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DE102009007148A1 - Beschichtungssystem für eine Laminier- oder Kaschiermaschine - Google Patents

Beschichtungssystem für eine Laminier- oder Kaschiermaschine Download PDF

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DE102009007148A1
DE102009007148A1 DE102009007148A DE102009007148A DE102009007148A1 DE 102009007148 A1 DE102009007148 A1 DE 102009007148A1 DE 102009007148 A DE102009007148 A DE 102009007148A DE 102009007148 A DE102009007148 A DE 102009007148A DE 102009007148 A1 DE102009007148 A1 DE 102009007148A1
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Abstract

Die Erfindung bezieht sich auf eine Klebstoffauftragsvorrichtung in einer Laminier- oder Kaschiermaschine zur Herstellung eines Laminats, wobei die Klebstoffauftragsvorrichtung auf mindestens einer Ausgangslagenlage (eines ersten Substrates) des Laminats vor dem Verbinden der einzelnen Laminatlagen durch Düsenauftrag erfolgt. Der Klebstoffauftrag kann dabei vollflächig oder partiell, zum Beispiel in Form von Streifen, erfolgen. Hierzu wird der wässrige Kaschierkleber mit einer Düse, zum Beispiel eine Breitschlitzdüse, oder mehreren Düsen 1 auf die Laminatlage 4 bzw. die Laminatlagen aufgetragen, wobei dem Kaschierkleber unmittelbar vor und gegebenenfalls während des Beschichtungsvorgangs zusätzliche Wärmeenergie zugeführt wird.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf eine Klebstoffauftragsvorrichtung in einer Laminier- oder Kaschiermaschine zur Herstellung eines Laminats, wobei die Klebstoffauftragsvorrichtung auf mindestens einer Ausgangslagenlage (eines ersten Substrates) des Laminats vor dem Verbinden der einzelnen Laminatlagen durch Düsenauftrag erfolgt. Der Klebstoffauftrag kann dabei vollflächig oder partiell, zum Beispiel in Form von Streifen, erfolgen.
  • Das Laminat wird erzeugt, indem mindestens zwei Lagen, von der mindestens eine Lage einen Klebstoffauftrag trägt, in dem Kaschierspalt, gebildet von der Kaschierwalze und einer Gegendruckwalze bzw. von Kaschierbändern und entsprechenden Gegenkaschierbändern oder -walzen, unter Druck miteinander verbunden werden. Die Begriffe kaschieren bzw. laminieren bzw. Kaschierlage bzw. Laminatlage werden im folgendem als Synonyme verwendet. Laminat bezeichnet das Endprodukt aus mindestens zwei Lagen, die mittels eines Klebstoffes verbunden sind. Kaschierlage oder Laminatlage bezeichnet eine Teillage des Endlaminats.
  • Nach dem jetzigen Stand der Technik wird der Klebstoff in den meisten Fällen mittels eines Walzenauftragswerk auf eine oder mehrere Substratlagen vor dem Zusammenfügen des Laminats aufgebracht. Die Dosierung erfolgt dabei durch die die Beistellung zweier oder mehrerer Walzen zueinander mit einer Rasterwalze, die Näpfchen aufweist und an der Oberfläche abgerakelt wird. Der Auftrag des Klebstoffes auf die Substratlage bzw. Substratlagen erfolgt bei allen Walzenwerken kontaktierend, d. h. die Auftragswalze des Walzenwerkes steht im Kontakt mit der Substratlage. In den häufigsten Anwendungen werden wasserbasierte Dispersionskleber eingesetzt, da diese kostengünstig und umweltfreundlich sind. Für den Transport wird der Klebstoff mit relativ hohen Anteilen von Wasser verdünnt, so dass der Festkörperanteil oftmals nur 40–50% beträgt. Der Rest bildet das Wasser plus einige Additive. Ein proportional zur eingebrachten Menge des Wasseranteils hoher Energieaufwand ist nach dem Übertragen auf die Substratlage notwendig, damit der aufgetragene Klebstoff seine Klebrigkeit erhält indem eine grosse Menge an Wasser und anderen Lösemittelbestandteilen dem Klebstofffilm entzogen wird. Dies geschieht energetisch sehr aufwendig zum Beispiel durch Trommeltrockner und beheizte Kaschier- und/oder Trockentrommelwalzen. Neben dem benötigten hohen Energieaufwand sind die bisherigen Lösungen auch konstruktiv sehr aufwendig und kostspielig.
  • Ansätze das Auftragssystem durch Düsentechnik zu verbessern und auch zu vereinfachen sind in vielen Anwendungsgebieten der Laminiertechnologie bekannt.
  • Der Auftrag von Klebstoff auf Lagen eines Laminats mit Düsen ist unter anderem in der Gebrauchsmusterschrift DE 298 24 883 U1 offenbart. Der Klebstoff wird mittels einer Breitschlitzdüse auf ein erstes Substrat des Laminats aufgebracht. Ein ähnliches Verfahren und eine dazugehörige Vorrichtung wird in der EP 0 951 992 B1 beschrieben. In der besagten Patentschrift heisst es: „Ganz besonders eignet sich die erfindungsgemässe Kaschiervorrichtung für Sichtkaschierungen mit einem 100% Klebstoffsystem, wobei zum Beginn des Einlaufspaltes zwischen der Gegendruckwalze und der Releasewalze auf die über die Gegendruckwalze geführte Kaschierfolie mittels einer geheizten Breitschlitzdüse ein thermoplastischer Klebstoff aufgebracht wird.” [ EP 0 951 992 B1 , Seite 2, 2. Spalte, Abschnitt 0008] Der Klebstofffilm wird dabei ohne Kontakt zu dem Substrat aufgetragen. Nachteilig an den besagten Verfahren ist, dass ein gegenüber Dispersionsklebern (auf Wasserbasis) sehr teurer Klebstoff eingesetzt wird. Die breite Anwendung der Dispersionsklebstoffe zeigt, dass diese gegenüber Hotmelt-Klebstoffen trotz des hohen Bedarfs an Trocknungsenergie deutliche Kostenvorteile haben. Neben den deutlichen Kostennachteilen haben thermoplastische Klebstoffe den Nachteil, dass das Laminat sich unter Hitzeeinwirkung in die einzelnen Lagen lösen kann. Dies ist unter anderem der Fall, wenn das Druckprodukt, z. B. als laminiertes Plakat, der Sonneneinstrahlung ausgesetzt wird.
  • Allgemein wird das Auftragen eines Klebstoffes zum Verbinden von Folien mittels Düsen in der EP 1 108 539 A1 behandelt. Dabei wird der Klebstoff auf eine Glattwalze aufgetragen und von dieser auf das Substrat. Ziel der Erfindung ist die Verbesserung und Vereinfachung der Auftragssystems durch den Wegfall der Rasterwalze mit ihren vielen Einflussparametern auf die Beschichtungsqualität. Die in der EP 1 108 539 A1 gefundene Lösung weist jedoch den Nachteil auf, dass der Klebstoff, sofern er nicht vollständig auf das Substrat übertragen wird, sich langsam auf der Auftragswalze aufbauen wird, sofern er nicht bei jeder Umdrehung aufwendig von der Walze abgerakelt oder die Klebstoffreste in einer anderen geeigneten Art und Weise entfernt werden. Auch bietet die EP 1 108 539 A1 keinen Ansatz zur Steigerung der Prozesseffizienz, da sich das Verbesserungspotential ausschliesslich auf das Auftragssystem beschränkt. Das Auftragen von wasserbasierten Dispersionsklebstoff mit Düsen ist erstmals in der WO 2006/138448 A2 ausführlich beschrieben. Die Patentanmeldung beschäftigt sich unter anderem mit dem Auftrag von Dispersionsklebstoff in Schaumform. Durch die Schaumbildung soll das Eindringen des Klebstoffs in feine Poren eines saugfähigen Substrates vermindert werden und somit die Kaschierung solcher Materialien mit einer geringeren Auftragsmenge als üblich ermöglichen. Repräsentative Klebstoffe können gemäss der WO 2006/138448 A2 wasserbasierende Klebstoffe sein, die mindestens ein oder mehrere monomere, oligomere oder polymere Komponenten enthalten, die in ein wässriges Medium durch Dispersion, Suspension, Emulsion, Lösung oder in ähnlicher Form eingebracht wurden. Die WO 2006/138448 A2 bietet aber nur eine Verbesserung des Auftragssystems und durch verringerte Auftragsschichtdicken geringe Ansätze zu Energieeinsparung. Eine geschäumte Masse schliesst sich aber für eine Sichtkaschierung aus, da der Kleberauftrag im Wesentlichen die Transparenz bestimmt. Kleine Lufteinschlüsse lassen zum Beispiel bei einer Glanzkaschierung auf einem Druckbild sofort als störendes Muster erkennen. Hinweise auf ein verbessertes Trocknungsverhalten durch Vorheizen eines Sprühmediums weist die Patentschrift nicht auf.
  • Aus der Verfahrenstechnik ist die Sprühtrockentechnik bestens bekannt. Hierbei werden z. B. Kunststoffdispersionen durch Sprühen in einen Trockenturm zu Kunststoffpulver getrocknet. Sprühtürme werden üblicherweise im Gleichstrom betrieben und zwar vorzugsweise von oben nach unten. In diesem Fall werden die Heissluft und die Dispersion am Kopf des Sprühturms eingeführt. Die Lufttemperatur nimmt infolge der zur Verdunstung des Wassers aufgewandten Energie von oben nach unten ab. Die Dispersion wird am Kopf des Sprühturms zu feinen Tropfen zerstäubt; dazu dienen Sprühdüsen. Die entstandenen Pulverteilchen sammeln sich am Fusse des Sprühturmes bzw. im so genannten Konus oder werden durch Einleiten in einen Zyklonabscheider vom Luftstrom getrennt. Eine solche gattungsbildende Vorrichtung zum Trocknen von Kunststoffdispersionen ist unter anderem in der DE 37 02 997 A1 . Obwohl solche Vorrichtungen bestens bekannt sind, wurde das Funktionsprinzip für die Vortrocknung von Dispersionsklebern zum Verbinden von Lagen bisher nicht angewandt. Ausserdem ist das Ziel einer solchen Sprühtrocknungsanlage die vollständige Trocknung der Dispersionslösung zu einem Pulver, während in der Klebstofftechnologie der Dispersionsklebstoff nur insofern getrocknet werden müsste, dass er eine ausreichende Klebrigkeit zum Verbinden der Lagen erhält. Weiter Erwähnung der Sprühtrocknung von wässrigen Systemen sind unter anderem in der DE 25 12 238 C , der US 3,803,111 und in der EP 0 332 067 B1 zu finden. Die vorab zur DE 37 02 997 A1 angeführte Argumentation gilt hier äquivalent.
  • Alle bekannten Beschichtungseinrichtungen mit Düsen lassen nur ein begrenztes Einstellen der Applikation über die Substratbreite zu. Um ein gleichmässiges Sprüh- oder Beschichtungsbild zu erzeugen kann ein so genanntes Overspray über die Kante nie vollständig vermieden werden. Dies kann aber zur Verschmutzung von Maschinenteilen und zu unerwünschten Rückseitenbeschichtungen führen. Die DE 10 2004 040 945 B4 schlägt daher vor, dass mindestens ein Randbereich durch ein beabstandet vom Substrat angeordnete Abdeckeinrichtung beschichtungsfrei gehalten wird. In dem besonderen Fall der DE 10 2004 040 945 B4 handelt sich dabei um eine Abdeckeinrichtung, die quer zur Transportrichtung der Leiterplatten beweglich ist und das auf Ihr während des Beschichtungsprozesses aufgetragene Beschichtungsmaterial unter Beibehaltung der Randabdeckung aus der Beschichtungszone transportiert, mittels einer Abstreifeinrichtung von dieser entfernt und einem Vorratsbehälter zugeführt wird. Ferner weist die DE 10 2004 040 945 B4 ausführlich auf den Stand der Technik durch statische Begrenzungselemente hin. Diese bekannte Methode zur Seitenkantenabdeckung bezieht sich in der DE 10 2004 040 945 B4 ausschliesslich auf die Leiterplattenfertigung. Bezüge zu Anwendungen in der Druckindustrie und speziell im Bereich des Kaschierens/Laminierens sind nicht zu erkennen und damit als neuartig zu betrachten. Ferner konzentriert sich die Anmeldung und der dort aufgeführte Stand der Technik auf Giessvorgänge mit frei fallendem Giessvorhang, der mit einem entsprechenden Giesskopf appliziert werden. Anwendungen mit Sprühtechnik werden in den angeführten Patentschriften nicht beschrieben.
  • Neben den aus der EP 0 951 992 bekannten Breitschlitzdüse können auch mehrere Spraydüsen nebeneinander und gegebenenfalls hintereinander angeordnet werden, so dass sich ihre Sprühkegel überlappen. Hierdurch lässt sich ein sehr gleichmässiges Sprühbild erzeugen. Heutzutage lässt sich mit wässrigen Medien ein gleichmässiger Auftrag mit einer Schichtdickenabweichung über die Beschichtungsbreite von 1–3% erzielen. Damit liegt die Beschichtungsgüte in einem Qualitätsniveau klassischer Walzenbeschichtungssysteme.
  • Geeignete Sprühdüsen bzw. Beschichtungs- oder Sprühvorrichtung 1 für eine solche Anwendung sind Einstoff-Druckdüsen oder Zweistoff- oder Mehrfachstoffdüsen. Bei den Einstoff-Druckdüsen ist der Energielieferant die zerstäubende Flüssigkeit selbst. Die Flüssigkeit wird unter Druck der Einstoff-Druckdüse zugeführt. An der Düsenmündung wird je nach Düsenbauart ein Flüssigkeitsstrahl oder eine Flüssigkeitslamelle erzeugt. Die Spraytropfenbildung setzt in der Regel erst in einer gewissen Entfernung von der Düsenmündung ein. Zweistoff-Düsen arbeiten nach dem Prinzip der Strahlpumpe. Energielieferant ist ein mit hoher Geschwindigkeit strömendes Gas oder Dampf. Die zu zerstäubende Flüssigkeit kann nahezu drucklos geführt werden. Zweistoffdüsen unterscheidet man in Düsen mit innerer- und äusserer Mischung. Bei der inneren Mischung werden das Treibgas und die Flüssigkeit innerhalb des Düsenkopfs gemischt, während bei der äusseren Mischung die Mischung erst ausserhalb des Düsenmundes erfolgt.
  • Ziel und Aufgabe der Erfindung ist daher ein Auftragssystem für Klebstoffe in Laminier- oder Kaschieranlagen zu schaffen, dass die Verwendung eines kostengünstigen wasserbasierten Laminier- bzw. Kaschierklebers (Dispersionsklebers) erlaubt, wobei der energetische Aufwand für die Trocknung und der maschinenbauliche Aufwand gleichzeitig in einem erheblichen Mass reduziert wird.
  • Die erfindungsgemässe Lösung wird gebildet indem mittels einer Düse 1 oder einer Vielzahl von Düsenaggregaten 1, die neben- und erforderlichenfalls in beliebiger Anordnung hintereinander angeordnet sind (siehe 4, 5 und 6), der wässrige Dispersionsklebstoff auf mindestens eine erste Lage 4 des Endlaminats vor dem Kaschiervorgang zur Bildung des Endlaminats aufgesprüht wird. Um den maschinenbaulichen Aufwand zu reduzieren und die Energieeffizienz zu steigern, wird das Sprühmedium, der Klebstoff, oder im Falle einer Zweistoff- oder Mehrstoffdüse gegebenenfalls auch das Treibgas, vor der Applikation soweit erwärmt/erhitzt wird, dass in dem Sprühkegel 3 nach dem Verlassen des Sprühmundes 2 der Sprühdüse 1 eine Teilmenge des in dem wässrigen Dispersionsklebers enthaltenen Wasser verdunstet 6 bzw. der Verdunstungsvorgang 6 spätestens unmittelbar nach dem Auftreffen des gesprühten Mediums auf die Laminatlage 4 beginnt.
  • Überraschend wurde in einem Versuch festgestellt, dass sich Dispersionskleber in einem geschlossenen Behältnis auch über einen längeren Zeitraum über 100° Celsius erwärmen lassen, ohne dass, wie ursprünglich erwartet, Zersetzungsprozesse einsetzen.
  • Das Experiment wurde mit einem Kaschierkleber der Firma Weilburger Graphics (Handelsname SENOBOND-WL-Folienkaschierkleber 375202) ausgeführt. Es handelt sich um einen Spezialklebstoff zum Kaschieren von vorbehandelten OPP-Folien auf Druckerzeugnisse der graphischen Industrie.
  • Der Festkörperanteil des Kaschierklebers betrug 50 ± 2%, der Rest bestand im Wesentlichen aus wässrigem Lösemittel. Der Kaschierkleber wurde für 3 h bei 130° Celsius weitgehend luftdicht abgeschlossen gelagert. Eine anschliessende Handkaschierung im Labor war möglich. Dabei wurden die gleichen Niveau der Verbund/Schälfestigkeit erreicht. Auch die Prägefestigkeit war gegeben. Das Erhitzen führte unerwartet zu keinerlei technologischen Nachteilen. Durch die Wärmebelastung wurde die Vernetzung des Kaschierklebers nicht negativ beeinflusst. Die Viskosität des Klebers sank bei 80° Celsius auf 12 s (Auslaufzeit gemessen mit einem DIN 4 mm Auslaufbecher), gegenüber 15 s bei 20° Celsius. Zusammenfassend kann überraschenderweise gesagt werden, dass der handelsübliche Kaschierkleber in einem geschlossenen und luftdichten System kurzzeitig auf höhere Temperaturen erwärmt werden kann, ohne dass gleich ein Zersetzungsprozess stattfindet.
  • Ferner konnte in dem obigen Experiment beobachtet werden, dass nach dem Ausstreichen des zuvor erhitzten Kaschierklebers auf die Laminatlage sofort eine Hautbildung stattfand. Die Klebrigkeit stieg in einem sehr kurzen Zeitraum sehr schnell an.
  • Dieser Effekt führte zu der erfindungsgemässen Idee, erhitzten Kaschierkleber oder im Falle einer Zweistoffdüse 1 den Kaschierkleber mit einem erhitzten Treibgas zu versprühen. Die Tropfenbildung während des Sprühvorgangs hat den Vorteil, dass die Oberfläche an der die Verdunstung von Statten gehen kann extrem vergrössert wird. Durch die Erwärmung und die vergrösserte Oberfläche findet die erforderliche Verdunstung sehr schnell statt. Dass solche Effekte möglich sind zeigen die Anwendungen von Sprühtrocknungen. Jedoch fand dies bisher keinerlei Anwendung bei der Applikation von wässrigen Kaschierklebern zum Zwecke der Verbindung von Laminatlagen zu einem Laminat.
  • Alternativ kann der erhitzte Dispersionsklebstofffilm auch mit einer Breitschlitzdüse auf die Laminatlage aufgebracht werden.
  • Die Erwärmung des Kaschierklebers kann geschehen, in dem er aus einem beheizten Vorratsbehälter entnommen und über eine Sprühdüse 1 versprüht wird. Der Vorratsbehälter und der Förderweg bis zur Sprühöffnung der Düse sollten möglichst luftdicht abgeschlossen sein, um ein vorzeitiges Anziehen des Kaschierklebers zu vermeiden. Der Kaschierkleber kann auch erhitzt werden, indem der Düsenkopf 1 selber beheizt ist und/oder der Kaschierkleber in den Förderschläuchen in bekannter Weise durch Schlauchheizungen erhitzt wird. Die einzelnen Massnahmen der Erhitzung des Kaschierklebers lassen sich dabei in beliebiger Form miteinander kombinieren.
  • Idealer Weise setzt man für das Versprühen des Kaschierklebers eine Zweistoffdüse 1 ein, bei der ein strömendes Gas als Energielieferant dient. Dieses Gas kann zum Beispiel über Heizpatronen erhitzt werden. Für eine Trocknung ideale Temperaturen von einer Gastemperatur über 120° Celsius lassen sich, wie der Stand der Technik im klassischen Trocknerbau zeigt, ohne grossen apparativen Aufwand verwirklichen. Bei einer aussenmischenden Zweistoff-Sprühdüse 1 kommen Gas und Kaschierkleber im Wesentlichen erst ausserhalb des Düsenmundes 2 in Kontakt, so dass ein vorzeitiges Anziehen und Antrocknen des Kaschierklebers innerhalb der Düse 1 effektiv vermieden wird. Selbstverständlich lässt sich die Massnahme erhitzter Kaschierklebstoff mit der Massnahme erhitztes Treibgas kombinieren. Auch ein Versprühen eines erhitzten Kaschierklebers mit einem nicht speziell erhitzten Treibgas ist im Sinne der Erfindung denkbar und erfüllt den erfindungsgemäss gewünschten Effekt den Kaschierkleberauftrag mit der Trocknung desselben zu verbinden.
  • Theoretisch, aber mit deutlich geringeren Effizienzwerten, könnten die Erwärmung des Sprühstrahls und die Erwärmung des Sprühbildes auf der Laminatlage 4 auch durch eine indirekte Beheizung erfolgen. Diese könnte zum Beispiel geschehen, indem die Sprühvorrichtung 1 in einer zu mindestens teilweise geschlossenen Behausung 13 untergebracht ist und in die in der Behausung 13 befindliche Umgebungsluft erhitzt wird. Dies könnte zum Beispiel mit Infrarotstrahler 10, eingeleiteter Heissluft 10, Thermoluftdüsen 10, elektrischen Heizaggregaten 10 und anderen geeigneten Erwärmungsmethoden erfolgen. Dies würde im Wesentlichen dem Verfahren der klassischen Sprühtrocknung entsprechen, wobei keine absolute Trockenheit, sondern nur ein gewisser Entzug an Feuchte des Sprühmediums erforderlich wäre.
  • Bei einer strahlendichten Kapselung des Sprühbereichs könnte der Sprühstrahl und gegebenenfalls auch durch eine energiereiche Strahlung, vorzugsweise eine Strahlung, die direkt in den Wasseranteil des Kaschierklebers, beaufschlagt. Denkbar wäre hier Mikrowellenstrahlung unterschiedlichster Frequenzbereiche.
  • Bei Einsatz einer Breitschlitzdüse kann der Beschichtungsvorgang erfolgen, indem der Klebstoff ohne Versprühen während der Produktion als ein kontinuierlicher Film aufgebracht wird. Die Methoden zur Erhitzung der Düse zugeführten Dispersionsklebstofffilms können äquivalent zu den Sprühverfahren gewählt werden.
  • Dieses erfindungsgemässe Verfahren ist durch eine hohe Energieeffizienz gekennzeichnet, da aufgrund der hohen Oberfläche das Lösemittel Wasser während des Sprühvorgangs ideal aus dem Sprühmedium Kaschierkleber austreten kann. Im Gegensatz dazu wird bei der geschlossenen Auftragstechnik mit Walzen ein geschlossener Kaschierkleberfilm auf die Laminatlage 4 aufgetragen. Diese Schicht wird in der Regel mit Heissluft und/oder Infrarot auf der Laminatlage 4 soweit getrocknet, dass der Kaschierkleber soweit seine Klebrigkeit erzielt, die für ein Verbinden der Lagen erforderlich ist. Unterstützt wird die Trocknung in den meisten Kaschiermaschinen ferner, indem die Laminatlage in dem Trocknerbereich über einen aufwendig beheizten Zylinder geführt wird. Die eingebrachte Energie muss schon aus rein physikalischen Gründen deutlich höher sein als bei der erfindungsgemäss gefundenen Lösung. Die geschlossene Kaschierkleberschicht ist bei dem konventionellen Walzenauftragsverfahren viel dicker und die eingebrachte Energie muss die Schicht komplett durchdringen. Das erfindungsgemässe Verfahren zeichnet sich daher durch eine sehr hohe Energieeffizienz aus.
  • Ähnliche vorteilhafte Effekte lassen sich auch mit einer Beschichtung mit einer Breitschlitzdüse erreichen. Die Masse wird dann im heissen Zustand auf die Folie beschichtet und das Wasser kann sehr schnell aus der Schicht verdunsten, da diese vollkommen durchwärmt ist.
  • Breitschlitzdüse und Sprühdüsen bzw. Sprühdüsengruppen lassen sich im Rahmen der Erfindung äquivalent einsetzen.
  • Auch maschinenbaulich bietet das erfindungsgemäss gefundene Verfahren deutliche Vorteile. Durch die Kombination der Vorgänge Kaschierkleberapplikation und Trocknung in einem Aggregat lassen sich wesentliche Trocknerteile und beheizte Zylinder einsparen. Neben einer deutlichen Verkleinerung solcher Anlagen lassen sich deutliche Herstellkostenvorteile erzielen. Die Herstellkosten liegen ca. 25% unter den Herstellkosten klassischer Kaschieranlagen. Ein deutlich wirtschaftlicherer Betrieb ist dadurch möglich.
  • Ein weiterer Vorteil ist die geringe Belastung des Kaschiermaterials. Aus Gründen der Ressourcen- und Materialeinsparung werden Laminate aus immer dünneren Laminatlagen zusammengesetzt. Diese sind jedoch in den meisten Fällen (Kunststoffmaterial) sehr empfindlich gegen übermässige Wärmeeinwirkung. Hierdurch werden die maximale einbringbare Wärmeenergie bei konventionellen Trockneranlagen und somit auch die Produktionsleistung limitiert. Bei dem erfindungsgemässen Verfahren des erhitzten Sprühens eines Dispersionsklebers kann dagegen die eingebrachte Trocknungsenergie erheblich höher gewählt werden ohne dass eine Beschädigung der zu besprühenden Laminatlage zu erwarten wäre. Die von einem wässrigen Lösemittel des Dispersionsklebers beim Verdampfen (bei konstanter Temperatur) aufgenommene Wärmeenergie wird als Verdampfungsenthalpie bezeichnet. Wird einer Flüssigkeit während des Verdampfens keine Wärmeenergie zugeführt, so wird die benötigte Wärmemenge der Umgebung entzogen, d. h. der Klebstoff kühlt während des Trockenvorgangs ab. Ein Teil der Evaporation findet daher schon während des Sprühens im Sprühkegel oder beim Austritt aus der Beschichtungsdüse statt, so dass der Klebstoff bei dem Auftreffen auf das Substrat eine geringere Temperatur aufweist als bei dem Austritt aus der Düsenmündung. Dadurch lassen sich auch wärmeempfindliche sehr dünne Folien effizient verarbeiten, da sie bei dem erfindungsgemässen Verfahren einer geringeren Wärmebelastung ausgesetzt sind.
  • In einer besonderen Erweiterung der Erfindung wird die Folie vor der Beschichtung durch Kühlwalzen oder andere geeignete Kühlvorrichtungen gekühlt. Dies ermöglicht eine Beschichtung mit einem besonders grossen Δt, ohne dass es zu einer Beschädigung der Folie kommt.
  • Neben der Vielzahl der Vorteile der erfindungsgemäss gefundenen Lösung hat Sprühen den Nachteil, dass feine Aerosole in der Umgebungsluft vagabundieren können. Deswegen sollte der Sprühvorgang in einer Umhausung 13 stattfinden, aus der Abluft 7 abgesaugt wird. Dies kann über Ventilatoren und/oder über Radialverdichter erfolgen. In den Absaugluftstrom 7 sind idealerweise Filteranlagen 8, z. B. Auswechselbare Filtermatten integriert, um die vagabundierenden Kleberaerosole aus dem Luftstrom auszufiltern. Durch die Filterung 8 in Kombination mit einer Absaugung 7 werden effektiv ein langsames Zusetzen der luftführenden Elemente mit Klebstoff und der damit verbundene hohe Reinigungsaufwand vermieden. Die Absaugung 7 ist auch technologisch wichtig, um eine Übersättigung der Luft mit Feuchtigkeit zu vermeiden, die eine deutliche Reduzierung der Trocknungsleistung bewirken würde.
  • Im Falle des erfindungsgemässen Beschichten mit einer Breitschlitzdüse findet keine oder nur in einem sehr geringem Umfang eine Aerosolbildung statt. Die Beschichtung kann deshalb in einer Umhausung stattfindet, zwingend ist dies aber nicht.
  • Auch wird bei dem Laminieren einzelner Lagen nicht immer eine Verklebung bis zum äussersten Rand der Laminatlage erwünscht. Bei einem Sprühen bis zum Rand der Laminatlage 4 ist es unvermeidlich, um eine weitgehend gleichmässige Beschichtungsstärke zu erzielen, über den Rand hinaus zu sprühen. Ein überschüssiges Sprühen auf unerwünschte Bereiche kann vermieden werden, indem eine statische Abdeckung über die Laminatlage 4 eingebracht wird, die die kritischen Bereiche abdeckt. Besser sind aber umlaufenden Bänder. Z. B. ein Stahl- oder Kunststoffband, das bei jeder Umdrehung abgerakelt oder in einer anderen geeigneten Form gereinigt wird. Die Bänder können unterhalb der Laminatlagenkante oder oberhalb dieser angeordnet sein. Die Bandgeschwindigkeit der Abdeckbänder kann, kann, muss aber nicht zwangsweise dieselbe Geschwindigkeit wie die Laminatlage 4 aufweisen.
  • Bei Einsatz einer Breitschlitzdüse kann die Beschichtungsbreite in bekannterweise durch Einsätze oder andere geeignete Massnahmen automatisch oder manuell auf die Beschichtungsbreite eingestellt werden. Eine Beschichtung über den Rand kann, muss aber nicht erfolgen. Die Breite der beschichtung kann so gewählt werden, dass knapp bis zu den äusseren seitlichen Rändern beschichtet wird und somit eine Klebstoffverschleppung in unerwünschte Bereiche vermieden wird.
  • Die erfindungsgemässe Lösung ermöglicht ein energieeffizientes und kostengünstiges Kleberbeschichtungs- und Trocknungsverfahren für wässrige Kaschierkleber und unterscheidet sich in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht deutlich von dem bekannten Stand der Technik.
  • Bezugszeichenliste
  • 1
    Sprüh-/Düsenvorrichtung
    2
    Düsenmund/Düsenmündung
    3
    Sprühkegel/Sprühstrahl
    4
    Laminatlage (Substrat)
    5
    Förderrichtung des Substrates
    6
    Verdunstung (Wasser und gegebenenfalls weitere Komponenten X)
    7
    Absaugluftstrom
    8
    Filtervorrichtung
    9
    Absaugvorrichtung/Absaugrohr
    10
    Wärmestrahler/Warmlufteinspeisung
    11
    Wärmestrahlung/Warmluftstrom
    12
    Reflektor
    13
    Umhausung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - DE 29824883 U1 [0005]
    • - EP 0951992 B1 [0005, 0005]
    • - EP 1108539 A1 [0006, 0006, 0006]
    • - WO 2006/138448 A2 [0006, 0006, 0006]
    • - DE 3702997 A1 [0007, 0007]
    • - DE 2512238 C [0007]
    • - US 3803111 [0007]
    • - EP 0332067 B1 [0007]
    • - DE 102004040945 B4 [0008, 0008, 0008, 0008]
    • - EP 0951992 [0009]

Claims (26)

  1. Verfahren zum Kaschieren bzw. Laminieren von zwei oder mehreren einzelnen Laminatlagen 4 zu einem Laminatverbund, bei welchem mindestens einer der miteinander zu verbindenden Laminatlagen 4 mit einem lösemittelhaltigen Kaschierkleber versehen wird, wobei das Lösemittel des Kaschierklebers (Dispersionsklebers) ganz oder hauptsächlich aus Wasser besteht, und anschliessend die Laminatlagen 4 unter Druck miteinander zu einem Laminatverbund verbunden werden, gekennzeichnet dadurch, dass der wässrige Kaschierkleber mit einer Düse, zum Beispiel einer Breitschlitzdüse, oder mehreren Düsen 1 auf die Laminatlage 4 bzw. die Laminatlagen aufgetragen wird, wobei dem Kaschierkleber unmittelbar vor und gegebenenfalls während des Beschichtungvorgangs zusätzliche Wärmeenergie zugeführt wird, die ein zu mindestens teilweises verstärktes Verdunsten/Verdampfen 6 des in dem Kaschierklebers befindlichen Wassers während des Beschichtungsvorgangs beim Düsenaustritt und/oder unmittelbar nach dem Beschichtungsvorgang auf die Laminatlage 4 bzw. die Laminatlagen bewirkt,
  2. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Wärmeenergie dem Kaschierkleber durch eine beheizte Sprühvorrichtung/Düsenvorrichtung 1 zugeführt wird,
  3. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass die Wärmeenergie dem Kaschierkleber durch einen beheizten Vorratstank, aus dem der Kaschierkleber vor dem Versprühen entnommen wird und/oder einem Durchlauferhitzer, der in der Kaschierkleberzuführung zu der Sprühvorrichtung/Düsenvorrichtung 1 integriert ist, und/oder durch eine Schlauchheizung, die Bestandteil der Kaschierkleberzuführung zu der Sprühvorrichtung/Düsenvorrichtung 1 ist, zugeführt wird,
  4. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass es sich bei der Auftragsdüse 1 für den Kaschierkleber um eine Zweistoff- oder Mehrstoffdüse handelt, wobei mindestens ein Prozessgas (Treibgas) durch eine geeignete Heizmethode, z. B. ein Heizregister oder eine Heizpatrone erhitzt wird,
  5. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass sich die Sprühdüse/bzw. die Sprühdüsen 1 sich innerhalb einer zu mindestens teilweise geschlossenen Umhausung 13 befindet und die innerhalb der Umhausung 13 befindliche Luft durch geeignete Heizmassnahmen, zum Beispiel Infrarotstrahler 10, Heissluftdüsen 10 oder in anderer Form zugeführte Heissluft, Heizregister etc., erwärmt wird,
  6. Verfahren nach Anspruch 1, gekennzeichnet dadurch, dass sich die Sprühdüse 1/bzw. die Sprühdüsen 1 sich innerhalb einer zu mindestens teilweise geschlossenen Umhausung 13 befindet und der Kaschierkleber während des Beschichtungsvorgangs und/oder nach der Applikation durch energiereiche Strahlung, zum Beispiel Mikrowellenstrahlung, erwärmt wird,
  7. Verfahren nach Anspruch 1 und den Ansprüchen 2–6, gekennzeichnet dadurch, dass die Wärmeenergie durch eine beliebige Kombination der Massnahmen zur Wärmezufuhr aus den Ansprüchen 2–6 erfolgt,
  8. Verfahren nach Anspruch 1 und mindestens einem der Ansprüche 2–7, gekennzeichnet dadurch, dass der Kaschierkleber und/oder das Prozessgas im Falle einer Zweistoff- oder Mehrstoffdüse durch die Wärmeenergiezufuhr mindestens eine Temperaturerhöhung von 20 K erfährt.
  9. Verfahren nach dem Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–7, gekennzeichnet dadurch, dass dem Kaschierkleber nach dem Beschichtungsvorgang vor dem eigentlichen Kaschiervorgang zum Verbinden der einzelnen Lagen keine zusätzliche Trocknungsenergie durch beheizte Thermoluft, IR-Strahler, Mikrowellentrockner oder ähnliche Heizaggregate zugeführt wird,
  10. Verfahren nach dem Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–7, gekennzeichnet dadurch, dass dem Kaschierkleber nach dem Beschichtungsvorgang vor dem eigentlichen Kaschiervorgang zum Verbinden der einzelnen in einem geringeren Mass zusätzliche Trocknungsenergie durch beheizte Thermoluft, IR-Strahler, Mikrowellentrockner oder ähnliche Heizaggregate zugeführt wird, die nur dazu dient die mit dem Beschichtungsvorgang ausgelösten Trocknungsvorgänge aufrecht zu erhalten,
  11. Verfahren nach Anspruch 1 und mindestens einem der Ansprüche 2 und 3, gekennzeichnet dadurch, dass der Kaschierkleber spätestens nach der Wärmeenergiezufuhr bis zu dem Austreten aus dem Düsenmund 2 in einem geschlossenen System gefördert und gelagert wird, das einen Luftzutritt nicht oder höchstens in einem sehr geringen Mass zulässt,
  12. Verfahren nach Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–9, gekennzeichnet dadurch, dass das der Klebstoff über eine Sprühdüse auf die Laminatlage appliziert wird und der eigentliche Sprühvorgang in einem Umhausung 13 stattfindet, durch die die zu besprühende Laminatlage 4 gefördert wird, um ein Vagabundieren der Sprühaerosole in die Umgebung zu vermeiden,
  13. Verfahren nach Anspruch 12, gekennzeichnet dadurch, dass die Umhausung 13 eine oder mehrere Absaugeinrichtungen 9 aufweist, die die mit Feuchtigkeit und gegebenenfalls durch den Sprühvorgang gebildeten Aerosolen geschwängerte Luft aus der Umhausung 13 absaugt, wobei vor oder in die Absaugkanäle vorteilhafterweise Filteranlagen 8 integriert sind, die zu mindestens die winzige Klebstoffaerosole aus der Absaugluft 7 ausfiltern,
  14. Verfahren nach Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–13, gekennzeichnet dadurch, dass die mit dem Kaschierkleber zu beschichtende Laminatlage 4 aus einem Rollenmaterial gebildet wird, die in dem Kaschiervorgang unter Druck mit einem Bogen oder mit einem Schuppenstrom aufeinanderfolgender Bogen verbunden wird,
  15. Verfahren nach Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–13, gekennzeichnet dadurch, dass das die mir dem Kaschierkleber zu beschichtende Laminatlage 4 aus einem Rollenmaterial gebildet wird, das in dem Kaschiervorgang unter Druck mit einer weiteren Laminatlage gebildet aus einem Rollenmaterial verbunden wird,
  16. Verfahren nach Anspruch 1 und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 2–13, gekennzeichnet dadurch, dass das die Kaschierkleber zu besprühende Laminatlage 4 und die Gegenlage aus Bogenmaterial gebildet wird, die in einem Kaschiervorgang unter Druck miteinander verbunden werden,
  17. Druckprodukt, hergestellt unter Ausnutzung der Verfahren 1, mindestens einem der Verfahren 2–7 und einem der Verfahren 14–16, gekennzeichnet dadurch, dass mindestens eine beteiligte Laminatlage 4 ein in einem beliebigen Druckverfahren bedrucktes Druckprodukt darstellt,
  18. Kaschier-/Laminiermaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, einem der Ansprüche 2–7 und 14, gekennzeichnet dadurch, dass die Kaschier-/Laminiermaschine mindestens eine Abrollung für das Rollenmaterial, einen Anleger für das Bogenmaterial und eine Kaschierstation, in der Regel gebildet durch mindestens eine Kaschierwalze und einer Gegenwalze, in der das Rollenmaterial mit dem Bogen oder dem geschuppten Bogenstrom unter Druck verbunden wird, aufweisen, wobei in dem Transportbereich des Rollenmaterials nach der Abrollung und vor dem Eintreten des Rollenmaterials in den Kaschierspalt das Rollenmaterial in dem erfindungsgemässen Verfahren mit einem Kaschierkleber durch eine Beschichtungseinrichtung beschichtet wird, und nach dem Austritt aus dem Kaschierspalt in Folge dann das Laminat durch eine Schneidvorrichtung oder eine andere geeignete Trennvorrichtung wieder in einzelne Bögen aufgetrennt wird,
  19. Kaschier-/Laminiermaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, einem der Ansprüche 2–7 und 15, gekennzeichnet dadurch, dass die Kaschier-/Laminiermaschine mindestens zwei Abrollungen für die Rollenmaterialien und eine Kaschierstation, in der Regel gebildet aus der Kaschierwalze und einer Gegenwalze, in der das eine Rollenmaterial mit dem anderen Rollenmaterial unter Druck verbunden wird, aufweisen, wobei in dem Transportbereich mindestens eines Rollenmaterials nach der Abrollung und vor dem Eintreten des Rollenmaterials in den Kaschierspalt das Rollenmaterial in dem erfindungsgemässen Verfahren durch eine Beschichtungsvorrichtung mit einem Kaschierkleber beschichtet wird,
  20. Kaschier-/Laminiermaschine zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, einem der Ansprüche 2–7 und 16, gekennzeichnet dadurch, dass die Kaschiermaschine mindestens zwei Anlegereinrichtungen für Bogen aufweist, die mindestens zwei gleiche oder unterschiedliche Bögen von unterschiedlichen Stapeln entnehmen, diese Bogen dann der Kaschiermaschine zugeführt werden, wobei mit einer Sprühvorrichtung mindestens einer der zu verbindenden Bögen in dem erfindungsgemässen Verfahren mit einem Kaschierkleber besprüht wird, und die Bögen vor oder nach dem Beschichtungsvorgang durch eine Ausrichtvorrichtung zueinander ausgerichtet werden und anschliessend in einer Kaschiereinrichtung, in der Regel ein Walzenspalt zwischen zwei Walzen, unter Druck miteinander verbunden werden,
  21. Kaschier-/Laminiermaschine nach einem der Ansprüche 18–20, gekennzeichnet dadurch, dass die Kaschier-/Laminiermaschine in Transportrichtung des zu in dem erfindungsgemässen Verfahren zu beschichteten Laminats der Beschichtungseinrichtung vorgelagert mindestens eine Kühlvorrichtung, zum Beispiel eine Kühlwalze oder ein Kühlgebläse aufweist, die die zu beschichtetende Laminatlage herunterkühlt, um eine höhere Klebstofftemperatur ohne Beschädigung des Substrates zu ermöglichen,
  22. Beschichtungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, und einem der Ansprüche 2–7, und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 8–16, gekennzeichnet dadurch, dass die Beschichtungsvorrichtung aus einer Düse besteht 4, die sich über die gesamte Bearbeitungsbreite erstreckt, bzw. die Sprühvorrichtung eine Düse aufweist, die die gesamte Bearbeitungsbreite durch einen Sprühkegel 3 abdeckt, abdeckt, oder die Beschichtungseinrichtung eine Breitschlitzdüse ist, die die Laminatlage mit einem kontinuierlichen Kleberschicht beschichtet,
  23. Beschichtungsvorichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, und einem der Ansprüche 2–7, und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 8–16, gekennzeichnet dadurch, dass die Sprühvorrichtung Beschichtungsvorrichtung aus mehreren über die Bearbeitungsbreite nebeneinander angeordneten Sprühdüsen 1 besteht, deren Sprühkegel 3 sich seitlich in einem geringen Mass überlappen,
  24. Beschichtungsvorrichtung zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1, und einem der Ansprüche 2–7, und gegebenenfalls weiteren Ansprüchen aus 8–15, gekennzeichnet dadurch, dass die Sprühvorrichtung aus mehreren über die Bearbeitungsbreite neben- und hintereinander angeordneten Sprühdüsen 1 besteht, wobei die einzelnen Sprühdüsenreihen zueinander versetzt sind,
  25. Beschichtungsvorrichtung nach einem der Ansprüche 20–22, und Verfahren nach Anspruch 1 und einem der Ansprüche 2–7, gekennzeichnet dadurch, dass wobei die Beschichtungsvorrichtung in der Nähe des Düsenmundes 2 oder im Düsenmund 2 selbst eine Temperaturmesseinrichtung zur direkten oder indirekten Messung mindestens einer Fluidtemperatur aufweist, die Temperatursignale gewinnt, die direkt oder unter Zwischenschaltung einer Auswertung, einer Kennlinie oder einer anders gearteten Rechenvorschrift in einer Auswerte- bzw. Regeleinheit zur Bildung von Steuersignalen in einem geschlossenen Regelkreis herangezogen werden, wobei die Steuersignale zur Ansteuerung mindestens einer der Heizvorrichtungen nach Anspruch 2–5 dienen,
  26. Verfahren zur Steuerung der Heizvorrichtungen zur Durchführung des Verfahrens nach Anspruch 1 und Verwendung einer der Ansprüche 2–7, gekennzeichnet dadurch, dass nach dem erfindungsgemässen Beschichtungsauftrag auf die Laminatlage 4 auf dieser mittels eines berührenden oder nicht berührenden Temperaturmessverfahren die Temperatur des aufgetragenen Kaschierklebers gemessen wird und die Temperaturmesseinrichtung Temperatursignale gewinnt, die direkt oder unter Zwischenschaltung einer Auswertung, einer Kennlinie oder einer anders gearteten Rechenvorschrift in einer Auswerte- bzw. Regeleinheit zur Bildung von Steuersignalen in einem geschlossenen Regelkreis herangezogen werden, wobei die Steuersignale zur Ansteuerung mindestens einer der Heizvorrichtungen nach Anspruch 2–7 dienen.
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OP8 Request for examination as to paragraph 44 patent law
8181 Inventor (new situation)

Inventor name: WALTHER, THOMAS, ST. GALLEN, CH

Inventor name: KREBS, SEBASTIAN, ST. GALLEN, CH

Inventor name: HARI, MICHAEL, ROSSRUETI, CH

Inventor name: BOLOGNA, ROBERTO, GOSSAU, CH

Inventor name: SCHEIWILER, MARCEL, ARBON, CH

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