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Die
Erfindung/Neuerung betrifft eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige
und Ermittlung finanzieller Verhältnisse wenigstens eines
Individuums, wobei die Anzeigevorrichtung eine Anzeigefläche
umfasst.
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Aus
dem Stand der Technik sind Anzeigevorrichtunge zum Unterrichten
der fundamentalen Aspekte von persönlichem Finanz- und
Investitions-know-how wie aus dem europäischen Patent
EP 09 54 360 B1 bekannt.
Das dort beschriebene Anzeigevorrichtung umfasst ein Spielbrett,
eine Vielzahl an Anzeigekarten und eine Vielzahl an Spielfiguren,
wobei das Spielbrett eine erste Bahn, die eine erste Finanzlage
darstellt und eine zweite Bahn, die eine zweite Finanzlage darstellt
umfasst, worin die zweite Finanzlage gegenüber der ersten Finanzlage
verbessert ist und worin die erste Bahn und die zweite Bahn gänzlich
voneinander getrennt sind. Die Vielzahl an Anzeigekarten ist für
eine entsprechende Vielzahl an Individuumn, um Veränderungen
in deren jeweiligen Finanzlagen mitzuverfolgen. Die Vielzahl an
Spielfiguren ist für eine entsprechende Vielzahl an Individuumn
vorgesehen, wobei jede Spielfigur zur selektiven Platzierung auf
der ersten Bahn oder der zweiten Bahn dient, um die Finanzlage einer
entsprechenden Vielzahl an Individuumn darzustellen.
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Der
Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Anzeigevorrichtung
mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 derart weiterzubilden,
dass deren Anwendung für ein oder mehrere Individuen schnell
zu erlernen ist, ein geringes Maß an Vorkenntnissen im
Finanzwesen voraussetzt, dem Individuum visualisiert, welche Finanzmittel
(Einnahmen) es zu einem ersten Zeitpunkt und in einem zweiten, in
der Zukunft liegenden Zeitpunkt zur Verfügung hat bzw.
haben wird und welchen Ausgaben zur Befriedigung unterschiedlicher
Bedürfnisse Investitionsmöglichkeiten heute und
in Zukunft diesen Einnahmen gegenüberstehen.
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Diese
Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst.
Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den
Unteransprüchen 2–23.
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Als
Kern der Erfindung wird es angesehen, dass die Anzeigevorrichtung
Spielgeld umfasst und auf der Anzeigefläche mehrere Bedürfnisfelder
und/oder Investitionsaspektfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet
sind und jedes Bedürfnis-/Investitionsaspektfeld einem
gesonderten Bedürfnis-/Investitionsaspekt zugeordnet ist,
wobei die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einem ersten zeitlichen
Anzeigeabschnitt einen ersten Wert ausgehend betreffend eine Ist-Situation
des Individuums und in einem weiteren zeitlichen Anzeigeabschnitt
von einem Wert betreffend eine zukünftige Situation des
Individuums ausgeht, wobei die Anzeigefläche mit dem darauf
abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung betreffend die Bedürfnisbefriedigungs- und/oder
Investitionsmöglichkeiten des Individuums in den wenigstens
zwei Anzeigeabschnitten bildet. Damit können ganz allgemein
Investitionsszenarien „durchgespielt” werden und
für das Individuum die jeweiligen Auswirkungen oder Finanzmittelverteilungen
unmittelbar visuell wahrnehmbar gemacht werden.
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Insbesondere
für die Planung der Altersvorsorge ist dies vorteilhaft
so kann die Anzeigevorrichtung Spielgeld umfassen und auf der Anzeigefläche
mehrere Bedürfnisfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet
sein, wobei jedes Bedürfnisfeld einem gesonderten Bedürfnis
zugeordnet ist. Dabei geht die Menge des abzulegenden Spielgeldes
in einem ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt von persönlichen
Ist-Einnahmen des (aktuellen) Erwerbslebens des Individuums und
in einem weiteren zeitlichen Anzeigeabschnitt von persönlichen
zukünftigen Einnahmen des Individuums im Ruhestand aus,
wobei die Anzeigefläche mit dem darauf abgelegten Spielgeld
eine Anzeigevorrichtung betreffend die Lebensmöglichkeiten
des Individuums in den wenigstens zwei Anzeigeabschnitten oder Anzeigephasen
bildet.
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Zu
Beginn der Anzeigephase wird die Menge des abzulegenden Spielgeldes
für den ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt, also für
den Anzeigeabschnitt in dem das aktuelle Erwerbsleben des Individuums
dargestellt wird, ermittelt. Diese Menge an Spielgeld kann sich
durch die aktuellen Einnahmen wie Lohn/Einkommen, Mieteinnahmen,
Zinserträge, Dividenden, Ausschüttungen von Geschäftsbeteiligungen
usw. ergeben. Diese Geldmenge spiegelt die Einnahmen eines definierten
Zeitraumes, beispielsweise eines Monats, wieder und wird dem Individuum
zur Verfügung gestellt. Dieses Individuum, z. B. eine Person,
erhält die Aufgabe, das Spielgeld auf der Anzeigefläche
so anzuordnen, dass dieses durch Ablage in einzelnen Bedürfnisfeldern
konkretisierten Bedürfnissen zugeordnet wird. Dadurch,
dass das Spielgeld auf der Anzeigefläche abgelegt ist,
wird der Person auf einfache und effektive Weise visuell verdeutlicht,
wie viel Geld und wofür sie dieses in seinem momentanen
Lebensabschnitt zur Verfügung hat bzw. wofür sie
es ausgibt. Anzeigefläche und darauf abgelegte Spielgeldbeträge
bilden gleichsam eine mit einem Blick von der Person ablesbare Anzeigeneinheit.
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Das
Anzeigeergebnis kann schriftlich auf einer Karte über-/eingetragen
und damit festgehalten werden. Diese Karte kann beispielsweise als
kleine Anzeigefläche ausgebildet sein, das zumindest zwei
Felder je Bedürfnisfeld zur Eintragung eines ersten (aktuellen)
und eines zweiten (z. B. Ruhestandssituation) Geldverteilungsbetrages
aufweisen kann. Zusätzlich oder ergänzend können
auch auf der eigentlichen Anzeigefläche derartige Felder
vorgesehen sein. So kann die Person während der zweiten
Spielgeldverteilung sich direkt an den eingetragenen Spielgeldwerten
der vorherigen Spielgeldverteilungsrunde orientieren. In einem späteren Anzeigeabschnitt
werden die persönlichen zukünftigen Einnahmen
der Person im Ruhestand ermittelt, diese setzen sich z. B. aus Informationen
aus dem Rentenbescheid, Pensionsbescheid und aus weiteren zukünftigen
Einnahmequellen, vergleichbar den oben aufgeführten, zusammen.
Diese neu ermittelte Menge an Spielgeld ist in der Regel, da der
Lohn/das Gehalt höher liegt als die zu erwartende Rente/Pension,
niedriger, sodass die Person im späteren zeitlichen Anzeigeabschnitt
weniger Spielgeld zur Ablage auf den zuvor vom Spielgeld des ersten
Anzeigeabschnittes freigeräumten Bedürfnisfeldern
zur Verfügung hat. Beim Verteilen der zukünftigen
Einnahmen im Ruhestand auf der Anzeigefläche sind die zukünftigen
Bedürfnisse der Person zu berücksichtigen. So
ist es eher unwahrscheinlich, dass die Person im zweiten Anzeigeabschnitt
(Ruhestandsszenario) ähnlich hohe Geldbeträge
für Bedürfnisse wie beispielsweise den Besuch
einer Volkshochschule, einen Personal Trainer, die Anschaffung von
Fachmagazinen, für den Kauf neuer Kleidung, Sparverträge,
etc. vorsehen wird. Dadurch, dass die Person in einem ersten Anzeigeabschnitt
durch die Ablage von Spielgeld auf den Bedürfnisfeldern
der Anzeigefläche ihre Finanzsituation im aktuellen Erwerbsleben
angezeigt bekommt und in einem späteren Anzeigeabschnitt
ihre Finanzsituation im Ruhestand in Form von Spielgeld auf der
Anzeigefläche vor sich liegend ablesen/wahrnehmen kann,
wird es der Person ermöglicht, mit einem Blick die Veränderung
sowohl bezüglich ihrer Einnahmen als auch ihrer Ausgaben
und/oder ggf. in Zukunft zu erwartende Finanzierungsdefizite visuell
zu erkennen.
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Insbesondere
die Verwendung von Spielgeld ist hierbei ein wesentliches Merkmal,
da durch dieses ein besseres Gefühl für Geld vermittelt
werden kann und durch das Zuordnen des Spielgeldes zu den einzelnen Bedürfnissen
ein einfaches und schnelles Zuordnen der Einnahmen zu den jeweiligen
Bedürfnissen ermöglicht wird.
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Um
dem Individuum, wobei nachfolgend beispielhaft von einer Person
ausgegangen werden soll, die visuelle Erfassung noch weiter zu vereinfachen
und damit einen schnelleren Informationsgewinn zu ermöglichen,
ist es vorteilhaft, die Bedürfnisfelder auf der Anzeigefläche
in Bedürfnisgruppen anzuordnen. Dies kann beispielsweise
dadurch geschehen, dass die Bedürfnisgruppen als verschiedene
Bedürfnisarten betreffende Spalten auf der Anzeigefläche
angeordnet sind. Die Bedürfnisgruppen bzw. -spalten sind
in einer vorteilhaften Ausführungsform nach dem Prinzip
der Maslowschen Bedürnispyramide angeordnet. So kann beispielsweise am
linken Anzeigeflächenbereich eine Spalte mit den körperlichen
Grundbedürfnissen dann rechts daneben liegend eine Spalte
mit den Sicherheits- und Wohnbedürfnissen, wiederum rechts
daneben liegend eine Spalte mit den sozialen Kontaktbedürfnissen,
wiederum rechts daneben liegend eine Spalte mit Statusbedürfnissen und
soziale Anerkennungsbedürfnissen und wiederum rechts daneben
liegend eine Spalte mit Selbstverwirklichungsbedürfnissen
angeordnet sein. Damit wird auch der Ablageprozess des Spielgeldes
beschleunigt, da auch eine Person, die diese Anzeigevorrichtung
zum ersten Mal verwendet in etwa erahnen kann, wo sie konkrete Bedürfnisse,
wie beispielsweise Essen und Trinken („körperliche
Grundbedürfnisse”, in diesem Fall eher am linken
Anzeigeflächenrand) oder Geschenke, aufwendige Kleidung/schöne
Kleidung („Status und soziale Anerkennung”, eher
am rechten Bereich der Tabelle) auffindet. Durch eine an der Maslowschen
Bedürfnispyramide orientierte Anordnung der Ablagefelder
kann unmittelbar erkannt werden, wie viele Mittel für zwingend notwendige
Dinge und wie viele Mittel für nicht notwendige Dinge eingeplant
sind.
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Ferner
ist es vorteilhaft, wenn auf der Anzeigefläche eine Navigationsleiste
angeordnet ist, die die einzelnen Phasen des Anzeigeverlaufes visualisiert.
Dadurch, dass beispielsweise eine Auflistung der einzelnen Phasen
an der Anzeigefläche aufgedruckt ist, wird es ermöglicht,
sowohl der Person, die alleine die Anzeigevorrichtung verwendet
als auch beispielsweise einem Leiter, der eine Person führt,
sich anhand dieser Phasenauflistung daran zu orientieren, in welcher
Phase er sich gerade befindet und welche Phase die darauf folgende
ist. Damit wird gewährleistet, dass selbst wenn eine unerfahrene
Person oder ein unerfahrener Leiter die Anzeigevorrichtung verwendet,
keine der einzelnen Phasen vergessen wird und/oder eine falsche
Reihenfolge durchgeführt wird. Darüber hinaus
hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn auf der Anzeigefläche
darüber hinaus Felder zum Eintragen des Namens und des
Datums vorgesehen werden.
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Insbesondere
um die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen
zukünftigen Einnahmen im Ruhestand zuverlässiger
zu ermitteln, ist es vorteilhaft, wenn eine Inflationstabelle der
Anzeigevorrichtung beiliegt. Eine derartige Inflationstabelle kann
beispielsweise eine Tabelle von Inflationsraten in Prozent zu Jahren
sein. So kann die Person ihre ermittelten Einnahmen durch einen
vorher festzulegenden Inflationssatz in Prozent und die restlichen
Jahre bis zu ihrem Ruhestand einen Faktor ermitteln. Diesen Faktor
multipliziert die Person mit ihrer aus heutiger Sicht für
die Zukunft ermittelten Einnahmen und erhält damit ihre
inflationsbereinigten Einnahmen. Damit wird der Teuerung der Waren
und Dienstleistungen in der Zukunft Rechnung getragen. Hierbei wird
in der Anzeigevorrichtung nicht umständlich versucht hochzurechnen,
wie teuer die einzelnen Bedürfnisse werden, sondern davon
ausgegangen, dass die Kosten/Preise für die einzelnen Bedürfnisse
vergleichbar mit der Jetztzeit sind und dass in Zukunft durch die
Inflation entsprechend weniger Einnahmen zur Verfügung
stehen, um diese Bedürfnisse zu bezahlen. Insbesondere
durch die Inflationstabelle und das mit ihr ermöglichte
Prinzip der Reduktion des zu verteilenden Spielgeldes leistet einen
Beitrag zur Einfachheit der Anzeigevorrichtung und zur gleichzeitig
hohen Aussagekraft des Anzeigeergebnisses für die Zukunftsbetrachtung.
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Um
die Aussagekraft der Anzeigevorrichtung zu steigern, ist es vorteilhaft
eine Wertsteigerungstabelle vorzusehen, die ähnlich wie
die Inflationstabelle aufgebaut sein kann und die Wertsteigerung
in Prozent zu den Jahren angibt und die den einzelnen Wertepaaren
zugeordnete Faktoren aufweist. So kann beispielsweise der Faktor
1,97 für 10 Jahre mit 7% Verzinsung herausgelesen werden.
Dies bedeutet, dass beispielsweise wenn eine Person über
100.000 Euro verfügt und in 10 Jahren in Rente geht und
diese 100.000 Euro zu 7% festverzinslich anlegt, sie diese 100.000
Euro lediglich mit dem aus der Tabelle ermittelten Faktor 1,97 multiplizieren muss,
um erkennen zu können, dass die heutigen 100.000 Euro allein
durch die Wertsteigerung einen Betrag von 197.000 Euro ergeben.
Hierbei ist jedoch noch die Kapitalertragssteuer und die Inflation
zu berücksichtigen, um den tatsächlichen Zukunftsbetrag
der heutigen 100.000 Euro, die für 10 Jahre zu 7% angelegt
sind, zu ermitteln.
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Um
den Informationsgewinn für die Personen zu erhöhen,
als auch den zum Teil komplexen Aspekten zur Ermittlung der zukünftigen
Finanzsituation im Ruhestand Rechnung zu tragen, ist es vorteilhaft,
weitere Aspekte auf Anzeigekarten darzulegen. Diese Anzeigekarten
können beispielsweise vom Leiter situationsabhängig
ausgespielt werden. Die Anzeigekarten sind dabei in Kategorien untergliedert,
von denen wenigstens eine der Kategorien Produktkarten, Personen
oder Institutionskarten, Einwandkarten, Steuer-/Finanzamtkarten, Demonstrationskarten
oder Wissenskarten zugeordnet ist. Die erwähnten Begriffe
sollen die Thematiken der jeweiligen Anzeigekartenkategorien darstellen.
Die Anzeigekarten weisen zur besseren Unterscheidbarkeit einen jeweils
eindeutig ihnen zugeordneten Begriff auf. Dieser Begriff ist auf
wenigstens einer Seite der Anzeigekarte angeordnet und an der anderen
Seite können detaillierte Informationen zu dem als Schlagwort
dienenden Begriff versehen sein. Darüber hinaus ist es
vorteilhaft, wenn auf der mit dem Begriff versehenen Seite der Anzeigekarte
ein den Begriff visuell darstellendes Bild angeordnet ist. Beispielsweise
kann für die Anzeigekarte Kind ein Kind abgebildet sein.
Diese zusätzlichen Bilder ergänzend zu den Begriffen
dienen zum schnelleren Auffinden der jeweiligen Karte, da sich beispielsweise
der Leiter, der eine Anzeigevorrichtung öfters verwendet, ggf.
die Bilder schneller einprägen kann als die konkreten als
Schlagwörter dienenden Begriffe.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst eine Anzeigekartenkategorie
Produktkarten, welche Informationen zu zumindest Finanzprodukten
aufweisen. Die Produktkarten können insbesondere Informationen
zu Themen wie der gesetzlichen Pflegeversicherung, Mindestrente,
Versorgungswert von Freiberuflern, private Krankenversicherung,
gesetzlichen Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Riesterrente, Rürup-Rente,
vermietete Eigentumswohnung, Eigenheim, private Rentenversicherung
und/oder kapitalbildende Lebensversicherung umfassen. Dabei ist
es so zu verstehen, dass die Produktkarten aus einer Mehrzahl von
einzelnen Karten bestehen, wobei jede einzelne Karte jeweils eines
der vorgenannten Themen behandelt.
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Ergänzend
oder alternativ zu den Produktkarten kann die Anzeigevorrichtung
eine Anzeigekartenkategorie „Wissenskarten” umfassen,
wobei diese Informationen zu den Themen Eigenkapital, Wirtschaftsplan, Grundbesitzversicherung,
Mieterhöhung, die Wohneigentümer(WEG)-Verwaltung,
Nebenkosten und Haushaltsgeld, früher in Rente, die Immobilienbilanz,
Teilungserklärung, notarielles Kaufangebot und/oder Inflation bereitstellen.
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Alternativ
oder zusätzlich zu den oben genannten Anzeigekartenkategorien
kann die Anzeigevorrichtung Personenkarten umfassen, wobei diese
Informationen zu den Themen der Steuerberater, der Selbständige,
der Freundeskreis, der Beamt, 1 Kind, 2 Kinder, 3 Kinder, Bank,
Angebotsnotar, der Gewinner, der Verlierer, der Mieter, die Frau,
der Mann, der Enkel und/oder der Abwicklungsnotar bereitstellen.
Die Personenkarten sollen es ermöglichen, besondere personelle
Gegebenheiten in der Finanzplanung mit zu berücksichtigen
und zu visualisieren. So kann beispielsweise einer Person, die zweifacher
Vater ist, durch die Auflegung zweier einzelner Kind-Karten über
den gesamten Anzeigeprozess der Anzeigevorrichtung signalisiert
werden, dass sie über Kinder verfügt, die sowohl
positive als auch negative Einflüsse auf die Finanzplanung
haben können. Z. B. kann man sich in der Regel auf Blutsverwandte
mehr verlassen als auf Freunde, was wiederum im Alter wichtig sein
kann. Andererseits sind die finanziellen Belastungen, die durch
ein Kind heutzutage hervorgerufen werden, zu berücksichtigen.
Insbesondere kann hierbei beachtet werden, dass Ausbildungskosten
anfallen können, eine Mobilität auch für
das Kind sichergestellt sein sollte, Familienfeste und Geschenke
durch ein Kind verursacht werden usw. Derartige beachtenswerte Informationen
findet die Person auf der Rückseite ihrer Kind-Karte wieder.
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Zusätzlich
oder ergänzend zu den oben genannten Anzeigekartenkategorien
kann eine Einwandkarte vorgesehen sein, wobei die Einwandkarte Informationen
zu den Themen Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, Versicherung
gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Mietrechtsschutz, Depot-
und Bargeld, der Mietnomade und/oder ungewollte Lehrstand bereitstellt.
Die Einwandkarten können insbesondere dazu verwendet werden,
dass bei beispielsweise oben aufgezählten Einwandthemen
Informationen zur Erörterung der jeweiligen Themen bereitgestellt
werden.
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In
einer vorteilhaften Ausführungsform weist eine Anzeigekartenkategorie
die Themen Finanzamt und/oder Steuern auf, wobei diese Informationen
zu den Themen das Finanzamt, Steuervorteile und Subventionen, Finanzamt
nimmt, Finanzamt bezahlt, Gefängnis, Lohnsteuerermäßigungsantrag,
Steuerrückerstattung und/oder Besteuerung gesetzlicher
Rentenversicherung bereitstellt. Beispielsweise hält eine
Karte Informationen zu der Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung
bereit. So wird die Person durch diese Karte davon unterrichtet,
dass der in ihrem Steuerbescheid genannte Auszahlungsbetrag zu Rentenbeginn noch
zu versteuern ist. Ferner kann die Person durch diese Karte auch
einen Richtwert zur Besteuerung ihrer zukünftigen Rente
erfahren. Durch die Berücksichtigung dieses Aspektes wird
die Aussagekraft der Anzeigevorrichtung bezüglich der zukünftig
zu erwartenden Einnahmen erhöht.
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Zusätzlich
oder alternativ zu den vorgenannten Anzeigekartenkategorien können
sogenannte Demonstrationskarten vorgesehen sein, wobei diese Informationen
zu den Themen Smart-Card, Hinterhersparen, Vollversorgung im Ruhestand
zu einem Bruchteil der üblichen Kosten, Intelligenzkarte
und/oder Zeitinvestition bereitstellen. Diese Karten dienen der
Demonstration, dass beispielsweise wie bei der Karte „Zeit
als Investition” Zeit zur Planung von Finanzbelangen für
den Ruhestand lohnenswert sein können.
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Den
jeweiligen Anzeigekartenkategorien sind vorteilhafter Weise Farben
zugeordnet, sodass entsprechende Farbmarkierungen an wenigstens
einem Randbereich der jeweiligen Karte angeordnet sind und es der Person
und/oder dem Leiter damit ermöglicht, die einzelnen Karten
den jeweiligen Anzeigekartenkategorien zuzuordnen und damit es einfacher
wird, gezielt eine gewünschte Karte aufzufinden.
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In
Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtung
eine Individuumkarte umfasst, auf der Informationen über
die persönlichen Angaben der Person (wie Name, Adresse,
Telefonnummer etc.) Informationen bezüglich des Wohnverhältnisses
der Person (Nettomiete + Nebenkosten, etc.), Informationen zu seinem
Beschäftigungsverhältnis (Beruf, monatliches Brutto-/Nettogehalt,
etc.), Informationen über besondere Aufwendungen der Person
(Kredite, Alimente, etc.) und/oder Informationen über sonstige Rücklagen
der Person (Bausparvertrag, Lebensversicherung, etc.) eintragbar
sind. Eine derartige Individuumkarte ist deshalb vorteilhaft, da
auf die dort einmal eingetragenen Werte während der Spielgeldbetragsermittlungsphasen
zurückgegriffen werden kann, um die jeweiligen Beträge
für das abzulegende Spielgeld zu ermitteln.
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Darüber
hinaus kann es vorgesehen sein, dass die Individuumkarte in Form
eines Fragebogens Fragen zu der Anzeigevorrichtung an sich enthält,
sodass beispielsweise der Leiter, wenn er die Anzeigevorrichtung
mit mehreren Personen bereits verwendet hat, von diesen jeweils
ein Feedback zu der Anzeigevorrichtung erhält, um aus den
sich wiederholenden Anzeigeszenarien fortgehend zu lernen.
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Die
Anzeigefläche ist grundsätzlich allgemein als
Anzeigefläche zu verstehen und kann sowohl als ein steifer
Körper (z. B. bedrucktes Kunststoffanzeigebrett mit oder
ohne Sollbiegestellen) oder als elastischer, biegbarer Körper
(z. B. bedruckte Anzeigefeldfolie, Papieranzeigefläche)
ausgebildet sein.
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Die
Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in Zeichnungsfiguren
näher erläutert. Diese zeigen
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1 eine
schematische Darstellung der Anzeigefläche in der Draufsicht;
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2 eine
schematische Draufsicht der Inflationstabelle;
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3 eine
schematische Draufsicht der Wertsteigerungstabelle;
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4a,
b eine schematische Draufsicht der Individuumkarte vorderseitig
(4a) und rückseitig (4b);
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5–65 eine
schematische Darstellung der Anzeigekartenvorderseiten (Xa) und
zum Teil der Anzeigekartenrückseiten (Xb).
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Die
Anzeigevorrichtung zum Erwerb persönlicher Finanzkenntnisse
wenigstens einer Person umfasst eine Anzeigefläche 1 sowie
Spielgeld (nicht dargestellt). Das Spielgeld kann dabei im wesentlichen
der Währung des Landes entsprechen in dem die Anzeigevorrichtung
vertrieben wird, beispielsweise für eine in Deutschland
vertriebene Anzeigevorrichtung ist das Spielgeld den europäischen
Banknoten nachempfunden, wobei sie, um die Anzeigevorrichtung zu
vereinfachen, in ihrer Größe zu den originalen
Banknoten verkleinert sind.
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Selbstverständlich
können auch reguläre Banknoten im Zusammenhang
mit der Anzeigevorrichtung oder jegliche Art von Spielwertmarken
(z. B. Jeton, Chip, etc.) verwendet werden.
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Die
Anzeigefläche 1 gemäß Zeichnungsfigur
1 ist im Hinblick auf eine Anzeigevorrichtung betreffend die Bedürfnisse
eines Menschen ausgelegt und dient der Ausführungsform
als Anzeigefläche 1 bei der einmal die persönlichen
Ist-Einnahmen des aktuellen Erwerbslebens einer Person und in einem
weiteren zweiten Anzeigephasenabschnitt die persönlichen
zukünftigen Einnahmen der Person im Ruhestand dargelegt
werden sollen. Hierfür ist die Anzeigefläche 1 in
mehrere Bedürfnisfelder 3 zur Ablage des Spielgeldes
unterteilt, wobei jedes Bedürfnisfeld 3 einem
gesonderten Bedürfnis zugeordnet ist. So findet sich beispielsweise
in der linken unteren Ecke der Anzeigefläche 1 das
Bedürfnisfeld „Gebühren”, das
mit den gesonderten Bedürfnissen bezüglich der
Gebührenzahlung allgemein verbunden ist, wie beispielsweise
die GEZ-Gebühr, Telefongebühren, Handy-Gebühren
und/oder Internetgebühren. Das Spielgeld wird auf den Bedürfnisfeldern 3 abgelegt,
dabei ist die Größe des Spielgeldes bzw. die Größe
der Bedürfnisfelder derart gewählt, dass das Spielgeld
auf den Bedürfnisfeldern 3 Platz findet und ggf.
der das Bedürfnisfeld 3 bezeichnende Begriff trotz
Ablage eines oder mehrerer Spielgeldscheine sichtbar bleibt. Die
Menge des abzulegenden Spielgeldes in einem ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt
ist hierbei von den persönlichen Ist-Einnahmen des (aktuellen)
Erwerbslebens der Person abhängig. In einem weiteren zweiten
zeitlichen Anzeigeabschnitt wird von den persönlichen zukünftigen Einnahmen
der Person im Ruhestand ausgegangen. Die Anzeigefläche 1 mit
dem darauf abgelegten Spielgeld bildet damit eine Anzeigevorrichtung
betreffend die Lebensmöglichkeiten der Person in den wenigstens
zwei Anzeigeabschnitten.
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Die
Bedürfnisfelder 3 auf der Anzeigefläche 1 sind
in Bedürfnisgruppen 4 angeordnet. So ist beispielsweise
auf der linken Seite die Bedürfnisgruppe 4 „körperliche
Grundbedürfnisse” angeordnet, die wiederum vier
Bedürfnisfelder 3 „Ernährung”, „Kleidung”, „Steuer
und Abgaben” und „Gebühren” umfasst
(zeilenartig angeordnet). Die jeweils eine Spalte bildenden Bedürfnisgruppen 4 sind
nach ihrer Hierarchie gemäß der Maslowschen Bedürfnispyramide
von links nach rechts ansteigend in fünf Bedürfnisgruppen 4 unterteilt,
wobei diese konkret die Bedürfnisgruppen 4: „körperliche
Grundbedürfnisse”, „Sicherheit und Wohnen”, „soziale
Kontakte”, „Status und soziale Anerkennung” und „Selbstverwirklichung” umfasst,
damit wird von links nach rechts ein Notwendigkeitscharakter der
Bedürfnisse ausgedrückt.
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Ferner
geht aus Zeichnungsfigur 1 hervor, dass auf der Anzeigefläche
eine Navigationsleiste 5 angeordnet ist, die die einzelnen
Phasen des Anzeigeablaufes visualisiert. Diese Navigationsleiste 5 ist
am oberen Randbereich der Anzeigefläche 1 angeordnet
und umfasst die Anzeigephasen Renteninfo, Einleitung, Individuumkarte,
Cash-Flow, Abräumen, Personenkarte, Anlagekarte, Inflation & GRV, Auf- & Abzinsung, Renten-Cash-Flow
GRV, Bunt/Grau, Anlagekarten Inflation, Simulation Rente, Simulation
Freundeskreis, Einwandkarten, 400-Euro-Job, Smart-Card, Hilfe, Individuumkarte 2,
Freundeskreis. Diese Navigationsleiste 5 versetzt die Person
und/oder den Leiter in die Lage, sich daran zu orientieren in welcher
Anzeigephase sie sich gerade befindet und welche die darauf folgende
Anzeigephase ist.
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In
Zeichnungsfigur 2 ist eine Inflationstabelle 6 dargestellt.
Diese Inflationstabelle 6 besteht aus einer Überschrift 7,
einer Beispielrechnung 8 sowie der eigentlichen Tabelle
in der ein Multiplikationsfaktor 9 für die Zuordnung
von Jahren zu einem konkreten durchschnittlichen Inflationsprozentsatz
aufgelistet ist. Mit Hilfe dieser Inflationstabelle kann die Menge
des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen
zukünftigen Einnahmen allgemein genauer ermittelt werden.
Wenn beispielsweise eine Ablaufleistung einer Lebensversicherung 50.000
Euro in 25 Jahren bei einer Inflation von 3% beträgt, kann
in der Tabelle für das Wertepaar 25 Jahre und Inflation
3% der Multiplikationsfaktor 0,467 aus der Tabelle abgeleitet werden,
sodass bei Multiplikation der Ablaufleistung der Lebensversicherung
(in diesem Fall 50.000 Euro) mit dem Multiplikationsfaktor 9 sich ein „tatsächlicher” Auszahlungswert
von 23.350 Euro ergibt.
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Ferner
kann der Anzeigevorrichtung eine Wertsteigerungstabelle 10 gemäß Zeichnungsfigur
3 beigelegt sein, mit deren Hilfe die Menge des abzulegenden Spielgeldes
für die persönlichen zukünftigen Einnahmen
im Ruhestand ermittelbar ist. Diese Wertsteigerungstabelle 10 ist
dabei ähnlich der Inflationstabelle aus Zeichnungsfigur
2 aufgebaut. Auch sie besitzt einen Überschriftsbalken 11,
eine Beispielrechnung 12 sowie eine tabellarische Auflistung
eines Multiplikationsfaktors 13 der zeilenspezifisch nach
Jahren und spaltenspezifisch aufsteigend nach der Wertsteigerung
in Prozent aufgelistet ist. So kann aus der Wertsteigerungstabelle für
das Wertepaar 10 Jahre und 7% ein Multiplikationsfaktor 13 in
Höhe von 1,97 ermittelt werden, dieser Multiplikationsfaktor 13 wird
mit dem für 10 Jahre zu 7% festverzinslichen angelegten
Betrag multipliziert und das erhaltene Produkt gibt den Wert des
Kapitals nach 10 Jahren an.
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Die
Anzeigevorrichtung umfasst ferner eine Individuumkarte 14,
die in den Zeichnungsfiguren 4a (Vorderseite) und 4b (Rückseite)
beispielhaft dargestellt ist. Diese Individuumkarte dient zur Visualisierung
und ggf. zur Archivierung der Kerndaten der Person. So umfasst diese
Individuumkarte 14 das Feld „Angaben der Person”, „Wohnen”, „Beschäftigungsverhältnis”, „besondere
Aufwendungen”, „sonstige Rücklagen” (allesamt 4a)
sowie die Anordnung eines Umfragenbereichs, in dem über
die Anzeigevorrichtung und die Auswirkungen der Erkenntnisse der
Person resümiert wird. Auch Angaben über weitere
Personen im Bekanntenkreis der Person, die ggf. auch Interesse haben
könnten, eine derartige Anzeigevorrichtung zu verwenden,
können auf der Individuumkarte eingetragen werden, sodass
eine Verbreitung der Anzeigevorrichtung auf diesem Wege gewährleistet
wird.
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In
den folgenden Zeichnungsfiguren 5a–65b sind jeweils die
Vorderseiten (mit a gekennzeichnet) sowie die Rückseiten
(mit b gekennzeichnet) der einzelnen Anzeigekarten 2 der
Anzeigevorrichtung dargestellt, wobei nachfolgende Bezugszeichen,
welche sich auf die Anzeigekarten 2 beziehen, exemplarisch
anhand der Zeichnungsfiguren 11a und 11b (Rürup-Rentenkarte)
verwendet wurden. Die Anzeigekarten 2 sind dabei einheitlich
aufgebaut, so umfassen diese auf der Vorderseite einen farblichen
Balken 15 am oberen Rand, der eine thematische Gruppenzuordnung
einzelner Anzeigekarten erlaubt. In dem Balken 15 ist ferner
ein der jeweiligen Anzeigekarte 2 spezifisches Buchstabenkürzel 16 zugeordnet,
sodass bei einem „Auffächern” der Karten
die geübte Person durch Identifizierung des Buchstabenkürzels
gezielt die gewünschte Karte 2 auswählen
kann. Die Karte 2 besitzt weiter einen Begriff 17,
der die Karte 2 thematisch kennzeichnet sowie eine 18,
die den Begriff 17 thematisch visualisiert. Auf der Rückseite
(nicht dargestellt) der Karte 2 ist ein erläuternder
Text (nicht dargestellt) zur Erklärung des Begriffes 17 angeordnet
und ggf. eine Quellenangabe bzw. ein Quellenverweis (nicht dargestellt),
der der Person bzw. den Leser der Karte 2 in die Lage versetzt,
das im Text Geschilderte über seriöse Quellen
zu validieren.
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Die
Rückseiten der in den 5 bis 11, 15 bis 65 dargestellten
Karten haben folgende Texte, wobei zusätzlich auf den Kartenrückseiten
Verweise auf entsprechende Wikipedia-URLs zu finden sind:
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5:
GPV Gesetzliche Pflegeversicherung. Für die gesetzlich
Versicherten beträgt der Beitragssatz ab 1. Juli 2008 1,95%
(zuvor 1,7%) vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente – jedoch
nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung,
derzeit (2008) monatlich 3600 EUR – (siehe Sozialgesetzbuch XI § 55).
Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn
in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht.
Rentnerinnen und Rentner tragen seit dem 1. April 2004 den Beitrag
zur Pflegeversicherung allein; davor erhielten sie 50% Beitragszuschuss
vom Träger der Rentenversicherung. Der Bezug von Leistungen
aus der Pflegeversicherung entbindet nicht von der Beitragszahlung.
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6:
MR Mindestrente, der Zweck der Grundsicherung „[...] besteht
darin, für alte und für dauerhaft erwerbsgeminderte
Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen,
die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.” Die
Grundsicherung erfüllt damit die gleiche Funktion wie die
Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, aber für
einen anderen Personenkreis (Hartz IV). Die Leistungen richten sich
nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt
in der Sozialhilfe. Ab dem 1. Juli 2008 beträgt der monatliche
Regelsatz 351 Euro für Alleinstehende bzw. für
den Haushaltsvorstand und für Haushaltsangehörige
jeweils 80% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes. Einkünfte
werden angerechnet, Kinder & Ehepartner
können zum Unterhalt verpflichtet werden.
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7:
VFR Versorgungswerke von Freiberuflern, als Freiberuf oder freier
Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem
deutschem Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18
EStG selbständig ausgeübte wissenschaftliche,
künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder
erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten
betreffen. Freiberuflich Tätige wie z. B. Ärzte,
Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater etc.
haben eigene Versorgungswerke denen meist Kraft Gesetz beigetreten
werden muss (Pflichtmitgliedschaft) als Ersatz für die
GRV. Hiervon gibt es jedoch diverse Befreiungsmöglichkeiten,
die aber individuell geprüft werden müssen. Vorteile
der Versorgungswerke sind, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung,
hier ein Kapitaldeckungsverfahren (jeder hat sein tatsächlich eigenes
Konto) benutzt wird und kein Umlageverfahren (was heute eingezahlt
wird, wird morgen ausgegeben). Sie können bei Ihrem Versorgungswerk
eine Rentenprognose wie in der GRV anfordern. Beachten Sie:
- – Geldwerte müssen inflationsbereinigt
werden Nachgelagerte Besteuerung wie in der GRV
(siehe Karte
Rentenbesteuerung GRV)
- – Veränderung von Kapitalmarktzinsen
(siehe
Pensionskassen in USA)
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8:
KNA Gefängnis, seit Mitte 2008 wurde für jeden
Bundesbürger eine Steuer-Identifikationsnummer vergeben,
die die einheitliche Zuordnung von Renten, Zinsen und sonstigen
Einkünfte möglich macht. Auf diese Weise ist jede
Form von Steuerverkürzung aufdeckbar. Steuerhinterziehung
ist mit bis zu 5 Jahren strafbar.
-
9:
BAV Betriebliche Altersvorsorge. Gratulation, Sie haben eine wichtige
Säule zur Ruhestandsvorsorge etabliert. Beachten Sie bitte:
- – Geldwerte müssen inflationsbereinigt
werden
- – nachgelagerte, volle Versteuerung, da die Beiträge
aus unversteuertem Geld kommen
- – Wartezeit, Unverfallbarkeit bei Betriebswechsel
-
10:
RIR Riesterrente. Gratulation, Sie haben schon etwas vorgesorgt.
Beachten Sie bitte:
- – Geldwerte müssen
inflationsbereinigt werden
- – nachgelagerte Besteuerung nach Rentenbeginnjahr (wie
GRV)
- – kein steuer- und zulagenunschädlicher Zugriff
auf das gesamte Kapital möglich
- – primär interessant für Geringverdienende
mit vielen Kindern
-
11:
RÜR Rürup Rente. Gratulation, Sie haben schon
etwas vorgesorgt. Beachten Sie bitte:
- – Geldwerte
müssen inflationsbereinigt werden
- – nachgelagerte Besteuerung nach Rentenbeginnjahr (wie
GRV) (siehe Karte Rentenbesteuerung GRV)
- – kein Kapitalwahlrecht
- – unflexibel (Rückkauf, Übertragung,
Schenkung nicht möglich)
- – bei Tod des Sparers verfällt das gesamte
Kapital
-
15:
SVS Steuervorteile & Subventionen.
Der Staat gewährt Steuervorteile und Subventionen, wenn
er Ausgaben als Investitionen in die Gesellschaft (Arbeit, Produktion,
Wohnen, Infrastrukturen) ansieht. Auch müssen Werbungskosten
steuerlich ansetzbar sein, wenn durch diese (zu versteuernde) Einnahmen
generiert werden. Investieren Sie also stets so, dass Sie viele
Subventionen nutzen, damit Sie nicht alleine bezahlen müssen.
-
16:
BK Bank. Das Bankwesen entstand ursprünglich aus der Zunft
der Goldschmiede, die Wertsachen in Verwahrung nahmen und dafür
Quittungen (Geld) ausstellten. Das grundlegende Geschäft
der Bank:
- – Geld gegen Zins verwahren.
- – Geld gegen höheren Zins verleihen.
- – Die Bank verdient an der Differenz (Marge).
- – Die Bank will stets Sicherheiten für Darlehen
(Eigenkapital).
-
17:
KNO Angebots-Notar Der Notar (lat. „notarius”,
Geschwindschreiber) ist ein öffentlich bestelltes Organ,
das Verträge beurkundet (= vorliest, erklärt und
belehrt). In Deutschland sind alle Immobiliengeschäfte
beurkundungspflichtig. Der Notar ist per Gesetz zur Neutralität
verpflichtet (im Gegensatz zum Anwalt). Der Notar kann Immobilienkaufverträge
oder nur Angebote beurkunden. Im Gegensatz zum Abwicklungs-Notar
ist dies meist ein Notar in der Nähe des Käufers.
-
18:
NKV Nebenkosten & Hausgeld.
Als Hausgeld werden umgangssprachlich die (vorschüssigen) Zahlungen
aufgrund eines Wirtschaftsplanes an den Verwalter bzw. bei einem
Einfamilienhaus an die Versorger bezeichnet. Es beinhaltet:
- – Versicherungen
- – Instandhaltungsrücklagen
- – Heizung
- – Strom
- – sonstige Kosten
(Hausmeister, Verwaltung)
-
Achtung:
Die Nebenkosten sind in den letzten 30 Jahren um 6% pro Jahr gestiegen,
in den letzten 5 Jahren sogar um 8%.
-
19:
VET Vermietete Eigentumswohnung. Sehr gut gemacht! Sie haben eine
wichtige Säule der privaten Ruhestandsvorsorge bereits
etabliert. Was an Ihrem Entschluss schlau war:
- – Die
Mieteinnahmen, die Sie heute bekommen, brauchen nicht inflationsbereinigt
werden,
da die Mieten stets starker steigen als die Inflation.
- – Sie haben in einen Sachwert investiert.
- – Sie haben im Gegensatz zu einer Rentenversicherung
keinen Kapitalverzehr (Vererbung, große Investitionen).
- – Sie sparen pro 100 Euro tatsächlich rund
800 Euro.
-
20:
FR Frau.
- – Lebenserwartung: 82,1 Jahre
- – Tendenz steigend durch verbesserte Medizintechnik
- – Regelaltersrente mit 67 Jahren ab *1964. Bei früher
Geborenen reduziert sich das Renteneintrittsalter
um 2 Monate
pro Jahr bis zum max. 65. Lebensjahr.
(Geburtsjahr:
1963
= 66 Jahre + 10 Monate
1962 = 66 Jahre + 8 Monate,
...
1946
= 65 Jahre)
- – tatsächlicher Durchschnittsrenteneintritt
liegt bei 63,1 Jahren aufgrund von Arbeitslosigkeit
oder Gesundheit
- – Durchschnittsrente 2004: 508 Euro
-
21:
EH Eigenheim. Sehr gut gemacht! Sie haben bereits eine wichtige
private Säule der Ruhestandsvorsorge aufgestellt. Beachten
Sie bitte:
- – Nebenkostenkarte (6%)
- – Rücklagen für Modernisierung
-
22:
MA Mann
- – Lebenserwartung: 76,9 Jahre
- – Tendenz steigend durch verbesserte Medizintechnik
- – Regelaltersrente mit 67 Jahren ab *1964. Bei früher
Geborenen reduziert sich das Renteneintrittsalter
um 2 Monate
pro Jahr bis zum max. 65. Lebensjahr.
(Geburtsjahr:
1963
= 66 Jahre + 10 Monate
1962 = 66 Jahre + 8 Monate,
...
1946
= 65 Jahre)
- – tatsächlicher Durchschnittsrenteneintritt
liegt bei 63,1 Jahren aufgrund von Arbeitslosigkeit oder
Gesundheit
- – Durchschnittsrente 2004: 1015 Euro
-
23:
INF Inflation
- – zerfrisst Geldwerte
- – ist neutral beim Sachwert
- – macht Gewinne bei finanzierten Sachwerten
-
Inflation
von lateinisch „inflare” = „aufblähen”.
Inflation bedeutet, dass die Geldmenge im Verhältnis zu den
vorhandenen Waren ansteigt. Dies führt zu einem Wertverlust
des Geldes. Die Inflationsrate wird in % pro Jahr angegeben. Sie
berechnet sich anhand eines vom statistischen Bundesamt festgelegten „Warenkorbes”. Kritiker
behaupten, der Warenkorb wäre schönend zusammengestellt,
um die tatsächliche Inflation besser darzustellen (1 DM
= 1 EUR) „Gefühlte Inflation”.
-
24:
GRV Rentenbesteuerung gesetzl. Rentenversicherung. Gesetzliche Rentenversicherung:
ab 2005 „nachgelagerte Besteuerung”
| Eintrittsjahr | steuerpflichtiger
Anteil |
| 2005 | 50% |
| 2006 | 52% |
| 2007 | 54% |
| 2008 | 56% |
| 2009 | 58% |
| 2010 | 60% |
| 2015 | 70% |
| 2020 | 80% |
| 2025 | 85% |
| 2030 | 90% |
| 2040 | 100% |
- Abzgl. Werbungskostenpauschale von 1600
Euro pro Jahr. Durchschnittswert 20% Steuer.
-
25:
PRV Private Rentenversicherung. Gratulation, Sie haben schon eine
Säule zur Ruhestandsversorgung entwickelt. Beachten Sie
bitte:
- – Geldwerte müssen
inflationsbereinigt
werden.
- – Die Versteuerung des Eigenanteils ist abhängig
von Ihrem Alter bei Rentenbeginn
(§22 Einkommenssteuergesetz):
Mit 65 Jahren müssen 18% versteuert werden, je jünger
desto größer ist der Steueranteil.
- – Überschussanteile sind nicht garantiert,
meist keine Vererbung.
-
26:
KLV Kapitalbildende Lebensversicherung. Gratulation, Sie haben schon
eine Säule zur Ruhestandsversorgung etabliert. Beachten
Sie bitte:
- – Geldwerte müssen
inflationsbereinigt werden.
- – Verträge nach 2005: der Kapitalertrag ist
zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu
versteuern
(also max. 22,5%).
- – Beachten Sie die Mindestlaufzeiten, sonst werden
Ihre Kapitalerträge voll versteuert (12 Jahre).
- – Durch die Abgeltungssteuer 2009 wird diese Regelung
nicht verändert.
-
27:
EN Enkel. Gratulation, Ihre Gene gehen nicht verloren. Beachten
Sie:
- – Familienfeste (Taufe, etc.)
- – Geburtstage & Geschenke
- – Mobilität
- – Freizeitaktivitäten
- – Einladungen
-
28 bis 30:
K1 Kind. „Blut ist dicker als Wasser”, sagt der
Volksmund und meint damit, dass man sich auf Blutsverwandte in der
Regel mehr verlassen kann, als auf Freunde. Oft ist dies im Alter
wichtig. Kinder kosten heutzutage viel Geld. Beachten Sie also:
- – Ausbildungskosten
- – sichergestellte Mobilität
- – Familienfeste & Geschenke
- – Besuche
- – Heirat, Taufe, etc.
- – eventuell Vererbung
-
31:
DBA Depotauszug & Bargeld.
Gratulation, Sie haben sich Liquidität angespart, von der
Sie im Rentenalter zehren können. Beachten Sie:
- – IST-Wert des Depots/Bargeld mit
konservativem Zinssatz aufzinsen.
- – Da es sich um einen Geldwert handelt, muss dieser
anschließend inflationsbereinigt werden.
- – Wenn mit Kapitalverzehr über 20 Jahre bei
6% Guthabenszins gerechnet wird, können Sie pro 10.000
EUR
(inflationsbereinigt) 71,64 EUR monatliche Entnahmen tätigen.
- – Beachten Sie die Kapitalertragssteuer.
- – Beachten Sie die Inflation während der Entnahmezeit.
- – Beachten Sie die gestiegene Lebenserwartung.
-
32:
WP Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz
eine Aufstellung, der für das Kalenderjahr zu erwartenden
Einnahmen und Ausgaben, die durch die Verwaltung erstellt wird.
Anhand des beschlossenen Wirtschaftsplanes müssen die Hausgeldzahlungen
der Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung (WEG) bezahlt
werden. Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und von
der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Siehe Karte: Umlagefähige
und nicht umlagefähige Nebenkosten.
-
33:
FK Freundeskarte. Gratulation, Sie haben nun Wissen, das nur sehr
wenige Bürger in der Bundesrepublik besitzen. Sie sollten
dieses Wissen nicht für sich selbst behalten, denn Sie
leben nicht alleine in der BRD. Ihr Wohl im Ruhestand hängt
unter anderem auch von dem Wohl Ihrer Umgebung (Freunde) ab. Machen
Sie bitte folgendes:
- – Ihren Feinden
sagen Sie kein Wort.
- – Ihren Freunden, mit denen Sie auch Ihren Lebensabend
verbringen möchten, bzw. von denen Sie nicht im Restaurant
bedient werden möchten, empfehlen Sie bitte das Rentenroulette.
- – Überlegen Sie also gut, mit welchen Leuten
Sie sich später in welchem finanziellen Zustand umgeben werden
und empfehlen Sie das Rentenroulette weiter!
-
34:
SC Smartcard. Die Definition von smart ist „geschäftstüchtig,
clever, gewitzt” und kommt von der Herkunft englisch smart
= scharf, schneidend = vom scharfem Verstand. Grundsätzlich
kann man als „smart” in der Ruhestandsvorsorge
jede Form von Geldinvestitionsstrategie bezeichnen,
- – die das Sparziel reduziert, indem die Inflation neutralisiert
wird;
- – wenn Subventionen genutzt werden;
- – wenn möglichst viele Parteien mitbezahlen;
- – wenn man idealerweise noch von der Inflation profitiert.
-
Und
man durch diese smarten Aktionen möglichst wenig vom jetzigen
Netto hergeben muss, um möglichst viel inflationsbereinigte
Rente zu bekommen.
-
Hierfür
brauchen Sie einen smarten Versorgungsberater, der neben Know-How
auch Vitamin B besitzt.
-
35:
GBV Grundbesitzversicherungen. Bei Eigentumswohnungen ist der Verwalter
gemäß WEG Gesetz verpflichtet, folgende Versicherungen
abzuschließen:
- – Feuerversicherung
(Brand, Blitzschlag, Explosion, etc.)
- – Leitungswasser (Leitungswasser, Frost- und sonstige
Bruchschäden) Sturmversicherung (Sturm, Hagel)
- – Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
-
Eigentümern
von Ein- oder Mehrfamilienhäusern wird dringend empfohlen,
ebenso diese Versicherungen abzuschließen.
-
36:
RS Mietrechtsschutz. Ein Spezialtarif sichert Sie pro Rechtsstreit
bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bis zu 1 Mio. EUR ab. Der
Jahresbeitrag ist mietwertunabhängig und kostet pro Wohnung
125,41 EUR inkl. Versicherungssteuer. Mitversichert sind ebenso
Garagen und Kfz-Stellplätze, als auch Streitigkeiten wegen
Hypothekengrundschulden und anderen Belastungen, die auf der Wohnung
ruhen. Da es sich in diesem Fall um Werbungskosten handelt (Fremdvermietung)
sind diese Rechtsschutzkosten absetzbar. Es besteht auch außergerichtlicher
Versicherungsschutz.
-
37:
WEG Die Wohnungseigentümer (WEG)-Verwaltung. Die WEG-Verwaltung
hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Eigentümer in einem
Haus zu verwalten und „unter einen Hut zu bekommen”.
Die WEG-Verwalter haben vielfältige Aufgaben, die im WEG-Gesetz
geregelt sind. Hierzu gehören u. a.:
- – Abrechnung
mit den Eigentümern
- – Einzug von Hausgeld
- – Bezahlung von Rechnungen an Versorger, etc.
- – Abhalten von Eigentümerversammlungen
- – Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
-
Faustregel:
Die WEG-Verwaltung verwaltet die Eigentümer, nicht die
Mieter. Der Zuständigkeitsbereich endet vor der Haustür
des Mieters.
-
38:
PKV Private Krankenversicherung (PKV). Gratulation, Sie stehen in
der zukünftigen 2-Klassen Medizin zumindest auf der richtigen
Seite. Beachten Sie jedoch:
- – Der
Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche
Rentenversicherung beträgt rund 8% der (inflationsbereinigten)
Rente.
- – Steigende Medizinkosten führen in der privaten
Krankenversicherung zu steigenden Beiträgen.
- – Auch so genannte Altersrückstellungen werden
das nur leicht abfedern können.
- – Beachten Sie Selbstbehalte bei der finanziellen Planung.
- – Der Wechsel in einen Basistarif ist im Alter möglich,
jedoch nur mit der Leistung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung.
Ausgerechnet dann, wenn Sie sie am dringendsten benötigen.
-
39:
GKV Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nach Rentenbeginn ist
die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages (15,8%) auf
sämtliche Einkünfte (auch Renten) durch den Rentner
zu entrichten. Hinzu kommt ein so genannter „Nachhaltigkeitsbeitrag” nach § 241a
SGB V, der durch den Rentner allein zu entrichten ist (0,9%). Beachten
Sie:
- – Zuzahlung für Medikamente
- – Praxisgebühr pro Quartal (10 EUR)
- – Zuzahlung bei Zahnersatz im erheblichen Maße
-
40:
FRE Früher in Rente. Bedingung: Mindestens 35 Versicherungsjahre
müssen sich angesammelt haben. In diesem Fall kann die
Regelaltersrente von 67 Jahren auf 63 Jahre abgesenkt werden, sofern Sie
bereit sind Abschläge in Höhe von 0,3% für
jeden Monat, den Sie die Rente früher beanspruchen, hinzunehmen.
Also bis zu 18%.
-
41:
UNK Umlagefähige- & nicht
umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähig bedeutet,
dass die Kosten mit dem Mieter abgerechnet werden können.
Umlagefähige Betriebskosten: Wasserkosten
- – Abwasserkosten
- – Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung
- – Straßenreinigung
- – Müllbeseitigung
- – Hausreinigung
- – Kosten des Betriebs eines Aufzugs
- – Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage
vorhanden ist
- – Gartenpflege
- – Hausmeister (nur umlagefähiger Anteil)
- – Schornsteinreiniger
- – Hausversicherungen
- – Winterdienst
- – laufende Kosten für eine gemeinschaftliche
Antennen- oder Empfangsanlage
- – Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftlichen
Waschküche
- – sonstige umlagefähigen Betriebskosten
- Nicht umlagefähigen Kosten:
- – Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung,
Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
- – Kosten des Geldverkehrs
- – Verwalterentgelt
- – Instandhaltungsrücklage
- – sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z.
B. Anschaffung eines Rasenmähers)
-
42:
SEV Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung (SEV). Die Mietverwaltung
verwaltet die Mieter für den Eigentümer. Im Gegensatz
zur WEG beginnt also das Tätigkeitsfeld hinter der Wohnungseingangstüre:
- – Überwachen der Mietzahlungen
- – Anmahnen von säumigen Mietern
- – regelmäßige Abrechnung gegenüber
den Eigentümern
- – Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
- – Prüfung aller monetären Vorgänge
auf Richtigkeit und Effizienz
- – Buchführung für Steuer
- – Durchführen von Renos etc. nach Rücksprache
mit dem/den Eigentümern)
- – Wohnungsabnahmen und Neuvermietung zur Vermeidung
von Leerstand
- – Ansprechpartner für Mieter (z. B. Wasserhahn
tropft)
- – und weitere
-
43:
VVS Der Vollversorgungsspezialist. Vollversorgungsspezialisten sind
ausgebildete Finanzprofis, die für ihre Klienten die monatlichen
Eigeninvestition für die Vollversorgung im Ruhestand auf
ein Minimum reduzieren, indem sie:
- – alle
möglichen Subventionen nutzen
- – möglichst viele Parteien in den Investitionsflow
mit einbeziehen
- – relevante Risiken absichern
- – und dabei trotzdem die laufende Liquidität
sicherstellen
-
Beachten
Sie jedoch, dass eine solche Beratung eine gewisse Zeit an Aufmerksamkeit
und Arbeit in Anspruch nimmt, was keinesfalls nebenbei möglich
ist. Sie müssen sich hierfür wirklich Zeit nehmen.
Wir können Ihnen jedoch versichern, es lohnt sich.
-
44:
ZAI Zeit als Investition. Haben Sie sich schon mal ausgerechnet,
wie hoch Ihr Netto-Stundenlohn gegenüber dem Brutto-Stundenlohn
ist? Machen Sie das einmal. Dem stellen Sie gegenüber was
passieren würde, wenn Sie sich Zeit nehmen (z. B. 20 Stunden),
um wirklich Ihre Finanzen zu planen, umzustellen und zu ordnen mit
dem Ziel, spätere Vollversorgung zu erreichen. Erfahrungsgemäß sind
das die bestbezahlten Stunden, die Sie je in Ihrem Arbeitsleben
haben werden. Werden Sie also ein Gewinner, investieren Sie Ihre
Zeit, nicht nur in die Tretmühlen des Alltags.
-
45:
GW Der Gewinner Gewinnertypen haben laut einer Analyse folgende
Punkte gemeinsam:
- – Sie glauben an
sich.
- – Sie planen ihre Zukunft und überlassen dies
nicht dem Zufall.
- – Sie informieren sich über wichtige Vorgänge.
- – Sie haben meist die besten Berater.
- – Sie versuchen sich, wenn möglich, mit möglichst
vielen Gewinnern zu umgeben, um davon zu lernen.
- – Sie sind bereit, kalkulierbare Risiken auf sich zu
nehmen.
- – Sie schauen auch unangenehmen Dingen ins Auge.
- – Sie ziehen ihre Aktionen durch.
- – Sie lassen sich von ihrem Plan und Weg nicht von
anderen ablenken.
-
46:
VL Der Verlierer. Ebenso wie Gewinner analysiert wurden, wurden
auch Verlierer analysiert. Sie haben folgendes gemeinsam
- – Sie bilden sich keine eigene Meinung,
sondern sind immer von der Meinung anderer abhängig.
- – Sie haben keinen Plan und keine Strategie, sondern
rennen den Medien und Trends hinterher.
- – Weil sie ihr Leben nicht planen, sind sie leicht
zu verunsichern und kommen deswegen nicht vorwärts.
- – Sie ziehen nichts bis zum Ende durch.
- – Sie verlassen sich auf ihr „Bauchgefühl”,
das jedoch mit zunehmendem Verlieren immer schlechter wird.
-
47:
MIE Der Mieter. Mieter nennt man eine Person, der aufgrund eines
Mietvertrages vom Vermieter eine Wohnung überlassen wird.
Im Gegenzug hierzu schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Da
die Mieten im Durchschnitt immer ein wenig stärker gestiegen
sind als die Inflationsrate, zahlt ein Mieter bei einer Anfangsmiete
von 500 EUR die jährlich mit 3% gesteigert wird, innerhalb
von 30 Jahren 809.364 EUR (unter der Annahme, dass er dieses Geld
auch mit 5% hätte anlegen können). Clevere Sparfüchse
nutzen deswegen das „Miethuhn, das immer dickere Eier legt”,
um ihre Rente vor Inflation zu schützen. Auch sollte man schleunigst
schauen, dass man selbst das Miethuhn-Dasein verlässt.
Mieteinnahmen als Rente sind auch insoweit clever, da durch die
Abschreibung meist 1/3 der Mieteinnahme steuerfrei bleibt.
-
48:
SRÜ Steuerrückerstattung. Gratulation, Sie haben
den ewigen Zahlungsfluss in die eine Richtung durchbrochen. Endlich
bekommen Sie mal etwas vom Finanzamt. Steuerrückerstattung
gibt es grundsätzlich für Investitionen denen
(potentielle) Einnahmen entgegenstehen. Das sind z. B. bei Immobilien:
- – Abschreibungen des Gebäudes
- – Renovierungsmaßnahmen
- – Versicherungen, die mit Vermietung und Verpachtung
zu tun haben
- – Finanzierungsvermittlungsgebühren
- – Schuldzinsen, die Sie an die Bank bezahlen
- – Disagio (Zinsvorauszahlung)
- – Etc.
-
Schlaue
Sparfüchse nutzen Steuerrückerstattung und Subventionen,
um die Kosten für die spätere private Rente nicht
alleine tragen zu müssen.
-
49:
TE Teilungserklärung. Vor dem 15. März 1951 war
es nur reichen Menschen möglich so genannte „Zinshäuser” zu
kaufen, um Ihre Rente dadurch zu sichern. Nach deutschem Recht ist
eine Immobilie definiert als „ein Grundstück mit
oder ohne Bebauung”. Somit konnte man früher nur
ein ganzes Haus kaufen, da nur das Grundstück verkaufbar
war. Mit dem Inkrafttreten des WEG-Gesetzes am oben genannten Datum, ist
es möglich anhand einer Teilungserklärung ein
einzelnes Haus in viele Eigentumswohnungen zu unterteilen. In der
Teilungserklärung wird u. a. geregelt, wem was gehört,
wer welche Pflichten hat und wie die Kosten zu verteilen sind. Seit
diesem Datum, kann sich auch der „Ottonormalbürger” ein
Immobilienvermögen anhand von Eigentumswohnungen aufbauen.
-
50:
ANO Der Abwicklungsnotar. Der Abwicklungsnotar ist meist ein Notar,
der für einen bzw. mehrere gewerbliche Verkäufer
die komplette Abwicklung (Ankauf, Aufteilung, Verkauf) vornimmt.
Bei Angebotsnotaren (meist Notar bei Kunden vor Ort) abgegebene
Angebote werden zum Abwicklungsnotar geschickt, der alles weitere
mit den Ämtern und dem Grundbuch veranlasst. Siehe auch
Karte Angebotsnotar.
-
51:
KA Notarielles Kaufangebot. Nach deutschem Recht besteht ein Vertrag
aus Angebot und Annahme. Damit sich Wohnungskäufer die
jeweilige Immobilie schon sichern können, geben Sie ein
notarielles Kaufangebot ab. Bis zur Annahme beim Abwicklungsnotar
ist also noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gibt dem
Käufer die Möglichkeit, nicht überhastet
ein Darlehen bei seiner Hausbank unterschreiben zu müssen,
sondern sich nach den günstigsten Konditionen umschauen
zu können. Kunden sollten sich jedoch vom Verkäufer
bestätigen lassen, dass das Kaufangebot nicht angenommen
wird, bevor die Finanzierungszusage schriftlich vorliegt.
-
52:
IBI Die Immobilienbilanz.
aktueller Zinsen der Anleger tatsächlich
rund 1 EUR selbst investiert, 5 EUR der Mieter und das Finanzamt weitere
1,50 EUR. Somit ist jeder Euro mindestens 7,50 EUR wert. Das ist
zwar vereinfacht, aber trotzdem das grundlegende Prinzip des Vermögensaufbaus
mit vermieteten Immobilien. Außerdem reduziert sich das
Sparziel stark durch die Inflationsfreiheit.
-
53:
MN Der Mietnomade. Als Mietnomaden werden in jüngerer Zeit
Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste
ziehen, mit der Absicht gar keine Miete oder zeitweise Miete zu
bezahlen. Diese Personen hinterlassen die Wohnungen auch meistens
im verwahrlosten Zustand. (Von Nomade = Mitglied eines Wandervolkes
ohne feste Sesshaftigkeit) Obwohl der Eindruck in der Presse entstehen
mag, dass Mietnomaden an der Tagesordnung wären, ist das
Verhältnis jedoch sogar niedriger als 1:2000. Gegen Mietnomaden
schützen Sie sich, indem Sie Wohnungen mit langjährigen
Mietern kaufen, deren Zahlungshistorie bekannt ist. Bei Neuvermietung
lassen Sie durch Ihren Service-Dienstleister einfach eine Schufa-Auskunft
ziehen, da Mietnomaden üblicherweise ihre Handyverträge
nicht bezahlen. Telefonische Anfragen beim Vormieter sind ebenso
sehr hilfreich. Mit diesem Maßnahmenpaket ist Mietnomadismus
nahezu ausgeschlossen.
-
54:
UL Ungewollter Leerstand. Die aktuelle Leerstandsquote beispielsweise
in Nordrhein-Westfalen beträgt 3%. Das hilft Ihnen jedoch
nichts, wenn Sie zu den 3% gehören. Gemäß Studien
sind leerstehende Wohnungen entweder in schlechtem, nicht mehr zeitgemäßem
Zustand bzw. die Mietforderung ist überzogen. Schlaue Vermieter
statten Ihre Wohnungen immer mit Highlights aus und halten sie in
einem guten Zustand (ordentliche Bodenbeläge, Dampfdusche,
etc.). Gerade Einbauküchen sind ein entscheidender Wettbewerbsvorteil
und haben meist eine Eigenkapitalrendite von über 25%.
Der Immobilienspezialist Ihres Vertrauens hat Zugänge zu
rabattierten Highlights und kennt die gesamten Tricks. Kalkulieren
Sie stets genug Liquidität für evtl. Renovierungen.
Dann wären Sie auch bei Leerstandsquoten von 20% unter
den Gewinnern.
-
55:
LSE Lohnsteuerermäßigungsantrag. Sie können über
den Lohnsteuerermäßigungsantrag schon bekannte
Werbungskosten direkt in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen.
Auf diese Weise erhalten Sie monatlich mehr Netto ausbezahlt. Vergessen
Sie jedoch nicht, das monatliche Mehr-Netto für Ihre Investitionen
zur Seite zu legen. Finanzämter sind im Jahr eines Immobilienkaufes
nicht verpflichtet den Steuervorteil einzutragen, sondern erst im
nächsten Jahr. Meistens wird es jedoch trotzdem gemacht.
Formulare können Sie von der Homepage Ihres Finanzamtes
downloaden. Professionelle Immobilienfirmen bieten dies automatisch als
Service an.
-
56:
STB Der Steuerberater. Aufgrund des immer komplizierter werdenden
Steuerrechtes werden die Dienste von Steuerberatern immer notwendiger.
Da die Steuerberater jedoch oft selbst, aufgrund der täglichen
einflatternden neuen Steuerverordnungen, völlig überlastet
sind, kommen Sie meistens nur noch dazu Fragen zu beantworten und
nicht mehr pro aktiv zu beraten. Oder wann hat Ihr Steuerberater
Sie das letzte Mal von selbst angerufen und Sie auf eine Problematik
(z. B. Rentenproblematik) hingewiesen? Steuerberater entbinden Sie
nicht vor der eigenen verantwortlichen Informationsakquise und Entscheidungsfindung.
-
57:
FA Das Finanzamt. Die Finanzämter sind Landesbehörden,
deren Aufgabe im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt
ist. Grundsätzlich unterscheidet man direkte Steuern (Einkommensteuer, Lohnsteuer)
und indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, Benzinsteuer, etc.). Rechnet
man alle Steuern zusammen, bleibt von 1 EUR im Laufe des Geldflusses
gerade mal 0,20 EUR übrig. Clevere Sparfüchse
nutzen das Finanzamt zum Aufbau ihrer Altersvorsorgung durch steuerliche
Subventionen.
-
58:
GSE Der Selbstständige. Nach europäischem Recht
sind Selbstständige definiert als Personen, die alleinige
oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens (Unternehmen
ohne eigene Rechtspersönlichkeit, z. B. eine GmbH) sind,
in dem sie arbeiten. Die Vergütung für selbstständige
Arbeiter ist das selbstständige Einkommen. Selbstständige
sind nicht gesetzlich pflichtversichert (GRV & GKV), können sich aber freiwillig
versichern, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Bestehende private
Altersversorgungsprodukte müssen gemäß der
einzelnen Karten (Betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung,
Rentenversicherung, etc.) inflationsbereinigt hochgerechnet und
mit Kapitalverzehr verrentet werden (Karte Depotauszug, Bargeld).
Altersrücklagen in einigen Produkten können als
so genannte Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbeträgen
steuerlich geltend gemacht werden.
-
59:
EK Eigenkapital. Das Eigenkapital wird unter Privatpersonen als
das Kapital verstanden, das für Investitionen oder als
Sicherheiten zur Verfügung steht. Banken bewerten manche
Formen des Eigenkapitals (z. B. Aktien) nur mit Abschlagen bis zu
50%. Ohne Vitamin B und gute Kontakte in die Bankenwelt müssen Sie
für einen Immobilienkauf zwischen 20 und 30% Eigenkapital
veranschlagen. Beachten Sie die Problematik des Hinterhersparens
(siehe Karte Hinterhersparen). Finanzierungen ohne Eigenkapital
sind für Nicht-Profis so gut wie nicht zu bekommen.
-
60:
HIS Hinterhersparen. Angenommen Sie möchten sich eine Immobilie
zum Selbstbezug im Wert von 300.000 EUR kaufen. Dazu brauchen Sie
20% Eigenkapital und beschließen monatlich 500 EUR × 12
Monate × 10 Jahre = 60.000 EUR zzgl. 15.599,04 EUR (bei
4,5% Guthaben ohne Steuer) anzusparen. Durch die Inflation ist die
Immobilie jedoch zumindest rechnerisch von 300.000 EUR auf 402.000
EUR gestiegen. Obwohl Sie soviel Konsumverzicht geleistet haben,
sind Sie jetzt von Ihrem Ziel eigentlich weiter entfernt als vorher.
Daher absparen, statt ansparen (nicht hinterhersparen).
-
61:
MEH Mieterhöhung. Da das Mietrecht kompliziert ist, sollten
Mieterhöhungen von Profis (Mietverwaltung) durchgeführt
werden. Hier jedoch die wichtigsten Eckdaten: Die Miete kann alle
drei Jahre um max. 20% erhöht werden. Bei Neuvermietung
kann sie immer dem aktuellen Satz angepasst werden (Angebot und
Nachfrage). Staffelmietverträge können vereinbart
werden. Mieterhöhungen dürfen anhand von Vergleichsmieten
oder anhand des Mietspiegels durchgeführt werden. Schlaue
Sparfüchse kaufen vermietete Wohnungen mit marktgerechten
Mieten und fixieren die Darlehenszinsen langfristig. Nach ein bis
zwei Mieterhöhungen, wird die Immobilie somit zum Selbstläufer
(sich selbst abzahlende Rentenversicherung). (siehe Karte „Die
Immobilienbilanz”)
-
62:
VVR Vollversorgung im Ruhestand zu einem Bruchteil der üblichen
Kosten. Das ist eigentlich das Ideal. Man hat seine Finanzen so
geplant, dass man während der Investitionsphase nicht allzu
sehr auf Konsum verzichten musste, hat Subventionen genutzt und
andere bei der eigenen Versorgung mitwirken lassen. Auf diese Weise
können Sie wirklich Vollversorgung im Ruhestand erreichen,
sofern Sie das Verhältnis zwischen monatlicher Investition
und jährlichen inflationsbereinigten Rentencashflow möglichst
gut gestalten. Hierfür müssen Sie natürlich
außergewöhnliche Wege gehen. Viel Erfolg auf Ihrem
Weg zur Vollversorgung!
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63:
BE Der Beamte. Die Pension (Ruhegehalt) ist eine Altersvorsorge,
die in Deutschland nur Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen,
die im öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis
stehen, bekommen, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Volles
Dienstjahr × 1,79375 (nach max. 50 Jahren höchstmöglicher
Wert von allen 70,75). Der erreichte Wert in Prozent wird mit dem
aktuellen Bezuganspruch eines aktiven Beamten multipliziert. Zuschläge
und Abschläge werden individuell berechnet. Teilzeit reduziert
den Jahressatz um den entsprechenden Teilzeitfaktor. Erwerbseinkommen
werden auf Pensionen angerechnet. Beachten Sie die Inflation nach
Pensionsbeginn.
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64:
AU Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit. Versichert den
Fall der Arbeitsunfähigkeit. Versichert werden sollte die
monatliche Investition & die
monatliche Steuerersparnis. Leistung: monatl. Zahlung der vereinbarten
Rate nach 3 Monaten Karenzzeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
max. bis Ende der Versicherungszeit. Dies ist mehrmals in der Versicherungszeit
möglich. Versicherungsdauer: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre.
Altersgrenzen: mind. 18 Jahre, max. 49 Jahre, endet mit dem 55.
Geburtstag. Wartezeit: Nur für Versicherungsfälle
infolge ernstlicher Vorerkrankungen während der ersten
24 Monate. Beginn: Mit erstem Prämieneingang. Beitrag:
Einmalig pro 100 EUR monatlicher Versicherungssumme (auf 10 EUR
runden), 332 EUR. (5 J.), 579 EUR (8 J.), 739 EUR (10 J.), 957 EUR
(12 J.), 1209 EUR (15 J.). Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist automatisch
mitversichert (siehe Karte unverschuldete Arbeitslosigkeit).
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65:
AL Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit:
- – Versichert den Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit.
Versichert werden sollte die monatliche Investition & die monatliche
Steuerersparnis.
- – Leistung: monatl. Zahlung der vereinbarten Rate nach
3 Monaten Karenzzeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit,
max. bis Ende der Versicherungszeit.
Dies ist mehrmals in der
Versicherungszeit möglich.
- – Versicherungsdauer: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre
- – Altersgrenzen: mind. 18 Jahre, max. 49 Jahre, endet
mit dem 55. Geburtstag.
- – Wartezeit: 6 Monate
- – Beginn: Mit erstem Prämieneingang
- – Beitrag: Einmalig pro 100 EUR monatlicher Versicherungssumme
(auf 10 EUR runden), 332 EUR (5 J.), 579 EUR (8 J.), 739 EUR (10
J.), 957 EUR (12 J.), 1209 EUR (15 J.)
- – Erwerbsunfähigkeit automatisch mitversichert
(siehe Karte Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit)
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v. 6
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v. 10
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Zitierte Patentliteratur
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