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Die
Erfindung betrifft eine Montagesystem mit einem Fitting, wobei ein
Endabschnitt eines Rohrs auf einen inneren Rohrträger des
Fittings aufgeschoben und mit einer den Rohrträger und den Endabschnitt des
Rohrs zumindest in einem Teilabschnitt umfassenden und an einer
Ringschulter des Fittings anliegenden Presshülse festgelegt ist und wobei
an dem Fitting auf der gegenüberliegenden Seite
zu dem inneren Rohrträger
eine Überwurfmutter
angeordnet ist.
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Eine
derartiges Montagesystem mit einem Fitting ist aus der
US 3,549,180 bekannt. Dieses Montagesystem
weist einen aus einem metallischen Werkstoff gefertigten Fitting
auf, mit dem ein aufgeschobenes Rohr unter Einsatz einer Presshülse verbunden
ist. Dabei weist die Presshülse
eine nach innen abgewinkelte ringförmige Abkantung auf, die in eine
zwischen einer inneren und einer äußeren Ringschulter angeordneten
Ausnehmung des Fittings eingreift. Anschließend an die äußere Ringsschulter schließt ein halsförmiger Abschnitt
an, auf den eine Überwurfmutter
aufgeschoben ist, die ihrerseits mit einem Ringflansch an einer
Anlageschulter, die einseitig in den halsförmigen Abschnitt des Fittings
eingearbeitet ist, anliegt.
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Bei
einer weiterhin aus der
DE
29 06 026 A1 bekannter Rohrkupplung, die sich zur Verbindung von
Rohren aus Kunststoffmaterial verwenden lässt, wird ein Halterungsstutzen
in das Rohr eingesetzt und außen
wird das Rohr mit einem zylindrischen Klemmring versehen. Anschließend wird
das so vorbereitete Rohr mit einer Schraubhülse oder Schraubfassung mit
einem zur Befestigung dienenden Übergangsstück verschraubt.
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Der
Erfindung liegt die Aufgabe zugrunde, ein Montagesystem mit einem
Fitting bereitzustellen, das bei einfacher Fertigung eine hohe Montagesicherheit
und problemlose Handhabung bietet und insgesamt kompakt aufgebaut
ist.
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Diese
Aufgabe wird dadurch gelöst,
dass der Fitting anschließend
an die Ringschulter einen zylinderförmigen Montagekörperträger aufweist,
auf den ein Montagekörper
mit einem ein Außengewinde
aufweisenden Gewindebereich aufsetzbar und mit der Überwurfmutter
verschraubbar ist. Dadurch ist ein kompakt bauendes Montagesystem
bereitgestellt, das dadurch, dass der Montagekörper vor der Verschraubung
mit der Überwurfmutter
auf einen Montagekörperträger des
Fittings aufgesetzt wird, auch eine problemlose Handhabung aufweist,
da dadurch ein fehlerhaftes Ansetzen der Überwurfmutter auf dem Gewindebereich
des Montagekörpers
ausgeschlossen ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Fitting aus einem Kunststoffwerkstoff,
insbesondere Polyvinylidenfluorid (P. V. D. F) gefertigt. Der Werkstoff
Polyvinylidenfluorid hat sich als besonders geeignet für die Herstellung
eines solchen Fittings erwiesen. Der Werkstoff weist eine gute Temperaturbeständigkeit und
gute Alterungsbeständigkeit
auf. Weiterhin tritt keine Korrosion an den Kontaktstellen mit dem
an dem Fitting anzuschließenden
Rohr auf, das beispielsweise aus einem metallischen Werkstoff gefertigt
sein kann, so dass eine spezielle Isolierung nicht nötig ist.
Im Ergebnis ist ein Fitting bereitgestellt, der eine hohe Montagesicherheit
bietet und dabei problemlos zu handhaben ist.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist auch der Montagekörper und
wiederum in weiterer Ausgestaltung auch die Überwurfmutter aus einem Kunststoffwerkstoff,
insbesondere Polyvinylidenfluorid (P. V. D. F.) gefertigt. Damit
stellen sich für
diese Bauteile die gleichen Vorteile wie für den zuvor beschriebenen Fitting
ein. Hinzukommt, dass durch das gleiche Material ein einheitliches
werkstofftechnisches, insbesondere thermisches Verhalten der miteinander
verbundenen Bauteile gewährleistet
ist. Je nach den Anforderungen an die Bauteile können aber auch andere Kunststoffwerkstoffe
verwendet werden. Weiterhin ist es im Rahmen der Erfindung auch
möglich,
insbesondere die Überwurfmutter
aus einem metallischen Werkstoff, beispielsweise Messing oder Edelstahl
herzustellen. Dies kommt insbesondere dann in Betracht, wenn die
Montagegegebenheiten der Überwurfmutter
besonders schwierig sind und gegebenenfalls mit ungeeignetem Montagewerkzeug gearbeitet
werden muss und/oder ein wiederholtes Montieren und Demontieren
der Bauteile abzusehen ist.
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In
Weiterbildung der Erfindung liegt die Überwurfmutter mit einem Ringflansch
an der Ringschulter des Fittings an. Dabei ist die Ringschulter
mit einem solchen Durchmesser ausgestaltet, dass bei der an der
Ringschulter anliegenden Presshülse
noch eine genügend
bemessene Anlagefläche
verbleibt, an der der Ringflansch der montierten Überwurfmutter
anliegt. Dadurch, dass an der Ringschulter sowohl die Presshülse als
auch der Ringflansch der Überwurfmutter
anliegt, ergibt sich einerseits ein kompakter Aufbau der Verbindungsanordnung
bestehend aus dem Fitting und dem Montagekörper, andererseits ist insbesondere
der Fitting einfacher als beim bekannten Stand der Technik herstellbar,
da er durch die Doppelfunktion der Ringschulter weniger aufwändig gestaltet
ist. Wie später
noch eingehender erläutert
wird, ergibt sich somit eine hohe Montagesicherheit und problemlose
Handhabung. Dadurch, dass die Ringschulter als beidseitige Anlagefläche (auf
der gegenüberliegenden
Seite liegt der Montagekörper gegen
die Ringschulter an) benutzt wird, wird gleichzeitig erreicht, dass
auf die Ringschulter zumindest angenähert ausschließlich (sich
aufhebende) Druckkräfte
ausgeübt
werden. Insbesondere wirken keine Scherkräfte auf die Ringschulter ein.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung ist in die Ringschulter einen
Führungsabsatz
für den
Ringflansch eingelassen. Diese Ausgestaltung ist insbesondere dann
vorgesehen, wenn – wie
später
ausgeführt
wird – die
Ringschulter mit einem Übergangsabsatz
ausgebildet ist. Es ergeben sich auch bei dieser Ausgestaltung die
gleichen zuvor beschriebenen Vorteile.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist der Montagekörper ein Verbindungsstück, eine
Abzweigung, ein Bogen oder ein sonstiges Installationsteil. Das
erfindungsgemäße Montagesystem
wird insbesondere im Sanitärinstallationsbereich
und im Heizungsbau verwendet, kann aber grundsätzlich für die Verteilung beliebiger
Flüssigkeiten
und Gase verwendet werden. Insbesondere können mit diesem Montagesystem
Wasserleitungen, Abwasserleitungen oder Heizungsleitungen montiert
werden. Insofern kann der Montagekörper alle für eine derartige Installationen benötigte Ausgestaltungen
aufweisen.
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In
weiterer Ausgestaltung der Erfindung können die Fittinge innere Rohrträger mit
unterschiedlichen Durchmessern aufweisen, die über die den Übergangsabsatz
aufweisende Ringschulter mit dem für unterschiedliche Durchmesser
des inneren Rohrträgers
einheitlichen Durchmesser des Montagekörperträgers zusammenwirken. Damit
wird die bereitzustellende Vielfalt von Ausgestaltungen des Montagekörpers deutlich
reduziert, da verschiedene Rohrleitungsdurchmesser mit einem einzigen
Montagekörper
verschaltet werden. Dabei ist im Rahmen der Erfindung weiterhin
vorgesehen, dass ein Montagekörper
mit einem Fitting kombinierbar ist, der zur Verbindung mit einem
Rohr mit maximal dem gleichen Durchmesser (oder aber einem kleineren
Durchmesser) ausgelegt ist. Dadurch ist sichergestellt, dass der Montagekörper keine
Drosselstelle in dem montierten Rohrleitungssystem bildet. Insbesondere
ist das erfindungsgemäße Montagesystem
in erster Linie für große Rohrdurchmesser,
beispielsweise 75 mm, 90 mm oder 110 mm ausgelegt.
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Diese
drei Rohrdurchmesser bilden das Basissystem. Mit diesen Durchmessern
werden die Montagekörper
bereitgestellt. Die Fittinge weisen dann entsprechende Rohranschlussdurchmesser von
110 mm, 90 mm, 75 mm, 63 mm, 50 mm und 40 mm auf. Rohre mit solchen
Durchmessern werden hängend
an einer Decke eines (Industrie)-Gebäudes verlegt.
Durch die erfindungsgemäße Ausgestaltung ergibt
sich der besondere Vorteil, dass auch bei solchen Rohrdurchmessern
problemlos die Pressverbindungstechnik zur Verbindung der Rohre
mit den entsprechenden Fittingen angewendet werden kann. Dabei ist
der Montageablauf folgender: Das zu vorlegende Rohr, das beispielsweise
ein Kunststoff-Metall-Kunststoff-Verbundrohr ist, wird auf die benötigte Länge abgelängt und
gegebenenfalls entgratet. Anschließend wird der mit allen Bauteilen
vormontierte Fitting an das abgelängte Rohr angesetzt und mit dem
inneren Rohrträger
in das Rohrende eingeschoben beziehungsweise mit der Presshülse außen aufgeschoben.
Der Einschiebevorgang beziehungsweise Aufschiebevorgang ist durch
mehrere auf dem Umfang der Presshülse eingelassene Sichtfenster, die
mit einem geringen Abstand zu einem Anlageabsatz für das Rohr
in dem Fitting angeordnet sind, kontrollierbar. Anschließend werden
die Pressbacken des Presswerkzeugs auf die Presshülse aufgesetzt, wobei
ein endseitiger Anschlag in Form einer Aufweitung an der Presshülse einen
genauen Sitz des Presswerkzeugs gewährleistet. Nachdem der Preßvorgang,
bei dem insbesondere eine Dreifachverpressung (mittig zwischen zwei
in den inneren Rohrträger
eingelassenen Runddichtringen und jeweils rechts und links außerhalb
des eingeschlossenen Bereichs) zur Anwendung kommt, kann das so
vorbereitete Rohr mit dem (schon an der Decke angehangenen) Montagekörper verschraubt
werden. Der besondere Vorteil ist also, dass der Preßvorgang
problemlos auf dem Boden des Gebäudes
vorgenommen werden kann.
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Wiederum
in weiterer Ausgestaltung entspricht der Grundkreisdurchmesser des
Außengewindes
angenähert
dem Außendurchmesser
der Ringschulter. Dadurch kann die Überwurfmutter mit dem Gewinde
gerade (also nur einem geringen Spiel) über die Ringschulter geschoben
werden. An das Gewinde schließt
dann auslaufend an den Ringflansch der Überwurfmutter ein zylinderförmiger Abschnitt
an, der zumindest angenähert
die gleiche Breite wie die Ringschulter aufweist. Die damit einhergehenden
Durchmesser von der Ringschulter und dem zylinderförmig im
Abschnitt sind so ausgelegt, dass ein geringes Spiel für ein problemloses
Aufschieben und Drehen der Überwurfmutter
vorhanden ist, aber andererseits eine genaue Ausrichtung der Überwurfmutter
gewährleistet
ist. Im Ergebnis ist durch diese Ausgestaltung ein weiterer Beitrag
für eine
besonders kompakte Ausgestaltung der Verbindungsanordnung gegeben,
deren Durchmesser minimiert ist, das heißt, es sind keine den Durchmesser vergrößernde Absätze vorhanden.
Auch sind durch diese Ausgestaltung die auftretenden mechanischen Belastungen
so weit wie möglich
minimiert. Das Gewinde der Überwurfmutter
und des Montagekörpers ist
bevorzugt als sogenanntes Zieh-Gewinde, beispielsweise des Typs
Akut GG/1 Zoll ausgebildet. Dieses Gewinde hat sich als besonders
geeignet für die
Einarbeitung in die vorzugsweise durch Spritzgießen hergestellten Bauteile
geeignet und erfüllt
auch alle Montageanforderungen. Insbesondere entwickelt ein solches
Zieh-Gewinde bei dem Aufdrehvorgang der Überwurfmutter hohe Zugkräfte.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist die Überwurfmutter einen zylinderförmigen Außenumfang
auf, in den Eingreifausnehmungen für ein Montagewerkzeug (Drehwerkzeug)
eingelassen sind. Die Eingreifausnehmungen sind dabei bevorzugt
stirnseitig in den Ringflansch der Überwurfmutter eingelassen.
Dadurch ist es möglich,
das Drehwerkzeug so auszugestalten, dass es axial neben der Überwurfmutter angesetzt
werden kann. Dadurch braucht kein zusätzlicher Montagefreiraum zwischen
der Überwurfmutter
und beispielsweise einer angrenzenden Wand vorhanden sein.
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In
weiterer Ausgestaltung weist der Montagekörper einen ringförmigen Anschlag
auf, an den das gewindetragende Ende der Überwurfmutter anliegt. Dadurch
ist eine montagesichere Ausgestaltung angegeben, da der Monteur
weiß,
dass er die Überwurfmutter
genau bis zur Anlage an den Anschlag auf die Verbindungsanordnung
andrehen muss. Eine Fehlmontage ist dadurch ausgeschlossen.
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In
Weiterbildung der Erfindung weist der Fitting etwa im mittleren
Bereich des Montagekörperträgers eine
Ringnut auf, in die ein Dichtring eingesetzt ist. Dieser Dichtring
stellt eine zuverlässige
Abdichtung des Fittings gegenüber
dem Montagekörper
dar. Es ist aber auch denkbar, dass der Montagekörper in dem an der Ringschulter
anliegenden Endabschnitt eine endseitige innere Ausnehmung aufweist,
in die ein auf dem Montagekörperträger aufgesetzter
Dichtring eingreift. Dabei ist in dem Montagekörperträger eine umlaufende Ringnut
eingelassen, die so bemessen ist, dass der aufgesetzte Dichtring
sicher gehalten ist.
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Weitere
vorteilhafte Ausgestaltungen der Erfindung sind der Zeichnungsbeschreibung
zu entnehmen, in der in den Figuren dargestellte Ausführungsbeispiele
näher beschrieben
sind.
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Es
zeigen:
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1 eine
Detailansicht in Form eines Schrittes durch eine Verbindungsanordnung
eines Montagekörpers
mit einem einseitig angeschraubten Fitting,
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2 einen
Schnitt durch eine Verbindungsanordnung mit einem T-förmigen Montagekörper und Fittingen
für unterschiedliche
Rohrdurchmesser,
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3 einen
Schnitt durch eine Verbindungsanordnung zur Verbindung von zwei
Fittingen für
unterschiedliche Rohrdurchmesser,
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4:
einen Schnitt durch eine Verbindungsanordnung mit einem bogenförmig ausgebildeten
Montagekörper,
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5 eine
Ansicht eines T-förmigen
Montagekörpers
in einer Draufsicht und teilweisen Schnitt und
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6 eine Überwurfmutter
einer Seitenansicht mit teilweisen Schnitt und in einer Draufsicht.
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Die
in den Figuren dargestellte Verbindungsanordnung wird insbesondere
im Sanitärinstallationsbereich
und im Heizungsbau verwendet, kann aber grundsätzlich für die Verteilung und Abführung beliebiger
Flüssigkeiten
und Gase verwendet werden.
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In
dem Ausführungsbeispiel
gemäß 1 ist ein
Montagesystem gezeigt, bei dem an einen als Verbindungsstück ausgebildeten
Montagekörper 1 einseitig
ein Fitting 2 mittels einer Überwurfmutter 3, die
sich mit einem Ringflansch 14 an einer Ringschulter 15 des
Fittings 2 abstützt,
angeschraubt ist. Zur genauen Fixierung und Ausrichtung in Bezug
zu dem Montagekörper 1 weist
der Fitting 2 einen zylinderförmigen Montagekörperträger 11 auf,
auf den der Montagekörper 1 mit
einem Gewindebereich 9a aufgeschoben ist. Dabei ist der
mit dem zylinderförmigen Montagekörperträger zusammenwirkende
innere Bereich des Gewindebereichs 9a ebenfalls zylinderförmig ausgebildet.
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Gegenüberliegend
zu dem Montagekörper 1 weist
der Fitting 2 einen inneren Rohrträger 5 und eine Presshülse 6 auf,
die einen Ringsspalt 7 bilden, in den ein Rohr 4 mit
einem Rohrende eingeschoben ist.
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Zurückkommend
auf dem Montagekörper 1 ist
dieser – wie
ausgeführt – in dem
Ausführungsbeispiel
gemäß 1 als
Verbindungsstück
ausgebildet und weist mittig einen ringförmigen Anschlag 8 auf, an
denen sich beidseitig ein als Außengewinde ausgebildeter Gewindebereich 9a, 9b anschließt. Das
Innengewinde der Überwurfmutter 3 und
dass Außengewinde
des Montagekörpers 1 sind
bevorzugt als sogenanntes Zieh-Gewinde, beispielsweise des Typs Akut
GG/1 Zoll ausgebildet. Diese Gewindeform hat sich als besonders
geeignet für
die Einarbeitung in die vorzugsweise durch Spritzgießen hergestellten Bauteile
gezeigt und erfüllt
auch alle Montageanforderungen.
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Der
Fitting 2 weist etwa im mittleren Bereich des Montagekörperträgers 11 eine
Ringnut 13 auf, in die ein Dichtring 12 eingesetzt
ist. Dieser Dichtring stellt eine zuverlässige Abdichtung des Fittings 2 gegenüber dem
Montagekörper 1 dar.
Die Überwurfmutter 3 ist
so ausgelegt, dass diese nach erfolgter Montage einerseits mit dem
Ringflansch 14 an der Ringschulter 15 und andererseits
mit dem gewindetragenden Ende an dem Anschlag 8 anliegt.
Dadurch ist es leicht möglich,
die richtige Montage zu kontrollieren.
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Der
zuvor angesprochene innere Rohrträger 5 des Fittings 2 weist
eine zu der Ringschulter 15 ausgerichtete sägezahnartige
Verzahnung 16 auf, die von zwei umlaufendem Nuten in drei
Abschnitte aufgeteilt ist. In diese umlaufendern Nuten sind Runddichtringe 17 eingesetzt.
Solange, wie auch in 1 dargestellt ist, die Presshülse 6 noch
nicht verpresst ist, gewährleisten
die Runddichtringe 17 noch keine flüssigkeitsdichte beziehungsweise
gasdichte Abdichtung des inneren Rohrträgers 5 gegenüber dem
Rohr 4. Diese wird erst erreicht, wenn die Presshülse 6 von
den Pressbacken des Presswerkzeugs verpresst worden ist. Soweit
dies nicht schon optisch erkennbar ist, wird bei einem Prüfvorgang
der entsprechenden Installation durch austretendes Wasser die nicht
verpresste Verbindung erkannt. Der Preßvorgang erfolgt insbesondere
in Form einer so genannten Dreifachverpressung, bei der die Presshülse 6 jeweils
mittig in den drei Abschnitten der Verzahnung 16 umlaufend
das Rohr 4 unlösbar
auf den inneren Rohrträger 5 und
die Runddichtringe 17 verformend und abdichtend festlegt.
Ein endseitiger Anschlag in Form einer Aufweitung 18 an
der Presshülse 6 gewährleistet
eine genaue Lagefixierung des Presswerkzeugs.
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Die
Presshülse 6 ist
auf einen Anlageabsatz 19 des Fittings 2 bis zur
Anlage gegen die Ringschulter 15 aufgeschoben und mit einer
endseitigen Clipsverbindung 20 festgelegt. Das Rohr 4 wird
bis zur Anlage gegen den Anlageabsatz 19 auf den inneren Rohrträger 5 aufgeschoben,
wobei der ordnungsgemäße Aufschiebungsvorgang
durch ein oder mehrere Sichtfenster 24 in der Presshülse 6 visuell
nachprüfbar
ist.
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In
dem Ausführungsbeispiel
nach 2 ist der Montagekörper 1 als T-Stück ausgebildet.
An dieses T-Stück
ist linksseitig analog zu 11 Fitting 2 zur
Befestigung eines Rohres 4 mit einem Durchmesser von 110
mm angeschraubt. Rechtsseitig ist ein Fitting 2 zur Befestigung
eines Rohres 4 mit einem Durchmesser von 90 mm angeschraubt.
An den unteren T-Anschluss ist ein Fitting 2 zur Befestigung
eines Rohres 4 von einem Durchmesser von 75 mm angeschraubt.
Die beiden letztgenannten Fittinge 2 unterscheiden sich
von dem erstgenannten Fitting 2 dadurch, dass sie jeweils
einen Übergangsabsatz 21 zwischen
dem inneren Rohrträger 5 und
der Ringschulter 15 aufweisen. Weiterhin ist in die Ringschulter 15 ein
Führungsabsatz 23 eingelassen,
in den die Überwurfmutter 3 mit
dem Ringflansch 14 eingreift. Der Montagekörper 1 weist
im Unterschied zu der Ausgestaltung nach 1 in den
beiden Endabschnitten je eine endseitige innere Ausnehmung 10 auf,
in die ein auf dem Montagekörperträger 11 aufgesetzter
Dichtring 12 eingreift. Dabei ist in dem Montagekörperträger 11 eine
umlaufende Ringnut 13 eingelassen, die so bemessen ist,
dass der aufgesetzte Dichtring 12 sicher gehalten ist.
Der Dichtring 12 stellt eine flüssigkeitsdichte und/oder gasdichte Verbindung
des Fittings 2 und des Montagekörpers 1 sicher. Selbstverständlich ist
auch bei dem Fitting 2 gemäß 2 und auch
den weiteren Figuren die Ausgestaltung, wie sie in 1 bezüglich der
der Abdichtung des Fittings 2 zwei gegenüber dem
Montagekörper 1 dargestellt
ist, anwendbar.
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Das
Ausführungsbeispiel
gemäß 3 unterscheidet
sich von dem gemäß 1 dadurch, dass
auch hier auf den rechten Gewindebereich 9b ein Fitting 2 zur
Befestigung eines Rohrs mit einem Durchmesser von 75 mm mittels
einer Überwurfmutter 3 angeschraubt
ist.
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Der
Montagekörper 1 gemäß 4 ist
als Bogenstück
mit einem Winkel von 90° ausgebildet. Ansonsten
unterscheidet sich dieses Ausführungsbeispiel
nicht von dem gemäß 3.
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Der
T-förmige
Montagekörper 1 gemäß 5 ist
in einer Draufsicht und im linken Anschlussbereich in einem Schnitt
dargestellt. Grundsätzlich unterscheidet
sich dieser T-förmige
Montagekörper 1 auch
nicht von dem gemäß 2.
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Im
linken Teil der 6 ist die Überwurfmutter 3 im
unteren Teil in einer Seitenansicht und im oberen Teil in einem
Schnitt dargestellt. Zusätzlich
zu der Darstellung gemäß 1 sind
Eingreifausnehmungen 22 dargestellt, in die ein halbringförmiges Montagewerkzeug
zum Drehen der Überwurfmutter 3 einsetzbar
ist. Entsprechend ist im rechten Teil der 6 dargestellt,
dass auf dem Umfang der Überwurfmutter 3 insgesamt
sechs Eingreifausnehmungen 23 verteilt angeordnet sind.
Diese Eingreifausnehmungen 23 sind stirnseitig auf der
Seite der Überwurfmutter 3 angeordnet,
auf der der Ringflansch 14 angeordnet ist. Die Tiefe der
Eingreifausnehmungen 23 ist so bemessen, dass diese den
Umfang der Überwurfmutter 3 nicht
durchdringen. Dadurch ist eine Schwächung der Überwurfmutter 3 in
diesem Bereich ausgeschlossen.
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- 1
- Montagekörper
- 2
- Fitting
- 3
- Überwurfmutter
- 4
- Rohr
- 5
- Rohrträger
- 6
- Presshülse
- 7
- Ringsspalt
- 8
- Anschlag
- 9a,
9b, 9c
- Gewindebereich
- 10
- Ausnehmung
- 11
- Montagekörperträger
- 12
- Dichtring
- 13
- Ringnut
- 14
- Ringflansch
- 15
- Ringschulter
- 16
- Verzahnung
- 17
- Runddichtring
- 18
- Aufweitung
- 19
- Anlageabsatz
- 20
- Clipsverbindung
- 21
- Übergangsabsatz
- 22
- Eingreifausnehmung
- 23
- Führungsabsatz
- 24
- Sichtfenster