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Die
vorliegende Erfindung betrifft ein Tragmittel, insbesondere ein
umlenkbares Tragmittel, und ein Verfahren zur Herstellung eines
Tragmittels, insbesondere eines umlenkbaren Tragmittels.
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Derartige
Tragmittel kommen beispielsweise im Aufzugbau zum Einsatz, um die
Aufzugkabine zu halten, nach oben zu ziehen und nach unten abzulassen.
Ebenso können
derartige Tragmittel auch im Kranbau zum Einsatz kommen, um beispielsweise den
Kranausleger zu halten, aufzurichten oder abzusenken.
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Bisher
ist es bekannt, für
derartige Einsatzzwecke konventionelle Seile mit zusammengedrehten,
d. h. verseilten Kern- und Mantellagen zu verwenden. Umlaufende
Seile haben eine sehr begrenzte Lebensdauer, da sie beim Umlauf über eine
oder mehrere Umlenkscheiben geschädigt werden. Um die Lebensdauer
von umlaufenden Seilen zu verlängern,
wird daher üblicherweise
der Durchmesser der Umlenkscheiben hinreichend groß gewählt, um
die Biegebelastung des Seils bei der Umlenkung zu verringern.
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Der
Querschnitt des Seils muss einerseits hinreichend groß sein,
um die geforderten Zugkräfte sicher
zu übertragen.
Andererseits muss der Seilquerschnitt jedoch klein genug sein, um
die lokalen Druck- und Zugzonen sowie die Relativbewegungen beim
Biegen über
die Scheiben klein zu halten.
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Beispielsweise
im Aufzugbau gehen die Bestrebungen zunehmend in Richtung kleiner
Durchmesser der Umlenkscheiben, wodurch bei konventionellen Seilen
das Durchmesserverhältnis
Scheibe/Seil immer kleiner wird. Damit einhergehend verschlechtert
sich die Biegewechselfestigkeit konventioneller Seile zunehmend,
und die Lebensdauer nimmt ab.
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Aufgrund
der geforderten, relativ kleinen Scheibendurchmesser werden zur
Erhöhung
der Biegewechselfestigkeit mehrere dünnere, parallel angeordnete
Seile eingesetzt. Damit die Flächenpressung zwischen
den Umlenkscheiben und den Seilen nicht zu hoch wird, werden in
den Scheiben Rillen eingebracht.
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Bei
einer Mehrfachanordnung von Seilen benötigt man deshalb Umlenkscheiben
mit mehreren Rillen. Da die Rillen in den Scheiben für die konventionellen
Seile eine sehr geringe Oberflächenrauheit aufweisen
müssen,
steigen die Fertigungskosten für derartige
Scheiben zur gleichzeitigen Umlenkung von parallel verlaufenden
Seilen stark an.
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Konventionelle
Flachriemen mit textilen Einlagen weisen dagegen eine gute Biegewechselfestigkeit
auf. Die Zugträger
dieser Flachriemen bestehen aus textilen Flächengebilden, wie beispielsweise
Geweben oder parallel angeordneten Fasersträngen. Ihr Einsatz ist jedoch
bauartbedingt auf vergleichsweise geringe Zugkräfte begrenzt, so dass sich
konventionelle Flachriemen nicht für den Aufzug- oder Kranbau
eignen.
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Die
maximale Förderhöhe konventioneller Treibscheibenaufzüge wird
durch das Gewicht der Tragseile begrenzt. Die üblicherweise verwendeten Stahlseile
würden
ab einer bestimmten Länge
aufgrund ihres hohen Eigengewichtes reißen. Bei großen Gebäudehöhen müssen beispielsweise
mehrere Aufzüge
nacheinander angeordnet werden, um die gewünschte Förderhöhe zu erreichen.
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Um
größere Förderhöhen realisieren
zu können,
gibt es Bestrebungen diese Stahlseile durch leichtere Seile aus
sogenannten hochfesten Polymerfasern zu ersetzen. Diese Faserseile
bieten vergleichbare bzw. höhere
Zugfestigkeiten als Stahlseile bei deutlich geringerem Gewicht.
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Problematisch
beim Einsatz von Faserseilen aus hochfesten Polymerfasern ist die
Tatsache, dass bisher keine praktikable Möglichkeit zur Verfügung steht
den Verschleißzustand
dieser Seile beurteilen zu können.
Bisher bekannte Lösungen,
beruhen auf dem Ansatz einen elektrischen bzw. optischen Wellenleiter
in das Seil zu integrieren, welcher bei überschreiten einer bestimmten
Seildehnung zerreißt.
Mit Hilfe einer klassischen Durchgangsprüfung kann dieser Zeitpunkt
zwar messtechnisch erfasst werden, bietet jedoch keine belastbare
Aussagekraft zum Zustand des Seils beispielsweise dessen verbleibende Restbruchkraft.
Bei geflochtenen Seilen ist zudem problematisch, dass direkt in
das Seil integrierte Sensoren zerstört werden, da Geflechte sich
bei Zugbelastung zusammenziehen.
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Es
ist Aufgabe der vorliegenden Erfindung ein gewichtsoptimiertes Tragmittel
mit verbesserter Lebensdauer und ein Verfahren zur Herstellung eines
derartigen Tragmittels anzugeben.
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Erfindungsgemäß gelöst wird
diese Aufgabe durch ein Tragmittel, insbesondere ein umlenkbares Tragmittel,
mit einem elastischen Matrixmaterial und zumindest zwei geflochtenen
Zugträgern,
die in das elastische Matrixmaterial eingebettet sind.
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Geflochtene
Zugträger
werden in Abhängigkeit
von ihrer Zugbelastung beim Lauf über eine Scheibe in der Kontaktzone
mehr oder weniger stark gepresst. Das Geflecht schmiegt sich dabei
an die Kontur der Scheibe an. Je nach Geometrie der Scheibe wird
das Geflecht bei großen
Lasten sehr stark deformiert, wodurch sich die anfängliche
Reduzierung der Flächenpressung
umkehrt, stark ansteigt und zu einer Schädigung der Zugträger führt.
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Beim
erfindungsgemäßen Tragmittel
vermindert die Einbettung der geflochtenen Zugträger in ein elastisches Matrixmaterial
eine Schädigung
der Zugträger.
Die lokalen Flächenpressungen
an den geflochtenen Zugträger
werden verringert, während
das Tragmittel über
die Scheibe läuft.
Hierdurch verbessern sich die Biegewechselfestigkeit und damit einhergehend
die Lebensdauer beim erfindungsgemäßen Tragmittel.
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Bei
Umlenkung um kleine Radien kann dieses Tragmittel eine höhere Lebensdauer
bei dem gleichen effektiven Zugträgerquerschnitt einer klassische
Seilanordnungen aufweisen, da das Verhältnis Tragmittelhöhe zu Umlenkradius
(D/d-Verhältnis)
besonders günstig
gewählt
werden kann.
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Vorzugsweise
sind die geflochtenen Zugträger
mit einem Schmiermittel versehen. Abrasion und unzulässige Erwärmung gehören bei
dynamischer Belastung zu den Hauptschädigungsmechanismen bei Tragmitteln.
Beide Mechanismen bewirken direkt eine Abnahme der Zugfestigkeit
des Tragmittels. Die Zugabe eines Schmiermittels an die Zugträger reduziert
die Reibung innerhalb der Zugträger
und damit den abrasiven Verschleiß. Zwar begünstigen geflochtene Zugträger den
Austritt von Schmiermittel in Folge großer Querschnittsdeformationen,
jedoch verhindert das elastische Matrixmaterial, in dem die geflochtenen
Zugträger
eingebettet sind, den Verlust des Schmiermittels und damit das Trockenlaufen
der geflochtenen Zugträger.
Hierdurch verbessert sich insgesamt die Lebensdauer des bevorzugten
Tragmittels weiter.
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Vorzugsweise
ist das Schmiermittel zumindest ein ausschwitzender Kunststoff.
Diese ausschwitzenden Kunststoffe können in flüssiger, pastöser oder
fester Form vorliegen. Beim Einbringen des Schmiermittels in pastöser oder
fester Form kann auf die Verwendung einer Schmiermittelabgabeeinrichtung
verzichtet werden. Nach dem Aushärten
des Matrixmaterials tritt der Kunststoff allmählich in das Geflecht ein und
dient dort als Schmiermittel. Als besonders geeignete Variante werden
hierfür
Kunststoffe auf Polyethylen-Basis angesehen.
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Vorzugsweise
ist an den und/oder in den geflochtenen Zugträger zumindest eine Schmiermittelabgabeeinrichtung
vorgesehen, durch die ein Schmiermittel an die geflochtenen Zugträger abgebbar
ist. Die Schmiermittelabgabeeinrichtung sorgt bei der Herstellung
des Tragmittels für
eine zeitliche Trennung von Matrixhärtung und Schmiermittelfreisetzung.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Schmiermittelabgabeeinrichtung als Patrone ausgebildet,
die mit dem Schmiermittel gefüllt
ist, und die vorzugsweise zumindest eine Sollbruchstelle aufweist.
Bei der Herstellung des Tragmittels ist es vorteilhaft, die Herstellung
des elastischen Matrixmaterials und die Freisetzung des Schmiermittels
zeitlich zu trennen. Durch die Verwendung einer Patrone ist es möglich, nach
Herstellung des Tragmittels die Patrone durch Alterung oder durch
Krafteinwirkung zu zerstören
und das Schmiermittel freizusetzen.
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Gemäß einem
alternativen Ausführungsbeispiel
kann die Schmiermittelabgabeeinrichtung aus einem flexiblen, porösen Trägerelement
bestehen, das mit dem Schmiermittel getränkt ist. Das Trägerelement
wird bei der Herstellung der Zugträger bereits eingeflochten.
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Gemäß einem
alternativen Ausführungsbeispiel
ist die Schmiermittelabgabeeinrichtung als Schlauch ausgebildet,
der sich in Zugrichtung der geflochtenen Zugträger erstreckt und eine Mehrzahl von
vorgeformten Austrittsöffnungen
für das Schmiermittel
aufweist. Nachdem das elastische Matrixmaterial ausgehärtet ist,
kann das Schmiermittel in den Schlauch gepresst werden um sich durch
die vorgeformten Austrittsöffnungen
gleichmäßig im und am
geflochtenen Zugträger
zu verteilen. Ebenso ist es möglich,
dass sich bereits während
der Matrixherstellung Schmiermittel im Schlauch befindet, dass durch
Krafteinwirkung durch die vorgeformten Austrittsöffnungen gepresst wird. Von
Vorteil ist hierbei die Eigenschaft geflochtener Zugträger sich
bei Zugbelastung radial zusammenzuziehen. So kann beispielsweise
durch einfaches Aufbringen einer Zugbelastung auf das ausgehärtete Tragmittel
das Schmiermittel aus Schlauch oder Patrone in das Geflecht gepresst
werden. Sollte die Schmierung nicht ausreichen, lässt sich
durch den Schlauch auf einfache Art und Weise zusätzliches
Schmiermittel ergänzen.
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Weiterhin
vorzugsweise sind die Zugträger zumindest
teilweise aus Polymerfasern, vorzugsweise aus hochmodularen Polymerfasern,
geflochten. Durch die Verwendung von hochmodularen/hochfesten Polymerfasern
ist eine deutliche Gewichtsreduktion des Tragmittels (beispielsweise
im Vergleich zu Stahlseilen) möglich.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
sind Querschnitte der geflochtenen Zugträger abgeflacht. Auf diese Weise
kann die Flächenpressung
an den geflochtenen Zugträger
bei diesem bevorzugten Tragmittel weiter verbessert werden.
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Gemäß einem
besonders bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist im Inneren der geflochtenen Zugträger zumindest ein Stützelement
vorgesehen, das sich in Zugrichtung der geflochtenen Zugträger erstreckt.
Durch das Stützelement
verringert sich die Querschnittsdeformation der geflochtenen Zugträger, wenn
das Tragmittel über
eine Scheibe läuft.
Die Walkarbeit im Tragmittel nimmt ab, und die ungünstige Verlagerung
der neutralen Faser des jeweiligen geflochtenen Zugträgers in
Randbereiche, d. h. in Richtung der Scheibe, über die das Tragmittel läuft, wird
vermindert.
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Gemäß einem
bevorzugten Ausführungsbeispiel
umfasst das Stützelement
einen mit Überdruck beaufschlagten
Schlauch. Durch Einstellung des Drucks ist die Biegesteifigkeit
des bevorzugten Tragmittels auf einfache Weise einstellbar.
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Ebenfalls
ist es von Vorteil, wenn das Stützelement
ein elastisches Vollmaterial und/oder einen elastischen Schaum umfasst.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
verlaufen die geflochtenen Zugträger im
elastischen Matrixmaterial im Wesentlichen parallel zueinander.
Hierdurch verteilt sich der tragende Querschnitt auf mehrere parallel
zueinander (und längs
zur Scheiben-Mantelfläche) angeordnete
Zugträger,
wodurch die effektive Höhe
des Tragmittels verringert wird.
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Vorzugsweise
sind die geflochtenen Zugträger
in einer einzigen Lage im Matrixmaterial eingebettet, um das bevorzugte
Tragmittel besonders dünn
zu gestalten.
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Es
ist möglich,
dass die geflochtenen Zugträger
unterschiedliche Querschnitte aufweisen.
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Weiterhin
ist es möglich,
dass die geflochtenen Zugträger
unterschiedliche Geflechte aufweisen.
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Ebenfalls
ist es von Vorteil, wenn die geflochtenen Zugträger aus unterschiedlichen Materialien geflochten
sind. Durch die vorgenannten Maßnahmen
lassen sich die bevorzugten Tragmittel auf einfache Weise an die
geforderten Einsatzbedingungen anpassen. Durch gezielte Materialauswahl,
Oberflächenstrukturierung
und -beschichtung kann die Treibfä higkeit, Seitenführung und
Beständigkeit
gegen Umwelteinflüsse
des Tragmittels eingestellt werden.
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Die
Gewichtsreduktion kann noch weiter gesteigert werden, indem das
elastische Matrixmaterial vorzugsweise als Elastomerschaum ausgebildet
ist.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist das elastische Matrixmaterial einen abgeflachten Querschnitt
auf, durch den die Umlenkung des bevorzugten Tragmittels über eine Scheibe/Trommel
begünstigt
wird.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist zumindest eine abgeflachte Oberfläche des elastischen Matrixmaterials
zumindest eine Erhebung und/oder Vertiefung auf, die sich in Zugrichtung
der Zugträger
erstreckt. Durch diese Art der Oberflächenstrukturierung wird die
Führung des
bevorzugten Tragmittels beim Umlauf über eine Scheibe oder über eine
Umlenkeinrichtung, die aus mehreren axial voneinander beabstandeten
Scheiben besteht, verbessert.
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Um
das Stauchen der Erhebungen bei Umlenkung über Scheiben/Trommeln zu vermindern, können diese
vorzugsweise partiell unterbrochen sein. Bei bidirektionaler Biegung
des Tragmittels kann diese Oberflächenstrukturierung auch beidseitig
ausgeführt
sein.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Oberfläche
des Tragmittels vergrößert, so
dass eine möglichst
effektive Wärmeabgabe
an die Umgebung erfolgen kann.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine Überwachungseinrichtung
zumindest teilweise in das elastische Matrixmaterial eingebettet.
Hierdurch ist es möglich,
den Zustand des bevorzugten Tragmittels während seiner Benutzung zu überwachen
und beispielsweise übermäßige Dehnungen
des Tragmittels oder bevorstehende Brüche frühzeitig zu erkennen.
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Die Überwachungseinrichtung
ist vorzugsweise im Wesentlichen parallel zu den geflochtenen Zugträgern in
das elastische Matrixmaterial eingebettet. Hierdurch wird verhindert,
dass die Überwachungseinrichtung
durch die geflochtenen Zugträger beschädigt wird,
oder sich die Belastbarkeit der geflochtenen Zugträger verringert.
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Vorzugsweise
erstreckt sich die Überwachungseinrichtung
zwischen zwei benachbarten geflochtenen Zugträgern in Zugrichtung im elastischen Matrixmaterial.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
weist zumindest ein Endabschnitt eines geflochtenen Zugträgers in
Zugrichtung einen Augspleiß und/oder
ein mechanisches Klemmelement, vorzugsweise eine Keilklemme, auf.
Hierdurch ist es möglich,
das bevorzugte Tragmittel beispielsweise mit einer Halteeinrichtung
an einer Aufzugskabine oder mit einem Gegengewicht zu verbinden,
wobei der Augspleiß die
Belastbarkeit des geflochtenen Zugträgers geringstmöglich schwächt.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist das Tragmittel als Endlostragmittel ausgebildet.
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Hierbei
ist es von Vorteil, wenn beide Endabschnitte eines geflochtenen
Zugträgers
in Zugrichtung mittels eines End-zu-End-Spleißes oder einer mechanischen
Klemmung verbunden sind. Die Zugrichtung entspricht der Umlaufrichtung
des bevorzugten Endlosriemens, so dass auch hier die Endverbindung,
die die beiden Enden des geflochtenen Zugträgers verbindet, diesen Zugträger nur
geringstmöglich
schwächt.
Hierbei ist es weiterhin von Vorteil, wenn die Endverbindung von
Matrixmaterial umschlossen ist.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Tragmittels
sind in den weiteren abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die
vorgenannte Aufgabe wird ferner erfindungsgemäß gelöst durch ein Verfahren zur
Herstellung eines Tragmittels, insbesondere eines umlenkbaren Tragmittels,
wobei zumindest zwei Zugträger geflochten
werden, die geflochtenen Zugträger
in ein Matrixmaterial eingebettet werden, und das Matrixmaterial
zu einem elastischen Matrixmaterial aushärtet. Hierdurch ist es möglich, ein
Tragmittel mit langer Lebensdauer herzustellen.
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Vorzugsweise
werden während
der Herstellung der Zugträger
Einzelstränge
der Zugträger
gereckt und fixiert, und vorzugsweise mittels einer zusätzlichen
Querkraft beaufschlagt, um Querschnitte der herzustellenden Zugträger zu verändern.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
wird während
der Herstellung der Zugträger
in deren Inneren zumindest eine Schmiermittelabgabeeinrichtung eingebracht,
durch die ein Schmiermittel an die geflochtenen Zugträger abgebbar
ist.
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Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn die Schmiermittelabgabeeinrichtung einen
Schlauch mit einer Mehrzahl von vorgeformten Austrittsöffnungen ist,
und das Schmiermittel in den Schlauch gepresst wird, nachdem das
Matrixmaterial ausgehärtet
ist.
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Alternativ
ist es von Vorteil, wenn die Schmiermittelabgabeeinrichtung eine
mit einem Schmiermittel gefüllte
Patrone ist, die durch Alterung und/oder Krafteinwirkung zerstört wird,
nachdem die Patrone in die Zugträger
eingebracht worden ist, und das Matrixmaterial ausgehärtet ist.
Hierdurch ist es jeweils möglich,
das Aushärten
des Matrixmaterials und die Freisetzung des Schmiermittels zeitlich
zu trennen.
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Weitere
bevorzugte Ausführungsbeispiele des
erfindungsgemäßen Verfahrens
sind in den weiteren abhängigen
Ansprüchen
dargelegt.
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Die
vorliegende Erfindung wird nachfolgend anhand von bevorzugten Ausführungsbeispielen
in Verbindung mit den zugehörigen
Figuren näher
erläutert.
In diesen zeigen:
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1 eine
Schnittdarstellung quer zur Zugrichtung eines Tragmittels gemäß einem
ersten Ausführungsbeispiel,
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2 eine
Schnittdarstellung quer zur Zugrichtung eines Tragmittels gemäß einem
zweiten Ausführungsbeispiel,
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3a und 3b eine
Schnittdarstellung quer zur Zugrichtung sowie eine perspektivische
Darstellung eines Tragmittels gemäß einem dritten Ausführungsbeispiel,
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4a und 4b Darstellungen
eines Ausschnitts quer zur Zugrichtung und in Zugrichtung des Tragmittels,
die einen bevorzugten Aufbau des Inneren eines Tragmittels zeigen,
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5 ein
bevorzugtes Tragmittel mit Augspleißen und Überwachungseinrichtung, und
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6 ein
Ausführungsbeispiel
einer Detektoreinrichtung, die mit einer Überwachungseinrichtung verbunden
ist.
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In 1 ist
ein erstes Ausführungsbeispiel eines
Tragmittels 1 in einer Schnittdarstellung gezeigt. Der
Schnitt verläuft
quer zur Zugrichtung Z des Tragmittels 1, bzw. der darin
eingebetteten, geflochtenen Zugträger 2.
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In
dem in 1 dargestellten Tragmittel 1 sind die
geflochtenen Zugträger 2 paarweise
angeordnet und verlaufen parallel zueinander in der Zugrichtung
Z, die einer Längsrichtung
des Tragmittels 1 entspricht. Die geflochtenen Zugträger 2 sind
in ein elastisches Matrixma terial 3 eingebettet, das den Querschnitt
der geflochtenen Zugträger 2 vollständig umgibt.
Auch in Zugrichtung Z, bzw. in Längsrichtung des
Tragmittels 1 bedeckt das elastische Matrixmaterial 3 die
geflochtenen Zugträger 2 im
Wesentlichen vollständig,
wobei Endabschnitte 11 der geflochtenen Zugträger 2 von
der Einbettung ausgenommen sein können, wie nachfolgend noch
erläutert
werden wird.
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Die
geflochtenen Zugträger 2,
auf deren detaillierten Aufbau auch noch in den 4a und 4b eingegangen
werden wird, sind zumindest teilweise aus Polymerfasern geflochten.
Diese Polymerfasern können
mit anderen Fasern oder Strängen kombiniert
werden. Jedoch können
die Zugträger 2 auch
vollständig
aus Polymerfasern geflochten werden.
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Vorzugsweise
handelt es sich hierbei um hochmodulare Polymerfasern wie beispielsweise Aramidfasern.
Alternativ sind auch TLCP-(thermotropic liquid crystalline polymer),
HMPE-(high-modulus polyethylene),
oder PBO-(polyphenylene-2,6-benzobisoxazole)Fasern einsetzbar. Das
Geflecht kann aus einem dieser Fasermaterialien geflochten werden.
Jedoch können
diese Polymerfasern auch untereinander kombiniert werden oder können mit
anderen Fasern oder Strängen,
wie bereits zuvor erläutert,
kombiniert werden.
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In
dem in 1 dargestellten Ausführungsbeispiel ist der Querschnitt
aller geflochtenen Zugträger 2 rund
und im Wesentlichen gleich groß.
Jedoch ist es auch möglich,
dass die geflochtenen Zugträger 2 unterschiedliche
Querschnitte aufweisen, die sich in Größe als und/oder Form unterscheiden.
Auch ist es möglich,
dass die geflochtenen Zugträger 2 unterschiedliche
Geflechte aufweisen und/oder aus unterschiedlichen Materialien geflochten
sind. Kombinationen verschiedener Geflechte in einem Zugträger 2 (z.
B. Kern-Mantel-Konstruktionen
oder Seile aus Fasermischungen wie zuvor erläutert) sind denkbar.
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Hierdurch
ist es möglich,
das Tragmittel 1 genau für seinen Einsatzzweck anzupassen.
Als besonders vorteilhaft wird in diesem Zusammenhang die Verwendung
von dehnungsarmen 12-fach geflochtenen Zugträgern 2 angesehen.
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Bei
dem elastischen Matrixmaterial 3 handelt es sich vorzugsweise
um einen elastomeren Werkstoff. Insbesondere vorteilhaft sind elastomere
Werkstoffe wie z. B. Naturkautschuk, Chloropren-Kautschuk oder thermoplastisches
oder duroplastisches Polyurethan. Das elastische Matrixmaterial 3 kann
einen oder mehrere dieser Werkstoffe aufweisen. Ebenso ist es möglich, einen
oder mehrere dieser Werkstoffe mit weiteren Werkstoffen zu kombinieren, um
die elastischen Eigenschaften des Matrixmaterials 3 zu
verbessern oder das Mat rixmaterial 3 auf bestimmte Einsatzzwecke
abzustimmen. Insbesondere ist es von Vorteil, zur Reduzierung des
Masseanteils des elastischen Matrixmaterials 3 elastomere
Schäume
z. B. aus den oben genannten Materialien zu verwenden.
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Hierbei
ist zu berücksichtigen,
dass das elastische Matrixmaterial 3 hauptsächlich die
Treibfunktion des Tragmittels 1 übernimmt, der Abstützung bzw. Formstabilität dient,
die Zugträgerdehnung
auf den später
zu erläuternden
Wellenleiter 16 überträgt und nur
in begrenztem Maße
zur Aufnahme, bzw. Übertragung
von Zugkräften
dient.
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Wie
in 1 gezeigt, weist das elastische Matrixmaterial 3 zwei
gegenüberliegende
abgeflachte Seiten 5 auf. Diese abgeflachten Seiten 5 kommen beispielsweise
in Kontakt mit einer oder mehreren Scheiben, wenn das Tragmittel 1 geführt oder
umgelenkt wird. In Querrichtung des Tragmittels 1, d. h.
auf der rechten und linken Seite in 1, ist die
Kontur des elastischen Matrixmaterials 3 im Wesentlichen halbkreisförmig oder
rechteckig. Bei rechteckigen Seitenflächen können in einer bevorzugten Variante die
Kanten mit einer Verrundung und/oder Fase versehen sein, um ein
Ausfransen bzw. Ausbrechen der Matrix an den Kanten zu verhindern.
Es sind auch andere Querschnitte des elastischen Matrixmaterials 3 möglich. Beispielsweise
kann das elastische Matrixmaterial 3 einen runden oder
ovalen Querschnitt aufweisen.
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Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
können
in und/oder um das elastische Matrixmaterial 3 weitere
Komponenten ein- und/oder angebracht sein, die die Resistenz des
Tragmittels 1 gegenüber
Umwelteinflüssen
erhöhen.
Vorzugsweise können
z. B. keramische Fasern als Brandschutz eingesetzt werden. Ein weiterer
bevorzugter Schutz ist das Beschichten der Matrixoberfläche mit
dünnen metallischen
und/oder keramischen und/oder organischer Schichten.
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Vorzugsweise
ist zumindest eine Überwachungseinrichtung 4 zumindest
teilweise in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet.
In 1 ist die Überwachungseinrichtung 4 zwischen
zwei benachbarten geflochtenen Zugträgern 2 vorgesehen.
Die Überwachungseinrichtung 4 verläuft parallel
zu den geflochtenen Zugträgern 2 in
Zugrichtung Z des Tragmittels 1. Mehrere Überwachungseinrichtungen 4 können durch
das Tragmittel 1 verlaufen. Diese Überwachungseinrichtungen 4 können sowohl
seriell als auch parallel geschaltet sein.
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Durch
eine in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettete Überwachungseinrichtung 4 ist
eine zeitweilige und/oder lückenlose Überwachung
des Tragmittels 1 möglich.
Es können
komplexe Aufgaben, wie z. B. Dehnungs- und/oder Belastungs- und/oder
Temperaturmessungen durch eine derartige Überwachungseinrichtung 4 im
gesamten Tragmittel 1 oder an einzelnen Stellen des Tragmittels 1 durchgeführt werden.
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Vorzugsweise
ist der Querschnitt der Überwachungseinrichtung 4 kleiner
als der Querschnitt des geflochtenen Zugträgers 2, um Belastungen
in der Druckzone des Tragmittels 1 möglichst in den geflochtenen
Zugträger 2 und
nicht in die Überwachungseinrichtung 4 einzuleiten.
Die Positionierung der Überwachungseinrichtung 4 kann
mittig oder außermittig
im Querschnitt des Tragmittels 1 erfolgen.
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Insbesondere
ist es von Vorteil, wenn ein Wellenleiter 16 als Überwachungsvorrichtung 4 in das
elastische Matrixmaterial 3 eingebettet ist. Bei diesem
Wellenleiter 16 kann es sich um einen optischen Wellenleiter
handeln, der vorzugsweise aus Glas und/oder Kunststoff besteht.
Bei Verwendung von optischen Wellenleitern ist darauf zu achten, dass
Kern und Mantel des optischen Wellenleiters fest miteinander verbunden
sind. Dies ist beispielsweise durch den Einsatz von Volladern möglich.
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Jedoch
sind auch elektrische Varianten möglich, wobei der Wellenleiter 16 als
geschirmte oder ungeschirmte elektrische Leitung ausgeführt ist. Hierbei
kann es sich um eine verdrillte Zwei- oder Mehrdrahtleitung handeln.
Auch koaxiale Leitungen sind möglich.
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Ebenso
ist es beispielsweise denkbar Dehnmessstreifen und/oder Temperatursensoren
als Überwachungseinrichtung 4 in
das elastische Matrixmaterial 3 einzubetten, um die Dehnung
und/oder Zugbelastung und/oder die thermische Belastung des Tragmittels 1 im
Betrieb zu ermitteln.
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Während die
geflochtenen Zugträger 2 in 1 einen
runden Querschnitt aufweisen, ist der Querschnitt der geflochtenen
Zugträger 2 im
zweiten Ausführungsbeispiel
des Tragmittels 1, das in 2 gezeigt
ist, abgeflacht. Die sonstigen Erläuterungen für 1 gelten
gleichermaßen
für 2.
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Um
eine Formänderung
des Zugträgers 2 zu erzielen,
beispielsweise den in 2 gezeigten abgeflachten Querschnitt,
ist es vorteilhaft, Einzelstränge
des Zugträgers 2 während des
Herstellprozesses zu recken und zu fixieren. Besonders vorteilhaft
ist es, wenn während
des Reckprozesses eine zusätzliche
Querkraft auf diese Einzelstränge
aufgebracht wird, beispielsweise mit Hilfe eines Rollenabzuges, um
eine bleibende Änderung
des Geflechtsquerschnitts zu erreichen.
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In 3a und 3b ist
ein drittes Ausführungsbeispiel
des Tragseils 1 gezeigt. Die Erläuterungen für die 1 und 2 gelten
gleichermaßen
für das
Tragmittel 1 in 3a und 3b.
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Das
Tragmittel 1 in 3a und 3b unterscheidet
sich vom Tragmitteln 1 in den 1 und 2 dadurch,
dass zumindest eine Seite/zumindest eine Oberfläche des elastische Matrixmaterials 3 oberflächenstrukturiert
ist. Bei bidirektionaler Biegung des Tragmittels 1 kann
diese Oberflächenstrukturierung
auch beidseitig ausgeführt
sein. Gemäß einem
weiteren bevorzugten Ausführungsbeispiel
ist die Oberfläche
des Tragmittels 1 vergrößert, so
dass eine möglichst
effektive Wärmeabgabe
an die Umgebung erfolgen kann.
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In
den dargestellten, bevorzugten Ausführungsbeispiel sind auf beiden
abgeflachten Seiten 5 Vertiefungen 6 eingebracht.
Diese Vertiefungen 6 sind im Wesentlichen nutförmig und
verlaufen in Zugrichtung Z des Tragmittels 1, d. h. parallel
zu den geflochtenen Zugträgern 2.
Insbesondere ist es von Vorteil, wenn die Vertiefungen 6 zwischen
benachbarten geflochtenen Zugträgern 2 angeordnet
sind, beispielsweise im Bereich der Überwachungseinrichtungen 4.
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Durch
diese Oberflächenstrukturierung
des elastischen Matrixmaterials 3 wird die Treibfähigkeit und/oder
die Seitenführung
des Tragmittels 1 verbessert. Insbesondere ist es von Vorteil,
wenn die Scheibe, über
die das Tragmittel 1 geführt oder umgelenkt wird, entsprechende
Vorsprünge
in ihrer Umfangsrichtung aufweist, die in die Vertiefungen 6 eingreifen.
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In
den drei zuvor dargestellten Ausführungsbeispielen sind mehrere
geflochtene Zugträger 2 in einer
einzigen Lage in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet.
Es ist jedoch auch möglich,
die geflochtenen Zugträger 2 in
mehreren Lagen in das elastische Matrixmaterial 3 einzubetten.
Die geflochtenen Zugträger 2 können mittig
im Querschnitt des Tragmittels 1 angeordnet sein, um gleichmäßige Biegeeigenschaften
des Tragmittels 1 zu erzielen. In Abhängigkeit vom Verwendungszweck
ist es jedoch auch möglich,
die Zugträger 2 außerhalb
der Mitte, d. h. näher
an einer der Oberflächen
des Tragmittels 1 anzuordnen.
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Alternativ
zu den Vertiefungen 6 oder zusätzlich, ist es möglich, zumindest
eine Oberfläche
des elastischen Matrixmaterials 3 mit Erhebungen zu versehen.
Um das Stauchen der Erhebungen bei Umlenkung über Scheiben/Trommeln zu vermindern, können diese
Erhebungen vorzugsweise partiell unterbrochen sein.
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Obwohl
die dargestellten Ausführungsbeispiele
jeweils drei oder mehr geflochtene Zugträger 2 zeigen, die
in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet sind, ist
es auch möglich,
nur zwei einzelne geflochtene Zugträger 2 in das elastische
Matrixmaterial 3 einzubetten. Die vorangegangenen und nachfolgenden
Ausführungen
gelten daher gleichermaßen auch
für ein
derartiges Tragmittel 1 mit zwei einzelnen eingebetteten
Zugträger 2.
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4a zeigt
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
in einer detaillierten Schnittdarstellung quer zur Zugrichtung Z. 4b zeigt
eine entsprechende Schnittdarstellung des bevorzugten Ausführungsbeispiels
in der Zugrichtung Z. Die folgenden Erläuterungen für dieses bevorzugte Ausführungsbeispiel
gelten gleichermaßen
für die
in den 1 bis 3 dargestellten
Ausführungsbeispiele
des Tragmittels 1.
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Im
Zentrum des geflochtenen Zugträgers 2 ist
vorzugsweise ein Stützelement 9 vorgesehen,
das sich in Zugrichtung Z erstreckt. Bei dem Stützelement 9 kann es
sich um einen mit Überdruck
beaufschlagten Schlauch handeln, der mit einem Gas und/oder einer
Flüssigkeit
gefüllt
ist. Ebenfalls kann es sich bei dem Stützelement 9 um ein
elastisches Vollmaterial und/oder einen elastischen Schaum handeln,
beispielsweise Polyurethan-Schaum.
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Durch
das Stützelement 9 wird
die Querstabilität
des Tragmittels 1 erhöht.
Beim Lauf des Tragmittels 1 über eine Scheibe reduziert
das Stützelement 9 die
Walkarbeit im Tragmittel 1. Ebenfalls ist es möglich, durch
das Stützelement 9 die
Biegesteifigkeit des Tragmittels 1 einzustellen. Beim Lauf über eine
Kante oder eine Scheibe mit geringem Durchmesser verhindert das
Schützelement 9 das
Abknicken des Tragmittels 1, wodurch sich die Lebensdauer
des Tragmittels 1 weiter erhöht.
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Obwohl
dies in den 4a und 4b nicht dargestellt
ist, muss das Stützelement 9 nicht zwangsläufig im
Zentrum des geflochtenen Zugträgers 2 angeordnet
sein, sondern kann beispielsweise auch in einem Bereich vorgesehen
sein, der das Zentrum umgibt. Ebenso ist es möglich, mehrere Stützelement 9 zur
Stabilisierung des geflochtenen Zugträgers 2 in einem oder
um einen inneren Bereich des geflochtenen Zugträgers 2 vorzusehen.
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Vorzugsweise
ist der geflochtene Zugträger 2 mit
einem Schmiermittel 8 versehen. Abrasion und unzulässige Erwärmung gehören bei
dynamischer Belastung zu den Hauptschädigungsmechanismen bei Tragmitteln.
Beide Mechanismen bewirken direkt eine Abnahme der Zugfestigkeit
des Tragmittels. Die Zugabe eines Schmiermittels 8 an die
Zugträger 2 reduziert
die Reibung innerhalb der Zugträger 2 und damit
den abrasiven Verschleiß.
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Hierzu
ist in den 4a und 4b eine Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 vorgesehen, durch
die das Schmiermittel 8 an den geflochtenen Zugträger 2 abgegeben
wird.
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Im
Gegensatz zu Drahtseilen sind Fasergeflechte weniger formstabil,
was dazu führt,
dass in Folge hoher Flächenpressung
das Schmiermittel 8 aus dem geflochtenen Zugträger 2 austritt
und der geflochtene Zugträger 2 trocken
läuft.
Einerseits wird durch das elastische Matrixmaterial 3 die
Flächenpressung
reduziert, und andererseits verhindert das elastische Matrixmaterial 3,
in das die geflochtenen Zugträger 2 eingebettet
sind, dass das Schmiermittel 8 aus dem Zugträger 2 austritt.
Insbesondere an ihren Überkreuzungsstellen
werden die Fasern und Einzelstränge
des Zugträgers 2 somit
dauerhaft geschmiert.
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Die
Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 ist als Schlauch ausgebildet,
der sich in Zugrichtung Z des geflochtenen Zugträgers 2 erstreckt und
eine Mehrzahl von vorgeformten Austrittsöffnungen für das Schmiermittel 8 aufweist.
Beispielsweise ist der Schlauch ein perforierter Elastomerschlauch und/oder
weist einen Membranwerkstoff auf. Eine Außenseite des Schlauchs berührt vorzugsweise eine
Innenseite des geflochtenen Zugträgers, d. h. vorzugsweise ist
der Schlauch in den geflochtenen Zugträger 2 eingeflochten.
Jedoch ist es auch denkbar, den geflochtenen Zugträger 2 von
außen
mit Schmiermittel 8 zu versorgen.
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Wird
das Schmiermittel 8 in den Schlauch hineingepresst, tritt
es durch die vorgeformten Austrittsöffnungen aus und tritt in das
Geflecht des Zugträgers 2 ein,
um das Geflecht zu schmieren. Hierdurch wird die Reibung zwischen
den sich kreuzenden Fasern, bzw. Einzelsträngen des Geflechts des Zugträgers 2 verringert,
um die Lebensdauer des Tragmittels 1 zu erhöhen.
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Obwohl
dies in den 4a und 4b nicht gezeigt
ist, ist es auch möglich,
die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 als Patrone auszubilden,
die mit einem Schmiermittel gefüllt
ist. Bei der Patrone kann es sich um eine an beiden Enden verschlossene, dünnwandige
Membranhülle
handeln. Vorzugsweise weist diese Patrone zumindest eine Sollbruchstelle auf.
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Die
Patrone ist im oder in der Nähe
des geflochtenen Zugträgers 2 vorgesehen.
Platz die Patrone durch Krafteinwirkung von außen, vorzugsweise entlang der
Sollbruchstelle, auf, tritt das Schmiermittel 8 aus, um
das Geflecht des Zugträgers 2 zu schmieren.
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Gemäß einem
weiteren, nicht gezeigten Ausführungsbeispiel
kann die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 aus einem flexiblen,
porösen
Trägerelement
bestehen, welches mit dem Schmiermittel 8 getränkt ist.
Das Trägerelement
wird bei der Herstellung der Zugträger 2 bereits eingeflochten.
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Die
Schmiermittelabgabeeinrichtungen 7 weisen den Vorteil auf,
dass durch die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 bei der
Herstellung des Tragmittels 1 das Aushärten des elastischen Matrixmaterials 3 und
das Freisetzen des Schmiermittels 8 zeitlich getrennt werden
können.
Andernfalls bestünde
die Möglichkeit,
dass das Schmiermittel 8 die Aushärtung des elastischen Matrixmaterials 3 zum
einen negativ beeinflusst und zum anderen die Bindung zwischen Zugträgern 2 und
Matrixmaterial 3 stört.
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Obwohl
in den 4a und 4b das
Stützelement 9 innerhalb
der Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 vorgesehen ist, ist
es auch möglich,
das Stützelement 9 und
die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 getrennt voneinander
vorzusehen. Auch ist es möglich,
das Tragmittel 1 nur mit einem Stützmittel 9 oder nur
mit einer Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 zu versehen.
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Vorzugsweise
ist das Schmiermittel 8 zumindest ein ausschwitzender Kunststoff.
Diese ausschwitzenden Kunststoffe können in flüssiger, pastöser oder
fester Form vorliegen. Beim Einbringen des Schmiermittels 8 in
pastöser
oder fester Form kann auf die Verwendung einer Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 verzichtet
werden. Nach dem Aushärten des
elastischen Matrixmaterials 3 tritt der Kunststoff allmählich in
das Geflecht ein und dient dort als Schmiermittel 8. Als
besonders geeignete Variante werden hierfür Kunststoffe auf Polyethylen-Basis
angesehen.
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In 5 ist
ein Ausführungsbeispiel
des Tragmittels 1 mit Augspleißen 10 gezeigt. Bei
diesem Ausführungsbeispiel
handelt es sich beispielsweise um ein Tragmittel für die Kabine
eines Aufzugs.
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An
beiden Endabschnitten 11 in Zugrichtung Z des geflochtenen
Zugträgers 2 sind
Augspleiße 10 vorgesehen.
Es ist jedoch auch möglich,
einen Augspleiß 10 nur
an einem Endabschnitt 11 des Zugträgers 2 vorzusehen.
In dem dargestellten Ausführungsbeispiel
sind die Augspleiße 10 vollständig freiliegend.
Es ist jedoch ebenso möglich,
die Augspleiße 10 zumindest
teilweise in das elastische Matrixmaterial 3 einzubetten.
Alternativ oder zusätzlich zum
Augspleiß 10 ist
es auch möglich,
ein oder mehrere mechanische Klemmelemente, vorzugsweise eine Keilklemmen,
vorzusehen.
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Ferner
weist das in 5 dargestellte Tragmittel 1 Überwachungseinrichtungen 4 auf.
Diese Überwachungseinrichtung
ist mit einer Detektoreinrichtung 12 verbunden. Die Detektoreinrichtung 12 ist in
der Lage die zur Zustandsüberwachung
nötigen Sensordaten
zu ermitteln, auszuwerten und kritische Veränderungen des Tragmittels zu
erkennen und darauf zu reagieren.
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In 6 ist
ein bevorzugtes Ausführungsbeispiel
einer Detektoreinrichtung 12, die mit einer Überwachungseineinrichtung 4,
vorzugsweise mit einem Wellenleiter 16, verbunden ist,
als Blockdiagramm dargestellt.
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Die
Detektoreinrichtung 12 umfasst beispielsweise eine Steuereinheit 13,
die die Messwert- und
Signalausgabe übernimmt
und einen nicht-flüchtigen
Speicher aufweist. Ein Standard-Messsystem 17 zur
Bestimmung der Zugkraft am Tragmittel 1, ein Temperatursensor 18 und
ein elektronischer Kalender/Zeitgeber 19 sind mit Eingängen der
Steuereinheit 13 verbunden.
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Die
Steuereinheit 13 kommuniziert mit einer Impulserzeugungs-
und Zeitmesseinheit 14 in beide Richtungen. Ein Ausgang
der Impulserzeugungs- und Zeitmesseinheit 14 ist mit einem
Signalwandler 15a verbunden, der seinerseits mit einem
Ende der Überwachungseinrichtung 4,
in diesem Ausführungsbeispiel
mit dem Wellenleiter 16, verbunden ist. Das andere Ende
des Wellenleiters 16 ist mit einem weiteren Signalwandler 15b verbundnen,
der seinerseits mit einem Eingang der Impulserzeugungs- und Zeitmesseinheit 14 verbunden
ist. Die Impulserzeugungs- und Zeitmesseinheit 14 bestimmt
beispielsweise eine Phasenverschiebung zwischen dem ausgehenden,
zum Signalwandler 15a gesendeten Signal und dem eingehenden,
vom weiteren Signalwandler 15b gesendeten Signal. Aus dieser
Phasenverschiebung bestimmt die Steuereinheit 13, ob eine Beschädigung des
Tragmittels 1 vorliegt oder nicht.
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Die Überwachungseinrichtung 4 kann
das gesamte Tragmittel 1 seriell überwachen, beispielsweise indem
die Überwachungseinrichtung 4 mäanderförmig in
das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet ist. Ebenso
ist es möglich,
dass mehrere Überwachungseinrichtungen 4 parallel
zueinander geschaltet und in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet
sind.
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In
einem nicht dargestellten Ausführungsbeispiel
ist es möglich,
das Tragmittel 1 als Endlostragmittel, beispielsweise für Endlosförderer,
auszubilden. In diesem Zusammenhang ist es von Vorteil, wenn beide
Endabschnitte 11 eines geflochtenen Zugträgers 2 mittels
eines End-zu-End-Spleißes
verbunden sind. Der komplette Zugträger 2 wird nach dem
Spleißen
in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet.
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Bei
der Herstellung des Tragmittels 1 werden zumindest zwei
Zugträger 2 geflochten,
die in ein Matrixmaterial eingebettet werden. Das Matrixmaterial härtet zu
einem elastischen Matrixmaterial 3 aus. Während der
Herstellung der Zugträger 2 ist
es von Vorteil, wenn die Einzelstränge der Zugträger 2 gereckt
und fixiert werden, und vorzugsweise mit einer zusätzlichen
Querkraft beaufschlagt werden, um die Querschnitte der herzustellenden
Zugträger
zu verändern,
beispielsweise um Zugträger 2 mit
abgeflachtem Querschnitt herzustellen, wie dies in 2 gezeigt
ist.
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Damit
das Matrixmaterial eine dauerhafte Verbindung mit dem geflochtenen
Zugträger 2 eingehen
kann, muss das Schmiermittel 8 während der Herstellung des Tragmittels 1 daran
gehindert werden, in Randbereiche des geflochtenen Zugträgers 2 einzudringen.
Um dies zu erreichen ist es möglich, das
Aushärten
des Matrixmaterials zum elastischen Matrixmaterials 3 und
die Freisetzung des Schmiermittels 8 zeitlich zu trennen.
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Zum
Einen ist dies möglich,
wenn während der
Herstellung des Zugträgers 2 die
Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 als leerer Schlauch mit
einer Mehrzahl von vorgeformten Austrittsöffnungen in den Zugträger 2 eingebracht,
indem der Zugträger 2 beispielsweise
um den Schlauch herum geflochten wird. Nachdem das Matrixmaterial 3 ausgehärtet ist,
wird das Schmiermittel 8 in den Schlauch gepresst und tritt
durch die vorgeformten Austrittsöffnungen
in das Geflecht des Zugträgers 2 ein.
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Alternativ
ist es möglich,
die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 derart in das Matrixmaterial
einzubringen, dass die Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 den
Zugträger 2 zumindest
teilweise berührt.
Bei dieser Schmiermittelabgabeeinrichtung 7 handelt es sich
vorzugsweise um eine Patrone, die mit dem Schmiermittel 8 gefüllt ist.
Durch Krafteinwirkung von außen
wird die Patrone zerstört,
nachdem die Patrone in das Matrixmaterial eingebracht worden ist
und dieses ausgehärtet
ist. Das Schmiermittel 8 wird freigesetzt, und tränkt das
Geflecht des Zugträgers 2.
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Es
ist auch möglich,
den Austritt des Schmiermittels 8 aus der Patrone durch
Verwendung eines schnell alternden, bzw. sich auflösenden Werkstoff
der Patrone zu beschleunigen oder besser zu steuern.
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Die
Einbettung der Zugträger 2 im
elastischen Matrixmaterial 3 dient mehreren Aufgaben. Zum
einen verhindert das elastische Matrixmaterial 3 das sonst übliche Entweichen
des Schmiermittels 8 aus den Zugträgern 2, zum anderen
ermöglicht
es die Überwachung
des Tragmittels 1 ohne Zerstörung der Überwachungseinrichtungen 4.
Dies wird durch räumliche
Trennung von Überwachungseinrichtung 4 und
Zugträgern 2 bei
gleichzeitiger mechanischer Kopplung über das elastische Matrixmaterial 3 realisiert.
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Die
vorangegangenen Ausführungsbeispiele betreffen
ein Tragmittel, insbesondere ein umlenkbares Tragmittel, mit einem
elastischen Matrixmaterial 3 und zumindest zwei geflochtenen
Zugträger 2,
die in das elastische Matrixmaterial 3 eingebettet sind. Ebenso
betreffen die vorangegangenen Ausführungsbeispiele ein Verfahren
zur Herstellung eines Tragmittels, insbesondere eines umlenkbaren
Tragmittels, wobei zumindest zwei Zugträger 2 geflochten werden,
die geflochtenen Zugträger 2 in
ein Matrixmaterial eingebettet werden, und das Matrixmaterial zu
einem elastischen Matrixmaterial 3 aushärtet.