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DE102009006506A1 - Multifunktionaler Noten- und/oder Instrumentenkoffer - Google Patents

Multifunktionaler Noten- und/oder Instrumentenkoffer Download PDF

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DE102009006506A1
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    • AHUMAN NECESSITIES
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Abstract

Bei einem multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) mit einem Kofferboden (6), zumindest vier Kofferseitenwandungen (2, 3, 4, 5) und einem Kofferdeckel (7) und zumindest einer Einrichtung (18, 19) zum Aufstellen des Noten- und/oder Instrumentenkoffers, ist zumindest ein Notenständer (27) fest an dem Koffer (1) angeordnet und an diesem herausteleskopierbar, ausfaltbar, ausklappbar oder ausfahrbar befestigt.

Description

  • Die Erfindung betrifft einen multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffer mit einem Kofferboden, zumindest vier Kofferseitenwandungen und einem Kofferdeckel und zumindest einer Einrichtung zum Aufstellen des Noten- und/oder Instrumentenkoffers.
  • Notenkoffer werden üblicherweise zum Transport von Noten verwendet, beispielsweise von den Musikern einer Kapelle. Bei Auftreten der Kapelle stellt sich häufig das Problem, einen Platz für die zahlreichen Notenkoffer auf oder neben der Bühne zu finden.
  • Aus der GB 2 370 981 A1 ist ein Behältnis bekannt, das zu einem selbststehenden Notenständer umgestaltet werden kann. Ansonsten dient dieses zur Aufbewahrung von Noten und zum Transport von diesen.
  • Für den Bereich eines Instrumentenkoffers schlägt die DE 83 05 831 U1 vor, dass der Kofferboden und der Kofferdeckel längs einer zur Gelenkachse senkrechten Teilungsebene in je zwei Hälften teilbar sind und dass zwei beim Transport einander gegenüberliegende Boden- und Deckelhälften in einer Ständerstellung voneinander getrennt an die breiten Außenwände der ungetrennten Kofferhälfte anlegbar sind. Durch das Anlegen der getrennten Kofferhälften an die ungetrennten Kofferhälften erhält der Instrumentenkoffer eine große Standfläche, so dass er auf der Bühne stehen kann. Da die ungetrennte Kofferhälfte nach oben offen ist, kann das Musikinstrument, wie beispielsweise eine Gitarre, während der Nichtbenutzung auf der Bühne in dem Koffer abgestellt werden.
  • Die US 3,637,070 A offenbart die Kombination eines Instrumentenkoffers und eines Ständers für eine Trompete. In dem Instrumentenkoffer sind Aufnahmen für Trompeten und an dem Deckel des Instrumentenkoffers sind Befestigungseinrichtungen angeordnet, an denen je eine Halterung zum Aufstellen einer Trompete angeordnet werden kann.
  • Gerade dann, wenn wenig Platz auf einer Bühne zur Verfügung steht, wäre es für die Musiker wünschenswert, die Möglichkeit einer Platzoptimierung der mitzuführenden Gegenstände zu erhalten, insbesondere auch bezüglich des Notenkoffers.
  • Der vorliegenden Erfindung liegt daher die Aufgabe zugrunde, einen multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dahingehend weiterzubilden, dass dieser einen noch größeren Nutzen für seinen Verwender bietet im Vergleich zu den in der DE 83 05 831 U1 und in der US 3,637,070 A beschriebenen Noten- bzw. Instrumentenkoffern.
  • Die Aufgabe wird durch einen multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffer nach dem Oberbegriff des Anspruchs 1 dadurch gelöst, dass zumindest ein Notenständer fest an dem Koffer angeordnet und an diesem herausteleskopierbar, ausfaltbar, ausklappbar oder ausfahrbar befestigt ist. Weiterbildungen der Erfindung sind in den abhängigen Ansprüchen definiert.
  • Dadurch wird ein multifunktionaler Noten- und/oder Instrumentenkoffer geschaffen, der zugleich als Notenständer dient, so dass hier weiterer Platz auf der Bühne geschaffen werden kann, da zusätzliche Notenständer entfallen können. Der Notenständer wird lediglich aus dem insbesondere Notenkoffer und/oder dem Instrumentenkoffer ausgefahren oder ausgeklappt bzw. ausgefaltet. Insbesondere ist er teleskopartig ausfahrbar an dem Koffer befestigt. Ferner besteht auch nicht mehr die Gefahr, den Notenständer für einen Auftritt zu vergessen, da dieser bereits an dem multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffer fest montiert ist und somit zusammen mit den Notenblättern oder Notenheften mitgeführt werden kann.
  • Vorteilhaft ist der Notenständer in einem Seitenfach oder auf der Außenseite in einem Außenfach des Noten- und/oder Instrumentenkoffers angeordnet. Grundsätzlich ist es ebenfalls möglich, den Notenständer in einem inneren Fach des Koffers anzuordnen, wobei in diesem Falle der Kofferdeckel während des Auftritts offen stehen bleibt, wenn der Notenständer aus dem Inneren des Noten- und/oder Instrumentenkoffers herausgefahren oder herausgeklappt ist. Soll der Koffer während einer Aufführung unter Verwendung des Notenständers geschlossen bleiben, eignet sich eher eine Anordnung des Notenständers in einem Seiten- oder Außenfach des Koffers. Eine größere Stabilität bei ausgeklapptem Notenständer kann gegebenenfalls jedoch bei Anordnen desselben in einem Innenfach und Herausklappen oder Herausfahren aus diesem geschaffen werden, da der Schwerpunkt dann über dem Boden des Noten- und/oder Instrumentenkoffers liegt. Die Anordnung des Notenständers kann vorteilhaft anwendungsspezifisch gewählt werden. Grundsätzlich ist es sogar möglich, einen Notenständer aus dem Inneren des Koffers nach außen herauszuklappen und trotz der Anordnung des Notenständers im Transportzustand im Inneren des Koffers nach dem Ausklappen von diesem eine Anordnung im äußeren Bereich des Koffers vorzusehen.
  • Vorteilhaft ist ein Notenpult oder eine Auflagefläche des Notenständers zum Aufstellen von Notenblättern oder Notenheften seitlich in einem vorgebbaren Winkel ausklappbar oder ausfahrbar an diesem befestigt. Der Winkel kann dabei vorteilhaft variabel gewählt werden, wobei ein Feststellen des Notenpultes oder der Auflagefläche in dem gewählten Winkel vorteilhaft ebenfalls möglich ist.
  • Um ein Verrasten des Notenständers und/oder des Notenpultes und/oder der Auflagefläche in der vorgebbaren oder eingenommenen bzw. eingestellten oder wählbaren Position vornehmen zu können, ist vorteilhaft eine Rasteinrichtung vorgesehen. Hierbei können beliebige Positionen verrastet werden oder vorgegebene Positionen, beispielsweise durch eine vorgegebene Stufung von Nuten, in die entsprechende Elemente eingreifen zum Verrasten der jeweiligen Position.
  • Als weiter vorteilhaft erweist es sich, eine Einrichtung zum Aufnehmen eines Trinkgefäßes in und/oder an dem Koffer vorzusehen. Insbesondere für Spieler von Blasinstrumenten ist es wichtig, während eines Auftritts ein Getränk in der Nähe zu haben, um zwischendurch trinken zu können. Hier erweist es sich daher als besonders vorteilhaft, wenn bereits der Noten- und/oder Instrumentenkoffer mit einer entsprechenden Halterung zum Aufnehmen eines Trinkgefäßes versehen ist, so dass auch kein Verschütten oder Umkippen des Getränks zu befürchten steht. Die Halterung kann zur Aufnahme eines Glases oder auch einer ganzen Flasche dimensioniert sein. Ggf. können auch unterschiedliche Halterungen auswechselbar vorgesehen sein und/oder die Halterung anwendungsspezifisch umgestaltbar ausgebildet sein, z. B. durch Auseinanderziehen bzw. Zusammenschieben eines Halterings der Halterung, wodurch eine Anpassung an unterschiedliche Außendurchmesser einer Flasche und eines Glases erzielt werden kann.
  • Weiter vorteilhaft ist ein Fach zur Aufnahme einer Rolle vorgesehen, wobei auf der Rolle zumindest eine Stoffbahn aufgewickelt ist. Die Stoffbahn ist vorteilhaft abwickebar bzw. ausziehbar auf der Rolle befestigt und mit einer Befestigungseinrichtung zum Befestigen an dem Notenständer versehen. Die auf der Rolle aufgewickelte Stoffbahn kann somit von dieser abgezogen, also entrollt, und wieder auf diese aufgerollt werden. Über die Befestigungseinrichtung kann die Stoffbahn an dem Notenständer befestigt, insbesondere bei dessen Herausziehen aus seinem Aufbewahrungsfach direkt mit entrollt bzw. von der Rolle abgewickelt werden. Insbesondere ist die Stoffbahn mit einem Logo, einem Emblem und/oder Schriftzug einer Musikkapelle bedruckt oder bedruckbar oder versehen, so dass zum Publikum gewandt dieser Aufdruck zu sehen ist. Es ist somit nicht erforderlich, ein zusätzliches Plakat im Bereich der Bühne aufzuhängen, um den Namen der spielenden Kapelle bzw. Künstler für das Publikum ersichtlich zu machen. Vielmehr führt die Musikkapelle ihr Emblem bzw. ihren Schriftzug in dem Noten- und/oder Instrumentenkoffer bereits selbst mit sich, so dass derartige zusätzliche Plakate an der Bühne entfallen können. Beispielsweise können die Noten- und/oder Instrumentenkoffer der einzelnen Mitglieder der Musikkapelle auch nur Teile des Schriftzugs oder des Emblems auf der jeweils abwickelbaren bzw. entrollbaren Stoffbahn zeigen, so dass durch das Nebeneinanderstellen der einzelnen Noten- und/oder Instrumentenkoffer und das jeweilige Abwickeln bzw. Entrollen der Stoffbahn der Gesamtname der Musikkapelle gezeigt wird bzw. das Gesamtemblem von dieser. Unter der Stoffbahn wird hier nicht nur ein Gewebe, Gelege oder sonstiges Textil verstanden, sondern auch beispielsweise eine Kunststofffolie oder eine Metallfolie, die entsprechend mit einem Aufdruck bzw. Schriftzug und/oder Emblem versehen und aus dem Fach herausgezogen bzw. ausgerollt werden kann. Grundsätzlich kann die Stoffbahn auch als eine Art Jalousie aus mehreren Lamellen ausgebildet sein, sofern dies gewünscht wird, die sich aus dem Fach herausfalten lassen.
  • Zum Zurückziehen der Stoffbahn in den Noten- und/oder Instrumentenkoffer hinein bzw. Aufrollen des Stoffes auf der Rolle ist vorteilhaft eine Rückzugseinrichtung, insbesondere ein Federrückzug vorgesehen. Grundsätzlich ist auch eine beliebige andere Einrichtung möglich, durch die die abgewickelte oder entfaltete Stoffbahn wieder in den Noten- und/oder Instrumentenkoffer zurückbewegt werden kann. Neben mechanischen Rückzugseinrichtungen sind hier auch elektrische möglich.
  • Vorteilhaft ist das Fach zur Aufnahme der Rolle im äußeren Bereich des Koffers vorgesehen. Hierdurch wird der Innenraum des Koffers nicht unnötig eingeschränkt. Da die abgewickelte Stoffbahn zumeist auf der Außenseite des Noten- und/oder Instrumentenkoffers angeordnet werden soll, eignet sich entsprechend auch die Aufnahme von dieser im äußeren Bereich des Koffers.
  • Das Vorsehen von zumindest zwei Rollen an der Unterseite des Koffers zum Rollfähigmachen von diesem, erweist sich ebenfalls als sehr vorteilhaft, da der Koffer dann nach Art eines Trolleys hinter dem Verwender hergezogen werden kann. Gerade bei schweren Gegenständen, die sich in oder an dem Koffer befinden, wird dies vom Verwender als sehr angenehm empfunden. Die Rollen können ausfahrbar oder ausklappbar an dem Koffer befestigt sein. Auch ist natürlich eine starre Anbringung in einer gleich bleibenden Position der Rollen möglich. Die Rollen sind insbesondere an nur einer Seite des Koffers vorgesehen. Anstelle von nur zwei Rollen können auch beispielsweise vier Rollen an jeder der Ecken des Koffers angeordnet sein. Die Rollen können über die Oberfläche zumindest einer Kofferseitenwandung vorstehen. Hierdurch ist ein Rollen über diese jeweilige Kofferseite möglich. Als besonders vorteilhaft erweist es sich, wenn die Rollen so in Ausnehmungen oder Aussparungen des Koffers angeordnet oder anordbar sind, dass beim normalen Abstellen des Koffers auf einem Boden sich diese in der jeweiligen Ausnehmung oder Aussparung befinden und lediglich beim Ankippen des Koffers in eine Position, in der es möglich sein soll, ihn nach Art eines Trolleys zu rollen, sich in einer Rollposition für den Koffer befinden. Beispielsweise können die Rollen daher im Bereich einer Seitenwandung des Koffers etwas über die Oberfläche der Seitenwandung vorstehen, im Bodenbereich des Koffers jedoch versenkt in entsprechende Ausnehmungen bzw. Aussparungen angeordnet sein. Wird der Koffer dann schräg angestellt, kommen die Rollen in Eingriff mit dem Untergrund, auf dem der Koffer angeordnet ist, und der Koffer kann nach Art eines Trolleys bewegt werden.
  • Um den Koffer hinter sich herziehen zu können, ist vorteilhaft zumindest ein Griffbügel zum Angreifen bzw. zum Ziehen und/oder Tragen des Koffers an diesem angeordnet. Dieser ist, wie bei bekannten Trolleys, vorteilhaft ausziehbar, teleskopierbar oder ausklappbar an dem Koffer angeordnet. Grundsätzlich ist es ebenfalls möglich, einen nicht ausfahrbaren starren Griffbügel, insbesondere auch als zusätzlichen Griffbügel zum Tragen an dem Koffer anzuordnen.
  • Die Einrichtung zum Aufstellen des Koffers umfasst vorteilhaft zumindest zwei Standfüße, die ausklappbar, ausziehbar oder ausfahrbar an dem Koffer angeordnet sind. Hierdurch stören die Standfüße nicht, solange der Koffer getragen oder auf vorgesehenen Rollen hinter dem Verwender hergezogen wird. Erst in dem Moment, in dem der Koffer aufgestellt und beispielsweise der Notenständer ausgeklappt wird, werden die Standfüße zum Stabilisieren der stehenden Position des Koffers ausgeklappt, ausgezogen oder ausgefahren. Dies kann sogar automatisch beim Herausziehen und Ausklappen des Notenständers erfolgen, um ein Umkippen des Koffers zu vermeiden. Insbesondere können zumindest drei Standfüße sternförmig ausgeklappt, ausgezogen oder ausgefahren werden. Durch das Ausklappen oder Ausfahren der Standfüße ist ein Halt in jeglicher Richtung möglich, so dass auch ein versehentliches Gegenstoßen gegen den ausgeklappten Notenständer den Stand des Koffers nicht gefährdet. Um einen besonders guten Stand für den Koffer zu gewähren, sind die Standfüße besonders vorteilhaft im Bereich der oder an den Ecken des Koffers angeordnet, so dass eine große Fläche von den Standfüßen übergriffen wird, wodurch die Standfestigkeit des Koffers zunimmt.
  • Vorteilhaft ist ebenfalls eine Einrichtung zum Zurückziehen bzw. Einklappen der Standfüße vorgesehen. Beispielsweise kann durch Betätigen eines Hebels oder Knopfes einerseits eine Arretierung der ausgefahrenen, ausgeklappten oder ausgezogenen Standfüße und andererseits zum Transport des Koffers nachfolgend wieder ein Lösen der Arretierung der Standfüße und gegebenenfalls sogar ein selbständiges Zurückziehen in eine entsprechende Aufnahme in den Koffer hinein erzielt werden.
  • Ferner kann zumindest ein Band zum Befestigen eines Instrumentenkoffers oder von anderen Gegenständen auf der Außenseite des Koffers vorgesehen sein. Insbesondere kann zumindest ein Band zwischen dem Kofferdeckel und dem Griffbügel zum Befestigen eines kleineren Instrumentenkoffers angeordnet sein. Grundsätzlich ist es ebenso möglich, eine Griffschlaufe zum Ziehen des Koffers und/oder zum Befestigen beispielsweise eines weiteren Koffers, insbesondere Instrumentenkoffers, vorzusehen. Beispielsweise können Gummibänder als solche Bänder vorgesehen sein. Für den Transport können durch solche Bänder beispielsweise auch Zusatzeinrichtungen, wie Reinigungseinrichtungen etc. lösbar an dem Koffer befestigt werden. Auch bei der Verwendung mehrerer Instrumente kann bei abgestelltem Noten- und/oder Instrumentenkoffer das jeweils nicht verwendete Instrument durch ein solches Band an dem Koffer sicher gehalten werden. Ebenfalls ist auch eine andere Art einer Halte- oder Aufnahmeeinrichtung möglich, die an dem Koffer vorgesehen ist zur Aufnahme eines Instrumentenkoffers, eines Instruments oder anderer Gegenstände, die vorübergehend bei abgestelltem Koffer und/oder beim Transport an diesem gehalten werden sollen.
  • Vorteilhaft sind im Inneren eines Notenkoffers mehrere Fächer zum Einfügen von Notenheften, jedoch ggf. auch weiteren Gegenständen vorgesehen. Der Koffer kann somit auf seiner Innenseite mit entsprechenden Einrichtungen zum Halten von Gegenständen bzw. zu deren sicherer und geschützter Aufnahme versehen sein, wobei die einzelnen Fächer beispielsweise auch entnehmbar ausgebildet sein können, um diese gegen andere auszutauschen. Beispielsweise kann der Verwender Noten für eine Aufführung in einem Fach oder Fächern lagern und die für eine andere Aufführung in einem oder mehreren anderen und die für die jeweilige Aufführung benötigten in den Koffer einfügen und die nicht benötigten gut verstaut in den Fächern zu Hause oder in einem Vereinsheim aufbewahren und braucht daher nicht immer alle Fächer zu jeder Aufführung mitzunehmen bzw. kann die nicht benötigten Notenblätter und Notenhefte geordnet und ordentlich verstaut in den aus dem Koffer entnehmbaren Fächern lagern. Die Fächer können ferner ein Vorfach zum Einfügen eines insbesondere austauchbaren Beschriftungsschildes aufweisen, so dass bereits von außen der Inhalt des austauchbaren Faches und des Eigentümers kenntlich gemacht werden kann.
  • Der Kofferdeckel kann zumindest ein Fach auf seiner Innenseite aufweisen, in das Gegenstände einfügbar bzw. in diesem ablegbar und bei geöffnetem Kofferdeckel von außen zugänglich sind. In das Fach können insbesondere im geöffneten Zustand des Koffers, wobei das Fach dann auf die Außenseite des Koffers geklappt ist, Gegenstände eingefügt bzw. in diesem abgelegt werden.
  • Der Noten- und/oder Instrumentenkoffer selbst besteht vorteilhaft aus einem stabilen Material, wie insbesondere Leder, Metall, Kunststoff, Stoff, wobei ein Mischung verschiedener Materialien möglich ist, wie bei bekannten Koffern üblich, die z. B. einen Metallrahmen aufweisen, der leder- und/oder stoffbezogen ist. Im Innern können die Fächer aus einem geeigneten Material, wie insbesondere Leder, Kunststoff und/oder einem geeigneten Stoffmaterial, bestehen.
  • Zur näheren Erläuterung der Erfindung wird im Folgenden ein Ausführungsbeispiel von dieser näher anhand der Zeichnung beschrieben. Diese zeigt in:
  • 1 eine perspektivische Prinzipskizze einer Ausführungsform eines erfindungsgemäßen multifunktionalen Notenkoffers.
  • 1 zeigt eine perspektivische Ansicht eines multifunktionalen Notenkoffers 1. Dieser weist vier Seitenwandungen 2, 3, 4, 5, einen Kofferboden 6 und einen Kofferdeckel 7 auf. Der Kofferdeckel ist in 1 lediglich einteilig ausgebildet. Es kann jedoch auch eine Ausführungsform mit beispielsweise zwei gegeneinander klappenden Deckeln, wie bei Pilotenkoffern bekannt, vorgesehen werden.
  • Im Inneren des Notenkoffers sind zwei Innenwandungen 8, 9 angeordnet, die Fächer 10, 11, 12 abtrennen. In dem schmalen Fach 11 können beispielsweise Notenblätter untergebracht werden und in den Fächern 10 und 12 andere Notenhefte oder andere Gegenstände. Es können auch zusätzliche Halteeinrichtungen im Inneren des Noten- und/oder Instrumentenkoffers vorgesehen werden, um weitere Gegenstände im Innern des Koffers zu halten, die in 1 jedoch nicht zu sehen sind.
  • Auf der Außenseite der Seitenwandung 4 ist ein Trinkgefäßhalter 13 vorgesehen, zum Hineinstellen eines Trinkgefäßes, beispielsweise während einer Aufführung, damit der Spieler des Instruments eine sichere Aufbewahrungsmöglichkeit für einen Getränkebecher oder eine Getränkeflasche am Koffer hat. Neben der dargestellten Ausführung des Halters 13 sind auch beliebige andere Formen möglich, insbesondere auch eine Ausführungsform, bei der ein umgreifendes Element des Halters verstellbar und damit auf den Umfang des Trinkgefäßes anpassbar ausgebildet ist. Der Trinkgefäßhalter 13 kann starr an dem Notenkoffer angeordnet sein oder ausklappbar oder ausfahrbar, ähnlich wie dies bei den sog. Cupholdern in Fahrzeugen bekannt ist. Der Trinkgefäßhalter kann dabei in der Seitenwandung und/oder einem entsprechend vorgesehen Fach gelagert und aus diesem herausgeklappt, herausgefahren oder in anderer Weise aus diesem entfaltet oder entnommen werden.
  • Im Bereich des Kofferbodens 6 sind in jeder der Ecken 14, 15, 16, 17 Standfüße 18, 19 angeordnet. Der Unterschied zwischen den beiden Standfüßen 18 und 19 ist der, dass die Standfüße 18, die in den Ecken 14 und 15 angeordnet sind, klappbar ausgebildet sind, wohingegen die beiden Standfüße 19 in den Ecken 16 und 17 teleskopierbar ausgebildet sind (der Standfuß 19 und die untere Ecke 17 sind in 1 nicht zu sehen). Die Klappbarkeit wird durch die beiden Pfeile 20, 21 und die Teleskopierbarkeit durch den Pfeil 22 angedeutet. Solange der Koffer nicht aufgestellt wird, können die beiden Standfüße 18 in die beiden Seitenwandungen 2, 4 eingeklappt werden. Die beiden teleskopierbaren Standfüße 19 können zusammengeschoben und z. B. in den Ecken 16, 17 im zusammengeschobenen Zustand verstaut werden. Vorteilhaft ist hier eine Aussparung vorgesehen, die jedoch in 1 nicht gezeigt ist.
  • In den beiden Ecken 16, 17 sind jeweils Rollen 23 angeordnet, um den Notenkoffer fahrbar zu gestalten. In dem Ausführungsbeispiel nach 1 sind die Rollen außenseitig am Noten- und/oder Instrumentenkoffer angeordnet. In einer anderen Ausführungsform können sie jedoch auch in eine Ausnehmung im Bereich der beiden Ecken 16, 17 bzw. auf der Unterseite des Koffers oder im Bereich der Seitenwandung 5 angeordnet werden. Ferner ist es ebenfalls möglich, sie aus- und einklappbar oder aus- und einfahrbar am Notenkoffer anzuordnen, so dass sie lediglich dann, wenn sie benutzt werden sollen, ausgeklappt oder ausgefahren werden. Beim normalen Abstellen des Koffers können die Rollen in einer Ausnehmung oder Aussparung sicher gelagert werden. Hier ist insbesondere ein Einklappen oder Einfahren möglich, so dass kein versehentliches Wegrollen des Koffers möglich ist. Die Rollen können ferner beispielsweise von der Oberfläche der Seitenwandung 5 vorstehen, am Kofferboden 6 jedoch nicht, so dass nach Ankippen des Koffers in Richtung der Seitenwandung 5 ein Rollen möglich ist, beim Abstellen auf dem Kofferboden 6 jedoch nicht.
  • Um den Notenkoffer beim Rollen besser angreifen zu können, ist ein Griffbügel 24 über Teleskopstangen 25 an der Seitenwandung 5 bzw. in dieser oder auf deren Innen- und/oder Außenseite angeordnet. Die Anordnung kann hier wie bei einem herkömmlichen Trolley erfolgen.
  • Auf der Seitenwandung 3 ist auf deren Außenseite ein Fach 26 angeordnet, aus dem ein Notenständer 27 herausgezogen ist. Der Notenständer weist in der Ausführungsform gemäß 1 eine Teleskopstange 28 sowie ein Notenpult 29 bzw. eine Auflagefläche zum Aufstellen von Notenblättern bzw. Notenheften auf. An dem Pult sind vier Haltestäbe 30 vorgesehen zum Halten von Notenblättern bzw. -heften. Das Notenpult ist in dem Fach 26 gelagert und befestigt und kann durch Angreifen an dem Notenpult oder der Teleskopstange 28 aus dem Fach herausgezogen werden. An der Teleskopstange können verschiedene Rasteinrichtungen zum Verrasten der Stange in einer eingestellten Position bzw. Höhe vorgesehen sein, die jedoch in 1 nicht gezeigt sind. Ferner ist es möglich, eine Klemmeinrichtung hier vorzusehen, um den Notenständer in einer gewünschten Höhe zu fixieren. Solange der Notenständer nicht benötigt wird, kann das Fach 26 durch den in 1 angedeuteten Deckel 31 verschlossen bleiben. In dieser Ausführungsform ist der Deckel klappbar ausgebildet. Ebenfalls ist es möglich, diesen rollbar oder in anderer Form auszubilden. Grundsätzlich ist es ebenfalls möglich, das Fach 26 ohne einen Deckel vorzusehen, wobei sich ein solcher insbesondere zum Schutz des Notenständers als sinnvoll erweist.
  • Auf der Außenseite der Seitenwandung 3 ist ferner noch ein Fach 32 vorgesehen, in dem eine Rolle 33 mit einer Materialbahn 34 angeordnet ist. Die Materialbahn und die Rolle sind in 1 lediglich gestrichelt dargestellt. Die Materialbahn ist auf der Rolle aufgewickelt und kann von dieser abgewickelt und an dem Notenständer 27 bzw. dem Notenpult 29 über eine Befestigungseinrichtung, hier einen Haken 35 und eine Öse 36, lösbar befestigt werden. Um die Öse an der Materialbahn 34 besser anordnen zu können, kann die Materialbahn 34 in diesem Endbereich mit einer Verstärkungsschiene 37 versehen sein, z. B. eine solche auf diese aufgeklemmt sein. Die Verstärkungsschiene 37 ist dann ihrerseits mit der Öse 36 versehen. Eine solche Verstärkungsschiene kann auch direkt in den Notenständer bzw. das Notenpult bzw. eine Auflagefläche für Notenblätter bzw. -hefte eingehängt werden. Es ist ebenfalls möglich, die Rolle 33 mit Materialbahn 34 zusammen mit dem Notenständer in einem Fach anzuordnen und direkt miteinander zu verbinden, so dass beim Herausziehen des Notenständers aus dem Fach die Materialbahn sogleich mit entrollt bzw. von der Rolle abgewickelt wird. Anstelle der Materialbahn können Lamellen vorgesehen sein, die in dem Fach 32 angeordnet sind und aus diesem herausgezogen werden können. Die Rolle 33 kann in diesem Fall entfallen.
  • Um ein selbsttätiges Zurückziehen der Materialbahn 34 in das Fach 32 hinein und Aufrollen auf der Rolle 33 zu ermöglichen, kann ein Federzug, wie für andere selbstaufwickelnde Einrichtungen bekannt, vorgesehen werden. Ferner kann selbstverständlich auch beispielsweise ein Hebel zum Drehen der Rolle zum Aufwickeln der Materialbahn vorgesehen werden. Auch das Hineinfalten der Materialbahn in das Fach 32 ist möglich, wobei dann, die Rolle 33 entfallen kann.
  • Die Materialbahn selbst kann aus einem Textil, jedoch ebenfalls aus einem Kunststoffmaterial oder einem Metall bestehen. Auf der Materialbahn kann ein Logo oder Emblem des Verwenders des Notenkoffers bzw. einer Kapelle und/oder deren Schriftzug aufgedruckt oder in anderer Form aufgebracht sein.
  • Der Notenkoffer selbst kann aus den unterschiedlichsten Materialien bestehen, insbesondere aus Aluminium, Leder, einem Kunststoffmaterial, einer Kombination der vorstehenden Materialien oder beispielsweise auch aus einem Fasermaterial, wobei auch lediglich einzelne Teil des Notenkoffers zur Aussteifung aus einem solchen Fasermaterial bestehen können.
  • Neben dem im Vorstehenden genannten und in der Figur gezeigten Ausführungsform eines multifunktionalen Noten- und/oder Instrumentenkoffers sind noch zahlreiche weitere möglich, bei denen jeweils zumindest ein Notenständer in den Koffer integriert ist und wobei eine beliebige Kombination der übrigen genannten Merkmale vorgesehen sein kann, insbesondere auch unter Weglassen einiger der genannten Merkmale.
  • 1
    Notenkoffer
    2
    Seitenwandung
    3
    Seitenwandung
    4
    Seitenwandung
    5
    Seitenwandung
    6
    Kofferboden
    7
    Kofferdeckel
    8
    Innenwandung
    9
    Innenwandung
    10
    Fach
    11
    Fach
    12
    Fach
    13
    Halter für Trinkgefäß
    14
    Ecke
    15
    Ecke
    16
    Ecke
    17
    Ecke
    18
    Standfuß klappbar
    19
    Standfuß teleskopierbar
    20
    Pfeil
    21
    Pfeil
    22
    Pfeil
    23
    Rolle
    24
    Griffbügel
    25
    Teleskopstange
    26
    Fach
    27
    Notenständer
    28
    Teleskopstange
    29
    Notenpult
    30
    Haltestab
    31
    Deckel von Fach 26
    32
    Fach
    33
    Rolle
    34
    Materialbahn
    35
    Haken
    36
    Öse
    37
    Verstärkungsschiene
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Patentliteratur
    • - GB 2370981 A1 [0003]
    • - DE 8305831 U1 [0004, 0007]
    • - US 3637070 A [0005, 0007]

Claims (24)

  1. Multifunktionaler Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) mit einem Kofferboden (6), zumindest vier Kofferseitenwandungen (2, 3, 4, 5) und einem Kofferdeckel (7) und zumindest einer Einrichtung (18, 19) zum Aufstellen des Noten- und/oder Instrumentenkoffers, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Notenständer (27) fest an dem Koffer (1) angeordnet und an diesem herausteleskopierbar, ausfaltbar, ausklappbar oder ausfahrbar befestigt ist.
  2. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Notenständer (27) in einem Seitenfach, auf der Außenseite in einem Außenfach (26) oder in einem Innenfach des Koffers angeordnet ist.
  3. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Notenpult (29) oder eine Auflagefläche des Notenständers (27) zum Aufstellen von Notenblättern oder Notenheften seitlich in einem vorgebbaren Winkel ausklappbar oder ausfahrbar an diesem befestigt ist.
  4. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rasteinrichtung zum Verrasten des Notenständers (27) und/oder des Notenpults (29) und/oder der Auflagefläche in vorgebbaren oder wählbaren oder eingestellten Positionen vorgesehen ist.
  5. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung (13) zum Aufnehmen eines Trinkgefäßes in und/oder an dem Koffer (1) vorgesehen ist.
  6. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass ein Fach (32) zur Aufnahme einer Rolle (33) vorgesehen ist, wobei auf der Rolle (33) zumindest eine Stoffbahn (34) aufgewickelt ist.
  7. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 6, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn (34) abwickelbar auf der Rolle (33) befestigt ist und mit einer Befestigungseinrichtung (36) zum Befestigen an dem Notenständer (27) versehen ist.
  8. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 6 oder 7, dadurch gekennzeichnet, dass die Stoffbahn (34) mit einem Logo, einem Emblem und/oder Schriftzug einer Musikkapelle bedruckt oder versehen ist.
  9. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass eine Rückzugseinrichtung, insbesondere ein Federrückzug, zum Aufrollen der Stoffbahn (34) auf der Rolle (33) vorgesehen ist.
  10. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der Ansprüche 6 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Fach (32) zur Aufnahme der Rolle (33) im äußeren Bereich des Koffers (1) vorgesehen ist.
  11. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass an der Unterseite des Koffers (1) zumindest zwei Rollen (23) zum Rollen des Koffers (1) vorgesehen sind.
  12. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (23) ausfahrbar oder ausklappbar an dem Koffer (1) befestigt sind.
  13. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 11 oder 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (23) über die Oberfläche zumindest einer Kofferseitenwandung (2, 3, 4, 5) vorstehen.
  14. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der Ansprüche 11 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Rollen (23) so in Ausnehmungen oder Aussparungen im Boden (6) des Koffers angeordnet oder anordbar sind, dass beim Abstellen des Koffers auf seinem Kofferboden (6) sich diese in der jeweiligen Ausnehmung oder Aussparung und beim Ankippen des Koffers in einer Rollposition für den Koffer befinden.
  15. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Griffbügel (24) zum Angreifen zum Ziehen und/oder Tragen des Koffers (1) an diesem angeordnet ist.
  16. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Griffbügel (24) ausziehbar, teleskopierbar oder ausklappbar an dem Koffer (1) angeordnet ist.
  17. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Einrichtung zum Aufstellen des Koffers zumindest zwei Standfüße (18, 19) umfasst, die ausklappbar, ausziehbar oder ausfahrbar an dem Koffer (1) angeordnet sind.
  18. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 17, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest drei Standfüße (18, 19) sternförmig ausklappbar oder ausfahrbar an dem Koffer (1) befestigt sind.
  19. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 17 oder 18, dadurch gekennzeichnet, dass die Standfüße (18, 19) in Bereich der oder an den Ecken (14, 15, 16, 17) des Koffers (1) angeordnet sind.
  20. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach Anspruch 17, 18 oder 19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Einrichtung zum Zurückziehen oder Einklappen der Standfüße (18, 19) vorgesehen ist.
  21. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Band zum Befestigen eines Instrumentenkoffers oder von anderen Gegenständen auf der Außenseite des Koffers (1) vorgesehen ist.
  22. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest ein Band zwischen dem Kofferdeckel (7) und dem Griffbügel (24) zum Befestigen eines Instrumentenkoffers und/oder eines anderen Gegenstandes angeordnet ist.
  23. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass im Innern des Noten- und/oder Instrumentenkoffers (1) mehrere Fächer (10, 11, 12) zum Einfügen von Notenheften und/oder anderer Gegenstände vorgesehen sind.
  24. Noten- und/oder Instrumentenkoffer (1) nach einem der vorstehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass der Kofferdeckel (7) zumindest ein Fach auf seiner Innenseite aufweist, in das Gegenstände einfügbar bzw. in diesem ablegbar sind und bei geöffnetem Kofferdeckel (7) von außen zugänglich sind.
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