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Die
Erfindung betrifft eine Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
gemäß dem Oberbegriff
des Anspruchs 1.
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Eine
gattungsgemäße Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung,
insbesondere ein Rollladen weist eine drehbar gelagerte Wickelwelle zum
Aufziehen und Ablassen eines an der Wickelwelle befestigten Behangs
vor der Gebäudeöffnung auf,
wobei der Behang über
zumindest eine Behangbefestigungsvorrichtung mit der Wickelwelle
verbunden ist.
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Für bestimmte
Zwecke kann es vorteilhaft sein, wenn die Wickelwelle bei abgelassenem
Behang verdreht werden kann, ohne dass die Verschattungsvorrichtung
demontiert werden muss.
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Um
beispielsweise bei einem Rolladen mit einem aus aneinander hängenden
Rolladenstäben bestehenden
Rolladenpanzer ein Weiterdrehen der Wickelwelle in Behangablassrichtung
zu ermöglichen,
wenn der Rolladenpanzer vollständig
abgelassen ist und mit seiner Endleiste unten aufsitzt, könnte der
Rolladenpanzer beispielsweise über
nach dem Aufsitzen zuglos werdende Zugseile an der Wickelwelle befestigt
sein. Dies ist in vielen Fällen
jedoch zu wacklig.
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Ein
solcher Rolladen ist beispielsweise aus der europäischen Patentschrift
EP 0 965 723 B1 bekannt.
Dabei ist ein Behang mit einer obersten Lamelle über elastische Verbindungsstreifen
mit einer Wickelwelle verbunden. Ferner ist dort ein über gelenkig
miteinander verbundene Glieder an der Wickelwelle befestigter Stab
vorgesehen, dessen beiden Axialenden wiederum an den elastischen
Streifen Mitnehmer zugeordnet sind.
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Alternativ
zu der Anbindung über
Zugseile oder elastische Verbindungsstreifen kann der Behang ferner über einen
wickelwellenseitig angelenkten Behangabschwenkflügel an der Wickelwelle befestigt
sein, welcher abschwenkt, wenn der Behang an seinem Unterende aufliegt,
so dass die Wickelwelle bei voll abgelassenem Behang weiter in Abwickelrichtung
drehen kann.
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Eine
solche Lösung
ist in der europäischen Patentschrift
EP 1 111 185 B1 (E2)
offenbart, welche einen Rolladen mit einer Sicherungsvorrichtung
gegen Hochschieben zeigt. Der Rolladen weist Blattfedern auf, über welche
der Rolladenbehang an der Wickelwelle befestigt ist. Wird die Wickelwelle
in Aufwickelrichtung betätigt,
so können
die elastischen Blattfedern auf die Wickelwelle aufgewickelt werden
und damit der Behang. Über
die Wickelwelle ist ferner eine drehbare Hülse geschoben, welche um einen bestimmten
Winkelbereich verdrehbar an der Wickelwelle angeordnet ist. Die
Hülse weist
einen Mitnehmer auf, dem ein ortsfest an der Wickelwelle angebrachter
Anschlagabschnitt zugeordnet ist. Die Hülse dient dabei als Niederhalter
für die
Blattfedern. Die verdrehbare Anordnung der Hülse über den Mitnehmer und den Anschlagabschnitt
dient dagegen dazu, Längenänderungen
des Rolladenpanzers, beispielsweise aufgrund von Temperaturschwankungen,
in den verschiedenen Jahreszeiten zu kompensieren.
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Mit
diesen Maßnahmen
lässt sich
die Wickelwelle jedoch nur um ein relativ kleines Winkelsegment
weiterdrehen, nachdem der Behang aufsitzt.
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Hiervon
ausgehend ist es daher Aufgabe der vorliegenden Erfindung, eine
in vorstehendem Sinne verbesserte Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
zu schaffen.
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Diese
Aufgabe wird mit den Merkmalen des Anspruchs 1 gelöst.
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Erfindungsgemäß ist dabei
eine Behangbefestigungsvorrichtung vorgesehen, welche einen am Umfang
der Wickelwelle ortsfest angebrachten Anschlagabschnitt aufweist
und behangseitig einen mit dem Behang verbundenen Behangaufnahmeabschnitt.
Dabei ist der Behangaufnahmeabschnitt drehbar auf der Wickelwelle
aufgenommen, der Anschlagabschnitt weist einen in Radialrichtung
der Wickelwelle vorspringenden Anschlag auf und der Behangaufnahmeabschnitt
auf axialer Höhe
des Anschlags einen Mitnehmer. Anschlag und Mitnehmer sind dabei
so ausgebildet, dass der Mitnehmer bei in Aufzugrichtung des Behangs
drehender Wickelwelle den Anschlag aufhalten kann und bei in Ablassrichtung
des Behangs drehender Wickelwelle den Anschlag freigeben kann.
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Beim
Ablassen des Behangs erreicht dieser eine voll ausgefahrene Stellung,
in der ein konventionell an der Wickelwelle befestigter Behang,
beispielsweise Rollladenpanzer eine weitere Drehung der Wickelwelle
verhindern würde.
Ist der Behang dagegen über
die erfindungsgemäße Behangbefestigungsvorrichtung
mit der Wickelwelle verbunden, so löst sich der wickelwellenseitige
Anschlag von dem behangseitigen Mitnehmer, wenn die Wickelwelle
weiterhin in Behangablassrichtung betätigt wird, so dass eine weitere
Drehung der Wickelwelle möglich
ist.
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Für die weitere
Drehung steht dabei ein Winkelsegment von nahezu 360° zur Verfügung. Wird mehr
benötigt,
so kann die Behangbefestigungsvorrichtung auch mehrstufig aufgebaut
sein. So kann der Anschlag für
den Mitnehmer an einem drehbar auf der Wickelwelle aufgenommenen
Ringbauteil ausgebildet sein, welches seinerseits einen weiteren
Mitnehmer für
einen weiteren, ortsfest am Umfang der Wickelwelle angebrachten,
in Radialrichtung der Wickelwelle vorspringenden Anschlag aufweist,
wobei der weitere Mitnehmer gegenüber dem weiteren Anschlag auf
der in Aufzugrichtung des Behangs gelegenen Seite der Wickelwelle
vorgesehen ist, so dass dann nahezu 720° Drehwinkel zur Verfügung stehen würden.
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Die
Behangbefestigungsvorrichtung ist also erfindungsgemäß insgesamt
so ausgebildet, dass nach dem vollständigen Ablassen des Behangs
eine weitere Drehung der Wickelwelle in Ablassrichtung um einen
gewünschten
Winkel möglich
ist. Der wickelwellenseitige Anschlag und der behangseitige Mitnehmer
sind dabei so angeordnet, dass sie bei Drehung der Wickelwelle in
Aufzugsrichtung in Angriff aneinander gelangen und bei Drehung der
Wickelwelle in Ablassrichtung außer Angriff aneinander gelangen.
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Damit
kann die Wickelwelle beispielsweise für Revisionszwecke bei voll
abgelassenen Behang verdreht werden. Besonders vorteilhaft ist dies
jedoch, wenn die Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
eine Zusatzfunktion aufweist, beispielsweise das Betätigen eines
Ausstellermechanismus im Falle eines Rolladens mit austellbaren
Führungsschienen, das
Betätigen
eines Schließmechanismus
oder das Jalousieren von jalousierbaren Lamellen des Rolladenbehangs.
Denn dann kann der Antriebsstrang für die Zusatzfunktion der Verschattungsvorrichtung
auf einfache Weise an den Antrieb der Wickelwelle angekoppelt werden,
wobei für
die Betätigung
der Zusatzfunktion das nach dem Ablassen des Behangs durch die erfindungsgemäß ausgebildete
Behangbefestigungsvorrichtung zur Verfügung stehende Wickelwellendrehwinkelsegment
genutzt werden kann.
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Auf
diese Weise ergibt sich ein besonders einfacher Aufbau einer Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
mit Zusatzfunktion, sowohl bei einer handbetätigten, aber insbesondere bei
einer motorgetriebenen Wickelwelle. Denn die Motorsteuerung muss
lediglich einen Motor ansteuern. Wenn dabei der Antriebstrang der
Zusatzfunktion nach dem Ablassen des Behangs über die Wickelwelle in Gang gesetzt
wird, also beispielsweise über
nachstehend erläuterte
Zwangskupplung, reicht es für
den Betrieb der Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
im Prinzip aus, der Motorsteuerung eine Endlage bei vollständig aufgezogenem
Behang und eine Endlage bei vollständig abgelassenen Behang und
durchgeführter
Zusatzfunktion vorzugeben.
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Wenn
die Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung
mit Zusatzfunktion ausgestattet ist, weist sie bevorzugt eine Zwangskupplung
von Wickelwelle und Antriebsstrang der Zusatzfuntion auf, bei der
ein Kupplungselement so aufgebaut ist, dass der Antriebsstrang der
Zusatzfunktion und die Wickelwelle der Gebäudeöffnungs-Verschattungsvorrichtung über das
Kupplungselement zwangsweise entkuppelt sind, wenn die Wickelwelle
an der vorgegebenen Stelle von der Lage des Behangs bedeckt ist,
und ansonsten zwangsweise drehmomentübertragend gekuppelt. Die Angabe,
dass der Antriebsstrang der Zusatzfunktion und die Wickelwelle „zwangsweise
entkuppelt sind, wenn die Wickelwelle an der vorgegebenen Stelle
von der Lage des Behangs bedeckt ist, und ansonsten zwangsweise
drehmomentübertragend
gekuppelt” umfasst
im Sinne der Erfindung natürlich
auch eine in der Realität
immer zum Schalten von dem entkuppelten in den gekuppelten Zustand nötige Schaltzeit
zwischen den beiden Zuständen.
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Dabei
kann das Kupplungselement einen an der vorgegebenen Stelle zwischen
einer anliegenden und einer abstehenden Stellungen beweglich an
der Wickelwelle aufgenommenen Bewegungsabschnitt aufweist, welcher
gegen die Lage des Behangs vorgespannt ist, so dass der Bewegungsabschnitt
in der anliegenden Stellung gehalten wird, wenn die Lage des Behangs
die vorgegebene Stelle der Wickelwelle bedeckt, und die abstehende
Stellung einnimmt, wenn die vorgegebene Stelle der Wickelwelle nicht von
der Lage des Behangs bedeckt ist. Der Bewegungsabschnitt kann einen
Mitnehmer aufweisen und das Drehantriebselement auf radialer Höhe des in
der abstehenden Stellung befindlichen Mitnehmers einen Anschlag
für den
Mitnehmer, so dass der Mitnehmer in der abstehenden Stellung an
dem Anschlag des Drehantriebselements angreifen kann und in der
anliegenden Stellung nicht.
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Vorteilhafte
Weiterbildungen sind Gegenstand der übrigen Unteransprüche.
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So
kann der Anschlagabschnitt zwei in Axialrichtung der Wickelwelle
beabstandete, um die Wickelwelle gelegte Manschetten umfassen, und
der Behangaufnahmeabschnitt einen zwischen den Manschetten drehbar
angeordneten Behangaufnahmeschlitten.
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Der
Behangaufnahmeschlitten kann vorteilhaft mit Kufenabschnitten in
Führungen
in den Manschetten beweglich aufgenommen sein, welche in Wickelwellenumfangsrichtung
verlaufen.
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Insbesondere
wenn der Behang als aus Einzelstäben
bestehender Rolladenpanzer ausgebildet ist, kann der Behangaufnahmeabschnitt
ferner einen wickelwellenseitig angelenkten Behangabschwenkflügel aufweisen,
an dem der Behang befestigt ist, um so den von der Wickelwelle ohne
Mitnahme des Behangs zurücklegbaren
Weg zu vergrößern. Liegt
der Behang an seinem Unterende auf, und dreht die Wickelwelle weiter
in Abwickelrichtung stellt sich zunächst der Behangabschwenkflügel und
damit das obere Behangende von der Wickelwelle ab, bevor der wickelwellenseitige
Mitnehmer den behangseitigen Anschlag freigibt.
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Nachfolgend
werden anhand schematischer Zeichnungen bevorzugte Ausführungsformen
der Erfindung näher
erläutert.
Es zeigen:
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1:
Eine perspektivische Gesamtansicht eines Rollladens mit ausstellbaren
Führungsschienen;
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2:
Einzelheit 11 in 1;
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3:
eine Ansicht eines Antriebsstrangs für die Ausstellerfunktion des
in 1 dargestellten Rollladens;
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4:
eine Ansicht eines Antriebsstrangs gemäß einer alternativen Ausführungsform
für den
in 1 dargestellten Rollladen;
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5:
eine Detailansicht der Einzelheit V in 4;
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6:
eine der 5 entsprechende Ansicht bei
nicht ausgestellter, verriegelter Stellung der Ausstelleranordnung;
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7:
eine Detailansicht des in 3 dargestellten
Antriebsstrangs bei verriegelter, nicht ausgestellter Stellung der
Ausstelleranordnung;
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8:
eine der 7 entsprechende Detailansicht
bei entriegelter, aber noch nicht ausgestellter Stellung der Antriebsanordnung;
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9:
eine Detailansicht der Antriebskupplung des in 3 dargestellten
Antriebsstrangs in ausgekuppeltem Zustand (die in 3 mit
IX bezeichnete Einzelheit);
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10:
eine der 9 entsprechende Ansicht der
Antriebskupplung während
des Schaltvorgangs der Kupplung;
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11:
eine den 9 und 10 entsprechende
Ansicht bei eingekuppelter Antriebskupplung;
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12:
eine schematische Seitenansicht auf ein auf der Wickelwelle aufgenommenes
Kupplungselement der Antriebskupplung in von einer Behanglage bedeckten
Stellung;
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13:
eine der 12 entsprechende Ansicht, wobei
sich das Kupplungselement jedoch in einer nicht mehr von einer Behanglage
bedeckten Stellung befindet;
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14:
eine perspektivische Ansicht der in den 9 bis 13 dargestellten
Wickelwelle mit einer Behangbefestigungsvorrichtung, welche sich
in einer Stellung befindet, in der der Behang bei einer Drehbewegung
der Wickelwelle mitgenommen wird; und
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15:
eine der 14 entsprechende Ansicht, wobei
sich die Behangbefestigungsvorrichtung in einer Stellung befindet,
in der die Wickelwelle frei drehen kann, ohne den Behang mitzunehmen.
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Zunächst wird
Bezug genommen auf die
1. Darin ist ein insgesamt mit
1 bezeichneter Rollladen
gezeigt, welcher eine in einem Rollladenkasten
7 mit Seitenteilen
8 aufgenommene
Wickelwelle
2 (
3) aufweist, auf der ein Rollladenpanzer
3 (
14)
auf- und abwickelbar aufgenommen ist. Zur Führung des Rollladenpanzers
3 weist
der Rollladen
1 Seitenführungsschienen
4a,
4b auf,
welche zwei über
einen unteren Querträger
zu einem Schwenkabschnitt
4 verbundene, abschwenkbare Schenkel
haben. Die Führungsschienen
sind dabei an ihren nicht abschwenkbaren Schenkeln jeweils mit einem
sich vom Rollladenkasten
7 bis zur Unterkante des ausschwenkbaren
Schenkels der jeweiligen Führungsschiene
4a,
4b erstreckenden
Rahmenbauteil
11 verbunden, beispielsweise zusammen gesteckt.
Im Rahmen der Erfindung könnten
die nicht abschwenkbaren Schenkel der Führungsschienen aber auch einstückig mit
dem Rahmenbauteil ausgebildet sein. Die ausschwenkbaren Führungsschenkel sind
dabei an den ortsfesten, oberen Abschnitten der Führungsschienen
4a,
4b jeweils über ein
in die Profile der Führungsschienenhälften einsteckbares Schwenkgelenk
angelenkt. Ein derartiges Ausstellergelenk ist Gegenstand des eigenen
Gebrauchsmusters
DE 20 2008
013 422 , welches diesbezüglich hier mit einbezogen werden
soll.
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Im
nicht abgeschwenkten Zustand des Schwenkabschnitts ergibt sich somit
eine glatte Außenoberfläche der
Führungsschienen,
weil auch der zum Ausstellen des Schwenkabschnitts hinter den ausstellbaren
Führungsschenkeln
der Führungsschienen 4a, 4b,
angeordnete Ausstellerarm bzw. die dort angeordnete Ausstellerarmanordnung
in einer dem Schwenkabschnitt zugewandten Austrittsöffnung bzw.
Armaufnahme im Rahmenbauteil aufgenommen ist, so dass die abschwenkbaren
Schenkel der Führungsschienen 4a, 4b,
im nicht ausgestellten Zustand deckungsgleich auf den beiden Rahmenbauteilen
bzw. Rahmenprofilen 11 zu liegen kommen.
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Wie
insbesondere der 2 zu entnehmen ist, ist der
mit 12 bezeichnete Ausstellerarm dabei an seinem oberen
Ende in dem Rahmenbauteil 11 aufgenommen und greift mit
seinem unteren Ende an dem abschwenkbaren Schenkel der jeweiligen
Führungsschiene 4a, 4b,
also insgesamt an dem Schwenkabschnitt 4 des Ausstellerrollladens 1 an.
In einem mittleren Bereich des Ausstellerarms 12 ist dabei
an einem Gelenk 13a ein Scherenarm 13 mit seinem
oberen Ende angelenkt, welcher mit seinem unteren Ende ebenso wie
der Ausstellerarm 12 mit seinem oberen Ende durch die mit 11a bezeichnete Durchtrittsöffnung in
das Rahmenbauteil 11 hineinragt und dort aufgenommen ist.
Der Scherenarm 13 ist dabei an seinem in dem Rahmenbauteil 11 aufgenommenen
Befestigungsabschnitt 16 angelenkt, welcher in dem Rahmenbauteil 11 verschiebbar
aufgenommen ist, wie insbesondere in Zusammenschau der 2, 7,
und 8 zu erkennen ist. Der Ausstellerarm 12 ist
dagegen an einem ebenfalls in dem Rahmenbauteil 11 befindlichen
Befestigungsabschnitt 14 (vergl. 3) angelenkt,
welches in dem Rahmenbauteil dadurch ortsfest festgelegt ist, dass oberhalb
des als Befestigungsabschnitt dienenden Trägers 14 für ein Gelenk 14a des
Ausstellerarms 12 ein Anschlag in dem Rahmenbauteil 11 vorgesehen ist,
gegen den der Ausstellerarm – Befestigungsabschnitt 14 – während des
Verschwenken des Schwenkabschnitts 4 über den Scherenarm 13 gedrückt wird,
wie im Folgenden noch erläutert
werden wird.
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Das
Rahmenbauteil 11 weist also hinter der Durchtrittsöffnung 11a für den Ausstellerarm 12 und den
Scherenarm 13 eine vorzugsweise als Gleitführung ausgebildete
Aufnahme für
die Befestigungsabschnitte 14, 16 auf. Diese Aufnahme
ist über
eine sich bis zur oberen Stirnseite des Rahmenbauteils erstreckende
Durchgangsöffnung
mit dem Rollladenkasten verbunden, bzw. verbindbar, durch welche nachstehend
noch zu beschreibende Druck- oder Zugmittel geführt werden können, über die
eine zum Ausstellen des Ausstellerarms nötige Kraft übertragen werden kann.
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Die
vorstehend beschriebene, aus dem Rahmenbauteil 11 und dem
nicht abschwenkbaren Abschnitt der Führungsschiene 4a bzw. 4b bestehende Profileinheit
kann dabei für
sich zum Gegenstand einer eigenständigen Anmeldung gemacht werden, wobei
auch die weiteren vorstehend genannten Merkmale, insbesondere das
in dem Führungsschienenprofil
aufgenommene Schwenkgelenk und der damit an der Rahmenbauteil-Führungsschieneneinheit
angelenkte Schwenkschenkel der Führungsschiene,
sowie der sich von der oberen Stirnseite des Rahmenbauteils bis
zu der Aufnahmeöffnung
für die Ausstellerarmanordnung
erstreckende Durchtrittskanal für
die Zug- oder Druckmittel, sowie die Gestaltung der Aufnahmeöffnung als
Gleitführung
können dabei
miteinbezogen werden.
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Wie
aus den 2, 7 und 8 hervorgeht,
befindet sich in der Aufnahmegleitführung in dem Profilbauteil 11 unterhalb
des Befestigungsabschnitts 16 des Scherenarms 13, über den
dieser gleitend in der Gleitführungsaufnahme
verschieblich ist, ein Riegelblock 18 bzw. eine Riegeleinheit 18 oder
ein Riegelanschlagabschnitt 18, welcher einen mit 19 bezeichneten
Riegelhaken trägt,
mit dem der Schwenkabschnitt 4 im an das Rahmenbauteil 11 anliegenden
Zustand verriegelt werden kann. Dazu weist der Schwenkabschnitt 4 an
einem dem Riegelhaken 19 entsprechenden Abschnitt der abschwenkbaren
Schenkel der Führungsschienen 4a, 4b jeweils eine
hinterschnittene Riegelaufnahmeöffnung
auf, welche der Riegelhaken 19 in der verriegelten, unteren
Stellung (7) hintergreift.
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Der
Riegelanschlagabschnitt 18 ist dabei ebenfalls als ein
gleitend in der Gleitführungsaufnahme
im Rahmenbauteil 11 aufgenommener Block ausgebildet, welcher
oberseitig eine Anschlagkante 21 besitzt, mit der er gegen
eine unterseitige Anschlagkante des verschiebbar ausgebildeten Scherenarm-Befestigungsabschnitts 16 läuft, wenn
an dem als Zugseil 10 ausgebildeten Zugmittel bei verriegelter
Stellung des Riegelhakens 19 gezogen wird und der Riegelschlagsabschnitt 18 dadurch
in die entriegelte Stellung angehoben wird (8). Bei
weiterem Zug an dem Zugseil 10 drückt der Riegelanschlagsabsachnitt 18 mit
seinem Anschlag 21 gegen den unterseitigen Anschlag des
Scherenarm-Befestigungsabschnitts 16 und hebt diesen dadurch
an.
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Ein
Antriebsstrang, mit dem der Ausstellerarm 12 gegen den
Schwenkabschnitt 4 ausgestellt wird, ist dabei insgesamt
der 3 zu entnehmen, wobei die Riegeleinheit 18 und
die Verriegelung des Schwenkabschnitts an den Rahmenbauteilen 11 lediglich
als optionale Weiterbildung vorgesehen sind. Umgekehrt könnte jedoch
auch die Verriegelung an sich die Zusatzfunktion darstellen, welche über den Antriebsstrang
ausgeführt
wird, wenn der Ausstellmechanismus über andere Antriebsmittel betätigt wird.
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Der 3 ist
dabei zu entnehmen, dass das Zugseil 10 über eine
Umlenkrolle 20 am Riegelanschlagsabschnitt 18 geführt ist
und mit seinem Ende am Befestigunsabschnitt 16 des Scherenarms 13 angebunden
ist. Das Zugseil könnte
jedoch auch direkt an dem Riegelanschlagsabschnitt angebunden sein, wobei
dann keine Umlenkrolle mehr nötig
wäre. Würde an dem
am Riegelanschlagsabschnitt angebundenen Zugseil gezogen, würde dieser
nach Überwindung
des zum Entriegeln nötigen
Wegs gegen den Scherenarm-Befestigungsabschnitt
laufen und diesen ebenso wie in der gezeigten Ausführungsform der
Erfindung nach oben drücken,
wobei Riegelanschlagabschnitt und Scherenarm-Befestigungsabschnitt
in der Gleitführungsaufnahme
in dem Rahmenbauteil geführt
sind.
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Der
aus dem Scherenarm 13 und dem daran angelenkten Ausstellerarm 12 bestehende
Ausstellerarmmechanismus stützt
sich dabei über
den Ausstellerarm-Befestigungsabschnitt 14 oberseitig
gegen einen entsprechenden Anschlag im Rahmenbauteil 11 ab,
der in den Figuren nicht explizit gezeigt ist. Ein Zug an dem Zugseil 10 führt also
nach dem Anlaufen des Riegelanschlagsabschnitts 18 gegen den
Scherenarm-Befestigungsabschnitt 16 zu einem Ausspreizen
der aus dem Scherenarm 13 und dem Ausstellerarm 12 gebildeten
Schere, wobei der Ausstellerarm 12 über seinen als drehbar aufgenommene
Gummirolle 15 ausgebildeten Angriffsabschnitt unterseitig
an den Schwenkschenkeln der Führungsschienen 4a, 4b und
damit an dem Schwenkabschnitt 4 des Rollladens 1 angreift.
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Das
Zugseil 10 ist dabei an seinem anderen Ende an einem Umfang
einer mit 5 bezeichneten, am Seitenteil 8 (1)
des Rollladenkastens 7 drehbar angeordneten Seilscheibe
befestigt und kann über eine
Drehung der Seilscheibe auf- und abgewickelt werden. Als Antrieb
für die
Seilscheibe 5 ist dabei die mit 2 bezeichnete
Wickelwelle des Rollladens 1 vorgesehen. Die Seilscheibe 5 ist
dabei als von der Wickelwelle 2 durchdrungene Hohlscheibe
ausgebildet und bildet somit ein koaxial zur Wickelwelle 2 angeordnetes
Drehantriebselement und ist über
ein Kupplungselement 9 (9–11)
drehmomentübertragend
mit der Wickelwelle 2 kuppelbar und von dieser entkuppelbar.
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Das
Kupplungselement 9 wird dabei, wie später noch im Einzelnen erläutert werden
wird, aus einer entkuppelten Stellung, in der es sich befindet, wenn
die Wickelwelle 2 an einer vorgegebenen Stelle 25 bzw.
an einem vordefinierten Umfangsabschnitt von einer Lage 30 des
Behangs 3 bedeckt ist, in eine Kuppelstellung bewegt, wenn
die Lage 30 des Behangs 3 die vorgegebene Stelle 25 der
Wickelwelle 2 nicht mehr bedeckt (12, 13). Über das Kupplungselement 9 wird
also letztlich erfasst, ob die Wickelwelle 2 an der vorgegebenen
Stelle 25 von einer Lage 30 des Behangs 3 bedeckt
ist und die Zusatzfunktion des Rollladens (hier der Ausstellermechanismus)
im Ansprechen darauf betätigt,
ob erfasst wird, dass die Wickelwelle an der vorgegebenen Stelle
von der Lage des Behangs bedeckt ist oder nicht. Das Kupplungselement 9 bildet
somit eine Erfassungseinrichtung und eine Zusatzfunktions-Betätigungseinrichtung
zur Betätigung
des Antriebsstrangs der Zusatzfunktion, wobei der Antriebsstrang gemäß der in 3 gezeigten
Ausführungsform
von dem Kupplungselement 9 über die Seilscheibe 5 und den
Seilzug 10 zum Riegelanschlagabschnitt 18 und von
dort weiter über
den Scherenarm-Befestigungsabschnitt 16 und
den Scherenarm 13 sowie den Ausstellerarm-Befestigungsabschnitt 14 zum
Ausstellerarm 12 führt.
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Eine
alternative Ausführungsform
des Antriebsstrangs der Zusatzfunktion des Rollladens, hier dem
Ausschwenken des Ausstellerarms 12 (und der optionalen
Verriegelung) ist der 4 zu entnehmen. Dabei ist anstatt
eines Zugmittels eine Druck- (und Zugkraft) übertragende Druckstange 110 vorgesehen,
welche mit ihrem unteren Ende an dem beweglich in der Gleitführungsaufnahme
im entsprechenden Rahmenbauteil aufgenommenen Befestigungsabschnitt 114 befestigt
ist, an dem der Ausstellerarm 12 über ein Ausstellergelenk 114a angelenkt
ist. Die Druckstange 110 ist an ihrem oberen Ende mit einer Druckkette 105 verbunden,
welche über
Einlaufführungen 117c in
das Innere des Rollladenkastens 7 geführt ist, welcher anstatt den
Seitenteilen 8 Seitenteile 108 aufweist, welche
neben Umlenkführungsrippen 117b,
an denen die Druckkette auf eine drehbar an dem Seitenteil 108 aufgenommene
Scheibe 105a umgelenkt wird, eine kreisbogenförmig konzentrisch um
die Scheibe 105a umlaufende Führungsrippe 117a aufweist.
Zwischen der kreisbogenförmigen Führungsrippe 117a und
der Kettenscheibe 105a ist dabei genau so viel Platz, dass
die Druckkette 105a hinein passt. Eine Druckkette im Sinne
der Erfindung ist dabei eine Kette, welche eine Druckkraft übertragen
kann. Die Druckkette 105 ist dabei auf nicht dargestellte
Weise an der Kettenscheibe 105a befestigt. Ebenfalls nicht
dargestellt ist ein am Innenumfang der Auflage der Druckkette 105 vorspringender
Mitnehmernocken an der Scheibe 105a.
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Wird
die Scheibe 105a in Druckrichtung der Druckkette 105 betätigt, so
wird über
die Druckkette 105 eine Druckkraft auf die Druckstange 110 und
von dort auf den Befestigungsabschnitt 114 übertragen. Auf
der dem Befestigungsabschnitt 114 des Ausstellerarms 12 gegenüberliegenden
Unterseite des aus dem Ausstellerarm 12 und dem daran über das
Gelenk 13a angelenkten Scherenarm 13 gebildeten Scherenmechanismus
ist der Scherenarm 13 an seinem Scherenarm-Befestigungsabschnitt 116 angelenkt,
welcher sich bis auf einen zum Betätigen der Verriegelung nötigen, kleinen
Weg im Wesentlichen ortsfest abstützt (5, 6),
so dass sich der Ausstellermechanismus aufspreizt und der Schwenkabschnitt 4 von
dem Rahmenbauteil abgeschwenkt wird.
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Die
Einzelheiten der hier eingesetzten Riegeleinheit 118, 119a, 119, 120 sind
dabei den 5 und 6 zu entnehmen.
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5 zeigt
dabei eine entriegelte Stellung der Riegeleinheit 118, 119a, 119, 120 bei
ausgeschwenktem Aussteller, wie sie auch der 4 zu entnehmen
ist. 6 zeigt dagegen eine verriegelte Stellung des
Riegelmechanismus bei anliegendem Schwenkabschnitt bzw. Aussteller.
Die Riegeleinheit 118, 119a, 119, 120 weist
dabei einen Riegelblock 118 auf, in dem der Riegelhaken 119 über ein
Gelenk 120 gelenkig aufgenommen ist. Auf der dem Riegelhaken 119 gegenüberliegenden
Seite des Gelenks 120 befindet sich dabei ein Kipphebelabschnitt 119a des
Riegelhakens 119. Wird, wie in 4 dargestellt, von
der Druckstange 110 ein Druck auf den Scherenmechanismus 12, 13 ausgeübt, wird
dieser Druck über
den Scherenarm 13 auf den Scherenarm-Befestigungsabschnitt 116 übertragen,
an dem der Scherenarm 13 über ein Gelenk 116a angelenkt
ist. Der Scherenarm-Befestigungsabschnitt 116 ist dabei
in den Riegelblock 118 bzw. den Riegelanschlagabschnitt 118 verschiebbar
geführt
und drückt
dann auf den Kipphebelabschnitt 119a des Riegelhakens 119. Der
Riegelanschlagsabschnitt 118 ist dabei unterseitig an einem
entsprechenden Anschlag im Rahmenbauteil abgestützt, so dass bei einsetzender
Druckausübung über die
Druckstange 110 zwar zunächst der zum Entriegeln des
Riegelhakens 119 nötige Weg
von dem Befestigungsabschnitt 116 des Scherenarms 113 zurückgelegt
wird, dieser jedoch nach kurzer Zeit an einen Anschlag 121 an
dem Riegelabschnitt 118 anschlägt und dort über den
von der Druckstange 110 ausgeübten Druck gehalten wird, welcher über den
Anschlag von dem Rahmenbauteil, auf dem der Riegelanschlagsabschnitt 118 aufsitzt, gekontert
wird.
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In
den 9–13 ist
dabei die Antriebskupplung 5, 9 des in 3 dargestellten
Antriebsstrangs mit Zugseil näher
erläutert.
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Es
handelt sich dabei um eine Zwangskupplung, welche so aufgebaut ist,
dass der Antriebsstrang der Zusatzfunktion, also der Antriebsstrang des
Ausstellermechanismus und der optionalen Verriegelung und die Wickelwelle 2 des
Rollladens 1 über
das mit 9 bezeichnete Kupplungselement zwangsweise entkuppelt
sind, wenn die Wickelwelle 2 an einer vorgegebenen Stelle
nicht von einem letzten Panzerstab 30 eines Rollladenpanzers 3 bedeckt wird
(also von einer Lage des Behangs) und zwangsweise eingekuppelt wird,
wenn der letzte Panzerstab 30 von der Wickelwelle 2 abhebt.
Indem also erfasst wird, dass die letzte Lamelle 30 von
der Wickelwelle 2 abhebt, wird eigentlich erfasst, dass
der Behang 3 vollständig
von der Wickelwelle 2 abgewickelt ist, d. h. dass eine
Zusatzfunktion des Rollladens durchgeführt werden kann, welche zu
Komplikationen führen würde, wenn
sie durchgeführt
würde,
solange das Abwickeln oder Aufwickeln des Behangs 3 noch
im Gange ist. Bei dem in 1 in Gesamtansicht zu entnehmenden
Rollladen 1 wäre
dies der Fall, da der Behang an den Schwenkgelenken des Schwenkabschnitts 4 einem
Knick in der Führungsnut
der Führungsschienen 4a, 4b folgen
müsste,
wenn er während
dem Ausschwenken des Ausstellers 4 in Betätigung wäre.
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In
dem vorliegenden Ausführungsbeispiel weist
das Kupplungselement 9 einen insgesamt mit 22 bezeichneten
Abklappflügel
auf, welcher über
ein Gelenk 27 an einem Gelenkträger 28 befestigt ist,
der wiederum auf eine über
die Wickelwelle 2 gelegte Manschette 29 aufgeschoben
ist und somit das Kupplungselement 9 ortsfest auf der Wickelwelle 2 festlegt.
Der Abklappflügel 9 weist
dabei einen Anlagefortsatz 25 auf, der an der Stelle, von
der erfasst wird, ob sie von der Lage 30 des Behangs 3 bedeckt wird,
an der Wickelwelle 2 anliegt, wenn die letzte Lamelle 30 gegen
den Anlagefortsatz 25 und damit gegen die Wickelwelle 2 drückt. Wird
die letzte Lamelle, bzw. der letzte Rollladenpanzerstab 30 von
der Wickelwelle 2 abgewickelt (13), so
wird der Anlagefortsatz 25 über eine nicht näher dargestellte
Torsionsfeder in dem Gelenk 27 zusammen mit dem gesamten
Klappflügel 22 nach
außen
von der Wickelwelle 2 abgespreizt. Dabei ist an dem Klappflügel 22 ein
in Axialrichtung der Wickelwelle 2 vorspringender Mitnehmerstift 26 angebracht,
welcher, wie 9 zeigt, in an die Wickelwelle 2 anliegender
Stellung des Klappflügels 22 auf
einer Innenbahn mit der Wickelwelle 2 mitrotiert und in
von der Wickelwelle abgeklappter Stellung des Klappflügels 22 auf
einer Außenbahn
mit der Wickelwelle 2 mitrotiert, wie den 10 und 11 zu
entnehmen ist.
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Der
Mitnehmerstift 26 erstreckt sich dabei in Axialrichtung
der Wickelwelle bis in einen Bereich unterhalb einer Innenumfangsschulter
an einem zylindrischen Abschnitt 24a der Seilscheibe 5,
wobei an dem Innenumfang des zylindrischen Abschnitts 24a ein
nach innen hin vorspringender Mitnehmernocken 24 vorgesehen
ist.
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Ist
der Behang 3 also in einem nicht vollständig von der Wickelwelle abgewickelten
Zustand bzw. drückt
der letzte Rollladenstab 30 nicht gegen den Anlagefortsatz 25 des
Klappflügels 22,
befindet sich der Mitnehmerstift 26 auf der in 9 dargestellten Innenumlaufbahn.
Sobald der Klappflügel 22 abklappt,
weil der letzte Rollladenstab 30 von der Wickelwelle 2 abgewickelt
wird, gerät
der Mitnehmerstift 26 auf die Außenumlaufbahn (10)
und schlägt gegen
den Mitnehmernocken 24 (11) und
nimmt bei einer weiteren Bewegung der Wickelwelle 2 in
Wickelwellenablassrichtung die Seilscheibe 5 mit, wodurch
der Seilzug 10 auf die Seilscheibe 5 aufgewickelt
wird und der in 3 dargestellte Ausstellermechanismus
in Gang gesetzt wird.
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Insbesondere
bei einem aus Panzerstäben bestehenden
Rollladenpanzer wie dem Rollladenpanzer 3 muss der Behang 3 so
an der Wickelwelle 2 befestigt sein, dass nach dem vollständigen Ablassen
des Behangs eine weitere Drehung der Wickelwelle in Ablassrichtung
möglich
ist und zwar zumindest um einen solchen Winkel, dass es zum Einkuppeln
und Betätigen
des Antriebsstrangs der Zusatzfunktion ausreicht.
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Diesbezüglich wird
auf die 14 und 15 verwiesen,
in denen eine Behangbefestigungsvorrichtung 6 gezeigt ist,
mit der der Behang 30 an der Wickelwelle 2 befestigt
ist. Die Behangbefestigungseinrichtung 6 weist dabei wickelwellenseitig zwei
beabstandet voneinander auf die Wickelwelle aufgeschobene Manschetten 36 auf,
an denen jeweils ein Anschlagvorsprung 34 in Radialrichtung
der Wickelwelle 2 vorspringt. Zwischen den beiden Manschetten 36 und
den Anschlägen 34 ist
dabei ein Behangaufnahmeschlitten 31 drehbar aufgenommen, welcher
mit Kufenabschnitten in Umfangsnuten der Manschetten 34 gegenüber der
Wickelwelle 2 drehbeweglich aufgenommen ist. An dem Behangaufnahmeschlitten 31 sind
in Axialrichtung der Wickelwelle 2 vorspringende Mitnehmer
bzw. Gegenanschläge 35 ausgeformt,
welche, wie in 14 gezeigt, bei auf die Wickelwelle 2 aufgewickeltem
Behang 3 bzw. noch nicht vollständig abgewickelten Behang 3 in
Anschlag mit den Vorsprüngen 34 stehen
und, wenn der Behang 3 vollständig abgewickelt ist, außer Eingriff mit
den vorstehenden Anschlägen 34 gelangen,
welche bei einer weiteren Drehbewegung der Wickelwelle in Behangablassrichtung
von den Anschlägen weggedreht
werden. Der Behang 3 ist dabei mit seiner letzten Lamelle 30 in
einer Behangbefestigungsöse 37 aufgenommen,
welche über
einen Behangabschwenkflügel 32, 33, 37 schwenkbar
mit dem drehbar aufgenommenen Behangaufnahmeschlitten 31 verbunden
ist.
-
Selbstverständlich sind
Abweichungen von der gezeigten Variante möglich, ohne den Grundgedanken
der Erfindung zu verlassen.
-
- 9,
5, 10, 14, 13, 16, 18, 19, 20; 9, 105, 110, 114, 13, 116, 118, 119a,
119, 120
- Antriebsstrang
- 9,
5; 9, 105
- Antriebskupplung
- 5;
105
- Drehantriebselement
- 10;
110
- Druck-
oder Zugmittel
- 14,
13, 16; 114, 13, 116
- Ausschwenkanordnung
- 31,
32, 33, 37
- Behangaufnahmeabschnitt
- 1
- Rollladen
- 2
- Wickelwelle
- 3
- Behang
- 4
- Schwenkabschnitt
- 4a,
4b
- Führungsschienen
- 5
- Seilscheibe
- 6
- Behangbefestigungsvorrichtung
- 7
- Rolladenkasten
- 8
- Seitenteil
- 9
- Kupplungselement
- 10
- Seilzug
- 11
- Rahmenbauteil
- 11a
- Ausstellerarmaufnahme
- 12
- Ausstellerarm
- 13
- Scherenarm
- 13a
- Scherengelenk
- 14
- Ausstellerarm-Befestigungsabschnitt
- 14a
- Befestigungsgelenk
- 15
- Angriffsabschnitt
- 16
- Scherenarm-Befestigungsabschnitt
- 17
- Einlauf-Umlenkrolle
- 18
- Riegelanschlagabschnitt
- 19
- Riegel
- 20
- Riegel-Umlenkrolle
- 21
- Riegelanschlag
- 22
- Klappflügel
- 23
- Flügelbefestigungsabschnitt
- 24
- Mitnehmernocken
- 25
- Anlagefortsatz
- 26
- Mitnehmerstift
- 27
- Flügelgelenk
- 28
- Gelenkträger
- 29
- Befestigungsmanschette
- 30
- letzte
Lamelle
- 31
- drehbarer
Behangaufnahmeschlitten
- 32
- innere
Hochschiebesicherung
- 33
- äußere Hochschiebesicherung
- 34
- Anschlagvorsprung)
- 35
- Mitnehmer/Gegenanschlag
- 36
- Manschette
- 37
- Behangbefestigungsöse
- 105
- Schubkette
- 105a
- Kettenscheibe
- 108
- Seitenteil
- 110
- Druckstange
- 114
- Befestigungsabschnitt
- 114a
- Befestigungsgelenk
- 116
- Scherenarm-Befestigungsabschnitt
- 116a
- Scherenarm-Befestigungsgelenk
- 117a
- Antriebskopplungs-Schubkettenführung
- 117b,
117c
- Einlauf-Schubkettenführungen
- 118
- Riegelanschlagabschnitt
- 119
- Riegel
- 119a
- Riegelkipphebel
- 120
- Riegelgelenk
- 121
- Riegelanschlag