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Die
Erfindung betrifft ein Verfahren zum Verlegen von U-förmigen Kanalelementen
neben dem Gleis einer Bahnstrecke nach dem Oberbegriff des Anspruchs
1.
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Neben
den Gleisen von Bahnstrecken ist oftmals eine Verlegung von Kabeln
notwendig. Diese dienen der Elektrifizierung der Strecke. Denn durch diese
Kabelleitungen werden Weichen, Bahnübergänge, signaltechnische Anlagen
oder aber auch andere Einrichtungen jeglicher Art elektrisch betrieben.
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Zum
Verlegen der Kabel dienen U-förmige Kanalelemente,
in welchen die Kabel verlaufen sollen. Die zu verlegenden U-förmigen Kanalelemente werden
hierbei im Regelfall als standartisierte Baugrößen verbaut. Sie sind in den
Materialien Beton oder Kunststoff erhältlich. Üblicherweise haben sie eine
Länge von
0,5 bis 1,0 m. Der Einbau dieser U-förmigen Kanalelemente erfolgt
dabei in einem festzulegenden Abstand seitlich des Gleises. Die U-förmigen Kanalelemente werden
hierbei im Erdreich so eingegraben, daß deren Oberkante vorzugsweise
bündig
mit dem Erdreich abschließt
oder aber etwas aus dem Erdreich herausragt.
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Zum
Verlegen der U-förmigen
Kanalelemente wird zunächst
ein Graben ausgehoben. Hierzu dienen bekannte Aushubgeräte wie Bagger
oder dgl., welche den Aushub bewerkstelligen. Nach dem Aushub wird
zunächst
vor dem Einsetzen der U-förmigen Kanalelemente
ein Split-Sand-Gemisch oder ein Einkornbeton eingebaut. Dies erfolgt
in der Regel mit einer Stärke
von 5 bis 10 cm. Anschließend
werden dann in einem weiteren Arbeitsgang die U-förmigen Kanalelemente
zum Einbauort verfahren und auf der zuvor eingebauten Auflage eingebaut.
Zum Schluß wird
das Erdreich in einem weiteren Arbeitsgang wieder seitlich am U-förmigen Kanal
eingebaut und planiert und verdichtet.
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Es
sind somit eine Mehrzahl von einzelnen Arbeitsschritten erforderlich,
um die U-förmigen
Kanalelemente zu verlegen. Dies bedeutet, daß das Verlegen der U-förmigen Kanalelemente
taktweise erfolgt und demgemäß entsprechend
langsam ist.
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Davon
ausgehend liegt der Erfindung daher die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren
zum Verlegen von U-förmigen
Kanalelementen neben dem Gleis einer Bahnstrecke zum anschließenden Verlegen
von Kabeln mit einer wesentlich höheren Leistung im Vergleich
zu den bisherigen Einbauweisen zu schaffen.
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Die
technische Lösung
ist gekennzeichnet durch die Merkmale im Kennzeichen des Anspruchs 1.
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Dadurch
ist ein Verfahren zum Verlegen von U-förmigen Kanalelementen neben
dem Gleis einer Bahnstrecke zum anschließenden Verlegen von Kabeln
geschaffen, dessen Leistung wesentlich höher ist als die bisherigen
Einbauweisen. Die Grundidee des erfindungsgemäßen Verfahrens liegt in einer
Kanalverlegemaschine bestehend aus einem oder mehreren Arbeitswagen,
welche sich kontinuierlich vorwärtsbewegen
und welche alle Arbeiten zum Verlegen der U-förmigen Kanalelemente voll-
oder teilautomatisch durchführen.
Durch diese kontinuierliche Arbeitsweise wird die Arbeitsleistung
im Vergleich zu den bekannten taktweisen Arbeitstechniken erheblich
erhöht.
Die Grundidee liegt somit in einer schienengebundenen, eigenständigen Maschine,
die spezielle Arbeitswagen für
spezielle Arbeitsabschnitte besitzt. So wird zunächst der Aushub durchgeführt, anschließend wird
der Split oder dgl. eingebaut und schließlich werden die U-förmigen Kanalelemente
in den Graben eingesetzt. Dies bedeutet ein Maximum an automatischer
Ausführung
aller Arbeitsschritte. Die Maschine ist dabei derart ausgelegt,
daß sämtliche
gängigen
standartisierten U-förmigen
Kanalelemente eingebaut werden können.
Es ist aber auch grundsätzlich
denkbar, daß Sonderformen
von U-förmigen
Kanalelementen mit größeren Einzellängen eingebaut
werden können.
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Die
Grundidee der Weiterbildung gemäß Anspruch
2 liegt in der Verwendung einer entsprechenden Grabenaushebeinrichtung
in einem gleisgebundenen bzw. gleisgeführten, kontinuierlichen Verfahren
zum Ausheben eines zu einem Gleis parallelen Grabens einer Bahnstrecke.
Die Aushubeinrichtung führt
den Aushub des U-förmigen
Grabens so genau und kontinuierlich durch, daß keine separaten Verfüllarbeiten
mehr erforderlich sind. Bei der Verwendung einer Fräseinrichtung
entspricht dabei vorzugsweise die Breite des Grabens exakt dem auszuhebenden Kanal.
Dieses Ausheben des Grabens erfolgt während des Ablaufs der Maschinentätigkeit
kontinuierlich. Der Vorteil liegt in einer kontinuierlichen Arbeitsweise
mit dadurch verbundenen hohen Leistungsansätzen in einem einzigen Arbeitsgang.
Der Aushub erfolgt dabei mittels einer entsprechenden Aushubeinrichtung
sowohl in Erdschichten als auch optional in Gesteinsschichten, je
nach Bedarf und Anforderung der örtlichen
Gegebenheiten. Somit ist ein kontinuierliches Ausführen aller
Arbeitsschritte in einem Durchgang und auch bei großen Entfernungen
zum Gleis außerhalb
des Gleisbereiches gewährleistet. Die
technische Realisierung sieht somit vor, daß es sich um ein kontinuierliches
Aushubverfahren des Grabens handelt. Dies bedeutet, daß der Arbeitswagen
auf dem Gleis kontinuierlich fährt
und daß auf diesem
Arbeitswagen eine entsprechende Aushubeinrichtung angeordnet ist,
welche während
der Vorwärtsbewegung
des Arbeitswagens synchron den Graben aushebt und das Aushubmaterial
sofort dem Arbeitswagen oder einem vor- oder nachgeschalteten anderen
Arbeitswagen oder einem Arbeitswagen auf einem Parallelgleis zuführt. Somit
ist eine schienengebundene Aushubeinrichtung in Form einer eigenständigen,
schweren Maschine auf dem Arbeitswagen geschaffen, welche einen
kontinuierlichen Aushub insbesondere mittels einer Fräse in große Tiefen
von mehreren Metern sowie mit großen Entfernungen zur Gleisachse
von mehreren Metern gewährleistet.
Das Aushubmaterial wird dabei direkt im Anschluß an den Aushub in einem kontinuierlichen Arbeitsgang
für die
Entsorgung verladen. Das Aushubmaterial kann dabei mittels eines
Förderbands
zu herkömmlichen
vorgeschalteten oder nachgeschalteten oder auf einem Nachbargleis
befindlichen Bahnwagen transportiert werden.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung schlägt
gemäß Anspruch
3 vor, daß das
Aushubmaterial durch die Aushubeinrichtung abgefräst wird.
Es handelt sich somit um eine gleisgeführte bzw. gleisgebundene Grabenfräse. Das
Abfräsen
hat den Vorteil, daß dadurch
ein kontinuierliches Arbeitsfluß im
Sinne der kontinuierlichen Vorwärtsbewegung
des Arbeitswagens gewährleistet
ist.
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Die
technische Realisierung der Grabenfräse sieht gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 4 vor, daß als
Fräseinrichtung
ein endlos umlaufendes Band oder eine endlos umlaufende Kette oder
dgl. verwendet wird, welche mit Fräselementen bestückt ist.
Der Vorteil einer derartigen Fräseinrichtung
besteht darin, daß ein
kontinuierlicher Aushub bis in großen Tiefen von mehreren Metern
sowie mit großen
seitlichen Entfernungen zum Gleis von mehreren Metern möglich ist.
Dabei ist die Fräseinrichtung
vorzugsweise auswechselbar. Durch unterschiedlich breite Fräseinrichtungen
können
somit auf einfache Weise unterschiedlich breite Gräben ausgehoben werden.
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Dabei
entspricht gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 5 die Breite der Fräseinrichtung
vorzugsweise der Breite des auszuhebenden Grabens. Dies bedeutet,
daß in
einem einzigen Arbeitsgang mit einem einzigen Vorwärtstrieb
der Fräseinrichtung
der Graben entsprechend den geforderten Dimensionierungen ausgehoben
werden kann.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung schlägt
gemäß Anspruch
6 vor, daß die
Aushubeinrichtung an einem quer zur Bewegungsrichtung des Arbeitswagens
teleskopierbaren Ausleger angeordnet ist. Dieser auskragendes Ausleger,
an dessen Ende sich die Aushubeinrichtung, insbesondere die Fräseinrichtung
befindet, hat den Vorteil, daß große Entfernungen
zwischen dem Gleis und dem auszuhebenden Graben überbrückt werden können, und
zwar Entfernungen von mehreren Metern. Die Fräseinrichtung kann dabei schwenkbar
sein, um dadurch Hindernisse beispielsweise in Form von Masten umfahren
zu können.
Die stabile Führung
der Aushubeinrichtung wird durch die Kompaktbauweise des Arbeitswagens mit
dem entsprechenden Aufbau für
die Aushubeinrichtung erreicht. Das Gewicht der vorbeschriebenen Einheit
dient dabei dazu, dem Kippmoment der auskragenden Aushubeinrichtung
entgegenzuwirken. Das Gewicht kann hierbei auch optional variabel
gewählt
werden, indem beispielsweise der Arbeitswagen mit Zusatzgewichten
ausgerüstet
wird. Somit ist ein kontinuierliches Ausführen sämtlicher Arbeitsschritte in
einem Durchgang auch bei großer
zeitlicher Entfernung zum Gleis gewährleistet.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
7 hat den Vorteil, daß auf
technisch einfache Weise sehr große Tiefen von mehreren Metern
ausgehoben werden können.
Außerdem
ist eine Möglichkeit
zum Umfahren von Hindernissen geschaffen. Somit können die
Teleskoparme die Fräseinrichtung
in ihrer geforderten Lage hinsichtlich Höhe und Richtung sowie hinsichtlich
der Neigung durch eine entsprechende Verschwenkbewegung halten.
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Die
Auswechselbarkeit der Aushubeinrichtung am Arbeitswagen gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 8 hat den Vorteil, daß entsprechend den variablen
Baustellenanforderungsprofilen entsprechende Aushubeinrichtungen
eingesetzt werden können.
Die Auswechselbarkeit hat aber auch den Vorteil, daß andere
Werkzeuge als Aushubeinrichtungen als optionale Zusatzlösung angebaut
werden können,
beispielsweise Bohrgeräte
oder Verdichtgeräge
oder sonstige Werkzeuge jeglicher Art.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
9 hat den Vorteil, daß die
Positionierung der Aushubeinrichtung, insbesondere der Fräseinrichtung
automatisch hinsichtlich Höhe
und Seitenlage sowie hinsichtlich der Neigung automatisch reguliert
wird, ohne daß die
Grabenmaße
von Hand vermessen werden müssen.
So kann die automatische Neigungsregulierung der Frä seinrichtung
beispielsweise über
Lasersteuerung in Abhängigkeit
von der Tiefe sowie Breite des auszuhebenden Grabens erfolgen. Somit
kann die komplette Vorrichtung die Arbeitsabläufe teilautomatisch oder vollautomatisch
insbesondere mittels einer Lasersteuerung steuern.
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Das
Zuführen
des Aushubmaterials zum Arbeitswagen kann gemäß der Weiterbildung in Anspruch
10 mittels eines Förderbandes
erfolgen. Somit ist die gleisgebundene bzw. gleisgeführte Aushubeinrichtung
insbesondere in Form einer Grabenfräse mit einer Förderbandtechnik
dahingehend kombiniert, daß eine
direkte Abförderung
des Aushubmaterials auf ein angeschlossenes Förderband im kontinuierlichen
Arbeitsgang erfolgt.
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Vorzugsweise
ist dabei gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 11 das Förderband
um eine vertikale Achse verschwenkbar. Auf diese Weise kann das
Aushubmaterial sowohl auf Bahnwagen vor Kopf oder aber auch auf
ein Nachbargleisfahrzeug oder einen Straßenlastkraftwagen verladen
werden.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
12 sieht einen Bunkerwagen für
das Splitmaterial vor. Die Förderwagen
geben dabei das Fördermaterial
aus dem Bunkerwagen auf Förderbänder ab.
Dabei können bei
Bedarf mehrere Bunkerwagen in Reihe gekoppelt werden, um genügend Splitmaterial
transportieren zu können.
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Eine
bevorzugte Weiterbildung schlägt
Anspruch 13 dahingehend vor, daß nach
dem Aushub des Grabens das seitliche Erdreich des Grabens durch
seitliche Stützbretter
gestützt
wird. Diese Stützbretter
bestehen vorzugsweise aus Blech oder Stahl. Zu diesem Zweck ist
die Stützeinrichtung
vorzugsweise an einem teleskopierbar auskragenden Arm angeordnet,
welcher die Stützbretter
exakt in dem ausgegrabenen Kanal positionieren kann. Ein wesentlicher
Aspekt ist dabei, daß diese
seitlichen Stützbretter
synchron mit dem Vorwärtstrieb
der Arbeitswagen mitgeführt
werden. Dies bedeutet, daß sofort
nach dem Ausheben des Grabens die Stützbretter zur Wirkung gelangen
und den Graben gegen seitliches Zusammenfallen schützen. Diese
Stützbretter
definieren somit einen sogenannten laufenden Verbau. Die seitlichen
Stützbretter
können
dabei durch ein U-förmiges
Profil definiert sein. Der Boden (oder die Decke) bildet somit die
starre bauliche Verbindung zwischen den beiden seitlichen Stützbrettern.
Dieser Boden bzw. die Decke braucht sich dabei nicht über die
gesamte Länge
dieser Stützeinrichtung zu
erstrecken. Es reicht aus, daß der
Boden nur über eine
Teillänge
ausgebildet ist. Dort, wo sich kein Boden befindet, kann dann beispielsweise
der Split eingebracht werden. Sind dann die beiden seitlichen Stützbretter
noch durch einen horizontalen, stegartigen Abstreifer miteinander
verbunden, kann der eingebrachte Split geglättet und ggf. verdichtet werden.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
14 schlägt
die zuvor bereits erwähnte
Variante vor, daß der
dem Boden des Grabens aufgegebene Split von einem Abstreifer geglättet und
ggf. verdichtet wird. Dies bedeutet, daß zunächst dem Boden der Split oder
dgl. aufgegeben wird, wobei der mitgeführte Abstreifer den Split abzieht
und erforderlichenfalls vorverdichtet. Dies stellt somit eine Möglichkeit
dar, um ohne großen
Aufwand dem ausgehobenen Graben den Bodensplit zuzuführen. Es
ist lediglich erforderlich, daß von
einem entsprechenden Vorratsbehälter des
Arbeitswagens der dort bevorratete Split beispielsweise mittels
eines Transportbandes dem Graben zugeführt wird.
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Wie
zuvor bereits ebenfalls ausgeführt,
ist der Abstreifer gemäß der Weiterbildung
in Anspruch 15 vorzugsweise an den Stützbrettern des laufenden Verbaus
zur Abstützung
des seitlichen Erdreichs ausgebildet. Dies stellt eine technisch
einfache Maßnahme
einerseits zum Abstützen
des seitlichen Erdreichs und andererseits zum Abstreifen des aufgegebenen
Splits dar.
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Eine
weitere Weiterbildung schlägt
gemäß Anspruch
16 die Bevorratung der U-förmigen
Kanalelemente auf dem Arbeitswagen vor. Dabei können die bevorrateten U-förmigen Kanalelemente
mittels einer entsprechenden Zuführeinrichtung
dem Graben zugeführt
werden. Als Zuführeinrichtung
kann beispielsweise ein Förderband
dienen, welches seitlich neben dem Arbeitswagen schräg in Richtung Graben
verläuft.
Dadurch werden die U-förmigen
Kanalelemente gewissermaßen
schräg
von hinten dem Graben zugeführt.
Die entsprechende Einbauvorrichtung der U-förmigen Kanalelemente kann zusätzlich als
laufender Verbau zur seitlichen Abstützung des Erdreichs dienen.
Es ist aber auch grundsätzlich denkbar,
daß die
Einbauvorrichtung mit den zuvor beschriebenen Seitenbrettern gleich
im Anschluß an die
Aushubeinrichtung miteinander kombiniert werden, daß also bereits
dort der Einbau der U-förmigen Kanalelemente
erfolgt, nachdem zuvor im Bereich dieser Seitenbretter der Bodensplit
aufgegeben worden ist. Hierdurch kann im optimalen Fall ein Oberwagen
weniger erforderlich sein. Die Funktionen und Prinzipien der beiden
vorbeschriebenen Einheiten bleiben jedoch gleich. Sie sind lediglich
in einer Einrichtung im Bereich des Grabens miteinander vereinigt.
Grundsätzlich
kann für
die U-förmigen
Kanalelemente ein spezieller Transportwagen vorgesehen sein. Hier
können
die vom Werk ab palettierten oder speziell nachpalettierten U-förmigen Kanalelemente mittels
eines Portalkrans zu einem Ablegewagen transportiert werden. Dieser
Ablegewagen ist somit mit der vorbeschriebenen Zuführeinrichtung
ausgestattet. Der Portalkran fährt
hierbei auf seinen Schienenrädern
auf Flankenschienen der in Reihe gekoppelten Bahnwagen. Der Portalkran
ist dabei mit einer Palettengabel oder einer anderweitigen Hubeinrichtung
ausgestattet, welche zum Transport der palettierten, U-förmigen Kanalelemente
in der Lage sind. Der Ablegewagen nimmt sich aus den Paletten eine fraktionierte
Einheit an U-förmigen
Kanalelementen und legt diese auf einem Querförderband ab. Das Querförderband
transportiert die U-förmigen
Kanalelemente zu einem Übergabeförderband.
Da die U-förmigen
Kanalelemente auf Standardpaletten lagern, muß nach Leerung dieser Palette
ein schnelles Wegräumen
möglich
sein. Hierzu kann ein zusätzliches
Querförderband
die Palette sofort nach Leerung aus dem Ablagebereich für die neue,
gefüllte
Palette gefahren werden. Damit ist sichergestellt, daß ein kontinuierlicher
Arbeitsfortschritt gewährleistet
ist. Um eine kontinuierliche Versorgung mit U-förmigen Kanalelementen zu gewährleisten,
können
mehrere Transportwagen für
die U-förmigen
Kanalelemente ohne Ablegewagen zusätzlich aufgereiht werden. Ein Portalkran
fährt zum
Transport der Paletten jeweils über
eine Schiene von Wagen zu Wagen. Er kann sowohl die alten Paletten
aber auch die neuen Paletten zum vorgesehenen Arbeitsplatz transportieren.
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Die
Weiterbildung gemäß Anspruch
17 schlägt
vor, daß die
Maschine sämtliche
vermessungstechnisch relevanten Tätigkeiten über eine entsprechende Positionssteuerung,
insbesondere Lasersteuerung selbständig ausführen kann. Dies betrifft den
Abstand zum Gleis, die Höhenlage
der U-förmigen
Kanalelemente sowie die Seitenlage des Kanals, ebenso die Verrückung des
Kanals während des
Arbeitsvorganges, nämlich
das Verziehen während
der Vorwärtsbewegung.
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Schließlich schlägt die Weiterbildung
gemäß Anspruch
18 vor, daß nach
dem Einbau der U-förmigen Kanalelemente
das seitliche Erdreich nachverdichtet und/oder geglättet wird.
Dies kann mittels eines Flankenverdichters erfolgen, welcher das
seitlich neben dem Kanal befindliche Erdmaterial nachverdichtet
und glättet.
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Ein
Ausführungsbeispiel
einer Vorrichtung zum erfindungsgemäßen Verfahren zum Verlegen von
U-förmigen
Kanalelementen neben dem Gleis einer Bahnstrecke zum anschließenden Verlegen
von Kabeln wird nachfolgend anhand der Zeichnungen beschrieben.
In diesen zeigt:
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1 eine
Einzelansicht der Vorrichtung zum Ausheben eines Grabens;
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2 einen
Schnitt entlang der Linie A-A in 1;
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3 eine
Seitenansicht zunächst
mit der in 1 und 2 beschriebenen
Aushubeinrichtung, anschließend
einer Zuführeinheit
von Split in den Graben sowie schließlich einer Einheit zum Zuführen von
U-förmigen
Kanalelementen;
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4a einen
Schnitt entlang der Linie B-B in 3;
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4b einen
Schnitt entlang der Linie C-C in 3;
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5 eine
Seitenansicht des Wagens zur Bevorratung der U-förmigen
Kanalelemente;
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6a einen
Schnitt entlang der Linie D-D in 5;
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6b einen
Schnitt entlang der Linie E-E in 5;
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7 eine
Ansicht der Zuführung
der U-förmigen
Kanalelemente zu dem Graben.
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Zunächst ist
in den 1 und 2 die Vorrichtung zum Ausheben
eines Grabens in einer Einzelansicht dargestellt.
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Auf
einem Gleis 1 einer Bahnstrecke ist ein Arbeitswagen 2 mit
einem Oberbau 3 verfahrbar. Aufgabe dieses Arbeitswagens 2 mit
einem entsprechenden Werkzeug ist es, mit Abstand seitlich neben dem
Gleis 1 einen Graben 4 auszuheben.
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Zu
diesem Zweck ist ein am Oberbau 3 des Arbeitswagens 2 seitlich
auskragender, teleskopierbarer Ausleger 5 vorgesehen. Am äußeren Ende
dieses Auslegers 5 befindet sich eine Aushubeinrichtung 6.
Diese Aushubeinrichtung 6 ist als Fräseinrichtung 7 in
Form eines endlos umlaufendes Bandes 8 mit darauf befindlichen
Fräselementen 9 ausgebildet.
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Weiterhin
ist ein Förderband 10 vorgesehen. Dieses
mündet
mit seinem vorderen Ende oberhalb eines – nicht dargestellten – weiteren
Arbeitswagens 2 auf dem gleichen Gleis 1 oder
auf einem Nachbargleis. Dieses Förderband 10 ist
um eine vertikale Achse verschwenkbar.
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Die
Funktionsweise der Grabenaushubvorrichtung ist wie folgt:
Zunächst bringt
der teleskopierbare Ausleger 5 die Fräseinrichtung 7 der
Aushubeinrichtung 6 in den richtigen seitlichen Abstand
bezüglich
des Gleises 1. Es ist aber genau die Stelle, wo der Graben 4 ausgehoben
werden soll.
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Anschließend wird
die Fräseinrichtung 7 mittels
eines entsprechenden Antriebs nach unten verschwenkt, und zwar mit
einem Neigungswinkel, wie er in 1 erkennbar
ist. Durch das endlos umlaufende Band 8 wird mittels der
Fräselemente 9 das Erdreich
abgefräst,
so daß der
Graben 4 entsteht. Wesentlich dabei ist, daß sich während dieses
Fräsvorganges
der Arbeitswagen 2 kontinuierlich vorwärts bewegt. Dies bedeutet,
daß während dieses Vorwärtstriebs
des Arbeitswagens 2 das Erdreich kontinuierlich mittels
der Fräseinrichtung 7 abgefräst wird
und somit entsprechend dem Vorwärtstrieb
des Arbeitswagens 2 der Graben 4 geschaffen wird. Durch
eine Höhenverstellung
des Auslegers 5 an seinem Oberbau 3 des Arbeitswagens 2 und/oder
durch die Neigung der Fräseinrichtung 7 kann
die Tiefe des Grabens 4 vorherbestimmt werden. Die Steuerung erfolgt
dabei vorzugsweise automatisch mittels einer Laserpositioniereinrichtung.
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Das
von der Fräseinrichtung 7 abgefräste Aushubmaterial 11 wird
dem Förderband 10 aufgegeben.
Dieses Förderband 10 wird
um seine vertikale Achse derart verschwenkt, daß das vordere Ende dieses Förderbands 10 das
Aushubmaterial 11 in einen entsprechenden Vorratsbehälter abwirft.
Es kann sich dabei um den Arbeitswagen 2, um einen dahinter
oder davor befindlichen Arbeitswagen 2, um einen Arbeitswagen 2 auf
einem Nachbargleis oder um einen Lastkraftwagen handeln.
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Nachdem
in das Erdreich 12 der Graben 4 eingebracht worden
ist, besteht die Gefahr, daß das seitliche
Erdreich 12 in den Graben 4 einbricht. Aus diesem
Grunde ist im Anschluß an
die Aushubeinrichtung 6 eine Abstützeinrichtung 13 für die Seitenwände des
Grabens 4 vorgesehen. Zu diesem Zweck dient ein U-Profil
mit seitlichen Stützbrettern 4.
Dieses ist an einem teleskopierbaren Kragarm 15 derart angeordnet,
daß das
U-Profil derart in den Graben 4 ragt, daß die seitlichen
Stützbretter 14 seitlich
am Graben 4 anliegen und das Erdreich 12 stützen. Wesentlich
dabei ist, daß dieser
durch die Stützbretter 14 gebildete
Verbau synchron mitfährt.
Dies bedeutet, daß sofort
hinter der Aushubeinrichtung 6 die Stützbretter 14 nachgeführt werden.
Eine weitere Besonderheit des die Stützbretter 14 definierenden U-Profils ist, daß dieses
nur im vorderen Bereich einen Boden aufweist (welcher die Stützbretter 14 starr beabstandet),
während
im hinteren Bereich der Boden weggelassen ist.
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Denn
diesem bodenlosen Bereich des U-Profils wird Split 16 zugeführt. Dieser
ist in einem Bevorratungsbehälter 17 bevorratet.
Dieser definiert zusammen mit einer Transporteinrichtung 18 in
Form eines Förderbandes
eine Splitaufgabeeinrichtung 19.
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Die
Funktionsweise ist dabei wie folgt:
Der in dem Bevorratungsbehälter 17 bevorratete Split 16 wird über die
schräg
nach vorne gerichtete Transporteinrichtung 18 in Form des
Förderbandes dem
Graben 4 zugeführt,
und zwar im Bereich des U-Profils, welches die seitlichen Stützbretter 14 definiert.
Konkret wird der Split 16 demjenigen Bereich des U-Profils
zugeführt,
welcher keinen Boden aufweist. Dies bedeutet, daß der Split 16 direkt
dem Untergrund des ausgehobenen Grabens 4 zugeführt wird.
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Allerdings
befindet sich am hinteren Ende der beiden Stützbretter 14 ein quer
verlaufender Abstreifer 20. Dieser streicht den darunter
durchziehenden Split 16 glatt und verdichtet ihn gegebenenfalls.
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Schließlich ist
eine Kanalelementeeinsetzeinrichtung 21 vorgesehen. Diese
hat den Zweck, U-förmige
Kanalelemente 22 über
eine Zuführeinrichtung 23 dem
Graben 4, welcher zwischenzeitlich im Bodenbereich mit
Split 16 versehen ist, zuzuführen.
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Die
Kanalelementeeinsetzeinrichtung 21 weist zunächst U-förmige Kanalelemente 22 auf,
welche auf dem Arbeitswagen 2 palettiert sind (in 5 ganz
links). Mittels eines Portalkranes 24 werden die palettierten
U-förmigen
Kanalelemente 22 zu einer Ablegeeinheit 25 transportiert.
Der Portalkran 24 fährt
hierbei auf Schienenrädern
auf Flankenschienen der in Reihe gekoppelten Bahnwagen. Der Portalkran 24 ist
dabei mit einer Palettengabel oder einer anderweitigen Hubeinrichtung
ausgestattet, welche zum Transport der palettierten U-förmigen Kanalelemente 22 dient.
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Die
Ablegeeinheit 25 nimmt sich aus den Paletten eine fraktionierte
Einheit von U-förmigen
Kanalelementen 22 und legt diese auf ein Querförderband 26 ab.
Das Querförderband 26 transportiert
die U-förmigen
Kanalelemente 22 zu einem Übergabeförderband, welches die Zuführeinrichtung 23 definiert.
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Von
dort aus erfolgt die Zuführung
der entnommenen U-förmigen
Kanalelemente 22 zu einer Einbaueinrichtung 27.
Diese ist im Wesentlichen als U-Profil ausgebildet und dient gleichermaßen zum seitlichen
Abstützen
des Erdreichs 12 im Graben 4. Auf diese Weise
reihen sich die U-förmigen
Kanalelemente 22 nach ihrem Einbau in Reihe hintereinander.
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In 6b ist
noch eine weitere Funktion des Transportwagens für die U-förmigen Kanalelemente dargestellt.
Da die U-förmigen
Kanalelemente auf Standard-Paletten lagern, muß nach Leerung der jeweiligen
Palette ein schnelles Wegräumen
möglich sein.
Hierzu ist ein zusätzliches
Querförderband 28 vorgesehen,
welches die leere Palette sofort nach Leerung aus dem Ablagebereich
für die
neu gefüllte Palette
fährt.
Dadurch ist sichergestellt, daß ein kontinuierlicher
Arbeitsfortschritt gewährleistet
ist. Es können
somit mehrere Wagen für
die U-förmigen
Kanalelemente 22 aufgereiht werden, um so eine kontinuierliche
Versorgung mit den U-förmigen
Kanalelementen 22 zu gewährleisten. Der Portalkran 24 fährt zum
Transport der Paletten jeweils über
die Schienen von Wagen zu Wagen. Somit kann der Portalkran 24 sowohl
die alten Paletten aber auch die neuen Paletten zum vorgesehenen
Absetzplatz transportieren.
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- 1
- Gleis
- 2
- Arbeitswagen
- 3
- Oberbau
- 4
- Graben
- 5
- Ausleger
- 6
- Aushubeinrichtung
- 7
- Fräseinrichtung
- 8
- Band
- 9
- Fräselement
- 10
- Förderband
- 11
- Aushubmaterial
- 12
- Erdreich
- 13
- Abstützeinrichtung
- 14
- Stützbrett
- 15
- Kragarm
- 16
- Split
- 17
- Bevorratungsbehälter
- 18
- Transporteinrichtung
- 19
- Splitaufgabeeinrichtung
- 20
- Abstreifer
- 21
- Kanalelementeeinsetzeinrichtung
- 22
- U-förmige Kanalelemente
- 23
- Zuführeinrichtung
- 24
- Portalkran
- 25
- Ablegeeinheit
- 26
- Querförderband
- 27
- Einbaueinrichtung
- 28
- Querförderband