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DE102009008046A1 - Röntgenröhre mit einer Einfangvorrichtung für rückgestreute Elektronen und Verfahren zum Betreiben einer derartigen Röntgenröhre - Google Patents

Röntgenröhre mit einer Einfangvorrichtung für rückgestreute Elektronen und Verfahren zum Betreiben einer derartigen Röntgenröhre Download PDF

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DE102009008046A1
DE102009008046A1 DE102009008046A DE102009008046A DE102009008046A1 DE 102009008046 A1 DE102009008046 A1 DE 102009008046A1 DE 102009008046 A DE102009008046 A DE 102009008046A DE 102009008046 A DE102009008046 A DE 102009008046A DE 102009008046 A1 DE102009008046 A1 DE 102009008046A1
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DE
Germany
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anode
ray tube
potential
cathode
trapping device
Prior art date
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Withdrawn
Application number
DE102009008046A
Other languages
English (en)
Inventor
Jörg Dr. Freudenberger
Ernst Neumeier
Current Assignee (The listed assignees may be inaccurate. Google has not performed a legal analysis and makes no representation or warranty as to the accuracy of the list.)
Siemens AG
Siemens Corp
Original Assignee
Siemens AG
Siemens Corp
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Publication date
Application filed by Siemens AG, Siemens Corp filed Critical Siemens AG
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Priority to US12/702,476 priority patent/US8107591B2/en
Publication of DE102009008046A1 publication Critical patent/DE102009008046A1/de
Withdrawn legal-status Critical Current

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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J35/00X-ray tubes
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    • H01ELECTRIC ELEMENTS
    • H01JELECTRIC DISCHARGE TUBES OR DISCHARGE LAMPS
    • H01J2235/00X-ray tubes
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    • H01J2235/168Shielding arrangements against charged particles

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Abstract

Eine Röntgenröhre (1) mit einer Kathode (2) und einer Anode (3) und mit einer Einfangvorrichtung (4) zum Einfang der im Betriebszustand der Röntgenröhre (1) von der Anode (3) rückgestreuten Elektronen, soll eine optimierte Einfangvorrichtung bereitstellen, bei welcher bei hoher Güte des Brennfleckes eine unerwünschte Energiedeposition in Einfangvorrichtung und Anode durch die rückgestreuten Elektronen möglichst gering gehalten ist. Dazu ist die Einfangvorrichtung (4) gegenüber der Anode (3) und der Kathode (2) elektrisch isoliert und liegt auf einem elektrischen Potential, dessen Wert zwischen dem Wert des elektrischen Potentials der Anode (3) und dem Wert des elektrischen Potentials der Kathode (2) liegt, wobei der Betrag der Differenz zwischen dem Potential der Einfangvorrichtung (4) und dem Potential der Anode (3) in einem Bereich von 1% bis 40% des Betrages der Differenz zwischen dem Potential der Kathode (2) und dem Potential der Anode (3) liegt. Ferner soll ein entsprechendes Betriebsverfahren angegeben werden.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Röntgenröhre mit einer Kathode und einer Anode und mit einer Einfangvorrichtung zum Einfang der im Betriebszustand der Röntgenröhre von der Anode rückgestreuten Elektronen. Sie bezieht sich weiterhin auf ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen Röntgenröhre.
  • Zur Erzeugung von Röntgenstrahlen mit einer Röntgenröhre werden im Betriebszustand der Röntgenröhre an einer negativ geladenen Kathode Elektronen freigesetzt, die durch ein elektrisches Feld in Richtung einer positiv geladenen Anode beschleunigt werden. Die Elektronen, die auf die Anode im so genannten Brennfleck prallen, geben dort ihre Energie zumindest teilweise in Form von Röntgenstrahlung ab, welche durch ein Austrittsfenster im Gehäuse der Röhre nach außen gelangt und zur Erstellung von Röntgenaufnahmen verwendet werden kann.
  • Röntgenröhren können in einpoliger Bauweise konstruiert sein, wobei die Anode geerdet ist und die Kathode auf einem dazu relativen negativen Potential liegt. Alternativ dazu ist in zweipoliger Bauweise typischerweise das Gehäuse der Röntgenröhre geerdet, und Kathode bzw. Anode liegen relativ dazu auf negativem bzw. positivem Potential.
  • Im Betriebszustand der Röntgenröhre prallt ein Teil der die Anode erreichenden Elektronen von ihr zurück und wird anschließend durch das elektrische Feld zwischen Kathode und Anode erneut in Richtung der Anode beschleunigt. Dieser Prozess tritt verstärkt in zweipoligen Röntgenröhren auf, in denen die Anode im Verhältnis zum geerdeten Gehäuse ein positives Potential hat. Diese Elektronen treffen gewöhnlich nicht im Brennfleck auf und führen zu unerwünschter Extrafokal strahlung. Zudem entspricht ihre Energie nicht der der gewünschten Röntgenstrahlung. Durch diese unerwünschten Effekte wird die Güte der produzierten Röntgenstrahlung negativ beeinträchtigt, was sich negativ auf die Bildqualität eines mit dieser Strahlung gewonnenen Röntgenbildes auswirkt.
  • Um diese Beeinträchtigungen zu vermeiden, kann zwischen Kathode und Anode eine Einfangvorrichtung in die Röntgenröhre eingesetzt werden, deren Aufgabe es ist, die von der Anode rückgestreuten Elektronen zu absorbieren und so zu verhindern, dass sie erneut in Richtung Anode beschleunigt werden.
  • Es sind Einfangvorrichtungen zum Einfang der von der Anode rückgestreuten Elektronen bekannt, die in Form eines Schachtes oder speziell ausgeformten Mittelteils zwischen Kathode und Anode ausgebildet sind. In diese oft als Rückstreuelektronenfänger (RSE-Fänger) bezeichneten Bauteile wird durch den Aufprall der Elektronen überwiegend thermische Energie deponiert. Deshalb müssen zu ihrer Konstruktion geeignete Materialien mit guter Wärmeleitfähigkeit verwendet und die Wärme auf geeignete Art abgeführt werden. Rückgestreute Elektronen, die den Rückstreuelektronenfänger nicht erreichen, prallen wieder auf die Anode und heizen sie somit zusätzlich auf. Dabei erzeugen sie unerwünschte Extrafokalstrahlung.
  • Der Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, eine optimierte Einfangvorrichtung bereitzustellen, bei welcher bei hoher Güte des Brennfleckes eine unerwünschte Energiedeposition in Einfangvorrichtung und Anode durch die rückgestreuten Elektronen möglichst gering gehalten ist. Des weiteren soll ein entsprechendes Betriebsverfahren angegeben werden.
  • Bezüglich der Röntgenröhre wird diese Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem die Einfangvorrichtung gegenüber der Anode und der Kathode elektrisch isoliert ist und auf einem elektrischen Potential liegt, dessen Wert zwischen dem Wert des elektrischen Potentials der Anode und dem Wert des elektrischen Potentials der Kathode liegt, und wobei der Betrag der Differenz zwischen dem Potential der Einfangvorrichtung und dem Potential der Anode in einem Bereich von 1% bis 40% des Betrages der Differenz zwischen dem Potential der Kathode und dem Potential der Anode liegt. Besonders bevorzugt ist dabei ein Wert aus dem Bereich von 20% bis 40%.
  • Vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Der Erfindung geht von der Überlegung aus, dass zur Vermeidung bzw. Verminderung der Deposition von thermischer Energie in Einfangvorrichtung und Anode durch rückgestreute Elektronen diese Elektronen abgebremst werden sollten, um so kinetische Energie zu verlieren.
  • Gleichzeitig kann durch ein negatives Beschleunigen, d. h. Abbremsen, der Elektronen auch die Qualität der Röntgenstrahlung verbessert werden. Abgebremste Elektronen, die die Einfangvorrichtung nicht erreichen, werden zwar wieder in Richtung der Anode beschleunigt. Wenn ihre Energie bei erneutem Aufprall auf die Anode jedoch gering genug ist, trägt die von ihnen erzeugte elektromagnetische Strahlung im günstigsten Fall nicht zur Röntgenstrahlung bei und wird im Austrittsfenster absorbiert.
  • Das Abbremsen der rückgestreuten Elektronen kann nun erreicht werden, indem die Einfangvorrichtung auf ein elektrisches Potential gesetzt wird, das auf geeignete Art zwischen dem elektrischen Potential der Kathode und dem elektrischen Potential der Anode liegt. Dazu muss die Einfangvorrichtung gegenüber den umliegenden Bauteilen elektrisch isoliert werden.
  • Die konkrete Wahl für das Potential der Einfangvorrichtung ergibt sich dabei beispielhaft aus folgender Überlegung: Die Energie, die ein Elektron durch Beschleunigung in einem Potentialgefälle erreicht, ist gegeben durch das Produkt aus der Elektronenladung und dem Potentialgefälle. Bei einer Potentialdifferenz von circa 60 kV zwischen Einfangvorrichtung und Anode erreichen rückgestreute Elektronen die maximale Energie von 60 keV. Photonen mit derartigen maximalen Energien werden aber im Austrittsfenster der Röntgenröhre im Wesentlichen absorbiert. Bei einer typischen Potentialdifferenz in zweipoligen Röntgenröhren von im Wesentlichen 150 kV entsprechen 60 kV nun 40% dieser Differenz. Noch geringere Photonenenergien können entsprechend durch die Wahl höherer Potentiale der Einfangvorrichtung erreicht werden.
  • Die Potentialdifferenz zwischen der Einfangvorrichtung und der Anode kann zu einem weiteren vorteilhaften Effekt führen. Bei geeigneter Ausformung der Einfangvorrichtung kann das im Raumbereich zwischen der Einfangvorrichtung und der Anode liegende elektrische Feld als elektrostatische Linse für den Elektronenstrahl wirken. Durch die an Einfangvorrichtung und Anode anliegenden Potentiale und die dadurch definierten Randbedingungen für das elektrische Feld können bei geeignet gewählter Geometrie die Feldlinien Komponenten senkrecht zur Richtung des Elektronenstrahls erhalten, welche Elektronen, die sich aufgrund der gegenseitigen elektrostatischen Abstoßung von der optimalen Flugbahn entfernen, wieder in Richtung der Brennfleckmitte führen. Der Effekt der Raumladungsvergrößerung kann auf diese Weise vermindert werden. Dies ist im besonderen Maße wichtig, da bei Nutzung einer Einfangvorrichtung die Fluglänge der Elektronen gewöhnlich länger ist als bei Röntgenröhren ohne ein entsprechendes Bauteil.
  • Die Röntgenröhre ist vorteilhafterweise von einem geerdeten Gehäuse umgeben. Da die Einfangvorrichtung erfindungsgemäß auf ein elektrisches Potential gelegt wird, dessen Wert in spezifischer Weise und in Abhängigkeit von der Potentialdifferenz zwischen Kathode und Anode vorgegeben ist, ist die Einfangvorrichtung gegenüber dem Gehäuse vorzugsweise elektrisch isoliert.
  • In einer bevorzugten Ausführungsform ist die Röntgenröhre zweipolig ausgestaltet. Sowohl Anode als auch Kathode sind gegenüber dem geerdeten Gehäuse elektrisch isoliert. Anode und Kathode liegen dabei auf Potentialen, die dem Betrag nach im Wesentlichen gleich sind, sich aber im Vorzeichen unterscheiden. Als besonders günstig erweist sich bei dieser Art der Röntgenröhre, wenn die Kathode auf einem Potential von im Wesentlichen –75 kV und die Anode auf einem Potential von im Wesentlichen +75 kV liegt, wobei beide Potentiale relativ zum Potential des Gehäuses angegeben sind. Die Einfangvorrichtung wird dann bevorzugt auf ein Potential gesetzt, das im Verhältnis zum Potential des Gehäuses einen Wert hat, der zwischen 20 und 40 kV liegt.
  • Die maximale Energie, welche die von der Anode rückgestreuten Elektronen bei ihrem zweiten Aufprall auf die Anode erreichen können, wird durch das elektrische Potential der Einfangvorrichtung bestimmt. Durch eine geeignete Wahl dieses Potentials lässt sich erreichen, dass die elektromagnetische Strahlung dieser Elektronen in einem solchen Energiebereich liegt, dass sie von dem Austrittsfenster in dem Gehäuse der Röntgenröhre absorbiert wird. Somit trägt sie nicht zur emittierten Röntgenstrahlung bei und die Qualität der Röntgenstrahlung erfährt keine Minderung.
  • Die von der Einfangvorrichtung eingefangenen Elektronen deponieren in ihr thermische Energie, wodurch sich die Einfangvorrichtung aufheizt. Diese Wärme sollte in geeignetem Maße abgeführt werden. Deshalb sind in die Einfangvorrichtung vorteilhafterweise Kühlkanäle eingelassen. Im Betriebszustand der Röhre wird durch diese Kühlkanäle eine Kühlflüssigkeit zirkuliert. Dazu sind Zu- und Ableitungen für das Kühlmittel mit den Kühlkanälen verbunden.
  • Um eine elektrische Isolation der Einfangvorrichtung gegenüber Anode, Kathode und Gehäuse zu gewährleisten, weisen die Zu- und Ableitungen vorteilhafterweise elektrisch isolierende Abschnitte auf. Diese sind vorzugsweise als rohrförmige Keramikisolatoren ausgebildet.
  • Die Einfangvorrichtung sollte unterschiedliche Aufgaben erfüllen können. Sie sollte, wie oben bereits beschreiben, auf ein wohldefiniertes elektrisches Potential gelegt werden können und deshalb elektrisch von der Umgebung isoliert sein. Weiterhin ist ihre Aufgabe, die auf sie einfallenden Elektronen zu stoppen. Die dabei entstehende Wärme sollte abgeleitet werden. Diesen Anforderungen kann durch einen Aufbau der Einfangvorrichtung aus mehreren Schichten, die jeweils unterschiedliche Eigenschaften haben und aus jeweils geeigneten Materialien angefertigt sind, genüge getan werden. Die kathodenzugewandte Schicht ist dabei vorzugsweise dicker als die anderen Schichten und bildet gewissermaßen den Grundwerkstoff der Einfangvorrichtung.
  • Die Einfangvorrichtung sollte gegenüber der Kathode, der Anode und vorzugsweise dem Gehäuse elektrisch isoliert sein. Die elektrische Isolation der Einfangvorrichtung kann durch eine elektrisch isolierende Schicht erreicht werden, wobei als Materialien vorteilhafterweise Al2O3 und/oder SiC verwendet werden können.
  • Die äußerste, der Anode zugewandte Oberflächenschicht ist dazu ausgelegt, die rückgestreuten Elektronen zu stoppen. Eine weitere Anforderung bzw. Nebenbedingung besteht darin, dass sie elektrisch leitfähig sein muss, damit sie eine Äquipotentialfläche bildet, an die ein definiertes elektrisches Potential angelegt werden kann. Dazu sollten elektrisch leitfähige Materialien verwendet werden, insbesondere Metalle oder leitfähige Keramiken mit einer Ordnungszahl kleiner oder gleich 14. Dazu eigenen sich beispielsweise Al, Be, C, LP:SiC, Si-SiC. Weiterhin hat die Oberflächenschicht vorteilhafterweise eine Dicke zwischen 10 und 300 μm.
  • Um die deponierte thermische Energie abzuleiten, hat die Einfangvorrichtung vorteilhafterweise eine Schicht mit hoher Wärmeleitfähigkeit, die beispielsweise eines oder mehrere der Materialien Cu, CuODS, oder SiC enthalten kann. Diese Schicht kann gewissermaßen als der Grundwerkstoff der Einfangvorrich tung betrachtet werden und befindet sich vorzugsweise auf der kathodenzugewandten Seite.
  • Bezüglich des Verfahrens wird die oben genannte Aufgabe erfindungsgemäß gelöst, indem die Einfangvorrichtung auf ein elektrisches Potential gesetzt wird, dessen Wert zwischen dem Wert des elektrischen Potentials der Anode und dem Wert des elektrischen Potentials der Kathode liegt, und wobei der Betrag der Differenz zwischen dem Potential der Einfangvorrichtung und dem Potential der Anode in einem Bereich von 1% bis 40% des Betrages der Differenz zwischen dem Potential der Kathode und dem Potential der Anode liegt.
  • Das bedeutet, das Potential der Einfangvorrichtung wird vorzugsweise so eingestellt, dass die rückgestreuten Elektronen bei erneutem Aufprall auf der Anode und darauf folgender Photonenemission keinen Beitrag zur Röntgenstrahlung liefern. Zusätzlich kann die Deponierung von Wärme in die Einfangvorrichtung und die Anode in optimierter Weise verteilt und jeweils möglichst gering gehalten werden.
  • Die mit der Erfindung erzielten Vorteile bestehen insbesondere darin, dass durch eine gezielte Beaufschlagung eines Rückstreuelektronenfängers einer Röntgenröhre mit einem elektrischen Potential, dessen Wert in Relation zum Potential der Anode und der Kathode geeignet gewählt ist, eine Beeinträchtigung der Röntgenstrahlung durch Extrafokalstrahlung weitgehend vermieden werden kann.
  • Im Betriebszustand der Röntgenröhre deponieren die Elektronen sowohl in der Anode als auch in der Einfangvorrichtung, und gegebenenfalls noch in anderen Bauteilen, Energie. Als weiterer Vorteil der Erfindung erweist sich nun, dass durch eine geeignete Wahl des elektrischen Potentials der Einfangvorrichtung der Anteil der in der Einfangvorrichtung deponierten Energie beeinflusst werden kann. Es kann nun optimal eingestellt werden, welcher Anteil der Gesamtenergie in der Einfangvorrichtung, und welcher Anteil in der Anode deponiert wird. Dabei sollten alle Bauteile eine möglichst geringe Energiemenge aufnehmen.
  • Als weiterer Vorteil erweist sich, dass durch das Abbremsen der Elektronen die Anzahl der Elektronen, die in der Einfangvorrichtung gestoppt werden, erhöht wird. Bei hoher Energie ist es wahrscheinlich, dass die Elektronen im Streuprozess nur einen Teil ihrer Energie abgeben und dann die Einfangvorrichtung wieder verlassen. Dieser Effekt ist jedoch klein – für eine Potentialdifferenz von 20% bis 40% zwischen Einfangvorrichtung und Anode wird rund 0,5% bis 1% mehr Energie in der Einfangvorrichtung deponiert.
  • Da bei Anlegen eines geeignet gewählten Potentials an der Einfangvorrichtung von der insgesamt zur Erzeugung der Röntgenstrahlung aufgewendeten Energie derjenige Anteil, der in der Einfangvorrichtung oder in der Anode in Wärme umgewandelt wird, möglichst gering gehalten werden kann, wird für die Erzeugung der Röntgenstrahlung Energie eingespart. Zudem wird die Belastung der Oberfläche der Einfangvorrichtung möglichst gering gehalten. Dadurch kann die Lebensdauer dieser Komponente erhöht werden. Alternativ kann die Einfangvorrichtung dadurch kompakt gebaut werden.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird anhand einer Zeichnung näher erläutert. Darin zeigen in schematisierter Darstellung:
  • 1 einen Querschnitt durch eine Röntgenröhre mit einer Kathode, einer Anode und einer Einfangvorrichtung, die von einem Gehäuse mit einem Austrittsfenster für Röntgenstrahlung umgeben ist, in einer bevorzugten Ausführungsform,
  • 2 einen detailierten Querschnitt durch einen Teil der Röntgenröhre gemäß 1 im Bereich der Einfangvorrichtung und der Anode, wobei an die Einfangvorrich tung und die Anode ein elektrisches Potential angelegt ist,
  • 3 den Querschnittgemäß 3, wobei an der Einfangvorrichtung kein elektrisches Potential anliegt,
  • 4 die Einfangvorrichtung der Röntgenröhre in perspektivischer Ansicht mit Zu- und Ableitungen für Kühlmittel sowie Keramikisolatoren,
  • 5 einen Querschnitt durch die Einfangvorrichtung gemäß 4, und
  • 6 ein Diagramm zur Transmission von Röntgenstrahlung durch Titan als Funktion der primären Elektronenenergie.
  • Gleiche Teile sind in allen Figuren mit denselben Bezugszeichen versehen.
  • Die Röntgenröhre 1 gemäß 1 umfasst eine Kathode 2, eine Anode 3 und eine Einfangvorrichtung 4. Im Betriebszustand der Röhre werden die aus der Kathode 2 austretenden Elektronen durch ein elektrisches Feld in Richtung der Anode 3 beschleunigt. Dabei führen die Elektronenbahnen durch einen Korridor 5 in der Einfangvorrichtung 4 zur Anode 3. Beim Auftreffen der Elektronen auf der Anode 3 erzeugen sie Röntgenstrahlung, welche durch ein Austrittsfenster 6, das in das Gehäuse 7 der Röntgenröhre eingelassen ist, nach außen gelangt. Dabei treten sekundäre Prozesse auf, wenn ein Anteil der Elektronen von der Anode 3 zurück in Richtung der Kathode 2 gestreut wird. Diese Elektronen werden beispielsweise, in Abhängigkeit von ihrer Energie, entweder in der Einfangvorrichtung 4 gestoppt, oder, wenn sie sie nicht erreichen, wieder in Richtung der Anode 3 beschleunigt und erzeugen dort beim Auftreffen sekundäre Strahlung.
  • Die Einfangvorrichtung 4 liegt nun auf einem elektrischen Potential, dergestalt, dass die von der Anode 3 rückgestreuten Elektronen verlangsamt werden und dadurch kinetische Energie verlieren. Bei geeignet gewähltem Potential, nämlich wenn die Potentialdifferenz zwischen der Einfangvorrichtung 4 und der Anode 3 in einem Bereich von 1% bis 40% der Potentialdifferenz zwischen der Kathode 2 und der Anode 3 liegt, bewirken die rückgestreuten Elektronen, die die Einfangvorrichtung 4 nicht erreichen, eine derartige maximale Photonenenergie, dass die von ihnen beim wiederholten Auftreffen auf der Anode 3 emittierte Strahlung im Austrittsfenster 6 vollständig oder fast vollständig absorbiert wird.
  • Die 2 zeigt einen Ausschnitt aus der Röntgenröhre 1, welcher die Anode 3 und den anodenzugewandten Teil der Einfangvorrichtung 4 umfasst. Durch den Korridor 5 tritt ein Elektronenstrahl 8, der von der Kathode 2 (nicht eingezeichnet) emittiert wird, und trifft die Anode im Brennfleck 9. Die elektrischen Potentiale, die an der Anode 3 und der Einfangvorrichtung 4 anliegen, definieren Randbedingungen für das elektrische Potential im Bereich zwischen der Einfangvorrichtung 4 und der Anode 3. Die Äquipotentialflächen 10 des elektrischen Potentials laufen in unmittelbarer Nähe der Anode 3 parallel zur Anodenoberfläche und in unmittelbarer Nähe zur Einfangvorrichtung 4 parallel zu ihrer äußeren Oberfläche. Da der Gradient des elektrischen Feldes, der die Richtung der stärksten Änderung des Potentials angibt, senkrecht auf den Äquipotentialflächen 10 steht, zeigt dieser in der Nähe der Strahlachse in Richtung Strahlmitte. Das elektrische Potential zwischen Einfangvorrichtung 4 und Anode 3 wirkt somit als elektrostatische Linse, die die Elektronen in Richtung der Strahlmitte fokussiert. Dadurch wird der Effekt der Raumladungsvergrößerung vermindert, der entsteht, wenn sich die Elektronen während ihres Fluges von der Kathode 2 zur Anode 3 gegenseitig aufgrund der zwischen ihnen wirkenden repulsiven Coulombkraft abstoßen und dadurch ihren räumlichen Abstand zueinander vergrößern.
  • Eine baulich und geometrisch identische Einfangvorrichtung 4, die nicht auf einem Potential mit dem erfindungsgemäß vorgesehenen Wert liegt, ist zum Vergleich in der 3 gezeigt. Die von der Kathode 2 (nicht eingezeichnet) emittierten Elektronen fliegen durch den Korridor 5 und treffen die Anode 3 im Brennfleck 9. Der Effekt der Raumladungsvergrößerung ist in diesem Falle größer als beim Anliegen eines Potentials mit dem oben genannten Wert, was zu einem größeren Brennfleck 9 auf der Anode 3 führt, da kein als elektrostatische Linse wirkendes Feld zwischen Einfangvorrichtung 4 und Anode 3 liegt.
  • Damit die in der Einfangvorrichtung 4 gemäß 4 durch den Elektronenbeschuss entstehende Wärme abgeleitet werden kann, können Kühlkanäle (nicht eingezeichnet) in die Einfangvorrichtung 4 eingelassen sein. Diese sind durch eine Zuleitung 12 und eine Ableitung 14 mit einem Kühlmittelkreislauf (nicht eingezeichnet) verbunden. An die Zu- und Ableitungen 12, 14 kann durch eine Spannungsquelle 16 eine Spannung angelegt werden, um so die Einfangvorrichtung 4 bzw. deren der Anode 3 zugewandte Oberfläche mit dem gewünschten elektrischen Potential zu beaufschlagen. In die Zu- und Ableitungen 12, 14 sind rohrförmige Keramikisolatoren 18 eingesetzt, die eine elektrische Isolation der Einfangvorrichtung 4 gegenüber einem Massepotential 20 gewährleisten.
  • Ein Querschnitt durch die Einfangvorrichtung 4 ist in 5 dargestellt. Die Kathode 2 (nicht eingezeichnet) der Röntgenröhre 1 befindet sich hierbei in Blattebene oberhalb der Figur, während die Anode 3 (nicht eingezeichnet) in Blattebene am unteren Ende der Figur positioniert ist. In die Einfangvorrichtung 4 sind Kühlkanäle 22 eingelassen, durch die im Betriebszustand der Röntgenröhre 1 Kühlmittel fließt. Auf diese Weise kann die in der Einfangvorrichtung 4 entstehende Wärme abgeleitet werden. Erfahrungsgemäß muss die Einfangvorrichtung einen Anteil von circa 0,4·(1 – (0,01 bis 0,4)) der auf die Anode primär einfallenden Energie absorbieren und abführen können. Dies sind also ca. 24 bis 39,6% der einfal lenden Energie. Bei einem Röntgenstrahler mit 100 kW Leistung sind dies folglich 24 bis 39,6 kW thermische Leistung, die abgeführt werden muss.
  • Die Einfangvorrichtung 4 ist aus mehreren Schichten, die unterschiedliche Funktionen erfüllen, aufgebaut.
  • Eine kathodenzugewandte Wärmeleitschicht 24, die gewissermaßen den Grundwerkstoff der Einfangvorrichtung 4 bildet, ist darauf ausgelegt, möglichst gut Wärme abzuleiten. Sie ist daher vorzugsweise aus gut wärmeleitenden Materialien, insbesondere aus Cu, CuODS, oder SiC aufgebaut. Die Kühlkanäle 22 sind in diese Schicht 24 eingelassen, um die in der Einfangvorrichtung 4 deponierte Wärme abzuleiten.
  • Eine mit der wärmeleitenden Schicht 24 verbundene Isolationsschicht 26 gewährleistet die elektrische Isolation der weiter unten noch zu beschreibenden Oberflächenschicht 28 der Einfangvorrichtung 4 gegenüber (jeweils nicht eingezeichnet) dem Gehäuse 7, der Kathode 2, der Anode 3, sowie gegebenenfalls anderen Bauteilen der Röntgenröhre 1. Dazu ist die Isolationsschicht 26 vorteilhafterweise aus Al2O3 und/oder SiC aufgebaut.
  • Die anodenzugewandte Oberflächenschicht 28 ist elektrisch leitfähig und dazu ausgelegt, die von der Anode 3 rückgestreuten Elektronen zu stoppen. Durch ihre Leitfähigkeit ermöglicht sie das Anlegen eines elektrischen Potentials. Die Oberflächenschicht 28 hat vorzugsweise eine Schichtdicke von 100 bis 300 μm. Zu ihrer Herstellung werden vorteilhafterweise elektrisch leitende Metalle oder leitfähige Keramiken verwendet, insbesondere eignen sich dazu die Materialien Al, Be, C, LP:SiC, SiSiC.
  • Die Einfangvorrichtung 4 erlaubt durch das Anlegen eines Potentials das Abbremsen der von der Anode 3 rückgestreuten Elektronen. Durch geeignete Wahl des Potentials kann so erreicht werden, dass rückgestreute, abgebremste Elektronen, die die Einfangvorrichtung 4 nicht erreichen, eine gewisse Maximalenergie gewinnen, so dass Photonen mit dieser oder geringerer Energie im Austrittsfenster 6 der Röntgenröhre absorbiert werden. Ein solches Austrittsfenster 6 besteht beispielsweise aus 0,4 mm dickem Titan. Die Transmission 30 von Photonen durch ein solches Fenster als Funktion ihrer Energie ist in 6 dargestellt. Auf der Abszisse ist die Photonenenergie in Einheiten von keV, auf der linksseitigen Ordinate die (einheitenlose) Transmission dargestellt. Der Wert 1 bedeutet dabei vollständige Transmission, während der Wert 0 vollständige Absorption der Photonen im Austrittsfenster kennzeichnet. Photonen mit einer Energie bis circa 20 keV werden im verwendeten Titanmaterial fast vollständig absorbiert. Erst bei größeren Photonenenergien steigt die Transmission 30 stark an, bevor sie für Energien größer als 60 keV zu einer Sättigung nahe dem Wert 1 kommt. Demzufolge sollte das Potential an der Einfangvorrichtung in diesem konkreten Fall auf einen solchen Wert gesetzt sein, dass die von der Anode rückgestreuten Elektronen, die nicht in der Einfangvorrichtung 4 gestoppt werden, eine maximale Energie von 20 keV bekommen. Das erfindungsgemäße Potential der Einfangvorrichtung erreicht diesen Zustand für Potentialdifferenzen zwischen Anode und Kathode von bis zu 50 kV.
  • Die rechtsseitige Ordinate der 6 kennzeichnet die relative Intensität der von den rückgestreuten Photonen erzeugten elektromagnetischen Strahlung als Funktion der Photonenenergie. Eine höhere relative Intensität bedeutet, dass ein Photon einen höheren Anteil an der Intensität der elektromagnetischen Strahlung besitzt. Es werden also verschiedene Photonen mit unterschiedlichen Energien miteinander verglichen. Die relative Intensität skaliert dabei mit dem Quadrat der Spannung und verläuft daher in der 6 parabelförmig als Funktion der Photonenenergie. Die 6 zeigt dabei die relative Intensität der von den rückgestreuten Elektronen erzeugten Strahlung 32 sowie die relative Intensität der von den rückgestreuten Elektronen erzeugten Strahlung und zusätzlich durch das Titanfenster transmittierten Strahlung 34. Aufgrund des quadratischen Zusammenhangs der relativen Intensität mit der Photonenenergie ist die relative Intensität der von den rückgestreuten Elektronen erzeugten Strahlung bei geringen Energien, im Beispiel bis 20 keV, sehr gering. Auch Photonen bis ca. 50 keV tragen nur mit einer relativen Intensität von 10% zur durch das Austrittsfenster transmittierten Strahlung und daher nur unwesentlich bei.

Claims (16)

  1. Röntgenröhre (1) mit einer Kathode (2) und einer Anode (3) und mit einer Einfangvorrichtung (4) zum Einfang der im Betriebszustand der Röntgenröhre (1) von der Anode (3) rückgestreuten Elektronen, wobei die Einfangvorrichtung (4) gegenüber der Anode (3) und der Kathode (2) elektrisch isoliert ist und auf einem elektrischen Potential liegt, dessen Wert zwischen dem Wert des elektrischen Potentials der Anode (3) und dem Wert des elektrischen Potentials der Kathode (2) liegt, und wobei der Betrag der Differenz zwischen dem Potential der Einfangvorrichtung (4) und dem Potential der Anode (3) in einem Bereich von 1% bis 40% des Betrages der Differenz zwischen dem Potential der Kathode (2) und dem Potential der Anode (3) liegt.
  2. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 1 mit einem geerdeten Gehäuse (7), wobei die Einfangvorrichtung (4) gegenüber dem Gehäuse (7) elektrisch isoliert ist.
  3. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 2 in zweipoliger Ausgestaltung, bei der die Kathode (2) und die Anode (3) gegenüber dem Gehäuse (7) elektrisch isoliert sind und bei der im Verhältnis zum Potential des Gehäuses (7) die Kathode (2) auf einem Potential von im Wesentlichen –75 kV und die Anode (3) auf einem Potential von im Wesentlichen +75 kV liegt, wobei das Potential der Einfangvorrichtung (4) im Verhältnis zum Potential des Gehäuses (7) einen Wert hat, der zwischen 20 und 40 kV liegt.
  4. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 2 oder 3, mit einem in das Gehäuse (7) der Röntgenröhre (1) integrierten Austrittsfenster (6) für Röntgenstrahlung, wobei das elektrische Potential der Einfangvorrichtung (4) einen solchen Wert hat, dass im Betriebszustand der Röntgenröhre (1) die elektromagnetische Strahlung, die entsteht, wenn die von der Anode (3) rückgestreuten Elektronen erneut in Richtung der Anode (3) beschleunigt werden und auf die Anode (3) prallen, im Aus trittsfenster (6) vollständig oder fast vollständig absorbiert wird.
  5. Röntgenröhre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 4, wobei in die Einfangvorrichtung (4) Kühlkanäle (22) eingelassen sind, durch die im Betriebszustand der Röntgenröhre (1) ein Kühlmittel, das Teil eines Kühlkreislaufes ist, fließt, und wobei Kühlmittelzuleitungen (12) und Kühlmittelableitungen (14) mit den Kühlkanälen verbunden sind.
  6. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 5, wobei die Kühlmittelzuleitungen (12) und Kühlmittelableitungen (14) jeweils elektrisch isolierende Abschnitte aufweisen.
  7. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 6, wobei die elektrisch isolierenden Abschnitte als rohrförmige Keramikisolatoren (18) ausgebildet sind.
  8. Röntgenröhre (1) nach einem der Ansprüche 1 bis 7, wobei die Einfangvorrichtung (4) aus mehreren Schichten aufgebaut ist.
  9. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 8, wobei eine der Schichten der Einfangvorrichtung (4) eine elektrisch isolierende Schicht (26) ist.
  10. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 9, wobei die elektrisch isolierende Schicht (26) Al2O3 und/oder SiC enthält.
  11. Röntgenröhre (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 10 mit einer anodenzugewandten Oberflächenschicht (28), wobei die Oberflächenschicht (28) aus elektrisch leitenden Materialien, insbesondere leitfähigen Keramiken und/oder Metallen mit einer Ordnungszahl kleiner oder gleich 14, besteht.
  12. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 11, wobei die Oberflächenschicht (28) eines oder mehrere der Materialien Al, Be, C, LP:SiC, SiSiC enthält.
  13. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 11 oder 12, wobei die Oberflächenschicht (28) zwischen 10 und 300 μm dick ist.
  14. Röntgenröhre (1) nach einem der Ansprüche 8 bis 13, wobei die Einfangvorrichtung (4) eine Schicht (24) aus Materialien mit hoher Wärmeleitfähigkeit enthält.
  15. Röntgenröhre (1) nach Anspruch 14, wobei als Materialien mit hoher Wärmeleitfähigkeit Cu, CuODS, oder SiC verwendet werden.
  16. Verfahren zum Betreiben einer Röntgenröhre (1) mit einer Kathode (2) und einer Anode (3) und mit einer Einfangvorrichtung (4) zum Einfang der im Betriebszustand der Röntgenröhre (1) von der Anode (3) rückgestreuten Elektronen, die gegenüber der Anode (3) und der Kathode (2) elektrisch isoliert ist, wobei die Einfangvorrichtung (4) auf ein elektrisches Potential gesetzt wird, dessen Wert zwischen dem Wert des elektrischen Potentials der Anode (3) und dem Wert des elektrischen Potentials der Kathode (2) liegt, und wobei der Betrag der Differenz zwischen dem Potential der Einfangvorrichtung (4) und dem Potential der Anode (3) in einem Bereich von 1% bis 40% des Betrages der Differenz zwischen dem Potential der Kathode (2) und dem Potential der Anode (3) liegt.
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