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DE102009008905A1 - Anschlußdose, Endgerät und Signalübertragungsvorrichtung - Google Patents

Anschlußdose, Endgerät und Signalübertragungsvorrichtung Download PDF

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DE102009008905A1
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    • H02GENERATION; CONVERSION OR DISTRIBUTION OF ELECTRIC POWER
    • H02GINSTALLATION OF ELECTRIC CABLES OR LINES, OR OF COMBINED OPTICAL AND ELECTRIC CABLES OR LINES
    • H02G3/00Installations of electric cables or lines or protective tubing therefor in or on buildings, equivalent structures or vehicles
    • H02G3/02Details
    • H02G3/08Distribution boxes; Connection or junction boxes
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  • Architecture (AREA)
  • Civil Engineering (AREA)
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Abstract

Die Erfindung betrifft eine Anschlussdose für ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage. Erfindungsgemäß weist die Anschlussdose einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz auf, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse des Endgerätes passt. Ferner betrifft die Erfindung ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage mit einem in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse passt. Schließlich betrifft die Erfindung eine Vorrichtung zum Übertragen von Signalen der Hauskommunikation, mit einem ersten Stecker und einem zweiten Stecker. Erfindungsgemäß ist der erste Stecker an dem zweiten Stecker befestigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Anschlußdose für ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage.
  • Bekannte Anschlußdosen weisen eine Buchse auf, in die der Stecker eines Anschlußkabels eingesteckt wird. Das Kabel ist dabei entweder fest an dem Endgerät angebracht oder das Endgerät weist ebenfalls eine Buchse auf, in die ein Stecker an dem endgerätseitigen Ende des Verbindungskabels eingesteckt wird. Darüber hinaus gibt es auch bekannte Anschlußdosen, bei denen das Verbindungskabel fest installiert ist.
  • Das oben erwähnte Verbindungskabel stellt eine Schwachstelle der Hauskommunikationsanlage dar. Zum einen erhöht es die Störanfälligkeit, sofern es nicht aufwendig abgeschirmt ist oder andere einschlägige Maßnahmen ergriffen sind. Zum anderen kann es, insbesondere bei unsachgemäßer Handhabung, defekt sein (beispielsweise Kabelbruch), was die Verläßlichkeit der Hauskommunikationsanlage ebenfalls verringert. Schließlich wird ein solches Verbindungskabel vielfach vom ästhetischen Standpunkt her als störend angesehen.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, eine Anschlußdose für ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage anzugeben, mit der die Verläßlichkeit der Hauskommunikationsanlage erhöht ist und die keine ästhetisch als störend empfundene weitere Elemente benötigt.
  • Erfindungsgemäß wird die gestellte Aufgabe dadurch gelöst, daß die Anschlußdose einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz aufweist, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse des Endgerätes paßt.
  • Dadurch kann das Endgerät durch Aufsetzen mit seiner Buchse auf den in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz installiert werden, ohne daß es eines Kabels mit den oben beschriebenen Nachteilen bedürfte.
  • Bevorzugt paßt der Ansatz in eine für die Telekommunikation genormte Buchse, insbesondere in eine Buchse nach dem RJ-Standard (Registration Jack), wobei der Ansatz weiter bevorzugt in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist. Auf diese Weise wird erreicht, daß Endgeräte mit entsprechend genormten Buchsen über die Anschlußdose installiert werden können.
  • Eine bevorzugte Ausführungsform der Erfindung sieht vor, daß der Ansatz in Form eines Modularsteckers ausgebildet ist. Wiederum dient diese Ausgestaltung dazu, entsprechend standardisierte Endgeräte anschlußfähig zu machen.
  • Erfindungsgemäß weiter bevorzugt weist die Anschlußdose eine elektrisch mit dem Ansatz verbundene Anschlußeinrichtung für ein der Signalübertragung dienendes Kabel auf. Mit anderen Worten genügt die Installation des Kabels an der Anschlußeinrichtung, um den Ansatz zu einem die elektrische Installation des Endgerätes ermöglichenden Stecker zu machen.
  • Die Anschlußeinrichtung ist erfindungsgemäß bevorzugt zum Anschluß eines Kabels mit verdrillten Adernpaaren ausgelegt, weiter bevorzugt eines Kabels mit verdrillten Adernpaaren mindestens einer der Kategorien 1 bis 7.
  • Insbesondere dann, wenn der Ansatz in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist, werden bevorzugt Kabel der Kategorie 7 gewählt.
  • Nach einer besonders bevorzugten Ausführungsform der Erfindung weist die Anschlußdose
    • – eine der Signalübertragung dienende Buchse, insbesondere der gleichen Art wie die Buchse an dem Endgerät,
    • – einen in die Buchse passenden ersten Stecker und
    • – einen von dem Ansatz gebildeten zweiten Stecker auf, der elektrisch mit dem ersten Stecker verbunden ist.
  • Bei dieser Ausgestaltung werden also die aus dem Stand der Technik bekannten zwei Stecker verwendet, nur mit dem Unterschied, daß der eine Stecker einen Ansatz an der Anschlußdose darstellt, auf den das Endgerät mit seiner dazu passenden Buchse aufgesteckt wird.
  • Erfindungsgemäß weiter bevorzugt ist vorgesehen, daß der zweite Stecker an dem ersten Stecker befestigt ist.
  • In diesem Zusammenhang wird unter „befestigt” eine über den reinen elektrischen Kontakt hinausgehende mechanische Verbindung verstanden, die den zweiten Stecker an dem ersten Stecker hält. So können die beiden Stecker beispielsweise ein gemeinsames Gehäuse haben oder ihre beiden Gehäuse sind mit einer über ein einfaches Kabel hinausgehenden Verbindung oder Kopplung aneinander befestigt. Dadurch „trägt” der erste Stecker den zweiten Stecker, insbesondere beim Aufstecken des Endgerätes mit seiner Buchse auf den zweiten Stecker. Die Befestigung muß aber nicht unbedingt völlig starr sein. Vielmehr kann sie eine gewisse Flexibilität haben, um das Aufstecken des Endgerätes mit seiner Buchse auf den zweiten Stecker zu erleichtern.
  • Da der in die Buchse des Endgerätes passende Stecker einen Ansatz an der Anschlußdose darstellt, trägt er zumindest in gewissem Maße zur mechanischen Kopplung des Endgerätes mit der Anschlußdose bei. Diese mechanische Kopplung kann insbesondere bei kleinen und leichten Endgeräten ausreichend sein.
  • Es kann aber erfindungsgemäß auch vorgesehen sein, daß die Anschlußdose eine Einrichtung zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes an der Anschlußdose aufweist. Mit anderen Worten sind nach dieser Ausgestaltung der Erfindung (zusätzliche) mechanische Mittel zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes vorgesehen.
  • Die Erfindung sieht bevorzugt eine Platine zum Halten und/oder Tragen des Ansatzes, der Anschlußeinrichtung, der Buchse, des ersten Steckers, des zweiten Steckers und/oder der Einrichtung zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes vor. Durch eine solche Platine wird der Gesamtaufbau der Anschlußdose einfach. Darüber hinaus ist die Installation vereinfacht.
  • Schließlich weist die erfindungsgemäße Anschlußdose bevorzugt eine Abschirmung auf. Sie dient insbesondere zur Vermeidung von Störstrahlung durch die im Übergabebereich eines in der Dose mündenden Kabels, insbesondere eines Kabels mit verdrillten Adernpaaren der Kategorie 7, im Hinblick auf die notwendige Entfernung der Schirmung des normalerweise geschirmten Kabels im Bereich der Übergabestelle.
  • Neben der obigen Anschlußdose schafft die Erfindung auch ein Endgerät einer Hauskommunikationsanlage, insbesondere ein Telefon und/oder ein Steuergerät für einen Rolladen, eine Heizung, eine Alarmanlage etc., das einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz aufweist, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse paßt.
  • Damit ist die „mechanische Umkehr” der oben im Detail beschriebenen erfindungsgemäßen Lösung geschaffen, nur daß eben nicht das Endgerät mit einer Buchse auf den steckerförmigen Ansatz aufgesteckt wird, sondern ein steckerförmiger Ansatz an dem Endgerät in eine Buchse eingesteckt wird.
  • Schließlich schafft die Erfindung noch eine Vorrichtung zum Übertragen von Signalen der Hauskommunikation, mit einem ersten Stecker und einem zweiten Stecker, wobei erfindungsgemäß vorgesehen ist, daß der erste Stecker an dem zweiten Stecker befestigt ist.
  • Zu der Bedeutung des Wortes „befestigt” wird zur Meidung von Wiederholungen auf die obigen Erläuterungen verwiesen.
  • Bei dieser Version der erfindungsgemäßen Lösung ist weder an der Anschlußdose, noch an dem Endgerät ein steckerförmiger Ansatz vorgesehen. Vielmehr werden die beiden aneinander befestigten Stecker einerseits in die Buchse an dem Endgerät und andererseits in die Buchse an der Anschlußdose eingesteckt, wodurch nicht nur die notwendige elektrische Verbindung geschaffen wird, sondern vielmehr auch ein gewisser mechanischer Halt des Endgerätes (über die beiden aneinander befestigten Stecker) an der Anschlußdose erreicht wird.
  • Im folgenden ist die Erfindung anhand bevorzugter Ausführungsbeispiele unter Bezugnahme auf die beiliegende Zeichnung mit weiteren Einzelheiten näher erläutert. Dabei zeigen
  • 1 eine schematische Schnittansicht einer Anschlußdose nach einem ersten Ausführungsbeispiel der Erfindung,
  • 2 eine Draufsicht auf die Anschlußdose nach 1,
  • 3 eine schematische Seitenansicht (teilweise geschnitten) der Anschlußdose nach 1 sowie schematisch ein Endgerät (ebenfalls geschnitten),
  • 4 eine schematische perspektivische Ansicht eines anderen Ausführungsbeispiels der erfindungsgemäßen Anschlußdose und
  • 5 eine andere Ansicht der Anschlußdose nach 4 mit installiertem Endgerät (nur teilweise gezeigt).
  • In der Zeichnung ist eine Anschlußdose 1 gezeigt. Dabei handelt es sich um eine handelsübliche Unterputzdose für Schalter, Steckdosen und dergleichen. Sie ist auch als 55er-Dose bekannt. Selbstverständlich kann es sich bei der Anschlußdose nach der Erfindung auch um eine Aufputzdose handeln.
  • Zur Befestigung einer Abdeckung 4 dienen Befestigungsschrauben, von denen eine mit der Bezugszahl 2 bezeichnet ist. Eine Zentriereinrichtung in Form von Stiften ist mit der Bezugszahl 3 bezeichnet. Sie dient zum Ausrichten und Zentrieren des Endgerätes 16, so daß eine sichere Kontaktierung gewährleistet ist. Wie bereits erwähnt, trägt die Abdeckung der Dose 1 die Bezugszahl 4. Die Abdeckung 4 ist mit einem darunterliegenden Befestigungsbügel 11 über Schrauben lösbar verbunden. Eine der Schrauben ist mit der Bezugszahl 15 bezeichnet. Die Verbindung ist derart, daß ein mit der Bezugszahl 7 bezeichneter Ansatz immer maßlich exakt über die Abdeckung 4 vorsteht. Die Abdeckung 4 hat die Funktion eines mechanischen Adapters zwischen dem Ansatz 7 und dem Endgerät 16.
  • Mit der Bezugszahl 5 ist eine LSA+-Leiste bezeichnet. Dabei handelt es sich um einen Klemm-Schneideverbinder zur platzsparenden Herstellung eines Kabelübergangs zu einer Leiterplatte 6. Die Leiterplatte 6 trägt und hält die Leiste 5 sowie eine Buchse 8, bei der es sich in dem dargestellten Ausführungsbeispiel um eine RJ45-Buchse handelt. Dementsprechend weist der Ansatz 7 einen oder zwei RJ45-Stecker auf. Der Ansatz 7 kann auch unmittelbar von der Leiterplatte 6 gehalten und getragen sein. Eine solche Ausgestaltung kann beispielsweise durch einstückige Ausführung der in der Zeichnung dargestellten Elemente 7 und 8 realisiert sein.
  • Mit der Bezugszahl 9 ist ein Kabel mit verdrillten Adernpaaren der Kategorie 7 bezeichnet. Zur Befestigung der Leiterplatte 6 an dem Befestigungsbügel 11 dient eine Befestigungsvorrichtung 10, die beispielsweise von einer Klammer gebildet sein kann.
  • Der Befestigungsbügel 11 kann auch durch Distanzstücke 15 ersetzt werden, wie dies bei dem Ausführungsbeispiel nach den 4 und 5 der Fall ist.
  • Die Bezugszahl 12 bezeichnet die Wand, in der die Anschlußdose 1 installiert ist.
  • Mit der Bezugszahl 13 sind Befestigungskrallen bezeichnet, mit denen die Abdeckung 4 – wie bei Steckdosen etc. üblich – auf der Anschlußdose 1 befestigt werden kann. Diese Befestigungskrallen sind optional.
  • Die Bezugszahl 14 bezeichnet Befestigungspunkte für die mechanische Befestigung des Endgerätes 16 auf der Abdeckung 4. Die Befestigungspunkte 14 können auch als Einhänge- oder Verrastungselemente ausgebildet sein, die mit einer Bodenplatte des Endgerätes 16 zusammenwirken.
  • Die Bezugszahl 17 bezeichnet eine Leiterplatte des Endgerätes, bei dem es sich beispielsweise um ein Haustelefon handeln kann. Die zu dem steckerförmigen Ansatz 7 passende Buchse (RJ45-Buchse) des Endgerätes 16 ist mit der Bezugszahl 18 bezeichnet.
  • Die Bezugszahl 19 bezeichnet eine schematische Darstellung des Befestigungsbügels 11.
  • In der Zeichnung ist eine Ausgestaltung der Erfindung gezeigt, bei der ein steckerförmiger Ansatz an der Anschlußdose zum Aufstecken einer Buchse eines Endgerätes dient. Dieser steckerförmige Ansatz kann aber auch an dem Endgerät ausgebildet sein, wobei die Anschlußdose in diesem Falle eine entsprechende Buchse aufweist. Mit anderen Worten ist auch die mechanische Umkehr der Ausgestaltungen nach der Zeichnung von der Erfindung erfaßt.
  • In der Zeichnung hat der Ansatz 7 zwei Seiten, nämlich eine Seite, die in die Buchse 8 der Anschlußdose 1 paßt, und eine, die in die Buchse 18 des Endgerätes 16 paßt. Er stellt mithin zwei Stecker dar, die aneinander befestigt sind. Diese beiden Stecker können wegen der Befestigung miteinander sowohl der elektrischen als auch der mechanischen Installation des Endgerätes 16 an der Anschlußdose 1 dienen. Ein Kabel ist nicht mehr erforderlich.
  • Die in der obigen Beschreibung, den Ansprüchen sowie der Zeichnung offenbarten Merkmale der Erfindung können sowohl einzeln als auch in beliebigen Kombinationen für die Verwirklichung der Erfindung in ihren verschiedenen Ausführungsformen wesentlich sein.

Claims (23)

  1. Anschlußdose für ein Endgerät (16) einer Hauskommunikationsanlage, gekennzeichnet durch einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz (7), der in eine der Signalübertragung dienende Buchse (18) des Endgerätes paßt.
  2. Anschlußdose nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (7) in eine für die Telekommunikation genormte Buchse (18) paßt, insbesondere in eine Buchse nach dem RJ-Standard (Registration Jack).
  3. Anschlußdose nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (7) in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist.
  4. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz (7) in Form eines Modularsteckers ausgebildet ist.
  5. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine elektrisch mit dem Ansatz (7) verbundene Anschlußeinrichtung (5) für ein der Signalübertragung dienendes Kabel (9).
  6. Anschlußdose nach Anspruch 5, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung (5) zum Anschluß eines Kabels (9) mit verdrillten Adernpaaren ausgelegt ist.
  7. Anschlußdose nach Anspruch 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, daß die Anschlußeinrichtung (5) zum Anschluß eines Kabels (9) mit verdrillten Adernpaaren mindestens einer der Kategorien 1 bis 7 ausgelegt ist.
  8. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch – eine der Signalübertragung dienende Buchse (8), insbesondere der gleichen Art wie die Buchse (18) an dem Endgerät (16), – einen in die Buchse (8) passenden ersten Stecker und – einen von dem Ansatz gebildeten zweiten Stecker (7), der elektrisch mit dem ersten Stecker verbunden ist.
  9. Anschlußdose nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Stecker (7) an dem ersten Stecker befestigt ist.
  10. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Einrichtung (3) zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes an der Anschlußdose.
  11. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Platine (6) zum Halten und/oder Tragen des Ansatzes (7), der Anschlußeinrichtung (5), der Buchse (8), des ersten Steckers, des zweiten Steckers und/oder der Einrichtung (3) zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes (16).
  12. Anschlußdose nach einem der vorangehenden Ansprüche, gekennzeichnet durch eine Abschirmung.
  13. Endgerät einer Hauskommunikationsanlage, gekennzeichnet durch einen in Form eines Steckers ausgebildeten Ansatz, der in eine der Signalübertragung dienende Buchse paßt.
  14. Endgerät nach Anspruch 13, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz in eine für die Telekommunikation genormte Buchse paßt, insbesondere in eine Buchse nach dem RJ-Standard (Registration Jack).
  15. Endgerät nach Anspruch 13 oder 14, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz in Form eines RJ45-Steckers ausgebildet ist.
  16. Endgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 15, dadurch gekennzeichnet, daß der Ansatz in Form eines Modularsteckers ausgebildet ist.
  17. Endgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 16, gekennzeichnet durch – eine der Signalübertragung dienende Buchse, – einen in die Buchse passenden ersten Stecker und – einen von dem Ansatz gebildeten zweiten Stecker, der elektrisch mit dem ersten Stecker verbunden ist.
  18. Endgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 17, dadurch gekennzeichnet, daß der zweite Stecker an dem ersten Stecker befestigt ist.
  19. Endgerät nach einem der Ansprüche 13 bis 18, gekennzeichnet durch eine Einrichtung zum Zentrieren und/oder Halten des Endgerätes an einer die der Signalübertragung dienende Buchse aufweisenden Einrichtung, insbesondere an einer Anschlußdose.
  20. Vorrichtung zum Übertragen von Signalen der Hauskommunikation, mit einem ersten Stecker und einem zweiten Stecker, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Stecker an dem zweiten Stecker befestigt ist.
  21. Vorrichtung nach Anspruch 20, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder der zweite Stecker in eine für die Telekommunikation genormte Buchse paßt/passen, insbesondere in eine Buchse nach dem RJ-Standard (Registration Jack).
  22. Vorrichtung nach Anspruch 20 oder 21, dadurch gekennzeichnet, daß der erste und/oder der zweite Stecker (ein) RJ45-Stecker ist/sind.
  23. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 20 bis 22, dadurch gekennzeichnet, daß der erste Stecker und/oder der zweite Stecker (ein) Modularstecker ist/sind.
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