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DE102009007223B3 - Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken - Google Patents

Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken Download PDF

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DE102009007223B3
DE102009007223B3 DE200910007223 DE102009007223A DE102009007223B3 DE 102009007223 B3 DE102009007223 B3 DE 102009007223B3 DE 200910007223 DE200910007223 DE 200910007223 DE 102009007223 A DE102009007223 A DE 102009007223A DE 102009007223 B3 DE102009007223 B3 DE 102009007223B3
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Abstract

Eine Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises 1 von Bahnstrecken sieht einen auf dem Gleis verfahrbaren Arbeitswagen 3 vor. An diesem Arbeitswagen 3 ist an einem seitlich auskragenden Ausleger 5 ein Arbeitswerkzeug 2 angeordnet. Um Hindernisse 6 umgehen zu können, sind zwei Werkzeughalter 6, 6' für das Arbeitswerkzeug 2 vorgesehen, welche unabhängig voneinander am Arbeitswerkzeug 2 befestigbar und von diesem lösbar sind. In Fahrtrichtung gesehen definieren die beiden Werkzeughalter 6, 6' zwischen sich einen beabstandeten Zwischenraum. In der gelösten Stellung können die Werkzeughalter 6, 6' aus dem Bereich des Hindernisses 7 herausbewegt werden.

Description

  • Die Erfindung betrifft eine Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1.
  • Bei Bahnstrecken kann es vorkommen, daß außerhalb des Bereiches des Gleises, also seitlich der Gleisstrecke Arbeiten durchgeführt werden müssen. Hierzu dient ein auf dem Gleis verfahrbarer Arbeitswagen. An diesem ist an einem auskragenden Ausleger derart ein Arbeitswerkzeug angeordnet, daß dieses Arbeitswerkzeug seitlich der Bahnstrecke entsprechende Arbeiten durchführen kann. Bei diesen Arbeitswerkzeugen kann es sich um Bohrer, Fräser, Meißel, Verdichtungsgeräte, Spüleinrichtungen für Rohrleitungen etc. handeln.
  • Oftmals können sich aber im Wirkungsbereich des Auslegers bzw. des Arbeitswerkzeugs streckenbedingt Bauhindernisse befinden. Diese Hindernisse können Masten, Schilder oder anderweitige Konstruktionen sein. Das Problem besteht darin, daß diese Hindernisse umgangen werden müssen. Dieses Ausweichen am Hindernis bedeutet jedoch eine zeitaufwendige Unterbrechung der Arbeiten.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, die Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken der angegebenen Art derart weiterzuentwickeln, daß Hindernisse nur minimal den Arbeitsablauf verlangsamen.
  • Die technische Lösung ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.
  • Dadurch ist eine Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken geschaffen, deren Arbeitsablauf bei Auftreten eines Hindernisses nur minimal verlangsamt wird. Die Grundidee der Erfindung liegt in einem speziell ausgebildeten Ausleger zur Umfahrung des Hindernisses. Dabei sind zwei unabhängige Werkzeughalter vorgesehen, welche beim Auftreten des Hindernisses alternativ das Arbeitswerkzeug halten können. Die beiden Werkzeughalter können dabei selbstverständlich auch durch eine Werkzeughaltergruppe gebildet werden. Entscheidend ist, daß die beiden Werkzeughaltergruppen – wiederum – voneinander unabhängig betätigbar sind und jede Gruppe für sich das Arbeitswerkzeug halten kann. Die Werkzeugwechseleinrichtung kann dabei teilautomatisch oder vollautomatisch arbeiten. Vom Arbeitsablauf her wird zunächst derjenige Werkzeughalter deaktiviert, d. h. entkoppelt, welcher dem Hindernis gewissermaßen im Weg ist. Dadurch wird aber die Haltefunktion des Arbeitswerkzeugs nicht beeinträchtigt. Denn das Arbeitswerkzeug wird durch den anderen Werkzeughalter gehalten. Nachdem der Arbeitswagen ein Stück weiter gefahren ist und der erste Werkzeughalter das Hindernis passiert hat, kann dieser Werkzeughalter wieder mit dem Arbeitswerkzeug gekoppelt werden. Wenn dann anschließend der in Fahrtrichtung gesehen hintere, zweite Werkzeughalter für das Hindernis im Weg ist, wird dieser zweite Werkzeughalter vom Arbeitswerkzeug entkoppelt. Dadurch kann der Arbeitswagen weiterfahren und das Hindernis vollständig passieren. Schließlich wird der zweite Werkzeughalter wieder mit dem Arbeitswerkzeug verbunden. Dies bedeutet, daß das Arbeitswerkzeug auch während des Passierens des Hindernisses immer seine Längsposition parallel zum Gleis beibehält und seine Arbeiten vollrichten kann. Somit wird der Arbeitstakt durch das Hindernis nicht oder nur minimal verlangsamt. Dadurch können Bauhindernisse im Baustellenbereich neben Gleisen mit gleisgebundenen Arbeitswerkzeugen umgangen werden. Bauhindernisse wie Masten oder dgl. stellen somit keine Unterbrechung der Arbeiten dar. Ein Arbeiten – vom Gleis aus gesehen – hinter dem Gleis kann linienförmig durchgeführt werden, beispielsweise das Ausheben eines Grabens. Dabei ist das Arbeitswerkzeug auch dann voll funktionstüchtig, wenn es nur von einem Werkzeughalter gehalten wird.
  • Vorzugsweise sind gemäß der Weiterbildung in Anspruch 2 die Werkzeughalter verschwenkbar. Dies bedeutet, daß zum Passieren eines Hindernisses die entkoppelten Werkzeughalter einfach weggeschwenkt werden. Die Schwenkachse kann dabei sowohl horizontal als auch vertikal sein. Diese verschwenkbaren Werkzeughalter fungieren dabei gleichzeitig auch als Auslegerbestandteil.
  • Alternativ zur Verschwenkbarkeit der Werkzeughalter können diese gemäß der Weiterbildung in Anspruch 3 auch teleskopierbar sein.
  • Vorzugsweise sind gemäß der Weiterbildung in Anspruch 4 die beiden Werkzeughalter am Ausleger angeordnet. Dies bedeutet, daß sich am vorderen Ende dieses Auslegers die beiden Werkzeughalter befinden. Dies stellt eine technisch einfache Konstruktion dar. Die Werkzeughalter dienen somit gleichermaßen als Ausleger und stellen die bauliche Fortsetzung des eigentlichen Auslegers dar.
  • Alternativ können gemäß der Weiterbildung in Anspruch 5 auch zwei Ausleger vorgesehen sein, welche in Verfahrrichtung des Arbeitswagens gesehen hintereinander, also mit einem Zwischenraum dazwischen angeordnet sind. Dies bedeutet, daß diese beiden Ausleger zugleich als Werkzeughalter dienen.
  • Vorzugsweise sind die Ausleger gemäß der Weiterbildung in Anspruch 6 entweder starr oder aber teleskopierbar. Dies bedeutet, daß der seitliche Abstand des Arbeitswerkzeugs bezüglich des Arbeitswagens bzw. des Gleises durch die Teleskopierbarkeit einfach eingestellt werden kann.
  • Schließlich schlägt die Weiterbildung gemäß Anspruch 7 vor, daß das Arbeitswerkzeug gegen ein anderes Arbeitswerkzeug auswechselbar ist. Hier kann es sich um eine teilautomatische oder vollautomatische Werkzeugwechseleinrichtung bei schweren Gleisbaumaschinen handeln. So kann es vorkommen, daß ein Arbeitswerkzeug, welches am Ausleger angeordnet ist, gewechselt werden muß, beispielsweise eine große Fräse gegen eine kleine Fräse oder eine Fräse gegen eine Bohreinheit. Zu diesem Zweck ist die Auslegeeinrichtung für einen schnellen Wechsel des Arbeitswerkzeuges als Schnellwechseleinrichtung ausgebildet. Dadurch kann ein Werkzeugwechsel schnell und einfach stattfinden. Somit kann der Ausleger jegliche Arbeitsgeräte oder andere Werkzeuge aufnehmen und vor Ort zum Einsatz bringen.
  • Ein Ausführungsbeispiel einer erfindungsgemäßen Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises von Bahnstrecken wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben. In diesen zeigt:
  • 1 eine Seitenansicht eines auf einem Gleis verfahrbaren Arbeitswagens mit einem Arbeitswerkzeug in Form einer Fräseinrichtung zum Ausheben eines zum Gleis parallelen Grabens;
  • 2 einen Schnitt entlang der Linie A-A in 1;
  • 3 eine Draufsicht auf die Vorrichtung in 1;
  • 4 den Funktionsablauf beim Umfahren eines Hindernisses entsprechend der Darstellung in 3 in insgesamt 7 Schritten.
  • Neben dem Gleis 1 einer Bahnstrecke sollen mittels eines Arbeitswerkzeugs 2 Arbeiten durchgeführt werden. Diese Arbeiten sollen dabei von einem Arbeitswagen 3 aus durchgeführt werden, welcher auf dem Gleis 1 verfahrbar ist. Im konkreten Beispiel soll mittels des Arbeitswerkzeugs 2 ein Graben 4 ausgehoben werden. Das Arbeitswerkzeug 2 ist dabei als Fräseinrichtung mit einem umlaufenden Band ausgebildet, auf welchem sich Fräselemente befinden.
  • Das erfindungsgemäße Prinzip ist dabei jedoch nicht auf ein derartiges Arbeitswerkzeug 2 in Form einer Fräseinrichtung beschränkt. Stattdessen können als Arbeitswerkzeuge 2 auch Bohrer, Meißel, Verdichtungsgeräte, Spüleinrichtungen für Rohrleitungen etc. vorgesehen sein.
  • Das Arbeitswerkzeug 2 ist an einem seitlich auskragenden, teleskopierbaren Ausleger 5 des Arbeitswagens 3 angeordnet. Die mechanische sowie steuerungsmäßige Verbindung zwischen dem Ausleger 5 und dem Arbeitswerkzeug 2 erfolgt über zwei Werkzeughalter 6, 6', welche in Verfahrrichtung des Arbeitswagens 3 gesehen mit Abstand hintereinander angeordnet sind (und demgemäß einen Zwischenraum zwischen sich definieren). Die beiden Werkzeughalter 6, 6' sind dabei funktionstechnisch gleich ausgebildet, d. h. die beiden Werkzeughalter 6, 6' können gemeinsam, vor allem aber auch jeweils einzeln das Arbeitswerkzeug 2 halten und steuerungstechnisch bedienen. Sinn und Zweck dieser beiden Werkzeughalter 6, 6' ist, daß damit Hindernisse 7 keine Rolle spielen, welche sich im Verfahrweg befinden. Dies bedeutet, daß trotz Vorwärtsbewegung des Arbeitswagens 3 bzw. des Arbeitswerkzeugs 2 die Arbeiten weitergeführt werden können, ohne daß das Arbeitswerkzeug 2 aus seiner Arbeitsposition entfernt werden muß.
  • Die grundsätzliche Funktionsweise der beiden Werkzeughalter 6, 6' ist in 3 dargestellt. Das Grundprinzip der beiden Werkzeughalter 6, 6' besteht darin, daß sie jeweils um eine vertikale Achse verschwenkt werden könne. Jeder der beiden Werkzeughalter 6, 6' ist dabei in der Lage, das Arbeitswerkzeug 2 – nach wie vor – zu halten und zu betätigen.
  • Die Funktionsweise ist unter Bezugnahme auf 4 wie folgt:
    Der Arbeitswagen 3 befindet sich in einer Vorwärtsbewegung und soll mittels seines Arbeitswerkzeugs 2 in Form einer Fräseinrichtung einen zum Gleis 1 parallelen Graben 4 schaffen. Das Aushubmaterial 8 wird mittels eines Förderbandes 9 auf einen Arbeitswagen, welcher sich auf dem gleichen Gleis 1 befindet oder aber auch auf einem Nachbargleis abgeworfen.
  • Im Schritt 1 in 4 ist angedeutet, daß der Arbeitswagen 3 auf das Hindernis 7 zufährt. Der in Fahrtrichtung gesehene vordere Werkzeughalter 6 wird zum Gleis 1 hin nach innen verschwenkt, so daß er das Hindernis 7 passieren kann (Schritt 2). Gehalten wird das Arbeitswerkzeug 2 durch den in Fahrtrichtung gesehenen hinteren Werkzeughalter 6'.
  • Sobald sich das Hindernis 7 zwischen den beiden Werkzeughaltern 6, 6' befindet, wird der vordere Werkzeughalter 6 wieder zurückgeschwenkt und mit dem Arbeitswerkzeug 2 gekoppelt (Schritt 3).
  • Da jetzt das Hindernis 7 auf den hinteren Werkzeughalter 6' zuläuft, wird dieser zum Gleis 1 hin nach innen verschwenkt (Schritt 4). Dabei hält der vordere Werkzeughalter 6 das Arbeitswerkzeug 2 alleine.
  • Das Hindernis kann somit den hinteren Werkzeughalter 6' voll passieren (Schritt 5). Nach vollständigem Passieren schwenkt der hintere Werkzeughalter 6' wieder nach außen (Schritt 6) und kann schließlich wieder mit dem Arbeitswerkzeug 2 koppeln (Schritt 7). Dadurch befindet sich das Arbeitswerkzeug 2 wieder in seiner Normalstellung, bei welcher beide Werkzeughalter 6, 6' mit dem Arbeitswerkzeug 2 gekoppelt sind.
  • Der Vorgang wiederholt sich dann, wenn der Arbeitswagen 3 auf ein neues Hindernis 7 zuläuft.
  • 1
    Gleis
    2
    Arbeitswerkzeug
    3
    Arbeitswagen
    4
    Graben
    5
    Ausleger
    6, 6'
    Werkzeughalter
    7
    Hindernis
    8
    Aushubmaterial
    9
    Förderband

Claims (7)

  1. Vorrichtung zur Durchführung von Arbeiten außerhalb des Bereiches eines Gleises (1) von Bahnstrecken, mit einem auf dem Gleis (1) verfahrbaren Arbeitswagen (3) sowie mit einem an einem im wesentlichen quer zur Fahrtrichtung des Arbeitswagens (3) auskragenden Ausleger (5) angeordneten Arbeitswerkzeug (2), dadurch gekennzeichnet, daß zwei Werkzeughalter (6, 6') für das Arbeitswerkzeug (2) vorgesehen sind, welche unabhängig voneinander am Arbeitswerkzeug (2) befestigbar sowie vom Arbeitswerkzeug (2) lösbar sind, welche in Fahrtrichtung des Arbeitswagens (3) gesehen zwischen sich einen beabstandeten Zwischenraum definieren und welche in der von dem Arbeitswerkzeug (2) gelösten Stellung aus dem Bereich eines Hindernisses (7) herausbewegbar sind.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeughalter (6, 6') verschwenkbar sind.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, daß die Werkzeughalter (6, 6') teleskopierbar sind.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß die beiden Werkzeughalter (6, 6') am Ausleger (5) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, daß zwei am Arbeitswagen (3) angeordnete Ausleger (5) vorgesehen sind, welche zugleich als Werkzeughalter (6, 6') dienen.
  6. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß der Ausleger (5) starr oder teleskopierbar ist.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, daß das Arbeitswerkzeug (2) gegen ein anderes Arbeitswerkzeug auswechselbar ist.
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