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DE102009006105A1 - Verfahren und Vorrichtung zur Filtration von Fluiden - Google Patents

Verfahren und Vorrichtung zur Filtration von Fluiden Download PDF

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DE102009006105A1
DE102009006105A1 DE200910006105 DE102009006105A DE102009006105A1 DE 102009006105 A1 DE102009006105 A1 DE 102009006105A1 DE 200910006105 DE200910006105 DE 200910006105 DE 102009006105 A DE102009006105 A DE 102009006105A DE 102009006105 A1 DE102009006105 A1 DE 102009006105A1
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Ulrich Sander
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KHS GmbH
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Abstract

Gegenstand der vorliegenden Erfindung sind ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Filtration von Fluiden. Dabei geht es beispielsweise um die Filtration von Getränken wie Bier oder dergleichen. Im Rahmen der Erfindung wird Unfiltrat mit einem Unfiltratdruck (P) einem Unfiltratraum (6a) mit wenigstens einem darin befindlichen Filterelement (8) zugeführt. In dem Unfiltratraum (6a) wird das Unfiltrat durch das Filterelement (8) gefiltert sowie als Filtrat in einen angeschlossenen Filtratraum (6b) überführt und aus diesem mit einem Filtratdruck (P) abgezogen. Erfindungsgemäß werden nun der Unfiltratdruck (P) und der Filtratdruck (P) im Rahmen eines vorgegebenen Differenzdruckes (ΔP) über längere Zeit konstant gehalten.

Description

  • Die Erfindung betrifft ein Verfahren und eine Vorrichtung zur Filtration von Fluiden, beispielsweise von Getränken wie Bier oder dergleichen, wonach Unfiltrat mit einem Unfiltratdruck einem Unfiltratraum mit wenigstens einem darin befindlichen Filterelement zugeführt wird, und wonach das Unfiltrat durch das Filterelement gefiltert sowie als Filtrat in einen angeschlossenen Filtratraum überführt und aus diesem mit einem Filtratdruck abgezogen wird.
  • In der Regel sind der Unfiltratraum und der Filtratraum gemeinsam in einer Filtereinheit realisiert und durch eine Trennwand voneinander separiert. An dieser Trennwand sind regelmäßig hängend sogenannte Filterkerzen als Filterelemente angeordnet, wie dies die gattungsbildende EP 1 250 948 B1 im Detail beschreibt.
  • Fluide im Allgemeinen und Getränke wie Bier im Speziellen weisen oftmals darin suspendierte Trübstoffe auf, die meistens im Rahmen einer sogenannten Anschwemmfiltration herausgefiltert werden. Dabei wird regelmäßig mit sogenannten Filterhilfsmitteln wie Kieselgur, Zellulose (vgl. beispielsweise DE 198 04 882 A1 ), Polymeren usw. gearbeitet, die eine Filterhilfsschicht bzw. einen Filterkuchen, beispielsweise auf einem Horizontalsieb, einem Horizontalspaltfilter oder auch auf Vertikalspaltfiltern bzw. den einleitend bereits beschriebenen Filterkerzen oder Kerzenspaltfiltern bilden. Die sich infolge der dem Unfiltrat oder dem zu filtrierenden Fluid zugegebenen Filterhilfsmitteln bildende Anschwemmschicht bzw. Anschwemmfilterschicht sorgt bei der anschließenden Druckfiltration dafür, dass die im Fluid enthaltenen Trübstoffe ganz oder teilweise zurückgehalten werden. Bei der Bierfiltration handelt es sich an dieser Stelle in der Regel um Hefen, Protein-Gerbstoffverbindungen, Mikroorganismen oder auch Protein-Kohlenhydratverbindungen.
  • Während des beschriebenen Filtrationsvorganges verändert sich die Durchlässigkeit des aus dem Filterhilfsmittel und den Trübstoffen gebildeten Filterkuchens. Meistens geht die Durchlässigkeit zurück, so dass ein Differenzdruck als Unterschied zwischen dem eingangsseitig des Filterelementes herrschenden Druck und dem ausgangsseitigen Druck ansteigt. Bei dem eingangsseitigen Druck handelt es sich um den Unfiltratdruck, während der ausgangsseitige Druck der Filtratdruck ist.
  • Mit der Änderung der Durchlässigkeit des Filterkuchens bzw. entsprechenden Permeabilitätsänderungen geht eine Änderung des Durchsatzes einher. In jedem Fall steigt mit fortschreitender Filtration der Druckabfall an dem Filterelement zwischen dem Unfiltratdruck und dem Filtratdruck, weil der Filterkuchen seine Durchlässigkeit mehr und mehr verliert.
  • Da der Filterkuchen insgesamt, also das oder die Filterhilfsmittel und/oder die Trübstoffe über eine gewisse physikalische Kompressibilität verfügen, wird die Durchlässigkeit des Filterkuchens mit zunehmender Komprimierung durch diesen Effekt weiter verringert. Das heißt, die Durchlässigkeit des Filterkuchens sinkt nicht nur dadurch, dass dieser durch die An- und Einlagerung der Trübstoffe hinsichtlich seiner Poren zunehmend verschlossen wird. Sondern dieser Effekt wird noch dadurch verstärkt, dass die den Filterkuchen bildenden Bestandteile oftmals kompressibel sind und der im Zusammenhang mit der Abnahme der Durchlässigkeit des Filterkuchens ansteigende Differenzdruck für eine entsprechende Kompression sorgt. Dadurch werden ergänzend ehemals noch durchlässige Kanäle innerhalb des Filterkuchens geschlossen, so dass im Ergebnis der Differenzdruck an dem Filterelement oftmals exponentiell zum Ende des Filterzyklus ansteigt.
  • Als Folge hiervon wird das Ende des Filtrationszyklus schneller als eigentlich erforderlich erreicht und erfolgt die Filtration insgesamt nicht gleichmäßig, weil der Filterkuchenaufbau als nicht durchweg homogen anzusehen ist. Der Erfindung liegt das technische Problem zugrunde, ein derartiges Verfahren und eine Vorrichtung zur Filtration von Fluiden so weiter zu entwickeln, dass ein homogener Aufbau des Filterkuchens und eine maximale Filtrationszeit bei gleichbleibender Filtratqualität erreicht wird.
  • Zur Lösung dieser technischen Problemstellung schlägt die Erfindung bei einem gattungsgemäßen Verfahren zur Filtration von Fluiden vor, dass der Unfiltratdruck und der Filtratdruck im Rahmen eines vorgegebenen Differenzdruckes über einen längeren Zeitraum konstant gehalten werden. Dieser Differenzdruck mag im Bereich von weniger als 10 bar (bzw. 1 MPa) vorgegeben werden. Das heißt, die Druckdifferenz zwischen dem Unfiltratdruck und dem Filtratdruck wird auf Werte ≤ 10 bar eingestellt.
  • Im Rahmen der Erfindung wird also gleichsam eine ”isobare Filtration” vorgenommen, weil im Gegensatz zum Stand der Technik nach der EP 1 250 948 B1 ausdrücklich nicht der Volumenstrom insgesamt konstant gehalten wird, sondern vielmehr der Differenzdruck zwischen dem Unfiltratdruck und dem Filtratdruck (!). Demgegenüber präferiert beispielsweise die EP 1 250 948 B1 eine mengenmäßige Regulierung des Filtratablaufs dergestalt, dass das Verhältnis des Unfiltratstroms zum Filtratstrom eingestellt wird. Hierauf kommt es erfindungsgemäß gerade nicht an.
  • Vielmehr sorgt der konstant gehaltene Differenzdruck zwischen dem Unfiltratdruck und dem Filtratdruck dafür, dass zunächst einmal der Filterkuchen über einen homogenen Aufbau verfügt. Die Komprimierung des eingebrachten Filterkuchens ist über einen längeren Zeitraum konstant. Dabei greift die Erfindung nicht notwendigerweise auf in das Unfiltrat eingebrachte Filterhilfsmittel zurück. Sondern der Filterkuchen kann grundsätzlich auch durch aus dem Unfiltrat herausgefilterte Bestandteile aufgebaut werden. In der Regel findet jedoch eine Anschwemmfiltration unter Rückgriff auf die bereits angesprochenen Filterhilfsmittel wie beispielsweise Kieselgur, Zellulose, Polymere usw. statt.
  • Dabei sorgt der über den gesamten Filtrationszyklus gleich eingestellte Differenzdruck dafür, dass die den Filterkuchen aufbauenden Bestandteile (Trübstoffe und/oder Filterhilfsmittel) letztlich nicht die beim Stand der Technik beobachtete ständig ansteigende Kompression erfahren. Das heißt, der Filterkuchen baut sich unter gleichbleibenden kompressiblen Kräften auf, wodurch ein homogener Schichtaufbau gewährleistet ist.
  • Als weitere Folge dieses homogenen Aufbaus und des allenfalls geringen Differenzdruckes zwischen dem Unfiltratdruck und dem Filtratdruck besteht erfindungsgemäß nicht mehr die Gefahr, dass sich innerhalb des Filterkuchens Durchbrüche bilden, durch welche Unfiltrat unmittelbar in den Filtratraum ohne Filtervorgang gelangt. Das hat zur Folge, dass die Filtriereigenschaften des sich erfindungsgemäß bildenden Filterkuchens über den gesamten Filtrationszyklus gleich bleiben, also mit einer gleichen Qualität des Filtrates zu rechnen ist.
  • Schließlich sorgen die erfindungsgemäßen Maßnahmen zusammenfassend dafür, dass der Filtrationszyklus maximal ausgeschöpft wird. Denn üblicherweise wird der Volumenstrom des Unfiltrats bei gleichbleibendem Differenzdruck in Abhängigkeit vom Anwachsen der Anschwemmschicht reduziert. Dies geschieht meistens so lange, bis der Volumenstrom des zugeführten Unfiltrats in etwa dem Volumenstrom des abgeführten Filtrats entspricht. Dann sind oftmals anlagenbedingte Grenzwerte und ein minimaler Produktvolumenstrom bzw. ein minimaler Volumenstrom des Unfiltrats erreicht, was das Ende des Filtrationsprozesses markiert. – Jedenfalls wird der Filtrationszyklus maximal ausgedehnt, so dass insgesamt die Wartungskosten zusätzlich verringert sind, und zwar bei gleichbleibender Qualität des Filtrats. Hierin sind die wesentlichen Vorteile zu sehen.
  • Dabei kann der eingestellte Differenzdruck mindestens über 70% bis 80% des Filtrationszyklus konstant gehalten werden, wobei abhängig von den Filtereigenschaften oder den zulässigen minimalen Volumenströmen 85% bis 90% erreicht werden bzw. wirtschaftlich noch sinnvoll sein können.
  • Nach vorteilhafter Ausgestaltung wird der Differenzdruck meistens in Abhängigkeit einer sich auf dem Filterelement unfiltratseitig bildenden Anschwemmschicht eingestellt. Das heißt, je nach üblicherweise eingesetztem Filterhilfsmittel und dessen Eigenschaften wird der Differenzdruck innerhalb der zuvor vorgegebenen Grenzen (0 bis ca. 10 bar) an die Anschwemmschicht bzw. das Material des Filterhilfsmittels angepasst.
  • Darüber hinaus hat es sich bewährt, wenn das Filtrat je nach seiner verbliebenen Trübung nach Passieren des Filterelementes in den Unfiltratraum ganz oder teilweise rückgeführt wird. Bei einer teilweisen Rückführung wird das Filtrat einerseits in den Unfiltratraum und andererseits über ein Dosierventil zur weiteren Verwendung abgeführt. Die weitere Verwendung meint in der Regel die unmittelbare Abfüllung in Flaschen, wenn es vorliegend um die Filtration von Bier geht.
  • Die Entscheidung, wie groß der Anteil des in den Unfiltratraum rückgeführten Filtrates ist oder eingestellt wird, hängt von der restlichen Trübung des Filtrates ab. Die Trübung des Filtrates lässt sich beispielsweise optisch messen, und zwar mit Hilfe einer sogenannten Streulichtmessung. Mit Hilfe dieser Streulichtmessung kann letztlich die Anzahl der Trübstoffe im Filtrat anhand der von diese rückgestreuten Lichtintensität abgeschätzt werden, wie dies die DE 197 51 180 C1 oder auch die DD 276 239 A1 beschreibt. Daraus resultieren abgeleitete Trübungswerte, die zur Ansteuerung des Dosierventils in einer Filtratableitung dienen. Je nach Stellung des Dosierventils wird mehr oder weniger Filtrat über die Filtratableitung zur weiteren Verwendung abgeführt, im Beispielfall der Bierfiltration der unmittelbaren Abfüllung in beispielsweise Flaschen zugeführt. Das alles geschieht in Abhängigkeit der Trübung des Filtrats bzw. der daraus abgeleiteten Trübungswerte.
  • Darüber hinaus berücksichtigt das Dosierventil die Menge an eingangsseitig zugeführtem Unfiltrat. Das heißt, das Dosierventil wird nicht nur in Abhängigkeit der verbliebenen Trübung bzw. der daraus abgeleiteten Trübungswerte im Filtrat eingestellt, sondern auch unter Berücksichtigung der am Eingang vorhandenen bzw. zugeführten Menge an Unfiltrat. Je größer die Menge bzw. das Volumen an Unfiltrat am Eingang ist, umso mehr Filtrat muss regelmäßig über die Filtratableitung und das in der Filtratableitung vorhandene Dosierventil abgeführt werden, da ansonsten eine Diskrepanz zwischen dem zugeführten und abgeführten Volumenstrom zu beobachten ist, die zu einem möglicherweise nicht vertretbaren Druckanstieg des Filtrats führt. Gegenstand der Erfindung ist auch eine Vorrichtung zur Filtration von Fluiden, die vorteilhaft zur Durchführung des beschriebenen Verfahrens dient und im Anspruch 8 beschrieben wird. Vorteilhafte Ausgestaltungen dieser Vorrichtung sind Gegenstand der Ansprüche 9 ff..
  • Im Folgenden wird die Erfindung anhand einer lediglich ein Ausführungsbeispiel darstellenden Zeichnung näher erläutert; es zeigen:
  • 1 die erfindungsgemäße Vorrichtung schematisch und
  • 2A und 2B eine Gegenüberstellung des Druckverlaufes und des Volumenstroms unter Berücksichtigung des erfindungsgemäß eingestellten konstanten Differenzdruckes (2A) im Vergleich zur Filtration mit konstantem Durchfluss, wie sie im Stand der Technik verfolgt wird (2B).
  • In der 1 ist eine Vorrichtung zur Filtration von Fluiden dargestellt. Bei den Fluiden handelt es sich im Beispielfall um Bier, welches über eine Unfiltratzuleitung 1 der Vorrichtung zugeführt wird. Das von Trübstoffen befreite Bier verlässt als Filtrat die Vorrichtung über eine Filtratableitung 2. Hierfür sorgt unter anderem ein Dosierventil 3 in der Filtratableitung 2. Denn dieses Dosierventil 3 wird durch ein Volumenmessgerät 4 in der Unfiltratzuleitung 1 angesteuert, was durch eine zugehörige Verbindungsleitung 5 angedeutet wird.
  • Zum grundsätzlichen Aufbau der Vorrichtung gehört eine Filtereinheit 6, bei welcher es sich nicht einschränkend um einen rotationssymmetrisch aufgebauten Filterkessel 6 handelt. Diese Filtereinheit bzw. der Filterkessel 6 ist in einen Unfiltratraum 6a und einen hiervon getrennten Filtratraum 6b unterteilt. Für die Trennung zwischen dem Unfiltratraum 6a und dem Filtratraum 6b sorgt eine Trennwand 7. An dieser Trennwand 7 sind im Ausführungsbeispiel hängend mehrere Filterelemente 8 angebracht, bei denen es sich um Filterkerzen handelt.
  • Die Filterelemente bzw. Filterkerzen 8 reichen in den Unfiltratraum 6a hinein und dienen dazu, dass sich auf ihrer Außenwand eine Anschwemmschicht bzw. daran anschließend der Filterkuchen bildet. Das Innere der Filterelemente bzw. Filterkerzen 8 ist mit dem Filtratraum 6b verbunden, weil das durch die Anschwemmschicht passierende Unfiltrat nach seiner Filterung als Filtrat vorliegt. – Selbstverständlich kann anstelle der dargestellten und als Filterkerzen ausgeführten Filterelemente 8 auch auf Horizontalsiebe, Horizontalspaltfilter oder dergleichen alternativ zurückgegriffen werden. Auch andere Vertikalspaltfilter als die im Beispiel gezeigten Filterkerzen sind denkbar und werden vom Erfindungsgedanken umfasst.
  • Das über die Unfiltratzuleitung 1 zugeführte Unfiltrat (Bier im Beispielfall) wird mit Hilfe einer Pumpe 9 über eine Unfiltratleitung 10 in die Filtereinheit überführt bzw. dem Filterkessel 6 und hier dem Unfiltratraum 6a zugeführt. Danach passiert das Unfiltrat das eine bzw. die mehreren Filterelemente 8 respektive eine dort sich bildende Anschwemmschicht. Das auf diese Weise gebildete Filtrat gelangt in den Filtratraum 6b und wird von dort aus über eine an den Filtratraum 6b angeschlossene Filtratleitung 11 von der Filtereinheit 6 abgeführt. Erfindungsgemäß sind nun sowohl dem Unfiltratraum 6a als auch dem Filtratraum 6b jeweils ein Druckmessgeber 12, 13 zugeordnet. Mit Hilfe des Druckmessgebers 12 wird der Druck im Innern des Unfiltratraums 6a gemessen, der sogenannte Unfiltratdruck P1. Der Druckmessgeber 13 erfasst demgegenüber den Druck in dem Filtratraum 6b, den Filtratdruck P2. Beide Druckmessgeber 12, 13 sind an ein Differenzdruckmessglied 14 angeschlossen, welches den Differenzdruck ΔP zwischen dem Unfiltratdruck P1 und dem Filtratdruck P2 erfasst. Der Differenzdruck wird bestimmt von dem Filterkuchenaufbau und der Überströmgeschwindigkeit. ΔP = P1 – P2,
  • Man erkennt, dass das Differenzdruckmessglied 14 über eine Verbindungsleitung 15 an die Pumpe 9 zur Förderung des Unfiltrats angeschlossen ist bzw. diese Pumpe 9 beaufschlagt. Je nach dem gemessenen Differenzdruck ΔP bzw. entsprechend den vom Differenzdruckmessglied 14 ermittelten Messwerten für den Differenzdruck ΔP zwischen dem Unfiltratdruck P1 und dem Filtratdruck P2 wird die betreffende Pumpe 9 in der Unfiltratleitung 10 entsprechend angesteuert, und zwar dergestalt, dass der Differenzdruck ΔP im Beispielfall Werte ≤ 10 bar annimmt. Das geschieht im Zuge einer Regelung.
  • Zum weiteren Aufbau gehört noch ein Trübungsmessgerät 16, welches ausgangsseitig des Filtratraumes 6b in der Filtratleitung 11 vorgesehen ist und letztlich über einen Anschluss an den Filtratraum 6b verfügt. Mit Hilfe dieses Trübungsmessgerätes 16 wird beispielsweise optisch die Anzahl der Trübstoffe in dem Filtrat ausgangsseitig des Filtratraumes 6b gemessen.
  • Übersteigt die Trübe bzw. Trübung einen bestimmten vorgegebenen Wert, so wird das Filtrat beispielsweise vollständig in den Unfiltratraum 6a rückgeführt. Das erreicht die Erfindung dadurch, dass die Filtratleitung 11 an den Eingang der Unfiltratleitung 10 angeschlossen ist, so dass die Unfiltratleitung 10 und die Filtratleitung 11 eine geschlossene Ringleitung 10, 11 bilden. Dabei ist die Unfiltratzuleitung 1 eingangsseitig an die Ringleitung 10, 11 angeschlossen, während die Filtratableitung 2 ausgangsseitig an die Ringleitung 10, 11 angeschlossen ist.
  • Je nach dem, wie viel das Dosierventil 3 in der Filtratableitung 2 geöffnet ist, wird ein mehr oder minder großer Teil des Filtrates nicht in die Unfiltratleitung 10 und damit den Unfiltratraum 6a zurückgeführt, sondern ausgangsseitig über die Filtratableitung 2 abgezogen. Die Einstellung des Dosierventils 3 wird dabei in Abhängigkeit der Trübungsmesswerte des Trübungsmessgerätes 16 vorgenommen. Je größer die Trübung des Filtrats desto höher ist der Anteil des in den Unfiltratraum 6a rückgeführten Filtrats.
  • Insgesamt wird mit Hilfe der Druckmessgeräte 12 und 13 sowie des Differenzdruckmessgerätes 14 zunächst einmal ein etwaiger Differenzdruck zwischen dem Unfiltratdruck P1 und dem Filtratdruck P2 ermittelt. Überschreitet der Differenzdruck ΔP die im Beispielfall vorgegebene Grenze (≤ 10 bar), so wird die Pumpe 9 in der Unfiltratleitung 10 im Wesentlichen so eingestellt, dass der Differenzdruck ΔP innerhalb der angegebenen Grenze (wieder) liegt. Gegebenenfalls kann auch das Dosierventil 3 eine entsprechende Einstellung erfahren.
  • Hierfür mag insgesamt eine nicht dargestellte Steuereinheit sorgen, die die Pumpe 9 ansteuert, die Differenzdruckwerte des Differenzdruckmessgliedes 14 auswertet, sowie ebenfalls für die Ansteuerung des Dosierventils 3 sorgt. Außerdem nimmt die Steuereinheit selbstverständlich die Volumenmesswerte des Volumenmessgerätes 4 mit auf und berücksichtigt diese bei der Ansteuerung des Dosierventils 3 ebenso, wie Trübungsmesswerte des Trübungsmessgerätes 16.
  • Schließlich sorgt die Steuereinheit auch dafür, dass ein Filterhilfsmittel über einen Filterhilfsmitteltank 17 und eine dortige Pumpe 18 der Unfiltratleitung 10 zudosiert wird. Dabei stellt die Steuereinheit zudem sicher, dass der Differenzdruck ΔP in Abhängigkeit des im Filterhilfsmitteltank 17 bevorrateten Filterhilfsmittels entsprechend eingestellt wird. Das mag anhand von zuvor praktisch ermittelten Erprobungswerten erfolgen. So ist es denkbar, dass beispielsweise der Differenzdruck bei Kieselgur als Filterhilfsmittel ein anderer ist, als wenn beispielsweise Zellulose eingesetzt wird.
  • Dabei wird das Dosierventil 3 insgesamt nicht nur in Abhängigkeit von Trübungsmesswerten des Trübungsmessgerätes 16 eingestellt, sondern auch unter Berücksichtigung der Volumenmesswerte des Volumenmessgerätes 4 in der Unfiltratzuleitung 1. Immer gewährleistet der im angegebenen Bereich der Varianz erfindungsgemäß eingestellte Differenzdruck ΔP, dass der Filterkuchen homogen aufgebaut wird, das Filtrat über den gesamten Filtrationszyklus eine gleichbleibende Qualität aufweist und schließlich der Filtrationszyklus eine maximale Dauer besitzt. Das wird noch einmal anhand der 2A und 2B deutlich. Dort ist in der 2A zunächst die erfindungsgemäße Vorgehensweise mit konstantem Differenzdruck ΔP dargestellt.
  • Um diesen konstanten Differenzdruck ΔP bei wachsendem Filterkuchen beizubehalten, muss zwangsläufig der Volumenstrom durch die Pumpe 9 reduziert werden. Das drückt die Kurve V über der Zeit t aus. In der 2A ist dann noch die Filterleistung F dargestellt, die mit der Zeit t abnimmt.
  • Im Gegensatz dazu wird beim Stand der Technik mit gleich bleibendem Volumen V gearbeitet, welches von der Pumpe 9 eine Förderung erfährt. Das zeigt die 2B. Als Folge hiervon steigt der Differenzdruck ΔP über die Zeit t an mit den einleitend bereits beschriebenen negativen Folgen.
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 1250948 B1 [0002, 0009, 0009]
    • - DE 19804882 A1 [0003]
    • - DE 19751180 C1 [0017]
    • - DD 276239 A1 [0017]

Claims (15)

  1. Verfahren zur Filtration von Fluiden, beispielsweise von Getränken wie Bier oder dergleichen, wonach Unfiltrat mit einem Unfiltratdruck (P1) einem Unfiltratraum (6a) mit wenigstens einem darin befindlichen Filterelement (8) zugeführt wird, und wonach das Unfiltrat durch das Filterelement (8) gefiltert sowie als Filtrat in einen angeschlossenen Filtratraum (6b) überführt und aus diesem mit einem Filtratdruck (P2) abgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass der Unfiltratdruck (P1) und der Filtratdruck (P2) im Rahmen eines vorgegebenen Differenzdruckes (ΔP) über einen längeren Zeitraum eines Filtrationszyklus konstant gehalten werden.
  2. Verfahren nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass der Differenzdruck (ΔP) in Abhängigkeit einer sich auf dem Filterelement (8) unfiltratseitig bildenden Anschwemmschicht eingestellt wird.
  3. Verfahren nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass der eingestellte Differenzdruck (ΔP) mindestens 70% bis 80% des Filtrationszyklus konstant gehalten wird und insbesondere 85% bis 90% des Filtrationszyklus konstant gehalten wird.
  4. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 3, dadurch gekennzeichnet, dass das Filtrat je nach seiner verbliebenen Trübung in den Unfiltratraum (6a) rückgeführt oder über ein Dosierventil (3) zur weiteren Verwendung abgeführt wird.
  5. Verfahren nach Anspruch 4, dadurch gekennzeichnet, dass die Trübung des Filtrats beispielsweise optisch gemessen wird, wobei hieraus abgeleitete Trübungswerte zur Ansteuerung des Dosierventils (3) dienen.
  6. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 5, dadurch gekennzeichnet, dass bei gleichbleibendem Differenzdruck (ΔP) der Volumenstrom des Unfiltrats in Abhängigkeit vom Anwachsen der Anschwemmschicht reduziert wird.
  7. Verfahren nach einem der Ansprüche 1 bis 6, dadurch gekennzeichnet, dass dem Unfiltrat ein Filterhilfsmittel zugemischt wird.
  8. Vorrichtung zur Filtration von Fluiden, insbesondere zur Durchführung des Verfahrens nach einem der Ansprüche 1 bis 7, mit wenigstens einer Filtereinheit (6) mit Unfiltratraum (6a) und hiervon getrenntem Filtratraum (6b), wobei wenigstens ein Filterelement (6) in dem Unfiltratraum (6a) angeordnet ist, und wobei Unfiltrat durch das Filterelement (8) gefiltert sowie als Filtrat in den angeschlossenen Filtratraum (6b) überführt und aus diesem abgezogen wird, dadurch gekennzeichnet, dass sowohl dem Filtratraum (6a) als auch dem Unfiltratraum (6b) ein jeweiliger Druckmessgeber (12, 13) zugeordnet ist, wobei der Unfiltratdruck (P1) und der Filtratdruck (P2) im Rahmen eines vorgegebenen Differenzdruckes (ΔP) über einen längeren Zeitraum konstant gehalten werden.
  9. Vorrichtung nach Anspruch 8, dadurch gekennzeichnet, dass die beiden Druckmessgeber (12, 13) an ein Differenzdruckmessglied (14) angeschlossen sind.
  10. Vorrichtung nach Anspruch 9, dadurch gekennzeichnet, dass das Differenzdruckmessglied (14) je nach gemessenem Differenzdruck (ΔP) zwischen dem Unfiltratdruck (P1) und dem Filtratdruck (P2) eine Pumpe (9) in einer Unfiltratleitung (10) ansteuert.
  11. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 10, dadurch gekennzeichnet, dass ein Trübungsmessgerät (16) in einer an den Filtratraum (6b) angeschlossenen Filtratleitung (11) vorgesehen ist.
  12. Vorrichtung nach Anspruch 11, dadurch gekennzeichnet, dass das Trübungsmessgerät (16) an ein Dosierventil (3) in einer Filtratableitung (2) angeschlossen ist.
  13. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 12, dadurch gekennzeichnet, dass ein Volumenmessgerät (4) in einer Unfiltratzuleitung (1) vorgesehen ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 13, dadurch gekennzeichnet, dass die Unfiltratleitung (10) und die Filtratleitung (11) eine geschlossene Ringleitung (10, 11) bilden.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 8 bis 14, dadurch gekennzeichnet, dass die Unfiltratzuleitung (1) eingangsseitig an die Ringleitung (10, 11) und die Filtratableitung (2) ausgangsseitig an die Ringleitung (10, 11) angeschlossen sind.
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