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Die
Erfindung betrifft eine Anschlußdose
für ein
Endgerät
einer Hauskommunikationsanlage.
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Bekannte
Anschlußdosen
weisen eine Buchse auf, in die der Stecker eines Anschlußkabels
eingesteckt wird. Das Kabel ist dabei entweder fest an dem Endgerät angebracht
oder das Endgerät
weist ebenfalls eine Buchse auf, in die ein Stecker an dem endgerätseitigen
Ende des Verbindungskabels eingesteckt wird. Darüber hinaus gibt es auch bekannte Anschlußdosen,
bei denen das Verbindungskabel fest installiert ist.
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Das
oben erwähnte
Verbindungskabel stellt eine Schwachstelle der Hauskommunikationsanlage dar.
Zum einen erhöht
es die Störanfälligkeit,
sofern es nicht aufwendig abgeschirmt ist oder andere einschlägige Maßnahmen
ergriffen sind. Zum anderen kann es, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung,
defekt sein (beispielsweise Kabelbruch), was die Verläßlichkeit
der Hauskommunikationsanlage ebenfalls verringert. Schließlich wird ein
solches Verbindungskabel vielfach vom ästhetischen Standpunkt her
als störend
angesehen.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußdose für ein Endgerät einer
Hauskommunikationsanlage anzugeben, mit der die Verläßlichkeit
der Hauskommunikationsanlage erhöht
ist und die keine ästhetisch
als störend
empfundene weitere Elemente benötigt.
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Erfindungsgemäß wird die
gestellte Aufgabe dadurch gelöst,
daß die
Anschlußdose
einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz aufweist, der
in eine der Signalübertragung
dienende Buchse des Endgerätes
paßt.
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Dadurch
kann das Endgerät
durch Aufsetzen mit seiner Buchse auf den in Form eines Steckers ausgebildeten
Ansatz installiert werden, ohne daß es eines Kabels mit den oben
beschriebenen Nachteilen bedürfte.
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Bevorzugt
paßt der
Ansatz in eine für
die Telekommunikation genormte Buchse, insbesondere in eine Buchse
nach dem RJ-Standard (Registration Jack), wobei der Ansatz weiter
bevorzugt in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist. Auf diese
Weise wird erreicht, daß Endgeräte mit entsprechend
genormten Buchsen über
die Anschlußdose
installiert werden können.
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Eine
bevorzugte Ausführungsform
der Erfindung sieht vor, daß der
Ansatz in Form eines Modularsteckers ausgebildet ist. Wiederum dient
diese Ausgestaltung dazu, entsprechend standardisierte Endgeräte anschlußfähig zu machen.
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Erfindungsgemäß weiter
bevorzugt weist die Anschlußdose
eine elektrisch mit dem Ansatz verbundene Anschlußeinrichtung
für ein
der Signalübertragung
dienendes Kabel auf. Mit anderen Worten genügt die Installation des Kabels
an der Anschlußeinrichtung,
um den Ansatz zu einem die elektrische Installation des Endgerätes ermöglichenden
Stecker zu machen.
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Die
Anschlußeinrichtung
ist erfindungsgemäß bevorzugt
zum Anschluß eines
Kabels mit verdrillten Adernpaaren ausgelegt, weiter bevorzugt eines
Kabels mit verdrillten Adernpaaren mindestens einer der Kategorien
1 bis 7.
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Insbesondere
dann, wenn der Ansatz in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist,
werden bevorzugt Kabel der Kategorie 7 gewählt.
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Nach
einer besonders bevorzugten Ausführungsform
der Erfindung weist die Anschlußdose
- – eine
der Signalübertragung
dienende Buchse, insbesondere der gleichen Art wie die Buchse an dem
Endgerät,
- – einen
in die Buchse passenden ersten Stecker und
- – einen
von dem Ansatz gebildeten zweiten Stecker auf, der elektrisch mit
dem ersten Stecker verbunden ist.
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Bei
dieser Ausgestaltung werden also die aus dem Stand der Technik bekannten
zwei Stecker verwendet, nur mit dem Unterschied, daß der eine Stecker
einen Ansatz an der Anschlußdose
darstellt, auf den das Endgerät
mit seiner dazu passenden Buchse aufgesteckt wird.
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Erfindungsgemäß weiter
bevorzugt ist vorgesehen, daß der
zweite Stecker an dem ersten Stecker befestigt ist.
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In
diesem Zusammenhang wird unter „befestigt” eine über den reinen elektrischen
Kontakt hinausgehende mechanische Verbindung verstanden, die den
zweiten Stecker an dem ersten Stecker hält. So können die beiden Stecker beispielsweise
ein gemeinsames Gehäuse
haben oder ihre beiden Gehäuse
sind mit einer über
ein einfaches Kabel hinausgehenden Verbindung oder Kopplung aneinander
befestigt. Dadurch „trägt” der erste
Stecker den zweiten Stecker, insbesondere beim Aufstecken des Endgerätes mit
seiner Buchse auf den zweiten Stecker. Die Befestigung muß aber nicht
unbedingt völlig
starr sein. Vielmehr kann sie eine gewisse Flexibilität haben,
um das Aufstecken des Endgerätes
mit seiner Buchse auf den zweiten Stecker zu erleichtern.
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Da
der in die Buchse des Endgerätes
passende Stecker einen Ansatz an der Anschlußdose darstellt, trägt er zumindest
in gewissem Maße
zur mechanischen Kopplung des Endgerätes mit der Anschlußdose bei.
Diese mechanische Kopplung kann insbesondere bei kleinen und leichten
Endgeräten ausreichend
sein.
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Es
kann aber erfindungsgemäß auch vorgesehen
sein, daß die
Anschlußdose
eine Einrichtung zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes an der
Anschlußdose
aufweist. Mit anderen Worten sind nach dieser Ausgestaltung der
Erfindung (zusätzliche)
mechanische Mittel zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes vorgesehen.
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Die
Erfindung sieht bevorzugt eine Platine zum Halten und/oder Tragen
des Ansatzes, der Anschlußeinrichtung,
der Buchse, des ersten Steckers, des zweiten Steckers und/oder der
Einrichtung zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes vor. Durch
eine solche Platine wird der Gesamtaufbau der Anschlußdose einfach.
Darüber
hinaus ist die Installation vereinfacht.
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Schließlich weist
die erfindungsgemäße Anschlußdose bevorzugt
eine Abschirmung auf. Sie dient insbesondere zur Vermeidung von
Störstrahlung
durch die im Übergabebereich
eines in der Dose mündenden
Kabels, insbesondere eines Kabels mit verdrillten Adernpaaren der
Kategorie 7, im Hinblick auf die notwendige Entfernung der Schirmung
des normalerweise geschirmten Kabels im Bereich der Übergabestelle.
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Neben
der obigen Anschlußdose
schafft die Erfindung auch ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage,
insbesondere ein Telefon und/oder ein Steuergerät für einen Rolladen, eine Heizung,
eine Alarmanlage etc., das einen in Form eines Steckers ausgebildeten
Ansatz aufweist, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse
paßt.
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Damit
ist die „mechanische
Umkehr” der oben
im Detail beschriebenen erfindungsgemäßen Lösung geschaffen, nur daß eben nicht
das Endgerät mit
einer Buchse auf den steckerförmigen
Ansatz aufgesteckt wird, sondern ein steckerförmiger Ansatz an dem Endgerät in eine
Buchse eingesteckt wird.
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Schließlich schafft
die Erfindung noch eine Vorrichtung zum Übertragen von Signalen der
Hauskommunikation, mit einem ersten Stecker und einem zweiten Stecker,
wobei erfindungsgemäß vorgesehen
ist, daß der
erste Stecker an dem zweiten Stecker befestigt ist.
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Zu
der Bedeutung des Wortes „befestigt” wird zur
Meidung von Wiederholungen auf die obigen Erläuterungen verwiesen.
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Bei
dieser Version der erfindungsgemäßen Lösung ist
weder an der Anschlußdose,
noch an dem Endgerät
ein steckerförmiger
Ansatz vorgesehen. Vielmehr werden die beiden aneinander befestigten Stecker
einerseits in die Buchse an dem Endgerät und andererseits in die Buchse
an der Anschlußdose eingesteckt,
wodurch nicht nur die notwendige elektrische Verbindung geschaffen
wird, sondern vielmehr auch ein gewisser mechanischer Halt des Endgerätes (über die
beiden aneinander befestigten Stecker) an der Anschlußdose erreicht
wird.
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Im
folgenden ist die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele
unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Dabei
zeigen
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1 eine
schematische Schnittansicht einer Anschlußdose nach einem ersten Ausführungsbeispiel
der Erfindung,
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2 eine
Draufsicht auf die Anschlußdose nach 1,
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3 eine
schematische Seitenansicht (teilweise geschnitten) der Anschlußdose nach 1 sowie
schematisch ein Endgerät
(ebenfalls geschnitten),
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4 eine
schematische perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels
der erfindungsgemäßen Anschlußdose und
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5 eine
andere Ansicht der Anschlußdose
nach 4 mit installiertem Endgerät (nur teilweise gezeigt).
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In
der Zeichnung ist eine Anschlußdose 1 gezeigt.
Dabei handelt es sich um eine handelsübliche Unterputzdose für Schalter,
Steckdosen und dergleichen. Sie ist auch als 55er-Dose bekannt.
Selbstverständlich
kann es sich bei der Anschlußdose
nach der Erfindung auch um eine Aufputzdose handeln.
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Zur
Befestigung einer Abdeckung 4 dienen Befestigungsschrauben,
von denen eine mit der Bezugszahl 2 bezeichnet ist. Eine
Zentriereinrichtung in Form von Stiften ist mit der Bezugszahl 3 bezeichnet. Sie
dient zum Ausrichten und Zentrieren des Endgerätes 16, so daß eine sichere
Kontaktierung gewährleistet
ist. Wie bereits erwähnt,
trägt die
Abdeckung der Dose 1 die Bezugszahl 4. Die Abdeckung 4 ist
mit einem darunterliegenden Befestigungsbügel 11 über Schrauben
lösbar
verbunden. Eine der Schrauben ist mit der Bezugszahl 15 bezeichnet.
Die Verbindung ist derart, daß ein
mit der Bezugszahl 7 bezeichneter Ansatz immer maßlich exakt über die
Abdeckung 4 vorsteht. Die Abdeckung 4 hat die
Funktion eines mechanischen Adapters zwischen dem Ansatz 7 und dem
Endgerät 16.
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Mit
der Bezugszahl 5 ist eine LSA+-Leiste bezeichnet. Dabei
handelt es sich um einen Klemm-Schneideverbinder zur platzsparenden
Herstellung eines Kabelübergangs
zu einer Leiterplatte 6. Die Leiterplatte 6 trägt und hält die Leiste 5 sowie eine
Buchse 8, bei der es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel
um eine RJ45-Buchse handelt. Dementsprechend weist der Ansatz 7 einen
oder zwei RJ45-Stecker auf. Der Ansatz 7 kann auch unmittelbar
von der Leiterplatte 6 gehalten und getragen sein. Eine
solche Ausgestaltung kann beispielsweise durch einstückige Ausführung der
in der Zeichnung dargestellten Elemente 7 und 8 realisiert
sein.
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Mit
der Bezugszahl 9 ist ein Kabel mit verdrillten Adernpaaren
der Kategorie 7 bezeichnet. Zur Befestigung der Leiterplatte 6 an
dem Befestigungsbügel 11 dient
eine Befestigungsvorrichtung 10, die beispielsweise von
einer Klammer gebildet sein kann.
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Der
Befestigungsbügel 11 kann
auch durch Distanzstücke 15 ersetzt
werden, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel
nach den 4 und 5 der Fall
ist.
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Die
Bezugszahl 12 bezeichnet die Wand, in der die Anschlußdose 1 installiert
ist.
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Mit
der Bezugszahl 13 sind Befestigungskrallen bezeichnet,
mit denen die Abdeckung 4 – wie bei Steckdosen etc. üblich – auf der
Anschlußdose 1 befestigt
werden kann. Diese Befestigungskrallen sind optional.
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Die
Bezugszahl 14 bezeichnet Befestigungspunkte für die mechanische
Befestigung des Endgerätes 16 auf
der Abdeckung 4. Die Befestigungspunkte 14 können auch
als Einhänge-
oder Verrastungselemente ausgebildet sein, die mit einer Bodenplatte des
Endgerätes 16 zusammenwirken.
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Die
Bezugszahl 17 bezeichnet eine Leiterplatte des Endgerätes, bei
dem es sich beispielsweise um ein Haustelefon handeln kann. Die
zu dem steckerförmigen
Ansatz 7 passende Buchse (RJ45-Buchse) des Endgerätes 16 ist
mit der Bezugszahl 18 bezeichnet.
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Die
Bezugszahl 19 bezeichnet eine schematische Darstellung
des Befestigungsbügels 11.
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In
der Zeichnung ist eine Ausgestaltung der Erfindung gezeigt, bei
der ein steckerförmiger
Ansatz an der Anschlußdose
zum Aufstecken einer Buchse eines Endgerätes dient. Dieser steckerförmige Ansatz
kann aber auch an dem Endgerät
ausgebildet sein, wobei die Anschlußdose in diesem Falle eine entsprechende
Buchse aufweist. Mit anderen Worten ist auch die mechanische Umkehr
der Ausgestaltungen nach der Zeichnung von der Erfindung erfaßt.
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In
der Zeichnung hat der Ansatz 7 zwei Seiten, nämlich eine
Seite, die in die Buchse 8 der Anschlußdose 1 paßt, und
eine, die in die Buchse 18 des Endgerätes 16 paßt. Er stellt
mithin zwei Stecker dar, die aneinander befestigt sind. Diese beiden
Stecker können
wegen der Befestigung miteinander sowohl der elektrischen als auch
der mechanischen Installation des Endgerätes 16 an der Anschlußdose 1 dienen.
Ein Kabel ist nicht mehr erforderlich.
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Die
in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten
Merkmale der Erfindung können
sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung
der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.