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DE102009005870A1 - Vorrichtung zur Anzeige und Ermittlung finanzieller Verhältnisse - Google Patents

Vorrichtung zur Anzeige und Ermittlung finanzieller Verhältnisse Download PDF

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DE102009005870A1
DE102009005870A1 DE200910005870 DE102009005870A DE102009005870A1 DE 102009005870 A1 DE102009005870 A1 DE 102009005870A1 DE 200910005870 DE200910005870 DE 200910005870 DE 102009005870 A DE102009005870 A DE 102009005870A DE 102009005870 A1 DE102009005870 A1 DE 102009005870A1
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Abstract

Vorrichtung zur Anzeige und Ermittlung finanzieller Verhältnisse wenigstens eines Individuums, wobei die Vorrichtung eine Anzeigefläche 1 sowie Spielgeld umfasst und auf der Anzeigefläche 1 mehrere Bedürfnisfelder 3 und/oder Investitionsaspektfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet sind und jedes Bedürfnis-/Investitionsaspektfeld einem gesonderten Bedürfnis/Investitionsapsekt zugeordnet ist, wobei die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einer ersten zeitlichen Anzeigephase einen ersten Wert, betreffend eine Ist-Situation des Individuums, und in einer weiteren zeitlichen Anzeigephase von einem Wert, betreffend eine zukünftige Situation des Individuums, ausgeht, wobei die Anzeigefläche mit dem darauf abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung, betreffend die Bedürfnisbefriedigungs- und/oder Investitionsmöglichkeiten des Individuums, in den wenigstens zwei Anzeigephasen bildet.

Description

  • Die Erfindung/Neuerung betrifft eine Anzeigevorrichtung zur Anzeige und Ermittlung finanzieller Verhältnisse wenigstens eines Individuums, wobei die Anzeigevorrichtung eine Anzeigefläche umfasst.
  • Aus dem Stand der Technik sind Anzeigevorrichtunge zum Unterrichten der fundamentalen Aspekte von persönlichem Finanz- und Investitions-know-how wie aus dem europäischen Patent EP 09 54 360 B1 bekannt. Das dort beschriebene Anzeigevorrichtung umfasst ein Spielbrett, eine Vielzahl an Anzeigekarten und eine Vielzahl an Spielfiguren, wobei das Spielbrett eine erste Bahn, die eine erste Finanzlage darstellt und eine zweite Bahn, die eine zweite Finanzlage darstellt umfasst, worin die zweite Finanzlage gegenüber der ersten Finanzlage verbessert ist und worin die erste Bahn und die zweite Bahn gänzlich voneinander getrennt sind. Die Vielzahl an Anzeigekarten ist für eine entsprechende Vielzahl an Individuumn, um Veränderungen in deren jeweiligen Finanzlagen mitzuverfolgen. Die Vielzahl an Spielfiguren ist für eine entsprechende Vielzahl an Individuumn vorgesehen, wobei jede Spielfigur zur selektiven Platzierung auf der ersten Bahn oder der zweiten Bahn dient, um die Finanzlage einer entsprechenden Vielzahl an Individuumn darzustellen.
  • Der Erfindung/Neuerung liegt die Aufgabe zu Grunde, eine Anzeigevorrichtung mit den Merkmalen des Oberbegriffes des Anspruches 1 derart weiterzubilden, dass deren Anwendung für ein oder mehrere Individuen schnell zu erlernen ist, ein geringes Maß an Vorkenntnissen im Finanzwesen voraussetzt, dem Individuum visualisiert, welche Finanzmittel (Einnahmen) es zu einem ersten Zeitpunkt und in einem zweiten, in der Zukunft liegenden Zeitpunkt zur Verfügung hat bzw. haben wird und welchen Ausgaben zur Befriedigung unterschiedlicher Bedürfnisse Investitionsmöglichkeiten heute und in Zukunft diesen Einnahmen gegenüberstehen.
  • Diese Aufgabe wird durch die Merkmale des Anspruches 1 gelöst. Vorteilhafte Weiterbildungen der Erfindung ergeben sich aus den Unteransprüchen 2–23.
  • Als Kern der Erfindung wird es angesehen, dass die Anzeigevorrichtung Spielgeld umfasst und auf der Anzeigefläche mehrere Bedürfnisfelder und/oder Investitionsaspektfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet sind und jedes Bedürfnis-/Investitionsaspektfeld einem gesonderten Bedürfnis-/Investitionsaspekt zugeordnet ist, wobei die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einem ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt einen ersten Wert ausgehend betreffend eine Ist-Situation des Individuums und in einem weiteren zeitlichen Anzeigeabschnitt von einem Wert betreffend eine zukünftige Situation des Individuums ausgeht, wobei die Anzeigefläche mit dem darauf abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung betreffend die Bedürfnisbefriedigungs- und/oder Investitionsmöglichkeiten des Individuums in den wenigstens zwei Anzeigeabschnitten bildet. Damit können ganz allgemein Investitionsszenarien „durchgespielt” werden und für das Individuum die jeweiligen Auswirkungen oder Finanzmittelverteilungen unmittelbar visuell wahrnehmbar gemacht werden.
  • Insbesondere für die Planung der Altersvorsorge ist dies vorteilhaft so kann die Anzeigevorrichtung Spielgeld umfassen und auf der Anzeigefläche mehrere Bedürfnisfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet sein, wobei jedes Bedürfnisfeld einem gesonderten Bedürfnis zugeordnet ist. Dabei geht die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einem ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt von persönlichen Ist-Einnahmen des (aktuellen) Erwerbslebens des Individuums und in einem weiteren zeitlichen Anzeigeabschnitt von persönlichen zukünftigen Einnahmen des Individuums im Ruhestand aus, wobei die Anzeigefläche mit dem darauf abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung betreffend die Lebensmöglichkeiten des Individuums in den wenigstens zwei Anzeigeabschnitten oder Anzeigephasen bildet.
  • Zu Beginn der Anzeigephase wird die Menge des abzulegenden Spielgeldes für den ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt, also für den Anzeigeabschnitt in dem das aktuelle Erwerbsleben des Individuums dargestellt wird, ermittelt. Diese Menge an Spielgeld kann sich durch die aktuellen Einnahmen wie Lohn/Einkommen, Mieteinnahmen, Zinserträge, Dividenden, Ausschüttungen von Geschäftsbeteiligungen usw. ergeben. Diese Geldmenge spiegelt die Einnahmen eines definierten Zeitraumes, beispielsweise eines Monats, wieder und wird dem Individuum zur Verfügung gestellt. Dieses Individuum, z. B. eine Person, erhält die Aufgabe, das Spielgeld auf der Anzeigefläche so anzuordnen, dass dieses durch Ablage in einzelnen Bedürfnisfeldern konkretisierten Bedürfnissen zugeordnet wird. Dadurch, dass das Spielgeld auf der Anzeigefläche abgelegt ist, wird der Person auf einfache und effektive Weise visuell verdeutlicht, wie viel Geld und wofür sie dieses in seinem momentanen Lebensabschnitt zur Verfügung hat bzw. wofür sie es ausgibt. Anzeigefläche und darauf abgelegte Spielgeldbeträge bilden gleichsam eine mit einem Blick von der Person ablesbare Anzeigeneinheit.
  • Das Anzeigeergebnis kann schriftlich auf einer Karte über-/eingetragen und damit festgehalten werden. Diese Karte kann beispielsweise als kleine Anzeigefläche ausgebildet sein, das zumindest zwei Felder je Bedürfnisfeld zur Eintragung eines ersten (aktuellen) und eines zweiten (z. B. Ruhestandssituation) Geldverteilungsbetrages aufweisen kann. Zusätzlich oder ergänzend können auch auf der eigentlichen Anzeigefläche derartige Felder vorgesehen sein. So kann die Person während der zweiten Spielgeldverteilung sich direkt an den eingetragenen Spielgeldwerten der vorherigen Spielgeldverteilungsrunde orientieren. In einem späteren Anzeigeabschnitt werden die persönlichen zukünftigen Einnahmen der Person im Ruhestand ermittelt, diese setzen sich z. B. aus Informationen aus dem Rentenbescheid, Pensionsbescheid und aus weiteren zukünftigen Einnahmequellen, vergleichbar den oben aufgeführten, zusammen. Diese neu ermittelte Menge an Spielgeld ist in der Regel, da der Lohn/das Gehalt höher liegt als die zu erwartende Rente/Pension, niedriger, sodass die Person im späteren zeitlichen Anzeigeabschnitt weniger Spielgeld zur Ablage auf den zuvor vom Spielgeld des ersten Anzeigeabschnittes freigeräumten Bedürfnisfeldern zur Verfügung hat. Beim Verteilen der zukünftigen Einnahmen im Ruhestand auf der Anzeigefläche sind die zukünftigen Bedürfnisse der Person zu berücksichtigen. So ist es eher unwahrscheinlich, dass die Person im zweiten Anzeigeabschnitt (Ruhestandsszenario) ähnlich hohe Geldbeträge für Bedürfnisse wie beispielsweise den Besuch einer Volkshochschule, einen Personal Trainer, die Anschaffung von Fachmagazinen, für den Kauf neuer Kleidung, Sparverträge, etc. vorsehen wird. Dadurch, dass die Person in einem ersten Anzeigeabschnitt durch die Ablage von Spielgeld auf den Bedürfnisfeldern der Anzeigefläche ihre Finanzsituation im aktuellen Erwerbsleben angezeigt bekommt und in einem späteren Anzeigeabschnitt ihre Finanzsituation im Ruhestand in Form von Spielgeld auf der Anzeigefläche vor sich liegend ablesen/wahrnehmen kann, wird es der Person ermöglicht, mit einem Blick die Veränderung sowohl bezüglich ihrer Einnahmen als auch ihrer Ausgaben und/oder ggf. in Zukunft zu erwartende Finanzierungsdefizite visuell zu erkennen.
  • Insbesondere die Verwendung von Spielgeld ist hierbei ein wesentliches Merkmal, da durch dieses ein besseres Gefühl für Geld vermittelt werden kann und durch das Zuordnen des Spielgeldes zu den einzelnen Bedürfnissen ein einfaches und schnelles Zuordnen der Einnahmen zu den jeweiligen Bedürfnissen ermöglicht wird.
  • Um dem Individuum, wobei nachfolgend beispielhaft von einer Person ausgegangen werden soll, die visuelle Erfassung noch weiter zu vereinfachen und damit einen schnelleren Informationsgewinn zu ermöglichen, ist es vorteilhaft, die Bedürfnisfelder auf der Anzeigefläche in Bedürfnisgruppen anzuordnen. Dies kann beispielsweise dadurch geschehen, dass die Bedürfnisgruppen als verschiedene Bedürfnisarten betreffende Spalten auf der Anzeigefläche angeordnet sind. Die Bedürfnisgruppen bzw. -spalten sind in einer vorteilhaften Ausführungsform nach dem Prinzip der Maslowschen Bedürnispyramide angeordnet. So kann beispielsweise am linken Anzeigeflächenbereich eine Spalte mit den körperlichen Grundbedürfnissen dann rechts daneben liegend eine Spalte mit den Sicherheits- und Wohnbedürfnissen, wiederum rechts daneben liegend eine Spalte mit den sozialen Kontaktbedürfnissen, wiederum rechts daneben liegend eine Spalte mit Statusbedürfnissen und soziale Anerkennungsbedürfnissen und wiederum rechts daneben liegend eine Spalte mit Selbstverwirklichungsbedürfnissen angeordnet sein. Damit wird auch der Ablageprozess des Spielgeldes beschleunigt, da auch eine Person, die diese Anzeigevorrichtung zum ersten Mal verwendet in etwa erahnen kann, wo sie konkrete Bedürfnisse, wie beispielsweise Essen und Trinken („körperliche Grundbedürfnisse”, in diesem Fall eher am linken Anzeigeflächenrand) oder Geschenke, aufwendige Kleidung/schöne Kleidung („Status und soziale Anerkennung”, eher am rechten Bereich der Tabelle) auffindet. Durch eine an der Maslowschen Bedürfnispyramide orientierte Anordnung der Ablagefelder kann unmittelbar erkannt werden, wie viele Mittel für zwingend notwendige Dinge und wie viele Mittel für nicht notwendige Dinge eingeplant sind.
  • Ferner ist es vorteilhaft, wenn auf der Anzeigefläche eine Navigationsleiste angeordnet ist, die die einzelnen Phasen des Anzeigeverlaufes visualisiert. Dadurch, dass beispielsweise eine Auflistung der einzelnen Phasen an der Anzeigefläche aufgedruckt ist, wird es ermöglicht, sowohl der Person, die alleine die Anzeigevorrichtung verwendet als auch beispielsweise einem Leiter, der eine Person führt, sich anhand dieser Phasenauflistung daran zu orientieren, in welcher Phase er sich gerade befindet und welche Phase die darauf folgende ist. Damit wird gewährleistet, dass selbst wenn eine unerfahrene Person oder ein unerfahrener Leiter die Anzeigevorrichtung verwendet, keine der einzelnen Phasen vergessen wird und/oder eine falsche Reihenfolge durchgeführt wird. Darüber hinaus hat es sich als vorteilhaft erwiesen, wenn auf der Anzeigefläche darüber hinaus Felder zum Eintragen des Namens und des Datums vorgesehen werden.
  • Insbesondere um die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen zukünftigen Einnahmen im Ruhestand zuverlässiger zu ermitteln, ist es vorteilhaft, wenn eine Inflationstabelle der Anzeigevorrichtung beiliegt. Eine derartige Inflationstabelle kann beispielsweise eine Tabelle von Inflationsraten in Prozent zu Jahren sein. So kann die Person ihre ermittelten Einnahmen durch einen vorher festzulegenden Inflationssatz in Prozent und die restlichen Jahre bis zu ihrem Ruhestand einen Faktor ermitteln. Diesen Faktor multipliziert die Person mit ihrer aus heutiger Sicht für die Zukunft ermittelten Einnahmen und erhält damit ihre inflationsbereinigten Einnahmen. Damit wird der Teuerung der Waren und Dienstleistungen in der Zukunft Rechnung getragen. Hierbei wird in der Anzeigevorrichtung nicht umständlich versucht hochzurechnen, wie teuer die einzelnen Bedürfnisse werden, sondern davon ausgegangen, dass die Kosten/Preise für die einzelnen Bedürfnisse vergleichbar mit der Jetztzeit sind und dass in Zukunft durch die Inflation entsprechend weniger Einnahmen zur Verfügung stehen, um diese Bedürfnisse zu bezahlen. Insbesondere durch die Inflationstabelle und das mit ihr ermöglichte Prinzip der Reduktion des zu verteilenden Spielgeldes leistet einen Beitrag zur Einfachheit der Anzeigevorrichtung und zur gleichzeitig hohen Aussagekraft des Anzeigeergebnisses für die Zukunftsbetrachtung.
  • Um die Aussagekraft der Anzeigevorrichtung zu steigern, ist es vorteilhaft eine Wertsteigerungstabelle vorzusehen, die ähnlich wie die Inflationstabelle aufgebaut sein kann und die Wertsteigerung in Prozent zu den Jahren angibt und die den einzelnen Wertepaaren zugeordnete Faktoren aufweist. So kann beispielsweise der Faktor 1,97 für 10 Jahre mit 7% Verzinsung herausgelesen werden. Dies bedeutet, dass beispielsweise wenn eine Person über 100.000 Euro verfügt und in 10 Jahren in Rente geht und diese 100.000 Euro zu 7% festverzinslich anlegt, sie diese 100.000 Euro lediglich mit dem aus der Tabelle ermittelten Faktor 1,97 multiplizieren muss, um erkennen zu können, dass die heutigen 100.000 Euro allein durch die Wertsteigerung einen Betrag von 197.000 Euro ergeben. Hierbei ist jedoch noch die Kapitalertragssteuer und die Inflation zu berücksichtigen, um den tatsächlichen Zukunftsbetrag der heutigen 100.000 Euro, die für 10 Jahre zu 7% angelegt sind, zu ermitteln.
  • Um den Informationsgewinn für die Personen zu erhöhen, als auch den zum Teil komplexen Aspekten zur Ermittlung der zukünftigen Finanzsituation im Ruhestand Rechnung zu tragen, ist es vorteilhaft, weitere Aspekte auf Anzeigekarten darzulegen. Diese Anzeigekarten können beispielsweise vom Leiter situationsabhängig ausgespielt werden. Die Anzeigekarten sind dabei in Kategorien untergliedert, von denen wenigstens eine der Kategorien Produktkarten, Personen oder Institutionskarten, Einwandkarten, Steuer-/Finanzamtkarten, Demonstrationskarten oder Wissenskarten zugeordnet ist. Die erwähnten Begriffe sollen die Thematiken der jeweiligen Anzeigekartenkategorien darstellen. Die Anzeigekarten weisen zur besseren Unterscheidbarkeit einen jeweils eindeutig ihnen zugeordneten Begriff auf. Dieser Begriff ist auf wenigstens einer Seite der Anzeigekarte angeordnet und an der anderen Seite können detaillierte Informationen zu dem als Schlagwort dienenden Begriff versehen sein. Darüber hinaus ist es vorteilhaft, wenn auf der mit dem Begriff versehenen Seite der Anzeigekarte ein den Begriff visuell darstellendes Bild angeordnet ist. Beispielsweise kann für die Anzeigekarte Kind ein Kind abgebildet sein. Diese zusätzlichen Bilder ergänzend zu den Begriffen dienen zum schnelleren Auffinden der jeweiligen Karte, da sich beispielsweise der Leiter, der eine Anzeigevorrichtung öfters verwendet, ggf. die Bilder schneller einprägen kann als die konkreten als Schlagwörter dienenden Begriffe.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform umfasst eine Anzeigekartenkategorie Produktkarten, welche Informationen zu zumindest Finanzprodukten aufweisen. Die Produktkarten können insbesondere Informationen zu Themen wie der gesetzlichen Pflegeversicherung, Mindestrente, Versorgungswert von Freiberuflern, private Krankenversicherung, gesetzlichen Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Riesterrente, Rürup-Rente, vermietete Eigentumswohnung, Eigenheim, private Rentenversicherung und/oder kapitalbildende Lebensversicherung umfassen. Dabei ist es so zu verstehen, dass die Produktkarten aus einer Mehrzahl von einzelnen Karten bestehen, wobei jede einzelne Karte jeweils eines der vorgenannten Themen behandelt.
  • Ergänzend oder alternativ zu den Produktkarten kann die Anzeigevorrichtung eine Anzeigekartenkategorie „Wissenskarten” umfassen, wobei diese Informationen zu den Themen Eigenkapital, Wirtschaftsplan, Grundbesitzversicherung, Mieterhöhung, die Wohneigentümer(WEG)-Verwaltung, Nebenkosten und Haushaltsgeld, früher in Rente, die Immobilienbilanz, Teilungserklärung, notarielles Kaufangebot und/oder Inflation bereitstellen.
  • Alternativ oder zusätzlich zu den oben genannten Anzeigekartenkategorien kann die Anzeigevorrichtung Personenkarten umfassen, wobei diese Informationen zu den Themen der Steuerberater, der Selbständige, der Freundeskreis, der Beamt, 1 Kind, 2 Kinder, 3 Kinder, Bank, Angebotsnotar, der Gewinner, der Verlierer, der Mieter, die Frau, der Mann, der Enkel und/oder der Abwicklungsnotar bereitstellen. Die Personenkarten sollen es ermöglichen, besondere personelle Gegebenheiten in der Finanzplanung mit zu berücksichtigen und zu visualisieren. So kann beispielsweise einer Person, die zweifacher Vater ist, durch die Auflegung zweier einzelner Kind-Karten über den gesamten Anzeigeprozess der Anzeigevorrichtung signalisiert werden, dass sie über Kinder verfügt, die sowohl positive als auch negative Einflüsse auf die Finanzplanung haben können. Z. B. kann man sich in der Regel auf Blutsverwandte mehr verlassen als auf Freunde, was wiederum im Alter wichtig sein kann. Andererseits sind die finanziellen Belastungen, die durch ein Kind heutzutage hervorgerufen werden, zu berücksichtigen. Insbesondere kann hierbei beachtet werden, dass Ausbildungskosten anfallen können, eine Mobilität auch für das Kind sichergestellt sein sollte, Familienfeste und Geschenke durch ein Kind verursacht werden usw. Derartige beachtenswerte Informationen findet die Person auf der Rückseite ihrer Kind-Karte wieder.
  • Zusätzlich oder ergänzend zu den oben genannten Anzeigekartenkategorien kann eine Einwandkarte vorgesehen sein, wobei die Einwandkarte Informationen zu den Themen Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Mietrechtsschutz, Depot- und Bargeld, der Mietnomade und/oder ungewollte Lehrstand bereitstellt. Die Einwandkarten können insbesondere dazu verwendet werden, dass bei beispielsweise oben aufgezählten Einwandthemen Informationen zur Erörterung der jeweiligen Themen bereitgestellt werden.
  • In einer vorteilhaften Ausführungsform weist eine Anzeigekartenkategorie die Themen Finanzamt und/oder Steuern auf, wobei diese Informationen zu den Themen das Finanzamt, Steuervorteile und Subventionen, Finanzamt nimmt, Finanzamt bezahlt, Gefängnis, Lohnsteuerermäßigungsantrag, Steuerrückerstattung und/oder Besteuerung gesetzlicher Rentenversicherung bereitstellt. Beispielsweise hält eine Karte Informationen zu der Besteuerung der gesetzlichen Rentenversicherung bereit. So wird die Person durch diese Karte davon unterrichtet, dass der in ihrem Steuerbescheid genannte Auszahlungsbetrag zu Rentenbeginn noch zu versteuern ist. Ferner kann die Person durch diese Karte auch einen Richtwert zur Besteuerung ihrer zukünftigen Rente erfahren. Durch die Berücksichtigung dieses Aspektes wird die Aussagekraft der Anzeigevorrichtung bezüglich der zukünftig zu erwartenden Einnahmen erhöht.
  • Zusätzlich oder alternativ zu den vorgenannten Anzeigekartenkategorien können sogenannte Demonstrationskarten vorgesehen sein, wobei diese Informationen zu den Themen Smart-Card, Hinterhersparen, Vollversorgung im Ruhestand zu einem Bruchteil der üblichen Kosten, Intelligenzkarte und/oder Zeitinvestition bereitstellen. Diese Karten dienen der Demonstration, dass beispielsweise wie bei der Karte „Zeit als Investition” Zeit zur Planung von Finanzbelangen für den Ruhestand lohnenswert sein können.
  • Den jeweiligen Anzeigekartenkategorien sind vorteilhafter Weise Farben zugeordnet, sodass entsprechende Farbmarkierungen an wenigstens einem Randbereich der jeweiligen Karte angeordnet sind und es der Person und/oder dem Leiter damit ermöglicht, die einzelnen Karten den jeweiligen Anzeigekartenkategorien zuzuordnen und damit es einfacher wird, gezielt eine gewünschte Karte aufzufinden.
  • In Weiterbildung der Erfindung ist es vorgesehen, dass die Anzeigevorrichtung eine Individuumkarte umfasst, auf der Informationen über die persönlichen Angaben der Person (wie Name, Adresse, Telefonnummer etc.) Informationen bezüglich des Wohnverhältnisses der Person (Nettomiete + Nebenkosten, etc.), Informationen zu seinem Beschäftigungsverhältnis (Beruf, monatliches Brutto-/Nettogehalt, etc.), Informationen über besondere Aufwendungen der Person (Kredite, Alimente, etc.) und/oder Informationen über sonstige Rücklagen der Person (Bausparvertrag, Lebensversicherung, etc.) eintragbar sind. Eine derartige Individuumkarte ist deshalb vorteilhaft, da auf die dort einmal eingetragenen Werte während der Spielgeldbetragsermittlungsphasen zurückgegriffen werden kann, um die jeweiligen Beträge für das abzulegende Spielgeld zu ermitteln.
  • Darüber hinaus kann es vorgesehen sein, dass die Individuumkarte in Form eines Fragebogens Fragen zu der Anzeigevorrichtung an sich enthält, sodass beispielsweise der Leiter, wenn er die Anzeigevorrichtung mit mehreren Personen bereits verwendet hat, von diesen jeweils ein Feedback zu der Anzeigevorrichtung erhält, um aus den sich wiederholenden Anzeigeszenarien fortgehend zu lernen.
  • Die Anzeigefläche ist grundsätzlich allgemein als Anzeigefläche zu verstehen und kann sowohl als ein steifer Körper (z. B. bedrucktes Kunststoffanzeigebrett mit oder ohne Sollbiegestellen) oder als elastischer, biegbarer Körper (z. B. bedruckte Anzeigefeldfolie, Papieranzeigefläche) ausgebildet sein.
  • Die Erfindung ist anhand von Ausführungsbeispielen in Zeichnungsfiguren näher erläutert. Diese zeigen
  • 1 eine schematische Darstellung der Anzeigefläche in der Draufsicht;
  • 2 eine schematische Draufsicht der Inflationstabelle;
  • 3 eine schematische Draufsicht der Wertsteigerungstabelle;
  • 4a, b eine schematische Draufsicht der Individuumkarte vorderseitig (4a) und rückseitig (4b);
  • 565 eine schematische Darstellung der Anzeigekartenvorderseiten (Xa) und zum Teil der Anzeigekartenrückseiten (Xb).
  • Die Anzeigevorrichtung zum Erwerb persönlicher Finanzkenntnisse wenigstens einer Person umfasst eine Anzeigefläche 1 sowie Spielgeld (nicht dargestellt). Das Spielgeld kann dabei im wesentlichen der Währung des Landes entsprechen in dem die Anzeigevorrichtung vertrieben wird, beispielsweise für eine in Deutschland vertriebene Anzeigevorrichtung ist das Spielgeld den europäischen Banknoten nachempfunden, wobei sie, um die Anzeigevorrichtung zu vereinfachen, in ihrer Größe zu den originalen Banknoten verkleinert sind.
  • Selbstverständlich können auch reguläre Banknoten im Zusammenhang mit der Anzeigevorrichtung oder jegliche Art von Spielwertmarken (z. B. Jeton, Chip, etc.) verwendet werden.
  • Die Anzeigefläche 1 gemäß Zeichnungsfigur 1 ist im Hinblick auf eine Anzeigevorrichtung betreffend die Bedürfnisse eines Menschen ausgelegt und dient der Ausführungsform als Anzeigefläche 1 bei der einmal die persönlichen Ist-Einnahmen des aktuellen Erwerbslebens einer Person und in einem weiteren zweiten Anzeigephasenabschnitt die persönlichen zukünftigen Einnahmen der Person im Ruhestand dargelegt werden sollen. Hierfür ist die Anzeigefläche 1 in mehrere Bedürfnisfelder 3 zur Ablage des Spielgeldes unterteilt, wobei jedes Bedürfnisfeld 3 einem gesonderten Bedürfnis zugeordnet ist. So findet sich beispielsweise in der linken unteren Ecke der Anzeigefläche 1 das Bedürfnisfeld „Gebühren”, das mit den gesonderten Bedürfnissen bezüglich der Gebührenzahlung allgemein verbunden ist, wie beispielsweise die GEZ-Gebühr, Telefongebühren, Handy-Gebühren und/oder Internetgebühren. Das Spielgeld wird auf den Bedürfnisfeldern 3 abgelegt, dabei ist die Größe des Spielgeldes bzw. die Größe der Bedürfnisfelder derart gewählt, dass das Spielgeld auf den Bedürfnisfeldern 3 Platz findet und ggf. der das Bedürfnisfeld 3 bezeichnende Begriff trotz Ablage eines oder mehrerer Spielgeldscheine sichtbar bleibt. Die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einem ersten zeitlichen Anzeigeabschnitt ist hierbei von den persönlichen Ist-Einnahmen des (aktuellen) Erwerbslebens der Person abhängig. In einem weiteren zweiten zeitlichen Anzeigeabschnitt wird von den persönlichen zukünftigen Einnahmen der Person im Ruhestand ausgegangen. Die Anzeigefläche 1 mit dem darauf abgelegten Spielgeld bildet damit eine Anzeigevorrichtung betreffend die Lebensmöglichkeiten der Person in den wenigstens zwei Anzeigeabschnitten.
  • Die Bedürfnisfelder 3 auf der Anzeigefläche 1 sind in Bedürfnisgruppen 4 angeordnet. So ist beispielsweise auf der linken Seite die Bedürfnisgruppe 4 „körperliche Grundbedürfnisse” angeordnet, die wiederum vier Bedürfnisfelder 3 „Ernährung”, „Kleidung”, „Steuer und Abgaben” und „Gebühren” umfasst (zeilenartig angeordnet). Die jeweils eine Spalte bildenden Bedürfnisgruppen 4 sind nach ihrer Hierarchie gemäß der Maslowschen Bedürfnispyramide von links nach rechts ansteigend in fünf Bedürfnisgruppen 4 unterteilt, wobei diese konkret die Bedürfnisgruppen 4: „körperliche Grundbedürfnisse”, „Sicherheit und Wohnen”, „soziale Kontakte”, „Status und soziale Anerkennung” und „Selbstverwirklichung” umfasst, damit wird von links nach rechts ein Notwendigkeitscharakter der Bedürfnisse ausgedrückt.
  • Ferner geht aus Zeichnungsfigur 1 hervor, dass auf der Anzeigefläche eine Navigationsleiste 5 angeordnet ist, die die einzelnen Phasen des Anzeigeablaufes visualisiert. Diese Navigationsleiste 5 ist am oberen Randbereich der Anzeigefläche 1 angeordnet und umfasst die Anzeigephasen Renteninfo, Einleitung, Individuumkarte, Cash-Flow, Abräumen, Personenkarte, Anlagekarte, Inflation & GRV, Auf- & Abzinsung, Renten-Cash-Flow GRV, Bunt/Grau, Anlagekarten Inflation, Simulation Rente, Simulation Freundeskreis, Einwandkarten, 400-Euro-Job, Smart-Card, Hilfe, Individuumkarte 2, Freundeskreis. Diese Navigationsleiste 5 versetzt die Person und/oder den Leiter in die Lage, sich daran zu orientieren in welcher Anzeigephase sie sich gerade befindet und welche die darauf folgende Anzeigephase ist.
  • In Zeichnungsfigur 2 ist eine Inflationstabelle 6 dargestellt. Diese Inflationstabelle 6 besteht aus einer Überschrift 7, einer Beispielrechnung 8 sowie der eigentlichen Tabelle in der ein Multiplikationsfaktor 9 für die Zuordnung von Jahren zu einem konkreten durchschnittlichen Inflationsprozentsatz aufgelistet ist. Mit Hilfe dieser Inflationstabelle kann die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen zukünftigen Einnahmen allgemein genauer ermittelt werden. Wenn beispielsweise eine Ablaufleistung einer Lebensversicherung 50.000 Euro in 25 Jahren bei einer Inflation von 3% beträgt, kann in der Tabelle für das Wertepaar 25 Jahre und Inflation 3% der Multiplikationsfaktor 0,467 aus der Tabelle abgeleitet werden, sodass bei Multiplikation der Ablaufleistung der Lebensversicherung (in diesem Fall 50.000 Euro) mit dem Multiplikationsfaktor 9 sich ein „tatsächlicher” Auszahlungswert von 23.350 Euro ergibt.
  • Ferner kann der Anzeigevorrichtung eine Wertsteigerungstabelle 10 gemäß Zeichnungsfigur 3 beigelegt sein, mit deren Hilfe die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen zukünftigen Einnahmen im Ruhestand ermittelbar ist. Diese Wertsteigerungstabelle 10 ist dabei ähnlich der Inflationstabelle aus Zeichnungsfigur 2 aufgebaut. Auch sie besitzt einen Überschriftsbalken 11, eine Beispielrechnung 12 sowie eine tabellarische Auflistung eines Multiplikationsfaktors 13 der zeilenspezifisch nach Jahren und spaltenspezifisch aufsteigend nach der Wertsteigerung in Prozent aufgelistet ist. So kann aus der Wertsteigerungstabelle für das Wertepaar 10 Jahre und 7% ein Multiplikationsfaktor 13 in Höhe von 1,97 ermittelt werden, dieser Multiplikationsfaktor 13 wird mit dem für 10 Jahre zu 7% festverzinslichen angelegten Betrag multipliziert und das erhaltene Produkt gibt den Wert des Kapitals nach 10 Jahren an.
  • Die Anzeigevorrichtung umfasst ferner eine Individuumkarte 14, die in den Zeichnungsfiguren 4a (Vorderseite) und 4b (Rückseite) beispielhaft dargestellt ist. Diese Individuumkarte dient zur Visualisierung und ggf. zur Archivierung der Kerndaten der Person. So umfasst diese Individuumkarte 14 das Feld „Angaben der Person”, „Wohnen”, „Beschäftigungsverhältnis”, „besondere Aufwendungen”, „sonstige Rücklagen” (allesamt 4a) sowie die Anordnung eines Umfragenbereichs, in dem über die Anzeigevorrichtung und die Auswirkungen der Erkenntnisse der Person resümiert wird. Auch Angaben über weitere Personen im Bekanntenkreis der Person, die ggf. auch Interesse haben könnten, eine derartige Anzeigevorrichtung zu verwenden, können auf der Individuumkarte eingetragen werden, sodass eine Verbreitung der Anzeigevorrichtung auf diesem Wege gewährleistet wird.
  • In den folgenden Zeichnungsfiguren 5a–65b sind jeweils die Vorderseiten (mit a gekennzeichnet) sowie die Rückseiten (mit b gekennzeichnet) der einzelnen Anzeigekarten 2 der Anzeigevorrichtung dargestellt, wobei nachfolgende Bezugszeichen, welche sich auf die Anzeigekarten 2 beziehen, exemplarisch anhand der Zeichnungsfiguren 11a und 11b (Rürup-Rentenkarte) verwendet wurden. Die Anzeigekarten 2 sind dabei einheitlich aufgebaut, so umfassen diese auf der Vorderseite einen farblichen Balken 15 am oberen Rand, der eine thematische Gruppenzuordnung einzelner Anzeigekarten erlaubt. In dem Balken 15 ist ferner ein der jeweiligen Anzeigekarte 2 spezifisches Buchstabenkürzel 16 zugeordnet, sodass bei einem „Auffächern” der Karten die geübte Person durch Identifizierung des Buchstabenkürzels gezielt die gewünschte Karte 2 auswählen kann. Die Karte 2 besitzt weiter einen Begriff 17, der die Karte 2 thematisch kennzeichnet sowie eine 18, die den Begriff 17 thematisch visualisiert. Auf der Rückseite (nicht dargestellt) der Karte 2 ist ein erläuternder Text (nicht dargestellt) zur Erklärung des Begriffes 17 angeordnet und ggf. eine Quellenangabe bzw. ein Quellenverweis (nicht dargestellt), der der Person bzw. den Leser der Karte 2 in die Lage versetzt, das im Text Geschilderte über seriöse Quellen zu validieren.
  • Die Rückseiten der in den 5 bis 11, 15 bis 65 dargestellten Karten haben folgende Texte, wobei zusätzlich auf den Kartenrückseiten Verweise auf entsprechende Wikipedia-URLs zu finden sind:
  • 5: GPV Gesetzliche Pflegeversicherung. Für die gesetzlich Versicherten beträgt der Beitragssatz ab 1. Juli 2008 1,95% (zuvor 1,7%) vom Bruttobetrag des Arbeitsentgelts oder der Rente – jedoch nur bis zum Höchstbetrag für die Krankenversicherung, derzeit (2008) monatlich 3600 EUR – (siehe Sozialgesetzbuch XI § 55). Familienangehörige sind beitragsfrei mitversichert, wenn in der Krankenkasse ein Anspruch auf Familienversicherung besteht. Rentnerinnen und Rentner tragen seit dem 1. April 2004 den Beitrag zur Pflegeversicherung allein; davor erhielten sie 50% Beitragszuschuss vom Träger der Rentenversicherung. Der Bezug von Leistungen aus der Pflegeversicherung entbindet nicht von der Beitragszahlung.
  • 6: MR Mindestrente, der Zweck der Grundsicherung „[...] besteht darin, für alte und für dauerhaft erwerbsgeminderte Menschen eine eigenständige soziale Leistung vorzusehen, die den grundlegenden Bedarf für den Lebensunterhalt sicherstellt.” Die Grundsicherung erfüllt damit die gleiche Funktion wie die Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe, aber für einen anderen Personenkreis (Hartz IV). Die Leistungen richten sich nach § 42 SGB XII und entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt in der Sozialhilfe. Ab dem 1. Juli 2008 beträgt der monatliche Regelsatz 351 Euro für Alleinstehende bzw. für den Haushaltsvorstand und für Haushaltsangehörige jeweils 80% des Regelsatzes des Haushaltsvorstandes. Einkünfte werden angerechnet, Kinder & Ehepartner können zum Unterhalt verpflichtet werden.
  • 7: VFR Versorgungswerke von Freiberuflern, als Freiberuf oder freier Beruf werden Tätigkeiten bezeichnet, welche (nach heutigem deutschem Recht) nicht der Gewerbeordnung unterliegen und gemäß § 18 EStG selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische oder (sehr) ähnlich gelagerte Tätigkeiten betreffen. Freiberuflich Tätige wie z. B. Ärzte, Apotheker, Architekten, Rechtsanwälte, Steuerberater etc. haben eigene Versorgungswerke denen meist Kraft Gesetz beigetreten werden muss (Pflichtmitgliedschaft) als Ersatz für die GRV. Hiervon gibt es jedoch diverse Befreiungsmöglichkeiten, die aber individuell geprüft werden müssen. Vorteile der Versorgungswerke sind, dass im Gegensatz zur gesetzlichen Rentenversicherung, hier ein Kapitaldeckungsverfahren (jeder hat sein tatsächlich eigenes Konto) benutzt wird und kein Umlageverfahren (was heute eingezahlt wird, wird morgen ausgegeben). Sie können bei Ihrem Versorgungswerk eine Rentenprognose wie in der GRV anfordern. Beachten Sie:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden Nachgelagerte Besteuerung wie in der GRV (siehe Karte Rentenbesteuerung GRV)
    • – Veränderung von Kapitalmarktzinsen (siehe Pensionskassen in USA)
  • 8: KNA Gefängnis, seit Mitte 2008 wurde für jeden Bundesbürger eine Steuer-Identifikationsnummer vergeben, die die einheitliche Zuordnung von Renten, Zinsen und sonstigen Einkünfte möglich macht. Auf diese Weise ist jede Form von Steuerverkürzung aufdeckbar. Steuerhinterziehung ist mit bis zu 5 Jahren strafbar.
  • 9: BAV Betriebliche Altersvorsorge. Gratulation, Sie haben eine wichtige Säule zur Ruhestandsvorsorge etabliert. Beachten Sie bitte:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden
    • – nachgelagerte, volle Versteuerung, da die Beiträge aus unversteuertem Geld kommen
    • – Wartezeit, Unverfallbarkeit bei Betriebswechsel
  • 10: RIR Riesterrente. Gratulation, Sie haben schon etwas vorgesorgt. Beachten Sie bitte:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden
    • – nachgelagerte Besteuerung nach Rentenbeginnjahr (wie GRV)
    • – kein steuer- und zulagenunschädlicher Zugriff auf das gesamte Kapital möglich
    • – primär interessant für Geringverdienende mit vielen Kindern
  • 11: RÜR Rürup Rente. Gratulation, Sie haben schon etwas vorgesorgt. Beachten Sie bitte:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden
    • – nachgelagerte Besteuerung nach Rentenbeginnjahr (wie GRV) (siehe Karte Rentenbesteuerung GRV)
    • – kein Kapitalwahlrecht
    • – unflexibel (Rückkauf, Übertragung, Schenkung nicht möglich)
    • – bei Tod des Sparers verfällt das gesamte Kapital
  • 15: SVS Steuervorteile & Subventionen. Der Staat gewährt Steuervorteile und Subventionen, wenn er Ausgaben als Investitionen in die Gesellschaft (Arbeit, Produktion, Wohnen, Infrastrukturen) ansieht. Auch müssen Werbungskosten steuerlich ansetzbar sein, wenn durch diese (zu versteuernde) Einnahmen generiert werden. Investieren Sie also stets so, dass Sie viele Subventionen nutzen, damit Sie nicht alleine bezahlen müssen.
  • 16: BK Bank. Das Bankwesen entstand ursprünglich aus der Zunft der Goldschmiede, die Wertsachen in Verwahrung nahmen und dafür Quittungen (Geld) ausstellten. Das grundlegende Geschäft der Bank:
    • – Geld gegen Zins verwahren.
    • – Geld gegen höheren Zins verleihen.
    • – Die Bank verdient an der Differenz (Marge).
    • – Die Bank will stets Sicherheiten für Darlehen (Eigenkapital).
  • 17: KNO Angebots-Notar Der Notar (lat. „notarius”, Geschwindschreiber) ist ein öffentlich bestelltes Organ, das Verträge beurkundet (= vorliest, erklärt und belehrt). In Deutschland sind alle Immobiliengeschäfte beurkundungspflichtig. Der Notar ist per Gesetz zur Neutralität verpflichtet (im Gegensatz zum Anwalt). Der Notar kann Immobilienkaufverträge oder nur Angebote beurkunden. Im Gegensatz zum Abwicklungs-Notar ist dies meist ein Notar in der Nähe des Käufers.
  • 18: NKV Nebenkosten & Hausgeld. Als Hausgeld werden umgangssprachlich die (vorschüssigen) Zahlungen aufgrund eines Wirtschaftsplanes an den Verwalter bzw. bei einem Einfamilienhaus an die Versorger bezeichnet. Es beinhaltet:
    • – Versicherungen
    • – Instandhaltungsrücklagen
    • – Heizung
    • – Strom
    • – sonstige Kosten (Hausmeister, Verwaltung)
  • Achtung: Die Nebenkosten sind in den letzten 30 Jahren um 6% pro Jahr gestiegen, in den letzten 5 Jahren sogar um 8%.
  • 19: VET Vermietete Eigentumswohnung. Sehr gut gemacht! Sie haben eine wichtige Säule der privaten Ruhestandsvorsorge bereits etabliert. Was an Ihrem Entschluss schlau war:
    • – Die Mieteinnahmen, die Sie heute bekommen, brauchen nicht inflationsbereinigt werden, da die Mieten stets starker steigen als die Inflation.
    • – Sie haben in einen Sachwert investiert.
    • – Sie haben im Gegensatz zu einer Rentenversicherung keinen Kapitalverzehr (Vererbung, große Investitionen).
    • – Sie sparen pro 100 Euro tatsächlich rund 800 Euro.
  • 20: FR Frau.
    • – Lebenserwartung: 82,1 Jahre
    • – Tendenz steigend durch verbesserte Medizintechnik
    • – Regelaltersrente mit 67 Jahren ab *1964. Bei früher Geborenen reduziert sich das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahr bis zum max. 65. Lebensjahr. (Geburtsjahr: 1963 = 66 Jahre + 10 Monate 1962 = 66 Jahre + 8 Monate, ... 1946 = 65 Jahre)
    • – tatsächlicher Durchschnittsrenteneintritt liegt bei 63,1 Jahren aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Gesundheit
    • – Durchschnittsrente 2004: 508 Euro
  • 21: EH Eigenheim. Sehr gut gemacht! Sie haben bereits eine wichtige private Säule der Ruhestandsvorsorge aufgestellt. Beachten Sie bitte:
    • – Nebenkostenkarte (6%)
    • – Rücklagen für Modernisierung
  • 22: MA Mann
    • – Lebenserwartung: 76,9 Jahre
    • – Tendenz steigend durch verbesserte Medizintechnik
    • – Regelaltersrente mit 67 Jahren ab *1964. Bei früher Geborenen reduziert sich das Renteneintrittsalter um 2 Monate pro Jahr bis zum max. 65. Lebensjahr. (Geburtsjahr: 1963 = 66 Jahre + 10 Monate 1962 = 66 Jahre + 8 Monate, ... 1946 = 65 Jahre)
    • – tatsächlicher Durchschnittsrenteneintritt liegt bei 63,1 Jahren aufgrund von Arbeitslosigkeit oder Gesundheit
    • – Durchschnittsrente 2004: 1015 Euro
  • 23: INF Inflation
    • – zerfrisst Geldwerte
    • – ist neutral beim Sachwert
    • – macht Gewinne bei finanzierten Sachwerten
  • Inflation von lateinisch „inflare” = „aufblähen”. Inflation bedeutet, dass die Geldmenge im Verhältnis zu den vorhandenen Waren ansteigt. Dies führt zu einem Wertverlust des Geldes. Die Inflationsrate wird in % pro Jahr angegeben. Sie berechnet sich anhand eines vom statistischen Bundesamt festgelegten „Warenkorbes”. Kritiker behaupten, der Warenkorb wäre schönend zusammengestellt, um die tatsächliche Inflation besser darzustellen (1 DM = 1 EUR) „Gefühlte Inflation”.
  • 24: GRV Rentenbesteuerung gesetzl. Rentenversicherung. Gesetzliche Rentenversicherung: ab 2005 „nachgelagerte Besteuerung”
    Eintrittsjahr steuerpflichtiger Anteil
    2005 50%
    2006 52%
    2007 54%
    2008 56%
    2009 58%
    2010 60%
    2015 70%
    2020 80%
    2025 85%
    2030 90%
    2040 100%
    • Abzgl. Werbungskostenpauschale von 1600 Euro pro Jahr. Durchschnittswert 20% Steuer.
  • 25: PRV Private Rentenversicherung. Gratulation, Sie haben schon eine Säule zur Ruhestandsversorgung entwickelt. Beachten Sie bitte:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden.
    • – Die Versteuerung des Eigenanteils ist abhängig von Ihrem Alter bei Rentenbeginn (§22 Einkommenssteuergesetz): Mit 65 Jahren müssen 18% versteuert werden, je jünger desto größer ist der Steueranteil.
    • – Überschussanteile sind nicht garantiert, meist keine Vererbung.
  • 26: KLV Kapitalbildende Lebensversicherung. Gratulation, Sie haben schon eine Säule zur Ruhestandsversorgung etabliert. Beachten Sie bitte:
    • – Geldwerte müssen inflationsbereinigt werden.
    • – Verträge nach 2005: der Kapitalertrag ist zur Hälfte mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern (also max. 22,5%).
    • – Beachten Sie die Mindestlaufzeiten, sonst werden Ihre Kapitalerträge voll versteuert (12 Jahre).
    • – Durch die Abgeltungssteuer 2009 wird diese Regelung nicht verändert.
  • 27: EN Enkel. Gratulation, Ihre Gene gehen nicht verloren. Beachten Sie:
    • – Familienfeste (Taufe, etc.)
    • – Geburtstage & Geschenke
    • – Mobilität
    • – Freizeitaktivitäten
    • – Einladungen
  • 28 bis 30: K1 Kind. „Blut ist dicker als Wasser”, sagt der Volksmund und meint damit, dass man sich auf Blutsverwandte in der Regel mehr verlassen kann, als auf Freunde. Oft ist dies im Alter wichtig. Kinder kosten heutzutage viel Geld. Beachten Sie also:
    • – Ausbildungskosten
    • – sichergestellte Mobilität
    • – Familienfeste & Geschenke
    • – Besuche
    • – Heirat, Taufe, etc.
    • – eventuell Vererbung
  • 31: DBA Depotauszug & Bargeld. Gratulation, Sie haben sich Liquidität angespart, von der Sie im Rentenalter zehren können. Beachten Sie:
    • – IST-Wert des Depots/Bargeld mit konservativem Zinssatz aufzinsen.
    • – Da es sich um einen Geldwert handelt, muss dieser anschließend inflationsbereinigt werden.
    • – Wenn mit Kapitalverzehr über 20 Jahre bei 6% Guthabenszins gerechnet wird, können Sie pro 10.000 EUR (inflationsbereinigt) 71,64 EUR monatliche Entnahmen tätigen.
    • – Beachten Sie die Kapitalertragssteuer.
    • – Beachten Sie die Inflation während der Entnahmezeit.
    • – Beachten Sie die gestiegene Lebenserwartung.
  • 32: WP Wirtschaftsplan. Der Wirtschaftsplan ist nach dem Wohnungseigentumsgesetz eine Aufstellung, der für das Kalenderjahr zu erwartenden Einnahmen und Ausgaben, die durch die Verwaltung erstellt wird. Anhand des beschlossenen Wirtschaftsplanes müssen die Hausgeldzahlungen der Wohnungseigentümer an die Hausverwaltung (WEG) bezahlt werden. Der Wirtschaftsplan wird vom Verwalter aufgestellt und von der Eigentümergemeinschaft beschlossen. Siehe Karte: Umlagefähige und nicht umlagefähige Nebenkosten.
  • 33: FK Freundeskarte. Gratulation, Sie haben nun Wissen, das nur sehr wenige Bürger in der Bundesrepublik besitzen. Sie sollten dieses Wissen nicht für sich selbst behalten, denn Sie leben nicht alleine in der BRD. Ihr Wohl im Ruhestand hängt unter anderem auch von dem Wohl Ihrer Umgebung (Freunde) ab. Machen Sie bitte folgendes:
    • – Ihren Feinden sagen Sie kein Wort.
    • – Ihren Freunden, mit denen Sie auch Ihren Lebensabend verbringen möchten, bzw. von denen Sie nicht im Restaurant bedient werden möchten, empfehlen Sie bitte das Rentenroulette.
    • – Überlegen Sie also gut, mit welchen Leuten Sie sich später in welchem finanziellen Zustand umgeben werden und empfehlen Sie das Rentenroulette weiter!
  • 34: SC Smartcard. Die Definition von smart ist „geschäftstüchtig, clever, gewitzt” und kommt von der Herkunft englisch smart = scharf, schneidend = vom scharfem Verstand. Grundsätzlich kann man als „smart” in der Ruhestandsvorsorge jede Form von Geldinvestitionsstrategie bezeichnen,
    • – die das Sparziel reduziert, indem die Inflation neutralisiert wird;
    • – wenn Subventionen genutzt werden;
    • – wenn möglichst viele Parteien mitbezahlen;
    • – wenn man idealerweise noch von der Inflation profitiert.
  • Und man durch diese smarten Aktionen möglichst wenig vom jetzigen Netto hergeben muss, um möglichst viel inflationsbereinigte Rente zu bekommen.
  • Hierfür brauchen Sie einen smarten Versorgungsberater, der neben Know-How auch Vitamin B besitzt.
  • 35: GBV Grundbesitzversicherungen. Bei Eigentumswohnungen ist der Verwalter gemäß WEG Gesetz verpflichtet, folgende Versicherungen abzuschließen:
    • – Feuerversicherung (Brand, Blitzschlag, Explosion, etc.)
    • – Leitungswasser (Leitungswasser, Frost- und sonstige Bruchschäden) Sturmversicherung (Sturm, Hagel)
    • – Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht
  • Eigentümern von Ein- oder Mehrfamilienhäusern wird dringend empfohlen, ebenso diese Versicherungen abzuschließen.
  • 36: RS Mietrechtsschutz. Ein Spezialtarif sichert Sie pro Rechtsstreit bei einer Selbstbeteiligung von 150 EUR bis zu 1 Mio. EUR ab. Der Jahresbeitrag ist mietwertunabhängig und kostet pro Wohnung 125,41 EUR inkl. Versicherungssteuer. Mitversichert sind ebenso Garagen und Kfz-Stellplätze, als auch Streitigkeiten wegen Hypothekengrundschulden und anderen Belastungen, die auf der Wohnung ruhen. Da es sich in diesem Fall um Werbungskosten handelt (Fremdvermietung) sind diese Rechtsschutzkosten absetzbar. Es besteht auch außergerichtlicher Versicherungsschutz.
  • 37: WEG Die Wohnungseigentümer (WEG)-Verwaltung. Die WEG-Verwaltung hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Eigentümer in einem Haus zu verwalten und „unter einen Hut zu bekommen”. Die WEG-Verwalter haben vielfältige Aufgaben, die im WEG-Gesetz geregelt sind. Hierzu gehören u. a.:
    • – Abrechnung mit den Eigentümern
    • – Einzug von Hausgeld
    • – Bezahlung von Rechnungen an Versorger, etc.
    • – Abhalten von Eigentümerversammlungen
    • – Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums
  • Faustregel: Die WEG-Verwaltung verwaltet die Eigentümer, nicht die Mieter. Der Zuständigkeitsbereich endet vor der Haustür des Mieters.
  • 38: PKV Private Krankenversicherung (PKV). Gratulation, Sie stehen in der zukünftigen 2-Klassen Medizin zumindest auf der richtigen Seite. Beachten Sie jedoch:
    • – Der Zuschuss zur privaten Krankenversicherung durch die gesetzliche Rentenversicherung beträgt rund 8% der (inflationsbereinigten) Rente.
    • – Steigende Medizinkosten führen in der privaten Krankenversicherung zu steigenden Beiträgen.
    • – Auch so genannte Altersrückstellungen werden das nur leicht abfedern können.
    • – Beachten Sie Selbstbehalte bei der finanziellen Planung.
    • – Der Wechsel in einen Basistarif ist im Alter möglich, jedoch nur mit der Leistung ähnlich der gesetzlichen Krankenversicherung. Ausgerechnet dann, wenn Sie sie am dringendsten benötigen.
  • 39: GKV Gesetzliche Krankenversicherung (GKV). Nach Rentenbeginn ist die Hälfte des Krankenversicherungsbeitrages (15,8%) auf sämtliche Einkünfte (auch Renten) durch den Rentner zu entrichten. Hinzu kommt ein so genannter „Nachhaltigkeitsbeitrag” nach § 241a SGB V, der durch den Rentner allein zu entrichten ist (0,9%). Beachten Sie:
    • – Zuzahlung für Medikamente
    • – Praxisgebühr pro Quartal (10 EUR)
    • – Zuzahlung bei Zahnersatz im erheblichen Maße
  • 40: FRE Früher in Rente. Bedingung: Mindestens 35 Versicherungsjahre müssen sich angesammelt haben. In diesem Fall kann die Regelaltersrente von 67 Jahren auf 63 Jahre abgesenkt werden, sofern Sie bereit sind Abschläge in Höhe von 0,3% für jeden Monat, den Sie die Rente früher beanspruchen, hinzunehmen. Also bis zu 18%.
  • 41: UNK Umlagefähige- & nicht umlagefähige Nebenkosten. Umlagefähig bedeutet, dass die Kosten mit dem Mieter abgerechnet werden können. Umlagefähige Betriebskosten: Wasserkosten
    • – Abwasserkosten
    • – Stromkosten der gemeinschaftlichen Beleuchtung
    • – Straßenreinigung
    • – Müllbeseitigung
    • – Hausreinigung
    • – Kosten des Betriebs eines Aufzugs
    • – Heizkosten, wenn eine gemeinschaftliche Heizungsanlage vorhanden ist
    • – Gartenpflege
    • – Hausmeister (nur umlagefähiger Anteil)
    • – Schornsteinreiniger
    • – Hausversicherungen
    • – Winterdienst
    • – laufende Kosten für eine gemeinschaftliche Antennen- oder Empfangsanlage
    • – Betriebs- und Wartungskosten der gemeinschaftlichen Waschküche
    • – sonstige umlagefähigen Betriebskosten
    • Nicht umlagefähigen Kosten:
    • – Hausmeister (z. B. für Instandhaltung, Instandsetzung, Erneuerung, Schönheitsreparaturen)
    • – Kosten des Geldverkehrs
    • – Verwalterentgelt
    • – Instandhaltungsrücklage
    • – sonstige nicht umlagefähigen Kosten (z. B. Anschaffung eines Rasenmähers)
  • 42: SEV Mietverwaltung (Sondereigentumsverwaltung (SEV). Die Mietverwaltung verwaltet die Mieter für den Eigentümer. Im Gegensatz zur WEG beginnt also das Tätigkeitsfeld hinter der Wohnungseingangstüre:
    • – Überwachen der Mietzahlungen
    • – Anmahnen von säumigen Mietern
    • – regelmäßige Abrechnung gegenüber den Eigentümern
    • – Erstellung der jährlichen Nebenkostenabrechnungen
    • – Prüfung aller monetären Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz
    • – Buchführung für Steuer
    • – Durchführen von Renos etc. nach Rücksprache mit dem/den Eigentümern)
    • – Wohnungsabnahmen und Neuvermietung zur Vermeidung von Leerstand
    • – Ansprechpartner für Mieter (z. B. Wasserhahn tropft)
    • – und weitere
  • 43: VVS Der Vollversorgungsspezialist. Vollversorgungsspezialisten sind ausgebildete Finanzprofis, die für ihre Klienten die monatlichen Eigeninvestition für die Vollversorgung im Ruhestand auf ein Minimum reduzieren, indem sie:
    • – alle möglichen Subventionen nutzen
    • – möglichst viele Parteien in den Investitionsflow mit einbeziehen
    • – relevante Risiken absichern
    • – und dabei trotzdem die laufende Liquidität sicherstellen
  • Beachten Sie jedoch, dass eine solche Beratung eine gewisse Zeit an Aufmerksamkeit und Arbeit in Anspruch nimmt, was keinesfalls nebenbei möglich ist. Sie müssen sich hierfür wirklich Zeit nehmen. Wir können Ihnen jedoch versichern, es lohnt sich.
  • 44: ZAI Zeit als Investition. Haben Sie sich schon mal ausgerechnet, wie hoch Ihr Netto-Stundenlohn gegenüber dem Brutto-Stundenlohn ist? Machen Sie das einmal. Dem stellen Sie gegenüber was passieren würde, wenn Sie sich Zeit nehmen (z. B. 20 Stunden), um wirklich Ihre Finanzen zu planen, umzustellen und zu ordnen mit dem Ziel, spätere Vollversorgung zu erreichen. Erfahrungsgemäß sind das die bestbezahlten Stunden, die Sie je in Ihrem Arbeitsleben haben werden. Werden Sie also ein Gewinner, investieren Sie Ihre Zeit, nicht nur in die Tretmühlen des Alltags.
  • 45: GW Der Gewinner Gewinnertypen haben laut einer Analyse folgende Punkte gemeinsam:
    • – Sie glauben an sich.
    • – Sie planen ihre Zukunft und überlassen dies nicht dem Zufall.
    • – Sie informieren sich über wichtige Vorgänge.
    • – Sie haben meist die besten Berater.
    • – Sie versuchen sich, wenn möglich, mit möglichst vielen Gewinnern zu umgeben, um davon zu lernen.
    • – Sie sind bereit, kalkulierbare Risiken auf sich zu nehmen.
    • – Sie schauen auch unangenehmen Dingen ins Auge.
    • – Sie ziehen ihre Aktionen durch.
    • – Sie lassen sich von ihrem Plan und Weg nicht von anderen ablenken.
  • 46: VL Der Verlierer. Ebenso wie Gewinner analysiert wurden, wurden auch Verlierer analysiert. Sie haben folgendes gemeinsam
    • – Sie bilden sich keine eigene Meinung, sondern sind immer von der Meinung anderer abhängig.
    • – Sie haben keinen Plan und keine Strategie, sondern rennen den Medien und Trends hinterher.
    • – Weil sie ihr Leben nicht planen, sind sie leicht zu verunsichern und kommen deswegen nicht vorwärts.
    • – Sie ziehen nichts bis zum Ende durch.
    • – Sie verlassen sich auf ihr „Bauchgefühl”, das jedoch mit zunehmendem Verlieren immer schlechter wird.
  • 47: MIE Der Mieter. Mieter nennt man eine Person, der aufgrund eines Mietvertrages vom Vermieter eine Wohnung überlassen wird. Im Gegenzug hierzu schuldet der Mieter dem Vermieter den Mietzins. Da die Mieten im Durchschnitt immer ein wenig stärker gestiegen sind als die Inflationsrate, zahlt ein Mieter bei einer Anfangsmiete von 500 EUR die jährlich mit 3% gesteigert wird, innerhalb von 30 Jahren 809.364 EUR (unter der Annahme, dass er dieses Geld auch mit 5% hätte anlegen können). Clevere Sparfüchse nutzen deswegen das „Miethuhn, das immer dickere Eier legt”, um ihre Rente vor Inflation zu schützen. Auch sollte man schleunigst schauen, dass man selbst das Miethuhn-Dasein verlässt. Mieteinnahmen als Rente sind auch insoweit clever, da durch die Abschreibung meist 1/3 der Mieteinnahme steuerfrei bleibt.
  • 48: SRÜ Steuerrückerstattung. Gratulation, Sie haben den ewigen Zahlungsfluss in die eine Richtung durchbrochen. Endlich bekommen Sie mal etwas vom Finanzamt. Steuerrückerstattung gibt es grundsätzlich für Investitionen denen (potentielle) Einnahmen entgegenstehen. Das sind z. B. bei Immobilien:
    • – Abschreibungen des Gebäudes
    • – Renovierungsmaßnahmen
    • – Versicherungen, die mit Vermietung und Verpachtung zu tun haben
    • – Finanzierungsvermittlungsgebühren
    • – Schuldzinsen, die Sie an die Bank bezahlen
    • – Disagio (Zinsvorauszahlung)
    • – Etc.
  • Schlaue Sparfüchse nutzen Steuerrückerstattung und Subventionen, um die Kosten für die spätere private Rente nicht alleine tragen zu müssen.
  • 49: TE Teilungserklärung. Vor dem 15. März 1951 war es nur reichen Menschen möglich so genannte „Zinshäuser” zu kaufen, um Ihre Rente dadurch zu sichern. Nach deutschem Recht ist eine Immobilie definiert als „ein Grundstück mit oder ohne Bebauung”. Somit konnte man früher nur ein ganzes Haus kaufen, da nur das Grundstück verkaufbar war. Mit dem Inkrafttreten des WEG-Gesetzes am oben genannten Datum, ist es möglich anhand einer Teilungserklärung ein einzelnes Haus in viele Eigentumswohnungen zu unterteilen. In der Teilungserklärung wird u. a. geregelt, wem was gehört, wer welche Pflichten hat und wie die Kosten zu verteilen sind. Seit diesem Datum, kann sich auch der „Ottonormalbürger” ein Immobilienvermögen anhand von Eigentumswohnungen aufbauen.
  • 50: ANO Der Abwicklungsnotar. Der Abwicklungsnotar ist meist ein Notar, der für einen bzw. mehrere gewerbliche Verkäufer die komplette Abwicklung (Ankauf, Aufteilung, Verkauf) vornimmt. Bei Angebotsnotaren (meist Notar bei Kunden vor Ort) abgegebene Angebote werden zum Abwicklungsnotar geschickt, der alles weitere mit den Ämtern und dem Grundbuch veranlasst. Siehe auch Karte Angebotsnotar.
  • 51: KA Notarielles Kaufangebot. Nach deutschem Recht besteht ein Vertrag aus Angebot und Annahme. Damit sich Wohnungskäufer die jeweilige Immobilie schon sichern können, geben Sie ein notarielles Kaufangebot ab. Bis zur Annahme beim Abwicklungsnotar ist also noch kein Kaufvertrag zustande gekommen. Dies gibt dem Käufer die Möglichkeit, nicht überhastet ein Darlehen bei seiner Hausbank unterschreiben zu müssen, sondern sich nach den günstigsten Konditionen umschauen zu können. Kunden sollten sich jedoch vom Verkäufer bestätigen lassen, dass das Kaufangebot nicht angenommen wird, bevor die Finanzierungszusage schriftlich vorliegt.
  • 52: IBI Die Immobilienbilanz.
    aktueller Zinsen der Anleger tatsächlich rund 1 EUR selbst investiert, 5 EUR der Mieter und das Finanzamt weitere 1,50 EUR. Somit ist jeder Euro mindestens 7,50 EUR wert. Das ist zwar vereinfacht, aber trotzdem das grundlegende Prinzip des Vermögensaufbaus mit vermieteten Immobilien. Außerdem reduziert sich das Sparziel stark durch die Inflationsfreiheit.
  • 53: MN Der Mietnomade. Als Mietnomaden werden in jüngerer Zeit Personen bezeichnet, die von einer Mietwohnung in die nächste ziehen, mit der Absicht gar keine Miete oder zeitweise Miete zu bezahlen. Diese Personen hinterlassen die Wohnungen auch meistens im verwahrlosten Zustand. (Von Nomade = Mitglied eines Wandervolkes ohne feste Sesshaftigkeit) Obwohl der Eindruck in der Presse entstehen mag, dass Mietnomaden an der Tagesordnung wären, ist das Verhältnis jedoch sogar niedriger als 1:2000. Gegen Mietnomaden schützen Sie sich, indem Sie Wohnungen mit langjährigen Mietern kaufen, deren Zahlungshistorie bekannt ist. Bei Neuvermietung lassen Sie durch Ihren Service-Dienstleister einfach eine Schufa-Auskunft ziehen, da Mietnomaden üblicherweise ihre Handyverträge nicht bezahlen. Telefonische Anfragen beim Vormieter sind ebenso sehr hilfreich. Mit diesem Maßnahmenpaket ist Mietnomadismus nahezu ausgeschlossen.
  • 54: UL Ungewollter Leerstand. Die aktuelle Leerstandsquote beispielsweise in Nordrhein-Westfalen beträgt 3%. Das hilft Ihnen jedoch nichts, wenn Sie zu den 3% gehören. Gemäß Studien sind leerstehende Wohnungen entweder in schlechtem, nicht mehr zeitgemäßem Zustand bzw. die Mietforderung ist überzogen. Schlaue Vermieter statten Ihre Wohnungen immer mit Highlights aus und halten sie in einem guten Zustand (ordentliche Bodenbeläge, Dampfdusche, etc.). Gerade Einbauküchen sind ein entscheidender Wettbewerbsvorteil und haben meist eine Eigenkapitalrendite von über 25%. Der Immobilienspezialist Ihres Vertrauens hat Zugänge zu rabattierten Highlights und kennt die gesamten Tricks. Kalkulieren Sie stets genug Liquidität für evtl. Renovierungen. Dann wären Sie auch bei Leerstandsquoten von 20% unter den Gewinnern.
  • 55: LSE Lohnsteuerermäßigungsantrag. Sie können über den Lohnsteuerermäßigungsantrag schon bekannte Werbungskosten direkt in Ihre Lohnsteuerkarte eintragen lassen. Auf diese Weise erhalten Sie monatlich mehr Netto ausbezahlt. Vergessen Sie jedoch nicht, das monatliche Mehr-Netto für Ihre Investitionen zur Seite zu legen. Finanzämter sind im Jahr eines Immobilienkaufes nicht verpflichtet den Steuervorteil einzutragen, sondern erst im nächsten Jahr. Meistens wird es jedoch trotzdem gemacht. Formulare können Sie von der Homepage Ihres Finanzamtes downloaden. Professionelle Immobilienfirmen bieten dies automatisch als Service an.
  • 56: STB Der Steuerberater. Aufgrund des immer komplizierter werdenden Steuerrechtes werden die Dienste von Steuerberatern immer notwendiger. Da die Steuerberater jedoch oft selbst, aufgrund der täglichen einflatternden neuen Steuerverordnungen, völlig überlastet sind, kommen Sie meistens nur noch dazu Fragen zu beantworten und nicht mehr pro aktiv zu beraten. Oder wann hat Ihr Steuerberater Sie das letzte Mal von selbst angerufen und Sie auf eine Problematik (z. B. Rentenproblematik) hingewiesen? Steuerberater entbinden Sie nicht vor der eigenen verantwortlichen Informationsakquise und Entscheidungsfindung.
  • 57: FA Das Finanzamt. Die Finanzämter sind Landesbehörden, deren Aufgabe im Gesetz über die Finanzverwaltung festgelegt ist. Grundsätzlich unterscheidet man direkte Steuern (Einkommensteuer, Lohnsteuer) und indirekte Steuern (Mehrwertsteuer, Benzinsteuer, etc.). Rechnet man alle Steuern zusammen, bleibt von 1 EUR im Laufe des Geldflusses gerade mal 0,20 EUR übrig. Clevere Sparfüchse nutzen das Finanzamt zum Aufbau ihrer Altersvorsorgung durch steuerliche Subventionen.
  • 58: GSE Der Selbstständige. Nach europäischem Recht sind Selbstständige definiert als Personen, die alleinige oder gemeinsame Eigentümer eines Unternehmens (Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit, z. B. eine GmbH) sind, in dem sie arbeiten. Die Vergütung für selbstständige Arbeiter ist das selbstständige Einkommen. Selbstständige sind nicht gesetzlich pflichtversichert (GRV & GKV), können sich aber freiwillig versichern, was jedoch nicht empfehlenswert ist. Bestehende private Altersversorgungsprodukte müssen gemäß der einzelnen Karten (Betriebliche Altersvorsorge, Lebensversicherung, Rentenversicherung, etc.) inflationsbereinigt hochgerechnet und mit Kapitalverzehr verrentet werden (Karte Depotauszug, Bargeld). Altersrücklagen in einigen Produkten können als so genannte Vorsorgeaufwendungen mit Höchstbeträgen steuerlich geltend gemacht werden.
  • 59: EK Eigenkapital. Das Eigenkapital wird unter Privatpersonen als das Kapital verstanden, das für Investitionen oder als Sicherheiten zur Verfügung steht. Banken bewerten manche Formen des Eigenkapitals (z. B. Aktien) nur mit Abschlagen bis zu 50%. Ohne Vitamin B und gute Kontakte in die Bankenwelt müssen Sie für einen Immobilienkauf zwischen 20 und 30% Eigenkapital veranschlagen. Beachten Sie die Problematik des Hinterhersparens (siehe Karte Hinterhersparen). Finanzierungen ohne Eigenkapital sind für Nicht-Profis so gut wie nicht zu bekommen.
  • 60: HIS Hinterhersparen. Angenommen Sie möchten sich eine Immobilie zum Selbstbezug im Wert von 300.000 EUR kaufen. Dazu brauchen Sie 20% Eigenkapital und beschließen monatlich 500 EUR × 12 Monate × 10 Jahre = 60.000 EUR zzgl. 15.599,04 EUR (bei 4,5% Guthaben ohne Steuer) anzusparen. Durch die Inflation ist die Immobilie jedoch zumindest rechnerisch von 300.000 EUR auf 402.000 EUR gestiegen. Obwohl Sie soviel Konsumverzicht geleistet haben, sind Sie jetzt von Ihrem Ziel eigentlich weiter entfernt als vorher. Daher absparen, statt ansparen (nicht hinterhersparen).
  • 61: MEH Mieterhöhung. Da das Mietrecht kompliziert ist, sollten Mieterhöhungen von Profis (Mietverwaltung) durchgeführt werden. Hier jedoch die wichtigsten Eckdaten: Die Miete kann alle drei Jahre um max. 20% erhöht werden. Bei Neuvermietung kann sie immer dem aktuellen Satz angepasst werden (Angebot und Nachfrage). Staffelmietverträge können vereinbart werden. Mieterhöhungen dürfen anhand von Vergleichsmieten oder anhand des Mietspiegels durchgeführt werden. Schlaue Sparfüchse kaufen vermietete Wohnungen mit marktgerechten Mieten und fixieren die Darlehenszinsen langfristig. Nach ein bis zwei Mieterhöhungen, wird die Immobilie somit zum Selbstläufer (sich selbst abzahlende Rentenversicherung). (siehe Karte „Die Immobilienbilanz”)
  • 62: VVR Vollversorgung im Ruhestand zu einem Bruchteil der üblichen Kosten. Das ist eigentlich das Ideal. Man hat seine Finanzen so geplant, dass man während der Investitionsphase nicht allzu sehr auf Konsum verzichten musste, hat Subventionen genutzt und andere bei der eigenen Versorgung mitwirken lassen. Auf diese Weise können Sie wirklich Vollversorgung im Ruhestand erreichen, sofern Sie das Verhältnis zwischen monatlicher Investition und jährlichen inflationsbereinigten Rentencashflow möglichst gut gestalten. Hierfür müssen Sie natürlich außergewöhnliche Wege gehen. Viel Erfolg auf Ihrem Weg zur Vollversorgung!
  • 63: BE Der Beamte. Die Pension (Ruhegehalt) ist eine Altersvorsorge, die in Deutschland nur Beamte, Richter, Soldaten und andere Personen, die im öffentlich rechtlichen Dienstverhältnis stehen, bekommen, wenn sie das Pensionsalter erreicht haben. Volles Dienstjahr × 1,79375 (nach max. 50 Jahren höchstmöglicher Wert von allen 70,75). Der erreichte Wert in Prozent wird mit dem aktuellen Bezuganspruch eines aktiven Beamten multipliziert. Zuschläge und Abschläge werden individuell berechnet. Teilzeit reduziert den Jahressatz um den entsprechenden Teilzeitfaktor. Erwerbseinkommen werden auf Pensionen angerechnet. Beachten Sie die Inflation nach Pensionsbeginn.
  • 64: AU Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit. Versichert den Fall der Arbeitsunfähigkeit. Versichert werden sollte die monatliche Investition & die monatliche Steuerersparnis. Leistung: monatl. Zahlung der vereinbarten Rate nach 3 Monaten Karenzzeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. bis Ende der Versicherungszeit. Dies ist mehrmals in der Versicherungszeit möglich. Versicherungsdauer: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre. Altersgrenzen: mind. 18 Jahre, max. 49 Jahre, endet mit dem 55. Geburtstag. Wartezeit: Nur für Versicherungsfälle infolge ernstlicher Vorerkrankungen während der ersten 24 Monate. Beginn: Mit erstem Prämieneingang. Beitrag: Einmalig pro 100 EUR monatlicher Versicherungssumme (auf 10 EUR runden), 332 EUR. (5 J.), 579 EUR (8 J.), 739 EUR (10 J.), 957 EUR (12 J.), 1209 EUR (15 J.). Unverschuldete Arbeitslosigkeit ist automatisch mitversichert (siehe Karte unverschuldete Arbeitslosigkeit).
  • 65: AL Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit:
    • – Versichert den Fall der unverschuldeten Arbeitslosigkeit. Versichert werden sollte die monatliche Investition & die monatliche Steuerersparnis.
    • – Leistung: monatl. Zahlung der vereinbarten Rate nach 3 Monaten Karenzzeit für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, max. bis Ende der Versicherungszeit. Dies ist mehrmals in der Versicherungszeit möglich.
    • – Versicherungsdauer: 5, 8, 10, 12 oder 15 Jahre
    • – Altersgrenzen: mind. 18 Jahre, max. 49 Jahre, endet mit dem 55. Geburtstag.
    • – Wartezeit: 6 Monate
    • – Beginn: Mit erstem Prämieneingang
    • – Beitrag: Einmalig pro 100 EUR monatlicher Versicherungssumme (auf 10 EUR runden), 332 EUR (5 J.), 579 EUR (8 J.), 739 EUR (10 J.), 957 EUR (12 J.), 1209 EUR (15 J.)
    • – Erwerbsunfähigkeit automatisch mitversichert (siehe Karte Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit)
  • 1
    Anzeigefläche
    2
    Anzeigekarten
    3
    Bedürfnisfeld
    4
    Bedürfnisgruppe
    5
    Navigationsleiste
    6
    Inflationstabelle
    7
    Überschrift v. 6
    8
    Beispielrechnung
    9
    Multiplikationsfaktor
    10
    Wertsteigerung
    11
    Überschrift v. 10
    12
    Beispielrechnung
    13
    Multiplikationsfaktor
    14
    Individuumkarte
    15
    Balken v. 2
    16
    Buchstabenkürzel
    17
    Begriff
    18
    Abbildung
  • ZITATE ENTHALTEN IN DER BESCHREIBUNG
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  • Zitierte Patentliteratur
    • - EP 0954360 B1 [0002]

Claims (23)

  1. Vorrichtung zur Anzeige und Ermittlung finanzieller Verhältnisse wenigstens eines Individuums, wobei die Vorrichtung eine Anzeigefläche (1) umfasst, dadurch gekennzeichnet, dass die Vorrichtung Spielgeld umfasst und auf der Anzeigefläche (1) mehrere Bedürfnisfelder (3) und/oder Investitionsaspektfelder zur Ablage des Spielgeldes angeordnet sind und jedes Bedürfnis-/Investitionsaspektfeld einem gesonderten Bedürfnis/Investitionsaspekt zugeordnet ist, wobei die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einer ersten zeitlichen Anzeigephase einen ersten Wert ausgehend betreffend eine Ist-Situation des Individuums und in einer weiteren zeitlichen Anzeigephase von einem Wert betreffend eine zukünftige Situation des Individuums ausgeht, wobei die Anzeigefläche mit dem darauf abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung betreffend die Bedürfnisbefriedigungs- und/oder Investitionsmöglichkeiten des Individuums in den wenigstens zwei Anzeigephasen bildet.
  2. Vorrichtung nach Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eine Mehrzahl von Anzeigekarten umfasst.
  3. Vorrichtung nach Anspruch 1 oder 2, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung Spielgeld umfasst und auf der Anzeigefläche (1) mehrere Bedürfnisfelder (3) zur Ablage des Spielgeldes angeordnet sind und jedes Bedürfnisfeld (3) einem gesonderten Bedürfnis zugeordnet ist, wobei die Menge des abzulegenden Spielgeldes in einer ersten zeitlichen Anzeigephase von persönlichen Ist-Einnahmen des (aktuellen) Erwerbslebens des Individuums und in einer weiteren zeitlichen Anzeigephase von persönlichen zukünftigen Einnahmen des Individuums im Ruhestand ausgeht, wobei die Anzeigefläche (1) mit dem darauf abgelegten Spielgeld eine Anzeigevorrichtung betreffend die Lebensmöglichkeiten des Individuums in den wenigstens zwei Anzeigephasen bildet.
  4. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 1–3, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedürfnisfelder (3) auf der Anzeigefläche (1) in Bedürfnisgruppen (4) angeordnet sind.
  5. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Bedürfnisgruppen (4) als verschiedene Bedürfnisarten betreffende Spalten auf der Anzeigefläche (1) angeordnet sind.
  6. Vorrichtung nach Anspruch 4 oder 5, dadurch gekennzeichnet, dass eine Bedürfnisgruppe (4) körperliche Grundbedürfnisse, Sicherheit und Wohnen, soziale Kontakte, Status und soziale Anerkennung oder Selbstverwirklichung umfasst.
  7. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass auf der Anzeigefläche (1) eine Navigationsleiste (5) angeordnet ist, die die einzelnen Phasen des Anzeigeablaufes visualisiert.
  8. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Inflationstabelle (6) vorgesehen ist, mit deren Hilfe die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen zukünftigen Einnahmen im Ruhestand ermittelbar ist.
  9. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass eine Wertsteigerungstabelle (10) vorgesehen ist, mit deren Hilfe die Menge des abzulegenden Spielgeldes für die persönlichen zukünftigen Einnahmen im Ruhestand ermittelbar ist.
  10. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigekarten zur Visualisierung von unterschiedlicher Ereignissen verwendet werden und Informationen zu dem entsprechenden Ereignis aufweisen.
  11. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigekarten in Kategorien untergliedert sind, von denen wenigstens eine der Kategorie Produktkarte, Personen- oder Institutionskarte, Einwandkarte, Steuer-/Finanzamtkarte, Demonstrationskarte oder Wissenskarte zuzuordnen ist.
  12. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass jeder Anzeigekarte (2) ein eindeutiger Begriff (17) zugeordnet ist, der wenigstens auf einer Seite der Anzeigekarte (2) angeordnet ist und umseitig mit detaillierten Informationen (19) zu dem als Schlagwort dienenden Begriff (17) versehen ist.
  13. Vorrichtung nach Anspruch 12, dadurch gekennzeichnet, dass zumindest auf der mit dem Begriff (17) versehenen Seite einer Anzeigekarte (2) ein den Begriff (17) visuell darstellendes Bild (18) angeordnet ist.
  14. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 12–13, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie als Produktkarten definiert ist, welche Informationen zu zumindest Finanzprodukten aufweisen.
  15. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–14, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie als Produktkarten definiert ist, welche Informationen zu der gesetzlichen Pflegeversicherung, Mindestrente, Versorgungswert von Freiberuflern, private Krankenversicherung, gesetzliche Krankenversicherung, betriebliche Altersvorsorge, Riesterrente, Rürup-Rente, vermietete Eigentumswohnung, Eigenheim, private Rentenversicherung und/oder kapitalbildende Lebensversicherung umfasst.
  16. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–15, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie Wissenskarten umfasst, wobei diese Informationen zu Themen Eigenkapital, Wirtschaftsplan, Grundbesitzversicherung, Mieterhöhung, die Wohneigentümer (WEG), Verwaltung, Nebenkosten und Haushaltsgeld, früher in Rente, die Immobilienbilanz, Teilungserklärung, notarielle Kaufangebot und/oder Inflation bereitstellen.
  17. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–16, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie Personenkarten umfasst, wobei diese Informationen zu den Themen der Steuerberater, der Selbstständige, der Freundeskreis, der Beamte, wenigstens ein Kind, Bank, Angebotsnotar, der Gewinner, der Verlierer, der Mieter, die Frau, der Mann, der Enkel und/oder der Abwicklungsnotar bereitstellen.
  18. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–17, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie Einwandkarten umfasst, wobei die Einwandkarten Informationen zu den Themen Versicherung gegen Arbeitsunfähigkeit, Versicherung gegen unverschuldete Arbeitslosigkeit, Mietrechtsschutz, Depot- und Bargeld, der Mietnomade und/oder ungewollter Lehrstand bereitstellen.
  19. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–18, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie das Finanzamt oder Steuern umfasst, wobei diese Informationen zu den Themen das Finanzamt, Steuervorteile und Subventionen, Finanzamt nimmt, Finanzamt bezahlt, Gefängnis, Lohnsteuerermäßigungsantrag, Steuerrückerstattung und/oder Besteuerung gesetzlicher Rentenversicherung bereitstellen.
  20. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–19, dadurch gekennzeichnet, dass eine Anzeigekartenkategorie Demonstrationskarten umfasst, wobei diese Informationen zu den Themen Smart-Card, Hinterhersparen, Vollversorgung im Ruhestand zu einem Bruchteil der üblichen Kosten, Intelligenzkarte und/oder Zeit als Investition bereitstellen.
  21. Vorrichtung nach einem der Ansprüche 11–20, dadurch gekennzeichnet, dass den jeweiligen Anzeigekartenkategorien Farben zugeordnet sind und entsprechende Farbmarkierungen an wenigstens einem Randbereich der jeweiligen Karte angeordnet ist.
  22. Vorrichtung nach einem der vorhergehenden Ansprüche, dadurch gekennzeichnet, dass die Anzeigevorrichtung eine Individuumkarte (14) umfasst, auf der Informationen über die persönlichen Angaben des Individuums (Name, Adresse, etc.), Informationen bezüglich des Wohnverhältnisses des Individuums (Nettomiete + Nebenkosten, etc.), Informationen zu seinem Beschäftigungsverhältnis (Beruf, monatliches Brutto-/Nettogehalt, etc.), Informationen über besondere Aufwendungen des Individuums (Kredite, etc.) und/oder Informationen über sonstige Rücklagen oder Anlagen des Individuums (Bausparvertrag, Lebensversicherung, etc.) eintragbar sind.
  23. Vorrichtung nach Anspruch 22, dadurch gekennzeichnet, dass die Individuumkarte (14) Fragen in Form eines Fragebogens zu der Anzeigevorrichtung an sich (Was haben Sie durch das Spiel gelernt?, etc.) enthält.
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Cited By (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
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US11257148B1 (en) * 2014-03-17 2022-02-22 Wells Fargo Bank, N.A. Dual-use display screen for financial services applications

Citations (1)

* Cited by examiner, † Cited by third party
Publication number Priority date Publication date Assignee Title
EP0954360B1 (de) 1996-11-14 2008-05-21 Cashflow Technologies, Inc. Brettspiel zum unterrichten der fundamentalen aspekten von persönlichen finanz, investierung un abrechnung

Patent Citations (1)

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