werden, und somit der Kraftfahrzeugbenutzer intensiver Überwacht werden kann, dieser jedoch hiervon für sich keinen Vorteil daraus gewinnen kann, sondern nur einen Nachteil hat, wenn dieser einen Grenzwert des erlaubten Wertes oder Wertebereichs verletzt und durch die verbesserten Überwachungsmöglichkeiten detektiert wird.
- Ausgehend von diesem Stand der Technik liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, dem Kraftfahrzeugführer möglichst viele Informationen bereitzustellen, damit dieser aus den Resultaten der Überwachungsaktivitäten, betreffend der Einhaltung einer gesetzlichen Reglamentierung, auch einen Vorteil aus den Überwachungsaktivitäten ableiten/gewinnen kann.
- Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass ein Verfahren gemäß dem Oberbegriff des Patentanspruchs 1 auch dessen kennzeichnenden Merkmale aufweist, bzw. eine Vorrichtung nach dem Oberbegriff des Patentanspruchs 9 auch über dessen kennzeichnende Merkmale verfügt.
- Der Erfindung liegt die Erkenntnis zugrunde, dass mit geringerem Aufwand, die aus den Resultaten der Überwachungsaktivitäten, betreffend der Einhaltung einer gesetzlichen Reglamentierung, auch ein Vorteil für den Kraftfahrzeugführer aus den Überwachungsaktivitäten abgeleitet/generiert werden kann, indem den Kraftfahrzeugführern die Resultate einer Überwachungs-Messvorrichtung mittels geeigneten telemetrischen Vorrichtungen ins Fahrzeug übertragen werden, um bedarfsgerecht mittels einer Anzeigeeinheit zur Anzeige gebracht zu werden können, damit insbesondere bei einer Annäherung eines Kraftfahrzeug-Zustandsparameter (z. B. bei abgefahrenem Reifenprofil) an einen gesetzlich reglamentierten Grenzwert, der Kraftfahrzeugführer frühzeitig darauf aufmerksam gemacht werden kann, und diesem nach dem Hinweis noch ausreichend Reaktionszeit verbleibt, um dem drohendem Mangel bzw. Reglamentierungsverstoß entgegenzuwirken, indem dieser beispielsweise einen oder mehrere (neue) Reifen mit ausreichendem Profil auf dessen Fahrzeug montieren lässt.
- Wie vorangehend bereits angeführt, ist die Umsetzung des erfindungsgemäß vorgeschlagenen Verfahrens mit geringem Aufwand möglich/umsetzbar, da eine derartiges Verfahren bzw. das dazugehörige Fahrzeug-Informationssystem nur eine Anzeigevorrichtung aufweisen muss, oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen Anzeigevorrichtung in Wirkverbindung stehend muss, damit bei mindestens einem Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, welcher der sofortigen und/oder zeitnahen und/oder künftigen Beachtung bedarf, der Fahrzeugführer entsprechend gewarnt werden kann, sowie das Fahrzeug-Informationssystem eine fahrzeugseitige telemetrische Vorrichtung aufweisen muss, oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen telemetrischen Vorrichtung in Wirkverbindung stehen muss, damit der(die) von der fahrzeugentfernten Überwachungs-Messvorrichtung erfasste(n) Messwert(e) oder das(die) Resultat(e) zum Fahrzeug übertragen werden kann(können), um dort zur Anzeige gebracht werden zu können.
- Erfindungsgemäß weist das vorgeschlagene Verfahren hierzu mindestens folgende Schritte bzw. Merkmale auf:
Dass - a) das Fahrzeug-Assistenz-Informationssystem ausgebildet ist, um mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter mittels der fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung von einer fahrzeugentfernten telemetrischer Vorrichtung zu empfangen,
- b) es sich bei dem mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um einen Parameter handelt, welcher durch gesetzliche Reglamentierung in dessen Wert und/oder dessen Wertebereich vorgegeben wird und bei Kontrollen auf Einhaltung dahingehend überwacht wird,
- c) der mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, mittels einer fahrzeugentfernten Messvorrichtung erfasst wird,
- d) der mindestens eine mittels der fahrzeugentfernten Messvorrichtung erfasste Kraftfahrzeug-Zustandsparameter während der Fahrt des Fahrzeugs erfasst wird,
- e) der während der Fahrt des Fahrzeugs erfasste mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter von der fahrzeugentfernten Messvorrichtung mittels den telemetrischen Vorrichtungen zum Fahrzeuginformationssystem übertragen wird, und
- f) das dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter als konkreter Wert und/oder als qualitatives Resultat mittels der Anzeigevorrichtung dem Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht wird.
- Bei einer bevorzugten Ausgestaltung der erfindungsgemäßen Vorrichtung bzw. dem erfindungsgemäßem Verfahren, wird der mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter nur dann zur Anzeige gebracht wird, wenn dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter der sofortigen und/oder zeitnahen und/oder künftigen Beachtung bedarf, wobei eine sofortige Beachtung dann vorliegt, wenn der Kraftfahrzeug-Zustandsparameter den Grenzwert des erlaubten Wertes oder Wertebereichs bereits erreicht hat, beispielsweise das Mindestprofil zumindest an einem Fahrzeugreifen schon erreicht bzw. schon unterschritten wurde, sowie eine zeitnahe und/oder künftige Beachtung vorliegt, wenn der Kraftfahrzeug-Zustandsparameter den Grenzwert des erlaubten Wertes oder Wertebereichs in absehbarer Zeit erreicht haben wird, beispielsweise sich der Profil-IST-Wert sich dem Grenzwert stark annähert.
- Ferner wird in einer bevorzugten Ausführungsform der erfindungsgemäßen Lösung dieser mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter bei der Anzeige, sofern dieser als konkreter Wert zur Anzeige angezeigt wird, dieser in Millimeter zur Anzeige gebracht, oder dieser mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter bei der Anzeige, sofern dieser als qualitatives Resultat zur Anzeige angezeigt wird, dieser als Bild-Symbol zur Anzeige gebracht.
- Unter dem Begriff „fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung” ist im Lichte der Erfindung eine Kommunikationseinrichtung zu verstehen, welche zum aussenden und/oder übertragen von Informationen geeignet ist, sodass diese mittels einer fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung, bzw. einem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Informationssystem im „Zielfahrzeug” empfangen werden können.
- Neben dem Verfahren für ein Fahrzeug-Informationssystem, ist als Ausführungsform der vorliegenden Erfindung auch ein entsprechendes Fahrzeug-Informationssystem inbegriffen.
- Eine weitere Ausführungsform der vorliegenden Erfindung ist ein Kraftfahrzeug, insbesondere PKW oder LKW, das mit einem erfindungsgemäßen Fahrzeug-Informationssystem ausgestattet ist.
- Weitere Vorteile bzw. Anwendungsmöglichkeiten der vorliegenden Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung in Verbindung mit den in den
1 und2 dargestellten Ausführungsbeispielen und dem dazugehörenden Verfahren. - In der Beschreibung, in den Ansprüchen, in der Zusammenfassung und in den dazugehörenden Zeichnungen werden die in der hinten angeführten Liste der Bezugszeichen verwendeten Begriffe und zugeordneten Bezugszeichen verwendet.
- Die Erfindung wird nun nachfolgend anhand eines Ausführungsbeispieles unter Zuhilfenahme der Figuren näher erläutert. Im folgenden können für funktional gleiche und/oder gleiche Elemente mit den gleichen Bezugszeichen versehen sein.
- Es zeigen:
Die Zeichnungen zeigen in -
1 : Eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (5 ) mit erfindungsgemäßem Fahrzeug-Informationssystem (1 ). -
2 : Eine Darstellung eines Straßenabschnittes (6 ), mit einem Fahrzeug (5 ), ausgestattet mit dem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Informationssystem (1 ), einer Überwachungs-Messvorrichtung (4 ), sowie beispielhaft gezeigte fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtungen (2 ) ausgebildet für telemetrische Übertragungen. - Die
1 zeigt eine Darstellung eines Kraftfahrzeugs (5 ) mit erfindungsgemäßem Fahrzeug-Informationssystem (1 ). Wie aus der Vergrößerung ersichtlich ist, besteht das erfindungsgemäße Fahrzeug-Informationssystem (1 ) aus mindestens den Komponenten bzw. Funktionseinheiten1.1 ,1.2 . Bei der Funktionseinheit1.1 , zum Anzeigen der Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, handelt es sich in einer bevorzugten Ausgestaltung um die sich im Fahrzeug befindliche Anzeigevorrichtung wie dem Armaturenbrett bzw. dem Dashboard, und/oder eines Displays, wie dieses bei moderneren Fahrzeugen in Verbindung mit einem Navigationssystem vorzufinden ist. Bei der Funktionseinheit1.2 , zum übertragen und/oder empfangen von Informationen zur Warnung des Fahrzeugführers, handelt es sich um eine telemetrische Vorrichtung, welche ausgebildet ist, die von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2 ) ausgesendeten und/oder übertragenen Informationen zu empfangen. - Wie aus der Figur weiter ersichtlich ist, verfügt das Fahrzeug (
5 ) über eine Antenne (1.2.1 ), zum Empfangen der Informationen von einer fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2 ) stammend, wobei eine optische Übertragungsstrecke zur Übertragung des von der Überwachungs-Messvorrichtung ermittelten Resultats (Resultate bzw. der Messwerte) in einer bevorzugten Ausführungsform ebenso möglich ist. - Die
2 zeigt eine Darstellung eines Straßenabschnittes (6 ), mit einem Fahrzeug (5 ), ausgestattet mit einem erfindungsgemäßem Fahrzeug-Informationssystem (1 ), sowie beispielhaft gezeigte fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtungen (2 ,2.1 ,2.2 ,2.3 ), ausgebildet für telemetrische Übertragungen (3 ), beispielsweise via Funk (3 ) oder via optischen Übertragungsstrecke (3 ). - Wie aus der Figur ersichtlich ist, kann die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (
2 ,2.1 ), z. B. stationär an einer Brücke oder Ähnlichem bzw. an einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung angebracht sein. Anstatt einer Brücke bzw. einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung kann die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2 ,2.2 ), aber auch ebenso z. B. stationär an einer Haltevorrichtung am Fahrbahnrand angebracht sein. Ergänzend sei noch angefügt, dass (bezogen auf Fahrzeug5 ) die fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (2.3 ), anstatt stationär auch mobil in/an einem anderen Fahrzeug (9 ) angebracht sein kann. Letzteres ist dann besonders vorteilhaft, wenn die Überwachungs-Messvorrichtung (4 ) anstatt stationär im/am Fahrbahnbereich, mobil in einem Kontroll-Fahrzeug (9 ) angeordnet ist. - Wie aus der Figur weiter hervorgeht, befindet sich im/am Fahrbahnbereich (
6 ) eine Überwachungs-Messvorrichtung (4 ), mittels dieser der zu überwachende Fahrzeug-Zustandsparameter, in diesem Beispiel die Reifenprofiltiefe, durch passieren des Fahrzeugs (5 ) erfasst werden kann. Wie die Figur weiter zeigt, steht die Überwachungs-Messvorrichtung (4 ) mit den fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2 ,2.1 ,2.2 ) mittels einer Schnittstelle (4.1 ) bzw. einer Datenübertragungsstrecke (4.1 ) in Verbindung, damit die von der Überwachungs-Messvorrichtung (4 ) ermittelten Werte/Resultate mittels den fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung (2 ,2.1 ,2.2 ) zum Fahrzeug (5 ) übertragen werden können, wobei auch hier wieder gilt, dass anstatt der physikalischen Schnittstelle (4.1 ) diese drahtlos via telemetrischer Übertragung ausgeführt sein kann, oder örtlich als eine Einheit (Überwachungs-Messvorrichtung PLUS fahrzeugentfernten Kommunikationseinrichtung) zusammengefasst sein können. Die örtliche Trennung in der2 , dient dem besseren Verständnis im zeitlichem Ablauf, da zeitlich nach dem Passieren der Überwachungs-Messanordnung (4 ) die ermittelten Resultate zum Fahrzeug (5 ) übertragen werden. -
- 1
- Fahrzeug-Informationssystem
- 1.1
- Anzeigevorrichtung (Display)
- 1.2
- Telemetrische Vorrichtung (fahrzeugseitig)
- 1.2.1
- Antenne (des Fahrzeugs)
- 2
- Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung (für telemetrische Übertragung)
- 2.1
- Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht an einer Brücke oder Ähnlichem bzw. an einer fahrbahnüberbrückenden Vorrichtung
- 2.2
- Fahrzeugentfernte Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht am Fahrbahnrand
- 2.3
- Fahrzeugentfernte
Kommunikationseinrichtung, z. B. stationär angebracht an
einem vom Fahrzeug (
5 ) abweichenden Fahrzeug - 3
- „Kommunikationsverbindung”/Telemetrie/Telemetrische Übertragung
- 4
- Überwachungs-Messvorrichtung/Überwachungs-Messanordnung
- 4.1
- Schnittstelle/Datenübertragungsstrecke
- 5
- Kraftfahrzeug
- 6
- Fahrbahn/Straße
- 7
- 8
- 9
- Weiteres Fahrzeug
- 10
- Informationssystem
- ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
- Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
- Zitierte Patentliteratur
-
- - DE 19941953 A1 [0002]
Claims (12)
- Verfahren für ein Fahrzeug-Informationssystem (
1 ), wobei das Fahrzeug-Informationssystem (1 ) mindestens aufweist, a) eine Anzeigevorrichtung (1.1 ), oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen Anzeigevorrichtung (1.1 ) in Wirkverbindung stehend ist, zur Warnung eines Fahrzeugführers bei mindestens einem Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, welcher der sofortigen und/oder zeitnahen und/oder künftigen Beachtung bedarf, b) eine fahrzeugseitige telemetrische Vorrichtung (1.2 ), oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen telemetrischen Vorrichtung (1.2 ) in Wirkverbindung stehend ist, dadurch gekennzeichnet, dass c) das Fahrzeug-Assistenz-Informationssystem (1 ) ausgebildet ist, um mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter mittels der fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung (1.2 ) von einer fahrzeugentfernten telemetrischer Vorrichtung (2 ) zu empfangen, d) es sich bei dem mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um einen Parameter handelt, welcher durch gesetzliche Reglamentierung in dessen Wert und/oder dessen Wertebereich vorgegeben wird und bei Kontrollen auf Einhaltung dahingehend überwacht wird, e) der mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, mittels einer fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) erfasst wird, f) der mindestens eine mittels der fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) erfasste Kraftfahrzeug-Zustandsparameter während der Fahrt des Fahrzeugs (5 ) erfasst wird, g) der während der Fahrt des Fahrzeugs (5 ) erfasste mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter von der fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) mittels den telemetrischen Vorrichtungen (1.2 ,2 ) zum Fahrzeug-Informationssystem (1 ) übertragen wird, und h) das dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter als konkreter Wert und/oder als qualitatives Resultat mittels der Anzeigevorrichtung (1.1 ) dem Fahrzeugführer zur Anzeige gebracht wird. - Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um einen Zustand eines sich am Fahrzeug (
5 ) befindlichen Fahrzeugsreifens handelt. - Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um das Profil eines sich am Fahrzeug (
5 ) befindlichen Fahrzeugreifens handelt. - Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass dieser mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter nur dann zur Anzeige gebracht wird, wenn dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter der sofortigen und/oder zeitnahen und/oder künftigen Beachtung bedarf.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine sofortige Beachtung vorliegt, wenn der Kraftfahrzeug-Zustandsparameter den Grenzwert des erlaubten Wertes oder Wertebereichs bereits erreicht hat.
- Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass eine zeitnahe und/oder künftige Beachtung vorliegt, wenn der Kraftfahrzeug-Zustandsparameter den Grenzwert des erlaubten Wertes oder Wertebereichs in absehbarer Zeit erreicht haben wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieser mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter bei der Anzeige, sofern dieser als konkreter Wert zur Anzeige angezeigt wird, dieser in Millimeter zur Anzeige gebracht wird.
- Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dieser mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter bei der Anzeige, sofern dieser als qualitatives Resultat zur Anzeige angezeigt wird, dieser als Bild-Symbol zur Anzeige gebracht wird.
- Fahrzeug-Informationssystem (
1 ), wobei das Fahrzeug-Informationssystem (1 ) mindestens aufweist, a) eine Anzeigevorrichtung (1.1 ), oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen Anzeigevorrichtung (1.1 ) in Wirkverbindung stehend ist, zur Warnung eines Fahrzeugführers bei mindestens einem Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, welcher der sofortigen und/oder zeitnahen und/oder künftigen Beachtung bedarf, b) eine fahrzeugseitige telemetrische Vorrichtung (1.2 ), oder zumindest mit einer solchen bereits im Fahrzeug vorhandenen telemetrischen Vorrichtung (1.2 ) in Wirkverbindung stehend ist, dadurch gekennzeichnet, dass c) das Fahrzeug-Assistenz-Informationssystem (1 ) ausgebildet ist, um mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter mittels der fahrzeugseitigen telemetrischen Vorrichtung (1.2 ) von einer fahrzeugentfernten telemetrischer Vorrichtung (2 ) zu empfangen, d) es sich bei dem mindestens einen Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um einen Parameter handelt, welcher durch gesetzliche Reglamentierung in dessen Wert und/oder dessen Wertebereich vorgegeben ist und bei Kontrollen auf Einhaltung dahingehend zu überwachen ist, e) der mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter, mittels einer fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) erfasst worden ist, f) der mindestens eine mittels der fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) erfasste Kraftfahrzeug-Zustandsparameter während der Fahrt des Fahrzeugs (5 ) erfasst worden ist, g) der während der Fahrt des Fahrzeugs (5 ) erfasste mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter von der fahrzeugentfernten Messvorrichtung (4 ) mittels den telemetrischen Vorrichtungen (1.2 ,2 ) zum Fahrzeug-Informationssystem (1 ) übertragen worden ist, und h) das dieser Kraftfahrzeug-Zustandsparameter als konkreter Wert und/oder als qualitatives Resultat mittels der Anzeigevorrichtung (1.1 ) dem Fahrzeugführer zur Anzeige zu bringen ist. - Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um einen Zustand eines sich am Fahrzeug (
5 ) befindlichen Fahrzeugsreifens handelt. - Verfahren nach Anspruch 9 oder 10, dadurch gekennzeichnet, dass es sich bei dem mindestens eine Kraftfahrzeug-Zustandsparameter um das Profil eines sich am Fahrzeug (
5 ) befindlichen Fahrzeugreifens handelt. - Kraftfahrzeug (
5 ), insbesondere PKW oder LKW, ausgestattet mit einem Fahrzeug-Informationssystem (1 ) nach einem der vorhergehenden Ansprüche 9 bis 11.
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| DE102009009098A DE102009009098A1 (de) | 2009-02-14 | 2009-02-14 | Fahrzeug-Informationssystem, sowie Verfahren hierfür |
Publications (1)
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Family Applications (1)
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|---|---|---|---|
| DE102009009098A Withdrawn DE102009009098A1 (de) | 2009-02-14 | 2009-02-14 | Fahrzeug-Informationssystem, sowie Verfahren hierfür |
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- 2009-02-14 DE DE102009009098A patent/DE102009009098A1/de not_active Withdrawn
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