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Die
Erfindung betrifft eine Einrichtung zum Auftragen von Leim auf einen
Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie mit einem in
einem Gehäuse angeordneten Leimauftragungsorgan, insbesondere
Rasterwalze, wobei mittels einer mit dem Gehäuse verbundenen
Zuführleitung Leim zum Gehäuse oder Leimauftragungsorgan
gefördert wird oder ist und/oder wobei mittels einer mit
dem Gehäuse verbundenen Abführleitung Leim aus
dem Gehäuse abgefördert wird oder ist.
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Ferner
betrifft die Erfindung ein Verfahren zum Betreiben einer derartigen
Einrichtung sowie ein Gehäuse eines Leimauftragungsorgans
der Tabak verarbeitenden Industrie und eine Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie, insbesondere Filteransetzmaschine.
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Zur
Verbindung von Zigarettenfiltern mit Tabakstöcken sind
in der Regel Belagpapierblättchen vorgesehen, die einerseits
jeweils den Filter umhüllen und andererseits mit einer überstehenden
Kante ein Kopfende des Tabakstocks mit dem Filter verbinden. Das
Zusammenfügen des Filters mit dem Tabakstock erfolgt in
der Regel durch Verleimen, wobei auf einen Belagpapierstreifen,
aus dem die Belagpapierblättchen geschnitten werden, Leim
aufgebracht wird.
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Aus
der europäischen Patentanmeldung
EP-A-1 147 716 ist eine Einrichtung
zum Auftragen von Leim auf ein Hüllmaterial bzw. einen
Umhüllungsstreifen eines stabförmigen Artikels
der Tabak verarbeitenden Industrie beschrieben. Um ein Leimbild
mit leimfreien Bereichen auf dem Umhüllungsstreifen zu
erzeugen, verfügt die Einrichtung über Mittel
zum Unterbrechen der Leimzufuhr auf den Umhüllungsstreifen.
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Eine
weitere Leimauftragsvorrichtung ist aus
EP-A-0 616 854 bekannt, wobei
mittels der Leimauftragsvorrichtung flüssiger Leim, insbesondere
in Form eines Leimbildes, auf eine Bahn aus Papier, Kunststoff,
Karton oder dergleichen, aufgebracht wird. Hierbei ist ein Leim
aus einer Vorratskammer in eine Gravur aufnehmende und den Leim
in einer Auftragszone in Zusammenwirkung mit einer Gegenwalze aus
der Gravur auf die Bahn auftragende Übertragungswalze vorgesehen.
Die beschriebene Leimauftragsvorrichtung ist bevorzugterweise ein
Bestandteil einer Filteransetzmaschine für Zigaretten.
Dabei wird flüssiger Leim, vorzugsweise wässriger
Polyvinylacetatleim, fortlaufend auf einen Belagpapierstreifen aufgetragen,
der anschließend in Belagpapierblättchen zum Verbinden
von Tabakstöcken und Filterstopfen zerschnitten wird.
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Darüber
hinaus ist unter der Bezeichnung TPA3000 von der Firma C. B. Kaymich & Co. Limited, Sheffield,
Großbritannien, eine Beleimungsvorrichtung zur Beleimung
von Belagpapierstreifen bekannt, die beispielsweise in Filteransetzmaschinen
mit der Bezeichnung MAX der Patentanmelderin eingesetzt werden.
Hierbei wird mittels eines sich drehenden Rades Leim aus einem Leimvorrat
entnommen und in eine Leimkammer eingebracht. Aus der Leimkammer
wird mittels der Näpfchen aufweisenden Rasterwalze Leim
entnommen und auf einen mit einer vorbestimmten Transportgeschwindigkeit
geförderten Belagpapierstreifen aufgetragen.
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Bei
hohen Produktionsgeschwindigkeiten an einer Filteransetzmaschine,
z. B. bis 20.000 Zigaretten pro Minute, kann es vorkommen, dass
die Beleimung auf dem Belagpapierstreifen unzureichend aufgetragen
wird oder sich Lücken oder Unterbrechungen aufgrund von
prozessbedingten Störungen im Beleimsystem bilden.
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Außerdem
ist in
EP-B-1 500 438 eine
Einrichtung zum Auftragen einer fließfähigen Masse
auf eine bewegte Materialbahn der Tabak verarbeitenden Industrie,
insbesondere zum Auftragen von Leim auf eine Bahn aus Papier, beschrieben,
die als Beleimungseinrichtung in einer Filteransetzmaschine für die
Herstellung von Filterzigaretten eingesetzt wird. Mit dieser Einrichtung
wird flüssiger Leim aus einem Vorrat fortlaufend auf einen
Belagpapierstreifen aufgetragen, der anschließend im Belagpapierblättchen zum
Verbinden von Tabakstöcken und Filterstopfen geschnitten
wird. Mit einer derartigen Einrichtung werden fließfähige
Massen, z. B. Leim, der unterschiedlichsten Art auf verschiedene
Materialbahnen aufgebracht.
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Ausgehend
von diesem Stand der Technik besteht die Aufgabe der vorliegenden
Erfindung darin, die Handhabung von Beleimungseinrichtungen der
Tabak verarbeitenden Industrie beim Einsatz an Maschinen der Tabak
verarbeitenden Industrie, insbesondere Filteransetzmaschinen, zu
verbessern, wobei insbesondere auf einfache Weise der Sauberkeitsgrad
erhöht werden soll.
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Die
Aufgabe wird gelöst durch eine Einrichtung zum Auftragen
von Leim auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie
mit einem in einem Gehäuse angeordneten Leimauftragungsorgan,
insbesondere Rasterwalze, wobei mittels einer mit dem Gehäuse
verbundenen Zuführleitung Leim zum Gehäuse oder
Leimauftragungsorgan gefördert wird oder ist und/oder wobei
mittels einer mit dem Gehäuse verbundenen Abführleitung
Leim aus dem Gehäuse abgefördert wird oder ist,
die dadurch weitergebildet wird, dass in der Zuführleitung
wenigstens eine Fließsperreinrichtung vorgesehen ist, derart, dass
ein Fließen oder Rückfließen des in der
Zuführleitung geförderten oder förderbaren
Leims verhindert oder reduziert wird oder ist und/oder in der Abführleitung
wenigstens eine Fließsperreinrichtung vorgesehen ist, derart,
dass ein Fließen oder Rückfließen des
in der Abführleitung geförderten oder förderbaren
Leims verhindert oder reduziert wird oder ist.
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Die
Erfindung beruht hierbei auf dem Gedanken, dass während
eines Produktionsstopps einer Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie, insbesondere Filteransetzmaschine, ein Beleimungsapparat,
der ein äußeres Gehäuse und in dem Gehäuse ein
Leimauftragungsorgan, beispielsweise in Form einer Rasterwalze,
aufweist, komplett von der Maschine entnommen bzw. entfernt wird,
wobei hierzu die Zuführleitung und/oder die Abführleitung
lösbar mit dem Gehäuse des Beleimungsapparates
gekoppelt sind, wodurch unter Verwendung der Fließsperreinrichtungen
ein unkontrolliertes Austreten von Leim aus dem Gehäuse
bzw. Leimtopf des Beleimungsapparates oder aus der Zuführleitung
und/oder der Abführleitung an den, insbesondere offenen,
Verbindungsstellen verhindert wird. Da kein Leim aus den Leitungen
oder aus dem Gehäuse aufgrund der vorgesehenen Leimfließsperreinrichtungen
an den Verbindungsstellen austritt, wird die Sauberkeit im Bereich
des Beleimungsappara tes an der Maschine deutlich erhöht.
Somit wird auch die Maschine sauber gehalten und die Handhabung
des Beleimungsapparates verbessert.
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Vorzugsweise
ist die Fließsperreinrichtung in der Zuführleitung
zwischen einer Pumpe, insbesondere Druckpumpe, und dem Gehäuse
und/oder ist die Fließsperreinrichtung in der Abführleitung
zwischen einer Pumpe, insbesondere Saugpumpe, und dem Gehäuse
angeordnet. Hierbei sind die Pumpe der Zuführleitung und
die Pumpe der Abführleitung außerhalb des Gehäuses,
d. h. gehäuseextern, und insbesondere auf der Maschinenseite
der Maschine, angeordnet.
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Darüber
hinaus zeichnet sich eine Weiterbildung dadurch aus, dass die Fließsperreinrichtung
als eine, insbesondere mit einem gegenüber dem Leitungsquerschnitt
der Zuführleitung oder der Abführleitung ausgebildeten,
Verengung oder als Leitungsverengungseinrichtung ausgebildet ist.
Durch eine gezielte Verengung des Durchflussquerschnitts in der
Zuführleitung und/oder in der Abführleitung wird ebenfalls
ein Fließen oder ein Zurückfließen des Leims
in den Versorgungsleitungen verhindert.
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Dazu
ist weiterhin vorgesehen, dass die Leitungsverengungseinrichtung
als Fließsperrscheibe oder als, vorzugsweise steuerbares
oder regelbares, Ventil ausgebildet ist. Hierbei ist die Fließsperrscheibe
vorzugsweise elastisch, wobei die Fließsperrscheibe selbstöffnend
ausgebildet ist, so dass bei Anlegen eines Förderdrucks
oder Saugdrucks Leim durch die Sperrscheibe unter Förderung
des Leims hindurchtritt, während beim Abschalten des Förderdrucks
die Sperrscheibe selbsttätig den Durchtritt oder den Austritt
von Leim an der Sperrscheibe verhindert. Hierzu ist beispielsweise
die Fließsperrscheibe als elastische Scheibe mit einem
oder mehreren Schlitzen ausgebildet. Ein Fließen des Leims
in den Versorgungsleitungen, d. h. in der Zuführleitung
und in der Abführleitung kann auch durch ein schaltbares oder
einstellbares Ventil erreicht werden, so dass vor Entnahme des Beleimungsapparates
das Ventil geschlossen wird bzw. ist, so dass in den Versorgungsleitungen
kein Leim gefördert wird, wodurch auch kein Leim an der
Trennstelle der Versorgungsleitung bzw. der Zuführleitung
und der Abführleitung aus dem Gehäuse oder den
Leitungen austritt.
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Des
Weiteren ist in einer bevorzugten Ausführungsform vorgesehen,
dass die Zuführleitung und/oder die Abführleitung
jeweils wenigstens eine, vorzugsweise am Gehäuse des Leimauftragungsorgans
angeordneten, Leitungskupplung bzw. Verbindungsstutzen aufweist,
wobei vorzugsweise die Fließsperreinrichtung im Bereich
der Leitungskupplung oder in der Leitungskupplung ausgebildet ist. Beispielsweise
verfügt das Gehäuse des Leimauftragungsorgans über
Verbindungsstutzen, die mit der Zuführleitung und/oder
der Abführleitung gekoppelt werden, wobei die Fließsperreinrichtung
beispielsweise in Form eines Ventils ausgebildet ist, wobei das
Ventil bei Abziehen des Beleimungsapparates von der Maschine geschlossen
wird und beim Einsetzen an der Maschine und Verbindung mit der Zuführleitung
und/oder der Abführleitung geöffnet wird oder ist.
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Bevorzugterweise
weisen die Leitungskupplung der Zuführleitung und/oder
die Leitungskupplung der Abführleitung jeweils einen, vorzugsweise am
Gehäuse des Leimauftragungsorgans nach außen ragenden,
Stutzen bzw. Verbindungsstutzen auf, so dass der Beleimungsapparat
bzw. das Gehäuse des Beleimungsapparates bei der Montage
an der Maschine auf einfache Weise mit den Leimversorgungsleitungen
verbunden bzw. gekoppelt wird oder ist. Entsprechend ist auch bei
der Demontage des Beleimungsapparates von der Maschine ein sicheres Entkoppeln
von den Leimversorgungsleitungen möglich.
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In
einer Ausgestaltung weisen die Stutzen bzw. die Verbindungsstutzen
am Gehäuse entsprechende Fließsperreinrichtungen
auf, um ein Heraustropfen oder ein ungewolltes Austreten von Leim
aus den Stutzen, beispielsweise während der Demontage,
zu verhindern.
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Überdies
ist es günstig, wenn die Fließsperreinrichtung
als in oder an der Zuführleitung angeordnete Unterdruckquelle
ausgebildet ist, so dass Leim in der Zuführleitung entgegen
der in der Zuführleitung vorgesehenen Fließrichtung
des Leims gefördert wird oder förderbar ist, oder
wenn die Fließsperreinrichtung als in oder an der Abführleitung
angeordnete Unterdruckquelle ausgebildet ist, so dass Leim in der Abführleitung
in die in der Abführleitung vorgesehenen Fließrichtung
des Leims, vorzugsweise bei unterbrochener oder angehaltener Leimzufuhr
in der Zuführleitung, gefördert wird oder förderbar
ist.
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Hierdurch
ist es beispielsweise möglich, dass Leim von der Kupplungsstelle
in der Zuführleitung bzw. in der Abführleitung
zurückgezogen wird, wodurch entsprechend eine Fließsperreinrichtung ausgebildet
ist. Durch ein mit Unterdruck bewegtes Zurückziehen des
Leims an der Kontaktstelle der Kupplung bzw. an der Verbindungsstelle
wird ein Heraustropfen des Leims ebenfalls verhindert.
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Darüber
hinaus wird die Aufgabe gelöst durch ein Verfahren zum
Betreiben einer Einrichtung zum Auftragen von Leim auf einen Materialstreifen der
Tabak verarbeitenden Industrie mit einem in einem Gehäuse
angeordneten Leimauftragungsorgan, insbesondere Rasterwalze, wobei
mittels einer mit dem Gehäuse verbundenen Zuführ leitung
Leim zum Gehäuse oder Leimauftragungsorgan gefördert
wird und/oder wobei mittels einer mit dem Gehäuse verbundenen
Abführleitung Leim aus dem Gehäuse abgefördert
wird, wobei das Gehäuse mit der Zuführleitung
und/oder der Abführleitung lösbar koppelbar ist, das
dadurch weitergebildet wird, dass vor Entkopplung des Gehäuses
mit der Zuführleitung Leim aus der Zuführleitung
und/oder aus dem Gehäuse mittels einer Unterdruckquelle
abgesaugt wird und/oder vor Entkopplung des Gehäuses mit
der Abführleitung Leim aus der Abführleitung und
dem Gehäuse entfernt wird.
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Hierbei
beruht die Erfindung auf dem Gedanken, dass vor einer Demontage
des Beleimungsapparates von einer Maschine bzw. vor einer Entfernung
des Gehäuses des Leimauftragungsorgans oder der Beleimungsvorrichtung
Leim aus dem Gehäuse und Leim in der Zuführleitung
bzw. in der Abführleitung aus diesen wenigstens teilweise
entfernt wird, so dass nach der Entfernung bzw. dem Absaugen des
Leims aus den Leitungen und/oder dem Gehäuse während
der Demontage des Beleimungsapparates kein Leim aus den entsprechenden
Einrichtungen und den Verbindungsstellen heraustropft, wodurch eine
saubere Entnahme des Beleimungsapparates möglich wird.
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Darüber
hinaus ist es zusätzlich oder alternativ in einer Ausgestaltung
des Verfahrens möglich, dass nach Kopplung des Gehäuses
des Beleimungsapparates mit der Abführleitung die Abführleitung und
das Gehäuse mit Leim, insbesondere vor dem Auftrag von
Leim auf einen Materialstreifen, befüllt werden. Dadurch,
dass eine leere Abführleitung und ein leeres Gehäuse
vor der Inbetriebnahme der Maschine bzw. der Beleimung eines Materialstreifens der
Tabak verarbeitenden Industrie Leim in die Abführleitungen
und das Gehäuse eingebracht wird, wird nach Inbetriebnahme
der Maschine bzw. des Beleimungsapparates erreicht, dass sich wenig
oder keine Luft in dem Leim, der aus dem Gehäuse über die
Abführleitung abgeleitet wird, befindet.
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Eine
weitere Lösung der Aufgabe erfolgt durch eine Einrichtung
zum Auftragen von Leim auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden
Industrie mit einem in einem Gehäuse angeordneten Leimauftragungsorgan,
insbesondere Rasterwalze, wobei mittels einer mit dem Gehäuse
verbundenen Zuführleitung Leim zum Leimauftragungsorgan
gefördert wird oder ist und/oder wobei mittels einer mit dem
Gehäuse verbundenen Abführleitung Leim aus dem
Gehäuse abgefördert wird oder ist, die dadurch weitergebildet
wird, dass in der Zuführleitung zum Gehäuse zwischen
einer ersten Förderpumpe bzw. Druckpumpe und dem Gehäuse
zwei, insbesondere steuerbare, Ventile, vorzugsweise vor dem Eingang zum
Gehäuse, vorgesehen sind und in der Abführleitung
zwischen dem Gehäuse und einer zweiten Förderpumpe
bzw. Saugpumpe zwei, insbesondere steuerbare, Ventile vorgesehen
sind.
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Durch
die Verwendung von wenigstens zwei schaltbaren Ventilen in der Zuführleitung
und in der Abführleitung wird einerseits ein sicherer Betrieb
eines Beleimungsapparates während der Produktion von Produkten
an einer Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie erreicht, da
zuverlässig bei Schaltung der Ventile in Durchlassrichtung
Leim über die Zuführleitung mittels der Druckpumpe
gefördert wird und gleichzeitig aus der Abführleitung über
die in Durchlassstellung geschalteten Ventile und einer ausgangsseitig
der zweiten angeordneten Saugpumpe Leim aus dem Gehäuse
abgesaugt wird. Darüber hinaus wird eine tropffreie Entnahme
bzw. Demontage des Beleimungsapparates von der Maschine erreicht,
wenn die vier Ventile in Sperrstellung geschaltet sind, so dass
ein Heraustropfen oder ein Nachlaufen von Leim in der Zuführleitung
bzw. in der Abführleitung vermieden wird.
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Darüber
hinaus ist es in einer weiteren Ausgestaltung der Einrichtung möglich,
dass zwischen zwei Ventilen der Zuführleitung und zwischen
zwei Ventilen der Abführleitung eine Verbindungsleitung zwischen
der Zuführleitung und der Abführleitung vorgesehen
ist, wodurch eine Art Bypassleitung zwischen der Zuführleitung
und der Abführleitung erreicht wird.
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Es
ist weiterhin vorteilhafterweise vorgesehen, dass in der Verbindungsleitung
zwischen den zwei Ventilen der Zuführleitung und zwischen
den zwei Ventilen der Abführleitung in der Verbindungsleitung
ein, insbesondere steuerbares, Ventil angeordnet ist. Dadurch ist
es möglich, dass durch entsprechende Schaltung der Ventile
in der Zuführleitung und der Abführleitung sowie
in der dazwischen angeordneten Verbindungsleitung über
die bereits vorhandene Druckpumpe und die ebenfalls vorhandene Saugpumpe
nach Einsetzen des Beleimungsapparates an der entsprechenden Stelle
der Maschine der Tabak verarbeitenden Industrie ein Teil der Abführleitung
und nach der Montage des Beleimungsapparates befällt wird,
wobei in diesem Fall das erste am Gehäuse ausgangsseitige
Ventil der Abführleitung in Durchlassstellung geschaltet
ist, während das zweite Ventil der Abführleitung
in Sperrstellung ist, so dass Leim von der Druckpumpe über
das erste ausgangsseitige Ventil der Zuführleitung und über
das in Durchlassstellung sich befindende Ventil der Verbindungsleitung
zur Abförderleitung gefördert wird, wobei das
erste ausgangsseitige Ventil in der Abführleitung ebenfalls
in Durchlassstellung ist, während das eingangsseitige Ventil
am Gehäuse zur Saugpumpe in Sperrstellung sich befindet.
Nach der Platzierung des Beleimungsapparates an der Maschine werden die
Ventile in der Zuführleitung und der Abführleitung in
Durchlassstellung geschaltet, während das Ventil in der
Verbindungsleitung zwischen der Zuführleitung und der Abführleitung
in Sperrstellung sich befin den. Zur Ausbildung eines Leimkreislaufes
ist dabei die Druckpumpe im Zuführkreis und die Saugpumpe
im Abführkreis mit einem gemeinsamen Leimvorrat verbunden,
so dass von der Druckpumpe Leim aus dem Leimvorrat gefördert
wird, während die Saugpumpe über die Abführleitung
den aus dem Gehäuse des Leimauftragungsorgan entfernten
Leim dem Leimvorrat zuführt.
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Zur
Entnahme des Beleimungsapparates mit dem Gehäuse wird das
an der Druckpumpe erste ausgangsseitige Ventil in Sperrstellung
geschaltet, während das zweite Ventil in Durchlassstellung
ist. Ferner ist im Abführleitungskreis das am Gehäuse ausgangsseitige
erste Ventil in Sperrstellung, während in der Abführleitung
das zweite Ventil an der Eingangsseite der Saugpumpe angeordnete
Ventil in Durchlassstellung ist, wobei das in der Verbindungsleitung
zwischen der Zuführleitung und der Abführleitung
angeordnete Ventil ebenfalls in Durchlassstellung ist, so dass vor
der Entnahme des Beleimungsapparates Leim aus der Zuführleitung
und dem Beleimungsapparat durch Anlegen eines Unterdrucks über
die Saugpumpe abgeführt wird.
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Bei
der Entnahme bzw. Demontage des Beleimungsapparates von der Produktionsmaschine der
Tabak verarbeitenden Industrie, beispielsweise Filteransetzmaschine,
befinden sich die Ventile der Zuführleitung und das Ventil
in der Verbindungsleitung in Sperrstellung, während bei
eingeschalteter Saugpumpe die Ventile an der Abführleitung
in Durchlassstellung sind, so dass Leim aus dem Gehäuse
des Beleimungsapparates abgepumpt wird. Dies erfolgt bevorzugterweise
für eine vorbestimmte Zeit, um eine vorbestimmte Leimmenge
aus dem Gehäuse des Beleimungsapparates zu entnehmen. Zur Entnahme
befinden sich alle Ventile in Sperrstellung, wobei in diesem Fall
beide Pumpen, d. h. sowohl Druckpumpe als auch Saugpumpe, ausgeschaltet sind.
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Überdies
wird ein geschlossener Leimkreislauf an einer Maschine dadurch ausgebildet,
dass die Druckpumpe bzw. die erste Förderpumpe eingangsseitig
mit einem Leimvorrat und/oder die Saugpumpe bzw. zweite Förderpumpe
ausgangsseitig mit einem Leimvorrat verbunden sind, wobei insbesondere
bevorzugterweise die Druckpumpe und die Saugpumpe mit demselben
Leimvorrat verbunden sind.
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Eine
weitere Lösung der Aufgabe erfolgt ferner durch eine Einrichtung
zum Auftragen von Leim auf einen Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie
mit einem in einem Gehäuse angeordneten Leimauftragungsorgan,
insbesondere Rasterwalze, wobei mittels einer mit dem Gehäuse
verbundenen Zuführleitung Leim zum Gehäuse oder
Leimauftragungsorgan gefördert wird oder ist und/oder wobei mittels
einer mit dem Gehäuse verbundenen Abführleitung
Leim aus dem Gehäuse abgefördert wird oder ist,
die dadurch weitergebildet wird, dass die Abführleitung
mit einem Leimvorrat verbunden ist, wobei die Abführleitung
mit einer, vorzugsweise in dem Leimvorrat angeordneten, Luftabscheideeinrichtung
ausgebildet ist, um im abgeförderten Leim enthaltene Luftbläschen
aus dem Leim abzuscheiden. Durch die Verwendung einer Luftabscheideeinrichtung
im ausgebildeten Leimkreislauf für den Beleimungsapparat wird
auf zuverlässige Weise Luft aus dem Leim entfernt, wobei
bevorzugterweise die Abscheidung der Luft in Folge von Schwerkraft
erfolgt.
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Dazu
ist vorteilhafterweise vorgesehen, dass die Luftabscheideeinrichtung
als Steigrohr im Leimvorrat angeordnet ist, so dass der in der Abführleitung
zurückfließende Leim durch ein Steigrohr in den Leimvorrat
eingeleitet wird.
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Ferner
wird die Einrichtung vorteilhafterweise dadurch weitergebildet,
dass im unteren Bereich des Steigrohrs und im Bereich der Verbindung
der Abführleitung mit dem Leimvorrat eine Leimentnahmestelle
außerhalb des Steigrohrs vorgesehen ist, die mit der Zuführleitung
zum Zuführen von Leim zum Leimauftragungsorgan verbunden
ist. Dadurch ist es möglich, dass an einer Öffnung
des Leimvorrates rückgeführter Leim über
die Abführleitung in den Leimvorrat eingebracht wird und
gleichzeitig unter Verwendung des Steigrohrs die Luft oder Luftbläschen
im zurückgeführten Leim abgeschieden werden, wobei
zudem an derselben Kontaktstelle mit dem Leimvorrat bzw. an der Öffnung
ebenfalls eine Entnahmestelle vorgesehen ist, wobei der zu entnehmende
Leim im unteren Bereich des Steigrohrs entnommen wird.
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Eine
weitere Lösung der Aufgabe erfolgt durch ein Gehäuse
eines Leimauftragungsorgans, der Tabak verarbeitenden Industrie
mit einem im Gehäuse angeordneten Leimauftragungsorgan,
insbesondere Rasterwalze, das dadurch weitergebildet wird, dass
an der Außenseite des Gehäuses eine Verbindungskupplung
zum Verbinden einer Zuführleitung zum Zuführen
von Leim in das Gehäuse vorgesehen ist, wobei unterhalb
der Verbindungskupplung ein Auffangbehälter angeordnet
ist und/oder an der Außenseite des Gehäuses eine
Verbindungskupplung zum Verbinden einer Abführleitung zum Abführen
von Leim aus dem Gehäuse vorgesehen ist, wobei unterhalb
der Verbindungskupplung ein Auffangbehälter angeordnet
ist. Durch die Verwendung von Auffangbehältern unterhalb
der Verbindungskupplungen wird ein zuverlässiger Tropfschutz bei
der Entnahme eines Beleimungsapparates am Gehäuse des Apparates
erreicht.
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Ferner
wird die Aufgabe gelöst durch ein Gehäuse des
Leimauftragungsorgans der Tabak verarbeitenden Industrie mit einem
im Ge häuse angeordneten Leimauftragungsorgan, insbesondere
Rasterwalze, das dadurch weitergebildet wird, dass ein Sensor oberhalb
des Gehäusebodens vorgesehen ist, wobei mittels des Sensors
auf berührungslose Weise das Niveau von Leim im Gehäuse
erfasst wird. Dadurch, dass das Leimniveau über dem Gehäuseboden
auf berührungslose Weise ermittelt wird, wird während
des Betriebs eines Leimauftragungsorgans an einer Maschine der Tabak
verarbeitenden Industrie das Niveau zuverlässig und direkt überwacht,
da der Sensor auf die freie Oberfläche des Leims gerichtet
ist, so dass das Leimniveau im Gehäuse nicht seitlich an
den Wandflächen des Gehäuses überwacht
wird, wodurch aufgrund der Adhäsion des zähflüssigen
Leims keine zuverlässige Niveaumessung möglich
ist.
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Dazu
ist weiter vorgesehen, dass der Sensor als Ultraschallsensor ausgebildet
ist, wobei mittels des Sensors ein erzeugtes Ultraschallmesssignal von
oben, vorzugsweise vertikal, auf die freie Oberfläche des
Leims im Gehäuse bzw. über dem Gehäuseboden
gerichtet ist oder wird.
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Dazu
wird gemäß einer vorteilhaften Ausgestaltung vorgeschlagen,
dass ein Leitkanal am Ultraschallsensor angeordnet ist, so dass
das Ultraschallmesssignal im Leitkanal zu einer Austrittsseite des Leitkanals
geführt wird oder ist, wobei an der Austrittsseite das
Ultraschallmesssignal von oben, insbesondere vertikal, auf die Oberfläche
des Leims bzw. den Boden des Gehäuses gerichtet ist oder
wird. Dabei kann der Leitkanal mit dem Sensor, vorzugsweise lösbar,
an der Einkoppelseite des Ultraschallmesssignals verbunden sein.
Die Position des Sensors kann hierbei beliebig gewählt
werden; entscheidend ist, dass das an der Austrittsseite des Leitkanals
austretende Ultraschallmesssignal oberhalb des Leims im Gehäuse
bzw. über dem Gehäuseboden vertikal nach unten
gerichtet ist.
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Außerdem
ist weiterhin vorgesehen, dass der Sensor an der Gehäuseoberseite
entsprechend angeordnet ist.
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Ferner
wird die Aufgabe gelöst durch eine Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie, insbesondere Filteransetzmaschine, die mit einer voranstehend
beschriebenen Einrichtung zum Auftragen von Leim auf einen Materialstreifen
der Tabak verarbeitenden Industrie oder mit einem Gehäuse
eines Leimauftragungsorgans der Tabak verarbeitenden Industrie ausgebildet
ist, wobei zur Vermeidung von Wiederholungen auf die voranstehenden
Ausführungen ausdrücklich verwiesen wird.
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Weitere
Merkmale der Erfindung werden aus der Beschreibung erfindungsgemäßer
Ausführungsformen zusammen mit den Ansprüchen
und den beigefügten Zeichnungen ersichtlich. Erfindungsgemäße
Ausführungsformen können einzelne Merkmale oder
eine Kombination mehrerer Merkmale erfüllen.
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Nachfolgend
wird die Erfindung anhand von Ausführungsbeispielen ohne
Beschränkung des allgemeinen Erfindungsgedankens exemplarisch
beschrieben, wobei bezüglich aller im Text nicht näher erläuterten
erfindungsgemäßen Einzelheiten ausdrücklich
auf die Figuren verwiesen wird. Es zeigen:
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1 schematisch
einen Kreislauf für die Versorgung einer Leimauftragungsvorrichtung;
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2 schematisch
eine Darstellung einer Leimauftragungsvorrichtung im Längsschnitt;
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3a, 3b schematisch
einen Verbindungsstutzen in einer perspektivischen Darstelllung und
in einem Quer schnitt
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4a, 4b schematisch
verschiedene Ansichten eines weiteren Verbindungsstutzens;
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5a einen Querschnitt durch eine weitere Ausführungsform
eines Verbindungsstutzens;
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6a, 6b verschiedene
Ansichten der Außenseite eines Gehäuses eines
Leimauftragungsorgans;
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7 schematisch
eine Verbindungskupplung einer Zuführ- und Abführleitung
für Leim an einem Leimvorrat;
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8a bis 8d schematisch
einen erfindungsgemäßen Leimkreislauf zur Versorgung
eines Leimauftragungsorgans der Tabak verarbeitenden Industrie mit
Leim.
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In
den folgenden Figuren sind jeweils gleiche oder gleichartige Elemente
bzw. entsprechende Teile mit denselben Bezugsziffern versehen, so
dass von einer entsprechenden erneuten Vorstellung abgesehen wird.
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1 zeigt
schematisch einen Kreislauf für die Versorgung eines Leimauftragungsorgans
der Tabak verarbeitenden Industrie, das in einem Gehäuse 4 bzw.
einem Leimbehälter angeordnet ist.
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Um
Leim dem im Gehäuse 4 angeordneten Leimauftragungsorgan
aus einem Leimvorrat 40 zuzuführen, ist eine Förderpumpe
bzw. Druckpumpe 42 über eine Leitung 41 mit
dem Leimvorrat 40 ver bunden. Ausgangsseitig ist die Druckpumpe 42 über
eine Förderleitung 43 mit der Eingangsseite des
Gehäuses 4 verbunden.
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Um
Leim aus dem Gehäuse 4 bzw. dem Leimbehälter
abzuführen, verfügt das Gehäuse 4 an seiner
Ausgangsseite über eine Verbindung mit einer Abförderleitung 45,
die mit einer Saugpumpe 46 verbunden ist. Mittels der Saugpumpe 46 wird überschüssiger
Leim aus dem Gehäuse 4 bzw. dem Leimbehälter
abgefördert und über eine Verbindungsleitung 47 dem
Leimvorrat 40 zurückgeführt.
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Der
in 1 dargestellte Kreislauf zur Versorgung des im
Gehäuse 4 angeordneten Leimauftragungsorgans ist
Bestandteil einer in 1 schematisch bezeichneten Filteransetzmaschine
M. Unter der Bezeichnung MAX ist beispielsweise eine Filteransetzmaschine
der Patentanmelderin bekannt.
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Anhand
von 2 wird beispielhaft die Funktionsweise einer Leimauftragungsvorrichtung bzw.
eines Beleimungsapparates der Tabak verarbeitenden Industrie erläutert. 2 zeigt
im Längsschnitt eine Leimauftragungsvorrichtung. Die Leimauftragungsvorrichtung
verfügt über eine in einem Gehäuse 4 angeordnete
und rotierend angetriebene Rasterwalze 5, die in Richtung
des eingezeichneten Pfeils 6 rotierend angetrieben wird.
Die Näpfchen der Rasterwalze 5 treten in eine
Leimverteilungskammer 7 einer Leimkammer 3 ein
und nehmen den in der Leimverteilungskammer 7 eingebrachten
Leim auf und treten im Bereich eines oberseitigen Schabers oder
einer Rakel 8 aus. Anschließend werden die mit Leim
gefüllten Näpfchen zu einer Leimauftragungszone 9 unter
Rotation der Walze 5 gefördert, durch die eine
kontinuierlich zu beleimende Papierbahn 10 gefördert
wird.
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An
der Unterseite der Papierbahn 10 wird durch die Aufnahme
von Leim aus den Näpfchen der Rasterwalze 5 ein
entsprechendes Leimbild aufgebracht. Zur sicheren Führung
der Papierbahn 10 im Bereich der Leimauftragungszone 9 sind
oberseitig Führungsstangen 11 bzw. Führungsrollen
vorgesehen. In einer weiteren Ausgestaltung ist es denkbar, dass
die Rasterwalze 5 im Bereich der Leimauftragungszone 9 mit
einer Gegenwalze zusammenwirkt, um ein entsprechendes Leimbild auf
die Unterseite der Papierbahn 10 aufzubringen. Nach der
Entnahme von Leim aus den Näpfchen der Rasterwalze 5 werden
die Näpfchen wieder zu der Leimverteilungskammer 7 gedreht.
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Der
Leimverteilungskammer 7 wird Leim über die externe
Förderleitung 43 (vgl. 1) und eine
interne Versorgungsleitung 13 der Leimverteilungskammer 7 zugeführt.
Hierzu ist die Förderleitung 43 eingangsseitig
mit der Förderpumpe 42 (vgl. 1)
verbunden, so dass aus einem externen Leimvorrat über die
externe Förderleitung 43 Leim in die Versorgungsleitung 13 gefördert
wird.
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Wie
aus 2 ferner hervorgeht, ist die Leimkammer 3 über
eine auf der Rückseite der Leimkammer 3 angeordnete
Andrückeinrichtung 22 gegen die Oberfläche
der Rasterwalze 5 gepresst. Die Andrückeinrichtung 22 kann
in einer Ausgestaltung mittels von Federn oder Druckluftzylindern
oder dergleichen ausgebildet sein.
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Der
in der Leimkammer 3 nicht verbrauchte Leim wird aus der
Leimkammer 3 abgeführt und im Leimbehälter
bzw. im Gehäuse 4 auf der Gehäuseunterseite
gesammelt. Dabei wird der in einem Leimsumpf gesammelte Leim 20 im
Gehäuse 4 mittels eines Saugrohrs 26,
das mit der Abförderleitung 45 (vgl. 1)
verbunden ist, entleert. Hierbei wird ein von der Saugpumpe 46 erzeugter
Unterdruck über die Abförderleitung 45 (vgl. 1)
und das in den Leim 20 eintauchende Saugrohr 26 angelegt,
so dass der am Gehäuseboden gesammelte Leim 20 aus dem
Gehäuseinneren entfernt wird.
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An
der Oberseite ist ferner im Gehäuseinneren ein Ultraschallsensor 21 oberhalb
des Leims 20 bzw. über dem Gehäuseboden
angeordnet, so dass mittels des Ultraschallsensors 21 das
Niveau des gesammelten Leims 20 im Gehäuse 4 erfasst
wird. Dabei ist das Ultraschallmesssignal des Ultraschallsensors 21 senkrecht
nach unten auf die freie Oberfläche des Leims 20 gerichtet,
so dass mittels des Ultraschallsensors 21 das Niveau des
Leims im Gehäuse 4 erfasst wird, wodurch bei einem
vorbestimmten Leimpegel der gesammelte Leim 20 durch Ansaugen von
der Saugpumpe 46 (vgl. 1) über
das Saugrohr 26 und die Abförderleitung 45 (vgl. 1)
entfernt wird.
-
Unterhalb
des Ultraschallsensors 21 ist ein gerader Leitkanal 27 angeordnet,
in den Ultraschallmessignale des Ultraschallsensors 21 an
der oberseitigen bzw. oberen Eintrittsseite eingekoppelt werden
und durch den Leitkanal 27 zur unteren Austrittsseite geleitet
bzw. geführt werden. Dabei sind die Ultraschallmesssignale
an der Austrittsseite des Leitkanals 27 vertikal nach unten
auf die freie Oberfläche des Leims 20 bzw. auf
den Gehäuseboden gerichtet. In einer hier nicht dargestellten
Ausführungsform kann der Leitkanal 27 auch Krümmungen
oder Bögen aufweisen, wobei an der Austrittsseite eines
mit Krümmungen oder Bögen versehenen Leitkanals
die Ultraschallmesssignale nach unten auf den Leim 20 gerichtet
sind. Dadurch ist es möglich, den Sensor an einem beliebigen
oder bevorzugten Ort am Gehäuse vorzusehen, wobei die Ultraschallmesssignale
des Sensors durch den, vorzugsweise seitlich geschlossenen, Leitkanal
geleitet werden.
-
In
den 3a, 3b sind verschiedene Ansichten
eines Verbindungsstutzens 51 dargestellt. 3a zeigt
schematisch eine per spektivische Ansicht des Verbindungsstutzens 51,
während in 3b ein Querschnitt durch den
Verbindungsstutzen 51 gezeigt ist. Der Verbindungsstutzen 51 verfügt über
eine schaftartige Einsteckseite 52 und über einen äußeren
Ring 54 und einen von der Einsteckseite 52 abgewandten
Verbindungskopf 53, wobei die Einsteckseite 52 beispielsweise
an die Gehäuseaußenwand eines Gehäuses 4 (vgl. 1, 2)
eines Beleimungsapparates in eine Bohrung oder dergleichen eingebracht
wird, so dass der Verbindungskopfbereich 53 mit der Förderleitung 43 oder 45 (vgl. 1)
verbunden werden kann. Der Verbindungskopf 53 ragt dabei
aus dem Gehäuse hervor. Der Verbindungskopf 53 ist
kreisförmig ausgebildet und weist einen nierenförmigen
Durchtrittsbereich 54 auf, durch den Leim gefördert
wird.
-
In 3b ist
ein Querschnitt durch den Verbindungsstutzen 51 gezeigt.
Wie aus 3b ersichtlich ist, ist die
Einsteckseite 52 im Inneren hohl bzw. hohlzylindrisch ausgebildet,
wobei die Einsteckseite 52 über die gesamte Länge
einen konstanten Innendurchmesser aufweist. Gegenüber der
Innenquerschnittsfläche der Einsteckseite 52 ist
der Durchtrittsbereich 54 verengt ausgebildet, wobei der
Durchtrittsbereich 54 mit einer vorbestimmten Neigung gegenüber
dem hohlzylindrischen Förderbereich der Einsteckseite 52 ausgebildet
ist.
-
Durch
die Verengung des Strömungsquerschnitts und dem rampenartigen
Anstieg des Durchtrittsbereichs 54 wird erreicht, dass
bei Trennung des Verbindungskopfes 54 von einer Förderleitung,
z. B. bei einer Demontage des Leimauftragungsorgans mit dem Gehäuse 4 von
der Maschine, Leim aufgrund der rampenartigen Ausbildung des Durchtrittsbereichs 54 nicht
aus dem Verbindungsstutzen 51 austreten kann, da aufgrund
des ansteigenden Durchtrittsbereichs 54 der Leim nicht über
die äußere Kante des Durchtrittsbereichs treten
kann.
-
Insofern
wird durch den Anstieg des Durchtrittsbereichs 54 ein Fließen
oder Rückfließen des Leims aus dem Innenraum der
Einsteckseite 52 verhindert. Somit wird hierdurch eine
erfindungsgemäße Fließsperreinrichtung
ausgebildet, so dass bei Trennung des Gehäuses mit dem
Leimauftragungsorgan von einer Förderleitung unter Verwendung
eines in 3a und 3b gezeigten
Verbindungsstutzens wenig oder kein Leim aus dem Verbindungsstutzen austreten
kann.
-
In 4a und 4b ist
ein weiterer Verbindungsstutzen 61 dargestellt, der ebenfalls
ein Fließen oder Rückfließen von Leim
verhindert. Der in den 4a und 4b dargestellte
Verbindungsstutzen 61 verfügt ebenfalls über
eine Einsteckseite 62 und einen äußeren
Ring 65 und einen ebenfalls rohrförmigen Verbindungskopf 63.
An der Außenseite des Verbindungskopfs 63 ist
im Inneren eine kreisförmige Sperrscheibe 66 aus
Gummi oder einem anderen elastischen Material angeordnet, wobei
die Sperrscheibe 66 Schlitze 67 aufweist, die
sternartig zueinander angeordnet sind.
-
Ist
der Verbindungskopf 63 mit einer Förderleitung
zum Zufördern oder zum Abfördern von Leim aus
einem Gehäuse verbunden, und wird durch den Verbindungsstutzen 61 Leim
unter Anlegen eines Förderdrucks oder eines Saugdrucks
Leim in eine Richtung gefördert, so werden die durch die
Schlitze 67 gebildeten tortenartigen Teile der Sperrscheibe 66 voneinander
weggedrückt bzw. auseinander gedrückt, so dass
Leim durch die Sperrscheibe 66 hindurchtritt.
-
Wird
kein Leim gefördert, so bewegen sich die elastischen tortenstückartigen
Scheibenteile der Sperrscheibe 67 in ihre ursprüngliche
Ruheposition zurück, wodurch Leim aus dem Innenraum des
Ver bindungsstutzens 66 nicht nach außen austritt.
In der Ruheposition wird eine Sperrwirkung der Sperrscheibe 66 erreicht,
wodurch ein Fließen oder Rückfließen von
Leim aus dem Innenraum des Verbindungsstutzens 61 verhindert
wird.
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5 zeigt
im Querschnitt einen Verbindungsstutzen 71, der nach Art
eines selbsttätigen Sperrventils ausgebildet ist. Hierzu
verfügt der Verbindungsstutzen 71 im Innenraum über
eine an einer Seite gelagerte Druckfeder 73, mittels der
eine auf der anderen Seite der Feder angeordnete Kugel 74 gegen
den anderen verengten Ausgang des Verbindungsstutzens 71 gedrückt
wird. Wird der Verbindungsstutzen 71 von einer Förderleitung
abgezogen, so verschließt die Kugel 74 aufgrund
der Beaufschlagung der Federkraft durch die Feder 73 die
rechte Öffnung des Verbindungsbereichs, wobei durch Verschließen
der Öffnung ein Fließen oder Rückfließen von
Leim im Verbindungskörper 71 aus der rechten Öffnung
des Verbindungsstutzens 71 verhindert wird.
-
Um
das Sperrventil im Verbindungstutzen 71 zu öffnen,
verfügt der entsprechend angeschlossene Bereich einer Förderleitung über
einen Stift oder dergleichen, um die Kugel im Verbindungsstutzen 71 nach
innen zu drücken, wodurch die Durchtrittsöffnung
im rechten Bereich geöffnet wird und somit Leim durch den
Verbindungsstutzen 71 gefördert werden kann.
-
Mittels
dem in 3a, 3b sowie 4a, 4b und 5 gezeigten
Verbindungsstutzen 51, 61 und 71 wird
ein Fließen oder Zurückfließen von Leim
aus den Verbindungstutzen bei nicht angelegtem Förderdruck
oder bei Demontage von den Förderleitungen ein Fließen
oder Rückfließen von Leim aus den Verbindungsstutzen
nach außen verhindert. Sind die Verbindungsstutzen 51, 61 und 71 mit
ihren Einsteckseiten an den Gehäuseaußenwänden
eines Gehäuses für ein Leimauftragungsorgan angeordnet, so
wird dadurch bei Demontage eines Beleimungsapparates von einer Maschine
der Tabak verarbeitenden Industrie der Austritt von Leim aus dem
Gehäuse bzw. aus dem Verbindungsstutzen verhindert, wodurch
sich eine saubere Handhabung des Beleimungsapparates ergibt.
-
In 6a und 6b sind
in weiteren Ausgestaltungen perspektivische Ansichten einer Gehäuseaußenwand
eines Beleimungsapparates dargestellt, wobei Auffangbehälter
unterhalb der Anschlussstellen 81, 82 für
die Förderleitungen zum Zufördern und zum Abfördern
von Leim in das Gehäuse 4 und aus dem Gehäuse 4 angeordnet
sind. Unterhalb der Anschlüsse 81, 82 ist
ein Auffangbehälter 83 angeordnet, so dass bei
Demontage eines Beleimungsapparates aus den Anschlüssen 81, 82 heraustropfender
Leim vom Auffangbehälter 83 aufgefangen wird,
wodurch die Montagestelle an der Maschine der Tabak verarbeitenden
Industrie von Leim sauber gehalten wird.
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Bei
dem in 6b gezeigten Ausführungsbeispiel
ist an der Gehäusewand unterhalb der Anschlüsse 81 jeweils
ein Auffangbehälter 84, 85 dargestellt,
um bei Demontage des Beleimungsapparates aus dem Gehäuse 4 austretenden
Leim an den Anschlussstellen 81, 82 für
die Förderleitungen aufzufangen.
-
In 7 ist
schematisch ein Leimvorrat 91, z. B. in Form eines Beutels
oder dergleichen, dargestellt. Der Leimvorrat 91 verfügt
an der unteren Seite über eine Entnahmestelle 92,
an der gleichzeitig Leim aus dem Leimvorrat 91 entnommen
wird und gleichzeitig Leim über die Verbindungsleitung 48 (vgl. 1)
Leim aus einem Gehäuse eines Leimauftragungsorgans in den
Leimvorrat 91 zurückgeführt wird. Hierzu
ist die Verbindungsleitung 47 über einen Anschluss 93 mit
einem Verbindungskopf 94 angeschlossen.
-
Der
Verbindungskopf 94 ist an einer entsprechenden Öffnung
des Leimvorrats 91 fest mit dem Leimvorrat 91 verbunden.
Im Inneren des Leimvorrats 91 verfügt der Verbindungskopf 94 über
ein Steigrohr 95, das im Bereich des Anschlussbereiches
mit der Förderleitung 47 im unteren Bereich Löcher
oder Durchbrechungen 97 aufweist, so dass der von einem
Leimauftragungsorgan zurückgeförderte Leim durch
die Durchbrechungen 97 in das Innere des Steigrohrs 95 hindurchtritt,
und der Leim, der Luftbläschen oder Lufteinschlüsse
aufweisen kann, im Inneren des Steigrohrs 95 nach oben
gefördert wird, wodurch die Luftbläschen aus dem
Leim abgeschieden werden. Am oberen Ende des Steigrohrs 95 tritt
der entgaste Leim aus und fließt zu der im Leimvorrat 91 vorhandenen
Leimmenge, die mit dem Bezugszeichen 96 versehen ist.
-
Das
Steigrohr 95 ragt in den Leimvorrat 91 hinein
und ist im Bereich der Entnahmestelle 92 im unteren Bereich
des Leimvorrats 91 von einem Stutzen 98 umgeben,
wobei zwischen der Außenwandung des Steigrohrs 95 und
der Innenwandung des Stutzens 98 Leim nach unten zur Entnahmestelle 92 fließen
kann, da die Außenwandung des Steigrohrs 95 und
die Innenwandung des Stutzens 97 voneinander beabstandet
sind. Durch Anlegen eines Unterdrucks an die Förderleitung 41 wird über
einen mit dem Verbindungskopf 94 verbundenen Anschluss 89 Leim
aus dem Leimvorrat 91 abgefördert.
-
Um
die Rückführung von Leim aus dem Gehäuse 4 des
Leimauftragungsorgans in den Leimvorrat 91 und die Entnahme
von Leim aus dem Leimvorrat 91 sicher gegeneinander zu
trennen, verfügt der Verbindungskopf 94 über
eine Dichtung 88, die außerhalb des Leimvorrats 91 am
Steigrohr 95 angeordnet ist, so dass Leim aus dem Leimvorrat über
die Förderleitung 41 entnommen werden kann.
-
In
den 8a bis 8d sind
verschiedene schematische Darstellungen eines Leimkreislaufs für die
Versorgung eines im Gehäuse 4 angeordneten Leimauftragungsorgans,
mit dem Materialstreifen der Tabak verarbeitenden Industrie, insbesondere
Papierbahnen, mit Leim bzw. mit einem Leimbild versehen werden.
In den 8a bis 8d sind
verschiedene Betriebsmodi dargestellt.
-
Die
Zuführleitung von Leim in das Gehäuse 4 bzw.
zum Leimauftragungsorgan in dem Gehäuse 4 verfügt über
zwei steuerbare Ventile 111, 112. Die zum Leimvorrat 40 zurückführende
Abführleitung 45 verfügt ebenfalls über
zwei in Serie angeordnete Ventile 113, 114. Zwischen
der Zuführleitung 43 und der Abführleitung 45 ist
zwischen den Ventilen 111 und 112 und zwischen
den Ventilen 113 und 114 der Abführleitung 115 eine
weitere Verbindungsleitung 120 ausgebildet, wobei in der
Verbindungsleitung 120 ein Ventil 121, insbesondere
Steuerventil, angeordnet ist. In Abhängigkeit der Schaltung
der Ventile 111, 112, 113, 114, 121 sowie
des Betriebs der Förderpumpe 42 und der Saugpumpe 46 sind
unterschiedliche Betriebsmodi möglich.
-
In 8a ist
die Betriebssituation dargestellt, bei der der Beleimungsapparat
mit dem Gehäuse 4 an der Maschine montiert ist
bzw. eingesetzt ist, wobei hierzu auf der Saugseite das Gehäuse 4 mit Leim
befüllt ist, bis ein Füllstandssensor einen vorbestimmten
Leimpegel im Gehäuse 4 erkennt, so dass die Förderpumpe 42 ausgeschaltet
wird. Hierbei ist das Ventil 112 und 113 in Sperrstellung,
wobei die Ventile 111, 121 und 114 in
Durchlassstellung geschaltet sind, so dass bei eingeschalteter Förderpumpe 42 Leim
aus dem Leimvorrat 40 in das Gehäuse 4 gefördert
wird, bis ein entsprechender Leimpegel im Gehäuse erreicht
ist.
-
Die
Produktionssituation ist in 8b schematisch
dargestellt. Hierbei sind die Ventile 111, 112 in
der Zuführleitung 43 in Durchlassstellung geschaltet.
Ebenso sind die Ventile 113, 114 in der Abführleitung 45 ebenfalls
in Durchlassstellung geschaltet. Das Ventil 121 ist in
Sperrstellung, so dass kein Leim von der Förderpumpe 42 zur
Abführleitung 45 gefördert wird. Bei
eingeschalteter Förderpumpe 42 wird Leim aus dem
Leimvorrat 40 in das Gehäuse 4 bzw. zum
Leimauftragungsorgan gefördert, so dass mittels des Leimauftragungsorgans
Leimbilder auf eine Materialbahn, insbesondere eine Papierbahn,
aufgebracht werden, um, beispielsweise an einer Filteransetzmaschine,
Belagpapierblättchen zu beleimen. Der nicht verbrauchte
Leim wird aus dem Gehäuse 4 über die
Abführleitung bei in Durchlass geschalteten Ventilen 113, 114 und
eingeschalteter Saugpumpe 46 zurück in den Leimvorrat 40 gepumpt.
-
Soll
nach einem Produktionslauf der Beleimungsapparat von der Maschine
entnommen werden, so werden die Einrichtungen gemäß dem
in 8c gezeigten Modus betrieben. Hierbei wird zunächst
Leim in der Zuführleitung 43 und auf der Druckseite
Leim vom Leimauftragungsorgan abgefördert. Dazu wird die
Druckpumpe 42 ausgeschaltet, während die Saugpumpe 46 eingeschaltet
ist. Die Ventile 111 und 114 sind dabei in Sperrstellung,
so dass bei eingeschalteten, d. h. in Durchlassstellung geschalteten
Ventilen 112, 121 und 113 Leim von der Druckseite
des Beleimungsapparates aus dem Gehäuse 4 in den
Leimvorrat 40 zurückgefördert wird.
-
Bei
der Entnahme des Beleimungsapparates (vgl. 8d) mit
dem Gehäuse 4, d. h. bei der Demontage des Gehäuses 4 von
der Maschine wird die Druckpumpe 42 ausgeschaltet und die
Ventile 111, 112 und 121 in Sperrstellung
geschaltet. Bei in Durchlass geschalteten Ventilen 113, 114 und
eingeschalteter Saugpumpe 46 wird Leim von der Saugseite
des Gehäuses 4 in den Leimvorrat zurück gefördert,
wobei insbesondere die Saugpumpe 46 für eine vorbestimmte
Zeitdauer eingeschaltet ist, um eine entsprechende vorbestimmte
Menge Leim aus dem Gehäuse 4 zu entnehmen.
-
Anschließend
wird die Saugpumpe 46 ausgeschaltet und die Ventile 113, 114 in
Sperrstellung geschaltet, so dass der Belagapparat mit seinem Gehäuse 4 von
den Leitungen 43 und 45 getrennt werden kann,
und ein nahezu leimfreier Beleimungsapparat, d. h. dass wenig Leim
sich im Gehäuse 4 befindet, von der Maschine demontiert
werden kann.
-
Alle
genannten Merkmale, auch die den Zeichnungen allein zu entnehmenden
sowie auch einzelne Merkmale, die in Kombination mit anderen Merkmalen
offenbart sind, werden allein und in Kombination als erfindungswesentlich
angesehen. Erfindungsgemäße Ausführungsformen
können durch einzelne Merkmale oder eine Kombination mehrerer Merkmale
erfüllt sein.
-
- 3
- Leimkammer
- 4
- Gehäuse
- 5
- Rasterwalze
- 6
- Pfeil
- 7
- Leimverteilungskammer
- 8
- Rakel
- 9
- Leimauftragungszone
- 10
- Papierbahn
- 11
- Führungsstange
- 13
- Versorgungsleitung
- 20
- Leim
- 21
- Ultraschallsensor
- 22
- Andrückeinrichtung
- 26
- Saugrohr
- 27
- Leitkanal
- 40
- Leimvorrat
- 41
- Leitung
- 42
- Druckpumpe
- 43
- Förderleitung
- 45
- Förderleitung
- 46
- Saugpumpe
- 47
- Förderleitung
- 51
- Verbindungsstutzen
- 52
- Einsteckseite
- 53
- Verbindungskopf
- 54
- Durchtrittsbereich
- 55
- Ring
- 61
- Verbindungsstutzen
- 62
- Einsteckseite
- 63
- Verbindungskopf
- 65
- Ring
- 66
- Sperrscheibe
- 67
- Schlitz
- 71
- Verbindungsstutzen
- 81
- Anschluss
- 82
- Anschluss
- 83
- Auffangbehälter
- 84
- Auffangbehälter
- 85
- Auffangbehälter
- 88
- Dichtung
- 89
- Anschluss
- 91
- Leimvorrat
- 92
- Entnahmestelle
- 93
- Anschluss
- 94
- Verbindungskopf
- 95
- Steigrohr
- 96
- Leim
- 97
- Durchbrechung
- 98
- Stutzen
- 111
- Ventil
- 112
- Ventil
- 113
- Ventil
- 114
- Ventil
- 120
- Verbindungsleitung
- 121
- Ventil
- M
- Filteransetzmaschine
-
ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
-
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-
Zitierte Patentliteratur
-
- - EP 1147716
A [0004]
- - EP 0616854 A [0005]
- - EP 1500438 B [0008]