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DE102009006637A1 - Schienenfahrzeug mit lösbar befestigtem Gerätegehäusedeckel - Google Patents

Schienenfahrzeug mit lösbar befestigtem Gerätegehäusedeckel Download PDF

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DE102009006637A1
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Germany
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housing
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housing cover
tension
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DE200910006637
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Klaus Rekasch
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Siemens AG
Siemens Corp
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Siemens AG
Siemens Corp
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    • B61DBODY DETAILS OR KINDS OF RAILWAY VEHICLES
    • B61D17/00Construction details of vehicle bodies
    • B61D17/04Construction details of vehicle bodies with bodies of metal; with composite, e.g. metal and wood body structures
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    • B61CLOCOMOTIVES; MOTOR RAILCARS
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    • B61C17/04Arrangement or disposition of driving cabins, footplates or engine rooms; Ventilation thereof
    • BPERFORMING OPERATIONS; TRANSPORTING
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein Schienenfahrzeug mit einem Gerätegehäuse, das mit einem lösbar an einem Gehäusegrundkörper (1) befestigten Gehäusedeckel (2) ausgestattet ist, wobei der Gehäusedeckel (2) jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses über wenigstens einen Spannverschluss (3, 4) an dem Gehäusegrundkörper (1) angebracht ist, wobei die Spannverschlüsse (3, 4) jeweils über Scharniere an dem Gehäusegrundkörper (1) angebracht sind, die mit einem ihrer Schenkel endseitig an dem Gehäusegrundkörper (1) fixiert sind und an deren anderem Schenkel der Spannverschluss (3, 4) endseitig drehbar gelagert ist, wobei ferner eine Scharnierachse und eine Lagerachse für den Spannverschluss (3, 4) im Wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.

Description

  • Die Erfindung bezieht sich auf ein Schienenfahrzeug mit einem Gerätegehäuse, das mit einem lösbar an einem Gehäusegrundkörper befestigten Gehäusedeckel ausgestattet ist.
  • Vornehmlich im Dachbereich von Schienenfahrzeugen sind Gerätegehäuse untergebracht, die zur Aufnahme verschiedener Komponenten dienen. Beispielsweise ist häufig auch ein Klimaanlagengehäuse in diesem Dachbereich untergebracht und mit einem lösbar an einem Gehäusegrundkörper befestigten Gehäusedeckel ausgestattet.
  • Diese Gehäusedeckel sind bisher einseitig mittels Scharnieren und gegenüberliegend mittel lösbarer Verschlüsse an den Gehäusegrundkörper angebracht.
  • Dies hat den Nachteil, dass eine Zugänglichkeit in das Gehäuse nach Öffnung des Gehäusedeckels für Servicezwecke eingeschränkt ist.
  • Ausgehend hiervon liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Schienenfahrzeug der eingangs genannten Art derart weiterzuentwickeln, dass eine Zugänglichkeit des inneren des Gerätegehäuses für Servicezwecke verbessert ist.
  • Diese Aufgabe wird dadurch gelöst, dass der Gehäusedeckel jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses über wenigstens einen Spannverschluss an dem Gehäusegrundkörper angebracht ist, wobei die Spannverschlüsse jeweils über Scharniere an dem Gehäusegrundkörper angebracht sind, die mit einem ihrer Schenkel endseitig an dem Gehäusegrundkörper fixiert sind und an deren anderem Schenkel der Spannverschluss endseitig drehbar gelagert ist, wobei ferner eine Scharnierachse und eine Lagerachse für den Spannverschluss im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
  • Durch die Beidseitigkeit der vorgesehenen Spannverschlüsse ist es möglich, den Gehäusedeckel von dem Gehäusegrundkörper vollständig abzuheben, so dass eine erhöhte Zugänglichkeit für Servicezwecke ermöglicht wird. Durch die besondere Art der Anlenkung der Spannverschlüsse an den Gehäusegrundkörper ist ein einfaches Lösen und Befestigen des Gehäusedeckels an dem Gehäusegrundkörper gewährleistet.
  • Bevorzugt können die Spannverschlüsse jeweils einen Spannhaken aufweisen, der zum Zusammenwirken mit einem freiliegenden Schließwinkel ausgebildet ist, der gegenüber einer Unterseite des Gehäusedeckels fixiert ist. Es ist hervorzuheben, dass der Schließwinkel auch unmittelbar an der Unterseite des Gehäusedeckels angebracht sein kann. Es ist jedoch von Vorteil, wenn der freiliegende Schließwinkel an einer Aufnahme befestigt ist, welche wiederum an der Unterseite des Gehäusedeckels fixiert ist. Diese Aufnahme gestattet es, den Gehäusedeckel bequem auf zugeordneten Abstützungen am Gehäusegrundkörper abzusetzen.
  • Die Scharniere sind bevorzugt derart ausgebildet, dass sie als der an dem Gehäusegrundkörper befestigte Schenkel einen Rollenhalter und als der freibewegliche Schenkel einen Arm aufweisen, dessen eines Ende um die Scharnierachse drehbar an dem Rollenhalter gelagert ist und dessen anderes Ende über ein Lagerbock den Spannverschluss trägt.
  • Dabei kann der Lagerbereich für den Arm des jeweiligen Scharniers zum Zusammenwirken mit der zuvor angesprochenen Aufnahme am Gehäusedeckel ausgebildet sein.
  • Ein Ausführungsbeispiel der Erfindung wird nachfolgend unter Bezugnahme auf die Zeichnungen noch näher erläutert.
  • 1 eine perspektivische Ansicht eines Gerätegehäuses,
  • 2 eine Seitenansicht des Gerätegehäuses von 1,
  • 3 eine Detailansicht des Gerätegehäuses von 1 mit gelöstem Spannverschluss.
  • Das Gerätegehäuse der 1 und 2 kann beispielsweise zu Unterbringung einer Klimaanlage dienen und wird typischer Weise im Dachbereich eines Schienenfahrzeugs untergebracht. Für Service-Zwecke ist das Gerätegehäuse zu öffnen. Aus diesem Grund besteht das Gerätegehäuse aus einem Gehäusegrundkörper 1 und einem Gehäusedeckel 2. Der Gehäusegrundkörper 1 und der Gehäusedeckel 2 sind über zwei einander gegenüberliegende Spannverschlüsse 3, 4 miteinander verbunden. Wie insbesondere 1 zu entnehmen ist, weist der Gehäusedeckel 2 zum Lösen der Spannverschlüsse 3, 4 entsprechende Ausnehmungen auf.
  • Die Spannverschlüsse 3, 4 lassen sich lösen, so dass der Gehäusedeckel 2 von dem Gehäusegrundkörper 1 vollständig entfernt werden kann. Auf diese Weise ist eine sehr günstige Zugänglichkeit des Gehäusegrundkörpers bzw. der in ihm untergebrachten Komponente, beispielsweise für Wartungszwecke, gegeben.
  • Aus 3 geht nunmehr in einer Detailansicht die nähere Ausbildung der Anlenkung des Spannverschlusses 4 an den Gehäusegrundkörper 1 sowie die Ausbildung des Gehäusedeckelbereichs hervor, der mit Hilfe des Spannverschlusses 4 an dem Gehäusegrundkörper 1 befestigt wird.
  • Der Spannverschluss 4 ist an einem Lagerbock 5 drehbar gelagert, der wiederum an einem Arm 6 befestigt ist. Der Arm 6 bildet gemeinsam mit einem Rollenhalter 7 ein Scharnier aus. Dabei endet der Arm 6 rollenhalterseitig in einer nicht dargestellten Hülse, die auf einer ebenfalls nicht dargestellten Rolle drehbar ist. Die Lagerung des Spannverschlusses 4 weist somit zwei Drehachsen auf, von denen die eine durch das Scharnier aus dem Arm 6 und dem Rollenhalter 7 und die andere von der Lagerung des Spannverschlusses 4 am Legerbock 5 definiert wird.
  • Gehäusedeckelseitig ist eine Aufnahme 8 vorgesehen, die bei abgesenktem Gehäusedeckel 2 über die nicht dargestellte Rolle auf dem Rollenhalter 7 greift, so dass eine geeignete Auflage des Gehäusedeckels 2 in einer Verriegelungsposition des Spannverschlusses 4 gegeben ist. Die Aufnahme 8 trägt einen freiliegenden Schließwinkel 9, der zum Zusammenwirken mit einem Spannhaken 10 am Spannverschluss 4 vorgesehen ist.
  • Die dargestellte lösbare Befestigung des Gehäusedeckels 2 an den Gehäusegrundkörper 1 gestattet einen gesteigerten Wartungskomfort. Insbesondere ist im Wartungsfall von Dachklimaanlagen nicht auf einen Stand des betroffenen Schienenfahrzeugs zu einer Arbeitsbühne zu achten.
  • Auch sind Einsparungspotentiale aufgrund geringerer Wartungszeiten möglich. Wenn beispielsweise der Gehäusedeckel 2 beschädigt ist, ist sein Austausch in einfacher Weise möglich. Auch hinsichtlich einer Witterungsbeständigkeit überzeugt das hier vorgestellte Verschlusskonzept für den Gehäusedeckel 2 eines Gerätegehäuses.

Claims (5)

  1. Schienenfahrzeug mit einem Gerätegehäuse, das mit einem lösbar an einem Gehäusegrundkörper (1) befestigten Gehäusedeckel (2) ausgestattet ist, dadurch gekennzeichnet, dass der Gehäusedeckel (2) jeweils an zwei gegenüberliegenden Seiten des Gehäuses über wenigstens einen Spannverschluss (3, 4) an dem Gehäusegrundkörper (1) angebracht ist, wobei die Spannverschlüsse (3, 4) jeweils über Scharniere an dem Gehäusegrundkörper (1) angebracht sind, die mit einem ihrer Schenkel endseitig an dem Gehäusegrundkörper (1) fixiert sind und an deren anderem Schenkel der Spannverschluss (3, 4) endseitig drehbar gelagert ist, wobei ferner eine Scharnierachse und eine Lagerachse für den Spannverschluss (3, 4) im wesentlichen parallel zueinander ausgerichtet sind.
  2. Schienenfahrzeug nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Spannverschlüsse (3, 4) jeweils einen Spannhaken (10) aufweisen, der zum Zusammenwirken mit einem freiliegenden Schließwinkel (9) ausgebildet ist, der gegenüber einer Unterseite des Gehäusedeckels (2) fixiert ist.
  3. Schienenfahrzeug nach Anspruch 2, dadurch gekennzeichnet, dass der freiliegende Schließwinkel (9) an einer Aufnahme (8) befestigt ist, welche wiederum an der Unterseite des Gehäusedeckels (2) fixiert ist und mit einer am Gehäusegrundkörper (1) angebrachten Abstützung zusammenwirkt.
  4. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass die Scharniere (jeweils als der an dem Gehäusegrundkörper (1) befestigte Schenkel einen Rollenhalter (7) und als der frei bewegliche Schenkel einen Arm (6) aufweisen, dessen eines Ende um die Scharnierachse drehbar an dem Rollenhalter (7) gelagert ist und dessen anderes Ende über einen Lagerbock (5) den Spannverschluss (3, 4) trägt.
  5. Schienenfahrzeug nach einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass ein jeweiliger Lagerbereich der Scharniere als Abstützung für den Gehäusedeckel (2) dient.
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