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Die vorliegende Erfindung betrifft eine Vorrichtung gemäß dem Oberbegriff des Anspruchs 1 mit einer Kameraeinheit, die zur Bilderfassung des Außenbereichs eines Fahrzeuges ein Objektiv aufweist und einer Deckeleinheit, die durch einen Antrieb von einer Schließstellung I in eine Offenstellung II und umgekehrt überführbar ist, wobei die Deckeleinheit das Objektiv der Kameraeinheit in der Schließstellung I verdeckt und in der Offenstellung II die Deckeleinheit das Objektiv freigibt und eine Bilderfassung durchführbar ist, und wobei die Deckeleinheit einen Objektivdeckel aufweist, der einseitig mittels einer Lagerwelle an der Vorrichtung beweglich aufgenommen ist.
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Derartige Vorrichtungen dienen zur Aufnahme und zum Schutz der Kameraeinheit, damit diese vor den äußeren Umwelteinflüssen im Außenbereich eines Fahrzeuges geschützt ist. Hierbei gibt es zahlreiche Ausführungsvarianten, bei denen die Kameraeinheit z. B. selbst schwenkbar in der Vorrichtung angeordnet ist und der Deckel zusätzlich oder durch die Kameraeinheit von seiner Schließstellung in seine Offenstellung wechseln kann.
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Im nachfolgenden Text soll nicht mehr zwischen dem Objektiv und der Linse einer Kameraeinheit unterschieden werden. Vielmehr soll die beiden Begriff als Synonym verstanden werden, auch wenn klare technische Unterschiede existieren.
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Aus dem Stand der Technik ist zum Beispiel die Druckschrift
DE 699 18 032 T2 bekannt, bei der ein Verschlussmechanismus das Objektiv der Kameraeinheit durch eine Dreh-/ Schwenkbewegung verschließen kann. Zu diesem Zweck ist der Objektivdeckel links- und rechtsseitig mit einer Drehplatte, die über eine exzentrische Welle verfügt, verbunden. Folglich wird der Objektivdeckel links- und rechtsseitig durch den entsprechenden Verschlussmechanismus angetrieben. Dieser Verschlussmechanismus weist eine komplexe Konstruktion auf, für die ein entsprechender Platz vorhanden sein muss.
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Aus der weiteren Druckschrift
DE 60 2004 003 255 T2 ist eine Rückblickvorrichtung für ein Kraftfahrzeug bekannt, wobei das Objektiv der Kamera ebenfalls über einen Objektivdeckel verschließbar ist. Dieser wird bogenförmig über die Linse des Objektivs gefahren. Der Objektivdeckel wird zu diesem Zweck nur durch einen Gelenkarm betätigt. Diese Vorrichtung weist jedoch den Nachteil auf, dass das Objektiv bzw. die Linse des Objektivs leicht durch die Innenseite des Objektivdeckels zerkratzt werden kann, falls sich Schmutz zwischen diesen beiden Bauteilen befindet. Auch dieser Betätigungsmechanismus weist einen komplexen Aufbau auf.
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Somit ist es Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine Vorrichtung der genannten Art zu schaffen, die über einen einfachen und soliden Aufbau verfügt. Ebenfalls ist es Aufgabe der Erfindung, das Objektiv bei einem Wechsel von einer Schließstellung in eine Offenstellung und umgekehrt zu schonen.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird eine Vorrichtung mit den Merkmalen des Anspruches 1, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, vorgeschlagen. Erfindungsgemäß ist es dazu vorgesehen, dass der Objektivdeckel einerseits längsverschieblich und andererseits drehbar gelagert ist. Da der Objektivdeckel mit der Lagerwelle die Deckeleinheit bildet, wird der Objektivdeckel durch die Lagerwelle selbst längsverschieblich und drehbar gelagert. Hierbei ist es von Vorteil, wenn der Objektivdeckel einstückig und/oder materialeinheitlich mit der Lagerwelle ausgebildet ist. Um das Objektiv soweit wie möglich sicher und schonend zu behandeln, wird der Objektivdeckel zunächst auf einen Mindestabstand a zum Objektiv längs verschoben und anschließend um einen vordefinierten Winkel α weggedreht, um somit den Aufnahmebereich der Kamera freizugeben. Die Längsverschiebung des Objektivdeckels aus seiner Schließstellung I in eine Zwischenstellung III erfolgt im Wesentlichen in Aufnahmerichtung der Kameraeinheit. Da in dieser Zwischenstellung III der Objektivdeckel immer noch in Aufnahmebereich der Kameraeinheit ragt, muss er aus diesem Aufnahmebereich herausgedreht werden, um eine Bilderfassung des Außenbereichs des Fahrzeuges zu ermöglich. Optional ist es denkbar, dass der Objektivdeckel entgegengesetzt der Aufnahmerichtung an die Vorrichtung herangezogen wird, um somit möglichst einen großen, weitwinkligen Aufnahmebereich für die Kameraeinheit zu ermöglichen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen 2 bis 18 aufgeführt.
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Wie bereits zuvor erwähnt worden ist, kann es vorgesehen sein, dass der Objektivdeckel starr an der Lagerwelle angeordnet ist. Hierbei ist es denkbar, dass der Objektivdeckel über eine Rast- oder Schraubverbindung mit der Lagerwelle fest verbunden ist. Dabei kann der Objektivdeckel im Wesentlichen orthogonal an einem vorderen Ende der Lagerwelle angeordnet sein. Gemeint ist damit, dass eine fiktiv aufgespannte Fläche des Objektivdeckels im Wesentlichen orthogonal zur Drehachse der Lagerwelle ausgerichtet ist. Somit weist die Deckeleinheit eine im Wesentlichen L-förmige Form auf, wobei der senkrechte Teil des „L“ durch die Lagerwelle und der horizontale Teil des „L“ durch den Objektivdeckel gebildet ist. Folglich ist die Deckeleinheit selbst baulich einfach ausgestaltet. Die gesamte Deckeleinheit kann einstückig und/oder materialeinheitlich ausgestaltet sein, wobei es jedoch auch denkbar ist, dass die Lagerwelle aus einem anderen Material besteht als der Objektivdeckel. Vorzugsweise ist zumindest der Objektivdeckel aus einem korrosionsbeständigen Material, wie zum Beispiel Edelstahl, Aluminium oder Kunststoff ausgestaltet.
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Ferner ist es denkbar, dass der Objektivdeckel aus der Schließstellung I zunächst im Wesentlichen in Aufnahmerichtung der Kameraeinheit bewegbar ist und anschließend wegdrehbar ausgestaltet ist. Zu diesem Zweck kann die Lagerwelle in einer Führungshülse, die an der Vorrichtung selbst angeordnet ist, zunächst axial verschiebbar sein und anschließend kann die Lagerwelle um einen vordefinierten Winkel α drehbar sein. Hierdurch wird erreicht, dass der Objektivdeckel zunächst auf den Mindestabstand a vom Objektiv bzw. der Linse der Kameraeinheit angehoben, bzw. beabstandet wird. Durch diesen Vorgang kann sicher der Objektivdeckel vom Objektiv abgenommen werden ohne dabei die Linse dabei zu beeinflussen oder zu zerkratzen. Der Objektivdeckel kann selbst eine Ausnehmung für das Objektiv bzw. die Linse aufweisen, so dass der Objektivdeckel auch in der Schließstellung I die Linse selbst nicht berührt. Ebenfalls ist es denkbar, dass an einer Innenfläche des Objektivdeckels, die zum Objektiv ausgerichtet ist, ein Vlies- oder ein Reinigungselement vorgesehen ist, welches schonend und reinigend in Kontakt mit der Linse gelangt, wenn sicher der Objektivdeckel in der Schließstellung I befindet. Grundsätzlich sollte zwischen der Kameraeinheit und der Deckeleinheit zumindest eine Dichtung vorgesehen sein, damit der Objektivdeckel in der Schließstellung das Objektiv auch bei Spritzwasser oder dergleichen schützt. Auch ist es denkbar, dass die Dichtung zwischen dem Objektivdeckel und der Kameraeinheit als Labyrinthdichtung ausgestaltet ist. Nachdem nun der Objektivdeckel durch die Längsverschiebung auf einen parallelen Mindestabstand a zum Objektiv verfahren worden ist, kann der Objektivdeckel um einen Winkel α gedreht werden, damit der Objektivdeckel selber nicht mehr in den Aufnahmebereich der Kameraeinheit ragt. Ferner ist es denkbar, dass der Objektivdeckel anschließend in entgegengesetzte Richtung der Aufnahmerichtung zur Kameraeinheit hin herangezogen wird, wodurch sich der zuvor ergebene Mindestabstand a reduziert. Somit kann sichergestellt werden, dass der Objektivdeckel auch bei einem starken weitwinkligen Aufnahmebereich nicht störend bei der Bilderfassung wirkt. Außerdem kann der Objektivdeckel auch so eine Offenstellung anfahren, in der dieser selbst in einer gesicherten Position angeordnet ist, in der dieser vor mechanischen Einflüssen weitestgehend geschützt ist. Zu diesem Zweck kann die Vorrichtung eine Aufnahme oder Ausnehmung für den Objektivdeckel in seiner Offenstellung II vorsehen.
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Um den zuvor beschriebenen Bewegungsablauf des Objektivdeckels zu ermöglich, kann es vorgesehen sein, dass am dem Objektivdeckel gegenüberliegenden hinteren Ende der Lagerwelle eine Kulissenführung vorgesehen ist, durch die ein definierter Wechsel (wie zuvor beschrieben) von der Schließstellung I in die Offenstellung II und umgekehrt durchführbar ist. Somit sorgt diese Kulissenführung einerseits für die Längsverschiebung des Objektivdeckels und andererseits für die anschließende Drehung und die optional vorgesehene umgekehrte Längsverschiebung des Objektivdeckels. Selbstverständlich ist es auch denkbar, dass an Stelle der Kulissenführung ein Verstellmechanismus vorgesehen ist, der den Objektivdeckel wie gewünscht betätigt. Jedoch weist die Kulissenführung gegenüber dem Verstellmechanismus den Vorteil auf, dass diese über einen einfachen Aufbau verfügt und zuverlässig ausgestaltet ist.
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Die erwähnte Kulissenführung kann zumindest einen Kulissenstein an der Lagerwelle sowie eine erste Kulissenbahn an der Führungshülse aufweisen, wobei der Kulissenstein formschlüssig mit der ersten Kulissenbahn zusammenwirkt. Der Kulissenstein kann einerseits als zylinderförmiger Stift ausgestaltet sein, welcher in einem Loch, insbesondere in Form einer Sackbohrung, am hinteren Ende der Lagerwelle angeordnet ist. Durch diese Konstruktion lässt sich eine einfache Montage der erfindungsgemäßen Vorrichtung, insbesondere der Deckeleinheit ermöglichen, da der zylinderförmige Stift erst nach der Vormontage der Deckeleinheit an der Vorrichtung montiert werden kann. Vorzugsweise ist der zylinderförmige Stift in dem Loch der Lagerwelle durch eine Presspassung eingeklemmt. Andererseits ist es denkbar, dass der Kulissenstein durch einen zylinderförmigen Nocken gebildet ist, der direkt an der Lagerwelle angeordnet ist. Da der Kulissenstein zur Betätigung der Deckeleinheit erforderlich ist, muss dieser fest mit der Lagerwelle verbunden sein, wobei der Kulissenstein z. B. angespritzt oder mit angegossen werden kann.
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Am hinteren Ende der Lagerwelle kann ein Mitnehmer, insbesondere in Form eines Hebels, angreifen, womit die Deckeleinheit selbst antreibbar ist, um den gewünschten Bewegungsablauf zu ermöglichen. Dieser Mitnehmer dient als mechanisches Verbindungsglied zwischen dem Antrieb und der Deckeleinheit. Als Antrieb kommt zum Beispiel ein Stellantrieb, insbesondere linearer Stellantrieb oder ein Drehantrieb in Frage, der direkt oder indirekt über ein Gestänge, ein Bowdenzug, ein Zahnrad oder eine Mechanik an dem Mitnehmer angreift. Da der Mitnehmer selbst nur kreisförmig geschwenkt oder dreht werden brauch, ist somit ebenfalls eine einfache Konstruktion möglich. Sofern ein Gestänge oder ein Bowdenzug als Verbindungsmittel zwischen dem Antrieb und dem Mitnehmer zum Einsatz kommt, ist es denkbar, den Antrieb losgelöst als zusätzliches Bauteil zur erfindungsgemäßen Vorrichtung auszugestalten. Dadurch können die Einsatzmöglichkeiten bei einem beschränkten Bauraum erweitert werden. Auch ist es denkbar, auf bereits im Fahrzeug bestehende Antriebe zurückzugreifen, die zusätzlich nunmehr als Antrieb für die Vorrichtung bzw. Deckeleinheit dienen.
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In dem Mitnehmer kann eine weitere, zweite Kulissenbahn angeordnet sein, die ebenfalls mit dem bereits erwähnten Kulissenstein an der Lagerwelle formschlüssig zusammenwirkt, wobei insbesondere der Mitnehmer mit einem zylinderförmigen Abschnitt das hintere Ende der Lagerwelle und die Führungshülse mit der ersten Kulissenbahn umfasst. Somit wird die erwähnte Kulissenführung durch den Kulissenstein an der Lagerwelle sowie die erste Kulissenbahn an der Führungshülse und die zweite Kulissenbahn an dem Mitnehmer gebildet. Durch dieses Zusammenwirken der Bauteile der Kulissenführung lässt sich einfach und sicher der gewünschte Bewegungsablauf für den Objektivdeckel realisieren. Dabei sind keine weiteren Bauteile, wie z. B. Federelemente oder Zahnräder, Rastmittel oder dergleichen erforderlich. Damit der Mitnehmer die Deckeleinheit betätigen kann, ist es vorgesehen, dass Mitnehmer drehbar und axial unverschiebbar zur Längsachse der Lagerwelle auf einem hinteren Abschnitt der Führungshülse angeordnet ist. Zu diesem Zweck kann der Mitnehmer über ein Sicherungselement, wie z. B. einen Sprengring oder einen Sicherungsring, am hinteren Abschnitt der Lagerwelle axial gesichert sein. Folglich ist zwar der Mitnehmer drehbar zur Führungshülse beweglich, aber nicht längsverschiebbar. Eine Drehbewegung des Mitnehmers wird vielmehr durch die Kulissenführung in eine Längsverschiebung oder Drehbewegung des Objektivdeckels bzw. der Deckeleinheit selbst umgewandelt. Der hintere Abschnitt der Führungshülse kann einen kleineren Außendurchmesser aufweisen als der übrige Außendurchmesser der Führungshülse. Der Mitnehmer selbst kann ferner einen zylinderförmigen Abschnitt aufweisen, mit dem er auf dem hinteren Abschnitt der Führungshülse gelagert ist. An dem zylinderförmigen Abschnitt des Mitnehmers kann ein hebelförmiger Ansatz anschließen, an dem der Antrieb für den Objektivdeckel eingreifen kann.
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Nachfolgend wird das Prinzip der Kulissenführung näher beschrieben. Die Deckeleinheit ist in der Führungshülse drehbar und längsverschiebbar aufgenommen, wozu die Führungshülse einen kontinuierlichen Innendurchmesser aufweist, der etwas größer ausgestaltet ist als der Außendurchmesser der Lagerwelle, damit diese möglichst spielfrei aber leichtgängig in der Führungshülse gelagert ist. Um nun den konkreten Bewegungsablauf für die Deckeleinheit vorzugeben, ist die erste Kulissenbahn in dem hinteren Abschnitt der Führungshülse vorgesehen. Diese ist im vorliegenden Fall U-förmig ausgestaltet, wodurch deutlich wird, dass der Objektivdeckel zunächst ohne Drehung längsverschoben wird und anschließend ohne Längsverschiebung gedreht wird und dann ohne Drehung längsverschoben an die Vorrichtung herangezogen wird. Dabei dienen die senkrechten Flanken des „U“ zur Längsverschiebung des Objektivdeckels und die waagerechte Flanke der U-förmigen ersten Kulissenbahn ausschließlich zur Drehung des Objektivdeckels bzw. der Deckeleinheit. Selbstverständlich lässt sich auch durch eine andere Form der ersten Kulissenführung ein entsprechender Bewegungsablauf für den Objektivdeckel realisieren. Die Deckeleinheit selbst ist formschlüssig mittels des Kulissensteins in der ersten Kulissenbahn geführt. Somit lässt die erste Kulissenbahn keinen anderen Bewegungsablauf des Objektivdeckels zu. Damit nun eine tatsächliche Bewegung des Objektivdeckels bzw. der Deckeleinheit erfolgt, ragt der Kulissenstein aus der ersten Kulissenbahn in die zweite Kulissenbahn im Mitnehmer hinein. Folglich dient die zweite Kulissenbahn im Mitnehmer dazu, die Deckeleinheit anhand des Kulissensteins durch die erste Kulissenbahn zu führen. Zu diesem Zweck kann die zweite Kulissenbahn im Wesentlichen V-förmig ausgestaltet sein und weist keilförmige bzw. dreiecksförmige Abschnitte auf, um ein Anheben des Kulissensteins in der U-förmigen ersten Kulissenbahn, insbesondere in den senkrechten Abschnitten bzw. Flanken, zu ermöglichen. Der entsprechende Kulissenstein wird von der zweiten Kulissenbahn sowohl von einem inneren als auch von einem äußeren Öffnungsrand durch die erste Kulissenbahn geführt. Ebenfalls ist es bei einer anderen Variante der Erfindung denkbar, dass die Deckeleinheit axial federbelastet in der Führungshülse angeordnet ist, wobei die vorhandene Federkraft die Deckeleinheit in die Aufnahmerichtung der Kamera drückt. Bei dieser Variante kann auf einen inneren, insbesondere V-förmigen, Öffnungsrand verzichtet werden, da die Federkraft die Deckeleinheit permanent zur Aufnahmerichtung der Kamera drückt. Folglich wirkt der äußere Öffnungsrand entgegen der Federkraft und drückt die Deckeleinheit zur Vorrichtung zurück.
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Bei der erfindungsgemäßen Vorrichtung kann es ferner vorgesehen sein, dass die Kameraeinheit unbeweglich an bzw. in der Vorrichtung gehalten ist und die Deckeleinheit seitlichen neben der Kameraeinheit bewegbar aufgenommen ist. Somit ändert nur die Deckeleinheit bzw. der Objektivdeckel seine Position bei dem Wechsel von der Schließstellung I zur Offenstellung II. Da die Vorrichtung selbst in einer Öffnung einer Außenwand des Fahrzeuges, insbesondere in einem Karosserieteil, angeordnet ist, sollte die Vorrichtung diese Öffnung insbesondere wasserdicht verschließen. Zu diesem Zweck weist die Vorrichtung eine Trennwand auf, die den Außenbereich des Fahrzeuges vom Innenbereich trennt, wobei die Kameraeinheit und die Deckeleinheit die Trennwand durchsetzen, so dass sowohl die Kameraeinheit als auch die Deckeleinheit im direkten Kontakt zum Außenbereich des Fahrzeuges stehen. Die komplette Vorrichtung kann im Innenbereich bzw. an der Innenseite der Trennwand durch ein zusätzliches Gehäuse vor weiteren Einwirkungen geschützt sein. Die Kameraeinheit selbst kann an der Trennwand mittels einer mechanischen Aufnahme gehalten sein, wobei insbesondere die Aufnahme und/oder die Führungshülse einstückig und/oder materialeinheitlich zur Trennwand ausgestaltet sein können. An der Trennwand selber können zusätzlich Rastmittel oder Haltemittel zur Befestigung dieser in der Öffnung des Fahrzeuges vorgesehen sein. Ebenfalls ist es denkbar, dass die Vorrichtung eine Betätigungseinheit zur Öffnung und/oder Schließbetätigung einer Klappe am Fahrzeug umfasst, wobei die Betätigungseinheit wenigstens ein manuellbedienbares Betätigungselement aufweist. Dieses Betätigungselement kann z. B. ein mechanischer oder elektrischer Taster, Schalter oder Hebel sein. Das Betätigungselement selbst kann ebenfalls durchsetzend an der Trennwand angeordnet sein, so dass es von dem Außenbereich des Fahrzeuges bedienbar ist.
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Die Kameraeinheit selbst kann in der Aufnahme durch ein zusätzliches Haltemittel wie beispielsweise einem Clip oder einem Bügel formschlüssig gehalten werden. Auch ist es denkbar, dass die Führungshülse über ein Gewinde mit der Trennwand verbunden ist, so dass eine zweiteilige oder mehrteilige Fassung dieser Bauteile realisierbar ist.
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Ferner ist es ebenfalls Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein entsprechendes Betätigungsverfahren für eine Vorrichtung mit einer Kameraeinheit gemäß dem Oberbegriff von Anspruch 19 bereitzustellen, welches eine Betätigung des Objektivdeckels sicher und zuverlässig auf einfache Art und Weise ermöglicht.
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Zur Lösung dieser Aufgabe wird ein Verfahren mit den Merkmalen des Anspruchs 19, insbesondere aus dem kennzeichnenden Teil, vorgeschlagen.
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Hierbei ist es erfindungsgemäß vorgesehen, dass das Verfahren die folgenden Schritte ausführt, um den Objektivdeckel von der Schließstellung I in die Offenstellung II zu überführen:
- a) der Objektivdeckel wir in Aufnahmerichtung auf einen Mindestabstand längsverschoben
- b) anschließend wird der Objektivdeckel um einen vordefinierten Winkel α weggedreht, um das Objektiv freizugeben.
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Zum Schritt a) ist zu bemerken, dass durch die Längsverschiebung der Objektivdeckel im Wesentlichen parallel zum Objektiv bewegt wird, um somit das Objektiv bzw. die Linse durch die Bewegung des Objektivdeckels nicht zu beschädigen. Auch ist es denkbar, dass Schritt b) simultan nach Beginn des Schritt a) ausgeführt wird, wobei der Schritt a) jedoch zunächst den Objektivdeckel sicher von der Linse abheben muss. Bei dieser kombinierten Simultanbewegung von Schritt a) und b) sind kürzere Wechselzeiten zwischen der Schließstellung und der Öffnungsstellung zu erreichen.
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Weitere vorteilhafte Ausgestaltungen des Betätigungsverfahrens für eine Vorrichtung mit einer Kameraeinheit sind in den abhängigen Verfahrensansprüchen aufgeführt.
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So ist es beispielsweise denkbar, dass nach dem Schritt b) der folgende Schritt durchgeführt wird:
- c) der Objektivdeckel wird gegen die Aufnahmerichtung an die Vorrichtung längsverschoben bzw. herein gezogen.
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Somit kann der Aufnahmebereich des Objektivs vergrößert werden, da der Objektivdeckel nunmehr in seiner Offenstellung dicht an der Vorrichtung angeordnet ist. Auch ist es denkbar, dass der Objektivdeckel unbeweglich zur Lagerwelle ist und ausschließlich durch diese beim Wechsel von der Schließstellung I zur Offenstellung II und umgekehrt betätigt wird. Folglich weist der Objektivdeckel keine Relativbewegung zur Lagerwelle auf, so dass der Objektivdeckel und die Lagerwelle selbst die Deckeleinheit bilden können.
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Weitere Vorteile, Merkmale und Einzelheiten der Erfindung ergeben sich aus der nachfolgenden Beschreibung, in der unter Bezugnahme auf die Zeichnungen zwei Ausführungsbeispiele der Erfindung im Einzelnen beschrieben sind. Dabei können die in den Ansprüchen und der Beschreibung erwähnten technischen Merkmale jeweils einzeln für sich oder in beliebiger Kombination erfindungswesentlich sein. Es zeigen:
- 1 dreidimensionale Ansicht der erfindungsgemäßen Vorrichtung in einer Schließstellung I,
- 2 Ausschnitt der erfindungsgemäßen Vorrichtung aus 1, wobei eine Deckeleinheit längsverschoben in einer Zwischenstellung III ist,
- 3 vergleichbarer Ausschnitt aus 2, wobei nunmehr die Deckeleinheit um einen Winkel gedreht worden ist,
- 4 vergleichbarer Ausschnitt aus 3, wobei nunmehr die Deckeleinheit gegen eine Aufnahmerichtung an die Vorrichtung herangezogen worden ist,
- 5 dreidimensionale Explosionszeichnung der erfindungsgemäßen Vorrichtung,
- 6a dreidimensionale Ansicht von dem mechanischen Zusammenwirken der Deckeleinheit mit einer Führungshülse und einem Mitnehmer in der Schließstellung I,
- 6b vergleichbar zu 6a allerdings in einer Zwischenstellung III der Deckeleinheit und
- 6c vergleichbare zu den 6a und b, wobei sich die Deckeleinheit in der Offenstellung II befindet.
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In der 1 ist ein erstes Ausführungsbeispiel der erfindungsgemäßen Vorrichtung 10 in dreidimensionaler Ansicht dargestellt. Hierbei ist die Vorrichtung 10 hauptsächlich aus Blickrichtung des Außenbereichs eines Fahrzeuges, welches aus einem KFZ bestehen kann, zu erkennen. Die Vorrichtung 10 selbst umfasst eine Kameraeinheit 12, die in einer Aufnahme 17 über ein bügelartiges Haltemittel 17.1 formschlüssig an der Vorrichtung 10 fixiert ist. Von der Kameraeinheit 11 geht über einen Stecker 11.3 ein elektrisches Kabel (im vorliegenden Fall nach oben links) ab. In der 1 ist ein Objektiv 11.1 der Kameraeinheit 11 nicht sichtbar, da dieses durch eine Deckeleinheit 12 verdeckt ist, insbesondere einen Objektivdeckel 12.1, der sich in seiner Schließstellung I befindet. Die Deckeleinheit 12 ist selbst neben (hier links) der Kameraeinheit 11 angeordnet. Die Deckeleinheit 12 wird über eine Führungshülse 13 dreh- und längsverschieblich in der Vorrichtung 10 gelagert bzw. aufgenommen. Die Führungshülse 13 ist im vorliegenden Fall genauso wie die Aufnahme 17 einteilig zur Trennwand 10.1 der Vorrichtung 10 ausgestaltet. Vorzugsweise handelt es sich bei einer derartigen Trennwand 10.1 um ein Kunststoffspritzgussteil. Die gesamte Vorrichtung 10 wird bei einem Fahrzeug in einer Öffnung, insbesondere in einem Karosserieteil, eingesetzt und verschließt diese Öffnung. Zu diesem Zweck ist auf einer Innenseite 10.3 der Trennwand 10.1 eine Dichtungsnut 10.5 vorgesehen, in die eine Dichtung 10.7 eingelegt werden kann. Durch diese Dichtung 10.7 wird die Öffnung im Fahrzeug wasser- und schmutzdicht gegen äußere Umwelteinflüsse verschlossen. Die Kameraeinheit 11 und die Deckeleinheit 12 durchsetzen die Trennwand 10 derart, dass das Objektiv 11.1 und der Objektivdeckel 12.1 im Außenbereich der Vorrichtung 10 angeordnet sind, wohingegen der Kamerakörper 11.2 und der übrige Teil der Deckeleinheit 12, die auch die Lagerwelle 12.2 beinhaltet, im Innenbereich der Vorrichtung 10 vorhanden sind. In einer Außenseite 10.2 der Trennwand 10.1 ist - im vorliegenden Fall - eine Betätigungseinheit 18 (rechts) neben der Kameraeinheit 11 angeordnet. Die Betätigungseinheit 18 weist selbst eine Eingriffsmulde auf, die in der Trennwand 10.1 ausgebildet ist, um an ein von außen manuell bedienbares Betätigungselement der Betätigungseinheit 18 zu gelangen. Die gesamte Vorrichtung 10 kann über Rastmittel 10.4 die an der Innenseite 10.3 der Vorrichtung 10 angeordnet sind, in der Öffnung des Fahrzeuges arretiert und gehalten werden.
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Die Vorrichtung 10 kann zur Innenseite 10.3 der Trennwand 10.1 durch ein optional vorgesehenes Gehäuse 10.6 abgedichtet sein. In der 1 ist dieses Gehäuse 10.6 ansatzweise gestrichelt dargestellt.
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Damit die Kameraeinheit 11 zur Bilderfassung verwendet werden kann, muss die Deckeleinheit 12 bzw. der Objektivdeckel 12.1 von seiner Schließstellung I in eine Offenstellung II, insbesondere über eine Zwischenstellung III, überführt werden. Zu diesem Zweck ist an einem hinteren Ende 12.3 der Deckeleinheit 12 ein Mitnehmer 15 angeordnet, der für eine Betätigung des Objektivdeckels 12.1 sorgt. Der Wechsel des Objektivdeckels 12.1 von seiner Schließstellung I in seine Offenstellung II wird in den 2 bis 4 näher dargestellt und beschrieben.
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In der 2 ist ein Ausschnitt aus der 1 dargestellt, wobei hierbei die erfindungswesentliche Deckeleinheit 12 sichtbar ist. Im Gegensatz zur 1 wurde der Mitnehmer 15 im Uhrzeigersinn um die Längsachse 12.2' der Lagerwelle 12.2 gedreht. Daraus resultiert eine Längsbewegung 19 der gesamten Deckeleinheit 12 in Aufnahmerichtung 11.5 der Kameraeinheit 11. Durch diese Längsbewegung 19 wird der Objektivdeckel 12.1 auf einen parallelen Mindestabstand a zum Objektiv 11.1 angehoben. Die dafür erforderliche Bewegung wird durch eine Kulissenführung 14 erzeugt. Dabei wird die Drehbewegung des Mitnehmers 15 in eine Hubbewegung bzw. Längsverschiebung der Deckeleinheit 12 umgewandelt. Zu diesem Zweck ist in dem Mitnehmer 15 eine zweite Kulissenbahn 15.1 in einem zylinderförmigen Abschnitt 15.2 angeordnet. In diese zweite Kulissenbahn 15.1 ragt ein Kulissenstein 12.6, der fest mit der Lagerwelle 12.2, insbesondere an einem hinteren Ende 12.3 der Lagerwelle 12.2, befestigt ist. Der Kulissenstein 12.6 besteht im vorliegenden Fall aus einem zylinderförmigen Stift 12.6, der in einem radialen Loch 12.5 in der Lagerwelle 12.2 angeordnet ist. Das Loch 12.5 besteht im vorliegenden Fall aus einer Sackbohrung, die die Lagerwelle 12.2 nicht vollständig radial durchsetzt. Somit ragt der Stift 12.5 nur einseitig radial aus der Lagerwelle 12.2 heraus um mit einer ersten Kulissenbahn 13.1 in der Führungshülse 13 und einer zweiten Kulissenbahn 15.1 im Mitnehmer 15 formschlüssig zusammenzuwirken. Die erste Kulissenbahn 13.1 ist in den 1 bis 4 nicht dargestellt, da diese mehr oder weniger komplett durch den Mitnehmer 15, insbesondere den zylinderförmigen Abschnitt 15.2, verdeckt ist. Der Mitnehmer 15 sitzt mit seinem zylinderförmigen Abschnitt 15.2 drehbar auf einem hinteren Abschnitt 13.2 der Führungshülse 13, wobei jedoch der Mitnehmer 15 selbst axial gesichert an der Führungshülse 13 ist. Im vorliegenden Fall ist aus diesem Grund der hintere Abschnitt 13.2 der Führungshülse 13 verjüngt ausgestaltet, um somit den Mitnehmer 15 aufzunehmen. Der Mitnehmer 15 weist neben seinem zylinderförmigen Abschnitt 15.2 einen hebelförmigen Ansatz 15.3 auf, mit welchem er direkt oder indirekt mit einem Antrieb 16, der schematisch in der 5 dargestellt ist, mechanisch zusammenwirkt. Durch diesen hebelförmigen Ansatz 15.3 wird der Mitnehmer 15 auf dem hinteren Abschnitt 13.2 der Führungshülse 13 gedreht. Diese Drehbewegung wird über die Kulissenführung 14 in den Bewegungsablauf der Deckeleinheit 12 umgesetzt.
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In der 3, die im Wesentlichen der 2 entspricht, ist der Objektivdeckel 12.1 um einen Winkel α zusätzlich gedreht worden. Somit ist nun auch das Objektiv 11.1 bzw. die Linse 11.1 der Kameraeinheit 11 sichtbar. Der Mitnehmer 15 wurde zu diesem Zweck weiterhin im Uhrzeigersinn gedreht, um den Objektivdeckel 12.1 in seiner herausgezogenen Position um den Winkel α 21 zu drehen. Der eigentliche Bewegungsablauf für die Deckeleinheit 12 wird durch die erste Kulissenbahn 13.1 vorgegeben, die in den 6a bis 6c näher dargestellt ist. Diese erste Kulissenbahn ist U-förmig ausgestaltet, so dass die Deckeleinheit 12 zunächst längsverschoben wird, dann eine Drehung um den vordefinierten Winkel α 21 ermöglicht und anschließend wieder zurückgezogen wird, d. h. gegen die Aufnahmerichtung 11.5, um die gewünschte Offenstellung II zu erhalten. In der 3 ist jedoch der Objektivdeckel 12.1 immer noch in einer Zwischenstellung III dargestellt. Damit der Kulissenstein 12.6 der vorgegebenen ersten Kulissenbahn 13.1 folgen kann, wird dieser durch die zweite Kulissenbahn 15.1 im Mitnehmer 15 verschoben. Hierbei dient ein innerer Rand 15.1' der zweiten Kulissenbahn 15.1 zum Anheben bzw. Längsverschieben der Deckeleinheit 12 in Aufnahmerichtung 11.5 und ein äußerer Rand 15.1" der zweiten Kulissenbahn 15.1 dient hingegen dazu, die Drehbewegung 20 der Deckeleinheit 12 und das Absenken der Deckeleinheit 12 in entgegengesetzter Richtung der Aufnahmerichtung 11.5 zu veranlassen. Sowohl der innere als auch der äußere Rand 15.1', 15.1" ist im Wesentlichen V-förmig ausgestaltet. Durch diese Ausgestaltung der zweiten Kulissenbahn 15.1 ist es möglich, auf ein Federelement zur Längsverschiebung des Objektivdeckels 12.1 bzw. der Deckeleinheit 12 zu verzichten. In den 6a bis 6c ist die zweite Kulissenbahn 15.1 andersartig ausgestaltet, da ein entsprechendes Federelement Verwendung findet.
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In der 4 ist der vergleichbare Ausschnitt aus den 2 und 3 wiedergegeben, wobei nunmehr der Objektivdeckel 12.1 seine Schließstellung II erreicht hat. In dieser Schließstellung II wurde der Objektivdeckel 12.1 an die Vorrichtung 10 herangezogen und zwar in Gegenrichtung zur Aufnahmerichtung 11.5 und damit wird auch der zuvor erzeugte Mindestabstand a, der durch den Längshub der Deckeleinheit 12 erzeugt worden ist, wieder reduziert. Ebenfalls ist es denkbar, dass der Objektivdeckel 12.1 in einer Aufnahme innerhalb der Vorrichtung 10 in einer Parkposition angeordnet ist. In der dargestellten Offenstellung 2 ist ein großer bzw. weitwinkliger Aufnahmebereich 11.4 für die Kameraeinheit 11 möglich. Der Mitnehmer 15 hat in der Offenstellung II eine maximale Auslenkung erreicht, so dass nunmehr der Kulissenstein 12.6 am Rand zum hebelförmigen Ansatz 15.3 in der zweiten Kulissenbahn 15.1 angeordnet ist. Um den Objektivdeckel 12.1 aus seiner Offenstellung II in seine Schließstellung I zu bewegen, wird der Kulissenstein 12.6 an dem inneren Rand 15.1' der Kulissenbahn 15.1 hoch in den senkrechten Abschnitt bzw. Flanke der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1 gedrückt. Anschließend findet der umgekehrte Bewegungsablauf, wie bereits oben beschrieben, statt, bis der Objektivdeckel 12.1 seine Schließstellung I wieder erreicht.
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In der 5 ist die erfindungsgemäße Vorrichtung 10 in einer dreidimensionalen Explosionsansicht dargestellt. Wie zu erkennen ist, ist dabei die Kameraeinheit 11 als selbstständiges Bauteil noch nicht in der vorgesehenen Aufnahme 17 an der Vorrichtung 10 befestigt. Ebenfalls ist die Deckeleinheit 12 noch nicht in der Führungshülse 13 eingeführt und mit dem Mitnehmer 15 verbunden. Wie aus der 5 deutlich zu erkennen ist, weist die Deckeleinheit 12 eine L-förmige Ausgestaltung auf. Der senkrechte Abschnitt des „L“ wird durch die Lagerwelle 12.2 ausgebildet, an der sich am vorderen Ende 12.4 der Objektivdeckel 12.1 als waagerechter Abschnitt des „L“ anschließt. Die Lagerwelle 12.2 kann einteilig zum Objektivdeckel 12.1 ausgestaltet sein. Auch ist es denkbar, dass die Lagerwelle 12.2 zum Beispiel in den Objektivdeckel 12.1 als gesondertes Bauteil eingeschraubt ist. Am hinteren Ende 12.3 der Lagerwelle 12.2 ist der Kulissenstein 12.6 radial herausstehend angeordnet. Dieser Kulissenstein 12.6 besteht im vorliegenden Fall aus einem Stift 12.6 der in einem Loch 12.5 in der Lagerwelle 12.2 eingelassen ist. Das Loch 12.5 selber muss nicht die Lagerwelle 12.2 vollständig durchdringen. Der Stift 12.6 wird möglichst unverlierbar in dem Loch 12.5 befestigt, z. B. durch eine Presspassung oder durch eine Klebe- oder Schraubverbindung. Vorzugsweise wird der Stift 12.6 erst nach einer Vormontage der Deckeleinheit 12 in der Führungshülse 13 montiert. Dabei kann auch zuvor der Mitnehmer 15 mit seinem zylinderförmigen Abschnitt 15.2 über den hinteren Abschnitt 13.2 der Führungshülse 13 vormontiert sein.
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In den 6a bis 6c ist das mechanische Zusammenwirken des Kulissensteins 12.6 mit der ersten Kulissenbahn 13.1 und der zweiten Kulissenbahn 15.1, die zusammen die Kulissenführung 14 bilden, dargestellt. In der 6a ist die Offenstellung I der Deckeleinheit 12 dargestellt. Bei der Ausführungsvariante aus den 6a bis 6c ist die Deckeleinheit 12 axial federbelastet. Dabei drückt das nicht dargestellte Federelement die Lagerwelle 12.2 axial aus der Vorrichtung 10 in Aufnahmerichtung 11.5 heraus. Folglich ist der Kulissenstein 12.6 stetig bemüht, möglichst in Aufnahmerichtung 11.5, d. h. im vorliegenden Fall nach unten, zu wandern. In der 6a liegt zunächst der Kulissenstein 12.6 oben in dem linken senkrechten Abschnitt der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1. Dabei kann der Kulissenstein 12.6 das obere Ende der ersten Kulissenbahn 13.1 berühren, da dieser von der zweiten Kulissenbahn 15.1 gegen die Federwirkung daran gedrückt wird. Wird nun der Mitnehmer 15 durch seinen hebelförmigen Ansatz 15.3 im Uhrzeigersinn gedreht, so folgt der Kulissenstein 12.6 dem äußeren Rand 15.1" der zweiten Kulissenbahn 15.1 aufgrund der vorhandenen Federwirkung. Somit durchläuft der Kulissenstein 12.6 auch den linken senkrechten Abschnitt der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1, so dass es zu einer Längsverschiebung 19 der Deckeleinheit 12 kommt. Trotz der Drehung des Mitnehmers 15 wird jedoch der Objektivdeckel 12.1 noch nicht gedreht, da der Kulissenstein 12.6 zunächst dafür den waagerechten Abschnitt des „U“ der ersten Kulissenbahn 13.1 erreichen muss.
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In der 6b ist die Zwischenstellung III für den Objektivdeckel 12.1 bzw. die Deckeleinheit 12 dargestellt. In dieser Zwischenstellung III wurde bereits der Objektivdeckel 12.1 ungefähr um den halben Winkel α 21 gedreht, was daran zu erkennen ist, dass der Kulissenstein 12.6 die Hälfte des waagerechten Abschnitts der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1 durchlaufen hat. Damit die Deckeleinheit 12 um den vollen Winkel α gedreht werden kann, drückt nun die linke Flanke des V-förmigen äußeren Randes 15.1" der zweiten Kulissenbahn 15.1 den Kulissenstein 12.6 nach rechts in den waagerechten Abschnitt der U-förmigen Kulissenbahn 13.1. Sobald der Kulissenstein 12.6 an den rechten Rand der U-förmigen Kulissenbahn 13.1 anschlägt, ist eine Weiterdrehung der Deckeleinheit 12 nicht mehr möglich. In dieser Stellung kann der Objektivdeckel 12.1 nur noch an die Vorrichtung 10 gegen die Aufnahmerichtung 11.5 herangezogen werden. Auch hierbei dient der linkere äußere Rand 15.1" der V-förmigen zweiten Kulissenbahn 15.1 zur Führung des Kulissensteins 12.6 innerhalb des rechten senkrechten U-förmigen Abschnitts der ersten Kulissenbahn 13.1.
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In der 6c ist der Objektivdeckel 12.1 in seiner Offenstellung II dargestellt. Dabei ist der Objektivdeckel 12.1 an die Vorrichtung 10 entgegen der Aufnahmerichtung 11.5 durch die rechte senkrechte Führungsflanke der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1 geführt worden. Damit der Kulissenstein 12.6 gegen die Federwirkung die rechte senkrechte Führungsflanke durchläuft, wird er durch die zweite Kulissenbahn 15.1 gedrückt. Hierbei sorgt der linke V-förmige Abschnitt des äußeren Randes 15.1" für die entsprechende Bewegung des Kulissensteins 12.6.
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An dieser Stelle sei erwähnt, dass die oberen Enden der U-förmigen ersten Kulissenbahn 13.1 nicht auf der gleichen Höhe enden müssen, wodurch ein axialer Abstand des Objektivdeckels 12.1 von seiner Schließstellung I zur Offenstellung II vorhanden ist. Auch ist in der 6b der innere Rand 15.1' für die zweite Kulissenbahn 15.1 gestrichelt angedeutet, der dazu dient, den Kulissenstein 12.6 in Aufnahmerichtung 11.5 zu drücken, falls kein Federelement zu diesem Zweck vorgesehen ist. Ebenfalls ist es denkbar, eine Kombination für ein Ausführungsbeispiel vorzunehmen, und sowohl das Federelement als auch den inneren Rand 15.1' der zweiten Kulissenbahn 15.1 zur Längsverschiebung 19 der Lagerwelle 12.2 bzw. der Deckeleinheit 12 vorzusehen. Darüber hinaus können auch weitere Kombinationen der vorbeschriebenen technischen Merkmale vorgenommen werden, sofern sich diese nicht gegenseitig ausschließen.
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Bezugszeichenliste
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- 10
- Vorrichtung
- 10.1
- Trennwand
- 10.2
- Außenseite
- 10.3
- Innenseite
- 10.4
- Rastmittel
- 10.5
- Dichtungsnut
- 10.6
- Gehäuse
- 10.7
- Dichtung
- 11
- Kameraeinheit
- 11.1
- Objektiv / Linse
- 11.2
- Kamerakörper
- 11.3
- Anschlussstecker
- 11.4
- Aufnahmebereich
- 11.5
- Aufnahmerichtung
- 12
- Deckeleinheit
- 12.1
- Objektivdeckel
- 12.2
- Lagerwelle
- 12.2'
- Längsachse von 12.2
- 12.3
- hintere Ende
- 12.4
- vordere Ende
- 12.5
- Loch / Durchbruch für Stift
- 12.6
- Kulissenstein / zylinderförmiger Stift
- 13
- Führungshülse für 12
- 13.1
- erste Kulissenbahn, insbesondere U-förmig
- 13.2
- hinterer Abschnitt
- 14
- Kulissenführung
- 15
- Mitnehmer
- 15.1
- zweite Kulissenbahn, insbesondere V-förmig
- 15.1'
- innerer Rand von 15.1
- 15.1''
- äußerer Rand von 15.1
- 15.2
- zylinderförmiger Abschnitt
- 15.3
- hebelförmiger Ansatz
- 16
- Antrieb
- 17
- Aufnahme für Kameraeinheit
- 17.1
- Haltemittel für 11
- 18
- Betätigungseinheit
- 19
- Pfeil für Verschieberichtung von 12
- 20
- Pfeil für Drehrichtung von 12
- 21
- Winkel α
- 22
- Sprengring / Sicherungsring
- I
- Schließstellung von 12
- II
- Offenstellung von 12
- III
- Zwischenstellung von 12