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DE102009007164A1 - Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand einer Gasturbinenbrennkammer sowie nach dem Verfahren hergestellte Brennkammerwand - Google Patents

Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand einer Gasturbinenbrennkammer sowie nach dem Verfahren hergestellte Brennkammerwand Download PDF

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DE102009007164A1
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cooling air
recess
section
recesses
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Miklos Dr. Gerendás
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Rolls Royce Deutschland Ltd and Co KG
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    • F01D5/12Blades
    • F01D5/14Form or construction
    • F01D5/18Hollow blades, i.e. blades with cooling or heating channels or cavities; Heating, heat-insulating or cooling means on blades
    • F01D5/186Film cooling
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    • B23K2101/001Turbines
    • FMECHANICAL ENGINEERING; LIGHTING; HEATING; WEAPONS; BLASTING
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf ein Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand (6) einer Gasturbinenbrennkammer unter Verwendung eines Laserstrahls, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Arbeitsschritt eine Ausnehmung (10c) mit einem ersten, größeren Querschnitt in einen Teilbereich der Wand (6) unter einem flachen Winkel zur Oberfläche von der Heißgasseite her eingebracht wird und dass in zumindest einem folgenden Arbeitsschritt eine Ausnehmung (10b, 10a) mit einem zweiten, kleineren Querschnitt unter einem flachen Winkel zur Oberfläche durch das gesamte Material der Wand (6) unter Vertiefung eines Teilbereiches der vorherigen Ausnehmung (10c) erstellt wird und dass eine Stufe (12), welche durch die beiden Arbeitsschritte zwischen den beiden Ausnehmungen entsteht, größer als eine mittlere Schichtdicke einer nachfolgend aufgebrachten keramischen Wärmedämmschicht (14) ist.

Description

  • Gasturbinenbrennkammern zeichnen sich durch hohe Umweltverträglichkeit aus. Dies bedingt eine effiziente Kraftstoffausnutzung und damit verbunden niedrige Schadstoffemissionen.
  • Hierfür ist es erforderlich, dass die von einem Verdichter der Gasturbine bereitgestellte Prozessluft in möglichst großem Umfang dem eigentlichen Verbrennungsprozess zugeführt wird. Somit sollte die zu Kühlungszwecken dienende Luft einen möglichst geringen Anteil der gesamten Prozessluft ausmachen.
  • Zur Kühlung einer Brennkammerwand hat sich die Effusionskühlung als besonders wirksam erwiesen. Bei dieser ist die Brennkammerwand mit einer Vielzahl von Kühlluftöffnungen versehen, durch welche die die Kühlluft bildende Prozessluft in die Brennkammer eingeleitet wird, um einen Kühlluftfilm an der Oberfläche der Brennkammerwand zu bilden. Die Größe der einzelnen Kühlluftöffnungen bzw. deren Durchmesser oder Querschnitt ist jedoch sehr klein, da die sich in Summe ergebende Querschnittsfläche, durch welche Kühlluft einströmt, konstruktiv vorgegeben ist.
  • Zur Herstellung der Kühlluftöffnungen ist es bekannt, ein Laserbohrverfahren einzusetzen. Das Einbringen der Bohrung erfolgt dabei unter einem relativ flachen Winkel in Richtung der allgemeinen Brennkammerströmung, um eine optimale Ausbildung des Kühlfilms auf der Heißseite der Brennkammerwand zu erreichen. Die Kühlluftöffnungen sind dabei in einem Winkel zwischen 20 und 45° zur Brennkammerwand geneigt. Dies wurde z. B. in US 5,181,379 vorgestellt.
  • Eine Variation einer Brennkammerwand mit Kühlluftöffnungen ist aus der US 2008/0271457 A1 bekannt. Hierbei vergrößert sich der Querschnitt zur Heißgas-Seite der Brennkammerwand kontinuierlich.
  • Eine Brennkammerwand mit einer Kühlluftöffnung, welche sich nur auf einem Abschnitt nahe der Heißgasseite erweitert, ist in EP 0 985 802 veröffentlicht. Bei der Kühlung von Turbinenschaufeln ist es bekannt, einen stufenweise sich ändernden Querschnitt der Kühlluftöffnungen vorzusehen, so wie dies beispielsweise in der EP 0 227 582 B1 gezeigt ist.
  • Durch den sich vergrößernden Querschnitt ergibt sich eine erhöhte Filmkühleffektivität, da die auf der Heißseite ausströmende Luft durch die Querschnittsvergrößerung eine geringere Austrittsgeschwindigkeit aufweist und deshalb nicht in die Heißgasströmung eindringt, sondern sich an die zu kühlende Wand anlegt.
  • Derartige einen sich verändernden Querschnitt aufweisende Kühlluftöffnungen werden mittels Funkenerosionsverfahren gefertigt, wobei die Elektrode der Funkenerosionsmaschine die Innenkontur der Kühlluftöffnungen abbildet. Derartige Funkenerosionsverfahren sind sehr kostenintensiv und erfordern einen hohen Zeitaufwand, so dass sie bei der Vielzahl der Kühlluftöffnungen einer Brennkammerwand nicht eingesetzt werden können. Dementsprechend ist die Anwendung im Wesentlichen auf Turbinenbauteile beschränkt.
  • In der Brennkammerfertigung kann ein Laser-Bohrverfahren in einer Schlagbohrausgestaltung verwendet werden (Percussion drilling) oder es kann in einer Schneidvariante (Trepanning) gearbeitet werden. Durch beide Verfahren werden im Wesentlichen kreisförmige Bohrungen hergestellt.
  • Üblicherweise sind Brennkammern mit einer keramischen Wärmedämmschicht versehen. Wird diese vor dem Bohren der Kühlluftlöcher aufgetragen, muss durch die keramische Wärmedämmschicht hindurchgebohrt werden, was die Maschinenzeiten und damit die Kosten drastisch erhöht und die Haftung zwischen metallischer Brennkammerwand und keramischer Wärmedämmschicht vermindert. Wird die keramische Wärmedämmschicht nach dem Bohren der Kühlluftlöcher aufgetragen, setzen sich die Kühlluftlöcher zum Teil wieder zu. Man kann also entweder die Kühlluftlöcher entsprechend größer bohren und die Variabilität des Kühlluftdurchflusses in Kauf nehmen oder man muss die Kühlluftlöcher nach dem Beschichten mit der keramischen Wärmedämmschicht wieder reinigen, was bei der Vielzahl der Kühlluftlöchern in einer Brennkammer wiederum zu erheblichen Kosten führt und ebenfalls die Haftung der keramischen Wärmedämmschicht auf der metallischen Brennkammerwand vermindern kann.
  • Der Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Verfahren der eingangs genannten Art zu schaffen sowie eine mittels des Verfahrens bearbeitete Brennkammerwand bereitzustellen, bei welchen eine kostengünstige und betriebssichere Herstellung und Ausgestaltung von Kühlluftöffnungen und der Wärmedämmschicht möglich ist.
  • Erfindungsgemäß wird die Aufgabe durch die Merkmalskombinationen der unabhängigen Ansprüche gelöst, die Unteransprüche zeigen weitere vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung.
  • Erfindungsgemäß wird das Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand einer Gasturbinenbrennkammer unter Verwendung eines Laserstrahls so durchgeführt, dass in einem ersten Arbeitsschritt eine Ausnehmung mit einem ersten, größeren Querschnitt in einen Teilbereich der Wand unter einem flachen Winkel zur Oberfläche von der Heißgasseite her eingebracht und in zumindest einem folgenden Arbeitsschritt eine Ausnehmung mit einem zweiten, kleineren Querschnitt unter einem flachen Winkel zur Oberfläche durch das gesamte Material der Wand unter Vertiefung eines Teilbereiches der vorherigen Ausnehmung erstellt wird und dass eine Stufe, welche durch die beiden Arbeitsschritte zwischen den beiden Ausnehmungen entsteht, größer als eine mittlere Schichtdicke einer nachfolgend aufgebrachten keramischen Wärmedämmschicht ist.
  • Erfindungsgemäß bietet sich das Schlagbohrverfahren (percussion drilling) von der Heißgasseite her an, da es in einem Schuss den vollen Lochdurchmesser erstellt, aber nicht durch die gesamte Wandstärke dringt, sondern nur einige Zehntel Millimeter abträgt. Erfindungsgemäß ist es somit möglich, mittels eines Laserstrahls eine Kühlluftöffnung zu erzeugen, welche vom Kühllufteintritt zum Kühlluftaustritt einen sich erweiternden Querschnitt aufweist und sich somit durch optimale Strömungseigenschaften auszeichnet.
  • Die Herstellung der erfindungsgemäßen Kühlluftöffnung mittels eines Laserstrahls im Schlagbohrverfahren ist in hohem Maße wirtschaftlich, um die große Anzahl der benötigten Kühlluftöffnungen zu erzeugen.
  • Erfindungsgemäß gibt es zwei Möglichkeiten, mittels eines Laser-Schlagbohrverfahrens eine hier vorgeschlagene Ausnehmung zu erstellen. Man kann entweder zunächst eine Ausnehmung mit einem geringen Durchmesser erzeugen, welche bevorzugterweise einen kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt aufweist und das gesamte Material der Brennkammerwand durchdringt. In einem nachfolgenden Arbeitsschritt erfolgt dann eine Aufweitung der Kühlluftöffnung dadurch, dass in einem weiteren Laser-Bohrabschnitt eine Ausnehmung mit einem größeren Durchmesser, die ebenfalls entweder kreisförmig oder elliptisch sein kann unabhängig von dem Querschnitt der ersten Ausnehmung, eingebracht wird, welche nur einen Teil der Wand durchdringt, aber nicht die gesamte Wandstärke. Nach dieser Methodik können noch weitere Bohrungsabschnitte erzeugt werden. Somit erfolgt eine Durchmesservergrößerung zu der Seite der Brennkammerwand hin, welche der Flamme bzw. dem Heißgas ausgesetzt ist. Alternative hierzu kann zuerst eine Ausnehmung mit dem größten kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt und einer geringen Eindringtiefe von der Heißgasseite aus eingebracht werden. Dann wird mit Ausnehmungen mit einem kleineren kreisförmigen oder elliptischen Querschnitt weiter durch das Wandmaterial gedrungen. In diesem oder in einem der weiteren Bohrungsabschnitte wird die Wand dann vollständig durchdrungen.
  • Erfindungsgemäß ist es besonders günstig, wenn die dem Heißgas zugewandte Seite der Wand mit einer Wärmedämmschicht (keramische Wärmedämmschicht) beschichtet wird. Eine derartige Wärmedämmschicht wird erfindungsgemäß durch Aufsprühen eines Keramikmaterials nach dem Bohren der Kühlluftöffnungen erzeugt.
  • Um einen Eintrag des Keramikmaterials in die Kühlluftöffnung zu verhindern, ist es besonders vorteilhaft, wenn die Kühlluftöffnung zum einen geneigt angeordnet ist, wodurch sich auch eine bessere Durchströmung durch die Kühlluft ergibt, und zum anderen ist vorgesehen, dass die Sprührichtung zum Aufbringen des Keramikmaterials um einen Winkelbetrag aus der Lotrechten zur Oberfläche der Brennkammerwand geneigt oder gekippt wird. Somit wird ein direktes Einsprühen des Keramikmaterials in die Kühlluftöffnung verhindert, dieses trifft vielmehr auf einen Wandungsbereich der Ausnehmung auf, welcher ebenfalls wärmeisoliert wird. In günstiger Weise ist die Sprührichtung zum Aufbringen des Keramikmaterials so gewählt, dass diese im Wesentlichen senkrecht zu einer Mittelachse der letzten, den größten Durchmesser aufweisenden Ausnehmung angeordnet ist. Durch die erfindungsgemäß gegebene Möglichkeit einer sich im Querschnitt erweiternden Kühlluftöffnung erhöht sich durch die Verminderung der Ausströmgeschwindigkeit die Filmkühlwirkung.
  • Erfindungsgemäß kann es weiterhin günstig sein, die einzelnen Achsen der einzelnen Ausnehmungen zusätzlich mit zunehmendem Durchmesser in einem flacher werdenden Winkel zur Oberfläche der Brennkammerwand zu neigen. Dabei ist die Querschnittsabstufung der Kühlluftöffnung so ausgebildet, dass immer noch der jeweils nächstgrößere Durchmesser der sich stufenweise erweiternden Kühlluftöffnung vollständig den Rand der Bohrung bestimmt und nicht durch den kleineren Durchmesser der vorangehenden, kleineren und steiler angeordneten Ausnehmung eine Kerbe im Querschnitt entsteht.
  • Erfindungsgemäß ist es besonders günstig, wenn mehrere nacheinander folgende Ausnehmungen eingebracht werden, so dass beispielsweise eine dreistufige Ausgestaltung vorliegt.
  • Bevorzugterweise sind beispielsweise folgende Durchmesser im Rahmen der Erfindung vorgesehen: Der kleinste Durchmesser der zuerst eingebrachten Ausnehmung beträgt beispielsweise 0,3 bis 0,9 mm. Diese Ausnehmung hat beispielsweise eine Neigung von 20 bis 45° zur Oberfläche der Brennkammerwand. Der Auslass der flammenzugewandten Seite der Ausnehmung mit größerem Durchmesser weist beispielsweise eine Neigung von 5 bis 25° zur Oberfläche der Brennkammerwand auf.
  • Alternativ oder bevorzugt hierzu ist die erste Ausnehmung mit einem Durchmesser von 0,5 bis 0,7 mm versehen und weist eine Neigung von 25 bis 35° auf, während die der Flamme zugewandte Ausnehmung mit 10 bis 20° zur Oberfläche der Brennkammerwand geneigt ist.
  • Weiterhin ist es vorteilhaft, wenn in Weiterbildung der Erfindung die erste Ausnehmung mit einer Neigung von 30° zur Oberfläche der Brennkammerwand angeordnet wird, während die Heißgas-zugewandte Ausnehmung mit einem Winkel von 15° zur Oberfläche der Brennkammerwand geneigt ist.
  • Durch die erfindungsgemäße stufenweise, nacheinander folgende Ausbildung der einzelnen Ausnehmungen der Kühlluftöffnung ist es möglich, diese mit unterschiedlichen Querschnittsflächen und unterschiedlichen Querschnittsformen zu erzeugen. Somit kann jede der Ausnehmungen einen unterschiedlichen Querschnitt aufweisen, beispielsweise kreisförmig oder elliptisch. Erfindungsgemäß ist es somit möglich, die Kühlluftöffnung mittels eines Laserverfahrens, insbesondere eines Laser-Schlagbohrverfahrens, schnell und kostengünstig zu fertigen.
  • Erfindungsgemäß ist es möglich, die Wahl der Stufenhöhe am Austritt der Kühlluftöffnung zur Heißgasseite größer zu wählen, als die Dicke der keramischen Wärmedämmschicht, so dass nach dem Auftrag der keramischen Wärmedämmschicht nur noch eine sehr kleine Stufe verbleibt und keinerlei Verblockung der Kühlluftöffnung auftritt. Somit erfolgt keine Verminderung des Kühlluft-Durchsatzes durch die Kühlluftöffnung. Erfindungsgemäß ist daher keinerlei Nacharbeit, wie etwa eine Reinigung der Kühlluftöffnung per Wasserstrahl oder Laserstrahl, notwendig. Auch hierdurch ergibt sich eine erhebliche Zeitersparnis, welche mit einer Kostenersparnis verbunden ist. Vielmehr kann die Kühlluft sehr gut der dem Heißgas zugewandten letzten Ausnehmung folgen und sich an die Wandung der Brennkammerwand anlegen, wodurch die Filmkühlwirkung verbessert wird. Eine weitere Steigerung der Kühlwirkung ergibt sich durch eine Abweichung des Querschnitts von der Kreisform, wodurch eine seitlich breitere und in der Höhe geringere Querschnittsfläche bereitgestellt wird.
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand eines Ausführungsbeispiels in Verbindung mit der Zeichnung beschrieben. Dabei zeigt:
  • 1 eine schematische Seitenansicht einer erfindungsgemäßen Gasturbinenbrennkammer,
  • 2 eine vereinfachte Schnittansicht eines Teils einer Brennkammerwand mit einer erfindungsgemäßen Kühlluftöffnung,
  • 3 eine Darstellung, analog 2, nach Beschichtung mit einer keramischen Wärmedämmschicht, und
  • 4 eine schematische Zuordnung der Querschnittsformen.
  • Die 1 zeigt in schematischer Weise Kompressorauslassschaufeln 1, durch welche Verdichterluft in ein Brennkammergehäuse eingeleitet wird. Dieses umfasst ein Brennkammeraußengehäuse 2 sowie ein Brennkammerinnengehäuse 3. Weiterhin ist ein Brenner mit Arm und Kopf (Bezugszeichen 4) vorgesehen. Das Bezugszeichen 5 zeigt in schematischer Weise einen Brennkammerkopf, an welchen sich eine Brennkammerwand 6 anschließt. Mit dem Bezugszeichen 7 sind schematisch Turbineneinlassschaufeln dargestellt.
  • Die 2 und 3 zeigen eine Schnittansicht durch einen Teilbereich einer Brennkammerwand 6. Auf der Unterseite strömt Kühlluft 8, während auf der Oberseite eine Heißgasströmung 9 in der Brennkammer vorliegt.
  • Wie in 2 schematisch dargestellt, wird zunächst eine erste Ausnehmung 10a mit einem im Wesentlichen kreisförmigen Durchmesser in einem Winkel ihrer Mittel-Achse 11a geneigt in die Brennkammerwand 6 eingebracht. Nachfolgend wird eine zweite Ausnehmung 10b von der mit der Heißgasströmung 9 beaufschlagten Seite der Brennkammerwand 6 eingebracht. Die Achse 11b der zweite Ausnehmung 10b ist in einem Winkel zur Achse 11a der ersten Ausnehmung 10a geneigt. In einem weiteren Arbeitsschritt wird – ebenfalls mittels eines Laserbohrverfahrens – eine dritte Ausnehmung 10c eingebracht, deren Achse 11c zur Achse 11b der Ausnehmung 10b geneigt ist. Die Ausnehmung 10c weist einen größeren Querschnitt auf, als die Ausnehmung 10b. Hier durch ergibt sich eine Stufe 12 zwischen der Ausnehmung 10b und der Ausnehmung 10c.
  • Erfindungsgemäß kann die Erstellung der einzelnen Ausnehmungen 10 auch in der Reihenfolge 10c, 10b und zuletzt 10a erfolgen, also beginnend mit dem größten Querschnitt und mit geringer Eindringtiefe hin zum kleinsten Querschnitt mit Durchdringung der Brennkammerwand.
  • Mit dem Bezugszeichen 13 ist in vereinfachter Darstellung die Sprührichtung zum Auftragen der keramischen Wärmedämmschicht eingezeichnet. Diese ist im Wesentlichen lotrecht zur Achse 11c der außen liegenden Ausnehmung 10c.
  • Die 3 zeigt eine fertiggestellte Ansicht, analog 2, mit aufgebrachter Wärmedämmschicht 14. Weiterhin ist aus 3 die Durchströmungsrichtung 15 der Kühlluft zu ersehen. Diese wird durch die jeweilige Neigung der Achsen 11a, 11b und 11c zur Oberfläche der Brennkammerwand 6 umgeleitet und führt zu einem besseren Anlegen der Kühlluft an die Oberfläche der Brennkammerwand 6.
  • Die 4 zeigt beispielhaft die aufeinander folgenden Querschnittsgrößen und Querschnittsformen. Das Bezugszeichen 16 zeigt beispielsweise einen im Wesentlichen kreisförmigen Querschnitt der Ausnehmung 10a, an welche sich eine im Wesentlichen elliptische Ausnehmung 10b anschließt, welcher eine im Wesentlichen kreisrunde Querschnittsform der Ausnehmung 10c folgt.
  • 1
    Kompressorauslassschaufeln
    2
    Brennkammeraußengehäuse
    3
    Brennkammerinnengehäuse
    4
    Brenner mit Arm und Kopf
    5
    Brennkammerkopf
    6
    Brennkammerwand
    7
    Turbineneinlassschaufeln
    8
    Kühlluftzufuhr
    9
    Heißgasströmung in der Brennkammer
    10
    Kühlluftöffnung mit Abschnitten a, b und c
    11
    Achsen der einzelnen Abschnitte (a, b, c)
    12
    Stufe zwischen den letzten beiden Abschnitten
    13
    Sprührichtung bei Auftragen der Wärmedämmschicht
    14
    Wärmedämmschicht
    15
    Strömungsrichtung der Kühlluft
    16
    Beispielhafter Querschnitt der Kühlluftzuführung 10a
    17
    Beispielhafter Querschnitt des mittleren Kühlöffnungsabschnitts 10b
    18
    Beispielhafter Querschnitt des Austrittsquerschnitts der Kühlungsöffnung 10c
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - US 5181379 [0004]
    • - US 2008/0271457 A1 [0005]
    • - EP 0985802 [0006]
    • - EP 0227582 B1 [0006]

Claims (11)

  1. Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand (6) einer Gasturbinenbrennkammer unter Verwendung eines Laserstrahls, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Arbeitsschritt eine Ausnehmung (10c) mit einem ersten, größeren Querschnitt in einen Teilbereich der Wand (6) unter einem flachen Winkel zur Oberfläche von der Heißgasseite her eingebracht wird und dass in zumindest einem folgenden Arbeitsschritt eine Ausnehmung (10b, 10a) mit einem zweiten, kleineren Querschnitt unter einem flachen Winkel zur Oberfläche durch das gesamte Material der Wand (6) unter Vertiefung eines Teilbereiches der vorherigen Ausnehmung (10c) erstellt wird und dass eine Stufe (12), welche durch die beiden Arbeitsschritte zwischen den beiden Ausnehmungen entsteht, großer als eine mittlere Schichtdicke einer nachfolgend aufgebrachten keramischen Wärmedämmschicht (14) ist.
  2. Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in der Wand (6) einer Gasturbinenbrennkammer unter Verwendung eines Laserstrahls, dadurch gekennzeichnet, dass in einem ersten Arbeitschritt eine Ausnehmung (10a) mit einem ersten, kleineren Querschnitt durch das gesamte Material der Wand (6) unter einem flachen Winkel zur Oberfläche von der Heißgasseite her eingebracht wird und dass in zumindest einem folgenden Arbeitsschritt eine Ausnehmung (10b, 10c) mit einem zweiten, größeren Querschnitt unter einem flachen Winkel zur Oberfläche durch einen Teilbereich der Wand (6) unter Aufweitung des betroffenen Teilbereiches der vorherigen Ausnehmung (10a) erstellte wird und dass die Stufen (12), welche durch die beiden Arbeitsschritte zwischen den beiden Ausnehmungen entsteht, größer ist als die mittlere Schichtdicke der nachfolgend aufgebrachten keramische Wärmedämmschicht (14).
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) einen im Wesentlichen kreisrunden Querschnitt aufweisen.
  4. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) einen im Wesentlichen elliptischen Querschnitt aufweisen.
  5. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) einen voneinander abweichenden Querschnitt aufweisen.
  6. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 2, 3, 4, oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelachsen (11a, 11b, 11c) der jeweiligen Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) in einem Winkel zueinander stehen.
  7. Verfahren nach den Ansprüchen 1, 2, 3, 4, 5 oder 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelachsen (11a, 11b, 11c) der jeweiligen Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) in einem Winkel zueinander stehen.
  8. Verfahren nach den Ansprüchen 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Mittelachsen (11a, 11b, 11c) der jeweiligen Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) mit kleiner werdendem Querschnitt in einem größer werdenden Winkel zu heißgasseitigen Oberfläche stehen.
  9. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass mehr als zwei Ausnehmungen (10a, 10b, 10c) ausgebildet werden.
  10. Verfahren nach Anspruch 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die Richtung (13) der Besprühung mit dem Wärmedämmmaterial (14) im Wesentlichen senkrecht zur Mittelachse (11c) der den Randbereich der Wand (6) durchdringenden Ausnehmung (10c) ausgerichtet ist.
  11. Brennkammerwand einer Gasturbine mit zumindest einer Kühlluftöffnung, dadurch gekennzeichnet, dass die Kühlluftöffnung in Form einer sich in Stufen von der mit Kühlluft beaufschlagten Seite der Wand zu der mit der Heißgasströmung (9) beaufschlagten Seite erweiternden, aus mehreren separat mittels eines Laserbohrverfahrens gefertigten Ausnehmungen gebildet ist, wobei die letzte heißgasseitige Stufe zwischen den Ausnehmungen teilweise durch die nachfolgend aufgesprühte keramische Wärmedämmschicht aufgefüllt wird.
DE102009007164A 2009-02-03 2009-02-03 Verfahren zum Ausbilden einer Kühlluftöffnung in einer Wand einer Gasturbinenbrennkammer sowie nach dem Verfahren hergestellte Brennkammerwand Withdrawn DE102009007164A1 (de)

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