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Die
Erfindung betrifft einen Wärmetauscher nach dem Oberbegriff
des Anspruchs 1 bzw. des Anspruchs 8.
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Kapillarrohre
bieten gute Voraussetzungen für eine Verwendung beispielsweise
in Luft/Wasser-Wärmetauschern. Sie benötigen relativ
wenig sowie zudem kostengünstiges material zu ihrer Herstellung
und bieten eine relativ große Außenfläche
für den Wärmeübergang und damit einen
mehrfach höheren Wärmeübergangswert im
Vergleich beispielsweise mit Plattenwärmetauschern. Zudem
sind sie korrosionsfest gegenüber Wasser und Sorptionslösungen.
Als Kapillarrohre werden flexible Kunststoffrohre mit einem Außendurchmesser
von 0,5 bis 5 mm bezeichnet.
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Die
Kapillarrohre sind zu Matten zusammengefasst, wobei die Rohre im
Abstand von etwa 3 bis 20 mm parallel zueinander angeordnet und
an dem einen Ende mit einem gemeinsamen Stamm für den Zulauf
von Wasser oder eines anderen Heiz- bzw. Kühlfluids sowie
an dem anderen Ende mit einem gemeinsamen Stamm für den
Rücklauf des Wassers oder anderen Heiz- bzw. Kühlfluids
vorgesehen sind. Die Kapillarrohre werden durch Abstandshalter in
ihrer gegenseitigen Lage gehalten. Eine derartige Matte ist beispielsweise
in der
DE 196 40 514
A1 gezeigt. Dennoch ergeben diese Kapillarrohrmatten noch
keinen zufriedenstellenden Wirkungsgrad für einen Wärmetauscher.
auch ist der Materialaufwand für ihre Herstellung durch
die Verwendung der Abstandshalter noch erheblich.
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Es
wurde daher bereits eine Kapillarrohrmatte vorgeschlagen, die aus
für den Fluiddurchgang netzartig miteinander verbundenen
Kapillarlängs- und Kapillarquerrohren gebildet ist, wobei
zumindest die Kapillarlängsrohre mit ihren Enden gemeinsam jeweils
an einen Stand für die Zu- bzw. Abführung des
Fluids angeschlossen sind. Hierdurch kann die Wärmeaustauschfläche
gegenüber der Verwendung einer nur aus Kapillarlängsrohren
bestehenden Matte deutlich vergrößert, gegebenenfalls
sogar verdoppelt werden. Da die Kapillarquerrohre den gegenseitigen Abstand
der Kapillarlängsrohre sicherstellen, entfallen auch die
Abstandshalter, wobei davon ausgegangen werden kann, dass der Materialaufwand
für die Kapillarquerrohre etwa dem für die Abstandshalter entspricht.
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Es
ist jedoch aufgrund der jeweiligen Raumbedingungen häufig
erwünscht, dass die Stämme (Verteiler) möglichst
kurz oder nicht direkt an den Rändern der Matte angeordnet
sind. Für einen kurzen Stamm ist erforderlich, dass die
an diesen anzuschließenden Kapillarrohre einen möglichst
geringen gegenseitigen Abstand haben. Üblicherweise werden
die Kapillarrohre jedoch mit einem Flansch radial an den Stamm angeschweißt.
Dieser Flansch verhindert, dass der Abstand in gewünschter
Weise verringert werden kann.
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Es
ist daher die Aufgabe der vorliegenden Erfindung, einen Wärmetauscher
mit einem aus zumindest einer Kapillarrohrmatte bestehenden Kapillarrohrregister,
wobei die Kapillarrohrmatte aus Kapillarlängsrohren und
Kapillarquerrohren gebildet ist, die ein zu kühlendes und/oder
zu erwärmendes Fluid aufnehmen und für den Fluiddurchgang
netzartig miteinander verbunden sind, zu schaffen, bei dem die Verteiler
für die Zu- bzw. Abführung des Fluids nicht in
störender Weise direkt an den Rändern der Matte angeordnet
sind.
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Diese
Aufgabe wird erfindungsgemäß gelöst durch
einen Wärmetauscher mit den Merkmalen des Anspruchs 1 bzw.
einen Wärmetauscher mit den Merkmalen des Anspruchs 8.
Vorteilhafte Weiterbildungen des jeweiligen Wärmetauschers
ergeben sich aus den jeweils zugeordneten Unteransprüchen.
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Dadurch,
dass gemäß einem ersten Aspekt der vorliegenden
die Kapillarrohrmatte jeweils für die Zuführung
sowie die Abführung von Fluid zu/von den Kapillarlängs-
und Kapillarquerrohren mindestens einen Ausschnitt aufweist, in
dem eine geschlossene Kammer gebildet ist, in die mindestens ein
Kapillarlängs- und/oder Kapillarquerrohr mündet
und die außerhalb der Mattenebene mit einer Anschlussleitung für
die Zuführung des Fluids von einer Fluidquelle oder die
Abführung des Fluids zu einer Fluidsenke verbunden ist,
können die Verteiler innerhalb der Mattenfläche
angeordnet werden, so dass kein zusätzlicher Raum hierfür
außerhalb der Matte vorgesehen werden muss. Die Matte kann
somit eine vorgegebene Wärmetauscher fläche voll
ausnutzen.
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Vorzugsweise
besteht die Kapillarrohrmatte aus zwei flächig miteinander
verbundenen Kunststofffolien, die einerseits konvexe Erhebungen
und andererseits komplementäre konkave Vertiefungen zur
Bildung der Kapillarlängs- und Kapillarquerrohre aufweisen.
Die geschlossene Kammer hat dann vorteilhaft eine derartige Ausbildung,
dass der Ausschnitt in einer der Kunststofffolien besteht und die andere
der Kunststofffolien in dem dem Ausschnitt gegenüberliegenden
Bereich durchgehend ist, und weiterhin eine Abdeckung den Ausschnitt
umschließt und mit der den Ausschnitt aufweisenden Kunststofffolie
durchgehend verbunden ist, wobei die der Kunststofffolie zugewandte
Fläche der Abdeckung deren Kontur angepasst ist.
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Um
eine übermäßige Zugspannung in der nicht
ausgeschnittenen Folie zu vermeiden, sind innerhalb der Kammer an
der Abdeckung befestigte Zuganker vorgesehen, die mit den in der
Mattenebene verlaufenden, flachen Bereichen der nicht ausgeschnittenen
Kunststofffolie innerhalb der Kammer verbunden sind.
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Dadurch,
dass gemäß einem zweiten Aspekt der vorliegenden
Erfindung die Kapillarlängsrohre und die Kapillarquerrohre
jeweils unter einem Winkel gegenüber den Stirnseiten der
Kapillarrohrmatte verlaufen, dass an mindestens einer der Stirnseiten
jeweils ein Paar aus einem Kapillarlängsohr und sich mit
diesem kreuzenden Kapillarquerrohr mit einem gemeinsamen Anschlussrohr
für die Zu- oder Abführung des Fluids, die außerhalb
der Kapillarrohrmatte verläuft, verbunden ist, dass die
Anschlussrohre über Querrohre mit einer gegenüber
der Anzahl der Anschlussrohre reduzierten Anzahl miteinander verbunden
sind und die freien Enden der Querrohre jeweils in einer Öffnung
in einer Außenwand eines Sammelrohrs (13) für
die Zu- oder Abführung des Fluids münden, können
die Sammelrohre bzw. Verteiler an beliebigen Stellen außerhalb
der Matte angeordnet werden, so dass die gleichen Vorteile wie bei
dem Wärmetauscher nach dem ersten Aspekt erhalten werden.
Weiterhin können die Sammelleitungen sehr kurz ausgebildet
sein, da die Anzahl der in sie mündenden Kapillarrohre
gegenüber der Anzahl der die Matte bildenden Kapillarrohre
deutlich reduziert ist.
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Zweckmäßig
bestehen die Kapillarrohrmatte, die Anschlussrohre und die Querrohre
aus zwei flächig miteinander verbundenen Kunststofffolien,
die einerseits konvexe Erhebungen und andererseits komplementäre
konkave Vertiefungen zur Bildung der Kapillarlängs- und
Kapillarquerrohre, der Anschlussrohre sowie der Querrohre aufweisen.
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Bei
dem Wärmetauscher nach dem ersten Aspekt verlaufen die
Anschlussleitungen für die Zu- und Abführung des
Fluids innerhalb der Mattenfläche, jedoch außerhalb
der Mattenebene. Dieser Wärmetauscher ist daher nicht für
eine Konfiguration geeignet, bei der mehrere Kapillarrohrmatten
unmittelbar aufeinanderliegend verwendet werden. Hingegen ist er
beispielsweise für Kühldecken hervorragend geeignet,
bei denen die Kapillarrohrmatten nur nebeneinander, jedoch nicht übereinander
liegen.
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Die
Erfindung wird im Folgenden anhand von in den Figuren dargestellten
Ausführungsbeispielen näher erläutert.
Es zeigen:
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1.
einen Wärmetauscher mit Fluidvertei lungskammern in der
Fläche der Kapillarrohrmatte in der Draufsicht,
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2.1 die obere Folie der Kapillarrohrmatte und
die Abdeckung der in 1 gezeigten oberen Kammer im
Schnitt,
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2.2 die in 1 obere
Kammer im Schnitt vor dem Verschweißen der beiden Folien
der Kapillarrohrmatte,
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2.3 die in 1 obere
Kammer im Schnitt nach dem Verschweißen der beiden Folien der
Kapillarrohrmatte,
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2.4 einen horizontalen Schnitt durch die Kamme
nach 2.3,
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3.
einen vertikalen Schnitt durch eine Kammer mit modifizierter Konfiguration,
und
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4.
die Draufsicht auf einen Wärmetauscher mit Sammelrohren
außerhalb der Fläche der Kapillarrohrmatte.
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1 zeigt
eine Kapillarrohrmatte mit sich unter einem rechten Winkel kreuzenden
Kapillarlängsrohren 1 und Kapillarquerrohren 2,
deren Innenräume in den Kreuzungspunkten jeweils so miteinander
verbunden sind, dass in dem einen Kapillarrohr strömendes
Fluid in das andere Kapillarrohr eintreten kann. Das Innere sämtlicher
Kapillarrohre bildet somit einen zusammenhängenden Raum.
Es besteht an den Rändern der Kapillarrohrmatte keine Verbindung
des Innenraums der Kapillarrohre nach außen.
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Innerhalb
der von der Kapillarmatte eingenommenen Fläche befinden
sich zwei Kammern 3 und 4, einerseits für
die Zuführung eines Fluids in das Innere der Kapillarrohre
und andererseits für die Abführung des Fluids
aus diesen. In den Kammern 3 und 4 sind die jeweils
zu diesen hinzuführenden bzw. von diesen wegführenden
Kapillarlängs- und Querrohre unterbrochen, d. h. in der
oberen Kammer 3 zwei Längsrohre 1 und
zwei Querrohre 2 sowie in der unteren Kammer 4 drei
Längsrohre 1 und zwei Querrohre 2. Zwischen
dem Inneren der unterbrochenen Kapillarrohre und dem Inneren der
jeweiligen Kammer besteht eine Verbindung, so dass in den Kapillarrohren
befindliches Fluid in die Kammer und in der Kammer befindliches
Fluid in die Kapillarrohre eintreten kann. Die Kammern 3 und 4 sind
zusätzlich mit jeweils einem nicht gezeigten Anschluss
für die Zu- oder Abführung des Fluids von/nach
außen versehen; so ist beispielsweise die Kammer 3 über
den mit einer Zuführleitung und die Kammer 4 über
den Anschluss mit einer Abführleitung verbunden.
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Die
Lage und die Größe der Kammern ist so gewählt,
dass sich das durch die Kapillarrohrmatte strömende Fluid
möglichst gleichmäßig über diese verteilt.
Gegebenenfalls können auch mehrere kleinere Kammern an
verschiedenen Stellen der Kapillarrohrmatte jeweils für
die Zuführung und/oder Abführung des Fluids vorgesehen
sein. Die Größe und die Verteilung der Kammern
wird im Wesentlichen durch die durch die Kapillarrohrmatte hindurchgeführte
Fluidmenge und den zulässigen Druckverlust bestimmt.
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Der
Aufbau beispielsweise der Kammer 3 ist in den 2.1 bis 2.4 dargestellt.
Dabei wird davon ausgegangen, dass die Kapillarrohrmatte nicht aus
Ein zelrohren besteht, sondern aus zwei durchgehenden Kunststofffolien
besteht, von denen die eine dem Verlauf der Kapillarrohre entsprechende
Erhebungen und die andere komplementäre konkave Vertiefungen
aufweisen. Zur Herstellung der Kapillarrohrmatte werden die Folien
ganzflächig zusammengeschweißt, wobei eine Erhebung
und eine Vertiefung jeweils ein Kapillarrohr bilden. Am Rand der Matte
kann das betreffende Kapillarrohr zusammengedrückt und
durch Wärmezufuhr die zusammengedrückte Innenwand
verschweißt werden, so dass die Verbindung nach außen
unterbrochen wird.
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2.1 zeigt einen Teil nur der oberen Folie 5 mit
Erhebungen, die jeweils die obere Hälfte 1.1 der Kapillarlängsrohre 1 sowie
die obere Hälfte 2.1 der Kapillarquerrohre 2 bilden.
Im Bereich der Kammer 3 ist die Folie 5 ausgeschnitten,
wobei sich der quadratische Ausschnitt 6 über
zwei Kapillarlängsrohre 1 und senkrecht dazu über
zwei Kapillarquerrohre 2 erstreckt.
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Auf
die Folie 5 wird eine Abdeckung 7 gesetzt, deren
Seitenwände ein Quadrat bilden und den Ausschnitt 6 umgeben.
Die Unterseite der Seitenwände ist der Kontur der Folie 5 angepasst,
d. h. in den Bereichen zwischen Kapillarrohren ist sie eben und
im Bereich der Kapillarrohre mit den Erhebungen entsprechenden Vertiefungen
versehen. Die Abdeckung 7 besteht vorzugsweise aus Kunststoff
und ist mit der Folie 5 fluiddicht verschweißt.
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2.2 zeigt einen entsprechenden Teil der unteren
Folie 8 mit den Erhebungen in der Folie 5 entsprechenden
Vertiefungen, die jeweils die untere Hälfte 1.2 der
Kapillarlängsrohre 1 sowie die untere Hälfte 2.2 der
Kapillarquerrohre 2 bilden. Die untere Folie 8 ist
durchgehend, d. h. ohne einen dem Ausschnitt 6 in der oberen
Folie 5 entsprechenden Ausschnitt. Wenn daher die untere
Folie 8 gemäß 2.2 an
die obere Folie 5 angelegt und verschweißt wird,
werden nicht nur die Kapillarlängs- und -querrohre 1, 2 gebildet,
sondern auch die Kammern 3 und 4 werden von unten
geschlossen.
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2.3 zeigt die geschlossene Kammer 3 nach
dem Verschweißen der Folien 5 und 8.
Da innerhalb der Kammer 3 die obere Folie 5 ausgeschnitten
ist, besteht eine Verbindung zwischen dem inneren der Kammer 3 und
dem Inneren der in die Kammer mündenden Kapillarlängs-
und -querrohre. Da die Abdeckung 7 zusätzlich
mit einem nicht dargestellten Anschluss für die Verbindung
mit einer Fluidquelle oder Fluidsenke versehen ist, kann über
die Kammer 3 die Kapillarrohrmatte mit Fluid gespeist oder
Fluid aus dieser abgezogen werden. Die Ausbildung der Anschlüsse
kann sehr vielfältig sein; sie können in der Seitenwand
oder der Decke der Kammer 3 angeordnet sein.
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In 2.3 sind außerhalb des Bereichs der Abdeckung 7 die
zwischen den sich kreuzenden Kapillarlängs- und -querrohren 1, 2 der
Matte liegenden ebenen Bereiche der Folien 5 und 8 ausgeschnitten, so
dass nur noch das Rohrnetz verbleibt. Hierdurch kann das Gewicht
der Kapillarrohrmatte reduziert werden und es wird eine Materialersparnis
erzielt.
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Die
Folien 5 und 8 haben eine Stärke von
nur 0,2 bis 0,3 mm. Die aus den halbkreisförmigen Erhebungen
und Vertiefungen gebildeten Kapillarrohre haben einen Innendurchmesser
von z. B. 1,0 mm. Die in der Folie auftretende Zugspannung ist proportional
zur Foliendicke, dem Innendurchmesser und dem Innendruck. Die Fo liendicke
ist beispielsweise so ausgelegt, dass sie bei einem Innendruck von
10 bar die für das Folienmaterial, das üblicherweise
Polypropylen ist, zugelassene Maximalspannung nicht überschritten
wird. Dies gilt dann für den jeweiligen Innendurchmesser
der Kapillarrohre; wird demgegenüber der Innendurchmesser
verdoppelt, muss auch die Foliendicke verdoppelt werden, damit die Zugspannung
gleich bleibt.
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Der
Ausschnitt in der Folie 5 im Bereich der Kammern bewirkt
faktisch eine Vergrößerung des Innendurchmessers
bei der Folie 8 auf den Innenabstand von zwei gegenüberliegenden
Seitenwänden der Abdeckung 7. Dies hat eine entsprechende
Erhöhung der Zugspannung in der Folie 8 zur Folge.
Demgemäß müsste die Folie 8 im
Bereich der Kammern entsprechend verdickt werden. Da dies fertigungstechnisch
zu erheblichen Schwierigkeiten führen würde, könnte
man die Folie 8 über die gesamte Länge
entsprechend dicker ausbilden, was jedoch zu einem stark erhöhten
Materialaufwand führt.
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Aus
diesem Grund weist die Abdeckung 7 im Innern abhängig
von ihrer Größe mindestens einen Zuganker 9 auf,
dessen oberes Ende in der Abdeckung 7 fixiert ist und dessen
unteres Ende, das um die Stärke der Folie 5 über
die Seitenwände der Abdeckung 7 hinaus nach unten
vorsteht, mit der Folie 8 verschweißt wird. Der
Zuganker 9 ist daher vorzugsweise einstückig mit
der Abdeckung 7 ausgebildet und besteht aus demselben Material
wie diese.
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Die
Draufsicht auf einen horizontalen Schnitt durch die Kammer gemäß 2.4 zeigt, dass der Zuganker 9 einen
Querschnitt hat, der dem ebenen Bereich der Folie 8 entspricht,
der von zwei benachbarten unteren Hälften 1.2 der
Kapillarlängsrohre 1 und zwei benach barten unteren
Hälften 2.2 der Kapillarquerrohre 2 umgrenzt
ist. Dieser ebene Bereich ist somit vollflächig mit dem
Zuganker 9 verbunden. Die Anzahl der Zuganker 9 richtet
sich nach der Größe der jeweiligen Kammer, d.
h. der Anzahl der von der Abdeckung 7 umschlossenen ebenen
Bereiche der Folie 8. Die Kammer 4 in 1 weist
dementsprechend zwei Zuganker 9 auf.
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Die
Zuganker 9 haben die Wirkung, dass die Zugspannung in der
Folie 8 im Bereich der Kammern nicht ansteigt und dass
ein Ausbeulen der Folie 8 durch den Fluiddruck im Innern
der Kammern verhindert wird.
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Wird
die Kapillarrohrmatte in der Weise hergestellt, dass zunächst
die Abdeckung 7 und der Zuganker 9 mit der oberen
Folie 5 verschweißt werden und erst dann der Ausschnitt 6 hergestellt
wird, dann werden nur die entsprechenden Kapillarlängs- und
-querrohre 1, 2 ausgeschnitten, während
der zwischen den ausgeschnittenen Rohren liegende ebene Teil der
Folie 5 unter dem Zuganker 9 verbleibt und nachfolgend
mit der unteren Folie 8 verschweißt wird. Die
untere Fläche des Zugankers 9 liegt dann in einer Ebene
mit den unteren Stirnflächen der Seitenwände der
Abdeckung 7.
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Das
obere Ende der Zuganker 9 kann, wie die 2.1 bis 2.3 zeigen,
an der Decke der Abdeckung 7, oder, wie 3 zeigt,
an einem von gegenüberliegenden Seitenwänden getragenen
Quersteg 10 befestigt sein. Der Quersteg 10 darf
jedoch nicht die Strömung des Fluids zwischen Kapillarrohren
und der Anschlussleitung behindern.
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Die
Ausführungsform nach 4 kann vorteilhaft
sein, wenn es aus Platzgründen nicht sinnvoll ist, die
aus der Mattenebene herausragenden Abdeckungen sowie die innerhalb
der Mattenfläche, jedoch ebenfalls außerhalb der
Mattenebene verlaufenden Anschlussleitungen für das Fluid
zu verwenden. Die ist beispielsweise der Fall, wenn die Matten in
Luftwärmetauschern eingesetzt werden, bei denen mehrere
Matten dicht hintereinander angeordnet sind.
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Es
wird hier eine Matte verwendet, bei der die sich kreuzenden Kapillarrohre
nicht parallel oder senkrecht, sondern jeweils um 45° geneigt
zu den Seiten der Matte verlaufen. Zu deren Unterscheidung werden
die von unten links nach oben rechts verlaufenden Rohre als Kapillarlängsrohre 1 und
die von unten rechts nach oben links verlaufenden Rohre als Kapillarquerrohre 2 bezeichnet.
die Kapillarlängsrohre und die Kapillarquerrohre können
jedoch auch unter anderen Winkeln als 45° gegenüber
den Seiten der Matte verlaufen.
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Die
sich kreuzenden Kapillarrohre sind an den Längsseiten der
Matte geschlossen. An den Stirnseiten sind die beiden sich jeweils
kreuzenden Kapillarrohre unverschlossen und werden als ein gemeinsames
Anschlussrohr 11 aus der Mattenfläche herausgeführt.
Die Anzahl der Anschlussrohre 11 auf jeder Stirnseite ist
somit gegenüber der Anzahl der die Matte bildenden Kapillarrohre,
d. h. der Kapillarlängsrohre 1 und der Kapillarquerrohre 2,
auf die Hälfte reduziert.
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Die
Anschlussrohre 11 wiederum sind über Querrohre 12 in
der für den jeweiligen Anwendungsfall günstigsten
Weise miteinander verbunden, mit dem Ziel, die Anzahl der Rohre
weiter zu verringern. So zeigt das in 4 dargestellte
Beispiel vierzig Mattenrohre 1, 2, zwanzig Anschlussrohre 11 und schließlich
fünf Querrohre 12.
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Die
freien Enden der Querrohre 12 werden so geführt,
dass sie parallel zueinander verlaufen und in möglichst
engem gegenseitigem Abstand in Durchgangslöchern in der
Wand eines Sammelrohrs 13 münden. Der Abstand
kann dadurch sehr gering gehalten werden, dass die Rohrenden in
die Durchgangslöcher gesteckt werden und dann die Rohrenden
innerhalb der Durchgangslöcher mit deren Wand verschweißt
werden. Die Durchgangslöcher für eine Kapillarrohrmatte
sind in Umfangsrichtung des Sammelrohrs 13 nebeneinander
angeordnet, und die Durchgangslöcher der für die
mehreren hintereinander liegenden Kapillarrohrmatten sind in Längsrichtung
des Sammelrohrs 13 hintereinander angeordnet. Das Sammelrohr 13 auf
der einen Stirnseite der Kapillarrohrmatten dient zur Zuführung
des Fluids zu diesem, und das Sammelrohr 13 auf der anderen Stirnseite
der Kapillarrohrmatten dient zur Abführung des Fluids von
diesen.
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Die
Gesamtanordnung aus den Kapillarlängs- und -querrohren 1, 2,
den Anschlussrohren 11 und den Querrohren 12 kann
wie in den 2.1 bis 2.4 für
die Kapillarrohrmatte nach 1 aus zwei
miteinander verschweißten Kunststofffolien bestehen. Dabei
ist es insbesondere aus fertigungstechnischen Gründen vorteilhaft,
wenn die Kapillarlängs- und -querrohre 1, 2,
die Anschlussrohre 11 und die Querrohre 12 denselben
Innendurchmesser haben. Die Strömungsgeschwindigkeit des
Fluids in diesen Rohren ist dann entsprechend dem Verhältnis ihrer
Anzahl unterschiedlich.
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Um
die freien Enden der Querrohre 12 in die Durchgangslöcher
im Sammelrohr 13 stecken zu können, müssen
die ebenen Folienbereiche zwischen diesen enden, soweit wie diese
in die Durchgangslöcher eingesetzt werden, ausgeschnitten
sein.
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ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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Zitierte Patentliteratur
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