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DE102009006301A1 - Optisch variables Sicherheitselement - Google Patents

Optisch variables Sicherheitselement Download PDF

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DE102009006301A1
DE102009006301A1 DE102009006301A DE102009006301A DE102009006301A1 DE 102009006301 A1 DE102009006301 A1 DE 102009006301A1 DE 102009006301 A DE102009006301 A DE 102009006301A DE 102009006301 A DE102009006301 A DE 102009006301A DE 102009006301 A1 DE102009006301 A1 DE 102009006301A1
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Andrea Minsk
Günter Endres
Harald Dr. Reiner
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Giesecke and Devrient GmbH
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Giesecke and Devrient GmbH
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Abstract

Die Erfindung betrifft ein optisch variables Sicherheitselement zur Absicherung von Datenträgern (10), in das durch Einwirkung von Laserstrahlung visuell erkennbare Kennzeichnungen (16, 18) in Form von Mustern, Zeichen oder einer Kodierung eingebrachment eine optisch variable Aufzeichnungsschicht (22), die zumindest teilweise mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters (26) versehen ist, wobei zumindest erste und zweite Kennzeichnungen (16, 18) mit Laserstrahlung aus unterschiedlichen Richtungen (30, 32) durch das Linsenraster (26) hindurch in die optisch variable Aufzeichnungsschicht (22) eingebracht sind und bei der Betrachtung jeweils aus denselben Richtungen (30, 32) erkennbar sind.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein optisch variables Sicherheitselement zur Absicherung von Datenträgern, in das durch Einwirkung von Laserstrahlung visuell erkennbare Kennzeichnungen in Form von Mustern, Zeichen oder einer Kodierung eingebracht sind. Die Erfindung betrifft auch ein Verfahren zum Herstellen eines solchen Sicherheitselements und einen mit einem derartigen Sicherheitselement ausgestatteten Datenträger.
  • Datenträger, wie beispielsweise Ausweiskarten, Kreditkarten, Bankkarten und dergleichen werden in steigendem Maß in verschiedenen Dienstleistungssektoren, aber auch im innerbetrieblichen Bereich eingesetzt. Sie müssen dabei in der Regel zwei gegenläufige Bedingungen erfüllen. So stellen sie wegen ihrer großen Verbreitung zum einen ein Massenprodukt dar, das einfach und kostengünstig herzustellen sein soll. Zum anderen sollen sie aufgrund ihrer Legitimationsfunktion größtmögliche Sicherheit gegen Fälschung oder Verfälschung bieten. Die Vielzahl der erhältlichen Arten von Karten, insbesondere von Magnetstreifenkarten und Chipkarten, ist Zeugnis für die zahlreichen Bemühungen und die verschiedenartigen Vorschläge, wie diese gegenläufigen Anforderungen in geeigneter Weise miteinander verbunden werden können.
  • Die Norm ISO 7810 spezifiziert die physikalischen Eigenschaften von Identifikationskarten für drei verschiedene Größen von Karten, die mit ID-1, ID-2 und ID-3 bezeichnet werden. Die weiteste Verbreitung hat dabei die ID-1-Karte mit Abmessungen von 85,60 mm × 53,98 mm gefunden, die beispielsweise bei Bank- und Kreditkarten, bei Telefonkarten oder dem EU-Führerschein eingesetzt wird.
  • Zur Absicherung werden Datenträger im ID-Kartenformat und anderen Formaten oft mit lasergravierten Kippbildern versehen. Dabei werden zwei oder mehr verschiedene Kennzeichnungen, beispielsweise eine Seriennummer und ein Ablaufdatum, unter unterschiedlichen Winkeln durch eine Anordnung zylindrischer Linsen in die Karte lasergraviert. Die Laserstrahlung erzeugt dabei eine lokale Schwärzung des Kartenkörpers, die die eingravierten Kennzeichnungen visuell sichtbar macht. Bei der Betrachtung ist je nach Blickwinkel nur die jeweils aus dieser Richtung eingravierte Kennzeichnung sichtbar, so dass durch eine Verkippung der Karte senkrecht zur Achse der Zylinderlinsen ein optisch variabler Kippeffekt entsteht.
  • Davon ausgehend liegt der Erfindung die Aufgabe zugrunde, ein Sicherheitselement der eingangs genannten Art mit attraktivem visuellem Erscheinungsbild und hoher Fälschungssicherheit zu schaffen.
  • Diese Aufgabe wird durch das Sicherheitselement mit den Merkmalen des Hauptanspruchs gelöst. Ein Verfahren zum Herstellen eines derartigen Sicherheitselements und ein Datenträger mit einem solchen Sicherheitselement sind in den nebengeordneten Ansprüchen angegeben. Weiterbildungen der Erfindung sind Gegenstand der Unteransprüche.
  • Gemäß der Erfindung enthält ein gattungsgemäßes Sicherheitselement eine optisch variable Aufzeichnungsschicht, die zumindest teilweise mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters versehen ist. Dabei sind zumindest erste und zweite Kennzeichnungen mit Laserstrahlung aus unterschiedlichen Richtungen durch das Linsenraster hindurch in die optisch variable Aufzeichnungsschicht eingebracht und bei der Betrachtung jeweils aus denselben Richtungen erkennbar.
  • Wie nachfolgend genauer erläutert, entsteht durch die Kombination eines Linsenrasters mit einer optisch variablen Aufzeichnungsschicht ein optisch multivariables Sicherheitselement, bei dem der erste Kippeffekt eines Laserkippbilds und der zweite Kippeffekt eines optisch variablen Merkmals miteinander wechselwirken und einander gegenseitig visuell aufwerten. Das vorgeschlagene Sicherheitselement verbindet so eine hohe Fälschungssicherheit mit einem ansprechenden visuellen Erscheinungsbild und einem hohem Aufmerksamkeits- und Wiedererkennungswert.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung ist die optisch variable Aufzeichnungsschicht eine Farbschicht mit optisch variablen Pigmenten, insbesondere mit Interferenzschichtpigmenten oder Flüssigkristallpigmenten. Die optisch variable Aufzeichnungsschicht kann mit Vorteil auch durch eine diffraktive Beugungsstruktur, wie etwa ein Hologramm oder eine hologrammähnliche Beugungsstruktur, oder eine achromatische Mattstruktur gebildet sein.
  • Zur weiteren Erhöhung der Sicherheit und zur Erzielung reizvoller visueller Effekte kann die optisch variable Aufzeichnungsschicht zusätzlich mit einer Reliefstruktur versehen sein.
  • Die durch die Lasterstrahlung eingebrachten Kennzeichnungen stellen mit Vorteil nicht-geschwärzte Teilbereiche der optisch variablen Aufzeichnungsschicht dar, die aufgrund ihrer durch die Laserstrahlung veränderten optischen Eigenschaften visuell erkennbar sind.
  • In einer vorteilhaften Ausgestaltung der Erfindung umfasst das Linsenraster Zylinderlinsen und/oder sphärische Linsen. Je nach konkretem Anwendungsfall kann die Achse der Zylinderlinsen dabei geradlinig oder geschwungen, parallel oder in einem bestimmten Winkel zu den äußeren Kan ten des Datenträgers verlaufen. In den gebräuchlichsten Varianten ist das Linsenraster in Form eines horizontalen oder eines vertikalen Linsenrasters ausgebildet.
  • Die optisch variable Aufzeichnungsschicht ist zweckmäßig durch eine transparente Abstandsschicht von dem Linsenraster getrennt. Sie kann an oder nahe der Oberfläche, oder auch im Inneren des Sicherheitselements angeordnet sein.
  • Die eingebrachten Kennzeichnungen können grundsätzlich beliebige Daten darstellen. Typischerweise stellen die Kennzeichnungen personenbezogene Daten wie eine Unterschrift, ein Geburtsdatum, ein Portrait oder dergleichen dar, können aber auch oder zusätzlich datenträgerbezogene Daten wie eine Gültigkeitsdauer, eine Kartennummer, Angaben zur ausstellenden Behörde oder Institut oder dergleichen enthalten. Besonders geeignet für die Laserbeschriftung sind gerasterte Kennzeichnungen. Die einzelnen Rasterelemente können kontrolliert durch gepulste Bestrahlung der Aufzeichnungsschicht, beispielsweise mit einem Nd:YAG-Laser, einem Nd:Glas-Laser oder auch einem längerwelligen CO2-Laser erzeugt werden.
  • Bei der Laserbeschriftung werden die Kennzeichnungen durch das Linsenraster hindurch in die darunter liegende optisch variable Aufzeichnungsschicht eingebracht. Dabei wird der Laserstrahl in verschiedenen, vorbestimmten Winkeln zur Ebene des Linsenrasters gehalten, so dass bei Durchgang der Laserstrahlung durch die Linsen verschiedene Stellen der Aufzeichnungsschicht modifiziert, entsprechend der Intention der Erfindung jedoch nicht geschwärzt werden. Die so eingebrachten und durch die lokal veränderten optischen Eigenschaften der Aufzeichnungsschicht sichtbaren Kennzeichnungen sind jeweils im Wesentlichen nur aus demjenigen Winkel erkennbar, unter dem sie eingebracht wurden. Die Größe des Winkelbereichs, unter dem eine Kennzeichnung erkennbar ist, hängt von der Größe des modifizierten Bereichs ab, und kann beispielsweise über die Pulsenergie des Laserstrahls eingestellt werden. Somit kann der Datenträger mit zwei oder mehreren verschiedenen Kennzeichnungen versehen werden, die sich photographisch oder mit Kopiergeräten nicht reproduzieren lassen, da unter einem bestimmten Betrachtungswinkel niemals die gesamte eingeschriebene Information erkennbar ist.
  • Die aus unterschiedlichen Richtungen erkennbaren Kennzeichnungen liegen in der Aufzeichnungsschicht zweckmäßig ineinander verschachtelt vor. Die Trennung des Informationsgehalts erfolgt beim Betrachten des Datenträgers aus den Aufzeichnungsrichtungen entsprechenden Betrachtungsrichtungen, da das Linsenraster dem Betrachter jeweils nur den der Betrachtungsrichtung zugeordneten Teil der Kennzeichnungen zeigt. Dies macht eine drucktechnische Reproduktion der eingeschriebenen Information praktisch unmöglich, da eine genaue Ausrichtung auf ein später aufgebrachtes Linsenraster nicht mit der erforderlichen Genauigkeit gelingt.
  • Die Erfindung enthält auch ein Verfahren zum Herstellen eines optisch variables Sicherheitselementes zur Absicherung von Datenträgern bei dem durch Einwirkung von Laserstrahlung visuell erkennbare Kennzeichnungen in Form von Muster, Zeichen oder einer Kodierung eingebracht werden, indem
    • – eine optisch variable Aufzeichnungsschicht zumindest teilweise mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters versehen wird, und
    • – zumindest erste und zweite Kennzeichnungen mit Laserstrahlung aus unterschiedlichen Richtungen durch das Linsenraster hindurch in die optisch variable Aufzeichnungsschicht eingebracht werden, die bei der späteren Betrachtung des Sicherheitselements jeweils aus denselben Richtungen erkennbar sind.
  • Das Linsenraster wird dabei bevorzugt durch Laminieren oder Prägen, gegebenenfalls über eine transparente Zwischenschicht, über der optisch variablen Aufzeichnungsschicht erzeugt.
  • Die Erfindung umfasst auch einen Datenträger, insbesondere einen Markenartikel, ein Wertdokument, eine Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Sicherheitselement der genannten Art. Besondere Vorteile bietet die Erfindung bei Datenträgern in Form von Karten, wie Kreditkarten, Bankkarten, Barzahlungskarten, Berechtigungskarten, Personalausweisen oder Passpersonalisierungsseiten.
  • Insgesamt bietet die vorgeschlagene Kombination einer optisch variablen Aufzeichnungsschicht mit einem Laserkippbild in einem Sicherheitselement insbesondere die folgenden Vorteile:
    • – Die Kombination beider Effekte erlaubt die Erzeugung optisch multivariabler Sicherheitselemente mit nicht-schwarz/weißer Laserbeschriftung. Die lasergravierten Kennzeichnungen können vielmehr farbig, insbesondere mit einem metallisch glänzenden und/oder einem changierenden visuellen Erscheinungsbild gestaltet werden.
    • – Der Kippeffekt der optisch variablen Aufzeichnungsschicht wird durch das Linsenraster des Laserkippbild zusätzlich modifiziert. Weitere Kombination- und Variationsmöglichkeiten und neuartige visuelle Effekte ergeben sich, wenn die Aufzeichnungsschicht zusätzlich mit einer Reliefstruktur versehen ist.
    • – Die Fälschungssicherheit bekannter Laserkippbilder wird durch die Kombination mit dem optisch variablen Merkmal erhöht. Umgekehrt erhöht sich auch die Fälschungssicherheit des optisch variablen Merkmals durch die Verbindung mit dem Linsenraster, so dass sich beide Teilmerkmale gegenseitig aufwerten. Da der optisch variable Effekt der Aufzeichnungsschicht durch das Linsenraster modifiziert wird, ist die Fälschungssicherheit des Gesamtmerkmals höher als die zweier getrennt vorliegender Einzelmerkmale.
    • – Neben der Fälschungssicherheit erhöht sich durch die vorgeschlagene Kombination auch der Aufmerksamkeits- und Wiedererkennungswert des Sicherheitselements. Das visuelle Erscheinungsbild wird aufgewertet und die Erkennbarkeit des Gesamtelements als Echtheitsmerkmal gerade bei schlechten Beleuchtungsverhältnissen erhöht.
    • – Das kombinierte Sicherheitselement benötigt auf der Karte nicht mehr Platz als ein Laserkippbild allein und kann daher auch auf Karten mit kleiner zur Verfügung stehender Fläche, wie etwa ID-1-Karten, eingesetzt werden. Die durch die Zusammenlegung zweier Sicherheitsmerkmale verbleibende größere Fläche belässt dem Designer zudem einen höheren Gestaltungsspielraum.
  • Weitere Ausführungsbeispiele sowie Vorteile der Erfindung werden nachfolgend anhand der Figuren erläutert. Zur besseren Anschaulichkeit wird in den Figuren auf eine maßstabs- oder proportionsgetreue Darstellung verzichtet.
  • Es zeigen:
  • 1 eine Aufsicht auf eine Karte nach einem Ausführungsbeispiel der Erfindung in schematischer Darstellung, und
  • 2 eine Schnittdarstellung der Karte von 1 entlang der Linie II-II.
  • Die Erfindung wird nun am Beispiel einer Identifikationskarte erläutert. 1 zeigt dazu eine schematische Darstellung einer Identifikationskarte 10 im ID-1-Format, wie es beispielsweise für Bankkarten, Kreditkarten oder Führerscheine verwendet wird.
  • Neben in herkömmlicher Weise aufgebrachten, beispielsweise aufgedruckten Daten 12 enthält die Karte 10 zur Absicherung ein Laserkippbild 14, das zwei verschiedene, mittels Laserstrahlung eingeschriebene Kennzeichnungen 16 und 18 enthält, die in 1 schematisch durch die Buchstabenfolgen „A A A” bzw. „B B B” dargestellt sind. Anders als in der zeichnerischen Darstellung der 1 sind die Kennzeichnungen 16, 18 bei der Betrachtung der Karte 10 nicht gleichzeitig, sondern nur durch Verkippen der Karte 10 in einem jeweils unterschiedlichen Kippwinkel erkennbar. Das Laserkippbild 14 ist im Ausführungsbeispiel in Form eines horizontalen Linsenrasters ausgebildet, kann aber in anderen Ausführungsformen beispielsweise auch in Form eines vertikalen Linsenrasters ausgebildet sein.
  • Trotz der geringen zur Verfügung stehenden Fläche sollen Karten im ID-1-Format oft sowohl mit einem Laserkippbild als auch mit einem optisch variablen Effektfarbendruck, etwa einer Farbschicht mit optisch variablen Pigmenten oder einem Hologramm ausgestattet werden. Da der Effektfarbendruck eine gewisse Mindestfläche benötigt, um seine visuelle Wirkung entfalten zu können, ergeben sich bei bekannten Gestaltungen aufgrund der nötigen Kompromisse oft nicht zufriedenstellende Ergebnisse.
  • Zur Abhilfe ist bei der Karte 10 vorgesehen, dass das Laserkippbild 14 und das optisch variable Merkmal in demselben Flächenbereich angeordnet sind, wie anhand der Querschnittsdarstellung der 2 näher erläutert, die eine Schnittdarstellung der Karte 10 entlang der Linie II-II zeigt.
  • Die Karte 10 enthält einen Kartenkörper 20, der im Bereich des Laserkippbilds 14 mit einer optisch variablen Aufzeichnungsschicht 22 und einer über der Aufzeichnungsschicht 22 transparenten Abstandsschicht 24 versehen ist. Die optisch variable Aufzeichnungsschicht 22 ist im Ausführungsbeispiel eine Farbschicht mit optisch variablen Pigmenten, insbesondere mit Interferenzschichtpigmenten oder mit Flüssigkristallpigmenten. In anderen Gestaltungen kann die optisch variable Aufzeichnungsschicht beispielsweise durch eine diffraktive Beugungsstruktur, wie etwa ein Hologramm oder eine hologrammähnliche Beugungsstruktur, oder eine Mattstruktur gebildet sein. Ferner kann auch der Kartenkörper selbst aus einem transparenten, semitransparenten oder transluzenten Material gebildet sein.
  • Weiter ist die Oberfläche der Karte 10 im Bereich des Laserkippbilds 14 mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters 26 versehen, das im Ausführungsbeispiel aus einer Mehrzahl horizontaler, paralleler Zylinderlinsen besteht. Die in das Laserkippbild eingebrachten Kennzeichnungen 16, 18 wurden erst nach dem Aufbringen des Linsenrasters 26 mittels eines gepulsten Infrarotlasers in die optisch variable Aufzeichnungsschicht 22 eingeschrieben.
  • Dazu wird ein Laserstrahl aus verschiedenen Richtungen 30 bzw. 32 auf das Linsenraster 26 gerichtet. Die einzelnen Zylinderlinsen fokussieren den Laserstrahl je nach Bestrahlungsrichtung 30, 32 auf unterschiedliche kleine Teilbereiche 40 bzw. 42 der optisch variablen Aufzeichnungsschicht 22. Wellenlänge, Intensität und Pulsdauer der Laserstrahlung sind dabei so auf die Eigenschaften der Aufzeichnungsschicht 22 abgestimmt, dass die Teilbereiche 40, 42 nicht geschwärzt werden, sondern aufgrund ihrer durch die Laserstrahlung lokal veränderten optischen Eigenschaften vor dem Hintergrund der nicht beaufschlagten Bereiche visuell erkennbar werden. Die Teilbereiche 40 bilden zusammengenommen die Kennzeichnung 16 der 1, die Teilbereiche 42 die Kennzeichnungen 18. Das Erscheinungsbild der Kennzeichnungen 16, 18 innerhalb der optisch variablen Aufzeichnungsschicht 22 ist visuell deutlich attraktiver als die üblichen geschwärzten Bereiche eines weißen Kartenkörpers.
  • Bei der späteren Betrachtung der Karte 10 aus Richtung 30 sind wegen der fokussierenden Wirkung der Zylinderlinsen gerade die aus dieser Richtung eingeschriebenen Teilbereiche 40 erkennbar, die sich für den Betrachter 50 zu einem Bild, im Ausführungsbeispiel den Buchstaben „A A A” der Kennzeichnung 16 zusammensetzen. Entsprechend sind aus der Betrachtungsrichtung 32 die aus dieser Richtung eingeschriebenen Teilbereiche 42 erkennbar und setzen sich für den Betrachter 50 zu einem Bild der Buchstaben „B B B” der Kennzeichnung 18 zusammen. Aus den flacheren Betrachtungsrichtungen 34, 36 zeigen die Zylinderlinsen jeweils nur nicht durch Laserstrahlung modifizierte Teilbereiche der optisch variablen Aufzeichnungs schicht 22, die keine Kennzeichnungen enthalten. Im Falle eines transparenten, semi-transparenten oder transluzenten Kartenkörpers 20 sind die Schwärzungen auch von der Kartenunterseite, d. h. der den Linsen abgewandten Seite erkennbar.
  • Insgesamt weist das Laserkippbild 14 der Karte 10 somit bei der Betrachtung ein optisch doppelt variables Erscheinungsbild auf. Der erste optisch variable Effekt ist durch den Kippeffekt des Laserkippbilds 14 gegeben: Wird die Karte von der Betrachtungsrichtung 34 über die Betrachtungsrichtungen 30 und 32 zur Betrachtungsrichtung 36 hin gekippt, so sieht der Betrachter zunächst die Aufzeichnungsschicht 22 ohne Kennzeichnung (Betrachtungsrichtung 34). Aus der Betrachtungsrichtung 30 wird die erste Kennzeichnung 16 sichtbar, aus der Betrachtungsrichtung 32 dann die zweite Kennzeichnung 18, bis aus der Betrachtungsrichtung 36 wieder nur die Aufzeichnungsschicht 22 ohne Kennzeichnungen zu erkennen ist.
  • Der zweite optisch variable Effekt wird durch die optische Variabilität der Aufzeichnungsschicht 22 erzeugt und hängt von der Art der gewählten Aufzeichnungsschicht 22 ab. Bei dem zweiten optisch variablen Effekt kann es sich beispielsweise um einen betrachtungswinkelabhängigen Farbkippeffekt handeln, der dem Betrachter einen sich mit der Betrachtungsrichtung ändernden Farbeindruck vermittelt. Auch betrachtungswinkelabhängige Beugungseffekte, streuende Effekte oder refraktive Effekte kommen in Frage. Durch die Lichtbrechung der Zylinderlinsen des Linsenrasters 26 wird der zweite optisch variable Effekt der Aufzeichnungsschicht 22 verglichen mit einer separat vorliegenden Aufzeichnungsschicht noch modifiziert.
  • In vorteilhaften Ausgestaltungen kann die optisch variable Aufzeichnungsschicht 22 zusätzlich mit einer Reliefstruktur, beispielsweise einer Präge struktur versehen sein. In Verbindung mit der brechenden Wirkung des Linsenrasters 26 ergeben sich dadurch eindrucksvolle visuelle Effekte. Beispielsweise können trotz gleichen Lichteinfalls unterschiedliche Farbeindrücke wahrzunehmen sein, oder die Veränderung des Kippeffekts durch das Linsenraster kann ein dreidimensional anmutendes, optisch variables Erscheinungsbild erzeugen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
  • Diese Liste der vom Anmelder aufgeführten Dokumente wurde automatisiert erzeugt und ist ausschließlich zur besseren Information des Lesers aufgenommen. Die Liste ist nicht Bestandteil der deutschen Patent- bzw. Gebrauchsmusteranmeldung. Das DPMA übernimmt keinerlei Haftung für etwaige Fehler oder Auslassungen.
  • Zitierte Nicht-Patentliteratur
    • - ISO 7810 [0003]

Claims (16)

  1. Optisch variables Sicherheitselement zur Absicherung von Datenträgern, in das durch Einwirkung von Laserstrahlung visuell erkennbare Kennzeichnungen in Form von Mustern, Zeichen oder einer Kodierung eingebracht sind, dadurch gekennzeichnet, dass das Sicherheitselement eine optisch variable Aufzeichnungsschicht enthält, die zumindest teilweise mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters versehen ist, wobei zumindest erste und zweite Kennzeichnungen mit Laserstrahlung aus unterschiedlichen Richtungen durch das Linsenraster hindurch in die optisch variable Aufzeichnungsschicht eingebracht sind und bei der Betrachtung jeweils aus denselben Richtungen erkennbar sind.
  2. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht eine Farbschicht mit optisch variablen Pigmenten, insbesondere mit Interferenzschichtpigmenten, mit Glimmerpigmenten oder mit Flüssigkristallpigmenten ist.
  3. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht eine diffraktive Beugungsstruktur, insbesondere ein Hologramm oder eine hologrammähnliche Beugungsstruktur, oder eine Mattstruktur ist.
  4. Sicherheitselement nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht durch eine metallisierte Heissprägefolie gebildet wird.
  5. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 4, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht mit einer Reliefstruktur versehen ist.
  6. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass die Kennzeichnungen nicht-geschwärzte Teilbereiche der optisch variablen Aufzeichnungsschicht darstellen, die aufgrund ihrer durch die Laserstrahlung veränderten optischen Eigenschaften visuell erkennbar sind.
  7. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass das Linsenraster Zylinderlinsen und/oder sphärische Linsen umfasst.
  8. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 7, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht durch eine transparente Abstandschicht von dem Linsenraster getrennt ist.
  9. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 8, dadurch gekennzeichnet, dass die optisch variable Aufzeichnungsschicht im Inneren des Sicherheitselements angeordnet ist.
  10. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 9, dadurch gekennzeichnet, dass die aus unterschiedlichen Richtungen erkennbaren ersten und zweiten Kennzeichnungen in der optisch variablen Aufzeichnungsschicht ineinander verschachtelt vorliegen.
  11. Sicherheitselement nach wenigstens einem der Ansprüche 1 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass der Kartenkörper transparent, semi-transparent oder transluzent ausgebildet ist.
  12. Verfahren zum Herstellen eines optisch variables Sicherheitselement zur Absicherung von Datenträgern, bei dem durch Einwirkung von Laserstrahlung visuell erkennbare Kennzeichnungen in Form von Mustern, Zeichen oder einer Kodierung eingebracht werden, indem – eine optisch variable Aufzeichnungsschicht zumindest teilweise mit einem Oberflächenrelief in Form eines Linsenrasters versehen wird, und – zumindest erste und zweite Kennzeichnungen mit Laserstrahlung aus unterschiedlichen Richtungen durch das Linsenraster hindurch in die optisch variable Aufzeichnungsschicht eingebracht werden, die bei der späteren Betrachtung des Sicherheitselements jeweils aus denselben Richtungen erkennbar sind.
  13. Verfahren nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass die Rasterelemente durch Bestrahlung des Linsenrasters mit Laserpulsen erzeugt werden.
  14. Verfahren nach wenigstens einem der Ansprüche 12 oder 13, dadurch gekennzeichnet, dass das Linsenraster durch Laminieren oder Prägen, gegebenenfalls über eine transparente Zwischenschicht über der optisch variablen Aufzeichnungsschicht erzeugt wird.
  15. Datenträger, insbesondere Markenartikel, Wertdokument, Ausweiskarte und dergleichen, mit einem Sicherheitselement nach einem der An sprüche 1 bis 11 oder einem nach einem der Ansprüche 12 bis 14 herstellbaren Sicherheitselement.
  16. Datenträger nach Anspruch 15, dadurch gekennzeichnet, dass der Datenträger eine Karte, wie etwa eine Kreditkarte, Bankkarte, Barzahlungskarte, Berechtigungskarte, einen Personalausweis oder eine Passpersonalisierungsseite darstellt.
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